Geschäft: Neuregelung der Zuständigkeit im Vertragsnaturschutz (GAöL)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.20.19
TitelNeuregelung der Zuständigkeit im Vertragsnaturschutz (GAöL)
ArtKR Motion
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung30.11.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 30. November 2020
AntragAntrag der Regierung vom 19. Januar 2021
AntragAntrag Freund-Eichberg / Huber-Oberriet / Sennhauser-Wil vom 15. Februar 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
30.11.2020Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
17.2.2021Gutheissung mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag Freund-Eichberg / Huber-Oberriet / Sennhauser-Wil83Zustimmung20Ablehnung17
17.2.2021Wortlaut65gemäss Antrag Freund-Eichberg / Huber-Oberriet / Sennhauser-Wil39gemäss GRÜNE-Fraktion (ursprünglicher Wortlaut)16
Statements
DatumTypWortlautSession
17.2.2021Wortmeldung

Huber-Oberriet legt seine Interessen als Gemeindepräsident von Oberriet offen. Auf die Motion ist einzutreten. Dem Antrag Freund-Eichberg / Huber-Oberriet / Sennhauser-Wil ist zuzustimmen.

Ich bin seit der ersten Stunde mit GAöL beschäftigt. Seit 1. Januar 1992 mache ich immer wieder Verträge. In der Zwischenzeit weniger, als ich noch in Nesslau war, habe ich über 700 Verträge selber erstellt.

Das GAöL-Gesetz ist 30-jährig, das Verfahren eigentlich noch immer gleich wie zu Anfang. Es ist richtig, wir müssen Veränderungen machen. Darum bin ich eigentlich froh, dass seitens der GRÜNE-Fraktion diese Motion eingereicht wurde. Für Eintreten kann ich vollumfänglich einstehen, für Gutheissung jedoch nicht. Meine Vorredner haben schon vieles erwähnt. Ich muss einfach sagen, die Schnittstellen müssen neu geregelt werden. Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei erweist nicht die hohe Qualität, wie es die Regierung im roten Blatt geschrieben hat. Es hat teilweise keine Ahnung von Verfahren, jedoch sehr gute Kenntnis von den Pflanzen. Die Gemeinden braucht es, ansonsten wird die volle Kompetenz an den Kanton delegiert – das kann nicht sein. Für die lokalen Objekte sind die Gemeinden zuständig. Das Vertragswesen kann neu geregelt werden, und vor allem was sehr wichtig ist, wir müssen digital anders aufgestellt werden. Es kann nicht sein, das beim Amt für Natur, Jagd und Fischerei separate Tools geführt werden für Flächen. Diese gehörten ins agriGIS, damit ein Bewirtschafter, egal ob Landwirt, Naturschutzorganisation oder eine Gemeinde direkt sehen, welche Vorschriften auf den Grundstücken liegen. Es macht also keinen Sinn, die vollständigen Kompetenzen an den Kanton zu delegieren. Die Personen müssen aufgestockt werden. Wir haben Sparmassnahmen beschlossen und somit die Gemeinden auch weiterhin in die Pflicht.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Hüppi-Gommiswald (im Namen der SP-Fraktion) legt seine Interessen offen als Gemeindepräsident vom Gommiswald. Auf die Motion ist einzutreten. Der Antrag Freund-Eichberg / Huber-Oberriet / Sennhauser-Wil ist abzulehnen.

Es ist richtig, dass Bewirtschafter von Naturschutzflächen für ihre erhöhten Anforderungen bei der Pflege und dem Unterhalt von geschützten Flächen abgegolten werden. Der Vertragsnaturschutz hat sich mit den GAöL-Verträgen etabliert und funktioniert grösstenteils.

Der Aufwand und die fachlichen Komplexität ist jedoch gross und je nach Gemeinde auch sehr ressourcenintensiv. Aus diesem Grund kaufen sich viele Gemeinden dieses Fachwissen auch ein. So auch die Gemeinde Gommiswald mit rund 220 GAöL-Verträgen mit verschiedenen Bewirtschaftern abgeschlossen, welche bei den kleinsten Änderungen aber auch angepasst werden müssen. GAöL-Verträge werden zwischen den Gemeinden und den entsprechenden Bewirtschaftern abgeschlossen. Vor dem Abschluss solcher Verträge prüft das Amt für Natur, Jagd und Fischerei diese. Der Vollzug und die Kontrolle sowie die Auszahlungen werden über die kantonalen Fachstellen abgewickelt. Diese Dreiecksbeziehung hat seine Tücken und macht das System fehleranfällig, schwerfällig und stösst auf wenig Gegenliebe bei den Vertragspartnern. Eine vollständige Übertragung des Vertragsnaturschutzes an den Kanton erachtet die SP-Fraktion als zielführend und lösungsorientiert. Vollzugsdefizite können besser angegangen werden und die Auszahlung der Beiträge erfolgt effizienter. Wenn Freund-Eichberg, Huber-Oberriet und Sennhauser-Wil dem Kanton nicht den Vollzug, sondern lediglich noch die Zuständigkeit für die Rahmenbedingungen und das Vertragsmanagement zugestehen möchten, so werden der Vollzug und die Zuständigkeit sicher nicht besser. Das Verhältnis zwischen Bewirtschaftern, Gemeinden und Kanton würde damit noch grösser und die Schnittstellen noch schwieriger. Die Gemeinden solle ja nach wie vor zur Beratung vor Ort zur Verfügung stehen.

Im Rahmen ihrer Schutzverordnungen werden die Gemeinde nach wie vor involviert sein, da ja die meisten GAöL-Flächen auch in der Schutzverordnung verankert sind oder bzw. sein sollten.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Pool-Uznach (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Im Kanton St.Gallen ist die Dichte der Siedlungen und die Dichte der landwirtschaftlich genutzten Flächen enorm. Wir haben keine Brachflächen, wie wir dies bereits in unseren angrenzenden Nachbarsländern sehen. Es braucht einen gesetzlichen Schutz und auch einen Unterhalt der Biotope. Mit dem Vertragsnaturschutz stellen wir Bodenflächen für die Biodiversität bereit und können diese sicherer gewähren oder sogar steigern. Unterschiedliche und doch voneinander abhängige Zuständigkeiten, Fachwissen und Mangel an zeitlicher Kapazität bei den Gemeinden führen dazu, dass der Vollzug des Vertragsnaturschutzes auch Fragen auslöst.

Um die Qualität der Biodiversität zu erhalten braucht es auch aus Sicht der FDP-Fraktion einen effizienteren Vollzug. Die Digitalisierung hat sicher einen bedeutenden Schritt zur Erleichterung dazu beigetragen. Vollzugsänderungen sind somit auch schneller angepasst. Aber bereits die technische Anleitung zur Erstellung eines GAöL-Vertrags umfasst 24 Seiten – als keine einfache und kurze Sache. Die FDP-Fraktion ist grossmehrheitlich der Ansicht, dass ein Wechsel der gesamten Zuständigkeit der Vertragsnaturschutzes von den Gemeinden zum Kanton durchaus Sinn macht. Es entspricht einer Professionalisierung und einer Effizienzsteigerung des Vollzuges. Ebenfalls entspricht es einer wirklichen und erwünschten Strukturbereinigung seitens aller Beteiligten.



Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Rüegg-Eschenbach: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Dass die GRÜNE-Fraktion diese Motion einreichte, überraschte mich nicht, vielmehr das Erstaunen der Gutheissung durch die Regierung.

Als Landwirt und damaliger Gemeinderat, war ich in den 80er-Jahren dabei, dieses komplexe Vertragskonstrukt zum angeblichen Schutz der Natur umzusetzen. Meines Wissens galt schon damals «St.Gallen kann es.», und unser Kanton hat eine Pionierrolle eingenommen.

Gemäss Begründung der Regierung stehen 12´322 einzelne Flächen unter Vertrag, mit total Auszahlungen von 2,48 Mio. Franken, was pro Fläche 202 Franken entspricht. Meines Erachtens, wenn man den Aufwand betrachtet, ein schlechtes Preis-Nutzen-Verhältnis, insbesondere auch darum, weil die Anforderungen stets änderten. Das Dreieckverhältnis zwischen Bewirtschafter, Gemeinde und Kanton sei kompliziert, und erfordere einen hohen administrativen Aufwand. Es stellt sich die Frage, wird dieses Problem mit der Annahme der Motion gelöst? Mir fehlt der Glaube. Vielmehr sollten sich alle beteiligten Kreise dafür einsetzen, diesen Bürokratiekoloss zu vereinfachen. Laut rotem Blatt, bemängelt das Bundesamt für Umwelt, das rund 40 Prozent der Biotope von nationaler Bedeutung, keine Verträge aufweisen. Dafür hat man im Kanton St.Gallen 7'519 Flächen von lokaler Bedeutung unter Schutz gestellt. Deren Nutzen, steht gemäss Wortlaut der Motion, heute nicht zur Diskussion. Aber besteht hier nicht grosser Handlungsbedarf, und das GAöL hat versagt? Die Motionäre schreiben ohne Beizug von externen Fachpersonen seien die Gemeinden kaum in der Lage, die Qualitätsansprüche des Kantons zu erfüllen. Ich frage die anwesenden Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten sowie Gemeinderäte, wer zahlt denn neu die Funktionäre des Kantons? Haben die Gemeinden nur noch Beobachterstatus? Betreiben wir vernünftigen Naturschutz subsidiär an der Basis? Unsere wachsende Bevölkerung verlangt eine produzierende Landwirtschaft mit grosser Ernährungssicherheit.

Begegnen wir unserer Natur mit grossem Respekt und gesundem Menschenverstand. Die Regierung orientiert in jeder Botschaft, über die personellen und finanziellen Auswirkungen. Diese Motion wird zwar gutgeheissen, sagt aber in dieser Hinsicht nicht viel aus. Wir behandelten in dieser Session mit dem AFP, welcher Ansatz im Budget 2022 für individuelle Lohnmassnahmen vorgesehen ist. Ich frage Regierungsrat Tinner, welche finanziellen und personellen Konsequenzen hat eine allfällige Annahme dieser Motion?



Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Auf die Motion ist einzutreten. Der Antrag Freund-Eichberg / Huber-Oberriet / Sennhauser-Wil ist abzulehnen.

Das heutige System im Vertragsnaturschutz mit geteilten Zuständigkeiten zwischen Gemeinden und Kanton hat sich nicht bewährt. Den Gemeinden fehlt es an personellen und finanziellen Ressourcen, am nötigen Fachwissen, um einen wirkungsvollen Vollzug sicherzustellen. Das Resultat sind ungenügend geschützt die Naturschutzflächen, deren Qualität schleichend abnimmt. Diese Verarmung von Mooren, Trockenwiesen oder Hecken muss unbedingt verhindert werden. Zur Erhaltung der Biodiversität spielen bestehende Naturschutzflächen eine zentrale Rolle. Die Dreiecksbeziehung zwischen dem Amt für Natur, Jagd und Fischerei, 72 Gemeinden und über 2'000 Bewirtschaftern hat sich als aufwändig, bürokratisch und fehleranfällig herausgestellt. Von einer Neuregelung des Vertragsmanagement erhoffen wir uns eine Verbesserung im Vollzug und eine Reduktion des administrativen Aufwands. Die Grünliberalen unterstützen die Neuregelung der Zuständigkeit im Vertragsnaturschutz. Wir sind für Gutheissung der Motion. Den Antrag von Freund-Eichberg, Huber-Oberriet und Sennhauser-Wil lehnen wir ab. Aus unserer Sicht könnten genau durch diesen Antrag die Effizienzgewinne nicht gewonnen werden. Es macht aus meiner Sicht auch keinen Sinn, dass sich ein Landwirt in der Beratung an die Gemeinde wenden muss, wo ja das Fachwissen beim Kanton liegt. Es macht Sinn, das beim Kanton zu zentralisieren, um eine effiziente und auch kundenorientierte (gegenüber den Bäuerinnen und Bauern) Abwicklung sicherzustellen.

Irritiert bin ich auch etwas, woher jetzt dieser Antrag kommt, aus welchen Kreisen. Meines Wissens, und Sie können mich korrigieren, unterhält Bauernverband selbst ein Beratungsangebot für die Gemeinden. Mich würde hier interessieren, inwiefern Sie von einer solchen Regelung profitieren? Ob der Bauernverband davon profitiert? Aus meiner Sicht kann es nicht die Aufgabe des Kantons sein, dem Bauernverband Aufgabe zuzuschanzen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Freund-Eichberg (im Namen der SVP-Fraktion) legt seine Interessen offen als Landwirt der verschiedene Verträge abgeschlossen hat. Auf die Motion ist einzutreten. Dem Antrag Freund-Eichberg / Huber-Oberriet / Sennhauser-Wil ist zuzustimmen.

Ich habe GAöl-Verträge, BBF-Verträge 1 und 2, LQB-Verträge usw. abgeschlossen. Wie Sennhauser-Wil bereits erwähnt hat, ist es schwierig geworden. Ich danke der GRÜNE-Fraktion, dass sie das aufgenommen haben. Wir haben das in der Staatswirtschaftlichen Kommission im Jahr 2017 bereits behandelt und sind damals schon auf die schwierigen Verhältnissen der Bewirtschafter und des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei usw. gestossen. Wir lehnen die Motion 42.20.19 ab. Die vollumfängliche Übertragung des Vollzugs der GAöl-Verträge von der Gemeinde wegnehmen, erschwert die Nähe zu den Bewirtschaftern. Ebenfalls nennen wir die Meinung der Regierung für Gutheissung der Motion ab. Der Antrag Freund-Eichberg, Huber-Oberriet und Sennhauser-Wil ist zu unterstützen. Wir schlagen vor, dass die Neuregelung des Gesetzes über die Abgeltung ökologischer Leistungen an die Hand genommen wird und auf die Motion 42.20.19 einzutreten und die Gutheissung mit geändertem Wortlaut anzunehmen ist. Die Bereinigung des Schnittstellen bei den GAöl-Prozessen ist eine langjährige Forderung aller Beteiligten. Die Zusammenarbeit im jetzigen Dreiecksverhältnis Bewirtschafter, Gemeinde, Kanton ist richtig, aber nicht effizient und soll verbessert werden. Der Kanton soll sich bei den grundsätzlichen Anforderungen für da GAöl für das Vertragsmanagement, für die administrativen Instrumente sowie für die Abrechnung und Auszahlung der GAöl-Beiträge zuständig sein. Aber die Gemeinden müssten nach wie vor die Beratung und Zusammenarbeit mit den Bewirtschaftern machen. Das Handling mit den Objekten von lokaler Bedeutung sowie die Vertragsbereinigung bei den Objekten auf Nicht-Schutzflächen muss bei den Gemeinden liegen. Die Gemeinden können die Aufgaben durch verwaltungsinterne Pachtpersonen im Verbund mit anderen Gemeinden und/oder durch Delegationen an externe Fachpersonen/Fachstellen wahrzunehmen. Die verschiedenen Verträge von GAöl, Vernetzung BBF 1, Biodiversitätsförderfläche 2 und Landschaftsqualitätsbeiträge müssen bei den Gemeinden zusammengefasst werden, damit der Bewirtschafter und die Gemeinden einen Überblick über die Fördermassnahmen haben und die einzelnen Verträge zusammengefasst werden können.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Sennhauser-Wil legt seine Interessen offen als Biobauer und langjähriges Mitglied der Gemeinde Wil im GAöl-Vollzug und in den verschiedenen Vernetzungs- und Naturschutzprojekten. beantragt im Namen von Freund-Eichberg / Huber-Oberriet / Sennhauser-Wil Gutheissung mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, das Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen (sGS 671.7) dahingehend zu ändern, dass die Zuständigkeit für die Rahmenbedingungen und das Vertragsmanagement dem Kanton übertragen wird und die Gemeinden oder deren Beauftragte für die Beratung vor Ort und die Zusammenarbeit mit den Bewirtschaftern verantwortlich sind. Die Gesetzesanpassung und die Neuorganisation sind vorzunehmen unter Berücksichtigung der Digitalisierung und der Zuständigkeiten von Kanton, Gemeinden und Bewirtschaftern im Rahmen der Vollzugsaufgaben für die Landwirtschaft.»

Vorab danke ich der GRÜNE-Fraktion für die Einreichung der Motion. Sie hat ein seit Jahren diskutiertes Problem aufgenommen und verlangt eine Neuregelung der Zuständigkeiten im GAöl-Bereich. Wir können die Stossrichtung im Grundsatz unterstützen, jedoch, und darum auch der vorliegende Antrag zur Anpassung des Wortlautes, sehen wir bei der Neuregelung der Zuständigkeit neu keine vollumfängliche Zuständigkeit beim Amt für Natur, Jagd und Fischerei. Die Vorgaben für das GAöl, die Festlegung der Rahmenbedingungen und Standards, die Koordination der Qualitätskontrollen und die Beitragszahlungen sind Aufgaben, für die das Amt für Natur, Jagd und Fischerei zuständig sein soll. Eine wesentliche Vereinfachung kann damit erzielt werden, dass die Verträge neu nur noch zwischen Kanton und Bewirtschafter sowie als Rahmenverträge erstellt werden. So gehört das bisherige Dreiecksverhältnis Kanton, Gemeinde, Bewirtschafter der Vergangenheit an. Ziel der Neuorganisation soll aber auch sein, dass die vielen Verträge über Kleinstflächen und Nicht-Schutzflächen, so genannte Pufferzonen, aufgelöst werden. Die Qualität der Biodiversität kann über die Instrumente der Landwirtschaftsgesetzgebung viel besser gefördert und dort integriert werden. Die Regierung hat auf dem roten Blatt ausgeführt, dass pro Jahr rund 2,5 Mio. Franken an GAöl-Beiträgen ausbezahlt werden. In der Summe ist das ein stolzer Betrag, jedoch ist der dafür getätigte personelle Aufwand bei Kanton und Gemeinden unverhältnismässig. Für uns Kantonsräte ist es übrigens auch gut zu wissen, dass von den angesprochenen 2,5 Mio. Franken lediglich 1,1 Mio. Franken an Flächen ausgerichtet werden, welche durch Landwirte bewirtschaftet werden. Rund 60 Prozent der Beiträge gehen an Privatpersonen, Vereine, Genossenschaften, wie z.B. auch an Pronatura. In diesem Zusammenhang ist es also keine reine Landwirtschaftsvorlage, und trotzdem ist es gerade aus Sicht der Landwirtinnen und Landwirte wichtig, dass die Neuorganisation der Zuständigkeiten umfassender angegangen wird.

Heute ist es möglich, dass ein Bewirtschafter auf der gleichen Fläche in Bezug auf die Nutzung gleich vier Ansprechpartner hat. Einerseits das Landwirtschaftsamt mit der Nutzung nach DZV oder die Fläche kann einem Vernetzungsprojekt in der Gemeinde zugehörig sein. Eventuell ist die Fläche auch Massnahmeteil eines LQP, eines Regionalvereins und schlussendlich kann es noch einen GAöl-Vertrag unter Aufsicht des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei haben. Vier Ansprechpartner, vier Organisationen und verschiedene Ämter, das darf in Zukunft nicht mehr sein.

In dem Sinn erachten wir als Antragsteller und auch meine Fraktion die Neuorganisation des GAöl als folgerichtig, und dass es in die Aufgaben des Landwirtschaftsamtes mit deren Vollzugsaufgaben eingebunden wird. Somit ist die Gewähr gegeben, dass die bisherige bewährte Zusammenarbeit den Gemeinden beibehalten wird und dabei die Koordination und Vereinfachung im Zentrum stehen muss.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Um es gleich vorwegzunehmen, es geht bei dieser Motion nicht um neue Naturschutzflächen, sondern es geht um Vereinfachungen und um eine effiziente Aufgabenerfüllung. Vertragsnaturschutz, das heisst aktuell über 12'000 einzelne Flächen und ganz viele unterschiedliche Personen, Landwirtinnen und Landwirte sowie auch nicht Landwirtinnen und Landwirte haben diese Flächen. Sie alle haben einen Vertrag. Die Zuständigkeit liegt meistens auf der untersten Ebene. Aber nicht nur, wir haben vor allem ein System, das nicht ganz durchsichtig ist und einen grossen administrativen Aufwand erfordert. Etliche Gemeinden fühlen sich in der Tat überfordert. Sie haben deswegen die Erledigung der verschiedenen Aufgaben an Dritte ausgelagert. Das heisst aber überhaupt nicht, dass dies entsprechend auch optimaler oder fehlerloser erledigt würde. Überprüfungen ergaben nämlich, dass ein grosser Teil der Verträge Fehler und Unzulänglichkeiten aufwies oder immer noch aufweist. Bei mehreren Flächen, die man mit den Verträgen hätte schützen sollen, traten sogar noch Verschlechterungen auf. Das wiederum führt zu einem langen Hin und Her mit viel Unsicherheit und zu einem Mehraufwand. Das bringt Ärger und Verunsicherung, die niemandem etwas nützen. Im Gegenteil, die aktuelle Situation führt dazu, dass viele Verträge neu erstellt werden müssen. Das führt, wie gesagt, auf der untersten Ebene zu Mehraufwand. Die Motion will nichts anderes als dass man eine Einheitlichkeit auf die Frage schafft: Wer erfüllt die Aufgaben wirklich? Und vor allem, dass nicht mehr die Gemeinden für den Vollzug zuständig sind, sondern dass das hier von Seiten des Amtes erledigt wird.

Die Motion bringt auch Sicherheit für die Bewirtschafter und Entlastung ganz unten. Es bringt auch eine Sicherheit für eine angemessene Aufgabenerfüllung. Im Vollzug wird es anschliessend einfacher. Die Regierung führt auf dem roten Blatt ausführlich und in jeder Weise nachvollziehbar aus, warum diese neue Zuteilung Sinn macht.

Es liegt ein Antrag vor und ich denke, dass es Sinn macht, dass ich zu diesem Stellung nehme, wenn er vorgestellt wurde.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Gutheissung der Motion.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat heisst die Motion mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag Freund-Eichberg / Huber-Oberriet / Sennhauser-Wil mit 83:20 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Wortlaut gemäss Antrag der Freund-Eichberg / Huber-Oberriet / Sennhauser-Wil dem ursprünglichen Wortlaut der GRÜNE-Fraktion mit 65:39 Stimmen bei 1 Enthaltung vor.



Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Gschwend-Altstätten: Der Antrag Freund-Eichberg / Huber-Oberriet / Sennhauser-Wil ist abzulehnen.

Ich glaube, Freund-Eichberg hat vorhin Regierungsrat Tinner falsch verstanden. Ich meine ich habe ihn richtig verstanden, dass er findet, Regierungsrat Tinner habe das rote Blatt sehr gut erklärt und gesagt, weshalb es notwendig ist, dass man hier diese Änderungen vornimmt. Der Antrag, den Sie mit den anderen beiden Kantonsräten eingereicht haben, ist eigentlich ein Etikettenschwindel. Ich sage das deswegen, weil es letztendlich nicht um eine Gutheissung geht, sondern, wenn man es wirklich durchdenkt, ist es ein Antrag auf Ablehnung. Wie schon im Eintreten ausgeführt, Ziel der Motion ist, dass der Vollzug einfacher und effizienter wird und die Gemeinden entlastet werden.

Mit dem eingereichten Antrag findet überhaupt nichts von Entlastung statt, sondern es ist eigentlich in der Fortführung nur eine weitere Verkomplizierung des Vollzugs und das wurde vorher von Regierungsrat Tinner sehr gut ausgeführt. Es ist eine Notwendigkeit da, dass man diese Vereinfachung erreicht. Das ist ein Weg, der wirklich dorthin führt und er ist auch schon abgesprochen mit den Akteuren wie es Regierungsrat Tinner ausgeführt hat.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Tinner zu Rüegg-Eschenbach: Ich kann Ihnen Ihre Frage gerne beantworten. Ich habe versucht sie bereits vorhin im Kontext zu beantworten, dass wir natürlich auch auf die bestehenden Fachkräfte zurückgreifen und deshalb nicht per se sozusagen eine personelle Aufstockung im Rahmen im Amt für Natur, Jagd und Fischerei vornehmen, da es ist ja Sonnenklar ist, hier gibt es sehr viele Fachkräfte, Öko-Büros, die seit Jahren ein hohes Fachwissen haben, das wollen wir natürlich nicht auf einmal zerstören, indem wir dann die eigenen Personen anstellen. Auch dort, wo die Gemeinden bis anhin finanziell in Bezug auf die Beitragsausrichtung einbezogen sind, werden sie auch weiterhin eine Aufgabe haben, vor allem finanzieller Art.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Rüegg-Eschenbach zu Regierungsrat Tinner: Welche finanziellen und personellen Konsequenzen hat das zur Folge? Ich gebe zu, ich habe in meiner Gemeinde Eschenbach nachgefragt, bei meinem Berufskollegen, der diese Aufgabe in unserer Gemeinde erfüllt, irgendwie muss das Landwirtschaftsamt Personal aufstocken oder wird das ausgelagert?

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Freund-Eichberg: Dem Antrag Freund-Eichberg / Huber-Oberriet / Sennhauser-Wil ist zuzustimmen.

Ich habe die Ausführungen von Regierungsrat Tinner gehört und ich meine, er hat bestätigt, dass der Antrag Freund-Eichberg, Huber-Oberriet und Sennhauser-Wil sinnvoller und besser sei als der ursprünglichen Wortlaut der Motionäre und der Regierung, weil wir unsere Wünsche und Forderungen konkret anbringen, dass die Gemeinden hier nicht aussen vor gelassen werden. Die Regierung kann jetzt schon sagen, dass sie dann mit den Gemeinden sprechen und es versuchen wird, aber im Wortlaut der Motion ist es nicht vorgesehen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratsvizepräsidentin: stellt Eintreten auf die Motion fest.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Auf die Motion ist einzutreten. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Konsens besteht im schwerfälligen Dreiecksverhältnis, das jetzt mehrmals erwähnt wurde. Konsens besteht sicher auch, dass sehr viele Gemeinden, wie es jetzt Looser-Nesslau ausgeführt hat, die Abwicklung des Vertragswesens, aber auch die Kontrolle, ausgelagert haben. Es ist selbstverständlich nicht die Absicht des Volkswirtschaftsdepartement bzw. des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei alles selbst zu machen. Auch wir wollen natürlich auf bewährte fachliche Unterstützung zurückgreifen können. Was wird aber wollen, ist die Unzufriedenheit, die sich aufgrund von Abgleichen zwischen Gemeinde, Bewirtschafter und Amt für Natur, Jagd und Fischerei ergibt, reduzieren bzw. gänzlich abschaffen. Hier kommt das Stichwort Digitalisierung zum Tragen. Ich bin überzeugt, dass wir hier mit bestehenden Möglichkeiten eine Optimierung erreichen können. Ich möchte darauf hinweisen, dass sämtliche Beiträge, die nach Direktzahlungsverordnung ausgerichtet werden, also diese Verträge mit Landwirten, bereits heute schon im agriGIS geführt, Huber-Oberriet. Das ist zumindest möglich. Die Beiträge von nicht Direktzahlungverordnungsberechtigten werden noch anderweitig geführt. Selbstverständlich haben wir hier ein Interessen, dass wir hier EDV-mässig diese Verträge so bewirtschaften können, dass der grösstmögliche Nutzen für die betroffenen Landwirte wie aber auch für die Verwaltung möglich ist. Ich glaube, das ist eine Frage der Organisation.

Zumindest, und da bin ich froh um die Ausführungen der einzelnen Votanten Freund-Eichberg, Huber-Oberriet und Sennhauser-Wil. freund Hubert und zehn Hause. Sie haben klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht nur eine Kantonalisierung unterstützen, sondern Sie wollen auch keine Kompetenzverschiebung weg vom Amt für Natur, Jagd und Fischerei, Natur- und Landschaftsschutz, in die Landwirtschaft. Dieses Ansinnen können wir nicht unterstützen und deshalb bitte ich Sie, lediglich, dem Antrag der GRÜNEN-Fraktion bzw. dem Wortlaut für Gutheissung zu folgen und nicht dem geänderten Wortlaut, weil das führt tatsächlich dazu, und da müssen wir ehrlich, nicht zu einer Vereinfachung, da werden wir noch weitere Akteure im Spiel haben. Wir wollen die Gemeinden als Ansprechsperson nicht einfach aussen vor lassen. Im Rahmen der gesetzlichen Anpassung haben wir von Seiten der VSGP, und hier pflegen wir auch über die Kontaktgruppe VSGP und Volkswirtschaftsdepartement eine intensive Austauschen, die Rückmeldung, dass eine Mehrheit der Gemeinden eine Kantonalisierung unterstützt. Wir haben auch durchaus seitens der VSGP Hinweise, dass viele Gemeinden eigentlich das kommunale Landwirtschaftsamt, das ja heute noch als Ansprechs- und Kontaktamt vor Ort für die Gemeinden zuständig ist, abschaffen möchten und diese Aufgabe vollumfänglich, wenn es Rückfragen von Landwirten gibt, direkt an das Landwirtschaftsamt verweisen. Hier kann ich Ihnen aber auch mitteilen, seitens des Landwirtschaftsamtes sind wir sehr wohl der Auffassung, dass diese Kontaktaufnahme vor Ort nach wie vor sinnvoll ist. Aber das Landwirtschaftsamt der Gemeinden muss jetzt natürlich z.B., wenn wir von der Geflügelgrippe sprechen, auch wieder Erhebungen vor Ort machen. Das ist teilweise dann auch mit Arbeit verbunden, indem man die betroffenen Geflügelhalter, das sind vor allem Hobbytierhalter ermitteln muss. Sie sehen, wir werden sicher im Rahmen der Erarbeitung der Gesetzgebung auch die Gemeinden mit einbeziehen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Looser-Nesslau legt seine Interessen als Gemeindepräsident von Nesslau offen.

Nesslau ist wohl die grösste Bauerngemeinde im Kanton. Ich habe nichts dagegen, wenn das Vertragsmanagement zum Volkswirtschaftsdepartement wechselt. Dennoch würde ich eine Beratung vor Ort durchwegs als sinnvoll erachten, allein bei uns 140 Direktzahlungsbetriebe, die schlussendlich alle bei der kantonalen Stelle nachfragen werden, wir haben rund 1'050 Flächen unter Vertrag, was jetzt wo genau gilt. Es ist ja heute nicht so, dass ich die Verträge noch selber mache, wie mein Vorredner Huber-Oberriet. Vielmehr ist der Abgleich zwischen Landschaftsqualität, Vernetzungsprojekt und GAöL zwingend und der Landwirt erhält schlussendlich, zumindest bei uns, eine ausgedruckte Karte, damit er überhaupt noch weiss, welche Fläche er wie bewirtschaften kann und darf. Das ist meines Erachtens auch zukünftig notwendig. Wir haben das an ein Büro ausgelagert, weil wir selber hier nicht in der Lage sein wollen, diese Arbeiten entsprechend zu erledigen. Das Naturschutzbüro macht das hervorragend und die Landwirte haben einen Ansprechpartner. So wäre dann eine Frage, wenn das wirklich zum Kanton wechseln sollte, würde unser Büro nach wie vor zur Verfügung stehen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das dann effizient ist, wenn alle die Mitarbeiter beim Kanton belästigen würden.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Schwager-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Die Aufgabenteilung in der heutigen Form hat eine lange Geschichte. Die Aufgaben wurden den Gemeinden übertragen, weil der Kanton die Ressourcen nicht bereitstellen wollte. Es ist ernsthaft zu prüfen, ob das GAöL-Vertragswesen nicht dem Kanton übertragen werden soll. Auch im Landwirtschaftsbereich ist immer mehr Fachwissen nötig. Gerade in kleineren Gemeinden betreut oft eine Person mehrere Bereiche oder Ressorts. Das Fachwissen und auch die Ausrüstung sind teilweise ungenügend. Die Folge: Es leidet das Interesse, diese Aufgaben auch wirklich wahrzunehmen. So weit zum inhaltlichen Bereich.

Ich bin auf dem Land aufgewachsen, habe eine Bankausbildung gemacht und habe mich mit dem Votum, das ich vorgetragen habe, auch mit fremden Federn geschmückt. Es ist nicht mein Votum, es ist ein Votum, dass Huber-Oberriet im Rahmen eines Erfahrungsaustauschs so oder ähnlich gehalten hat zum GAöL-Vollzug zwischen der VSGP und dem Amt für Natur, Jagd und Fischerei im Januar 2017. Mich würde es nun interessieren, Huber-Oberriet, haben sich die personellen Ressourcen in den Gemeinden seit Januar 2017 verbessert? Besteht mehr Fachwissen in den Gemeinden und wurde die Ausrüstung seit Januar 2017 besser?

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021