Geschäft: Fachkräftemangel: Logopädie im Kanton St.Gallen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.20.83 |
Titel | Fachkräftemangel: Logopädie im Kanton St.Gallen |
Art | KR Interpellation |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 30.11.2020 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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30.11.2020 | Person | Erstunterzeichner/-in - Baumgartner-Flawil | 5.8.2024 |
30.11.2020 | Person | Erstunterzeichner/-in - Etterlin-Rorschach | 6.8.2024 |
30.11.2020 | Person | Erstunterzeichner/-in - Hauser-Sargans | 21.11.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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22.9.2021 | Wortmeldung | Baumgartner-Flawil: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Wir stellen mit Zufriedenheit Folgendes fest: Die Thematik wird ausführlich analysiert und die Problematik der Logopädinnen und Logopäden wird erkannt. Es ist auch richtig, dass bei einer Mangelsituation nur im beschränkten Masse einzelne Lektionen an Lehr- oder Fachpersonen übertragen werden können. Aus der Aufgliederung im Volksschulbereich geht hervor, dass der Anteil der ausgebildeten Logopädinnen und Logopäden ausserordentlich hoch ist und sich im Rahmen von 94 bis 98 Prozent bewegt. In der Schulzeit hat eine zu lange Wartefrist für eine Therapie zu viele negative Folgen, weil für eine positive Entwicklung des Kindes zu viel Zeit verloren geht. Für jüngere Kinder bis zur zweiten Klasse sollten Wartefristen grundsätzlich vermieden werden, weil hier die Therapie am stärksten wirkt und meist auch am nötigsten ist. Der Zeitpunkt der unbesetzten Stellen zu eruieren, ist im Monat Dezember, wie es in der Antwort der Regierung steht, suboptimal. Klarere Aussagen würde man im Monat April für das folgende Schuljahr eralten. Die Regierung hält fest, dass kein grundsätzlicher Mangel besteht. Nach Aussagen des Berufsverbandes (BSGL) ist z.B. das Toggenburg logopädisch akut unterversorgt. Hier ist anzumerken, dass fast ausschliesslich Frauen mit einem kleinen Pensum in diesem Fachbereich tätig sind, weil dies die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser ermöglicht als in anderen Berufssparten. Eine Pensenaufstockung ist aus familiärem Gründen jeweils nicht möglich und es wird festzustellen sein, das fast niemand ein Pensum von 100 Prozent ausübt. Anzumerken ist, dass in Bezug auf den Mangel in Pflegeheimen, in geriatrischen Kliniken und in Spitälern keine Zahlen vorliegen. Die Taxpunkte für die Bereiche in Medizin befinden sich trotz den Bemühungen des deutschschweizerischen Dachverbandes leider auf sehr tiefem Niveau. Die aufgelisteten Möglichkeiten zu einer Verbesserung der Situation sind zu unterstützen und durchaus prüfenswert. Aber aus fachlicher Perspektive sind nicht alle Punkte in der Praxis umsetzbar. Es bleibt leider beim Wunschdenken. Wir halten fest, dass wir einen Zusammenhang mit dem angeblich grossen Angebot an Sprachheilschulen und ein Fachkräftemangel an Logopädinnen und Logopäden im Kanton infrage stellen. Aus fachlicher Sichtweise, ist für uns die Begründung in diesem Kontext nicht nachvollziehbar. Bei einem Kind muss für den Besuch in einer Sonderschule primär die Sonderschulbedürftigkeit festgestellt werden. Wir sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden und möchten ausdrücklich festhalten, dass die Formulierung ausgewogen und die Antworten gegenüber dem Berufsstand wertschätzend verfasst wurden, und wir erwarten trotzdem umsetzbare Lösungsansätze. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2021 |