Geschäft: Universität St.Gallen: Reputationsschaden rasch eindämmen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.21.08 |
Titel | Universität St.Gallen: Reputationsschaden rasch eindämmen |
Art | KR Interpellation |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 15.2.2021 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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15.2.2021 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - SP-Fraktion 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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16.2.2021 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Bereits im Oktober 2018 versicherte die Regierung glaubhaft, die HSG habe adäquate Vorkehrungen getroffen, um die Reputationsrisiken klein zu halten. Es gebe seit dem Jahr 2006 ein ausführliches und stetig aktualisiertes Regelwerk für Nebenbeschäftigungen und die HSG verfüge seit 2014 über Informations- und Offenlegungsrichtlinien. Der Fall «Raiffeisen» und andere Ereignisse im Zusammenhang mit unterschiedlichen Tätigkeiten von Dozierenden hätten die HSG in ein ungünstiges Licht gerückt. Es seien eine gründliche Aufarbeitung und Schlussfolgerungen notwendig. Im September 2018 habe der Universitätsrat beschlossen, Verbesserungen der Governance und Compliance intensiver voranzutreiben. Inhaltlich zur Antwort bleibt nach wie vor offen, ob der Universitätsrat vor der Wiederwahl korrekt informiert wurde. Wir entnehmen der Antwort, dass Kommunikationsverbot einerseits, andererseit lagen die Einvernahmeprotokolle dem Universitätsrat nicht vor. Die Formulierung in der Antwort lässt alles offen, zumindest bedauere der Betroffene zu tiefst die negativen Auswirkungen auf die Universität. Spannend ist, dass der Universitätsrat in unterrichtsmässier, wissenschaftlicher und akademischer Hinsicht alles erfüllt sieht. Wir schliessen daraus fünf Punkte: Der Reputationsschaden für die Universität ist eingetreten. Wir befürchten, dass der Betroffene gegenüber den Studierenden wohl keine Glaubwürdigkeit mehr hat. Es ist fraglich, ob in akademischer Weise alles erfüllt wurde. Formaljuristisch mag das so sein, tatsächlich hat der Betroffene die Anforderungen an einen akademischen Lehrer kaum erfüllt, weil er in der spezifischen Nebentätigkeit, die von der Uni in einem Kerndossier der guten Unternehmensführung zugelassen wurde, diese Anforderungen nicht erfüllt hat. Die bereits im Jahr 2018 beschlossene «intensive Vorantreibung» der Verbesserungen der Governance und Compliance konnten diese erneuten Reputationsschaden nicht verhindern. Es ist nicht Sache der Politik, den Reputationsschaden rasch einzudämmen, da sind Universitätsrat und Regierung gefordert. | Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021 |
16.2.2021 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit nicht. | Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021 |