Geschäft: Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag an die dritte Bauetappe des Hofs zu Wil
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 38.20.02 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag an die dritte Bauetappe des Hofs zu Wil |
Art | KR Verwaltungsgeschäft mit Referendum |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 3.12.2020 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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3.12.2020 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 24. November 2020 | |
16.2.2021 | Allgemein | Kommissionsbestellung vom 15. Februar 2021 | |
15.6.2021 | Erlass | Referendumsvorlage vom 8. Juni 2021 | |
5.12.2022 | Protokollauszug | Feststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 18. Oktober 2022 | |
5.12.2022 | Protokoll | Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 10. März 2022 | |
5.12.2022 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht am 24. Oktober 2022 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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16.2.2021 | Gremium | Beteiligung - 38.20.02 voKo Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag an die dritte Bauetappe des Hofs zu Wil | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
8.6.2021 | Schlussabstimmung | 113 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 7 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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8.6.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag an die dritte Bauetappe des Hofs zu Wil mit 113:0 Stimmen bei 1 Enthaltung in der Schlussabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
8.6.2021 | Wortmeldung | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 | |
7.6.2021 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
7.6.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt auf den Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag an die dritte Bauetappe des Hofs zu Wil in zweiter Lesung ein. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
7.6.2021 | Wortmeldung | Brändle-Bütschwil-Ganterschwil, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Struktur | Die Spezialdiskussion wird nicht benützt. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. Die Diskussion zum Eintreten ist erschöpft. Eintreten wird nicht bestritten. Ich stelle fest, dass sie auf die Vorlage eingetreten sind. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Regierungsrätin Bucher: Es ist so wie ich es gesagt habe, regelmässige Beiträge an den Betrieb sind nicht vorgesehen. Unregelmässige Beiträge an den Betrieb sind ebenfalls nicht vorgesehen. Allerdings kann es sein, dass es im Einzelfall Projekte gibt, die dann über den Lotteriefonds unterstützt werden könnten. Deshalb habe ich das nicht so grundsätzlich ausgeschlossen, aber der Betrieb ist Sache der Stiftung, da wird der Kanton nichts damit zu tun haben. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen zu Regierungsrätin Bucher: Sie haben jetzt in Ihren Ausführungen gesagt, das keine regelmässigen Betriebsbeiträge an diesen Betrieb vorgesehen sind. Ich habe es vor diesem Votum so verstanden, dass es sowieso nur Baubeiträge geben kann. Sind denn Betriebsbeiträge, die nicht regelmässig sind, möglich oder sind sie nicht möglich? | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Regierungsrätin Bucher: Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich danke Ihnen für die wohlwollenden Voten zu diesem Kantonsbeitrag an die dritte Bauetappe des Hof zu Wil. Der Hof zu Wil wird, wie bereits ausgeführt wurde, seit dem Jahr 1990 etappenweise saniert und einer öffentlichen Nutzung zugeführt. Diese Arbeiten sind konzeptionell, baulich und denkmalpflegerisch höchst anspruchsvoll. Sie sind ein veritables Generationenprojekt. Beantragt wird nun ein Kantonsbeitrag von 5,4 Mio. Franken an die Gesamtkosten von rund 25 Mio. Franken für diese dritte Bauetappe, die den Abschluss dieses Generationenprojekts bildet und vor allem auch die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit erhöhen soll. Der Kantonsbeitrag setzt sich zusammen aus einem grösseren Beitrag für denkmalpflegerische Massnahmen und rund 1 Mio. Franken für die museale Inszenierung bzw. die kulturelle Nutzung des Hofs. Die baulichen und personellen Kosten werden durch die Stiftung Hof zu Wil getragen. Es sind also keine regelmässigen kantonalen Beiträge für den Betrieb vorgesehen. Zur geplanten musealen Inszenierung ist zu sagen, dass die Arbeiten dazu erst angelaufen sind. Ein detailliertes Museumskonzept, dass die Ansprüche an eine zeitgemässe, moderne Vermittlung auch erfüllt, wird in den nächsten zwei bis drei Jahren Nacht zu erarbeiten sein. Hierzu hat die vorberatende Kommission und hierzu haben heute auch die Sprechenden im Rat einige Hinweise gemacht, die wir sehr gerne für diese anstehenden Arbeiten aufnehmen. Wir vom Amt für Kultur sind in diese Arbeiten ja auch eingebunden. Die Unterstützung der dritten Bauetappe entspricht aus mehreren Gründen den Zielen der st.gallischen Kulturpolitik und der kantonalen Kulturförderstrategie. Der Kulturkanton St.Gallen verfügt an vielen Orten über identitätsstiftende Kulturbauten und -institutionen, die durch die Städte und Gemeinden, Stiftungen oder Vereine vor Ort geführt und auch stetig weiterentwickelt werden. Entsprechend verfolgt die kantonale Kulturpolitik die strategische Stossrichtung der Stärkung der Kultur vor Ort. Das Ziel ist nicht ausgeschöpfte kulturelle Potenziale bei Objekten von kantonaler Bedeutung zu fördern, wobei die Hauptverantwortung bei Dritten vor Ort liegt und der Kanton subsidiär unterstützt. Dieses Vorgehen dient der Förderung der kulturellen Vielfalt und schafft wichtige Identität. Diese Stärkung der Kultur vor Ort ist aber nur möglich, wenn das Engagement von privaten Gemeinden, Städten und dem Kanton wirkungsvoll zusammenspielt. Das ist hier beim Hof zu Wil der Fall und deshalb ist es wirklich ein sehr schönes Projekt. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Wick-Wil (im Namen der Grünen-Fraktion) legt seine Interessen als Mitglied der vorberatenden Kommission der Stadt Wil offen. Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich war bereits Mitglied der vorberatenden Kommission bei der ersten und zweiten Bauetappe. Sie sehen, ich habe Geduld. Es wurde bereits fast alles gesagt. Ich möchte nicht wiederholen, was meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits gesagt haben und was grösstenteils auch in der Botschaft nachzulesen ist. Was mir wichtig erscheint, der Input von Locher-St.Gallen bezüglich der musealen Inszenierung. Er hat erwähnt, was schwergewichtig vorgesehen ist, und er hat zu Recht dafür votiert, dass man den Rahmen öffnet. Ich möchte das im selben Geiste tun und noch etwas mehr erweitern. Es ist auch aufgefallen, dass vor allem von mächtigen, älteren Herren gesprochen wird und das wird inszeniert. Die Frage der Frauen von dazumal und die Frage des einfachen Volkes ging etwas unter. In der vorberatenden Kommission des Stadtparlaments Wil wurde das auch mit dem Stiftungspräsident thematisiert. Man stiess auf offene Ohren. Es scheint mir wichtig zu sein, dieses Signal an die Stiftung zu geben, dass man diese museale Inszenierung öffnen möchte. Ein weiterer Punkt, den ich noch erwähnen möchte, ist ein kleiner Teil des Hofs, aber nicht unbedeutend für die Gesellschaft in der ganzen Schweiz oder auch im grenznahen Raum. Vorgesehen sind zwei Wohnungen für feste Vermietungen und zwei Wohnungen allenfalls für B&B. Wir haben auf Staatsebene angeregt, dass man diese vier Wohnungen für Ferien im Baudenkmal zugänglich machen sollte, ob es das dann sein wird oder nicht, das wissen wir noch nicht, aber entscheidend scheint uns, wenn man den Hof wirklich erleben möchte, und das ist ein Ziel der Stiftung, das von uns auch unterstützt wird, dann wäre es wünschenswert, wenn man diese Schiene nutzen könnte. Alle Leute, die diese Stiftung deren Gebäude kennen, die werden mir beipflichten – besser kann man Gebäude nicht erleben. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Egli-Wil legt ihre Interessen als Stadträtin von Wil offen. Auf die Vorlage ist einzutreten. Dieses Geschäft ist mir ein besonderes Anliegen. Es stimmt mich zuversichtlich zu hören, wie sich der Rat für schützenswerte Kulturgüter in unserem Kanton einsetzt, einsetzen will und schützenswerte Kulturgüter als erhaltenswert erachtet. Dabei meine ich nicht die Brücke im Toggenburg, die gestern das Thema im Saal war, sondern ein Kulturgut mit einer 800-jährigen Geschichte. Der Hof zu Wil, die ehemalige Residenz der St.Galler Fürstäbte, welche im Jahr 1978 unter Bundesschutz gestellt wurde. Der Hof zu Wil, dem nicht nur ein Wiler Lied gewidmet ist, sondern der als Publikumsmagnet weit über die Region bekannt ist, sei dies als Kulisse während des öffentlichen Wochenmarktes vor den Toren des Hofes, sei es während der Fasnachtszeit um den «Gümpelimittwoch» und an der Hofkilbi in der Sommerzeit und auch wenn weihnachtlicher Glimmer den Hof zu Wil mit den geschichtsträchtigen Mauern beleuchtet. Nutzen wir die Gelegenheit und stimmen der Vorlage in erster Lesung zu, so wie dies auch von der vorberatenden Kommission empfohlen wird. Mit dieser anstehenden dritten Bauetappe kann ein umfassendes Generationenprojekt vorläufig abgeschlossen werden. Wenn noch zur Diskussion stehen soll, ob jetzt 30 oder 40 Prozent der Kosten an Kulturgütern im Kanton übernommen werden sollen, möchte ich doch anmerken, dass in diesem Falle mit den 5,4 Mio. Franken, die angedacht sind, gut 21 Prozent der Gesamtkosten vom Kanton übernommen werden sollen. Das macht doch einen wichtigen Unterschied und somit darf dieser Vorlage mit gutem Gewissen zugesagt werden. Es ist der Stiftung als Eigentümerin ein Anliegen, dass der Hof zu Wil auch in Zukunft als Baudenkmal der Öffentlichkeit zur Verfügung steht für gesellschaftliche und kulturelle Begegnungen. Was dies alles umfasst, ist in der Vorlage ausführlich beschrieben und wurde von den Vorrednern auch schon ausgeführt. Nutzen wir nun die Chance und sagen ja zum Kantonsbeitrag an die dritte Bauetappe des Hof zu Wil, denn wer schon zweimal ja zu einer ersten und zweiten Bauetappe gesagt hat, darf nun mit gutem Gewissen auch ja zur dritten Etappe sagen. Und wer immer noch Zweifel hegt, dem hilft vielleicht der Gedanken weiter, bei einem kühlen Bier im geplanten Biergarten beim Hofgebäude einen geselligen, gemütlichen Abend mit Freunden in Wil zu erleben. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Lüthi-St.Gallen (im Namen der Grünliberalen): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die anstehende dritte Bauetappe bildet den vorläufigen Abschluss eines Generationenprojekts. Die Qualität der baulichen Umsetzung soll dabei sowohl der historischen Bedeutung des Orts wie auch den betrieblichen und kulturellen Zielen entsprechen. Der neue Hof soll als offene Einrichtung unterschiedlichen Bevölkerungs- und Besuchergruppen eine schnelle Orientierung und Zugänglichkeit bieten. Für das Renovationsprojekt wird mit einem Kostenrahmen von knapp 25,5 Mio. Franken gerechnet. Die Grünliberalen begrüssen die Ausrichtung auf eine multifunktionale und für die Bevölkerung zugängliche Nutzung dieses Ortes von historischer Bedeutung. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Locher-St.Gallen: (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die FDP-Fraktion anerkennt die herausragende Bedeutung, die der Hof zu Wil für die Geschichte des Kantons hat. Wir sind uns und unserer nächsten Generation verpflichtet, solchen Zeitzeugen nicht nur die erforderliche Pflege angedeihen zulassen, sondern sie baulich auch so zu ertüchtigen und herzurichten, dass sie auch in Zukunft ihre historische Zeugenfunktion erfüllen können. In diesem Sinne sind wird klar für den Kredit an die dritte Bauetappe. Lassen Sie mich ergänzend im Namen der Fraktion aber dennoch zwei, drei Worte zur vorgesehenen musealen Inszenierung sagen, sie wurde von meinen Vorrednern teilweise angesprochen. Zunächst, wie etwas schliesslich in renoviertem Zustand in den alten Mauern präsentiert wird, ist mitentscheidend für die künftige Leuchtkraft des Hofes. Gerade bei Museen und Denkmälern geht es um eine zeitgemässe und packende Darstellung. Das beispielhafte St.Galler Naturmuseum, das mit einer zeitgemässen und originellen Darstellung auch die junge Generation zu fesseln vermag, ist hierfür ein perfektes Beispiel. Ein anderes Beispiel einer Ausstellung höchster Güter ist jene des St.Galler Klosterplans – so muss heute thematisiert und präsentiert werden. Es geht aber auch um das Was einer Ausstellung, die inhaltliche Ausrichtung. Die Attraktivität des Inhalts entscheidet wesentlich darüber, ob auch eine Besucherschar ausserhalb des Fürstenlands oder des Kantons den Weg nach Wil findet. Weder eine formell gut gemachte Ausstellung noch ein eindrückliches Gebäude selbst können das leisten. Die Ausstellung soll sich nicht auf die Darstellung der Residenz klösterlicher Würdenträger beschränken – solche Orte habe wir schon. Im Hof zu Wil fand im Jahr 1647 die Wiler Defensionale statt, welche als Ursprung des schweizerischen Wehrwesens einen wirkungsvollen Grenzschutz und einer ersten schweizerischen Mobilmachung anzusehen ist. Die Historiker sind sich dessen Gewiss. Es war also nicht irgendeine Versammlung, sondern DIE Versammlung zu diesem Thema – wer weiss das schon? Die Schaffung von aktuellen Bezügen zur heutigen Sicherheitspolitik und Sicherheitslage vermag durchaus attraktiv zu sein. Dazu braucht es aber gute und clevere Ausstellungskonzepte. Der Hof ist weiter auch ein interessantes Beispiel für die Justizgeschichte der Ostschweiz. War der Hof zu Wil doch ein Ort, wo die Blutgerichtsbarkeit ausgeübt wurde. wieso soll nicht einmal anhand einer Gerichtsbarkeit, die wir uns in der Schweiz nicht mehr herbeiwünschen, die aber leider in vielen Teilen der Welt noch keineswegs überholt ist, auch die Justiz aktuell ihren Plan in einer thematischen Darstellung finden? Es gibt als drittes Beispiel auch noch das Brauereiwesen. Der Hof zu Wil war auch ein Brauort, nicht so stark wie der Schützengart und nicht so stark regional verwurzelt wie Sonnenbräu, jedoch hochinteressant. Das Departement des Innern, und das haben wir in der Kommission klargemacht, ist gefordert, mit den Mitteln für den Ausstellungsteil hier Attraktives zu leisten, damit man auch gerne für solche Dinge aus dem Rest der Schweiz in die Ostschweiz reist. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Egger-Oberuzwil (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Hof zu Wil ist mit seiner imposanten Bauweise prägender Teil der wunderschönen Altstadt von Wil. Als ursprüngliche Residenz der St.Galler Fürstäbte gab er der Stadt den Beinamen Äbtestadt und der Region den Namen Fürstenland. Die verschiedenen Nutzungsarten seiner langen Geschichte z.B. als Getreidelager und Brauhaus sind einzigartig und teilweise noch sichtbar. Mit seinen imposanten, meterdicken Mauern als Teil der Altstadtbewehrung ist er auch ein Zeuge kriegerischer Zeiten. Wil war zu dieser Zeit das weltliche Verwaltungszentrum, wogegen in St.Gallen der kirchliche Teil vollzogen wurde. Dies erklärt auch die Nutzungsstrategie mit der Verknüpfung zum Kloster St.Gallen. Der Hof zu Wil wird mit seinen Nebengebäuden seit dem Jahr 1990 durch eine Stiftung unter dem Präsidium des jeweiligen Stadtpräsidenten verwaltet. Durch diese gute Entscheidung wurde das Gebäude quasi aus dem Dornröschenschlaf geweckt. Ihr definiertes Ziel, den Hof etappenweise einer gut durchmischten und öffentlich wirksamen Nutzung zuzuführen passt sehr gut zur Geschichte dieses Gebäudes. Die Überlegungen sind nach Meinung der CVP-EVP-Fraktion richtig und wichtig und sollen darum als Leitfaden durch alle Nutzungsüberlegungen führen. Die dritte Etappe überzeugt mit dem Einbezug von Obergeschossen, Nebengebäuden und der Umgebung als klare Eckpunkte für eine Attraktivitätssteigerung. Die geplante, gut erkennbare Anlaufstelle mit Hofleitung und Infozenter ist überfällig und so wichtig für die Orientierung der Besucher. Die Absenkung auf Terrassen und vor allem die markante Treppe wirkt sehr einladend und fördert die Neugier der Besuchenden. Die geplante neue Verbindung über die Hofhalde zum Stadtweiher ist ein Gewinn und wird durch den nun entstehenden Rundgang eine spürbare Belebung um den Hof und die gesamte Altstadt bringen. Die Aufwertung der Hofhalde, Sanierung des Haus zum roten Gatter sowie der Dienerschaftskapelle sind sinnvoll im Zuge der Neuausrichtung. Die aufwendige, neue, vertikale Erschliessung im Haus Toggenburg ist auch aus Sicherheitsperspektiven notwendig. Mit den geplanten baulichen Massnahmen wird unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Vorgaben so viel verbessert, um den Ansprüchen der zukünftigen Nutzern zu entsprechen. Von den veranschlagten Gesamtkosten von 25,45 Mio. Franken entfällt der grösste Anteil für die Gebäude aus. Die museale Inszenierung belastet den Kredit mit 2,1 Mio. Franken. Allfällige Mehrkosten sollen über Sponsoring und Spenden finanziert werden, was nach unserer Meinung lobenswert ist. Der Kantonsbeitrag beträgt 5,4 Mio. Franken, macht also rund einen Fünftel des Gesamtbetrags aus. Der Rest wird durch Eigenmittel der Stiftung sowie einem zinslosen Darlehen der Stadt Wil finanziert. Angesichts der hohen Eigenfinanzierung erscheint uns der Kantonsanteil im Zusammenhang der denkmalpflegebedingter Mehrkosten als angemessen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Böhi-Wil: (im Namen der SVP-Fraktion) legt seine Interessen als Präsident der Kommission des Wiler Stadtparlaments, welche für die Vorbereitung des Geschäfts auf der Ebene der Stadt zuständig ist, offen. Auf die Vorlage ist einzutreten. Wie Sie aus der Vorlage ersehen können, soll die Stadt Wil einerseits eine direkten Beitrag in Form eines Kredits von rund 9,6 Mio. Franken leisten sowohl der Trägerschaft der Stiftung Hof zu Wil ein Darlehen gewähren, mit dem diese ihren Beitrag von ebenfalls 9,6 Mio. Franken an dritte Bauetappe finanzieren kann. Der von der Regierung beantragte Kantonsbeitrag von 5,4 Mio. Franken, der heute Beratungsgegenstand ist, soll an die Stiftung Hof zu Wil als Bauherrin des Projekts der dritten Bauetappe gehen. Der Klarheit halber weise ich darauf hin, dass die Bezeichnung «dritte Bauetappe» insofern missverständlich sein könnte, als es sich genau genommen um die dritte Phase der Gesamtrenovation des Hofs handelt. Diese wurde 1998 mit der ersten Etappe abgeschlossen. Die zweite Etappe wurde vor rund zehn Jahren vollendet und nun ist die dritte Bauetappe geplant. Mit der Vollendung der dritten Bauetappe wird die Gesamtrenovation insofern abgeschlossen sein, als dadurch nicht nur diejenigen Bereiche saniert oder renoviert werden, die es benötigen. Es geht vor allem auch darum, dass das gesamte Gebäude vom Keller bis zum Dachgeschoss für die Öffentlichkeit genutzt werden kann. Im Hof gibt es ein kleines Museum und im Rahmen der dritten Bauetappe soll eine moderne museale Inszenierung im Gebäude das heutige Museum ergänzen, allenfalls auch ersetzen. Aber der Hof zu Wil ist alles andere als ein verstaubtes Museum, denn ein zentraler Aspekt der dritten Bauetappe ist, dass der Hof zu Wil als Baudenkmal von nationaler Bedeutung gleichzeitig für eine noch umfassendere öffentliche Nutzung zur Verfügung stehen wird. Zu diesem Zweck wurde ein Nutzungskonzept ausgearbeitet, das sich auf verschiedene Betriebseinheiten stützt. Die Gastronomie, die Stadtbibliothek mit Infozenter, die Hof-Bezirkserlebniswelt mit Angeboten für Führungen und temporäre Ausstellungen sowie der touristischen Verbindung mit dem Stiftsbezirk. Dann die Vermietung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen sowie Bed&Breakfast-Angebot. Im Gegensatz zu vergleichbaren Projekten sind im vorliegenden Fall neben den Investitionsbeiträgen keinerlei regelmässige kantonale Beiträge an die Betriebskosten vorgesehen. Dies, weil bei einem Betriebsbudget von rund 1,1 Mio. Franken pro Jahr die Stiftung mit einem ausgeglichenen Resultat bzw. einem kleinen Betriebsgewinn rechnet. Die Einnahmen der Stiftung bestehen hauptsächlich aus den Pachteinnahmen der Gastronomie, den regelmässigen Mieteinnahmen, Eintrittsgebühren aus temporären Vermietungen und auch aus Spenden. Ich bin sicher, die meisten von Ihnen waren schon einmal oder mehrmals im Hof zu Wil, sei es im Rahmen der Teilnahme an einer Veranstaltung oder sei es im Restaurant. Ebenfalls ziemlich sicher bin ich, dass Sie sich der Bedeutung dieses Gebäudes sehr bewusst sind. Mit dem Kantonsbeitrag von 5,4 Mio. Franken ermöglichen Sie es, der Stiftung die Gesamtrenovation des Hofs zu Wil abzuschliessen und dessen Nutzung auf das gesamte Gebäude auszudehnen. Damit wird dem Hof zu Wil nicht nur als Baudenkmal von nationaler Bedeutung Rechnung getragen, sondern er hat das Potenzial zu mehr, nämlich zu den zu werden, was man neudeutsch als attraktive «Location» bezeichnet. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Baumgartner-Flawil: (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Regierung plant die dritte Bauetappe mit einem Kantonsbeitrag von 5,4 Mio. Franken zu unterstützen. Die Gesamtrenovation erstreckt sich über 30 Jahre – eine recht lange Zeit. Der über 800-jährige Hof zu Wil ist ein Baudenkmal von nationaler Bedeutung und wurde im Jahr 1979 unter Bundesschutz gestellt. 1988 haben die Stimmberechtigten der Stadt Wil dem Kauf der Gesamtliegenschaft und der Gründung der Stiftung Hof zu Wil zugestimmt. Das monumentale Gebäude des Hofs zu Wil erweise sich, so laut der Botschaft, als ein gebautes Geschichtsbuch und es zeigt die Entwicklung von der Wehranlage über das Lagerhaus zur repräsentativen Zeitresidenz des Fürstabts von St.Gallen. Der Stiftungszweck legt fest, dass der Hof zu Wil der Öffentlichkeit für gesellschaftliche und kulturelle Begegnungen zur Verfügung gestellt werden muss. In der Botschaft sind die fünf Ziele des Stiftungsrates Hof zu Wil für die dritte Bauetappe klar formuliert. Diese Perspektiven sind in der Sache nachvollziehbar, verständlich und für die weitere Entwicklung des Hofs zu Wil zu unterstützen. Die Nutzung der Räume der dritten Bauetappe wird vielfältig sein. Mehrere Räume werden im Rahmen das Hofmuseums für museale Inhalte und deren Inszenierung eingerichtet und somit gemäss Stiftungszweck für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Auch wird es eine Aufgabe des Stiftungsrates sein, dass die Themen, der musealen Inszenierung auch für Frauen und das Volk gerichtet werden. Die Gastronomie für alle Besucherinnen und Besucher mit Familien, das Mobilitätskonzept wie die Nutzung des Wohnraums mit tage- oder wochenweisen Übernachtungen im Haus «Roter Gatter» werden für den Stiftungsrat eine besondere Herausforderung sein, konsensfähige Lösungen und Angebote zu finden. In der Botschaft wird die Höhe des Kantonsbeitrags und der Verteilschlüssel von 5,4 Mio. Franken nach den gesetzlichen Vorgaben erläutert. Er beträgt rund 21 Prozent der Gesamtsumme von 25,45 Mio. Franken. Mit dem Entscheid des Kantonsrates beginnt der politische Prozess für die dritte Bauetappe des Hof zu Wil. Es folgen noch die Entscheide des Stadtparlamentes von Wil im Verlaufe des Frühlings und im September 2021 eine Volksabstimmung in der Stadt Wil. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Brändle-Bütschwil-Ganterschwil, Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vorberatende Kommission hat am 10. März 2021, wie könnte es anders sein, im Hof zu Wil den Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag an die dritte Bauetappe des Hof zu Wil beraten. Nebst der vollzählig anwesenden Kommission nahmen teil: Von Seiten des zuständigen Departementes
Weitere Teilnehmende
Worum geht es bei dieser Vorlage? Der Hof zu Wil mit seiner über 800-jährigen Geschichte ist Ursprung der Stadt Wil und gehört zu den grössten und bedeutendsten historischen Gebäude im Kanton. Als ehemalige Residenz der Fürstäbte ist die bedeutende Kulturbaute bis heute eng mit der Geschichte des Klosters St.Gallen verbunden und begleitete die Entwicklung des Klosters während rund 600 Jahren seiner 1200-jährigen Geschichte. Im Jahre 1978 wurde der Hof zu Wil unter Schutz gestellt und dieses Baudenkmal von nationaler Bedeutung im Jahr 1988 hat die Stadt Wil die Liegenschaft übernommen und der neu gegründeten Stiftung Hof zu Wil übertragen. Die nun anstehende dritte Bauetappen bildet den Abschluss eines umfassenden Generationenprojekts. In der ersten Etappe in den Jahren 1994 bis 1998 wurde insbesondere die Gastronomie eingerichtet, in der zweiten Etappe, in den Jahren 2008 bis 2010 die Stadtbibliothek eingebaut und in der dritten und letzte Bauetappe planen die Stiftung Hof zu Wil und die Stadt Wil einen Grossteil des Gebäudes neu auszurichten und insbesondere eine musiale Inszenierung einzurichten. Die Schwerpunkte der baulichen Arbeiten liegen einerseits auf den ehemaligen Residenzräumen im zweiten und dritten Obergeschoss und andererseits auf dem Haus «Roter Gatter», einschliesslich der darüber stehenden Dienerschaftskapelle mit Anschluss zum Hofgarten. Der neue Hof zu Wil soll als offene Einrichtung unterschiedlichen Bevölkerungs- und Besuchergruppen eine schnelle Orientierung und Zugänglichkeit bieten. Der Kostenrahmen für das Renovations- und Innovationsprojekt wird mit 25,45 Mio. Franken beziffert. Der Kanton sieht einen Beitrag von 5,4 Mio. Franken vor, die er sich aus einem Beitrag von 4,5 Mio. Franken für denkmalpflegerisch relevanten Massnahmen von 900'000 Franken für die musiale Inszenierung bzw. kulturelle Nutzung zusammensetzt. Die Grundlagen dafür sind im Kulturförderungsgesetz und deren Verordnung geregelt. Die Stadt Wil sowie die Stiftung Hof zu Wil leisten je einen Beitrag von 9,625 Mio. Franken. Zudem kann mit 800'000 Franken an Bundesbeiträgen gerechnet werden. Der Kantonsbeitrag setzt voraus, dass die Stiftung Hof zu Wil und die Stadt Wil einen Kredit von je 9,625 Mio. Franken und die Stadt Wil zusätzlich ein zinsloses Darlehen von 12,1 Mio. Franken für das Projekt beschliessen. Das Wiler Stadtparlament und das Wiler Stimmvolk werden voraussichtlich noch in diesem Jahr darüber entscheiden. Zu erwähnen ist, dass der Kanton in der ersten Bauetappe an die Baukosten von 20,66 Mio. Franken einen Kantonsbeitrag von 3,2 Mio. Franken geleistet hat und bei der zweiten Bauetappe mit Baukosten von 10,5 Mio. Franken einen solchen von 1,85 Mio. Franken. Die vorberatende Kommission anerkennt den bedeutenden Kulturort und den notwendigen Sanierungsbedarf der grösstenteils brachliegenden oberen Stockwerke und des Hauses «Roter Gatter», unterstützt die angestrebte vielfältige Nutzung und befürwortet die finanzielle Beteiligung des Kantons. So muss, wie es der Stiftungszweck festhält, der Hof zu Wil der Öffentlichkeit für gesellschaftliche und kulturelle Begegnungen zur Verfügung gestellt werden. Die vorberatende Kommission begrüsst deshalb die Ausrichtung auf eine optimale und multifunktionale Nutzung. In der vorberatenden Kommission wurde insbesondere auch die musiale Inszenierung diskutiert. So brachten Kommissionsmitglieder spannende Ansätze, Anregungen und Ideen zum Museumskonzept ein, welche in die weitere Diskussion und Ausarbeitung des Museumskonzepts einfliessen, wohl im Wissen, dass jetzt endlich die Stiftung als Betreiberin über das Museumskonzept, welches in den nächsten Jahren ausgearbeitet wird, entscheidet. Ziel muss es sein, in musialer, geschichtlicher aber auch in gastronomischer Hinsicht eine landesweite Attraktion mit Leuchtkraft zu erzielen, ist doch der Hof zu Wil ein Leuchtturm von grossem kulturhistorischem Wert. Die vorberatende Kommission beschloss in der Gesamtabstimmung einstimmig mit 15:0 Stimmen dem Kantonsrat zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag an die dritte Bauetappe des Hofs zu Wil eintreten auf die Vorlage zu beantragen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |