Geschäft: Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.20.25
TitelLiberalisierung der Ladenöffnungszeiten
ArtKR Motion
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung1.12.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 19. Januar 2021
VorstossWortlaut vom 1. Dezember 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.12.2020Gremium2.6.2024
1.12.2020Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
17.2.2021Gutheissung69Zustimmung42Ablehnung9
17.2.2021Eintreten70Zustimmung44Ablehnung6
Statements
DatumTypWortlautSession
17.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat heisst die Motion mit 69:42 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 70:44 Stimmen die Motion ein.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Pool-Uznach: Ich komme nochmals auf die Arbeitszeit zurück. Blumer-Gossau hat gesagt, ich solle nicht nur an mich denken. Das mache ich auch nicht. Ich arbeite im Gesundheitswesen, bin selbsterwerbend und arbeite jede Woche im Minimum 60 Stunden, aber ich liebe meinen Beruf – es ist okay für mich. Meine Mitarbeiterinnen arbeiten auch länger, aber dafür haben sie einen Nachmittag frei, den sie frei wählen können, was zu flexibleren Arbeitszeiten führt und nicht zu längeren, was ja auch ein Vorteil sein kann. Wenn ich einmal später am Abend nach Hause komme, dann sich eigentlich meine Kinder auch noch von meinem Mann betreut. Die Kinder haben normalerweise immer noch Mami und Papi. Ich denke, darauf dürfen wir auch zurückgreifen. Flexible Arbeitszeiten sind nicht nur negativ.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Krempl-Gnädinger-Goldach: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Nun habe ich ganz lange zugehört und jetzt fühle ich mich doch noch gezwungen etwas als Betroffene von unregelmässigen Arbeitszeiten dazu zu sagen. Was die einen als Freiheit bezeichnen ist für andere eine Einschränkung. Unregelmässig zu arbeiten ist nicht lustig. Es schränkt die Freiheiten von Angestellten ein. Es ist z.B. kaum möglich, am Vereinsleben teilzunehmen. Es ist schwierig, in diesen Zeiten eine Kinderbetreuung zu finden. Im Spital haben wir Mühe, Personal für Abend-, Nacht- und Wochenendeinsätze zu finden.

Für Menschen, die das unregelmässige Arbeiten ausdrücklich wollen, gibt es jetzt schon genügend Möglichkeiten. Wir sollten das nicht noch ausbauen. Wenn Läden länger offen sind, wird nicht mehr gekauft, sondern gleich viel in längerem Abstand. Auch das Argument von Lohnzuschlägen trifft nicht wirklich zu, sind die betroffenen Berufe für Abend- und Sonntagszulagen nicht sehr ergiebig.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Zu Louis-Nesslau: Es ist tatsächlich so, dass die unbedienten Läden, es wurde bereits erwähnt, fallen tatsächlich unter das geltende Ladenschlussgesetz, währenddem z.B. Hofläden, die unbedient sind und durch die Landwirtschaft betrieben werden, nicht unter das Ladenschlussgesetz fallen. Hier besteht so oder so ein Anpassungsbedarf. Ich bin auch überzeugt und war ein bisschen erstaunt: Man spricht von der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. Es ist tatsächlich so, dass ist auch der Titel der Motion, ich betrachte das aus Sicht des Volkswirtschaftsdepartementes eher als eine Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten. Es ist ja niemand verpflichtet, die Öffnungszeiten auszudehnen, sondern man kann selbst entscheiden, wann die grossen Frequenzen sind.

Zu Surber-St.Gallen: Ich war erstaunt, Sie haben gesagt, jemand müsse in einem Laden länger arbeiten. Die längere Präsenzzeit wird durch die Ladenöffnungszeiten erweitert, das heisst aber nicht, dass die Person, die dort arbeitet, länger arbeiten muss. All diese Personen fallen unter das Arbeitsrecht und somit sind diese geschützt.

Zu Müller-St.Gallen: Sie haben signalisiert, am Sonntag würde alles offen sein. Wir müssen uns bewusst sein, derzeit sind in der Schweiz vier mögliche Tage für Sonntagsverkäufe zugelassen. Auch das ist eidgenössisch geregelt. Es ist doch auch sehr schwierig zu verstehen, in einer Bahnhofsunterführung können Sie einkaufen, hier z.B. der Coop am Bahnhof St.Gallen ist geöffnet. Wenn Sie dann aber ein paar Schritte weiter gehen, sind die Läden vermutlich wieder geschlossen.

Ich habe kürzlich ein Interview mit Regierungsrätin Carmen Walker Späh gelesen, auch Zürich überlegt sich da natürlich entsprechende Liberalisierungsschritte.

Was mich erstaunt, dass man im Gewerbe kapituliert, sozusagen vor dem Online-Verkauf. Ich habe mit meiner Ehefrau auch schon diskutiert, wenn Sie gesagt hat, ja das könnte sie online bestellen. Da habe ich immer gesagt, das kaufen wir doch in einem Laden ein, dort erhalten wir Beratung. Ich in überzeugt, da können die Gewerbetreibenden auch sehr gute Angebote schaffen und am Markt operieren.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Louis-Nesslau: Auf die Motion ist einzutreten.

Ich habe eine kurze Verständnisfrage an die Regierung zur aktuellen Rechtslage bzw. zur aktuellen Rechtsauslegung. Wenn Sie heute einen unbedienten Laden betreiben möchten, bin ich da richtig informiert, dass es allenfalls sein kann, dass sie sich auch an diese Ladenöffnungszeiten halten müssen? Falls es in Tat und Wahrheit so ist, ist es Anpassungsbedarf an diesem Gesetz noch offensichtlicher als er sowieso ist. Das Gesetz ist so veraltet, es entspricht nicht mehr den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden und auch nicht dem Personal.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Warzinek-Mels: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Vorweg, da bin ich jetzt etwas stolz darauf, in Rapperswil-Jona gibt es am Sonntagmorgen keine Gipfeli, in Mels gibt es wunderbare frische Gipfeli, kommen Sie zu uns und kaufen Sie sie bei uns.

Die Motion ist ein kleiner Bestandteil einer Bewegung, die wie gesellschaftlich Schritt für Schritt erleben, Salamitaktik, man geht immer mehr in Richtung einer 24-Stundengesellschaft. Ich möchte Ihnen mit meinem kurzen Votum meinen persönlichen Eindruck mit auf den Weg geben, der mich sehr bewegt. Ich erlebe in meiner Praxis in den letzten Jahren wirklich zunehmend Menschen, die am hohen Tempo, an der dauernden Erreichbarkeit, an der Rastlosigkeit und an der Unruhe in unserer Gesellschaft einfach nur noch zerbrechen. Das ist der Kollateralschaden, den Sie mit einer Liberalisierung, die keine Grenzen kennt, in Kauf nehmen. Der Mensch ist, davon bin ich fest überzeugt, nicht gemacht für eine Welt, ohne das rechte Gleichgewicht zwischen Unruhe und Ruhe, zwischen Arbeit und Freizeit. Das spüren die Menschen auch, Sulzer-Wil hat es erwähnt, deshalb wurden Vorlagen zur Ausweitung der Ladenöffnungszeiten schon wiederholt an der Urne abgelehnt. Ich vermute, dass diese Motion heute eine Mehrheit finden wird. Ich möchte den Motionären allerdings raten: Bleiben Sie massvoll in dem, was Sie dann an weiteren Schritte einfordern oder unternehmen wollen. Ich kann Ihnen versichern, der Sonntag ist uns im wahrsten Sinne des Wortes heilig. Und nicht nur der Sonntag, es sind auch die Abendstunden, in denen man zur Ruhe kommen will, und die man mit Freunden und Familien verbringen will. Wenn Sie hier den Boden überspannen, dann freue ich mich heute schon darauf, in einem Referendumskomitee mitzuwirken, auf der Strasse Unterschriften zusammen, und ich verspreche Ihnen, wir werden nochmals gewinnen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Stöckling-Rapperswil-Jona: Auf die Motion ist einzutreten.

Wir tun so, als ob wir immer noch in den Achtzigerjahren wären. Niemand darf einkaufen am Wochenende, das Gipfeli am Sonntagmorgen muss leider aufgebacken werden und die Läden sind geschlossen. Die 24-Stundengesellschaft ist schon lange Realität. Der Konsument hat sich daran gewöhnt, im Tankstellenshop, am Bahnhof einzukaufen oder wo auch immer er das möchte. Die Bedürfnisse werden an jedem Wochentag befriedigt. Niemand glaubt zudem in diesem Saal, dass jedes Geschäft, wenn die Liberalisierung einmal kommen sollte, auch wirklich immer geöffnet hat. Aber die heutige Situation ist unbefriedigend.

Ein Blick nach Rapperswil-Jona: Wir sind an einem Sonntagmorgen am Bahnhof. Im Bahnhofsgebäude haben die Geschäfte praktisch unbeschränkt geöffnet. Einen Schritt davor steht ein Grossverteiler, der darf bis 19 Uhr geöffnet haben, weil er in Bahnhofsnähe ist. Wir überschreiten die Strasse, der andere Grossverteiler hat geschlossen. Daneben ein weiteres Geschäft das ebenfalls geschlossen hat. Wir gehen in die Altstadt, die Geschäfte sind wieder offen, weil sie da dürfen. Wir gehen nach Jona, die Läden, die von einer Grossfamilie betrieben werden, dürfen am Sonntag geöffnet haben. Wir fahren aus Rapperswil-Jona raus, die Tankstellenshops haben ebenfalls geöffnet. Wir kommen in kleine Dörfer, dort ist wieder alles zu. Das ist eine unbefriedigende Situation. Die Spiesse sind heute ungleich lang und mich erstaunt es, dass der Gewerbeverband dem tatenlos zusehen und das nicht ändern will. Wir privilegieren Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer ohne wirklich Grund dafür zu haben und wir benachteiligen anderer Marktteilnehmer – das ist ausgesprochen unfair und das versteht keine Konsumentin und kein Konsumenten. Niemand versteht, warum die Regelung am Bahnhof Rapperswil so ist wie sie ist. Ich glaube, das ist das Thema, das wir heute besprechen. Niemand verlangt, dass Geschäfte 24 Stunden offen sind und keine gordischen Knoten werden durchschlagen, aber wir schaffen Fairness in diesem Markt.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Mattle-Altstätten legt seine Interessen als Stadtpräsident von Altstätten offen. Auf die Motion nicht ist einzutreten.

Auf den ersten Blick erscheint es, als könnte man mit der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten einen veritablen gordischen Knoten durchschlagen, endlich ein Instrument gegen den stetig zunehmenden Onlinehandel, neue Arbeitsplätze für junge Leute und Alleinerziehende und der Coronapandemie schlagen damit auch gleich noch ein Schnippchen, indem sich die Menschen in den Geschäften nun auf mehr Stunden verteilen. Als Stadtpräsident der Einkaufsstadt Altstätten liegt mir der stationäre Handel sehr am Herzen und auch ich sehe die Entwicklung der letzten Jahre mit der aktuellem pandemischen Akzentuierung mit grosser Besorgnis. Immer wieder schliessen Geschäfte in unserer Altstadt. Erfreulicherweise gibt es aber auch immer wieder engagierte Unternehmerinnen und Unternehmer, welche den Mut haben, ein neues Geschäft zu eröffnen. Aber der Druck auf den stationären Handel ist spürbar gross und zunehmend.

Ich habe verschiedene Geschäftsinhaberinnen und -inhaber auf die vorliegende Motion angesprochen. Dabei konnte ich eine überwiegend ablehnenden Haltung feststellen. Man nimmt nicht an, dass aufgrund längerer Öffnungszeiten dem Onlinehandel wieder Marktanteile abgejagt werden können. Vielmehr werde sich der gleichen Umsatz über eine längere Zeit verteilen. Letztlich werden lediglich die Fixkosten in Form von Löhnen zunehmen, die Einnahmen aber bestenfalls stabil bleiben.

Die Liberalisierung der Öffnungszeiten mag Gewinner haben, es sind aber kaum die inhabergeführten Geschäfte in den kleineren Städten und Dörfern, jene Geschäfte, welche unsere Ortszentren ausmachen und beleben. Wir zerschlagen mit der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten leider doch keinen gordischen Knoten. Der stationäre Handel wird vielmehr einem grösseren Druck ausgesetzt.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Blumer-Gossau: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Zu Frei-Rorschacherberg: Wie die Banken, die machen ja auch immer mehr online, und wir alle haben den Zahlungsverkehr auf online umgestellt. Darum haben die Bankschalter auch immer weniger offen. Also, es braucht nicht mehr Öffnungszeiten.

Im Detailhandel arbeiten vornehmlich Frauen, darum überrascht es mich insbesondere, dass die Kolleginnen Pool-Uznach und Schorer-St.Gallen das Wort für weitere Liberalisierungen der Öffnungszeiten sprechen, denn Sie wissen doch, diese Frauen, die im Detailhandel arbeiten, die Arbeiten zu bescheidenen Löhnen. Die Ansprüche an sie sind aber hoch. Die Konzentration und das Fachwissen müssen vorhanden sein. Sie haben wenig Pause, sie sind Ansprechpersonen für die Kundschaft. Daher müssen sie auch bei Genauigkeit und Zuverlässigkeit hohe Anforderungen erfüllen, damit die Kundschaft zufrieden ist. Darum ist es unfair, wenn man für sie die Bedingung verschlechtert. Schorer-St.Gallen hat gesagt, das Gesetz sei unnötig und überflüssig. Das ist ein Affront gegenüber dem Verkaufspersonal. Es ist für das Verkaufspersonal sinnvoll und fair und nicht unsinnig und überflüssig. Pool-Uznach, denken Sie nicht nur an Ihre eigenen Bedürfnisse. Denken Sie auch daran, dass vielleicht die alleinerziehende Mutter auch gerne einmal Feierabend hätte und nicht noch länger im Laden mit voller Aufmerksamkeit Kunden bedienen möchte.

Die Flexibilität, die ist heute schon gross, das haben wir bereits gehört. Es werden die Möglichkeiten, die heute schon bestehen, nicht ausgeschöpft. Nicht einmal von den Grossverteilern Coop und Migros werden sie ausgeschöpft. Auch die schliessen beim Abendverkauf oft schon um 19 oder 20 Uhr und nutzen die Möglichkeit bis 21 Uhr nicht aus. Auch am Samstag, Sie wissen es, es gibt Läden, die haben um 12, 14, 15 oder 16 Uhr Schluss. Nur wenige haben um 17 Uhr noch offen.

Die Wertschätzung gegenüber dem Personal muss ausschlaggebend sein für unsere Entscheidung, und die sagt klar und deutlich, dass dieses Anliegen hier abzulehnen ist. Diese Motion braucht es nicht. Denken Sie auch noch an die anderen Interessen, die auch die Frauen im Verkaufspersonal haben. Sie möchten vielleicht auch gerne einmal an einer Abendveranstaltung teilnehmen, wenn man das dann wieder darf, oder möchten in einem Verein tätig sein. Diese Möglichkeiten, die sich am Abend abspielen, sind diesen Leuten oft verwehrt. Auch das ist unfair, denn sie haben bereits schwierige Arbeitsvoraussetzungen, wir dürfen diese nicht noch schwieriger machen. Aus Fairness gegenüber dem Personal gilt es hier ein Nein einzulegen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg: Auf die Motion ist einzutreten.

Gerne nehme ich noch Replik auf ein paar Dinge, die ich jetzt gehört habe, z.B. von Kantonsratskollege Schöbi-Altstätten. Die Gesellschaft ist ein Schritt weiter und shoppt online, haben Sie erwähnt. Genau, bitte lassen Sie uns deshalb jetzt auch darauf reagieren. Zu Sulzer-Wil, ja, die Bedürfnisse haben sich auch in der Bevölkerung geändert, das beweist eben genau auch Corona. Was wäre sonst passiert in diversen Sachfragen, wenn wir immer auf die alten Abstimmungen geschaut hätten. Ich sage es Ihnen deutlich: Wenn Sie die Motion ablehnen, wird es der Markt sowieso richten, denn der Onlinehandel hat merklich längere Spiesse. Gerade die aktuelle Corona-Situation hat dies aufgezeigt. Wir möchten die Gewerbetreibenden mehr Freiheit geben und Innovation zulassen. Stellen Sie sich doch hybride Geschäftsmodelle vor, z.B. von 19 bis 21 Uhr bietet man vor Ort Beratung an und die restliche Zeit agiert man online. Es gibt auch neue Ladenkonzepte, die ganz ohne Personal auskommen. So steht seit Anfang Jahr in Grenchen eine Filiale eines Grossverteilers, der 24 Stunden ohne Personal ausgestattet ist.

Die vorgeschlagene Liberalisierung ist markt- und bedürfnisgerecht. Sie bedeutet nicht apriori z.B. Sonntagsverkäufe, wie ich es jetzt gehört habe. Da gibt es immer noch das Bundesrecht. Gestern hörten von Gewerbesozialismus und heute also von Gewerbeprotektionismus und das Erhalten von alten Strukturen. Wir möchten mehr Freiheit im Markt ermöglichen, dass der Franken in unserem Kanton ausgegeben wird und nicht in den Nachbarkantonen. Mehr Freiheit für die Unternehmen, aber auch für die Konsumenten.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Müller-St.Gallen (im Namen der EVP): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Wir wollen keine Aufweichung der Sonntagsruhe. Ein Tag in der Woche gehört einfach Familie. Das Kleingewerbe möchte das gar nicht, sie nutzen ja nicht einmal die liberalisierten Öffnungszeiten in der Stadt St.Gallen. Es wird überhaupt nicht mehr gekauft, man kann einfach länger kaufen und das bringt eigentlich gar nichts. Es braucht einen Schutz der Eltern, die im Detailhandelarbeiten, das ist mir der wichtigste Punkt.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Oberholzer-St.Gallen: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Diese Debatte ist alt und die Argumente sind im grossen und ganzen noch sehr ähnlich. Die Regierung will liberalisieren. Sie verspricht mehr Freiheit, Bequemlichkeit und Arbeitsplätze und unsere Antworten sind im grossen und ganzen ebenfalls bekannt. Erstens gilt nach wie vor: 1 Franken kann nur einmal ausgegeben werden. Wenn wir diese Möglichkeiten einzukaufen über die Zeit hinweg mehr strecken, dann werden deswegen die Einkommen nicht grösser, es kann nicht mehr konsumiert werden und dementsprechend gibt es auch längerfristig nicht die Möglichkeit für mehr Jobs. Das wird bedeuten, dass die Leute wohl mehr arbeiten werden müssen. Natürlich, es wäre eine unternehmerische Entscheidung, will man den Laden offen haben oder nicht, aber der einzelne, der sich das eigentlich nicht leisten kann, steht trotzdem unter Druck, möglichst lange offen zu haben, weil die grosse Konkurrenz, die Grossverteiler, die können sich das leisten und auf Kosten der Kleinen hinzugewinnen.

Einverstanden, die Innenstädte haben heute ein Problem. Dieses Problem lösen wir aber nicht mit längeren Ladenöffnungszeiten, genauso wenig wie mit zusätzlichen Parkplätzen. Es ist so, das Internet ist eine sehr grosse Konkurrenz, aber eine Firma, ein Laden, ob gross oder klein, kann sich dafür entscheiden, im Internet ebenfalls präsent zu sein und Bestellungen rund um die Uhr zu ermöglichen. Das hat auch mit den Ladenöffnungszeiten überhaupt nichts zu tun. Schliesslich macht die Regierung auch klar, wo sie den Arbeitnehmerschutz sieht. Sie nimmt ihn zwar zur Kenntnis, aber sie beurteilt in eben mit niedrigere Priorität und das sehe wir eindeutig anders.

Und dann noch ein paar grundsätzliche Bemerkungen: Wollen wir eine 24-Stundenkonsumgesellschaft? Nein. Wollen wir auch am Abend und am Sonntag überall noch mehr Einkaufs- und Güterverkehr? Nein. Finden wir es in Ordnung, wenn am Abend und am Sonntag einfach einmal ein bisschen Ruhe herrscht? Absolut. Natürlich, das geschieht nicht alles von heute auf morgen. Wir werden nicht heute oder morgen in 24-Stunden-Gesellschaft enden, aber es ist ein schleichender Prozess. Vor ein paar Jahren liberalisierten wird die Ladenöffnungszeiten an den Bahnhöfen und dann hiess es, das ist ja nur an den Bahnhöfen, die meisten sind gar nicht betroffen. Was macht ihr für ein Geschrei? Und heute haben wir es gehört, ja, wenn wir an den Bahnhöfen offen haben, dann geht es doch nicht an, dass man dann geschlossen haben muss. Das ist diese Salamitaktik, die sich hier zeigt und wo vor wir auch schon lange gewartet haben.

Zum Schluss noch eine kleine Bemerkung zur Stellungnahme der Regierung: Sie sagt, dass das Homeoffice auch die Konsumgewohnheiten der Bevölkerung beeinflusst hat. Das tönt irgendwie noch smart, macht aber wenig Sinn. Wenn man im Homeoffice ist, dann kann man viel flexibler einkaufen gehen und ist viel weniger auf offene Läden an den Randzeiten angewiesen. Eigentlich ist da das Gegenteil richtig, dass wir es deswegen umso weniger brauch.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Auf die Motion ist einzutreten.

Es ist unsere Grundüberzeugung, dass freier Wettbewerb bessere Ergebnisse erzielt. Es liegt nicht am Kanton zu entscheiden, wann wer wo einkauft. Es ist auch nicht am Kanton zu entscheiden, dass jemand lieber sein Brot in der Migros kauft oder bei der Bäckereien. Der Kanton muss nicht eine Form von Gewerbeprotektionismus betreiben. Die Konsumentinnen und Konsumenten sowie Unternehmerinnen und Unternehmer können dies selbst am besten entscheiden. Unsere Gesellschaft hat sich stark verändert, gerade auch seit der letzten Abstimmung über die Ladenöffnungszeiten, diese Entwicklung geht rasant vorwärts und heute ist es ein ausgewiesenes Bedürfnis, am Abend auch nach 19 Uhr noch einkaufen zu können. Wenn ein Unternehmen dieses Bedürfnis erfüllen möchte, soll es dies auch tun können. Die Ladenöffnungszeiten festzusetzen, sollte eine unternehmerische Entscheidung sein.

Wenn es sich lohnt, wenn eine Nachfrage da ist, soll ein Laden auch länger öffnen können. Restriktive Regelungen der Ladenöffnungszeiten führen immer mehr zu Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten des stationären Handels. Die Onlineshops haben keine Öffnungszeiten, bestellt wird rund um die Uhr, gerne auch aus dem Ausland. Digitales shoppen hat wären Corona weiteren Aufwind erhalten. Schliessen Löden aufgrund der Online-Konkurrenz haben weder Innenstädte noch Arbeitnehmende etwas davon.

Die Sorge der Ratslinke um die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden können wir nur teilweise nachvollziehen. SP- und GRÜNE-Frkation blenden aus, dass verlängerte Ladenöffnungszeiten auch Chancen für die Arbeitnehmenden bieten. Es bietet Studentinnen und Studenten die Möglichkeit, einem Nebenjob nachzugehen und so einen Teil ihres Studiums selbst zu finanzieren. Ich selbst bin über ein Jahr lang jeden Sonntag im Laden gestanden, währenddessen eine Vollzeitangestellte frei hatte. Solche Jobs bieten die Möglichkeit, ohne grosse Hürden ins Erwerbsleben einzusteigen und sich Einkommen dazu zu verdienen. Gerade auch während der Pandemie sind viele dieser Teilzeit- und Randstellen weggefallen und das haben Studentinnen und Studenten insbesondere schmerzlich gespürt. Die Grünliberalen unterstützen mehrheitlich liberalisierte Ladenöffnungszeiten.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Pool-Uznach (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Nach einem vollem Arbeitstag kurz noch das Nötigste einkaufen gehen – als voll berufstätige Person Angebote von einem gesuchten Artikel vor Ort vergleichen, oder einfach an einem sonnigen Feierabend noch ein Apéro verbunden mit shoppen geniessen, das alles ist im Kanton St. Gallen eingeschränkter. Die restriktiven Ladenöffnungszeiten in unserem kantonalen Gesetz vom 29. Juni 2004 über «Ruhetag und Ladenöffnung» entsprechen nicht mehr den heutigen Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten.

Das Einkaufsbedürfnis zwischen 18.00 und 20.00 Uhr ist gross. Es sind vermehrt auch Unabhängigkeit und Flexibilität gewünscht. Das zeigt sich auch an der zunehmenden Anzahl von Online-Einkäufen – unabhängig von der Corona-Krise. An den Randgebieten steht der Kanton St.Gallen stark im Wettbewerb mit den sechs anliegenden Kantonen, welche entweder eine liberalere oder keine gesetzliche Ladenöffnungszeit festlegten. Weshalb soll dies der Kanton St. Gallen nicht auch können?

Auch in diesen Nachbarskantonen hat sich gezeigt, dass sich die liberale Ladenöffnungszeit innerhalb der Tagesarbeitszeit bewegt, d.h. von 6.00-20.00 Uhr. Es hat sich auch gezeigt, dass es in diesen Nachbarkantonen vielerorts zu einer geringfügen Verlängerung der Ladenöffnungszeit geführt hat. Unzählige Ausnahmen in unserem kantonalen Gesetz verzerren den Wettbewerb. Aus der Sicht der FDP-Fraktion sind die liberalen Ladenöffnungszeiten sozial verträglich. Es wird vielleicht Arbeitszeiten geben, wie sie auch in anderen Branchen, z. B. im Gesundheitswesen, insbesondere in der Pflege, in Altersheimen oder auch im öffentlichen Verkehr, in der Gastronomie oder im Tourismus alltäglich sind. Diese Leute arbeiten nicht einfach länger, sie haben einfach andere Arbeitszeiten. Das Arbeitsgesetz ist eingehalten. Wie schon erwähnt, hält der Art. 10 folgendes fest, dass die Arbeit von 6-20 Uhr als Tagesarbeit gilt. Ebenfalls ist die wöchentliche Höchstarbeitszeit unter Art. 9 gesetzlich geregelt. Eine liberalere Ladenöffnungszeit wird Arbeitsplätze generieren. Diese werden flexibel und für Teilstellenprozent-Jobs interessant sein. Liberale Ladenöffnungszeiten stärken den Detailhandel und jedes Geschäft kann selbst wählen, wie es den neuen Rahmen ausschöpfen möchte. Wir ermöglichen dem Gewerbe jegliche Mehrfreiheit. Liberale Ladenöffnungszeiten sind konkurrenzfähiger gegenüber dem Online-Einkauf und konkurrenzfähiger zu den Läden in den Nachbarskantonen. Und ganz wichtig – der Kanton St. Gallen erhöht unser überparteiliches gemeinsames Ziel: seine Standortattraktivität.



Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Sulzer-Wil: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Diese Motion ist schon ein bisschen auch eine Zwängerei von SVP- und FDP-Fraktion, und die Regierung macht noch mit in diesem Spiel, da staune ich schon etwas, denn in den letzten 25 Jahren, hatten wir drei Versuche, die Ladenöffnungszeiten auszuweiten und mit keinem Wort erwähnt die Regierung diese Volksabstimmungen zu dieser Frage. Drei Mal hat die Stimmbevölkerung abgestimmt und drei Mal hat die Stimmbevölkerung das Begehren abgelehnt. Im Jahr 1996 hatten wir die erste dieser Volksabstimmungen, 2003 war die nächste Abstimmung und 2010 ist der dritte Versuch der Revision der Ladenöffnungszeiten an der Urne gescheitert. Ich verstehe, es war eine grosse Schlappe für die bürgerlichen Parteien und den Gewerbeverband. Aber diese unsinnige Erweiterung der Ladenöffnungszeiten entsprach und entspricht keinem Bedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten. Das Volk, und ich denke, das sind auch Entscheide, die wir respektieren sollten, hat dreimal nein gesagt zum schrankenlosen Einkaufen auf Kosten der Arbeitnehmenden. Dass die Regierung diese demokratischen Entscheide nicht erwähnt, das ist schon auch ein bisschen erstaunlich. Es ist eben doch ein Eingriff in den Arbeitnehmerschutz. Wenn die Regierung schreibt, dass die Chancen grösser sind als die möglichen Nachteile beim Arbeitnehmerschutz, dann gibt das doch zu denken. Die Regierung will den Arbeitnehmerschutz verschlechtern, weil sich das Einkaufsverhalten wegen der Pandemie verändert haben soll, das ist doch ein wenig ein hilfloser Versuch. Ich bitte Sie, das Ergebnis der drei Volksabstimmungen zu respektieren.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Schöbi-Altstätten (im Namen einer Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion) legt seine Interessen offen als Vize-Präsident des kantonalen Gewerbeverbandes. Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Wenn Sie mit den Direktbetroffenen, dem Einzelhandel, sprechen, so ist die Haltung der zu Beglückenden klar, unnötig. Wie die Entwicklung schon vorher und jetzt verstärkt mit der Pandemie gezeigt hat, und da wirkt das Coronavirus wirklich als Katalysator oder Brandbeschleuniger, geht die Tendenz zum Einkaufen neben den Läden direkt in die virtuelle Welt der Webshops. Mit längeren Öffnungszeiten verteilen Sie die Kundschaft einfach auf mehr Stunden, der Umsatz ändert sich nicht, aber das Personal, das Familienleben und die Freizeit, die verlieren.

Lassen wir deshalb die Stimmen aus dem Einzelhandel hören. Es geht jetzt nicht um Protagonisten von schweizweit operierenden Ladenkette, sondern den wirklichen Einzelhandel, den inhabergeführten Laden, der sagte, wenn abends um neun oder zehn Uhr jemand eine Jeans kaufen will, der macht sich nicht auf in das Stadtzentrum und allenfalls in den Laden, nein, der macht das bequem vom Sofa aus im Webshop. Diese Motion ist überholt. Die Gesellschaft ist schon einen Schritt weiter und shoppt virtuell.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Schorer-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Feststellen zu dürfen, dass die Regierung die Motion gutheisst und die Liberalisierung der Ladenöffnungsvorschriften, allenfalls gar den gänzlichen Verzicht auf solche, befürwortet, ist Musik für meine Ohren. Ich bedanke mich bei der Regierung für ihre klare Stellungnahme.

Es hat mich natürlich auch gefreut, dass in der Botschaft der Regierung all die Argumente zu finden sind, die ich in der letzten Septembersession gegen die Argumente der Interpellation Surber-St.Gallen betreffend der Vorgehen Stadt St.Gallen als Tourismusgemeinde vorgebracht habe. Keine Angst, ich verzichte darauf, sie zu wiederholen. Auch wenn das gerade angesprochene Argument der längeren Arbeitszeiten immer noch nicht korrekt ist, sondern nur mehr Flexibilität ermöglicht wird. Ganz abgesehen davon, dass wird noch der einzige Kanton der Ostschweiz sind, der die Ladenöffnungszeiten derart einschränkt, handelt es sich beim RTL einfach nur noch um einen alten Zopf, denn es abzuschneiden gilt, denn er widerspricht unserer liberalen Wirtschaftsordnung. Die notwendigen gesundheits- und sozialpolitischen Grenzen der unternehmerischen Freiheit, die immer wieder angesprochen werden, sind auf Bundesebene im ARG geregelt – das ist auch richtig und wichtig so. Wieso sollen z.B. auf Gemeindegebiet für Gewerbetreibende und das Verkaufspersonal andere Voraussetzungen geschaffen sein, als für jene, welche am Bahnhof auf dem Boden der SBB gelten. Kurz, es ist einfach unsinnig und überflüssig.

Es handelt sich um Eingriffe in unsere Wirtschaftsordnung ohne jeden wichtigen, im öffentlichen Interesse liegenden Grund. Ich wehre mich gegen all diese widersprüchlichen Eingriffe zugunsten oder zulasten beider Seiten der Sozialpartnerschaft. Unsere Gesellschaft hat sich seit Generationen für eine möglichst freiheitliche Wirtschaftsordnung entschieden und lebt grundsätzlich gut damit. Es ist deshalb endlich an der Zeit, dass wir das RLG umfassend liberalisieren. Mit Blick auf die sehr schwierige wirtschaftliche Situation, welcher sich das Gewerbe und die Arbeitnehmenden heute ausgesetzt sehen, geht mein dringlicher Wunsch an die Regierung die Gesetzesänderung nun mit Hochdruck voranzutreiben und uns diese so rasch wie möglich zu unterbreiten.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Wir befinden uns, wir stellen dies selbstverständlich auch in diesem Rat fest, mitten in der Bewältigung einer riesigen Pandemie.

Es gibt verschiedene Berufsgruppen, die sind in dieser Pandemie ganz besonders gefordert: Die eine Berufsgruppe, die ich hier explizit erwähnen möchte, ist das Pflegepersonal, es sind die Ärztinnen und Ärzte. das sind die Mitarbeitenden in den Heimen. Sie alle setzen sich bei ihrer Arbeit tagtäglich dem Risiko einer Ansteckung aus. Sie alle arbeiten für uns in dieser Krise.

Sie sind letztlich das Rückgrat der Pandemiebekämpfung. Womit haben wir ihnen dies bis heute gedankt? Mit einem Applaus aus dem Fenster oder von den Balkonen, weiter ist nichts geschehen.

Eine zweite Berufsgruppe, die sich ebenfalls tagtäglich dem Risiko einer Ansteckung aussetzt, ist das Verkaufspersonal. Es ist das Verkaufspersonal in der Migros, im Coop, die Frauen und Männer, die dort an den Kassen sitzen. die die Regale auffüllen, die Mitarbeitenden in diesen Betrieben, die für uns weiterhin arbeiten, damit wir unser Leben so normal, wie es die Pandemie zulässt, weiterführen können. Unser Dank an sie, wir lassen sie länger arbeiten. Wir liberalisieren die Ladenöffnungszeiten, damit z.B. die Kassiererin in der Migros am Abend noch eine Stunde länger arbeiten kann. n der Migros am Abend eine Stunde länger arbeiten kann. Das kann in unseren Augen nicht sein. Ich bitte Sie wirklich, Schmid-Grabs, Sie haben gesagt, die Ladenöffnungszeiten dienen dem Schutz der Arbeitnehmenden. Selbstverständlich haben wir in der Zwischenzeit ein Arbeitsgesetz. Aber im Arbeitsgesetz sind Minimalanforderungen verankert Es ist kein guter Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnenschutz, deshalb haben wir in vielen Bereichen auf Gesamtarbeitsverträge, die Mitarbeitende zusätzlich schützen. Aber gerade im Detailhandel, von dem wir hier sprechen, haben wir keinen Gesamtarbeitsvertrag und keinen zusätzlichen Schutz. Ich möchte Sie auch deshalb bitten, diese Motion abzulehnen.

Ich möchte auf ein weiteres Thema zu sprechen kommen. Wir möchten hier irgendwie eine Liberalisierung erzwingen, es wäre ja schlimm, wenn irgendetwas reguliert wäre, Einfach weil irgendwie man ja man will eine Liberalisierung. Es ist ja schlimm, wenn irgendetwas reguliert ist, also muss man liberalisieren. Das verrückte ist ja, dass das Gewerbe diese Liberalisierung gar nicht will, sie brauchen das gar nicht. Diese Geschäfte in der Innenstadt wollen gar nicht länger geöffnet haben. Dann sind es einzig noch die Grossverteiler wie Migros und Coop, von denen wir sprechen. Aber ich meine, Ladenöffnungszeiten, wie wir sie heute haben, die genügen uns allen, um unsere Einkäufe für den täglichen Bedarf, dafür stehen ja diese Läden zur Verfügung, um unsere Einkäufe für den täglichen Bedarf zu erledigen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Schmid-Grabs (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Die SVP-Fraktion ist erfreut, dass die Regierung den Handlungsbedarf anerkennt. Bei der Idee des Ladenschlussgesetzes handelt es sich um ein Relikt aus einer Zeit, als die Rechte der Arbeitnehmer noch schwach ausgeprägt waren. Viele Kantone haben daher heute kein Ladenschlussgesetz bzw. haben dieses bereits ausser Kraft gesetzt. Nach meiner Kenntnis sind das zum heutigen Zeitpunkt acht Kantone. Heute kennen wir ein umfassendes, weitgehendes Arbeitsgesetz auf Bundesebene. Arbeitnehmer der meisten Branchen, darunter auch die Mitarbeiter im Detailhandel, werden dadurch effektiv vor Missbrauch geschützt.

Insbesondere sieht das Gesetz klare Regeln für die Arbeit zu Randzeiten, insbesondere in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen vor. Nacht- und Sonntagsarbeit muss dabei durch das Staatssekretariat für Wirtschaft explizit bewilligt werden und bei Bewilligung mit signifikant höheren Stundensätzen abgegolten werden. Zudem gibt es klar definierte maximale Arbeitszeiten pro Tag und auch pro Woche, klar definierte Pausenregelungen usw. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden zusätzlich auch noch durch einen Gesamtarbeitsvertrag, durch strengere Regeln geschützt. Und dies also gleich vorwegzunehmen: Arbeitnehmerschutz ist kein Argument gegen eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. Eine 24-Stunden-Gesellschaft, das zeigen z.B. die Kantone Zürich, Glarus, Appenzell Innerrhoden, welche kein kantonales Ladenschlussgesetz kennen, entsteht durch eine Liberalisierung nicht. Vielmehr ermöglichen wir den Geschäften dadurch mehr unternehmerische Freiheit. Insbesondere in der Zeit des E-Commerce können unsere Bürger rund um die Uhr einkaufen, das ist Fakt, ob wir es wollen oder nicht. Durch die Covid-19-Krise mit erzwungenen Ladenschliessungen wurde dieser Trend online einzukaufen weiter befeuert. Wenn das stationäre Handel also nicht weiter geschwächt werden soll, müssen sich diese auf die neuen Gegebenheiten einstellen können. Ladenöffnungszeiten können hier zu einer attraktiveren Positionierung beitragen, gerade auch für St.Galler KMU-Betriebe. Eine Studie der Universität St.Gallen zeigt nämlich, diese stammt aus dem Jahr 2015, dass praktischere Ladenöffnungszeiten z.B. im grenznahen Ausland ein wichtiger Faktor für Einkaufstouristen sind. Dazu kommt, dass die angrenzenden Kantone, etwa Thurgau, Glarus oder Zürich grosszügigere Öffnungszeiten ermöglichen und dadurch auch eine Ausweichung von Einkäufern in andere Kantone erfolgt.

Werfen Sie einen Blick auf andere Branchen, wie z.B. Hotellerie, Industrie und Personentransport, diese kennen keine weitere besondere Einschränkung der Betriebszeiten, sind jedoch ebenfalls vom Arbeitsgesetz geschützt. Wieso also einen Sonderfall für den Detailhandel aufrechterhalten, der nicht mehr zeitgemäss ist? Wieso eine Einschränkung aufrechterhalten, wenn Läden mit neuen wettbewerbstechnischen Herausforderungen konfrontiert sind. Gerade jetzt können wir mit einer Liberalisierung einer Branche entlasten, die aufgrund der Covid-19-Massnahmen geschwächt wurde. Wir danken Ihnen für ihre Unterstützung und die Stärkung der unternehmerischen Freiheit.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Gutheissung der Motion.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021