Geschäft: Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.21.02
TitelGesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung25.11.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinKommissionsbestellung vom 30. November 2020
AntragAntrag SVP-Fraktion vom 15. Februar 2021
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 28. Januar 2021
AntragAntrag FDP-Fraktion zu Art. 5 vom 16. Februar 2021
ErlassAbstimmungsvorlage vom 17. Februar 2021
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 15. Februar 2021
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 17. Februar 2021 für die zweite Lesung
AntragAntrag Lippuner-Grabs / Surber-St.Gallen / Götte-Tübach / Sarbach-Wil / Dürr-Widnau zu Art. 4 Abs. 3 vom 15. Februar 2021
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 19. Januar 2021
ProtokollauszugVorabzug der Wortmeldung des Vorstehers des Volkswirtschaftsdepartementes vom 1. Dezember 2020
AllgemeinInformation der Regierung vom 24. November 2020
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 19. Februar 2021
BerichtErläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 26. September 2021
ProtokollauszugFeststellung des Ergebnisses der Volksabstimmung und der Rechtsgültigkeit sowie Festlegung des Vollzugsbeginns vom 19. Oktober 2021
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 16. Februar 2021
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.2.2021Antrag Lippuner-Grabs / Surber-St.Gallen / Götte-Tübach / Sarbach-Wil / Dürr-Widnau zu Art. 4 Abs. 3113Zustimmung0Ablehnung7
16.2.2021Antrag SVP-Fraktion31Zustimmung74Ablehnung15
17.2.2021Antrag der vorberatenden Kommission zu Art. 5 Abs. 2109Zustimmung0Ablehnung11
17.2.2021Antrag der vorberatenden Kommission (Auftrag)103Zustimmung0Ablehnung17
17.2.2021Schlussabstimmung108Zustimmung0Ablehnung12
Statements
DatumTypWortlautSession
17.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat erlässt das Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie mit 108:0 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission mit 103:0 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Ich habe irrtümlicherweise eine Handnotiz übersehen. Es tut mir Leid, wenn ich nochmals zum Mikrofon greifen muss. Der zweite Hinweis von Bühler-Bad Ragaz: Ich könnte den auch dem Präsidenten der Regierung zur Beantwortung zuweisen. Sie konnten gestern den Medien entnehmen, dass zumindest das Bundesamt für Gesundheit nun diese Kantone aufgefordert hat, entsprechende Korrekturmassnahmen einzuleiten. Da werden Sie sicher auch Verständnis haben, wenn wir jetzt nun in diesem Prozess der Wiederherstellung der Ordnung, noch auch noch Take-Away in den Skigebieten zulassen. Ich kann Ihnen aber versichern, die Regierung des Kantons St.Gallen ist gerne bereit, Take-Away zuzulassen, wenn wir hier auch eine klare Botschaft aus Bundesbern empfangen. Aber wir werden uns nicht bundesrechtswidrig verhalten. Danke vielmals, wenn Sie das so auch mitnehmen und vor allem auch den Direktbetroffenen so kommunizieren.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Auch ich kann Ihnen versichern, dass die Regierung diesen Prüfauftrag nicht bekämpft, aber ich möchte nochmals auf den Gesuchsprozess für Seilbahnen eingehen. Nach der in unserem Erlass eingebauten Subsidiaritätsregelung werden die Skigebiete zu erst nach der normalen Härtefallregelung geprüft. Falls die Betriebe darunter fallen und etwa nach dem neuen Art. 5 Abs. 2, den Sie soeben beschlossen haben, auch A-fonds-perdu-Beiträge erhalten, dann müssen sich die Gemeinden nicht beteiligen. Die Mitwirkungspflicht der Gemeinden gilt nur dann, wenn das Subsidiaritätsprinzip der kantonalen Regelung zur Anwendung kommt. Aus diesem Grund betrachtet die Regierung diesen Prüfauftrag auch nicht als Prolem.

Zu Bühler-Bad Ragaz möchte ich einfach sicherheitshalber darauf hinweisen, die Gemeindebeteiligung wird dann nur für die neun Tage hier bei den nicht rückzahlbaren Beiträgen nicht in Anspruch genommen. Sonst gilt dann, wie von mir beschrieben, die Subsidiaritätsregelung, wie jetzt beschrieben.

Ich kann Ihnen auch versichern, wir werden selbstverständlich, wenn sämtliche Gesuche von den Bahnen eingereicht wurden und wir diese auch prüfen konnten, werden wir diese Erkenntnisse, die Sie uns jetzt in Auftrag gegeben haben, wieder entsprechend vorlegen.

Zumindest ein kleiner Hinweis an Götte-Tübach: Sie haben von einem Testergebnis gesprochen. Wahrscheinlich sind Sie schon dermassen stark im Testprozess. Es handelt sich immer noch um ein Prüfergebnis, das hat mich doch noch ein bisschen zum Schmunzeln gebracht. Wahrscheinlich sind Sie schon in der Vorbereitung und Beantwortung der dringlichen Interpellationen angelangt, auch dafür habe ich natürlich Verständnis.

Wir bekämpfen diesen Auftrag nicht. Wir werden Ihnen dann auch wieder zeitnah entsprechende Erkenntnisse aus dem Prüfauftrag zukommen lassen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung



Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Bühler-Bad Ragaz legt seine Interessen offen als Gemeindepräsident von Bad Ragaz, die Standortgemeinde der Pizolbahnen ist. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Der Auftrag lautet: «Die Regierung wird eingeladen zu prüfen, ob nicht rückzahlbare Beträge ohne Gemeindebeteiligung gewährt werden können.» Ich gehe davon aus, es geht nicht nur um das Ob, sondern auch um das Wie. Möglicherweise wurde die Formulierung am späten Abend gemacht, wo man vielleicht die Details nicht so angeschaut hat.

Ich bin erfreut über diesen Zusatzauftrag und ich hoffe, dass es Lösungen beim Kanton, wenn nicht beim Bund Lösungen gibt, wie nicht rückzahlbare Beträge ohne Gemeindebeteiligung gewährt werden können. Ich hoffe sehr, dass es Lösungen für neun Tage im Dezember gibt, an welchen die Bergbahnen von der Regierung geschlossen wurden bzw. deren Betriebsbewilligung entzogen wurde.

Noch einen kleinen Hinweis: Gestern in den Medien und heute in den Zeitungen wurde wieder viel über die Take-Aways geschrieben. Ich hoffe hier einfach, dass sich der Kanton St.Gallen der Bündner Thematik anschliesst und ganzheitliche Lösungen angeht und das in Wirtschaftsräumen anschaut und nicht nur auf Kantonsebene.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Wir haben das intensiv diskutiert, uns ist ganz wichtig, dass für diese neun Tage, die in diesem Prüfauftrag im Fokus stehen, keine Gemeindebeteiligung vorzusehen ist. Aber selbstverständlich hoffen wir im Sinne des Kantonshaushalts, dass sich in Bern noch etwas bewegt. Wir haben vorhin gehört, Bern hat weitere Mittel gesprochen, hat sich aber noch nicht explizit zum Thema der Seilbahnen geäussert. Das könnte aber aufgrund gewisser Anzeichen noch passieren. Selbstverständlich werden dann entsprechende Möglichkeiten in Bern Unterstützung für diese Seilbahnen abzuholen sehr geschätzt.

Wir sind gespannt, was die Regierung uns in ihrem Prüfungsauftrag vorlegen wird, und sind auch gespannt, was die Bergbahnen entsprechend bei der Regierung einreichen werde, weil das ist ja auch noch nicht in allen Teilen geschehen. Wir hoffen, dass dieser Prüfauftrag zeitnah stattfinden kann. Die Kommission hat ja in dieser Dynamik, wie wir unterwegs sind, bereits einen weiteren Sitzungstag festgelegt, wo wir hoffen, ein aufschlussreiches Testergebnis über diese Prüfung diskutieren zu dürfen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Gestern habe ich in meinem Eintretensvotums den Satz: Wer zahlt befiehlt bzw. umgekehrt wer befiehlt der zahlt, bemüht. Bei der vom Kanton St.Gallen behördlich angeordneten Schliessung während neun Tagen im Dezember könnte man das tatsächlich so sehen. Insofern findet die FDP-Fraktion den Prüfungsauftrag passend. Die einzigartige Behandlung der Gemeinden bei A-fonds-perdu-Beiträge werden somit nochmals überprüft und angeschaut.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Zugegebenermassen konnten wir die Frage nach einer allfälligen Gemeindebeteiligung noch nicht diskutieren. Man könnte rein theoretisch ja zumindest darauf kommen, da die Kantone aufgrund Schliessungen des Bundes ja auch einen Anteil mittragen müssen. Diese Frage muss aber nicht jetzt diskutiert werden. Wir finden es wichtig und richtig, dass auch die Seilbahnen, wie alle anderen betroffenen Branchen, die von einer behördlichen Schliessung betroffen waren, entsprechend dafür entschädigt werden.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Bei den Seilbahnunternehmen sind wir noch nicht ganz so weit wie bei anderen Branchen. Glücklicherweise bleibt uns bei den Seilbahnunternehmen noch etwas mehr Zeit, da die Liquidität in absehbarer Frist sichergestellt ist. Darum können wir den Weg über einen Auftrag an die Regierung gehen und müssen noch nicht heute in die Bestimmungen des Gesetzes eingreifen. Auf diese Weise kann die Regierung die notwendigen Abklärungen treffen und die erforderliche Grundlage aufbereiten. Wir können auch schauen, ob es Entwicklungen auf Bundesebene gibt, die Richtung Bundeslösung für Seilbahnunternehmen geht.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die Kommission hat diesen Auftrag gestern Abend zusammen erstellt und wir laden Sie ein diesen Auftrag zu unterstützen.

Wir reden hier nur für diese neuen Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr, wo der Kanton St.Gallen im Gegensatz zu anderen Kanton die Skigebiete explizit schliessen liess. Wir finden, dass für diese Zeit nicht unbedingt ein Gemeindeanteile logisch wäre, zudem wäre das sehr kompliziert umzusetzen, da müsste vermutlich jede Gemeinden eine Bürgerversammlung abhalten. Es geht uns darum, dass die Regierung jetzt prüft, wie wir das machen können. Diesen Auftrag haben wir gestern unserem Regierungsrat mitgeben und würden ihn gerne von Ihnen allen absegnen lassen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Wir zum Auftrag der vorberatenden Kommission nach Art. 35 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Art. 5 Abs. 2 mit 109:0 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich danke Ihnen für die positive Aufnahme des Kommissionsantrages von Art. 5 Abs. 2. Ich möchte aufgrund dieser einhelligen Zustimmung, die zu erwarten ist, doch noch ein paar Ausführungen hierzu machen. Es ist festzuhalten, dass mit dieser Anpassung durch den Kantonsrat eine grundsätzliche Vergütung der ungedeckten Fixkosten erfolgen wird – unabhängig von der Einstufung als Härtefall unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Entsprechend werden auch Unternehmen mit nicht rückzahlbaren Beiträgen unterstützt werden, deren Überlebensfähigkeit aufgrund ihrer Situation (Liquidität und/oder Eigenkapital) absolut problemlos auch ohne Finanzhilfe sichergestellt wäre. Ich sage das deshalb ganz bewusst und gezielt, dann das ist letztlich eine Abkehr von unserer bisher gelebten Praxis des Vollzugs der Härtefallgesetzgebung, in dem wir einerseits Härtefallgelder à-fonds-perdu und/oder Solidarbürgschaften sprechen konnte. Ich sage das auch deshalb bewusst zuhanden der Materialien, damit dann nicht irgendwann in eins, zwei Jahren, wenn die Finanzkontrolle den Vollzug dieses Gesetzes revidiert, zum Schluss kommt, wir wären hier seitens Verwaltung zu grosszügig gewesen, sondern ich habe hier und jetzt sowie auch gestern Abend in der vorberatenden Kommission zur Kenntnis genommen, dass das Ihr expliziter politischer Wille ist.

Surber-St.Gallen: Sie haben die Frage der Marge bzw. des Zusatzes der Sicherheitsmarge bei den ungedeckten Fixkosten angesprochen. Wir haben gestern in der vorberatenden Kommission aufgezeigt, dass je nach Antrag eines Gesuchstellers oder einer Gesuchstellerin in der Regel nebst dem A-fonds-perdu-Beitrag noch zusätzlich eine Solidarbürgschaft gesprochen wurde, und zwar ist das eine Marge, die etwa bis 20 Prozent des angesuchten Beitrags gehen kann. Somit werde ich Ihnen natürlich auch bestätigen können, dass wir versuchen werden, diese Sicherheitsmarge auch weiterhin umzusetzen. Einfach auch unter dem Vorbehalt, aber da gehen wir in der Zwischenzeit davon aus, dass diese Sicherheitsmarge wie von mir beschrieben, vom Bund bzw. vom SECO anerkannt wird.

Thalmann-Kirchberg hat angesprochen, dass vor allem jene Betriebe und Unternehmungen, die jetzt bereits Vorbescheide oder Verfügungen erhalten haben, unter den neuen Gesichtspunkten zu einem anderen Ergebnis kommen. Und zwar ist das Ergebnis dann ausschliesslich ein A-fonds-perdu-Beitrag, die erhalten selbstverständlich einen angepassten Vorbescheid oder eine angepasste Verfügung. Das wird selbstverständlich automatisch umgesetzt, da müssen sich die Betroffenen nicht noch zusätzlich beim Volkswirtschaftsdepartement melden. Mir erscheint aber ein Aspekt auch wichtig zu sein nebst meiner jetzt hier politisch vorgenommenen Erklärung. Wenn wir diese Fragen klar geklärt haben, dann kommen natürlich im Verzug wieder andere Fragen auf, und vor allem wird es dann auch zur Frage kommen, wie wir mit Betrieben oder Gesuchen umgehen, wo offensichtlich der Antragsteller seinen Betrieb aushöhlt. Hier sind wir durchaus der Meinung, dass es hier dann im Vollzug sachgerechter Weise durchaus auch möglich sein sollte, von dieser klaren Haltung, die Sie jetzt hier dann beschliessen abzukommen, und dann auch in solchen Fällen, wo offensichtlich Betriebe ausgehöhlt werden, doch auch weiterhin Solidarbürgschaften gewährt werden können. Das ist eine Ausnahme, ich wollte Ihnen das aber hier auch transparenterweise aufzeigen, dass solche Fragen dann natürlich im Nachgang ebenfalls ans Tageslicht kommen. Ich danke Ihnen, dass Sie sich zu dieser Präzisierung durchgerungen haben.

Es wurde vorhin auch von Götte-Tübach auch das Volumen angesprochen. 15 Uhr ist jetzt vorbei und somit verstosse ich nicht mehr gegen eine Sperrfrist des Bundes. Es ist tatsächlich so, dass der Bundesrat in einer Medienmitteilung verlauten liess, dass er das Programm für Betriebe bis und mit 5 Mio. Franken Umsatz 6 Mrd. Franken zur Verfügung stellt und für Betriebe, die mehr als 5 Mio. Franken aufweisen 3 Mrd. Franken. Diese 3 Mrd. Franken trägt der Bund vollumfänglich. 1 Mrd. Franken ist weiterhin als Reserve des Bundesrates geplant oder reserviert. Wenn man jetzt die Kostenteilung zwischen 70 Prozent Bund und 30 Prozent Kantone betrachtet, und wenn wir diese 6 Mrd. Franken auf den Kanton St.Gallen umrechnen, ich habe es jetzt überschlagsmässig gemacht, dann können wir feststellen, dass wir +/- bei 100 Mio. Franken Kantonsanteil landen werden. Somit können wir zumindest feststellen, dass wir mit dieser Vorlage, die Sie heute in der zweiten Lesung beraten, durchaus wiederum sehr in line sind mit der in der Zwischenzeit wieder angepassten Bundesvorgaben.

Ich erlaube mir auch noch einen kurzen Hinweis zur den Ausführungen von Blumer-Gossau: Mietzinse sind nach meinem Verständnis auch Fixkostenbestandteil. Ich bitte Sie, jetzt dieses Gesetz so durchzuberaten und nicht noch eine weitere Schleuse zu öffnen. Auch hier verrate ich nichts neues, ich kann Ihnen diese Medienmitteilung gerne auch zustellen, wenn Sie sie noch nicht schon bereits erhalten haben. Ich habe beim kurzen Durchlesen festgestellt, dass der Bundesrat in Bezug auf die Mietzinserlasse oder den Eingriff in die Geschäftsmieten keine weitergehenden Massnahmen mehr vornimmt. Deshalb erkenne ich auch keinen Bedarf, dass wir jetzt hier seitens des Kantons bereits Aktivitäten aufnehmen.

Das wären meine Präzisierungen. Ich danke Ihnen für die Auseinandersetzung und für den Austausch. Ich bin auch persönlich davon überzeugt, dass wir hier eine sehr gute Lösung erarbeiten konnten – recht herzlichen Dank.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen legt seine Interessen als Mitglied der Geschäftsleitung des Hauseigentümer-Verband (HEV) Kanton St.Gallen offen.

Nach Blumer-Gossau möchte ich auch meine Überlegungen aus Sicht des HEV bzw. der Vermieter darlegen. Es ist für mich völlig unbestritten, und ich nehme an, für die meisten von uns im Verband, dass gewisse Geschäfte und Restaurants aufgrund der Einschränkungen durch die Behörden und nicht durch die Pandemie, nicht öffnen dürfen bzw. geschlossen sind. Dass das harte finanzielle Konsequenzen sind, bestreite ich nicht. Wir haben bei der ersten und bei der zweiten Welle unsere Mitglieder aufgefordert und machen das regelmässig immer wieder, im Einzelfall Möglichkeiten zu suchen, wo und wie man entgegen kommen kann. Ich bin aus Sicht der grundsätzlichen Überlegungen auch vom Grundsatz der Eigentumsgarantie dankbar, dass das Bundesparlament nach erstem Wanken entschieden hat, dass nicht das Mietrecht jetzt notfallmässig verändert wird, dass Ausfälle zwischen halben, dreiviertel und ganzen Ausfällen zu Lasten der Vermieterin bzw. des Vermieters beschlossen wurden. Das ist ein Eingriff in die Vertragstheorie. Ich habe aber auch Verständnis, wenn man jetzt im Zusammenhang mit diesen Härtefällen oder wie die Gesuche dann alle heissen, die Frage der Mietzinsreduktion bzw. der Mietzinszahlungen mitberücksichtigt. Das ist auch mein Verständnis, dass diejenigen, die etwas anordnen, welches nachher diese Konsequenzen hat, die finanziellen Konsequenzen zu tragen haben, aber nicht primär die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer.

Blumer-Gossau, ich verstehe Sie auch Ihrer Sicht. Wenn Sie natürlich sagen, das Durchlassen dieser Mietzinse sei eine Bereicherung der Finanzbranche. Ich habe dazu einen Bericht im «Sonntagsblick» gelesen. Ich nehme an, er ist korrekt. Ein grösseres Restaurant z.B. in einer Stadt Zürich, mit einem monatlichen Mietzins von über 20'000 Franken und die Vermieterin habe kein Entgegenkommen gezeigt. Interessant war aber, als ich las, wer die Vermieterin ist, es ist die Pensionskasse des Kantons mit öffentlichen Angestellten. Diese Pensionskasse hat wie andere Vermieter auch, einen Auftrag, Geld zu beschaffen bzw. Rendite zu erwirtschaften und kann wahrscheinlich nicht einfach über längere Zeit auf diese Einnahmen verzichten. Deshalb unterstütze ich Ihren Wunsch, dass man im Rahmen dieser Härtefalllösungen Wege findet. Aber ich finde es auch nicht Aufgabe des HEV, seine Mitgliedern zu sagen, sie sollen auf zwei Drittel verzichten, vielleicht bekommen sie dann einen Drittel zurück. Diese Lösung kann man anschauen, aber es kann nicht so sein, dass wir jetzt überstürzt etwas beschliessen. Ich habe Sie so verstanden, dass Sie den Blick nach vorne richten, und das machen wir alle und schauen was passiert, aber ich danke Ihnen, wenn Sie zur Kenntnis nehmen, dass diejenigen, die die Schliessung veranlasst haben, auch die Konsequenzen zu tragen haben.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Blumer-Gossau legt seine Interessen als Präsident des Mieterinnen- und Mieterverbandes Ostschweiz offen.

Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen, einen Blick auf die Mieten, und in diesem Fall auf die Geschäftsmieten, zu werfen. Wie Sie alle wissen, ist das einer der ganz grossen Fixkostenblöcke. Für viele von der Corona-Pandemie in ihrer Geschäftstätigkeit massiv eingeschränkten KMU stellt die Geschäftsmiete einen grossen und sehr belastenden Block der Fixkosten dar. Nachdem der Bund das Covid-19 Geschäftsmietengesetz abgelehnt hat, suchen nun verschiedene Kantone und Städte nach Lösungen und Entschärfungen genau für dieses Problem. Im Gesetz, das wir heute beraten, sind die Geschäftsmieten nicht speziell enthalten. Darum ist es aus Sicht des Mieterinnen- und Mieterverbandes besonders wichtig, dass Vermieterinnen und Vermieter bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer mit ihren Mieterinnen und Mietern faire Lösungen zur Entlastung von Geschäftsmietkosten bei von Covid betroffenen Betrieben erreichen. Sinnvoll und hilfreich sind Mieterlasse in der Grössenordnung von 60 bis 70 Prozent. Nun habe ich gestern im «Blick» lesen müssen, dass die Bereitschaft für solche Vereinbarungen zwischen Vermietern und Mietern in der zweiten Welle offenbar weniger gross ist, als in der ersten Welle im letzten Frühling. Ich hoffe, dass diese Meldung nicht stimmt und die Bereitschaft in der zweiten Welle grösser sein wird, sich hier zu finden, und dass auch die Vermieterinnen und Vermieter den geplagten Mieterinnen und Mietern entsprechend grosszügig entgegenkommen. Es darf nämlich nicht sein, dass vom Kanton gewährte Härtefallkredite direkt als fällige 100-Prozent-Mieten an Banken, Versicherungen, Pensionskassen oder andere Grossinvestoren weitergegeben werden müssen, denn dadurch würden die Härtefallkredite unseres Kantons letztlich die keineswegs notleidende Finanzbranche bereichern, und das ist ja nicht die Idee dieses Härtefallgesetzes, das wir hier beraten.

Da wir alle nicht wissen, ob das vorliegende Härtefallprogramm ausreicht und die für unsere Unternehmungen nötigen Unterstützungen geleistet werden können, werfe ich gerne einen Blick in die Zukunft und zwar betreffen der grossen Fixkostenposition «Geschäftsmieten». In mehreren anderen Kantonen und Städten, darunter insbesondere Zürich und Basel, wurde die Anwendung des so genannten Dreidrittel-Modells beschlossen. Was ist das? Dieses sinnvolle und solidarische Dreidrittel-Modell sieht folgendermassen aus, das zu Ihrer Information mit Blick in die Zukunft: Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Vermieterinnen und Vermieter, die sich mit ihrer Mieterschaft aufgrund der Covid-19-Pandemie auf eine Mietzinsreduktion von wenigstens zwei Dritteln der Netto-Miete geeinigt haben, erhalten ein Drittel des Mietzinses vom Kanton erstattet. Anders gesagt, zusammengefasst: Die Miete würde für die Mieterinnen und Mieter um zwei Drittel reduziert. Die Eigentümer würden auf einen Drittel der Miete verzichten und der Kanton bezahlt den Eigentümer einen Drittel der Miete.

In Basel wurde diese Lösung bereits bei der ersten Welle im letzten Frühling erfolgreich umgesetzt. Das Parlament der Stadt Zürich hat letzte Woche entschieden, dieses Drei-Drittel-Modell zur Bewältigung der zweiten Welle anzuwenden, zusätzlich zu weiteren Härtefallmassnahmen. Der Entscheid fiel einstimmig dank gemeinsamer Anregung und Unterstützung vom Hauseigentümerverband und Mieterverband. Ich ersuche nun Regierung und Parlament solidarische und faire Lösungen für den grossen Fixkostenblock der Geschäftsmieten im weiteren Verlauf der Bewältigung der Pandemie ernsthaft im Auge zu behalten. Das tun wir am Besten gemeinsam im Interesse unserer geplagten KMU und letztlich unserer ganzen Gesellschaft.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Thalmann-Kirchberg: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Mit dem nun vorliegenden Antrag der vorberatenden Kommission macht dieser Kantonsrat und nachher dieser Kanton einen ganz grossen Schritt in die richtige Richtung. Ich habe Ihnen gestern bei meinem Votum die ganze Geburt von diesem Covid-Gesetz, von dieser Covid-Verordnung aufgezeigt. Im Vorfeld wurde viel um die Parameter gekämpft, bis ein Betrieb ein Härtefall ist. Das konnte eigentlich bis und mit der ersten vorberatenden Kommission zugunsten im Sinne der Betriebe, der betroffenen Unternehmungen geregelt werden. Zwischen Kommissionssitzung und der gestrigen ersten Lesung waren die ersten Fälle bekannt und es ging dann um die Diskussion der Abhandlung dieser Fälle. Was gestern an der vorberatenden Kommission anfänglich auch im Detail aufgezeigt wurde, ist der Ablauf dieser Gesuche, wenn jemand Härtefall ist, wie der Ablauf ist. Rückwirkend müsste ich persönlich sagen, hätte man diese Diskussion bereits an der ersten Kommissionssitzung führen sollen, dann hätte man vielleicht anhand von konkreten Beispielen, die man kennt, schon erste eigene Berechnungen anstellen können und hätte dann die vorliegenden Vorstellungen der Abhandlung dieser Gesuche anders angehen können. Aber wie gesagt, mit der nun vorliegenden Lösung ist ganz einfach ausgesagt, die ungedeckten Fixkosten, das ist ja das, was einem Betrieb weh tut, wenn er ein Jahr lang geschäften muss und am Schluss ein Minus hat (Satz nicht fertig). Das kann man sich im grossen und ganzen so vorstellen, dass diese nun durch den Kanton mit A-fonds-perdu-Zahlungen gedeckt werden. Der ganz grosse Punkt, den ich gestern persönlich kritisiert habe, ist, dass dann noch auf das Eigenkapital und die Vermögen geschaut wird, das fällt weg.

Ich habe Ihnen gestern verschiedene Fälle aufgezeigt in Form von Zahlen, wenn man diese Fälle anschaut, die werden eine wesentliche Verbesserung erhalten. Es wurde ausgesagt, diese Fälle werden nochmals angeschaut und die werden eine entsprechend angepasste Beurteilung bekommen.

Zum Schluss noch ein ganz wichtiger Punkt, wie der Kanton, wir hier und auch Gastro kommunizieren müssen, damit wir in Zukunft auch richtig verstanden werden. Ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher Punkt, dass wir jetzt raus gehen und den betroffenen Firmen ganz klar sagen, um was es geht. Es geht darum, dass sie die ungedeckten Fixkosten jetzt durch den Staat mit nicht rückzahlbaren Darlehen erstattet bekommen. Und dass man davon wegkommt, was der Bundesrat am 17. Dezember 2020 erwähnt hat, dass man 20 Prozent A-fonds-perdu-Zahlungen erhält. Diese 20 Prozent A-fonds-perdu-Zahlungen wurden in der Vergangenheit tatsächlich in ein falsches Verhältnis gesetzt. Das dort ein Fehler aufkommen konnte, dass man meinte, man bekommt 20 Prozent vom Umsatz, das ist falsch. Er wird gedeckelt mit 20 Prozent der ungedeckten Fixkosten. Hier müssen wir für alle, die mit diesem Fall zu tun haben, die Kommunikation in Zukunft ändern.

Ich darf Ihnen als Direktbetroffener, als Vertreter von Gastro St.Gallen sagen, wie anfänglich von meinem Votum, das ist ein grosser Schritt in die richtige Richtung. Danke für diesen Kompromiss, jetzt kann es an die definitive Umsetzung, an die Auszahlung gehen. Wir hoffen, dass dann auch irgendwann diese Pandemie überstanden ist und wir wieder alle normal arbeiten können.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Ich weise Sie daraufhin, dass sich Rüegg-Eschenbach im Ausstand befindet.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Das sehr dynamische und auch sehr emotionale Geschäft hat gestern Abend einen hoffentlichen Höhepunkt erreicht. Einerseits, was die Emotionen angeht, andererseits aber auch was das Verständnis betrifft, für direktbetroffene Branchenvertreterinnen und -vertreter. Die Dynamik zeigt sich nicht nur in Emotionen, sondern wir werden in ein paar wenigen Minuten vom Bundesrat erfahren, dass er heute eine Erhöhung auf 10 Mrd. Franken beschlossen hat. Ich gehe davon aus, diese Gerüchte werden um 15 Uhr bestätigt und somit sehen wir, was wir gestern besprochen und noch mit Annahmen diskutiert haben wird heute bereits wieder zur Tatsache und gibt dieser Thematik wieder neue Grundlagen, die wir vom Bund her übernehmen können oder dürfen.

Ordnungspolitisch, das habe ich gestern im Eintreten bereits ausgeführt, ist das gesamte Geschäfte für uns eine schwierige Thematik. Ordnungspolitisch geht es nicht nur, dass der Staat gerufen wird, wenn man ihm hilft, sondern ordnungspolitisch ist auch das, wenn der Staat Einfluss nimmt. Der Staat hat Einfluss genommen, der Staat hat Betriebe geschlossen, der Staat hat Lieferketten unterbrochen in dem er Betriebe geschlossen hat und Zulieferer entsprechend darunter gelitten haben. Aus diesem Grund müssen wir leider in diesem Covid-Geschäft die ordnungspolitische Grundhaltung unsere Partei verlassen. Uns ist aber ganz wichtig, dass wir gestern Abend mit Art. 5 eine mehrheitsfähige Lösung gefunden haben, um in diesem Umfang eine Schadensmilderung zu machen. Den Schaden bekämpfen können wir nicht, aber wir können ihn mildern, und zwar für alle betroffenen Betriebe explizit natürlich für die Gastrobetriebe.

Die ursprüngliche Lösung hätte eher einem Gastro-Bashing geglichen, denn jeder der in den letzten Jahren gut gearbeitet hat, der hätte nicht das erhalten, was wir für richtig finden. Gute Arbeit in der Vergangenheit darf nicht entsprechend bestraft wird. Aus diesem Grund kann ich viel Voten meiner Vorrednerinnen und Vorredner unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Wir hatten, wie bereits gehört, zwei teilweise emotionale und vor allem sehr sehr lange Sitzungen. Die Dynamik, gerade auch durch die parallele Beratung auf Bundesebene, hat die Sache nicht einfacher gemacht. Es ist aber erfreulich, dass wir letztendlich eine Lösung vorliegend haben, die wirklich von allen mitgetragen wird.

Inhaltlich brauche ich keine weiteren Ausführungen zu machen. Es wurde schon sehr gut abgehandelt, was hier an neuen Erkenntnissen vorliegt. Es geht jetzt darum, eine Grundlage zu haben, um den betroffenen Unternehmen möglichst schnell bzw. weiterhin helfen zu können.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Wir haben ohne Einsitz oder Beobachterrecht eine erschwerte Ausgangslage auf die schnellen Ereignisse im Nachgang der gestrigen Kommissionssitzung zu reagieren. Ich hoffe daher natürlich, dass wir den vorliegenden und entsprechenden Vorschlag, die Motion unsererseits zum Beobachterstatus noch behandeln können.

Zum Antrag: Es macht nach unserer Meinung Sinn, A-fonds-perdu-Beiträge für ungedeckte Fixkosten zu gewähren. Wir wollen ja nicht Betriebe bestrafen, die in der Vergangenheit gut gearbeitet haben und aufgrund einer gesunden Eigenkapitalbasis Reserven schaffen konnten. Daher beurteilen wir den vorliegenden Antrag positiv.

Es ist aber klar, dass wir im Zusammenhang mit diesem noch nie dagewesenen Unterstützungsprogramm, die weitere Entwicklung und dann die konkrete Umsetzung genau beobachten werden und, wenn nötig, auch korrigieren müssen, denn es geht um viel, dessen sind wir uns alle bewusst. Wir hoffen ebenfalls, dass so auch im Kanton St.Gallen den Betrieben zeitnah und möglichst unbürokratisch geholfen werden kann.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Wenn man unter verschiedenen Parteien und Fraktionen, wie wir hier vertreten sind, um eine Lösung ringt und am Ende eine findet, von der man denkt, doch das ist die Lösung, die die Probleme zu lösen vermag und alle sind damit einverstanden, dann macht Politik so richtig Freude.

Ich glaube, wir haben in dieser Kommission bewiesen, dass wir in der Lage sind, uns in diesem Rat zusammenzuraufen und in der Sache gute Lösungen zu finden. Ich hoffe, es wird funktionieren. Wir können es heute nicht wissen. Vielleicht sprechen wir in einigen Wochen noch einmal darüber, wie die Lösung, die wir haben, in der Praxis funktioniert. Wir von Seiten der SP-Fraktion unterstützen diesen Vorschlag, den wir hier auf dem Tisch haben. Es geht auch für uns im Wesentlichen darum, dass den Betrieben diese ungedeckten Fixkosten, wie Miete, Sozialversicherungsbeiträge oder Versicherungen mittels A-fonds-perdu-Beiträgen gedeckt werden mit nicht rückzahlbaren Beiträgen, damit die Betriebe diese nicht nachgelagert wieder zurückbezahlen müssen und dann wiederum in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Ich möchte einige Punkte aufzählen, die für uns in dieser Lösung wesentlich sind:

  1. Ich habe es bereits gesagt, die Fixkosten werden über nicht rückzahlbare Beiträge entgolten. Die ungedeckten Fixkosten werden über nicht rückzahlbare Beiträge abgegolten. Es ist klar, es gibt auch Unternehmen, die können, wenn sie sehr gross sind, selbstverständlich bei ihren Fixkosten über dem Bundesmaximum sein, dann sind selbstverständlich keine A-fonds-perdu-Beiträge in dieser Grössenordnung mehr möglich, dann wird es um die Frage von Bürgschaften gehen. Aber bis zu diesem Bundesmaximum für nicht rückzahlbare Beiträge werden diese gewährt.
  2. Mit dieser Bestimmung, so wurde uns in der Kommission versichert, ist auch gewährleistet, dass Betriebe nicht ihr Eigenkapital völlig aufbrauchen müssen. Es sind auch Betriebe antrags- und beitragsberechtigt, die noch Eigenkapital haben. Damit ist gewährleistet, dass die Betriebe nicht schon nahe an den Konkurs gehen müssen, damit sie überhaupt beitragsberechtigt werden, sondern dass sie nach Überstehen der Pandemie, so hoffen wir, positiv in eine Zukunft gehen können, und dass ihnen dann vielleicht auch allfällige betriebsnotwendige Investitionen. für die sie Geld zurückgelegt haben, weiterhin möglich sind.
  3. Diese Bestimmung gilt für sämtliche Betriebe. Sie gilt nicht nur für die Gastrobetriebe, für die geschlossenen Betriebe, sondern für all jene, welche die Voraussetzungen gemäss Bundes-Covid-Verordnung erfüllen, also auch jene Betriebe, die 40 Prozent Umsatzeinbusse haben. Und sie gelten gemäss der Logik auch für die Zuliefererbetriebe, was für uns auch wesentlich ist.
  4. Wir haben ja gestern über diese Situation gesprochen, Fixkosten, A-fonds-perdu-Beitrag und Bürgschaften. In der Kommission wurde ausgeführt, dass die Bürgschaften deshalb relativ ausgeprägt sind, weil den Betrieben neben der Abgeltung für die Fixkosten, jeweils noch eine Art Sicherheitsmarge gegeben wurde, weil es etwas schwierig ist, diese Fixkosten exakt zu bestimmen. Bei der Fixkostenberechnung wurde uns ausgeführt, es gehe um den negativen Cashflow, der für die Fixkostenberechnung massgeblich sei mit Zuschlägen usw. Aber es ist offensichtlich keine ganz exakte Wissenschaft. Deshalb wird den Betrieben aktuell noch eine Sicherheitsmarge in Form von Bürgschaften gewährt. Die Kommission war sich einig. Diese Sicherheitsmarge soll in Zukunft ebenfalls im Sinne von A-fonds-perdu-Beiträgen gewährt werden. Ich bitte hier den zuständigen Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes sich zu diesem Punkt noch zu äussern, dass wir Gewähr haben, dass so ein gewisser Sicherheitspuffer eingebaut wird. Dass diese Fixkosten unterschiedlich betrachtet und unterschiedlich ausgestaltet werden können, das wissen wir. Andere Kantone etwa gehen von Prozentzahlen des Umsatzes für bestimmte Branchen aus. Es ist hier nicht alles ganz exakt.

Für uns sind diese Punkte nun wirklich wesentlich und ich hoffe, wir haben damit eine Lösung gefunden, die den betroffenen Betrieben hilft, diese Pandemie und die Massnahmen zu überstehen.

Wir werden uns vermutlich irgendwann nochmals unterhalten, auch über die Frage des Volumens, welches zur Verfügung steht. Aber aktuell können wir diese Lösung, die wir hier auf dem Tisch haben, unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die ganze Härtefallthematik ist einer hohen Dynamik unterworfen. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung vom 19. Januar 2021. Sie basiert auf der Covid-Härtefallverordnung des Bundes, die noch am 14. Januar 2021 wesentliche Anpassungen erfahren hat. Diese jüngsten Veränderungen der Bundesvorgabe betreffen sowohl die Frage nach den antragsberechtigten Unternehmen wie auch die Höhe und die Berechnungsweise der Beiträge. So wurden die nichtrückzahlbaren Beiträge von bisher maximal 10 Prozent auf 20 Prozent angehoben. Bei der Frage der Beitragsberechtigungen kehrt der Bund von der bis dahin vertretenen Haltung ab, dass die Unternehmen ihre Reserven aufzubrauchen hätten, bevor die Härtefalllösung greift.

Vor allem für die behördlich geschlossenen Unternehmen hätte dies stossende Ungleichbehandlung zur Folge gehabt und nichts anderes bedeutet, als dass die faktisch mit einem Berufsverbot belasteten Unternehmen zuerst ihr Tafelsilber verscherbeln müssten, bevor sie Härtefallgelder erhalten. Die Kombination aus Berufsverbot und Hilfsverweigerung bis zur Mittellosigkeit hätte für die betroffenen Unternehmen den Entzug der finanziellen Existenz bedeutet. Diese letzte Nachbesserung durch den Bundesrat war also notwendig. Die FDP-Fraktion hat mit ihrem gestrigen Antrag auf die noch jüngste Praxis der Betriebsberechtigungen oder -berechnungen? im Kantons St.Gallen reagiert, welche die Höhe und die Art der Beiträge selbst bei behördlich geschlossenen Betrieben von Bilanzkennzahlen abhängig macht. Unser Antrag zielte darauf ab, dass die ungedeckten Fixkosten dieser beitragsberechtigten Lockdown-Unternehmen mittels nicht rückzahlbarer Beträge vergütet werden, bis zu maximal 20 Prozent des Jahresumsatzes gemäss Bundesverordnung, unabhängig von Bilanzkennzahlen ausschliesslich mit Blick auf die Erfolgsrechnung bzw. die eingefahrenen Verluste. Die vorberatende Kommission hatte gestern Abend nochmals Gelegenheit, sowohl über unseren Antrag wie auch über die Beitragsberechnungen oder berechtigungen generell zu beraten. Sie schlägt nun vor, dass der Grundsatz ungedeckte Fixkosten durch A-fonds-perdu-Beiträge auszugleichen, für alle antragsberechtigten Unternehmen gelten soll, also nicht nur für die behördlich geschlossenen. Die FDP-Fraktion begrüsst und unterstützt diesen Antrag. Die doch recht hohen Eintrittshürden und vor allem das auf effektive Zahlen beruhende Antragsverfahren rechtfertigen dieses Prinzip.

Das im Kanton St.Gallen angewendete Verfahren und die sorgfältige Einzelfallprüfung durch das eingesetzte Fachgremien verhindert Missbräuche. Bei der Berechnung der ungedeckten Fixkosten werden Kurzarbeitsentschädigung, EU-Gelder, Versicherungsleistungen, Mietzinserlass usw. mit einbezogen. Ergänzende Bürgschaften und Darlehen sind im Rahmen der Covid-Verordnung im Übrigen weiterhin möglich. Wenn wird den Antrag der vorberatenden Kommission annehmen, werden die Beitragsberechtigungen für die betroffenen Unternehmen zudem wesentlich nachvollziehbarer, Entscheide werden besser akzeptiert und die Rechtssicherheit nimmt zu.

Die FDP-Fraktion ist der Ansicht, dass wir mit der Annahme des vorliegenden Antrags bezüglich Art. 5 Abs. 2 der Kommission eine wirklich gute, praktikable und faire St.Galler Härtefalllösung bekommen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Art. 5 Abs. 2 (Artikeltitel). Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Eine Verständnisfrage: Der Auftrag wird später behandelt?

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Das ist richtig.

Der Kommissionspräsident hat gesagt, um die nun vorliegende Lösung der vorberatenden Kommission haben wir hart gerungen, habe auch ich persönlich hart gerungen. In diesem Geschäft wird man immer wieder hin- und hergerissen, auf der einen Seite die dringende Notwendigkeit, den notleidenden Branchen und Unternehmen möglichst weit entgegenzukommen und ihnen endlich wieder eine Perspektive zu geben, auf der anderen Seite das ungute Gefühl mit Entscheiden unter grossem Zeitdruck öffentliche Gelder in ungeahnter Höhe zu sprechen.

Das Ausmass der aktuellen Krise, aber auch die politische Grosswetterlage lassen es leider nicht zu, dass wir uns mehr Zeit nehmen, um unsere Entscheide, die zweifellos von grosser Tragweite sind, noch besser zu reflektieren und auf noch fundiertere Grundlage abzustützen. Ich bedaure das, doch die Umstände können wir uns nicht auswählen. Wir sind deshalb gefordert, heute einen Entscheid zu treffen, in welche Richtung es gehen soll. Die CVP-EVP-Fraktion hat sich entschieden, ich habe es vorhin erwähnt. Wir beseitigen mit dieser neuen Bestimmung einige Hürden, die es Unternehmen in den betroffenen Branchen bisher schwierig gemacht haben, A-fonds-perdu-Beiträge in vernünftiger Höhe zu erhalten. Wir sorgen dafür, dass sich die Beiträge tatsächlich am entstandenen Schaden orientieren und nicht primär an der Struktur des Unternehmens. Zuletzt, und das ist sicher ebenso wichtig, weiten wir auch den Kreis der Branchen und Unternehmen aus, die von der neuen, grosszügigeren Regelung profitieren können. Damit machen wir einen grossen und auch mutigen Schritt, dies in der Hoffnung und Erwartung, dass möglichst vielen Unternehmen effektiv geholfen wird, durch diese schlimme Krise zu kommen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: stellt Eintreten in zweiter Lesung auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung



Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist in zweiter Lesung einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die vorberatende Kommission hat gestern nach Sessionsende nochmals getagt. Es waren zum Teil sehr intensive Diskussionen und das Resultat dieser Kommissionsarbeit liegt Ihnen auf dem gelben Blatt der vorberatenden Kommission vor. Es sind zwei Punkte: Einmal beantragt Ihnen die vorberatende Kommission Art. 5 Abs. 2 zu ändern: «für ungedeckte Fixkosten werden nicht rückzahlbare Beiträge gewährt». Das würde bedeuten, dass Unternehmen, die vom Kanton in der Prüfung als Härtefall beurteilt werden, für die ungedeckten Fixkosten rückzahlbare Beiträge erhalten.

Bis Dato ist es so, dass wenn ein Unternehmen, das zwar als Härtefall eingestuft wird, aber noch gewisse Reservenkapitalien hat, dann bekommt es eigentlich keine rückzahlbaren Darlehen, sondern eine Bürgschaft. Und wir sind der Meinung, dass das das Ziel des Gesetzes sein muss, dass die ungedeckten Fixkosten nicht?? einfach bezahlt werden.

Der zweite Punkt auf dem gelben Blatt ist ein Auftrag an die Regierung, dass sie in der Seilbahnthematik für die neuntägige Betriebsschliessung, die durch den Kanton angeordnet wurde, prüfen soll, ob bei diesen Seilbahnen für die ungedeckten Fixkosten ebenfalls A-fonds-perdu-Beiträge gesprochen werden können? Im Gesetz steht beim Seilbahnartikel, dass wenn A-fonds-perdu-Beiträge gesprochen werden, sich die Standortgemeinde mit 40 Prozent beteiligen muss, und das wäre hier explizit ausgeschlossen. Also für die neun Tage Betriebsschliessung durch den Kanton würde bei A-fonds-perdu-Beiträgen der Gemeindeanteil entfallen.

Ich bitte Sie im Namen der vorberatenden Kommission, auf die zweite Lesung einzutreten und den Anträgen auf dem gelben Blatt Folge zu leisten.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Der Kantonsrat berät die Vorlage morgen Mittwoch in zweiter Lesung.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SVP-Fraktion mit 31:74 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Götte-Tübach: Wir haben verschiedene Voten gehört, ich glaube, wenn wir eine Abstimmung machen wollen, dann lassen wir abstimmen. Ich glaube, das Resultat können wir sehen. Wir werden so oder so heute Abend in der Kommission darüber diskutieren und darum glaube ich, jetzt wäre es eine Farce, wenn ich jetzt noch zurückziehen würde. Also stimmen wir ab, das ändert in der Sache nichts, so wie ich die Voten meiner Vorredner interpretieren kann, und dann werden wir heute Abend in der Kommission sehen, wie das Geschäft weitergeht. Ich bin froh, dass sie die Möglichkeit zur Abstimmung zulassen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Ich werde über den Antrag abstimmen lassen, aber mit der Interpretation, welche ich zu Beginn der Diskussion um diesen Antrag eingebracht habe.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Götte-Tübach: Ich ging davon aus, dass sich der Präsident vor meinem Votum noch kund tut, ob er nach den Ausführungen von Güntzel-St.Gallen noch an seinen Worten festhält?

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion):

Was wir nicht wollen, ist Verzögerung. Wir wussten aber auch vieles nicht, bis wir gestern Morgen an der Fraktionssitzung über verschiedene Probleme, neue Praxen bzw. erste Entscheide zu Covid-Gesuchen erhalten haben und wurden in gewissem Sinne überrumpelt, weil auch die ganzen Beschlussfassungen bzw. Diskussionen in der vorberatenden Kommission ihre Zeit brauchten und relativ kurz vor der Sessionen abgeschlossen wurden.

Ich stelle jetzt fest, und ich bin nicht ganz unwesentlich beteiligt an der Formulierung unseres Antrags. Vorweg, ich war und bin mir bewusst, das es zwischen unzulässig oder zumindest kaum handelbar liegt und trotzdem haben wir den Antrag gestellt. Die Ungenauigkeit in unserem Antrag, den stelle ich jetzt nicht in geänderter Form zur Diskussion, ist das, dass man daraus ableiten könnte, es gäbe zwingend einen Teil, der dann verschoben würde – die Kompetenz Satz?. Unser Anliegen war, dass über diese Frage gesprochen wird, bevor es heisst, es kommt die zweite Lesung in dieser Session. Götte-Tübach hat auch darauf hingewiesen und ich präzisiere, ich meine, dass in den letzten 29 Jahren, und ich sage damit nicht, dass ich noch jede Abstimmung kenne, des überhaupt je einen Fall gab, indem zwei Lesungen in der gleichen Session beschlossen wurden und die Kommission dazwischen getagt hat. Das ist ja das Problem, dass es auch aus der Sicht der Kommission oder des Präsidenten es zumindest vor der Session schon sicher oder denkbar oder sicher war, dass es zusätzliche Fragen geben kann. Deshalb war die Meinung, weil wir es nicht anders sehen konnten, als dass diese Frage heute Abend entschieden wird. Wenn die Kommission heute Abend die heute jetzt diskutierten vielen Fragen (Härtefall, Seilbahnen usw.) entscheiden und sie dann sowieso sagt, sie wolle nicht Weiteres abklären, dann hätte sich diese Kompetenz sowieso erübrigt. Aber was im letzten Jahr bereits in diesem Rat gemacht wurde von Anordnungen des Präsidiums über all diese verschiedenen Sessionen am falschen Ort, das sind alles Sachen, da haben wir keine Kompetenz und wir haben es akzeptiert. Wenn man jetzt sagt, wir versuchen den Weg über eine spezielle Lösung im Sinne einer Aufspaltung, zu gehen, und falls die Kommission heute mehrheitlich sagt, sie sei noch nicht am Ziel, wenn sie das mehrheitlich nicht sagt, dann erübrigt sich das ja selbst, wenn sie die Kompetenz zu dieser Frage hätte. (Satzinhalt..)Deshalb staune ich, mit welcher Klarheit jetzt wegen der Unzulässigkeit unser Antrag abgelehnt wird und der Präsident gesagt hat, er lasse nicht darüber abstimmen. Das Ihr Entscheid und wir werden das zur Kenntnis nehmen. Für mich hat als einziger Sprecher der anderen Fraktionen Gschwend-Altstätten gesagt, dass wenn es zur Abstimmung komme, stimme seine Fraktion nein. Wenn es für unsere Antrag keine Mehrheit geben sollte, dann ist es auch erledigt. Wir sind Demokraten genug, aber wir wollten die Chance offen lassen und deshalb bitte ich Sie, über diesen Antrag abzustimmen, und wenn er eine Mehrheit findet, dann findet sich auch eine rechtliche Lösung das zu lösen, und wenn es keine Mehrheit gibt, dann war der Antrag nicht mehrheitsfähig. Aber wenn Sie unter dem Titel der Nichtzulässigkeit nicht darüber abstimmen, ... (Satz nicht fertig). Was wir nicht wollen, Herr Präsident, ist genau das, was Sie gesagt haben, dann wäre es eine generelle Verschiebung auf den April und das wollten und wollen wir nicht. Deshalb lassen Sie doch abstimmen und wenn alle Fraktionen so stimmen wie sie jetzt gesprochen haben, dann wird dieser Antrag scheitern, aber man hat es versucht. Ich hoffe dann, dass die Kommission heute Abend wirklich alle der vielen offenen Fragen befriedigend beantworten bzw. lösen kann, damit wir morgen in der Schlussabstimmung bzw. je nach Ergebnis der Kommission nochmals erste Lesungen durchführen müssen zu gewissen Artikeln und dann morgen nochmals eine zweite Lesung durchführen müsste, was man gemäss Reglement gar nicht darf. Viele Vorschriften unserer Reglemente, Sie entscheiden, ob Sie abstimmen oder nicht. Wir halten am Antrag im Grundsatz fest. Aber nicht, dass es aufgeteilt werden muss, sondern dass es aufgeteilt werden kann, wenn die Mehrheit der Kommission so entscheidet.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Es wurde bereits von allen Seiten mit Ausnahme der SVP-Fraktion erwähnt, es besteht viel Druck und Unsicherheit. Die Erwartungen sind sehr gross und wir senden ein schlechtes Signal aus, wenn wir die ganze Sache aufschieben und diese Unsicherheit noch fördern würden. Ich hoffe, dass die SVP-Fraktion den Rückzug ihres Antrags jetzt bekannt gibt.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Nun, dass nicht geht, was nicht geht, ist irgendwie klar. Ich möchte Sie bitten, diesen Antrag zurückziehen. Ich möchte aber auch in dieser Sache noch etwas dazu sagen. Ich glaube, es wäre auch nicht zielführend, jetzt hier Entscheide über die Ausgestaltung des Härtefallprogramms erst auf den April zu verlegen. Was wären die Folge davon? In diesem Falle würde die Regierung einfach gemäss ihrer bereits erlassenen Notverordnung entscheiden. Es würde sich an der aktuellen Praxis, wie sie jetzt gelebt hat, bis im April nichts ändern. Vielleicht würde die Regierung sogar sagen: Ja nein, wir müssen ganz stoppen, weil wir gar nicht wissen, was der Rat eigentlich wünscht – das wäre das Allerschlimmste, was passieren könnte, dann würden die Beiträge sowieso erst irgendwann im Laufe des Aprils fliessen. Wenn Sie mit der Ausgestaltung unzufrieden sind, bzw. glaube, es ist nicht unbedingt die gesetzliche Ausgestaltung sondern es ist die Anwendung dieses Gesetzes. Wenn man damit nicht zufrieden ist, so meine ich, müssen wir hier in diesem Rat in dieser Sessionen noch einmal nachjustieren und vielleicht gewisse Präzisierungen anbringen. Dafür ist die Sitzung heute Abend angedacht. Es macht mehr Sinn, wenn wir dies heute wirklich entscheiden und dann morgen definitiv in diesem Rat, damit die betroffenen Unternehmen auch eine gewisse Sicherheit haben, worauf sie Anspruch haben. Ich bitte Sie auch in der Sache diesen Antrag zurückzuziehen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Ammann-Waldkirch (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Die FDP-Fraktion will keine Aufteilung, schon aus rechtlichen Gründen und es wäre ein völlig falsches Zeichen und Bild nach aussen, wenn es hier zu weiteren Verzögerungen kommt. Wir wollen nicht weiter mit Notrecht hantieren. Wir haben jetzt schon genug Unsicherheit und eine solche Verzögerung würde die Unsicherheit weiter verstärken. Sollten weitere Gelder gesprochen werden, soll darüber später diskutiert und entschieden werden.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Der Kantonsratspräsident hat es vorhin ausgeführt und wir teilen diese Einschätzung. Ein solcher Antrag ist rechtlich schlicht nicht zulässige. Dass man die Vorlage, die einzelnen Artikel aufsplittet, die einen quasi morgen in zweiter Lesung abschliesst und die anderen nicht, ist nicht zulässig. Wir unterstützen das auch nicht, sondern das wäre nur Verschwendung unserer wertvollen Zeit.

Die einzige Möglichkeit wurde skizziert, dass man quasi die zweite Lesung aussetzt und erst im April vornimmt, auch das ist für uns kein gangbarer Weg. Ich glaube, wir sind es unseren Unternehmen, und den notleidenden Branchen schuldig, dass wir jetzt endlich handeln. Sie warten seit Monaten auf eine Lösung. Wenn man feststellt, dass es noch Verbesserungen braucht oder auch wenn der Bund, wie es momentan andiskutiert wird, noch weitere Mittel zur Verfügung stellt, habe ich bereits im Eintreten gesagt, stehen wir demgegenüber offen. Doch hier kann man den Weg eines Nachtrages gehen. Wir treffen uns ohnehin am 18. März 2021 im Rahmen einer weiteren Covid-Vorlage in dieser Runde. Dann besteht die Möglichkeit, dass man die Regierung beauftragt, einen Nachtrag zu bringen, und dann hat man auch die Möglichkeit, das seriös anzuschauen, sich vorzubereiten und das auch in den Fraktionen zu besprechen. Das wäre für uns der richtige Weg. Wie gesagt, das ist rechtlich nicht zulässig. Wir würden den Antrag ablehnen, wenn er nicht zurückgezogen wird, und auch der skizzierte Weg eines Aufschubs würden wir nicht unterstützen.

Wir müssen uns nochmals klar werden, wir haben aktuell einen festen Finanzrahmen, der schlussendlich auch vom Bund vorgegeben wurde. Mit diesen Finanzen, die uns zur Verfügung stehen, versuchen wir aktuell das Bestmögliche für unsere leidenden Branchenunternehmen zu machen. Und genau dafür steht diese Vorlage, die wir übrigens stundenlang vorberaten und ebenso in erster Lesung abgeschlossen haben.

Natürlich, es ist uns bewusst, wir haben es auch vorhin wieder gehört, es stehen noch viele weitere Wünsche von Direktbetroffenen offen. Aber es ist gar nicht anders möglich. Man muss akzeptieren, dass man einen gewissen finanziellen Rahmen hat und wenn man diesen auch einhalten möchte, kann man nicht jeden individuellen Wunsch erfüllen. Ich bin deshalb der Meinung, nehmen wir unsere Verantwortung als Parlament wahr und schliessen wir morgen diese Vorlage in zweiter Lesung ab. Wie gesagt, das sind wird den notleidenden Branchen schuldig, die warten seit Monaten auf eine Antwort.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Götte-Tübach beantragt im Namen der SVP-Fraktion: «Der vorberatenden Kommission, die am 16. Februar 2021 eine Sitzung vorsieht, soll die Kompetenz eingeräumt werden, zu entscheiden, welcher Teil dieser Vorlage am 17. Februar 2021 in zweiter Lesung behandelt wird und der Schlussabstimmung unterliegt und welcher Teil auf die Aprilsession 2021 nochmals abgeklärt und beurteilt wird.»

Ich habe bereits gestern diesen Antrag entsprechend angemerkt. Ich bin auch froh, dass sich das Präsidium darüber unterhalten hat und bin auch froh um die entsprechenden Erläuterungen seitens Kantonsratspräsident, wie wir sie jetzt zur Kenntnis genommen haben.

Nichtsdestotrotz möchten wir die Diskussion hier noch zu diesem Thema eröffnen. Über einen allfälligen Rückzug werden wir im Anschluss an hoffentlich eine kurze Debatte dann spontan entscheiden. Der Grund, warum dieses Thema aufkommt, ist, wir haben Geschäfte in dieser Botschaft, die unbestrittener sind als andere, wie z.B. Seilbahnen und Sportvereine. Bei den Härtefällen haben wir ja vor allem in der Ausführungsthematik verschiedene Diskussionspunkt. Wir wissen und haben mehrfach darüber gesprochen, dass wir heute Abend so oder so nochmals in der Kommission über diese Punkte diskutieren werden. Das ist glaube ich auch ein Novum, dass wir zwischen erster und zweiter Lesung, die in der gleichen Sessionen stattfinden sollten, eine Kommissionssitzung abhalten. Das kommt ganz selten vor, wenn wir eine Aufteilung zwischen erster und zweiter Lesung in Bezug auf die Sessionen haben. Aus diesem Grund haben wir uns auch diesen Antrag erlaubt. Wir haben auch gesagt, die Kommission soll das nach ausführlicher Diskussion entscheiden. Nicht, dass wir morgen in der zweiten Lesung irgendwelche Hauruckaktionen machen müssen. Die Vorlage aufzusplitten wäre durchaus möglich gewesen. Wir haben jetzt die dritte Vorlage zum Thema Covid beraten und weitere wurden bereits in Aussicht gestellt. Die Kultur kommt separat, da könnte man sagen, dass man die Kultur auch in diesem Rahmen ansehen müsse. Dazu gibt es aber eine eigene Vorlage. Aus diesem Grund wäre es nicht unmöglich. (Satzinhalt??)Es ist mir klar, diese Vorlage wurde so mit diesen drei Teilpunkten formuliert und im Laufe des Prozesses die Vorlage noch einmal auseinander zu nehmen, ist sicherlich nicht ganz trivial, das sehen wir auch ein. Aus diesem Grund haben wir den Antrag gestellt, diese Debatte heute Abend in der so oder so tagenden Kommission nochmals zu führen. Ich bin gespannt, ob es noch weitere Wortmeldungen zu diesem Antrag von Seiten des Rates geben wird.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Das Präsidium beantragt, die zweite Lesung morgen Mittwoch durchzuführen. Dazu wird die SVP-Fraktion, wie von ihrem Fraktionspräsidenten heute Dienstag zu Beginn der Sitzung angekündigt, einen Antrag stellen. Mit diesem Antrag möchte die SVP-Fraktion die Beratung des Entwurfs gewissermassen aufspalten. Es sollen in der Folge zwei zweite Lesungen und sogar zwei separate Schlussabstimmungen durchgeführt werden. Die Frage, in welcher Weise der vorliegende Entwurf aufgespaltet wird, soll in der Zuständigkeit der vorberatenden Kommission liegen.

Ich erachte diesen Antrag aus mehreren Gründen für unzulässig und werde ihn deshalb so nicht zur Abstimmung bringen. Eine Vorlage lässt sich nicht aufspalten und die Frage der Aufspaltung einer vorberatenden Kommission zu überlassen geht ohnehin nicht. Sollte die SVP-Fraktion an diesem Antrag festhalten wollen, werde ich ihn als Antrag auf Rückweisung der Vorlage an die vorberatende Kommission entgegennehmen. Dann verschieben sich die zweite Lesung und die Schlussabstimmung aber auf die Aprilsession 2021.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Gartmann-Mels: Ich freue mich natürlich, dass ich die Ehre bekomme nach Regierungsrat Tinner zu sprechen. Ich habe jetzt lange zugehört, was mich besonders betroffen macht, ist die Art und Weise, wie teilweise argumentiert wird. Meine Vorredner, die haben teilweise auf das Problem aufmerksam gemacht. Schauen Sie, ich möchte nicht beurteilen, wie die Pandemie uns beschäftigt – das wissen wir alle. Ich möchte nicht beurteilen, ob die Regierung zwischen Weihnachten und Neujahr richtig gehandelt hat. Es gab verschiedene Argumente, einige davon habe ich gut verstanden. Was für mich aber ein Thema ist, wenn doch die Regierung hingeht und einen Betrieb zwangsweise schliesst. Ich sage: Wer schliesst der zahlt, nicht wer zahlt befiehlt. Hier ist es doch ganz einfach, wenn wir über Weihnachten die Bergbahnen geschlossen haben, dann müssen wir diesen Ausfall doch bezahlen. Warum sind wir in diesem Kanton so kompliziert? Ich habe früher gehört und habe es nie gerne ausgesprochen: «St.Gallen kann es.» Ich bin heute überzeugt, niemand beschäftigt sich so sehr mit eigenen Aufgaben, die wir uns selber laufend zuschaufeln. Wir füllen unseren ganzen Apparat, beschäftigen die ganze Verwaltung. Was soll das? All diese Unternehmen, die gesund sind, die haben entweder eine Steuererklärung oder eine Mehrwertsteuerabrechnung. Es gibt z.B. Vorjahreszahlen von 2018/2019. Man könnte einen Durschnitt nehmen und diesen den Bahnen auszahlen.

Es ist richtig, was Regierungsrat Tinner sagt, ich habe es auch in der Kommission bereits gesagt: Sie sollten gesund und nachhaltig überlebensfähig sein. Aber ich habe heute schon von einem Redner gehört, die meisten Bergbahnen seien wahrscheinlich nicht mehr überlebensfähig. Jetzt ist meine Frage: Ist es richtig, dass man wegen rund 4 Mio. Franken, die wahrscheinlich drei grössere Bahnen rouinieren werden, in die wir in den letzten Jahren viele Millionen investiert haben, damit wir ein touristisches Gebiet haben? Es geht mir um die A-fonds-perdu-Beiträge, denn Regierungsrat Tinner war einmal auf unserer Seite und ich habe ihm gesagt, eines sei im geblieben, er ist heute noch ein Schlitzohr. Wenn man schaut, wenn Regierungsrat Tinner die A-fonds-perdu-Beiträge mit den Gemeinden koppelt, dann haben wir folgendes Problem: Ausser die Gemeinden von Bühler-Bad Ragaz hat wahrscheinlich niemand das Kapital, dass man da miteinschiessen könnte. Flums und Wildhaus sind keine reichen Gemeinden, Quarten wahrscheinlich auch nicht. Vilters, Wangs sowieso nicht – das geht nicht. Man hat das bewusst so gemacht, denn so werden Sie nie einen A-fonds-perdu-Beitrag bezahlen müssen, aber wahrscheinlich werden die Bahnen Probleme haben.

Das Darlehen sehe ich grundsätzlich so: Im Jahr 2020 ab März bis wahrscheinlich hinein in diesen Sommer werden alle Bahnen wirtschaftliche Probleme haben. Mit einem Darlehen kann man das überbrücken, das ist korrekt, aber es geht darum, sie für diese Tage, an denen die Regierung die Bahnen geschlossen hat, zu entschädigen. Da bin ich ganz klar Meinung, das gehört auch bei den Restaurants usw. dazu. Überall wo geschlossen wird muss man bezahlen.

Nochmals zu diesen 4 Mio. Franken: Im Herbst hat Suter-Rapperswil-Jona mit uns in der Finanzkommission festgestellt, wir haben z.B. beim Konzert und Theater St.Gallen einen Überschuss. Es wurden zu viele Beiträge ausbezahlt, und ich glaube es handelte sich ziemlich genau um 4 Mio. Franken, die zu viel waren. Jetzt frage ich mich, was ist denn wichtiger, wenn dort ein Gewinn steht, denn sie können ja auch nicht produzieren, das Theater ist stillgelegt, ein Provisorium gebaut, dort spielt das keine Rolle. Wir haben eine Infrastruktur bei den grossen wie auch kleinen Bergbahnen gebaut, das war berechtigt. Wollen wir diese jetzt aufgeben wegen 4 Mio. Franken, die im Raum stehen? Ich bin sonst auch ein sparsamer Mensch, aber Regierungsrat Tinner, wir müssen hier heute Abend nochmals über die Bücher. Ich bin ganz klar dafür, dass diese Beiträge bezahlt werden müssen, denn der Kanton hat geschlossen, die Standortgemeinden wollten alle offen lassen. Die Nachbarkantone zeigen wie es geht, in Graubünden und im Kanton Schwyz laufen die Auszahlungen problemlos und wir beschäftigen uns wieder selber. Da bin ich ganz vehement dagegen. Ich werde das heute Abend in der Kommission nochmals einbringen. Meine Interessen sind so, ich liebe die Natur, ich wohne einer solchen Region, aber ich muss ehrlich sagen, ich war dieses und letztes Jahr noch nicht auf den Skiern. Mir geht es darum, es ist für unsere Jugend, unsere Nachkommen, für uns alle so, wir brauchen diese Regionen, wir brauchen diese Bergbahnen. Und nicht vergessen, es nützt nichts, wenn wir schöne Propagandahefte verschicken mit Bildern, wie schön es in diesen Gebieten ist. Nur von freilaufenden Wölfen und einem verwilderten Wald können wir in Zukunft nicht leben. Ich bitte, das nochmals zu überdenken. Regierungsrat Tinner, wir werden das heute Abend nochmals intensiv miteinander besprechen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Ich möchte nochmals kurz auf die Mechanik der Unterstützung eingehen. Für die Seilbahnbetriebe bzw. für ihre Teilunternehmen oder Sparten, die sie führen, seien es Gastronomiebetriebe oder Sportgeschäfte, können die Bahnen bereits heute entsprechende Gesuche nach dem ordentlichen Härtefallgesetz einreichen. Einzelne Bahnen haben dies auch bereits getan, die befinden sich letztlich auch im Prüfprozess. Die Bahnen müssen, und das ist sozusagen die Vorgabe dieses Gesetzes, auch für ihre Verkehrserträge, das heisst ihre Erträge, die sie erwirtschaften aufgrund des Ticketverkaufs, ein ordentliches Gesuch eingeben, ob sie nun hier die Betrachtungsweise Februar 2021 zu Februar 2020 oder Dezember 2020 zu Dezember 2019 machen, das können die Bahnen selber entscheiden, wie das im Übrigen auch alle anderen Betriebe machen können. Wenn man da die Medienmitteilungen der Seilbahnverbandsorganisationen anschaut, dann stellen wir ja heute bereits fest, dass die Bahnen aufgrund ihrer Gästezahlen, vermutlich bereits Einbrüche zwischen 30 bis 40 Prozent beklagt haben.

Letztlich wird es aber nicht am Volkswirtschaftsdirektor liegen. Ich habe zumindest ein Ziel gesetzt, an jedem Wochenende statte ich einem der Skigebiete einen Besuch ab. Ich war im Pizol, in den Flumserbergen wie auch im Toggenburg und in Wildhaus. Jetzt wird dann noch Atzmännig und Amden anstehen, dann habe ich die grösseren Skigebiete durch. Bonderer-Sargans, nach St.Margrethenberg komme ich dann auch noch, wenn Sie mich begleiten. Mit diesen Ausführungen möchte ich Ihnen aufzeigen, die Regierung hat hier ein zusätzliches subsidiäres Instrument geschaffen und es wurde von verschiedenste Votanten darauf hingewiesen, dass es auch um eine Liquiditätsfrage geht. Sie haben auch gesagt, mitunter, dass der Sommertourismus ja doch auch noch ein wesentlicher Bestandteil der Ertragssituation darstellt. Das konnte man zumindest bei einzelnen Betrieben, deren Jahresrechnung ich gesehen habe, auch feststellen. Hier hat die Regierung genau gesagt, wir wollen Liquidität sicherstellen. Aber Liquidität sicherstellen können wir, wenn ein Unternehmen gesund ist, wir müssen unsere Kredite schon auch noch nach kaufmännischen Grundsätzen vergeben. Somit kommt dann erst, wenn alles andere nichts mehr nützt, wenn das Härtefallprogramm nicht greift, falls die Liquiditätsspritze der Regierung nicht reicht, dann kommt irgendwann das Härtefallprogramm zum Tragen. Wenn das zum Tragen kommt, dann ist die Bahn vermutlich wirklich schon am Beatmungsgerät angelangt. Dann braucht es dann wirklich auch einen politischen Rückhalt, dass man eine solche Bahn allenfalls weiter unterstützen würde.

Sie müssen sich auch bewusst sein, und das bitte ich Sie zumindest in all ihre Überlegungen mit einzubeziehen, sei das hier im Saal, sei das heute Abend an der Sitzung, hier haben wir eine Branche, die wir zusätzlich unterstützen. Ich könnte Ihnen auch noch den Flughafen Altenrhein präsentieren, der hat auch gelitten. Den versuchen wir auch über die normale Härtefallregelung abzuwickeln. Hier müssen wir schon auch aufpassen, dass wir nicht weitere Spezialfälle und Branchen separat finanzieren. Ich möchte Sie daran erinnern, diese Mittel, die wir in Form von Darlehen oder dann auch in Form von kantonalen A-fonds-perdu-Beiträgen, also 60 Prozent, zur Verfügung stellen, diese bezahlt der Kantonen vollumfänglich zu 100 Prozent. Hier können wir nicht auf weitere Unterstützungsmassnahmen des Bundes zählen. Es wurde durchaus zu Recht darauf hingewiesen, ich schliesse nicht aus, dass auch noch Bundesbern eine Lösung für gebeutelte touristische Regionen bzw. Kantone vorsieht. Hierfür hatte der Bundesrat bewusst 750 Mio. Franken zurückbehalten. Da können Sie sicher sein, da werden die Tourismuskantone, sei es Graubünden oder Wallis, schon entsprechend lobbieren und versuchen, hier noch einen zusätzlichen Beitrag abzuholen. Wenn Sie nochmals die Bestimmung in Art. 19 durchlesen, dann erkennen Sie auch, dass diese Massnahmen auch gelten, falls nicht seitens des Bundes noch ein zusätzliches Finanzierungsgefäss aufgemacht würde. Somit ist Art. 19 wirklich subsidiär zu verstehen. Wenn Sie an diesem Artikel herumschrauben möchten, dann müssen sie den konzeptionell ganz anders angehen, dass bitte ebenfalls zu beachten. Ich bin auch insgesamt überzeugt, dass die Regierung hier sehr schnell und pragmatisch in Bezug auf die Seilbahnunternehmungen gehandelt hat.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann: Ich schliesse mich in sehr grossen Teilen meinem Vorredner Bonderer-Sargans an.

Zum Toggenburg: Ich denke, wir sitzen im gleichen Boot. Auch bei uns war es extrem spürbar, wenn zur besten Zeiten, Weihnachten/Neujahr alles zugemacht wird, dann geht das an die Substanz. Die genauen Zahlen kenne ich aber nicht, weil ich in keinem der zwei Unternehmen irgendwie involviert bin.

Kurz zum Prozentsatz: Der scheint mir mit 40 Prozent sehr problematisch. Ich stelle mir vor, wir würden jetzt einen Beitrag für Pizol sprechen, und dann müssten sich alle Beteiligten entscheiden, ob sie sich daran beteiligen wollen. Wenn nicht, verfällt der Kredit. Ich glaube, das würde lange dauern, das müsste vielleicht durch eine Bürgerversammlung geschehen. Bei uns im Toggenburg kommt dazu, dass es eine einzige Standortgemeinde ist, die dann die ganze Last tragen müssten.

Wir haben einen Antrag auf Reduktion gestellt, der wurde aber abgelehnt. Wir werden werden sehen, was heute Abend entschieden wird.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Bonderer-Sargans: Zuerst erlaube ich mir zwei Bemerkungen zu den Ausführungen von Regierungsrat Tinner. Die Innovationen in den letzten Jahren waren touristisch sehr gross, v.a. bezogen auf das Wintersportgebiet. Mit dem Ticketverbund Meilenweiss verfügen wir über den grössten Ticketverbund in den Voralpen. Das ist nicht unproblematisch, aber es gibt diesen Verbund und das wäre die Antwort auf Ihre Frage. Es gibt einzelne Gebiete, die man noch einbeziehen könnte, aber das ist nicht so einfach. Sie haben ausgeführt, dass in den Medien nicht alles ganz präzis widergegeben wurde. Das ist eine grundsätzliche Schwierigkeit dieser Pandemie.

Zu den Seilbahnen: Das Thema ist in unserem Kanton geografisch sehr einseitig verteilt und deshalb auch nicht für alle gleich dramatisch. Die drei Hauptgebiete in unserem Kanton empfangen jedes Jahr über 1 Mio. Besucherinnen und Besucher. Das kann nicht als Nebensache unserem Kanton angeschaut werden. Die neun Tage zwischen Weihnachten und Neujahr sind z.B. im Flumserberg 13'000 Besucherinnen und Besucher pro Tag. Am Pizol sind es fast 7'000 Besucher. Sie können selber hochrechnen, welche Umsätze das mit sich bringt. Alle Standortgemeinden sind bereits im Boot. Das ist nicht nur im Kanton St.Gallen so, sondern das ist fast flächendeckend in der ganzen Schweiz haben. Es gibt eine Handvoll Seilbahnenbetriebe, die komplett eigenständig betrieben werden. Alle anderen stehen in enger Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand in der Wirtschaft und im Wettbewerb. Es sind alle mit sehr unterschiedlichen Themen konfrontiert. Aus diesem Grund ist es auch extrem schwierig, die Beurteilung über die Härtefälle zu führen. Unsere Nachbarn Graubünden und Glarus haben Gesetze erlassen, um die Seilbahnen zu stützen. Das sind aus meiner Sicht schon lange Härtefälle, aber die Tragweite dieser Unternehmen für die Volkswirtschaft wurde ganz anders beurteilt als bei uns. Der Service Public, dieser Unternehmen mit den besagten über 1 Mio. Besucherinnen und Besucher und das öffentliche Interesse ist sehr gross.

Wir haben im Sarganserland zwei sehr unterschiedliche Betriebe, die man sehr unterschiedlich beurteilen müsste. Zum einen haben wir das Skigebiet Pizol, ich verbringe fast jede Woche drei Tage dort. Da hat man im Jahr 2017 einen Richtungswechsel angestrebt und hat die Zusammenarbeit von Gemeinden und Kantonen aufgegleist, was sehr gut war, auch zukunftsorientiert ein Plan auf sechs Jahre. Die ersten zwei Jahren dieser Umsetzung haben die Erwartungen erfüllt. Im dritten Jahr kommt Corona und macht das zunichte. Es ist nicht möglich, einen Sanierungsplan nach zwei Jahren so weit zu haben, dass er die sechs Jahre bereits erfüllt. Das Unternehmen kann gar nicht dem entsprechen, was wir hier vorgeben wollen. Es wäre unfair, dies jetzt abzuwürgen. Wie gesagt, die Gemeinden haben ihr Bekenntnis auf diese sechs Jahre gegeben, und das sollte auch so bleiben.

Dann haben wir die Flumserbergbahnen, ein sehr innovatives Unternehmen, mutig in die Zukunft schreitend und ich denke ein Ausrufezeichen in der Schweizer Bergbahnbranche. Mit den mutigen Investitionen in die Zukunft haben sie sich unmittelbar vor Corona etwas aus dem Fenster gelehnt, und es kann nicht sein, dass mit diese Unternehmen jetzt straft oder die Standortgemeinde.

Ich erinnere mich noch gut, ich habe das Votum zu den Bergbahnen gehalten, Regierungsrat Tinner hat mir geantwortet, dass sie alles dafür tun werden. Wir haben vom Kanton die Schliessung verordnet, die Bergbahnen konnten nichts dagegen tun, auch nicht mit innovativen Lösungen. Der Ausfall ist vorhanden. Ich bitte Sie, aufgrund der vom Kanton angeordneten Schliessung, wie es Gull-Flums erwähnt hat, hier auf einem pragmatischen Weg sauberen Tisch zu machen. Ich bin der Ansicht, unsere Sportvereine, die grosse Leuchttürme in unserem Kanton sind, sind sehr wichtig, aber entsprechende Leuchttürme sind auch unsere Skigebiete. Stützen wir diese und führen wir diese über die Pandemie hinweg, sonst haben wir in Zukunft gar nichts mehr.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Gull-Flums legt seine Interessen als Gemeindepräsident von Flums, einer Standortgemeinde eines Seilbahnunternehmens offen.

Wir sind in regelmässigem Austausch mit den Bergbahnen Flumserberg. Anfang dieses Jahres, wie Regierungsrat Tinner bereits bestätigt hat, haben die Seilbahnunternehmen den Auftrag erhalten, nach einem definierten Modell die Ertragsausfälle für die behördlich angeordnete Schliessung über Weihnachten zu berechnen sowie eine Hochrechnung anzustellen für die wahrscheinlichen Ausfälle der gesamten Wintersaison. Meines Wissens ist das Volkswirtschaftsdepartement sowie die vorberatende Kommission im Besitze diese Grundlagen. Obwohl alle Seilbahnunternehmen in unserem Kanton in den letzten Jahren das Sommergeschäft mit verschiedensten Innovationen massiv forciert haben, sind diese Unternehmen nach wie vor primär vom Winter abhängig. Während des Winters gibt es die bekannten Spitzenzeiten zwischen Weihnachten und Neujahr sowie während der Winterferienzeit. Mit der vom Kanton St.Gallen angeordneten Schliessung der Bergbahnen genau über diese wichtigen Einnahmentage hat man deshalb einen wichtigen Lebensnerv dieser Unternehmen getroffen. Insbesondere hat natürlich die Liquidität durch die ausgebliebenen Einnahmen an diesen Spitzentagen empfindlich gelitten. Das heisst auch, diese Unternehmen benötigen eine schnelle Hilfe, um in der verbleibenden Wintersaison den Betrieb nicht einstellen zu müssen. Ich möchte deshalb die vorberatende Kommission anregen, heute Abend einen pragmatischen Ansatz zu diskutieren und konkret zu prüfen. Wenn den Bergbahnen in einer schnellen Aktion die Ausfälle, der Weihnachtstage entschädigt werden, dann sprechen wir meines Wissens von einer Grössenordnung von 4 Mio. Franken. Diese Ausfallentschädigungen würden denn Bergbahnbetrieben die notwendige Luft bzw. Liquidität bis zum Ende der Wintersaison geben. Bis dahin wird dann auch die notwendige Prüfung von weiteren Gesuchen dieser Unternehmen erfolgt sein. Dies dann auch verbunden mit der möglicherweise schicksalhaften Beurteilung, ob Darlehen durch den Kanton oder A-fonds-perdu-Beiträge durch Kanton und Standortgemeinden ausbezahlt werden können. Die Standortgemeinden sowie auch die betroffenen Kantonsräte haben sich im Dezember mit vereinten Kräften und guten Argumenten gegen die Schliessung der Bergbahnen über Weihnachten gewehrt – vergeblich. Obwohl noch wenige Tage zuvor in genau dieser Halle die Regierung innigst versprochen hat, sich ebenfalls gegen Schliessungen von Wintersportgebieten zu wehren.

Stellen Sie heute Abend die Weichen für eine pragmatische Lösung und verhindern sie dadurch mit einem überschaubaren Betrag denn ungeordneten Konkurs von Bergbahnunternehmen mit wesentlich weitreichenderen Folgen für die Mitarbeitenden, für unsere Bevölkerung, aber auch für Kanton und Gemeinden.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Art. 19 (Artikeltitel). Bühler-Bad Ragaz legt seine Interessen als Gemeindepräsident von Bad Ragaz offen.

Ich vertrete einer dieser Standortgemeinden, welche A-fonds-perdu-Beiträge mit einem Anteil von momentan 40 Prozent mittragen müsste, sollte der Kanton ebenfalls nicht rückzahlbare Beiträge an die Seilbahnen, in meinem Fall die Pizolbahnen AG leisten. Die Regierung hat mit der Verordnung über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmungen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (sGs 571.301) die Grundlagen für diesen Seilbahnartikel geschaffen, der nun in die Botschaft und ins Gesetz übernommen wurde. Aufgrund von Diskussionen und der heute noch anstehenden Sitzung der vorberatenden Kommission zu dieser Botschaft werde ich keinen Antrag zu diesem Artikel stellen, aber ich habe folgende Feststellungen:

Mit den Bergbahnen als Transportunternehmer wird in diesem Gesetz genau eine Branche herausgenommen, welche anders behandelt wir, bzw. bei der andere finanzielle Grundlagen geschaffen werden gegenüber anderen Branchen.

Der Einbezug der Standortgemeinden, einen finanziellen Beitrag zu leisten, ist einzigartig und sehr speziell.

Wir Leben heute in Wirtschaftsregionen. Das Sarganserland grenzt an Regionen im Bündnerland, welche ebenfalls über Bergbahnen bzw. Skigebiete und Angebote verfügen. Diese Bündner Skigebiete haben jedoch viel weniger harte Massnahmen von der Kantonsregierung zu erfüllen. Wenn ich betrachte, wie im Kanton Graubünden die Bergbahnen bzw. touristische Angebote in den Skiregionen behandelt werden, kann ich die Entscheide des St.Galler Regierung teilweise nicht nachvollziehen, so z.B. die Schliessung der Bergbahnen während neun Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr 2020.

Mit Saisonkarten aus Skigebieten aus dem Kanton St.Gallen kann ich teilweise gratis oder teilweise verbilligt im Kanton Graubünden Skifahren. In der Altjahrswoche 2020 wurde eine Verlagerung der Skifahrer vom Sarganserland nach Graubünden festgestellt.

Es wäre wünschenswert, die Massnahmen bezüglich den Bergbahnen in Regionen bzw. mit dem Kanton Graubünden abzusprechen. Das dies nicht einfach ist, ist mir klar, auch hier herrscht Kantonsautonomie.

Fazit: Die Finanzierung von nicht rückzahlbaren Beiträgen an die Bergbahnen ist eine Sonderregelung, welche die Standortgemeinden in einer einzigartigen Art und Weise einbezieht. Es lässt hoffen, dass diese Regelung nicht zum Tragen kommt. Der politische Prozess in den Gemeinden mit solchen so genannten nicht gebundenen Beiträge wäre nicht einfach umzusetzen. Ich erwarte, dass die vorberatende Kommission dieses Thema heute nochmals bespricht.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Mächler zu Dürr-Widnau: Es ist zutreffend, ich habe in der vorberatenden Kommission gesagt, dass ich dazu noch eine Aussage mache. Ich entschuldige mich, dass ich das nicht selbstständig gemacht habe. Ich bin momentan auf der Seite des AFP noch daran Vorstössen abzuarbeiten und deshalb ist das unterlaufen. Ich bitte Sie um Entschuldigung. Inhaltlich ist es korrekt, wie ich gesagt habe, sollten weitere solche Garantien notwendig sein, so würden wir das wiederum dem Parlament unterbreiten. Und wie ich es in der vorberatenden Kommission gesagt haben, an dem würden wir festhalten.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Art. 18 (Artikeltitel). Dürr-Widnau: Ich ging davon aus, dass die Regierung hierzu eine Stellungnahme zu den Beiträgen von 3 Mio. Franken abgibt. In der Kommission wurde uns mitgeteilt, dass es eine formelle Geschichte ist, und dass die Sportclubs keine weiteren Darlehen beantragen werden bzw. dass die Regierung das auch sprechen würde. Es wurde in der Kommission gesagt, dass die Regierung bei diesem Artikel eine Stellungnahme abgibt, dass es für alle klar ist, dass wenn weitere Darlehen von den Sportvereinen beantragt werden, diese dem Parlament vorgelegt werden. Es steht hier ein bisschen anders, aber wie gesagt, uns wurde dargelegt, dass das eine formelle Geschichte ist aufgrund der Kompetenzen, und da sich Regierungsrat Mächler nicht gemeldet hat, erlaube ich mir an dieser Stelle zu sprechen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

weglassen

Art. 8 (Artikeltitel). Bühler-Bad Ragaz: Spricht in Art. 19... falsch aufgeboten.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Art. 6 (Artikeltitel). Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann: Die Kommission schlägt Ihnen einen zusätzlichen Abschnitt vor, nämlich dass der Anspruch auf die Gewährung einer Bürgschaft innert 60 Tagen gezogen werden soll und auf begründeten Einwand hin nochmals vom Kanton um 60 Tage verlängert werden kann. Warum? Erstens wird so sichergestellt, dass nicht benötigtes Geld von einer Firma, die das Geld dann doch nicht will, für andere wieder frei wird und nicht in der Buchhaltung provisorisch blockiert ist. Wir waren der Meinung, dass 60 Tage und begründet sogar 120 Tage für eine Firma reichen sollten, um zu entscheiden, ob sie die Solidarbürgschaft wollen oder doch nicht. Deshalb dieser neue Abschnitt, bei dem wir Ihnen Zustimmung empfehlen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Tinner zu Thalmann-Kirchberg: Ich wäre einfach froh, wenn Sie zumindest die Fälle, die Sie geschildert haben, Fall 2 und Fall 4 mir oder Franc Uffer noch zustellen könnten. Diese Fälle können wir aufgrund Ihrer Schilderungen nicht beurteilen. Zu Fall 1 habe ich bereits im Eintretensvotum erwähnt, was unsere Einschätzung ist. Beim Fall 3 wurde unter anderem gekürzt, weil ungedeckte Fixkosten vorliegen, auch das gibt es. Den Fall 5 werden wir noch genauer prüfen, da wird Ihnen Franc Uffer heute Nachmittag mitteilen, dass da vermutlich aufgrund der Nachkontrolle allenfalls eine Korrektur möglich ist bzw. erfolgt. Also ich wäre froh, wenn Sie uns diese Fälle schicken können, dann können wir diese im Vorfeld abklären, sonst diskutieren wir heute Abend über Fälle, die wir nicht im Detail kennen, das wäre bedauerlich.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Thalmann-Kirchberg: Ich nehme zur Kenntnis, dass wir quasi diesen Artikel heute zurücknehmen. Wir werden das heute Abend in der vorberatenden Kommission nochmals diskutieren und eine Lösung finden. Ich muss ganz klar zum Ausdruck bringen, das habe ich Ihnen vorher schon beim Eintreten zu den uns vorliegenden Fällen erwähnt, der eine Fall 4,9 Prozent à fonds perdu und 4,9 Prozent Kredit, der weitere Fall 3,4 Prozent à fonds perdu, 3,5 Prozent Kredit und der dritte Fall 4,5 Prozent à fonds perdu, 15,5 Prozent Kredit, das sind nach meiner Beurteilung nicht vorrangige A-fonds-perdu-Beiträge. Ich will das hier nochmals erwähnen und die Erwartung zum Ausdruck bringen, wir werden das heute Abend in der vorberatenden Kommission diskutieren. Ich hoffe, dass diesbezüglich eine Lösung gefunden wird. Da kann ich mich den Voten Surber-St.Gallen anschliessen, ich persönlich habe die gleiche Erwartungshaltung und ich hoffe, dass das auch in diesem Rat dann so umgesetzt wird.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Wir sind sehr bereit, über diesen Art. 5 oder über eine Ergänzung dieses Artikels in der Kommission zu sprechen. Ich möchte hier noch eine Stellungnahme zum Votum von Regierungsrat Tinner vorhin im Rahmen des Eintretens abgeben. Sie haben vorhin ausgeführt, es seien insgesamt 10 Mio. Franken in Form von A-fonds-perdu-Beiträgen ausgerichtet worden und 6 Mio. Franken seien in Form von Bürgschaften ausgerichtet worden bzw. man hat Bürgschaften für Kredite in diesem Rahmen gesprochen. Ich möchte hier anmerken, dass ich der Meinung bin, dass diese Verteilung, wie sie sich aktuell präsentiert, selbstverständlich handelt es sich erst um einen kleinen Teil der Fälle, die bereits bearbeitet wurden, mit 10 Mio. Franken à fonds perdu und 6 Mio. Franken nicht rückzahlbaren Beiträgen meiner Meinung nach nicht der Intention dieses Gesetzes entspricht. Im Gesetz heisst es klarerweise, vorrangig sind A-fonds-perdu-Beiträge zu leisten. Wir sprechen hier, ich habe das schon im Eintreten gesagt, von einer Branche, die Schwierigkeiten hat, hohe Gewinne zu erzielen. Wir sprechen von Branchen, die bereits im Rahmen des Bundesprogrammes zum Teil gefordert waren, Kredite aufzunehmen, die mit diesen Krediten bereits verschuldet sind. Ich glaube, wenn wir das in dieser Form handhaben, also 10 Mio. Franken à fonds perdu, 6 Mio. Franken Bürgschaften, dass wir dann in eins bis zwei Jahren wiederum darüber sprechen, wie wir verhindern, dass diese Betriebe dennoch vor dem Konkurs gerettet werden, weil sie nicht mehr in der Lage sind, diese Kredite zu bedienen. Das kann es in unseren Augen nicht sein. Für uns muss dieses Programm so ausgestaltet sein, dass vorrangig A-fonds-perdu-Beiträge geleistet werden, und dass die Bürgschaften die Ausnahme sind. Das ist bei einer Verteilung von zehn zu sechs in unseren Augen nicht der Fall. Ich bitte hier wirklich, die Anwendung noch einmal zu überprüfen. Vielleicht werden wir aber auch heute im Rahmen dieses Antrags der FDP-Fraktion nochmals darüber diskutieren.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Art. 5 (Artikeltitel). Frei-Rorschacherberg verzichtet im Namen der FDP-Fraktion darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag zu Art. 5 mündlich zu bestätigen.

Wir haben vorhin in den Ausführungen von Regierungsrat Tinner gehört, dass er mit uns heute Abend in der Kommission das Ganze anschauen wird, deshalb werden wir zuhanden der Kommission hier jetzt den Antrag zurückziehen und ihn heute in der Kommission besprechen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag Lippuner-Grabs / Surber-St.Gallen / Götte-Tübach / Sarbach-Wil / Dürr-Widnau mit 113:0 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Dürr-Widnau: (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag Lippuner-Grabs / Surber-St.Gallen / Götte-Tübach / Sarbach-Wil / Dürr-Widnau ist zuzustimmen.

Es wurde bereits von meiner Vorrednerin und meinem Vorredner mitgeteilt, es ist der Wille der Kommission, dass das so gemacht wird. Wir haben auch festgestellt, wenn man das Protokoll liest, dass man auch von Seiten der Verwaltung froh wäre, wenn wir hier klar sagen, was wir wollen. Ich glaube entscheidend ist: Es ist wirklich nur eine Präzisierung und keine Beitragserweiterung.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Surber-St.Gallen: (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag Lippuner-Grabs / Surber-St.Gallen / Götte-Tübach / Sarbach-Wil / Dürr-Widnau ist zuzustimmen.

Es geht wirklich darum, dass grundsätzlich Betriebe, die eigentlich schon Zuliefererbetriebe der genannten Branchen sind, die aber daneben noch weitere Zulieferungen machen, insbesondere an Veranstaltungen, die aufgrund der Massnahmen abgesagt wurden, dass uns diese Betriebe hier nicht durch die Maschen fallen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Art. 4 (Artikeltitel). Lippuner-Grabs: Lippuner-Grabs / Surber-St.Gallen / Götte-Tübach / Sarbach-Wil / Dürr-Widnau beantragen, Art. 4 Abs. 3 wie folgt zu formulieren: «Anderen Unternehmen können Härtefallmassnahmen gewährt werden, wenn sie einen Umsatzrückgang nach Art. 5 der Covid-19-Härtefallverordnung erlitten haben und nachweisen, dass dieser zu mehr als 75 Prozent auf ausgebliebene Geschäftstätigkeiten mit Unternehmen nach Abs. 1 dieser Bestimmungin den folgenden Bereichen zurückzuführen ist:

a) mit Unternehmen nach Abs. 1 dieser Bestimmung;

b) mit Veranstaltungen im Freizeitbereich, die auf Grund behördlicher Anordnungen ausgefallen sind.»

Ich lege meine Interessen offen als Treuhandunternehmer.

Ganz kurz, wir haben den Antrag schon fast vorgelesen bekommen, so weit sehr gut. Bei diesem Antrag Art. 4 Abs. 3 geht es lediglich um eine Präzisierung. Ich stecke selbst knietief im Geschäft mit diesen Anträgen als Treuhänder. Hier zeigt sich einfach, dass in der Praxis eine gewisse Präzisierung angezeigt ist. Wer gilt denn überhaupt als Zulieferer und konkret geht es hier darum, dass viele Zulieferer direkt an Anlässen kultureller und sportlicher Art, wie Turnfeste, Schwingfeste, Konzerte usw. liefern. Diese Präzisierung soll das aufnehmen, damit klar ist wer gemeint ist.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Ich möchte mich recht herzlich im Namen der Regierung für Ihre konstruktiv kritischen Voten bedanken. Erlauben Sie mir vorab eine Aussage, wo wir im Moment stehen mit der Abwicklung der Gesuche. Wir haben insgesamt 867 Gesuche, die eingegangen sind, die insgesamt 4'751 Vollzeitstellen repräsentieren. Ich möchte diese Zahl, diese 4'751 Vollzeitstellen auch in einen Kontext stellen. Das ist etwa rund 1 Prozent der Arbeitnehmenden im Kanton St.Gallen, oder es sind rund acht Prozent der Unternehmungen, die vermutlich grössten Teil von behördlich geschlossenen Massnahmen betroffen sind. Wir haben derzeit 19 Gesuche geprüft, 100 Gesuche wurden ausbezahlt, das heisst, insgesamt wurden 10,4 Mio. Franken an A-fonds-perdu-Beiträgen ausgerichtet und 6,3 Mio. Franken in Form von Solidarbürgschaften – dies der aktuelle Stand. Es ist mir aber auch wichtig, und Sie haben es teilweise in Ihren Voten zu Recht auch erwähnt, die Kurzarbeit ist wirklich die Stützung unserer Volkswirtschaft. Im Kanton St.Gallen wurden insgesamt 400 Mio. Franken im letzten Jahr an Kurzarbeitsentschädigungen ausgerichtet. Umgerechnet sind das 15 Mio. Arbeitsstunden. Es wurden auch weitere Massnahmen durch den Kanton ergriffen, z.B. wurde bereits im Frühjahr die Möglichkeit geschaffen, die NRP-Darlehen an Seilbahnen zu stunden, davon wurde auch Gebrauch gemacht. Wir haben im Frühjahr sehr früh die Solidarbürgschaften auf kantonaler Ebene eröffnet. Auch hier hat der Kanton St.Gallen sehr zeitgerecht gehandelt. Sie sehen, insgesamt versuchen wir mit den ergänzenden Massnahmen zu den Bundesmassnahmen auch immer wieder sachgerecht für die St.Galler Wirtschaft zu agieren. Wir müssen uns aber auch bewusst sein, dass 50 Prozent der rund 867 Gesuche aus der Gastro-Branchen eingereicht wurden. Hier möchte ich den Hinweis von Thalmann-Kirchberg aufnehmen, der Bundesrat habe da ein Versprechen abgegeben, dass 20 Prozent des Umsatzes entschädigt werden. Da muss man einfach feststellen, der Bundesrat hat hier die Hürden lediglich gesenkt. Das wurde in den Medien sehr oft nicht ganz präzise transportiert, dass das lediglich eine Senkung oder Reduktion der Eintrittshürde für das Härtefallprogramm dargestellt hat.

Ich möchte aber auch feststellen, es handelt sich hier um ein Härtefallgesetz. Es ist keine Gesetzesvorlage für den Ausgleich von Umsatzeinbussen, dazu komme ich auch noch, wenn ich die Thematik der Seilbahnen anspreche. Aus Sicht des Finanzministers ist es wahrscheinlich einfacher, Steuern oder Abgaben einzutreiben, als staatliche Mittel zu verteilen. Das haben wir mehrmals gehört, und ich habe das sehr wohl verstanden, dass Sie hier nicht ganz zufrieden sind, wie die Gesuche abgewickelt werden. Etwas kann ich Ihnen auch sagen, wir haben z.B. immer wieder betont, dass wir mit den Branchenvertretern nach Lösungen suche, und hier kann ich Ihnen auch versichern, dass wir sehr wohl, falls es weitere Branchen geben würde, die in eine Härtefall-Problematik hineinlaufen, Gespräche suchen. Wir haben z.B. letzte Woche mit der schweizerischen Getränkehandelsvereinigung entsprechende Gespräche und Austausche geführt. Hier sind wir der Meinung, das mit der Präzisierung des Zuliefererartikels auch diese Branche abgedeckt werden kann.

Die Seilbahnunternehmungen haben uns die Forderungen eingereicht, vollumfänglich die Umsätze, die zwischen dem Schliessungstag vom 22. Dezember bis Ende Jahr nicht erzielt werden konnten, zu ersetzen. Hier hat die Regierung klar zum Ausdruck gebracht und dem Volkswirtschaftsdepartement auch den Auftrag erteilt, dass falls A-fonds-perdu-Beiträge in einer weiteren subsidiären Regelung für die Seilbahnen ausgerichtet werden, hier analog zum System der Olma-Messen auch die Standortgemeinden miteingebunden werden müssen. Wieso die Standortgemeinden? Wir gehen davon aus, wenn wir wirklich den Seilbahnen A-fonds-perdu-Beiträge ausrichten müssen, dann ist das entsprechende Seilbahnunternehmen bereits am Beatmungsgerät oder beinahe klinisch tot. Deshalb wollen wir auch bewusst mit der Gemeindebeteiligungen sicherstellen, falls dann das Interesse da ist, diese Bahnen weiter zu erhalten, dass dann auch die Standortgemeinde dahinter steht. Es wurde auch die Zusammenarbeit von Monstein-St.Gallen zwischen zwei Bahnen angesprochen. Hier hat die Regierung auch immer wieder gesagt, wir wollen in erster Linie die Schäden der Pandemie ausgleichen bzw. Lösungen suchen. Wir wollen mit der Pandemie oder mit der Härtefallregelung nicht noch weitere Themen bearbeiten oder entsprechende Auflagen machen. Ich verhehle aber nicht, dass ich am 4. Januar 2021 dem Branchenverband der Seilbahnunternehmungen den Wunsch geäussert habe, die Seilbahnunternehmen mögen doch auch im Bereich der Innovation etwas unternehmen, und da schwebt uns seitens des Volkswirtschaftsdepartementes vor, dass Seilbahnunternehmen die ein Jahresticket verkaufen, überall im Kanton St.Gallen dieses Ticket auf den Bergbahnen anerkennen. Das wäre Innovation, wenn eine solche Lösung kommt, da würden wir sogar noch als Standortförderbeiträge entsprechende Mittel bereitstellen.

Es freut mich, und hier spreche ich auch im Namen des Finanzdirektors, dass wir bei den Sportvereinen das Konstrukt mit den Solidarbürgschaften unterstützen. Damit komme ich nun noch zu weiteren Anliegen, die auch im Rahmen der vorberatenden Kommission geäussert wurden. Thalmann-Kirchberg hat es angesprochen. Ursprünglich wurde bei der Gesuchseinreichung auch gefragt, ob sämtliche stillen Reserven und nicht betriebsnotwendigen Rückstellungen aufgelöst sowie sämtliche nicht betriebsnotwendigen Aktiven verwertet worden seien. Diese Frage konnte damals nur mit ja beantwortet werden, sonst konnte das Formular nicht eingereicht werden. Wir haben aufgrund der Diskussion in der vorberatenden Kommission die Fragestellung angepasst und es wird nur noch gefragt, ob zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung stille Reserven und nicht betriebsnotwendige Rückstellungen soweit möglich aufgelöst, sowie betriebsnotwendige Aktiven soweit möglich verwertet. Diese Frage kann man nur mit ja oder nein beantworten. Dann gab es auf S. 10 der Kantonsratsbotschaft einen Hinweis, worauf ich ebenfalls hingewiesen habe, dass ich hier im Rahmen der Eintretensdiskussion noch eine Präzisierung vornehmen würde. Es geht um den Abschnitt der ergriffenen Selbsthilfemassnahmen. Das Unternehmen muss belegen, dass es seit Ausbruch der Pandemie die zumutbaren Selbsthilfemassnahmen bzw. die Massnahmen zum Schutz seiner Liquidität und seiner Kapitalbasis ergriffen hat. Das heisst z.B. Verzicht auf Dividenden, Tantiemen, Verzicht auf Rückzahlung von Aktionärsdarlehen und ähnliches. In einer Einzelfallprüfung wird die Gesamtsituation des Unternehmens betrachtet, das heisst einschliesslich Reserven, nicht betriebsnotwendigen Aktiven und Rückstellungen, um eine Einstufung hinsichtlich der schwere eines Härtefalls vorzunehmen. Ist die Überlebensfähigkeit eines Unternehmens auch ohne Finanzhilfe problemlos gesichert, erscheinen Härtefallmassnahmen noch nicht angezeigt. Auf Basis der Selbstdeklaration wird die Einhaltung dieser Bedingungen vom so genannten Fachgremium geprüft. Das ist eine Präzisierung, die ich im Rahmen der vorberatenden Kommission zugesichert habe.

Nun auch einen Hinweis zu den von Thalmann-Kirchberg geschilderten Einzelfällen. Einer von diesen fünf kenne ich, da ich diesem persönlich nachgegangen bin, und da bin ich wirklich gespannt, man kann selbstverständlich auch ein rekursfähige Verfügung verlangen und diese auf dem Rechtsweg beurteilen lassen.

In einem der Fälle muss ich einfach feststellen, da liegt aufgrund von nicht bezahlten Kreditoren von 190'000 Franken schlichtweg eine Überschuldung vor. Ich glaube, es würde zu weit führen, wenn wir hier in diesem Saal die entsprechenden Einzelfälle diskutieren würden.

Somit komme ich zum Antrag der FDP-Fraktion zu sprechen, die eine Präzisierung eines Gesetzesartikels vorsieht. Ich mache beliebt, dass die vorberatende Kommission heute Abend und hierfür hat verdankenswerterweise der Präsident wahrscheinlich in weiser Voraussicht bereits eingeladen, dass wir diesen Artikel der FDP-Fraktion heute Abend besprechen. Dann können auch meine Fachleute der Kommission aufzeigen, welche Konsequenzen dieser Artikel hat. Wir können Ihnen auch aufzeigen, wie die volkswirtschaftsdepartementsinternen Richtlinien aussehen und ob es dort allenfalls im Vollzug entsprechender Anpassungen Bedarf. Ihre Botschaft ist hier zumindest angekommen.

Zum Zuliefererartikel wie ihn verschiedenste Vertreter aus Parteien gestellt haben zur Präzisierung von Abs. 3 Art. 4. Ich kann Ihnen jetzt schon versichern, den wird die Regierung nicht bekämpfen. Sie können diesen so stellen, er dient letztlich einer Präzisierung des Vollzugs. Auch hier besten Dank für Ihre Vorbereitungsarbeiten.

Zum Antrag der SVP-Fraktion, welche es der Kommission überlassen möchte, bestimmte Artikel morgen von der Beratung der zweiten Lesung auszusetzen. Ich bitte Sie, zumindest falls es das Präsidium oder der Präsident dieses Parlaments nicht als unzulässig erklärt, diesen Antrag abzulehnen. Falls wir diese Vorlage wirklich auseinanderreissen würden, hätte das wirklich katastrophale Konsequenzen zur Folge, dann müsste vermutlich die Regierung prüfen, ob wir dann Dringlichkeitsrechts überhaupt noch weiter umsetzen können, weil dann doch wesentliche Elemente der Zustimmung fehlen. Ich glaube, das ist nicht im Interesse der Sache, sondern ich empfehle der SVP-Fraktion, dass sie dies prüfen und den Antrag zurückziehen, weil Sie jetzt ja auch wissen, was wir heute Abend diskutieren werden.

Zur Fragestellung von Thoma-Andwil: Da haben Sie verschiedenste dringliche Interpellationen mit unterschiedlichsten Fragestellungen zur Bewältigung der Pandemie, zur Zukunft eingereicht. Die werden Sie morgen beantwortet bekommen. Ich möchte mich hier diesbezüglich auf die Ausführungen als Volkswirtschaftsdirektor zu dieser Vorlage, wie sie jetzt bei Ihnen auf dem Tisch liegt, äussern. Ich freue mich auf die Spezialdiskussion.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Schwager-St.Gallen: Ich möchte kurz auf ein paar Voten eingehen. Sutter-Rapperwil-Jona hat erwähnt, dass der Staat Schäden verursacht hat. Götte-Tübach hat gesagt, der Staat hat in die unternehmerische Freiheit eingegriffen. Was Thoma-Andwil eben gesagt hat, haben wir alle noch gut in Erinnerung. Ich stelle mir lieber nicht vor, wie wir heute dastehen würden, wenn der Staat diese Massnahmen nicht verfügt hätte, sei es auf Bundesebene oder kantonaler Ebene. Ich stelle mir lieber nicht vor, wie die Wirtschaft heute ohne diese Massnahmen dastehen würde. Die Gastronomie, der Profisport, das Gesundheitswesen, das Schulwesen? Wie würde es aussehen heute, hätte der Staat diese Massnahmen nicht ergriffen? Es sind nicht die Massnahmen, die uns das Leben schwer machen – es ist die Pandemie, es ist ein Virus. Und wenn Thoma-Andwil erfahren möchte, wie es in Zukunft weiter gehen soll, wie soll das die Regierung wissen? Wie sollen wir das wissen? Wir wissen es nicht. Wir wissen nicht, wie sich die Situation weiterentwickeln wird. Wir müssen schauen, wie es geht. Wir müssen schauen, ob sich diese Mutationen, seien sie aus Grossbritannien oder sonst woher, weiterentwickeln. Wir müssen schauen, wie sich diese Impfungen bewähren, ob sie sich bewähren, wie schnell wir diese Impfdosen alle im Land haben? Können wir das Problem global lösen? Wir lösen es nicht hier in der Schweiz oder in Europa. Wir müssen die Pandemie global bekämpfen und besiegen können. Jetzt Entscheidungen von der Regierung zu erwarten, wie es weitergehen soll, mit dem heutigen Wissensstand, ist ein Ding der Unmöglichkeit.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Thoma-Andwil:

Ich mache hier allgemeine Ausführungen, aber ich komme zum Schluss natürlich dann konkret auf dieses Gesetz. Was wir im Moment weltweit und auch hier bei uns erleben, ist unglaublich, da sind wir uns wahrscheinlich einig, diese Pandemie übertrifft alles, was man sich überhaupt vorstellen konnte oder eben nicht vorstellen konnte. Zweifellos ist dieses Virus ein grosses Problem für einen Teil der Menschen und muss bekämpft werden. Dieses Gesetz besprechen wir nur wegen dem Virus und darum erlaube ich mir hier zwei, drei kleine kurze Gedanken mitzugeben. Ein Teil unserer Mitmenschen ist aufgrund verschiedener Eigenschaften besonders gefährdet. Diese Mitmenschen schützen sich selbstverständlich eigenverantwortlich vor einer möglichen Ansteckung. Also grundsätzlich muss sich jede Person selbst schützen. Natürlich sind wir als Gesellschaft in der Pflicht, diese Mitmenschen in ihrem persönlichen und eigenverantwortlichen Handeln zu unterstützen. Ich erinnere mich da an die Zeit von März/April 2020, als die Betriebe mit ihren Schutzkonzepten mehr oder weniger erfolgreich unterwegs waren, eingeschränkt, aber es war noch möglich. Ich denke an die Zeit vor einem Jahr zurück, als junge und gesunde Leute Einkäufe für ältere und gefährdete Personen machten. Das Angebot war grösser als die Nachfrage. Eigentlich gingen wie vor einem Jahr, und das ist das Erschreckende, besser um mit unserer Pandemie. Es war ein Schock, das stimmt. Es war breit akzeptiert, auch die Betriebe und Unternehmen akzeptiert die Massnahmen, aber wir gingen viel pragmatischer und wirtschaftsliberaler mit der Situation um. Ich hatte eine gewisse Hoffnung auch im Sommer bei der Entwicklung. Was wir jetzt erleben ist erschreckend und dieses Gesetz ist der Ausfluss von einer unglaublichen Entwicklung. Wie gesagt, grundsätzlich liegt es in der Eigenverantwortung jeder einzelnen Person sich selbst zu schützen. Bei Menschen, die sich nicht selbst schützen können, trägt die Gesellschaft diese Verantwortung – das ist für mich selbstverständlich. Ich denke dabei an Bewohnerinnen und Bewohner in Alters- und Pflegeheimen oder anderen Institutionen. Die Gesellschaft hat die Pflicht, Menschen zu schützen, welche sich selbst nicht schützen können, aber die anderen können sich selbst schützen. Ich denke da auch an die Worte von Regierungspräsident Bruno Damann, der damals sagte, es gelte die Infrastrukturen zu schützen, also die Spitäler, damit die Überlastung nicht zu gross wird und es zu keiner Überlastung führt. Wir hatten im Kanton St.Gallen keine Überlastung und befinden uns aktuell in einem absolut normalen Zustand. Das war das Ziel und um mehr ging es nicht. Was wir aber im Moment staatspolitisch erleben, und ich möchte auch einmal diese Ebene betonen, ist gelinde gesagt unglaublich, es ist ein politisches Desaster, was unsere Gesellschaft zurzeit erleidet. Aber was noch schlimmer ist, ist die Entwicklung. Die Entwicklung der Gesellschaft und dieses Rates, dass wir das akzeptieren. Wer hätte vor zwei Jahren gedacht, dass es möglich ist, dass ein Polizist an meiner Türe läuten könnte, weil ein Nachbar denunziant ist, anruft und sagt, dass bei Thomas vermutlich ein Fest mit mehr als fünf Personen stattfindet aus drei Familien. Die Polizei könnte mich befragen und büssen, so weit sind wir nun auf privater Ebene.

Die geschäftliche Ebene ist, dass der liberale Schweizer Staat das freie Unternehmertum abwürgt. Er verbietet mir zu arbeiten. Es ist verboten, meinen Betrieb zu führen. Was machen wir? Ein Gesetz, damit wir Gelder bekommen, dass wir nicht arbeiten. Mit diesem Gesetz verteilt der Staat Geld, welcher er noch nicht einmal erwirtschaftet hat. Was sage ich, der Staat hat ja gar kein Geld. Der Staat hat kein eigenes Geld. Dieses Gesetz macht nur dann Sinn, wenn gleichzeitig dieses Parlament und unsere Regierung aus der Starre erwacht und unmissverständlich alle Hebel in Bewegung setzt, dass dieses einem liberalen Staat eigentlich unwürdige Gesetz die absolute Ausnahme bleibt. Dieses Gesetz ist nicht die Lösung, und das ist wichtig. Wenn heute Abend nach Hause haben, wir lösen damit nichts, was wir machen ist, wir stellen kläglich fest, dass wir nicht wissen, was wir tun sollen. Wir verteilen Geld, was wir noch nicht erwirtschaftet haben, das unsere Kinder dann vielleicht einmal zurückzahlen – das machen will. Wir sind immer noch in einer Schockstarre.

Ich erwarte jetzt natürlich gewisse Aussagen und darum komme ich jetzt auf den Punkt zu diesem Gesetz: Was hat die Regierung weiter vor? Wenn der Volkswirtschaftsdirektor nachher sagt, das ist alles gut, wir schützen die Betriebe, wir haben ein Härtefallgesetz, dann nützt das nichts. Ich erwarte jetzt auch eine Aussage von der Regierung. Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes wird sprechen. Was ist nach diesem Gesetz? Ich kann Ihnen sagen, was ich erwarte. Ich bin gespannt, was die Regierung sagt. Dieses Gesetz macht nur dann Sinn, wenn es danach endlich richtig weitergeht. Vergangen ist vergangen, aber die Zukunft ist wichtig. Ich erwarte von unserer Regierung die klare Aussage, dass sie unsere St.Galler Bürger von diesem Joch befreit, dass sie wieder zum einem liberalen Staatssystem zurückkommt, mit Eigenverantwortung, mit Schutz der gefährdeten Personen, mit der Möglichkeit, dass wir als Betrieb wieder arbeiten können, natürlich mit Schutzmassnahmen, ist doch selbstverständlich, da macht jeder mit. Diese Aussage ist für mich wichtig, damit ich ja oder nein sage. Ich werde diesem Gesetz mit Sicherheit nicht zustimmen, wenn ich nicht sehe, wie es danach weitergeht. Dann sage ich nein, denn es nützt nichts. Ich freue mich auf die Ausführungen und bitte Sie, wir sind die Legislative, jeder von uns vertritt einen Teil der Wählerinnen und Wähler. Ich weiss nicht, wie es Ihnen geht? Aber ich werde angesprochen. Die sagen, Toni, was machst du, du bist im Parlament. Ich spreche jetzt im Namen von meinen Wählerinnen und Wählern und erwarte von der Exekutive sowie der Legislative eine klare Ansage für die Zukunft. Ich will eine Nachfolgeaussage zu diesem Gesetz. Wenn es diese nicht gibt, müssen wir das ganze nicht machen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Thalmann-Kirchberg legt seine Interessen als Mitglied im Vorstand und in der Geschäftsleitung von Gastro St.Gallen sowie als Mitglied des Vorstands von Gewerbe St.Gallen offen. Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich bin persönlich mit zwei Betrieben betroffen. Ich habe für zwei Betriebe ein Härtefallgesuch eingereicht. Ich werde bei meinen Ausführungen nicht auf den Entscheid zum einen Betrieb eingehen, das blenden wir hier aus, und ich versuche, meine Ausführungen ohne zu viele Emotionen und sachlich zu halten.

Die Ausgangslage, ein Rückblick auf das Jahr 2020: Der Bundesrat und in einem beschränkten Rahmen auch die St.Galler Regierung hat Massnahmen ergriffen, um die Covid-Pandemie einzudämmen. Dies zum Schutz der Allgemeinheit und insbesondere der Risikogruppen. Ich bin der Meinung, dass diese Massnahmen grossmehrheitlich von der Bevölkerung getragen werden und sich die Bevölkerung grossmehrheitlich bewusst ist, was mit diesen Massnahmen für ein wirtschaftlicher Schaden ausgelöst wurde. Ich bin der Meinung, die Bevölkerung will jetzt eine entsprechende finanzielle Unterstützung der betroffenen Betriebe.

Mit dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 wurden grossflächig viele Geschäfte, die Schulen und auch die Restaurants geschlossen. Viele Geschäfte und insbesondere die Gastronomie, durften von Mai bis Dezember 2020 mit Schutzkonzepten und grossen Einschränkungen arbeiten. Bei der Gastronomie war eine Beschränkung der Sitzplätze durch Abstandsregelungen und dann im Verlaufe vom Herbst kam noch die Vorverlegung der Schliessungszeit dazu. Fakt ist, dass speziell in dieser Zeit wo die Geschäfte und die Gastronomie mit diesen Einschränkungen geöffnet haben durften, nicht mehr profitabel gearbeitet werden konnte. Es wurden trotz offenem Betrieb rote Zahlen geschrieben. Seit dem 22. Dezember 2020 befinden sich die Gastronomie, der Detailhandel, Fitnesscenter usw. im zweiten Lockdown und wir haben noch keine Aussicht auf eine effektive Öffnung. Es bestehen politische Aussagen, die klar fordern, dass eine Öffnung kommen muss, aber wir sehen noch keinen Plan wann und wie wir öffnen dürfen. Dürfen wir dann wieder mit solchen Einschränkungen öffnen, wie wir sie aus dem letzten Jahr kennen? Das wird die wirtschaftliche Situation der betroffenen Betriebe bestimmt nicht verbessern.

Der Bund hat im Zusammenhang mit dem ersten Lockdown ein grosses Kreditprogramm hochgefahren. Die betroffenen Betriebe waren der Meinung, dass dies eine gute Sache sei, diesen Kredit zu nehmen, die Liquidität aufrechtzuerhalten und anschliessend, wenn die Pandemie vorbei ist, wieder gut zu wirtschaften und wir können diesen Kredit in den folgenden Jahren zurückbezahlen. Sind wir ehrlich, niemand in diesem Rat und ganz wenige Leute in der Bevölkerung hätten damals gedacht, dass uns die zweite Welle dermassen trifft und wir sprechen ja bereits von einer dritten Welle, wenn man den Fachleuten zuhört und den Auswirkungen dieser mutierten Version glauben schenkt und die Ausfälle entsprechend sein werden. Die betroffenen Branchen haben im Verlaufe des Jahrs 2020 immer wieder Druck gemacht und konnten auch aufzeigen, dass mit den Einschränkungen die Unterstützung mittels Kredit keine Wirkung mehr hat, und dass das Mittel von A-fonds-perdu-Beiträgen die Folge sein wird. Dies hat der Bundesrat auch aufgenommen und hat in verschiedenen Stufen im Jahr 2020 zum ersten Mal ein Unterstützungsprogramm hochgefahren.

Die zweite Welle schlägt voll zu und der Bundesrat hat am 17. Dezember 2020 die Schliessung von vielen Branchen, u.a. auch der Gastronomie beschlossen. Wie erwähnt, seit dem 22. Dezember 2020 haben wir geschlossen. An dieser Pressekonferenz hat der Bundesrat den Unternehmen versprochen, diejenigen Branchen, die schliessen müssen und mehr als 40 Lockdown-Tagen haben, sind automatisch Härtefälle und können mit A-fonds-perdu-Zahlungen bis maximal 20 Prozent rechnen. A-fonds-perdu-Zahlungen wurden an erster Stelle in Aussicht gestellt.

Lassen Sie mich noch auf die Kurzarbeit kommen. Die Kurzarbeit, die wir über den Bund vom Kanton erhalten, ist ein gutes Instrument, es hilft unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Betriebe sind nur ein Durchlauf, damit dieses Geld bei den Arbeitnehmerinnen und -nehmern und den Arbeitgebern ankommt. Ich will an dieser Stelle nochmals erwähnen, dass diese Löhne, die wir ausbezahlen, im Zusammenhang auch mit allen Versicherungen, Sozialversicherungen, Unfallversicherung usw. beim Unternehmen ein Kostenblock hängig bleibt, und dieser schlägt mit dem Verlauf der Pandemie immer mehr zu Buche. Über zwei Monate im Frühjahr 2020, jetzt, seit dem 22. Dezember 2020. Was ist? Wie lange geht es noch? Wir haben keine Perspektive. Es ist mir wichtig zu erwähnen, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Kurzarbeitsentschädigung erhalten, sie haben auch eine Einschränkung, sie erhalten nur 80 Prozent vom Lohn, sie bezahlen auch einen Teil mit. Aber trotzdem, es bleibt etwas beim Unternehmen hängen.

Zur Geburt von diesem Covid-Gesetz über das wir heute hier debattieren: Bundesbern hat beschlossen, dass die Ausführung auf die Kantone übertragen werden soll. Ob das eine gute Sache ist oder nicht, werden wir auch zu einem späteren Zeitpunkt beurteilen können. Aber was man jetzt schon sieht: Es gibt grosse Unterschiede in der Abhandlung dieser Gesuche. Der Kanton Thurgau z.B. zahlt vorerst nur Kredite aus und wird in einer zweiten Phase dann entscheiden, ob A-fonds-perdu-Zahlungen folgen bzw. diese Kredite umgewandelt werden oder ob es Kredite bleiben. Der Kanton Graubünden geht auch einen anderen Weg. Dort wird auf den Umsatzrückgang der betroffenen Betriebe geschaut und anschliessend ein Fixkostenbeitrag pro Branche definiert wird, dieser wird dann als A-fonds-perdu-Beitrag ausbezahlt. Lobenswert ist hier im Kanton St.Gallen, wir sind unterwegs. Wir sprechen bereits heute über dieses Gesetz. Das ist lobenswert, andere Kantone sind noch gar nicht so weit. Seit der ersten Version, die wir von der Regierung präsentiert erhielten, hat Gastro St.Gallen zusammen mit dem Gewerbeverband verschiedene Anpassungen gefordert. Insbesondere bei den St.Galler Eigenheiten wurde gefordert, dass Anpassungen vorgenommen werden. Auf der einen Seite wurde der Umfang der betroffenen Betriebe überdacht wird, und dass auch Zulieferbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen Härtefälle werden können. Weiter wurde auf Druck vom Gewerbeverband mit seinem Branchen angepasst, dass die Stellenprozente von 300 auf 100 reduziert werden, also dass auch Betriebe mit 100 Stellenprozent berechtigt sind, Härtefall zu beantragen. Beim Umsatz wurde eine Anpassung von 100 auf 50'000 Franken Jahresumsatz vorgenommen – das ist sehr positiv. Da hat die Regierung im Sinne der betroffenen Branchen eingelenkt. Gewerbe St.Gallen und auch Gastro St.Gallen war lange ein Dorn im Auge, dass in der Einstiegsbeurteilung, ob ein Betrieb Härtefall ist oder nicht, die Auflösung der freien Reserven und der nicht betriebsnotwendigen Aktiven ausgewiesen werden musste. Dies war auch ein grosses Thema in der vorberatenden Kommission. Wir durften feststellen, dass diese Frage nach der vorberatenden Kommission aus der Online-Anmeldung entfernt wurde. Auch das ist positiv in diesem Rahmen zu erwähnen. Somit darf ich sagen, bis und mit vorberatende Kommission wurden die Wünsche, die Bedingungen von den betroffenen Branchen berücksichtigt. Aber schon bereits damals und von mir persönlich auch, stellte sich immer die Frage: Wie werden nun diese Gesuche im Kanton St.Gallen effektiv abgehandelt? Und das ist das Problem von diesem heutigen Gesetz, wir geben die Rahmenbedingungen vor. Wir sagen in etwa um welche Beträge es gehen soll, es geht darum, welche Branchen betroffen sind und wie allfällige Massnahmen zu treffen sind, wenn jemand versucht hier Missbrauch zu betreiben. Aber weil die Ausführung auf Stufe Verordnung ist, haben wir in diesem Rahmen hier keinen Einfluss auf die Abhandlung dieser Gesuche und sind der Regierung und dem entsprechenden Fachgremium ausgeliefert.

Die Regierung hat anlässlich der vorberatenden Kommission gesagt, dass die ersten Zahlungen erfolgt sind. Das ist auch tatsächlich erfolgt und die erste Rückmeldungen, die wir von Gastro St.Gallen erhalten haben, war sehr positiv. Ein kleiner Betrieb aus der Region Fürstenland bietet asiatische Spezialitäten an, wurde als Härtefall beurteilt, bekam 20 Prozent A-fonds-perdu-Beitrag. Wir waren sehr erfreut und hofften, dass dies so weitergeht im Sinne der Branche. Leider war diese Freude nicht von langer Dauer, denn es trafen weitere Rückmeldungen ein.

Uns liegen bis jetzt fünf Fälle von Rückmeldungen vor, die mit der Abhandlung nicht zufrieden sind:

  • Einem Restaurant mit Hotelzimmern im Toggenburg wurde die Unterstützung abgelehnt in Folge Überschuldung. Nach Aussagen vom Betriebsinhaber hat er im Jahr 2018 den Betrieb in Pacht übernommen, musste das Inventar bezahlen, im Jahr 2019 hat er auf eigene Rechnung die Betten und Möbel in seinen Hotelzimmern erneuert, er hat investiert und dadurch waren seine Abschlüsse in den Jahren 2018 und 2019 negativ. Dies hatte zur Folge, dass dieser Betrieb als überschuldet beurteilt wurde, nach seinen eigenen Angaben in der ganzen Zeit ein Zahlungsbefehl, keine Betreibung erhalten hat. Ich denke, dieser Betriebe hat ganz klar Überlebenschance. Diese Beurteilung hier trifft nicht zu, entsprechend wird er auch die Verfügung verlangen und Einsprache erheben.
  • Ein Restaurant mit 4,9 Prozent à fonds perdu und 4,9 Prozent Kredite.
  • Ein Restaurant mit zusätzlicher Belieferung einer Kantine. Jahresumsatz 1,2 Mio. Franken, zehn Angestellte, 3,4 Prozent à fonds perdu, 3,5 Prozent Kredit.

  • Ein Restaurant mit grossem Saal im Raum Fürstenland 4,5 Prozent à fonds perdu, 15,5 Prozent Kredit.
  • Ein Fall aus dem Oberland, dort wurde eine Bar abgelehnt, keine A-fonds-perdu-Zahlungen, das Angebot von Seiten Kanton 13,3 Prozent Kredit mit der Begründung: «Das Härtefallprogramm im Kanton St.Gallen sieht unter anderem vor, dass ungedeckte Fixkosten anteilsmässig berücksichtigt werden...» – das ist okay bis hierher – «...ebenso erfolgt die Berücksichtigung ausstehender Forderungen gegenüber Inhaberin bzw. Inhaber, Aktionärinnen und Aktionären sowie Nahestehender. Unsere Analyse der Berechnungen haben eine Kürzung ihres Antrages und eine Finanzhilfe in Form einer Solidarbürgschaft ergeben.» Was das ganz genau heisst, weiss ich nicht, weil ich auf die effektiven Daten die effektiven Eigentumsverhältnisse dieses Unternehmens nicht kenne. Aber ich schliesse daraus, dass jetzt auch bei der Beurteilung der Gesuche wieder die Eigentumsverhältnisse bzw. das Eigenkapital der betroffenen Firmen berücksichtigt wird. Und ich bin der festen Überzeugung, wie auch die Branche, und das ist auch die Wahrnehmung in der Bevölkerung, dass Betriebe, die ein Härtefall sind und insbesondere automatisch ein Härtefall wurden, weil sie geschlossen wurde, hier keine Beurteilung zu Grunde gelegt werden kann, wie die Eigenmittel in diesem Betrieb aussehen. Wenn das seine Grundlage ist, dann heisst das, wir machen die ganz gesunden Betrieben erst krank und erst dann bekommen Sie dann Mittel vom Staat. Ich glaube nicht, dass das im Sinne vom Gesetzgeber in Bern ist, und dass das im Sinn dieses Kantonsrates sein kann. Wir müssen die Unternehmen, die gesund sind, nicht zuerst krank machen. Das könnte z.B. auch heissen, ein Betrieb hat Investitionspläne. Was muss man heute machen, wenn man investieren muss? Man muss möglichst viel Eigenkapital anlegen. Man muss den Betrieb auf Vordermann bringen, damit man von der Bank überhaupt noch Geld erhält. Wenn man heute investieren will in der Gastronomie, eine Immobilie umbauen, dann ist der grösste Kampf mit der Bank, dass die Eigenkapitalsituation gut ist, damit man Geld bekommt und investieren kann. Wenn jetzt in dieser Krise in der Beurteilung im Kanton St.Gallen das ein wesentlicher Teil ist, wie die Eigenkapitalsituation von den Betrieben aussieht, und diese im Bedarf den ganzen Schaden oder grosse Teile davon selber bezahlen müssen, dann werden wir sämtliche Investitionen der betroffenen Branchen für die nächsten Jahre auf Eis legen müssen. Ich bin nicht der Meinung, dass das im Sinne von Bundesbern ist, dass das im Sinne von diesem Rat und vor allem die Wahrnehmung der Bevölkerung ist.

Wir müssen hier und heute morgen oder hier heute morgen in der zweiten Lesung einen Weg finden, dass diese Praxis angepasst wird, und dass wir hier einen Weg finden im Sinne der betroffenen Branche. Als Vorstandsmitglied von Gastro St.Gallen kann ich Ihnen sagen, wir sind mit den Beispielen, die uns zugetragen wurden, nicht einverstanden. Wir werden alle Mittel in Bewegung setzen, dass hier eine Korrektur stattfindet im Sinne der betroffenen Branchen. Die Marge und die Gewinnspanne ist bei unserer Branche so klein, zwischen 1 bis 3 Prozent vom Jahresumsatz. Wie sollen wir das tragen? Wir sollen den wirtschaftlichen Schaden selber tragen, der uns durch diese Pandemie, durch diese Anweisungen entstanden ist. Wir waren der Meinung, dass mit diesem Versprechen des Bundesrates, das über den Kanton umgesetzt werden muss, wir auch eine Art Motivationsspritze erhalten, dass die Motivation wieder vorhanden ist, um positiv in die Zukunft zu schauen, dass wir unsere Betriebe aufrechterhalten, unsere Mitarbeiter behalten können und ihnen ein Auskommen auszahlen können. Aber leider hat diese erste Abhandlung die Motivation ganz ganz tief fallenlassen.

Ich zähle auf Sie, dass wir hier heute, z.B. kann der Antrag der FDP-Fraktion eine mögliche Variante sein, einen Weg finden, dass der Kanton St.Gallen hier ein gutes Gesetz mit der Anweisung an die Regierung und die Fachgremien eröffnen wird, damit die betroffenen Branchen entsprechend unterstützt werden.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir möchte der Regierung für den Willen zum raschen Handeln den Dank aussprechen. Wir können das national vergleichen, wir waren einer der ersten Regierungen, die die Lösung für Notallmassnahmen geplant und teilweise auch umgesetzt hat. Es war nicht nur das Notrecht im eigentlichen Sinn, sondern auch die klaren Wortmeldungen und Botschaften gegenüber Bundesbern. Ich nehme hier z.B. die Medienmitteilung vom 10. Januar 2021, worauf die Regierung einen Plan B für die Gastronomie in Aussicht gestellt hat, sofern der Bund nicht reagiert. Solche Reaktionen vom Bund kamen ja bekanntlich noch. Im Wissen, dass die Regierung nach Vorgaben des Notrechts handelt, sind wir, wie der Kommissionspräsident es in seinen Worten ausgeführt hat, sehr dynamisch unterwegs. Die Botschaft war zu korrigieren zwischen der Erstellung und der Beratung in der vorberatenden Kommission, zwischen der vorberatenden Kommission und heute gab und gibt es weitere Korrekturen. Diese Dynamik macht natürlich das Geschäft sehr schwierig und dies auch in Kenntnis von den bereits angelaufenen Unterstützungsmassnahmen nach der entsprechenden Notrechtslage. Ganz viele Vorstösse und vor allem auch Berichterstattungen quer durch die Medienlandschaft zeigten bis heute wenig bis keine Wirkung. Heute können wir aber mit der vorliegenden Botschaft zum ersten Mal in dieser Thematik Klarheit schaffen, wo wir wen mit welchen Massnahmen abgeleitet von den Bundesvorgaben unterstützen können, unterstützen wollen und unterstützen müssen.

Dass die Überlebensfähigkeit gegeben sein muss, um solche Unterstützungen anzubieten, ist für uns völlig klar. Wie aber die Beurteilung einer solchen Überlebensfähigkeit betrachtet wird, da werden sich die Geister scheiden. Seien das die politischen Geister oder seien das jene in der entsprechend eingesetzten Expertengruppe. Ich gehe davon aus, dass der Finanzchef und Volkswirtschaftsdirektor, die jetzt direkt angesprochen sind, sicherlich in der Spezialdiskussion Anlass für eine ausgiebige Diskussion mit sich bringen werden.

Dass es auch nicht sein darf, dass Unternehmen, welche in den letzten Jahren gut und sehr gut gearbeitet haben, nun schlechter behandelt werden als jene, die sich schon über Jahre durchgemogelt haben, das ist für uns ebenfalls klar.

Als Partei und Fraktion, die sich grundsätzlich für weniger Staat einsetzt, ist diese Vorlage so oder so sehr schwierig. Denn ordnungspolitisch dürften wir gar nicht erst darüber diskutieren. Es war und ist aber auch der Staat, der die unternehmerische Freiheit genommen hat. Wäre dem nicht so, müssten wir hier von Gewerbesozialismus sprechen, das mache ich sehr ungern. Aber dem ist nicht so, weil wie gesagt, der Staat hat in die gewerbliche und unternehmerische Freiheit massiv eingegriffen. Zum grossen Glück ist dies aber nur in einigen Branchen der Fall. Wir denken und sprechen heute aber über diese Branchen, die das betrifft, auch wenn das zum guten Glück nicht das Gros der Wirtschaft ist. Es ist ein wichtiger Teil der Wirtschaft und es kann klare Signalwirkungen für den Rest der Wirtschaft, die bis jetzt zum guten Glück noch nicht so stark betroffen ist, haben.

Zu den Seilbahnen: Auch dazu werden wir uns in der Spezialdiskussion äussern. Als nicht klassischer Bergkanton sind wir hier mit einer Thematik konfrontiert, die bis heute politisch schon mehrfach diskutiert wurde, aber immer auf einem gewissen Nebenschauplatz, ausser dann, wenn es um die Emotionen ging. Heute geht es aber um mehr als Emotionen, heute geht es auch für Seilbahnen in unserem Kanton ums Überleben. Wir sind grundsätzlich mit dem Willen der Regierung, hier die Unterstützung zu leisten, einverstanden, sind uns aber noch nicht im Klaren, ob die vorgesehene Beteiligung der Gemeinden im richtigen Umfang und zum richtigen Zeitpunkt angedacht wird und angedacht wurde. Neuste Erkenntnisse zeigen auch in der Thematik mit den Seilbahnen auf, dass möglicherweise auch hier der Bund nochmals Korrekturen machen wird. Da sind wir gespannt, ob wir seitens der Regierung schon konkretere Zeichen erhalten. Wir werden uns wie gesagt dazu in der Spitaldiskussion noch vertieft äussern.

Profisportvereine: Wir sprechen diese Vorlage von zwei Sportclubs. Das ist FC St.Gallen und das sind die Rapperswil-Jona Lakers. Diese beiden Clubs sind für die ganze Ostschweiz enorm wichtig. Sie sind in normalen Zeiten wirtschaftsrelevante Faktoren und sind auch in der jetzigen Zeit emotional und für den Standort ganz wichtige Botschafter. Aus diesem Grund ist es klar, dass diese gestützt werden müssen. Explizit wenn dies «lediglich» mit einer Bürgschaft für die Bundesgelder getätigt werden kann.

Über Lohngefüge der betroffenen Profisportler können wir lange diskutieren, dabei sind wir klar der Auffassung, dass wir hier das falsche Gremium sind, um die Lohngefüge von Profihockeyspielern und Profifussballspielern zu beurteilen, geschweige dann anzupassen.

Im Weiteren gibt auch die Diskussion zu den Beteiligungen von Standortgemeinden und Standortregionen Anlass zur Diskussion. Wir sind uns aber klar, dass wir hier im Zusammenhang mit der vorliegenden Botschaft weder die nötigen Grundlagen noch die nötigen Vorbereitungen haben, um hier grundsätzliche Entscheide zu fällen. Es wurde löblich zur Kenntnis genommen, dass sich die Stadt St.Gallen mit 150'000 Franken am Erlass von Rechnungen entsprechend beteiligt hat. Und es wurde ebenfalls löblich zur Kenntnis genommen, dass Rapperswil-Jona massiv höhere Beiträge aufgrund der jährlichen Kosten vom Stadion und den personellen Kosten in diesem Zusammenhang zur Verfügung stellt. Es kann aber sein, dass die heutige Debatte ein Auslöser für solche Projekte mit unterschiedlichen Beteiligungen für die wichtigsten Sportclubs in unserem Kanton sein wird.

Zum Antrag, den ich bereits gestern zu Beginn der Session gestellt habe bzw. dann in Aussicht gestellt habe. Wir werden diesen Antrag, der Ihnen vorliegt und vorsieht, nicht das ganze Geschäft wie geplant heute in erster und morgen in zweiter Lesung zu beraten, speziell diskutieren. Ich gehe davon aus, dass der Präsident dies nach dem Eintreten machen wird.

Das letzte und fast wichtigste Punkt ist uns: Der vorberatenden Kommission hat der Volkswirtschaftsdirektor mehrfach mündlich versprochen, dass eine sachgerechte und pragmatische Vorgehensweise in diesem Geschäft in der Ausführung von diesen Aus??geldern gemacht wird. Zu diesen Versprechen, die auch in der Medienmitteilung erwähnt sind, haben wir in der vorberatenden Kommission klar gefordert, dass diese auch heute wieder im formellen Beratungsrahmen gemacht werden. Da werden wir natürlich alle Ohren spitzen, um dort die gleichen Botschaften, die nicht formell im Gesetzesartikel abgedruckt sind, nochmals zu hören und wenn es dann bei der Umsetzung nicht so Eintritt, die nötige protokollarische Grundlage zu haben.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen der Grünliberalen): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es steht für uns ausser Frage, dass sämtlichen Betrieben, die sich aufgrund von behördlich angeordneten Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie unverschuldet in finanziellen Schwierigkeiten befinden, zeitnah und möglichst unbürokratisch geholfen wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Massnahmen zum Schutz unserer Bevölkerung auf breite Akzeptanz stossen. Zudem hat der Kanton offensichtlich ein grosses Interesse daran, gesunde Betriebe in diesen schweren Zeiten unterstützen, um so Arbeitsplätze und zukünftige Steuereinnahmen zu sichern.

Erlauben Sie mir trotz der grundsätzlichen Zustimmung der Grünliberalen zum vorliegenden Gesetz einige Anmerkungen. Wir begrüssen insbesondere, dass auch Zulieferbetriebe von den Massnahmen profitieren können und die Auszahlung der Branche im Gesetz nicht abschliessend ist. Aus diesem Grund werden wir im Übrigen auch den Änderungsantrag zu Art. 4 mit unterstützen, damit der vorgesehenen Präzisierung eine wichtige Lücke für die Zulieferer von Veranstaltungen im Freizeitbereich geschlossen wird. Die Aufstockung der kantonalen Gelder im Nachgang zur Erhöhung der Bundesmittel ist nach unserer Ansicht sinnvoll. Weshalb wird den entsprechenden Antrag der vorberatenden Kommission ebenfalls unterstützen werden?

Vor allem aber sind wir erleichtert zu sehen sehen, dass die Auszahlung der oft dringend benötigten Unterstützungsgelder im Kanton St.Gallen bereits angelaufen ist. Dass Hilfsgelder schnell an berechtigte Härtefallunternehmen ausbezahlt werden, ist von zentraler Bedeutung für die GLP. Im Sinne eines fairen und verzerrten Wettbewerbs ist für uns zunehmend wichtig, dass Unternehmen im Kanton St.Gallen auch bei den Härtefallgeldern nicht schlechter gestellt werden als Unternehmen anderen Kantone. Dass der Kanton St.Gallen teilweise strengere Regeln definiert als als der Bund beurteilen wir daher kritisch. Im Austausch mit dem zuständigen Regierungsrat wurde uns jedoch versichert, dass der Kanton nur bei Unternehmen, welche sich rechtlich nicht korrekt verhalten, z.B. Konkursanmeldungen oder Steuerzahlungen unterlassen, keine Gelder spricht. Entscheidend für die Unterstützung soll sein, ob ein Unternehmen und sein Geschäftsmodell nach der Pandemie überlebensfähig sein wird. So können wir auch für die Unterstützung des FC St.Gallen 1879, der Rapperswil-Jona Lakers und der St.Galler Seilbahnunternehmen stehen. Im Idealfall würde jedoch die Region und nicht nur die Standortgemeinde in die Pflicht zur Mitfinanzierung genommen werden. Im Falle der Seilbahnunternehmen möchte wir nebst der Beteiligung der Standortgemeinden auch weitere Kriterien erfüllt wissen, die für das Überleben der Unternehmen essenziell sind. So kann es z.B. nicht sein, dass der Kanton A-fonds-perdu-Beiträge an Seilbahnunternehmen entrichtet, die eine Zusammenarbeit mit den unmittelbaren Nachbarn aus strategisch unerklärbaren Gründen ablehnen.

Abschliessend möchte ich betonen, dass für uns Grünliberale ein verantwortungsvoller und nachhaltiger Umgang mit Steuergeldern absolut unverzichtbar ist. Auch wenn für uns ausser Frage steht, das den leidenden Unternehmen und Gewerbetreibende schnell und unbürokratisch geholfen werden muss, sind wir angesichts der hohen Ausgaben und finanziellen Konsequenzen äusserst besorgt.

Die Corona-Pandemie bestimmt nun bereits beinahe ein Jahr über uns. In Anbetracht dieser langen Zeitspanne unter unklaren Entwicklungen in den kommenden Wochen und Monaten steht es für uns ausser Frage, das als Entscheidungsgrundlage für weitere Massnahmen und Einschränkungen eine fundierte Güterabwägung vorgenommen werden muss. Nebst der Erkrankungs- und Hospitalisierungszahlen, die zweifelsohne von prioritärer Bedeutung sind und dies auch bleiben müssen, gilt es auch soziale Faktoren, die psychische Gesundheit unserer Bevölkerung sowie die wirtschaftlichen Folgen bei der Prüfung von weiteren Einschränkungen zwingend zu berücksichtigen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ausserordentliche Situationen erfordern ausserordentliche Massnahmen. Die GRÜNE-Fraktion vertritt grundsätzlich die Meinung, dass allen Unternehmen, welche in direktem Zusammenhang mit der Covid-Epidemie in Schwierigkeiten geraten sind, auch geholfen werden muss. Dabei gilt es zu bedenken, dass wir hier, und das wird durch die Prüfung durch ein Expertengremium garantiert, von eigentlich gesunden Betrieben reden, welche einzig und alleine aufgrund behördlich verordneten Einschränkungen bis hin zu einem totalen Verbot der Geschäftstätigkeiten in eine ernsthafte Notlage geraten sind. Der Staat hat diese Massnahmen erlassen und trägt somit für einmal ohne wenn und aber die Hauptverantwortung dafür, den betroffenen Betrieben Hilfe zu leisten. Wir bedauern das Anliegen, wie z.B. Massnahmen zur Entlastung der Fixkosten oder in diesem Zusammenhang eine Lösung bezüglich Geschäftsmieten, die keinen Weg in die Verordnung des Bundes gefunden haben, und dass die Hürden für Hilfeleistung z.B. mindestens 40 Prozent Umsatzausfall nach wie vor sehr hoch bemessen sind. Auch haben wir nur beschränkt Verständnis dafür, mit welchem bürokratischen Aufwand Hilfe beantragt werden muss. Unsere Nachbarländer zeigen teilweise vor, wie es auch deutlich unbürokratischer und vor allem viel schneller gehen könnte. Die Grünen sind erfreut, dass sich das vorliegende Gesetz aus unserer Sicht äusserst positiv entwickelt hat und unsere Hauptkritikpunkte an der ersten Version für Hilfe stark entschärft wurden. Insbesondere geht es um die Berücksichtigung von Geschäftsschliessungstagen, die Senkung des Mindestjahresumsatzes und der Mindeststellenprozente, die Berücksichtigung von Zulieferbetrieben, die Aufweichung der Branchenexklusivität und kleine, aber wichtige Verbesserungen wie die Möglichkeit von Spartenrechnungen oder die Anpassung der Schuldenregelung auf das Stichdatum Ende Dezember 2019.

Ebenfalls erfreut waren und sind wir über die Ausführungen der Regierungsräte Tinner und Mächler bzw. das klare Bekenntnis auf die jeweilige Gesamtsituation der einzelnen Unternehmen Rücksicht zu nehmen und auch einen gewissen Pragmatismus bei der Prüfung und der Ausrichtung der Hilfen und der Art der Hilfen, seien es A-fonds-perdu-Beiträge oder Solidarbürgschaften für Kredite an den Tag zu legen. Es sollen einzelfallgerechte und nachhaltig wirksame Lösungen gefunden werden. Bezüglich Reserven hat Surber-St.Gallen bereits entsprechende Ausführungen gemacht, welche wir zu 100 Prozent unterstützen. Wir nehmen die zuständigen Regierungsräte in dieser Sache beim Wort.

Die Speziallösung für Seilbahnen ist ebenfalls nachvollziehbar, zumal der Kanton diese Schliessungen verordnet hat und sich die Standortgemeinden im Falle von A-fonds-perdu-Beiträgen entsprechend beteiligen.

Auch die Bereitschaft unseren zwei grossen Sportclubs bei Bedarf mittels Bürgschaften Unterstützung zu leisten, werten wir positiv, zumal der Bund bereits entsprechende Auflagen verabschiedet hat und wird die Meinung teilen, dass diese Clubs für unseren Kanton wichtig sind.

Während wir hier diskutieren, verschärft sich die Situation zunehmend. Die Auswirkungen sind verheerend. Viele Betriebe stehe nach fast einem Jahr schmerzhafter Einschränkungen kurz vor der Zahlungsunfähigkeit oder darüber. Wir appellieren an die Regierung, sämtliche Möglichkeiten auszunutzen, um den betroffenen Unternehmen jetzt helfen zu können – die Zeit rennt. Wir sind zuversichtlich und bedanken uns bei der Regierung, das bislang schnell gehandelt wurde und bereits jetzt erste Hilfsgelder fliessen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Lassen Sie mich eines vorwegnehmen, ich werde darauf verzichten, in meinem Votum den Moralistinnenfinger Finger hoch zu halten. Die Bewältigung der Pandemie fordert uns alle enorm. Für uns war und ist immer massgeblich, wir müssen diese Pandemie bewältigen. Der Schutz der Gesundheit, die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems und die Vermeidung von Todesfällen haben für uns höchste Priorität. Aber es ist klar, die notwendigen Massnahmen bringen die Wirtschaft massiv unter Druck, insbesondere die ganz besonders betroffenen Branchen, wir haben es bereits gehört, insbesondere die Gastronomie.

Mit den Betrieben sind auch zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet und es ist für uns deshalb ebenfalls klar, es muss alles daran gesetzt werden, Existenzen zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten. Der Staat ist hier gefordert, die finanzielle Hilfe zu erbringen. Seitens SP-Fraktion haben wir diese Forderung schon lange aufgestellt. Mit der Möglichkeit der Kurzarbeit wird ein grosser Teil der Lohnkosten abgedeckt. Wir erachten die Kurzarbeitsentschädigung als die entscheidende Unterstützung, um Kündigungen zu vermeiden. Es ist aber zu beachten, dass gerade die Gastro im vergangenen Jahr mit den Einschränkungen zwar zum Teil erhebliche Umsatzeinbussen erlitten hat, dass die Betriebe nur eingeschränkt geführt werden konnten mit beschränkter Platzzahl, dass aber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dennoch gearbeitet haben, und dass keine Kurzarbeit oder nur eingeschränkt Kurzarbeitsentschädigung beantragt werden konnte. Dennoch sind selbstverständlich die Umsätze eingebrochen. Weniger Gäste bedeutet weniger Umsatz bei allenfalls gleichbleibenden Lohnkosten. Viele Betriebe mussten bereits an ihre Substanz. Viele von Ihnen haben in dieser Zeit auch investiert, denn sie wollten ja offen bleiben. Sie haben besondere Konzepte erarbeitet und auch viel Geld dafür investiert. Zudem sind die Lohnklassen alleine selbstverständlich nicht die einzige Auslagenposition. Es fallen Sozialversicherungsbeiträge an, es müssen Mieten und Versicherungen bezahlt werden und hier kommt nun die Härtefallregelung ins Spiel. Wir möchten uns hier bei der Regierung herzlich dafür bedanken, dass sie schnell gehandelt hat. Das sie auf den Zug aufgesprungen ist, dass sie die Bundesvorgaben übernommen hat und mittels Notrecht hier bereits ab dem 4. Januar 2021 die Einreichung von Gesuchen ermöglicht hat. Das war eine grosse Leistung. Es ist ein gesetzgeberischer Prozess, der durchlaufen werden muss. Die Abläufe müssen vorbereitet werden, die Verwaltung muss sich auf alles einstellen können, deshalb hier ein herzliches Dankeschön unsererseits an die Regierung.

Wenn wir die Konzeption dieser Härtefallregelung anschauen, so folgt ja der Kanton der Gesetzgebung des Bundes. Das hat selbstverständlich eine Logik, wir wollen ja schliesslich die Bundesgelder abholen. Allerdings ist auch festzustellen, die Konzeption auf Bundesebene und damit auch auf Kantonsebene vermag nicht restlos zu überzeugen. Dies hängt damit zusammen, dass diese Härtefallhilfe ursprünglich für die sogenannten vergessenen Branchen gedacht war, insbesondere für die Schauspieler. Man ist dann ursprüngliche auf Bundesebene auch einmal davon ausgegangen, man würde für die Härtefallhilfen rund 200 Mio. Franken brauchen. Mittlerweile wurde nun die Härtefallregelung auf viele weitere betroffene Branchen ausgeweitet, insbesondere auf die Gastronomie. Der Bund hat zunächst 2,5 Mrd. Franken von Bund und Kantonen vorgesehen, dann 5 Mrd. Franken und in der Zwischenzeit wurde eine Erhöhung auf 10 Mrd. Franken in die Vernehmlassung gegeben. Diese Zahlen zeigen, die Betroffenheit in den fraglichen Branchen ist enorm und die Hilfe tut ganz dringend Not. Dass man die Grundlagen für die Ausgestaltung der Härtefälle anders ausgestalten würde, sich stärker an den Fixkosten und an den Umsätzen orientieren würde, erscheint uns eigentlich klar. Aber es ist wie es ist und wir arbeiten mit den Bestimmungen, die wir haben. Wir sind selbstverständlich bereit, den nun ausgeteilten Antrag der FDP-Fraktion zu diskutieren. Wir erachten es aber als sinnvoll, wenn wir dies an der heutigen zusätzlichen Kommissionssitzung am Abend tun können, damit wir diesen nicht abschliessend hier im Rat behandeln müssen. Für uns ist wesentlich: Die Härtefallhilfe muss auch in der aktuellen Konzeption dazu dienen, die Fixkosten zu decken. Das ist die Meinung des Bundes und dies ergibt sich auch aus der Botschaft der kantonalen Vorlage im Kommentar zu Art. 5. Ebenfalls sieht das Gesetz vor, das vorrangig nicht rückzahlbare Beiträge zu gewähren sind. Auch dies ist in unseren Augen ganz wesentlich. Wir sprechen bei den genannten Branchen von Branchen, die in der Regel keine hohen Gewinne erzielen. Viele von Ihnen mussten bereits im Rahmen des Bundesprogramms Kredite aufnehmen, diese müssen sie in den nächsten Jahren abbezahlen.

Irgendwann müssen sie wieder aus diesem Finanzdruck hinauskommen und es kann nicht sein, das wird diesen dadurch erhöhen, das wiederum Kredite aufgenommen werden müssen und wir diese einfach verbürgen, um ein Binden die Banken schadlos zu halten. Ich bin überzeugt, wenn wir dies tun, dann sprechen wir in eins bis zwei Jahren darüber, dass wir diese Kredite übernehmen müssen, um nicht eine nachgelagerte Konkurswelle, die wir ja eigentlich vermeiden möchten, in Kauf zu nehmen. Ebenfalls sind wir nicht der Meinung, dass ein Betrieb alle seine Reserven aufbrauchen muss, damit er überhaupt Anspruch auf Härtefallhilfe hat. Hier hat die Regierung in der Kommission ein klares Bekenntnis abgelegt. Wir sind aber auch nicht der Meinung, dass gewisse bestehende Reserven der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrags entgegenstehen. Wie bereits gesagt, einerseits haben viele Betriebe schon Kredite aufgenommen, die müssen sie nun bedienen. Zudem sollten wir auch verhindern, dass die Betriebe nicht mehr in die Zukunft investieren können. Dies mit dem ganzen Rattenschwanz für die Wirtschaft.

Wir unterstützen die Vorlage der Regierung. Die Beschränkung auf bestimmte Branchen betrachten wir als kritisch. Wir haben aber in der Kommission gehört, dass diese erweitert werden, wenn besondere Härten nachgewiesen sind. Wir bringen hier nochmals diese Erwartung, bei besonderen Härten ist die Hilfe auf weitere Branchen auszudehnen. Wir dürfen niemanden vergessen, hier stimme ich der Rednerin der CVP-EVP-Fraktion zu. Die Hilfe muss am richtigen Ort ankommen. Im Weiteren muss dem Gesetz nachgelebt werden, es sind vorrangig nicht rückzahlbare Beiträge zu leisten und es muss darum gehen, die Fixkosten zu wecken.

Ich komme damit zu den Sonderregelungen: Wir unterstützen die Unterstützung für den FC St.Gallen und die Rapperswil-Jona Lakers. Beide Clubs sind für unseren Kanton von grosser Bedeutung. Wenn wir ihnen nun hier eine Sicherheit geben, damit sie beim Bund einen Kredit oder ein Darlehen abholen können, so meine ich, ist das keine zu grosse Hilfe, die wir ihnen in dieser schwierigen Zeit erbringen.

Zu den Seilbahnen: Ich denke die Bestimmungen über die Seilbahnen werden noch einiges an Diskussionen auslösen. Wir müssen hier einfach erkennen, diese Bestimmung ist eine Sonderbestimmung für die Seilbahnen. Die Seilbahnen hätten gemäss den Bundesbestimmungen keinen Anspruch auf eine Unterstützung, die Unterstützung wird vom Kanton alleine finanziert. Wir erachten diese, so wie sie ausgestaltet ist, als zielführend. Selbstverständlich sehen wir, dass die Beteiligung einer Standortgemeinde von 40 Prozent bei der Leistung eines A-fonds-perdu-Beitrages hoch ist. Wir sind der Meinung, dass hier nicht Standortgemeinde alleine in der Pflicht sein soll, sondern dass die Region in der Pflicht sein soll. Vorschreiben können wir dies so nicht. Wir werden sehen, wie sich die Gemeinden und die Regionen einigen können bzw. die verschiedene Gemeinden in den Regionen. Wir sind aber auch der Meinung, dass diese Thematik, diese Frage der Beteiligung von Standortgemeinden, die ja immer wieder Anlass zu Diskussionen gibt, vielleicht einmal etwas grundsätzlicher geklärt werden müsste, ob es hier nicht eher eine regionale Beteiligung bräuchte, denn alleine eine Beteiligung der Standortgemeinden, die zwar selbstverständlich am meisten profitiert, aber es profitieren eben auch zahlreiche andere Gemeinden in der Region. (Satz?) Aber ich glaube, diese Frage müssen wir einmal grundsätzlich klären. Sie beschäftigt uns immer wieder. Vielleicht finden wir ja für alle Fälle eine Lösung. Wir sind bereit für eine solche Diskussion, aber hier jetzt im Rahmen dieses Gesetzes können wir wohl nicht viel anders regeln.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die aktuellen Herausforderungen rund um Covid-19 fordern die Bevölkerung, die Wirtschaft, aber auch die Staatsgewalten. Bis anhin hat die Regierung immer wieder und richtigerweise über Notrecht agiert. Es ist jetzt aber an der Zeit, dass sich das Parlament wieder sehr aktiv einbringt und seinen Teil zur Bewältigung der Krise beisteuert. Die FDP-Fraktion hat mit Sorge zur Kenntnis genommen, dass die Ausgaben zur Bewältigung der Coronakrise ungebremst steigen und die volkswirtschaftlichen Konsequenzen kaum hinterfragt werden. Die FDP-Fraktion ist klar der Auffassung, das in Härtefällen rasch und unbürokratisch geholfen werden muss. Gleichzeitig braucht es aber auch ein Bewusstsein, dass der Staat nicht unbegrenzt Mittel zur Verfügung stellen kann.

Die von der Regierung eingeschlagene Marschrichtung stimmt Unternehmen sind behördlich geschlossen worden und darum hat der Staat auch die Aufgabe, denselben jetzt zu helfen, solange diese Unternehmen vor der Krise nachhaltig geführt wurden. Für die FDP-Fraktion ist aber zentral, dass gezielt unterstützt wird, wie lehnen giesskannenartige Ausschüttungen von Steuergeldern ab, denn das Geld, das wir heute ausgeben, müssten wir morgen erst noch erwirtschaften.

Deshalb begrüssen wir es, dass die Regierung, die für die Härtefälle infrage kommende Branchen überlegt ausgewählt hat. So kann den wirklich leidenden Unternehmen, die wegen den staatlichen Markteingriffen in Schieflage geraten sind auch geholfen werden. Auch der Einbezug weiterer Akteure der Wertschöpfungskette bzw. Zulieferer scheint uns richtig. Hier gilt es auch vorsichtig auszutarieren, wer bezugsberechtigt ist und wer nicht. Dazu werden wir uns später in der Spezialdiskussion nochmals äussern.

Für die am härtesten getroffene Branche, wie die Gastronomie, ist es richtig, dass die 40 Prozent Umsatzgrenze gefallen ist und auch Betriebe mit geringeren Umsatzeinbussen geholfen werden kann. Wir erwarten, dass die Regierung weiterhin mit Bedacht und Augenmass prüft, welche Branchen allenfalls zusätzlich ins Härtefallregime aufgenommen werden. So halten wir am ursprünglichen Entwurf der Regierung fest und wollen den Plafond nicht aufgrund der jüngsten noch nicht spruchreifen Entscheidungen in Bern bereits wieder anheben. Ungeachtet aller aktuellen Widrigkeiten dürfen wir nicht vergessen, dass auch der Staat nur begrenzt Mittel zur Verfügung hat. In allen Fällen gilt es, Mass zu halten und effektive Lösungen zu finden, ohne den Staatshaushalt für Generationen in Schieflage zu bringen. An den Vollzug haben wir klare Erwartungen. Hier muss sehr rasch und unbürokratisch geholfen werden. Dass nach der aktuellen Beurteilung der Gesuche entschieden wird, welche Hilfe, Solidarbürgschaften, A-fonds-perdu-Beiträge und ein Mix daraus gewährt werden soll, scheint für uns passend. Genauso wie die Erwartung, dass andere Hilfen wie Kurzarbeit bereits eingesetzt wurden.

Es gilt auch Missbrauchsfälle so gut wie möglich zu verhindern. Die Einzelfallprüfung und die eingesetzte Taskforce von weiteren Fachpersonen, welche die Prüfung durchführen, sind deshalb ganz in unserem Sinne. Die FDP-Fraktion wird diesbezüglich der Spezialdiskussion einen Antrag einbringen, denn bei ungedeckten Fixkosten bei Betrieben, welche Behörden geschlossen wurden, muss geprüft werden, ob A-fonds-perdu-Beiträge nicht adäquater sind.

Lassen Sie mich noch ein paar Worte zu den Sportklubs sagen: Auch wenn ich persönlich seit 20 Jahren eingefleischter Fan und Saisonkartenbesitzer des FC St.Gallen bin, gilt es mit dem Steuerfranken sehr sorgsam umzugehen. Es ist richtig, dass die Sportclubs keine A-fonds-perdu-Beiträge des Kantons erhalten, sondern eine Bürgschaft. In Anbetracht der Bedeutung der Sportclubs für unsere Region gerade in der aktuellen Situation, scheint auch die Grössenordnung von 1,825 Mio. Franken zu passen. Die Standortgemeinden tragen ja auch ihren Teil dazu bei bzw. machen dies seit Jahren.

Dass Standortgemeinden sich beteiligen, erwartet die FDP-Fraktion auch im Falle der Bergbahnen. Sollten diese A-fonds-perdu-Beiträge erhalten, muss die Regierung mit den betroffenen Kommunen einen Aufteilungsschlüssel definieren. Aber es gilt auch hier, wie bei allen zu unterstütztenden Betrieben, es gibt keine Gelder zum Erhalt veralteter Strukturen. Wer bisher seine Aufgaben nicht gemacht hat, wird hoffentlich erwachen. Wie im Geschäft 33.20.09 erwähnt, sollte unser primäres Augenmerk der Coronakrise nicht auf den staatlichen Betrieben liegen, sondern auf den privat geführten Unternehmen. Diese müssen wir wirtschaften lassen und brauchen deshalb eine Strategie aus dem Lockdown.

Ich sage es noch einmal: Wir müssen in der aktuellen Coronakrise bezüglich der Staatsfinanzen mit Vernunft und grösstmöglicher Weitsicht agieren. Unsere Aufgabe wird es sein, wichtige Arbeitsplätze langfristig zu sichern und Regelungen zu schaffen, die den Menschen und der Wirtschaft helfen. Behalten wir bitte auch die Finanzen unserer nächsten Generation im Auge, das sind wir der Bevölkerung, den Unternehmen und dem Kanton schuldig. Die Tendenz zum überborden und weiteren Vorsozialisierung des Staates sind mehr als erkennbar. Hier hält die FDP-Fraktion klar dagegen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Diese Vorlage ist von enormer Bedeutung für die Existenz zahlloser Betriebe und letztlich für das ganze wirtschaftliche Leben in unserem Kanton. Das sollten wir uns immer wieder vor Augen führen. Seit Monaten warten die von der Corona-Krise getroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer sehnlichst darauf, dass die öffentliche Hand ihr Versprechen einlöst und ihnen in dieser epochalen Krise endlich mit konkreten Taten hilft. Was wir jetzt beschliessen, ist eigentlich längst überfällig, und die Politik sollte bei den betroffenen Branchen um Entschuldigung bitten, dass sie zuerst so viel Schaden angerichtet und dann so lange gebraucht hat, um einen Beitrag zur Schadensminderung zu leisten. Die Bewältigung der Epidemie und ihrer ungeheuren Auswirkungen ist wahrlich kein Ruhmesblatt für die Schweizer Politik.

Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt die vorliegende Lösung. Gleichzeitig bleibt aber auch ein Kloss im Hals. Wissen wir wirklich, was wir gerade tun? Haben wir die finanziellen Konsequenzen unseres Tuns überhaupt noch im Griff? Sind wir sicher, dass wir mit unseren Massnahmen keine Verwerfungen und Verzerrungen produzieren, unter denen wir noch lange leiden werden? Kommt die Hilfe tatsächlich am richtigen Ort an oder vergessen wir wirklich Bedürftige und produzieren gleichzeitig Krisengewinnler? Wir alle stochern im Nebel, wir alle müssen unter grossem Druck Entscheidungen von enormer Tragweite fällen. Doch bei allem Druck und bei aller Unsicherheit über den richtigen Weg – wir sollten uns wenigstens die Mühe machen, richtig und sachgerecht zu entscheiden, und nicht bloss den Applaus der eigenen Wählerschaft oder gar den persönlichen Vorteil suchen. Mit Blick auf den bisherigen Verlauf der Diskussionen bin ich mir leider nicht ganz sicher, ob das überall angekommen ist.

Der CVP-EVP-Fraktion ist bei dieser Vorlage und darüber hinaus bei allen Covid-bedingten Unterstützungsmassnahmen drei Punkte wichtig:

  1. Der Staat soll – im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten – für die Schäden aufkommen, die er selbst verursacht hat. Das heisst, der Staat ist in der Pflicht, jenen Unternehmen, die durch die Corona-Massnahmen einen Schaden erleiden, den Schaden zu ersetzen. Das heisst aber auch, dass die Unterstützung dort eine Grenze erreicht, wo die Hilfe die finanziellen Möglichkeiten des Kantons übersteigt, bzw. wo den kommenden Generationen eine unverantwortlich grosse finanzielle Bürde hinterlassen wird.
  2. Es sollen nur jene Unternehmen unterstützt werden, die vor der Krise gesund waren und deren Geschäftsmodell auch im Nach-Corona-Zeitalter eine Zukunft hat. Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt deshalb den Ansatz des Kantons, in einzelnen Punkten über die Minimalanforderungen des Bundes hinauszugehen, z.B. beim Nachweis der Überlebensfähigkeit des Unternehmens. Wertvolle und hart ersparte Corona-Gelder für Strukturerhaltung zu verschwenden, lehnt die CVP-EVP-Fraktion ab.
  3. Der CVP-EVP-Fraktion ist es enorm wichtig, dass die Unterstützungsmassnahmen dem Gebot von Fairness und Gerechtigkeit entsprechen. Wir müssen darum das Menschenmögliche tun, um Marktverzerrungen, Schlupflöcher, Fehlanreize, willkürliche Ungleichbehandlungen und Krisengewinnler zu verhindern. Tun wir das nicht, machen wir unsere Arbeit nicht richtig und verlieren über kurz oder lang den Support der Bevölkerung.

Versuchen wir also unser Bestes und schauen genau hin. Ihr Bestes versuchen und genau hinschauen müssen letztlich aber vor allem die zuständigen Departemente und das externe Fachgremium, das für die Einzelfallprüfung zuständig ist. Zum Glück haben wir diesbezüglich einen guten Eindruck bekommen. Die Regierung und namentlich die Vorsteher von Finanz- und Volkswirtschaftsdepartement scheinen sich ihrer grossen Verantwortung bewusst zu sein, und die Leitlinien und Grundsätze der CVP-EVP-Fraktion scheinen bei ihnen angekommen zu sein – auch wenn sie das vielleicht nicht so sagen würden. Letztlich wird es aber vor allem am Fachgremium liegen, ob die zweifellos schwierige Gratwanderung zwischen unbürokratischer Lösung auf der einen Seite und Einzelfallgerechtigkeit und Missbrauchsbekämpfung auf der anderen Seite wirklich gelingt.

Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt die von der vorberatenden Kommission beantragte Erhöhung der zur Verfügung stehenden Gelder. Nicht unbegrenzt, aber doch so weit, wie es nötig ist, um den Spielraum, den der Bund mit seiner Mitfinanzierung definiert, auszunützen. Erhöht der Bund den Finanzrahmen noch einmal, sind wir weiterhin bereit mitzuziehen. Wozu wir hingegen nicht bereit sind, sind die schlecht vorbereiteten Hauruckübungen, die da und dort angestrebt werden. Es geht um viel zu viel Geld, und weil wir bereit sind, enorme Mengen an A-fonds-perdu-Beiträgen zu sprechen, sind auch die Risiken viel grösser, dass die öffentlichen Gelder zum Teil am falschen Ort landen.

Namentlich Gastronomie und Hotellerie sowie die Reise-, Freizeit- und Eventbranche wurden enorm hart getroffen von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Hinzu kommen deren Zulieferer, für die mit dieser Vorlage eine erste Lösung gefunden werden konnte. Dank der vorausschauenden Finanzpolitik der letzten Jahre verfügt der Kanton St.Gallen glücklicherweise über das nötige Finanzpolster, um heute jenen Unternehmen unter die Arme zu greifen, die es am schlimmsten getroffen hat und bei denen die bisherigen Unterstützungsmassnahmen nicht ausreichen.

Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt auch die Sonderregelungen für den FC St.Gallen und die Rapperswil-Jona Lakers sowie für die Seilbahnunternehmen. Eben weil es Sonderregelungen sind, sind sie natürlich auch angreifbar. Hätten von den Standortgemeinden der beiden Clubs höhere Beiträge kommen sollen? Hätten die Beiträge der Standortgemeinden wenigstens in einer ähnlichen Höhe sein müssen? Ist der Lohnverzicht von 15 Prozent bei den Lakers und von 5 Prozent beim FC St.Gallen grosszügig oder angesichts der staatlichen Stützung und der teils sehr hohen Löhne zu wenig? Warum müssen sich bei den Seilbahnunternehmen die Standortgemeinden an den A-fonds-perdu-Beiträgen beteiligen und bei allen anderen Branchen nicht? Und wie kommt man auf 40 Prozent? Könnten es nicht auch 20, 30 oder 50 Prozent sein?

Sonderregelungen für einzelnen Branchen oder Unternehmen sind immer schwierig. Denn eine Sonderbehandlung ist grundsätzlich immer falsch. Das sollte uns auch eine Warnung sein, weitere Sonderbehandlungen zu kreieren. Die CVP-EVP-Fraktion kann mit den Sonderregelungen für den FC St.Gallen, die Rapperswil-Jona Lakers und die Seilbahnunternehmen – und früher schon für die Olma Messen St.Gallen – leben. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Vorbildhaft sind sie nicht, aber immerhin lösungsorientiert.

Fazit: Die CVP-EVP-Fraktion ist bereit, enorme Summen für die Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Epidemie aufzuwenden. Vor allem aber hoffen wir, dass bald auch der Bundesrat einsieht, dass es so nicht mehr weitergehen kann. Der Schaden, der durch die Massnahmen angerichtet wird, ist inzwischen viel zu gross. Das Gebot der Verhältnismässigkeit ist auch in Pandemiezeiten zu beachten – das scheint nicht überall verinnerlicht worden zu sein. Doch tun wir jetzt, was wir tun müssen. .

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat das Geschäft 22.21.02 «Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie» am 28. Januar 2021 im Kantonsratssaal beraten. Es nahmen teil:

Von Seiten des zuständigen Departementes

  • Regierungsrat Marc Mächler, Vorsteher Finanzdepartement;
  • Flavio Büsser, Generalsekretär, Finanzdepartement;
  • Barbara Fäh, Stv. Leiterin Rechtsdienst, Finanzdepartement.
  • Von Seiten des Volkswirtschaftsdepartementes
  • Regierungsrat Tinner, Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement
  • Karin Jung, Leiterin Amt für Wirtschaft und Arbeit, Volkswirtschaftsdepartement
  • Franc Uffer, Vertreter des Volkswirtschaftsdepartementes in der Taskforce Härtefallmassnahmen/ Abteilungsleiter Standortförderung, Amt für Wirtschaft und Arbeit.

Für Informationen zum Teil der Unterstützung professioneller Sportvereine durch Bereitstellung von Sicherheiten in Form von Bürgschaften in der Höhe von 25 Prozent des beantragten Darlehens standen zur Verfügung:

  • Matthias Hüppi, Präsident FC St.Gallen 1879;
  • Ivo Forster, CEO FC St.Gallen Event AG;
  • Markus Bütler, GeschäftsführerLakers Sport AG.

Geschäftsführung / Protokoll

  • Sandra Stefanovic,Geschäftsführerin, Parlamentsdienste;
  • Leandra Cozzio, Stv. Geschäftsführerin, Parlamentsdienste
In Art. 12 des Covid-19-Gesetzes haben die eidgenössischen Räte eine Härtefallregelung für Unternehmen getroffen. Unternehmen, die aufgrund der Natur ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Covid-19-Folgen besonders betroffen sind, sollen in Härtefällen finanziell unterstütz werden können. Die eidgenössische Covid-19-Härtefallverordnung bestimmt die Details.

Am 18. Dezember 2020 beschloss die Bundesversammlung zahlreiche Änderungen des Covid-19-Gesetzes. Im Wesentlichen sind dies die Voraussetzungen für die Gewährung von Härtefallmassnahmen, deren Aufstockung auf insgesamt 1 Mrd. Franken und eine Erhöhung des Bundesanteils auf rund zwei Drittel, die Gewährung von A-fonds-perdu-Beiträgen sowie Darlehen für Klubs des professionellen und des semiprofessionellen Mannschaftssports sowie verschiedene Abweichungen vom eidgenössischen Arbeitslosenversicherungsgesetz. In der Folge passte der Bundesrat die Covid-19-Härtefallverordnung an die Änderungen des Covid-19-Gesetzes an. Eine weitere Änderung, vor allem gelockerte Anspruchsvoraussetzungen für behördlich geschlossene Unternehmen, trat am 14. Januar 2021 in Kraft.

Die St.Galler Regierung hat mit der dringlichen Verordnung vom 15. Dezember 2020 des Kantons St.Gallen über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie eine erste Härtefallregelung auf Basis der entsprechenden bundesrechtlichen Grundlagen getroffen. Am 5. und 19. Januar 2021 hat sie verschiedene Änderungen der bundesrechtlichen Vorgaben betreffend die Härtefallmassnahmen nachvollzogen und die kantonale Härtefallverordnung angepasst.

Botschaft und Entwurf der Regierung gingen von einem Gesamtvolumen für Härtefallhilfen von 98,9 Mio. Franken in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen und in Form von Solidarbürgschaften aus. Der Kantonsanteil dieser insgesamt 98,9 Millionen Franken belief sich auf rund 32 Mio. Franken.

Dass die Dynamik in diesem Geschäft nach wie vor sehr hoch ist, zeigt die Tatsache, dass der Bundesrat einen Tag vor der Kommissionssitzung, am 27. Januar 2021, eine Verdoppelung der Härtefallhilfen von insgesamt 2,5 Mrd. Franken auf 5 Mrd. Franken in Aussicht gestellt hat. Notwendig sind dazu noch Beschlüsse des Bundesparlaments in der Frühjahrssession 2021. Diesem Umstand wurde mit dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Art. 2 Abs. 1 lit. b Rechnung getragen, so dass für den Kanton St.Gallen ein Volumen von rund 261 Mio. Franken für Härtefallhilfen zur Verfügung stehen würde.

Die Dynamik geht sogar noch weiter: Anfangs letzter Woche konsultierte die Eidgenössische Finanzverwaltung die Kantone in Zusammenhang mit einer weiteren Aufstockung des Härtefallprogramms auf 10 Mrd. Franken. Diese in Aussicht gestellte Erhöhung wird u.a. auch Beratungsgegenstand der bereits angesetzten Sitzung der vorberatenden Kommission von heute Abend sein.

Die kantonale Ausgestaltung des Covid-Härtefallprogramms richtet sich nach den Vorgaben des Bundes. Von Härtefällen kann insbesondere gesprochen werden, wenn trotz der bisherigen Unterstützungen existenzielle Liquiditätsengpässe bestehen. Das Covid-19-Härtefallprogramm muss den bundesrechtlichen Anforderungen entsprechen, damit sich der Bund an den kantonalen Massnahmen beteiligt. Die Kommission erörterte diverse Varianten der Höhe der Ausfälle, die Unternehmen nachweisen müssen, um Härtefallmassnahmen beanspruchen zu können. Die Vertreter der Regierung bekräftigten in der Kommission mehrmals, bei der Beurteilung der Gesuche sachgerecht und pragmatisch vorzugehen.

Eine St.Galler Besonderheit der zu beratenden Vorlage bildet der sogenannte Seilbahnartikel. Dies ist die Grundlage, um Seilbahnbetreiber in den Wintersportgebieten zu unterstützen. Diese erfüllen in der Regel die geforderte Umsatzeinbusse gemäss den bundesrechtlichen Vorgaben nicht und können deshalb nicht von der Härtefall-Regelung profitieren. Zur Erinnerung: Die 9-tägige Betriebsschliessung im Dezember 2020 war ebenfalls eine St.Galler Spezialität. Die Seilbahnunternehmen sehen sich zum Teil mit ernsthaften Liquiditätsengpässen konfrontiert. Hier soll die Regierung Darlehen oder nicht rückzahlbare Beiträge sprechen können. Bei letzterem müssten sich die Standortgemeinden mit 40 Prozent beteiligen. Die Regierung rechnet in der Botschaft mit einer Netto-Belastung für den Kanton von 5 bis 6 Mio. Franken; das heisst ohne allfällige Beiträge der Gemeinden – es gilt ein Kostendach von 6 Mio. Franken zulasten des Kantons. Die Finanzierung all dieser Massnahmen erfolgt aus dem besonderen Eigenkapital und belastet die Erfolgsrechnung des Kantons St.Gallen nicht.

Insgesamt untersteht das Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie dem obligatorischem Finanzreferendum.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021