Geschäft: Kantonsratsbeschluss über den Ausgleich von Ertragsausfällen der Spitäler und Kliniken aufgrund der COVID-19-Pandemie

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.20.09E
TitelKantonsratsbeschluss über den Ausgleich von Ertragsausfällen der Spitäler und Kliniken aufgrund der COVID-19-Pandemie
ArtKR Verwaltungsgeschäft
Thema
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung27.10.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinKommissionsbestellung vom 30. November 2020
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 27. Oktober 2020
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 16. März 2021
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 1. April 2021
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.2.2021Gesamtabstimmung113Zustimmung0Ablehnung7
Statements
DatumTypWortlautSession
16.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über den Ausgleich von Ertragsausfällen der Spitäler und Kliniken aufgrund der COVID-19-Pandemie mit 113:0 Stimmen in der Gesamtabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Regierungspräsident Damann: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich danke Ihnen ganz herzlich, dass Sie die Vorlage so wohlwollend aufgenommen haben und dahinter stehen. Es war keine einfache Vorlage, weil wir der erste Kanton sind, der konkrete Massnahmen für diese Zeit des Herunterfahrens der Spitäler ausgearbeitet hat.

Ich möchte einige Punkte aus den einzelnen Fraktionen aufnehmen:

Wohnkantone: Hier haben wir eine pragmatische Lösung gewählt und gesagt, wir bezahlen ach an diejenigen, die aus einem anderen Kanton kommen, aber wir bezahlen dafür nichts an andere Kantone. Wir haben relativ viele St.Galler, die sich im Appenzellerland behandeln lassen und dort haben wir nichts übernommen. Das wurde dann auch zum Teil von der Schweiz so übernommen. Ich hoffe natürlich auch, dass die SVP-Fraktion nicht zu fest zähneknirschen muss, weil sonst werden die Zahnarztkosten höher werden, und das ist nicht so geschickt.

Es ist uns auch klar, dass es dringlich unumgängliche Ausgaben diskutiert werden kann. Das haben wir im Departement und in der Regierung auch sehr lange diskutiert. Wir sind aber der Meinung, dass es in diesem Fall gerechtfertigt ist. Für uns ist es auch sehr unsympathisch, das der Bund bis jetzt nicht zugesagt hat, dass er etwas übernimmt. Wir sind dort vorstellig geworden durch die Gesundheitsdirektorenkonferenz Ost, es wurden auch mehrere Vorlagen eingegeben. Es gab auch parlamentarische Vorstösse, aber bis jetzt hat sich der Bundesrat nicht geäussert und es immer hinausgeschoben. Bei den Versicherungen wird es schwierig sein, weil sie gesetzlich nicht belangt werden können, weil sie eigentlich nur etwas bezahlen müssen, wo sie eine Leistung erbracht haben.

Ich bin auch überzeugt, dass dieses Geld, das Sie jetzt sprechen werden, die Finanzsituation in den Spitälern nicht zementiert. Es braucht Veränderungen, das haben Sie ja im letzten Jahr beschlossen. Es braucht aber auch Zeit, dass diese Veränderungen finanziell eine Auswirkung haben, weil die Transformation eine gewisse Zeit braucht und häufig mehr kostet als ein normaler Betrieb.

Einsparnisse der nicht hospitalisierter Personen, also ausserkantonale und kantonale Hospitalisationen. (Satzinhalt??): Dort werden wir einen gewissen Betrag einsparen. Es ist aber so, bei den ausserkantonalen Hospitalisationen habe wir die Zahlen noch nicht, die werden aber vermutlich nicht so hoch sein. Die Abschlusszahlen der Spitalverbunde haben wir leider noch nicht. Es wird aber etwa so aussehen, das rund 70 Mio Franken Defizit geschrieben wird.

Ausblick: Wir werden mit Sicherheit mit einer zweiten Vorlage kommen, dies wird vermutlich in Septembersessionen kommen. Wie die aussehen wird, wissen wir noch nicht. Es ist uns auch ganz klar, dass diese Vorlage dann dem Referendum unterstellt wird. Was ich sagen kann von Seiten des Kantonsspitals: Das Kantonsspital konnte die Bettenbelegung fast halten. Es ist in der zweiten Welle fast kein Einbruch vorhanden, was sehr positiv ist und was uns auch ein bisschen zuversichtlich stimmt, dass die Ausgaben in der zweiten Welle nicht mehr so hoch sein werden. Aber wir werden es sehen, wenn die Abschlussrechnungen vorliegen. Wir werden das dann genau überprüfen.

Wir sind froh, wenn das Geld in dieser Sessionen gesprochen werden kann, damit wir auch saubere Abschlüsse in den Spitälern machen können und damit wir auch vorwärtsschauen können und weiterhin an der Transformation der Spitäler arbeiten können.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Berechnung der Beiträge erachten wir als nachvollziehbar und die vorliegende Lösung als angemessen und pragmatisch, zumal es bei der vorliegenden Botschaft ja einzig und allein um die Kompensation von Ertragsausfällen zwischen vom 17. März bis 20. April 2020 geht und nicht um eine Grundsatzdebatte über die Spitallandschaft.

Wir sind ebenfalls nach wie vor der Meinung, dass der Bund als Urheber dieses Behandlungsverbotes in diesem Spezialfall ebenfalls Mitverantwortung trägt und sich zumindest teilweise an den Entschädigungen beteiligen müsste. Wir erwarten, dass der Kanton zusammen mit den anderen Kantonen weiterhin entsprechend versucht Druck aufzubauen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es ist für uns wie auch für die anderen bürgerlichen Parteien sehr bedauerlich, dass der Bund, der schlussendlich zu diesen schlechten Zahlen in der ersten Welle mit den entsprechenden Vorgaben herbeigeführt hat, dass die Spitäler nicht mehr in allen Bereichen operieren durften, sich nicht mehr an diesen Ausfällen beteiligt. Dazu kommt natürlich die ganze Diskussion der Gesundheitskosten im Allgemeinen, die jetzt mit dieser Pandemie, explizit mit diesen ausgesetzten Operationen, nochmals durch unerwartete, unvorhersehbare Massnahmen exponentiell in die Höhe geschnallt sind. Diese 42,3 Mio. Franken zusätzlich verschmerzen wir nicht einfach so, aber wir müssen es, und deshalb, wie einleitend gesagt, machen wir das zähneknirschend. Gerne hätten wir für die Gesamtbetrachtung des Gesundheitswesens die Jahresabschlusszahlen der Spitalverbunde ebenfalls heute bereits diskutiert. Uns ist bewusst, diese gibt es. Diese werden wir aber spätestens im Juni 2021 mit der Rechnungen diskutieren und debattieren, denn dort wird sich die entscheidende Frage stellen, wo ist das Defizit? Ist es bei diesen im letzten Jahr diskutierten 70 Mio. Franken oder ist vielleicht sogar noch höher, wie es einige aus meinen Reihen, einschliesslich mir selber, behauptet haben, oder haben sich die Gesundheitskosten ansonsten etwas erholt? Bei diese 42,3 Mio. Franken wissen wir aber woher sie stammen und diese müssen wir leider bezahlen. Wir sind aber dennoch sehr froh, dass wir im Gesundheitswesen, explizit in der Spitalstrategie, parallel zu dieser Pandemie in diesem Parlament den Mut hatten, die richtigen Entscheide zu fällen und hoffen, dass das auch in diesen Fällen, wo es noch einen Volksentscheid braucht, im Juni 2021 an der Abstimmung ebenfalls passieren wird.

Zurück zur eigentlichen Vorlage: Für uns ist die Gleichbehandlung von öffentlichen und privaten Spitälern sehr wichtig. Wir haben uns diesbezüglich in der vorberatenden Kommission auch explizit eingebracht. Wir sind entsprechend natürlich auch etwas enttäuscht, dass hier der Weg über das Referendum ausgehebelt wurde, können diesen in Anbetracht der durch die Pandemie hervorgebrachten Situation nachvollziehen. Was natürlich in dieser Vorlage noch fehlt, ist die ganze Situation mit der zweiten Welle bzw. dem aktuellen Teil-Lockdown. Es ist klar, das kommt wieder mit der nötigen Verzögerung. Diese 42,3 Mio. Franken, die wir hier sprechen, stammen vom März bis April 2020, jetzt sprechen wird vom Februar 2021. Es wurde von Vorrednern schon gesagt, wir werden wahrscheinlich nochmals über diese Themen sprechen, wenn wir die aktuellen Belegungszahlen in den kantonalen Spitälern ansehen, sind die zum guten Glück jetzt auch nicht voll. Nichtsdestotrotz sind wir sehr froh, dass wir mit unserem Gesundheitssystem jederzeit problemlos die durch die Pandemie beanspruchten Kapazitäten in genügendem Mass sicherstellen konnten und hoffen, dass sich diese jetzt auch wieder entsprechend normalisiert hat.

Was wir, und das werden wir heute sicherlich noch vermehrt hören, natürlich auch hoffen, wenn wir jetzt diese 42,3 Mio. Franken für die Spitäler sprechen, dass wir an das auch denken, wenn es darum geht, Teile unserer Wirtschaft zu stützen. Es ist mir bewusst, das kommt in einer anderen Vorlage, das war auch der Grund, dass in der vorberatenden Kommission seitens der SVP-Fraktion die Entscheidende aus unserer Sicht in der vorberatenden Kommission zusammen gefällt werden müssten. Dies fand keine Mehrheit. Hier im Parlament haben wir das jetzt aber zeitgleich. Wir werden beides heute mindestens in erster Lesung entscheiden.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der Grünliberalen): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir erachten es als dringend notwendig, dass der Kantonsratsbeschluss zum Ausgleich der Ertragsausfälle der Spitäler und Kliniken nun gefasst wird. Auf Grund der Beschlüsse auf Bundesebene im letzten Frühling nur noch dringliche Eingriffe durchzuführen, haben sich zusätzlich zur ohnehin angespannten finanziellen Lage der Spitäler hohe Ausfälle in den Einnahmen ergeben. Auch wir kritisieren, dass der Bund, welcher dieses Behandlungsverbot ausgesprochen hat, die Verantwortung den Kantonen zuschiebt. Trotzdem: Der Kanton muss hier in die Bresche springen und die Kliniken und Spitäler vor dem Ruin bewahren. Wir stimmen der Regierung zu, dass die Zeit drängt und die Gelder nun endlich fliessen müssen, zumal die Verluste der Institutionen die Höhe der Entschädigungen übersteigen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Hartmann-Walenstadt hat es gesagt, in den 41 Tage vom 17. März bis 26. April 2020, die entscheidend waren, wurde alles nicht Dringende verschoben, damit die Spitäler genügend Betten haben für allfällige schwere Covid-Fälle. Was auch aus unserer Sicht das Hauptärgernis ist, dass weder Bund noch Versicherer daran bezahlen haben oder jetzt an den Schaden bezahlen, obwohl der Bund das Behandlungsverbot erlassen hat und nicht der Kanton. Es wurde uns sehr detailliert mit einem Mittelwert von zwei verschiedener Berechnungsmodellen aufgezeigt, wie das berechnet wurde. Wer mehr als vier Prozent Abweichung hatte wurde entschädigt und so kamen man auf die Summe von diesen 42,3 Mio. Franken, die als gebunden deklariert und aus dem besonderen Eigenkapital entnommen werden. Die Netto-Rechnung wird aber etwas kleiner sein, als die 42,3 Mio. Franken, weil es weniger interkantonalen Hospitalisationen gibt. Man kann es kurz zusammenfassen: Der Staat hat den Behandlungsverbot ausgesprochen, damit wir genügend Betten haben. Diese wurden zum Glück, kann man im Nachhinein sagen, nicht gebraucht. Man hat eigentlich zu viel Kapazität in dieser Zeit gehabt, aber das ist ja eigentlich ein schönes Zeichen. Man wusste nicht im Voraus, wie viele Patienten dann wirklich ins Spital eintreten würden. Aber finanzpolitisch ergab sich dadurch natürlich das Problem, das wir jetzt heute lösen müssen und diese 42,3 Mio. Franken sprechen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Im Zusammenhang mit den Corona-Finanzspritzen an die St.Galler Spitäler sind die Beiträge auch an die privaten Spitäler seitens der FDP-Fraktion unbestritten. Damit können Ertragsausfälle aus dem ersten Lockdown abgefedert werden, weil damals keine Wahleingriffe mehr möglich waren. Wieso diese Unterstützung aber durch den Kanton St.Gallen und nicht mindestens teilweise durch den Bund geleistet werden soll oder muss, ist fragwürdig. Im vorliegenden Fall müsste sachgerecht vom Credo «Wer befiehlt zahlt» ausgegangen werden. Insofern begrüsst die FDP-Fraktion die Bemühungen des Kantons St.Gallen zur Herbeiführung einer gemeinsamen Finanzierungslösung mit dem Bund, auch wenn diese bisher erfolglos blieb. Der Betrag von 42,3 Mio. Franken wird unsererseits als Deckelbeitrag erachtet und bildet insofern eine Obergrenze. Die vorgelegten Berechnungen sind einfach aber auch schablonenartig dargestellt. Wir würden es begrüssen, wenn bei einer allfälligen Vorlage, welche wir nicht goutieren würden, auch alternative Verteilungsmodelle geprüft werden, welche auch die Ertrags- und Kostensituation berücksichtigen. In der Diskussion rund um die Finanzhilfen für die staatlichen Spitäler besteht die Gefahr, dass mit dieser Finanzierung strukturelle Probleme der Spitalverbunde zementiert werden. Die sehr hohe finanzielle Unterstützung der Spitäler beweist einmal mehr, wie dringend die Spitalstrukturen weiter angepasst werden müssen. Es darf keine Zeit mehr verloren gehen, weitere Millionenbeträge drohen.

Sorge bereiten der FDP-Fraktion die Auswirkungen der im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie gesprochenen Gelder auf das besondere Eigenkapital, welches rasant schmilzt. Unser primäres Augenmerk sollte in der Coronakrise aber nicht auf den staatlichen Betrieben liegen, sondern auf privat geführten Unternehmen. Wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind gut beraten, wenn wir in der aktuellen Coronakrise auch bezüglich der Staatsfinanzen mit Vernunft und möglichst grosser Weitsicht agieren.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt den Ausgleich der Ertragsausfälle, die während des ersten Lockdown vor einem Jahr entstanden sind. Der Grund liegt auf der Hand: Ursache für die Ertragsausfälle war eine behördliche Anordnung und dafür soll die öffentliche Hand nun auch geradestehen. Dies umso mehr, als ein reibungslos funktionierendes Gesundheitswesen von essentieller Bedeutung für uns alle ist. Die Spitäler, sowohl die öffentlichen wie auch die privaten, sind systemrelevant. Wir müssen ihnen deshalb grösste Sorge tragen und Schaden von ihnen abwenden, wo immer wir können. Die vorgeschlagene Unterstützung im Umfang von 42,3 Mio. Franken ist insgesamt sicher auf der grosszügigen Seite. Doch die Berechnungsweise und die Wesentlichkeitsgrenzen, welche die Regierung vorschlägt, sind gut und nachvollziehbar begründet, gerade auch mit Blick darauf, dass es keine Blaupause gab, auf deren Vorlage man den Ausgleich der Ertragsausfälle hätte berechnen können. Die Regierung musste also etwas Neues kreieren und ausprobieren und hat hat dies in unseren Augen gut gemacht. Selbstverständlich sind die Berechnungsweisen und Wesentlichkeitsgrenzen letztlich pragmatisch festgelegt und damit auch ein stückweit angreifbar. Ist die Wesentlichkeitsgrenze, die bei einem Umsatzrückgang von vier Prozent liegt, zu hoch, zu tief oder ist eine Schwelle ohnehin immer unfair? Ist es sachgerecht, neben den Ausfällen im stationären Bereich auch die Ausfälle im ambulanten Bereich zu entschädigen? Ist es richtig, dass der Kanton St.Gallen auch für die ausgefallenen Patientinnen und Patientenzahl, die ihren Wohnsitz gar nicht im Kanton St.Gallen haben, aufkommt? Müsste dafür nicht deren Wohnkanton aufkommen?

Über all diese Fragen liesse sich lange und kontrovers diskutieren. Letztlich ist es gut und richtig, dass die Regierung eine Lösung präsentiert hat, die sich an objektiven Kriterien orientiert, die rasch wirksam wird und die gerade auch im Vergleich mit anderen Kantonen nachvollziehbar ist und keine unerwünschten Verwerfungen produziert. In diesem Zusammenhang wichtig und richtig ist deshalb auch, dass mit dieser Lösung die öffentlichen und privaten Spitäler genau gleich behandelt werden.

Um einiges weniger begeistert ist die CVP-EVP-Fraktion hingegen, dass die Regierung sehr offensiv und mit grossem Aufwand nach einer juristischen Herleitung gesucht hat, damit die 42,3 Mio. Franken als gebundene Ausgaben gelten und deshalb nicht dem Referendum unterstellt werden müssen. Das ist im Übrigen auch der Grund, weshalb diese Vorlage trotz der immensen finanziellen Auswirkungen nicht einmal zwei Lesungen in diesem Rat hat und auch keine qualifizierte Mehrheit bei der Schlussabstimmung braucht. Uns ist schon klar, dass eine Zusatzschlaufe im gesetzgeberischen Prozess nicht sehr gelegen käme und man vielleicht auch nicht will, dass die Stimmberechtigten so ungeschminkt und deutlich mitbekommen, wie oft in diesen Monaten und Jahren mit und ohne Covid-19 enorme Summen an Steuergeldern in unsere finanziell angeschlagenen Spitäler gepumpt werden müssen. Dies kann und darf nicht das Mass sein, mit dem wir an solch grundlegende staatspolitische Fragen herangehen. Wenn dies hingegen zum Standard machen, werden wir, mit Verweis auf solche Beispiele wie das Vorliegende, immer wieder Begründung zulassen müssen, weshalb die Mitbestimmungsrechte des Kantonsrates und der Stimmbevölkerung ausgehebelt werden. Deshalb sage ich klar und deutlich: Das ist kein Präjudiz, sondern ein einmaliger Sündenfall, den wir nur deshalb durchgehen lassen, weil unser Gesundheitswesen in diese Krise nicht auch noch unter einem juristischen Seilziehen leiden soll.

An die Adresse der Regierung richten wir eine klare Botschaft: Im Zweifel ist nicht gegen sondern für Mitbestimmung von Kantonsrat und Stimmbevölkerung zu argumentieren. Alles andere wirft ein sehr schlechtes Licht auf die demokratische Gesinnung der Regierung. Wenn die Regierung wieder einmal der Meinung sein sollte, die Mitbestimmungsrechte von Kantonsrat und Stimmbevölkerung beschneiden zu müssen, dann erwarten wir keine langfädigen Ausführungen der Hof-Juristen in der Verwaltung, sondern ein sauberes, unabhängiges verwaltungsexternes Expertengutachten.

Ein zweiter Kritikpunkt betrifft das schwierige Thema der Kontokorrentlimiten, die der Kanton den öffentlichen Spitälern gewährt. Natürlich will auch die CVP-EVP-Fraktion nicht, dass den öffentlichen Spitäler von heute auf morgen die liquiden Mittel ausgehen. Doch die Kontokorrentlimite beträgt inzwischen fast 150 Mio. Franken. Das ist schon lange nicht mehr im Sinne des Erfinders oder der Erfinderin und stellt eine klare Wettbewerbsverzerrung zugunsten der öffentlichen Spitäler dar. Hinzukommt auch hier, dass dieses ständige Erhöhung der Kontokorrentlimite, die nichts anderes ist als eine versteckte Subvention, die von der Regierung beschlossen wird, ohne je das Einverständnis des Kantonsrates und je nachdem auch der Stimmbevölkerung eingeholt zu haben. Auch hier kann die Regierung froh sein, dass nie ein unabhängiges Gutachten zu diesem Thema bestellt wurde. Wir nehmen daher mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Regierung bzw. der neue Vorsteher des Gesundheitsdepartementes die Problematik anerkannt hat und an einer sauberen Lösung arbeitet. Denn wir dürfen das Recht auch dann nicht beugen, wenn es ehrenwerte Gründe dafür gibt.

Und wenn wir schon beim Ausblick sind, uns allen muss klar sein, dass es mit dieser Vorlage nicht getan ist. Auch nach dem ersten Lockdown kam es zu Ertragsausfällen in Millionenhöhe. Hinzukommt die ohnehin prekäre finanzielle Situation der öffentlichen Spitäler, weil man die notwendigen strukturellen Anpassungen um Jahre zu spät an die Hand genommen hat. Es wird also weitere Unterstützungspakete für die Spitäler brauchen und ich bezweifle, dass sie ähnlich reibungslos durch den politischen Prozess kommen wie das vorliegende Paket. Die CVP-EVP-Fraktion wird jedenfalls, auch wenn es wichtig ist und rasch gehen muss, einmal mehr genau hinschauen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
16.2.2021Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat das Geschäft 33.20.09E «Kantonsratsbeschluss über den Ausgleich von Ertragsausfällen der Spitäler und Kliniken aufgrund der COVID-19-Pandemie» am 23. Dezember 2020 im Kantonsratssaal beraten.

Von Seiten des zuständigen Departementes nahmen teil:

  • Regierungspräsident Bruno Damann, Vorsteher Gesundheitsdepartement;
  • Peter Altherr, Amtsleiter Amt für Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement.

Die Geschäftsführung oblag der Finanzkontrolle vertreten durch:

  • Ralf Zwick, Geschäftsführer
  • Thomas Bigler, Revisor der Finanzkontrolle, Protokollführer.

Der Bundesrat verpflichtete im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie öffentliche und private Gesundheitseinrichtungen zwischen dem 17. März und 26. April 2020 – also während 41 Tagen – auf nicht dringend angezeigte medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Therapien, also auf Eingriffe allgemein zu verzichten. Die Spitäler und Kliniken verzeichneten aufgrund des angeordneten Behandlungsverbots erhebliche Ertragsausfälle, die nicht mit Erträgen aus der Behandlung von COVID-19-Patienten kompensiert werden konnten. Zur Berechnung der Ertragsausfällen während des Behandlungsverbots wird den Frequenzen bzw. dem Umsatz vom 17. März bis 26. April 2020 – also während des harten Lockdowns – ein Referenzwert gegenübergestellt.

Die Entschädigung der öffentlichen und privaten Spitäler für die Ertragsausfälle während diesen 41 Tagen belaufen sich auf rund 42,32 Mio. Franken und sollen aus dem besonderen Eigenkapital finanziert werden. Die Erfolgsrechnung des Kantons St.Gallen wird somit nicht direkt belastet. Die vorgesehenen Entschädigungen sind finanzrechtlich als gebundene Ausgaben zu betrachten. Somit untersteht dieser Kantonsratsbeschluss nicht dem Finanzreferendum.

Die vorberatende Kommission unterstützt einstimmig corona-bedingte Zahlungen in der Höhe von 42,32 Mio. Franken zugunsten von Spitälern und Kliniken im Kanton St.Gallen. Damit werden die Ertragsausfälle für diese 41 Tagen im Frühling 2020 entschädigt. Die Kommission ist sich einig, dass diese Einbussen ersetzt werden müssen. Allerdings zeigt sich die Kommission enttäuscht oder erstaunt, dass sich weder Bund noch Krankenversicherer daran beteiligen wollen. Vor allem sieht die Kommission den Bund in der Pflicht, da dieser die Massnahme angeordnet hatte.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021