Geschäft: XII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 36.20.01 |
Titel | XII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 15.10.2020 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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15.10.2020 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 13. Oktober 2020 | |
30.11.2020 | Allgemein | Kommissionsbestellung vom 30. November 2020 | |
9.4.2021 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht am 5. März 2021 | |
6.7.2021 | Protokoll | Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 16. Dezember 2020 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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30.10.2020 | Gremium | Beteiligung - 36.20.01 / 36.20.02 voKo XII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan / Kantonsratsbeschluss über den Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl der Kantonsstrasse Nr. 55 in Nesslau | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
15.2.2021 | Gesamtabstimmung | 82 | Zustimmung | 12 | Ablehnung | 26 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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15.2.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den XII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan mit 82:12 Stimmen in der Gesamtabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021 |
15.2.2021 | Wortmeldung | Regierungsrätin Hartmann zu Geschend-Altstätten: ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen, dass ich zu leise gesprochen habe. Ich habe wirklich kein so ausgebautes Stimmorgan. Ich versuche jetzt aber lauter zu sprechen. Ich gehe aufgrund Ihrer Äusserung davon aus, dass Sie meinen Teil gehört haben, aber ich gehe schon auch davon aus, dass die gleichen Ellen gemessen werden bei Privaten wie beim Kanton. Ich hätte Ihren Vorschlag selbst so eingeworfen. Ich werde im Tiefbauamt abklären, ob da überhaupt allenfalls eine vermutete Schutzwürdigkeit vorhanden gewesen ist. In der Schutzverordnung ist die Brücke wirklich weder kommunal noch kantonal geschützt. Ich gehe davon aus, dass das Tiefbauamt damals die Arbeit richtig gemacht hat, aber ich werde Ihrem Anliegen noch nachgehen. Die Denkmalpflege ist mir persönlich und auch meinem Departement ein grosses Anliegen, selbstverständlich nicht in jedem Amt gleich ausgestaltet, aber wir arbeiten darauf hin, im Wissen darum, dass wir sehr vielen Zielkonflikten hat, Sicherheitsgründe, denkmalpflegerischen Anliegen, aufgrund dessen es nicht immer ganz so einfach ist, hier einen guten Entscheid zu treffen. | Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021 |
15.2.2021 | Wortmeldung | Gschwend-Altstätten: Ich habe eine Frage zur S. 5 Punkt 3 «Umwelt». Es wird da ja Verschiedenes aufgeführt und die Vorsteherin des Baudepartementes hat in ihrem Votum Ausführungen gemacht zu der Frage, die ich jetzt stellen würde. Ich muss leider gestehen, ich habe sie wegen der Dämpfung der Maske nicht hundertprozentig verstanden, und ich muss auch sagen und bitte die Ratsleitung dem auch ein bisschen Gewicht beizumessen, ich habe Etliches nichts verstanden, weil es zu meiner rechten wahnsinnig unanständig unangenehm laut war.-Wir haben die Situation hier in diesem Saal mit der Maske, ich bitte auch alle Ratsmitglieder, das zu berücksichtigen und ihre Gespräche, was sonst jeweils aufgefordert wird vom Präsidenten, vor dem Saal und nicht im Saal zu führen. Jetzt zu meiner Frage: Es wird sehr Vieles aufgeführt. Man spricht von Raumplanung, von Natur- und Landschaftsschutz, aber von Denkmalpflege lesen wir nichts. Wenn ich mit anderen Strassenbauvorolagen vergleiche, dann ist immer auch einen Abschnitt der Denkmalpflege und Archäologie gewidmet. Wieso sage ich das? Wir haben hier ein Bauobjekt aus dem Jahr 1901, erichtet in einer Art und Weise mit dem Beton, die damals sehr modern war. Der damalige Ingenieur des Kantons, der damaliger Regierungsrat und der damalige Kantonsrat waren sehr mutig, dass sie diesen Entscheid gefällt haben dies in einer wegweisenden Form umzusetzen. Mit den Brücken ist es ja so, die haben immer eine besondere Ausstrahlung. Das sieht man an der Brückenlandschaft an der Sitter. Ein Denkmal von nationalem Rang, sogar mit internationaler Ausstrahlung. Meistens stellt man nicht fest, weil man ja über die Brücke fährt, was so eine Brücke wirklich ist. Mit den Holzbrücken ist die Ostschweiz mit den Kantonen Appenzell und St.Gallen federführend, da haben wir ganz wertvolle Objekte, wie auch mit den Steinbrücken. Die Vorsteherin des Baudepartementes hat ausgeführt, was ich ganz schwach vernommen habe, dass es nicht in einem Inventar sei. Das ist so, aber Sie müssen auch wissen und Sie wissen es auch, die Inventare werden momentan überarbeitet und die Stellen von den Gemeinden, aber auch Ihre Stellen verlangen in einzelnen Objekten, bei denen die Schutzwürdigkeit nur vermutet wird, dass man eine saubere Abklärung macht, dass man genau hinschaut, wie ist das historisch, was hat es für eine Ausstrahlung. Ich finde es ein bisschen fragwürdig, wenn der Kanton von privaten Investoren, von Eigentümern, verlangt, dass man diese Abklärungen macht und bei einem Objekt, bei dem man sehr wohl vermuten könnte, dass es einzigartig ist, dass es wegweisend war. Es wurde damals erstellt und geplant für Fuhrwerke. Es hat 120 Jahre überlebt, 38 Tonnen schwerste Militärfahrzeuge fahren über diese Brücke, als was das für ein Objekt mit Ausstrahlung ist, das ist eigentlich selbstverständlich. Es geht um die Glaubwürdigkeit und man könnte diese Stellungnahme der Denkmalpflege ja noch nachholen, dann waren Sie sicher auf der sauberen Seite. Ich möchte mein Votum auch so verstanden wissen, dass es sich lohnt, wenn man schon diese Stelle in der Verwaltung hat, dass man diese auch anfragt. Man steht dann gut da und kann sagen, man hat die Abklärungen wirklich erledigt. Ansonsten wird es fragwürdig, wenn von Privaten x-Abklärungen verlangt werden und Bauvorhaben verzögert werden, man es aber selber nicht macht. Es ist also letztendlich auch eine Frage der Glaubwürdigkeit. | Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021 |
15.2.2021 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021 |
15.2.2021 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021 |
15.2.2021 | Wortmeldung | Blumer-Gossau (im Namen eines Teils der SP-Fraktion): Ich danke Regierungsrätin Hartmann für ihre Ausführungen, möchte jetzt aber auch festhalten, dass aus Sicht des Fuss- und Veloverkehrs eine Begradigung unerwünscht ist, weil sie zu höheren Tempi führt. Und wenn wir diese Begradigung dann dereinst tatsächlich haben, möchte ich wirklich beliebt machen, im Bereich dieser Brücke eine Temporeduktion zu signalisieren, bspw. Tempo 50. Denn eine Strassenquerung ist für Fussgängerinnen und Fussgänger auf einer Schnellstrecke, wo die Fahrzeuge mit 80 km/h daherkommen, nicht so lustig. Das gleiche gilt natürlich für die Velofahrerinnen und Velofahrer, wenn auf der Brücke ein Streifen markiert ist, dann geht gibt das eine gewisse Sicherheit für die Velofahrerinnen und Velofahrer und ausserdem würde das auch verlangsamend auf die Automobilisten wirken, weil sie wie gesagt in Gestaltungselement auf diese Brücke wäre. Platz ist ja da, also wäre es schön, man würde das trotzdem schon einzeichen. Vor ein paar Wochen hatte ich nach den grossen Schneefälle hatte ich die Gelegenheit, diese Brücke zu begutachten. Da war ich schon ein bisschen erstaunt, die Fahrbahn war natürlich längst vom Schnee befreit und auch trocken, es war schönes Wetter. Auf den zwei Trottoirs links und rechts auf dieser Brücke lag aber weiterhin viel Schnee, vielleicht 15 Zentimeter hoch war da die Schneedecke. Ich musste keine fünf Minuten dort stehen, da kamen Leute daher und wo sind diese spaziert? Auf der Strasse. Die wollten ja nicht in diesem tiefen Schnee waten. Und weitere zwei bis drei Minuten später kamen Reiter daher, auch diese Pferde waren auf der Strasse unterwegs. Hätte es jetzt einen Velostreifen gehabt, hätten sie vielleicht wenigstens die Chance gehabt, dort die Brücke zu überqueren. Aber das zeigt auch ein bisschen, wie die Prioritätensetzung in den Köpfen immer noch ist. Die Strasse wird geräumt, aber für die Fussgänger kann der Schnee ja liegen bleiben, die sollen selber zum Rechten schauen. Das ist die Einstellung, die hier noch fehlt. Man muss wirklich endlich alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ernst nehmen, und das ist in diesem Bauprojekt wiederum nicht der Fall. Darum rege ich dringend an, in Zukunft bei Tiefbauprojekten doch wirklich den Fuss- und Veloverkehr ernst und genauso wichtig zu nehmen wie alle andern Teilnehmerinnen und Teilnehmer in unserem Verkehr. Das bedeutet auch, dass man die Fachstelle für den Fuss- und Veloverkehr ausbauen muss, damit man auch genügend Ressourcen hat, um hier diese Interessen gebührend zu berücksichtigen. In diesem Sinn wäre die Rückweisung eine Chance, hier noch etwas nachzubessern. | Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021 |
15.2.2021 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Kommissionspräsident: Wir haben dieses Problem der Sicherheit von Fussgängerinnen und Fussgängern sowie von Velofahrerinnen und Velofahrern sehr stark in der vorberatenden Kommission diskutiert, aber es wurden keine weiteren Anträge gestellt, deshalb beantragen wir die Rückweisung abzulehnen. . | Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021 |
15.2.2021 | Wortmeldung | Regierungsrätin Hartmann: Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich äussere mich zum Kantonsratsbeschluss über den Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl in Nesslau, weil diese Vorlage ja umstrittener ist wie die zum Kantonsstrassenplan in Mörschwil. Ich möchte mich zu einigen Ausführungen äussern, ich habe auch Verständnis dafür, dass auf dieser Strecke die Bedürfnisse der Velofahrenden nicht so ausgeführt werden können, wie dies grundsätzlich auf einer Strecke möglich sein sollten. Es ist aber so, dass die Brücke extra so breit gebaut wird, dass ein Radstreifen nachträglich eingezeichnet werden könnte und der nötige Platz dafür vorhanden wäre. Das Thema ist einfach, dass zwischen Nesslau und der Schwägalp kein Radweg besteht, und dass nirgends ein Radstreifen vorhanden ist, und dies vor allem aus topografischen Gründen, denn die Strasse ist viel zu eng. Wenn wir einen Radstreifen über die ganze Strecke planen würden, dann wäre das ein grösseres Projekt. Die Bedürfnisse der Regionen oder auch der Fachstelle sind hierfür noch nie manifestiert worden. Es ist so, dass es eine sehr schwach belastete Strasse ist und hier darum auch die Velofahrenden und die MIV-Fahrenden sich zum Glück nicht allzu oft begegnen. Der Alltagsverkehr beträgt beinahe Null, daher macht es auch keinen Sinn, lediglich auf der Brücke einen Radstreifen einzuzeichnen. Aber wie gesagt, wir bauen die Brücke extra so breit, dass wir allenfalls in Zukunft so einen Radstreifen dann auch aufzeichnen und befahren könnten. Dann noch zum Vorwurf der GRÜNEn, das Bauprojekt sei mit 3,3 Mio. Franken im Strassenbauprogramm enthalten. Das ist so, das ist eigentlich auch nicht optimal, wenn dort lediglich eine Grobkostenschätzung einer Studie aufgeführt wird und nicht einmal die Kosten eines Vorprojekts. Daraus haben wir gelernt und werden das in Zukunft auch so vollziehen. Wir haben auch vom Gemeindepräsidenten Kilian Looser, welcher auch Mitglied der Kommission war, gehört, dass der Erschliessungsweg vor allem als Wanderweg genutzt wird. Es gibt da nur einzelne bewohnten Häuser in jenem Gebiet. Das Tiefbauamt hat deshalb den Wanderweg höher gewichtet als den Erschliessungsweg, aus diesem Grund liegt das Trottoir auf der rechten Seite. Man hat sich sehr lange Gedanken darüber gemacht, welches der beste und sicherste Weg für die Fussgängerinnen und Fussgänger wäre. Es sind wirklich primär Wanderer, die im Ennetbühl aus dem Postauto aussteigen, die Brücke queren und anschliessend führt der Wanderweg schwägalpseitig wieder weg von der Strasse. Das hat uns auch der Gemeindepräsident Kilian Looser bestätigt. Der Gemeinderat würde es auch begrüssen, wenn das Trottoir dort bleibt, wo es aktuell geplant ist. Noch zum Thema Fussgängerstreifen: Es ist so, dass es eine gefährliche Einstellung ist, wenn man davon ausgeht, dass es dort, wo ein Fussgängerstreifen liegt, sicherer ist. Die Erfahrungen zeigen hier das Gegenteil. Aber es ist selbstverständlich so, dass das Tiefbauamt diese Möglichkeit auch mit der Kantonspolizei geprüft hat, dann aber zum Schluss kam, dass hier auch aufgrund der nicht sehr häufigen Überquerung ein Fussgängerstreifen keinen Sinn macht. Reduktion auf Tempo 60 km/h: Es handelt sich vor allem um eine Strasse für den MIV und nicht für die Radfahrenden, weil diese den aus verschiedensten Gründen einfach zu wenig nutzen. Die normale Geschwindigkeit beträgt dort 80 km/h. Es gibt auch keine Gründe dafür, dass man diese aus baulichen Gründen, sei es wenn ein Altersheim, eine Schule oder ein Spital in der Nähe wäre, dass man diese 80 km/h auf 60 km/h reduzieren könnte. Es wurde auch noch die Frage der Schutzwürdigkeit aufgeworfen: Die Brücke ist weder kantonal noch kommunal in einer Schutzverordnung enthalten. Aus diesem Grund musste auch die Denkmalpflege nicht angerufen werden. Zum Vorwurf einzelner Kantonsratsmitglieder, den kann ich auch ein wenig nachvollziehen, warum es keine Ertüchtigung der Brücke gibt. Diese ist schlicht und einfach unwirtschaftlich. Man konnte den genauen Betrag nicht nennen, weil man schon früh feststellte, dass wenn man die Brücke einfach ertüchtigen würde, die Kosten nicht sehr viel geringer wären wie mit dem Neubau der Brücke, was aber klar ist. Bei einer Ertüchtigung hätte die Brücke nur 50 weitere Jahre benutzt werden können. Beim geplanten Neubau sind es 100 Jahre. Was auch ist, wir brauchen auch am Fahrweg der Strasse entlang diverse Anpassungen, die auch für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden sind, z.B. die ausreichende Gehwegbreite wäre nicht möglich, wenn man die Brücke lediglich ertüchtigen und nicht neu bauen würde. Auch die vorhandene Linienführung entspricht nicht mehr den heutigen Normen, vor allem auch bezüglich der Sichtweite. Auch das ist ein Grund, warum wir diese Brücke neu bauen möchten. Zudem müssten wir bei einer Ertüchtigung eine parallel verlaufende Hilfsbrücke aufstellen, was auch wieder mit höheren Kosten verbunden wären. Aus diesen Gründen sind das Tiefbauamt wie auch das Baudepartement und die Regierung zum Schluss gekommen, dass ein Neubau hier wirtschaftlicher ist. Ich bitte Sie den Rückweisungsantrag der GRÜNEN-Fraktion abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021 |
15.2.2021 | Wortmeldung | Monstein-St.Gallen (im Namen der Grünliberalen): Beim vorliegenden Brückenprojekt hingegen auf der politischen Gemeinde Nesslau, sehen wir uns gezwungen, uns unserer Stimmen zu enthalten. Wir können aufgrund der uns zugänglichen Informationen leider nicht abschliessend beurteilen, ob die Option Sanierung umfassend geprüft wurde und ob die Kosten genügend beziffert werden. Wir nehmen grundsätzlich wohlwollend zur Kenntnis, dass eine Ersatzaufforstung für die temporär und definitiv benötigten Rodungen von Waldflächen vorgesehen ist und der benötigte Platz für die zukünftige Realisierung einer Fahrradspur ebenfalls vorgesehen wäre. Andererseits bringt der Ersatzbau der Brücke aktuell tatsächlich beinahe ausschliesslich Mehrwert für den motorisierten Verkehr. Aus Sicht der Grünliberalen gilt es, den Langsamverkehr stets zu fördern. Wie gesagt, ob dies genügend getan wurde oder nicht, können wir basierend auf der Informationsgrundlage, die uns zur Verfügung steht, ohne den Einsitz in der entsprechenden Kommission final leider nicht beurteilen. | Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021 |
15.2.2021 | Wortmeldung | Losa-Mörschwil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Entlastung des Abschnitts aus dem Kantonsstrassenplan befürworten wir aus folgenden Gründen:
Für das Geschäft 36.20.02 haben wir einen Rückweisungsantrag an die Regierung formuliert, die Dringlichkeit eines Ersatzes der Brücke nochmals kritisch zu überprüfen und bei einem allfälligen Ersatz der Brücke dem Langsamverkehr, insbesondere der Sicherheit von Fussgängerinnen und Fussgängern sowie Velofahrerinnen und Velofahrern gerechter zu werden. Das heute vorhandene Bauwerk könnte durch Instandsetzung und Verstärkung weiter benutzt werden. Das wird auch so im Bericht geschrieben. Eine Sanierung wurde nicht umfassend geprüft. Die Kosten für eine Sanierung konnten nicht genügend beziffert werden. Der Ersatz der Brücke stellt ausschliesslich für den motorisierten Verkehr einen Mehrwert dar und berücksichtigt die Bedürfnisse und Sicherheit des Langsamverkehrs nur ungenügend. Das widerspricht dem St.Galler Energiekonzept und dem Gebot, den Langsamverkehr zu fördern sowie Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrerinnen und Velofahrer zu schützen. | Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021 |
15.2.2021 | Wortmeldung | Toldo-Sevelen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich lege meine Interessen als Mitinhaber einer Strassen- und Tiefbauunternehmung offen, der Brückenbau gehörte dabei nicht zu unserer Angebotsleistung. Beim XII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan wünscht die Gemeinden Mörschwil eine Entlassung eines Strassenabschnitte aus dem Kantonsstrassennetz. Dabei soll der Anschlusspunkt zur Gemeindestrassen und 92 Meter zurückversetzt werden. Seitens des Kantons stehen keinerlei Interessen entgegen. Und wenn sich schon die beiden Anspruchsgruppen einig sind, wird sich dem die FDP-Fraktion nicht in den Weg stellen. Beim Kantonsratsbeschluss über den Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl der Kantonsstrasse Nr. 55 in Nesslau soll ein über 100-jährige Brücke ersetzt werden. Dabei sollen gleichzeitig die Linienführung optimiert und der heutige Wanderweg durch einen Gehweg vom Strassenverkehr getrennt werden. Ein Projekt mit sehr viel mehr Vor- als Nachteile. Gewinnen doch die Sicherheit alle Brückenbenutzer, die Natur und nachhaltig auch die Finanzen. Wir erachten denn vorgelegten Kantonsratsbeschluss als sinnvoll. | Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021 |
15.2.2021 | Wortmeldung | Gähwiler-Buchs (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Mit dem XII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan soll ein Stück der Kantonsstrasse in der Gemeinde Mörschwil aus dem Kantonsstrassennetz entlassen werden. Dieser Antrag kommt aus der betroffenen Gemeinde, aus Mörschwil, und aus Sicht des Kantons spricht nichts dagegen. Eine Entlassung aus dem Kantonsstrassenplan würde der Gemeinde mehr Gestaltungsoptionen geben. Dies ist gerade auch unter Berücksichtigung des Ortsbildes zu begrüssen, liegt doch das entsprechende Strassenstück zentral in der Gemeinde Mörschwil. Wir unterstützen das Ansinnen. Etwas durchzogener sieht unsere Bilanz beim Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl der Kantonsstrasse Nr. 55 in Nesslau aus. Ein Ersatz der Brücke ist aufgrund des Zustands des aktuellen Bauwerks nötig. Es liegt auf der Hand, dass mit einem Ersatz der Brücke auch eine Anpassung an heutige Anforderungen vorgesehen wird. Mit dem vorliegenden Projekt werden aber einige Fragen grundsätzlicher Art aufgeworfen. Gerne lege ich unsere Bedenken dar: Mit dem Brückenersatz ist eine Anpassung der Strassenführung geplant, damit ist auch eine Optimierung vorgesehen. Klingt an und für sich gut, ist aber aus Sicht des Fuss- und Veloverkehrs (FVV) problematisch. Eine Begradigung der Strassenführung ist immer auch mit der Verlockung verbunden, etwas schneller zu fahren. Diese Problematik bringt uns dann gleich zum nächsten Punkt. Der Tatsache, dass Personen, die zu Fuss auf dem Wanderweg unterwegs sind und die Strasse im Bereich der Brücke queren müssen. Hier wäre eine Lösung angebracht, die auf die Bedürfnisse der Wanderinnen und Wanderer eingeht. Die Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger muss zwingend in der Planung berücksichtigt werden. Eine Möglichkeit wäre die Signalisation einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Brücke. Überhaupt erachten wir es als problematisch, wenn der FVV bei solchen Projekten zu wenig berücksichtigt wird. Es besteht die Möglichkeit, einen Radstreifen auf der Brücke zu markieren, heisst es in der Vorlage. Das ist zwar löblich, doch stellt sich die Frage, warum nicht gleich versucht wird, dem Veloverkehr den nötigen Platz zu reservieren. Dass die Vernachlässigung der Anliegen des FVV bei Projekten, wie dem vorliegenden Brückenersatz, weniger gravierend ist als bei Projekten in der Agglomeration, soll nicht als Entschuldigung dienen, Velos sowie Fussgängerinnen und Fussgänger nicht in die Planung einzubeziehen. Unseres Erachtens sind die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer bei jeder Vorlage zu berücksichtigen. Von Seiten des Baudepartementes wurde versichert, die Anliegen des FVV auch bei dieser Vorlage ausreichend beachtet zu haben. Etwas optimistisch wird ein Teil unserer Fraktion diesen Beteuerungen gerne Glauben schenken. Auch die Tatsache, dass die Traglast der Brücke erhöht werden soll, sehen wir kritisch. Man kann sich fragen, wie oft bzw. selten Lastwagen heute auf der Schwägalpstrasse Umwege fahren müssen, weil sie mehr als 38 Tonnen wiegen. Überrascht hat uns auch, dass das Bauvorhaben mit 6,1 Mio. Franken wesentlich teurer zu stehen kommt, als die 3,6 Mio. Franken, die im Strassenbauproramm prognostiziert sind. Wie teuer eine Instandstellung der bestehenden Brücke gekommen wäre ist und bliebt wohl unbekannt. | Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021 |
15.2.2021 | Wortmeldung | Brändle-Bütschwil-Ganterschwil (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Mit dem XII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan soll im Dorfkernbereich in Mörschwil ein Teilstück der St.Galler Strasse auf Antrag der politischen Gemeinde aus dem Kantonsstrassennetz entlassen werden. Die beengten Platzverhältnissen, unter anderem auch wegen des denkmalgeschützten Objektes und der siedlungsorientierte Strassencharakter verunmöglichen einen für Kantonsstrassen üblichen Sicherheitsstandard gemäss Strassengesetz. Hingegen ergibt sich bei einer Entlassung für die Gemeinde Mörschwil die Möglichkeit, das besagte Strassenstück nach ihrem Gutdünken entsprechend zu gestalten, was unter anderem auch zur Aufwertung des Dorfbildes führen kann. Nach Auffassung der CVP-EVP-Fraktion soll die Gemeinden Mörschwil über die Gestaltung ihres Dorfplatzes bestimmen und entscheiden können. Mit der Entlastung des Strassenstücks ergibt sich für den Kanton kein Nachteil. Was den Ersatz der Brücke Luteren auf der Schwägalpstrasse unmittelbar nach dem Dorf Ennetbühl, so macht für die CVP-EVP-Fraktion ein Ersatz des kompletten Bauwerks mit gleichzeitiger Optimierung der Linienführung Sinn, zumal das Bogentragwerk über 100 Jahre alt ist und nur eine eingeschränkte Tragfähigkeit zeigt. Die Notwendigkeit eines Ersatzes hat der Kantonsrats bereits im XVII. Strassenprogramm bestätigt und die Brücke als Bauvorhaben der ersten Priorität bestimmt. Dass auf einer Gesamtlänge von 420 Metern der Strassenbelag als auch sämtliche Entwässerungs- und Werkleitungen neu gebaut werden und somit Synergien genutzt werden können, wird begrüsst. Der momentane Verzicht auf einen Radweg ist vernünftig, zumal auf der Schwägalpstrasse aufgrund der Platzverhältnisse aktuell kein Radweg vorhanden ist. Auch wenn von der Geometrie her gesehen auf dem Projektperimeter ein Radstreifen eingezeichnet werden könnte, ist es nicht zuletzt auch aus Sicherheitsgründen nicht zweckmässig, lediglich auf diesem kurzen Projektperimeter einen Radstreifen zu realisieren. Die Verbesserung der Geh- bzw. Wanderwegsituation und die Tatsache, dass die Ersatzaufforstung nahezu deckungsgleich mit der Rodungsfläche ist, ist positiv zu bewerten. Ebenso überzeugt das Verkehrskonzept während der Bauzeit. Im XVII. Strassenbauprogramm war für die Brücke Luteren rund 3,6 Mio. Franken eingesetzt werden Kosten von 6,6 Mio. Franken vor. Bei dieser Brücke war man damals nicht weiter als bei einer Studie. Die Kosten wurden aus der Hauptinspektion und aus visuellen Betrachtungen geschätzt. Das Tiefbauamt ging davon aus, dass man die Wiederlager und Fundationen am gleichen Ort brauchen kann. Das Variantenstudium und eine Zustandserfassung mit Bohrungen haben dann aber gezeigt, dass die Geologie nicht so gut wie angenommen ist und die Fundationen und Wiederlager nicht mehr gebraucht werden können. Dies hat zu den CVP-EVP-Fraktion nachvollziehbaren Kostenerhöhungen geführt. Insgesamt überzeugt das Strassenprojekt, ist umweltverträglich, wirtschaftlich und zweckmässig. | Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021 |
15.2.2021 | Wortmeldung | Louis-Nesslau (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der XII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan ist in unseren Augen eine mehrheitlich formelle Angelegenheit. Die Anpassung geschieht auf Hinwirken der Gemeinden hin und hat für den Kanton keine negativen Konsequenzen, deshalb ist auf den Nachtrag einzutreten. Zum Kantonsratsbeschluss über den Ersatz der Brücken Luteren Ennetbühl: Wir sehen, dass dieser Beschluss folgerichtig ist. Das Parlament hat ihn mit dem XVII. Strassenbauprogramm selbst bestellt. Das Projekt erscheint uns zweckdienlich. Ein Ersatz der Brücke ist notwendig und erforderlich. Es ist zu begrüssen, dass mit der neuen Brücke während der Bauzeit keine Provisorien notwendig werden und die Verkehrsführung insgesamt verbessert wird. Auch ist positiv festzuhalten, dass die Situation für Fussgängerinnen und Fussgänger massgeblich verbessert wird. Den Medien war zu entnehmen, dass von Seiten der Grünen das Projekt neu zur Rückweisung empfohlen wird. Dies mit der Begründung, dass diese Lösung nicht für den nicht motorisierten Verkehr optimiert sei und auch nicht für Fussgängerinnen und Fussgänger bzw. in diesem Bereich vor allem Wanderinnen und Wanderer optimiert ist. Das wurde, wie wir gehört haben, auch in der Kommission diskutiert. Die Vertreter des Kantons konnten uns glaubhaft darlegen, dass diese Überlegungen gemacht wurden und in dieses Projekt eingeflossen sind. Gerade für den nicht motorisierten Verkehr ist eine Sonderlösung nur in diesem Bereich sicherlich nicht sinnvoll. Einerseits ist der Verkehr auf dieser Strecke nicht sehr intensiv, andererseits gibt es auf dieser Strecke Ennetbühl bis Schwägalp sonst keine Velowege oder andere Lösungen. So wäre es eigentlich direkt gefährlich, wenn einzig auf diesem Abschnitt eine Sonderlösung für Velos eingeführt würde. Zudem ist der motorisierte Verkehr auf dieser Strecke zu grossen Teilen Freizeitverkehr, und für diesen gibt es in diesem Bereich viel bessere Routen, die von den Velofahrerinnen und Velofahrern auch effektiv bevorzugt werden. | Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021 |
15.2.2021 | Wortmeldung | Jäger-Vilters-Wangs, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beriet am 16. Dezember 2020 denn XII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan und gleichzeitig den Kantonsratsbeschluss über den Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl der Kantonsstrasse Nr. 55 in Nesslau. Neben der vollzählig anwesenden Kommission nahmen teil: Von Seiten des zuständigen Departementes
Geschäftsführung / Protokoll
Die vorberatende Kommission befasste sich mit zwei Strassenvorhaben. Der XII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan, sieht eine Entlassung eines Strassenabschnitts in der politischen Gemeinden Mörschwil aus dem Kantonsstrassenplan vor. Mittels Kantonsratsbeschluss soll auch die Brücke Luteren Ennetbühl in Nesslau ersetzt werden. Mit dem XII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan soll in die politischen Gemeinde Mörschwil der Kantonsstrassenabschnitt St.Gallerstrasse im Dorfkernbereich aus dem Kantonsstrassenplan entlassen werden. Die beengten Platzverhältnisse und der siedlungsorientierte Strassencharakter verunmöglichen einen für Kantonsstrassen üblichen Ausbau und Sicherheitsstandard. In der politischen Gemeinde Nesslau zwischen Ennetbühl und Gilsäge verläuft die Kantonsstrasse über eine Bogenbrücke aus dem Jahr 1901. Diese hat das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und eine Ertüchtigung des Brücke auf heute gültige Normen wurde überprüft und als nicht wirtschaftlich befunden. Um die sichere Verkehrsführung zwischen Nesslau und der Schwägalp für den Strassenverkehr weiterhin zu gewährleisten, muss die Brücke mittels entsprechendem Kantonsratsbeschluss ersetzt werden. Der Neubau der Brücke an neuer Lage beinhaltet einen zusätzlichen Bau von 420 Metern, der während der Bauzeit ein weitestgehend behinderungslose Verkehrsführung über die bestehende Brücke erlaubt. Die Gesamtkosten betragen 6,6 Mio. Franken. Die Kommission befürwortet die Anpassung des Kantonsstrassenplans, da dem Antrag der politischen Gemeinde Mörschwil keine Interessen des Kantons entgegen stehen. Weiter begrüsst sie den Ersatz des Brücke Luteren Ennetbühl, wurde dieses Projekt bereits im XVII. Strassenbauprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 als Bauvorhaben erster Priorität definiert. Diskutiert wurde die Sicherheitssituation für Fussgänger und Velofahrer aufgrund des Verzichts auf einen Velostreifen, sowie die Rodung für den Ersatzbau und die Aufforstung nach Rückbau der bestehenden Brücke. Thematisiert wurde auch, dass die Erneuerung der Brücke teurer ausfällt als im XVII. Strassenbauprogramm. Die vorberatende Kommission beschliesst in der Gesamtabstimmung mit 14:1 Stimme dem Kantonsrat zum XII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan Eintreten auf die Vorlage zu beantragen, und ebenso mit 13:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Kantonsrat zum Kantonsratsbeschluss über den Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl der Kantonsstrasse Nr. 55 in Nesslau Eintreten auf die Vorlage zu beantragen. Die Kommission würde sich freuen, wenn der Rat dem zustimmen würde. | Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021 |
15.2.2021 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021 |