Geschäft: Optimierungen im Bevölkerungsschutzgesetz aufgrund der Covid-19-Epidemie

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.20.18
TitelOptimierungen im Bevölkerungsschutzgesetz aufgrund der Covid-19-Epidemie
ArtKR Motion
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung17.11.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 5. November 2020
AntragAntrag der Regierung vom 26. Januar 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
18.11.2020Gremium24.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.4.2021Wortlaut99Staatswirtschaftliche Kommission6Antrag der Regierung15
20.4.2021Gutheissung108Zustimmung0Ablehnung12
Statements
DatumTypWortlautSession
20.4.2021Beschluss

Der Kantonsrat heisst die Motion mit 108:0 Stimmen gut.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
20.4.2021Beschluss

Der Kantonsrat zieht den ursprünglichen Wortlaut der Motion der staatswirtschaftlichen Kommission dem Wortlaut gemäss Antrag der Regierung mit 99:6 Stimmen vor.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
20.4.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratsvizepräsidentinm, stellt Eintreten auf die Motion fest.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
20.4.2021Wortmeldung

Regierungsrat Fässler: Es ist auch seitens der Regierung absolut unbestritten, das haben wir ja auch mit unserem roten Blatt zum Ausdruck gebracht, dass wir unsere Strukturen im Bereich des Bevölkerungsschutzes überdenken und anpassen müssen. Die aktuellen Strukturen sind nicht gemacht für eine Situation, in der während mehreren Monaten auf allen Staatsebenen eine Krise herrscht, die bewältigt werden muss. Diese Strukturen wurden eigentlich für lokale Ereignisse wie Hochwasser, Hangrutsche und dergleichen gebaut. Auf die aktuelle Situation sind diese Strukturen nicht wirklich angepasst. Wir haben auch bereits während dem letzten Jahr Anpassungen vorgenommen. Sie wissen, es wurden im Wochentakt neue Vorgaben vom Bundesrat erlassen, die Gesetzgebungsbedarf ausgelöst haben, von welchen immer auch mehrere Departemente betroffen waren. Das war in diesen Strukturen anfänglich nur über Improvisation möglich. Ich bin im Übrigen der Meinung, dass wir nach einer ersten Chaosphase, und die gehört halt zu jeder Krise, wir uns dann doch einigermassen orientiert haben und im Grossen und Ganzen diese Krise bis jetzt einigermassen gemeistert haben. Ich verschweige aber nicht, dass gewisse Sachen besser und anders gemacht werden können.

Es wurde das Üben angesprochen. Der kantonale Führungsstab übt. Wir haben im Jahr 2014 auch eine Pandemiesituation SVU 14 schweizweit geübt. Wer meinen Sie hat nicht mitgemacht? Das Bundesamt für Gesundheit. Wenn man so übt, dann kann es irgendwie nicht funktionieren. Wir haben im Jahr 2019 auch wieder geübt, SVU 19, schweizweite Terror-Situation die sich zuspitzt. In einer solchen Situation ist eines vom wichtigsten die Kommunikation. Wer hat nicht mitgemacht? Die Bundeskanzlei, welche die Kommunikation für den Bundesrat hätte machen müssen. Im Zusammenwirken aller Staatsebenen besteht deutlicher Verbesserungsbedarf.

Ich möchte mit Ihnen jetzt aber noch etwas verbindlicher klären, welchen Auftrag Sie mir erteilen wollen. In Ihrem Auftrag, an dem im Moment eine Mehrheit festhalten möchten, wenn ich das richtig einschätze, heisst es, «...eine Bereinigung der Schaffung der Strukturen und Schaffung einer Kongruenz in den Bevölkerungsschutzregionen, Polizei, Gesundheit, Zivilschutz, Feuerwehr, Führung.» Alle Akteure im Bevölkerungsschutz sollen organisatorisch für die Zukunft so organisiert werden, dass deckungsgleiche Gremien bestehen. Ich mache das gerne. Ich erinnere Sie aber daran, dass wir in einem kleinen Bereich, im Bereich Zivilschutz, vor nicht allzu langer Zeit eine solche Reorganisation vorgenommen haben. Wir haben dort festgestellt, dass 22 Zivilschutzregionen absolut zu viel sind. Wir haben sie reduziert und haben verschiedene Modelle entwickelt, und mit Ach und Krach ist es uns dann gelungen, aber mit ziemlich epischen Diskussionen bei der Erarbeitung dieser Vorlage und dann auch hier wieder im Rat, diese auf acht Regionen zu reduzieren. Aber auch in diesem Rat wurde dann diskutiert, dass die eine Gemeinde lieber zur anderen Region gehören müsste und es gab natürlich auch immer wieder sachliche Gründe.

Wir haben aktuell vier Polizeiregionen, Bodensee-Rheintal, Fürstenland-Neckertal, Werdenberg-Sarganserland und Linthgebiet-Toggenburg. Ich nehme nicht an, dass Sie der Meinung sind, dass ich aus diesen vier Polizeiregionen acht Polizeiregionen machen soll, weil das führungsmässig überhaupt keinen Sinn machen würde. Wenn Sie mir jetzt aber den Auftrag geben, auch den Zivilschutz auf diese vorgegebenen Polizeiregionen herunterzubrechen, d.h. aus acht Zivilschutzregionen neu vier zu machen und auch alle anderen, die regionale Führungsstäbe, die Rettung, alles was dazugehört, auf diese Polizeiregionen auszurichten, dann bitte ich Sie, mir das noch einmal explizit so zusagen. Und wenn es dann um die Umsetzung geht, nicht zu sagen: Nein, beim Zivilschutz machen wir das nicht und bei der Feuerwehr schon gar nicht. Das sind alles historisch gewachsene Strukturen und ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn man versucht diese in einem weiteren Schritt noch etwas anzupassen. Wenn Sie mir vorgeben, dass das jetzt deckungsgleich zu machen ist, dann machen wir das selbstverständlich, aber ich bitte Sie dann auch, zu gegebenem Zeitpunkt bei Ihrer Haltung zu bleiben und dann nicht zu sagen: Ja, so haben wir es dann doch nicht gemeint. Das rote Blatt der Regierung will nur zum Ausdruck bringen, dass die politische Umsetzung solcher Veränderungen, also z.B. im Zivilschutz, aus acht mache vier, das war vor drei Jahren noch nicht möglich. Wenn das jetzt auf einmal möglich ist, dann machen wir das. Aber sagen Sie mir bitte, was Sie jetzt wirklich meine. Ich bin nicht sicher, ob Sie es so gemeint haben, wie ich es verstanden habe.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
20.4.2021Wortmeldung

Götte-Tübach: Ich kann nur die Worte von Locher-St.Gallen unterschreiben. Ich muss aber dazu sagen, dass es gar nicht so dramatisch war, wie Locher-St.Gallen es ausgeführt hat. Ich habe das gestern bei diesem Geschäft bereits erwähnt: Der kantonale Führungsstab hat seine Übungen und übt sie auch, und mit grosser vorausschauender Weisheit hat er im Jahr 2014 z.B. die Übung «Pandemie» geübt. Das tragische ist nur, dass wenn es ernst gilt, und das haben wir seit letztem Jahr, alles neu erfunden wurde. Darum müssen wir gar nicht so weit gehen wie Locher-St.Gallen, dass wir etwas neu erfinden müssen, sondern dass bereits Erfundene und auch zu einem weiten Teil Gelebte richtig umsetzen, dann haben wir schon ganz viele von diesen Problemen, die wir hier lang und breit erklärt und beschrieben haben, gelöst. Es ist doch schön, dass hier das Zusammenspiel von Zivil, Armee, Verwaltung und Politik ineinander spielt. Wir sind nicht die einzigen in diesem Land, die mit dieser Übungsanlage oder jetzt im Ernstfall dieser Pandemie damit arbeiten mussten, sondern es gab dies auf allen Stufen. Deshalb einfach die bewährten Systeme richtig einsetzen zum richtigen Einsatz und dann ist nämlich auch ein kantonaler Führungsstab nicht plötzlich im Koordinationsgremium, sonst würde er Koordinationsstab heissen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
20.4.2021Wortmeldung

Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Die Untersuchungen der Staatwirtschaftlichen Kommission haben ergeben, dass es immer wieder Unklarheiten, Blockaden und Überschneidungen gibt. Optimierungen sind wirklich notwendig und zwar so schnell wie möglich. Aus diesem Grunde bringt eigentlich eine vage Formulierung, wie auf dem roten Blatt, wenig. Das ist auch der Grund, wieso wir Ihnen beantragen, dass die Motion der Staatswirtschaftlichen Kommission überwiesen wird.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
20.4.2021Wortmeldung

Locher-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Wir können uns den Anträgen der Staatswirtschaftlichen Kommission auf dem gelben Blatt anschliessen. Das Problem ist eigentlich nicht, ob gelb oder rot, sondern das Problem ist, wie man an diese Covidpandemie und die Lehren daraus herangehen. Wir machen das nach St.Gallischer Manier: Wir ändern das Gesetz. Das Gesetz ist eine statische Angelegenheit, und wenn man nur das Gesetz ändert, dann hat man die Pandemie noch nicht bewältigt. Das Bevölkerungsschutzgesetz befasst sich ja nicht nur mit Pandemien, sondern auch noch mit anderen Gefahren, die dem Staate drohen. Ich weiss nicht, wie viele Stabsübungen ich in meinem Leben absolviert habe, aber ich weiss, dass ich in jeder Übung etwas gelernt haben. Die entscheidende Erkenntnis war eigentlich immer, es waren teils immer andere Leute da, man konnte nicht auf bestehende Personen abstellen, und bis die sich wieder in ihre Funktion eingelebt hatten war die Übung vorbei. Eines der Hauptprobleme ist, das sieht man übrigens auch auf Bundesebene, wenn Sie die Zusammenfassungen des Bundesrates lese über die jeweils durchgeführten Übungen auf höchster Ebene, dass man nicht übt. Man übt zu wenig bzw. man hat dauernd ändernde Personen und dann funktioniert vieles nicht. Ich kann im Gesetz schon von Zuständigkeiten sprechen, aber wenn ich nicht weiss, was diese Zuständigkeit beinhaltet, wo die Schnittstellen zu den anderen Zuständigkeiten und das nicht übe, dann funktioniert das nicht.

Wenn wir das Gesetz ändern, und damit sind wir einverstanden, dann ist es okay, aber die Regierung soll in dieser Vorlage auch den Hinweis machen, wie sie künftig regelmässig jährlich diese Dinge schult unter Einbezug aller Beteiligten, nur dann haben wir ein Lerneffekt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
20.4.2021Wortmeldung

Zoller-Quarten (in Vertretung des Kommissionspräsidenten im Namen der Staatswirtschaftlichen Kommission):

Die Regierung anerkennt den grundsätzlichen Handlungsbedarf und in diesem Sinne auch den Inhalt der Motion, beantragt allerdings eine Gutheissung mit geändertem Wortlaut. Die Staatswirtschaftliche Kommission beantragt das Festhalten an ihrer Motion im ursprünglichen Wortlaut.

Die Staatswirtschaftliche Kommission hat im Juni 2020 ihre Prüfungstätigkeit festgelegt und prüfte unter anderem das Thema «Lehren aus der Coronakrise im Zeitraum von März bis Juni 2020». Dabei wurden folgende Themenbereiche untersucht: Organisation und Zusammenarbeit der verschiedenen Gremien. Gemeint sind damit: die Regierung, der kantonale Führungsstab, die regionalen Führungsstäbe, die Kantonsärztin, die Armee sowie das Präsidium des Kantonsrates, die Kommunikation, Dringlichkeitsbeschlüsse, Pandemieplanung und Vorsorgeinstrumente sowie das Aussetzen der parlamentarischen Tätigkeit. Um die Motivation für die Ausarbeitung der Motion zu erklären, bleibt es an dieser Stelle wichtig, folgende Ausführungen zu machen: Aus den durchgeführten Befragungen mit den Vertretern aus Verwaltung und Regierung blieb klar erkennbar, das zu Beginn der Pandemie die unklaren Zuständigkeitsabgrenzungen und Führungsstrukturen zu Reibungsverlusten geführt haben. Letztlich geht es im Kern der Motion um die wesentlichen und einfachen Fragen, deren Notwendigkeit in einer Beantwortung, so erstaunlich das klingen mag, erst in einer Krisensituation offensichtlich wird. Wer führt strategisch durch eine Krise? Wer trägt die fachliche Verantwortung und wer führt die Beschlüsse letztlich aus? Diese Unsicherheit in Bezug auf die eigene Rolle, Verantwortung und letztlich auch Kompetenz führte zu Reibungsverlusten mit ungeklärtem Selbstverständnis. Das ist weder in einer internen Betrachtung erfreulich noch erleichtert es die Kommunikation gegen aussen. Weiter zeigte sich, dass die Zusammenarbeit der Ämter und Dienststellen der kantonalen Verwaltung mit dem kantonalen Führungsstab nicht optimal funktionierte. Das kantonale Bevölkerungsschutzgesetz muss in diesem Sinne angepasst werden, denn es braucht klare Zuständigkeitsregelungen. Es muss klar sein, wer strategisch führt, fachlich berät und operativ ausführt. Auch muss offensichtlich ein Stufenplan geschaffen werden, welcher die Kompetenzen beim Übergang der Verantwortung bei einer normalen, besonderen und ausserordentlichen Lage definiert. Daraus abgeleitet wird schliesslich der Durchgriff auf den kantonalen Führungsstab festgelegt. So weit stimmt auch die Regierung mit unserer Motion überein.

Abweichend betrachtet es die Regierung in Bezug auf die geforderte Schaffung eine Kongruenz der Bevölkerungsschutzschutzregionen. Hier möchte es die Regierung bei einer Prüfung und allfälligen Anpassung belassen, wogegen die Staatswirtschaftliche Kommission einen Handlungsbedarf in Bezug auf die Schaffung übereinstimmender Organisationen, Polizei, Gesundheit, Zivilschutz, Feuerwehr, Führung ausmacht und in diesem Sinne die Notwendigkeit für entsprechende Anpassungen nicht nur vermutet, sondern klar festhält. Es ist uns klar, allfällige Anpassungen sind politisch ein heisses Eisen. Wir sollten aber in Anbetracht der Erkenntnisse der Pandemie den Mut und die Entschlossenheit haben, auch unpopuläre Entscheidungen zu treffen, nicht als Selbstzweck, sondern im Sinne der Sache selber. Nur eine Übereinstimmung der Bevölkerungsschutzregionen in Bezug auf die Organe, welche in einer Krise zusammenarbeiten müssen, bietet Gewähr für eine optimale Krisenbewältigung. Mit dem Überprüfungsantrag möchte die Regierung zwar die wichtigen Fragen stellen, aber die Antworten nicht unbedingt umsetzen. Die Schaffung von Kongruenz soll also zuerst im Sinne einer Frage abgeklärt werden, obwohl die Sinnhaftigkeit der Zielsetzung eigentlich bekannt ist. Ich erinnere mich an dieser Stelle an ein Zitat von George Bernard Shaw, dessen Inhalt den Unterschied in der Haltung der Regierung zur Staatswirtschaftlichen Kommission wie folgt zusammenfassen lässt: «Ihr aber seht und sagt: Warum? Aber ich träume und sage: Warum nicht?»

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
20.4.2021Wortmeldung

Freund-Eichberg (im Namen der SVP-Fraktion) legt seine Interessen als Mitglied der Staatswirtschaftlichen Kommission und der Subpräsident zum Thema Coronakrise offen. Auf die Motion ist einzutreten.

Der Motion der Staatswirtschaftlichen Kommission «Optimierung im Bevölkerungsschutzgesetz aufgrund der Covid-19-Epidemie» ist in der Version des gelben Blattes bezüglich des Vorschlags der Staatswirtschaftlichen Kommission zuzustimmen und die Meinung der Regierung mit geändertem Wortlaut abzulehnen.

Die Befragungen haben gezeigt, dass zu Beginn die Unklarheiten bei Zuständigkeitsabgrenzungen und Führungsstrukturen zu Reibungsverlusten geführt haben. Zudem war unklar, wer intern und extern in welcher zeitlichen Abfolge informiert. Weiter zeigte sich, dass die Zusammenarbeit der Ämter und Dienststellen der kantonalen Verwaltung mit dem kantonalen Führungsstab nicht optimal funktionierte. Das kantonale Bevölkerungsschutzgesetz ist anzupassen. Es gibt eine normalen Lage, eine besondere Lage und eine ausserordentliche Lage. Für diese verschiedenen Lager gibt es auch unterschiedliche Kommunikation. In der normalen Lage haben wir im Kanton St.Gallen ein sehr gutes Kommunikationssystem. Die Wege sind eingegeben und in einem begrenzten Zeitraum machbar.

In der besonderen und ausserordentlichen Lagen will aber jedes Gremium bzw. jede Organisation selber schnell kommunizieren, damit die Wege schnell und kurz sind. Das haben wir nicht ganz richtig gemacht, weil die Strukturen nicht für ausserordentliche Lagen geschaffen sind. In der ausserordentlichen Lage von März bis Juni sind enorm viele Meldungen, Vorschriften, Massnahmen vom Bund an den Kanton eingegangen. Als Präsident hätte ich eine sehr grosse Liste von Massnahmen durchlesen müssen. Nur die Massnahmen und Verordnung haben mehrere Blätter gefühlt. Diese vielen Massnahmenbefehle mussten bearbeitet werden und den verschiedenen Organisationen zeitnah und schnell vermittelt werden. Im kantonalen Führungsstab sind auch alle relevanten Gremien von Regierung bis zu den Gemeinden vertreten. In der ausserordentlichen Lage ist sehr wichtig, dass die Meldungen zeitnah und richtig kommuniziert werden. Dafür müssen die Organisationen für den Bevölkerungsschutz mit dem regionalen Führungsstab und weiteren Organisationen wie z.B. dem Verein St.Galler Gemeindepräsidenten in den Regionen übereinstimmen. Wenn das nicht stimmt, werden die Meldungen mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten vermittelt, was Verwirrung und unnötiges Missverständnis stiftet.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
20.4.2021Wortmeldung

Maurer-Altstätten (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Wie die Staatswirtschaftliche Kommission im Rahmen der Prüfung unter dem Thema «Lehren aus der Coronakrise» festgestellt hat, bestehen Unklarheiten und Abgrenzungsschwierigkeiten bei den Zuständigkeiten der verschiedenen Gremien, die uns auf Krisensituationen vorbereiten und im Krisenfall deren Bewältigung organisieren sollten. Weiter hat sich gezeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen kantonaler Verwaltung und im kantonalen Führungsstab Verbesserungspotenzial hat. Zur Verbesserung der bestehenden Situation erscheint eine Anpassung des Bevölkerungsschutzgesetzes das geeignete Instrument zu sein.

Es ist der SP-Fraktion ein Anliegen, dass die bestehenden Strukturen bereinigt und die verschiedenen Regionen im Bevölkerungsschutz in Übereinstimmung gebracht werden. Es ist unserer Ansicht nach wichtig und sinnvoll, dass die regionalen Organisationen im Bereich von Polizei, Feuerwehr, Zivilschutz usw. wie auch die Führung im Krisenfall geografisch übereinstimmen. Die Regierung wirft die Flinte zu früh ins Korn, wenn sie es bei einer blossen Überprüfung und dann allfällige Anpassung der Strukturen belassen will. Die Notwendigkeit der Anpassung ist offensichtlich und das bedeutet, das gegebenenfalls auch regionale Widerstände überwunden werden müssen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
20.4.2021Wortmeldung

Mattle-Altstätten (im Namen der GLP): Auf die Motion ist einzutreten.

Zweifellos sind und waren alle in den Bevölkerungsschutz involvierten Organisationen während der Pandemie stark gefordert, und auch wir mussten vor allem zu Beginn der Pandemie feststellen, dass es teils zu Diskussionen um Aufgaben und Kompetenz der verschiedenen Gremien kam. Die Grünliberalen gehen davon aus, dass eine lernende Organisation gerade im Kontext des zurzeit herrschenden Ernstfalls die Situation laufend überprüft und Verbesserungen vornimmt.

Wir begrüssen es aber, dass den Empfehlungen, von deren Umsetzung wir gemäss gestriger Aussage des Regierungspräsidenten irgendeinmal wieder hören werden, in dieser Fragestellung eine Motion eingereicht wurde, welche wir unterstützen. Die Motion der Staatswirtschaftlichen Kommission und der Antrag der Regierung unterscheiden sich nur in einem Punkt: Dieser Hauptunterschied liegt in der von der Motion geforderten Massnahme, die Regionen der verschiedenen Partner im Bevölkerungsschutz in Übereinstimmung zu bringen. Die Motion nimmt damit jedoch bereits Ergebnisse vorweg, deren Tauglichkeit bisher noch nicht verifiziert ist. Es kann sehr wohl gute Gründe geben, regionale Differenzen zwischen Zivilschutz, Polizei, Feuerwehr und Gesundheitsorganisationen beizubehalten. Wir erwarten jedoch, dass diese Analyse der regionalen Kongruenz vorbehaltlos vorgenommen wird und die Ergebnisse dem Rat vorgelegt werden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
20.4.2021Wortmeldung

Dürr-Gams (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Der Wortlaut der Regierung ist eine Abschwächung. Wir halten dies für eine wichtige Fragestellung, die verbindlich geklärt werden muss. Es ist insbesondere sicherzustellen, dass in den kantonalen und regionalen Führungsstäben alle potenziellen Problembereiche von Polizei über Gesundheitswesen, Feuerwehr, Zivilschutz bis zu den technischen Diensten vertreten sind.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
20.4.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Gutheissung der Motion mit geändertem Wortlaut.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021