Geschäft: Mehr Effizienz dank der Vereinigung der Psychiatrieverbunde: Änderung des Gesetzes über die Psychiatrieverbunde
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.21.01 |
Titel | Mehr Effizienz dank der Vereinigung der Psychiatrieverbunde: Änderung des Gesetzes über die Psychiatrieverbunde |
Art | KR Motion |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 15.2.2021 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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17.8.2022 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - CVP-EVP-Fraktion 2020/2021 | 19.1.2023 |
15.2.2021 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - SVP-Fraktion 2020/2024 | 2.6.2024 |
15.2.2021 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - FDP-Fraktion 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
8.6.2021 | Eintreten | 68 | Zustimmung | 28 | Ablehnung | 24 | |
8.6.2021 | Gutheissung | 71 | Zustimmung | 28 | Ablehnung | 21 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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8.6.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat heisst die Motion mit 71:28 Stimmen gut. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Struktur | Die Spezialdiskussion wird nicht benützt. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt mit 68:28 Stimmen auf die Motion ein. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Regierungsrat Damann: Auf die Motion ist einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Gschwend-Altstätten: Auf die Motion ist nicht einzutreten. Bei dieser Vorlage fühle ich mich an die Spitaldiskussion erinnert, und zwar nicht des vorletzten Jahres, sondern in der Zeit vor 14/15 Jahren. Auch damals hat es sehr einfach und harmlos angefangen, man sprach von betriebswirtschaftlicher Optimierung, und was ist heute die Folge davon? Wir werden es nächsten Sonntag erleben, was das heisst und wie schwierig es ist. Es ist tatsächlich so, wir haben hier eine Vorlage und ein Vorgehen angesprochen, das ohne Not so in die Wege geleitet wird. Was mich sehr stutzig macht, wenn ich das rote Blatt lese, die Überlegungen kommen rein von der Effizienz her. Das soll mal anschauen, die betriebswirtschaftlichen Überlegungen sind auch in Ordnung, aber sie sind nicht alles und wohin das führt, haben wir, wie schon erwähnt, mit dem Spitalfrage erlebt. Eine ganz andere Seite wäre, und die kommt nicht vor, wohin entwickeln wir uns? Was bieten wir in zehn oder mehr Jahren an? Es gibt Untersuchungen, die sagen, dass wir bis zum Jahr 2038 viel mehr Fallzahlen haben werden als heute. Man spricht von einer Zunahme um 100 Prozent. Die Frage, was ist stationär und ambulant ist dabei die wichtige Frage. So gesehen gehen wir mit der Überweisung dieser Vorlage den falschen Weg. Zuerst müssten wir wissen, wohin entwickeln wir uns, was wollen wir, wie stellen wir uns das vor, welche Ansprüche haben wir überhaupt und erst dann müsste dann auf dieser Basis auch vorgelegt werden was wirklich erfolgt. Wir meinen, dass das der falsche Weg ist, wir sind nicht überzeugt davon, denn es gilt, sich erst darüber zu unterhalten was wir wollen und erst dann eine Vorlage zu entwickeln. Wir haben Angst, dass wir uns in diesem Fall mit einer zweiten Spitaldiskussion auseinandersetzen müssen. Wir sollten uns auch aus den Fehlern, die bei den Spitälern in der Diskussion gemacht wurden, weiterentwickeln und uns bewusst darüber werden, was wir damals falsch gemacht haben, so dass wir nicht offen in den Untergang gehen. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Shitsetsang-Wil (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Die umfassende Versorgung der Erwachsenenpsychiatrie wird im Kanton St.Gallen durch die beiden Psychiatrieverbunde Süd und Nord erbracht – dies wurde bereits erwähnt. Zum jeweils stationären Leistungsangebot gehören ergänzend zum subsidiären Angebot der niedergelassenen Leistungserbringer, wohnortnahe, aufsuchende, ambulante und tagesklinische psychiatrische und psychotherapeutische Leistungen. Nachdem dieser Rat im letzten Jahr die Strategie der Spitalverbunde St.Gallen beraten und verabschiedet hat, ist nun die Prüfung einer Vereinigung der beiden Psychiatrieverbunde ebenfalls sinnvoll. Verfügen die beiden Psychiatrieverbunde doch bereits heute über einen Verwaltungsrat, eine gemeinsame Angebotsstrategie wie auch eine Unternehmensstrategie. Für die FDP-Fraktion ist aber unbestritten, dass auch in Zukunft in unserem Kanton eine flächendeckende, aufeinander abgestimmte Psychiatrieversorgung angeboten werden muss, und dies unabhängig der künftigen Organisationsstruktur der Psychiatrieverbunde. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der Grünliberalen): Auf die Motion ist einzutreten. Diese Motion fordert die logische Weiterentwicklung der bereits gelebten und intensivierten Zusammenarbeit der beiden Psychiatrieverbunde im Kanton St.Gallen. Wie bereits von den Motionstellern sowie von der Regierung richtig argumentiert für die gemeinsam aufgegleiste Unternehmens- und Kooperationsstrategie (UKS2125), wahrscheinlich in Richtung Zusammenschluss, zumal eine Verbesserung der finanziellen Effizienz der beiden Verbunde als zwingend notwendig benannt wird. Nichtsdestotrotz soll bei den angestrebten Zentralisierungsideen den regionalen Schwerpunkten Rechnung getragen werden, und nur da zentral gesteuert werden, wo ein Mehrwert zu erwarten ist. Zudem ist es wichtig, die operativen Probleme der Psychiatrieverbunde anzugehen, bzw. den akuten Fachkräftemangel sowie den Versorgungsengpass insbesondere in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, das hatten wir ja heute morgen schon. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Schöb-Thal (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Das neue Gesetz über die Psychiatrieverbunde (GPV, 320.5 vom 25.1.2011) wurde im August 2010 durch den Kantonsrat beraten und ist seit Januar 2011 in Kraft. In jener Beratung wurde die Wichtig- und Notwendigkeit der Umstrukturierung der damaligen Kantonalen Psychiatrischen Dienste (KPD) dargelegt, aufgezeigt, diskutiert und schliesslich im neuen Gesetz über die Psychiatrieverbunde festgehalten. Mit der Aufteilung der KPD in je einen Psychiatrieverbund (Sektor Süd und Sektor Nord) konnten Versorgungslücken geschlossen werden. In der Psychiatrie ist eine wohnortnahe Betreuung wichtig. Diese ermöglicht den Kontakt zum familiären Umfeld und zum Arbeitgeber, was nicht zuletzt einer besseren und schnelleren Integration zu Gute kommt. In der vorliegenden Motion wird der Auftrag einer Überprüfung der stationären Standorte Pfäfers und Wil an die Regierung gegeben und im Sinne der Effizienz die Führungsstrukturen der beiden Sektoren Nord und Süd zusammen zu legen. Aus unserer Sicht bedeutet dies nichts anderes, als salami-taktischen Abbau des psychiatrischen Angebots im Gesundheitswesen. Dies, obwohl der Kantonsrat sich in der Beratung zum Gesetz über die Psychiatrieverbunde klar für eine Differenzierung der Akutmedizin versus Psychiatrie ausgesprochen hat. Zudem haben die beiden Sektoren eigene Therapie-Schwerpunkte, die regional verankert und strukturiert sind. Zurzeit wird im Kanton ein Konzernverbund der Spitalregionen geprüft und eine entsprechende Neuorganisation steht noch aus. Dies soll abgewartet werden, bevor weitere Fusionen im Gesundheitswesen angestrebt und Synergien und Effizienz überprüft werden. Fremdbestimmung durch zentrale Organisation unter dem Deckmantel der Effizienz, lässt aufhorchen. Ehrlicherweise nennt sich dieser Schafspelz jedoch «weitere Sparmassnahmen im Gesundheitswesen»! – dies auf Kosten der Psychiatrie. Die Psychiatrie ist seit Monaten überdurchschnittlich ausgelastet und gefordert. Nebst den ausgelasteten Betten ist der Versorgungsengpass und der akute Fachkräftemangel, vorwiegend in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, sehr gross. In dieser momentanen, prekären Lage die Psychiatrieverbunde einer Überprüfung zu unterziehen, erachten wir als äusserst belastend und nicht zielführend. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Die Psychiatrieverbunde erfüllen einen wichtigen gesellschaftlichen Auftrag. In ihrem Verbundsystem mit regionaler Verankerung beraten, behandeln, pflegen und betreuen sie Menschen, die Hilfe suchen oder zugewiesen werden. Das Selbstverständnis der Psychiatrieverbunde stellt sich durch die folgenden Überzeugungen dar:
Aufgrund dessen, darf auf operativer Ebene ein gutes Zeugnis ausgestellt werden. Es ist es ist auch vernünftig, dass die beiden Psychiatrieverbunde nur einem Verwaltungsrat unterstellt sind. Im Sinne einer schlanken und einheitlichen Struktur mit grösstmöglicher Wirtschaftlichkeit und Effizienz, ist eine äquivalente Handhabung in Sachen Leistungsauftrag, Unternehmensführung, Finanzwesen und Berichterstattung sehr wohl zu begrüssen. Die SVP-Fraktion macht beliebt, diesem optimierenden, zukunftsgerichteten Zusammenschluss zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Warzinek-Mels (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Im Gesetz über die Psychiatrieverbunde ist geregelt, dass es den Psychiatrieverbund Nord mit Sitz in Wil und den Psychiatrieverbund Süd mit Sitz in Pfäfers gibt. Für diese beiden selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten des Kantons St. Gallen wählt die Regierung gemäss Art. 10 einen für beide Verbunde handelnden Verwaltungsrat. Die Situation lässt sich also mit der Situation bei den kantonalen Spitälern vergleichen mit einem Verwaltungsrat für die bestehenden vier Spitalverbunde mit je eigenen Geschäftsleitungen. Im Rahmen der Diskussion rund um die strategische Neuausrichtung unserer St.Galler Spitallandschaft wurden auch Stimmen laut, die die Zusammenlegung der vier Spitalverbunde zu einem Verbund anregten, zwischenzeitlich liegt auch eine Motion der SVP-Fraktion vor, auf die die Regierung noch nicht geantwortet hat. Die Regierung befürwortete eine Anpassung der Organisationsstruktur, allerdings war sie der Auffassung, dass hierfür vertiefte und zeitintensive Abklärungen notwendig seien und die Frage der Organisationsstruktur in einer zweiten Phase bis im Jahr 2024 angegangen werden solle. Ähnliches fordert diese Motion nun für die beiden Psychiatrieverbunde. Ein wichtiges Argument für eine solche Zusammenlegung besteht darin, im Sinn der Effizienz und Einheitlichkeit nicht nur die Führungsstrukturen der beiden Psychiatrieverbunde zusammenzulegen, sondern diese auch in einen einzigen, einheitlich geführten Psychiatrieverbund zu überführen. Die Regierung schreibt in ihrer Gutheissung der Motion, dass beide Verbunde vor grossen Herausforderungen stehen. Durch einen Zusammenschluss könnte die Weiterentwicklung des Angebots sowie die Spezialisierung und Professionalisierung über beide Standorte hinweg optimiert werden. Während auf der Einnahmeseite Tarife aller Voraussicht nach nicht steigen werden, findet kostenseitig ein permanentes Wachstum statt, z.B. durch Löhne, aber auch durch medizinisch bedingte Faktoren. Synergiegewinne und Effizienzmassnahmen seien daher zwingend notwendig. Die Regierung sieht einen Zusammenschluss als mögliche, zielführende Lösung für die Zukunft. Die Motion selber ist bedacht formuliert. Die Regierung wird eingeladen, eine Zusammenlegung der beiden Psychiatrieverbunde zu prüfen und dem Kantonsrat eine allfällige Änderung des Gesetzes über die Psychiatrieverbunde vorzulegen. Was ist der konkrete Hintergrund dieser Formulierung? Liest man den letztjährigen Bericht des Verwaltungsratspräsidenten oder auch den CEO-Bericht 2020 der Psychiatrischen Dienste Süd, so stösst man auf die Ausführungen zur Unternehmens- und Kooperationsstrategie 2021 bis 2025, die die vor fünf Jahren begonnene vorgängige Strategie «Kooperation 2020» ablösen würde. Der Verwaltungsrat habe zusammen mit den beiden Geschäftsleitungen das Zielbild der Psychiatrieverbunde in dieser neuen Strategie konkretisiert und damit letztlich einen Strategie- und Massnahmenplan erarbeitet, mit dem die beiden Verbunde von wesentlichen Synergien profitieren und ihre Leistungen für eine moderne Psychiatrie steigern können würden. Kurzum – die beiden Verbunde rücken schon seit Jahren immer näher zusammen. Die Regierung ist gebeten, im Rahmen dieser Motion aufzuzeigen, worin der Mehrwert einer Vereinigung der beiden Verbunde gegenüber der bisherigen Kooperationsstrategie besteht. Aufzuzeigen wäre auch, wie es gelingen kann, bei einer Fusion dieser beiden Verbunde, auf sinnvolle, langjährig gewachsene regionale Unterschiede zu achten. So haben sich nachvollziehbar andere Kulturen und dann auch Strukturen im eher städtischen Norden, wie im stärker ländlich ausgerichteten Süden entwickelt. Die Psychiatriedienste Süd arbeiten z.B. sehr stark in den drei Ambulatorien in Heerbrugg, Trübbach und Uznach / Rapperswil-Jona. So haben diese ambulanten Zentren im Süden eine andere Stellung und Bedeutung, wie die Ambulatorien im Norden. Sehr wichtig erscheint auch eine Diskussion über den richtigen Zeitpunkt für einen solchen Schritt. Die Psychiatrie ist fest und eng eingebunden in die ambulante und stationäre medizinische Versorgung unseres Kantons. Es gibt zahlreiche Kooperationen zwischen verschiedenen ambulanten, stationären sowie stationären und ambulanten Leistungserbringern. Eines von vielen Beispielen: Das Spital Walenstadt ist einer der wichtigsten Zuweiser für die Klinik in Pfäfers. Derzeit wird mit der strategischen Neuausrichtung unserer kantonalen Spitallandschaft sehr viel neu geordnet und viele stationäre und ambulante Leistungserbringer sind davon betroffen bzw. darin involviert. Vieles ist derzeit unklar. Wie geht es weiter im Süden mit dem Spital Walenstadt? Wird es dort einen Spitalverbund «Sardona» geben mit einer Ausrichtung nach Chur? Wie weiter im Norden mit dem Spital Wil? Auch hier erwartet der Kantonsrat einen Bericht. Ganz aktuell kann auch die Entwicklung in den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden mit Schliessung der Akutspitäler in Appenzell und Heiden aufgeführt werden. Wie geht es weiter in Herisau, sowohl mit dem dortigen Akutspital wie auch mit dortigen stationären Psychiatrie? Allenfalls wäre es sinnvoll all diese Überlegungen und Entwicklungen im Bereich der kantonalen Akutspitäler, aber auch der ausserkantonalen Psychiatrien mit den Überlegungen zur Weiterentwicklung unserer Psychiatrieverbunde abzustimmen. Auch diesbezüglich erwarten wir eine entsprechende Berücksichtigung durch die Regierung. Die Motion befasst sich mit einer wichtigen Frage zur langfristigen Weiterentwicklung der Psychiatrieverbunde, der wir uns nicht entziehen können. Die Motion ist als Prüfauftrag zurückhaltend formuliert. Auch die Regierung bleibt in ihrer Gutheissung offen und sieht einen Zusammenschluss der beiden Verbunde als einen möglichen, nicht als einen zwingenden Weg. Ich bitte Sie in diesem Sinne der Motion zuzustimmen und danke der Regierung für eine entsprechende sorgfältige und umfassende Umsetzung dieses Auftrages. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung der Motion. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |