Geschäft: XVIII. Nachtrag zum Steuergesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.20.09
TitelXVIII. Nachtrag zum Steuergesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung16.10.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag GRÜNE-Fraktion zu Auftrag vom 15. Februar 2021
AntragAntrag GRÜNE-Fraktion zu Art. 59 bis 61 und Art. 98 Abs. 3 vom 15. Februar 2021
AntragAntrag CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Auftrag vom 15. Februar 2021
AntragAntrag SP-Fraktion zu Art. 59 bis 61 und Art. 98 Abs. 3 vom 15. Februar 2021
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 19. April 2021
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 13. Oktober 2020
AllgemeinKommissionsbestellung vom 30. November 2020
ErlassReferendumsvorlage vom 20. April 2021
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 15. Juni 2021
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 17. Dezember 2020
BerichtBerichterstattung der Regierung vom 10. September 2021
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 8. Dezember 2021
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
30.10.2020Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
15.2.2021Antrag GRÜNE-Fraktion bzw. SP-Fraktion zu Art. 59 bis 61 und Art. 98 Abs. 324Zustimmung85Ablehnung11
17.2.2021Antrag CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion (Auftrag)75Zustimmung30Ablehnung15
17.2.2021Ordnungsantrag Schmid-Grabs auf Schluss der Diskussion80Zustimmung31Ablehnung9
17.2.2021Antrag GRÜNE-Fraktion (Auftrag)36Zustimmung73Ablehnung11
20.4.2021Schlussabstimmung79Zustimmung28Ablehnung13
Statements
DatumTypWortlautSession
17.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der GRÜNE-Fraktion mit 73:36 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Kohler-Sargans, Kommissionspräsident: Der Antrag ist abzulehnen.

Ich stehe nun auf aus zwei Gründen:

  1. Sie haben mich vorhin aufgefordert, als Sprechender aufzustehen. Ich ging bis jetzt davon aus, dass der Kommissionspräsident sitzen bleiben darf. Selbstverständlich bin ich mir nicht zu schade aufzustehen. Vielleicht müsste dies als entsprechender Hinweis für die nächste Session noch im Extra Muros hinterlegt werden.
  2. Ich möchte meine Wertschätzung gegenüber all den Frauen, den anwesenden Frauen, den wohltätigen Frauen für Engagement aussprechen.

Zur Berichterstattung aus der vorberatenden Kommission: Ein gleichlautender Antrag wurde auch in der Kommission gestellt. Dieser Antrag wurde mit 2:12 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Ordnungsantrag von Schmid-Grabs mit 80:31 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Schmid-Grabs beantragt Schluss der Diskussion.

Ich denke, wir haben die gängigen Argumente gehört. Wir haben auch gehört, dass es noch weitere Traktanden gibt, die in der Priorität wohl höher einzustufen sind.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der Mehrheit der Grünliberalen): Dem Antrag der GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir Frauen zahlen Steuern wie die Männer auch. Es ist deshalb völlig normal, dass die Frauen auch gesetzgeberisch angesprochen werden. Dass Güntzel-St.Gallen als Mann andere Probleme hat, nehme ich zur Kenntnis. Es ist aber sicher so, dass, wenn immer möglich, die Gesetzestexte jetzt schrittweise angepasst werden müssen. Wir haben jetzt die Möglichkeit, damit zu beginnen und dem Antrag zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Bruss-Diepoldsau: Wir haben massive Probleme hier draussen. Ich finde es lächerlich, dass wir eine halbe Stunde über Männlein und Weiblein debattieren. Das ist dem aktuellen Zeitraum nicht würdig. Das können wir einmal machen, wenn wir nichts Gescheiteres zu tun haben.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen legt seine Interessen offen als Mitglied der Redaktionskommission. Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Als zweiter Redner der SVP-Fraktion möchte ich Folgendes festhalten: Diese Diskussion zeigt ganz genau, dass es ja nicht allein um das Steuergesetz geht, sondern um die Grundsatzfrage, ob und in welcher Zeit sämtliche Rechtserlasse im Kanton St.Gallen sprachliche angepasst werden müssen. Das beschränkt sich nach diesen Voten bereits nicht mehr nur auf die Geschlechterfrage, sondern auf Begriffe, die vor 10, 20, 30 Jahren selbstverständlich waren und heute wahrscheinlich schon fast Ehrverletzungsklagen zur Folge haben. Ich meine die Diskussion gestern Nachmittag zum AFP hätte deutlich gezeigt, dass der Kanton St.Gallen noch grössere Probleme hat, als die sprachliche Anpassung von hunderten von Gesetzen. Denn es kann nicht sein, dass es dann ein Gesetz wäre und alle anderen bleiben gleich. Deshalb bitte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion aktuell wäre und alle anderen nicht. Und deshalb bitte ich Sie im Namen SVP-Fraktion aktuell, einerseits den Antrag abzulehnen, und andererseits nicht ungeprüft jetzt noch dringliche Aufträge an die Redaktionskommission oder die Regierung zu erteilen. Überdenken Sie das nochmals, bevor Sie den Auftrag formulieren, welchen Aufwand und zusätzlichen Personalbedarf das erfordert. Ich glaube, dass wir in den nächsten Jahren durchaus wichtigere Themen zu lösen haben. Die Praxis hat sich bewährt und war auch unter dem Vorgänger von Noger-St.Gallen, der einer anderen Partei an gehörte, Max Lemmenmeier, nicht bestritten. Nicht weil er Freude an der Lösung hatte, sondern weil er die Konsequenzen einer Änderung als nicht verhältnismässige bewertete.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Gschwend-Altstätten: Dem Antrag der GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich möchte das Votum aufnehmen, des Sprechers der SVP-Fraktion. Er hat gesagt, ein Gesetz oder ein Artikel müsse lesbar sein und stellt damit in den Raum, mit der neuen Formulierung von Benz-St.Gallen wäre es nicht mehr lesbar. Wenn man das so sieht, das ist möglich, aber ein Gesetzesartikel muss doch noch viel mehr sein als lesbar, er muss eindeutig sein und er muss garantieren, dass eine Rechtssicherheit besteht – dies zum einen. Mit Interesse habe ich die Ausführungen des FDP-Sprechers Noger-St.Gallen verfolgt, und ich kann Ihnen nur sagen, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Dies müsste auch auf dieser Seite gelten. Dazu noch eine kleine Anekdote: Vor ein paar Jahren habe ich vorgeschlagen, dass man das Wort «invalid» ersetzt, weil dieser Begriff abwertend, dass man Ersatz schafft, der den Menschen mit Behinderung auch entspricht und würdig ist. Aus dem Departement wehrte man sich damals mit Händen und Füssen, das sei unmöglich und es gäbe auf schweizerischer Ebene noch die Formulierung Invalidenverordnung usw., das sei unmöglich. Der Vorsteher des Departementes des Innern hat sich dann der Sache angenommen und fast von einem Tag auf den andern war es dann doch möglich. Also, wo ein Wille ist, da ist ein Weg. Ich bitte Sie den Antrag zu unterstützen, auch vor dem Hintergrund, dass wir in diesem Jahr 50 Jahre Frauenstimmrecht feiern.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Dem Antrag der GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich habe vom Präsidenten des Redaktionskommission gehört, dass man grundsätzlich bereit wäre, sich diesem Thema einmal grundsätzlich anzunehmen. Man kann es aber auch anders sehen, man kann auch sagen, man hat jetzt hier ein Gesetz, das revidiert wurde, und man erteilt im Rahmen dieser Revision einen Auftrag, dieses Gesetz anders auszuformulieren, nicht mehr nur die männliche Form zu verwenden. Man könnte dies ja jetzt auch als Probelauf sehen für allfällige weitere Revisionen und Umformulierungen. Man macht es sich schon sehr einfach, wenn man einfach sagt, bleiben wir bei der bewährten Praxis. Benz-St.Gallen hat es ausgeführt. Mit einer männlichen Form sind wir Frauen zum Glück nicht mehr mit gemeint. Das ist jetzt einfach vorbei, wir sind eigenständig. Wenn Sie wollen, dass wir mit gemeint sind, dann müssen Sie diese Gesetze entsprechend revidieren und anpassen. Wir leben nun einmal im Jahr 2021, wir haben vor 50 Jahren das Frauenstimmrecht eingeführt. Es ist nötig, dass wir alle einmal in der Zeit ankommen, in der wir leben und nicht irgendwo in der Vergangenheit verhaftet bleiben, wo noch der Mann alleine das Sagen hatte. Ich glaube, es ist auch die Partei, die jetzt dagegen gesprochen hat, die ja mit einer nun zur Abstimmung kommenden Initiative die Frau befreien möchte. Ich möchte Sie auch in diesem Sinne bitten, hier diesem Grundanliegen, das ja offensichtlich besteht, nachzuleben und hier diesem Auftrag zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Scherrer-Degersheim: Dem Antrag der GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich lade vor allem meine Kantonsratskolleginnen ein, dem Antrag zuzustimmen. So können wir doch noch ein kleines Zeichen zum 50-Jahr-Jubiläum des Frauenstimmrechts setzen. Wie wir sehen, es gibt ja noch viel zu tun in dieser Thematik.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Gerig-Mosnang (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Ich habe ja Verständnis für die GRÜNE-Fraktion, dass sie hier ein Politschwergewicht als Thematik verfolgen. Wahren wir doch Verhältnismässigkeit, um ein ganzes Gesetz dem Anliegen nachzukommen. Ein Gesetz muss schlussendlich auch lesbar bleibt. Ausserdem ist im Steuergesetz definiert, welche Personen der Steuerpflicht unterstellt sind. So sind Sie eben auch als Frau, Benz-St.Gallen, eben auch steuerpflichtig. Ferner besteht ein Konsens, Noger-St.Gallen hat es bereits erwähnt, dass bei einer Teilrevision, wie wir es hier beim Steuergesetz haben, auf diese Erfordernisse nicht eingegangen wird.

Wollen wir hier wirklich ein Präjudiz schaffen, bei jedem geöffneten Gesetz oder Teilrevision dem Anliegen nachzugehen? Nein, bleiben wird bei der bewährten Praxis.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Noger-St.Gallen, Präsident der Redaktionskommission: Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Die Redaktionskommission hat sich am Montagabend, wohlwissend um diesen Antrag, zu diesem Thema kurz ausgetauscht. Ich nehme die Haltung vorweg: Der Auftrag ist zu punktuell ausgelegt greift deshalb zu kurz und ist in dieser Form abzulehnen.

Dabei, und jetzt muss ich etwas ausführen, ist die Redaktionskommission aber dem Anliegen einer geschlechtsneutralen Formulierung unserer Gesetze sehr positiv gegenüber gestellt. Das Thema ist aber umfassend und kann nicht in einem ad hoc Auftrag so einfach gelöst werden. Ich begründe wie folgt: Die geltende Praxis entstand nach der Totalrevision der Kantonsverfassung. Im Februar 2001 antwortete die damalige Redaktionskommission auf eine Interpellation zur «Sprachlichen Gleichbehandlung von Männern und Frauen in st.gallischen Erlassen». Dabei wurde festgehalten, das in den Entwürfen neuer oder totalrevidierter Erlasse, diese sprachliche Gleichbehandlung umgesetzt wird, aber in Änderungen bisheriger Erlasse in Form von Nachträgen oder Schlussbestimmungen nicht. Damit liess sich ein Nebeneinander von Erlassteilen nach bisheriger und nach neuer Praxis vermeiden. Ein derartiges Nebeneinander würde unter Umständen zu Rechtsunsicherheit führen, insbesondere in jenen Fällen, in denen in einem Erlass für den gleichen Sachverhalt unterschiedliche Formulierungen und Begriffe verwendet würden. Dem möchte ja der Antrag Benz-St.Gallen Gegensteuer geben, in dem sie in einer Art suchen und ersetzen den Ausdruck «der Steuerpflichtige» durch «steuerpflichtige Person» ersetzen möchte.

Die Praxis, die seit 20 Jahren ausgeübt wird, kommt tatsächlich von einer früheren Generation und sie kann durchaus hinterfragt werden. Ich glaube, ich käme an verschiedenen Stellen mit der Argumentation, wir haben das 20 Jahren immer gleich gemacht, es bleibt so, relativ schlecht weg. Im konkreten Fall des Steuergesetzes ist es aber tatsächlich gewissermassen störend, wenn wir in neuen Artikeln, die wir schaffen, wieder zurückfallen müssen auf die männliche Form, nur weil in den letzten Jahren noch keine Totalrevision an die Hand genommen wurde oder in absehbarer Zeit erfolgen wird. Aber so einfach ist es nicht, das Suchen und Ersetzen. Ich habe das von Hand schnell durchgezählt, es sind rund 170 Nennungen an «Steuerpflichtiger» in diesem Gesetz zu finden. Das heisst, wir müssen praktisch alle Artikel durchgehen. Dazu gibt es aber auch Nennungen der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber, die Mitarbeiterbeteiligung, Künstler, Sportler, Referenten, Käufer und Verkäufer, alles männliche Formulierungen. Man müsste also nicht nur dieses prüfen, was von Benz-St.Gallen angefragt wurde, sondern alles überprüfen und, das ist die Praxis in der Redaktionskommission, kreativ neu formulieren. Wir müssten schauen, ob es wirklich, wie behauptet wird, zu keiner materiellen Veränderung kommt, und auch, ob die übergeordnete Bundesgesetzgebung noch zu dem passt, was wir auf kantonaler Ebene ausführen.

Wahrscheinlich würden wir uns dann auch Fragen, ob der Ausdruck «Tochtergesellschaft» noch durchgeht – nein, das war ein Witz. Zudem müsste der Auftrag auch auf alle anderen Gesetzte zielen, die sonst noch nicht geschlechtsneutral formuliert sind. Wer würde diese Aufgabe lösen? Die Redaktionskommission möchte sich einem solchen Auftrag nicht widersetzen, aber sie ist ja ein Milizgremium. Wie viele Tage kann die Redaktionskommission über alten Gesetze brüten? Welches wäre der Auftrag für die Verwaltung?

Fazit: Man kann durchaus gute Gründe anführen, um eine neue Praxis zu prüfen und allenfalls einzuführen. Dazu müssen aber Klärungen erfolgen. Was das für alle Anspruchsgruppen bedeutet, ich wiederhole sie nochmals: für die Verwaltung, für die Staatskanzlei und die Abteilung RELEG, für die Redaktionskommission und für Sie alle im Rat, denn Sie müssen ja am Schluss das Gesetz in seiner gültigen Form absegnen.

Gibt es jetzt eine Lösung? Ja, es gäbe Möglichkeiten des Vorgehens:

Variante 1: Die Redaktionskommission trifft sich einmal mit Vertretern von RELEG und man überlegt, wie Aufwand und Verfahren sich gestalten könnten und wir würden im Kantonsrat berichterstatten;

Variante 2: Schliesst an dem an, was vor 20 Jahren geschah. Es gibt eine Gruppe im Kantonsrat, die einen Vorstoss einreicht, zumindest eine Interpellation, allenfalls sogar ein Postulat, in dem Regierung und Verwaltung unter Einbezug der Redaktionskommission eingeladen sind zu Änderungen, Auslegeordnung, Analysen und Bericht an den Kantonsrat.

Sie sehen nach dem Gesagten, es ist ein grosses Paket, das wir angesprochen haben. Aus diesem Grund bitte ich Sie, den konkreten Antrag abzulehnen und sich zu überlegen, welche Schritte für ein weiteres Vorgehen angezeigt sind.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Benz-St.Gallen beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion, die Regierung einzuladen, das Steuergesetz sprachlich anzupassen; im ganzen Erlass soll «der Steuerpflichtige» unter Anpassung an den Text durch «die steuerpflichtige Person» ersetzt werden.

Wir sind auf den XVIII. Nachtrag zum Steuergesetz eingetreten, und wie bereits im Eintretensvotum erwähnt, sollten wir dies zum Anlass nehmen, etwas für die sprachliche Gleichstellung zu tun. Es ist nicht mehr zeitgemäss, in einem so wichtigen Gesetz nur die Männer anzusprechen. Kürzlich, Sie haben es vielleicht auch gelesen, hat der Duden beschlossen, das generische Maskulinum abzuschaffen. Das generische Maskulinum hat bedeutet, dass wenn man Polizist sagt, auch eine Polizistin gemeint ist, beim Kaminfeger auch die Kaminfegerin oder beim Kindergärtner auch die Kindergärtnerin. Wie gesagt, hat der Duden sich Durchgerungen, dass abzuschaffen und fordert, dass wenn Frauen mit gemeint sind, diese auch sprachlich ausdrücklich angesprochen werden müssen. Steuerzahler sind Männer und der Steuerpflichtige ist keine Frau. Nachm dem Duden wären Frauen in Zukunft von der Steuerpflicht befreit. Das ist jedoch nicht mein Ziel. Aber ich möchte als steuerpflichtige Person angesprochen werden. Das ist nicht so kompliziert. Natürlich gibt das etwas Aufwand sicher, aber im Wesentlichen muss im Steuergesetz bloss der Ausdruck der Steuerpflichtige durch den Ausdruck die steuerpflichtige Person ersetzt werden. Materielle Änderungen gehen damit nicht einher. Verschieben wir solche kleinen, einfachen Gleichstellungsschritte nicht auf morgen. Wir können es just heute besorgen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Dazu noch folgende Information: Da Sie den Auftrag gutgeheissen haben, wird die Motion 42.20.26 der vorberatenden Kommission zu diesem Gesetz erst im April bearbeitet. Diese Motion hängt inhaltlich mit dem Auftrag zusammen. So kann allen Beteiligten die entsprechende Zeit zur Aufarbeitung gegeben werden.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion mit 75:30 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Kohler-Sargans, Kommissionspräsident: Ich berichte aus den Beratungen der vorberatenden Kommission. Wie bereits Regierungsrat Marc Mächler und die zuständigen Delegationssprecher mitgeteilt haben, wurde auch diese Konstellation im Zusammenhang mit XVIII. Nachtrag zum Steuergesetz, unter dem Punkt: «Freigrenze bei Vereinen, Stiftungen und juristischen Personen» ausführlich diskutiert und debattiert. Wie wir bereits gehört haben, ging aus dieser Diskussion die Kommissionsmotion hervor, welcher die vorberatende Kommission mit 12:3 Stimmen zugestimmt hat. Das graue Antragsformular der CVP-EVP-, FDP- und SVP-Fraktion lag der vorberatenden Kommission nicht vor. Ich gehe davon aus, dass wir bei einer Annahme dieses Antrags, dieses neuen Auftrags auf die Kommissionsmotion verzichten könnten, wofür natürlich selbstverständlich ein Zirkulationsverschluss unter den Kommissionsmitgliedern notwendig wäre.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Mächler:

Sie haben ja gesehen, dass die Regierung die eigentliche Kommissionsmotion bekämpft. Wir sind der Meinung, das ist nicht der richtige Weg. Ich möchte gar nicht im Detail darauf eingehen, weil ja aktuell der Auftrag zur Diskussion steht. Ich kann innen sagen, diesen Auftrag erachte ich den besseren Weg als die Motion. Es ist schon so, diese Steuerbefreiung, die ist dann klar an Bedingung geknüpft. Ich glaube, es wären viele von Ihnen auch gerne steuerbefreit. Aber das ist nicht die Usanz. Steuerbefreiungen brauchen Bedingungen, die eingehalten werden müssen, und deshalb ist auch eine Überprüfung erforderlich, ob dass immer noch gegeben ist. Ich höre jetzt gerne, dass in einer Stiftung, wo Güntzel-St.Gallen dabei ist, diese Fragen wieder einmal aufgeworfen werden. Das haben wir auch in unserer Antwort gesagt, dass wir das eigentlich heute schon machen. Wie ich Ihren Voten entnehme ich, glaube ich, in dieser Thematik, wie sie auch funktioniert, ist eine Transparenz erforderlich, deshalb erwarte diesen Auftakt in deutlich besseren Weg, als die Motion.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Schulthess-Grabs zu Lippuner-Grabs: Ich staune über die Äusserungen betreffend Geldfluss und Transparenz für solche gemeinnützig tätigen Institutionen. Ich denke, wir sind in einer Demokratie und wir leben von genau solchen Vereinigungen und Institutionen und Leuten, die sich über unsere Demokratie Gedanken machen. Wenn wir über die Geldströme sprechen, dann muss ich schon fragen, was sich die FDP-Fraktion im Genauen darunter vorstellt.

Ich denke, wir brauchen solche Leute, die sich frei bewegen können, sich auch im gesellschaftlichen Leben engagieren und ihre Meinung kundtun, und diesen sollte man nicht noch mit Steuern hinterher rennen. Ich glaube, es gibt genug andere Quellen, wo Steuern einzuziehen wären.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Lippuner-Grabs: Im Steuerrecht, und in diesem bewegen wir uns jetzt, geht es um Vermögen und Einkommen und deren Versteuerung. Es geht um Geld und nicht und Maulkörbe. Eine Steuerpflicht bringt keinen Maulkorb mit sich. Wir alle hier im Saal sind ja als natürliche Personen steuerpflichtig. Die politischen Parteien, denen wir angehören, sind steuerpflichtig. Operation Libero als politischer Verein ist z.B. steuerpflichtig. Das Argument, man wolle die NGOs an der freien Meinungsäusserung hindern, ihnen das Maul verbieten, ist eine eher bösartige Unterstellung. Es geht um die Frage der korrekten Anwendung der Regeln der Steuerbefreiung. Auch wenn ein NGO die Steuerbefreiung aufgrund überwiegender politischer Tätigkeit verlieren sollte, kann sie ihre Tätigkeit ungehindert weiterverfolgen. Die steuerrechtliche Ausgangslage ist grundsätzlich geklärt. Die finanzielle Unterstützung von Abstimmungskampagnen durch NGOs ist für die Steuerbefreiung grundsätzlich nicht schädlich. Das auch zur Frage, ob der WWF dann nichts mehr unterstützen darf? Doch er darf, soweit dies lediglich in untergeordnetem Rahmen geschieht und so weiter ein direkter Bezug zum gemeinnützigen Zweck besteht. Hat sich hingegen, und darum geht es, ein NGO im Laufe der Zeit zu einer vorwiegend politisch tätigen Institution gewandelt, dann verliert sie den Anspruch auf eine Steuerbefreiung. Das ist keine Ermessensfrage, sondern das wurde grundsätzlich auch so auf die Motion Noser vom Bundesrat beantwortet. Das entspricht auch der gängigen Rechtspraxis.

Und hier liegt die Krux, im Rahmen eines Antrags zur Steuerbefreiung wird sehr genau und korrekt geprüft, das steht ausser Frage, danach hingegen sind die NGOs für mehrere Jahre nicht mehr auf dem Radar der Steuerbehörden und es geht einzig und allein darum, wie man das periodisch prüfen kann. Ich teile die Ansicht, mich persönlich interessiert diese Liste eigentlich nicht. Ich möchte nur wissen, wie wird periodisch überprüft, wie wird das sichergestellt? Zum Thema, von welchem Steuersubstrat sprechen wir? Es geht primär um Legate, um Schenkungen und um Erbschaftssteuern.

Kurzum, niemand will der gemeinnützigen Spitex vom Lande an den Kragen und es steht auch keine Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit zur Debatte – das stimmt einfach nicht. Es geht um Transparentmachung der Geldströme und die korrekte Veranlagung der Erbschafts- und Schenkungssteuern. Es ist denkbar, dass das bspw. mit einer einfachen Selbstdeklaration stattfindet, in welcher die steuerbefreiten Institutionen deklarieren, welche finanziellen Mittel werden für Kampanien eingesetzt? Es geht nicht um deren Inhalt. Das ist eine Selbstdeklaration, die relativ einfach ist, und wie gesagt wurde, vermutlich hätten dann 90 Prozent oder mehr dieser Institutionen gar nichts zu deklarieren und somit auch keinen Aufwand.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Surber-St.Gallen: Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Es wurde nun schon sehr vieles ausgeführt. Ich habe einfach eine Frage die Antragstellerinnen und Antragsteller. Sie verlangen vom Steueramt, dass Ihnen in der Finanzkommission eine Liste ausgehändigt wird, auf welcher sämtliche Organisationen aufgelistet sind, die steuerbefreit sind. Dann verlangen Sie, dass aufgezeigt wird, wie periodisch überprüft werden kann, ob die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt sind, dann verlangen Sie allenfalls gesetzliche Anpassung. Dazu habe ich eine Frage: Wozu brauchen Sie diese Liste der steuerbefreiten Vereine und Organisationen? Sie könnten ja den Auftrag auch einfach so formulieren, dass Sie sagen, dass Sie aufgezeigt haben wollen, wie man diese periodische Überprüfung macht und allfällige gesetzliche Anpassungen.

Es ist schon klar, wofür Sie diese Liste brauchen, Sie müssen mir die Antwort nicht geben. Sie wollen selbstverständlich dann für sich diese Liste durchgehen und schauen, ob es da missliebige Organisationen darunter hat, die sich in Ihren Augen vielleicht auch einmal nicht in Ihrem Interesse politisch engagiert haben. Denn für den Auftrag an sich bräuchten Sie diese Liste nicht, wenn es darum geht, dass man aufzeigen soll, wie man das periodisch überprüfen will – es ist ein bisschen durchsichtig. Sie wollen dort dann einfach Druck auf das Steueramt ausüben – das ist klar.

Ich finde auch diesen ganzen Auftrag, diese Frage der periodischen Überprüfung, den Sie hier an das Steueramt richten, überflüssig. Auf Bundesebene wurde ja eine Motion Noser eingereicht und der Bundesrat hat in seiner Antwort dargelegt, welche Kriterien in der Frage der Steuerbefreiung für gemeinnützige Organisationen Anwendung finden. Das Steueramt des Kantons St.Gallen kennt diese Praxis und wendet diese selbstverständlich auch an. Wir können hier ja wohl auch dem Steueramt des Kantons St.Gallen ein wenig Vertrauen entgegen bringen. Es braucht hier bestimmt nicht wieder irgendwelche gesetzliche Anpassungen. Es ist eigentlich Ihre Seite, die sagt, man muss nichts regulieren, wenn es nicht notwendig ist. Ich bitte Sie, hier keine unnötigen Gesetzesprozesse anzustossen, denn es gibt eine klare Praxis zu dieser Steuerbefreiung. Diese Praxis wird selbstverständlich auch angewendet.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der Grünliberale) legt ihre Interessen als Co-Präsidentin des WWF St.Gallen offen. Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich bin als Co-Präsidentin Vertreterin einer Organisation, welche mit diesem Antrag direkt zur Zielscheibe wurde. Das schöne Wort «Transparenz» ist ein Deckmäntelchen, das verschleiern soll, dass es hier einzig und allein um die Frage der Steuerbefreiung geht. Dies scheint mir ein bedenkliches Demokratieverständnis zu sein. Mit der Diskussion um die Aufhebung der Steuerbefreiung sollen unliebsame politische Akteure behindert und in ihrer Tätigkeit eingeschränkt bzw. für das Einsetzen der demokratisch legitimierten Instrumente abgestraft werden. Nonprofit-Organisationen, werden von Menschen getragen, die sich engagieren für Kunst, Kultur, Umweltschutz, Tierrechte, Religion oder Soziales, also Menschen wie Sie und ich. NGOs legen mit ihren Interventionen oft den Finger auf wunde Punkte und bringen damit eine andere Sicht in die politische Debatte mit ein. Dadurch fühlen sich die etablierten Parteien und die Wirtschaftsorganisationen offensichtlich gestört. Dies zeigen die Reaktionen nach der Abstimmung über das Jagdgesetz, der Konzernverantwortungsinitiative und jetzt auch das Votum von Locher-St.Gallen. Von dieser breiten Partizipation aus der Mitte der Gesellschaft lebt aber die direkte Demokratie und sie ist unerlässlich für die Meinungsbildung. Es zeugt von einem bedenklichen Verständnis für Demokratie, diese Debatte abzuwürgen oder zumindest torpedieren zu wollen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Für uns kommt auch die Motion infrage, aber wir sagen, besser etwas in der Hand haben als schlussendlich gar nichts.

Ich fasse mich kurz, weil meine Vorredner, die sich ebenfalls für diesen diesen Auftrag eingesetzt haben, Wesentliches gesagt haben, so auch, dass es ja nicht um einen politischen Maulkorb gehe, sondern um die Frage der Steuerbefreiung – ja oder nein? Ich habe aber auch mit Interesse gehört, wie Etterlin-Rorschach einige Beispiele aufgezählt hat. Ich glaube, dass er da nicht von der gleichen Frauenzentrale spricht, die ich kenne. Es kann nicht die des Kantons St.Gallen gemeint sein, wenn er fragt, ob die Frauenzentrale, die sich für die gleichen Rechte von Frauen und Mann einsetzt, bestraft werden soll. Etterlin-Rorschach, zeigen Sie mir nur einen Fall, wo sich die Frauenzentrale überhaupt für Männer eingesetzt hat. das ist jetzt nicht Gegenstand dieser Vorlage, aber bringen Sie doch bitte Beispiele, die einigermassen zutreffen. Aber das war schon fast lachhaft, wenn Sie die Frauenzentrale nennen, die sich für gleiche Rechte von Frau und Mann einsetzt.

Ich erwähne noch abschliessend, dass das Überprüfen der Steuerbefreiung im Kanton St.Gallen auch für Stiftungen gilt. Zumindest die Stiftung, die ich persönlich präsidiere wurde dieses Jahr aufgefordert, gewisse Unterlagen einzureichen, damit das Steueramt kontrollieren kann, ob die entsprechenden Voraussetzungen noch erfüllt sind. Die Steuerbefreiung betrifft nicht nur steuerbefreite Vereine sondern auch von Zeit zu Zeit Stiftungen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Locher-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Man muss sich die Worte derjenigen, die diesen Antrag bekämpfen, etwas im Mund zergehen lassen. Da wird von «Bespitzelung» gesprochen, da wird von «Maulkorb» gesprochen, da wird von gezielter Einschränkung der Meinungsäusserung gesprochen. Das ist es aber alles nicht, es ist auch keine Verletzung der Rechtsstaatlichkeit. Es geht einzig darum, Transparenz und gleiche Spiesse herzustellen. Es geht auch nicht um eine Retourkutsche wegen der Konzernverantwortungsinitiative. Das war vielleicht der Auslöser, aber wir haben eine Tendenz in der politischen Diskussion, dass sich NGOs vermehrt politisch äussern und als politische Parteien gebärden, obwohl sie die Voraussetzungen, die für die übrigen Akteure gelten, nicht einhalten müssen. Wir haben das beim Jagdgesetz erlebt, wir haben das bei der Konzernverantwortungsinitiative erlebt und Sie können davon ausgehen, dass wir das bei den bevorstehenden Agrarinitiativen auch wieder erleben werden. Wir wollen nichts weiter als Transparenz. Es erstaunt mich schon sehr, dass insbesondere von denjenigen Kreisen, die sonst das Wort «Transparenz» immer wieder gerne in den Mund nehmen, ausgerechnet jetzt diese Transparenz nicht einfordern. Wir wollen keinen Maulkorb, aber um beim Beispiel der Tierhaltung zu bleiben, wir wollen wissen, mit welchen Gratisfuttermitteln ein Abstimmungskampf oder eine politische Betätigung betrieben wird. Es geht nicht darum, diese Organisationen mundtot zu machen, aber sie sollen fair und transparent offenlegen, mit welchen Geldern sie was tun und welchen Teil der politischen Tätigkeit sie wie finanzieren. Das Geld dieser Organisationen stammt zu weiten Teilen aus Spenden. Und da komme ich nun ganz kurz zur Überlegungen, wobei wir sprechen nicht über die Motion, die die Regierung gemacht hat, die meines Erachtens nicht richtig sind. Gestern wurde diesem Rat von der linken Seite der Hinweis gemacht, man müsse auf der Einkommensseite etwas machen. Man hat dann eine Motion eingereicht zur Wiedereinführung der Erbschaftssteuer. Man vergisst, und das steht nicht in der Begründung der Regierung, dass eine Spende an eine steuerbefreite gemeinnützige Organisation, die ich mache, eine Vermächtnis oder eine Erbschaft steuerbefreit sind. Wenn ich das z.B. an eine politischen Partei mache, dann zahle ich den Maximalsatz von 30 Prozent. Sie können selber ausrechnen, was das bei einer grösseren oder kleineren Spende ausmacht. Diese Transparenz wollen wir. Die Verbände sollen klar darlegen, in welchem Bereich sie politisch tätig sind, und dort sollen Sie diese Befreiung nicht haben. Dort wo sie nicht politisch tätig sind, dort sollen sie es haben. Sie können bei allem ihre Meinung selbstverständlich weiter äussern. Es geht nur darum und um nichts anderes. Das Prinzip der Gleichbehandlung ist ein wesentliches Prinzip unseres Rechtsstaates. Dieser Antrat soll in diese Richtung Ordnung und Transparenz schaffen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Mehrheit der Bevölkerung hat der ganze Konzernverantwortungsinitiative zugestimmt. Dieser Umstand scheint einigen rechtsbürgerlichen Politikern nicht gut zu bekommen. Dabei hätten sie allen Grund zum Feiern, immerhin konnten sie die Mehrheit der Kantone von ihren Argumenten überzeugen. Die schlechten Gewinner wollen nun gemeinnützige Organisationen abstrafen und zukünftig mundtot machen. Dass eine rechts-konservative Mehrheit in der vorberatenden Kommission die Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen aufheben will, wenn sich diese politisch äussern, ist eine bedenkliche Entwicklung. Gemeinnützige Organisation spielen in einer bürgerlichen Gesellschaft eine zentrale Rolle. Sie sind das Resultat der Überzeugung, dass nicht der Staat für jedes soziale, ökologische oder wissenschaftliche Anliegen alleine verantwortlich ist. NGOs gründen auf Eigenverantwortung, Bürgersinn und Gemeinwohl.

Als liberale Partei unterstützen wir dieses private Engagement zugunsten der Allgemeinheit. Dass sich solche Organisationen zur Verfolgung ihres Zwecks politisch äussern, halten wir für wertvoll. Es kann doch nicht sein, dass ein lokaler Naturschutzverein seine Steuerbefreiung verliert, wenn er sich z.B. zur Tierleidinitiative ausspricht, oder wenn ein Kunstverein sich für den Neubau eines Museums einsetzt. Dass drei Regierungsparteien eine bundesrechtswidrige Forderung aufstellen, ist verantwortungslos. Im Namen der Rechtsstaatlichkeit und der Meinungsäusserungsfreiheit lehnen die Grünliberalen diesen Auftrag ab.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Benz-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Der Auftrag verlangt die Aufstellung aller von der Steuerpflicht befreiten juristischen Personen, die sich politisch betätigen. Wer sich diese Liste anschaut: 1'745 steuerbefreite Organisationen. Die oder der stellt schnell fest, dass 99 Prozent so unpolitisch sind wie ein Kleiderbügel. Aber die Verwaltung müsste jetzt jede prüfen, einen Fragebogen entwerfen, diesen jedem Verein zustellen mit der Bitte um Rücksendung oder vielleicht ein elektronisches Tool eröffnen, auf dem man sich dann eintragen kann und in Selbstverpflichtung beteuern kann, nicht politisch tätig zu sein. So könnte vielleicht das eine oder halbe Prozent eruiert werden, dass sich auch schon mal öffentlich zu einem Thema geäussert hat oder sich in Abstimmungen eingesetzt hat. Dieses Prozedere müsste jedes Jahr neu erfolgen, damit dann jährlich entschieden werden kann, ob die Organisation von der Steuerpflicht tatsächlich befreit werden könnte – es grenzt an Bespitzelung.

Wie die Regierung in ihrer Antwort auf die meiner Motion ausführt, würde das die Vereine, in denen eh schon alle ehrenamtlich arbeiten, zeitlich belasten und würde als Schikane empfunden. Der Auftrag führt so zu einem sinnentleerten Verwaltungsaufwand, den Sie uns bitte ersparen mögen – er ist unverhältnismässig gross. Bereits heute ist gewährleistet, dass Vereine, die überwiegend politisch tätig sind, als politische Organisationen eingestuft werden und dann Steuern bezahlen müssen.

An diejenigen Personen, die diesen Auftrag formuliert haben: Bitte werden Sie doch konkret, welche Vereine haben Sie denn wirklich im Blick? Etterlin-Rorschach hat vorher ein paar Vereine erwähnt. Ich kenne im Moment zwei Vereine, die sich dies unter anderem politisch engagieren und steuerbefreit sind. Da ist z.B. der WWF St.Gallen, er beteiligt sich auch an Abstimmungen zu Umweltanliegen. Im anderen politischen Spektrum finden wird den Verein «Ja zum Leben» ausdrücklich festhält, sich auch politisch zu betätigen.

Dieser Auftrag ist eine sehr emotionale Reaktion auf das Engagement von NGOs im Abstimmungskampf gegen die Konzernverantwortungsinitiative. Sie sollen jetzt abgestraft werden. Die steuerbefreiten Vereine und Stiftungen sind jedoch für den öffentlichen Diskurs wichtig. Wir müssen ihre Stimme hören können, um uns unserer Meinung zu bilden.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir haben nichts gegen Transparenz, im Gegenteil, wir begrüssen Transparenz, denn sie ist uns wichtig.

Auf der Website des kantonalen Steueramtes gibt es eine öffentliche Liste mit hunderten von gemeinnützigen Organisationen. Wer dort aufgeführt ist, hat das Privileg, dass er keine Steuern bezahlen muss und Steuerpflichtige können Zuwendungen an diese Organisationen gar von der eigenen Steuer absetzen. Eigentlich interessieren auch diejenigen Organisationen, die nicht auf dieser Liste stehen. Was könnten das für Gründe sein, die dazu führen, dass man von der Steuer befreit wird, andere das aber nicht zu wissen brauchen? Wir wissen es nicht. Bei der Beratung des XVIII. Nachtrages zum Steuergesetz gerieten diese gemeinnützigen Organisationen in den politischen Fokus, obwohl sie gar nicht Thema der Botschaft der Regierung waren. In einer ungewöhnlich langen und ausführlichen Stellungnahme der Regierung auf die Kommissionsmotion 42.20.26 «Abgrenzung zwischen gemeinnütziger und politischer Tätigkeit bei der Steuerbefreiung juristischer Personen» hat die Regierung glaubhaft dargelegt, dass für diese Organisationen der Datenschutz und das Steuergeheimnis gelten wie für alle anderen auch. Und es gelten für sie nicht nur kantonale, sondern auch die eidgenössischen Vorschriften. Diese Motion ist nicht umsetzbar, selbst wenn Sie diese überweisen würden. Nun verlangen die CVP-, FDP- und SVP-Fraktionen, dass die Finanzkommission eine Liste erhält, die gemeinnützige Organisationen benennt, die sich politisch betätigen, wie deren Befreiung überprüft wird und was für gesetzliche Anpassungen allenfalls nötig sind. Mit diesem Auftrag möchten die bürgerlichen Fraktionen erreichen, dass die Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen aufgehoben wird, wenn sich diese politisch betätigen. Wir sind besorgt über dieses Ansinnen. Das ist nichts anderes als die Beschneidung der Meinungsäusserungsfreiheit und das hat in einem demokratischen Rechtsstaat nichts verloren. Und das kantonale Steueramt soll zur Gedankenpolizei ausgebaut werden? Irgendjemand muss ja den Nachrichtenmarkt laufend überwachen und politische von gemeinnützigen Äusserungen unterscheiden: Nein, das geht gar nicht. Es liegt auf der Hand: Grund für die gescheiterte Motion und auch für diesen Auftrag ist der Umstand, dass sich NGOs für die Konzernverantwortungsinitiative eingesetzt haben und gesamtschweizerisch eine Mehrheit der Ja-Stimmen erzielt haben. Diesen gemeinnützigen Organisationen soll nun ein Maulkorb verpasst werden. Wir verfolgen dieses Ansinnen mit grosser Sorge.

Darf sich die Frauenzentrale künftig nicht mehr für die Gleichberechtigung von Frau und Mann einsetzen? Darf sich der Naturschutzverein nicht mehr für den Erhalt der Artenvielfalt einsetzen? Darf sich die IG Öffentlicher Verkehr nicht mehr für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs einsetzen? Der Tierschutzverein nicht mehr für den Ausbau des Tierschutzes? Das sind alles Beispiele von gemeinnützigen Ansinnen, die auch politisch interpretiert werden können. Es kann nicht sein, dass die Meinungsäusserungsfreiheit der Organisationen über die Einführung der Steuerpflicht auf diesem Weg beschnitten wird. Wir akzeptieren nicht, dass deswegen Datenschutz und Steuergeheimnis ausgehöhlt werden und das kantonale Steueramt oder gar die Finanzkommission zur Gedankenpolizei verkommt.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung

Scherrer-Degersheim beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion, die Regierung einzuladen, die Finanzkommission bis Herbst 2021 mit einer Übersicht über die im Kanton St.Gallen ansässigen, nach Art. 80 Abs. 1 Bst. g und h des Steuergesetzes (sGS 811.1; abgekürzt StG) von der Steuerpflicht befreiten juristischen Personen, die sich politisch betätigen, zu bedienen, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung darzulegen, aufzuzeigen, wie die Steuerbefreiung periodisch überprüft werden kann und bei Bedarf gesetzliche Anpassungen vorzuschlagen.

Der CVP-EVP-Fraktion geht die Kommissionsmotion 42.20.26 «Abgrenzung zwischen gemeinnütziger und politischer Tätigkeit bei der Steuerbefreiung juristischer Personen» zu weit. Die CVP-EVP-Fraktion hat deshalb zusammen mit der FDP- und SVP-Fraktion einen Antrag eingereicht, der wie folgt lautet: «Die Regierung wird eingeladen, die Finanzkommission bis Herbst 2021 mit einer Übersicht von der Steuerpflicht befreiten juristischen Personen, die sich politisch betätigen, zu bedienen, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung darzulegen, aufzuzeigen, wie die Steuerbefreiung periodisch überprüft werden kann und bei Bedarf gesetzliche Anpassungen vorzuschlagen. Die Begründung, es zeigt sich hier ein grundsätzliches Problem: Hilfswerke und Umweltverbände gehen vermehrt dazu über, die Politik nicht mehr nur zu beeinflussen, sondern sie gleich selber zu machen.

Es geht nicht darum, diesen Institutionen einen Maulkorb zu verpassen. Es geht vielmehr darum, dass bei allen mit gleichen Ellen gemessen wird. Diese Institutionen erhalten Zuwendungen und Legate im grossen Stil. Es macht deshalb Sinn, ihre Ausgabenpolitik einer Kontrolle zu unterziehen und ihnen, wenn sie sich überwiegend politisch engagieren, die Steuerbefreiung zu entziehen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
17.2.2021Wortmeldung



Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. Der Kantonsrat behandelt die Aufträge voraussichtlich morgen Dienstag.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion bzw. der GRÜNE-Fraktion mit 85:24 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Wortmeldung

Kohler-Sargans, Kommissionspräsident: Die Thematik der Abschaffung der ergänzenden Vermögenssteuer wurde auch in der vorberatenden Kommission intensiv diskutiert. Die identischen Anträge der SP- und GRÜNE-Fraktion wurden auch anlässlich der Kommissionsberatung gestellt. Art. 59 bis 61, Festhalten am geltenden Recht.

Dieser Antrag wurde mit 12:3 Stimmen abgelehnt.

Bei Art. 98, Festhalten am geltenden Recht, lehnte die vorberatende Kommission den Antrag mit 12:2 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Wortmeldung

Fäh-Neckertal: Es wird schon so geschätzt, Ertrag- und Verkehrswert, aber die Besteuerung erfolgt zum Ertragswert – so habe ich es ausgeführt.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Wortmeldung

Boppart-Andwil legt seine Interessen als Schätzer bei der Gebäudeversicherung offen.

Ich muss Fäh-Neckertal widersprechen. Es ist so, dass wir, wenn sich Bauland in der Landwirtschaftszone befindet, zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehört und eingezont ist, es nicht einfach landwirtschaftlich schätzen, sondern es erfährt einen Zuschlag. Es ist auch so, dass wenn die SAK-Arbeitskraft von 1,0 nicht erreicht wird, werden auch die Wohnungen entsprechend mit nicht landwirtschaftlichen Ansätzen eingesetzt. Das bedeutet, dass einerseits der Ertragswert aber natürlich auch der Verkehrsweg steigen. Zur Korrektur: Es stimmt nicht, was Sie gesagt haben.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Wortmeldung

Schmid-Grabs (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Die wichtigsten Argumente wurden bereits genannt. Wir begrüssen, dass die ergänzende Vermögenssteuer abgeschafft wird, denn sie ist auch verwaltungsökonomisch wenig sinnvoll.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Wortmeldung

Fäh-Neckertal: Von Widmer-Mosnang und Scherrer-Degersheim wurde jetzt gesagt, dass Bauland zum Verkehrswert besteuert wird. Wenn ein landwirtschaftliches Grundstück besteht und ein Teil wird eingezont und ist nachher Bauland, dann ist es nicht so, dann wird das weiterhin zum Ertragswert besteuert. Diese Aussage ist nicht korrekt, sonst kann mich Regierungsrat Mächler gerne korrigieren. Die Mehrwertabgabe wurde meines Wissens bis jetzt einmal erhoben. Wir haben das vorhin von Benz-St.Gallen gehört. Mit uns kann man diskutieren, aber im Moment ist es nicht so, dass bei den Grundstücken, die jetzt besteuert werden, die ergänzende Vermögenssteuer bereits erhoben wurde.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Wortmeldung

Scherrer-Degersheim (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission zuzustimmen

Bei der Einführung der ergänzenden Vermögenssteuer lag der Grund einzig darin, Bauland, das vorgängig zum Ertragswert besteuert wurde, bei der Veräusserung nachzubesteuern. Seit dem Jahr 2004 werden jedoch nur noch die überwiegend landwirtschaftlich genutzten Anteile zum Ertragswert bewerten. Nicht landwirtschaftliche Objekte und Baulandgrundstücke sind zum Verkehrswert geschätzt und werden auch entsprechend besteuert. Eine ergänzende und rückwirkende Vermögenssteuer ist somit hinfällig. Auf Grundstücken, die der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden, fallen im Zeitpunkt der Überführung in das Privatvermögen oder bei der Veräusserung hohe Steuern und Abgaben an. Gewinne werden mit der Einkommenssteuer besteuert und darauf werden auch AHV-Beiträge berechnet. Unter Umständen sind zusätzlich Grundstückgewinnsteuern geschuldet. Bei einer Neueinzonung und beim Verkauf von Bauland fällt neu, wie gesagt, die Mehrwertabgabe an. Die Regierung hat die Motion 42.19.14 «Verzicht auf die ergänzende Vermögenssteuer» am 20. August 2019 gutgeheissen. Sie attestiert, dass die in der Motion angeführten Gründe, die gegen eine Erhebung der ergänzenden Vermögenssteuer sprechen, weitgehend zutreffen. Die Besteuerung von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken hat sich in den vergangenen Jahren in einer Weise verändert, die diese Steuer nicht mehr rechtfertigt oder hinfällig macht.

Wie bereits mein Vorredner gesagt hat, haben zahlreiche Kantone diese Vermögenssteuer abgeschafft, von unseren Nachbarkantonen erheben nur noch Zürich und Appenzell Innerrhoden diese Steuer.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Wortmeldung

Widmer-Mosnang (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion und der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Ein Argument gegen den Antrag von SP- und GRÜNE-Fraktion liefert das Steuergesetz gleich selbst. Zum Ertragswert besteuert werden nur die unter den Geltungsbereich der Bundesgesetzgebung über das bäuerliche Bodenrecht fallenden Grundstücke, die überwiegend land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Sie können das in Art. 58 Steuergesetz nachschauen. Es müssen also zwei Bedingungen erfüllt sein, bis eine Besteuerung zum Ertragswert erfolgt:

  1. Das Grundstück muss überwiegen landwirtschaftlich genutzt sein;
  2. Das Grundstück muss dem bäuerlichen Bodenrecht unterstellt sein.

Damit werden Baulandgrundstücke zum Verkehrswert besteuert, weil sie nicht mehr dem Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterstellt sind. Es ist richtig so, dass vor 20 Jahren, in früheren Zeiten, das Bauland noch als Ertragswert versteuert wurde, heute gilt dies nicht mehr. Im Weiteren ist auch eine Aussage in der Begründung des Antrags der GRÜNE-Fraktion falsch. Sie schreiben, das Steuerprivileg selbst sei vom Bundesrecht vorgegeben und kann kantonal nicht abgeschafft werden. Das Steuerharmonisierungsgesetz regelt die Frage zur ergänzenden Vermögenssteuer in Art. 14. Dort geht es aus dem Wortlaut klar hervor, dass es den Kantonen freigestellt ist, eine ergänzende Vermögenssteuer zu erheben. Zitat: «Die land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke werden zum Ertragswert bewertet. Das kantonale Recht kann bestimmen, dass bei der Bewertung der Verkehrswert mitberücksichtigt wird.

Die ergänzende Vermögenssteuer ist ein sehr spezielles Konstrukt. Es geht hier nicht nur um Land, das zufälligerweise gleich als Bauland ausgeschieden ist. Ich komme zu einem Detail, aber damit Sie einfach wissen wie komplex, deplatziert und ungerecht so eine Besteuerung ist. Da kann eine landwirtschaftliche Liegenschaft innerhalb der Familie weiterverkauft werden an eine Tochter oder einen Sohn. Wenn diese den Betrieb nicht selbst bewirtschaften, fällt dieser Verkauf unter eine ergänzende Vermögenssteuer, obwohl das Land weiterhin landwirtschaftlich genutzt wird durch Dritte. Das ist so ein sehr ungerechter Fall und für die Leute, die sich in den Details der Landwirtschaft etwas auskennen, die Gewerbegrenze nach bäuerlichem Bodenrecht liegt bei 1,0 SAK-Standard-Arbeitskräften. Wenn beim Verkauf eines landwirtschaftlichen Gewerbes zum Zeitpunkt des Verkaufs der Betrieb diese 1,0 SAK-Standard-Arbeitskräfte nicht erreicht und irgendwo bei 0,98 liegt, wird rückwirkend die ergänzende Vermögenssteuer fällig. Bei diesen kleinen Unterschieden kann es sich um einige wenige Quadratmeter Land handeln oder zwei, drei Kühe mehr oder weniger. Die ergänzende Vermögenssteuer ist veraltet. Sie ist abhängig von irgendwelchen Faktoren. Wir müssen uns nicht darüber hinaus noch streiten. Es ist schade um jeden Franken, den der Staat nicht einziehen kann, dieser fehlt, aber diese Steuer ist ungerecht, sie ist veraltet. Es gibt noch vier Kantone die das anwenden. Selbst das Steueramt hat dannzumal, als die Motion eingereicht wurde, gesagt, jawohl, diese Steuer ist überaltert, wir wollen sie weg, die Aufwände in der Verwaltung sind zu hoch.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Wortmeldung

Benz-St.Gallen beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion, in Art. 59 bis 61 sowie Art. 98 Abs. 3 am geltenden Recht festzuhalten.

Ist es wirklich klug, die ergänzende Vermögenssteuer in Zeiten von Corona abzuschaffen? In Zeiten, in denen viele Menschen, unselbstständigen und selbstständig Erwerbstätige mit teils hohen Einkommensverlusten zu kämpfen haben. In Zeiten, in denen wir die Ersparnisse des Kantons brauchen, um die Krise abzufedern? Die Grünen sind entschieden aus drei Gründen dagegen:

  1. Die ergänzende Vermögenssteuer ist eine gerechte Steuer. Sie belastet die Steuerpflichtigen in einem Zeitpunkt indem sie über das Geld verfügen und sie stellt die Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen sicher. Warum sollen Personen im Vermögenssteuerrecht ungleich behandelt werden? Warum sollen Personen, die durch Landbesitz und Einzonung ohne ihr Zutun bereichert werden, doppelt begünstigt werden? Einmal durch die Wertsteigerung und dann nochmals bei der Vermögenssteuer? Das können wir nicht nachvollziehen. Die ergänzende Vermögenssteuer wird auch nicht durch die Mehrwertabgabe ersetzt, jedenfalls vorderhand nicht, denn diese fällt erst ab dem Jahr 2017 an und betrifft alle bis dahin eingezonten Flächen nicht.
  2. Die Botschaft spricht von Ertragsausfällen von 163'300 Franken pro Jahr. Regierungsrat Mächler hat von weniger als 200'000 Franken gesprochen. Es gab aber in der Vergangenheit Jahre, wie wir beim Antrag der SP-Fraktion jetzt gesehen haben, da erzielte der Kanton deutlich mehr Ertrag aus dieser Steuer, bis zu 400'000 Franken. Dazu kommen Gemeindesteuern in mindestens dieser Grössenordnung dazu, die bei der Abschaffung ebenfalls weggefallen. Das ist nicht nichts.
  3. Wir sprechen in dieser Sessionen wieder von Sparpaketen. Umso mehr ist es unverständlich, wenn wir ohne Not gleichzeitig auf Erträge aus Steuern verzichten, die Privilegierte treffen. Das ist kein gutes Signal an die Bevölkerung. Verzichten wir deshalb auf die Abschaffung.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Wortmeldung

Art. 59 (Artikeltitel). Etterlin-Rorschach beantragt im Namen der SP-Fraktion, in Art. 59 bis 61 sowie Art. 98 Abs. 3 am geltenden Recht festzuhalten.

In den Unterlagen und auch in den Ausführungen der einzelnen Fraktionen hätte unter Umständen der Eindruck entstehen können die ergänzende Vermögenssteuer sei eine Strafsteuer. Dem ist mitnichten so. Die ergänzende Vermögenssteuer ist die Abgeltung für ein sehr grosszügiges Steuerprivileg, das Grundeigentümer für sich beanspruchen können, wenn sie ein Grundstück landwirtschaftlich nutzen. Zum Zeitpunkt, wenn sie das aufgeben, dann wird diese teilweise Abgeltung der in den Vorjahren getätigten Steuereinsparungen abgegolten.

Den zweiten Grund, haben wir auf dem Begründungsblatt abgebildet, und zwar sehen Sie die Steuerausfälle der Jahre 2012 bis 2019. Die Regierung veranschlagt die Ausfälle mit rund 163'300 Franken jährlich. Wenn Sie die Details zu den Steuern zu den Erträgen aus der ergänzenden Vermögenssteuer anschauen, können Sie unschwer feststellen, dass es relativ schwierig ist, da einfach einen Durchschnitt zu rechnen. Sie beachten den absoluten Tiefpunkt bei den Erträgen im Jahr 2017 mit 19'375 Franken. Das hat sehr wahrscheinlich mit der optimierten Steuerplanung zu tun, weil er just in diesem Zeitpunkt die Rede von dieser Motion war und der Abschaffung dieser Steuer. Sie sehen aber im Jahr 2015, die Erträge können mitunter 374'890 Franken pro Jahr betragen. Wir sind der Meinung, nachdem es jetzt in den Vorjahren so tiefe Erträge hatten, es wäre realistisch, dass in den späteren Jahren nicht nur diese geringfügigen Erträge wegfallen, sondern weitaus grössere Erträge. Wir müssen uns bewusst sein, was beim Kanton wegfällt, wird auch bei den Gemeinden nochmals wegfallen, sodass man davon auszugehen hat, dass die Steuerausfälle insgesamt bis zu 800'000 bis 900'000 Franken betragen können.

Zum Schluss möchten wir Sie bitten, von diesem Steuergeschenk abzusehen. Wir werden morgen im Rahmen der AFP-Beratung über ein mögliches Sparpakete diskutieren. Ich erinnere daran, in den Jahren 2011 bis 2013 hat der Kantonsrat schon einmal drei Sparpakete durchberaten und es hatte da einzelne Sparpunkte von weitaus geringerem Ausmass als dieses Steuergeschenk, das hier zur Diskussion steht. Darum bitten wir Sie, an der ergänzenden Vermögenssteuer in der jetzt wahrlich sehr schwierigen finanziellen Situation des Kantons festzuhalten.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir beraten heute eine Botschaft mit verschiedenen Vorschlägen zur Anpassung des Steuergesetzes. Es geht um die folgenden vier Änderungen:

  1. Eine zwingende Anpassung bei der Berechnung des Beteiligungsabzugs von systemrelevanten Banken aufgrund des Bundesrechts;
  2. Die Einführung einer spezifischen Freigrenze für übrige juristische Personen. Auch hier ist der Bund der Auslöser der vorgeschlagenen Änderungen;
  3. Die Abschaffung der ergänzenden Vermögenssteuer. Dies erfolgt aufgrund einer angenommenen Motion hier im Kantonsrat;
  4. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die voll elektronische Einreichung der Steuererklärung. Dies ist ein wichtiges Anliegen der Regierung wie aber auch des Steueramtes.

Lassen Sie mich zu den einzelnen Änderungen kurz vorstellen.

Zur ersten Änderung aufgrund des Bundes: Die vorgeschlagene Änderung beim Beteiligungsabzug geht auf ein Bundesgesetz zurück, das im Eiltempo geschaffen und vom Bundesrat in Kraft gesetzt wurde. Es datiert vom 14. Dezember 2018 und findet bereits seit dem 1. Januar 2019 Anwendung. Damit wurde unter anderem das Steuerharmonisierungsgesetz ergänzt. Diese Änderung muss zwingend im kantonalen Recht nachgeführt werden. Die Betroffenheit ist bei uns, wie das bereits schon gesagt wurde, eher gering, da sich die Änderung einzig bei systemrelevanten Banken auswirkt.

Die zweite Änderung beinhaltet ebenfalls eine Anpassung an das Bundesrecht. Diese Änderung ist jedoch nicht zwingend vorzunehmen. Es soll eine weitere Freigrenze bei juristischen Personen geschaffen werden. Bereits im geltenden Recht besteht eine Freigrenze von 20'000 Franken für juristische Personen, jedoch nur für solche mit ideeller Zwecksetzung. Das Recht der direkten Bundessteuer kennt indessen noch eine weitere Freigrenze von 5'000 Franken. In den Genuss diese Freigrenze können nur übrige juristische Person kommen, also namentlich Vereine und Stiftungen, diese jedoch auch dann, wenn sie wirtschaftliche Zwecke verfolgen. Eine solche Freigrenze soll auch Eingang in das kantonale Steuergesetz finden. Dies macht unter dem Aspekt der vertikalen Harmonisierung Sinn. Eine Angleichung an das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer drängt sich aber auch unter verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten auf. Es macht bei Gewinnen in der Grössenordnung von maximal 5'000 Franken wenig Sinn, Veranlagung und Bezugsverfahren allein für die Kantons- und Gemeindesteuern durchzuführen. Der Verwaltungsaufwand für die Steuererhebung übersteigt hierbei das generierte Steuersubstrat.

Bei der dritten Änderung geht es um die Umsetzung der vom Kantonsrat angenommenen Motion 42.19.24 «Verzicht auf die ergänzende Vermögenssteuer». Sie fordert die ersatzlose Streichung der Bestimmungen über die ergänzende Vermögenssteuer. Bei der ergänzenden Vermögenssteuer handelt es sich um eine besondere Steuer, die dann zum Tragen kommt, wenn ein Grundstück, dass erstens dem bäuerlichen Bundesrecht unterbesteht und zweitens land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird, diese Nutzung entzogen oder verkauft wird. Diesfalls entfällt für die Zukunft die vermögenssteuerrechtliche Erfassung des Grundstücks zum Ertragswert.

Für die Vergangenheit fällt die sogenannte ergänzende Vermögenssteuer an, indem die Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem tieferen Ertragswert für maximal 20 Jahre nachbesteuert wird. Die Erhebung dieser Steuer ist sehr aufwendig und komplex. Die Steuereinnahmen daraus sind gering. Dies hängt damit zusammen, dass es bei einem Verkauf entsprechender Grundstücke häufig zu einem Steueraufschub kommt. Neben St.Gallen erheben nur noch die Kantone Zürich, Appenzell Innerrhoden, Glarus und Bern diese Steuer. Sie stellt aus Sicht der Regierung einen alten Zopf dar und trägt namentlich auch dem Umstand nicht Rechnung, dass die Abgabebelastung für landwirtschaftliche Grundstücke in den letzten Jahren erhebliche Veränderungen erfuhr. So z.B. mit der raumplanerischen Mehrwertabgabe.

Zur vierten und letzten Änderung: Hohe Priorität für die Regierung hat die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die vollelektronische Einreichung der Steuererklärung. Damit soll der Digitalisierung im Steuerbereich im Kanton St.Gallen ein weiterer Schub verliehen werden. Heute kann die Steuererklärung zwar elektronisch ausgefüllt und die erfassten Daten so elektronisch übermittelt werden. Davon machen zum Glück rund 60 Prozent der Steuerpflichtigen bereits gebrauch. Gültig eingereicht ist die Steuererklärung erst, wenn die handschriftlich unterzeichneten Freigabequittung Gemeindesteueramt eingeht. Das Bundesrecht verlangt nämlich immer noch eine persönliche Unterzeichnung der Steuererklärung. Dies soll nun geändert werden. Der Bundesrat hat in Nachachtung der von den eidgenössischen Räten angenommenen Motion «Streichung der Pflicht die Steuererklärung zu unterzeichnen» eine Vorlage ausgearbeitet, welche die Möglichkeit der Kantone vorsieht, in ihrem kantonalen Recht eine Grundlage zu schaffen, die eine vollständig elektronische Einreichung der Steuererklärung sowie weiterer Eingaben ermöglicht.

Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession 2020 mit der Vorlage. Er beschloss dabei, dass die Kantone nicht nur ermächtigt, sondern verpflichtet sein sollen, die vollständig elektronische Einreichung der Einkommens- und Vermögenssteuerdeklaration zu ermöglichen. Der Ständerat als Zweitrat hat das Geschäft am 10. Dezember 2020 behandelt. In für uns relevanten Punkt gab er dem bundesrätlichen Entwurf den Vollzug, das heisst, der Ständerat will die Kantone nur ermächtigen, nicht aber verpflichten. Für den Kanton St.Gallen spielt es keine Rolle, ob das Bundesrecht nun eine Ermächtigung oder sogar eine Verpflichtung für den Kanton vorsehen wird, die voll elektronische Einreichung der Steuererklärung zuzulassen. Die Möglichkeit soll im Kanton St.Gallen auf jeden Fall und sobald als möglich bestehen. Aufgrund dessen wurde dann auch mit der Schaffung der gesetzlichen Grundlage nicht zugewartet, bis die eidgenössischen Räte die notwendigen Anpassungen im Bundesrecht definitiv verabschiedet haben. Wir sind klar der Meinung, hier müssen wir nicht warten, sondern wir müssen hier handeln, damit wir möglichst schnell agieren können.

Lassen Sie mich zum Ende kommen, der XVIII. Nachtrag hat in der vorgeschlagenen Form nur geringfügige Mindereinnahmen zur Folge. Solche Resultieren aus der Abschaffung der ergänzenden Vermögenssteuer und der Einführung einer Freigrenze für übrige juristische Personen. Für den Kanton ist von Ausfällen von jährlich weniger als 200'000 Franken auszugehen. Ungefähr in gleicher Höhe bewegen sich die Mindereinnahmen für die politischen Gemeinden. Die Inkraftsetzung des Nachtrages ist auf den 1. Januar 2020 geplant.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Wortmeldung

Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Aus Sicht der GLP ist der Nachtrag zum Steuergesetz weitgehend unbestritten. Lassen Sie mich trotzdem auf einige Punkte eingehen. Mit der Anpassung des Beteiligungsabzugs bei systemrelevanten Banken vollziehen wird Bundesrecht, welches damit eine Stärkung der Eigenkapitalbasis vorsieht. Handlungsspielraum in dieser Frage hat der Kanton nicht. Mit diesem Vorgehen zieht der Bund die Lehren aus der Finanzkrise 2008, dies ist zu begrüssen.

Ebenfalls begrüsst es die GLP sehr, dass es endlich vorwärts geht mit der Möglichkeit, Steuererklärungen vollständig elektronisch einzureichen. Nicht glücklich sind wir aber mit Vorgaben des Bundes, dass dieser die technischen und organisatorischen Verfahren für Authentizität und Integrität der Daten den Kantonen überlässt. Diese hohen Anforderungen für die Gewährleistung der Identifizierung sind für alle Kantone gleich. Es ist eine Verschwendung von Ressourcen, wenn 26 Kantone nach Lösungen suchen. Wir diskutieren über Sparpakete und Covid-Kredite und jeder Kanton kocht seine eigene Suppe, dies darf nicht sein. Es wäre aus unserer Sicht Aufgabe der Finanzdirektorenkonferenz mit gepulten Ressourcen eine schweizweit gültige Lösung zu finden. Wir möchten Regierungsrat Mächler bitten, dieses Ansinnen in die Finanzdirektorenkonferenz zu tragen.

Die Abschaffung der ergänzenden Vermögenssteuer ist ein weiteres Privileg, welches wird der Landwirtschaft zugestehen. Aufwand und Ertrag stehen jedoch in einem offensichtlichen Missverhältnis, sodass wird die Anpassung, wenn auch nicht wirklich glücklich, mittragen können.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Wortmeldung

Schmid-Grabs (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Anträge der GRÜN-e- und SP-Fraktion sind abzulehnen.

Wir begrüssen es, dass der Kanton bei der vollelektronischen Einreichung der Steuererklärung vorwärts machen möchte. Wir sind zuversichtlich, dass dies die Effizienz in der Arbeit der Steuerbehörden verbessern wird und dadurch überflüssige Kosten eingespart werden können. Die SVP-Fraktion hat dabei die klare Erwartung, dass dieses Sparpotenzial auch realisiert wird. Der Nachvollzug vom Bundesrecht im Rahmen der Anpassung des Beteiligungsabzugs bei systemrelevanten Banken bei der Freigrenze von Vereine, Stiftungen und übrigen juristischen Personen sowie bei der Streichung von Art. 107 Abs. 1 Satz 2 Steuergesetz werden von der SVP-Fraktion akzeptiert. Die Abschaffung der ergänzenden Vermögenssteuer wird durch die SVP-Fraktion auch aus verwaltungsökonomischen Gründen sehr begrüsst.

Zudem möchte ich auf den Auftrag der SVP-, FDP- und CVP-GLP-Fraktion aufmerksam machen. Es macht Sinn, dass juristische Personen mit gemeinnützigen Zwecken von der Steuerlast befreit werden. Niemand kann etwas dagegen haben, wenn ein Engagement, welches unsere Gesellschaft weiterbringt, steuerlich erleichtert wird. Dabei ist jedoch wichtig, dass mit gleichen Ellen gemessen wird.

Die Kommissionsmotion und auch dieser Auftrag hier möchten Klarheit schaffen und Massstäbe setzen. Die Regierung soll aufzeigen, wie die Abgrenzung zwischen gemeinnütziger und politischer Tätigkeit steuerbefreiter juristischen Personen bewerkstelligt wird. Für uns alle ist es heute schwierig, diese Abgrenzung vorzunehmen. So gibt es weder eine Übersicht noch eine klare gesetzliche Definition, ab wann juristische Personen als politisch tätig eingestuft werden. Die Gleichbehandlung von juristischen Personen mit politischer Tätigkeit ist der SVP-Fraktion hier ein zentrales Anliegen. Es kann nicht sein, dass die, die offensichtlich und transparent Politik betreiben, Steuern bezahlen müssen, während andere davon befreit werden und das selbe tun. Unserem Rechtsstaat sind solche Doppelstandards, wie sie heute wohl bestehen, unwürdig und daher besteht hier ganz klar Handlungs- und Aufklärungsbedarf.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Wortmeldung

Hüppi-Gommiswald (im Namen der SP-Fraktion), legt seine Interessen als Gemeindepräsident von Gommiswald offen. Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Vorlage beinhaltet verschiedene Themen, welche im XVIII. Nachtrag zum Steuergesetz angepasst werden sollen. Die Anpassungen im Steuergesetz aufgrund der Bundesgesetzgebung ist wegen des Steuerharmonisierungsgesetzes zwingend und bietet den Kantonen keinen Freiraum. Grundsätzlich ist die Anpassung der Too-Big-To-Fail-Instrumente zu begrüssen und auch richtig. Es darf zukünftig nicht mehr sein, dass die Steuerzahlerin oder der Steuerzahler Grossbanken im Krisenfall mit Staatsgeldern retten muss. Diese Sicherheiten sind zwingend durch die Banken selber zu gewährleisten. Daher ist die Anpassung des Beteiligungsabzugs bei systemrelevanten Banken richtig und der negative Effekt der steuerlichen Mehrbelastung anzupassen. Die elektronische Einreichung der Steuererklärung funktioniert bereits heute sehr gut und wird entsprechend rege genutzt. Die SP-Fraktion erachtet es als richtig und zielführend, dass bei der digitalen Steuereinreichung die gesetzliche Grundlage geschaffen wird und ein voll elektronischer Datenaustausch zwischen Steuerbehörde und dem Steuerpflichtigen geschaffen wird, aber auch umgekehrt soll es möglich sein.

Bei der Ausgestaltung und Umsetzung ist die Sicherheit der Daten auch in Bezug auf die Identität und Authentizität die höchstmögliche Priorität zu setzen. Bei der Umsetzung der CVP-GLP-Motion «Verzicht auf die ergänzende Vermögenssteuer» wird die entsprechende Erhebungs- und Verwaltungsökonomie als fragwürdig und als zu aufwendig dargestellt. Grundsätzlich geht es wohl darum, dass landwirtschaftliches Land mit der Einzonung eine massive Wertsteigerung erfährt oder erfahren hat. Diese Wertsteigerung wird jedoch — da es nach wie vor überwiegen forst- und landwirtschaftlich genutzt wird, nur zum Ertragswert versteuert. Da stellt sich die Frage, warum Land überhaupt in die Bauzone zugefügt wurde, wenn nicht geplant ist, dieses Land auch zu bebauen. Es wird mit geringfügigen Steuerausfällen für Gemeinden und Kanton argumentiert und der Verwaltungsaufwand sei dafür zu gross. Für die SP-Fraktion ist diese Steuererleichterung fragwürdig und sie lehnt dies ab. Entsprechend werden wir uns in der Spezialdiskussion einbringen.

Im gleichen Atemzug hat die vorberatende Kommission mit keiner Wimper gezuckt und die Motion zur Abgrenzung zwischen gemeinnütziger und politischer Tätigkeit bei der Steuerbefreiung juristischer Personen zu überweisen, zwar nicht einstimmig, aber klar. Die Frage des utopischen Aufwands für die Steuerbehörden hat sich da im Gegensatz zur ergänzenden Vermögenssteuer aber scheinbar nicht gestellt. Die SP-Fraktion wird sich bei der Behandlung der Motion wieder einbringen und diese ablehnen,.

Die Anpassung der Freigrenze für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen sowie bei der Besteuerung des Nebenerwerbseinkommens macht für uns Sinn und wird von uns unterstützt.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Wortmeldung

Locher-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit dem XVIII. Nachtrag zum Steuergesetz wird im Wesentlichen ein Auftrag des Kantonsrates im Zusammenhang mit der Berechnung des Beteiligungsabzugs bei systemrelevanten Banken umgesetzt und das St.Gallische Recht den Bundesvorgaben angepasst. Die FDP-Fraktion begrüsst dieses Vorhaben.

Wir begrüssen auch die Abschaffung der ergänzenden Vermögenssteuer. Der dem Kanton erwachsende Steuerverlust beträgt im Schnitt der letzten Jahren gerademal 150'000 Franken. Das ist zwar nicht wenig, rechtfertigt aber im Gegenzug den Verwaltungsaufwand, der zur Erhebung der Steuern betrieben wird, nicht.

Weiter begrüssen wir auch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die vollelektronische Einreichung der Steuererklärung und schliesslich auch die Freigrenze von 5'000 Franken bei Vereinen, Stiftungen und übrigen juristischen Personen.

Wir erwarten allerdings auch, dass die zahlreichen Erleichterungen, die, wenn sie durchkommen, so beschlossen werden, nicht einfach hingenommen werden, sondern, dass im Bereich der Steuerverwaltung die dadurch entstehenden resultierenden Entlastungen auch für Effizienzsteigerung und allfällige Personaleinsparungen genutzt werden. Es kann nicht sein, dass richtigerweise alte Zöpfe abgeschnitten und Vereinfachungen eingeführt werden, in der Verwaltung. bei der Stellenplanung dann aber doch alles beim Alten bleibt.

Zur Frage der Steuerbefreiung von NGO usw. werde ich Stellung nehmen, wenn wir über den entsprechenden Antrag sprechen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Wortmeldung

Benz-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

der XVIII. Nachtrag zum Steuergesetz beinhaltet fünf völlig unabhängige Änderungen. Es macht Sinn, verschiedene Anliegen, die schon länger anstehen oder deren Umsetzung zwangsläufig erfolgen muss, in diesem Nachtrag zu vereinen. Die Einheit der Materie sehen wir nicht als verletzt an. Drei der fünf Anpassungen führen jedoch zu weniger Erträgen. Die GRÜNE-Fraktion wird nicht alle Anpassungen unterstützen. So sind wir klar gegen die Abschaffung der ergänzenden Vermögenssteuer. Zudem beantragen wir, dass im Rahmen dieses Nachtrages die Regierung den Auftrag erhält, das Steuergesetz sprachlich anzupassen, damit auch Frauen als Steuerzahlerinnen angesprochen werden.

Die Anpassung des Beteiligungsabzugs bei systemrelevanten Banken ist zwingend. Im Kanton St.Gallen gibt es nur die Raiffeisenbank als systemrelevante Bank. Auf Bundesebene muss jedoch aufgrund eines Antrags des Parlamentes geprüft werden, ob auch andere Branchen von ähnlichen Erleichterungen profitieren könnten. Dies lehnen wir entschieden ab.

Die vollständige elektronische Einreichung der Steuererklärung ist ein Anliegen der GRÜNEN-Fraktion, das unterstützen wir im Grundsatz. Das Geschäft ist auf Bundesebene jedoch noch nicht abgeschlossen. Uns wäre es lieber gewesen, dieses Thema zu verschieben, bis die bundesrechtlichen Vorgaben klar sind. Daher, darauf beharren wir jedoch nicht, denn der Kanton St.Gallen will so oder so vorwärts machen. Die vollständige elektronische Steuererklärungen bringt Vorteile für die Steuerpflichtigen und vor allem auch für die Verwaltung. Die Digitalisierung wird von der Verwaltung vorangetrieben treiben, weil ihnen die Arbeit erleichtert wird. Neu braucht es keine handschriftliche Unterschrift mehr. Die Eingabe eines Codes genügt, um die Steuererklärung verbindlich einzureichen. Wir sehen darin eine gewisse Gefahr, dass Personen, die sich nicht selber um ihre Steuererklärung kümmern wollen oder können, ihre Deklaration zu wenig prüfen und sich über ihre finanzielle Situation noch weniger im Klaren sind, als heute. Jemand anderem einen Code zu überlassen geht einfacher als etwas Ungesehen zu unterschreiben.

Die dritte Änderung befasst sich mit der Abschaffung der ergänzenden Vermögenssteuer. Die Vorlage geht hier zu wenig ins Detail. Sie hebt nicht hervor, dass die ergänzende Vermögenssteuer vor allem dazu diente und immer noch dient, massive Wertsteigerungen von Land durch Einzonung als Bauland im Vermögenssteuerrecht gerecht abzubilden. Die GRÜNE-Fraktion hat bereits die Motion bekämpft und stellt den Antrag, diese Steuer nicht abzuschaffen. Auch die Freigrenze von 5'000 Franken bei Gewinnen von Vereinen, Stiftungen und übrigen juristischen Personen führt zu Steuerausfällen von bis zu 100'000 Franken im Kanton. Die Freigrenze gilt jedoch auch bei der Bundessteuer. Der Angleichung stimmen wir deshalb zu und hoffen, dass damit tatsächlich auch Aufwand für die Vereine und die Verwaltung wegfällt.

Die letzte Änderung betrifft schliesslich die Streichung des proportionalen Satzes bei der Quellensteuer. Es gibt keinen speziellen Quellensteuer-Tarif mehr für Nebenerwerbstätigkeiten. Damit kommt der ordentlichen Tarife zur Anwendung und dieser ist im Kanton St.Gallen progressiv. Das heisst, der Steueranteil nimmt mit der Höhe des Einkommens zu. Diese Änderung ist zwingend.

Wenn wir schon das Steuergesetz in fünf Punkten revidieren, sollten wir dies zum Anlass nehmen, etwas für die sprachliche Gleichstellung zu tun. Im Steuergesetz gibt es einen Steuerpflichtigen, aber keine Steuerpflichtige. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass eine solche Anpassung erst bei einer Totalrevision gemacht werden kann. Das leuchtet mir nicht ein. So verschiebt man ein Anliegen auf den Sankt Nimmerleinstag. Die GRÜNE-Fraktion hat dazu einen Auftrag gemäss Art. 95 Geschäftsreglement eingereicht. Ich werde mich ausführlicher dazu äussern, wenn der Auftrag behandelt wird.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Wortmeldung

Scherrer-Degersheim (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der XVIII. Nachtrag zum Steuergesetz beinhaltet, wie wir gehört haben, fünf Änderungen:

  1. Die Anpassungen beim Beteiligungsabzug systemrelevanter Banken;
  2. Der Verzicht auf ergänzende Vermögenssteuer;
  3. Eine vollständig elektronische Einreichung der Steuererklärung;
  4. Die Freigrenze für übrige juristische Personen und
  5. die Streichung eines Artikels, welcher die Quellensteuer betrifft.

Die Anpassung beim Beteiligungsabzug systemrelevanter Banken sowie die Streichung des Artikels der Quellensteuer betreffen übergeordnetes Recht. Bei der Freigrenze für übrige juristische Personen soll wie im Recht der direkten Bundessteuer eine generelle Freigrenze von 5'000 Franken bei Vereinen, Stiftungen und übrigen juristischen Personen eingeführt werden.

Die vollständige elektronische Einreichung der Steuererklärung möchte bei der Digitalisierung der Steuererklärung fortfahren.

Beim Verzicht auf die ergänzende Vermögenssteuer geht es um die Umsetzung der Motion 42.19.24 «Verzicht auf die ergänzende Vermögenssteuer».

Die finanziellen Auswirkungen der beantragten Neuerungen sind gering. Es ist mit Mindereinnahmen zu rechnen, die für Kanton und Gemeinden gemeinsam weniger als 500'000 Franken je Jahr betragen. Die nur geringfügigen Auswirkungen waren denn auch der Grund dafür, dass auf eine Durchführung einer Vernehmlassung verzichtet wurde. Unsere Fraktion unterstützt alle vorgeschlagenen Änderungen. Die CVP-EVP-Fraktion ist für Eintreten auf den XVIII. Nachtrag zum Steuergesetz. In diesem Zusammenhang ist die CVP-EVP-Fraktion für Nichteintreten auf die Motion der vorberatenden Kommissionsmotion 42.20.26 «Abgrenzung zwischen gemeinnütziger und politischer Tätigkeit bei der Steuerbefreiung juristischer Personen». Die CVP-EVP-Fraktion, die FDP-Fraktion und SVP-Fraktion haben dazu einen Antrag formuliert.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Wortmeldung

Kohler-Sargans, Präsident der vorbertatenden Kommission:

Gerne berichte ich über die Beratung der vorberatenden Kommission zum 18. Nachtrag zum Steuergesetz vom Donnerstag 17. Dezember 2020. Die vorberatende Kommission tagte vollzählig und in Anwesenheit von Regierungsrat Marc Mächler, Vorsteher Finanzdepartement. Weiter anwesend waren die Herrn Felix Sager, Amtsleiter kantonales Steueramt, Herren kennen das Hauptabteilungsleiterrecht des kantonalen Steueramtes. Die Geschäftsführung bzw. das Protokoll wurde von Sandra Stefanovic sowie von Bio- und eine im Ausland geführt. Basierend auf der Botschaft und Entwurf der Regierung vom 13. Oktober 2020 diskutieren die vorberatende Kommission die Vorlage betreffend fünf Anpassungen im Steuergesetz über folgende Punkte: Anpassung Beteiligungsabzugs bei systemrelevanten Banken. Am 1. Januar 2019 ist das Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei systemrelevanten Banken in Kraft getreten, mit dem auch das eidgenössische Steuerharmonisierungsgesetz eine Ergänzung erfuhr. Diese Änderung verhindert eine steuerliche Mehrbelastung aufgrund der Ausgabe von Too-big-to-fail-Instrumenten. Die Kantone sind verpflichtet, die eigene Gesetzgebung anzupassen. Ein Freiraum besteht bei Umsetzung nicht. Volkszählung vollständig elektronische Einreichung der Steuererklärung. Das kantonale Steueramt will schon seit längerem voll elektronisch und damit Medienbruch freie Einreichung der Steuererklärung für die Einkommens und Vermögenssteuer zulassen. Allgemein muss die Regierung vollständig elektronischen Einreichung der Steuererklärung im Kanton St.Gallen eine hohe Priorität zu. Aufgrund des Erfordernis eines persönlichen Unterzeichnung im übergeordneten Recht wurde bisher davon abgesehen, man soll das Projekt vorangetrieben werden, auch wenn auf Bundesebene ersten Gesetzesentwurf vorliegt, der die Möglichkeit von elektronischen Verfahren im Steuerbereich vorsieht. Neben dem Bundesrat befürwortet auch der Nationalrat die Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage.

Abschaffung der ergänzenden Vermögenssteuer. Gegenstand der eingereichten Motion 42.19.24 «Verzicht auf die ergänzende Vermögenssteuer» vom 17. September 2019 (Wortlaut ist vom 11. Juni 2019??) bildet die Abschaffung der ergänzenden Vermögenssteuer. Diese besondere Steuer fällt dann an, wenn ein Land oder forstwirtschaftliches Grundstück, das zum Ertragswert angerechnet wurde, ganz oder teilweise veräussern oder der bisherigen land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung entzogen wird, sodass der Rechtsgrund für die bisherige Vorzugsbewertung zum Ertragswert entfällt. Die Steuer ist harmonisierungsrechtlich nicht vorgeschrieben. Die Abschaffung der ergänzenden Vermögenssteuer führt zu geringfügigen Steuerausfälle für Kanton und Gemeinden. Freigrenze bei Vereinen, Stiftungen und übrigen juristischen Personen: Auf Bundesebene wurde in Art. 71 Abs. 2 DBG aus verwaltungsökonomischen Überlegungen eine Freigrenze von 5'000 Franken eingeführt. Häufig steht nämlich bei Gewinnen unter 5'000 Franken der Verwaltungsaufwand für die Steuererhebung in keiner Relation zum Steuersubstrat, das von Vereinen, Stiftungen und übrigen juristischen Personen generieren wird. Es drängt sich auf eine identischer Regelung wie im Recht der direkten Bundessteuer auch im kantonalen Steuerrecht einzuführen, erscheint es doch wenig sinnvoll, bei Gewinnen in dieser Grössenordnung allein für die Kantonssteuern ein Veranlagungs- und Bezugsverfahren durchzuführen.

Streichung von Art. 107 Abs. 1 Satz 2 Steuergesetz im Bereich des Quellensteuertarifs. Aufgrund von geändertem Bundesrecht soll bei den Quellensteuern die Möglichkeit zur Festlegung eines proportionalen Satzes, für Erwerbseinkünfte aus Nebenerwerb ersatzlos gestrichen werden.

In der Beratung wurde vor allem intensiv der Punkt «Vollständige elektronische Einreichung der Steuererklärung» diskutiert. Dabei ging es wesentlich um allfällige Sicherheitsbedenken. Insbesondere wie die medienbruchfreie Einreichung mit Zustimmung des Steuerpflichtigen vorzustellen sei. Im vorgesehenen Gesetzesartikel handelt es sich um eine Kann-Formulierung. Dies lässt den Spielraum offen, ob der Bund die Kantone verpflichten wird, die elektronische Eingabe einzuführen oder einfach die Wahl gibt. Das Finanzdepartement sowie das kantonale Steueramt möchten jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, dass ein Start im Jahr 2022 möglich wäre.

Die Kommission hat sich intensiv mit der geltenden Regelung der ergänzenden Vermögenssteuer und den davon betroffenen Fallkonstellationen auseinandergesetzt. Diese möchte sie in Erfüllung des überwiesenen Motionsauftrags abschaffen. Eine Minderheit der Kommission stellte die Abschaffung dieser Steuer in Frage.

Abgrenzung zwischen gemeinnützigen und politisch tätigen juristischen Personen: Im Rahmen der Beratung der Vorlage im Zusammenhang mit Freigrenze bei Vereinen, Stiftungen und übrigen juristischen Personen wurde die Konstellation thematisiert, dass zunehmend NGOs politisch tätig sind, jedoch, im Gegensatz zu den politischen Parteien, aufgrund ihrer Einstufung als gemeinnützige, juristische Personen von der Gewinn- und Kapitalsteuerpflicht befreit sind. Diesem Umstand soll vermehrt Rechnung getragen werden, weshalb die vorberatende Kommission eine Motion eingereicht hat, welche die Abgrenzung zwischen gemeinnütziger und politischer Tätigkeit von juristischen Personen zum Gegenstand hat. Sie lädt die Regierung ein, eine Übersicht über dieim Kanton St.Gallen ansässige und steuerbefreite juristische Person mit politischer Tätigkeit vorzulegen und entsprechende gesetzliche Anpassungen vorzuschlagen, um deren Steuerbefreiung aufzuheben und eine regelmässige Prüfung der Steuerbefreiten juristischen Personen zu gewährleisten. Eine Minderheit der Kommission bestritt den Bedarf einer solchen Regelung.

Die vorberatende Kommission beschliesst in der Gesamtabstimmung mit 13:2 Stimmen dem Kantonsrat eintreten auf die Vorlage.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
20.4.2021Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den XVIII. Nachtrag zum Steuergesetz mit 79:28 Stimmen bei 6 Enthaltungen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
20.4.2021Wortmeldung

Benz-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Die Vorlage ist abzulehnen.

Der XVIIII. Nachtrag zum Steuergesetz ist nicht in unserem Sinn ausgefallen. Die ergänzende Vermögenssteuer wurde gegen unseren Willen abgeschafft. Ich schliesse mich den Argumenten meines Vorredners an. Die Vorlage ist im Wesentlichen eine Steuerabbauvorlage zugunsten von bereits Privilegierten – das unterstützen wir nicht.

Auch unser Antrag im ganzen Gesetz den Ausdruck «Steuerpflichtiger» durch «steuerpflichtige Person» zu ersetzen, wurde abgelehnt.

Insgesamt sind wir unzufrieden mit dem Ratsergebnis und werden deshalb die Vorlage ablehnen. Die Teile, die unbestritten sind, wie z.B. die vollständig elektronische Steuererklärungen, die Anpassung des Beteiligungsabzugs oder die Anpassung der Freigrenze bei Vereinen und Stiftungen können ohne weiteres im Schnellzugstempo dem Kantonsrat nochmals vorgelegt werden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
20.4.2021Wortmeldung

Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Die Vorlage ist abzulehnen.

Wir sind mit der Abschaffung der ergänzenden Vermögenssteuer nicht einverstanden. Es ist der falsche Zeitpunkt für Steuergeschenke, der ausgewiesene Fehlbetrag durch die Abschaffung dieser Steuer beträgt bis zu zweimal 500'000 Franken und liegt somit viel höher als in der Botschaft ausgewiesen und betrifft den Kanton sowie die Gemeinden. Wir sind auch nicht der Meinung, dass die ergänzende Vermögenssteuer eine Strafsteuer ist, sondern es ist die Abgeltung für ein Steuerprivileg, wenn jemand in den Vorjahren davon profitieren durfte. Gleichzeitig wird unsere Ablehnung zum XVIII. Nachtrag auch einer stiller Protest gegen den Auftrag zur Abstrafung der NGO wegen ihres Grosserfolgs bei der Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den XVIII. Nachtrag zum Steuergesetz in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung



Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Kohler-Sargans, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Die vorberatende Kommission zog ihre Motion 42.20.26 «Abgrenzung zwischen gemeinnütziger und politischer Tätigkeit bei der Steuerbefreiung juristischer Personen» mit Zirkulationsbeschluss vom 19. März 2021 zurück.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021