Geschäft: Kantonsratsbeschluss über den Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl der Kantonsstrasse Nr. 55 in Nesslau

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer36.20.02
TitelKantonsratsbeschluss über den Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl der Kantonsstrasse Nr. 55 in Nesslau
ArtKR Verwaltungsgeschäft mit Referendum
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung15.10.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinKommissionsbestellung vom 30. November 2020
AntragAntrag GRÜNE-Fraktion auf Rückweisung vom 15. Februar 2021
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 13. Oktober 2020
AntragAntrag GRÜNE-Fraktion auf Rückweisung vom 19. April 2021
ErlassReferendumsvorlage vom 20. April 2021
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 15. Juni 2021
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 16. Dezember 2020
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 1. Juli 2021
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
15.2.2021Antrag GRÜNE-Fraktion auf Rückweisung an die Regierung19Zustimmung78Ablehnung23
19.4.2021Antrag GRÜNE-Fraktion auf Rückweisung der Vorlage an die Regierung40Zustimmung70Ablehnung10
20.4.2021Schlussabstimmung78Zustimmung35Ablehnung7
Statements
DatumTypWortlautSession
15.2.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Wortmeldung

Gahlinger-Niederhelfenschwil:

Ich möchte zur Ausgangslage sprechen, darf ich das noch?

Der Ersatz für diese Brücke ist sehr wichtig. Ich denke, in diesem Punkt sind wir uns alle einig. Die Wichtigkeit dieser Strasse für das ganze Tal ist uns auch allen bewusst. Ich möchte Stampfbeton stammt aus einer Zeit, die lange vor uns liegt. Sie müssen sich diesen als alten Oldtimer vorstellen. Es wäre so, als würde man auf einen Oldtimer z.B. einen neuzeitigen Motor setzen. Es ist wirklich so, man kann es nicht mehr bewerkstelligen, dass das optimal funktioniert und nochmals so lange anhält, wie es Gschwend-Altstätten erwähnt hat. Es ist sehr wichtig, dass man es von Grund auf neu macht, bzw. hier an einem anderen Ort erstellt. Was auch sehr wichtig ist, dass weiterhin das Tal Richtung Schwägalp nicht abgeschnitten ist. Aus diesem Grund bitte ich Sie wirklich hier Ja zu stimmen – es ist sehr zentral.

Noch etwas zu den Gesamtlasten bei dieser Brücke, das haben wir in der vorberatenden Kommission auch diskutiert. Es ist sehr wichtig, dass wir diese Brücke neu auf die Gesamtlast bewerkstelligen. Es muss die bestmögliche Auslastung gewährleistet sein. Es geht ja nicht darum, dass nachher X Lastwagen mehr durchfahren, aber es ist trotzdem zentral, ansonsten würden zum Teil die Verkehrswege enorm länger werden, wenn man z.B. ein Stück hinter die Brücke müsste. Es ist für dieses Tal sehr wichtig, dass wir Ja stimmen.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der GRÜNE-Fraktion mit 78:19 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Wortmeldung

Losa-Mörschwil beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion Rückweisung an die Regierung mit dem Auftrag, die Dringlichkeit eines Ersatzes der Brücke nochmals kritisch zu überprüfen und bei einem allfälligen Ersatz der Brücke dem Langsamverkehr, insbesondere der Sicherheit von Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrerinnen und Velofahrer, gerechter zu werden.

Ich danke der Regierungsrätin für ihre Erläuterungen. Trotzdem möchte ich noch ein paar Punkte erwähnen, warum wir für einen Rückweisungsantrag sind. Immer wieder wird im Bericht auf die verbesserte Linienführung bei Brückenersatz hingewiesen. Diese Verbesserung, wir haben es teilweise auch schon gehört, dient aber nur dem motorisierten Verkehr, für den Langsamverkehr entstehen dadurch wirklich nur Nachteile, weil der motorisierte Verkehr dadurch einfach schneller, bzw. mit 80 km/h hindurchfahren kann. Trotz den hohen Kosten ist kein Velostreifen vorgesehen, mit der Begründung, dass auch auf der weiteren Schwägalpstrasse auch kein Fahrradstreifen vorhanden ist. Es sei zu gefährlich, wenn nur auf einem kurzen Abschnitt ein Velostreifen vorhanden ist. Wir denken, dass dies kein stichhaltiges Argument ist, sondern eine Gelegenheit zu fragen: Warum macht man denn nicht auch einen Velostreifen auf der Schwägalpstrasse? Warum kann man da nicht sagen, wir nehmen den Anlass des Brückenersatzes dazu, auch etwas für die Sicherheit der Velofahrer zu investieren. Zum Thema Sicherheit: Die Fussgängerinnen und Fussgänger müssen wie gesagt die Strassenseite überqueren, wenn sie auf den neuen nur einseitig vorhandenen Gehweg gelangen wollen. Dafür ist kein Fussgängerstreifen vorgesehen, ebenfalls mit der Begründung, dass ein Zebrastreifen zu gefährlich wäre. Auch hier fragen wir uns: Wäre es nicht eine Gelegenheit, die Geschwindigkeit so anzupassen, dass ein sicheres Überqueren möglich ist? Aus unserer Sicht ist eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h zwingend. Würde man auf 500 Metern Länge, und das ist luxuriös gerechnet, eine Temporeduktion auf 50 Kilometern festlegen, so hätte ein Auto oder Lastwagen gerade einmal 7,5 Sekunden länger. Ist es uns das nicht wert für die Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgängern?

Noch zu den Lastenbeschränkungen von 38 Tonnen: Warum muss eine solche Brücke für 40 Tonnen-Fahrzeuge ausgerüstet werden? Bei Punkt 3.1 wird gesagt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht nötig ist, da es sich lediglich um 1'100 Fahrzeuge pro Tag handelt, davon 3,3 Prozent Lastwagen, wie viel davon wären wirklich Lastwagen von 40 Tonnen?

Fazit: Der Brückenersatz bringt ausschliesslich für den motorisierten Verkehr einen Mehrwert, für den Langsamverkehr und deren Sicherheit einen Verlust. Diesen Trend gilt es zu unterbrechen. Wir müssen umdenken, und zwar nicht erst, wenn wir in zehn Jahren erneut feststellen, dass wir die Energie- und Klimaziele wieder nicht erreicht haben, sondern wir müssen jetzt handeln. Wenn wir einen Blick auf die Homepage-Energiestrategie des Kantons St.Gallen werfen, mit dem Grundstein für ein Jahrzehnt, die St.Galler Energie- und Klimapolitik studieren, steuern wir mit solchen Projekten genau in die falsche Richtung. Wir müssen uns verändern, wir müssen andere Ziele setzen, wir müssen neue Wege gehen. Wir bitten Sie deshalb, den Ersatz der Brücke nochmals kritisch zu überprüfen und bei einem Neubau auch die Kosten-Nutzen-Seite sowie den Langsamverkehr zu berücksichtigen. .

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Wortmeldung



Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
20.4.2021Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über den Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl der Kantonsstrasse Nr. 55 in Nesslau mit 78:35 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
20.4.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Nach Art. 132 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 GeschKR ist für diese Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit von 61 Mitgliedern des Kantonsrates erforderlich.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
20.4.2021Wortmeldung

Gähwiler-Buchs (im Namen der SP-Fraktion):

In der Beratung, sowohl in der vorberatenden Kommission als auch im Rat, haben verschiedene Bedenken zu dieser Vorlage geäussert. Über die Einbettung des Veloverkehrs und der Wanderer im Verkehr über die Brücke kann man bspw. geteilter Meinung sein – das können wir so akzeptieren. An der Tatsache, dass die Brücke über die Luteren als schutzwürdige eingestuft wird, daran ist aber nicht zu rütteln. Dies haben wir als Kantonsrat zu respektieren. Dadurch, dass demzufolge die Brücke nicht wie geplant einfach abgebrochen werden kann, ist es nicht möglich, diese Vorlage, wie jetzt hier vorliegend, umzusetzen. Zugegeben, man kann sagen, die Brücke sei nicht besonders schön und sie müsse an die heutigen Anforderungen angepasst werden, aber als Zeitzeuge der Baugeschichte und in der Seltenheit ist dieser Bau doch schützens- und damit erhaltenswert. Davor kann der Kantonsrat nicht einfach die Augen verschliessen, sich einfach über die Schutzwürdigkeit hinwegsetzen und die Bauvorlage einfach durchwinken. Das ist einer vorausschauenden und an der Realität orientierten Politik schlicht und einfach nicht würdig. Die Vorlage muss in Anbetracht der komplett veränderten Ausgangslage überarbeitet werden.

Ganz einfach und zusammenfassend gesagt, man kann die Brücke nicht abreissen, also kann man den Bau nicht wie vorliegend umsetzen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Rückweisungsantrag der GRÜNE-Fraktion mit 70:40 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann: Die Regierung konnte aus zeitlichen Gründen zum Antrag der Rückweisung keinen Beschluss machen.

Das Baudepartement erachtet es aber als sehr sinnvoll, wenn die Fragen, die jetzt aufgekommen sind, sachlich geklärt werden können. Wir sind davon überzeugt, dass dies mit der Rückweisung so der Fall sein wird, aber natürlich auch dann, wenn die vorberatende Kommission und danach der Kantonsrat an der bisherigen Vorlage festhält. Den nicht ganz adäquaten Ablauf des Prozesses bedauere ich.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Huber-Oberriet: Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Es ist schon erstaunlich, wenn wir einmal über Rückweisung diskutieren, über Angelegenheiten, die eigentlich in der Gemeindeautonomie liegen. Die Schutzverordnung ist nicht Sache des Kantons. Ich bin ein wenig erstaunt, dass das Baudepartement so viel Zeit für solche Sachen hat, es könnte die Zeit besser investieren. Ich rate Ihnen, damit wir auch ein verlässliches Parlament sind, bitte treten Sie auf die Rückweisung nicht ein, ansonsten sind wir nicht mehr verlässlich und wir können mit Gutachten noch jeden Entscheid kehren und rückweisen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Gahlinger-Niederhelfenschwil: Ein paar Worte zu meinen Vorrednern, z.B. zum Thema Einsprachen. Einsprachen gibt es praktisch immer, wenn es ums Bauen geht. Also diese Art Drohung kann ich nicht ganz nachvollziehen, da dies immer so ist.

Bezüglich Langsamverkehr: Ich selbst fahre sehr viel Velo, Bike usw. Auch die neue Brücke muss den Langsamverkehr gewährleisten. Es macht kaum Sinn, dass man den Langsamverkehr neu die Strasse unnötig überqueren lässt.

Zur Schutzwürdigkeit: Ist es wirklich schutzbedürftig, wenn eine Betonplatte über dem Stampfbeton erstellt wurde? Der Stampfbeton ist das Schutzwürdige. Darüber wurde später eine Betonplatte erstellt, ansonsten könnten keine 40-Tönner darüber fahren. Wobei dies auch kaum der Fall sein wird, das ist eine Seltenheit, höchstens bei Ausnahmetransporten. Die Schutzwürdigkeit ist sehr fraglich aus meiner Sicht. Ich kann das nicht ganz nachvollziehen. Aus meiner Sicht löst sich die Schutzwürdigkeit sogar auf, wenn man damals erlaubte, darüber etwas zu bauen, denn man sieht diese Schutzwürdigkeit gar nicht mehr.

Es ist unsere Pflicht, dass wir den verschiedenen Verkehrsflüssen gerecht werden. Es sind zwei Paar verschiedene Schuhe: Das eine ist die Schutzwürdigkeit und das andere sind die Verkehrsflüsse. Wir beraten hier über die Funktion des Strassennetzes und nicht über die Schutzwürdigkeit – das ist ein anderes Thema, das können Sie danach machen. Die alte Brücke steht dann schliesslich noch.

Zur Sanierung: Wenn Sie den Stampfbeton sanieren möchten und die Schutzwürdigkeit aufrecht erhalten möchten, dann wird es wirklich sehr speziell und auch teuer. Zumal Sie vermutlich noch ein Provisorium erstellen müssen, damit der Verkehr während dieser Bauzeit trotzdem durchfliessen kann.

Das alles haben Sie bei dieser Botschaft nicht. Ich denke, eine Rückweisung macht hier gar keinen Sinn. Die Schutzwürdigkeit ist ein anderes Thema und gehört eigentlich nicht hier her.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Broger-Altstätten (im Namen der Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Nach dem Votum von Looser-Nesslau wurden einigen Fragen, welche ich mir selber gestellt habe, bereits beantwortet. Nämlich, wurde der Denkmalschutz zu spät überprüft? Nein, denn man hat eine Schutzverordnung überarbeitet, das vor zwei bis vier Jahren. Ich denke, auch da wurde der Denkmalschutz dieser Brücke, da die Brücke gemäss Votum Losser-Nesslau auch auf der Inventarliste war, sicherlich überprüft. Hat sich die Ausgangslage verändert? Nein, die Brücke war bei der Überarbeitung da. Sie wurde zusammen mit der Arbeitsgruppe, in welcher die Denkmalpflege integriert war, im Rahmen der Überarbeitung nicht als schutzwürdig bezeichnet, also hat sich auch die Ausgangslage nicht verändert.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Gschwend-Altstätten: Louis-Nesslau hat die Frage in den Raum gestellt, ob das Gutachten im Auftrag der GRÜNE-Fraktion erfolgte. Das ist es natürlich überhaupt nicht. Sie wissen vielleicht noch, in der Februarsession 2021 ist mir aufgefallen, dass es eine alte, spezielle Brücke ist. Ich habe damals die Frage gestellt, ob das abgeklärt wurde. Es gab dann die Ausführungen der Bauchefin, und ich muss aus voller Überzeugung sagen, Hut ab vor diesem Entscheid, dass man eingesteht, dass man etwas vergessen hat, auch wenn das ziemlich sicher noch unter dem Vorgänger erfolgte, und dass man dann ein Versäumnis wieder herstellt und die notwendigen Abklärungen tatsächlich vornimmt.

Ich kann Ihnen sagen, Sie verfügen offenbar über dieses Gutachten, ich nicht. Wir haben es nicht in Auftrag gegeben. Ich bin aber froh und dankbar, dass es vorliegt, denn letztendlich muss es darum gehen, wie wir mit den Bauzeugen umgehen, wie schauen wir dazu, dass die wirklich wertvollen Objekte, und von denen haben wir einige im Kanton St.Gallen, erhalten bleiben. Auf die dürfen wir stolz sein, die dürfen uns etwas wert sein, denn die geben eine Dokumentation ab, über das, was in diesem Kanton bereits erwirkt wurde, über die Leistungen unserer Vorfahren. Auch in diesem Fall haben wir eine Brücke, bei der man wiederum den Hut vor der damaligen Verwaltung von vor über 100 Jahren ziehen muss sowie vor diesem Rat, der das unterstützt hat. Es ist ein Brücke, und das gibt es ganz selten, die nur für Fuhrwerke geplant wurde, aber sie hat gehalten, sie hält heute 40 Tonnen schwere Lastwagen, obwohl das nicht ganz korrekt ist. Aber stellen Sie sich einmal vor, so eine Leistung. Ich meine, es tut uns gut an, wenn wir zu diesen Leistungen unserer Vorfahren sagen: Wir gehen mit dem, was vorhanden ist mit Sorge um. Und zur Sorgfältigkeit gehört in diesem Falle auch, dass, wenn diese Erkenntnisse vorliegen, man es zumindest sauber diskutiert und dann zu einem Entscheid kommt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Looser-Nesslau: legt seine Interessen als Gemeindepräsident der Gemeinde Nesslau offen.

Wir haben in den letzten vier Jahren die Schutzverordnung im Bereich der Kulturgüter überarbeitet. Die Vorprüfung ist abgeschlossen und wir starten die Auflage am 3. Mai 2021. Wie geht man da vor? Bevor wir überhaupt mit den Arbeiten begonnen haben, wurde zusammen mit der kantonalen Denkmalpflege das Vorgehen definiert. Dazu gehörte auch die Festlegung der Grundlagendokumente für diese Überarbeitung. In einem ersten Schritt wurde das neue mögliche Schutzinventar erstellt, dies basierend auf den drei alten Schutzverordnungen und dem so genannten Oberlin-Inventar.

Das Inventar wurde anschliessend zusammen mit der kantonalen Denkmalpflege gewürdigt, bereinigt und so weit verabschiedet. Aus ursprünglich rund 350 Objekten wurden 93 als schützenswert vorgeschlagen. Nach dieser Bereinigung wurde das Mitwirkungsverfahren gestartet. In einem ersten Schritt wurden sämtliche Grundeigentümer zur Mitwirkung eingeladen. Gleichzeitig erfolgte die Vorprüfung durch die kantonalen Stellen. Es wurden öffentliche Informationsveranstaltungen durchgeführt und die gesamte Bevölkerung zur Mitwirkung eingeladen. Mit rund 50 Grundeigentümern wurden persönliche Gespräche geführt. Dies in einem Zeitraum von zehn Monaten. Nach der Vorprüfung durch den Kanton und Begehungen mit der kantonalen Denkmalpflege wurden schlussendlich 92 Objekte als schützenswert eingestuft, 40 als erhaltenswert plus 12 Ortsbilder, die einem Schutz unterstellt werden sollen. All dies wurde ins Inventar aufgenommen. Die Mitwirkung wurde nun abgeschlossen und die Auflage startet am 3. Mai 2021.

Die Brücke Luteren war nie ein Thema beim Überarbeiteten der Schutzverordnungen, obwohl im Oberlin-Inventar aufgeführt und als Vorbereitung überprüft wurde, welche Objekte daraus auch zukünftig ins Inventar übernommen werden sollen. Dies hat nicht die Gemeinde alleine entschieden, sondern in direkter Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege. Die Brücke Luteren ist auch nicht Bestandteil dieser Auflage, die startet. Es wird auch nicht an einem Nachtrag gearbeitet – so viel zum Vorgehen.

Am Rande möchte ich die Kosten erwähnen: Rund 300'000 Franken, die man ausgibt für eine solche Überarbeitung, wie erwähnt, während rund vier Jahren. Es ist, und das ist eine persönliche Anmerkung, schon ein bisschen speziell, wenn nun das Baudepartement nach dem aufwendigen Prozess der Gemeinde mit der Denkmalpflege, nach der Beratung in der vorberatenden Kommission einen Auftrag zur Überprüfung der Schutzwürdigkeit dieser Brücke erteilt. Ich hoffe nicht, dass dies Schule macht.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Louis-Nesslau (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Wir haben eigentlich keine neue Situation. Es gibt keinen Grund für eine Rückweisung an die Regierung. Natürlich gibt es nun ein Gutachten, das mit einer gewissen Verzögerung auch der Kommission zugestellt wurde. Besser wäre es natürlich, wenn man das direkt dem ganzen Rat zugänglich machen würde. Das Geschäft liegt beim Rat und nicht mehr bei der Kommission. Inhaltlich bringt das Gutachten wenig Neues, deshalb besteht in unseren Augen kein Grund für eine Rückweisung an die Regierung. Die Einschätzung des Gutachtens ist auch nicht ganz so klar, wie es in der Medienmitteilung der Regierung suggeriert wurde.

Die Abläufe in diesem Geschäft liegen doch stark im Argen. Der Sprecher der FDP-Fraktion hat es vorhin gerade ausgeführt. Ich verzichte deshalb auch hierzu auf weitere Ausführungen.

Eine Anmerkung zur Schutzwürdigkeit: Diese wurde anscheinend zu spät überprüft. Man fragt sich aber wirklich, wer entscheidet im Baudepartement über die Herstellung von solchen Gutachten und wer bezahlt sie letztendlich? Ist es richtig, was ich auch gerüchteweise gehört habe, dass dieses Gutachten auf Anregung aus der GRÜNE-Fraktion erstellt wurde? Von der Ratslinken wurde bereits die Einsprache in Aussicht gestellt, das ist fast erpresserisch und wir dürfen uns als Rat nicht erpressen lassen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Toldo-Sevelen (im Namen der FDP-Fraktion): legt seine Interessen als Mitinhaber einer Strassen- und Tiefbauunternehmung offen. Der Antrag der GRÜNE-Fraktion ist abzulehnen.

Die FDP-Fraktion ist über das Vorgehen des Baudepartementes und der Parlamentsdienste zwischen der ersten und zweiten Lesung irritiert. Wir sind der Auffassung, dass die parlamentarischen Prozesse klare Vorgaben haben und respektiert werden müssen. Mit dem gewählten Vorgehen sind wir nicht einverstanden. Inhaltlich halten wir uns an das Ergebnis der ersten Lesung, denn die Faktenlage ist klar. Wie in der Botschaft explizit ausgeführt, sind im Projektperimeter keine schützenswerten Objekte vorhanden. Dass im Nachgang der übliche Gutachter des Denkmalschutzes eine Schutzwürdigkeit der Brücke attestiert, mag uns nicht überzeugen.

Aber auch in der heutigen Güterabwägung von Natur und Kosten gegenüber einer subjektiven Denkmalschutzwürdigkeit sehen wir die Vorteile im Rückbau der alten Luterenbrücke. Die von der linker Seite monierten hohen Kosten würde noch viel höher ausfallen. Die Brückenpfeiler, der Bogen und die Fahrbahnplatte müssten zusätzlich saniert und die Entwässerung der ganzen Brücke neu erstellt werden. Zufahrten und Brücken würde nachhaltig Unterhaltskosten nach sich ziehen. Für die Verkehrsführung des Langsamverkehrs würden sich keine entscheidenden Vorteile ergeben, da vor und nachgelagert keine Anpassungen gemacht werden. Hingegen müsste auf über 1'500 m² Realersatz vom Boden der Landwirtschaftszone und des übrigen Gemeindegebiets sowie auf eine Ersatzaufforstung von über 2'200 m² verzichtet werden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Dem Antrag der GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Im Rahmen der ersten Lesung haben wir Grünliberalen unsere Stimme enthalten, da uns ohne Kommissionseinsitz nicht genügend Informationen zur Verfügung standen, um diverse Eckpunkte des Projektes abschliessend bewerten zu können. Nun stellt sich heraus, Sie alle hatten die benötigten Informationen nicht zur Verfügung. Dass die relevanten denkmalpflegerischen Abklärungen zu spät durchgeführt wurden, ist bedauerlich und aus unserer Sicht auch schlicht unverständlich. So unschön die Vorgeschichte auch sein mag, die zusätzlichen Erkenntnisse des Gutachtens gilt es nun zu berücksichtigen. Den Neubau ungeachtet der veränderten Ausgangslage gutzuheissen, wäre nach unserer Ansicht fahrlässig. Wir möchten an dieser Stelle auch zu bedenken geben, dass eine Lösung mit zwei Brücken zukünftig auch die Instandhaltungskosten entsprechend erhöhen würde. Das Projekt gehört nach unserer Meinung daher zurück auf Feld eins, auch wenn die sunk costs (dt. versunkene Kosten) schmerzhaft sind und wohl hätten verhindert werden können.

Zurück auf Feld eins heisst für uns auch eindeutig, dass die Sanierungsvariante der bestehenden Brücke zwingend nochmals geprüft werden muss. Speziell nach den jüngsten Erkenntnissen haben wir grosse Zweifel, ob die Vorprüfung während der Projektierungsphase mit der nötigen Vorsicht durchgeführt wurde. Gemäss der Einschätzung von verschiedenen Fachexperten wäre eine Sanierung der bestehenden Brücke, bspw. durch die Montage einer Druckverteilplatte oder das Anbringen von zusätzlichen Stützelementen, realisierbar und für einen Bruchteil der Kosten zu haben. Wir erachten es daher als zwingend, dass die Regierung diese Sanierungsvariante umfassend prüft und in diesem Rahmen auch Zweiteinschätzungen einholt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Blumer-Gossau (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen.

Es ist richtig, in der vorberatenden Kommission hatten wir von dieser Schutzwürdigkeit keine Kenntnis. Jetzt haben wir diese Erkenntnis und es ist klar, dass die Schutzwürdigkeit besteht. Somit ist es an uns, zu reagieren. Die angemessene Reaktion darauf ist die Rückweisung an die Regierung. Somit kann die Vorlage überarbeitet werden, wesentliche Änderungen werden stattfinden müssen, denn zwei Brücken sind nicht das gleiche wie eine Brücke.

Sollte sich aber die Ratsmehrheit um die Schutzwürdigkeit foutieren und die Vorlage in zweiter Lesung durchwinken, so werden Einsprachen gegen das Projekt folgen und das wird Verzögerungen nach sich ziehen, Verzögerungen von unbestimmter Dauer. Das kann in keinem Interesse liegen, niemand von uns will das. Es wäre eine unerfreuliche Situation, die wir dadurch heraufbeschwören würden. Es gilt darum jetzt vernünftig und sachlich zu reagieren und diese sachliche Reaktion ist die Rückweisung an die Regierung. Die Vorlage muss in mehrfacher Hinsicht überarbeitet und verbessert werden, das ist der seriöse Weg, den wir jetzt einschlagen sollten.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Gschwend-Altstätten: beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion Rückweisung der Vorlage an die Regierung mit dem Auftrag, die Vorlage unter Berücksichtigung der festgestellten Schutzwürdigkeit der Brücke Luteren Ennetbühl zu überarbeiten und die überarbeitete Vorlage dem Kantonsrat so rasch als möglich zuzuleiten.

Wir haben im Vergleich zur Februarsession eine neue Situation. Es wurden Abklärungen unternommen, die bei der Beratung der Vorlage noch gefehlt haben und es erweist sich, dass die Brücke in vielerlei Hinsicht etwas Spezielles darstellt. Es ist offenbar möglich – das haben diese Abklärungen auch ergeben –, dass man die neue Brücke baut und die alte doch stehen lässt. Wenn man die alte Brücke stehen lässt, bieten sich neue Chancen, dies vor allem für den Langsamverkehr, für Velos und Fussgänger. Ich meine, dass es fahrlässig wäre, wenn man diese neuen Erkenntnisse nicht prüfen würde. Es ist auch möglich, dass man sogar Einsparungen macht, in dem das Geld für den Abbruch wegfallen würde. Sicher darf man sagen, dass man diese Abklärung früher hätte machen sollen. Wir haben jetzt aber einfach eine veränderte Situation und wir müssen im Sinne einer guten Lösung irgendetwas unternehmen, das sicher besser ist wie das Vorliegende und das den Empfehlungen in diesem Gutachten entspricht. Es wäre nicht nötig, dass man diese Diskussion hier im Rat führt. Angemessen ist es vielmehr, dass man dies im Rahmen der vorberatenden Kommission tut. Das ist aber nur über den Weg der Rückweisung möglich. Dann ist es nämlich möglich, dass die Kommission mit den notwendigen Unterlagen versehen wird. Jetzt sind diese Unterlagen nicht vorliegend, wir haben es einfach aus dem Brief der Bauchefin erfahren, dass diesbezüglich etwas gemacht wurde. Weder die vorberatende Kommission noch die Ausführungen, die vorher gemacht wurden, gehen in die Richtung, dass das bekannt wäre. Die vorberatende Kommission muss wirklich zuerst informiert werden. Deswegen ersuche ich Sie, dass man die Vorlage mit einem entsprechenden Auftrag zurückweist, dass die vorberatende Kommission diese Beratung tatsächlich führen kann. Wir fällen hier nicht einen Entscheid, ob man die Brücke stehen lassen will oder nicht, sondern ob die vorberatende Kommission diese Frage differenziert und sorgfältig anschaut und dies auf der Grundlage der inzwischen getätigten Abklärungen.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, die Rückweisung zu unterstützen, damit sich im Sinne der Brücken, der Strasse, des Langsamverkehrs und des Denkmalschutzes eine gute Lösung ergibt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den Kantonsratsbeschluss über den Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl der Kantonsstrasse Nr. 55 in Nesslau in zweiter Lesung ein.



Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
19.4.2021Wortmeldung

Jäger-Vilters-Wangs, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Aufgrund der neusten Erkenntnisse und dem Antrag, der eingereicht wurde, möchte ich im Namen der vorberatenden Kommission Folgendes erwähnen: Die Schutzwürdigkeit der Luterenbrücke wurde an der Sitzung der vorberatenden Kommission nicht behandelt und es wurden dazu auch keine Fragen gestellt, da die Schutzwürdigkeit in der Botschaft verneint wurde. Die vorberatende Kommission hat dem zufolge auch keinen Auftrag für ein Gutachten ans Baudepartement erteilt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021