Geschäft: Eine obligatorische Fremdsprache auf der Primarstufe
Komitee | Kantonsrat |
---|---|
Nummer | 51.14.18 |
Titel | Eine obligatorische Fremdsprache auf der Primarstufe |
Art | KR Interpellation |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 25.2.2014 |
Abschluss | 3.6.2014 |
Letze Änderung | 28.8.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
---|---|---|---|
1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - SVP-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
---|---|---|---|
3.6.2014 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Bereits zu Beginn möchte ich gerne festhalten, dass wir mit der Antwort im Grundsatz zufrieden sind. Im Kanton St.Gallen wird seit August 2008 nebst dem schon seit längerem bestehenden Französisch ab der 5. Primarklasse, nur noch Englisch ab der 3. Primarklasse geführt. An verschiedensten Fronten zeigen sich bereits deutliche Zweifel an dieser Regelung. Auch nach Meinung der SVP-Fraktion sind zwei Fremdsprachen in der Primarschule definitiv zu viel, münden bei einem Grossteil der Schülerinnen und Schüler in einer Überforderung und bringen auch den leistungsstarken Kindern mittel- und längerfristig nur sehr wenig bis gar nichts. Nicht die Sprachkenntnisse beim Übertritt von der Primar- in die Oberstufe sind von Relevanz. Entscheidend ist vor allem, dass per Ende der obligatorischen Schulzeit in beiden Sprachen vergleichbare Kompetenzen erreicht werden können. Diese Ziel kann auch mit nur einer Fremdsprache, aber der dritten Primarklasse erreicht werden. Würde die zweite Fremdsprache dafür in der Oberstufe, beispielsweise etwas lektionenintensiver ausgestattet, wäre das durchaus realistisch und möglich. Eine Benachteiligung der einen oder anderen Fremdsprache hätte dies also in keiner Art und Weise zur Folge. In Bezug auf das Französischobligatorium in der ersten Realklasse lässt sich noch Folgendes sagen: Natürlich muss ein Wechsel aus der ersten Realklasse in die Sekundarschule möglich, und bei den entsprechenden Voraussetzungen auch gewährleistet sein. Diese Möglichkeit bedingt aber kein Französischobligatorium für alle Realschülerinnen und -schüler. Es könnte auch in Form eine Wahlpflichtfaches für potenzielle und interessierte Sekkandidaten offen behalten werden. Somit wäre ein Übertritt in die Sekundarschule auch weiterhin gut und ohne Einbussen zu meistern. Die restlichen in der Realschule verbleibenden Schüler könnten sich dadurch vermehrt und verstärkt auf Fächer konzentrieren, die für ihre eigene berufliche Zukunft vielleicht oder auch wahrscheinlich von grösserer Bedeutung sind, beispielsweise Mathematik oder Deutsch. Mit der Antwort der Regierung wird aber vor allem eines klar: Handlungs- und Entscheidungsfreiheit in der Fremdsprachenfrage und auch in anderen Bereichen gewinnen wir nur über einen Austritt aus dem HarmoS-Konkordat zurück. Aus dem Grund hat die SVP-Fraktion, wie Sie vor kurzem einsehen konnten, in der aktuellen Session hier eine entsprechende Motion zur HarmoS-Kündigung eingereicht. Mit dieser Motion wollen wir uns von diesem mühsamen, eng anliegenden und viel zu weit reichenden Korsett endgültig befreien. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2014 |