Geschäft: Steuergesetz – Anpassung Kostenabzug für die Drittbetreuung von Kindern

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.20.21
TitelSteuergesetz – Anpassung Kostenabzug für die Drittbetreuung von Kindern
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung30.11.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 30. November 2020
AntragAntrag der Regierung vom 19. Januar 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
30.11.2020Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
17.2.2021Eintreten30Zustimmung70Ablehnung20
Statements
DatumTypWortlautSession
17.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 70:30 Stimmen bei 3 Enthaltungen nicht auf die Motion ein.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratsvizepräsidentin: Eintreten wird bestritten.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Dudli-Oberbüren: Ein Sprichwort besagt: «Hätte, hätte Fahrradkette». Argumente hin oder her, viele haben es aber offensichtlich noch nicht begriffen, und das ist der springende Punkt, das Volk hat nun mal am 27. September 2020 anders entschieden und zwar im Sinne der Motion, überraschenderweise auch meinerseits. Ich hätte mit diesem Ausgang der Volksabstimmung auch nicht gerechnet, aber es ist nun einmal so und als guter Demokrat halte ich mich auch daran.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Götte-Tübach:

Schmid-St.Gallen hat mich doch etwas herausgefordert, wenn man einfach generell sagt, die SVP-Fraktion sei für ein Modell «Frauen an den Herd» und dergleichen. Diese Zeit ist vorbei und auch bei uns ist diese Zeit komplett vorbei. Ich lebe das mit eigenem Beispiel, seit ich Kinder habe und schon darüber hinaus klar vor, und da bin ich kein Einzelfall. Es wurde auch erwähnt, dass es in diesem Thema Stimmverhalten gab, die ganz klar ein anderes Bild der SVP-Fraktion aufzeigt. Als Gemeindepräsident habe ich vor rund 15 Jahren eine Gemeinde übernommen, die hatte hat noch nichts ausser einer Spielgruppe in diesem Bereich. Heute bieten wir für unsere Gemeindegrösse praktisch alles an was vorstellbar ist in diesem Bereich, ohne irgendeinen Zwang, sondern einfach aufgrund der Überzeugung der Gemeindeexekutive. Selber hatte ich ein Familienmodell gewählt mit Kindertagesstätte, Grosseltern und der möglichen Unterstützung, die es braucht, damit beide Teile einer Familie, Frau und Mann, arbeiten können.

Als Leiter kantonaler Politik der Industrie und Handelskammern haben wir dieses Thema zu einem Jahresschwergewichtsthema gemacht, dass auch die Wirtschaft, die Unternehmen, die Verbände auf dieses Thema sensibilisiert werden. Wir als SVP-Fraktion und ich haben sehr viel gemacht. Und wenn man dann einfach pauschalisiert, dann tut man weder dem Thema noch den einzelnen Mitgliedern, die es braucht, um Mehrheiten zu finden, einen Gefallen. Da kann ich Ihnen nur wärmstens empfehlen, differenzierter zu betrachten.

Letzte Woche durfte ich im Namen der VSGP am Kick-off-Meeting dabei sein, wo es darum geht, aus der Motion «Flächendeckende Familienbetreuung» einen vernünftigen Gesetzesartikel zu entwerfen und vieles mehr könnte hier zum Besten geben. Seien Sie bitte differenziert, wenn Sie hier solche pauschalisierten Aussagen machen.

Wir sprechen heute eigentlich auch gar nicht darüber welches Modell richtig ist. Wir sprechen hier über rein finanzielle Themen. Und jetzt müssen wir schon einmal überlegen, was wir brauchen und was wir müssen? Ja klar, mit Geld kann man fast alles machen. Aber Geld allein darf nicht der Anstoss für die Problemlösung in diesem Thema sein. Und wenn man dann einmal sieht, wer von diesen sehr hohen Abzügen profitiert, dann ist es wahrscheinlich auch nicht mehr das typische SP-Klientel – vielleicht auch schon, das müssen Sie selber beurteilen. Überlegen Sie mal, wie viel Kinderbetreuung es braucht, bis Sie dieses heute geltende Maximum ausschöpfen. Ich habe gesagt, ich habe ein vielseitiges Familienbetreuungsmodell gewählt. Ich hatte diesen steuerlichen Abzug bei Weitem nie gebraucht bei drei Kindern. Da müssen wir schon schauen, was ist zum Thema, was hat mit Standortattraktivität zu tun und wo geht es nur um das Portemonnaie, und vielleicht bei gewissen Vorrednern auch um das persönliche Portemonnaie.

Also seien wir ehrlich, ich mache keine Empfehlung. Jeder muss selber wissen, ob er hier diese Motion unterstützt oder nicht. Die SVP-Fraktion werden Sie noch hören. Seien Sie bitte etwas differenzierter Schmid-St.Gallen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der Grünliberalen): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Die Motion der SVP-Fraktion verlangt den Maximalabzug für die Drittbetreuung von Kindern unter 14 Jahren von 25'000 Franken wieder auf rund 10'000 Franken zu senken. Begründet wird dies mit der eidgenössischen Volksabstimmung vom letzten September. Die GLP stützt den Antrag der Regierung und kann sich deren Begründung voll und ganz anschliessen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein wichtiges Anliegen der GLP und nicht nur aus Sicht der Frauen wichtig. Eine Reduktion der möglichen Steuerabzüge vermindert die Standortattraktivität und ist deshalb auch aus ökonomischer Sicht nicht sinnvoll. Die Argumentation der SVP-Fraktion ist schon erstaunlich, wenn es um ihre bevorzugte Klientel geht, ist die Partei mit grosszügigen Steuerabzügen oft nicht weit, wenn es aber darum geht, ein Familienmodell zu unterstützen, welches es für Elternpaare attraktiv macht, Beruf und Familie zu verbinden, kneift sie. Diese Motion bevorzugt das traditionelle Familienmodell, wozu wir nein sagen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Graf-Rebstein (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Die SVP-Fraktion möchte mit dieser Motion erneut eine Änderung des Steuergesetzes verlangen und begründet dies mit der eidgenössischen Volksabstimmung vom 27. September 2020. Wir haben hier im Rat beim XIV. Nachtrag zum Steuergesetz im April 2018 intensiv darüber diskutiert. Die FDP-Fraktion hat damals zusammen mit den Fraktionen der CVP-GLP- und der SP-GRÜNEN die Erhöhung gefordert. Dies im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Daran möchten wir festhalten, zumal wir auch nicht bereits nach zwei Jahren nach Vollzugsbeginn des XIV. Nachtrag des Steuergesetzes eine Änderung wollen. Die Gemeinden sind bereits jetzt schon involviert und auch in der Umsetzung.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNEN-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Die SVP-Fraktion betont immer wieder, gerade gestern, dass der Kanton St.Gallen steuerlich unattraktiv sein. Hier, wo wir etwas für die Attraktivität getan haben, gefällt es ihnen wieder nicht. Sie sollten sich entscheiden, mit der Erhöhung des Abzugs für die Kinderfremdbetreuung haben wir etwas für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gemacht. Unser Ziel muss es sein, dass gut ausgebildete Frauen die Möglichkeit haben zu arbeiten, und uns so helfen, den Fachkräftemangel zu reduzieren. Das darf nicht mit finanziellen Nachteilen verbunden sein. Deshalb hat eine grosse Mehrheit des Kantonsrates der Erhöhung vor nicht einmal drei Jahren zugestimmt. Dagegen wurde kein Referendum ergriffen. Wenn jetzt die SVP-Fraktion mit Verweis auf eine Volksabstimmung auf Bundesebene die Erhöhung rückgängig machen wird, ist das doch ziemlich eigenartig. Bei der erwähnten Abstimmung ging es nämlich nicht nur um die Erhöhung des Kinderfremdbetreuungsabzugs, wie es am Anfang eigentlich gewollt war, sondern auch der Kinderabzug sollte erhöht werden. An dieser Erhöhung scheiterte dann schliesslich die Vorlage vor dem Volk. Im Kanton St.Gallen hat sich das Volk nicht gegen höhere Kinderfremdbetreuungsabzüge gewehrt und diese somit gutgeheissen, es wurde nämlich kein Referendum ergriffen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich kann es kurz machen, denn der Präsident der SVP-Fraktion hat bereits im «St.Galler Tagblatt» vom 28. Januar klar gemacht, worum es eigentlich geht. Er sagte: «Es ist wichtig, dass zumindest ein Elternteil Vollzeitbetreuung der Kinder leistet.» Es geht also darum, auch mit steuerlicher Bestrafung dafür zu sorgen, dass ein Elternteil das Erwerbsleben für mehrere Jahre verlassen muss, um sich – so der SVP-Fraktionspräsident – «Vollzeit» der Kinderbetreuung zu widmen.

Diese Haltung ist selbstverständlich legitim, und ich bin auch froh darum, dass nicht um den heissen Brei herumgeredet wird. Deshalb: Wer der Meinung ist, dass das Steuerrecht einen Beitrag dazu leisten soll, um einen Elternteil – in aller Regel die Mutter – vollständig aus dem Erwerbsleben zu drängen und ganz zur Kinderbetreuung zu verpflichten, soll auf diese Motion eintreten. Wer nicht dieser Meinung ist, soll diese Motion ablehnen.

Dieselbe Diskussion wie heute hatten wir schon vor zwei Jahren. Die breite Allianz hier im Rat, die den damaligen Antrag zur Erhöhung des Maximalabzugs unterstützte, umfasste die CVP-, die FDP-, die SP-, die GRÜNE-Fraktion sowie die Grünliberalen. Und selbst aus der SVP-Fraktion wollten mehrere Fraktionsmitglieder die Haltung, die der Fraktionspräsident im «St.Galler Tagblatt» zum Ausdruck brachte, nicht unterstützen und stimmten dem damaligen Antrag zu oder enthielten sich – unter ihnen der damalige Fraktionspräsident, der heutige Fraktionsvizepräsident und die aktuelle Kantonsratsvizepräsidentin – meinen Respekt dafür.

Der Abzug für die Drittbetreuung von Kindern ist nur ein kleiner Mosaikstein für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie – aber immerhin. Die steuerliche Entlastung ist wiederum nur ein kleiner Mosaikstein für die Bekämpfung des Fachkräftemangels – aber immerhin. Und die Abzugsmöglichkeit ist auch nur ein kleiner Mosaikstein für die Verbesserung des garstigen Steuerklimas in unserem Kanton – aber immerhin. Es gibt jedenfalls absolut keinen Grund, diese Mosaiksteine wieder zu entfernen. Daran ändert auch die kürzliche Volksabstimmung auf Bundesebene nichts. Diese scheiterte bekanntlich nicht am Abzug für die Drittbetreuung von Kindern, sondern an der Erhöhung der allgemeinen Kinderabzüge bzw. an den hohen Steuerausfällen, die diese mit sich gebracht hätte. Kein Wunder, ist die Erhöhung des Maximalabzugs für die Kinderdrittbetreuung bereits wieder auf dem Tapet in Bundesbern, während die Erhöhung der allgemeinen Kinderabzüge – durchaus zu meinem Bedauern – auf absehbare Zeit vom Tisch ist.

Sie sehen: Die Argumente sind dieselben wie vor zwei Jahren. Diese erneute Debatte ist völlig unnötig. Halten wir die Debatte deshalb kurz und nehmen wir uns für anderes und Aktuelleres mehr Zeit.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Schmid-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Die SVP-Fraktion vergleicht in ihrer Motion Äpfel mit Birnen. Kindergeldabzug für Drittbetreuung und allgemeiner Kinderabzug ist nicht dasselbe, und Abzüge bei der Bundessteuer sind nicht vergleichbar mit Abzügen bei der Kantons- und Gemeindesteuer. Bei den Kinderabzügen für Drittbetreuung geht es um die Kosten, die es der Mutter oder dem Vater erlauben, berufstätig zu sein. Es geht um Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie. Ohne Drittbetreuung der Kinder wäre es vielen Eltern nicht möglich, trotz Kindern berufstätig zu sein. Benötigen sie zur Ausübung ihres Berufes spezielle Werkzeuge oder spezielle Bekleidung, ist es selbstverständlich, dass sie diese von den Steuern unter Arbeitskosten absetzen können, sofern nicht der Arbeitgeber für diese Kosten aufkommt. Drittbetreuung von Kindern sind analoge Auslagen für die Berufstätigkeit der Eltern und sollten deshalb auch abzugsberechtigt sein. Ein Schönheitsfleck bleibt, dass die Drittbetreuungskosten unter den direkten Abzügen gemacht werden können und so finanziell besser gestellte Eltern wesentlich mehr davon profitieren, wie ärmere Eltern. Eltern die 25'000 Franken pro Kind Drittbetreuungskosten geltend machen können, gehören sicher nicht zu den Ärmeren, sondern zu den Top-Verdienerinnen und Top-Verdienern. Nichtsdestotrotz ist es eine Frage der Gerechtigkeit, das Kosten, die zur Berufsausübung anfallen, auch als Arbeitskosten abgezogen werden sollen.

Bei der Bundessteuer sieht es etwas anders aus. Wenig Verdienende Bezahlen kaum Bundessteuer und können vom Abzug der Drittbetreuungsbeiträge gar nicht profitieren. Bei der damaligen eidgenössischen Abstimmung ging es zusätzlich auch noch um die allgemeinen Kinderabzüge. Wäre dieser Abstimmung damals zugestimmt worden, hätten vor allem die Gutverdienenden massiv mehr profitiert wie die finanziell schwachen Familien. Es wäre eine Umverteilung von unten nach oben gewesen.

Diese Motion ist eine Zwängerei. Die SVP-Fraktion hat es verpasst, gegen diese Regelung das Referendum zu ergreifen und nun wollen sie mit dieser Motion darauf zurückkommen – so geht das nicht. Seit Jahren wehrt sich die SVP-Fraktion dagegen, dass die familienergänzende Betreuung ausgebaut wird. Sie wollen, dass die Mütter zu Hause am Herd bleiben und die Kinder selbst betreuen. Auf keinen Fall möchten Sie, dass die Kosten für Drittbetreuung von Kindern voll abzugsberechtigt sind. Lieber möchten sie die Steuern für alle senken, was klar einer Umverteilung von unten nach oben gleich kommt. Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll finanziell aus Sicht der SVP-Fraktion weiterhin bestraft werden. Das Argument, dass für alle Eltern höhere Kinderabzüge richtig werden, blendet aus, dass die doppelverdienende Eltern auch für beide Einkommen Steuern bezahlen und dadurch sogar häufig in eine höhere Progression rutschen. Es ist aus unserer Sicht also gerechtfertigt, dass die Kosten für die Berufsausübung, diese Drittbetreuungskosten für Kinder vollumfänglich bei den Steuern vom Einkommen abgezogen werden können. Denn dieses Einkommen kann ja nur erwirtschaftet werden, wenn die Kinder drittbetreut werden.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Im April 2018 entschied der Kantonsrat den maximalen Steuerabzug für die Kosten der Drittbetreuung von Kindern unter 14 Jahren auf kantonaler Ebene von 7'500 auf 25'000 Franken zu erhöhen. Diese mehr als Verdreifachung wurde damit begründet, dass der Bund eine Oberbegrenzung von mindestens 25'000 Franken anstrebe und der Kanton St.Gallen hier gleichziehen soll. Man merke, man möchte sich kantonal an die Bundeslösung anlehnen. Effektiv handelte es sich im April 2018 nicht um ein Gleichziehen, sondern es wurde die Erhöhung im Kanton St.Gallen beschlossen, obwohl ein Entscheid auf Bundesebene noch ausstand. Mittlerweile wurde der definitive Entscheid auf Bundesebene getroffen, die Erhöhung des maximalen Abzugs für die Drittbetreuung von Kindern wurde von 10'100 auf 25'000 Franken gekoppelt mit einer Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs von 6'500 auf 10'000 Franken per Volksentscheid klar verworfen, dies auch im Kanton St.Gallen. Auf Bundesebene bleibt also alles beim Alten, und genau auf diesen Volksentscheid nimmt die gegenständliche Motion Bezug. Es ist schlicht nicht angebracht, einen allfällig korrigierenden wie auch unsicheren «Zwänglientscheid» der Legislative in Bern, wiederum in vorauseilendem Gehorsam falsch umzusetzen. Denn wenn die Regierung der Meinung ist, dass der klare Volksentscheid vom 27. September 2020 eine Anpassung der Regelung auf Kantonsebene nicht impliziere, dann sollte sich die Regierung gleichermassen davor hüten, die in Schwebe stehende parlamentarische Initiative «Markwalder» nur schon zu erwähnen, geschweige gar als Massstab zu nehmen. Zudem erinnere man sich bitte an das Argumentarium im Jahr 2018, wo man sich, man höre und staune, kantonal an die Bundeslösung anlehnen möchte. Wie die Regierung korrekterweise festhält, fällt die Festlegung der Höhe der Abzüge bei den Kantons- und Gemeindesteuern in die Kompetenz der Kantone. Diese Thematik wird in den Steuererklärungen in insgesamt zehn Ziffern mit vier weiteren Formularen, mit unzähligen Detailpositionen sowie Aufstellungen und Bescheinigungen abgewickelt. In den meisten Einzelpositionen besteht Konsens zwischen den Kantons- und Gemeindesteuern mit der direkten Bundessteuer. Ob dieser weitgehenden Kongruenz ist angebracht, den im April 2018 durch den Kantonsrat in vorauseilender Falschheit gefällten Entscheid zu korrigieren, insbesondere angesichts des jüngsten klaren Volksentscheids.

Zum Schluss: Als vorbildliche Demokraten wären auch die Exponenten der Regierung gut daran, denn kürzlichen Volksentscheid zur Kenntnis zu nehmen und auch entsprechend zu handeln. Im Namen der SVP-Fraktion bin ich guten Mutes, dass der Kantonsrat als gute Demokraten im Sinne des kürzlichen Volksentscheids handelt, das heisst auf die gegenständliche Motion eintritt und dieser auch zustimmt. Diese ist einfach wie auch prompt umsetzbar, gar ohne vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021