Geschäft: IV. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer34.19.03
TitelIV. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung27.3.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 28. Mai 2019
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 8. November 2019
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 1. Juni 2020
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 21. April 2020
ErlassReferendumsvorlage vom 19. Februar 2020
AllgemeinKommissionsbestellung vom 16. September 2019
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.2.2020Schlussabstimmung101Zustimmung0Ablehnung19
Statements
DatumTypWortlautSession
26.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Shitsetsang-Wil

Sehr geehrter Herr Kantonsratspräsident, sehr geehrte Herren Regierungsräte, geschätzte Kolleginnen Kollegen des Rates, ich spreche für die FDP-Fraktion. Wir danken der Regierung für die vorliegende Botschaft vom achten zwanzigsten mein 19. Die Beabsichtigen der Anpassungen sind notwendig und begrüssenswert. Damit werden wichtige rechtliche Lücken geschlossen. Aus Sicht der FDP gibt es bei der Vorlage keine Punkte, die als speziell kritisch eingestuft werden.

Wir begrüssen es, dass mit diesen Nachtrag die Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit der Finanzierungszuständigkeit behoben wird, welche doch die Red doch die Revision des Sorgerechts auf Bundesebene entstanden ist, weil bei der Festlegung des zivilrechtlichen Wohnsitz es von Minderjährigen versäumt wurde, wichtige Rechtsfragen vorgängig zu klären.

Mit diesen Nachtrag wird nun verhindert, dass Standortkantone von Institutionen nicht zusätzlich Kosten für Kinder und Jugendliche aus anderen Kantone zu tragen haben. Aber auch innerkantonal können damit Rechtsstreitigkeiten zwischen Gemeinden verhindert oder zumindest stark eingegrenzt werden. Innerhalb des Kantons St.Gallen hat die bisherige ungeklärte Rechtsituation ebenfalls zu verschiedenen Zuständigkeitskonflikt den zwischen Gemeinden geführt. Dies, weil sich Herkunftsgemeinden von Herkunftgemeinden auf den Standpunkt gestellt haben, dass die Standortgemeindeeinrichtungen für die Kosten der aufenthalte aufzukommen haben. So war z. B. die Standortgemeinde Oberuzwil mit dem Platanen hofft im Zuständigkeitskonflikte mit anderen sind Gala-Gemeinden involviert. Das sind sehr unerfreulich und unnötige Scheinen, die es mit diesen Nachtrag zu eliminieren gilt. Fazit der vorliegende Nachtrag dies ganz im Interesse des St.Galler Gemeinden unseres Kantons und insbesondere das dann kann der Standortgemeinde von Yves aus I Institutionen. Zudem entstehen aus dem Teil aus dem Beitritt zur Teilrevision den Kanton keine Mehrkosten. Die FDP ist für Eintreten auf die Vorlage.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
26.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Böhi-Wil

Wie Herr Präsident, geschätzte Damen Herren, ich spreche im Namen der SVP-Fraktion.

Wir haben einmal mehr eine Vorlage vor uns, die den Beitritt des Kantons zu einer interkantonalen Vereinbarung ein Konkordat betrifft und zu welchen der Kantonsrat eigentlich noch ja oder nein sagen kann. Das ist nicht eine Kritik an ihren Jemandem, sondern eine Feststellung. Das ist eben systembedingt oder anders und an das dieses Jahr kaum möglich. Ich erinnere daran, dass die frühere Kommission für Aussenbeziehungen wiederholt und intensiv die Frage der Mitwirkung des Parlaments bei der Ausarbeitung von solchen interkantonalen Konkordaten geprüft hat. Sie ist zum Schluss gekommen, dass dies in der Praxis kaum möglich ist. Es bleiben bleibt darum, dem Kantonsrat eigentlich nur die von den Kantonsregierungen ausgearbeiteten Konkordate zu genehmigen oder eben nicht. Nun zum Inhalt. Die Revision des IV-SC-Konkordats wurde unter anderem notwendig aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids, die eine unklar, die eine Unklarheit beseitigt hat in einem Bereich der grosse finanzielle Auswirkungen haben kann.

Dieses Bundesgerichtsurteil gilt nun als verbindliche Vorgabe in einem Umfeld, das auch aufgrund der zunehmenden Mobilität der Leute sehr komplizierte Fälle kreieren kann mit den entsprechenden Konfliktpotenzial in Bezug auf die Finanzierung der Aufenthalte in den stationären Einrichtungen. Deshalb ist die Klärung Mittel der mittels des vierten Nachtrags zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung es sei. Hier muss Beschlusses über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen notwendig und wir sind für Eintreten danken.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
26.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Dürr-Gams

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren von Ratenregierung, ich spreche im Namen der CVP-GLP-Fraktion. Der Nachtrag ist die logische Folge als den zehnten Nachtrag zum Sozialhilfegesetz. Es schafft Klarheit insbesondere in Bezug auf den gesetzlichem Wohnsitz von minderjährigen Personen, die in einer Inner oder ausserkantonalen Institutionen untergebracht sind. Der Nachtrag begründet auf einen Bundesgerichtsentscheid.

Es schafft Rechtsicherheit und Rheins bisherige Unsicherheiten als wir danken der Regierung für die Anpassung an die Praxis, die insbesondere auch von den Gemeinden begrüsst sehr. Die CVP-GLP-Fraktion heisst die Vorlage gut und ist für Eintreten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
26.11.2019Wortmeldung
Sprecher:

Präsident geschätzte Damen Herren, dieser Beitritt interessiert mich natürlich auch als Präsident der so DK der Sozialdirektorenkonferenz der Schweiz, denn es müssten 18 Kantone beitreten, damit eben dieses Quorum erreicht wird und damit wir in Kraft setzen können auf April bis spätestens Juni die 2000 20, die ans bereits gehört. Die Zuständigkeiten sind unterschiedlich. Es haben z. B. 3 Kantone bereits Parlamentsbeschlüsse gefasst, weitere 12 kann Zone haben Regierungsbeschlüssen gefasst. Wir haben also bis jetzt bereits 14 Kantone, die einen Beitritt an zugestimmt haben. 11 Plus 3 und jetzt sind noch 4 Beschlüsse offen bis November 3 bis Dezember sieht gut aus. Das sind alles Parlamentsbeschlüsse, die jetzt in Bearbeitung sind. Damit würden wir das Quorum erreichen und ich danke Ihnen für die wohl, wollen die Würdigung und bin überzeugt, dass dies nun einige und eine Möglichkeiten unter den Kantonen eliminieren wird. Ich danke Ihnen für eine Zustimmung.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
26.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Baumgartner-Flawil

Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
26.11.2019Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
26.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Baumgartner-Flawil

Ratspräsident stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
26.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Gschwend-Altstätten

... eine weitere Sache hinweisen. Es ist schon erwähnt woren in der Einleitung. Das hindert Diskussionen verschiedene in alle Unklarheiten zur Sprache kamen. Es liegt nun eine Interpellation vom von Mitgliedern von 4 Fraktionen unterzeichnet und mit dieser Interpellation erhalten wir eine Antwort auf diese Fragen und ich ersuche sie, dass sie möglichst vollzählig diese von allen Fraktionen unterstützte Interpellation unterstützen werden. Den wird auf die letzte oder einen oder die nächste wichtige Frage, die zu und zeche Heizen für noch beantwortet werden. Wie gesagt, unsere Fraktion ist für Eintreten und Überweisung.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
26.11.2019Wortmeldung
Sprecher: Sulzer-Wil

Geschätzte Damen und Herren, gerne Bericht ich aus der vorberatenden Kommission zum vierten Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschluss ist für den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IV-ST an der Sitzung von 31 Sen. Oktober standen uns beratend zur Seite Regierungsrat Martin Klöti, damit es Scruzzi Generalsekretär TI Christina man so Leiterin des Amtes für soziales Daniela sie vor Mitarbeiterin des Amt für Soziales, die Geschäftsführungsprotokolle von namens der Fahne bieten. Darin Programm, die Anwendung der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IV-SG vom Dezember 2002 führt im Bereich der Finanzierung von Aufenthalten und Kinder und Jugendheimenrichtungen aufgrund der Revision des Sorgerechts auf Bundesebene zunehmend zur zweckwidrige Ergebnissen. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren hat Lösungsvorschläge geprüft, damit Standortkantone nicht zusätzlich Kosten für Kinder und Jugendliche aus anderen Kantonen tragen müssen. Am Rhein 20. November 2018 hat die vereinbarungskonform Benz eine Änderung dieser Vereinbarung beschlossen.

Die Regierung hat nach Anhörung der VSGP den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Teilrevision der IV sich geschlossen. Da die IV ich sehe zwischen staatlichen Vereinbarungen mit Gesetzesrang ist, wird der Beschluss hier mit dem Kantonsrat zur Genehmigung. Doch weit. Konkret geht es darum, dass die IV ist sehr regelt wir für die Kosten aufzukommen hat, wenn jemand in einer IV ist sehr markanten sozialen Einrichtungen ausserhalb des Wohnkantons legt. Der Bereich à der IV ist sehr betrifft stationäre Einrichtungen für Personen bis zum vollendeten zwanzigsten Altersjahr unter bestimmten Voraussetzungen auch darüber hinaus bis zum Abschluss der Erstausbildung auch ein Jugend strafrechtlich angeordnet 8 hat fällt der und die IV S ist, sieht das Schuldner der Leistungsabgeltung den Wohnkanton der Person vor, welche die Leistungen beansprucht. Der vom Kanton wird gemäss IV-SC anhand des zivilrechtlichen Wohnsitz bestimmt. Über die Festlegung des zivilrechtlichen Wohnsitzes von Minderjährigen kam es in den letzten Jahren von mehr als zu Rechtsstreitigkeiten insbesondere im Zusammenhang mit der gemeinsamen elterlichen Sorge. 9 wurde in der IV ist sie ein Ausnahmetatbestand geschaffen für die Problematik bei der Festlegung des zivilrechtlichen Wohnsitz.

Die Vorlage wurde in der Kommission positiv aufgenommen. Inhaltlich gab es keine strittigen Punkte. Eine längere Diskussionen gab es bezüglich einer ähnlichen Problem stille Mode einem endlichen Mechanismus, der unklare Zuständigkeiten verursachen kann. Es geht um ihn noch kantonale Finanzierungskonflikte bei Platzierungen und Sonderschulung im die Kommission hat dazu aber keinen Auftrag formuliert, weil die erstens Grundlage nicht vorhanden waren, die Frage stellen noch und klar war und das Thema sachfremd ist, weiss er nicht die IV-SC betrifft, sondern andere gesetzliche Grundlage.

Ein allfälliger Klärungsbedarf wurde aus der Mitte des Rates aufgenommen. So ist eine fraktionsübergreifende Interpellation eingebracht worden, damit der Handlungsbedarf abgeklärt werden kann. Die Kommission erachtet dies als gutem Wege. Geschätzte Damen und Herren, die Kommission stellt keine Anträge und empfiehlt dem Rat einstimmig auf, die Vorlage in erster Lesung einzutreten. Soweit die Berichterstattung aus der vorberatenden Kommission. Ich danke.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. November 2019
19.2.2020Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den IV. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE mit 101:0 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Baumgartner-Flawil, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den IV. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020
17.2.2020Wortmeldung

Sulzer-Wil, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. Februar 2020