Geschäft: Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Individualbesteuerung einführen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.21.06
TitelVereinbarkeit von Beruf und Familie: Individualbesteuerung einführen
ArtKR Interpellation
ThemaAllgemein
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung15.2.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 15. Februar 2021
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 23. März 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
15.2.2021Gremium2.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2021Wortmeldung

Lippuner-Grabs: Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Der Kanton St.Gallen hat dank dem Splittingmodell ein vergleichsweise modernes Familiensteuerrecht. Dabei wird das Einkommen beider Ehegatten zusammengerechnet und für die Bestimmung des Steuertarifs geteilt durch zwei dividiert besteht keine Heiratsstrafe. Konkubinatspaare können den Splittingtarif aber nicht anwenden, weshalb sie gegenüber Verheirateten steuerlich schlechter gestellt sind. Die Individualbesteuerung hingegen beseitigt steuerliche Vor- und Nachteile, die an den Zivilstand geknüpft sind. Der Zweck des Steuerrechts besteht in der Besteuerung von Einkommen. Leider verkommt das Steuerrecht aber immer mehr zum Spielball von politischen Forderungen. So bevorzugt das Splittingmodell das klassische Familienmodell am meisten. Jemand bleibt zu Hause, jemand ist Alleinernährerin oder Alleinernährer. Nicht-Einkommen in der Ehe wird beim Splittingmodell also gegenüber Zweitverdienereinkommen bevorzugt. Ebenso werden Einverdiener Konkubinatspaare gegenüber Einverdiener-Ehepaaren massiv benachteiligt. Das ist stossend. Mit Einführung der Individualbesteuerung könnte man von solchen Lenkungsgedanken wegkommen, Gewinnungskosten und Sozialabzüge würden individuell alloziert. Mithin würde die Individualbesteuerung nicht, wie das die Steuerverwaltung formuliert, positive Erwerbsanreize für Zweitverdienende schaffen, sondern das Steuerrecht würde keine Gründe mehr bereithalten, kein Einkommen zu erzielen. Demnach würde die Individualbesteuerung schlicht dazu führen, dass das Steuerrecht seiner Aufgabe endlich gerecht wird, nämlich der Besteuerung von Einkommen gemäss der individuellen Leistungsfähigkeit von Steuerpflichtigen.

Wie die Individualbesteuerung tatsächlich umgesetzt würde, wird das Volk entscheiden können. Es wäre an der Regierung, Möglichkeiten der Umsetzung aufzuzeigen und die Diskussion um die Umsetzung wäre eine fruchtbare, da die Einführung der Individualbesteuerung einen kompletten Systemwechsel bedeutet, müssten Abzüge, Steuertarife und anderes eingehend analysiert werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass bereits heute die individuelle Zuteilung solcher Abzüge mehr als bloss eine Randerscheinung ist. Man denke bloss an die geschiedenen Eheleute mit Kindern oder an Konkubinatspaare mit gemeinsamen Kindern. Die Umstellung bedeutet gerade für den Mittelstand auch eine Chance, sich für eine verhältnismässige Besteuerung seines Einkommens einzusetzen.

Die Einführung der Individualbesteuerung sehen wir vor allem als Chance und wir befürchten, nachdem sie einmal eingeführt ist, nicht mehr Mehraufwand als heute. Die Besteuerung von Steuerpflichtigen wäre viel transparenter, präziser und stetiger als früher. Damit lässt sie für die Steuerbehörden eine einfachere Überprüfung von Einkommen und Vermögen zu. Zivilstandsänderungen hätten auf die Besteuerung keine Auswirkungen mehr, dahingehend würde also entsprechender Aufwand künftig wegfallen. Bereits heute wird ein sehr grosser Teil unserer Handlungen digital verarbeitet.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021