Geschäft: Holzenergienutzung in der Landwirtschaftszone wirklich eine Chance geben
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 41.21.01 |
Titel | Holzenergienutzung in der Landwirtschaftszone wirklich eine Chance geben |
Art | KR Standesbegehren |
Thema | Landwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 15.2.2021 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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17.8.2022 | Gremium | Erstunterzeichner/-in - CVP-EVP-Fraktion 2020/2021 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
20.4.2021 | Eintreten | 78 | Zustimmung | 31 | Ablehnung | 11 | |
20.4.2021 | Gutheissung | 77 | Zustimmung | 31 | Ablehnung | 12 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.4.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat heisst das Standesbegehren mit 77:31 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Struktur | Die Spezialdiskussion wird nicht benützt. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt mit 78:31 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf das Standesbegehren ein. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Regierungsrätin Hartmann: Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten. Ich verstehe die Anliegen der Initiantin und Mitunterzeichnenden. Ich möchte hier aber doch noch kurz auf einen weiteren wichtigen Punkt hinweisen, den es zu bedenken gilt. Er wurde ansatzweise schon in der Diskussion erwähnt. Der Nutzen von Holz für die Energie- und Klimapolitik, den sieht selbstverständlich auch die Regierung und sie bestreitet diesen in keiner Art und Weise. Zur Diskussion steht aber, wie Holz und andere wertvolle erneuerbare Energieträger wie Biogas oder Wasserstoff in einer klimaneutralen Energieversorgung eingesetzt werden, und ob in der Folge die mit der Standesinitiative angestrebten Fernwärmezentralen ausserhalb der Bauzonen wirtschaftlich sein können. Wir gehen ja hoffentlich alle davon aus, dass wir in unserem Kanton auch zukünftig produzierende und verarbeitende Industriebetriebe haben möchten. Diese Betriebe brauchen eine Energieversorgung, die ihnen auch ohne CO₂-Emissionen Prozesswärme bereitstellt. Wie eine solche klimaneutrale Energieversorgung realisiert werden kann, zeigt unter anderem das Energienetz GSG im Industriequartier zwischen Gossau und St.Gallen. Prozesswärme mit Temperaturen weit über 100 Grad, insbesondere für die Verarbeitung von Fleisch oder die Produktion von Gebäck wird dort mit Holz hergestellt. Andere Industrie- und Dienstleistungsbetriebe oder Wohnbauten werden über ein Wärmenetz mit der Abwärme beheizt. Der wertvolle Energieträger Holz wird zuerst für die Prozesswärme und erst danach für das Heizen von Wohnungen verwendet. Die gleiche Überlegung gilt selbstverständlich auch für Biogas oder Wasserstoff. Ohne diese Doppelnutzung müssen wir davon ausgehen, dass wir nicht genügend CO₂-freie einheimische Energieträger für die Bereitstellung von Prozesswärme haben werden, denn in den letzten rund zehn Jahren benötigte die Schweizer Industrie gemäss Bundesamt für Energie knapp 20 Terawattstunden Prozesswärme mit einer Temperatur von mehr als 100 Grad. Eine nachhaltige Nutzung der Schweizer Wälder kann gemäss einer Studie der eidgenössischen Forschungsanstalt Wald, Schnee und Landschaft aus dem Jahr 2017 rund 7 Terawattstunden Energie liefern. Dazu kommt etwa die gleiche Menge Energie aus Restholz, Altholz und Flurholz. Von diesen 14 Terawattstunden werden heute bereits rund 10 Terawattstunden genutzt. Das heisst, die zukünftige Versorgung der Industrie mit CO₂-freier Prozesswärme verlangt, dass wir wertvolle erneuerbare Energieträger wie Holz oder Biogas in steigendem Umfang zuerst in den Industriequartieren für Prozesswärme verwenden und die Abwärme dann für Raumwärme und Warmwasser. Der Betrieb von neuen Fernwärmezentralen ausserhalb der Bauzonen bzw. Wärmenetzen vorwiegend für das Heizen von Wohnbauten, steht aufgrund der verfügbaren Menge Holz in Zukunft in direkter Konkurrenz zur angestrebten Produktion von Prozesswärme aus Holz. Daraus ergibt sich ein erhebliches Risiko, dass Investitionen in den Bau solcher Wärmenetze nicht amortisiert werden können. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Haefele-Wittenbach zu Schwager-St.Gallen: Ich weiss nicht, was mehr predigen ist, Holz fördern, das definitiv grün ist, oder scheinbar ökologische Fotovoltaikanlagen, die mit einer extremen grauen Energie produziert wurden, auf ein Dach zu schrauben, die dann irgendwann wieder ersetzt werden müssen, ohne dass jemand eine Ahnung hat, wie diese zu entsorgen sind. Also wenn Sie wirklich von predigen und von Grün sprechen, dann bitte mit Holz. Vielleicht ist Ihre Frage damit beantwortet. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Monstein-St.Gallen: Auch ich muss kurz reagieren. Wenn Widmer-Mosnang hier grüne und grünliberale Politik definieren will, dann wird es natürlich schwierig, ruhig zu bleiben. Sie sagen, wir sollen ja zur Holzenergienutzung sagen, da es ein sinnvolles Projekt ist. Es ist ja ganz klar, wir stellen uns keineswegs gegen die Nutzung von Holzenergie, und wir stellen uns sicherlich nicht gegen sinnvolle Projekte. Wir stellen uns gegen diese Aufweichung des RPG. Die Holzenergienutzung kann bereits heute ökonomisch in Gewerbe und Siedlungsflächen stattfinden. Wenn Ihnen also wirklich etwas an der Klimaneutralität liegt, dann biete ich Ihnen gerne an, die vor uns liegende Mittagspause gemeinsam an einem Tisch zu verbringen. Ich präsentiere Ihnen gerne zahlreiche, sinnvolle Pläne, wie diese effektiv erreicht werden kann. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Wick-Wil: Ich kann das so nicht stehen lassen. Die Vorrednerinnen und der Vorredner haben erwähnt, dass wird predigen. Ersten möchte ich erwähnen, dass das eine Disziplin der Gläubigen ist, die in der Kirche predigen – wir fordern. Ich kann nicht verstehen, weshalb man jetzt Argumente herbeizieht, die offensichtlich falsch sind. Wir haben tausende von Möglichkeiten, die heute rechtlich sauber zu verwirklichen wären. Ich denke an quadratkilometerweise Flächen, die Sie heute mit Fotovoltaik bestücken können. Ich habe den Eindruck, Sie konzentrieren sich im Bereich von CO₂ am liebsten auf diese Themen, die schwierig sind und die heute Hürden haben. Ich habe vorher eine Massnahme erwähnt, da gibt es fast keine Hürden in der grossen Fläche. Historische Bauten müssen uns in der jetzigen Zeit gar nicht interessieren. Entscheidend ist, dass wir Möglichkeiten haben, und da sehe ich die Forderung nicht dieser Parteien, die sich jetzt als die grossen Klimaretter aufspielen. Bringen Sie doch Forderungen, legen Sie Motionen auf den Tisch, die man heute in Angriff nehmen und umsetzen kann – das vermisse ich. Zu Widmer-Mosnang: Ich habe noch nachgeschaut, es gibt einen einzigen Kandidaten der CVP im Wiler Stadtparlament, Hans Moser, der dieses Anliegen unterstützt hat. Er sagt: «Jawohl, das können wir. Wir machen nicht mehr weiter Geschäfte mit den Russen und Arabern im Energiebereich, das machen wir heute selber.» Das scheint mir auch sinnvoll und das funktioniert. Man muss es nur wollen und bereit sein, Geld in die Hände zu nehmen um das umzusetzen. Ich wehre mich vehement, wenn man jetzt der SP- und der GRÜNE-Fraktion vorwirft, wir predigen das eine und machen das andere – dem ist überhaupt nicht so. Wir haben einen klaren Weg aufgezeigt, wie es möglich wäre mit den jetzigen gesetzlichen Grundlagen. Und weshalb man diesen jetzt verlassen soll und mühsam über Jahre zu einer Holznutzung kommen sollte, die höchst fragwürdig ist, diese Frage müssen Sie sich selber beantworten. Ich habe gesagt, es wäre heute möglich mit den entsprechenden Massnahmen Holz als Energieträger vermehrt effizient zu nutzen. Nutzen Sie doch diese und hören Sie auf, Vorwürfe zu verteilen, die völlig deplatziert sind. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Steiner-Kaufmann-Gommiswald: Auf das Standesbegehren ist einzutreten. Ich möchte ebenfalls auf verschiedene Vorrednerinnen und Vorredner Bezug nehmen. Schmid-St.Gallen spricht die Zersiedelung an, die sie befürchtet, wenn wir diesen Weg gehen würden. Ich habe das Gefühl, diese Angst ist ein bisschen fern der Realität. Ich glaube, wir können nicht allen Ernstes befürchten, dass ein paar Holzheizzentralen zur weiteren Zersiedelung führen. Huber-Oberriet hat diesbezüglich schon einiges ausgeführt. Der Markt wird hier einiges regeln und beitragen. Dann wurden die Emissionen erwähnt. Hier werden bereits heute ganz gute Filteranlagen in solche Anlagen eingebaut, diese Frage ist in Bearbeitung und darauf gibt es bereits Antworten. Schwager-St.Gallen, Sie erwähnen die Motion 19.3277 «Holzenergiepotenzial ausschöpfen» von Nationalrat von Siebenthal, da möchte ich Ihnen Recht geben. In meiner Interpellation 51.20.76 «Mehr Planungsfreiheit bei zentralen Holzfeuerungsanlagen» war ich in der Formulierung etwas unpräzise. Es ist tatsächlich so, dass die Motion selbst im Wortlaut keine Änderung des RPG fordert, sondern, wie Sie sagen, dies ein bisschen die Mutter des Gedankens war. In der Behandlung war aber genau dieses Anliegen ein zentrales Thema. Daher hat sich diese Formulierung auch in meine Interpellation eingeschlichen. Sie haben auch das Thema Brennstoff versus Baustoff erwähnt. Ich finde es ganz schwierig, wenn wir hier diese beiden Verwendungen gegeneinander ausspielen und das eine höher als das andere werten. Wichtig ist, von Schädlingen befallenes Holz, darum geht es in diesem Standesbegehren, lässt sich nicht einfach schönreden und dann verbauen. Es bleibt in den Wäldern liegen und da brauchen wir Entlastung. Weiter ist es ja so, dass die GRÜNE- und die SP-Fraktion eine naturnahe Waldpflege fordern. Im Wald sagt man dem naturnaher Waldbau. Genau diese Art der Waldpflege ist natürlich richtig und wichtig, hat aber den Nachteil, dass wir in den Wäldern mehr Energieholz produzieren, das sich schlechter verbauen lässt. Hier befinden wir uns wohl in einem Zielkonflikt der linken Polparteien. Es wurde erwähnt, es ist schade, wenn Linksgrün hier dem eigentlichen, zentralen Anliegen im Weg steht. Es zeigt sich einmal mehr die Tendenz von Polparteien, dass man ein Programm hat, Ziele proklamiert und wenn echte Lösungen auf dem Tisch liegen, dann ist man dann doch nicht so bereit, Hand zu bieten – das bedaure ich sehr. Ich würde mich über deren Unterstützung sehr freuen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Widmer-Mosnang: Auf das Standesbegehren ist einzutreten. Ich komme auf verschiedene Vorredner zurück. Grundsätzlich ist es sehr schön, wenn von links bis rechts die Holznutzung positiv erwähnt und unterstützt wird und vor allem in den bürgerlichen Fraktionen eine klare Mehrheit und Meinung herrscht. Hingegen erstaunen mich die Aussagen der GRÜNE-Fraktion und der Grünliberalen. Wenn Schwager-St.Gallen erzählt, Holz sei ein tragender Baustoff, er sei dort zu verwenden: Es ist klar die beste Nutzung von Holz, aber wir wissen selber, die Nachfrage bestimmt. Und vor allem, was einfach immer wieder vergessen wird, ein grosser Teil des Holzes kann nicht als tragender Baustoff verwendet werden. Wir haben sehr viel Energieholz, das anfällt. Mir fällt auf, dass man von der Klimaneutralität und von erneuerbaren Energien spricht. Die GRÜNE-Fraktion betont das wie auch die Grünliberalen; da frage ich mich aber schon, wo ist euer Grün? Die GRÜNE-Fraktion hat ein klares Parteiprogramm, bitte bleiben Sie doch bei diesem Programm und arbeiten Sie an der Klimaneutralität, an einer effektiven Energiestrategie und -förderung und sagen Sie ja zu solchen Projekten. Bei den Grünliberalen weiss ich nicht, ist das Grün das Deckmäntelchen? Sind Sie nicht einmal liberal bei solchen Lösungen? Ist es einfach Formalismus wie die GRÜNE-Fraktion und die Grünliberalen hier Politik betreiben? Es gibt kein sowohl als auch, es gibt Entscheide und da muss man auch einmal auf die Zähne beissen. Wenn raumplanungsrechtlich etwas im Graubereich liegt, muss man ja sagen. Wir wollen die Klimaneutralität, wir wollen mehr erneuerbare Energie. Ich bitte die GRÜNE-Fraktion sowie die Grünliberalen, machen Sie einen Schritt vorwärts, setzen Sie das um, was Sie immer wieder predigen. Sagen Sie ja, zu einer kleinen Massnahme, die uns weiterhilft, unsere Klima- und Energieziele zu erreichen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Wick-Wil: Es stellt sich die Frage, ob die Raumplanung gelockert werden soll oder ob man CO₂ reduzieren möchte. Bei der zweiten Frage, würde ich mitmachen. Seltsam ist, wenn genau diese Frage gestellt wird. Ich habe diese Frage nicht nur gestellt, ich habe im Wiler Stadtparlament mit einer Motion gefordert, dass die Stadt Wil bis ins Jahr 2035 energieautark wird. Gemeint war, dass selbstverständlich auch Holz aus dem Toggenburg genutzt werden könnte, um dieses Ziel zu erreichen. Das Toggenburg hat dieses Ziel bereits für das Jahr 2034 festgelegt und wird es vermutlich auch erreichen. Das heisst, es wäre möglich. Jetzt habe ich schnell nachgeschaut, wie die drei Vertreterinnen und Vertreter des damaligen Parlaments, die auch hier im Saal sitzen, im letzten Jahr abgestimmt haben. Sie haben alle nein gestimmt. Wil soll also nicht Energieautark werden. Wenn es Ihnen wirklich um die CO₂-Reduktion und die Holznutzung geht, dann schauen Sie doch in Ihrer Gemeinde dafür, dass sie die Fördermittel entsprechend einsetzen und entsprechende Ziele setzen, dann bringen Sie das Holz schneller weg als Ihnen lieb ist. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Huber-Oberriet legt seine Interessen als Präsident der Waldregion 2, Mitglied der IG Wald und Holz des Kantonsrates, Genossenschafter des Holzenergiezentrums Toggenburg in Nesslau und Privatwaldbesitzer offen. Auf das Standesbegehren ist einzutreten. Holz liegt mir im Blut, aber ich befinde mich sicher nicht auf dem Holzweg. Holz im Bau: Es ist klar, auch die Waldbesitzer verkaufen lieber Bauholz, die Wertschöpfung ist grösser. Jedoch fällt immer wieder Energieholz ab, sei es aus der Jungwaldpflege, aus Sägereiabfällen, Sägemehl usw. Schlechte Qualität gibt es einfach im Wald und im Holz. Es ist für mich nicht eine raumplanerische Frage von Baugebiet und Nichtbaugebiet, sondern eine Frage der Standortgebundenheit. Eine Holzenergieanlage sollte dort hingestellt werden, wo auch der Energiebedarf ist. Sie müssen keine Angst haben; es werden nicht hunderte von solchen Anlagen im Kanton St.Gallen hingestellt. Wenn es fünf bis sechs sind, dann wäre das bereits viel. Die Emissionen gibt es, aber der Feinstaub ist heute bei Grossanlagen kein Problem mehr. Hingegen verursacht der Transport der Schnitzel oder das Hacken vor Ort Lärm und ein wenig Staub. Wenn wir wirklich etwas für unseren Wald tun wollen, nämlich ihn fit machen für die Zukunft, müssen wir auch das Holz im Bau und in der Energie sinnvoll verwenden. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Gahlinger-Niederhelfenschwil (im Namen der SVP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist einzutreten. Wie Freund-Eichberg bereits erwähnt hat, ist es ein langjähriges Anliegen der SVP-Fraktion, den ländlichen Raum und das Holz in allen Bereichen zu stärken, nicht nur im Baubereich, sondern auch im Energiebereich. Wir müssen immer bedenken, dass gerade bei Mischwäldern sehr viel Holz auf dem Bau nicht genutzt und nur als Energieholz verwendet werden kann. Es ist uns wirklich ein grosses Anliegen, all diese Landwirte, die Wald besitzen, zu unterstützen und es ihnen zu vereinfachen, innovativ zu bleiben. Es ist von grosser Bedeutung, einen nachwachsenden einheimischen Rohstoff wie das Holz zu stärken, denn er wird wirklich, wie viele Vorredner gesagt haben, eine wichtige Rolle spielen bei der sogenannten Energiewende. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Toldo-Sevelen: (im Namen der FDP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist einzutreten. Die Regierung stellt in der Beantwortung der Interpellation 51.20.76 «Mehr Planungsfreiheit bei zentralen Holzfeuerungsanlagen fest, dass die Erstellung von Bauten und Anlagen für die Produktion von Wärme aus verholzter Biomasse ausserhalb einer Bauzone nach Bundesrecht nicht zulässig ist. Sie stellt in Aussicht, dass sie bei einer diesbezüglichen Anpassung des Bundesrechts bereit sei, die jetzige Bewilligungspraxis zu überprüfen und anzupassen. Genau dieses Anliegen nimmt das Standesbegehren der CVP-EVP-Fraktion auf. Es erstaunt mich jetzt doch ein wenig, dass die Regierung in ihrer Güterabwägung eine Kehrtwende macht und das Anliegen nun mit einem Nichteintretensantrag bekämpft. In jüngster Zeit haben Klimafragen innerhalb der FDP-Fraktion mehr Gewicht erhalten. Nach wie vor sehen wir aber diesbezüglich in der Innovation und im technologischen Fortschritt das grösste Potenzial. Mit Verzichtsforderungen, Einschränkungen oder gar Verboten soll unserer Meinung nach zurückhaltend umgegangen werden. In unserer Güterabwägung erhalten die Argumente der CVP-EVP-Fraktion heute den Vorrang. Für einmal könnte die Verfolgung von Klimazielen gar mit einer Gesetzeslockerung liberal umgesetzt werden. Wichtig erscheinen uns aber auch bessere Voraussetzungen. Nachdem die Klimawende angegangen werden muss, Stauseen aber nicht ausgebaut werden dürfen, Windräder und Wasserkraftwerke im Kanton St.Gallen keine Chance haben, Fotovoltaik in Kernzonen verhindert und auch synthetische Betriebsstoffe aus ideologischen Gründen nicht gefördert werden, fragen wir uns, ob Verzicht, Einschränkung oder Verbot wirklich die einzigen Antworten sein sollen – wir hoffen nicht. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Monstein-St.Gallen: (im Namen der GLP): Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten. Wir sehen zwar das aktuell ungenutzte Potenzial von Energieholz und anerkennen die Absicht der CVP-EVP-Fraktion, mit dem vorliegenden Standesbegehren zur Erreichung der CO₂-Ziele beizutragen. Dennoch sind wir der Ansicht, dass der vorgeschlagene Weg über die Lockerung von raumplanerischen Bestimmungen in der Landwirtschaftszone eindeutig den falschen Weg darstellt, um sinnvoll zur Erreichung dieser CO₂-Ziele beitragen zu können. Gemäss Zahlen des Bauernverbandes gehen in der Schweiz noch heute trotz der Revision des RPG je Jahr rund 2'700 Hektaren Kulturland verloren. Das ist mehr als die Fläche des Walensees. Für uns ist daher klar, dass der Zersiedelung weiterhin entschieden entgegenzutreten ist und das verbleibende Kulturland geschützt werden muss. Die klare Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet ist Teil dieses Schutzes, einer der wichtigsten Grundsätze unserer Raumplanung. Deshalb gewichten wir diesen höher als die vereinfachte Nutzung von Holzenergie in der Landwirtschaftszone. Das verfassungsmässige Trennungsgrundsatz sowie das Konzentrationsprinzip sind auch bei der Verfolgung energiepolitischer Ziele zu beachten. Es steht für uns ausser Frage, dass wir sowohl als Nation als auch als Kanton die Klimaneutralität so schnell wie möglich zu erreichen haben. Dafür benötigen wir ein durchdachtes Nebeneinander sämtlicher erneuerbarer Energieressourcen und das heisst, dass auch dem Energieträger Holz in Zukunft eine wichtige Rolle zukommen muss. Wir möchten an dieser Stelle aber darauf aufmerksam machen, dass die Nachfrage nach Energieholz in den nächsten Jahrzehnten voraussichtlich stark wachsen und der Druck auf unsere Wälder somit zunehmen wird. In diesem Zusammenhang ist es auch interessant, dass der Preis von Bauholz seit Januar dieses Jahres um sage und schreibe 60 Prozent gestiegen ist. Auch wenn diese Preisentwicklung hauptsächlich auf coronabedingter Lieferengpässe und eine gesteigerte Nachfrage aus Ländern wie China und den USA zurückzuführen ist, verstärken solche Preisentwicklungen zunehmend den Druck auf unsere Wälder. Ich bin mir bewusst, Energie und Bauholz sind zwei verschiedene Paar Schuhe, trotzdem ist es für uns aber klar, dass eine Übernutzung oder sogar die Reduktion unsere Waldbestände eindeutig nicht im Sinne einer nachhaltigen Energiepolitik sein können. Wie die Regierung erachten wir es als zielführend, erneuerbare Energieträger wie Holz vermehrt zur Wärmeerzeugung einzusetzen, wo keine Alternativen zum Holz bestehen, z.B. also in Hochtemperaturprozessen, in der Industrie, in Stadt- oder Ortskernen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Freund-Eichberg:legt seine Interessen als Präsident der IG Wald und Holz des Kantonsrates offen. Auf das Standesbegehren ist einzutreten. Ich habe schon vor zehn Jahren eine Interpellation zum einem ähnlichen Thema eingereicht: 51.11.65 «Brennholzlagerung im Wald und in der Landwirtschaftszone». Schon damals hat die Regierung auf die Änderung des eidgenössischen Waldgesetzes hingewiesen oder auf andere Bundesgesetze. Bis jetzt wurde auf eidgenössischer Ebene keine Änderung vorgenommen. Das Standesbegehren ist für die Landwirtschaft wichtig, weil überbetriebliche Zusammenarbeitsformen heute normal sind und im öffentlichen Interesse liegen. Das wird durch die heutige Gesetzgebung verunmöglicht. Genau da muss der Gesetzgeber von Bund und Kanton einen Schritt weitergehen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Schwager-St.Gallen: (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten. Das Anliegen der Interpellantin wirkt sympathisch. Das Potential von Holz als nachwachsender einheimischer Rohstoff ist deutlich ausbaufähig. Holz ist heimelig, nicht nur im Kachelofen. Holz ist tatsächlich nicht als Brennstoff, sondern in erster Linie vermehrt als Baustoff einzusetzen. Kommt Holz als tragender Baustoff zum Einsatz, lassen sich damit gewaltige Mengen von Energie und damit auch klimawirksame Schadstoffemissionen einsparen. In einem einzigen Kubikmeter Beton steckt die Energie von umgerechnet knapp 60 Litern Öl. In diesem Sinne ermutigen wird die Regierung in Zukunft bei jedem Baugeschäft sorgfältig den Holzeinsatz zu prüfen und dabei darzulegen, wie gross die Einsparung an Energie und CO2 sein könnte. Das zusätzliche Plus an heimischer Wertschöpfung kommt natürlich hier noch dazu. Aus aktuellem Anlass erlaube ich mir den Hinweis, dass genau diese Überlegungen in das Variantenstudium beim geplanten Neubau der Grenzbrücke zwischen Au und Lustenau vorzunehmen ist. Deren Neubau ist auf das Jahr 2032 vorgesehen. Der Kanton St.Gallen und das Land Vorarlberg beginnen nun mit den Planungsarbeiten. Der Einsatz eines grenzübergreifend heimischen Baustoffs wäre ein deutliches und internationales Zeichen für eine nachhaltige Zukunft. Auch die weiteren Ausführungen der Regierung können wir gut nachvollziehen. Holz ist auch aus Kostengründen in erster Linie Baustoff und nur in zweiter Priorität Energieträger. Zentrale Schnitzelfeuerungsanlagen mit Netzverbünden bzw. Anlagen zur Wärmekraftkoppelung gehören aus unserer Sicht selbstverständlich in die Bau- und Gewerbezonen. Wie die Regierung in ihrer Antwort auf die Frage 4 festhält, war eine Aufweichung der raumplanerischen Vorgaben gar nie Thema der von der Interpellantin erwähnten Motion auf Bundesebene. Hier war wohl der Wunsch die Mutter des Gedankens. In den Erwägungen der zuständigen Nationalratskommission wurde im Gegenteil Folgendes festgehalten: «Effektiv ist die Nutzung von Energieholz im Bereich der Prozesswärme in der Industrie, z.B. bei der Milchverarbeitung oder bei Backprozessen in Kombination mit der Wärmekraftkoppelung.» Es braucht, wie überall in der Politik, eine saubere Interessenabwägung zwischen Raumplanung und Energiepolitik. In diesem Punkt war die Interpellantin klar nicht auf dem richtigen, sondern auf dem falschen Holzweg. Klar ist aber, unser Kanton kann sehr viel mehr tun auf dem Weg zur verstärkten Nutzung von Holz als Baustoff und Energieträger. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Schmid-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten. Der wichtigste Grundsatz des RPG ist neben dem haushälterischen Umgang mit dem Boden, die Trennung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet. Diese Trennung ist extrem wichtig und darf nicht aufgeweicht werden, denn die Zersiedelung der Schweiz ist bereits heute riesig. Fahren Sie einmal durch das Schweizer Mittelland, man kann gar nicht mehr feststellen, wann eine Siedlung aufhört und die nächste beginnt. Nun soll für die Wärmeerzeugung mit Holz eine Ausnahme von der Trennung Baugebiet / Nichtbaugebiet erwirkt werden. Da dies gemäss RPG nicht möglich ist, soll dies mittels eines Standesbegehren auf Bundesebene erreicht werden. Wir unterstützen das rote Blatt der Regierung vollumfänglich. Eine zusätzliche Lockerung des RPG ist nicht in unserem Sinn. Der haushälterische Umgang mit dem Boden ist uns zu wichtig. Nur, weil das landwirtschaftliche Land billiger ist als Bauland, kann man doch nicht die wichtige Trennung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet über den Haufen werfen. Holzenergienutzung in Ehren, aber nicht zu jedem Preis. Klimapolitik darf nicht zulasten der Umwelt gehen. Mit dieser Lockerung des Raumplanungsrechts würde das Postulat des haushälterischen Umgangs mit dem Boden geritzt, was wir nicht unterstützen können. Es geht auch nicht um den Thron Raumplanung, wie wir vorhin gehört haben, sondern es geht um unseren Boden, der dringend des Schutzes bedarf. Die Regierung zeigt ja auch die Möglichkeit einer Sonderzone auf, dies selbstredend nur bei sehr wichtigen Gründen. Eine Grossschnitzelholzheizung mit Fernwärme kann im Übrigen auch an einem Standort im Baugebiet wirtschaftlich betrieben werden, und die Nähe zu den Verbrauchern erweist sich dort als grosser Vorteil. Holzenergienutzungsanlagen sind mit grossen Emissionen, wie Rauch und Lärm, verbunden und stören auch im ländlichen Raum. Solche Heizungen wollen wir nicht, wenn schon wollen wir Heizungsanlagen mit keinen oder nur sehr wenig Emissionen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Steiner-Kaufmann-Gommiswald (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist einzutreten. Ich bin Bäuerin, aber in diesem Zusammenhang habe ich kein direktes Interesse. Dennoch geht es bei diesem Anliegen ja mitunter auch um die Landwirtschaftszonen. Dieses Standesbegehren bildet eine einfache, aber wirksame Antwort oder wenigstens einen wirksamen Beitrag an die klimapolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Dieses Standesbegehren möchte mehr raumplanerische Flexibilität erreichen, so dass es viel einfacher möglich sein wird, an sinnvollen Standorten, das heisst in Wohnzonennähe, im Nichtbaugebiet Anlagen für die Produktion von Wärme oder Strom aus verholzter Biomasse zu realisieren. In ihrem Antrag führt die Regierung vor allem die aktuelle Bewilligungspraxis aus und erklärt auch, dass sie diese so weit in Ordnung finde. Sie nimmt auch nochmals auf die diesem Standesbegehren vorangegangene Interpellation 51.20.76 «Mehr Planungsfreiheit bei zentralen Holzfeuerungsanlagen» Bezug. Diese Interpellation wurde von 47 Mitgliedern aus fast alle Parteien dieses Rates mitunterzeichnet. Die Regierung sieht leider keine Gründe dafür, raumplanerische Lockerungen vorzunehmen. Den Trennungsgrundsatz und dem Konzentrationsprinzip trägt sie damit durchaus Rechnung. Energiepolitische Anliegen stehen dabei völlig hinten an. Die CVP-EVP-Fraktion steht weiterhin einstimmig hinter diesem Anliegen. Wenn die Regierung nach guten Gründen zu einer entsprechenden Anpassung des Raumplanungsgesetzes (SR 700; abgekürzt RPG) auf Bundesebene sucht, bieten wir gerne Hand. Aktuell bleibt ein grosser Anteil des Energieholzes ungenutzt in den Wäldern liegen. Es liessen sich 1,5 Mio. Tonnen CO₂ einsparen, würde man dieses nutzen. Weiter schafft dieses Anliegen Arbeitsplätze. Die Wertschöpfung entlang des Holzes ist enorm. Der Holzschlag, der Transport, die Verarbeitung, ja auch der Wald als Naherholung bildet wichtige Faktoren. Insbesondere für die ländlichen Regionen ein wirtschaftlicher Mehrwert, den es zu verfolgen gilt. Ein Grossteil des Holzes in unseren Wäldern findet aktuell keinen Absatz. Es geht hier um von Schädlingen befallenes Holz, das sich nicht für den Bau eignet. Solches Holz bleibt aktuell. Wie erwähnt in den Wäldern liegen. Dass man raumplanerische Überlegungen und energiepolitische Aspekte stets vorsichtig gegeneinander abwägen muss ist verständlich, und so ist es auch nicht im Interesse der CVP-EVP-Fraktion, dass solche Anlagen wie Pilze aus dem landwirtschaftlichen Boden schiessen. Dies wird aber der Markt regeln. Solche Anlagen würden dort gebaut, wo sie sinnvoll sind, das heisst, in Bauzonennähe und in der Nähe von Wäldern. Statt lediglich raumplanerische Grundsätze auf einen Thron zu stellen, hätten wir uns eine ganzheitliche Analyse bzw. Abwägung der Interessen sehr gewünscht. Weiter ergänzt die Regierung in ihrer Begründung, dass es noch ein wenig geeigneter wäre, solche Holzheizzentralen in Stadt- und Industrienähe für Hochtemperaturprozesse zu erstellen und führt eine allfällige Übernutzung des Waldes in 30 Jahren ins Feld. Aktuell ist die Situation eine andere. Unser Wald braucht jetzt Lösungen und Hilfe. Er braucht jetzt die nötige Entlastung. Natürlich teilen wir die Meinung, dass Wärmeverbünde in Stadt- und Industrienähe auch noch ganz ideal wären, doch verfallen wir auch nicht gerne einem Wunschdenken. Die aktualisierte Holzenergiestatistik zeigt, dass in jüngster Zeit solche Industrieanlagen nicht realisiert wurden. Übrigens, dies Alles anerkennt offensichtlich auch das Kantonsparlament unseres geschätzten Nachbarkantons Thurgau. Ein im Wortlaut nahezu ähnlich verfasstes Standesbegehren wurde mit 77 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner über alle Parteien hinweg eingereicht – das ist noch nicht lange her. Das Trennungsprinzip als höchstes Interesse zu werten ist eine Haltung, die man haben kann, aber keine, die zu energiepolitischen Lösungen oder zu Lösungen für unsere Wälder führt. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf das Standesbegehren. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |