Geschäft: Haltestellen als separate Busbuchten – bestehen Umsetzungsprobleme?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.20.79
TitelHaltestellen als separate Busbuchten – bestehen Umsetzungsprobleme?
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung30.11.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 30. November 2020
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 2. März 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
30.11.2020Person27.6.2024
30.11.2020Person6.8.2024
30.11.2020Person8.12.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.4.2021Wortmeldung

Schöbi-Altstätten: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Die Antwort der Regierung gibt unverhohlen wider, was die Verwaltung zu tun gedenkt, sich nämlich bei den gesetzlichen Vorgaben lediglich an das zu halten, was nach ihrem Sinn ist. So lässt die Regierung breit auslegen, woran sie mir Gefallen finden, als an einer konkreten Handlungsanweisung des Gesetzgebers, nämlich einer Zielsetzung an einer Gesamtverkehrsstrategie an verschiedensten anderen Interessen. Die Regierung lässt behaupten, der Kantonsrat hätte die Gesamtverkehrsstrategie zustimmend zur Kenntnis genommen. Das stimmt so nicht. Erstens hat die Regierung selbst Eintreten beantragt. Zweitens hat Herr Kantonsrat über den Bericht inhaltlich nicht abgestimmt, und eine Kenntnisnahme des Kantonsrates in der Spezialform zustimmend, das gibt es gar nicht.

Die Regierung verkennt ihre Aufgabe und Funktion in der Gewaltenteilung. Der Kantonsratsbeschluss ist ein Erlass und damit einer Gesetzesvorschrift, jedenfalls für neue Bushaltestellen auf Kantonsstrassen.

Der Gesetzgeber hat klar vorgegeben, dass wenn möglich, Busbuchten zu bauen seien. Er definierte dabei den Ermessensspielraum der Verwaltung. Der Gesetzgeber setzt den Rahmen und damit auch, wenn dieser überschritten ist und eine Rechtsverletzung vorliegt. Die Verwaltung ist dabei mit Nichten frei unter allen «teilweise entgegengesetzten Interessen», einfach jene herauszupicken, welche ihr am besten gefallen und in ihr Weltbild passen. Dass wenn möglich der gesetzlich definierte Grundsatz nur bei jeder dritten oder vierten neuen Haltestelle der Fall sein soll ist schlichtweg nicht möglich. Fraglos müssen die Bedürfnisse von Behinderten berücksichtigt werden. Längst nicht überall fahren Gelenkbusse. Ist der Bus seinem Fahrplan voraus, so kann er nicht einfach die Fahrbahn blockieren. Natürlich sind die Verkehrsregeln einzuhalten und dem Bus ist in der Haltbeucht die Vorfahrt zu lassen wenn er blinkt.

Was aber die Verwaltung nun meint, sie zimmere immer für jede Haltestelle ein individuelles Projekt nach ihrem Gusto zusammen, wo sie den gesetzlichen Grundsatz wenn möglich nur im Ausnahmefall anwenden will – das geht nicht an. Verwaltung und Regierung haben wie der Kantonsrat den Bürgerinnen und Bürgern zu dienen, diese sind auf Erreichbarkeit angewiesen. Die Aufgabe von Kantonsstrassen ist die Verkehrsbewältigung nicht dessen Abwürgen. Sie werden zu diesem Thema wieder hören.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021