Geschäft: IV. Nachtrag zum Gesetz über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume (Jagdgesetz) [Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere»]

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.20.10
TitelIV. Nachtrag zum Gesetz über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume (Jagdgesetz) [Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere»]
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung16.12.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung19.9.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 15. Januar 2021
AntragAnträge der Regierung vom 26. Januar 2021
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 15. Dezember 2020
ErlassErgebnis der ersten Lesung des Kantonsrates vom 17. Februar 2021
AntragRückkommensantrag CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Art. 41septies, 41octies, 65 und 77 vom 19. April 2021
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 19. April 2021
AntragAntrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil zu Art. 41 und 65 vom 16. Februar 2021
ErlassReferendumsvorlage vom 20. April 2021
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 15. Januar 2021
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 15. Juni 2021
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 30. September 2021
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
17.2.2021Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil zu Art. 41quinquies Abs. 231Zustimmung80Ablehnung9
17.2.2021Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil zu Art. 41sexies Abs. 3 und 433Zustimmung77Ablehnung10
17.2.2021Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil zu Art. 41quinquies Abs. 130Zustimmung79Ablehnung11
17.2.2021Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil zu Art. 41septies Abs. 1 und 1bis34Zustimmung76Ablehnung10
17.2.2021Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil zu Art. 41septies Abs. 2 und 334Zustimmung76Ablehnung10
17.2.2021Antrag der Regierung zu Art. 41septies54Zustimmung56Ablehnung10
17.2.2021Antrag der Regierung zu Art. 41nonies52Zustimmung59Ablehnung9
17.2.2021Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil zu Art. 65 Abs. 1 Bst. i29Zustimmung80Ablehnung11
17.2.2021Rückkommensantrag Dudli-Oberbüren zu Art. 6531Zustimmung73Ablehnung16
17.2.2021Antrag der Regierung zu Art. 7754Zustimmung57Ablehnung9
19.4.2021Eintreten101Zustimmung11Ablehnung8
19.4.2021Rückkommensantrag CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Art. 4, 6, 9 und 77104Zustimmung12Ablehnung4
19.4.2021Antrag CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Art. 41septies Abs. 497Zustimmung11Ablehnung12
19.4.2021Antrag CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Art. 41octies Bst. b98Zustimmung11Ablehnung11
19.4.2021Antrag CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Art. 65 Abs. 1 Bst. h bis k100Zustimmung12Ablehnung8
19.4.2021Antrag CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Art. 77100Zustimmung13Ablehnung7
20.4.2021Schlussabstimmung104Zustimmung8Ablehnung8
Statements
DatumTypWortlautSession
17.2.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der Regierung zu Art. 77 mit 57:54 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Rückkommensantrag Dudli-Oberbüren zu Art. 65 mit 73:31 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Um diesen Antrag diskutieren zu können, muss der Kantonsrat zuerst auf Art. 65 zurückkommen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Dudli-Oberbüren: Im Sinn meiner Ausführungen beantrage ich eine Änderung dieses Absatzes.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Sie haben keinen Antrag gestellt. Wir nehmen Ihre Ausführungen so zur Kenntnis.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Dudli-Oberbüren: Ich würde gerne noch zurückkommen auf den Art. 65 Abs. 1, konkret auf die Frage der Fahrlässigkeit.

Art. 65 regelt die Strafbestimmungen, wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt, wird mit Busse bis zu 20'000 Franken bestraft. Im Versicherungswesen wird Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gleichgesetzt. Leichte Fahrlässigkeit gilt davon klar abgegrenzt. Im Schweizerischen Strafgesetzbuch wird diese Thematik in Art. 12 geregelt. Was den Vorsatz anbelangt, ist sich die Versicherungsbranche mit dem Strafgesetzbuch fast wortwörtlich einig, lediglich bei der Fahrlässigkeit sind Begriffsnuancen festzustellen. Aber implizit herrscht gar im Detail Einigkeit. So spricht das Strafgesetzbuch von einem strafbaren Verhalten aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit, was in der Fachwelt auch als unbewusste Fahrlässigkeit bzw. Leichtsinn umschrieben wird. In der Versicherungsbranche wäre das leichte Fahrlässigkeit. Das Strafgesetzbuch spricht auch von einem Verbrechen oder Vergehen, wer auf die Folge seines Verhaltens nicht Rücksicht nimmt. Dies wird in der Fachsprache als bewusste Fahrlässigkeit bzw. pflichtwidrige Unachtsamkeit übersetzt. In der Versicherungsbranche spricht man hier von grober Fahrlässigkeit. Wie man unschwer feststellen kann, unterscheidet sowohl die Versicherungsbranche als auch das Strafgesetzbuch zwischen Grobfahrlässigkeit und leichter Fahrlässigkeit bzw. bewusste Fahrlässigkeit gleich pflichtwidrige Unachtsamkeit und unbewusste Fahrlässigkeit gleich Leichtsinn. Bei leichter Fahrlässigkeit sind im Versicherungsbereich Zahlungskürzungen kein Thema. Bei grober Fahrlässigkeit kann dies anders sein. Begriffsnuancen können also letztlich einen grossen Unterschied ausmachen. Auch im Rahmen des Strafgesetzbuches wird die Höhe der Bestrafung dem Grad des Verbrechens bzw. Vergehens unterschiedlich angesetzt – das ist ja logisch. Angesichts dieser gravierenden Unterschiede im Bereich der breiten Fahrlässigkeitsstufen im Versicherungsbereich wie auch anhand des Strafgesetzbuches, scheint mir Art. 65 Abs. 1 zu unklar definiert.

Ich bitte die Regierung, hierzu Stellung zu beziehen und gegebenenfalls den gegenständlichen Artikel mit «bewusster bzw. grober Fahrlässigkeit» zu ergänzen. So wie der Artikel derzeit umschrieben ist, sollen nämlich auch Übertretungen unbewusster Fahrlässigkeit bestraft werden. Das ist meiner Meinung nach nicht angebracht und bedarf insofern einer Ergänzung des Art. 65 Abs. 1 mit dem Wort «bewusst» oder «grob».

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil zu Art. 65 mit 80:29 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Schöb-Thal, Kommissionspräsidentin: Die vorberatenden Kommission hat den Änderungsantrag Art. 65 Abs. 1 lit. i mit 9:6 Stimmen gutgeheissen. Der Streichungsantrag wurde mit 10:5 Stimmen gutgeheissen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Egli-Wil: Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen.

Der Antrag der vorberatenden Kommission geht ja eigentlich genau in diese Richtung. In meinen Augen, was jetzt auch bemängelt wurde, dass die Bäuerinnen und Bauern zu wenig Achtgeben auf die Stacheldrähte geben und zu wenig Sorge tragen, dass das Wild und die eigenen Tiere sich nicht verletzen. Mit dieser Aufführung ist es ja genau so gedacht, dass Pächterinnen und Pächter auch in die Pflicht genommen werden können. Das sollte eigentlich auch im Sinne der Initianten und den Befürworter hier im Saal sein.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Huber-Oberriet: Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen.

Es kann nicht sein, dass man immer auf einzelne Personen schiesst. Die Ortsgemeinden machen einen guten Job. Der Verwaltungsrat der Ortsgemeinden macht einen guten Job. Es kann nicht sein, dass man einzelne Personen auf einmal zur Rechenschaft zieht. Der Kantonsrat macht nicht immer einen guten Job und es werden auch nicht immer einzelne Personen zur Rechenschaft gezogen, so geht es auch der Regierung. Ich glaube, wir müssen nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Gschwend-Altstätten: Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.

Wenn man die öffentlichen Eigentümer ausnehmen will, dann heisst das eigentlich nichts anderes, als dass man nichts machen will. Denn wenn wir als Beispiel das Sarganserland betrachten. Der grösste Teil des Sömmerungsgebietes des Kantons St.Gallen liegt sowieso im Sarganserland. Von der Alpwirtschaft her ist das eigentlich sehr wichtig. Es sind auch da am meisten Alpen, wo Milch usw. noch hergestellt werden. Wenn wir nun beim Sarganserland bleiben, dann ist die Öffentlichkeit namentlich auf die Ortsgemeinde fast zu 100 Prozent Eigentümer der Alpen. Also wenn man die ausnehmen will, dann macht man eigentlich nichts und das finde ich eine gehörige Portion Scheinheiligkeit, wenn man gerade das ausnehmen will mit Ortsgemeinden und den ganzen Vereinigungen, die öffentlich-rechtlich sind, die gerade im Sarganserland Eigentümer sind. Wenn ich die Gemeinde Mels betrachte, das sind glaube ich 12 oder 14 öffentliche Eigentümer. Private gibt es praktisch nicht. Meine Bitte, wenn man hier wirklich hier etwas machen will, auch eine Verpflichtung, dann können wir den Antrag der vorberaten Kommission nicht unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Art. 65 (Artikeltitel). Bisig-Rapperswil-Jona beantragt im Namen von Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil bei Art. 65 Abs. 1 Bst. i am Entwurf der Regierung festzuhalten.

Den Entwurf der Regierung halten wir für zielführender. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass auch die juristische Person und deren Organe haftbar sind, falls sie dem Verbot nicht nachkommen. Das erleichtert den Vollzug, wenn gerade bei Alpgenossenschaften eine allfällige Busse, wenn man so will, nicht auf die Genossenschaft abgeschoben werden kann, sondern das persönlich getragen werden muss.

Ich kann mich meinen Vorrednern anschliessen, wir sollten hier Gesetze beschliessen, die auch durchsetzbar sind und deren Vollzug auch wirkungsvoll ist, dafür braucht es auch die nötigen Sanktionen, wenn man dem dann zuwiderhandelt.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der Regierung zu Art. 41nonies mit 59:52 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der Regierung zu Art. 41septies mit 56:54 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil zu Art. 41septies Abs. 2 und 3 mit 76:34 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil zu Art. 41septies Abs. 1 und 1bis mit 76:34 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Schöb-Thal, Kommissionspräsidentin: Die vorberatende Kommission hat Art. 71septies in der vorliegenden Version der vorberatenden Kommission mit 8:6 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen zu Regierungsrat Tinner: Das ist jetzt genau der Moment, wo es muss möglich sein muss, nach einem Regierungsmitglied nochmals zu sprechen, wenn Aussagen, die ich gemacht habe, ich sage es jetzt ein bisschen zurückhaltend, verdreht werden oder nicht richtig verstanden wurden. Ich bin zwar gewöhnt, dass ich eigentlich deutlich spreche. Regierungsrat Tinner, erstens, wir kennen uns sehr lange, wir kennen uns gut, ich schätze Sie persönlich, aber ich habe Sie heute früh bzw. im ersten Votum so zu diesem Thema verstanden, dass wenn der Rat anders entscheidet als es die Regierung wünschet, dann sehen Sie sich nicht in der Lage, das zu vertreten. Ich habe das so interpretiert und das war mein Vorwurf. Ich wäre der Letzte der der Regierung vorwirft, dass sie ihre eigene Meinung vertretet. Das akzeptiere ich selbstverständlich. Aber ich habe kritisiert, wenn man schon vorweg sagt: «... sollten Sie anders entscheiden...», dann kann ich nicht dahinterstehen, und das hat mir wehgetan.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen.

Es wurde sehr ausgiebig diskutiert und ich bin überzeugt, kurz zusammengefasst haben wir hier wirklich sozusagen die Wegscheide, in welche Richtung wir uns heute im Rahmen dieser Gesetzesberatung bewegen. Die Überlegungen sind durchaus vielfältig, und ich kann die auch sehr gut nachvollziehen. Ich kann auch Ihre Argumente akzeptieren und aufnehmen, aber ich möchte Sie auch darauf hinweisen, ich wäre wahrscheinlich ein schlechter Regierungsrat, wenn ich mich hier nicht mit Vehemenz für das rote Blatt der Regierung einsetzen würde. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, die Regierung hat ursprünglich zur Initiative keinen Gegenvorschlag unterbreitet. Sie haben dann, sozusagen in neuer Zusammensetzung, zu Beginn der Legislatur die Regierung beauftragt, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten und Sie haben der Regierung verschiedenste Eckwerte mit auf den Weg gegeben. Genau diese Eckwerte, die haben wir versucht umzusetzen. Güntzel-St.Gallen, Sie kennen mich, wir haben über 20 Jahre im Hauseigentümerverband zusammen gearbeitet, wir haben wahrscheinlich zwei Elemente, die uns verbinden, in dem wir uns offen äussern, wo wir unsere Postitionen betrachten. Es ist nun Ihre Vorlage, die Sie beraten. Ich wollte lediglich aufzeigen, wenn wir hier wirklich den elementaren Zahn ziehen, dann wird es auch schwierig, das letztlich in einer Volksabstimmung zu vertreten, vor allem aus Sichtweise die Regierung.

Nun aber nochmals zu Ihren Hinweisen und Fragestellungen, auf die ich eingehen möchte: Es ist unbestritten, dass Weidenetze, Zäun, wenn Sie korrekt umgesetzt bearbeitet werden, einen zeitgemässeren Schutz für Tiere darstellt, ich glaube das ist unbestritten, und ich bin auch überzeugt, dass die Landwirtschaft, die auch sehr gut ausgebildet ist, mit solchen neuen Mitteln, mit diesen zeitgemässen Weidenetzen und -zäunen umgehen kann.

Ein weiterer Aspekt ist das Personal. Es wurde vermehrt angesprochen, ob da die Ressourcen vorhanden sind. Ich möchte darauf hinweisen, das Amt für Natur, Jagd und Fischerei hat rund 37 100-Prozent-Stellen, ist ein relativ kleines Amt im Vergleich zu anderen Ämtern im Kanton, deshalb haben wir auch eine vierjährige Übergangsfrist im Gesetz vorgesehen, damit wir den Vollzug gestaffelt vornehmen können. Und wenn natürlich dann die Stacheldrähte auch freiwillig zurückgebaut werden wird es dann wirklich nur noch um die Ausnahmen gehen. Ich habe in der Kommission klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass wir für diesen Vollzug keine weiteren Stellen schaffen, Sie haben es ja gestern der Regierung auch mit auf den Weg gegeben.

Beim Sömmerungsgebiet, das scheint mir auch noch wichtig zu sein, wenn wir dieses ausnehmen, dann haben wir natürlich eine elementare grosse Fläche in diesem Kanton, sozusagen mit einer Ausnahmebestimmung belegt. Ich bitte Sie, bedenken Sie diesen Umstand in ihrem Entscheid.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Widmer-Mosnang: Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen.

Mein Vorredner hat gesagt, es gehe hier um den Mittelpunkt der Vorlage. Ich würde das anders sagen, wir haben hier eine Differenz zwischen dem Vorschlag, der im Einverständnis der Initianten erstellt wurde und der Vorlage der vorberatenden Kommission. Wir haben eine Differenz bei den Stacheldrähten, ob man die künftig während der Alpzeit noch im Sömmerungsgebiet aufstellen darf.

Es geht ja nicht darum, dies aus sachlicher Sicht in den Mittelpunkt zu stellen. Der inhaltliche Unterschied ist sehr klein, man kann so oder so entscheiden. Aber hier stellen wir jetzt alle fest, dass ein ideologischer Unterschied besteht. Wir haben natürlich auch das berechtigte Anliegen der Initianten, dass sie vollkommen recht bekommen. Sie haben die Initiative «Tierleid» von Beginn an mit der Verpackung des Stacheldrahts präsentiert und halten an diesem Stacheldraht fest, obwohl sie besser als wir alle hier wissen, dass der Stacheldraht nicht der Ursprung des Tierleids ist. Wir haben in Art. 41sexies octies , wie er jetzt vorliegt sehr genaue Bestimmungen. Wir haben das Problem des Tierleids mit den mobilen Weidenetzen und den Zäunen allgemein gelöst. Die Vorlage, wie sie hier vorliegt, ist wirklich perfekt und nimmt die Anliegen der Initianten auf, aber es geht jetzt einfach um den Grundsatz: bekommen wir jetzt recht? Ich bitte Sie auch, unter Androhung von Volksabstimmungen, es kann doch nicht sein, dass wir hier im Rat nur die zweitbeste Lösung hier im Rat bestimmen, aus Furcht, das Volk könnte anders entscheiden. Ich habe mehr Bedenken davor, dass wir mit einem solchen Makroproblem vor das Volk müssen, da teile ich die Meinung von Regierungsrat Tinner.

Ich möchte grundsätzlich zwei Argumente vorbringen: Bitte bedenken Sie, hier machen wir wieder gesetzliche Vorgaben, die sehr stark ins Eigentumsrecht, ins Grundrechte eingreifen. Wir haben nicht nur im Kanton St.Gallen die Tendenz, hier immer weiter zu gehen, alles zu regulieren, alles in formularen Gesetzesanweisungen festzuhalten. Die liberalen Geister in diesem Kanton, das geht in die gleiche Richtung. Bitte beachten Sie, was wir hier wieder Neues schaffen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Sennhauser-Wil zu Gschwend-Altstätten: Es ist selbstverständlich, dass man einen Zaun korrekt aufstellt, das muss man doch nicht noch explizit erwähnen. Ich habe nicht aus dem Merkblatt verschwiegen. Es ist ja logisch, dass man diesen korrekt aufstellte, sei es ein Stacheldrahtzaun oder ein Weidenetz. Deshalb denke ich, ich habe es korrekt zitiert.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Fürer-Rapperswil-Jona legt ihre Interessen offen als Landwirtin und Tierhalterin mit Sömmerung auf der Alp. Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil zu Art. 41septies Abs. 1 und Abs. 1bis ist abzulehnen.

Ich bin auch Tierhalterin, welche während des Sommers Tiere auf unsere Alp schickt. Wir sind immer wieder froh, wenn sie im Herbst wieder gesund nach Hause kommen. Ich bin froh, dass unser Älpler auch Stacheldraht am nötigen Ort verwendet.

Zu Bisig-Rapperswil-Jona: Dieser Stacheldraht steht meistens an Orten, wo auch unseren Nutztieren Schmerzen zugefügt werden muss, damit sie nicht über die Felsen stürzen und an ihrem zugewiesenen Platz bleiben. Nicht überall kann ein elektrischer Haag aufgestellt werden. Wenn wir nun den Stacheldraht nur mit Bewilligung von Behörden erlauben, frage mich, wie viele Stellenprozente wir schaffen müssen, um all die Orte zu kontrollieren, welche einen solchen Draht benötigen, dies hat Romer-Jud-Benken bereits erwähnt. Ab Ende Mai bis Ende Juni werden die Tiere auf unsere Alpen betrieben, vielfach viele zur gleichen Zeit. Hat die Verwaltung wirklich soviel Personal für Kontrollen und Bewilligungen? Der Stacheldraht, über den wir hier diskutieren, steht nach Vorgaben der vorberatenden Kommission rund drei bis vier Monaten, danach wird abgelegt. Über alte Anlagen, ausserhalb der Sömmerung, müssen wir hier nicht mehr diskutieren. Wieso mischt man sich bei der Berufsgattung Landwirt so stark ein? Sie machen einen guten Job, auch zum Wohl unserer Gesellschaft und der Tiere.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Steiner-Kaufmann-Gommiswald: Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen.

Offenbar ist es wirklich so, dass man mit zunehmender Amtsdauer an Gelassenheit gewinnt. Güntzel-St.Gallen, wir habein einmal herausgefunden, dass Sie gleich lange in diesem Rat sind, wie ich auf dieser Welt. Ich bin wirklich beeindruckt, und das meine ich ganz im Ernst, dass Sie mit solcher Gelassenheit das Demokratieverständnis unseres Regierungsrates einfach zur Kenntnis nehmen. Ich aber nehme es empört zur Kenntnis, dass ein Regierungsrat sich über das Parlament setzen würde und auch ein stückweit Arbeitsverweigerung ankündigt. Da bin ich sehr froh, wenn Sie nachher noch dazu Stellung nehmen könnten.

Weiter habe ich auch den Eindruck, dass sich hier drinnen einige mit einem idyllischen Lifestyle-Verständnis über die Alpzeit befinden. Es ist wirklich nicht so, dass es da an Arbeit fehlt und gerade bei Weidezäunen ist es so, dass diese regelmässig kontrolliert werden müssen, wenn es sich um Draht- oder Elektrozaun handelt. Unsere Kühe, die zur Alp gehen, sind auf einer Alp, die ohne Stacheldraht zurecht kommt. Wir hatten auch schon Abstürze zu verzeichnen, wir haben uns im Juni auch schon von Tieren verabschiedet mit der Meinung, dass wir sie im September wieder begrüssen können – dies war leider nicht der Fall. Ob mangelnder Stacheldraht Schuld daran war, das kann nicht sagen. Ich weiss, dass unser Älpler ein sehr engagierter Älpler ist und so ist es bei vielen. Es fehlt da wirklich nicht an Arbeit und deshalb denke ich, ist es wichtig, dass wir hier im Sömmerungsgebiet wirklich diese Stacheldrähten weiterhin zulassen. Je nach Topografie braucht es die da wirklich.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Gschwend-Altstätten zu Sennhauser-Wil: Sie haben ein Merkblatt des Forschungsinstitutes für biologischen Landbau zitiert und wollten vermutlich damit den Anschein erwecken, dass man das unterstützt, dass man Stacheldrähte einsetzt.

Ich habe dieses Merkblatt angefordert, denn es ist ja normal, dass man sich auf eine solche Sitzung vorbereitet. Sennhauser-Wil, man müsste eben weiterlesen, dort heisst es klipp und klar, dass die Stacheldrähte kontrolliert werden, dass sie ersetzt werden, dass sie sauber entsorgt werden und vor allem, dass sie sehr anspruchsvoll sind, wenn sie mehrlagig übereinander liegen. Und genau darum geht es ja. Die Reparatur erfolgt nicht, der Auslöser dieser Diskussion sind die alten, schlecht unterhaltenen Stacheldrähte entfernt werden müssen. Es macht überhaupt keinen Sinn, wenn wir die alten Drähte durch neue ersetzen, obwohl es nicht mehr notwendig ist. Stacheldrähte haben mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln nichts mehr in der Natur verloren. Ich ersuche Sie, wenn Sie das Merkblatt hervornehmen, dann seien Sie wenigstens vollständig und sagen Sie, was wirklich darauf steht. Ich habe die aus meiner Sicht wichtigsten Sachen dazu erwähnt.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Krempl-Gnädinger-Goldach legt ihre Interessen offen als Mitunterzeichnerin der Initiative «Stopp dem Tierleid». Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen.

Da sich im Rahmen der Sitzung der vorberatenden Kommission gezeigt hat, dass die in der Initiative formulierten Gesetzesartikel Verbesserungspotenzial haben, unterstütze ich jetzt vorliegenden Gegenvorschlag, konkret Art. 41septies in der Fassung der Regierung. Dies im Bewusstsein, dass Unfälle mit Stacheldraht verhältnismässig wenig vorkommen.

Der Grund aber, warum ich hier spreche, ist das Vorgehen der Initianten, die uns alle unter Druck setzen, mit emotionalen Bildern werben und sogar direkten Einfluss auf unsere Regierung nehmen, von sachlicher Auseinandersetzung keine Spur. Das erstaunt mich, das ärgert mich. Schade fände ich, wenn der umfassende ausgefeilte Gegenvorschlag in einer Volksabstimmung der Initiative unterliegen würde. Ich bin überzeugt, mit dem Gegenvorschlag einen guten Gesetzesnachtrag ausgearbeitet zu haben.

Fazit: Ich werde im vorliegenden Art. 41septies dem Vorschlag der Regierung zustimmen, aber nicht aufgrund des Druckes der Initianten, sondern weil ich diese Variante als die bessere Lösung ansehe.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Pool-Uznach: Die Anzahl scheint immer bescheiden zu sein und das schmerzt mich eigentlich. Die Anzahl jedes Tieres das so verendet ist einfach zu viel. Wenn ich auf der Grosstierpraxis bei einer Geburt dabei bin und das Kalb stirbt, dann ist das auch nicht egal, auch das hat etwas wert und ist nur eines von vielleicht 50 Kühen die jedes Jahr kalbern.

Man darf nicht sagen, dass es nur die neuen Zäune sind, es sind auch die alten Zäune, die wir haben. Unzählige kilometerlange Zäune, dreifach, vierfach, Sie kennen diese alle auch, wenn Sie unterwegs sind beim Wandern, die zu überspringen ist nicht einfach. Die Tiere sind häufiger gehetzt, sie sind im Spiel oder während der Brunst und jagen sich und sie werden auch von Wildtieren gejagt. Wir haben auch den Luchs im Kanton St.Gallen ausgesetzt, der sehr gut heimisch wurde. Der Luchs reisst pro Woche ein Reh, das heisst, er braucht 50 Rehe zum Überleben im Jahr, und wir haben viele Lüchse bei uns im Kanton. Auch diese Zäune müssen weg, es geht nicht nur um die Neuerstellten.

Ich bin eingeheiratet ins Bergell und Engadin, wenn ich unterwegs bin gibt es keine Stachelzäune, und man kann ja nicht sagen, dass Bergell und das Engadin kein abschüssiges Gebirge hat. Mein Schwager ist dort Tierarzt und sie haben überhaupt keine Probleme, auch ohne Stachelzaun geht es diesen Tieren auf der Sömmerungsweide sehr gut.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Sennhauser-Wil legt seine Interessen als Biobauer und Tierhalter offen. Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen.

Ich schütze meine jungen Hochstammbäume mit Stacheldraht, weil es aus meiner dreissigjährigen Erfahrung als Berufsmann klar ist, dass dies das beste Mittel ist, um die jungen Bäume zu schützen. Diese Art der Einzäunung hat noch nie eine Verletzung eines meiner Tiere erzeugt. Zum Stacheldraht: Er erzeugt heute Emotionen. Fast jeder hat sich schon gepiekt, aber meist nur einmal. Und genau diese Wirkung ist von denn Erfindern erwünscht, nämlich Respekt davor zu bekommen und die Nähe zu meiden. Dies erklärte mir mein Lehrmeister im Appenzellerland schon vor vielen Jahren, als ich in der Ausbildung zum Landwirt war. Gedacht ist er vor allem bei Zäunen für die Nutztiere, denn diesen merken sich das auch, gleich wie wir. Der grosse Vorteil solcher Zäune ist seine Beständigkeit gegen Sturm, Schneedruck und abgebrochene Äste damit die Nutztiere nicht ausbrechen können. Bei elektrischen Zäunen ist dieser Schutz weg, sobald irgendwo eine Erdung besteht, die Tiere brechen aus und können abstürzen. Darum empfiehlt sogar das Forschungsinstitut für biologischen Landbau in einem Merkblatt: Durchlässige Stacheldrahtzäune, vor allem in Sömmerungsgebieten, sind sinnvoll. In diesem Merkblatt steht übrigens auch, dass die wirkliche Gefahr für Tiere von den Weidenetzen kommt, dass sich die Tiere schnell verfangen können. Feste Stacheldrahtzäune sind permanent am gleichen Ort, gut sichtbar und auch das Wild merkt sich diese Orte. Die wenigen Unfälle passiere nur, wenn die Tiere auf der Flucht sind. Das kann Ihnen jeder Wildhüter und auch das Amt für Natur, Jagd und Fischerei bestätigen. Ein Stacheldrahtverbot gibt es in keinem Kanton der Schweiz, und in einigen z.B. Appenzell, Innerschweiz, Jura wurde er gerade wieder als unverzichtbar bestätigt, und das hat auch seinen Grund. Z.B. im Toggenburg sind die Strukturen der Landwirtschaftsbetriebe auch klein. Im Gegensatz zu Graubünden gehören hier die Alpen seit jeher traditionell zu den eher kleinen Thalbetrieben. Diese haben wenig Personalressourcen, weil sie immer zwischen Heimbetrieb und Alp pendeln müssen. So hat sich der feste Zaun bis heute bewährt, da er sehr beständig, leicht zu kontrollieren und das Vieh gut und sicher eingezäunt ist, wenn sie tagsüber im Tal arbeiten müssen. Das Ablegen im Winter ist sowieso schon selbstverständlich, neben dem Schutz des Wildes auch wegen der Schneeschäden.

In Graubünden gibt es vor allem hochalpin fast keine Stacheldrähte, was traditionelle und praktische Gründe hat. Dort geben die Bauern das Vieh vom Frühling bis zum Herbst zu den grossen Alpgenossenschaften und können so auf dem Talbetrieb und den Maiensässen das Heu einbringen. Auf den grossflächigen Alpen sind Hirten angestellt und betreuen die Herden täglich durchgehend und wandern rasch weiter, da in diesen Höhen weniger Futter vorhanden ist, als bspw. im Toggenburg. Deswegen hat es dort auch viel weniger feste Zäune.

Hand aufs Herz, ob Wanderer, Biker, Jäger oder Naturfreund, wenn Sie ehrlich sind, kommt die allgemeine Aggression gegen den Stacheldraht nur davon, wenn man abseits der Wege unterwegs war und irgendwo hängengeblieben ist oder sich geritzt hat. Bei den Wildtieren, wenn sie aufgescheucht werden, z.B. auf der Jagd, von Freizeitsportlern oder Raubtieren, das kann Ihnen jeder Wildhüter bestätigen. Und fragen Sie sich mal, warum bei Industrie- und Militäranlagen auch immer noch Stacheldraht verwendet wird trotz modernster Überwachungsanlagen? Nur weil soviel Respekt davor besteht. Dies hat die gleiche Botschaft wie ein Wachhund: Komm mir nicht zu nahe. Sie werden mir bestätigen, dass es ohne direkten Kontakt wirkt.

Noch etwas in eigener Sache betreffend «Tierleid verhindern». Haben Sie schon ein Reh gesehen, dass mit abgeschossenen Vorderbeinen vor ihnen elendig leidet? Ich musste das vor einigen Jahren erleben und werde es nie vergessen. Ich verbiete wegen diesem sicherlich ungewollten Fehlschluss den Jägern auch nicht das Jagen.

Die Aussagen des Regierungsrates und die Druckversuche der Initianten befremden mich sehr.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Hüppi-Gommiswald (im Namen der SP-Fraktion ) legt seine Interessen offen als Gemeindepräsident von Gommiswald und Bauernsohn. Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen.

Ich habe in meiner Jugend x-fache Meter solchen Stacheldraht verlegt bzw. festgemacht. Stacheldrähte sind heute nicht mehr in. Es gibt heute bessere Lösungen, aber leider sind Stacheldrähten noch nicht out of order. Wenn nun, wie die vorberatende Kommission, nur Neuanlagen aus Stacheldraht verboten werden sollen, so wird das zentrale Element schlicht weggelassen aus diesem Gesetz.

Die vorberatende Kommission hat mit ihren Anträgen zum Art. 41 den Vollzug und das Gesetz verwässert. Es gibt bereits heute Kantone, welche sehr gut ohne Stacheldraht zurechtkommen.

Die Regierung hat es geschafft, einen Kompromiss zur Initiative und eine gute, tragbare Lösung zu erarbeiten. Sollte diese Lösung jedoch keine Mehrheit im Kantonsrat finden, so wird es wohl dem Volk vorgelegt und die Initiative wird zur Abstimmung kommen müssen. Ich bezweifle, ob es dann eine bessere Lösung geben wird, vor allem auch für die Landwirtschaft. Ich zitiere Oberholzer-St.Gallen, es hat sogar Verbesserungen gegenüber der Initiative gegeben. Da frage ich mich, was ist besser? Denn Spatz in der Hand oder die Taube auf dem Dach?

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion) legt seine Interessen als Mitglied des Initiativkomitees. Dem Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist zuzustimmen.

Bei diesem Artikel geht es eigentlich um den Mittelpunkt der Vorlage. Es ist die entscheidende Frage, wie wir uns hier verhalten, ob eine Volksabstimmung durchgeführt werden muss. Ich spreche nicht im Namen des Komitees, im Gegensatz zu Widmer-Mosnang hat bei mir kein Austausch stattgefunden. Ich spreche in meinem eigenen Namen, und wenn nicht das rote Blatt unterstützt wird und hier eine Mehrheit findet, dann freue ich mich jetzt schon auf die Volksabstimmung.

Zu den Vorrednern: Ich bin sehr dankbar für diese Ausführungen. Güntzel-St.Gallen, das ist natürlich richtig, was Sie sagen. Die Rehe kommen eher durch einen Schuss aus der Flinte um, als dass sie am Haag verenden. Aber was Sie nicht vergessen dürfen, wir haben nur die Untersuchungen über diese toten Tiere, die man in der Nähe von solchen Zäunen gefunden hat. Ganz viele Tiere werden namentlich beim Stacheldraht verletzt, sie kommen vielleicht davon oder sie verenden irgendwo und anschliessen holt sie der Wolf, der Fuchs oder wer auch immer. Bitte lassen Sie das nicht ausser Acht und betrachten Sie alle Seiten.

Huber-Oberriet sagt, die Landwirtschaft hätte eine Entwicklung hinter sich. Ja, das ist so. Wir müssen uns endlich eingestehen, dass es mit dem Drahtmaterial gleich ist. Der Stacheldraht ist ein Mittel von gestern, das eigentlich schon lange nicht mehr eingesetzt werden müsste. Dieser kam auf mit dem ersten Weltkrieg, es war übriges Militärmaterial, das sehr günstig war und in der Landwirtschaft eingesetzt wurde. Und die Schwierigkeit haben wir jetzt, weil es so beständig ist und es lange so genutzt werden konnte. Unterdessen erfüllt es aber seine Funktion nicht mehr, aber es stellt eine Falle dar. Das ist nicht nur mit der Initiative so, sondern das haben viele Leute erkannt, und die Landwirte, die ich frage, die setzen Stacheldraht schon gar nicht mehr ein. Dies aus dem einfachen Grund, nicht in erster Linie wegen den Wildtieren, sondern wegen den Nutztieren. Sie haben vielleicht auch schon ein Bild gesehen mit einem verletzen Euter, das sieht furchtbar aus, und die Wahrscheinlichkeit, dass sich auch die Nutztiere verletzen, ist auch sehr gross. Auf den Alpen sind ja nicht nur Wildtiere und Nutztiere unterwegs, sondern auch ein anderes «Nutztier», das meistens mit Kleidern und Schuhen gekleidet ist, die Wanderer, die Biker, die Skitourenläufer und ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, es gibt Stellen, da finden die fast keinen Weg über die verfallenen, eingewachsenen Stacheldrähte, oft in x-facher Ausführung. Das ist auch für die Menschen mühsam. Ich denke, gerade im Alpenraum, da will man sich ja in Szene setzen, so dass es für die Wanderer attraktiv ist, aber das ist das Gegenteil davon. Also, Stacheldraht ein Mittel nicht nur von gestern, sondern von vorgestern, das hier eigentlich nichts mehr verloren hat.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Romer-Jud-Benken (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist zuzustimmen.

Der CVP-EVP-Fraktion war klar, dass dieser Art. 41septies Sprengkraft haben wird, auch wenn einzeln darüber abgestimmt wird. Anschliessend äussere ich mich nun zu allen Absätzen. Gerne erläutere ich nochmals die Überlegungen zu diesem Artikel: Verhältnismässigkeit, Kompromissbereitschaft und schlanke Verwaltung, die CVP-EVP-Fraktion, ist sich, wie bereits schon mitgeteilt, darüber einig, dass jedes Tier, das in einem Weidezaun stirbt, eines zu viel ist. Wir alle kennen diese schrecklichen Bilder. Aber die langjährige Fallwildstatistik spricht andere Zahlen. Insgesamt wurden 2014 bis 2018 11'622 Tiere in der Fallwildstatistik verzeichnet. Davon sind 152 Tiere, also 1,31 Prozent an den Folgen von Zäunen verendet. Pro Jahr sind das etwa 30 Tiere. Gemäss Aussage des Leiters des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei verenden pro Jahr nicht einmal eine Handvoll Tiere an den Folgen des Stacheldrahts, die übrigen Tiere sterben auf Grund der vielerorts gesehenen Weidenetze. Weidenetze sind viel gefährlicher als Stacheldrähte. Nun soll aber der Stacheldraht verboten werden. Zugegeben, der Stacheldraht sieht per se aggressiv aus und ist natürlich ein hervorragendes Werbeobjekt, das seine Wirkung optisch perfekt in Szene setzt. Der Stacheldraht projiziert bei uns allen Bilder im Kopf, die wir nicht mögen. Das Weidenetz, dass in Wirklichkeit für die Tiere viel gefährlicher ist, hat niemals diese optische Wirkung. Von einem Verbot von Weidenetzen spricht niemand, das wäre aber ehrlicher.

Wir sind nun aber alle froh, dass hier nicht von einem Verbot von Weidenetzen gesprochen wird. Es stellt auch niemand den Strassenverkehr in Frage. Daran sterben immerhin 6'400 Tiere, also 55 Prozent und somit mehr als die Hälfte der Wildtiere gemäss Fallwildstatistik. Auch der öffentliche Verkehr wird nicht hinterfragen.

Stehen nun diese jährlich knappe eine Handvoll Tiere in einem ausgewogenen Verhältnis zu diesem wirklich sehr einschneidenden generellen Verbot von Stacheldrähten? Stacheldrähte machen Sinn, wo die Gefahr von Abstürzen, Verletzungen und Ausbrechen der Tiere vorhanden ist. Darum wurden Stacheldrähte aufgestellt. Nicht alles, was früher gemacht wurde, ist heute schlecht. Wir gehen mit den Initianten einig, vielerorts ist Stacheldraht nicht nötig, er kann mit elektrischen Zäunen ersetzt werden, weil die Tiere gerade ausserhalb des Sömmerungsgebiets keiner unmittelbaren Gefahr ausgesetzt sind. So würden gemäss vorliegendem Gegenvorschlag auf rund 70'000 Hektar Land die Stacheldrähte für immer verschwinden. Aber die 40'000 bis 50'000 Nutztiere, die den Sommer über für rund drei bis vier Monate im Sömmerungsgebiet weiden sollen weiterhin bestmöglich geschützt und vor Abstürzen bewahrt werden. Auch soll das Ausbrechen der Tiere vermieden werden. Wir sprechen hier von 30'000 Hektar Land. Alternative Einzäunungen zu finden ist schwierig. Es müssen Ersatze geschaffen werden, bestenfalls Elektrozäune oder schlechtestenfalls diese Weidenetze. Elektrozäune müssen regelmässig kontrolliert werden, da sie sehr anfällig sind für Stromunterbrüche und so ihre Wirkung verlieren, da reicht bereits ein Ast, hohes Gras oder Schnee bei einem Kälteeinbruch. Für einen Älpler ist es unmöglich, täglich alle Zäune zu kontrollieren, nebst seinem ohnehin schon immens grossen Arbeitsvolumen von morgens früh bis spät abends. Das diese Stachelzäune in den Sömmerungsgebieten abgelegt werden, sobald diese 40'000 bis 50'000 Nutztiere wieder im Tal sind, zeigt, dass die Sicht der CVP-EVP-Fraktion zu einer Kompromissbereitschaft, damit auch dem Wild der bestmögliche Schutz gewährt wird. Es muss uns gelingen, eine klare, unmissverständliche und umsetzbare Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Wir wollen keine Gesetze mit generellem Verbot und dann doch wieder Ausnahmeregelungen. Diese Ausnahmeregelungen zwingen uns dann wieder zu einem Ausbau des Verwaltungsapparats. Irgendwer muss diese Aufgabe ja bewirtschaften. Mit aller Garantie würde der Bürokratieaufwand in die Höhe schnellen in Folge von Unmengen von Ausnahmegesuchseingängen. Jedes einzelne Gesuch müsste seriös geprüft werden und es wären nicht nur die Gesuche zu prüfen und zu bearbeiten, nein, auch die unzähligen Meldungen und Anfragen von Personen, die in den Bergen Stacheldrähte sehen. Sind das nun bewilligte Ausnahmestacheldrähte oder diese nicht bewilligten Stacheldrähte? Das glaubt ja wohl niemand, dass diese Tätigkeit mit den jetzigen Stellenprozenten solide abgehandelt werden könnte. Und wenn doch, dann müsste man sich fragen, ob die jetzigen Amtsstellen vielleicht zu gut dotiert sind, was wir ja auch nicht glauben. Das rote Blatt der Regierung mit dem Verbot mit der Ausnahmeregelung schreit nach einer Personalaufstockung. Die CVP-EVP-Fraktion möchte Gesetze, die zeigen, was künftig erlaubt ist und was nicht. Wir möchten eine schlanke Verwaltung, die nur mit einer klaren Gesetzgebung erreicht werden kann. An dieser Stelle erlaube ich mir doch noch einen kleinen Rückblick auf die gestrigen Diskussionen über die Streichung neuer Stellen und den beschlossenen AFP 2022–2024 mit dem doch sehr straffen Sparziel zu nennen. Es steht uns ein riesiges Sparpaket bevor.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Huber-Oberriet legt seine Interessen offen als Eigentümer eines Alprechts. Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen.

Der Stacheldraht im Sömmerungsgebiet ist zu vergleichen, wie der Traktor und das Pferd in der Landwirtschaft. Der Traktor hat das Pferd ersetzt. Der elektrischen Zaun hat den Stacheldraht ersetzt. Ich glaube, es ist einfach Zeit, jetzt vom Stacheldraht im Sömmerungsgebiet wegzukommen.

Das Sömmerungsgebiet, ich kenne es in- und auswendig, ich bin mehrere Stunden oder Tage im Jahr auf den Alpen. Es hat kilometerweise Stacheldraht, welcher nicht mehr benutzt wird, und das nicht nur in einfacher Ausführung, sondern in dreifacher Ausführung. Davor wird anschliessend ein elektrischer Zaun gestellt. Für mich ist es sehr wichtig, dass Fallzäune aufgestellt werden, das heisst, ein Donnerloch oder eine gefährliche Stelle muss mit Stacheldraht abgesichert werden. Wir können nicht 25 Donnerlöcher mit 25 elektrischen Zäunen absichern. Aber wir wollen doch eine Lösung, welche in den Alpen funktioniert, welche für den Tourismus, die Landwirtschaft und auch für das Wild stimmt.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist zuzustimmen.

Ich erlaube mir zunächst eine persönliche Vorbemerkung, bevor ich zum Antrag spreche. Ich möchte meine Kolleginnen und Kollegen in diesem Saal auffordern, sich endlich ein bisschen zu emanzipieren. Ich fordere Sie nicht auf, immer nach der Regierung zu sprechen, aber es gibt keinen Grund sich dafür zu entschuldigen. Ich gehe nämlich davon aus, dass es Gründe gibt, dass Sie sich dann melden. Es gab auch gestern einen Fall, dass ein Sprecher nicht aufgerufen wurde, obwohl der gedrückt hatte. Aber es gibt in unserem Rat keine Vorschrift, dass wir nicht nach der Regierung sprechen dürfen. Ich mache wieder den Vergleich, denn ich alle paar Jahre einmal anbringe: In einem Verwaltungsrat würde es niemandem in den Sinn kommen, einen Verwaltungsrat zu tadeln, der nach einem Mitglied der Geschäftsleitung spricht. Ich rufe Sie nicht auf, grundsätzlich erst nach der Regierung zu sprechen, aber ich bitte auch das Präsidium sich dessen bewusst zu sein. Ich sass auch einmal dort, und ich kann versichern, Sie müssen dieser Person nicht sagen, dass er nach der Regierung spricht, dessen ist er sich selber bewusst. So gesehen sind diese Hinweise nicht notwendig.

Zur Initiative: Ich hätte mich beim Eintreten melden können, aber ich mache es jetzt im Zusammenhang mit dem Stacheldrahtartikel. Diese Initiative läuft im Volksmund unter Stacheldrahtinitiative oder Stacheldrahtverbot. Wer die nicht schönen Bilder, das gebe ich zu, der Initianten oder anderer Leute sieht, wenn Tiere in Zäunen enden, da habe ich Verständnis, dass das Mitleid auslöst. Aber sind Sie ehrlich, diejenigen, die sich bereits bei der Behandlung der Initiative auch mit den Unterlagen der Initianten und den entsprechenden Bildern, bei denen ich hoffe, dass es ehrliche Bilder sind, beschäftigt haben und betroffen sind, die hätten festgestellt, dass die meisten Unfälle mit Tieren in den mobilen Weidezäunen stattfinden und nichts mit Stacheldraht zu tun haben. Aber jetzt ist die grosse Diskussion, wenn wir diese Stacheldrahtbestimmungen nur etwas ändern, dann sind die Initianten nicht mehr einverstanden. Ich habe es auch von Regierungsrat Tinner gehört, Herr Weigelt hat gesagt, wenn wir dies und das machen, dann ist der Rückzug gesichert. Also offensichtlich entscheidet eine Person in dieser Frage wer was macht. Dies eine persönliche Bemerkung, welche mir Sorge bereitet, dass wir hier jetzt überlegen, dürfen wir noch etwas abändern. Regierungsrat Tinner, ich mache mir auch Sorgen, wenn Sie uns so offen sagen, sollte dieser Rat die Frechheit oder Dummheit besitze, der Vorlage in Form der vorberatenden Kommission zu folgen, dann kann ich Ihnen versichern, dass ich mich nicht dafür einsetzen werde. Ich habe Ihr Demokratieverständnis zur Kenntnis genommen.

Ich bitte Sie, hier vernünftig zu handeln und auch ein gewisses Mass im Sinne der Verhältnismässigkeit zu bewahren. Ich wiederhole mich ja auch, aber es ist offenbar notwendig, selbstverständlich sind diese Einzelfälle des Tierleids unschön. Aber es gibt deutlich mehr tote Tiere durch die Jäger als durch die Zäune. Und es gibt auch verletzte Tiere die angeschossen wurden, noch irgendwohin flüchten konnten und dann irgendwann verenden. Von diesen sprechen die Jägerinnen und Jäger überraschenderweise nicht. Ich bitte Sie deshalb, Vernunft und Verhältnismässigkeit walten zu lassen, es bräuchte weder eine Initiative noch einen Gegenvorschlag.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Pool-Uznach (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen.

Ich schliesse mich meinem Vorredner gerne an. Die FDP-Fraktion hält am roten Blatt der Regierung fest. Wenn wir etwas unternehmen möchten, müssen wir das in dem Gebiet machen, wo der Lebensraum dieser Wildtiere ist. Das ist nun einfach deckungsgleich mit dem Sömmerungsgebiet. Also braucht es auch hier das Stacheldrahtverbot. Das heisst, wir halten an der Vorlage der Regierung fest, ausserhalb der Bauzone dieses Stacheldrahtverbot umzusetzen. Es gibt ja die Möglichkeit, bei absturzgefährdeten Stellen, dass man dort diese Ausnahmeregelung halten kann.



Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Oberholzer-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist zuzustimmen.

Ich möchte beliebt machen, die Anträge der Grünliberalen zu Abs. 1 bzw. Festhalten am Entwurf der Regierung, wie auch Abs. 1bis zu unterstützen. Einfach gesagt, es geht darum, das Sömmerungsgebiet nicht auszunehmen und gleichzeitig auch die Bauzone zu berücksichtigen, dort ebenfalls keine Stacheldrähten zuzulassen.

Der Geschäftsführer des Bauernverbandes hat vorher bestätigt, die Bauzonen werde sehr stark unterschätzt. Das ist ein grosses Gebiet. Es wäre also nicht achtsam im Sinne einer präzisen und wirksamen Regelung, wenn wir das einfach ignorieren würden.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Art. 41septies (Artikeltitel). Bisig-Rapperswil-Jona beantragt im Namen von Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil Art. 41septies Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Zäune und Absperrungen aus Stacheldraht und ähnlichen spitzen oder scharfkantigen Materialien sind verboten.», Art. 1bis zu streichen, in Abs. 2 am Entwurf der Regierung festzuhalten und Abs. 3 wie folgt zu formulieren: «Die zuständige Stelle des Kantons kann einen Zaun aus Stacheldraht bewilligen, wenn der Zaun der Absicherung von Nutztieren dient und eine andere Absicherung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Solche Zäune sind ausserhalb der Sömmerungszeit abzulegen.»

Heutzutage werden kaum mehr Stacheldrahtzäune erstellt, wir haben das in den Voten auch gehört, auch Bauernvertreter. Ich teile auch Ihre Meinung, dass ist ein unpraktisches Hilfsmittel und wird kaum mehr eingesetzt. In diesem Gesetz geht es vor allem um bestehende Anlagen, dass diese abgebaut werden. Deswegen ist auch eine Beschränkung, wie es die vorberatende Kommission vorsieht, das Verbot nur für Neuanlagen festzuschreiben, eine Alibiübung und eigentlich ein Scheinargument, weil es das wirkliche Problem einfach nicht behebt. Die Probleme, die wir haben, sind mit bestehenden Zäunen und nicht mit der Neuanlage von Zäunen. Deswegen lehnen wir hier den Antrag der vorberatenden Kommission ab und haben hierzu eine eigene Formulierung gewählt.

Das gilt auch für das Sömmerungsgebiet. Ich finde das ein sehr problematischer Vorschlag der vorberatenden Kommission. Immerhin umfasst das Sömmerungsgebiet fast ein Drittel der landwirtschaftlichen Fläche, und auch hier, die Stacheldrahtzäune stehen vor allem in diesen Gebieten. Das ist genau die Problemzone. Diese jetzt auszunehmen, Regierungsrat Tinner hat es erwähnt, würde dem wirklich den letzten Zahn ziehen. Man muss auch festhalten, dass in diesen Sömmerungsgebieten auch insbesondere viele Wildtiere unterwegs sind. Das Risiko einer Verletzung ist auch hier sehr gross. Wir lehnen deswegen die Ausnahme des Sömmerungsgebietes ab.

Wie zu Beginn unseres ersten Antrages erklärt, fordern wir auch hier, beim Stacheldrahtverbot die Bauzonen nicht auszunehmen. Regierungsrat Tinner kann vielleicht noch ergänzen, wir sprechen wir nicht mehr über den Gartenzaun. Ich weiss nicht, welcher Einfamilienhausbesitzer seinen Garten mit Stacheldraht einzäunt. Meiner Meinung nach soll das Stacheldrahtverbot auch in der Bauzone gelten. Auch Private und die öffentliche Hand sollen auf Stacheldraht verzichten.

Die Ausnahme der Einzelobjekte, wie es die vorberatende Kommission vorsieht, lehnen wir ebenfalls ab. Die erste Frage ist natürlich, was ist ein Einzelobjekt? Mir ist das nicht klar, meinen Sie einen Baum, meinen Sie einen kleinen Schuppen oder ist es am Schluss ein ganzes «Hämetli»? Also meiner Meinung nach öffnet das Tür und Tor für Ausnahmen. Es ist ein unklarer Begriff, er ist unpraktisch, schafft Rechtsunsicherheit und verwässert so auch den Vollzug.

Der Vorschlag der Regierung, im Gegenvorschlag Ausnahmen für Absturzsicherung vorzusehen, unterstützen wir. Wir halten das für einen gangbaren Kompromiss. Den Vorschlag der vorberatenden Kommission zu Abs. 3 lehnen wir in dieser Fassung ab. Der Vorschlag in der Sömmerungszeit den Draht abzulehnen halten wir aber für konstruktiv und gut, man sollte das auch in der Regierungsversion übernehmen, dass man ausserhalb des Sömmerungszeit auch solche absturzsichernden Zäune niederlegt, damit z.B. für Gämse oder Steinböcke der Zugang zur Felswänden sichergestellt werden kann und auch so nochmals das Verletzungsrisiko für Wildtiere gemindert werden kann.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil Art. 41sexies Abs. 3 und 4 mit 77:33 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Schöb-Thal, Kommissionspräsidentin: Der Art. 41sexies Abs. 2 in der vorliegenden Version wurde in der vorberatenden Kommission mit 13:2 Stimmen gutgeheissen. Über Abs. 3 und Abs. 4 wurden keine entsprechenden Anträge diskutiert.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Pool-Uznach (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen.

Gesetze sind nur machbar, wenn man sie auch kontrollieren kann. Wer kontrolliert, ob solche Befestigungen an Bäumen vorhanden sind oder nicht? Das ist unmöglich.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Egli-Wil (im Namen der SVP-Fraktion) legt ihre Interessen offen als Ehefrau eines Landwirts. Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen.

Wir haben gestern von Realpolitiker gehört, ich bin mit einem Reallandwirt verheiratet und diese Gesetzesanpassung ist wirklich nicht notwendig.

Unsere Bauern, die Obstbäume pflegen, wissen schon, wie sie damit umzugehen haben. Es ist ja in ihrem eigenen Interesse. Wir haben darum ja auch in der vorberatenden Kommission noch einen Zusatzpunkt erwähnt mit dem Schutz von Einzelobjekten. Genau das sollte ja möglich sein. In der heutigen Zeit befestigte kein Bauer mehr Stacheldraht direkt an einem Baum, sondern er macht einen kleinen Zaun darum herum und befestigte so einen Stacheldraht, in der Zeit, in der der Baum wachsen muss. Das ist auch eine Notwendigkeit, denn die Wildtiere lieben die Rinde der jungen Bäume, deshalb muss das auch weiterhin möglich gemacht werden. Darum frage ich mich schon manchmal, um was diskutieren wir heute eigentlich hier. Unsere Bauern wissen, was sie zu tun haben und sie nehmen ihre Verantwortung auch wahr.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Widmer-Mosnang: Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen.

Huber-Oberriet hat es sehr gut ausgeführt, mit diesem Gesetz, das wir jetzt hier schaffen, ordnen wir das Zaunmanagement, wir wollen keine Zeit mehr in den Wäldern, die werden alle abgeräumt, da wird Ordnung geschaffen, wo es noch notwendig ist. In diesem Sinn ist das nicht notwendig. Wenn wir hier eine solche Präzisierung einfügen, ist die Frage, was ist denn ein Baum? Welche Haltungen sind erlaubt oder verboten? Geht es nur um temporäre oder dauerhafte Befestigungen? Bitte, lassen Sie einen solchen Artikel weg, der ist nicht umzusetzen. Es war schon in der Vergangenheit so, die Forstorgane hatte ein sehr wachsames Auge und haben die Waldbesitzer immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass man keine Halterungen an Bäumen anbringen soll. Wenn wir eine gesetzliche Regelung schaffen würden, dann würde das eher in die Waldgesetzgebung passen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Freund-Eichberg: Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen.

Ich habe auch wieder Sympathien für diesen Antrag, trotzdem, aber natürlich in der Vergangenheit haben unsere Väter und Grossväter diese einmalige Befestigung natürlich gemacht. Sie haben dann weniger Holzpfähle gebraucht und haben natürlich in der Bewirtschaftung ohne weiteres diese Befestigungen wieder weggenommen. Aber in der neuesten Zeit ist das vergessen worden und diese sind an eingewachsen. Die heutige Landwirtschaft braucht das wirklich nicht. Wir müssen das auch nicht verbieten, weil das macht man nicht mehr, deshalb braucht es auch kein Gesetz oder Verbot.

Natürlich muss ich auch Huber-Oberriet unterstützen, im Wald sind diese Zäune nicht zulässige und somit erübrigt sich das eigentlich.

Zu Gschwend-Altstätten: Ja, wir sind ja vernünftig und machen an den Obstbäumen keine Zäune mehr an. Wir zäunen sie ein, damit die Wild- und Nutztiere diese nicht verletzen. Es gibt keine vernünftige oder unvernünftige Bauern, weil dies wird aus verständlichen Gründen nicht gemacht. Der Antrag ist zwar gut gemeint, aber dies im Gesetz festzuhalten wäre unverhältnismässig.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Gschwend-Altstätten: Dem Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist zuzustimmen.

Ich ersuche Sie auf folgenden Gründen den Antrag zu unterstützen: Es geht ja nicht nur um die Grenze des Waldes, sondern genau diese an den Bäumen befestigten Drähte sind eigentlich einer der Ursprünge des Übels, weil sie zum Teil uralt sind, man sieht das als Wanderer sehr oft, sie sind überwachsen und wurden genau deshalb nicht entfernt, weil die Eigentümerin bzw. der Eigentümer durch eine Entfernung die Angst haben könnte, er würde die Rinde zusätzlich verletzen. Sie bleiben, sie wachsen mehr ein und das führt zur Situation, dass sie weitgehend unsichtbar sind. Der Wald entwickelt sich ja auch, sie sind dann plötzlich mitten im Wald. Wenn das in Zukunft verboten wird, schafft man eine Voraussetzung, dass nicht mehr so leichtfertig Drähte an den Bäumen befestigt werden.

Was Huber-Oberriet erwähnte zu den Obstbäumen: Wenn eine Bäuerin bzw. ein Bauer nur halbwegs vernünftig ist, befestigt er den Draht nicht am Baum sondern er setzt einen Pfahl mit einem Abstand zum Baum um die Drähte zu befestigen. Wenn er den Nagel in den Baum schlägt, dann ist die Verletzungsgefahr so gross, dass sein Baum, den er eigentlich schützen will, wirklich nicht alt werden wird.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Huber-Oberriet legt seine Interessen als Waldratspräsident der Waldregion 2 offen. Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen.

Um die Bäume des Waldes müssen wir keine Angst haben, denn Zäune im Wald sind nicht zulässig. Die Waldgrenze verläuft in der Regel 2 Meter ab Stock, somit kann man im Wald keinen Draht an Bäumen festmachen. Aber ich möchte daran erinnern, es gibt auch noch andere Bäume, solche die dem Eigentümer gehören. Und ich gehe davon aus, auf diese Bäume hat es Bisig-Rapperswil-Jona nicht abgesehen. Wenn ich auf meinem Grundstück alte Obstbäume habe, kann ich doch selber entscheiden, ob ich einen Isolator hinein schraube oder nicht. Im Wald ist es etwas anderes.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona beantragt im Namen von Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil, Abs. 3 wie folgt zu formulieren: «Die Befestigung von Zäunen an Bäumen ist nicht zulässig.» und einen neuen Abs. 4 mit dem Wortlaut des bisherigen Abs. 3.

Das ist uns ein wichtiges Anliegen, dass die Zäune nicht an den Bäumen befestigt werden. Eine entsprechende Regelung gibt es auch im Kanton Appenzell Ausserrhoden und diese Regelung macht Sinn. Wenn die Zäune an an den Bäumen, meistens beim Übergang von Grasland zum Wald befestigt werden, dann sind das unsichtbare Fallen für die Tiere. Es ist also eine besonders gefährliche Stelle, und diese besondere Gefahr rechtfertigt auch hier einen regulativen Eingriff, um das klarzustellen. Darüber hinaus schädigt es natürlich auch den Baum, wenn man die Zäune direkt anbringt. Es macht auch das Management der Zäune schwierig, denn die Gefahr, dass die Zäune einwachsen, ist gross. Auch hier, das Zaunmanagement sicherzustellen ist schwierig, wenn Zäune an den Bäumen befestigt werden.

Ich spreche auch gleich zu Abs. 4 (neu): Dazu ist festzustellen, dass das einfach nach hinten verschoben wird. Daran hat sich materiell nichts geändert. Einfach zur Klarstellung, Abs. 4 (neu) war vorher Abs. 3, da gibt es keine inhaltliche Änderung.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Art. 41sexies (Artikeltitel) Bisig-Rapperswil-Jona verzichtet darauf, die schriftlich vorliegenden Anträge zu Art. 41sexies Abs. 1 Bst. d und Abs. 2 mündlich zu bestätigen.

Ich war davon ausgegangen, dass Sie über alle drei Anträge zusammen abstimmen lassen. Nachdem der Kantonsrat den Antrag zu Art. 41quinquies Abs. 2 abgelehnt hat, sind die Mehrheitsverhältnisse geklärt und erübrigen sich die zwei weiteren Anträge zum Ersatz des Wortes "dauerhaft".

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil zu Art. 41quinquies Abs. 1 mit 80:31 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil zu Art. 41quinquies Abs. 1 mit 79:30 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.



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17.2.2021Wortmeldung

Schöb-Thal, Kommissionspräsidentin: Die vorberatende Kommission beriet zu Art. 41quinquies keinen entsprechenden Antrag. Allerdings wurde das Wort «dauerhaft» eingehend mit dem Vertreter des Rechtsdienstes diskutiert.

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17.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Ich hoffe, dass dann tatsächlich alle Fragen gestellt sind, sonst müssen Sie noch x-mal nach mir sprechen.

Ich habe versucht aufzuzeigen auf die Fragestellung von Huber-Oberriet. Da werden wir sicher nicht einschreiten, wenn es notwendig ist, um eine Bewirtschaftungsart zu schützen. Ich glaube, da gibt es wirklich Kulturen, die geschützt werden müssen, und hier werden wir nicht eingreifen. Aber wir werden eingreifen, wenn Sie um diese Kulturen Stacheldrähte spannen.

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17.2.2021Wortmeldung

Egli-Wil: Ich entschuldige mich, dass ich nach dem Regierungsrat spreche. Aus meiner Sicht wurde eine sehr wichtige Frage von Huber-Oberriet seitens der Landwirtschaft nicht beantwortet. Es geht um die Drähte rund um Maisfelder usw. Wären das auch Zäune die zukünftige verboten würden? Wie geht die Regierung mit diesem Verbot um? Aus meiner praktischen Sicht braucht es sofort wieder mehr Leute, die dann um den Kanton herumweibeln und schauen, dass da nirgends etwas steht, wo nichts stehen darf. Darf ich hierzu um eine Antwort bitten?

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17.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Ich glaube, Sie haben ein Stichwort genannt, Populismus bzw. in der politischen Auseinandersetzung wird deshalb, da bin ich überzeugt, Ihr Antrag auch teilweise unterstützt. Dieser Antrag ist ein weitere Killer, sozusagen im Rahmen der Volksabstimmung für den Gegenvorschlag. Ich würde Ihnen empfehlen, ziehen Sie diesen zurück. Das ist ein gutes Argument, da können Sie dann auch viele Hausbesitzerinnen und -besitzer sowie Mieterinnen und Mieter auch noch gegen diese Gegenvorschläge aufhetzen. Ich glaube, da tun Sie tatsächlich dem Gegenvorschlag nichts Gutes.

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17.2.2021Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona: Auch ich möchte mich entschuldigen, dass ich nach Regierungsrat Tinner spreche. Ich habe eine Frage zu seinem Votum und auch zum Votum von Huber-Oberriet, weil meiner Meinung nach sind die Gartenzäune nicht in jedem Fall betroffen, das ist jetzt etwas populistisch, denn es gibt ja immer noch das Verhältnismässigkeitsprinzip. Es wäre nur so, wenn es einen Zaun gibt, der den Lebensraum unverhältnismässig stört. Vielleicht können Sie dazu noch Stellung nehmen Regierungsrat Tinner?

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17.2.2021Wortmeldung

Romer-Jud-Benken (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): ???siehe Votum

Entschuldigen Sie vielmals, dass ich nach dem Regierungsrat zu sprechen. Mir ist es ganz wichtig, dass wir einzeln abstimmen können über diesen Artikel, und zwar unterstützen wir denn Abs. 1 von GLP und Bisig-Rapperswil-Jona, halten aber am Vorschlag des gelben Blattes bei Abs. 2 fest, also dauerhaft und nicht für ein Jahr.

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Regierungsrat Tinner: Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen.

Ich möchte in erster Linie auf den Antrag Bisig-Rapperswil-Jona zu sprechen kommen. Es ist tatsächlich so, mit diesem Antrag, dehnt Sie das Thema der Stacheldrähte auch in die Bauzone aus. Es wurde bereits von Schulthess-Grabs darauf hingewiesen, dass in der vorberatenden Kommission diesbezüglich auch Überlegungen angestellt wurden, das wurde dann auch abgelehnt. Wir haben uns bei der Erarbeitung dieses Gegenvorschlags ganz gezielt auf das Landwirtschaftsgebiet konzentriert. Wir wollten das Baugebiet ausnehmen. Im Baugebiet gibt es verschiedenste Gestaltungselemente, Gartenzäune, Hecken usw. Wenn wir hier auch noch eingreifen, dann müssten wir wahrscheinlich dieses Gesetz bedeutend detaillierter und noch viel umfassender ausgestalten. Aus diesem Grund haben wir uns im Departement ganz klar dafür entschieden, uns auf das Landwirtschaftsgebiet zu konzentrieren. Ich bitte Sie auch, bleiben Sie dabei.

Zur letzten Frage von Gschwend-Altstätten: Es gibt natürlich auch diese Vernetzungsprojekte über die Autobahnen, die Wildtierkorridore. Es ist unbestrittenermassen so, dass es da noch einzelne Brücken oder einzelne Verbindungswege gibt, die noch nicht realisiert sind. Ich möchte da einen im Raum Werdenberg in Weite erwähnen. Wir müssen uns auch bewusst sein: Autobahnen und Eisenbahnen unterstehen eidgenössischer Gesetzgebung und da können wir mit einer kantonalen Gesetzgebung nicht einfache diese Vorschriften der Sicherheit aushebeln. Ich glaube, das Anliegen der Vernetzung ist uns allen unbestrittenermassen bewusst und die Notwendigkeit auch.

Zur Frage von Huber-Oberriet: Wir haben diese Fragestellung meines Erachtens in der Kommission auch deutlich beantwortet und diskutiert. Es ging vor allem auch um Zäune in der Nähe von Waldgrundstücken. Hier wurde ja auch definiert, wann ein Durchlass notwendig sein soll. Aber wir müssen uns auch bewusst sein, wird können im Gesetz nicht festschreiben, der Durchlass müsse 3 Meter sein bei einem 50 Meter langen Zaun. Auch hier ist jeweils die Einzelfallbeurteilung notwendig. Ich glaube, es ist auch so, dass es genau nicht das Ziel ist, dass Schutzmassnahmen von Grundstücken auf welche Art und Weise, durch diese Gesetzgebung sozusagen ausgeschlossen werden. Deshalb bitte ich Sie, konzentrieren wir uns auf jene Gebiete, die wirklich auch von diesem Gesetz umfasst sind.

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17.2.2021Wortmeldung

Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist zuzustimmen.

Auch aus Sicht der GRÜNE-Fraktion ist dieser Antrag sehr sympathisch. Ich habe aber eine Frage an den Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartement: Wir haben ja tatsächlich die Situation, die Wildtiere können in den Siedlungsräumen nicht mehr hin und her, ganz entscheidende Lebensräume sind unterbrochen. Es geht hier ja nicht um den Stacheldraht, sondern ganz allgemein. Was heisst das z.B. für die Einzäunungen entlang Autobahnen? Würde das heissen, wenn die nicht mehr existieren würden, es gäbe vermehrt Wildtierbrücken oder würde man dann diese drängende Fragen auch lösen, dass die Lebensräume wirklich vernetzt werden, was ja ganz wichtig ist im Siedlungsgebiet.

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17.2.2021Wortmeldung

Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen.

Wenn wir von Zäunen sprechen, sprechen wir nicht nur von Stacheldraht und Weidenetz. Mit dem Antrag Bisig-Rapperswil-Jona müssten viele Zäune um die Einfamilienhäuser entfernt werden, weil der Fuchs, das Reh usw. sind heute im Siedlungsgebiet immer vorhanden. Ich glaube nicht, dass Sie bei der Bevölkerung auf ein grosses, positives Echo stossen würden, denn wir haben auch noch andere Probleme. Wir haben Pferde, Hunde usw. welche das Eigentum von Privatpersonen im Siedlungsgebiet einschränken. Bitte unterstützen Sie diesen Antrag nicht.

Ich möchte aber Regierungsrat Tinner in diesem Zeitpunkt auch noch einmal fragen, wenn wir von Zäunen sprechen, dann sind das nicht nur der Stacheldraht und das Weidenetz. Viele Landwirte müssen Zäune aufstellen, der Wiese entlang, dem Acker entlang, der Strasse entlang, damit die Autofahrer und die anderen Nutzer diese Felder nicht betreten und Kulturschaden anrichten. Sind diese Zäune auch gemeint? Ich glaube, wir müssen das hier im Rat noch klären.

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17.2.2021Wortmeldung

Freund-Eichberg (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen.

Ich habe auch Verständnis für den Antrag, trotzdem trennen wir natürlich in der heutigen Raumplanung, wo wir ja immer wieder sehr intensive unterwegs sind, sehr viele Zonen und Räume in diese Gebiete. Dass die Wildtiere keine Räume oder Gebiete kennen, die das verbieten können, ist in der Natur der Sache. Raumplanerisch gibt es aber keine Zivilisation und es gibt auch keine Wildnis, das wäre dann noch ein nächstes Thema in der Raumplanung, dass man das noch unterscheiden könnte. In der Raumplanung gibt es aber Wildruhezonen, es gibt Siedlungsgebiete, es gibt landwirtschaftliche Nutzfläche usw. Ich meine, dieser Antrag ist genau gleich wie beim alten Gesetz, man könnte, aber dieser «man» ist dann nicht anwesend.

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17.2.2021Wortmeldung

Widmer-Mosnang (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist zuzustimmen.

Bisig-Rapperswil-Jona bringt einen sehr guten Einwand, der Antrag in Art. 41quinquies Abs. 1 ist nicht fehl am Platz – im Gegenteil. Er zeigt einfach auch den Mangel in der Vorlage der Regierungsbotschaft auf. Die Zäune im Siedlungsgebiet sollen weiterhin erlaubt sein. Mir hat weder Regierungsrat noch irgendjemand sonst in der Kommission bis jetzt mitteilen können, wieso wir weiterhin Stacheldrähte im Baugebiet zulassen wollen. Einfach dass man die Verhältnismässigkeit sieht, 10 Prozent der Kantonsfläche von den 2'090 km2 sind Siedlungsfläche. Wir lassen mit dem Gegenvorschlag der Regierung weiterhin auf 10 Prozent dieser Fläche weiterhin den Stacheldraht zu. Die Sömmerungsfläche hat 12 Prozent, das wollen wir dort aber nicht tolerieren. Damit man einfach diesen Unterschied sieht. Ich habe sehr viel Sympathien mit dem Antrag von Bisig-Rapperswil-Jona, weil die wildlebenden Tiere bewegen sich heute auch im Siedlungsgebiet. Bilder von Hirschen, die zwischen Gartenzäune verendet sind gibt es auch, dass wir uns dessen auch bewusst sind.

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17.2.2021Wortmeldung

Art 41quinquies (Artikeltitel). Bisig-Rapperswil-Jona beantragt im Namen von Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil, Art. 41quinquies wie folgt zu formulieren: «(Abs. 1) Zäune sind unzulässig, wenn sie den Lebensraum wildlebender Tiere unverhältnismässig stören. (Abs. 2) Wird ein Zaun länger als ein Jahr nicht mehr benötigt, gilt er ungeachtet einer früher erteilten Bewilligung als unzulässig.»

Unser Änderungsantrag mag Ihnen vielleicht wie eine Spitzfindigkeit oder eine Wortklauberei, es ist aber tatsächlich eine materielle Änderung. Wenn Sie denn Bericht der Regierung konsultieren, dann sehen Sie, dass die Regierung damit eigentlich nur das Wiesland und den Wald mit Lebensraum von wildlebenden Tieren meint.

Wir sind der Meinung, dass das heute nicht mehr haltbar ist mit den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. In St.Gallen leben Krähen, in Wien Rehe und in Zürich Füchse, und das wird in Zukunft auch zunehmen, dass Siedlungsgebiet auch immer mehr Lebensraum von wilden Tieren wird. Selbstverständlich soll dann auch in diesen Gebieten dieser Auffangtatbestand in Art. 41quinquies gelten, dass wenn ein Zaun den Lebensraum unverhältnismässig stört, er dann unzulässig ist. Wir halten die Einschränkung von vornherein nur auf das Wiesland und den Wald für zu einschränkend. Ich denke, das ist auch im Sinne der Landwirtinnen und Landwirte. Oft ist ja dann auch das Argument, warum müssen nur wir einer Regulierung unterworfen sein? Warum müssen nur wir Stacheldrahte abbauen und Private oder die öffentliche Hand nicht. Meiner Meinung nach sollte man auch im Siedlungsgebiet dafür sorgen, dass es möglichst wenig unnötige Zäune gibt, die den Lebensraum unverhältnismässig stören.

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17.2.2021Struktur

Spezialdiskussion

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17.2.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

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17.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich glaube, es herrscht zumindest in einem Punkt ein hoher Konsens, indem wir alle überzeugt sind, dass auf ein nicht mehr zeitgemässes Zaunmaterial so weit wie möglich verzichtet werden soll. Es wurde in einzelnen Voten auch auf ein Vollzugsproblem hingewiesen. Wenn ich das Vollzugsproblem erwähne, dann habe zumindest den Hinweis verstanden, hier hätten die staatlichen Stellen nichts unternommen. Ich möchte aber hier zumindest entgegenhalten, dass nicht mehr benötigte Stacheldraht und das wurde auch in der Vernehmlassung von einzelnen Parteien auch eingefordert. Nicht der Staat nicht den Kanton Mittel Bereitstellen sollen. Damit komme ich zum Schluss, dass mindestens nicht mehr benötigte Stacheldrähte durch die Nutzer oder Grundeigentümer zurück gebaut werden sollten.

Wir haben auch Konsens, und da bin ich sehr froh, dass wir mit dem Gegenvorschlag, zumindest bei den Weidenetzen bei der Begrifflichkeit auch beim Einsatz der Weidenetze einen Konsens herbeigeführt haben. Ich glaube, das ist auch ein wesentlicher Fortschritt, dass hier eine Klärung stattgefunden hat. Ich bin auch überzeugt, dass die Sichtbarkeit der Weidenetze, auch hier besteht Konsens, und man darf zumindest erwähnen, wenn Landwirte oder Nutzer von solchen Netzen Neuanschaffung tätigen, können sie sogar von entsprechenden finanziellen Mitteln des Bundes profitieren.

Es ist mir auch klar, wir haben auch im Kanton St.Gallen bei uns in den kantonseigenen Institutionen durchaus noch ein wenig Handlungsbedarf. Wir haben festgestellt, dass auf einem Gutsbetrieb, Herr Fässler hat mich darauf hingewiesen, auch Bäume mit Stacheldraht eingezäunt wurden, was uns letztlich auch dazu veranlasst, dass sämtliche Amtsstellen im Kanton, die einen Bezug zum Stacheldraht haben, und da nehme ich natürlich meine grünen Ämter auch in die Pflicht, zumindest sensibilisiert unterwegs sind und nicht nur von den Pächtern und Grundeigentümern den Rückbau von nicht mehr benötigten Stacheldrähten einfordern, sondern wir wollen mit einem guten Beispiel vorangehen.

Wir sind, glaube ich, auch konsensual unterwegs, wenn wir eine Volksabstimmung zu diesem Thema vermeiden möchten. Ich bitte Sie deshalb, ganz im Sinne der Initianten, und das möchte ich hier auch versichern, ich habe nach der Kommissionssitzung nochmals mit Herrn Weigelt gesprochen und er hat mir versichert, dass wenn der Gegenvorschlag der Regierung zumindest mit einzelnen Anpassungen der vorberatenden Kommission, ausgenommen natürlich die Ausnahme für das Sömmerungsgebiet, dann das Initiativkomitee die Initiative zurückzieht. Ich bitte Sie deshalb im Wesentlichen dem Gegenvorschlag der Regierung mit einzelnen minimalen Anpassungen der vorberatenden Kommission zu folgen.

Wenn Sie das nicht machen, dann möchte ich darauf hinweisen, es wurde auch erwähnt, wenn Sie das Sömmerungsgebiet vom Stacheldrahtverbot ausnehmen, dann haben Sie dieser Vorlage wirklich den Zahn gezogen. Das können Sie natürlich machen, mir ist bewusst, darin sind Sie frei, aber ich möchte dann zumindest auch frei sein, wenn es dann zu einer möglichen Abstimmung kommen sollte, dass Sie dann nicht die Erwartung haben, dass der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes diesen zahnlosen Tiger im Abstimmungskampf dann auch noch vertritt. Das wäre dann ein bisschen zu viel der Erwartung – darauf möchte ich Sie transparenterweise hinweisen.

Insgesamt danke ich Ihnen aber für die sachliche Auseinandersetzung mit diesem Thema und freue mich nun auf die Spezialdiskussion.

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17.2.2021Wortmeldung

Widmer-Mosnang: Ich möchte mich nicht zum Eintreten äussern, aber gerne meine Vorrednerin und meinen Vorredner zurückkommen. Der Kantonsratspräsident hat mit Richtigkeit darauf hingewiesen, Schulthess-Grabs zitiert aus der vorberatenden Kommission, sagt auch woher die Anträge kamen. Das zeigt bei diesem Geschäft deutlich auf, wie gearbeitet wurde. Bereits im Frühjahr, als wir die Initiative diskutierten, wurden praktisch live Informationen an die Öffentlichkeit übertragen. Spätestens 24 Stunden später fand man konkrete Äusserungen von einzelnen Personen, wer was gesagt hat, auf den sozialen Medien und in den Printmedien. So wurde gearbeitet, so wurde auch jetzt am 15. Januar 2021 gearbeitet. Ich glaube, das ist nicht der Weg, wie wir politisch Initiativen bzw. Geschäfte bearbeiten sollten. Und das rührt daher, dass das einerseits ein Makro-Geschäft in unsere politische Arbeit ist, und andererseits etwas, das für 105 Kantonsratsmitglieder hier in diesem Saal etwas sehr Fremdes ist. Man kennt die Zäune, man sieht sie, man hatte vielleicht schon Berührungen, aber effektiv der Einsatz, das Wieso und Warum ist bei vielen weit weg. Es wurde in diesem Geschäft mit Verbissenheit gearbeitet und auch Ideologien...Satz nicht komplett. Bisig-Rapperswil-Jona hat gesagt, der Landwirt und der Tierhalter hätte ein eigenes Interesse, den Stacheldraht nicht einzusetzen, damit seine Tiere sich nicht verletzen. Bisig-Rapperswil-Jona, Sie finden keinen Landwirt und keinen Tierhalter, der Stacheldraht aufstellt, um seine eigenen Tiere zu verletzen. Er stellt diese Zäune auf, um die Tiere zu schützen. Dann kam von ihm auch die Fragen ja wieso geht man nicht aufeinander zu finden mit miteinander eine Lösung. Zumindest eine Delegation der Initianten und die betroffenen Tierhalter haben ganz am Anfang eine Aussprache geführt. Es war aber unmöglich auch nur einigermassen eine sinnvolle Lösung oder einen Kompromiss zu finden.

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17.2.2021Wortmeldung

Oberholzer-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir haben diese Initiative von Anfang an unterstützt, um unnötiges Tierleid und auch Leid für Menschen zu verhindern. Wir finden, dass die Regierung den Auftrag, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten, sehr gut und sorgfältig erledigt hat. Man muss auch sagen, dass sie punktuell sogar noch Verbesserungen gegenüber der Initiative eingebracht hat, nämlich dort, wo sie einzelne Bestimmungen noch präziser regelt. Für uns ist auch die Ausnahme, dass Stacheldrähte an besonders gefährlichen Orten auf Bewilligung zulässig sind, grundsätzlich in Ordnung. Umso mehr sind wir aber enttäuscht über die Verwässerungen der Kommission, dass das Stacheldrahtverbot in den Sömmerungsgebieten nicht gelten soll, es wurde schon einige Male angetönt, das tönt zwar sehr gut, aber es ist ein viel zu grosses Gebiet, das darunter fällt. Es sind nicht nur ein paar wenige Alpen, sondern das ist so relevant, dass es die Initiative massgeblich oder grösstenteils sogar verwässert.

Für uns ist die Regierungsversion die Messlatte in der kommenden Debatte und dementsprechend werden wir auch den Anträgen der Regierung folgen. Ebenso werden wir weiteren möglichen Anträgen, die uns hier vorliegen, die weitere Verbesserungen bringen können, natürlich zustimmen. Materielle Abschwächungen, so wie sie uns von der vorberatenden Kommission vorliegen, lehnen wir dementsprechend ab und behalten uns auch am Schluss die Ablehnung der Vorlage vor bzw. werden sie tatsächlich ablehnen, wenn diese verbesserte Version der vorberatenden Kommission obsiegen würde.

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17.2.2021Wortmeldung

Pool-Uznach (im Namen der FDP-Fraktion) legt ihre Interessen offen als Tierärztin und Inhaberin einer Tierpraxis für Klein- und Nutztiere. Auf die Vorlage ist einzutreten.

An der Junisession 2020 beriet der Kantonsrat die eingereichte Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid - gegen Zäune als Todesfallen von Wildtieren» und den III. Nachtrag zum Jagdgesetz. Der Kantonsrat lehnte die Initiative ab und gab die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags in Auftrag.

Aus der Sicht der FDP-Fraktion hat die Regierung mit ihrer Vorlage die vom Kantonsrat verlangten Eckpunkte aufgenommen und umgesetzt. Kernpunkt im Gegenvorschlag ist das Verbot des Stacheldrahts. Das Stacheldrahtverbot ist auch die Kernforderung der Initiative «Stopp dem Tierleid gegen Zäune als Todesfalle für Wildtiere». Denn es ist klar: Es sterben zu viele Wildtiere durch Stacheldrahtzäune. Entweder durch direkte Verletzungen oder, weil die Tiere sich darin verfangen und einem enormen Befreiungsstress ausgesetzt sind.

Die FDP-Fraktion befürwortet den Gegenvorschlag der Regierung, unterstützt die Anträge der Regierung und folgt in den übrigen Fragen den Anträgen der vorberatenden Kommission. Die Befürwortung des Gegenvorschlages der Regierung betrifft insbesondere auch das Verbot von Stacheldraht ausserhalb der Bauzone.

Der Antrag der vorberatenden Kommission will die Sömmerungsgebiete von diesem Verbot ausnehmen. Die Sömmerungsgebiete allerdings decken sich praktisch umfassend mit dem Lebensraum derjenigen Wildtiere, welche besonders durch Stacheldraht gefährdet werden. Es braucht also genau in diesem Gebiet ein Verbot des Stacheldrahts. Sollte der Rat aber der vorberatenden Kommission folgen, geriete dieser Nachtrag um die Umsetzung der Gesetzesinitiative zur reinen Makulatur.

Den Anträgen mit kleinen Ergänzungen bezüglich der Meldestellen für verletzte oder verfangene Tiere stimmen wir zu.

Des Weiteren ist die FDP-Fraktion der Auffassung, bei Art. 41nonius Abs. 1 sei dem roten Blatt der Regierung zu folgen. Es macht durchaus Sinn, dass der Kanton vor dem Erstellen von «Ausnahme-Stachelzäunen» über eine Bewilligung oder ein Verbot verfügen kann.

Gesamthaft beurteilt die FDP-Fraktion den Gegenvorschlag als gewinnbringend und überzeugend – verbunden mit Kompromissen für alle Beteiligten. Auch wir mussten Zugeständnisse machen. So erachten wir die Regelung zu den Weidenetzen als wenig überzeugend. Auch zukünftig bleiben diese verhängnisvollen Weidenetze bei sogenannten Rotationsweiden teils ungenutzt den ganzen Sommer bestehen und verursachen weiterhin Tierleid.

Aber um das Kernanliegen der Initiative, nämlich wildlebende Tiere und ihren Lebensraum zu schützen und gleichzeitig auch praktikable Lösungen vorzusehen, braucht es von allen Seiten Kompromissbereitschaft.

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17.2.2021Wortmeldung

Romer-Jud-Benken (im Namen der CVP-EVP-Fraktion) legt ihre Interessen als Gemeindepräsidentin und Landwirtin offen. Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Kantonsrat behandelte die Initiative «Stopp dem Tierleid» in der Junisession 2020 und gab der Regierung den Auftrag, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Der Gegenvorschlag wurde in vielen Bereichen gegenüber dem Initiativtext verbessert, ist konsequenter in der Umsetzung und hat die meisten Eckwerte der ersten vorberatenden Kommission aufgenommen. Insbesondere der Bereich der mobilen Zäune und Weidenetze ist nun klar geregelt. Der ausgearbeitete Gegenvorschlag der Regierung wurde von der vorberatenden Kommission in einigen Bereichen verbessert. So will die Vorlage keine neuen Anlagen mehr als Stacheldrähten oder ähnlich spitzen oder scharfkantigen Materialien. Auch sollen alle Stacheldrähten ausserhalb des Sömmerungsgebiets verboten werden. Das bedeutet, dass Stacheldrähte in Siedlungs- und Baugebieten verboten sind. Einzig im Sömmerungsgebiet sollen die Stacheldrähte zum Schutz der Nutztiere erlaubt bleiben, aber nur solange, wie die Nutztiere auf den Alpen sind, anschliessend, das heisst nach der Sömmerungszeit, sollen die bestehenden Anlagen zum Schutz der Wildtiere abgelegt werden. Was waren die Überlegungen? Es muss ein Gegenvorschlag ausgearbeitet werden, der einen Kompromiss aller Begehrlichkeiten beinhaltet. Gerne erläutere ich die wichtigsten drei Punkte zum ausgearbeiteten Gegenvorschlag:

  • Wir wollen Gesetze, die verhältnismässig sind;
  • Wir erachten den Gegenvorschlag als eine gute Kompromissfindung und
  • wir wollen eine schlanke Verwaltung.

Zur Verhältnismässigkeit: Die vorberatende Kommission und insbesondere die CVP-EVP-Fraktion sind sich einig darüber, dass jedes Tier, das sich in einem Weidezaun verheddert, sich daran stranguliert oder sonst wie elendiglich daran sterben muss, eines zu viel ist. Wir alle kennen diese schrecklichen Bilder. Nur, die langjährige Fallwildstatistik zeigt uns eine verschwindend kleine Anzahl in Zäunen verfangenen und daran sterbenden Tieren auf. Die ganze Debatte dreht sich hier um 1,31 Prozent der verstorbenen Wildtiere. Wir diskutieren über 152 Tiere in fünf Jahren, die in Zäunen verenden. An den Folgen eines Stacheldrahts starben gemäss Leiter des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei keine Handvoll Tiere, der Rest starb in den Weidenetzen. Die Fallwildstatistik 2014–2018 zählt gesamthaft 11'622 Wildtiere, die gefallen sind. Das ist nun wirklich mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Steht nun diese eine Hand voll Wildtiere jährlich, die, ich möchte es nicht beschönigen, nicht schön zu Tode gekommenen sind, in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem doch sehr einschneidenden generellen Verbot von Stacheldrähten?

Zur Kompromissfindung: Wir gehen mit den Initianten einig, vielerorts ist der Stacheldraht nicht nötig. Er kann mit elektrischen Hägen ersetzt werden, weil die Nutztiere keiner unmittelbaren Gefahr ausgesetzt sind. Mit dem Gegenvorschlag würden auf rund 70'000 Hektaren Land die Stacheldrähte für immer verschwinden. Auf den übrigen 30'000 Hektar Land Sömmerungsgebiet würde gemäss dem Gegenvorschlag für die pro Jahr rund drei bis vier Monate weidenden 40'000 bis 50'000 Nutztiere, mit dem Stacheldraht der bestmögliche Schutz gewährt, der sie auch vor Abstürzen und dem Ausbrechen bewahrt. Die übrige Zeit, nach der Rückkehr der Tiere ins Tal, würden die Stacheldrähte abgelegt werden. Dies ist für die CVP-EVP-Fraktion ein Kompromiss, damit den Wildtieren, aber auch den genannten 40'000 bis 50'000 Nutztieren der bestmögliche Schutz gewährt wird.

Zur schlanken Verwaltung: Wir wollen eine klare Gesetzesvorlage, die gangbar, unmissverständlich und gut umsetzbar ist. Diese beinhaltet nicht ein generelles Verbot, dass dann doch wieder mit Ausnahmeregelungen belegt und den administrativen Aufwand mit aller Garantie in die Höhe schnellen lassen würde. Ein Administrativaufwand, der einerseits die Flut der Ausnahmegesuche und andererseits die gesamten Kontrolltätigkeiten dieser bewilligten Ausnahmestacheldrähte oder nicht abgeräumten Stacheldrähte beinhalten würden. Die CVP-EVP-Fraktion möchte klare Gesetze, die klar aufzeigen, was künftig erlaubt ist und was nicht. Nur so können wir den Verwaltungsapparat schlank halten. Lassen wir uns nicht von diesen zugegeben abschreckenden Bildern leiten, betrachten wird diesen Nachtrag zum Jagdgesetz nüchtern und lassen wir mit Sachlichkeit dieser Vorlage durcharbeiten.

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Freund-Eichberg (im Namen der SVP-Fraktion) legt seine Interessen als Landwirt offen. Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Kantonsrat hat im Juni 2020 die Initiative als zu extrem bezeichnet und der Regierung einige Eckpunkte für einen Gegenvorschlag vorgeschlagen. Der Auftrag des Kantonsrates, einen Gegenvorschlag zur Initiative auszuarbeiten, wurde mit der Botschaft von der Regierung erfüllt. Sie hat die Eckpunkte, die der Kantonsrat vorgegeben hat, einigermassen umgesetzt. Der Vorschlag der Regierung, weicht nur noch an wenigen Stellen von der Initiative ab. Die Regierung hat auch die Botschaft von der Vernehmlassung in einigen Punkten verbessert.

Die vorberatende Kommission hat dem Antrag ein Stacheldrahtverbot ausserhalb des Sömmerungsgebiets und einem Ablegen des Stacheldrahts nach Ende der Alpzeit zugestimmt, keine zusätzlichen Angestellte im Amt für Natur, Jagd und Fischerei für den Vollzug und die Kontrolle, keine finanziellen Beiträge für die Räumung der nicht mehr benötigten Stacheldrähte. Die Aufsicht und Kontrolle obliegt der Wildhut, Polizei, dem Forstdienst und der Fischereiaufsicht. Dauerhafte Zäune am Waldrand sind nicht nur bei öffentlichem Interesse erlaubt, sondern auch für landwirtschaftliche Interessen kann, wenn nötig, ein Durchgang für Wildtiere erstellt werden. Grundeigentümer und Nutzer sind bei Zuwiderhandlungen definiert.

Ich möchte nicht unterlassen, den jetzigen Artikel nochmals wiederzugeben: Anlagen, insbesondere unnötige Zäune, werden verboten oder beseitigt, wenn sie den Lebensraum unverhältnismässig stören. Bei Anlagen, die im Wald liegen oder die Zugänglichkeit des Waldes für die Allgemeinheit einschränken, verfügt die für den Wald zuständige Stelle des Kantons.

Ich will das alte Gesetz nochmals erwähnen, weil feststeht, dass die Regierung das Gesetz vom Kantonsrat nicht ernst nimmt und auch nach Gutdünken umsetzt. Die Strafbestimmungen dieses Gesetzes gelten für die Regierung nicht. Wir stellen fest, dass die Regierung schreibt, dass die tatsächlichen Verhältnisse von verendeten Tieren in den Zäunen 1,31 Prozent beträgt und der häufigste Verursacher von Todesfällen von Wildtieren ist mit 55 Prozent im Strassenverkehr zu verzeichnen. Wir sind der Meinung, dass der Stacheldraht im Sömmerungsgebiet erlaubt sein soll. Nach der Alpzeit ist der Stacheldraht abzulegen, was für die Wintersportler einen Vorteil hat und begrüsst wird. Auch die Wildtiere werden sich bedanken, wenn keine Zäune ihren Weg versperren. Nur ein intakter Stacheldrahtzaun ergibt einen Schutz und ist für die Nutztiere erlaubt. Alle unnötigen Stacheldrähte sind nach altem Gesetz schon verboten und unverzüglich zu entfernen. Der Stacheldraht ist in den Sömmerungsgebieten schon heute nicht mehr Standard. Er wird nur dort verwendet, wo der elektrische Zaun keinen ausreichenden Schutz gewährt, wo er bei absturzgefährdeten Stellen die Sicherheit der Nutztiere erhöht und wo der Aufwand für einen elektrischen Zaun unzumutbar ist. Für diese Gegebenheiten sind nach unserer Auffassung keine staatlichen Bewilligungen zu erteilen. Der weitaus grösste Teil der Zäune sind die elektrischen Zäune. Sie sind weit verbreitet und sind heute von unserem Weidemanagement nicht mehr wegzudenken. Die Weidenetze sind gut sichtbar zu machen und ausreichend zu unterhalten. Die weiss-blaue Farbe ist nach heutigen Erkenntnissen die beste Variante und soll auch, jedenfalls bis heute, gegen den Wolf schützen. Wenn keine Tiere im Gehege sind, ist der Zaun vom Strom zu nehmen und spätestens nach 14 Tagen zu entfernen. Mit diesem Arbeitsvorgang sind wir einverstanden. Wir dürfen aber erwähnen, dass es für die Benutzer einen erheblichen Mehraufwand ergibt, was schlussendlich den Wildtieren zugutekommt. Auch muss regelmässig kontrolliert werden, wenn sich Tiere in den Netzen verfangen. Für die Zugänglichkeit des Waldes der Wildtiere konnte in der vorberatenden Kommission in Art. 41sexties es eine gute Lösung gefunden werden.

Die Regierung erwartet erheblichen Aufwand nach der Inkraftsetzung des Gesetzes. Entgegen der Vernehmlassung verzichtet sie auf eine zusätzliche Stellen im Kanton, was die SVP-Fraktion begrüsst. Ist es doch heute mit der Digitalisierung und Vereinfachung der Abläufe durchaus möglich, Einsparungen umzusetzen. Nach all den Facebook-Einträgen, zufälligen tödlichen Ereignisse während der Beratung dieses Geschäftes, Meldungen über E-Mail, Medienmitteilung von Peter Weigelt, gehen wir davon aus, was auch immer der Kantonsrat im Gegenvorschlag beschliesst und ein bisschen von der Initiative abweicht, fragen wird uns, wann werden die Initianten die Initiative zurückziehen?

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17.2.2021Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Gemperli-Goldach, Scheitlin-St.Gallen, Zahner-Rapperswil-Jona und ich gemeinsam? Wir alle haben vor den Kantonsratswahlen erklärt, dass wir die Tierleidinitiative unterstützen. Wir vier sind nicht die einzigen. Viele Politikerinnen und Politiker, auch unter Ihnen, von links bis rechts, haben erklärt, dass sie die Initiative unterstützen. Ich nehme an, weil Sie mit uns teilen, dass es ein Problem gibt, insbesondere mit Stacheldrahtzäunen. Diese können eine tödlichen Falle für Wildtiere sein, aber nicht nur für Wildtiere, sondern auch für Nutztiere. Ein Punkt der in der Diskussion oft vergessen geht, auch gerade von den bäuerlichen Vertretern. Selbstverständlich können sich auch Kühe, Ziegen und Schafe am Stacheldraht verletzen. Stellen Sie sich vor, Sie lassen Ihre Kühe im Frühling zum ersten Mal auf die Weide, es kommt zu Rangkämpfen, eine Kuh stösst die andere durch den Stacheldrahtzaun. Das führ zu schlimmen Verletzungen, und wenn sie nicht aus Tierschutzgründen dafür sind, dann vielleicht aus finanziellen Überlegungen. Ich glaube, kein Bauer, keine Bäuerin möchte hohe Tierarztrechnungen. Es sind aber nicht nur die Tiere, es sind auch die Menschen, die Bewirtschafter selber, die Bäuerinnen und Bauern, die mit einem Stacheldrahtzaun hantieren müssen, das Verletzungsrisiko besteht auch da, und auch für Wanderer, Spazierende und deren Hunde besteht eine unnötige Verletzungsgefahr. Es ist kein Geheimnis, die Grünliberalen waren gegen diesen Gegenvorschlag. Wir bevorzugen die Initiative. Nichtsdestotrotz haben wir das Gefühl, dass der Hauptzweck eines Gegenvorschlages wäre, die Hauptanliegen einer Initiative aufzunehmen, damit im besten Fall die Initianten ihre Initiative zurückziehen. Dies ist im Vorschlag der vorberatenden Kommission jedoch nicht der Fall, im Gegenteil. Die Hauptanliegen werden verwässert, von 100 Stacheldrahtzäunen können 95 stehenbleiben und fünf werden vielleicht abgeräumt. Die Aufnahme des Sömmerungsgebiets, dass es keine Rückbaupflicht gibt, keine Bewilligungen nötig sind und deren Vollzug verwässert wird. Aus unserer Sicht macht ein solcher Gegenvorschlag keinen Sinn, man sieht vom Schiff aus, dass er wirkungslos ist und kaum über den Status Quo hinaus geht. Und bei einer Volksabstimmung, wo die Initiative und ein stark verwässerter Gegenvorschlag sich einander gegenüberstehen, haben wir das Gefühl, dass die Bevölkerung der Initiative den Vorzug geben wird. Das zeigt vielleicht auch mein Beispiel von Beginn weg. Ich meine, dass das eine so breite Akzeptanz findet, sogar bei den bürgerlichen Parteien, bei den Jägern, das zeigt einfach, dass das ein breit getragenes Anliegen ist. Aus diesem Grund macht es auch keinen Sinn, einen so schwachen Gegenvorschlag zu beschliessen.

Die Alternative zu einem stark verwässerten Gegenvorschlag ist es, dass man auf die Initianten zugeht. Dass man einen Kompromiss schafft zwischen den berechtigten Anliegen dieser Initiative und den berechtigten Anliegen der Landwirtschaft. Die Regierung hat einen solchen Kompromiss aufgezeigt, wie dieser funktionieren könnte. Die Initianten haben erklärt, dass sie ihre Initiative zurückziehen würden, wenn man sich am Gegenvorschlag der Regierung orientiert. Ich muss Ihnen sagen, es erstaunt mich, dass ich hier als Vertreter der GLPS Sie auffordern muss, ihren Regierungsräten zu folgen, die haben einen guten Job gemacht. Folgen Sie Ihren Regierungsräten, die einen Kompromiss aufzeigen, der auch vor dem Volk Bestand haben wird.



Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Schulthess-Grabs (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist mehrheitlich einzutreten.

Die von den Initianten geforderten Gesetzesbestimmungen werden im Gegenvorschlag der Regierung aufgenommen und die wichtigsten Inhalte werden darin abgebildet und geregelt. Wir sind mit der Vorlage des Gegenvorschlags der Regierung einig und sind für Eintreten. Wir lehnen jedoch einzelne Anträge, wie es die CVP-EVP-Fraktion fordert, deutlich ab. Diese beziehen sich auf vor allem in Art. 41septies. Art. 41septies, welche Zäune und Absperrungen aus Stacheldraht und ähnlichen spitzen oder scharfkantigen Materialien ausserhalb der Bauzone verbieten will, sorgte für angeregte Diskussion in der vorberatenden Kommission. Die CVP-EVP-Fraktion beantragt eine Anpassung des Artikels, der lediglich Neuanlagen aus Stacheldraht verbieten soll, sowie lediglich ein Verbot von Zäunen und Absperrung aus Stacheldraht ausserhalb des Sömmerungsgebiets. Mit diesen geforderten Änderungen des Artikels wird das Herzstück der Initiative derart verwässert, so dass die zentralen Forderungen der Initianten nicht genügend abgebildet werden.

Auf unseren Antrag auf ein Verbot auf das ganze Siedlungsgebiet sowie eine Präzisierung der Sichtbarkeit der Zäune im Gesetzestext wurde nicht eingegangen.

Mit den zusätzlichen Bestimmungen für flexible Weidenetze Art. 41octies stimmen wir dem Antrag der FDP-Delegation zu. Wir unterstützen mehrheitlich die Vorlage der Regierung. Sollte der Gegenvorschlag verwässert werden, behalten wir uns eine Ablehnung in der Gesamtabstimmung vor. Hier geht es uns vor allem um die Diskussion rund um den Stacheldraht. Wir sind der Meinung, dass dieser grundsätzlich zu entfernen ist und nur in Ausnahmefällen gestattet werden sollte. Es gibt genügend Alternativen zum Stacheldraht. Sollte dies der Fall sein, wird das Resultat von unserer Seite abgelehnt. Infolgedessen wird das Initiativkomitee für ihre Initiative nicht zurückziehen und zur obligatorischen Volksabstimmung vorgelegt. Wir werden uns für den Schutz von Tieren einsetzen, Wild- und Nutztieren müssen geschützt werden.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Schöb-Thal, Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat am Freitag, 15. Januar 2021 im landwirtschaftlichen Zentrum in Salez (LZSG) über das Geschäft 22.20.10 «IV. Nachtrag zum Gesetz über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensraum (Jagdgesetz)» [Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere»] beraten. Der Sitzungsbeginn verzögerte sich aufgrund der schneebedingten Strassen- und Schienenverhältnisse um eine halbe Stunde.

Von Seiten des zuständigen Departementes nahmen teil:

  • Regierungsrat Beat Tinner, Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement;
  • Dominik Thiel, Leiter Amt für Jagd und Fischerei, Volkswirtschaftsdepartement;
  • Claudio Gamma, Juristischer Mitarbeiter, Volkswirtschaftsdepartement.

Geschäftsführung / Protokoll

  • Sandra Stefanovic, Geschäftsführerin, Parlamentsdienste;
  • Leandra Cozzio, Stv. Geschäftsführerin, Parlamentsdienste.

Seit der Kommissionsbestellung in der Novembersession haben folgende Ersatzwahlen stattgefunden:

  • Jäger-Vilters-Wangs anstelle von Looser-Nesslau;
  • Spoerlé-Ebnat-Kappel anstelle von Gartmann-Mels.

Im Vorfeld wurden der Kommission zusätzliche Unterlagen einiger Delegationen zugestellt. Ebenso hat die vorberatende Kommission am 13. Januar 2021 eine E-Mail des Initiativkomitees erhalten. Als Kommissionspräsidentin ging ich mit gutem Beispiel voran und legte meine Interessenbindungen offen: Ich habe für das Initiativkomitee Unterschriften gesammelt und Podiumsdiskussionen mit organisiert, bin jedoch kein Mitglied des Initiativkomitees.

Zu Beginn besichtigte die vorberatende Kommission auf dem Areal des LZSG eine vorbereitete Auswahl von mehreren Zaunarten. Sven Baumgartner, Anlaufstelle Herdenschutz, LZSG, stellte neben dem Stacheldraht, Zäune mit Litzen sowie mehrere Weidenetzsysteme vor. Er weiste darauf hin, dass blau von Wildtieren als Warnfarbe wahrgenommen wird und zeigt dabei auf blaue Weidenetze oder solche, die mit blauen Bändern sichtbar gemacht wurden. Wildtiere merken, wenn eine Herde sich nicht mehr in ihrem abgesteckten Areal aufhält und betreten dieses, auch wenn noch das Weidenetz steht und sogar wenn es noch unter Strom steht. Deshalb empfiehlt er in der Beratung, Weidenetze umgehend abzubauen, wenn keine Herde mehr darin steht, um zu verhindern, dass sich Wildtiere darin verfangen. Was die Zaun- bzw. Absperrungsarten angeht, seien stehengelassene Netze ohne Herde sowie feinmaschige Weidenetze die grösste Gefahr für Wildtiere.

Aus der Kommission wurden mehrere Verständnisfragen gestellt, die kompetent beantwortet wurden. Nach der anschaulichen Demonstration zog sich die voKo zur Beratung in den grossen Saal des LZSG zurück. Sämtliche Delegationen würdigten den erarbeiteten Gegenvorschlag der Regierung. Die Eckpunkte, welche die vorberatende Kommission der Regierung mitgab, seien umgesetzt worden. Es wurde festgehalten, dass dies nur begrenzt stimmt – im Bereich des Stacheldrahtes wurden sie bspw. nicht übernommen. Damals hat man gesagt, der soll verboten werden. Dies ist nun nicht so im Gegenvorschlag.

Trotzdem hat die Regierung aus Sicht der Delegationen sogar Punkte aus der Vernehmlassung verbessert, wie bspw. die substanziellen Sanktionsmöglichkeiten oder die Beschränkung der Verwendung von Stacheldraht auf absturzgefährdeten Stellen. Der erarbeitete Gegenvorschlag soll der Initiative gerecht werden, ohne dabei die praktische Umsetzung zu blockieren. Das Gesetz soll so umgesetzt werden, dass das Personal und die Verwaltung ressourcenschonend weiterarbeiten können. Ebenfalls wurde von den Delegationen die eingangs durchgeführte Vorführung der Zaunarten gewürdigt. Mehrheitlich wird die Vorlage der Regierung unterstützt, sofern in der Kommission nicht noch massgebliche Veränderungen beschlossen werden. Einzelne Delegationen haben der vorberatenden Kommission vorab etliche Änderungsanträge der vorberatenden Kommission zukommen lassen. Dies, obwohl laut Eintretensdiskussionen, der Gegenvorschlag der Regierung grundsätzlich als guter Kompromiss wahrgenommen wird.

Während der Beratung der Botschaft wurden alle Interessen offen gelegt und abschnittsweise allfällige Unklarheiten oder Fragen durch die anwesenden Vertreter des Volkswirtschaftsdepartementes geklärt. Nach einem vorzüglichen Mittagessen, das im LZSG unter Einhaltung des Covid-Schutzkonzeptes eingenommen wurde, konnte am Nachmittag, Ende der Beratung der Botschaft, mit dem Entwurf begonnen werden. Einig sind sich alle Anwesenden, wenn es um den Schutz der Tiere geht. Nutztiere wie Wildtiere müssen geschützt werden. Daher gibt Art. 41quinquies (neu) keinen Anlass zur Diskussion.

Nachfolgend wird es in der Beratung emotionaler und die vorberatende Kommission feilscht buchstäblich um Worte und Definitionen für den Rest des Tages.

Im Art. 41sexies (neu) wird hauptsächlich um die Farbgebung der Weidenetze diskutiert. Sind aktuell blau-weisse Weidenetze als sichtbar für Wildtiere definiert, stellt sich die Frage, ob es später nicht eine andere Farbe sein wird. Ebenso wurde die Beschränkung der Zugänglichkeit des Waldes mit «dauerhaft» präzisiert.

Im Art. 41septies (neu) gibt nach wie vor der Stacheldraht Anlass zur Diskussion. Die Formulierung, dass der Stacheldraht und Absperrungen mit ähnlich spitzen oder scharkantigen Materialien «ausserhalb der Bauzone verboten» ist, wird als nicht zielführend wahrgenommen. Aus Sicht der Landwirtschaft wäre «ausserhalb des Sömmerungsgebiets» zielführender, da keine Bewilligung vom kantonalen Amt einzuholen wäre.

Im Gegenvorschlag sind Zäune und Absperrungen zu polizeilichen oder militärischen Zwecken ausgenommen. Dient der Stacheldrahtzaun jedoch als Absturzsicherung von Nutztieren und eine andere Absicherung ist weder wirtschaftlich zumutbar, noch technisch möglich, kann der Kanton einen solchen bewilligen. Grundsätzlich will die vorberatende Kommission Neuanlagen aus Stacheldraht oder ähnlich spitzen Materialien grundsätzlich verbieten.

Die Ausnahme «...von polizeilichen oder militärischen Zwecken» wird mit «...und zum Schutz von Einzelobjekten» ergänzt.

Ebenfalls wurde der Widerspruch der Wald- und Weideausscheidung, die vor 20 Jahren entschieden wurde und zur vermehrten Abgrenzung durch Stacheldrähte geführt hatte, zur heutigen Philosophie des Waldschutzes mit Durchgängen für Wildtiere ausführlich diskutiert.

Dass die Strafbestimmungen laut Botschaft der Regierung wichtig und daher ausführlich im Art. 65 lit. a bis I beschrieben sind, wurde nicht bestritten. Allerdings sind lit. a bis g bereits ein Bestandteil des Gesetzes und werden somit wiederholt. Die neuen Buchstaben h bis l wurden einzeln diskutiert und darüber abgestimmt. Wobei lediglich der Buchstabe i in der abgeänderten Version obsiegte. Bei Buchstabe j wird eine Folgekorrektur aus Art. 41octies (neu) nötig. Die übrigen Übertretungen werden gemäss Gegenvorschlag der Regierung übernommen.

Art. 77 wurde nach kurzer Diskussion um die Absätze 2 und 3 gekürzt, da der Absatz 1 ausreicht und 2 und 3 aushebelt.

Zum Schluss wurde noch beliebt gemacht, dass die Medienorientierung vorab den Delegationssprechern zur Stellungnahme zugeschickt wird. Die Kommissionspräsidentin sieht nichts anderes vor, da sie dies als Usanz betrachtet.

Die Kommissionspräsidentin schliesst die Beratung um 16.30 Uhr, nicht ohne vorher ihren Dank den Parlamentsdiensten, namentlich Sandra Stefanovic und ihrer Stellvertretung Leandra Cozzio, auszusprechen. Kompetent haben Sie die Sitzung vorbereitet und die Kommissionspräsidentin unterstützt. Ebenso gebührt den Herren Thiel und Gamma Dank für die Präzisierungen und Klärungen während der Beratung.

Die vorberatende Kommission beschloss in der Gesamtabstimmung mit 9:5 Stimmen bei einer Enthaltung, dem Kantonsrat Eintreten auf die bereinigte Vorlage.



Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
20.4.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Wenn die Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» nicht zurückgezogen wird, unterstehen sowohl die Gesetzesinitiative als auch der soeben erlassene Gegenvorschlag der obligatorischen Volksabstimmung. Wird die Gesetzesinitiative hingegen innert sieben Tagen zurückgezogen, untersteht der IV. Nachtrag zum Jagdgesetz lediglich dem fakultativen Gesetzesreferendum.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
20.4.2021Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den IV. Nachtrag zum Gesetz über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensraum (Jagdgesetz) mit 104:8 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Art. 77 mit 100:13 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Beschluss

Der Kantonsrat stimmt den Anträgen der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Art. 65 Abs 1 Bst. h bis k mit 100:12 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Art. 41octies Bst. b mit 98:11 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion zu Art. 41septies Abs. 4 mit 97:11 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Romer-Jud-Benken: beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion bei Art. 41septies einen neuen Abs. 4, was eine Präzisierung für die Anwendung des Stacheldrahts im Sömmerungsgebiet während der Vegetation bedeutet. Stacheldrähte sollen somit einzig für die Beweidung von Rindern Anwendung finden. Alle weiteren Nutztiere, bspw. Schafe, dürfen nicht mit einem Stacheldraht eingezäunt werden. Aus diesem Grund beantragen wir die Aufnahme dieses Abs. 4 von Art. 41septies, was einer Ergänzung gleich kommt. An den übrigen in erster Lesung besprochenen Absätzen ändert sich somit nichts.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Rückkommensantrag der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion mit 104:12 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Widmer-Mosnang: Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Verschiedene Vorrednerinnen und Vorredner haben das Vorgehen kritisiert. Das Vorgehen für dieses vorliegende Rückkommen plus die Anpassungen in den verschiedenen Artikeln. Man kann geteilter Meinung sein, jegliches Vorgehen ist in einer solchen nicht ganz einfachen Übung falsch, aber wir haben heute ein Ergebnis vor uns, ein Ergebnis, das im stillen Kämmerlein zustande kam, da waren die erbittertsten Gegner und Befürworter dieser Initiative am Tisch, vier Personen, und haben versucht auszuloten, was es braucht, damit man den Weg auch gemeinsam findet. Man hat einen Weg gefunden. Das Ziel wäre gewesen, dass die vorberatende Kommission diese Anträge diskutieren könnte, und aus bekannten Gründen kam diese vorberatende Kommission nicht zustande. Darum liegen uns jetzt diese Anträge hier vor, sehr detailliert, sehr gut begründet und alle Fraktionen wurden vor mehr als vier Wochen darüber informiert. Sicherlich kann man sagen, es hätten am Anfang mehr Leute mitarbeiten müssen. Aber wir haben jetzt in den Fraktionen und hier im Rat nochmals die Gelegenheit, das zu diskutieren. Die Anträge sind wirklich ausgelotet.

Die SVP war zusammen mit unserer Fraktion dafür verantwortlich, dass wir den Gegenvorschlag in der ersten Lesung so gestaltet haben. Ich habe bspw. am 26. Februar dem Chef für Landwirtschaft in der SVP-Fraktion das Vorhaben und die geplanten Artikel per E-Mail mitgeteilt, wir haben uns auch telefonisch darüber ausgetauscht. Dort wurde seitens Landwirtschaft und Alpwirtschaft ein Austausch mit der Fraktion gepflegt. So im stillen Kämmerlein kam das nicht zustande.

Die Anträge, die Ihnen hier vorliegen, hat nicht Regierungsrat Tinner gezimmert, das war ein Austausch zwischen den beiden Parteien, den Initianten und den Tierhaltern der Landwirtschaft. Wir haben gemeinsam einen Weg gefunden. Es liegt uns ein Kompromiss vor. Wenn alle hier in diesem Rat nach dieser heutigen Debatte so eine mittlere Unzufriedenheit verspüren, dann haben wir einen guten Entscheid getroffen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Es wurde von einem SVP-Vertreter die Frage aufgeworfen, wer hier Angst hat vor dem Volk. Ich kann Ihnen sagen, die Initianten haben das nicht. Ich bin selber Mitglied dieser Intiantengruppe. Wir haben wirklich keine Angst vor dem Volk und sind überzeugt, wenn der ursprüngliche Vorschlag vorgelegt würde, wir würden eine Mehrheit finden. Ich unterstütze aber deswegen doch, und das gilt für uns GRÜNE, dass wird hier diesen Mittelweg finden, denn es ist in diesen Anträgen ein Weg skizziert, der das Wohl der Wildtiere und der Nutztiere in den Mittelpunkt stellt. Es ist ein Mittelweg, der umsetzbar ist. Ein Mittelweg, der ausgewogen ist, ein Mittelweg, mit dem die Initianten leben können und mit dem eine Volksabstimmung eben nicht mehr notwendig ist. Ich meine, das ist ein Vorteil im Interesse der Sache, im Interesse der Nutztiere, im Interesse des Friedens und der guten Diskussion in diesem Rat und überhaupt im Ganzen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Die Zeitung schreibt, dass eine Gegenstimme die zweite Sitzung der Kommission verhindert hat. Ich oute mich für diejenigen, die es nicht wissen, dass ich dieser Verhinderer bin. Ich meine aber, es gab gute Gründe, dass keine zweite Kommissionssitzung durchgeführt wird. Ich sage das nicht primär aus Spargründen, aber eine Sitzung weniger hat auch einiges eingespart. Meine Überlegungen waren ganz einfach: Da wir als Mitglieder der vorberatenden Kommission kontinuierlich über den Stand informiert wurden, konnten wir auch zur Kenntnis nehmen, dass eine Gruppe, wie von meiner Vorrednerin erwähnt wurde, hinter verschlossenen Türen tagte, und dies nicht irgendwo, sondern in der Pfalz. Dort wurde ein Kompromiss geschmiedet, ob dieser gut oder schlecht ist, muss ich jetzt gar nicht beurteilen. Dieser wurde uns mit dem Hinweis mitgeteilt, dass, wenn es so zu einem Rückkommen kommen würde und dieser Kompromiss selbstverständlich unverändert bleibt, dann die Initianten die Initiative zurückziehen würden. Dies haben wir auch schwarz auf weiss erhalten, und damit gehe ich davon aus, dass diese Zusicherung verbindlich ist. Deshalb möchte ich an dieser Stelle fragen, weil es auch heisst, es wäre bedauert worden, dass dieser Vorschlag in der Kommission nicht mehr hätte diskutiert werden können: Was hätten wir dann noch diskutieren sollen? Da finde ich die Überlegung meiner Vorrednerin vernünftig und richtig. Wenn Sie Rückkommen beschliessen, dann kann es für mich nur sein, um diesen neuen Kompromiss in Globo gesamthaft durchzuwinken. Denn wenn wir beginnen, wieder die einzelnen Artikel zu diskutieren und einzelne Änderungen vornehmen, dann kann das Initiativkomitee anschliessend sagen: Ja, wir haben etwas anderes beschlossen. Und trotz einer Verschlechterung der Situation der ersten Lesung hätte man dann einen Kompromiss und der Gegenvorschlag sähe dann, wenn es zur Abstimmung kommt, schlechter aus, das heisst die wären näher zusammen. Deshalb habe ich für mich entschieden, aber ich war nicht der einzige in der Fraktion der so dachte, aber vielleicht der erste, der geschrieben hatte. Und wenn eine Person in der Kommission nicht mitmacht, dann gilt das für alle. Und damit wissen Sie spätestens jetzt, wer die Sitzung verhindert hat. Ich gehöre auch zu denjenigen in diesem Saal, die wenig Verständnis für das gewählte Vorgehen haben, aber ich interpretiere das so, dass der zuständige Regierungsrat seinen Wechsel von unserer Seite auf die andere noch nicht ganz vollzogen hatte.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Pool-Uznach (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir sind der Ansicht, dass der Rat gesamthaft auf die Vorlage zurückkommen soll und nicht auf jeden anzupassenden Artikel einzeln. Zudem bitten wir Sie, den vorgeschlagenen Änderungen in der Fassung des grauen Blatts zuzustimmen. Sollten Sie dieser Empfehlung folgen und keine anderen Änderungen vornehmen, wurde ein Rückzug der Initiative in Aussicht gestellt. Die vorgeschlagenen Änderungen sind ein ausgeloteter Kompromiss zwischen den involvierten Interessensgruppen. Das Resultat dient allen und ist somit zweckmässig.



Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Schulthess-Grabs (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Als Mitglied der vorberatenden Kommission habe ich die ganze Geschichte mitverfolgt. Wir sind bei der letzten Kantonsratssession auf den ausgearbeiteten Gegenvorschlag eingetreten. Wir anerkennen die Ausarbeitung des Rückkommens und können uns dafür einsetzen und zusprechen. Ich gehe jetzt nicht spezifisch auf die Artikel ein, das werden wir in der Spezialdiskussion machen. Ein bisschen eigenartig mutet uns jedoch das Vorgehen an. Regierungsrat Tinner, ich schätze ein pragmatisches Vorgehen. Jedoch haben Sie sich hinter verschlossenen Türen getroffen und haben einen Rückkommensantrag ausgearbeitet. Werden damit nicht demokratische Abläufe geschmälert? Müssen wir uns auf dieses Vorgehen einstellen? Warum wurden z.B. bei einem guten Kompromiss nicht auch Mitglieder aus der vorberatenden Kommission eingeladen oder die Präsidentin dafür miteinbezogen? Das mutet ein wenig seltsam an.

Wir unterstützen das Rückkommen, weil die Kernelemente mit einem akzeptablen Kompromissvorschlag ausgearbeitet wurden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Freund-Eichberg (im Namen der knappen Mehrheit der SVP-Fraktion): Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir haben in der ersten Lesung einen guten und praktikablen Gegenvorschlag gegenüber den Initianten ausgearbeitet. Es sind sicher nicht alle Handlungen für einen Tierbesitzer in allen Details beschrieben. Das sollte auch kein Gesetz mehr tun, denn dafür gibt es Verordnungen oder Ausführungsbestimmungen. Regierungsrat Tinner und die beiden Verbände – Bauernverband und Pronatura – sind mit den Initianten nochmals zusammengekommen, um eine Volksabstimmung zu verhindern – das ist so weit so gut. Dass der Gegenvorschlag noch nicht genügend für die Initianten war, ist nicht nachvollziehbar, weil alle Punkte, die jetzt im Rückkommen sind, nicht geändert wurden, sondern nur präzisiert. Ob der Stacheldraht nun nur für die Rinder noch gilt und nicht für Schafe, ist für mich als Praktiker logisch. So wurde es in der Begründung auch als hypothetisch bezeichnet. Dass jetzt die Weidenetze 8 anstatt 14 Tage stehengelassen werden, mag vielleicht besser sein, aber in der Initiative sind 14 Tage gefordert, somit verkürzt sich der Zeitraum unwesentlich.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Den Anträgen der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

In der ersten Lesung hat die Agrarlobby mit Hilfe der SVP- und CVP-Fraktion einen verwässerten Gegenvorschlag haarscharf durchgedrückt. In diesem Gegenvorschlag waren so viele Ausnahmen enthalten, dass die Initiantinnen und Initianten ihre Initiative sicher nicht zurückgezogen hätten. In der Bevölkerung würden die Mehrheitsverhältnisse anders aussehen als in diesem Parlament. Niemand will, dass sich Rehe oder Hirsche in Stacheldrähten verwickelt zu Tode ringen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben sich immer wieder für den Tierschutz ausgesprochen. Ich erinnere mich an das Votum der CVP-Sprecherin in der ersten Lesung, die zwar gesagt hat, wie schlimm und bedauerlich solche Zwischenfälle seien, aber dass mit Blick auf die Zahlen auch nur ein ganz kleiner Teil aller zu Tode gekommenen Wildtiere durch Zäune sterben. Ich finde dieses Verstecken hinter den Statistiken falsch, bei denen man das unermessliche Leid des einzelnen Tieres ignoriert. Die Empathie mit anderen Geschöpfen weicht einer Nutzwertanalyse.

Es ist meine persönliche Überzeugung, dass es als Mensch unsere Pflicht ist, Leid und Schmerz zu verhindern. Es gibt keinen wissenschaftlichen Grund anzunehmen, dass sich das Schmerzempfinden von anderen Säugetiere in irgendeiner Art von unserem unterscheidet. Es liegt in unseren Händen und in unserer Verantwortung durch die menschliche Zivilisation ausgelöstes Tierleid zu verhindern. Die Tierleidinitiative möchte die qualvollen Tötungen von Wildtieren durch Weidenetze oder Stacheldrähte verhindern. Die Diskussion um die Reduktion von Tierleid ist mit dieser Initiative nicht beendet. Sie hat erst begonnen. Auch im Strassenverkehr sterben immer noch viel zu viele Tiere. Durch landwirtschaftliche Maschinen werden in der Schweiz jährlich tausende Amphibien, Vögel und Säugetiere getötet. Um Unfälle mit Rehkitzen im Kanton St.Gallen zu reduzieren, haben darum die jungen Grünliberalen eine Petition gestartet. Sie können noch bis Mitte Juli unterschreiben.

Die Rückkommensanträge wird die GLP unterstützen, im Sinne eines Kompromisses, mit dem beide Seiten leben können – sowohl die Landwirtschaft als auch die Umweltschützer. Einen solchen angepassten Gegenvorschlag würde die GLP am Ende unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Romer-Jud-Benken (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion Rückkommen auf Art. 41septies, Art. 41octies, Art. 65 und Art. 77 und für den Fall, dass der Kantonsrat auf die Bestimmungen zurückkommt:

einen neuen Art. 41septies Abs. 4: «Im Sömmerungsgebiet sind Zäune aus Stacheldraht und ähnlichen spitzen oder scharfkantigen Materialien nur zulässig für die Einzäunung oder Sicherung von Rindviehweiden.»

Art. 41octies Bst. b wie folgt zu formulieren: «stellt das Weidenetz frühestens acht Tage vor Weidebeginn auf und räumt es ab, sobald es nicht mehr genutzt wird, spätestens acht Tage nach der letzten Beweidung der eingezäunten Fläche.»

Art. 65 Abs. 1 Bst. h wie folgt zu formulieren: «einen verbotenen Zaun oder eine verbotene Absperrung aus Stacheldraht oder ähnlichen spitzen oder scharfkantigen Materialien erstellt oder nutzt;»

einen neuen Bst. hbis: «einen Zaun oder eine Absperrung aus Stacheldraht oder ähnlichen spitzen oder scharfkantigen Materialien ausserhalb der Sömmerungszeit nicht ablegt;»

Bst. i wie folgt zu formulieren: «als dinglich oder obligatorisch Berechtigte oder Berechtigter des Grundstücks, auf dem sich ein verbotener Zaun oder eine verbotene Absperrung befindet, nicht für die Beseitigung des Zauns oder der Absperrung sorgt;»

Bst. k wie folgt zu formulieren: «ein flexibles Weidenetz zu früh aufstellt oder zu spät abräumt;»

Art. 77 wie folgt zu formulieren: «Der bei Vollzugsbeginn dieses Erlasses bestehende Zaun, der nach Art. 41quinquies Abs. 2 und Art. 41septies dieses Erlasses verboten ist, muss innerhalb von vier Jahren ab Vollzugsbeginn dieses Erlasses abgeräumt werden.»

Im Anschluss der ersten Lesung des IV. Nachtrags zum Jagdgesetz haben sich Vertreter des Bauernstandes und der Alpwirtschaft mit den Vertretern des Initiativkomitees und Vertretern des Volkswirtschaftsdepartementes getroffen. Gemeinsam wurde das Ergebnis aus der ersten Lesung analysiert. Als Ergebnis dieser Zusammenkunft äusserten die Initianten grundsätzliche Bereitschaft, die Initiative zurückzuziehen, wenn verschiedene Punkte aus dem Ergebnis der ersten Lesung, was einen klaren Vollzug und eine bessere Verständlichkeit beinhaltet, noch präzisiert werden. Einzig eine materielle Anpassung wird gegenüber der ersten Lesung gewünscht, die eine Änderung in der Anbindung mit sich bringen würde.

Es liegt der CVP-EVP-Fraktion fern, mittels Rückkommensantrag den Fächer für die gesamte Botschaft sowie den Anträgen der vorberatenden Kommission aus der ersten Lesung zu öffnen, sondern den Rückkommensantrag zu den genannten Artikeln zu stellen.

Die CVP-EVP-Fraktion anerkennt die Bereitschaft der Initianten sehr, sich für eine einvernehmliche Lösung zum IV. Nachtrag des Jagdgesetzes einzusetzen und ihre Initiative zurückzuziehen. Die CVP-EVP-Fraktion beantragt aus diesen Gründen ein Rückkommen zu den genannten Artikeln. Das Rückkommen und diese Artikel sind der Schlüssel für ein einvernehmliches Miteinander. Wir machen Ihnen beliebt, dass wir uns in der Diskussion kurz halten.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 101:11 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage in zweiter Lesung ein.



Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Eintreten wird bestritten.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Rüegg-Eschenbach: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Der Kantonsrat hat die Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid» abgelehnt und einen Gegenvorschlag mit gewissen Eckwerten beschlossen, dem in der Februarsession 2021 in erster Lesung zugestimmt wurde. Ziel war, dass die Initiative zurückgezogen wird. Weil im Gegenvorschlag im Sömmerungsgebiet weiterhin Stacheldraht erlaubt sein soll, wurde von Verwässerung gesprochen. Heute steht die zweite Lesung zu diesem Geschäft an – meistens eine formelle Sache – und die vorberatende Kommission hat nicht mehr getagt oder offensichtlich nicht mehr tagen können. Aber heute liegt nun ein Rückkommensantrag aus dem Rat bzw. einer Arbeitsgruppe vor. Wenn man den Staatskalender liest, weitgehend identisch mit der kantonalen Jagdkommission, präsidiert von Regierungsrat Tinner. In der Zeitung kann man erfahren, Stacheldrahtverbot soll nicht vors Volk. Welche Kreise haben da plötzlich Angst vor dem Volk? Übrigens ist Angst ein schlechter Ratgeber. Weiter steht in den Medien, es drohe ein hässlicher Abstimmungskampf, vermutlich mit Bildern grausam verendeter Tiere im Zaun, im Strassenverkehr und angeschossen durch die Jäger. Es drohen langwierige Konflikte zwischen Jägern, Naturschützern und Bauern. Wer hat denn diese Initiative lanciert? Sicher nicht die Landwirtschaft. Gegenspieler rauften sich für diesen Kompromiss, oder eben für dieses Rückkommen. Persönlich bin ich sehr enttäuscht, was hier vorgeführt wird, und es ist meines Erachtens eines kantonalen Parlamentes unwürdig.

Das Rückkommen bezieht sich auf den ersten Blick auf kleinere, aber trotzdem wesentliche Sachen. Ich frage mich ernsthaft, was sagen überhaupt unsere Ortsgemeinden und Alpgenossenschaften mit ihren vielen Alpen und Wäldern dazu? Lassen sie sich tatsächlich vorschreiben, welche Tierarten auf der Alp zu bestossen sind? Gemäss einem Brief der Initianten sind sie angeblich bereit, die Initiative zurückzuziehen. Allerdings nur, wenn der Rückkommensantrag heute unverändert im Kantonsrat Zustimmung erhält – eine wahre Drohung. Es gibt das Sprichwort: «Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach». Ich möchte lieber überhaupt keine Vögel. Man kennt aber auch: «Man soll den Bogen nicht überspannen». Das gilt betreffend der Lancierung der Initiative, und meines Erachtens besonders beim heutigen Rückkommensantrag.

Abschliessend meine Wertung dieses Geschäfts: Der Brief der Initianten zeigt deutlich, wer bei dieser gesamten Vorlage der Leader ist. Initiative wie auch der Gegenvorschlag sind ein markanter, unnötiger Eingriff in unsere St.Galler Land- und Alpwirtschaft. Andere Kantone zeigen auf, wie gewisse Probleme einfacher gelöst werden können.



Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Fürer-Rapperswil-Jona (im Namen eines Teils der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Normal ist bei solchen Geschäften, dass es eine erste und dann eine zweite Lesung mit Schlussabstimmung gibt. Bei den meisten Geschäften hat eine vorberatenden Kommission daran gearbeitet und gibt uns Empfehlungen ab. Wir haben in der Februarsession beinahe einen halben Tag über dieses Jagdgesetz – davon zwei Stunden über Zäune – diskutiert. Wir haben damals den von der zuständigen Kommission ausgearbeiteten Gegenvorschlag knapp angenommen. Nun liegt ein Vorschlag auf ein Rückkommen vor. Was hat sich denn grundlegend seit der letzten Beratung geändert? Für mich hat sich geändert, dass ein Mann, welcher in der Politik ein alter Fuchs ist – verzeihen Sie mir diesen Ausdruck, das wird im Volksmund so gesagt – zusammen mit den Medien dieses Parlament unter Druck setzt, dass der ausgearbeitete Gegenvorschlag zugunsten des Initiativkomitees abgeändert werden soll. Nicht die zuständige Kommission gibt diese neuen vorgeschlagenen Änderungen im Gesetz ab, sondern eine kleine Gruppe, welche im stillen Kämmerlein zusammen mit den Initianten diese ausgearbeitet hat. Ist das einer Demokratie würdig? Wozu tagen wir denn hier? Wozu nehmen wir an Kommissionssitzungen Teil, wenn Gesetze auf diese Art bearbeitet werden? Was glauben Sie, was die Bäuerinnen und Bauern denken, wenn auf diese Art und mit solchen Methoden über sie bestimmt wird? Ich weiss, die Initianten und an vorderster Front Herr Weigelt drohen, dass sie es auf eine Abstimmung ankommen lassen werden. Wenn man mit Bildern und unseriösen Berichten die Stimmbürger beeinflussen will und leider auch kann, frage ich mich manchmal, was ist aus unserem Land und unsere Demokratie geworden?

Ich und mit mir ein Teil der SVP-Fraktion sind immer noch der Meinung, dass mit dieser Art Jagdgesetzausarbeitung einmal mehr die Bäuerinnen und Bauern an den Pranger als potenzielle Tierquäler hingestellt werden. Nicht die Autofahrer, nicht die Jäger und schon gar nicht der Wolf. Ich möchte es hier nochmals erwähnen: Die Bauern und Bäuerinnen machen eine gute Arbeit, angepasst an die momentanen Situationen. Die Dauer für das Vorhandensein eines Zauns hat sich eigentlich beim neu vorgelegten Vorschlag nicht geändert. Er darf weiterhin 14 Tage stehen bleiben, denn acht Tage vor Gebrauch darf er neu schon installiert werden. Warum denn das? Dass auf den Alpen nur Rindvieh mit Stacheldraht vor der Absturzgefahr gesichert werden darf, ist für uns nochmals unverständlich. Sind denn die Wildtiere tatsächlich mehr wert, als unser Schafe, Pferde, Esel, Ziegen usw.? Dieser Draht in den Sömmerungsgebieten dient zum Schutz unserer Tiere. Es kommt mir in letzter Zeit vor, dass unsere Nutztiere weniger zählen als Wölfe, Luchse, Hunde und Katzen. Ich habe mich schon in der Februarsession zum vorliegenden Jagdgesetz geäussert. Meine Sicht zum Vorgehen der Initianten hat sich immer noch nicht geändert. Im Gegenteil, es hat mich noch viel mehr empört.

Mit diesem Gesetz werden die Bäuerinnen und Bauern einmal mehr modern enteignet. Die Landwirtschaft will mit dem Aufstellen von Zäunen auf ihren eigenen Grundstücken ihr Eigentum bzw. Tiere und Kulturen schützen. Sie haben richtig gehört, der Boden, welcher eingezäunt wird, gehört nun mal nicht der ganzen Gesellschaft, sondern den Bewirtschaftern. Mir ist klar, dass in der Gesellschaft immer mehr das Denken vorhanden ist, weil die Landwirtschaft Direktzahlungen vom Steuerzahler erhält, habe dieser auch ein Recht auf unsere Böden. Diese Direktzahlungen sind aber keine Geschenke, sondern das ist der Lohn, welcher die Landwirtschaft für Leistungen, die das Volk von der Landwirtschaft fordert, erhält.

Wie mit dem vorliegenden Jagdgesetz die Mehrarbeit der Bäuerinnen und Bauern entschädigt wird, ist für die Initianten leider kein Thema. Dass es etliche Mehrarbeit geben wird, kann ich Ihnen versichern, denn jeder Zaun, vor allem bei Weidewechsel während der Vegetationszeit, muss mehrmals wieder aufgestellt werden. Dass der Bauernverband, welcher eigentlich der Vertreter der Bäuerinnen und Bauern sein sollte, von einer für die Bauern akzeptablen Lösung sprechen kann, entzieht sich meinem Verständnis. In meinem Umfeld fehlt die Akzeptanz für diese Vorschrift, welche die Initianten ausgearbeitet haben. Vom Bussenkatalog mit horrenden Bussen wollen wir gar nicht sprechen.

Vielleicht haben Sie meine Worte zum Nachdenken gebracht. Mit dem Wiedereintritt verwässern wir auch noch den Gegenvorschlag und enteignen unsere Landwirte noch mehr. Wir helfen auf diese Art, dass jegliches Verständnis für Demokratie in der so genannten Bauernlobby – sie wird leider in den Medien so genannt – weiter verloren geht. Mir ist klar, dass das Image der Landwirtschaft bei der Bevölkerung nicht das Beste ist. Leider helfen solche Initiativen mit, dass dem so ist.

Wir können jetzt hier diese Initiative auf diese Art und Weise aus der Welt schaffen, aber leider wird sicher schon bald die nächste kommen – die Petition «Rettet die Rehkitze» lässt grüssen. Wir, der Teil der SVP-Fraktion, welcher mit einem solchen Vorgehen nicht einverstanden ist, lassen uns nicht auf diesen Handel ein.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Schöb-Thal, Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Nach der ersten Lesung trafen sich Vertreter der Regierung, des Initiativkomitees und der beteiligten Verbände, um an einem Kompromissvorschlag mit weiteren Präzisierungen zu arbeiten. Dieser Kompromiss liegt Ihnen heute vor und könnte einen Rückzug der Initiative seitens des Initiativkomitees ermöglichen. Für eine zweite Sitzung der vorberatenden Kommission wäre ein einstimmiger Zirkulationsbeschluss der Kommissionsmitglieder notwendig gewesen. Dieser kam nicht zustande. Demzufolge konnte die vorberatende Kommission über den vorliegenden Kompromiss nicht beraten.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021