Geschäft: Coronabedingte Mehrkosten in Leistungsvereinbarung 2021 berücksichtigen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.20.94
TitelCoronabedingte Mehrkosten in Leistungsvereinbarung 2021 berücksichtigen
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung1.12.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 1. Dezember 2020
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 19. Januar 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.12.2020Person27.6.2024
1.12.2020Person8.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.4.2021Wortmeldung

Maurer-Altstätten: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Wir nehmen mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Regierung erkannt hat und akzeptiert, dass die Covid-Pandemie gerade auch für Institutionen für Menschen mit Behinderungen spezielle Herausforderungen mit sich gebracht hat. Es freut uns auch, dass die Regierung sich der Bedeutung dieser Einrichtungen für den Kanton bewusst ist.

Folgende Bemerkungen möchten die Interpellanten dennoch anbringen:

  1. Die Antwort der Regierung vom 19. Januar kann den Eindruck erwecken, dass sie vor allem die Probleme von Institutionen im Auge hat, welche Tagesstrukturen mit Lohn- bzw. Produktionswerkstätten betreiben und die aufgrund der Pandemie empfindliche Ertragseinbussen erleiden mussten. Wir möchten daran erinnern, das Corona gerade auch im Bereich der Wohnbetreuung erheblichen Zusatzaufwand generierte. Wir gehen gerne davon aus, dass die Regierung, wenn Sie von erhöhtem Aufwand schreibt, auch Institutionen im Auge hat, die keine oder nur kleine Werkstätten oder Tagesstrukturen mit Lohn betreiben.
  2. Wie die Regierung richtig ausführt, dient der Schwankungsfonds jeder Institution dazu, Ertragsausfälle oder Mehrkosten auszugleichen, die in einem Jahr entstehen können. Es darf aber unserer Ansicht nach nicht sein, dass in dieser ausserordentlichen Situation, mit der niemand hat rechnen können, diejenigen Einrichtungen, die in den letzten Jahren gut und haushälterisch gewirtschaftet haben, die Mittel in ihrem Schwankungsfonds einfach aufbrauchen müssen. Das Departement des Innern ist hier aufgerufen, eine Lösung zu finden, welche die Unterschiede zwischen den Institutionen nicht einfach einebnet? Das würde letztlich die Motivation zerstören, mit den Mitteln weiterhin haushälterisch umzugehen.
  3. Wir nehmen die Regierung beim Wort, dass keine Einrichtung für Menschen mit Behinderung aufgrund der Coronakrise in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten gerät, und dass die Betreuungsqualität gewährleistet bleiben soll. Dazu passt aber unserer Ansicht nach nicht ganz, dass die Regierung nur Möglichkeiten prüfen will, den Einrichtungen, die coronabedingten Mehrkosten oder Mehraufwendungen zu ersetzen. Wir hätten in diesem Punkt eine verbindlichere Zusagen erwartet.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021