Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2022–2024

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.21.04
TitelKantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2022–2024
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung6.1.2021
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAnträge der Regierung vom 26. Januar 2021
AntragAntrag SP-Fraktion zu Ziff. 6 vom 15. Februar 2021
AntragAntrag SP-Fraktion zu Ziff. 2 vom 15. Februar 2021
AntragAntrag SP-Fraktion zu Ziff. 4a vom 15. Februar 2021
AntragAntrag SP-Fraktion zu Ziff. 1 vom 15. Februar 2021
AntragAntrag Surber-St.Gallen zu Ziff. 4 vom 15. Februar 2021
AntragAntrag FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Ziff. 10 vom 15. Februar 2021
AntragAntrag CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Ziff. 10 vom 15. Februar 2021
AntragAntrag CVP-EVP-Fraktion zu Ziff. 4 vom 15. Februar 2021
BeilageBeratungsschema vom 1. Februar 2021
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 22. Dezember 2020
AntragAnträge der Finanzkommission vom 21. Januar 2021
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Ziff. 8 vom 15. Februar 2021
AntragAntrag Surber-St.Gallen zu Ziff. 9 vom 15. Februar 2021
ErlassErgebnis der einzigen Lesung des Kantonsrates vom 16. Februar 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
8.1.2021Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.2.2021Antrag SP-Fraktion zu Ziff. 6 des Kantonsratsbeschlusses28Zustimmung73Ablehnung19
16.2.2021Antrag SVP-Fraktion zu Ziff. 8 des Kantonsratsbeschlusses36Zustimmung74Ablehnung10
16.2.2021Antrag SP-Fraktion zu Ziff. 4a des Kantonsratsbeschlusses25Zustimmung74Ablehnung21
16.2.2021Antrag SP-Fraktion zu Ziff. 9 des Kantonsratsbeschlusses30Zustimmung74Ablehnung16
16.2.2021Ziff. 4 des Kantonsratsbeschlusses82Antrag CVP-EVP Fraktion32Antrag SP-Fraktion6
16.2.2021Ziff. 10 des Kantonsratsbeschlusses63Antrag CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion47Antrag FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion10
16.2.2021Antrag CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Ziff. 10 des Kantonsratsbeschlusses65Zustimmung44Ablehnung11
16.2.2021Ziff. 4 des Kantonsratsbeschlusses36Antrag der Finanzkommission77Antrag CVP-EVP-Fraktion7
16.2.2021Gesamtabstimmung80Zustimmung26Ablehnung14
16.2.2021Ziff. 4 des Kantonsratsbeschlusses78Antrag der Finanzkommission36Antrag der Regierung6
16.2.2021Ziff. 3 des Kantonsratsbeschlusses99Zustimmung13Ablehnung8
16.2.2021Wortlaut von Ziff. 3 des Kantonsratsbeschlusses71Antrag der Finanzkommission39Antrag der Regierung10
16.2.2021Ziff. 2 des Kantonsratsbeschlusses64Zustimmung46Ablehnung10
Statements
DatumTypWortlautSession
16.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2022–2024 mit 80:26 Stimmen bei 4 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Ziff. 10 des Kantonsratsbeschlusses mit 65:44 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Ziff. 10 des Kantonsratsbeschlusses dem Antrag der FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion mit 63:47 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Ich bin Dürr-Widnau dankbar für diese Präzisierungen. Ich kann somit einordnen, wie wir das zeitlich machen müssen, dass man das parallel mit der strukturellen Defizitbereinigung machen kann. Er hat auch signalisiert, dass man selbstverständlich nicht alle Fragen miteinander beantworten kann – das finde ich sehr wichtig.

Ich möchte nochmals festhalten, diese Diskussion entstand in der Finanzkommission. Dürr-Widnau war dort nicht dabei. Ich habe nicht gesagt, dass ich bei der FDP-Fraktion die Ziffern 1-4 schon parat habe. Ich habe gesagt, ich sei bereit, dazu einen Bericht ausfertigen zulassen, der in diese Richtung gehen könnte, um hier effektiv interessante Erkenntnisse zu erreichen. Dieser steht noch nicht. Ich habe auch die Ziffern 5-8 nicht im petto. Auch dies ist ein Teil der Digitalisierung, hier zu sehen, was wir gemacht haben. Interessant ist ja vor allem die Zukunft, was wir hierzu noch lernen könnten, auch das braucht Arbeit. Ich habe damals gesagt, die Ziffern 5-8 interessieren mich selber. Ich finde sie spannend und richtig, dazu stehe ich, das habe ich damals auch in der Finanzkommission so gesagt. Das andere geht deutlich weiter, ich weiss jetzt aber, wie ich es einordnen muss.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Dürr-Widnau zu Regierungsrat Mächler: Man spürt die Ungeduld auf gewisse Arbeiten, die auf einen zukommen könnten. Es ist natürlich schon so gemeint, dass man nicht alle Fragen miteinander gleichzeitig beantworten muss. Sondern es geht ja darum, und so habe ich Sie auch verstanden, – die Punkte 5-8, anscheinend sind die schon in petto, so hat das jetzt getönt, man kann die dann sofort bringen –, dass man die Fragen beantwortet, die man beantworten kann. Aber die Bereinigung des strukturellen Defizits, das geht ja nicht auf zwölf Monate sowie ich den Fahrplan sehe, das geht auf drei Jahre. Also Sie werden wahrscheinlich beim nächsten Mal das bringen, was man sofort erledigen kann. Für gewisse Sachen braucht es Gesetzesanpassungen, und was uns wichtig ist, dass von Seiten der Regierung auch uns einmal gesagt wird, auf welche Aufgaben könnte man verzichten, wenn man dieses Gesetz anpassen würde. Ich bin jetzt zehn Jahre in diesem Rat, ich habe noch nie in einer Subkommission gehört, dass man auf etwas gerne verzichten würde, das es Sie entlasten würde. Und jetzt bitte ich einfach, dass diese Hausaufgaben gemacht werden. Ich kann Ihnen bestätigen, die Erwartungshaltung ist nicht, dass Sie alles miteinander vorlegen müssen, sondern bringen Sie das, was Sie haben. Es wurde auch in anderen Fällen so gemacht, dass die Finanzkommission in anderen Projekten jeweils über den Stand der Dinge informiert wird, und dann kann man das anschauen. Ich gehe davon aus, dass das Massnahmenpaket mit der Finanzkommission vorbesprochen wird, und dann kann man sagen, wo steht man in welchem Punkt und was hat man angeschaut. Aber dieser Rat sollte wirklich auch die Möglichkeit haben zu sehen, welche Sachen möglich wären.

Ich möchte die Regierung einfach zum Thema Glaubwürdigkeit daran erinnern, ich bin froh, dass Sie nicht alle Aufträge sofort vom Tisch genommen haben. Die Regierung hat vor dreieinhalb Jahren diese Fragen zur Beantwortung in einem Vorstoss entgegengenommen. Darum bin ich froh, und so habe ich Sie auch verstanden, die Fragen an sich seien in Ordnung nur über den Zeitrahmen muss man sprechen. Aber wenn ich jetzt höre, dass die Regierung die Fragen nicht beantworten will, dann muss mir jemand erklären, was während diesen dreieinhalb Jahren passiert ist. Vor dreieinhalb Jahren war die finanzielle Situation des Kantons viel besser. Jetzt befinden wir uns in einer schwierigen Situation und können nicht wieder dreieinhalb Jahre zuwarten. .

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Ich glaube, für Mitglieder, die nicht in der Finanzkommission sind, muss man ganz kurz noch darlegen, um was es hier eigentlich ursprünglich in der Finanzkommission ging. Die Finanzkommission hat ja verschiedene Aufträge gemacht, mit den meisten sind wir jetzt durch, aber es kam eine Diskussion auf, indem man gesagt hat, wir möchten einmal in einem Bericht von der Regierung feststellen können, wo hat gab es eigentlich Effizienzgewinne aufgrund von Digitalisierung oder Informatikprojekten und wo könnte man als Best Practice in diesem Sinne lernen und vor allem auch in Zukunft noch mehr Effizienz und Effektivität herausholen. Ich habe gesagt, dass ich im Grundsatz mit diesem Vorstoss einverstanden bin, weil ich das eine richtige Fragestellung finde und ich auch persönlich glaube, dass hier wirklich noch Potenzial besteht. Ich mache hier teilweise auch Vergleiche mit der Industrie. Ich weiss, dass das nicht 1:1 ist, aber hier glaube ich, besteht Potential. Mit der Formulierung dieses Auftrags war man nicht einverstanden. Wir haben dann entschieden, Frei-Rorschacherberg erhält den Auftrag, mit den Fraktionssprechern abzuklären, wie eine gemeinsame Formulierung gemacht werden kann.

Nun bin ich schon erstaunt, was uns jetzt von Seiten CVP-EVP- und SVP-Fraktion dargelegt wird. Dürr-Widnau, Sie haben schon recht, die Ziffern 5-8 entsprechen den Aufträgen 1-4 von FDP-, SP- und GRÜNE-Fraktion. Aber es hat, und da sind nicht unwesentliche Ziffern enthalten von 1-4. Die haben mit diesem ursprünglichen Anliegen eigentlich wenig zu tun. Das heisst, dieser ursprüngliche Auftrag wird jetzt massiv ausgeweitet und führt auch in ganz andere Richtungen. Ich mache zwei Beispiele: Es wird nun gefordert, mit den Nachbarkantonen auch solche Lösung zu finden. Da sind wir übrigens auch schon dabei. Ich finde das schon richtig und ich lehne das nicht ab. Solche Synergien sind zu überprüfen und die wollen wir auch. Wir haben z.B. aktuell ein Projekt über die Notrufzentrale beim Sicherheits- und Justizdepartement, wo wir mit anderen Kantonen zusammenarbeiten. Das wird in gewissen Teilen gemacht. Wir sind sogar als Regierung auch der Meinung, hier besteht wirklich noch mehr Potenzial. Das Zweite sind Privatisierungsvorschläge, auch die gehen über diese ursprüngliche Idee hinaus. Ich sage ja nicht einmal, dass das per se falsch ist, aber es ist schon etwas speziell, wie das jetzt daherkommt, und dass man jetzt versucht, das alles in diesen Auftrag hinein zu packen. Wo ich definitiv von Dürr-Widnau eine Klärung benötige: Wie sehen Sie das zeitlich in der Abfolge mit dem Sparpaket, das Sie heute mit 120 Mio. Franken beschlossen. Heisst das, dass wir zuerst all diese Grundsatzfragen klären müssen und Sie erst dann sagen, ja gut, wir geben jetzt die ersten 40 Mio. Franken frei, weil die Regierung all diese Aufträge im Detail dargelegt hat und wir wissen jetzt welche Massnahmen richtig sind. Wenn das ihre Absicht ist, und das hoffe ich wirklich nicht, dann verzögern Sie, weil ein solcher umfassender Auftrag gemäss Ziff. 10 braucht Jahre, wenn man den seriös angehen will. Das können sie nicht in sechs Monaten machen. Deshalb will ich wissen, wie das zeitlich einzufügen ist, weil, und das haben Sie auch nicht gesagt, Sie machen gleichzeitig mit diesem Auftrag auch noch einen Konnex zum strukturellen Defizit. Das war im ursprüngliche Vorstoss nicht enthalten. Natürlich hatte man auch das Ziel, dass man Effizienzgewinne machen soll, aber Sie verknüpfen jetzt diese Ziff. 10 mit dem vor kurzem beschlossen Haushaltsgleichgewichtsprogramm. Da habe ich einen Knopf, tut mir Leid. Ich weiss nicht, wie wir das umgehen soll. Dann müssten Sie mir wenn schon sagen, wir können das etappenweise angehen. Aber ich kann Ihnen im November, wenn dann die ersten 40 Mio. Franken von uns dargelegt werden müssen, wie Sie das sie jetzt beschlossen, dazu nicht alle Fragen beantworte. Da bitte ich Sie, das wirklich auf zur Kenntnis zu nehmen, alles andere ist aus meiner Sicht nicht redlich.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Noger-St.Gallen: Dem Antrag der FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich stelle fest, dass dieses Rates es ausgesprochen liebt, Aufträge zu erteilen. Ich frage mich, wie es der Region geht, wenn sie mit Aufträgen bombardiert wird? Wir wissen es nicht, was sie denkt. Dürr-Widnau hat aber gesagt, wie sie denken soll, ich zitiere: «Wir wollen der Regierung einen Auftrag geben, in welche Richtung sie denken muss.» Das ist ein Novum. Da kommt mir das alte Lied in den Sinn: «Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten.» Ich bitte Sie, wenn Sie schon so viele Aufträge erteilen wollen, dann beschränken Sie sich auf die vier, die auf dem Blatt von FDP-, SP- und GRÜNE-Fraktion aufgeführt sind.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Simmler-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Auf die Coronapandemie hätten ja alle sicher gerne verzichtet, wenn man ihr mit etwas Grosszügigkeit aber etwas Positives abgewinnen möchte, dann, dass wir ein ziemlich klares Bild davon erhalten haben, wie es in unserem Land um die Digitalisierung im Allgemeinen, aber insbesondere auch bei der öffentlichen Hand steht. Ob man Schlagworte wie Automatisierung, E-Government, Smart Government oder KI benutzen möchten oder nicht. Die Digitalisierung ist Fakt und wir müssen uns damit auseinandersetzen, wie wir ihre Potenziale nutzen können. Dabei dürfen wir das digitale Zeitalter weder verteufeln noch sollten wir einem unkritischen Hype verfallen. Die SP-Fraktion unterstützt den gemeinsam mit der FDP- und der GRÜNE-Fraktion erarbeiteten Auftrag an die Regierung. Wir erachten es als angezeigt, sich in der Finanzkommission, später vielleicht auch im Rat, in einer etwas tiefer gehende Analyse damit auseinanderzusetzen, wie digitale Hilfsmittel dazu beitragen können, Prozesse und Dienstleistungen zu optimieren. Dabei steht die Verbesserung der Qualität der Verwaltungsarbeit und der öffentlichen Leistungen im Fokus. Wenn es Digitalisierung ermöglichen, die Arbeit der Verwaltung effizienter, vor allem aber auch effektiver, das heisst wirkungsvoller zu gestalten, sollten wir entsprechende Projekte aufgleisen. Wir müssen in dieser Debatte natürlich auch realistisch sein. Wir sind weit weg vom Einsatz von KI und so schnell wird der Schaltermitarbeiter auch nicht durch einen Roboter ersetzt. Die meisten Digitalisierungsprojekte werden eher ziemlich simple Automatisierungen oder schlichte Digitalisierungen bestehender Prozesse darstellen. Ebenso müssen wir auch nicht allzu hoffnungsvoll sein, was die grossen Einsparungen anbelangt. Die meisten Digitalisierungsprojekte, die mir bekannt sind, haben zunächst einmal ziemlich hohe Kosten verursacht. Diese Vorsicht und Zurückhaltung zum Trotz, die Digitalisierung ist eine Chance für die Verwaltung. Es ist richtig, wenn sich Regierung und Rat dem intensiver annehmen. Ich bitte Sie, entsprechend diesen Auftrag zu überweisen. Mit sehr viel Nachdruck bitte ich Sie zugleich, den Antrag der CVP-EVP- und SVP-Fraktionen abzulehnen, welche unser eigentlich ursprünglich geteiltes Anliegen ad absurdum führt. Die wahllose Aufzählung verschiedenster Punkte in ihrem Antrag hat wenig bis nichts mit dem Digitalisierungsansinnen zutun. Eigentlich dürfte man die Anträge deshalb gar nicht einander gegenüberstellen. Will man alle Aufträge der CVP-EVP- und SVP-Fraktion abhandeln, dann hat man zwei Optionen: Entweder man verfasst eine verwaltungswissenschaftliche Abhandlungen, die sich über rund zehn Büchern erstreckt oder man schreibt ein Papier mit ein paar losen Floskeln – beides braucht nun wirklich niemand. Das Meiste, was die Fraktionen von CVP-EVP- und SVP-Fraktion möchten, ist zudem hoffentlich ganz reguläres Regierungsprogramm. Ich hoffe, man muss der Regierung nicht den generellen Auftrag erteilen, ihren Job zu machen. Ebenso hoffe ich, dass Aufträge zum AFP neuerdings nicht dazu missbraucht werden, der Regierung ganz generell noch auf den Weg mitzugeben, was wir noch so von ihr erwarten und die Verwaltungsmitarbeit einzudecken. Das wäre vieles, aber sicher nicht effizient. Bleiben wir also beim gezielten Auftrag, der ein eingeschränktes Thema zum Gegenstand hat, nämlich die Nutzung der Potenziale der Digitalisierung.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg beantragt im Namen der FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion eine neue Ziff. 10 des Kantonsratsbeschlusses mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, auf der Grundlage des Aufgaben-und Finanzplans 2022–2024 zu prüfen und dem KantonsratBericht zu erstatten, wie die Effektivität und Effizienz von Verwaltungspro-zessen mithilfe von Prozessautomatisierung, Digitalisierung und künstlicher Intelligenz (KI) optimiert werden kann. Insbesondere soll die Regierung:

  1. einen Vergleich mit anderen kantonalen Verwaltungen vorneh-men und bereits erfolgreich implementierte Effektivitäts-und Effizienzsteigerungen identifizieren sowie deren Umsetzung im Kanton St.Gallen prüfen;
  2. bereits implementierte oder geplante departementale, interde-partementale oder sogar staatsebenenübergreifende Projekte evaluieren;
  3. darlegen, wo Verwaltungsprozesse automatisiert und Entschei-dungen automatisiert gefällt werden können;
  4. aufzeigen, welche Effektivitäts-und Effizienzgewinne möglich sind und wie sich das auf den Bedarf an Finanzen und Personal auswirkt.»

Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Mit diesem Auftrag wollen wir längerfristig die Effizienz und Effektivität steigern. Es ist erfreulich, dass scheinbar alle Fraktionen unsere Grundüberlegung übernommen haben und die Stossrichtung teilen. Das sieht man auch daran, dass unsere Wortwahl in einem zweiten grauen Blatt übernommen wurde. Die FDP-Fraktion will mit diesem Auftrag im Bereich Digitalisierung Steuerungswissen generieren und allenfalls Einsparungsmöglichkeiten erkennen oder Stellenoptimierungen erkennen und ermöglichen. Dass nun unsere Vorschläge in einem zweiten grauen Blatt angereichert wurde, ist spannend, auch inhaltlich, auch als freisinniger Sicht. Dennoch kann man das Fuder überladen. Wir wollen auch hier keine Personalressourcen verschwenden, sondern gezielt einsetzten. Deshalb sollen mit dem Bericht zuerst Fakten dargelegt werden und erst danach allenfalls Massnahmen und Strukturanpassungen ergriffen werden. Die FDP-Fraktion unterstützt die Reduktion des strukturellen Defizits, wie es im AFP vorgesehen ist und von der vorberatenden Kommission bzw. unserem Rat vorgeschlagen und beschlossen wurde. Es kann also keine Rede davon sein, dass wir das verlangsamen oder herauszögern wollen, das ist eine Unterstellung. Aber Ihr Fuder ist viel zu gross und wird in unbekannter Zukunft in irgendeinem Bericht enden. Die FDP-Fraktion steht für eine solide Finanzpolitik ein. Wir wollen einen Ballon starten, der zum Fliegen kommt und uns zu einer langfristigen Finanzplanung verhilft und nicht pompös und schnell aufsteigt und dann am selben Ort wegen zu viel Gewicht wieder herunterkracht. Lassen Sie uns Fakten schaffen, schrittweise und dann Massnahmen ergreifen. Die Digitalisierung kann uns dabei helfen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Ziff. 10. Dürr-Widnau beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion eine neue Ziff. 10 des Kantonsratsbeschlusses mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, auf der Grundlage des Aufgaben-und Finanzplans 2022–2024 zu prüfen und dem Kantonsrat Bericht zu erstatten:

–wie im Hinblick auf die Behebung des strukturellen Defizits die Verwaltungsstrukturen anzupassen sind;

–wie die Effektivität und Effizienz von Verwaltungsprozessen mit Hilfe von Prozessautomatisierung, Digitalisierung und künstlicher Intelligenz (KI) optimiert werden kann.

Insbesondere soll die Regierung:

  1. aufzeigen, welche staatlichen Leistungen nach neuen Standards (Optimum statt Maximum) erbracht werden können;
  2. darlegen, wie in einer Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen die vorhandenen Synergien für eine bessere Leistungserbringung zu nutzen sind;
  3. aufzeigen, welche nicht (mehr) notwendigen Aufgaben gestrichen und welche nicht hoheitlichen Aufgaben in die Privatwirtschaft ausgelagert werden können;
  4. prüfen, ob mit der Neuorganisation und/oder Zusammenlegung von Ämtern Effizienzgewinne und Einsparpotenziale zu erzielen sind;
  5. einen Vergleich mit anderen kantonalen Verwaltungen vorneh-men und bereits erfolgreich implementierte Effektivitäts-und Effizienzsteigerungen identifizieren sowie deren Umsetzung im Kanton St.Gallen prüfen;
  6. bereits implementierte oder geplante departementale, interde-partementale oder sogar staatsebenenübergreifende Projekte evaluieren;
  7. darlegen, wo Verwaltungsprozesse automatisiert und Entscheidungen automatisiert gefällt werden können;
  8. aufzeigen, welche Effektivitäts- und Effizienzgewinne möglich sind und wie sich das auf den Bedarf an Finanzen und Perso-nal auswirkt (Einsparmöglichkeiten, Stellenabbau sowie Initial-und Betriebskosten).»

Wir haben es beim Eintreten von allen Fraktionen gehört, wir befinden uns in einer kritischen Ausgangslage, wir stehen weiterhin mitten in der Coronapandemie, für deren Abfederung entsprechende Mittel aus dem Eigenkapital zur Verfügung gestellt werden müssen. Auf der anderen Seite haben wir hohe prognostizierte Defizite pro Jahr vor der Tür. Bis hierher gehen die Meinungen in diesem Parlament nicht gross auseinander. Aber es geht auseinander betreffend Tempo und was man alles machen sollte, um das strukturelle Defizit zu bereinigen. Für uns ist klar, dass vor diesem Hintergrund ein rasches Handeln dringend erforderlich ist, um dieses strukturelle Defizit in der Grössenordnung von bis zu 160 Mio. Franken zu eliminieren. Die Regierung hat zur Bekämpfung dieser Defizite Massnahmenpakete angekündigt. Wir haben es im Eintreten bei den Vorrednerinnen und Vorrednern auch gehört. Was aber nicht die Ziellösung sein kann, dass die Eliminierung des strukturellen Defizits mit Verschiebung auf die untere Eben, einfach auf die Gemeinden erfolgen kann, wie Cavelti Häller-Jonschwil erwähnt hat, oder dass diese Massnahmenpakete einseitig nur bei den Staatsbeiträgen erfolgen kann, wie es Simmler-St.Gallen gesagt hat. In diesem Punkt sind wir uns einig. In der Finanzkommission wurde bereits über Aufträge in diese Richtung diskutiert. Es ist richtig, die sich bietenden Chancen aus der IT und Digitalisierung müssen besser genutzt werden.

Sie haben jetzt zwei graue Blätter vorliegend. Ein Blatt mit acht Punkten und ein Blatt mit vier Punkten. Bei den Punkten 1-4 und auf dem anderen Blatt die Punkte 5-8, da besteht kein Dissens. Da sind wir selber ebenfalls der Meinung, dass das gemacht werden muss. Das sind insbesondere die Digitalisierung und Automatisierung, zu der die Regierung eingeladen wird, die entsprechende Überprüfung, Vergleiche und Massnahmen zu ergreifen. Aber im Hinblick auf die Behebung des strukturellen Defizits wird das ganz sicher nicht ausreichen – da müssen wir uns nichts vormachen. Einerseits steht die Forderung der Politik im Raum, dass der Kanton St.Gallen sich auf die Kernaufgaben beschränken soll, und auf der anderen Seite haben wir die Bevölkerung, die die Aufgabe des Kantons nicht alleine in der Verwaltungstätigkeit sieht, sondern vielmehr im Angebot von Dienstleistungen mit einem hohen Bürgernutzen. Der Kanton St.Gallen ist in den letzten Jahren zu einem sehr grossen Unternehmen angewachsen. Wir haben aktuell fast ein Jahresbudget von 5,4 Mrd. Franken, und es ist leider so, je grösser man wird, hat das auch Nachteile; man wird mit der Zeit schwerfällig. Ein Teil der Prozesse ist wenig effizient und der Effizienzgrad in der Aufgabenerfüllung teilweise suboptimal. Gerade unter dem Druck des zunehmenden Wettbewerbs zwischen den Kantonen, worauf zu recht Schmid-Grabs hingewiesen hat, muss sich unser Kanton besser positionieren. Es besteht grosser Handlungsbedarf und die Notwendigkeit, sich einerseits besser zu organisieren, und das vor allem auch mit schlanken Strukturen, nur so können wir erfolgreicher werden. Z.B. mit der Überprüfung der Standards der staatlichen Leistungen, mit der verstärkten Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen in verschiedenen Bereichen, mit dem Aufzeigen, welche nicht mehr notwendige Aufgaben gestrichen und welche nicht hoheitlichen Aufgaben in der Privatwirtschaft ausgelagert werden können. In dieser Richtung hat Regierungsrat Mächler auch schon votiert, dass es nicht sein kann, dass man nur Geldströme verschiebt, sondern dass man die Strukturen angehen muss. All diese Fragen sind ein Gebot der Stunde. Wenn wir als Kantonsrat diese Fragestellung jetzt nicht platzieren, in der Phase, wo wir zusammen mit der Regierung etwas machen müssen, um dieses Defizit zu bereinigen, dann müssen wir uns ja die Frage stellen: Wann dann, wenn nicht jetzt? Ich habe mir ein Zitat von Schriftsteller und Verleger Walter Scott aufgeschrieben, der gesagt hat: «Wenn ein Mensch keinen Grund hat, etwas zu tun, so hat er einen Grund er nicht zu tun. Mit den Fragen 1-4 auf dem grauen Blatt geben wir der Regierung einen klaren Auftrag und einen Grund, diese Fragen zu prüfen und uns mögliche Lösungsvorschläge aufzuzeigen. Wer die Notwendigkeit bejaht, dass man einerseits die Strukturen Verschlankung muss, wie Huber-Oberriet im Namen der FDP-Fraktion gefordert hat, oder wie es Regierungsrat Mächler gesagt hat, die Notwendigkeit, auch an die Strukturen ran zu gehen, muss diesem grauen Blatt mit den Fragen 1-8 zustimmen und nicht nur die Fragen 1-4. Lesen Sie das genau durch, die betreffen nur die IT zu digitalisieren und automatisieren. Wie ich die Voten im Eintreten gehört haben, dann müssen wir jetzt wirklich Mut zeigen, etwas Nachhaltiges machen und der Regierung einen Auftrag erteilen, damit sie weiss, in welche Richtung sie denken muss. Es würde mich sehr freuen, wenn Sie den Antrag der CVP-EVP- und SVP-Fraktion mittragen können, das ist wirklich eine gute Überprüfung, das braucht es.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Ziff. 9 des Kantonsratsbeschlusses mit 74:30 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Surber-St.Gallen zu Regierungsrat Mächler: Lassen Sie mich für einmal nach dem zuständigen Regierungsrat sprechen. Sie haben vorhin noch einmal zu diesem Vorwurf Stellung genommen, dass man damals von falschen Zahlen ausgegangen sei. Ich habe diesen Vorwurf heute nicht erhoben, obwohl ich ihn hätte erheben können. Selbstverständlich ist es so, dass man ohne Probleme berechnen kann, wie hoch die Steuererträge wären, hätte man damals nicht die Unternehmenssteuern gesenkt – selbstverständlich, es ist überhaupt kein Problem. Wenn die Basis von der wir senken höher ist, als die Basis von der wir einmal ausgingen, so tut dies gar nichts zur Sache. Wir haben uns hier darauf verständigt, dass wir Ausfälle, die der Staatshaushalt durch diese Unternehmenssteuersenkungen erleidet, durch Bezüge aus dem Eigenkapital finanzieren. Es ist auch so, selbst wenn keine Sonderzuweisung aus den steuerlichen Mehrerträgen erfolgt ist, so ist selbstverständlich in den letzten Jahren stets eine ordentliche Zuweisung an das freie Eigenkapital erfolgt, weil die Unternehmenssteuern höher waren, weil diese eingestiegen sind. Deshalb haben wir auch diese Basis und deshalb sind wir auch in der Lage, das was jetzt an Defizit kommt aus dem Eigenkapital zu finanzieren. Das ist das, was wir hier einfordern. Ich verstehe nicht, was daran komplex sein soll und welche Dynamiken hier spielen – es ist eine ganz einfache Rechnung.

Ich bitte Sie deshalb noch einmal, seien Sie fair, halten Sie sich an den Steuerkompromiss.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Mächler, als Vorsteher des Finanzdepartementes: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich wurde aufgefordert dazu noch etwas zu sagen. Ich bitte Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass ich nicht im Namen der Regierung sprechen kann, weil wird diesen Vorschlag in der Regierung nicht hatten, er wurde so auch nicht gestellt und deshalb spreche ich hier als Vorsteher des Finanzdepartementes.

Ich möchte einfach nochmals festhalten, wo hier das Problem ist. Es wurde nicht gemogelt, es wurde nicht bewusst etwas unterschoben oder irgend etwas nicht richtig gezählt, sondern, und das habe ich schon einmal gesagt, es wurden wahrscheinlich an diesem Kompromiss, an dem ich nicht dabei war, die Dynamiken der unterschiedlichen Steuerarten unterschätzt. Das kann durchaus sein und das Problem. Das Problem aus Sicht dieses Kompromisses ist, dass die Einnahmen bei den juristischen Personen in den letzten Jahren deutlich stärker gewachsen sind als bei den natürlichen Personen. Und weil die stärker gewachsen sind. Also weil wir hier eine höhere Dynamik haben, ist natürlich jetzt diese Betrachtung, die Sie damals gemacht haben basierend auf Zahlen aus dem Jahr 2014, heute nicht mehr so eingetroffen. Das stimmt, das ist korrekt. Aber es ist nicht so, dass hier irgendetwas geschummelt wurde. Ich habe Ihnen schon einmal gesagt, zum Glück hatten wir diese Mehreinnahmen. Zum Glück gab es früher bei den juristischen Personen, aktuell ist es nicht der Fall, diese Mehreinnahmen. In der Logik, die Sie aufführen, hätte man aus meiner Sicht, wenn es konsequent sein soll, diese Mehreinnahmen, die nicht Gegenstand des Kompromisses waren, auch nur einseitig dem Eigenkapital zuweisen müssen, damit diese Bilanz, die Sie jetzt haben wollen, wo es anders ist, weil momentan die juristischen Steuern nicht gut fliessen und es somit zu Ausfällen kommt, .kompensieren wollen. (Satzlänge?) Sie möchten das Spiel jetzt nur einseitig machen, nämlich dann, wenn es zum Nachteil der juristischen Personen führt. Aber, und das ist erfreulich, wir konnten in den letzten Jahren deutlich mehr einnehmen, als wir damals geplant haben. Da haben wir auch keine Sonderzuweisung gemacht, was wir in dieser Konsequenz hätten machen müssen. Deshalb bitte ich Sie, diesen Vorstoss nicht zu unterstützen. Diese Schattenrechnung zu führen bringt aus meiner Sicht nichts, dann müssten wir das auch noch rückwirkend machen und müssten Netto-Effekte betrachten und das macht einfach keinen Sinn. Sie haben recht, rechnen kann man viel, bestehend auf gewissen Annahmen. Da gibt es aber auch noch die Frage, machen wir das auf diesem Bestand der damaligen Unternehmungen? In der Zwischenzeit wurden zum Glück auch mehr Unternehmen geschaffen. Gehören diese auch dazu oder nicht? Ich bitte Sie, von diesen möglichen Berechnungen abzusehen. Sie bringen nicht und es ist eine reine Geschichtsschreibung. Ich sehe hier keinen Bedarf, nochmals eine solche Berechnung zu machen. Sind wir ehrlich, schlussendlich müssen wir das sowieso über Eigenkapitalien beziehen oder allenfalls jetzt über dieses Sparpaket, dieses Haushaltsgleichgewicht, das Sie gemacht haben. Wir müssen diese Ausfälle refinanzieren, daran führt kein Weg vorbei, deshalb bitte ich Sie, diese Ziff. 9 abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Surber-St.Gallen beantragt im Namen SP-Fraktion eine neue Ziff. 9 des Kantonsratsbeschlusses mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, mit den Geschäften zur Finanzplanung (Aufgaben-und Finanzplan sowie Budget) und mit der Rechnung jeweils aufzuzeigen, von welchen Steuererträgen der juristischen Personen ohne die im Rahmen des Steuerkompromisses 2018 erfolgte Reduktion der Steuerbelastung auszugehen wäre. Bei einem negativen prognostizierten Rechnungsergebnis sind die aus dem Vergleich «alter Steuerertrag versus neuer Steuerertrag» resultierenden Mindereinnahmen gemäss dem Steuerkompromiss durch Bezüge aus dem Eigenkapital zu finanzieren. Die Mehreinnahmen aufgrund der Erhöhung der Dividendenbesteuerung sind anzurechnen.»

Wir haben dies nun schon mehrfach hier in diesem Rat thematisiert, auch im Rahmen des Budgets 2021 wir haben diese Situation, dass ab dem Jahr 2021 die Auswirkungen aus dem Steuerkompromiss 2018 zu Buche schlagen. Wir haben damals ja die Gewinnsteuerbelastung für die Unternehmen deutlich gesenkt und es ist richtig, das wurde vorhin ausgeführt. Man hat auch gewisse soziale Ausgleichsmassnahmen beschlossen. Aber ein Element dieser Steuerkompromisses war auch, dass man gesagt hat, man wird diese Ausfälle, die man hat, aus Bezügen aus dem Eigenkapital finanzieren. Einerseits sind Bezüge aus dem besonderen Eigenkapital möglich, da dieses ja zur Finanzierung von steuerlichen Massnahmen verwendet werden kann, andererseits, und das ist auch klar, sind zur Finanzierung dieses Steuerausfalls auch Bezüge aus dem freien Eigenkapital notwendig.

Es wurde in diesem Rat auch im Rahmen der Budgetdebatte für das Budget 2021 ausgeführt, es sei schwierig, hier zum Teil auseinanderzuhalten welche Ausfälle denn nun aufgrund dieses Steuerkompromisses bzw. aufgrund der Unternehmenssteuersenkungen von zurückzuführen sind und welche coronabedingt sind. Nun, dies ist selbstverständlich nicht der Fall. Wenn wir davon ausgehen, dass die Gewinne der Unternehmen aufgrund von Corona zurückgehen, haben wir für die Berechnung der Steuern eine andere Grundlage. Selbstverständlich können wir aber ohne Probleme berechnen, wie hoch die Steuererträge gewesen wären würde noch der alte Steuersatz gelten und wie hoch die Erträge nach neuem Steuersatz sind.

Es gibt noch andere Instrumente, das ist uns klar, es ist nicht alleine nur der Steuersatz. Es geht auch noch um Investitionen im Bereich der Forschung und Entwicklung, aber auch das kann man ausweisen. Ich glaube wirklich, man kann berechnen und ausweisen, wie hoch die Steuererträge wären ohne den damaligen Steuerkompromiss, die man budgetieren würde und von denen man im AFP ausgehen würde und die schliesslich auf in die Rechnung einfliessen würden. In diesem Sinne sind wir der Meinung, das kann man aufzeigen. Und wenn es zu einem Defizit kommt, dann ist dieses Defizit gemäss dem Steuerkompromiss aus Bezügen aus dem Eigenkapital zu finanzieren. Dies möchten wir mit diesem Auftrag einfordern. Ich bitte Sie, seien Sie faire Partnerinnen und Partner, wir haben das damals so vereinbart, überweisen Sie diesen Auftrag so.

Ich möchte gerne von der Regierung von Seiten Finanzvorsteher hören, ob er bereit ist, unabhängig von diesem Antrag, diese Ertragsausfälle, die auf die Steuersenkung von damals zurückzuführen sind, auszuweisen?

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SVP-Fraktion zu Ziff. 8 des Kantonsratsbeschlusses mit 74:36 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Gahlinger-Niederhelfenschwil: Der Antrag der SVP-Fraktion ist anzunehmen.

Ich möchte hier etwas zitieren: «Diese zwei Massnahmen helfen Leuten mit kleineren Einkommen.» Diese Aussage hat der CVP-GLP-Fraktionschef des Kantons Zug gemacht. Es ist sehr interessant, Zug ist ein sehr reicher Kanton und bedeutend kleiner als St.Gallen, mit bedeutend weniger Gemeinden, mit ganz anderen Firmenstrukturen usw., Zug möchte die Steuern jetzt befristet auf drei Jahre senken. So schlecht kann also die Idee einer Steuersenkung in dieser Zeit nicht sein. Ich möchte Ihnen das einfach mit auf den Weg geben, ob es Sinn macht, jetzt die Steuern zu senken oder später. Das ist Ansichtssache und manchmal auch etwas relativ.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Tschirky-Gaiserwald: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wenn Thoma-Andwil sagt, wir müssen das strukturelle Defizit bekämpfen, so pflichte ich ihm bei. Huber-Oberriet sagt, es sei nicht der gegenwärtige Zeitpunkt für Steuersenkungen, so pflichte ich ihm ebenfalls bei. Meinerseits bin ich Realpolitiker, der Finanzchef hat es auch so für sich selber in Anspruch genommen, seien wir realistisch, was machbar ist, ist gegenwärtig eine Steuersenkung. Ich habe es in meinem Eintretensvotum zum AFP klipp und klar zum Ausdruck gebracht, die CVP-GLP-Fraktion ist auch nicht für Steuererhöhungen zu haben. Aber bleiben wir vernünftig und lehnen wir den Antrag für Steuersenkungen zum gegenwärtige Zeitpunkt ab.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Thoma-Andwil:

Ich fühle mich ein bisschen herausgefordert von Wick-Wil, der zu einem guten Kollegen aus meiner Fraktion sagt, er sei nicht zukunftsträchtig, er sehe nicht was die Zukunft bringen müsse. Und dabei ist dieses Votum das, was ich in den letzten Minuten gehört habe, das Beste. Die Linken mögen lachen, aber wenn wir jetzt schon in dieser Zeit für die Privaten wie auch die Unternehmen Perspektiven geben, welche dann in zwei oder drei Jahren profitieren können, und das Geld benutzen können, dann ist das zukunftsgerichtet: «St.Gallen kann es.» höre ich immer wieder. Wir sind aberüberhaupt nicht mutig.

Bei Steuersenkungen sind nicht Privilegierte Nutzniesser, bei Steuersenkungen werden die Leute entlastet, die diesen Sozialstaat, den die Linken ja so gerne wollen, finanzieren. Es ist nicht mehr als richtig, dass wir in diese Richtung gehen. Etwas muss schon noch erwähnt werden, zu dem was wir jetzt im Kanton St.Gallen machen. Dieser Kanton ist ein Nehmerkanton. Wir holen Geld von anderen Kantonen. Dieser Kanton ist im Benchmark im Vergleich mit anderen Kantonen rundherum nicht gut aufgestellt im Bereich der Steuern. Wir haben unsere Aufgaben nicht gemacht. Es ist wichtig, dass wir jetzt Signale senden. Dieses Parlament muss jetzt schon sagen, wir wollen das in zwei, drei Jahren haben. Der Auftrag wurde ja gegeben, er wurde einfach nicht ausgeführt, wie Schmid-Grabs schon gesagt hat. Die Freisinnigen haben das vor einigen Wochen erkannt, haben das ihren Mitgliedern erzählt und mittlerweile finde ich auf der Homepage diesen Flyer nicht mehr. Vielleicht kann mir der Parteipräsident helfen, der wurde weggenommen. Ich weiss nicht, ob da irgendwie andere Ideen vorhanden sind. Ich gebe es zu, ich bin darüber sehr enttäuscht von den Freisinnigen, dass sie hier nicht auch mitmachen.

Wir haben also zwei Aufgaben in nächster Zeit:

  1. Das strukturelle Defizit minimieren. Das ist keine Sparübung, Surber-St.Gallen. Ich höre heute den ganzen Nachmittag man müsse sparen. Ich befürchte, wenn Sie das weiterhin erzählen, dass unsere Medien hier das auch noch schreiben. Wir sparen nicht, wir korrigieren unseren Staat und bringen das strukturelle Defizit auf einen normalen Level.
  2. Gleichzeitig ist es das Ziel, dass wir die Steuern auf einen Level bringen, der ähnlich ist wie unser Umfeld und wie andere Kantone unterwegs sind und gleich gleichzeitig muss es das Ziel sein, dass wir nicht von anderen Kantonen profitieren und ein Nehmerkanton sind. Das muss das Ziel sein, das ist normales, solides, bürgerliches Ansinnen.

Ich erwarte auch von unseren bürgerlichen Partnern hier, CVP-GLP- und FDP-Fraktion, dass sie uns zu einem grossen Teil unterstützen und diese gute Idee für die Zukunft unseren Bürgerinnen und Bürgern heute mitteilen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Schmid-Grabs hat vorhin ausgeführt, er werde kein Auge mehr zumachen, bis die Regierung alle Aufträge aus diesem AFP erfüllt hat. Nun, ich weise Sie daraufhin, dieser AFP ist ja ein Aufgaben- und Finanzplan über drei Jahre hinweg, in diesem Sinne wünsche ich Ihnen von Herzen gute Gesundheit bei diesem Vorhaben.

Lassen Sie mich noch in der Sache sprechen: Wir haben hier vorhin wirklich intensiv über die Staatsfinanzen, über den Finanzhaushalt unseres Staates diskutiert. Wir haben ausgeführt, warum wir ein Sparpaket hier nicht als richtigen Weg in die Zukunft schauen. Es war für uns aber selbstverständlich auch klar, es wird hier der Weg der Weg für weitere Steuersenkungen bereitet, indem man hier nun dieses Sparpaket einpacken will. Wir sind uns im Klaren, wir werden in einigen Jahren über solche Steuersenkungen in diesem Rat diskutieren, aber jetzt glaube ich, finden Sie hier dazu keine Mehrheiten.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Wick-Wil zu Schmid-Grabs. Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich möchte Sie bitten, mit im Leben nicht so leicht umzugehen. Ich garantiere Ihnen, wenn Sie das wahrhaben wollen, was Sie vorhin gesagt haben, dann überleben Sie nicht. Wer zum jetzigen Zeitpunkt ernsthaft die Steuern senken möchte, dies nach einer Debatte wie vor ein paar Minuten, dann muss man sich ernsthaft fragen, hat man jeglichen Bezug zur Realität verloren. Wenn Sie kein Staat mehr wollen, dann sagen Sie es doch. Aber wenn Sie ihm einfach das Geld entziehen möchten, obwohl Sie wissen, er hat Aufgaben zu erledigen, dann geht das so nicht. Sie können auch nicht sagen, wenn es regnet, gehen Sie nach draussen, ohne Schirm, denn ich garantiere Ihnen, Sie werden nass.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Huber-Oberriet: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich danke Schmid-Grabs für die ausführliche Belehrung, was die FDP-Fraktion zu tun und hat. Ich glaube, es ist nicht der Zeitpunkt über Steuersenkungen diskutieren. Wir beschliessen gerade ein Sparpaket. Wir haben mit der STAF Unternehmen und Privatpersonen steuerlich entlastet. Eine Senkung des Steuerfusses ist nicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Ich habe es schon beim Eintreten gesagt, die FDP-Fraktion will die Steuern senken, aber nicht jetzt sondern frühestens ab dem Jahr 2024. Ich glaube, es wäre ein falsches Signal, jetzt noch die Steuern zu senken und gleichzeitig zu sagen, wir müssen extrem sparen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Schmid-Grabs beantragt im Namen SVP-Fraktion eine neue Ziff. 8 des Kantonsratsbeschlusses mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, den Staatssteuerfuss ab dem Budget 2022 auf 110 Prozent festzusetzen und weitere Steuererleichterungen im tarifarischen Bereich zu prüfen.»

Ich wollte eigentlich an dieser Stelle keine Vergangenheitsbewältigung betreiben. Aber aufgrund seines Votums zum Eintreten darf ich Regierungsrat Mächler daran erinnern, dass die Regierung nicht den besten Ruf hat, wenn es um die Umsetzung von Aufträgen aus dem Parlament geht. Ich verspreche Ihnen an dieser Stelle, dass ich kein Augen mehr schliessen werden, bis die Regierung ihre Arbeit aus diesem AFP erledigt hat. Dies ist keine Einladung, es ist ein Auftrag. Herzlichen Dank für die Kenntnisnahme an dieser Stelle.

Nun kommen wir zum eigentlichen Antrag, den die SVP-Fraktion hier stellt. Wir befinden uns in einer ausserordentlichen Situation und gerade deshalb sollten wir uns nicht nur auf die Gegenwart, sondern auch auf die Zukunft konzentrieren. Einsparpotenziale müssen dringend aufgedeckt werden und um den Kanton St.Gallen wieder fit zu machen. Das Entlastungspaket von 120 Mio. Franken markiert hier den Anfang und wird wohl jedoch nicht das Ende sein. Wieder steigende Steuereinnahmen in der Zukunft können nur erwartet werden, wenn die wirtschaftliche Entwicklung gestärkt wird. Eine Steuerfusssenkung um 5 Prozent würde nicht nur helfen, weitere überschüssige Ausgaben zu überdenken, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Firmen mehr Geld in den Taschen zulassen. Damit können diese dringend notwendige Investitionen vornehmen und die Finanzkraft des Kantons langfristig stärken. Die SVP-Fraktion hat Jahr für Jahr Steuersenkungen gefordert, doch dieses Jahr können wir ein besonders wichtiges Zeichen setzen, denn wir dürfen nicht vergessen, dass unsere Entscheidungen von heute erst im Jahr 2023 in den Portemonnaies unserer Bürgerinnen und Bürger sowie in den Kassen der Unternehmungen spürbar sein werden, denn dann kommt die Steuerrechnung für das Jahr 2022. Eine Krise bietet immer auch Chancen. Wenn wir nach der Krise besser dastehen wollen, müssen wir unseren Kanton attraktiver und fitter machen und das zwar rechtzeitig und nicht, wenn es bereits zu spät ist, sonst werden uns die anderen Kantone davonziehen. Mit den voraussichtlich höher ausfallenden Auszahlungen der SNB ist die Steuersenkung zusätzlich abgefedert. Das Parlament kann daher heute eine Entscheidung mit Weitsicht fällen und heute wirtschaftlich positive Impulse für die Zukunft einplanen.

Schon Winston Churchill hat erkannt: «Lasst uns an die Stelle von Zukunftsängsten, das Vordenken und Vorausplanen setzen.» Setzen wir also gemeinsam ein Zeichen und geben wird der Bevölkerung ein Stück Wohlstand zurück. Und wenn die FDP-Fraktion vergangenen November nicht bloss populistische Parolen herausposaunte, wie es uns vorhin vorgeworfen wurde, als sie die Steuersenkung ab dem Jahr 2022 forderte, dann setzt jetzt endlich mit uns zum beschworenen liberalen Befreiungsschlag an. Senken wir heute Steuern, und zwar für alle.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Ziff. 6 des Kantonsratsbeschlusses mit 73:28 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Oberholzer-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die Coronakrise bringt viele Verlierer hervor, aber auch wenige dafür umso grössere Gewinner. Gleichzeitig reisst diese Krise mindestens vorläufig Löcher in die Staatskasse. Hinzukommt, dass wir vor kurzem mit der Steuerreform STAF die Unternehmenssteuer gesenkt haben. Die GRÜNE-Fraktion hat damals diese Reform bekämpft und heute, bei Lichte betrachtet, muss ich sagen, dass das nicht das Dümmste war.

Und jetzt sollen wir also sparen. Sparen ist aber falsch. In der Krise muss der Staat die Rolle des Stabilisators spielen. Das sagen unzählige Ökonomen, das sagen eine ganze Reihe von Nobelpreisträgern, das sagt sogar Starökonom Kenneth Rogoff, der eigentlich von morgens bis abends in der Regel nur ans Sparen denkt. Sogar er sagt, jetzt sei wirklich der falsche Moment um zu sparen.

Das heisst, wir werden diesen Antrag unterstützen, weil es viel besser ist in dieser Krise etwas auf der Einnahmenseite zu tun als die Ausgaben zusammenzukürzen. Es ist nicht gerecht und es ist auch langfristig für die Wirtschaft wie auch kurzfristig für die Konjunktur nicht gut. Ausserdem haben wir eine Motion für eine Erbschafts- und Schenkungssteuer eingereicht. Es geht darum, die Steuereinnahmen zu generieren, wo sie am wenigsten schmerzen und wo sie der ungleichen Vermögensverteilung entgegenwirken.

Gut durch die Krise kommen wir nicht, mit Sparübungen, sondern mit einem Kanton, der finanziell für die Herausforderungen der Zukunft, wie bspw. die Klimakrise gewappnet ist.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Simmler-St.Gallen beantragt im Namen SP-Fraktion eine neue Ziff. 6 des Kantonsratsbeschlusses mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, steuerliche Massnahmen zu prüfen, diees erlauben, Personen und Unternehmen mit hohen Vermögen und/oder Einkünften sowie bis anhin unbesteuerte Erbschaften zusätzlich mit einem ‹Solidaritätsbeitrag› zu besteuern. Eine derartige, allenfalls nur vorübergehende Steuer soll es ermöglichen, die Kosten der durch die Corona-Pandemie verursachten Krise solidarisch zu tragen.»

Sie haben soeben ein erstes Sparpaket beschlossen und zwar in deutlich grösserem Ausmass als von der Regierung ursprünglich für notwendig befunden. Die von uns geäusserten Bedenken hat die Ratsmehrheit offenbar nicht geteilt. Sie erachten offenbar Sparmassnahmen für notwendig und begründet dies, wenn auch nicht immer stringent, mit dem aufgrund der Pandemie reduziertem Eigenkapital sowie dem so genannten strukturellen Defizit.

Sie äussern Sorgen um die Ausgewogenheit des Staatshaushalts und viele von Ihnen sehnen sich, so zynisch es auch wirken mag, nach baldigen weiteren Steuererleichterungen für Gutverdienende und Unternehmen mit hohen Gewinnen. Sie wollen also einerseits Staatsabbau auf der Ausgabenseite, welcher die gesamte Bevölkerung trifft, um andererseits möglichst bald wieder gezielte Steuersenkungen zu gewähren, von welchen primär Privilegierte profitieren. Dieses Spiel wird der ausserordentlichen Lage, in der wir uns befinden, nicht gerecht. Dieses Spiel wird auch den Ursachen des finanzpolitischen Ungleichgewichts nicht gerecht. Vor allem wird sie aber dem Ziel nicht gerecht, die Kosten dieser Krise solidarisch zu tragen.

Es gibt bereits wieder deutliche Anzeichen, wie schon nach der Finanzkrise 2008, dass die aktuelle Lage dazu beiträgt, dass die Vermögens- und Einkommensschere in diesem Land weiter auseinander driftet. Das ökonomische Ungleichgewichte wächst. Sie können das als sozialdemokratisches Geschwätz abtun, Sie können aber auch anerkennen, dass es für jede Gesellschaft nur problematisch sein kann, wenn die Ungleichheiten wachsen und wachsen. Wenn auf der einen Seite immer mehr Leute an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden, Mühe habe, am Ende des Monats die Rechnungen bezahlen zu bezahlen, wenn auf der anderen Seite ein kleiner Teil immer und immer vermögender wird. Die arbeitende Bevölkerung wird in ihren Möglichkeiten limitierter, gleichzeitig vermehren sich hohe Vermögen an der Börse. In der Coronakrise sind diese Mechanismen deutlich zu beobachten, während Kleinbetriebe oft ans Limit geraten, haben andere profitiert. Für sehr viele war das Jahr 2020 ein wirtschaftlich gutes Jahr.

Ausserordentliche Situationen erfordern manchmal ausserordentliche Massnahmen auch finanzpolitisch. Aus Sicht der SP-Fraktion wäre es deshalb angemessen, die Regierung aufzufordern, ernsthaft darüber zu diskutieren, ob die entstandenen Kosten teilweise durch Solidaritätsabgaben gedeckt werden können. Wir können hier im AFP keine konkrete Steuerrevision beraten, aber wir können einfordern, dass auch dieses Thema auf der Traktandenliste bleibt und Ideen in diese Richtung weiterverfolgt werden.

Es wäre denkbar, dass nicht besteuerte Erbschaften mit einem kleinen Betrag besteuert werden. Natürlich nur solche über einen Freibetrag, welcher kleine und mittlere Erbschaften nicht betrifft. Es wäre denkbar, dass eine Solidaritätsabgabe bei der Vermögenssteuer beschlossen wird, auch hier eventuell mit einem Freibetrag, dies vorübergehend ganz explizit zum Zwecke der Deckung der Kosten der Krise, in welcher Form eine solche Abgabe einzuführen wäre, könnte die Regierung in Ruhe ausarbeiten. Die Stossrichtung unseres Auftrags ist aber klar. Wir fordern, dass die Coronapandemie nicht zum Abbau von sozialen Massnahmen, von der Bildung, von der Kultur oder von wichtigen staatlichen Angeboten führt. Es kann nicht sein, dass ausschliesslich diejenigen, die Kosten der Krise zu zahlen haben, welche bereits am meisten unter ihr gelitten haben. Soll Solidarität nicht ein blosses Schlagwort bleiben müssen auch diejenigen ihren Beitrag leisten, welche dazu ohne weiteres imstande sind. Ich bitte Sie, dem SP-Auftrag zuzustimmen und sich offen zu zeigen, für neue Ideen zur Bewältigung dieser Situation und sich auch für Fairness in dieser Bewältigung einzusetzen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion zu Ziff. 4a des Kantonsratsbeschlusses mit 74:25 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Etterlin-Rorschach beantragt im Namen SP-Fraktion eine neue Ziff. 4a des Kantonsratsbeschlusses mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, auf die im Aufgaben- und Finanzplan vorgesehenen Massnahmen zum Abbau des strukturellen Defizits im Umfang von 60 Mio. Franken (gestaffelt für die Jahre 2022–2024) gänzlich zu verzichten.»

Wie es unserer Fraktionschefin bereits angekündigt hat, sind wir nicht nur dagegen, den Sparauftrag gemäss Ziff. 4 zu streichen, sondern wir sind grundsätzlich gegen die Schnürung eines Sparpakets und waren schon ziemlich erstaunt über den fast vorauseilenden Gehorsam der Regierung mit dem Vorschlag über 60 Mio. Franken. Wir möchten Ihnen in vier Punkten kurz darlegen, warum wir der Auffassung sind, dass es überhaupt kein Sparpaket braucht.

Vorausgehend noch eine kleine Äusserung zu Huber-Oberriet, der moniert hat, wir wären Frau Kollegin Huber-Oberriet, der moniert hat, wir wären vergesslich wegen der Ausfälle in der STAF 17. Ich möchte einfach daran erinnern, der Kompromiss beinhaltete nicht nur die Steuerausfälle, sondern der Kompromiss beinhaltete eine Gegenfinanzierung für die Sozialpartner im Umfang von 52 Mio. Franken, die Ausfälle waren 77 Mio. Franken. Jetzt stellen wir ja schmerzlich fest, dass die Ausfälle 115 Mio. Franken betragen und die Ausfälle aber nach wie vor bei 52 Mio. Franken verharren. Das würde grundsätzlich noch ein Guthaben bestehen für die Sozialpartner. Insgesamt weist der AFP viele grosse Ungewissheiten auf im Umfang von rund 350 Mio. Franken: die SNB-Millionen, die Steuerausfälle, die konjunkturellen Ausfällen im Umfang von rund 80 Mio. Franken, wie wir sie im Budget 2021 zur Kenntnis genommen haben und die hartnäckigen Besserstellungen zwischen Budget und Rechnung im hohen zweistelligen Millionenbereich.

Wir haben in der Finanzkommission in Aussicht, dass an der nächsten Sitzung die überfällige Auseinandersetzung erst stattfinden wird, was denn eigentlich ein strukturelles und was ein konjunkturelles Defizit alles beinhaltet. In der Theorie ist man sich nicht ganz einig und noch viel weniger in der Praxis. Diese Auseinandersetzung konnte also noch nicht wirklich stattfinden und wir finden es deshalb unseriös, auf diesen Grundlagen bereits ein Sparpaket zu schnüren.

Bezüglich Sparpaketen: Wir haben in den Jahren 2011, 2012 und 2013 bereits 198 Sparmassnahmen geschnürt im Umfang von 415 Mio. Franken, die den Staatshaushalt nachhaltig entlastet haben. Wir sind der Meinung, die Zitrone ist nach wie vor stark ausgepresst.

Wir möchten unserem Finanzchef mit auf den Weg geben, dass die Zürcher Kantonalbank wegen Corona eine Sonderausschüttung über 100 Mio. Franken zugunsten des Kantons Zürich beschlossen hat. Vielleicht wird an der Medienkonferenz vom 18. Februar 2021 dann noch etwas Positives zu vermelden von Seiten der St.Galler Kantonalbank.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der CVP-EVP-Fraktion zu Ziff. 4 des Kantonsratsbeschlusses dem Antrag der SP-Fraktion mit 82:32 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der CVP-EVP-Fraktion zu Ziff. 4 des Kantonsratsbeschlusses dem Antrag der Finanzkommission mit 77:36 Stimmen bei 1 Enthaltung vor.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 4 des Kantonsratsbeschlusses dem Antrag der Regierung mit 78:36 Stimmen vor.



Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Mächler zu Blumer-Gossau: Sie müssen nicht geschockt sein. Es gibt aber einfach eine Mehrheit. Und Demokratie läuft in unserem System zum Glück immer noch so, dass die Mehrheit entscheidet. Wir sind in einem Staat, in dem die Mehrheit sagt, wo es durchgeht, und ich bin froh, dass es so ist. Wir sind nicht in einer Minokratie oder in einem Staat, in dem ein benevolenter Diktator weiss, was das beste ist für das Volk – das sind wir nicht. Blumer-Gossau, ich war in der Finanzkommission dabei und es bestand diesbezüglich ein klares Verhältnis. Es ist als Realpolitiker – und das sind Sie vielleicht nicht, das müssen Sie auch nicht sein, ich oute mich, ich bin es und kein Ideologe, da unterscheiden wir uns vielleicht – legitim, da brauchen Sie keinen Schock zu haben, Mehrheiten zu beschaffen. Es gibt auch ein Sprichwort, das sagt, die Kunst der Politik ist Mehrheiten zu beschaffen. Ich gehöre zu dieser Kategorie, ich oute mich auch da nochmals. Wir haben in der Regierung die Diskussion selbstverständlich geführt, ob wir ein rotes Blatt machen und an den 60 ??festhalten sollen, oder versuchen wir, etwas zu optimieren, indem wir zumindest das Tempo ändern. Sie können mir den Vorwurf machen, dass ich das falsch eingeschätzt habe. Ich dachte, wir können mit dem roten Blatt etwas erwirken. So wie es aussieht, erwirken wir diesbezüglich nichts, Sie folgen der Finanzkommission. Aber auch da gehört zur Realpolitik. Sie entscheiden, Sie haben das Privileg hier Mehrheiten zu bilden, Sie sind dafür zuständig. Aber Sie müssen auch die Konsequenzen Ihrer Entscheide tragen, das ist mein Appell.

Noch ganz Kurz, Blumer-Gossau: Wir haben zumindest bei der Ziff. 2, auch wenn wir nicht erfolgreich waren, gekämpft, dass wir 06 hätten. Das sollte Ihren Schock zumindest etwas lindern.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Blumer-Gossau zu Regierungsrat Mächler: Was der Finanzchef am Schluss gesagt hat, da hat sich einiges geändert und wir müssen das zur Kenntnis nehmen und die Konsequenzen daraus ziehen, das kann ich gerne unterschreiben. Hingegen wie er sein Votum begonnen hat, das hat mich schockiert und darum spreche hier jetzt auch. Er hat versucht zu interpretieren, was der Rat gerne hätte und daraus abgeleitet, dass auf dem roten Blatt nur eine minimale Korrektur da ist und nicht die Korrektur zum ursprünglichen Vorschlag der Regierung.

Ich erwarte von der Regierung, dass sie eine eigene Meinung hat und die auch begründet. Die soll im Dienste und im Verständnis für das Wohl der ganzen Bevölkerung in unserem Kanton sein und soll sich nicht einfach nach dem was im Rat eine Mehrheit finden könnte, beeinflussen lassen. Da erwarte ich schon mehr Rückgrat der Regierung, dass sie zu ihrer Erkenntnis steht und das auch vertritt. Wenn sie schlussendlich vom Rat überstimmt wird, dann muss sie sich daran halten, dass es klar, aber im Vornherein schon entgegenkommen, das entspricht nicht dem, was ich von einer Regierung erwarte, die sich verantwortungsvoll für unseren Kanton und dessen Finanzen und das Wohlergehen der gesamten Bevölkerung einsetzt. Ich hoffe, dass bei der weiteren Beratung die Regierung auf das zurückkommt, was sie uns ursprünglich zum Finanzplan mitgeteilt hat und das waren 60 Mio. Franken und nicht mehr.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Die Thematik, dass wir ein Haushaltsungleichgewicht haben, da haben wir nicht Konsens, aber wir haben hier eine Mehrheit, die in der Tat sagt, wir haben eines, und das teil die Regierung. Die Frage ist aber aufgrund der grossen Unsicherheiten, die wir haben, ob man jetzt dieses strukturelle Defizit in mehreren Etappen angehen will oder ob man zusammenfasst und Etappe eins und zwei gleichzeitig anpacken will? Das ist die Differenz zwischen der Regierung und der Finanzkommission. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich bin immer noch der Meinung, dass das etappenweise Vorgehen sinnvoller wäre. Deshalb, Surber-St.Gallen, ja, man hätte auch gegen das opponieren können, dass man nicht die Phase eins und zwei zusammen macht, aber ich bin Realpolitiker, ich habe die Mehrheit in diesem Rat aufgrund der Diskussion in der Finanzkommission gesehen. Aber, und da war ich vielleicht naiv, ich habe gedacht, man könne mit Ihnen zumindest über das Tempo diskutieren. Aber auch hier will man anscheinend keine Diskussion. Sondern man will an dem festhalten, was man in der Finanzkommission beschlossen hat. Ich bin der Ansicht, wir sollten da dann nachhaltige Massnahmen ergreifen, die über mehrere Jahre wirken, und die haben einfach in der Regel eine gewisse Anlaufzeit. Ich glaube, das ist die Problematik am Vorschlag der Finanzkommission. Deshalb hätten wir hier einen Vorschlag gemacht, dass man in der ersten Phase 30, in der zweiten 30 und dann die 120 (Prozent?) erreichen können. Sie wollen das aber schneller machen. Ich hoffe dann einfach, dass Sie in etwa einem halben Jahr nicht über Ihren eigenen Mut erstaunt sind, was das für Konsequenzen hat. Ich höre jetzt schon Stimmen die sagen, ja nein, gerade in diesem Bereich hätten wir uns das nicht vorgestellt – es wird kommen. Wir werden sehen, welche Massnahmen wir am Schluss beschliessen. Da will ich der Diskussion noch nicht vorgreifen.

Ich bin jedoch froh, dass Tschirky-Gaiserwald den Antrag der CVP-GLP-Fraktion zu Ziff. 4 mit diesem Antrag hinsichtlich der SNB-Gelder noch mündlich präzisiert hat. Ich mache das mit Zahlen, damit klar ist, was gemeint ist. Wir haben das diesbezüglich auch miteinander besprochen. Aktuell sind in den Finanzplänen 80 Mio. Franken eingestellt an SNB-Gewinnen. Die CVP-GLP-Fraktion will an der bestehenden Schattenrechnung festhalten, das ist die Konsequenz des Antrags. Das bedeutet, dass wenn wir jetzt dieses Jahr effektiv mehr Geld von der SNB erhalten, dass selbstverständlich die Schattenrechnung angepasst wird. Also für das Budget 2020 wird es sicherlich mehr sein als diese 80 Mio. Franken, das ist die bestehende Schattenrechnung. Nehmen wir einmal an, es sind dann 100 Mio. Franken, dann ist es gemäss den Ausführungen von Tschirky-Gaiserwald so, wir können dann auch 100 Mio. Franken budgetieren. Wenn am Schluss im Nachhinein dann z.B. 160 Mio. Franken ausgeschüttet werden, dann ist nach der Logik des Vorstosses der CVP-GLP-Fraktion so, dass die Differenz zu den budgetierten 100 Mio. Franken, also 60 Mio. Franken, dem Eigenkapital zuzuweisen ist. Das ist die Idee dieses Vorschlages. Ich bin froh, dass wir diese Präzisierung haben, denn bei der Formulierung ohne die Präzisierung von Tschirky-Gaiserwald hätte man sogar interpretieren können, wir dürfen nicht einmal 80 Mio. Franken budgetieren. Aber das war nicht die Absicht der CVP-GLP-Fraktion, so hat es mir Tschirky-Gaiserwald auch dargelegt. Ob das der Weisheit Schluss ist, muss ich Ihnen überlassen. Ich bin eigentlich der Ansicht, dass aufgrund der neuen Vereinbarung mit dem Bund, wir die Budgetierung der SNB-Gelder neu aufsetzen sollten, deshalb müssen wir eine Diskussion in der Finanzkommission führen und zwar am 17. März 2021 – das muss schnell passieren. Wenn Sie jetzt diesem CVP-GLP-Antrag zustimmen, dann haben wir sicher zumindest eine Guidance, dann sind gewisse Fragen immer noch zu klären, aber wir wissen dann zumindest, was eine Mehrheit diesbezüglich meint. Aber die Diskussion muss geführt werden. Sie können jetzt quasi einen Pflock einsetzen, wenn Sie wollen, aber es stellen sich dann noch Detailfragen. Wie ich bereits beim Eintreten gesagt habe, wir können wirklich nicht so tun, wie wenn sich nichts verändert hat. Es hat sich etwas verändert und ich muss mit Ihnen in der Finanzkommission diese Diskussion führen können und das ist zwingend notwendig um festzuhalten, welches die Konsequenzen für uns sind.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Scherrer-Degersheim (Mitglied der Finanzkommission): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Wie hoch die Beiträge aus dem Bundesfinanzausgleich und von der Nationalbank auch ausfallen, es ist unabdingbar und wird notabene von der Regierung auch so gesehen, dass das strukturelle Defizit eliminiert wird. Jeder Haushalt, sei es ein privater oder ein öffentlicher, läuft früher oder später in ein aus, wenn er über seine Verhältnisse lebt. Es war vorauszusehen, dass die finanzpolitischen Herausforderungen ab dem Jahr 2021 grösser werden. Die Steuerreform und die Auswirkungen des neuen Bundesfinanzausgleichs kommen jetzt zum Tragen – das wussten wir. Die Pandemie hat uns auf dem falschen Fuss erwischt. Warum weist der Kanton St.Gallen ein strukturelles Defizit aus? Der Hauptgrund ist das dynamische Wachstum der Staatsbeiträge, das wurde bereits mehrfach erwähnt. Wie es dem beizukommen? Mit einer neuen Aufgabenteilung bei den Kantonen und dem Bund können die Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten bei den Staatsbeiträgen erhöht werden. Der Bund hat dazu ein Projekt lanciert, nämlich das zweite Aufgabenteilungspaket. Die zu überprüfenden Themen sind definiert, es sind dies unter anderen die Ergänzungsleistungen, die IPV, Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) und der regionale Personenverkehr. In allen vier Bereichen gibt es klares Entflechtungspotenzial, dass den Kantonen im Einklang zu den finanziellen Verpflichtungen auch die entsprechende Steuerungsmöglichkeiten wieder zurück gibt.

In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, die Regierung aufzufordern, über ihre Möglichkeiten in den jeweiligen Konferenzen das Thema Aufgabenteilung wieder zu reanimieren. Ebenfalls verweise ich auf den Bericht der Regierung «Langfristige Finanzperspektiven 2019». In zwei Kapiteln werden die wesentlichsten finanziellen Chancen und Risiken für den Kanton aus Sicht Erfolgsrechnung und Bilanz aufgelistet. Wir müssen also nicht die Stectnadel im Heuhaufen suchen. Wir sollten uns diesen Themen widmen, hier sind die grossen Hebel zu finden.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Wer hier drinnen wäre von Sparmassnahmen betroffen? Praktisch niemand. Wer würde von tiefen Steuern profitieren?Praktisch alle. Darum ist es so einfach, Sparmassnahmen und tiefere Steuern zu fordern, denn wir profitieren alle davon. Wir diskutieren heute über eine abstrakte Zahl, seien es 30 oder 40 Mio. Franken, schlussendlich sollen ist 120 Mio. Franken pro Jahr. Wie es mit dem Sparwillen tatsächlich aussieht, werden wir sehen, wenn dann die Sparvorschläge auf dem Tisch liegen. Wenn die eigene Region oder das eigene Klientel betroffen ist, sinkt dann der Sparwille wieder rapid. Wir haben heute die Laier von den steigenden Staatsbeiträgen wieder gehört. Die Staatsbeiträge machen einen grossen Teil der Ausgaben des Kantons aus, also liegt hier grundsätzlich viel Sparpotenzial vor. Was sind denn überhaupt Staatsbeiträge? Was für Möglichkeiten haben wir diese zu senken? Ein grosser Posten betrifft die Bildung. Hier sind die Löhne der grösste Kostenfaktor. Diese können nicht einfach gesenkt werden. Eine Vergrösserung der Klassen bringt das Risiko, dass schwächere Schüler abgehängt werden – das wollen wir nicht, das haben wir jetzt schon bei Corona gesehen. Dann bleibt noch die Möglichkeit, die Studien- und Schulgebühren zu erhöhen. Bildung soll zahlbar sein, damit auch finanziell weniger gut Gestellte die Möglichkeit für ein Studium haben, das hilft uns in Zukunft Kosten zu sparen und Steuererträge zu generieren.

Bei den Kosten für die Gesundheit ist die Möglichkeit für eine Einflussnahme relativ gering. Es können höchstens Anreize geschaffen werden, dass mehr ambulanten Behandlungen gemacht werden. Wir können niemandem vorschreiben, ob er eine Operation machen soll oder nicht, wir können ihm das nicht verbieten. Wenn sie nötig ist, dann wird sie auch gemacht. Weitere direkte Einflussmöglichkeiten haben wir nicht. Zudem führen mehr ambulante Eingriffe wieder zu tieferen Einnahmen bei den Spitälern. Also auf der einen Seiten profitieren wir auf der anderen wieder nicht – ein Nullsummenspiel. Von der Corona-Situation sind verworren die tiefen Einkommen betroffen. Die Prämienverbilligung bringt hier etwas Entlastung für die Bürger. Sparmassnahmen in diesem Bereich wären falsch, zumal wir schon jetzt nicht sehr grosszügig, besser gesagt sehr knausrig sind. Hier wäre seine Erhöhung nicht eine Senkung angesagt.

Die Ergänzungsleistungsbezüger bekommen schon mit der aktuellen Ergänzungsleistungsreform in Zukunft weniger Geld. Zudem sind sie die einzigen, welche von den auf das Jahr 2020 erhöhten Steuerabzügen bei den natürlichen Personen nicht profitieren. Auch hier besteht unserer Ansicht nach kein Potenzial.

Wir sind der Meinung, das Sparpotenzial in der Verwaltung eruiert und genutzt werden muss, dies aber ohne die Leistungen abzubauen. Das Sparpaket wird für die Schwächsten in unserem Kanton einschneidende Auswirkungen haben. Wir wehren uns dagegen, dass auf ihrem Buckel Steuersenkungen finanziert werden, denn darum geht es schlussendlich.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der CVP-EVP- / SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Surber-St.Gallen bezieht sich immer wieder auf den STAF, sie vergisst aber zu erwähnen, dass auf der linken Seite Zugeständnisse gemacht wurden nur zum einige nennen: Erhöhung der Familienzulagen, IPV-Beiträge an die Kitas. Nur das vergisst man gerne, was man bekommt. Immer wieder das Jammern, was man nimmt, das ist normal, das kennen wir an anderen Ort auch. Zum Glück hat die Kasse des Kantons St.Gallen noch einen Boden, denn wir keinen Boden mehr hätten, dann würden wir früher oder später konkurs bzw. bankrott sein. Die FDP-Fraktion stand ursprünglich hinter dem gelben Blatt der Finanzkommission weil der CVP-EVP-Antrag in der ersten Version, wie er vorlag, nicht gerade super gut war, oder weil man sagen kann, er hätte uns blockiert und nicht weiter gebracht. Die Ergänzungen von Tschirky-Gaiserwald haben uns dazu bewogen, nun den Antrag der CVP-EVP- / SVP Fraktion zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Surber-St.Gallen beantragt im Namen der SP-Fraktion, Ziff. 4 des Kantonsratsbeschlusses zu streichen. §

Der Antrag ist eingereicht als Antrag Surber-St.Gallen, es sollte aber ein Antrag der SP-Fraktion sein. Ich habe diesen Antrag irrtümlich in meinem Namen eingereicht.

Es ist ja einigermassen grotesk. Gerade in einer Zeit, in der uns die Bedeutung des Staates ganz besonders offenbar wird, wird in diesem Rat dessen Bedeutung mit dem Antrag der Finanzkommission einmal mehr bestritten. Unsere Gesellschaft, wir wissen das alle, ist geprägt von unterschiedlichen Möglichkeiten der einzelnen und einer grossen Ungleichheit. Der Staat schafft hier einen gewissen Ausgleich in dem er Aufgaben im Sinne des Service Public übernimmt, sei dies in der Bildung oder in der Gesundheitsversorgung. Alle sollen den gleichen Zugang zur Bildung haben. Alle einen guten Zugang zum Gesundheitssystem, unabhängig von ihren finanziellen Mitteln.

Ich möchte hier einfach etwas festhalten: Der Staat ist kein Schreckgespenst, sondern die Möglichkeit, auch weniger finanzkräftigen Mitgliedern unserer Gesellschaft den Zugang zu elementaren Grundleistungen zu ermöglichen. Wenn wir nun einmal mehr hingehen und diesen Staat abbrechen, so ist klar, wir werden die Ungleichheit in unserer Gesellschaft vergrössern. Und dies ausgerechnet in einer Zeit, in welcher die Sorgen sowieso schon gross sind und Menschen um ihre Existenz bangen. Und wir werden den Staat abbauen in einer Zeit, in welcher wir davon ausgehen müssen, dass es der Wirtschaft in den kommenden Jahren weniger gut gehen wird als bisher, und in der auch die Wirtschaft Interesse an einem antizyklischen Verhalten des Staates. Wir erachten den Antrag der Finanzkommission für schlicht unverantwortlich. Wenn wir die Zahlen anschauen, dann sehen wir, die Regierung geht im AFP per Ende 2020 von einem verfügbaren Eigenkapital von 1,348 Mrd. Franken aus. Dies ist eine sehr hohe Basis, welche uns in den kommenden Jahren zur Verfügung steht und die darauf zurückzuführen ist, dass die Steuereinnahmen sowie die SNB-Gewinnausschüttungen in den vergangenen Jahren jeweils deutlich zu tief budgetiert worden. Das ist insbesondere die für die Härtefälle und für die weitere Bewältigung der Pandemie aufzuwendenden Mittel und die zu erwartenden Mindererträge aufgrund der konjunkturellen Entwicklung den Staatshaushalt belastet werden, ist auch von unserer Seite unbestritten. Dazu stehen uns aber insbesondere die zusätzliche Gewinnausschüttung der Nationalbank zur Verfügung, die alleine für das Jahr 2020 240 Mio. Franken beträgt. Der Kanton wird auch bei gutem Geschäftsgang in den kommenden Jahren höhere Gewinnausschüttungen erhalten. Diese zusätzlichen Millionen sollen gerade zur Bewältigung der Pandemie zur Verfügung stehen. Sollten die Mittel nicht genügen, so haben wir immer noch diese erhebliche Eigenkapitalbasis, auf die wir zurückgreifen können.

Wenn an diesem Antrag der Finanzkommission hier festgehalten wird, so geht der Abbau zulasten jener, die auf den Ausgleich durch den Staat besonders angewiesen sind, zulasten der Bildung, zulasten der Gesundheitsversorgung. Und wir können dann nur eine Feststellung machen, es werden die Auswirkungen der Coronapandemie benutzt, um den Staat nachhaltig abzubauen. Nachhaltig deshalb, weil wir den Abbau selbstverständlich nicht wieder rückgängig machen werden in diesem Rat. Wir müssen diese Krise überstehen, aber wir haben alle die Hoffnung, dass diese vorübergehend ist und dass sich die Wirtschaft wieder erholen wird. Und Sie, meine Kolleginnen und Kollegen der rechten Ratsseite, Sie haben selbstverständlich die gleiche Erwartung. Und wenn dies dann der Fall ist, sich die Wirtschaft wieder erholt hat, dann haben Sie denn Staat bereit gemacht für ihr eigentliches Ziel, dann haben Sie den Staat so abgebaut, dass Sie die Steuern massiv senken können. Wir lehnen dieses Vorgehen vehement ab.

Ich komme noch zu einem besonderen Punkt: Eingerechnet in die budgetierten Defizite sind selbstverständlich auch die Steuerausfälle aus dem Steuerkompromiss. Sie wissen alle, wir haben hier drinnen einen Kompromiss geschlossen, und Gegenstand dieses Kompromisses war es auch, das die zu erwartenden Mindereinnahmen aufgrund der Steuersenkungen bei den juristischen Personen durch Bezüge aus dem Eigenkapital finanziert werden. Sie können dies in der damaligen Ratsdebatte nachlesen. Der damalige Finanzchef Benedikt Würth, er war bestimmt ein Fuchs, hat sich nicht ganz so genau festgelegt. Aber Fraktionspräsident Peter Hartmann war ebenfalls ein Fuchs, er hat nachgefragt und Benedikt Würth musste genauer ausführen, wie geplant ist, diese Mindereinnahmen zu finanzieren. Es war klar, dass man dies über Bezüge aus dem Eigenkapital machen wird. Wenn Sie dies nun nicht gewährleisten, so brechen Sie einen Teil dieses Steuerkompromiss. Ich möchte Sie schon sehr bitten, seien Sie verlässliche Partnerinnen und Partner, halten Sie sich an die damaligen Zusagen. Dieser Teil darf nicht durch Sparmassnahmen finanziert werden. Wir haben im Anschluss einen entsprechenden Antrag zu diskutieren.

Ich komme hier zum Antrag der Regierung: Wir sind ehrlicherweise ein bisschen enttäuscht vom Antrag der Regierung. Wir hätten erwartet, dass die Regierung mindestens auf ihren Antrag zurückgeht und wieder diese 60 Mio. Franken fordert. Wir findet auch diese nicht notwendige, ich habe ausgeführt warum und muss nicht mehr darauf eingehen, aber wir lehnen selbstverständlich auch den Antrag der Regierung ab. Diese Erweiterung nun, die noch durch die CVP-EVP-Fraktion gekommen ist, schlägt irgendwie dem Fass den Boden aus. Wir haben hier wirklich eine Situation, wo wir davon ausgehen, dass eben diese SNB-Gewinnausschüttungen höher sein werden, als wir einmal eingenommen haben. Und jetzt dürfen diese in Zukunft gar nicht verwendet werden um das Defizit aufzufangen, sondern man muss offensichtlich wirklich heruntersparen. Ihr Ansinnen wird dadurch natürlich noch offenbaren: Sie wollen den Staat heruntersparen. Ich bin ernüchtert.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Tschirky-Gaiserwald beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion, Ziff. 4 des Kantonsratsbeschlusses wie folgt zu formulieren: «Die Regierung wird eingeladen, Massnahmen zum Abbau des strukturellen Defizits im Umfang von 120 Mio. Franken zu ergreifen. Im Jahr 2022 soll die Entlastungswirkung mindestens 40 Mio. Franken im Jahr 2023 mindestens 80 Mio. Franken und ab dem Jahr 2024 mindestens 120 Mio. Franken betragen. Hierzu darf kein Geld aus der Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) verwendet werden.»

Die CVP-EVP- sowie die SVP-Fraktion unterstützen Punkt 4 auf dem gelben Blatt der vorberatenden Kommission. Die Regierung wird eingeladen, Massnahmen zum Abbau des strukturellen Defizits im Umfang von 120 Mio. Franken zu ergreifen – und zwar hat die Entlastungswirkung pro Jahr jeweils 40 Mio. Franken zu betragen. Hierzu darf kein Geld aus der in Aussicht gestellten höheren Ausschüttung der SNB verwendet werden, das über den bisherigen Mechanismus der Schattenrechnung hinausgeht. Somit ist gewährleistet, dass der Kantonshaushalt von der höheren Ausschüttung gemäss dem geltenden Mechanismus bei der Schattenrechnung ebenfalls profitiert, aber nicht vollumfänglich. Die CVP-EVP- sowie SVP-Fraktion wollen damit bezwecken, dass die in Aussicht gestellten zusätzlichen Mittel der SNB das strukturelle Defizit nicht einfach übertünchen. Die SNB-Gelder, die nach der Subtraktion «effektiv ausbezahlte SNB-Gelder minus Ergebnis Schattenrechnung» werden ins Eigenkapital überführt und sollen insbesondere dazu beitragen, die Standortattraktivität des Kantons St.Gallen zu erhöhen – Regierungsrat Beat Tinner hat im Vorfeld der Regierungsratswahlen davon gesprochen, den Kanton St.Gallen von einem Nehmer- zu einem Geberkanton «umzuwandeln» – sowie allfällige Ausgaben, die durch unvorhergesehene externe Einflüsse, wie in der laufenden Pandemie, anfallen, zu decken.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat stimmt Ziff. 3 des Kantonsratbeschlusses mit 99:13 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.



Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 3 des Kantonsratsbeschlusses dem Antrag der Regierung mit 71:39 Stimmen bei 1 Enthaltung vor.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Dem Antrag der Regierung zu Ziff. 3 ist zuzustimmen.

Im Grundsatz sind wir völlig einverstanden, wir wollen diese Transparenz machen. Ich glaube, das ist auch notwendig. Aber wir wollen eigentlich nicht wieder auf Einzelstellen zurückkommen, wie ich das vorher schon ausgeführt habe. Wir haben diese pauschale Personalaufwendung. Ich glaube, das ist der richtige Ansatz. Wir wollten mit der Streichung dieses Satzes nur sicherstellen, dass wir dann nicht wieder eine Einzelstellendiskussion haben. Ich glaube, das ist eigentlich auch bis dato der Konsens hier.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Simmler-St.Gallen: Zu Ziff. 3 des Kantonsratsbeschlusses.

Das neue Lohnsystem Nelo- hat uns in den letzten Jahren ziemlich auf Trab gehalten. Die Meinungen über dessen Grundlagen und Eignung gehen Auseinander. Nelo sollte jedenfalls einen Paradigmenwechsel herbeiführen, weg vom strukturierten meist automatischen Stufenanstieg hin zu individuelleren Bewertungen. Nelo sollte aber, so wurde es zumindest suggeriert, nicht per se einen Lohnabbau bzw. ein Sparpaket bedeuten. Vielmehr sollte es bei guter Leistung nach wie vor möglich sein, die vorgesehene Lohnentwicklung zu durchlaufen. Das ist insbesondere für jüngere Mitarbeitende wichtig. Schaffen sie es aufgrund von Nelo nicht mehr in die vorgesehenen Stufen, wären sie systematisch benachteiligt. Der Kanton verliert als Arbeitgeber an Attraktivität und verliert wahrscheinlich gerade diejenigen Mitarbeitenden, welchen man am wenigsten verlieren will.

Beim Wechsel auf das neue System bzw. beim Wechsel auf die neue Personalaufwandsteuerung sollten jedes Jahr, Regierungsrat Mächler hat es bereits betont, 0,4 Prozent für strukturelles Wachstum, aber auch 0,4 Prozent der massgeblichen Lohnsumme für individuelle Lohnmassnahmen vorgesehen sein. In den letzten Beratungen wie auch heute, wird daran immer wieder gerüttelt, was wir als SP-Fraktion ablehnen. Wie man aber auch dazu stehen mag, es ist essenziell, dass wir in unseren Beratungen und Beschlussfassungen überhaupt abschätzen können, was wir damit bewirken. Wir wissen aktuell schlicht nicht, ob mit den vorgesehenen Lohnmassnahmen überhaupt eine Lohnentwicklung, wie sie Nelo vorsieht, möglich ist. Wollen wir in Zukunft nicht ins Blaue hinaus entscheiden und wollen wir die im Rahmen von Nelo definierten Ziele ernst nehmen, brauchen wir ein transparentes Monitoring. Die Finanzkommission ist der richtige Ort für diesen Detailbetrachtung. Entsprechend begrüsst die SP-Fraktion diesen Auftrag. Wir stimmen daher gerne der Auffassung der Regierung zu, da wir anerkennen, dass eine Rückkehr zur Diskussion einzelner Stellen nicht sinnvoll ist und auch nicht der Intention dieses Auftrags entspricht.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 2 des Kantonsratsbeschlusses mit 64:46 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Blicken wir nochmals kurz zurück in dieser Thematik der pauschalen Personalaufwandsteuerung. Wir haben hier im Grundsatz miteinander ein gutes System erarbeiten können, indem wir nicht mehr die einzelnen Stellen beantragen müssen, sondern dass wird pauschal den Aufwand steuern, und da bin ich sehr froh, dass wir das mit Ihnen machen können. Ich glaube, für diejenigen, die schon länger in diesem Rat sind, das waren teilweise wirklich schwierige Diskussionen, wo man dann ein Fleischhauer versus einem Werkzeugmechaniker sagt was wichtiger ist usw. Das ist wirklich nicht stufengerecht. Deshalb haben wir wirklich eine gute Lösung gefunden, dass wir den Personalaufwand pauschal steuern. Wir haben mit Nelo immer gesagt, wir brauchen Minimal 0,8 Prozent, nämlich 0,4 Prozent, um insbesondere den jüngeren Mitarbeitenden eine Perspektive zu geben, damit sie sich auf der Lohnkurve entwickeln können. Das macht übrigens jedes Unternehmen, das brauchen Sie, das hat nur mit Chancengerechtigkeit . Das brauchen Sie nur mit Chancengerechtigkeit zu tun, dass man denen eine Perspektive gibt, das sind die 0,4 Prozent. Zumindest, und das ist ja immerhin das Positive, diese 0,4 Prozent, dessen ist auch die Finanzkommission der Meinung, sind notwendig und da bin ich gleicher Meinung. Wo wir nun eine Differenz haben ist, ob es eine strukturelle Möglichkeit geben soll? Strukturell bedeutet, dass man allenfalls eine Stelle ausbauen kann, eine neue Stelle schaffen kann usw. Da gibt es verschiedene Aufwandpositionen bzw. Herausforderungen, die wir haben. Ich bitte Sie hier, schauen Sie nur ihre Anträge an, was Sie alles von uns wollen, dann sehen Sie relativ schnell, hier hat es immer wieder gewisse strukturelle Massnahmen, die Sie von uns fordern. Ursprünglich hatten wir diese 0,4 Prozent. Dann haben Sie vor nicht einmal drei Monaten gesagt, das sei zu viel, sie fordern 0,6 Prozent. Das heisst, Sie haben die Individuellen gleich belassen, aber Sie haben gesagt, strukturell aufgrund der konjunkturelle Eintrübungen und der Schwierigkeiten fordern wir, dass reduziert wird von 0,8 auf 0,6 Prozent. Das haben wir gemacht, deshalb finden Sie auch jetzt nur noch 0,6 Prozent im AFP. Und jetzt sind Sie aber, nicht einmal drei Monate später, nochmals über die Bücher gegangen und haben gesagt, also nein, diese 0,2 Prozent sind immer noch zu hoch, es sind 0,4 Prozent. Drei Monate kann man sicherlich nicht als nachhaltig darlegen. Das ist sicherlich keine nachhaltige Politik. Man kann natürlich, und dazu haben Sie das Recht, wieder neue Schlüsse ziehen, weil sich vielleicht die Ausgangslage verändert hat usw. Aber in dieser kurzen Zeit das Spiel schon wieder zu verändern finde ich etwas speziell, und deshalb ist die Regierung klar der Ansicht, dass wir das bekämpfen müssen. Es ist mir schon bekannt, so wie ich die Fraktionen gehört habe, dass das schwierig sein wird. Vermutlich schwenken Sie auf 0,4 Prozent ein. Aber ich muss Ihnen ehrlich sagen, damit haben wir strukturell keine Perspektive etwas zu machen, und das erachte als hoch problematisch. Ich würde meinen, dass diese 0,2 Prozent schon wenig waren und wir hätten damit zumindst etwas machen können.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen.

Ich habe im Eintretensvotum erwähnt, Politik mit Weitblick, dazu gehört, dass der Staat ein verlässlicher und attraktiver Arbeitgeber ist. Die Rahmenbedingungen für die Personalplanung wurde anlässlich der letzten Novembersession gesetzt. Diese haben sich nicht verändert, es gibt deshalb aus Sicht der Grünliberalen keinen Grund, daran etwas zu ändern.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Tschirky-Gaiserwald (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Die Regierung erwähnt im AFP als strukturellen Effekt das Defizit im Anstieg des Personalaufwands. Allem Anschein nach ortet sie im Personalaufwand ebenfalls ein Problem. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als gerechtfertigt, den strukturellen Personalbedarf bzw. die Quote von 0,2 Prozent zur Schaffung neuer Stellen zu hinterfragen, zumal die Mutationsgewinne in den Departementen auch grundsätzlich dazu zur Verfügung stünden sowie auch interdepartementale Transfers von Stellendotationen. Letzteres scheint allerdings kaum je stattgefunden haben oder findet kaum je statt. Zentral ist uns, dass für die individuellen Lohnmassnahmen weiterhin mindestens 0,4 Prozent zur Verfügung stehen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Fäh-Neckertal: Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen.

Wie bereits erwähnt, wurde erst in der Novembersession beschlossen, für die Löhne einen Planwert von 0,6 Prozent festzulegen. Damals wurden mindestens 0,45 individueller Massnahmen ist für strukturelle Lohnmassnahmen. Ausschuss könnte auch mehr individuell sein. Nach so kurzer Zeit die Spielregeln wieder zu ändern, widerspricht treu und glauben. Ihre Überschwemmen die Verwaltung ständig mit neuen Arbeiten und Anfragen. Die finanziellen Mittel für die neuen Stellen, wollen wir dann aber wieder nicht sprechen. Damit der Kanton als Arbeitgeber attraktiv bleibt, muss vor allem für jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an die Lohnentwicklung möglich sein, dies ist mit den spärlichen Mitteln nicht möglich.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Huber-Oberriet: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Die vorberatende Kommission bzw. die Finanzkommission hat sich gute Gedanken gemacht. Wie schon beim Eintreten gesagt, wir stehen zum Personal. Für das Personal bleiben die 0,4 Prozent erhalten. Es ist uns wichtig, dass das Personal sich weiterentwickeln kann. Aber die Regierung braucht nicht noch mehr Geld um Stellen auszubauen. Sie hat genug Möglichkeiten mit den Mutationsgewinnen. Die Mutationsgewinne werden nie publiziert, aber dort liegen einige Stellen drin.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Schöb-Thal beantragt (im Namen SP-Fraktion) Ziff. 2 des Kantonsratsbeschlusses zu streichen.

Wir haben vor ein paar Monaten in der Novembersessions ausführlich und eingehen über die Personalmassnahmen diskutiert und einen Planwert von 0,6 Prozent festgelegt. Mit diesem Planwert kann die Regierung planen, wie es das Wort auch sagt. Von diesen 0,6 Prozent sind 0,4 Prozent für Nelo reserviert. Die anderen 0,2 Prozent sind für die dringlichsten Massnahmen des strukturellen Personalbedarfs der Regierung vorgesehen, und auch dort kann man mit 0,2 Prozent nicht alle besetzt werden, was man gerne in der Dringlichkeit besetzt haben möchte. Man muss also in der Dringlichkeit nochmals priorisieren. Wir sind der Meinung, dass ein Mindestmass an Spielraum der Regierung vorbehalten sein muss. Mit diesen 0,6 Prozent haben wir einen Mindestmass vorbehalten. Wir sind sehr für einen funktionierenden Service Public und mit diesen 0,6 Prozent kann er funktionieren, aber auch nur funktionieren, mehr nicht.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Struktur

Phase 3 Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2022–2024 einschliesslich Anhänge

Phase 3.1 Aufträge an die Regierung

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Kölliker: Klärung der offenen Fragen zum Bildungsdepartement. Ich habe die Antwort des Departementes erhalten zur Frage der Mittelschulen können keine weiteren Ausführungen gemacht werden, als sie hier schon festgehalten sind und ich sie Ihnen erläutert habe.

Was die Steigerung in der Informatik betrifft: Es steht ja bereits in der Begründung, dass eine neue Software für die Volksschule angeschafft wird. Ich kann Ihnen ergänzend sagen, dass dies zu 50 Prozent durch die Gemeinden und zu 50 Prozent durch das Bildungsdepartement finanziert wird. Ab dem Jahr 2023 ist das das erste Mal enthalten und für dieses Projekt wurde entsprechend einen Sonderkredit beantragt und auch bewilligt.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Im Kanton St.Gallen haben wir ein 40 Mio. Euro-Programm für die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie.Das heisst, wir setzen einerseits Bundesmittel und Kantonsmittel ein, und wir haben dieses Programm anhand von Aufnahmen, die vorgängig aufgrund einer Beurteilung der Biotope erfolgt ist, vorgenommen. Aufgrund dieser Kostenschätzung gehen wir in die Sanierung dieser Biotope.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona: Frage zur Biodiversitätsstrategie Punt 5.2.2 S. 48. Hier geht es um die Sanierung von Biotopen. Das Biotopen und das Volkswirtschaftsdepartement hält korrekterweise fest, dass der Zustand der Biotope in einen schlechten Zustand ist, dass die Artenvielfalt weiterhin abnimmt, und dass dafür auch mehr Mittel benötigt werden. In der Planung sind jährlich 2,4 Mio. Franken mehr vorgesehen für den Schutz der Biotope. Im Kanton Zürich stellt sich eine sehr ähnliche Problemlage, dass der Schutz der Biotope nicht genügend ist, und da hat man kürzlich beschlossen, jährlich über 20 Mio. Franken zusätzlich in die Sanierung von Biotopen zu investieren. Glauben Sie, dass mit diesen zusätzlichen Mittel von 2,4 Mio. jährlich die Ziele der Biodiversitätsstrategie des Kantons St.Gallen erfüllt werden können und die Schwindende Artenvielfalt aufgehalten werden kann?

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Struktur

Phase 2.5 Vorhaben von grosser finanzieller Tragweite

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann: Hier handelt es sich um den Sonderkredit von 10 Mio. Franken, den das Parlament anlässlich der Klimadebatte 2019 beschlossen hat. Dies ist eine Art Kampagne, die vier Jahre dauert. Diese wird im Jahr 2023 zu Ende sein. Hier geht es wirklich darum, dass die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer unterstützt werden, wenn sie auf ein erneuerbares Heizsystem umstellen. Mit diesen Krediten könnten in vier Jahren rund 6'000 Heizungen erneuert werden. Es ist aber nicht so, dass das Förderprogramm 2015 bis 2020 einfach so ausläuft. Es gibt ein neues Förderprogramm 2021 bis 2025, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Da haben wir ja jährlich 5 Mio. Franken gesprochen, da kommen ja noch Sonderbeiträge des Bundes hinzu von rund 80 Mio. Franken. Auch hier leistet das Förderprogramm Unterstützung an erneuerbare Heizsysteme, z.B. an den Ersatz von Elektroheizungen durch erneuerbare Heizsysteme oder auch für Gebäudesanierungen. Ausserdem können auch Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer finanzielle Beiträge erhalten, wenn sie von einer Öl-/Gasheizung auf ein erneuerbares Heizsystem umstellen. Dann stimmen wir ja noch am 13. Juni 2021 über Nachtragskredit der 17,2 Mio. Franken ab, die wir hier im Kantonsrat im November beschlossen haben.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Monstein-St.Gallen: Frage zu Ziff. 3.4.6 auf S. 34. Zum Bereich Energie heisst es auf S. 34, dass sich der Aufwand ab dem Planjahr 2024 aufgrund des Ablaufs des Förderprogramms «Erneuerbar heizen» reduzieren wird. Ich frage mich, ob hier keine Verlängerung des Programms vorgesehen ist bzw. budgetiert werden sollte, oder ob eine eventuelle Verlängerung eines ähnlichen oder gleichen Programms anderweitig finanziert würde?

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Struktur

Baudepartement

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Etterlin-Rorschach zu Güntzel-St.Gallen: Nur eine kurze Replik auf die Ausführungen von Güntzel-St.Gallen. Ich meinte, seine Äusserungen, dass die Erträge der SNB nicht budgetiert werden sollten, sind sehr durchsichtig. Es geht immer ausschliesslich darum ein Steuerpaket zu schnüren und den Haushalt herunterzufahren. Da werden wir dann bei geeigneter Stelle entschieden dagegenhalten.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Ich möchte zu diesem Hinweis von Güntzel-St.Gallen schon noch etwas anbringen. Sich haben meines Erachtens gemäss Ihrer Interpretation das Gefühl man könne budgetieren wie man gerade Lust und Laune hat. Ja das budgetieren wir jetzt systematisch nicht. Es gibt Budgetierungsregeln. Wir müssen nach einem Grundsatz budgetieren, der heisst zwar «true and fair», wenn man weiss, dass etwas kommt, dann kann auch Güntzel-St.Gallen nicht sagen, er wolle es nicht wissen. Wir müssen budgetieren, was wird bestens wissen und dazu gibt es Regeln. Es ist nicht einfach Willkür, was wir Ihnen unterbreiten. Wenn wir wissen, dass es Gelder gibt, seien es Steuereinnahmen, SNB oder Dividenden sind, dann muss man eine Schätzung machen, wie hoch diese sein werden und die müssen budgetiert werden. Da bitte ich schon, das einzuhalten, sonst haben wir Willkür pur in diesem Budgets. Dann machen wir einfach gerade das was wir wollen. Das ging vielleicht früher einmal, aber heute gibt es Haushaltsregeln, wie ein Budget bzw. eine Rechnung zu machen ist – das bitte ich Sie schon zu beachten – alles ist schon nicht möglich.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen zu Etterlin-Rorschach: Ich habe mich nach dem Votum von Etterlin-Rorschach gemeldet und dort erfreulicherweise zur Kenntnis genommen, dass der Antrag betreffend der Gelder der Schweizerischen Nationalbank zurückgezogen wurde, aber ich erlaube mir hierzu eine persönliche Bemerkung, die nicht mit der Fraktion abgesprochen ist, aber wahrscheinlich von einigen von uns mitgetragen wird. Meines Erachtens müsste der Kanton St.Gallen und auch andere Kantone ohne die Gelder der Schweizerischen Nationalbank budgetieren und ausgeglichene Budgets vorlegen. Wenn es dann etwas von der SNB gibt, dann kann man das gerne nehmen, um wieder Eigenkapital anzusparen. Wir hatten vor vielen Jahren profitiert, ob der Entscheid damals klug war, müssen wir heute nicht diskutieren, dass die Goldreserven freigegeben wurden und teilweise auf die Kantone verteilt wurden. Aber ich meine, dass Beiträge oder Ausschüttungen der SNB, die zudem ja nur von gewissen Bedingungen abhängig sind, wenn sie über die ordentlichen Beträge hinausgehen, nicht fest in die Budgetiererei eingenommen werden dürfen.

Ich finde sehr mühsam, wenn man hier über 0,2 Prozent Lohndifferenz diskutiert, anstatt dass die Regierung im Rahmen dieser ganzen Entwicklung mit Corona-Ausgaben nicht von sich aus, auch beim Personal wesentlich sparen würde, und hier wird um 0,2 Prozent gekämpft – ich verstehe, das nicht.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Struktur

Finanzdepartement

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Kölliker: Vielleicht generell eine Bemerkung an all diese Fragen. Es wäre dienlich, wenn man vorher wüssten, wenn diese Fragen kommen, dann kann man es auch abklären und dann fundiert beantworten. Das läuft in der Regel eigentlich so.

Bei den Mittelschulen wie auch bei den Berufsfachschulen ändern die Besoldungen von Jahr zu Jahr, je nachdem wie die Klassenbestände sind. Wir optimieren ja enorm, indem wir wirklich die Klassenbestände hochhalten und die Schülerinnen und Schüler auch entsprechend zuweisen, dadurch sparen wir enorm. Mir ist nicht bekannt, dass ein Kanton die Schülerinnen und Schüler derart konsequent den Schulen zweist. Das ist in jedem Jahr sehr unterschiedlich, wie das dann rauskommt, deshalb haben wir immer Schwankungen auf der Sekundarstufe II bei den Besoldungen.

Zur Maturitätsquote: Das ist ein Auftrag der immer noch hängig ist, auch seitens des Parlaments. Auch ein Ziel der Regierung, dass wir zumindest eine kleine massvolle Steigerung für den Kanton St.Gallen erleben oder anstreben. Wir haben hier keine namhaften Ergebnisse. Wir haben eine kleine Steigerung, wir sind vermutlich nicht mehr auf dem drittletzten Platz, wir sind jetzt auf dem fünftletzten Platz. Aber hier bereits Schlussfolgerungen zu ziehen, dass wir irgendwie auf eine höhere Maturitätsquote hin unterwegs sind, ist sicher verfrüht. Wir behalten das im Auge und werden entsprechend auch berichterstatten, wenn wir zu weiteren Erkenntnissen kommen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil zum Bildungsdepartement: Es steht geschrieben, dass Sie knapp 2 Mio. Franken mehr für Mittelschulen ausgeben. Ich kann mir vorstellen, dass das mehr Klassen bedeutet. Handelt es sich dabei einfach um einen grösseren Jahrgang oder schraubt die Regierung tatsächlich an der Maturitätsquote bzw. meine Frage: Wie beurteilen Sie die Maturitätsquote im Kanton St.Gallen, und wo möchten Sie, dass diese zu stehen kommt?

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Kölliker: Ich werde das noch prüfen und liefere Ihnen die Antwort nach.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil: Auf S. 93 Posten 312 «Informatik» bei der Amtsleitung AVS, sieht der AFP im Jahr 2023 eine Verzehnfachung der Ausgaben vor und im Anhang auf S. 157 ist die Erklärung etwas knapp gehalten. Könnten Sie mir dazu noch ausführlichere Angaben machen?

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Kölliker: Relativ schwierig, das zu beantworten. Ich gehe davon aus, das sind die externen Aufträge, die wir zuvor hatten aufgrund der Ostschweizer Fachhochschule – das ist erledigt und deshalb fällt das weg.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil zum Bildungsdepartement: Zu den Ausführungen auf S. 93 und 97, Budgetposten 318 «Dienstleistungen und Honorare», die nehmen in beiden Bereichen, das heisst in Teilbereich Amtsleitung AHS 4230 und beim Lehrmittelverlag 4051 ab, insbesondere bei der Amtsleitung drastisch. Ich fand bei den Ausführung hinten keine Angaben, welche Massnahmen löst diese Veränderung aus?

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Struktur

Bildungsdepartement

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion ) verzichtet darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag zu Ziff. 1 des Kantonsratsbeschlusses mündlich zu bestätigen.

Wenn Sie sich auf unserem Antrag zu Ziff. 1 die eindrückliche Zusammenstellung ansehen, stellen Sie unschwer fest, der Kanton St.Gallen budgetiert systematisch viel zu tief und schliesst phänomenal hoch ab. Das hat dazu geführt, dass wir in den vergangenen zehn Jahren 447 Mio. SNB-Erträge budgetiert haben und sage und schreibe mit jeweils 927 Mio. Franken abschliessen durften. Ich danke unserem Finanzchef Regierungsrat Mächler, für seine einleitenden Ausführungen, wonach er bestätigt hat, das im AFP die Erträge der SNB mit 80 Mio. Franken zu tief angesetzt sind. Minimal, werden sie inskünftig 80 Mio. betragen maximal sage und schreibe allenfalls sogar 240 Mio. Franken. Ich darf unseren Finanzchef an dieser Stelle auch noch beruhigen und richtigstellen, wir haben nicht die Einstellung von 240 Mio. Franken gefordert, sondern bescheiden die Mitte gesucht mit 160 Mio. Franken, ein Ausmass, das uns sehr realistisch erscheint.

Regierungsrat Mächler hat gleichzeitig angekündigt, dass sie sehr stark dafür plädieren, dass wir die Diskussion in der Finanzkommission führen mögen und nicht hier im Parlament. Wir haben uns das zu Herzen genommen und ziehen hiermit unseren Antrag zu Ziff. 1 zurück mit dem entscheidenden Hinweis, dass es nicht angeht, die Erträge der Nationalbank einfach auszublenden, sondern sie sind ein wesentlicher Bestandteil auf der Einnahmeseite der Staatsrechnung des Kantons St.Gallen und müssen inskünftig adäquat budgetiert werden.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Struktur

Finanzdepartement

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher zu Lüthi-St.Gallen: Es handelt sich dabei um ein Pilotprojekt des Bundes handelt, das wir gemeinsam mit Tisc, mit der VSGP umsetzen. Das spielt sich vor allem im Volkswirtschaftsdepartement ab, weil es sich um ein Arbeitsmarktintegrationsprojekt handelt, aber wir haben dafür die erforderlichen Mittel eingestellt, deshalb besteht dort eine Erhöhung.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Lüthi-St.Gallen: Ich komme nochmals zu meiner Frage zu den aufgeführten Restabweichungen auf Seite 155. Hier ist ausgeführt, dass beim Kik zukünftig höhere Ausgaben im Bereich der Arbeitsintegration vorgesehen sind. Mich würde interessieren, um was es sich da handelt und ob dies nur für das Jahr 2022 zutrifft?

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16.2.2021Struktur

Departement des Innern

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Struktur

Phase 2.3.4 Ergebnisse

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Regierungspräsident Damann: Diese Frage kann ich nicht hundertprozentig beantworten, weil es ist nicht ganz einfach. Wir haben im letzten Jahr in der IPV weniger ausgegeben, als gesetzlich nötig werde. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Wir sind auch noch nicht ganz sicher welche Gründe. Jetzt ist es so, dass wir das Geld, das wird zu wenig ausgegeben haben, in den nächsten drei Jahren von 2022 bis 2024 ausgeben müssen. Das muss dann auch wieder zurückgegeben werden. Wir rechnen damit, dass im Jahr 2021 auch zu wenig ausgegeben wird, deshalb werden wir vermutlich Anpassungen machen müssen für das Jahr 2022. Wie diese genau aussehen werden kann ich Ihnen noch nicht sagen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil: Ich habe zum selben Kapitel eine Frage und zwar zu den IPV der Krankenkassen. Letzte Woche war im «Tagesanzeiger» ein Artikel mit einem Vergleich der Kantone. Der Kanton St.Gallen ist in Bezug auf die Belastung im vorderen Drittel zu finden und bei der IPV an fünftletzter Stelle. Wie positioniert sich der Kanton St.Gallen bei der Prämienverbilligung, wie sieht er die Zukunft und wie möchte er sich dort strategisch positionieren?

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Mächler zu Monstein-St.Gallen: Ihre Frage ist sicherlich gut. Die Steuerprognosen zu tätigen sind wesentlich, wie man einen AFP eigentlich auch ertragsseitig simuliert. Sie haben meine Voten richtig interpretiert, wir gehen mit dem Budget 2021 davon aus, das hatten wir im November, dass insbesondere bei den juristischen Personen die Steuereinnahmen um minus 15 Prozent abnehmen werden. Wir gehen aber davon aus, dass das nicht ein Niveaueffekt ist, sondern dass das konjunkturell eine Delle gibt und über die Zeit, und da sind wir optimistisch, kommt das dann wieder besser. Jetzt ist noch relativ schwierig zu argumentieren, wie schnell dieser Aufschwung dann wieder gehen wird. Ich habe in meinem Eintretensvotum dargelegt, dass die aktuellen Prognoseinstitute davon ausgehen, dass es rund 3 Prozent in den kommenden Jahren sein werden. Natürlich, die Zahlen bilden das letzte Jahr ab. Jetzt sind wir in einem zweiten Lockdown, damit habe ich nicht gerechnet, als wir den AFP erstellt haben. Jetzt ist es wahrscheinlich schon so, dass das 2022 auch nicht so gut kommen wird, denn es hat Effekte. Das heisst, dieser Aufschwung wird vielleicht etwas verzögert, das kann sein, das werden wir sicher im AFP in einem Jahr sehen. Wir haben dann auch Kenntnis darüber, wie es mit den effektiven Zahlen steht. Wir bilden hier den Aufholeffekt ab, und ich glaube, es ist schon richtig, dass wir das machen, weil sonst wären wir zu schwarzmalerisch unterwegs und würden die Steuereinnahmen systematisch unterschätzen, was auch zur Vorwürfen führen würde. Aber Optimismus ist enthalten und den brauchen wir immer im Leben.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Ziff. 3.3.8. Monstein-St.Gallen: Meine Frage betrifft die Berechnung der Einkommens- und Vermögenssteuern, die ja mit Abstand die wichtigsten Ertragsquellen des Kantons darstellen und für den Zeitraum 2021 bis 2024 mit einem durchschnittlich jährlichen Wachstum der Nettoerträge von 3,4 Prozent aufgeführt ist, bzw. 2022 wird mit einem Zuwachs von 1 Prozent, 2023 mit einem Zuwachs von 5 Prozent und 2024 mit einem Zuwachs von 3 Prozent gerechnet. Ich bin überzeugt, Regierung und Verwaltung haben ihre Arbeit sauber erledigt. Da mir die Annahmen bei der Lektüre doch sehr optimistisch erschienen sind, wäre ich um eine kurze Erläuterung bzw. Herleitung diese Annahmen dankbar. Gemäss den Ausführungen von Regierungsrat Mächler zur Eintrittsdebatte gehe ich davon aus, dass die Antwort hauptsächlich in den tieferen Einnahmen im Vergleichsjahr 2021 liegt? Ist diese Annahme korrekt?

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Struktur

Phase 2.3.3 Erläuterungen zu Aufwand und Ertrag

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ihren Voten zum diesjährigen AFP für die Jahre 2022–2024 zeigen deutlich auf, dass es sich in diesem Jahr um ein brisantes Geschäft handelt. Wir hatten hier auch schon AFP zu behandeln, die hatten niemanden interessiert, aber heute scheint es definitiv anders zu sein, und ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich begrüsse es, dass Sie diese Perspektiven, die in der Tat nicht schön sind, zumindest zur Kenntnis nehmen, und dass wir darüber intensiv diskutieren. Der Grund ist relativ einfach, weshalb es heute brisant ist, die Vorzeichen in der Finanzpolitik haben sich deutlich verändert bzw. verschlechtert. Es zeigte sich zwar bereits mit dem letzten AFP 2021–2023, dass die Voraussetzungen anspruchsvoll werden, denn es wurden schon damals Defizite in der Höhe von rund 160 Mio. Franken ausgewiesen. Doch vor einem Jahr waren die meisten überzeugt, dass die effektiven Ergebnisse, wie in den letzten Jahren zuvor sicherlich auch wieder deutlich besser sein werden und wir die Situation am Ende dann unter Kontrolle haben. Mit dem dramatischen Einbruch der Wirtschaft im Jahr 2020 wegen der Coronapandemie von rund 3,5 Prozent in der Schweiz, veränderte sich aber die Ausgangslage dramatisch. Der vorliegende AFP weist operative Defizite von 220 Mio. Franken für das Jahr 2022, 190 Mio. Franken für 2023, rund 160 Mio. Franken für 2024 auf. Die Defizite nehmen über die Zeit ab, weil wir, wie auch die meisten Konjunkturprognoseinstitute, davon ausgehen, dass über die Zeit die aktuell schwache wirtschaftliche Situation wieder besser sein wird und auch mit einem gewissen Aufholeffekt zu rechnen ist. Die Regierung ist aber der Ansicht, dass nicht das gesamte Defizit nur wegen der Konjunktur besteht, sondern dass wir auch ein gewisses strukturelles Defizit haben. Wie hoch dieses strukturelle Defizit aktuell ist, ist in der Tat schwierig zu beziffern, da es bei verschiedenen relevanten Stellgrössen erhebliche Unsicherheiten gibt. Zu erwähnen ist dabei der nationale Finanzausgleich (NFA). Es könnte sein, dass der Kanton St.Gallen, weil er an Ressourcenkraft zunimmt, das ist positiv, mit deutlich weniger Mittel zu rechnen hat und das können bis zu 60 Mio. Franken sein. Bei den Ausschüttung der Nationalbank auf der anderen Seite, und hier gab es jüngst eine Vereinbarung zwischen Bund und Nationalbank, kann es sein, dass hier künftig deutlich zu höhere Ausschüttungen kommen werden. Die Planwerte von 80 Mio. Franken sind aus unserer Sicht etwas zu tief eingestellt. Auch bei der IPV gibt es aufgrund von einer Initiative auf Stufe Bund wie aber auch einem möglichen Gegenvorschlag auf Stufe Bund, erhebliche Sicherheiten. Bei der Initiativen muss man davon ausgehen, dass Mehrausgaben von 100 Mio. Franken für den Kanton auf uns zukommen, beim Gegenvorschlag wäre es rund 70 bis 80 Mio. Franken. Ich habe nur drei Budgetpositionen, natürlich, es sind grössere Budgetpositionen, erwähnt, diese sind erheblich und deshalb variiert das strukturelle Defizit stark. Die Regierung ging noch vor der Vereinbarung des Bundes mit SNB im Januar davon aus, dass das strukturelle Defizit in der Höhe zwischen 120 bis 160 Mio. Franken liegt. Wir haben aber auch beschrieben, dass dies sehr unsicher sei. Aus diesem Grund hat die Regierung auch beschlossen, zu reagieren und nicht nur auf das Prinzip Hoffnung zu setzen. Wir unterbreiten Ihnen deshalb mit diesem AFP, dass wir aufgrund der grossen Unsicherheiten mit einem etappenweisen Vorgehen den Staatshaushalt wieder ins Gleichgewicht bringen wollen. Ich komme später darauf nochmals zurück.

Nach diesen einleitenden Worten will ich auf einige wichtige Eckpunkte der aktuellen Finanzplanung eingehen. Der AFP 2020–2024 basiert auf dem folgenden wesentlichen Grundlagen:

  1. Der Steuerfuss beträgt unverändert 115 Prozent.
  2. Berücksichtigt sind sodann die Aufwendungen und Erträge für künftige Gesetzesvorhaben sowie Vorhaben von grosser finanzieller Tragweite, soweit sie heute schon absehbar sind.
  3. Die jährliche Gewinnausschüttung der SNB ist mit durchschnittlich rund 80 Mio. Franken berücksichtigt und basiert auf der vom Kantonsrat beschlossenen Berechnung mittels Schattenrechnung. Wir werden dazu heute noch eine Diskussion führen.
  4. Für individuelle Lohnmassnahmen und den strukturellen Bedarf wird mit einer Pauschale von 0,6 Prozent gerechnet, wie dies von Ihnen im Kantonsrat im November 2020 mit der Genehmigung des Budgets 2021 vorgegeben wurde.
  5. Weiter sind für sämtliche Planjahre Bezüge aus dem besonderen Eigenkapital von rund 30,6 Mio. Franken vorgesehen.
  6. Bezüge aus dem freien Eigenkapital sind in den AFP-Zahlen aktuell nicht enthalten. Mit Blick auf die Aufwandüberschüsse in den Planjahren 2022 bis 2024 und unter Berücksichtigung des Projekts zur Einreichung eines nachhaltigen Haushaltsgleichgewicht ist jedoch klar, das Bezüge zumindest in den unmittelbar kommenden Jahren erforderlich sein werden, um jeweils ein ausgeglichenes Budget gemäss Staatsverwaltungsgesetz unterbreiten zu können.
  7. Allfällige Entlastungen aus dem Projekt «Haushaltsgleichgewicht» sind in den vorliegenden Zahlen noch nicht enthalten. Die ausgewiesenen Ergebnisse des AFP zeigen somit die Defizite auf, welche ohne entsprechende Massnahmen zu erwarten sind.

Der bereinigte Aufwand entwickelt sich insgesamt in den Jahren 2021 bis 2024 mit einer Wachstumsrate von jährlich durchschnittlich 0,8 Prozent. Im Budget 2021 ging die Regierung aufgrund des wirtschaftlichen Einbruchs im Jahr 2020 insgesamt von einem Anstieg der Staatsquote aus. Die neusten Prognosen für das BIP-Wachstum des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO) und der Konjunkturforschungsstelle ETH Zürich (KOF) gehen von Wachstumsraten für die Jahre 2021 und 2022 im Bereich von rund drei Prozent aus. Die Regierung rechnet somit für die Planjahre 2022 bis 2024 insgesamt mit einer eher rückläufigen Staatsquote.

Die Dynamik bei den Staatsbeiträgen ist leider unverändert hoch. Sie nehmen bis ins Planjahr 2024 jährlich um 1,7 Prozent zu. Das ist in Prozenten noch wenig, in absoluten Zahlen entspricht dies einem Anstieg von knapp 125 Mio. Franken. Die Mehraufwendungen bei den laufenden Beiträgen ergeben sich schwergewichtig bei den innerkantonalen Hospitalisation, den IPV, den Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, den ausserkantonalen Hospitalisationen, den Beiträgen an Behinderteninstitutionen, den Fachhochschulen und den universitären Hochschulen.

Im Rahmen des mittleren, mittlerweile bewährten Prozesses der neuen Personalaufwandsteuerung hat die Regierung gemäss Vorgabe des Kantonsrates vom letzten November, also knapp vor drei Monaten, hier in diesem Raum für individuelle Lohnmassnahmen und für den strukturellen Personalbedarf im AFP 2020–2024 mit einer Pauschale von 0,6 Prozent gerechnet – das haben Sie uns beauftragt. Es ist für die Regierung nicht nachvollziehbar, dass nun bereits wieder eine neue, verschärfte Vorgabe für das Budget 2020 gemacht wird, bei welcher nur noch 0,4 Prozent für individuelle Massnahmen zur Verfügung steht und keine Mittel für strukturellen Bedarf. Wir sind der Ansicht, dass dies zu einschränkend ist und ein minimaler Spielraum von 0,2 Prozent notwendig ist. Die erneute Verschärfung der Finanzkommission mit 0 Prozent für den strukturellen Bedarf bietet keine Perspektive und deshalb bekämpfen wir diese Ziff. 2 mit einem roten Blatt. Wie in der Budgetberatung im November eingehend diskutiert, nehmen die Steuererträge aufgrund der Coronapandemie und der vollständig wirkenden Effekte aus der Umsetzung der Steuerreform im Jahre 2021 stark ab. Gemäss den aktuellen Konjunkturprognosen ist für den Planungszeitraum 2020 bis 2024 Uhr aber wieder mit einer gewissen Erholung zu rechnen. Über alle Steuerarten wird im AFP mit einem Anstieg der Netto-Steuererträge von durchschnittlich 3,7 Prozent pro Jahr gerechnet. Dies ist der wesentliche Grund, weshalb die Plandefizite über die Jahre abnehmend sind.

Mit den budgetierten und geplanten Defiziten und Eigenkapitalbezügen des Budgets 2021 und des AFP 2021–2024 reduziert sich das freie Eigenkapital bis ins Planjahr 2024 auf 345 Mio. Franken. Das besondere Eigenkapital reduziert sich bis ins Jahr 2024 derweil voraussichtlich auf mindestens 195 Mio. Franken. Dabei nicht berücksichtigt ist das Projekt des Haushaltsgleichgewichts, dann würde natürlich das Eigenkapital wieder mehr gestärkt werden – das ist auch klar. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind aber z.B. die heute beschlossene Härtefallregelung, die haben wir noch nicht budgetiert – die werden etwas kosten.

Im vorliegenden AFP wird ersichtlich, dass trotz der konjunkturellen Erholung und damit höhere Steuererträge in der Zukunft, insbesondere auch strukturelle Effekte für die prognostizierten Defizite verantwortlich sind. Die Eigenkapitalentwicklung zeigt zudem deutlich auf, dass sich diese Defizite mittel- bis langfristig nicht dauerhaft aus dem besonderen und freien Eigenkapital finanzieren lassen. Aus diesem Grunde hat die Regierung gesagt, wir wollen handeln und hat bereits in einer ersten Lesung das Projekt zur Haushaltstabilisierung verabschiedet. Wir haben gesagt, wir wollen aber diese Sessionen noch abwarten und die zweite Lesung findet voraussichtlich in den übernächsten Woche statt. Sie sehen also, wir wollen handeln und ich bin auch der Meinung, es ist richtig so. Ich bin deshalb froh, dass auch die Finanzkommission die Ansicht teilt, dass man Massnahmen ergreifen muss, hier haben wird, die Regierung und die Finanzkommission keinen Dissens. Wir aber einen Dissens, wie schnell diese Massnahmen greifen sollen. Und ich bin schon lange in der Finanzpolitik, man kann schon schnell etwas machen, aber dann sind es in der Regel kosmetische Eingriffe. Und wenn wir gewillt sind, effektiv Strukturen zu überprüfen, wenn wir gewillt sind, auch lieb Gewonnenes zu hinterfragen, dann braucht es, und das wissen Sie, Vorlaufzeiten und dann braucht es allenfalls Gesetzesanpassungen, dann braucht es allenfalls Schliessungen und diese müssen vorbereitet und mit Ihnen kommuniziert sein und das braucht seine Zeit. Deshalb haben wir hinsichtlich Tempo eine Differenz, weil wir sagen, wir müssen hier und wir wollen auch hier wirklich Massnahmen ergreifen, die nachhaltig wirken. Ich glaube, das ist auch Ihr Wunsch und deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag auf Ziff. 4 auf dem roten Blatt zu folgen.

Für das Projekt Haushaltsgleichgewicht ist die jüngste Vereinbarung zwischen dem Bund und der Nationalbank von Relevanz. Ich kann Ihnen versichern, ich habe hier kein Versteckspiel getrieben. Die Finanzdirektoren gingen davon aus, das war auch der Zeitplan, dass diese Vereinbarung im Sommer zwischen dem Bund und der Nationalbank getroffen wird. Jetzt wurde sie viel schneller beschlossen, und zwar am 29. Januar 2021. Ich erhielt am 27. Januar 2021 ein Mail, in dem wir gebeten wurden, dazu Stellung zu nehmen. Diese neue Vereinbarung, die in der Zwischenzeit kommuniziert wurde, hat nun zur Folge, dass die Kantone und der Bund neu nicht mehr nur 1 Mio. Franken Grundausschüttung erhalten, sondern diese wurde auf 2 Mrd. Franken. Das bedeutet, dass wir in Zukunft minimal nicht nur 40 Mio. Franken erhalten, sondern dass wir minimal 80 Mio. Franken erhalten werden. Zudem wurde auch die maximale Gewinnausschüttung von 4 Mrd. auf 6 Mrd. Franken erhöht. Und jetzt kommt noch das Weihnachtsgeschenk im Januar, diese Vereinbarung wurde sogar noch rückwirkend, und davon ging ich nicht aus, rückwirkend beschlossen, das heisst, wir erhalten auch für das Geschäftsjahr 2020 diese neue maximale Ausschüttung von 6 Mrd. Franken, das bedeutet für den Kanton St.Gallen, wird erhalten für das Geschäftsjahr 2020 der Nationalbank 240 Mio. Franken. Diese Gelder werden im Jahr 2021 vereinnahmt. Wir haben mehr Geld, das ist sicherlich erfreulich. Jetzt müssen wir eine Lösung finden, wie wir mit diesen erhöhten Geldern, die minimal um 40 Mio. Franken erhöht werden, umgehen müssen. Und so zu tun, meine Damen und Herren von rechts, wie wenn nichts geschehen, ist nicht legitim. Es gibt eine neue Vereinbarung und kluge Politik bedeutet, dass man nun diese neue Vereinbarung studiert, die Konsequenzen für uns abschätzt und dann hoffentlich klug entscheidet. Das bedeutet, und das ist mein Plan, dass wir in der Finanzkommission am 17. März 2021, das ist schon bald, darüber diskutieren müssen. Wir müssen diskutieren, wie wir mit dem umgehen. Es gibt verschiedene Varianten, wir können an der bestehenden Schattenrechnung festhalten, dann werden auch die Zahlen höher, weil mehr ausgeschüttet bekommen. Das ist eine Möglichkeit, vielleicht gibt es noch bessere Varianten, vielleicht sagen wir einen Teil davon werden wird einfach höher budgetieren – aber es hat Konsequenzen. Was ich auch nicht gut finden würde, wenn ich jetzt die linken Vorschläge betrachte, zu sagen, wir gehen auf das Maximum und budgetieren jedes Jahr 240 Mio. Franken und damit, oh Wunder, strukturelles Defizit aufgelöst. Das ist aber auch zu einfach, denn es wird nicht jedes Jahr 240 Mio. Franken geben. Deshalb bitte ich Sie, diese Diskussion, die Relevanz hat, zu führen. Aber ich bin der Meinung, die führen wir doch, wie wir gewohnt sind in vorberatenden Kommissionen, wo man dafür und dagegen ausloten kann und dann machen wir einen hoffentlich intelligenten Vorschlag und dann wissen wir, was es bedeuten. Ich bitte Sie, hier von vorschnellen Vorstössen Abstand zu nehmen oder zumindest zu signalisieren, das man darüber nachdenken muss. Diese Gedanken sollten wir uns machen, das ist kluge Finanzpolitik, und nicht so zu tun, als hätte sich nichts verändert. Das würde ich persönlich als nicht gescheit befinden. Es hat wirklich eine grosse Auswirkung, wir müssen darüber Diskussion führen.

Ich danke Ihnen, für Ihre Aufmerksamkeit, ich danke Ihnen, dass Sie anerkennen, dass die Finanzpolitik in den kommenden Jahren herausfordernd sein wird. Ich bitte Sie, dass Sie sich auch bei den anderen Geschäften wieder daran erinnern. Heute Morgen beim Härtefall hatte ich das Gefühl, dass Finanzen keine Rolle spielen. Jetzt zumindest nehmen Sie das zur Kenntnis, dass unserer Finanzen angespannt sind und ich hoffe, dass Sie sich auch in kommenden Geschäften ab und zu wieder an diese Ausgangslage erinnern, dann bin ich als Finanzchef schon relativ happy mit Ihnen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Politik mit Weitblick, in der heutigen Zeit ist die zukunftsgerichtete Ausrichtung des Gemeinwesens wichtiger denn je. Der AFP zeigt die mittelfristige Entwicklung der Aufgaben und Finanzen und verknüpft damit Leistung mit einem Preis. In Zeiten wie diesen ist dies ein schwieriges Unterfangen, stecken wir doch in einem eigentlichen Dilemma. Sinkender interkantonaler Finanzausgleich und die Unternehmenssteuerreform reissen Löcher in die Staatskasse zu einem Zeitpunkt, an dem wir gefordert sind, durch die Pandemie in Schieflage geratene Unternehmen zu unterstützen. Welche Auswirkungen die Pandemie auf das soziale Gefüge in unserer Gesellschaft haben wird, welche mittelfristigen Folgen das Herunterfahren des gesellschaftlichen Lebens auf die psychische Gesundheit und welche finanziellen Auswirkungen uns daraus erwachsen, werden wir erst in den kommenden Monaten und Jahren spüren. Wie viel Leistung soll und muss der Staat dabei erbringen und zu welchem Preis? Welche Aufgaben sind der Eigenverantwortung jedes einzelnen geschuldet? Politik mit Weitblick ist unter diesen Vorzeichen schwierig. Es verwundert deshalb nicht, dass von unterschiedlicher Seite unverhältnismässige Vorstellungen eingebracht werden, welche von Steuersenkung bis zur Sondersteuer für Reiche verschiedene Optionen enthalten.

Wir Grünliberalen stehen für ein funktionierendes Gemeinwesen, einen starken aber schlanken Staat und für Verlässlichkeit in der Finanzplanung. Dazu gehört, dass strukturelle Defizite nicht einfach ignoriert werden. In diesem Sinne anerkennen wir die Notwendigkeit, die Aufgaben kritisch zu prüfen und die Rahmenbedingungen für ein Sparpaket mit Augenmass zu definieren. Nicht unterstützen könnten wir über Sparmassnahmen, bei welchen die Aufgaben einfach an die nächste Staatsebene bzw. auf die Gemeinden weitergereicht wird.

Die Grünliberalen erachten es als sehr heikel die Staatsausgaben ausgerechnet jetzt mit überdimensionierten Sparübungen herunterzufahren. Aus unserer Sicht ist der von der Regierung vorliegende AFP ausgewogen, auch wenn wir in der Spezialdiskussion die eine oder andere Frage stellen werden.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der AFP rechnet mit abnehmenden Defiziten für die Jahre 2022 bis 2024. Diese gehen von 221 auf 159 Mio. Franken zurück. Wenn ich den Vergleich in den Jahren 2017 bis 2020 zwischen Budget und Rechnung mache, so waren die Rechnungen zwischen 122,2 und 213 Mio. Franken besser als budgetiert. Es zeigt sich also, dass die Annahmen immer viel schlechter waren als dann das tatsächliche Resultat – das scheint System zu haben.

Auch im Jahr 2021 wird es wieder so sein. Das zeigt sich jetzt schon, werden wir doch von der SNB 237 anstatt wie budgetiert 81 Mio. Franken erhalten, also 156 Mio. Franken besser. Das oft zitierte strukturelle Defizit hat nicht in erster Linie mit den zu hohen Ausgaben, sondern mit den von uns bekämpften Steuersenkungen im Rahmen von STAF zu tun. Diese Steuersenkungen werden auch nicht zu höheren Erträgen führen, weil das alle Kantone gesenkt haben. Das werden wir nicht wieder einholen.

Das strukturelle Defizit wurde bewusst herbeigeführt, um nachher ein Sparpaket zu verlangen. Wir sind der Meinung, dass es aktuell der falsche Zeitpunkt für ein solches ist. Gerade jetzt sollte der Staat antizyklisch handeln und nicht auch noch sparen. Es wurde immer wieder betont, dass wir in guten Zeiten für schlechte Zeiten sparen sollen. Das haben wir gemacht, deshalb haben wir auch an verwendbares Eigenkapital von weit über 1 Mrd. Franken. Jetzt haben wir solch schlechte Zeiten und wir können auf die Reserven zurückgreifen. Wir können nicht jetzt, wie wir das heute morgen gemacht haben, grosszügig Geld an einen Teil der Bevölkerung verteilen und dieses Geld dann bei den anderen wieder einholen, indem wir Leistungen kürzen. Wir sind der Meinung, dass es eine laufende Aufgabe sein soll, Sparpotenzial zu eruieren, welches z.B. durch vermehrtes Homeoffice, Digitalisierung, aber auch sinnvolle Neustrukturierungen in der Verwaltung gewonnen werden kann. Wir sind aber ganz klar gegen einen Abbau von Leistungen.

Die FDP-Fraktion vergleicht Staat immer gerne mit einem Unternehmen. Ein Unternehmen, das nicht investiert, geht unter. Deshalb ist es wichtig, dass der Staat gerade jetzt in seine Infrastruktur und seine Bürger investiert. Vor allem auch für den Werterhalt der Hochbauten müsste mehr Geld eingesetzt werden. Wir wehren uns auch gegen die Kürzungen im Personalbereich. Der Kanton hat nicht nur ein Finanzleitbild, nein, er hat auch an Personalleitbild, in dem steht, dass der Kanton ein attraktiver Arbeitgeber sein soll. Mit den ständigen Kürzungen im Personalbereich wird er diesem Anspruch nicht gerecht. Es ist bezeichnend, dass die SVP-Fraktion gerade jetzt noch Steuergeschenke an diejenigen machen möchte, welche durch die Krise nicht oder nur wenig getroffen wurden und gleichzeitig bei den kleinen Einkommen sparen will, denn ohne Leistungskürzungen wird das verlangte Sparpaket nicht auskommen, davon sind naturgemäss die daovn. Davon sind naturgemäss die Schwächeren mehr betroffen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Tschirky-Gaiserwald (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Was die Behandlung der Anträge auf den verschiedenen gelben, roten und grauen Blättern anbelangt, dazu werde ich mich in der Spezialdiskussion äussern.

Vielleicht etwas Positives: Der Sachaufwand in den nächsten vier Jahren soll durchschnittlich um 0,1 Prozent sinken, nicht viel, aber immerhin. Die Staatsquote entwickelt sich dank Corona rückläufig, aber leider nur dank Corona. Der mutmassliche Rechnungsabschluss 2020 präsentiert sich nochmals äusserst erfreulich und die Abschreibungen im Verwaltungsvermögen verringern sich durchschnittlich jährlich um rund 2,9 Prozent auf 171,4 Mio. Franken. Vor dem Hintergrund der langfristigen Konjunkturprognosen und aufgrund der Corona-Pandemie werden die tieferen Erträge im Budget 2021, das wir schon verabschiedet haben, erwartet. Man geht jedoch davon aus, dass sich die Konjunktur rasch erholen wird. Erste Anzeichen hatten wir im letzten Jahr glücklicherweise, die die Prognostiker erwarteten. Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern, die mit Abstand wichtigsten Ertragsquellen des Kantons, wird im Zeitraum 2021 bis 2024 mit einem jährlichen Wachstum von rund 3,4 Prozent gerechnet. Was den Bereich Gewinn- und Kapitalsteuer anbelangt, so wird ebenfalls mit einem durchschnittlichen Anstieg von 7,4 Prozent gerechnet.

Zur STAF-Vorlage: Meine Vorrednerin hat das strukturelle Defizit auf die STAF-Vorlage reduziert. Die damalige Vorlage der Regierung sah nach einer Steuersenkung bei den juristischen Personen zwar eine kurzfristigen Rückgang des entsprechenden Steuersubstrats vor, aber durch die Attraktivierung des Standorts, sollte innert kurzer Zeit eine Steigerung dieser Kennzahl eintreten. Insofern hat das Versprechen, dass durch STAF keine Sparrunde eingeläutet wird, nach wie vor Gültigkeit. Kritisch muss man beurteilen, dass das Staatsdefizit mit einem Aufwandüberschuss in Millionenhöhe resultiert. Angeführt ist das durch die Corona-Pandemie. Bei dieser setzen wir aber gegenwärtig das besondere Eigenkapital ein, und wenn wir dann anschliessend über die verschiedenen Anträge diskutieren, sind die SNB-Gelder zu sichern, SNB. Zum entsprechenden Antrag werde ich später noch Ausführungen machen.

Mindererträge resultieren aus dem Bundesfinanzausgleich. Dort wurde positiv konstatiert, dass sich der Kanton St.Gallen, vielleicht nur in kleinen Schritten, vom Nehmer- zum Geberkanton entwickelt. Insbesondere deswegen, weil der Ressourcenausgleich ein bisschen weniger alimentiert wird durch den Bund.

In weiser Voraussicht hat die Regierung bereits ein Massnahmenpaket zur Senkung oder Bekämpfung des strukturellen Defizits bereits angekündigt. Seitens der CVP-EVP Fraktion sind wir dezidiert der Ansicht, dass dieses Massnahmenpaket, das die Regierung summenmässig geschnürt tat, nicht ausreicht. Eines sei jedoch klar an dieser Stelle gesagt, die CVP-EVP-Fraktion ist strikt gegen eine Steuererhöhung.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Simmler-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es Bedarf sicherlich keiner weiteren Erläuterung, dass wir uns in Anbetracht der anhaltenden Pandemie in einer anspruchsvollen konjunkturellen und finanzpolitischen Lage befinden. Dazu kommt, dass der AFP ein strukturelles Defizit ausweist, das, und das möchte ich bereits an dieser Stelle ein erstes Mal betonen, ganz massgeblich durch die von uns gemeinsam beschlossene STAF-Vorlage mitverursacht ist. Wie wir diesen Herausforderungen begegnen, wird in der Beratung und insbesondere bei den zu erteilenden Aufträgen an die Regierung noch zu diskutieren sein. Ein paar grundsätzliche Feststellungen können aber bereits jetzt platziert werden.

Zunächst einmal ist die Dramatik, welche die Regierung in gewissem und die Finanzkommission in übertriebenem Masse an den Tag legt, etwas zu relativieren. Wenn man die AFP der letzten Jahre anschaut, zeigt sich, dass wir meistens deutlich besser abgeschnitten haben, wie es ursprünglich budgetiert war. Mir schliesst sich der Nutzen dieser Konstanz zu pessimistischen Budgetierungen nicht. Realistisch ja, vorsichtig ja, aber systematisch deutlich zu negativ. Das ist eine Tendenz, die sich jetzt wirklich immer und immer wieder bestätigte. Entsprechend nehmen wir auch die Zahlen des AFP mit Vorsicht entgegen.

Es sieht nicht optimal aus – kein Zweifel, aber die Chancen, dass es dann doch noch deutlich besser aussieht, stehen gut. Ebenso stehen wir mit einem Eigenkapitalfundament von über 1 Mrd. Franken gut da. Wir sind gerüstet für diese einmalige Krise. Wir haben eine vergleichsweise gute Ausgangslage, und wir können und müssen den Spielraum, den wir haben, auch nutzen, um Wirtschaft und Bevölkerung vor den schlimmsten Folgen der Krise zu beschützen. Entsprechend darf die pessimistische Budgetierung auch keinesfalls missbraucht werden, um jetzt den grossen Staatsabbau zu forcieren. Um eine ansatzweise realistische Prognosen machen zu können, wer es mitunter wichtig, die bereits zugesagten SNB-Ausschüttungen in ihrer effektiven Höhe in die Finanzplanung aufzunehmen. Es gibt schlicht keinen Grund, auf der Grundlage veralteter und deutlich zu tiefer Zahlen zu diskutieren. Einen entsprechenden Antrag werden wir einbringen und sind zuversichtlich, dass auch der Rat keinen Anlass sieht, hier nicht Transparenz zu schaffen.

Die Regierung kündigte mit dem AFP in Umsetzung des Kantonsratsbeschlüsse Sparpakete an. Ein erstes soll bereits im Jahr 2022 folgen. Die Finanzkommission doppelte nun nach, die Regierung scheint sich zumindest teilweise zu fügen. Die SP-Fraktion wehrt sich gegen diesen verfrühten, voreiligen und undifferenzierten Sparhammer. Er kommt zu einem äusserst heiklen Zeitpunkt. Er missbraucht die Gunst der Stunde ohne eine ehrliche Analyse der Ursachen, und er wird, wie sich schon wieder abzeichnet, die falschen Treffen.

Die SP-Fraktion hat diesbezüglich mehrere Anliegen, welche wir einbringen werden. Wir befinden uns inmitten einer globalen Krise. Die aktuellen Unsicherheiten gesundheitspolitisch, aber auch konjunkturell, sind riesig. So eine Krise ist nicht der Moment für prozyklisches haushalten des Staates – das weiss nun wirklich jeder. So eine Krise ist auch nicht der Moment, um als Staat Unsicherheit auszustrahlen. Ganz im Gegenteil, wir müssen uns zurückhalten und Stabilität signalisieren. Keine Hauruckübungen, kein Abbruch. Der Kanton sollte in Zeiten der Krisen eine gewisse Konstanz waren. Ich bin kein Konjunkturprognostikerin, aber es ist höchstwahrscheinlich, dass wir uns auch noch am 1. Januar 2022 in einer ziemlich gravierenden Krise befinden. Dann ist sicherlich nicht der Moment gekommen, um bereits ein Sparpaket zu starten.

Wir fordern Sie deshalb auf, bei allen ideologischen Differenzen einmal kurz in Betracht zu ziehen, dass es vielleicht tatsächlich nicht der geeignete Zeitpunkt sein könnten für den von Ihnen längst herbeigesehnten Staatsabbau. Sollten Sie sich nicht davon abbringen lassen, wäre es aber nur anständig, auch offen zu kommunizieren, um was es in diesem Sparpaket genau gehen soll. Die Rede ist von den Folgen der Coronakrise, ebenso aber von einem strukturellen Defizit. Woher kommt dieses Defizit? Dieses Defizit kommt, ich habe es bereits einleitend gesagt, ganz wesentlich auch aus den Steuerreformen und Steuererleichterungen, welche in der STAF-Vorlage beschlossen wurden. Seien Sie hier ehrlich, es sind nicht schlicht die Staatsbeiträge, das Personal oder Corona. Es waren Steuererleichterungen für Unternehmen, die massgeblich zu diesem Defizit beigetragen haben. Insofern ist es nicht nur fair, das klar zu benennen, und nicht Corona als Vorwand vorzuschieben. Es gilt hier, die Ursachen zu differenzieren und vor allem auch die damaligen im Steuerkompromiss gemachten Zusagen einzuhalten – das fordert die allgemeine politische Fairness. Wir sind hier gemeinsam einen Kompromiss eingegangen. Dabei wurden uns Zusagen gemacht, dass diese STAF-Vorlage nicht zu Sparpaketen führt, dass sie vom Eigenkapital getragen werden soll. Ich erwarte, dass hier alle zu Ihrem Wort stehen.

Analysiert man diese Ursachen des Defizits transparent, wird offenkundig, dass es nicht nur ausgabeseitig, sondern vor allem auch einnahmeseitig verursacht ist. Wenn Sie ein Sparpaket aufgleisen wollen, dann wäre es nur konsequent, dieses ebenfalls einnahme- und ausgabeseitig anzugehen. Sparen Sie nicht nur beim Mittelstand und den wenig Verdienenden, bei den Familien und den Angestellten. Nehmen Sie auch diejenige in die Pflicht, denen es gut geht und die es sich leisten können. Nehmen Sie nicht durch die Kürzung der Prämienverbilligungen oder Ergänzungsleistungen denjenigen das Geld weg, welche durch diese Wirtschaftskrise sowieso bereits in Not geraten. Diese Menschen dürfen wir nicht im Regen stehenlassen. Ich bitte Sie, das nicht zu vergessen, während wir nun den AFP beraten und mit Millionenzahlen herum jonglieren. Der von Ihnen ins Auge gefasste Staatsabbau trifft die St.Gallerinnen und St.Gallern an verschiedenen Ecken und Enden. Die SP-Fraktion wird sich dagegen wehren.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Zum vorliegenden AFP, in welchem in den nächsten Jahren mit operativen Defiziten von rund 200 Mio. Franken pro Jahr gerechnet werden muss, nehmen wir wie folgt Stellung: Trotz der Auswirkungen der Coronapandemie können wir den uns vorgelegte AFP nicht nachvollziehen. Das freie und besondere Eigenkapital halbiert sich auf nur noch 540 Mio. Franken und sollte sich herausstellen, dass die Werthaltigkeit der Darlehen an die Spitalverbunde nicht gegeben sein sollte, wird das Eigenkapital gänzlich aufgebraucht sein. Das von der Regierung geplante Projekt zur Beseitigung des strukturellen Defizits von rund 120 bis 160 Mio. Franken in den nächsten Jahren begrüssen wir. Jedoch sehen wir dringendsten Handlungsbedarf. Es muss jetzt Schluss sein mit dem Hinauszögern von Einsparungen. Entscheidende Massnahmen dürfen nicht weiter hinausgeschoben werden.

Die dringende Reduktion der kantonalen Ausgaben und des strukturellen Defizits müssen unmittelbar jetzt angegangen werden. Die SVP-Fraktion übernimmt Verantwortung und unterstützt den Weg der Finanzkommission. Wir sind überzeugt, dass dem massiven strukturellen Defizite des Kantons mit einem Entlastungspaket von 120 Mio. Franken in drei Stufen, welches bereits ab dem Jahr 2022 wirksam wird, begegnet werden muss. Das Spiel auf Zeit der Regierung, welche versucht, unangenehme Entscheidungen auf die lange Bank zu schieben, lehnt die SVP-Fraktion entschieden ab. Es darf aber nicht wie in der Vergangenheit einfach zu Verlagerungen auf die nächst tiefere Ebene kommen, sondern vielmehr sind wirksame und nachhaltige Kostensenkungen im Kantonshaushalt selbst gefordert. Allfällige Zusatzausschüttung Nationalbank dürfen hier nicht als Sparmassnahme angerechnet werden. Wir unterstützen deswegen den Antrag der CVP-EVP-Fraktion auf dem grauen Blatt.

Zur Diskussion steht für die SVP-Fraktion des Kantons St.Gallen ebenfalls die Pauschale von 0,6 Prozent für individuelle Lohnmassnahmen und den strukturellen Personalbedarf. Wir sind ganz klar der Meinung, dass eine Erhöhung des Personalbedarfs zum jetzigen Zeitpunkt ein falsches Zeichen gegen aussen ist und genau aus Grund der Solidarität sollte man hier ein Zeichen setzen. Deshalb sind wir der Meinung, dass im AFP mit einer Erhöhung des Personalaufwands gerechnet werden sollte. Wir wissen aber auch, dass hier im Kantonsrat viele von dieser Streichung direkt oder indirekt betroffen sein werden und ein allfälliger Antrag auf 0 Prozent in diesem Rat keine Chance haben wird. Deswegen unterstützen wir, aber auch nur widerwillig, den Kompromissvorschlag von 0,4 Prozent auf dem gelben Blatt.

Das Steuermonitoring 2020 zeigt wie bereits in den Vorjahren, dass der Kanton St.Gallen gerade im Vergleich mit Nachbarkantonen bezüglich Steuern unattraktiv ist. Die SVP-Fraktion des Kantons St.Gallen fordert einmal mehr, dass die Steuerbelastung gesenkt wird und im AFP mit einer Steuerfusssenkung von 5 Prozent gerechnet werden muss. Dies in der Überzeugung, dass der Kanton St.Gallen so fit gemacht werden kann für die zukünftigen Herausforderungen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Regierung und die einzelnen Departemente präsentieren ein Aufgaben und Finanzplan 2022–2024, der gut dokumentiert ist und umfassend verschiedenste Einflüssen mit einbezieht. Aufgrund der aktuellen Situation sind die Zahlen im AFP sehr wahrscheinlich nicht mehr ganz aktuell. Die FDP-Fraktion nimmt deshalb mit einem gewissen Vorbehalt vom AFP Kenntnis. Wir danken jedoch Regierung, dem Finanzdepartement und der Verwaltung für die insgesamt sehr sorgfältige Planung der nächsten drei Jahre.

Die Wolken am Finanzhimmel des Kantons haben sich verdunkelt, sie sind tief rabenschwarz. Mit dem AFP werden für die kommenden Jahre hohe Defizite präsentiert. Schön ist, aber das ist auch das einzige, dass die Regierung erkannt hat, dass es so nicht weiter gehen kann und das strukturelle Defizit in der Grössenordnung von 120 bis 160 Mio. Franken nachhaltig beseitigt werden möchte.

Die Regierung schlägt jedoch in der Phase 1 von 2022-2024 lediglich Einsparungen im Umfang von 60 Mio. Franken vor. Die bürgerlichen Parteien fordern jedoch 120 Mio. Franken, und zwar 40 Mio. Franken im Jahr 2022, 80 Mio. Franken im Jahr 2023 und 120 Mio. Franken im Jahr 2024. Aufgrund dieser bürgerlichen Vorgaben lenkt die Regierung mit ihrem roten Blatt zwar auf das Zielbild von 120 Mio. Franken ein, schlägt jedoch eine andere Verteilung vor. Die FDP-Fraktion ist der klaren Meinung, dass der Vorschlag der Finanzkommission machbar ist und effizienter zum Ziel führt. Wichtig dabei ist, dass auch das überholte, man kann schon sagen das verstaubte Finanzleitbild und die darin festgehaltenen politischen Ziele aus dem Jahre 2002 endlich angepasst werden muss. Der Kanton muss sich während dieser Krise entschlacken, damit er für die nächste Krise bereit ist. Aus diesem Grund dürfen wir die erwarteten höheren Zuschüssen aus der Nationalbank nicht einfach für die Beseitigung des strukturellen Defizits einsetzen. Die Ausgaben zur Bewältigung der Coronakrise wachsen ungebremst in die Höhe -wir haben es gestern und heute bereits gehört. Die moderaten Spitalstrukturen belasten unseren Kanton ausserordentlich stark. Das heute noch vorhandene Eigenkapitalpolster schmilzt dahin wie Schnee an einem sonnigen Föhntag. Eine nachhaltige Finanzpolitik ist angesagt, damit sich der Kanton im Steuerwettbewerb künftig besser positionieren kann und der nächsten Generation keine Schuldenberg überlassen werden.

Die FDP-Fraktion steht zu ihrem Wort und will künftig Kantonssteuern senken und den Kanton St.Gallen somit attraktiver und wettbewerbsfähiger machen, jedoch im Gegensatz zur SVP-Fraktion frühestens ab dem Jahr 2024. Zum heutigen Zeitpunkt die Steuern zu senken hat nichts mit Vernunft, sondern nur mit unverantwortlichem Populismus zu tun.

Auch das Staatspersonal liegt FDP-Fraktion am Herzen. So steht sie klar für die individuellen Lohnerhöhungsquoten von 0,4 Prozent ein. Für den strukturellen Personalbedarf, das heisst zusätzliche Stellen, sehen wir jedoch keine Quote vor. Die Regierung hat mit den Mutationsgewinnen genügend Spielraum.

Ausserdem fordert die FDP-Fraktion mit anderen Fraktionen von der Regierung einen Bericht, der aufzeigt, wie die Effektivität, die Effizienz von Verwaltungsprozessen mit Hilfe von Prozessautomatisierung, Digitalisierung und künstlicher Intelligenz optimiert werden kann.

Weitere Inputs und Bemerkungen werden wir in der Spezialdiskussion einbringen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Finanzkommission hat an ihrer Sitzung vom 20. und 21. Januar 2021 den Aufgaben- und Finanzplan 2022–2024 in Anwesenheit der Departementsvorsteher, des Staatssekretärs und des Generalsekretärs der kantonalen Gerichte intensiv beraten.

Der gemäss Art. 16 lit. b des Staatsverwaltungsgesetzes jährlich auszuarbeitende Aufgaben- und Finanzplan (AFP) verfolgt die nachstehenden Zielsetzungen:

  • Konsolidierte Zusammenstellung der zentralen Grundlagen für die mittelfristige Planung und Steuerung von Aufgaben und Finanzen;
  • Übersichtliche Darstellung der mutmasslichen finanziellen Veränderungen in den kommenden Jahren;
  • Schaffung der notwendigen Grundlagen für mittelfristig orientierte finanzpolitische Entscheide und Vorgaben.
Das Finanzleitbild und die darin festgelegten finanzpolitischen Ziele, die im Jahr 2002 für den Kanton verabschiedet wurden, bilden den allgemeinen Rahmen des AFP. Der AFP hat also die Funktion, die mutmassliche finanzielle Entwicklung in den Planjahren aufzuzeigen. Und diese mutmassliche finanzielle Entwicklung sieht tiefrot aus. In den Planjahren 2022-2024 ergeben sich operative Plandefizite von 221 Mio. Franken für 2022, 186 Mio. Franken für 2023 und 159 Mio. Franken für 2024.

Die Finanzkommission genehmigt den AFP insgesamt und will der Regierung drei Aufträge überweisen, die Sie ebenfalls auf dem gelben Blatt vorfinden.

Die Regierung hat in der Botschaft das Vorgehen für das Projekt «Haushaltsgleichgewicht» skizziert. Sie geht von einem strukturellen Defizit in der Grössenordnung von 60 Mio. Franken im besten Fall und 250 Mio. Franken im schlimmsten Fall aus. Im Projekt möchte die Regierung angesichts der vorhandenen Unsicherheiten etappenweise vorgehen. In einer ersten Phase möchte sie Massnahmen im Umfang von 60 Mio. Franken mit jährlichen Schritten von 20 Mio. Franken umsetzen und die Situation laufend beurteilen. Die Finanzkommission erachtet dieses Volumen als nicht ausreichend. Sie erwartet bis Ende 2024 eine Entlastungswirkung von mindestens 120 Mio. Franken, wobei dieses Ziel in jährlichen Schritten von 40 Mio. Franken bis im Jahr 2024 erreicht werden soll. Da in einigen Bereichen auch Gesetzesanpassungen notwendig sein werden, muss dieser Prozess unverzüglich und mit einem grösseren Volumen angestossen werden.

Für das Budget 2021 hatte die Finanzkommission bereits beantragt, die Pauschale für den strukturellen Personalbedarf von 0,4 Prozent der Lohnsumme auf 0,2 Prozent zu kürzen. Diesem Antrag ist der Kantonsrat in der Novembersession 2020 gefolgt.

Für das Budget 2022 soll die Regierung nun beauftragt werden, ganz ohne zusätzliche Mittel für neue Stellen zu planen. Neue Stellen müssten durch Umlagerungen oder Effizienzgewinne ermöglicht werden. Zusätzlich wünscht die Finanzkommission neu einen jährlichen Bericht zu den Konsequenzen der Lohnmassnahmen. Dabei soll die Regierung aufzeigen, ob die im Neuen Lohnsystem NELO vorgesehene Lohnentwicklung gewährleistet werden kann. Es ist auch darzulegen, welche neuen Stellen geschaffen wurden und auf welche Stellen verzichtet wurde.

Erlauben Sie mir noch einige Ausführung und Gedanken zum Eigenkapitalbestand des Kantons St.Gallen: Mit dem vorliegendem AFP schrumpft das verwendbare Eigenkapital bis Ende 2024 – ohne das geplante Projekt

«Haushaltsgleichgewicht» – auf nur noch 540 Mio. Franken. Im Raum steht die Werthaltigkeit der Beteiligungen und

Darlehen der Spitalverbunde. Sollte diese in nächster Zukunft nicht mehr gegeben sein, ist das Eigenkapital aufgebraucht.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021