Geschäft: Kantonsratsbeschluss über das Budget 2021
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 33.20.03 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über das Budget 2021 |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 25.9.2020 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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27.10.2020 | Botschaft | Budget 2021: Begründungen Erfolgsrechnung Seiten 243-302 | |
27.10.2020 | Botschaft | Budget 2021: Begründungen Investitionsrechnung Seiten 303-311 | |
26.11.2020 | Allgemein | Beratungsschema vom 25. November 2020 | |
27.11.2020 | Antrag | Anträge der Finanzkommission vom 12. November 2020 | |
30.11.2020 | Antrag | Antrag CVP-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion / SVP-Fraktion zu Ziff. 16 vom 30. November 2020 | |
30.11.2020 | Antrag | Antrag SVP-Fraktion zu Ziff. 2 vom 30. November 2020 | |
30.11.2020 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Kto. 5600.308 vom 30. November 2020 | |
5.1.2021 | Erlass | Ergebnis der einzigen Lesung des Kantonsrates vom 1. Dezember 2020 | |
28.1.2021 | Botschaft | Budget 2021 nach Beschluss des Kantonsrates | |
30.11.2020 | Antrag | Antrag CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Ziff. 15 vom 30. November 2020 | |
30.11.2020 | Antrag | Antrag CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion zu Kto. 7250.301 vom 30. November 2020 | |
30.11.2020 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Ziff. 9 vom 30. November 2020 | |
18.11.2020 | Antrag | Anträge der Regierung vom 17. November 2020 | |
27.10.2020 | Botschaft | Budget 2021: Entwurf der Regierung vom 22. September 2020 Seiten 1-93 | |
27.10.2020 | Botschaft | Budget 2021: Botschaft der Regierung vom 22. September 2020 Seiten 95-210 | |
2.3.2021 | Botschaft | Budget 2021: Statistiken Seiten 211-242 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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25.9.2020 | Gremium | Beteiligung - Finanzkommission 2020/2024 | 2.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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1.12.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Wie ich bereits zu Ziff. 12 gesagt habe, erachte ich diese Klärung, die Sie wünschen, für durchaus sinnvoll. Denn es ist in der Tat gut, wenn man am Schluss weiss, wie man damit umgehen soll, wenn man etwas allenfalls nicht umsetzen kann. Gschwend-Altstätten hat es angedeutet, es gibt auch Aufträge, die allenfalls überholt sein können, weil sich die Situation zu 180 Prozent anders darlegt, wie es beim Budget der Fall ist. Es ist aus meiner Sicht sinnvoll, machen Sie das. Das Präsidium soll mit der Staatswirtschaftlichen Kommission klären, wie in Zukunft damit umzugehen ist und wie man dann allenfalls Antrag stellen müsste, wenn man einen solchen möglich Auftrag, der, und da bin ich überzeugt, das wird Seltenheitswert haben, nicht setzen kann. Ich kann Sie informieren, wie die Situation hinsichtlich dem Budget war. Die Regierung hat erstmals nach den Sommerferien zur Kenntnis nehmen müssen, wie hoch das Defizit etwa sein wird. Wir haben damals eine Diskussion geführt und kamen zur Ansicht, dass eine Steuerfusssenkung nicht sinnvoll ist. Ich habe im Anschluss die Finanzkommission mündlich anlässlich der Augustsitzung darüber informiert, das wurde zur Kenntnis genommen. Und wenn es jetzt einen Weg gegeben hätte, dass ich Ihnen in der Septembersession einen formellen Auftrag hätte zustellen müssen, dann hätten wir das selbstverständlich gemacht. Ich sehe das Recht emotionslos. Klären Sie diese Frage und damit ist sichergestellt, wie wir in Zukunft mit solchen Situationen umgehen wollen. Inhaltlich sind wir uns ja diesbezüglich jetzt einige. Sie haben darüber entschieden, dass Sie den Steuerfuss nicht senken wollen, damit haben Sie deutlich materiell Klarheit geschaffen. Jetzt kümmern wir uns noch um das Formelle. Ich bin gespannt, welche Weg Sie finden. Ich hoffe einfach, er ist auch praktikabel, und dann sind wir wahrscheinlich alle wiederum zufrieden, dass wir in Zukunft wissen, wie wir damit umgehen sollen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Zum einen nimmt die Regierung mit Befriedigung zur Kenntnis, dass Sie zumindest uns ab dem Jahr 2022 wieder eine Perspektive geben wollen hinsichtlich des strukturellen Bedarfs, nämlich von 0,2 Prozent. Es ist also eine Frage des Masses, wo hier eine Differenz besteht. Aus Sicht der Mehrheit entnehme ich zumindest, dass man mit 0,2 Prozent das Gefühl hat, das sei massvoll und richtig. Die Regierung ist aber der Ansicht, dass 0,4 Prozent, das Mass, dass wir vorher schon hatten, richtig ist. Ich kann Ihnen sagen, es gibt in der Tat verschiedenen Bedarf, und da gebe ich Schöb-Thal recht, da sind es oft Sie, die diesen Bedarf bestellen und sagen, der Staat müsse dies und das. Deshalb beantragen wir Ihnen 0,4 Prozent. Ich wäre Ihnen aber zumindest dankbar, wenn Sie nun 0,2 Prozent beschliessen. Ich kann ja Mehrheiten erkennen. Dann gibt es 0,2 Prozent. Dann sind Sie aber auch mit sich selber ehrlich und fordern uns nicht laufend für neue staatliche Ausgaben heraus. Das geht einfach nicht auf. Dann beschränken auch Sie sich, und dann beschränken wir uns. Die strukturellen Herausforderungen, das kann ich Ihnen ganz ehrlich sagen, die werden sehr anspruchsvoll sein, und es wird nicht mehr geben, sondern da müssen wir auch zu weniger ja sagen. Momentan höre ich das in dieser Krise aber nie, ich höre nur immer mehr, mehr, mehr. Ich bitte Sie, dass wenn Sie die 0,2 Prozent beschliessen, auch konsequent handeln und nicht mehr nur immer mehr wollen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Den Anträgen der Regierung und der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen. Die Regierung hat durchaus Verständnis, wenn man den strukturellen Stellenbedarf kritisch anschaut, Insbesondere auch aktuell ist es logisch, dass wenn man einen Vergleich mit der Privatwirtschaft macht, wo aktuell Stellen abgebaut werden, das man dann etwas Kopfzerbrechen bekommt, wenn man dann zum Staat schaut und feststellt, dass ihm die Regierung einen moderaten strukturellen Anpassungsbedarf ausweist. Das sage ich jetzt als jemand, der 20 Jahre in der Privatwirtschaft gearbeitet hat: Ist dieser Vergleich zur Privatwirtschaft zu jeder Zeit immer der Richtige? Oder gibt es Zeiten, wo die Privatwirtschaft deutlich stärker wächst, dann nämlich, wenn ein Konjunkturhoch herrscht, und das ist richtig, da kann die Privatwirtschaft ausbauen und dort wird sie es auch, weil sie Erträge sieht. Es gibt aber auch Phasen, wo die Privatwirtschaft abbauen muss. Aktuell befinden wir uns in einer solchen Situation. Die Frage ist jetzt, hat der Staat die Aufgabe, genau den gleichen Zyklus zu wählen oder nicht? Wir haben eigentlich hier miteinander vereinbart, dass wir ein moderates, stetiges Wachstum zulassen wollen, indem wir uns irgendwann einmal auf diese 0,8 Prozent festgelegt haben. Aus unserer Sicht macht diese Stetigkeit im Bereich der öffentlichen Hand durchaus Sinn. Das ist unser Antrag, denn wir haben in gewissen Bereichen Bedarf. Ich kann Ihnen einen ganz speziellen Bedarf, der mich auch schmerzt und mir Bauchschmerzen verursacht ausweisen, die Cybersecurity. Wir haben in den letzten Monaten mit dem Homeoffice usw. viele Arbeiten, und das ist auch richtig und gut so, in die digitale Welt abgegeben. Aber die digitale Welt birgt auch Gefahren. Sie brauchen entsprechende Leute, die sich für die Cybersecurity-Sicherheit einsetzen. Wir wollten eigentlich solche Stellen schaffen, und das wird jetzt natürlich erschwert, wenn Sie sagen, es gibt nichts für strukturelle Massnahmen. Deshalb hätten wir vorgezogen, mit Ihnen weiterhin eine gewisse Stetigkeit, diese 0,4 Prozent haben wir als richtig erachtet. Ich habe Ihnen auch dargelegt, dass wir priorisiert haben Wir hätten deutlich höhere Ansprüche, aber auch ich musste sagen, dass wir nicht alles möglich machen können, aber das Notwendige muss noch möglich sein. Deshalb bitten wir Sie, dem roten Blatt zu folgen, damit wir diese Stetigkeit auch künftig fortsetzen können. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat Kölliker: Es müssen nicht nochmals einen zusätzlichen Vorstoss einreichen, denn es besteht ja der Auftrag des Parlamentes an die Regierung bzw. an das Bildungsdepartement Bericht über den künftigen Umgang mit Kapitalien und Gewinnen der Hochschulen zu erstatten. Das ist eine bestehende Pendenz, die auch im Zusammenhang mit den mehrjährigen Leistungsaufträgen dannzumal ja noch nicht festgelegt wurde. Ich kann Ihnen sagen, wo wir stehen: Das Bildungsdepartement hat anfangs Jahr von allen Hochschulen einen Bericht bestellt, mit konkreten Fragen und Aufträgen, die zu erfüllen waren. Es gab dann auch ein bisschen Verzögerung seitens der Hochschulen infolge Corona. Das liegt dem Bildungsdepartement nun alles im Detail vor. Wir sind jetzt daran, das auszuwerten und werden es anschliessend in der Regierung bringen. Das wird nächstes Jahr dem Parlament vorgelegt und dort werden wir darüber diskutieren müssen, wie ist der Umgang dieser Kapitalien und auch der Gewinne. Was natürlich interessant sein wird, das kann ich Ihnen heute schon sagen, auch als Präsident des Universitätsrates, was sind denn jetzt die Konsequenzen aus Corona auf diese Kapitalien? Die Universität hat ja immer gesagt, sie brauche diese Reserven für eine Notsituation. Es wird auch für mich interessant werden, zu sehen, wie haben sich die Kapitalien im Jahr 2020 entwickelt. Das werden wir Ihnen nächstes Jahr ebenfalls vorlegen können, und dann können wir das auf dieser Grundlage beraten. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Die Finanzkommission lehnte einen gleichlautenden Antrag mit 7:8 Stimmen ab. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Schmid-Grabs: Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Man kann von diesem Kantonsratsbeschluss zum AFP denken, was man will, aber natürlich hat sich die Ausgangslage verändert und man kann darüber diskutieren, ob gewisse Massnahmen noch angemessen sind oder nicht. Leider hat die Regierung hier einen sehr schlechten Weg gewählt, und dies, obwohl genügend legale Mittel zur Verfügung gestanden wären. Wenn wir unsere Welt anschauen, dann ist es durchaus üblich, dass sich Regierungen hin und wieder über ihre Parlamente und den Souveränen hinwegsetzen. Wir leben aber nicht in einer Bananenrepublik, sondern wir leben in der Schweiz und insbesondere im Kanton St.Gallen leben wir rechtsstaatlich und halten uns im Sinne der Stabilität an die Gewaltentrennung. Mit ihrem selbstgefälligen Handeln tritt die Regierung unsere kantonalen Verfassung mit Füssen und setzt sich über klare Regeln hinweg. Ich möchte hier an dieser Stelle nicht darauf verzichten, aus der Verfassung des Kantons St.Gallen den Art. 73 Bst. b zu zitieren: «Die Regierung setzt Verfassung, Gesetze, zwischenstaatlichen Vereinbarungen sowie Beschlüsse des Kantonsrates um». Ich sehe hier keinen Interpretationsspielraum. Wir alle haben geschworen, die Verfassung und Gesetze getreulich einzuhalten und die Verfassung überträgt uns als Parlament die Aufgabe, die Regierung und die Verwaltung zu beaufsichtigen. Nehmen wir also unsere Verantwortung hier wahr. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Schmid-Grabs: In der Tat kann ich mich anschliessen, es war noch nie der richtige Zeitpunkt für eine Steuersenkung, wenn man diesem Rat und auch der Regierung glauben möchte. Und wenn das erst recht noch von meinem Fraktionskollegen Güntzel-St.Gallen bestätigt wird, der ja doch schon ein paar Jahre länger in diesem Rat ist, dann muss da wohl etwas Wahres dran sein. Es hat auch eine gewisse Tragik, denn selbst wenn es gut um die Finanzen stand, war die Bereitschaft nie vorhanden, um die richtigen Schritte für die Zukunft zu planen, um eben den Kanton St.Gallen wieder zurück auf die Überholspur zu bringen. Uns muss schon bewusst sein, dass wir mit diesem Kampfgewicht nicht auf die Überholspur zurückkommen, sondern eher ein Schlusslicht werden. Die Regierung, und das sieht man einmal mehr, bemüht sich hier nicht die Kosten in den Griff zu bekommen. Im Gegenteil, die Kosten wachsen Jahr für Jahr an. Die wachsende Staatsquote, das ist nicht etwa ein Ausreisser dieses Jahres wegen Corona. Das reiht sich wunderbar in die letzten zehn Jahren ein und das ist beschämend, denn wir haben uns vor einigen Jahren, da war ich noch nicht dabei, Finanzziele gesetzt und gesagt, die Staatsquote soll konstant bleibt. Stattdessen ist sie seit dem Jahr 2002, als wir uns diese Ziele gesetzt haben, um rund 20 Prozent angestiegen – das kann es doch nicht sein. Die SVP-Fraktion hat wiederholt gesagt, dass wir in guten Zeiten Rücklagen machen sollten für schwierigere Zeiten, dass wir dann auch Steuersenkungen machen sollten, so dass das Kapital, das Geld für Investitionen, in der Bevölkerung und bei den Firmen bleibt, so dass diese auch für schwierige Zeiten gerüstet sind. Aber auch, dass wir eine stabile und schlanke Verwaltung haben, die wir auch in schlechten Zeiten ohne Mühe finanzieren können. Leider haben wir dieses Ziel ganz klar verfehlt und das müssen wir nun ausbaden. Ich komme wieder zurück auf meine erste Aussage: Es gab noch nie den richtigen Zeitpunkt für eine Steuersenkung, aber wahrscheinlich ist heute einer der besten dafür. Wenn wir auch die Ziele der FDP-Fraktion anschauen. Sie wollen ab dem Jahr 2022 hier gezielt entlasten. Ich bezahle meine Steuerrechnung für das Jahr 2021 im Jahr 2022. Ich weiss nicht, wie es Ihnen geht. Und wenn Sie die Leute im Jahr 2022 entlasten möchten, dann tun Sie das heute, denn dann sind Sie zum richtigen Zeitpunkt gestartet und sonst verpassen Sie ganz klar den Startschuss für Ihre eigenen Ziele. Geld für wichtige Investitionen gehört jetzt in die Wirtschaft, zu den Leuten, denn die brauchen das, um unserem Kanton auch in Zukunft vorwärts zu bringen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen: Ich habe keine Frage, sondern ich möchte kurz etwas auf meine Vorrednerin erwidern. Sie haben vorhin ausgeführt, es sei für Sie eigentlich so weit unverständlich, dass hier mittels des Dringlichkeitsrechts diese Möglichkeit der Entschädigung festgelegt wurde, und dass das Parlament nicht einbezogen wurde. Wir haben hier selbstverständlich bei der Kultur eine absolut vergleichbare Situation, wie bei den Betrieben, die jetzt besonders betroffen sind von den Corona-Massnahmen. Es gab die erste Welle und dann kam der Lockdown. Nach dem Lockdown kamen die Lockerungen. Auch die Kultur konnte wieder arbeiten in der Kultur. Es war wieder möglich, Veranstaltungen durchzuführen. Und dann kam die zweite Welle und damit verbunden sehr einschneidende Massnahmen, auch für die Kultur, welche aktuell nur noch Veranstaltungen vor 50 Personen durchführen kann. In diesem Zusammenhang die Frage der Dringlichkeit in Frage zustellen erscheint mir nicht opportun. Es musste schnell gehen und es mussten hier Massnahmen durch die Regierung beschlossen werden. Wenn Sie nun eingebracht haben, dass der Rat hier nicht einbezogen wurde, so muss ich Ihnen sagen, im Rahmen der geführten Pfalzgespräche mit der Regierung im Zusammenhang mit der Härtefallregelung war dies ein Thema, ob der Rat vorgängig mit einbezogen werden. Braucht es eine dringliche Kommissionsbestellung? Braucht es vielleicht mindestens eine Anhörung dieser Corona-Kommission, bevor die Regierung mittels dringlicher Verordnung handelt. Da herrschte bei allen Fraktionen und Parteien unisono die Meinung: Nein, das braucht es nicht, es muss jetzt rasch gehandelt werden, es ist dringlich, die Regierung muss das machen und der Rat kommt dann hinterher. Ich glaube, hier jetzt die Kultur herauszubrechen und zu sagen, da sei es anders oder weniger dringlich als bei anderen Betrieben, dies ist nicht legitim. Ich möchte hier nicht vorgreifen, die Regierungsrätin wird dazu sicherlich auch noch Ausführungen machen. Nur einfach, dass das hier drinnen gesagt ist: Es haben sich sämtliche Parteien und Fraktionsvertreter für eine dringliche Umsetzung im Bereich der Härtefälle ausgesprochen ohne Einbezug des Rates. Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann könnte noch Ausführungen zur KTSG machen, er wird dies dann vermutlich zu Ziff. 13 machen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Schmid-St.Gallen: Ich spreche wie angekündigt zum Sonderkredit Fotovoltaikanlagen. Wir sind sehr erfreut, dass die Regierung zusätzlich rund 3,4 Mio. Franken für Photovoltaikanlagen auf kantonalen Hochbauten zur Verfügung stellen möchten. Dies ist unbestritten ein Schritt in die richtige Richtung. Wofür wir die Regierung gerne auch einmal loben möchte. Wir begrüssen es auch, dass sich der Kanton auf grössere oder grosse geeigneten Flächen konzentriert. Es ist wichtig, dass der Kanton bei seinen Gebäuden eine Vorbildfunktion wahrnimmt und damit erstens aufzeigt, dass die Produktion von Solarstrom auch auf bestehenden Bauten problemlos möglich ist, und zweitens, dass die privaten Investoren dadurch animiert werfen, dem Beispiel des Kantons zu folgen. Bis ins Jahr 2030 sollen zusätzlich 2000 Megawattstunden pro Jahr zusätzlicher Solarstrom auf den bestehenden Hochbauten im Kanton produziert werden. Das tönt nach viel, es sind aber nur gerade 2 Gigawattstunden pro Jahr. Im Energiekonzept, das wir heute noch beraten werden, wird in der Massnahme SG 14 gefordert, dass auf grossen Dächern im Kanton jährlich zusätzlich 120 Gigawattstunden pro Jahr Solarstrom produziert werden soll, also ein Vielfaches davon. Das heisst, es bleibt bei einem kleinen Schritt in die richtige Richtung. Dass der Kanton auf ein Contracting mit Dritten verzichten möchte verstehen wird. Voraussetzung dafür ist aber, dass er die nötigen Finanzen, wie mit dieser Vorlage, immer wieder zur Verfügung stellt, denn, da sind wir uns ja wohl alle einig, wenn wir die Ziele von Paris, also netto Null bis ins Jahr 2050 erreichen wollen, werden noch viele zusätzliche Anstrengungen von uns allen nötig sein. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann: Den Anträgen der Regierung und der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen. Ich möchte ganz kurz auf einen Punkt, ein Zusatzproblem aufmerksam machen, der hier übersehen wird, wenn wir dem Antrag der Finanzkommission folgen. Wir haben jahrelang gekämpft, dass die Archäologie endlich in den Staatshaushalt kommt – das haben wir geschafft. Wenn das strukturelle Wachstum bzw. diese Pauschale nicht gewährt wird, drohen diese wieder in den Lotteriefonds zu rutschen, was bedeuten würde: Weniger Geld für freie Projekt. Das kann es wirklich nicht sein, dagegen wehre ich mich. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Es war in der 28 Jahren meiner Ratszugehörigkeit sehr selten, dass ich bei Budget oder Rechnung das Wort verlangt habe. Das hängt auch damit zusammen, dass ich nie Mitglied in der Finanzkommission war und es deshalb vielleicht weniger eng sehe, als solche, die schon länger Mitglied waren, die haben rasch begonnen zu glauben, dass es so sei, wie es ihnen gesagt wurde. Der Grund meines Votums ist der: Wenn ich jetzt zugehört habe, wie die anderen Fraktionen zu unserem Antrag, der nichts Neues ist, sondern nur die Bestätigung eines beschlossenen Auftrags, wenn wir daran festhalten, Argumente gegeben habe. Ich fange beim einfachsten an, Surber-St.Gallen hat gesagt, es sei der falsche Zeitpunkt. Sie sagen das bei jedem Senkungsanspruch, völlig egal wie es den Finanzen geht. Deshalb ist das nicht so ernst zu nehmen, was Ihre Begründung betrifft. Wenn aber andere Parteien sagen, es wäre schon richtig, aber der falsche Zeitpunkt, wissen Sie, warum es der falsche Zeitpunkt ist? Nicht wegen Corona, sondern weil unsere Regierung nicht den Mut, die Fähigkeit und den Willen hat unternehmerisch zu denken und zu handeln. Wenn Sie nämlich auch den Staat in einer Form als Unternehmen anschauen, dann hätte doch auch die Regierung spätestens im Sommer oder im Frühsommer feststellen müssen, dass wir handeln müssen. Auch wir können nicht mehr aus dem Vollen schöpfen wie vorher. Das heisst, wir beantragen dem Kantonsrat eine deutliche Senkung unserer Personalausgaben, weil wir das bei dieser grossen Anzahl von Mitarbeitenden problemlos lösen können. Ich spreche nicht gegen die einzelne Person, aber unsere Verwaltung ist sehr gross und hier hätte doch die Regierung den Schritt machen müssen und von sich aus die 50 bis 100 Mio. Franken einzusparen und nicht in der Finanzkommission zu sagen, und da habe ich ein Votum von heute morgen von Huber-Oberriet so aufgenommen, dass er für grosse Kürzungen wäre, hat jetzt aber, nachdem er bei der Diskussion um 300'000 Franken gesagt hat, es wäre verrückt, dass sich der Kantonsrat solange mit diesem Betrag befassen könne, habe ich erwartet, dass er das Wort ergreifen würde um zu sagen, dass es jetzt um etwas Wesentliches geht, das könne er unterstützen. Leider ist unsere Regierung nicht bereit, und so lange die Regierung in der Frage nicht bereit ist unternehmerisch zu denken und zu handeln, muss es der Rat machen. Und dann kommen die unangenehmen Konsequenzen, dass am Schluss die «Rasenmähermethode», dass man linear gekürzt, weil die Verantwortlichen, die besser beurteilen können, wo es noch viel Luft hat, das nicht machen, dann wird es am Schluss eine Lohnkürzung von drei oder fünf Prozent sein, und das wären doch schon etliche Millionen Franken, die diese Senkung des Steuerfusses etwa ausgleichen würde. Ich stelle nicht den Antrag auf diese generelle Senkung. Aber es wäre Aufgabe der Regierung und das wäre auch Aufgabe der Finanzkommission, grosse Überlegungen zu machen und nicht im Kleinen die Kriege auszudiskutieren und es am Schluss noch durch den Präsidenten entscheiden lassen zu müssen, dass ist Zufall und nicht das Thema. Ich empfehle Ihnen allen und insbesondere auch der Regierung auch Ihre Aufgabe nicht nur als Verwalter, sondern auch unternehmerisch zu sehen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Ziff. 16. Suter-Rapperswil-Jona beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion / SVP-Fraktion eine neue Ziff. 16 der Aufträge mit folgendem Wortlaut: «in Zusammenarbeit mit der Staatswirtschaftlichen Kommission am Beispiel des in der Februarsession 2020 beschlossenen Auftrags zur Senkung des Steuerfusses abzuklären, ob es der Regierung selbst überlassen ist, zu entscheiden, ob sie einen Auftrag des Kantonsrates erfüllen will oder nicht, oder ob vorgängig ein Antrag auf Abschreibung des Auftrags gestellt werden muss, falls der Auftrag nicht erfüllt werden soll.» Mit dem AFP 2021–2023 hatte im Februar die Mehrheit des Kantonsrates die Regierung beauftragt, den Staatssteuerfuss auf dieses Budget hin um 5 Prozent zu senken. Wir haben vorhin die entsprechende Diskussion geführt. Die Regierung wehrte sich vergebens, musste den Auftrag entgegennehmen, hat ihn aber nicht erfüllt. Es stellt sich nun also die Frage, ob das Vorgehen formal korrekt ist, bzw. ob die Regierung selber entscheiden kann, welche Aufträge des Kantonsrates sie umzusetzen gedenkt und welche nicht. Alternative hätte die Regierung dem Kantonsrat nämlich im Rahmen der Aufräumsession, der Juni- oder Septembersession beantragen können, den unliebsamen Auftrag abzuschreiben. Wir möchten daher das Präsidium einladen, zusammen mit der Staatswirtschaftlichen Kommission zu überprüfen, welches Vorgehen formal korrekt ist. Wenn wir wollen, dass der Kantonsrat ernstgenommen wird, müssen wir auch sicherstellen, dass die Aufträge, die wir der Regierung erteilen, erfüllt werden müssen. Sicher, Auslöser des Antrages ist der nicht erfüllte Auftrag zur Steuerfusssenkung. Doch den Antragstellerinnen, die in Bezug auf den Auftrag zur Steuerfusssenkung materiell völlig unterschiedliche Haltungen einnehmen, geht es darum, die für unseren Rat wichtige Frage ganz grundsätzlich zu klären. Wir haben ja vorhin vom Vorsteher des Finanzdepartementes gehört, das sich hier offenbar auch die Regierung offen zeigt, dass man das entsprechend überprüft, wie das Vorgehen formal korrekt abzulaufen hätte. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Suter-Rapperswil-Jona: Ich möchte gerne noch etwas zum Votum von Schöb-Thal klarstellen. Der Auftrag, so wie er formuliert ist, ich bitte Sie, den Auftrag genau zu lesen, Ziff. 9 in keiner Art und Weise die Löhne tangiert. Es war unsere Delegation, die diesen Auftrag dahingehend präzisiert hat, dass die 0,4 Prozent für individuelle Lohnmassnahmen vorgesehen sind, unverändert beibehalten werden. Dass ist der unterstrichene Nachsatz unter Ziff. 9. Die Löhne sind in keiner Art und Weise tangiert. Wir teilen das Anliegen, dass Nelo wirklich auch umgesetzt werden kann, es wichtig ist, dass man diesen Beitrag weiterhin in dieser Höhe spricht, damit man das jetzt auch konsequent umsetzen kann. Es gibt viele jüngere Mitarbeitende, da hat man Nachholbedarf. Es ist uns ein Anliegen, dass das weiterhin sichergestellt ist. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Suter-Rapperswil-Jona: Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Erlauben Sie mir nur zwei kurze Bemerkungen: Erstens möchte ich nochmals ganz klar seitens CVP-EVP-Fraktion betonen, und ich habe auch die SVP-Fraktion entsprechend verstanden, der Lohnausbau als solches, Surber-St.Gallen, ist absolut nicht bestritten. Es ist in der Tat so, dass gerade die jüngeren Kantonspolizistinnen und -polizisten im Vergleich auch innerhalb der Ostschweiz, sicher nicht überdurchschnittlich verdienen und wir das auch anerkennen, deshalb die Notwendigkeit von diesem Lohnaufbau. Es geht lediglich um die Frage der Finanzierung, und da möchte ich Sie schon auch daran erinnern, und auch Surber-St.Gallen mit ihr war ich mehrere Jahre Mitglied der Finanzkommission, dass bereits vor ein paar Jahren mit der Einführung der neuen Personalaufwandsteuerung nach intensiven Diskussionen entschieden wurde, dass auch die Kantonspolizei über den Sockelpersonalaufwand und die Pauschale gesteuert werden soll – das war ein Grundsatzentscheid. Es befremdet daher schon ein bisschen, wenn immer wieder versucht wird, da ein Sondereffekt bzw. diesen Nievaueffekt geltend zu machen, dass man versucht, diese zusätzlichen Lohnkosten nicht über die Pauschale abzuwickeln, sondern ausserhalb. Ich möchte Sie darin erinnern, das wir das jetzt bereits mehrfach diskutiert haben, so wurde das z.B. auch im Zusammenhang im dem Budget 2019 ähnlich diskutiert. Unser Rat hat damals auch entsprechend entschieden, dass es über die Pauschale abgewickelt werden soll. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Kto. 5600.308 (...). Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Der Antrag der Regierung bzw. der SP-Fraktion ist abzulehnen. Dass die Regierung mehr zusätzliche Stellen für die Verwaltung wünscht, mag mit Blick auf das gewaltige Defizite zwar befremden, dass sie sich dabei aber ausgerechnet auf die Planwerte im Vor-Corona AFP beruft, ist dann doch etwas schwach. Ist das doch genau derselbe AFP, den die Regierung beim Steuerfuss mit Verweis auf Corona schlicht ignoriert. Liebe Regierung, beantragen Sie, was sie nicht lassen können, aber geben sie sich das nächste Mal wenigstens bei der Begründung etwas mehr Mühe. Wichtig für diesen Rat zu wissen scheint mir dies, und das war vielleicht bei den Ausführung vom Vorsteher des Finanzdepartementes nicht ganz so präzise zu verstehen: Mit dem Antrag der Finanzkommission beschliessen wir keineswegs ein Nullwachstum bei den Stellen. Weder sind die Anstalten des Kantons betroffen noch die Stellen ausserhalb des sogenannten Personalsockels, also im Bereich Bildung oder Asyl, und auch die zur Bewältigung der Corona-Krise benötigten zusätzlichen Stellen sind ausdrücklich ausgenommen. Selbst innerhalb des Personalsockels bleibt der Regierung ein Spielraum für zusätzliche Stellen, wenn Sie z.B. die Mutationsgewinne entsprechend bewirtschaftet. Die Finanzkommission hat also mit Blick auf die Umstände einen höchst moderaten Antrag gestellt, der gerade auch angesichts der wirtschaftlichen Sorgen und Nöte der Bevölkerung unsere Unterstützung verdient. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Suter-Rapperswil-Jona: Ich habe zwei Fragen zum den Corona-Hilfen im Kulturbereich. Bekanntlich werden Kulturinstitutionen und Kulturschaffende vom Kanton mit A-fonds-perdu-Beiträgen unterstützt. Mein Wissensstand ist, dass von den 11,4 Mio. Franken, welche die Regierenden dafür Ursprung zur Verfügung stellte, lediglich 7,8 Mio. Franken in Anspruch genommen wurden. Dies nahm die Regierung offenbar zum Anlass, ein neues erweitertes Unterstützungsprogramm zu beschliessen und die möglichen Geldempfänger ausdrücklich dazu aufzurufen, doch bitte dafür zu sorgen, dass sie zur Verfügung gestellten öffentlichen Gelder auch tatsächlich abgeholt werden. Dies allein wäre natürlich eine Diskussion wert, doch meine beiden Fragen betreffen etwas anderes. Dies alles wurde ohne jeglichen Einbezug des Kantonsrates beschlossen. Es gab keine Vernehmlassung, keine Anhörung, keine Information und schon gar keine Vorlage, über die der Kantonsrat hätte befinden können. Ich möchte daher die Vorsteherin des Departementes des Innern fragen, ob es statthaft ist, auch Monate nach Ausbruch der Krise mit Verweis auf Dringlichkeitsrechts dem Kantonsrat die Mitsprache zu verweigern? Wäre es im Zweifel nicht angemessen und richtig, dem Kantonsrat hier eine Vorlage zuzuleiten? Was ist die Begründung, dass das bis jetzt nicht geschehen ist ? Allenthalben heisst es, dass das Konzert und Theater St.Gallen (KTSG oder KTG?) aufgrund von Corona-Massnahmen einen millionenschweren Gewinn einstreiche. Wäre dies war, käme dies natürlich einem gröberen Skandal gleich, denn das KTG stünde als ohnehin extrem privilegierte Institution zusätzlich als Krisengewinnerin da, während vielen Kulturschaffenden das Wasser bis zum Hals steht. Deshalb frage ich die Vorsteherin des Departementes des Innern, ist etwas daran, an diesen Gerüchten? Wenn nein, warum schaffen wir nicht die nötige Klärung um damit den Unmut zu beseitigen, denn diese Gerüchte ständig verursachen? Sollten die Gerichte allerdings stimmen, was ich nicht hoffe, verlange ich rasche und schonungslose Transparenz über die Zahlen und die Vorgänge, die zu dieser Situation geführt haben. Ich habe die Departementsvorsteherin vorgehend über die Fragen informiert und dank bereits jetzt für die klärenden Antworten. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Suter-Rapperswil-Jona beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion eine neue Ziff. 15 des KRB mit folgendem Wortlaut: «Für den Fall, dass der Kantonsrat die Motion 42.20.15 «‹Schwarze Liste› abschaffen» gutheisst, wird die Regierung eingeladen, im Aufgaben- und Finanzplan 2022–2024 und im Budget 2022 aufzuzeigen, wo die für das Führen der «schwarzen Liste» geltend gemachten Kosten in der Höhe von 250'000 bis 500'000 Franken konkret in Abzug gebracht werden.» Wir behandeln später in dieser Sessionen noch die Motion 42.20.15 «Schwarze Liste abschaffen». Sollte die Motion gutgeheissen werden, sollte die schwarze Liste für säumige Prämienzahler abgeschafft werden, gilt es auch die Kosten, die dafür aufgewendet werden und die Stellen, die das Führen der Liste verantworten, zu streichen. Bereits bei der Einführung der schwarzen Liste im Jahr 2011 führte die Regierung aus, dass das Führen der Liste zusätzliche Stellen benötigt um den grossen administrativen Aufwand zu bewältigen. Die Regierung führte weiter hier in diesem Rat aus, dass zusätzliche Kosten in der Höhe einer halben Million Franken für die Liste notwendig wären. Später bezifferte sie die Kosten auf 265'000 Franken. Wir möchte, dass mit dem allfälligen Wegfallen der schwarzen Liste auch die dafür notwendigen Ressourcen eingespart werden und erwarten deshalb maximale Transparenz und Kooperation der Regierung, alles andere würde von unsere Bevölkerung nicht verstanden. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Schöbi-Altstätten, legt seine Interessen offen als Präsident des Polizeiverbandes. Der Antrag ist abzulehnen. Der Lohnaufbau hat mit den Lohnmassnahmen nichts zu tun. Das ist das gleiche wie und Apfel und Birne, Bier und Wein oder Ochs und Esel. Man schmeckt den Unterschied und man sieht ihn auch. Der Lohnaufbau gleicht nämlich nur aus, was die Berufseinsteiger im Polizeiberuf, ein Zweitberuf, während die Polizeischule weniger verdienen. Sie sollen so wieder zu ihrem fairen Lohn herangeführt werden. Sie haben dies bisher in acht Jahren erreicht. Neu sind es nach Nelo nur fünf Jahre Lohnaufbau mit effektiv substanziellen Einbussen für die Berufseinsteiger, und das sind vielfach junge Familienmütter und -väter. Ohne diese Lohnaufbau, wandern die mit unseren Steuergeldern ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten nach der Ausbildung in die Nachbarkorps ab. Sie kennen ihre Kollegen aus der Ostschweizer Polizeischule und kennen auch deren Löhne. Wenn Sie nun den bereits gekürzten Lohnaufbau in die normale Besoldung einbauen, dann fehlen dort die Mittel für die leistungsbedingten Lohnerhöhungen des ganzen Korps. Nelo hält dann nicht einmal das Wenige, was versprochen wurde. Sie nehmen den Polizisten, welche Tag und Nacht ein ganzes Jahr über den Kopf bei Wind und Wetter für uns hinhalten, ihre Leistungsperspektiven, und Sie benachteiligen die Polizei gegenüber dem anderen Staatspersonal, welches im «Schärmen» sitzt und nach Nelo besoldet wird. Wie begründen denn die Antragsteller diese Ungleichbehandlung, diese Ungerechtigkeit? Ich hoffe im besseren Fall, es ist die Unwissenheit. Im schlechteren Fall, das spreche ich nicht gerne aus, müsste hier ein Bonmot reichen: «Ein Schelm ist wer Böses dabei denkt». Wenn Sie fair sind zu denen, die Sie rund um die Uhr schützen, lehnen Sie das graue Blatt ab. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach: Thoma-Wil, hören Sie doch bitte mit Ihrem Sozialismus-Geschwätz auf. Sie haben das in den vergangenen Sessionen x-Mal breit geschlagen, und Sie habe damit nur eines dokumentiert, dass Sie keine Ahnung vom Ganzen haben. Nehmen Sie doch einfach zur Kenntnis, wir haben im Jahr 2018 auf der Basis von Entlastungsmassnahmen von 67 Mio. Franken und Kompensationsmassnahmen für die Bevölkerung im Ausmass von 52 Mio. Franken verhandelt. Die Regierung hätte wissen müssen, sie hätte in diesen Verhandlungen klar deklarieren müssen, dass diese Ausfälle auf völlig veralteten Zahlen basieren. In Tat und Wahrheit hätte die Regierung wissen müssen, dass die Verhandlungsbasis nicht 67 Mio. Franken war, sondern mindestens 25 Mio. Franken höher. Dann hätten die Verhandlungen ein anderes Ergebnis ergeben. Das kritisieren wir und damit sind wir nicht einverstanden. Wir leiten daraus einen Anspruch an zusätzlichen Kompensationsmassnahmen zugunsten der einkommensschwächeren Bevölkerung ab. Bitte nehmen Sie das jetzt endlich zur Kenntnis. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | ?? / 830 ?? / Amt für Gesundheitsversorgung. Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) hat ebenso in den vergangenen Jahren immer wieder Anlass zu hitzigen Diskussionen gegeben. Wir tragen uns jetzt aber in diesem Budget mit der Sorge, dass die individuellen Prämienverbilligungen, so wie sie geplant sind, unzureichend ausgeschüttet werden. Und zwar fällt uns hartnäckig im Vergleich zu den vergangenen Vorjahre auf, dass die IPV zulasten des Kantons relativ hoch budgetiert werden und hartnäckig rund 10 Mio. Franken tiefer abschliessen. So war das im Budget 2020, da waren korrekt 90 Mio. Franken budgetiert, die mutmassliche Rechnung zeigt lediglich 80 Mio. Franken. Im Budget 2021 hingegen weist das korrigierte Budget 82 Mio. Franken auf, und wenn ich mir jetzt denke, dass dann effektiv allenfalls nur noch 72 Mio. Franken ausgeschüttet werden, so wäre das wirklich Zulasten dieser Familien mit Kindern und Alleinstehenden mit geringen Einkommen, die müssten das dann ausbaden. Meine Frage an die Regierung lautet, ob sie sich dieses Effektes wirklich bewusst ist, und ob sie die Absicht trägt, diese mit dem Budget bewilligten Mittel dann tatsächlich auch auszuschütten. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Uns fällt im Bereich 423 der Kantonsrechnung auf, dass im Rahmen der letztjährigen Budget- und Rechnungsdiskussion und der mehreren letzten Jahre, in der Finanzkommission verschiedentlich die Rede von den stetig ansteigenden Eigenkapitalien, vor allem bei Instituten der Universität St.Gallen. Offensichtlich sind diese nun im Vergleich zum Vorjahr wiederum beträchtlich angestiegen. Damit stellt sich der SP-Fraktion die Frage nach Transparenz zu diesen Finanzmitteln, zumal die Universität bzw. die Hochschulen im Wesentlichen öffentlich finanziert sind. Wir werden diesbezüglich einen separaten Vorstoss einreichen, trotzdem würde es interessieren, weil wir dieses Thema jetzt verschiedentlich thematisiert haben, was konkret allenfalls das Bildungsdepartement vorgekehrt hat, damit diese Eigenkapitalien nicht noch unnötigerweise noch weiter ansteigen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | zu Position 40.53 Sonderschulen Etterlin-Rorschach: Ich spreche als Urheber der Motion 42.18.19 «Kinder mit einer Sprachbehinderung zu ihrem Recht verhelfen». Mir fällt auf, dass in der Rechnung 2019 die Bruttokosten für alle Sonderbeschulungen rund 118 Mio. Franken, betragen im Budget 2020 bereits 124 Mio. Franken und im Budget 2021 gar 130 Mio. Franken. Netto verbleiben zulasten des Kantons im Budget 2020/2021 rund 80 Mio. Franken, weil die Gemeinden ab 1. Januar2021 insgesamt 50 Prozent der Sonderschulkosten selber tragen bzw. die wesentlich erhöhte Pauschale von bisher 36'000 Franken auf 40'000 Franken pro Kind und Schuljahr ja erhöht wurde. Dennoch sind die Zuwachsraten aus meiner Beurteilung wenig plausibel. Im Falle der Sprachheilbeschulungen finanzieren die Gemeinden, weil die Gesamtkosten sehr tief sind, nahezu fast vollständig die Sprachheilbeschulungen. Es würde den Rahmen dieser Debatten sprengen, wenn wir jetzt über diese Quoten debattieren würden. Es würde mich darum sehr interessieren, wir könnten diesen Zwiespalt eigentlich ganz effizient klären, wenn die Regierung die Botschaft zur Motion dem Parlament zuleiten würde. Es würde mich darum zuhanden des Bildungschefs interessieren, wann das dann tatsächlich geplant ist. . | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Hier geht es um Sachen, die sehr fundamental sind. Es geht um die Grundsatzfrage: Wie geht man mit erteilten Aufträgen um? Ganz besonders mit Aufträgen, die nicht erfüllt werden oder die sich vielleicht überholt haben. Der Weg ist eigentlich schon formuliert. Bei der Staatswirtschaftlichen Kommission ist es so, dass genau diese Anträge, Sie haben es ja jeweils in der Sommersession die Listen A und B vorliegend mit den entsprechenden Aufträgen. Hierzu bestehen offene Fragen. Wir unterstützen, dass die Staatswirtschaftliche Kommission den Auftrag erhält, dass man diese grundsätzliche Frage klärt und damit auch das Misstrauen zwischen dem Rat und der Regierung abbaut und hier eine klare Situation schafft. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen. Die Antragsteller schreiben von einer Zweiklassengesellschaft innerhalb der Verwaltung und ich zitiere: «Dieses Vorgehen kann gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den anderen Departementen des Kantons nicht mehr verantwortet werden». Ich freue mich, dass Sie sich so für die Mitarbeiter der Verwaltung einzusetzen. Im vorherigen Antrag war davon aber nicht sehr viel zu spüren. Es geht um den Lohnausbau nach der Ausbildung, wie wir schon gehört habe. Dieser wird zwar nicht bestritten, aber soll nicht extra budgetiert werden, deshalb die Kürzung von 300'000 Franken. Das heisst nichts anderes, als dass für die individuellen Lohnmassnahmen weniger Geld zur Verfügung steht, also für die übrigen Polizistinnen und Polizisten sowie Angestellten des Sicherheits- und Justizdepartement. Es entsteht also genau die erwähnte Zweiklassengesellschaft, einfach andersherum und als von den Antragstellern bemängelt, und zusätzlich entsteht auch eine Zweiklassengesellschaft im Sicherheits- und Justizdepartement. Der Korpsaufbau wird im nächsten Jahr abgeschlossen sein. Für den Lohnausbau sind dann noch fünf Jahre nötig, wobei der Betrag dann jedes Jahr sinkt. Wir sind gerne bereit, über die Reduktion zu diskutieren. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Frei-Rorschacherberg: Thoma-Andwil, herzlichen Dank für die Erwähnung unsere Resolution. Wir befinden uns jetzt in einer Budgetdebatte nicht in einer grob politischen Wertung. Da argumentieren und analysieren wir die aktuelle Lage, dabei sind wir der Vernunft und Verantwortung den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber verpflichtet. Die FDP-Fraktion macht eine liberale Politik und möglichst keine populistische. Deshalb danke ich auch an der Stelle für die Werbung unserer Resolution, da hat es tatsächlich einige Begriffe enthalten, die uns in den folgenden Jahren als Wegweiser dienen können. Ich hoffe, alle haben sie so genau gelesen wie Thoma-Andwil. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Gemperli-Goldach: Ich möchte zu den Ausführungen von Suter-Rapperswil-Jona bzw. zur Frage 1 als Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission den Versuch einer Erklärung oder ergänzenden Präzisierung wagen. Die Staatswirtschaftliche Kommission des Kantonsrates prüft derzeit die Dringlichkeitsbeschlüsse der St.Galler Regierung im Zusammenhang mit der Covid-19-Strategie oder Covid-19-Krise. Im Rahmen dieser Prüfung hat sie ebenfalls ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten soll sich insbesondere zu folgenden Fragen äussern: Der Spielraum, den der Art. 75 der Kantonsverfassung der Regierung zum Erlass von Dringlichkeitsrecht einräumt ist relativ hoch und die Formulierung «ohne Verzug» ist auch nicht näher definiert. In diesem Zusammenhang interessiert die Frage, wann die Regierung dem Kantonsrat einen Antrag auf Erlass gesetzlicher Bestimmungen stellen muss und was letztlich auch mit der Terminologie «Unaufschiebarer Regulierungsbedarf» tatsächlich verbunden bleibt. Diese und weitere staatspolitisch, glaube ich, wesentliche und auch tragende Fragen sollen geklärt werden, auch und insbesondere an einem konkreten Anwendungsfall, nämlich konkret im Zusammenhang mit der Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich. Die gemachten Aussagen im Gutachten sollen aber, wie ich eingangs bereits erwähnt habe, einen allgemeinen Charakter haben und grundsätzlich auch zur Klärung der vorstehend genannten Fragestellungen dienen. Es soll letztlich auch die Frage beantwortet werden, wo die dringlichem Kompetenzen der Regierung enden, und wo die Legiferierung des Parlamentes konkret beginnt. Die Erkenntnisse aus dieser Covid-19-Krise sollen letztlich auch in einem anderen Kontext letztlich auch als Beispiel dienen können. Die Staatswirtschaftliche Kommission wird das Ergebnis des entsprechenden Gutachtens im Januar2021 intern in der Kommission zur Kenntnis nehmen, und wir werden dann sicher zu gegebener Zeit im nächsten Sommer dem Kantonsrat entsprechend berichterstatten. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner zu Schwager-St.Gallen: Ich glaube, wir haben bezüglich der Strategie keinen wesentlichen Unterschied, sondern höchstens im Tempo, vor allem was der Ausstieg aus der Atomenergie betrifft. Ich möchte einfach darauf hinweisen, wenn Sie denn vierten Punkt der allgemeinen Bestimmungen der Eigentümerstrategie nochmals konsultieren, dann beruft sich ja auch die Regierung in ihrer Strategie auf die Energiestrategie 2050 des Bundes, und diese beinhaltet letztlich auch den Ausstieg aus der Atomenergie. Ich glaube, diesen Umstand gilt es entsprechend zu würdigen. Ansonsten möchte ich einfach darauf hinweisen, dass diese Eignerstrategie erarbeitet wurde, einerseits durch den Verwaltungsrat, andererseits durch das Baudepartement und letztlich hat sich denn daraus eine konsolidierte Fassung, wie sie die Regierung im September 2020 zuhanden von Ihnen verabschiedet hat. Ich kann Ihnen aber auch versichern, dass es nicht mehr elf Jahre dauern wird, bis eine erneute Eignerstrategie vorgelegt wird, sondern die Regierung wird sich hier mindestens auch an den Vierjahresrhythmus der Überarbeitung bzw. Anpassung halten. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Regierungsrätin Bucher: Ich informiere Sie gerne über die aktuellen Kosten der schwarzen Listen. Wir entschädigen die SVA für das Führen dieser Liste. Im Jahr 2019 betrugen die Kosten 214'900 Franken, im Budget 2020 haben wird 271'000 Franken eingesetzt. Diese Kosten setzen sich zusammen aus verschiedenen Elementen. 47 Prozent der Kosten entfallen auf die Durchführung der Verlustscheinabrechnungen mit den Versicherern, 35 Prozent der Kosten entfallen auf die Durchführung des Meldeverfahrens bei den Betreibungen und 18 Prozent entfallen auf die eigentliche Listenführung, das macht ungefähr 40'000 Franken aus. Wenn man nun das Meldeverfahren bei Betreibungen für Krankenkassenprämienausstände weiterführen will und damit den Gemeinden auch ein Case-Management auf freiwilliger Basis ermöglichen will, dann ist die Ersparnis bei einer Streichung dieser Liste wesentlich kleiner als mit diesem Auftrag in Ziff. 15 suggeriert wird, dann beträgt die Einsparung rund 40'000 Franken. Die Regierung wird selbstverständlich diese Einsparung vornehmen, wie es korrekt ist und dies auch transparent ausweisen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Regierungsrätin Bucher: Ich kann Ihnen das gerne mitteilen. Konzert und Theater St.Gallen hat für die Saison 2019/2020, die Periodizität habe ich Ihnen vorhin bereits erklärt, einen Jahresgewinn nach Rückstellung von 203'473 Franken ausgewiesen. Es wurde eine Kurzarbeitsentschädigung von rund 3,4 Mio. Franken ausbezahlt. Davon hat man rund 400'000 Franken gebraucht, um Löhne weiter zu zahlen an Aushilfen. Die restlichen 3 Mio. Franken wurden zurückgestellt für die coronabedingten Mehrausgaben. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Regierungsrätin Bucher zu Etterlin-Rorschach: Ich versuchen Ihnen eine Antwort zu geben. Die Berechnungsweise der IPV ist sehr komplex. Sie haben ja mit Regierungspräsident Damann in der Finanzkommission ausführlich diesen Sachverhalt diskutiert und es ist für mich jetzt schwierig Ihnen aus dem Stand die genauen Zahlen zu sagen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass die Regierung ihr Versprechen und ihre Zusicherung einhält, nämlich einerseits setzen wir alle Vorgaben aus dem STAF-Kompromiss um. Dort haben wir massgebliche Erhöhungen bei den IPV beschlossen, diese setzen wir um, und ebenfalls setzen wir die Zusicherung um, dass wir die Parameter für die Bezugsberechtigung der IPV nicht verschlechtern. Wir orientieren uns am zur Verfügung stehenden Budget. Wir orientieren uns am zur Verfügung stehenden Bundesbeitrag, und wir orientieren uns am Credo, dass wir die Bezugsparameter nicht verschlechtern. Das ist das, was ich Ihnen im Moment dazu sagen kann. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen: Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen. Mein Berufsstand freut sich selbstverständlich darüber, wenn zahlreiche Gutachten in Auftrag gegeben werden. Aber ich möchte Sie hier anfragen, haben wir denn wirklich in diesem Rat und mit unserer Regierung ein grundsätzliches Problem mit der Erfüllung von Aufträgen, die wir erteilen? Ich meine nein. Wir haben hier eine etwas besondere Situation mit dieser Auftragserteilung im Rahmen des AFP. Der AFP sind Planwerte, die wir festlegen. Es muss auch legitim sein, dass die Regierung, wenn sie wirklich zum Ergebnis kommt, dass sich die Voraussetzungen zwischen AFP und Budgetierung derart wesentlich verändert haben, wie in den vergangenen Monaten, dass sie davon abweichen und hier auch entsprechend budgetieren kann. Das muss wirklich in der Kompetenz der Regierung liegen, da zu tun. Im Weiteren haben wir diese Frage ansonsten ja nie. Ich möchte Sie bitten, auch im Sinne meines Vorredners der FDP-Fraktion, hier jetzt nicht ein grosses Fass zu öffnen, mit der Frage, wie das mit den Aufträgen funktioniert. Eigentlich wissen wir, wir das ordentlicherweise funktioniert, und das weiss auch die Regierung und daran hält sie sich auch. Wir erachten es wirklich nicht als notwendig hier eine grosse Abklärung loszutreten und wir bitten Sie, auf diesen zusätzlichen Aufwand für alle Beteiligten zu verzichten. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Nach Art. 93 Abs. 4 GeschKR weise ich Sie auf die gesetzliche Pflicht hin, auf die Vorlage 33.20.03 einzutreten. Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion für die Vorlagen 33.20.03 und 33.20.05C vor. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Sie haben uns im Februar mehrheitlich einen Auftrag erteilt, im Rahmen der heutigen Budget-Diskussion einem Steuerfuss von 110 Prozent zu beantragen. Heute ist der Zeitpunkt über das zu diskutieren und somit ist es auch richtig, dass wir heute diese Diskussion führen. Zwischen Februar und heute gibt es in der Tat einen grossen Unterschied und das Ding, da gebe ich Ihnen recht, kann ich auch langsam nicht mehr aussprechen, das Corona-Virus. Das hat nicht nur gesundheitliche Auswirkungen auf uns. Es folgt eine globale Rezession, und da können wir doch nicht so tun, wie das im Kanton St.Gallen nicht stattfinden würde. Auch wir sind betroffen, wir haben sehr viele exportorientierte Unternehmen, und wenn es eine globale Rezession gibt, dann gibt es weniger Einnahmen. Das ist noch eine relativ einfache Rechnung. Man kann jetzt schon so tun, als ob man das nicht gern zur Kenntnis nehmen will. Dass man davon nichts hören will. Ja, das kann man. Nur Sie müssen sich die Frage gefallen lassen, ist das eine kluge Politik? Für die Regierung war klar, dass sich mit diesem Einbruch die Vorzeichen um 180 Grad gedreht haben. Wir haben, nachdem wir das Budget zusammengetragen haben, mit einem Loch von 250 Mio. Franken. Die Regierung hat entschieden, dass eine Steuerfusssenkung von 5 Prozent, das würde nochmals 65 Mio. Franken Defizit geben, nicht die nachhaltige Finanzpolitik wäre und deshalb folgen wir diesem Auftrag insofern nicht. Wir begründen dies aber auch. Sie können hier nachlesen, warum wir das nicht gemacht haben. Sie können zu einer anderen Beurteilung kommen, aber wir haben das begründet. Sie brauchen nur die Zusammenfassung zu lesen. Im ersten Abschnitt haben wir klar dargelegt, weshalb wir dem nicht folgen können, weil wir das nicht richtig finden. An die Adresse der SVP-Fraktion: Ich bin mit Ihnen einig, dass Steuererleichterungen jetzt richtig sind. Es gibt sie ja, lesen Sie doch nach. Es gibt die STAF, das gibt 100 Mio. Franken Steuererleichterungen für die Unternehmen – ist das nichts? Das sind doch wesentliche Steuererleichterungen. Es gibt auf der Seite der natürlichen Personen Steuererleichterungen, die haben Sie bereits beschlossen. Also tun Sie nicht so, als ob jetzt keine Steuererleichterungen stattfinden. Sie haben das beschlossen, Sie müssen sich nur daran erinnern. In diesem Zeitpunkt jetzt noch eine zusätzliche Steuerfusssenkung zu beantragen, das erachten wir aktuell für nicht richtig. Deshalb sind wir diesem Auftrag nicht gefolgt. Ich kann es auch vorwegnehmen, Sie schlagen mehrheitlich eine Ziff. 16 vor, wo Sie klären wollen, wie es mit diesem Auftrag steht. Ich begrüsse diese Klärung. Das Präsidium soll nun entscheiden, wie mit solchen Aufträgen umgegangen werden muss, wenn es offensichtlich ist, dass man die so eigentlich gar nicht umsetzen kann. Ich persönlich, die Regierung hat nicht darüber getagt, finde es gut, dass Sie die Ziff. 16 machen. Es gibt somit eine Klärung. Es war weder ein böser Wille der Regierung noch etwas vergessen zu haben, es war schlichtweg nur Rationalität, die uns dazu geführt hat, diese Steuerfusssenkung nicht zu beantragen. Aber es liegt an Ihnen, Sie entscheiden jetzt in Kürze darüber. Machen Sie das, was Sie mit Ihrem Gewissen am besten vereinen können. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme von der Berichterstattung der Regierung betreffend Beteiligungs-und Eigentümerstrategie für die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG fest. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Obwohl bereits ein operatives Defizit von rund 243 Mio. Franken budgetiert ist, möchte die SVP-Fraktion dieses gleich noch einmal um 65 Mio. Franken erhöhen, soviel macht die vorgeschlagene Steuersenkung um 5 Prozent aus. Sie argumentierte, dass die 0,4 Prozent strukturelle Lohnmassnahmen von knapp 1,8 Mio. Franken in der aktuellen Lage nicht angebracht seien. Auch gegen die 300'000 Franken für die Polizei wehrte sie sich. Eine Steuersenkung von 65 Mio. Franken soll dann aber kein Problem sein. Da fehlt mir das Verständnis. Begründet wird der Antrag damit, dass die normalen Steuerzahler entlastet werden sollen, damit sie das Geld ausgeben können. Bei Steuersenkungen werden systembedingt aber die besser Verdienenden mehr entlastet. Vielleicht sind dies ja für die SVP-Fraktion die normalen Steuerzahler. Es ist auch Paradox, dass diejenigen, welche von Corona profitiert haben oder keine Lohneinbussen in Kauf nehmen mussten und müssen, durch die Steuersenkung gleich noch einmal überdurchschnittlich profitieren werden. Sie erhalten also quasi gleich noch einen Bonus dazu. Wenn schon, müsste es umgekehrt sein, wie dies z.B. durch die Erhöhung der Prämienverbilligung der Fall wäre. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Den Anträgen der Regierung und der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen. Neue Aufgaben und Herausforderungen sowie grösserer Arbeitsumfang sind mit dem bestehenden Personal nicht zu bewältigen. Wie wir schon gehört haben, bereits die jetzt beantragten Stellen sind das absolute Minimum. Dazu kommt auch noch die aktuellen Corona-Situation. Das führt nicht nur zu Mehrarbeit im Gesundheitsdepartement, wo es ganz logisch ist, auch viele andere Stellen sind davon betroffen. Sie müssen neben der normalen Arbeit viel mehr Aufwand erledigen. Wir alle wollen eine funktionierende Verwaltung, wir möchten schnelle und gute Antworten. Wir wollen Baubewilligung innert angemessener Frist erhalten und die Aufträge des Parlamentes umgesetzt sehen. Das alles ist nur möglich, wenn das nötige Personal vorhanden ist. Es ist die Verantwortung des Kantons, dass es nicht zu Überlastung und dadurch zu krankheitsbedingten Ausfällen kommt. Das kommt leider vor, auch wenn einige hier drin wahrscheinlich das Gefühl haben, in der öffentlichen Verwaltung könne man eine ruhige Kugel schieben. Wenn ich die Liste der eingereichten Vorstösse anschaue, wäre es vielleicht auch gut, wenn wir uns selber an der Nase nehmen würden. Es wäre manchmal besser vor der Einreichung einer weiteren Einfachen Anfrage, einer Interpellation oder eines weiteren Postulats zu überlegen, ob es dieses auch wirklich braucht oder ob nicht auch eine kurze Frage via E-Mail genügen würde. Manchmal würde auch einfach ein Blick auf die Homepage des Kantons zu den nötige Information führen, auch das würde das Personal entlassen, aber das sehen die Wähler nicht. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Thoma-Andwil: Haben Sie da vorhin gehört? Das ist doch unglaublich. Wir hatten eine Basis, die berechnet wurde, bei der die Unternehmen nicht so viel Gewinn machen, und jetzt haben die Unternehmer besser gearbeitet, haben höhere Gewinne gemacht. Dann gibt es natürlich mehr Steuerausfälle, aber faktisch auch mehr Steuereinnahmen. Sie müssen sich mal überlegen, wie die Sozialisten hier denken. Es ist wichtig, dass auch die Bevölkerung, die jetzt mithört, das nicht eins zu eins übernimmt. Es gibt nicht mehr Steuerausfälle, Sie von der SP-Fraktion haben das Gefühl, das Geld gehöre Ihnen. Was erlauben Sie sich überhaupt? Die Unternehmen erwirtschaften Gewinne, mit dem Gewinn werden wieder Investitionen gemacht und die Wirtschaft läuft. Aber das was wir jetzt gehört habe, das ist wenigstens ehrlicher, klarer Sozialismus in Reinkultur. Das ist das Schöne an der SP-Fraktion, man weiss wenigstens woran man bei ihnen ist. Kurzum, was Sie jetzt gehört habe, ist Folgendes: Die Basisberechnung war anders und es kam besser raus. In absoluten Zahlen hat der Staat mehr Geld eingenommen, dank der guten Wirtschaf, den guten Unternehmen und einem prosperierenden Umfeld. Und was macht die SP-Fraktion? Sie kehrt es und reklamiert die Steuerausfälle seien zu hoch. Seien wir dankbar, dass in absoluten Zahlen mehr Geld eingenommen wurde. Das muss ich hier einfach einmal klarstellen im Interesse des Unternehmertums. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Corona ist hier kein Vorwand. Corona ist die Ursache dafür, dass die Regierung diesen Auftrag auf das Budget 2021 hin nicht umsetzen konnte. Als dieser Auftrag in diesem Rat mit einer Mehrheit beschlossen wurde, waren die Zeiten noch andere. Das können wir hier wirklich feststellen. Das Virus war zwar bekannt, es war auch bekannt, dass es sehr gefährlich und tödlich ist. Aber wir sind damals noch davon ausgegangen, dass wir davon nicht besonders betroffen sein werden. Heute wissen wir, die Realität ist eine andere. Das Virus hat auch unser Land im Griff. Im Frühling dieses Jahres mussten Massnahmen getroffen werden, als klar war, es ist da, es kommt und wird sich in der ganzen Schweiz ausgebreitet. Es wurde geblockt durch diese Massnahme. Diese haben selbstverständlich dazu geführt, dass die Betriebe massive Umsatzeinbussen erlitten haben. Es hat Arbeitslosigkeit gedroht in einem Umfang, wie es unser Land vermutlich kaum je gekannt hatte. Der Bund hat sofort reagiert, indem er die Kurzarbeitsentschädigung ausgebaut hat. Es wurden die Covid-Bürgschaften von 13,9 Mrd. Franken gewährt. Damit wurde die Wirtschaft und Arbeitsplätze gerettet, aber damit wurde der Staat massiv belasten. Die Krise dauert an, wir stecken mittendrin. Die zweite Welle ist, wie von den meisten Epidemiologen vorausgesagt, gekommen. Es mussten neue Massnahmen ergriffen werden. Die Wirtschaft musste wieder herunterfahren, es droht wiederum Arbeitslosigkeit. Wir haben heute eingangs ja deshalb auch über diese Härtefallmassnahmen diskutiert. Es geht hier nicht um den Konsum. Das Problem ist, man kann im Moment nur eingeschränkt konsumieren, die Betriebe können nicht normal arbeiten und deswegen sind sie hier auf die Unterstützung des Staates angewiesen. Diese Unterstützung müssen wir bereit sein zu gewährleisten. Diese Unterstützung müssen wir finanzieren. Deswegen braucht der Staat im Moment die Steuereinnahmen und es ist nicht der richtige Zeitpunkt hier nun eine Steuersenkung zu beschliessen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen: Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen. Es wurde jetzt viel von Gleichheit gesprochen. Wenn wir das Gleichheitsprinzip anwenden wollen, so ist es wesentlich, dass wir den richtigen Sachverhalt zugrunde legen, dass wir wirklich Gleiches mit Gleichem vergleichen und Ungleiches mit Ungleichem. Hier müssen wir einfach die Feststellung machen, wir haben bei unserem Personal zwei Kategorien, die hier besonders sind. Das sind auf der einen Seite die Assistenzärztinnen und -ärzte an den Spitälern. Diese kommen nach dem Studium an die Spitäler, haben dort eine erhöhte Arbeitszeit und sind mindestens während fünf Jahren noch in der Weiterbildung. Sie absolvieren auch sehr viel Weiterbildungszeit, durchschnittlich acht Stunden pro Woche, und sie haben dadurch einen erhöhten Erfahrungszuwachs in diesen ersten fünf Jahren. Deswegen haben auch die Assistenzärztinnen und -ärzte an den Spitälern einen fixierten Lohnanstieg in den ersten fünf Jahren. Dann haben wir die Polizistinnen und Polizisten, auch hier eine besondere Situation. Sie kommen von der Polizeischule, die Polizeischule ist eine Zweitausbildung, wir haben es von Schöbi-Altstätten gehört. Sie verzichten über einen gewissen Zeitraum hinweg auf ihren Lohn, um dann diese Ausbildung zu erwerben. Dies ist in allen Fällen so. Es gibt keine Polizistinnen und Polizisten, die anders ausgebildet werden. Sie verzichten hier einerseits auf diesen Lohn, und andererseits haben selbstverständlich auch sie während dieser ersten Phase, in der sie noch sehr viel lernen müssen, auch einen erhöhten Erfahrungszuwachs auf der Stelle. Deswegen rechtfertigt sich auch hier dieser fixierte Stufenanstieg, bzw. er ist sogar nötig. Diese Berufskategorien unterscheiden sich genau von den anderen Stellen des übrigen Personals, und deshalb ist es auch gerechtfertigt, hier diese Unterscheidung zu treffen. Wenn nun das Departement aber einen fixierten Stufenanstieg hat, so muss es diesen auch fix finanzieren. Es kann diese Mittel, die dafür verwendet werden, nicht für individuelle Lohnmassnahmen verwenden. Es ist deshalb gerechtfertigt, hier diese 300'000 Franken wirklich fix im Sockelpersonalaufwand zuzusprechen, weil das Departement keine Schraube hat, an der es selbst drehen kann, und wir nehmen es ihm sonst an anderer Stelle weg. Ich bitte Sie deshalb wirklich, tragen Sie dieser besonderen Situation der Polizistinnen und Polizisten Rechnung. Die Polizistinnen und Polizisten, die tagtäglich hier, auch gerade in dieser wirklich sehr schwierigen Zeit, für unsere Sicherheit sorgen. Ich glaube, sie haben es verdient, dass wir das anerkennen, und dass wir hier jetzt nicht kleinlich diese 300'000 Franken aus dem Sockelpersonalaufwand herausstreichen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Schöb-Thal legt Ihre Interessen offen als Präsidentin der Personalverbändekonferenz des Kantons St.Gallen offen. Sie beantragt im Namen der SP-Fraktion, in Ziff. 9 am Entwurf der Regierung festzuhalten. Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen. Wir haben uns in den Sozialpartnergesprächen darauf geeinigt, dass sämtliche Personalverbände des Kantons auf Lohnforderungen verzichten aufgrund der ausserordentlichen Lage, das ist allen klar. Wir sind davon ausgegangen, wir machen keine Lohnforderungen, wenn diese 0,8 Prozent bestehen bleiben, weil diese 0,8 Prozent mit zweimal 0,4 Prozent das Bestehen von Nelo bzw. die Funktion von Nelo sichert. Sie haben Nelo eingeführt, Sie sind dafür verantwortlich, dass das neue Lohnsystem auch funktioniert. Und dass es funktionieren kann, braucht es diese zweimal 0,4 bzw. diese 0,8 Prozent. Wir haben heute schon in einer früheren Diskussion festgestellt, dass es nötig ist, und mit diesen 0,4 Prozent ist ein minimaler Bedarf vorhanden für die bestehenden strukturellen Personalaufwände. Heute wurde auch erwähnt, dass die Staatsquote stabil bleiben und der Staat müsse schlank bleiben, dann muss ich Sie auch darauf aufmerksam machen, dass wir aufhören müssen, in den vorberatenden Kommissionen unseren Staatshaushalt mit zusätzlichen Aufgaben zu belasten. Irgendwo sind da die personellen Ressourcen einfach auch beschränkt. Wir müssen aufhören, Fachstellen zu wünschen, gestern haben wir über FAREX diskutiert, und in diese Massnahmen hineinbuttern. Die Leute können diese Massnahme nicht bearbeitet, weil sie zu wenig Ressourcen haben. Wir wünschen dies aber. Wir müssen aufhören mit diesem Wunschkatalog an die Ämter, dann können wir das mit dem aktuellen Personalbestand vielleicht bewältigen. Ich bitte Sie, diese 0,8 Prozent beizubehalten, so dass wir Nelo durchführen können, damit es so funktionieren kann, wie wir es im Januar 2018 eingeführt haben. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Die FDP-Fraktion forderte zusammen mit der SVP-Fraktion im Februar die Steuersenkung um 5Prozent. Damals war es der richtige Entscheid. Damals waren die finanziellen Sorgen noch nicht so gross wie heute. Wir müssen doch realistisch sein. Die Zeit hat sich massiv geändert. Es wäre ein falsches Zeichen, jetzt 5 Prozent Steuersenkung zu machen, 65 Mio. Franken mehr um Eigenkapital zu verbrauchen, das wir in Zukunft noch dringend brauchen werden. Die FDP-Fraktion ist aber klar der Meinung, aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Wir fordern die Regierung auf, in den kommenden Jahren immer wieder die Steuersenkungen zu prüfen, damit wird unserem Volk auch wieder etwas zurückgeben können. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach: Ich bitte Schmid-Grabs, wenn er die Kantonsverfassung zitiert, diese vollständig zu prüfen. Ich erlaube mir den Hinweis auf Art. 55 der Kantonsverfassung über die Gewaltenteilung. Demnach fassen Kantonsrat, Regierung und Gerichte ihre Beschlüsse unabhängig von einander. Ich denke mir, das dürfte den Zwiespalt hier sehr präzise aufzeigen. Mein Vertrauen in die Arbeit der Regierung ist vollständig intakt, und ich glaube, es ist zu verantworten, dass das Vorgehen der Regierung korrekt war. Wir hatten ja mehrfach in der Finanzkommission, wie auch hier im Parlament jetzt Gelegenheit, darüber zu beraten und sind zu eindeutigen Schlussfolgerungen gekommen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach: Der Antrag ist abzulehnen. Ich bin erstaunt über das Votum von Dürr-Widnau, und zwar gehe ich davon aus, es muss hier ein gravierendes Missverständnis vorliegen. Sie schreiben in ihrer Begründung, dass sie die Ungleichbehandlung bzw. die Zweiklassengesellschaft in der Verwaltung nicht haben möchten. Aber wenn Sie den Tatsachen in die Augen schauen, wir haben gemeinsam im Jahr 2014 mit dem Bericht zur polizeilichen Sicherheit im Kanton St.Gallen 98 zusätzliche Polizistinnen und Polizisten bestellt. Die wurden über die Jahre in 15er-Tranchen eingestellt und die generieren um Gottes Willen halt die entsprechenden Lohnkosten. Sie müssen sich darum auch nicht wundern, dass das entsprechende Budget bei der Polizei entsprechend viel höher ausfällt. Was aber vor allem der grosse Streitpunkt sein dürfte, bei der Polizei ist es die Spezialität, Sie können nicht eine öffentliche Stellenausschreibung machen, sondern Sie stellen, wenn Sie zusätzlich ein Korps aufbauen, Absolventinnen und Absolventen der Polizeischule ein, und die haben dann zwar das Diplom der Polizeischule, sind aber in den folgenden fünf Jahren weiterhin in der Ausbildung und haben deswegen eine Zusicherung für Lohnzuwächse in diesen ersten fünf Jahren, und das kostet . Das Justiz- und Polizeidepartement hätten ja eigentlich auch bei der Neueinstellung den Lohn wie im fünften Jahr budgetieren können und hätten dann diese Reserven entsprechend zur Verfügung. Das hat das Justiz- und Polizeidepartement nicht gemacht und deswegen ist es richtig und wichtig, dass diese zusätzlichen Gelder entrichtet werden, denn sonst hätte das den Effekt, dass die zugesicherten Lohnzahlungen zulasten des übrigen Polizeikorps gingen und das wäre erst recht nicht richtig. Ich gehe davon aus, dass es sich von Ihrer Seite um ein Missverständnis handelt und ich würde Sie einladen, ziehen Sie Ihren Antrag zurück. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über das Budget 2021 mit 84:18 Stimmen bei 9 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Struktur | 9. Gesamtabstimmung | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion / SVP-Fraktion mit 76:33 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Wenn ich Regierungsrat Mächler richtig verstanden habe, hat es gesagt, es könnte auch Situationen geben, bei denen die Ausgangslage um 180 Prozent anders sein. Es kann aber auch so sein, dass man das um 180 Grad anders so sieht, weil man selber statisch ist, und wenn man es aktiv angeht, sieht es plötzlich anders aus. Ich bin für die Prüfung des Auftrags, bin aber auch gewiss, dass deswegen die Problematik, was auch das Ergebnis sein wird, in Einzelfällen immer wieder ein Thema sein wird. Das ist ja auch das Schöne an der Politik. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Schmid-Grabs: Eine kurze Stellungnahme, denn mehr als eine kurze Stellungnahme vertritt das Votum von Etterlin-Rorschach auch nicht. Art. 65 regelt ganz klar die Kompetenzen und die Festlegung eines Steuerfusses, ist bspw. beim Kantonsrat anzusiedeln, so wie auch der AFP. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Dürr-Widnau: Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Ja, Surber-St.Gallen, es ist so. Ich habe bis vor Kurzem auch gedacht, man brauche kein Gutachten, damit die Regierung weiss was sie darf und was nicht. Das ist der erste Fall, wo man formell feststellen muss, dass die Regierung einen Auftrag, zu dem man in den Fraktionen unterschiedlicher Auffassung war, nicht erfüllt. Ein möglicher Weg wäre gewesen, diesen Antrag abzuschreiben, oder vielleicht gibt es andere Wege. Aber ich habe Angst, dass man jetzt macht, wo man später darüber herzieht und sagt, wir hätten es ja damals auch so gemacht. Deshalb benötigen wir die Klärung, und deshalb hat die Regierung das auch positiv beantwortet, dass sie die Klärung möchte, damit sind die Spielregeln klar. Bis jetzt dachte ich auch, die Spielregeln seien klar, aber man lernt dazu, und jetzt braucht es eine formelle Klärung. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Gemperli-Goldach, Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion/GRÜNE-Fraktion/SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Vor dem Hintergrund der Kontrolltätigkeit der Staatswirtschaftlichen Kommission interessiert uns tatsächlich die Frage, inwieweit die Regierung auch ermächtigt bleibt, von den Vorgaben des AFP abzuweichen. Es geht mir an dieser Stelle also um die Klärung des Rollenverständnisses und damit Kompetenz, verbindliche Vorgaben für den Budgetprozess zu machen. Ganz emotionslos in Bezug auf den Inhalt bzw. die vorgängige Diskussion möchte ich diese Frage geklärt wissen. Eine Frage, die letztlich das Selbstverständnis von Entscheidungen der Regierung und des Rates betrifft und damit auch ein stückweit wegweisenden Charakter besitzt. In diesem Sinne ist die Erarbeitung eines Gutachtens zur Erörterung der Thematik wichtig und auch entsprechend richtig. Ich weiss es nicht abschliessend, aber vermutlich ist es wie in einer guten Beziehung. Je mehr die gegenseitigen Spielräume bekannt sind und bekannt bleiben, desto mehr gestaltet sich auch das Zusammenleben positiv. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion / GRÜNE-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen. Wir haben bereits im Eintretensvotum gesagt, es ist nicht akzeptabel, was sich die Regierung geleistet hat. Uns würde ein Wort der Regierung reichen, wenn sie künftig die Aufträge mit einem entsprechenden Antrag behandelt. Wenn sie nicht einverstanden ist, hätte sie einen Antrag stellen können, dass der Steuerfuss nicht gesenkt wird. Das graue Blatt ist rein formaljuristisch und bringt uns nicht weiter. Uns würde ein Wort Regierung ausreichen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion mit 80:24 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal: Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen. Ich bin der Meinung, dass es für die Klärung dieser Frage keinen Auftrag braucht. Diese Frage kann auch einfach im Vorgang zur Sitzung der Finanzkommission gestellt und dann von der Regierung beantwortet werden. So kann der bürokratische Aufwand minimiert wird. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt Ziff. 14 des KRB mit 93:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt Ziff. 13 des KRB mit 76:25 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Suter-Rapperswil-Jona: Es ist korrekt, das KTSG war sicherlich mitverantwortlich für diesen Auftrag. Heute Morgen hat Regierungsrätin Bucher verdankenswerter Weise auch entsprechend Auskunft gegeben und bestätigt, dass das KTSG im 2019/2020 rund 4 Mio. Franken Gewinn geschrieben hat, wenn wir das richtig zusammengerechnet haben. Ich gebe ich Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann absolut recht, das ist im Grundsatz sehr positiv zu werten. Ich glaube Hintergrund dieses Auftrags oder der Diskussion innerhalb der Finanzkommission war, dass es schwierig verständlich ist, wenn zum einen Betriebe / Institutionen Gewinne schreiben und andererseits staatliche Unterstützung infolge Covid erhalten. Das muss man sicher genau anschauen und in Abzug bringen oder gegenüberstellen. Das war der Hintergrund. Ich möchte klar betonen, der Auftrag, wenn man ihn genau liest, zielt nicht auf eine Institution ab, sondern, Sie haben es erwähnt, auf sämtliche Institutionen, insbesondere jene, die finanzpolitisch massgebliche Staatsbeiträge erhalten. Dieser Auftrag wurde innerhalb der Finanzkommission einstimmig überwiesen, als auch mit den Stimmen der SP-Delegation, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Ziff. 13. Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann (im Namen der SP-Fraktion): Der Auftrag zu Ziffer 13 ist abzulehnen. Regierungsrätin Laura Bucher hat bereits vieles gesagt – vielen Dank. Trotzdem noch einige Ausführungen von meiner Seite her. Der Antrag in Ziff. 13 spricht von sämtlichen Institutionen. Gemeint ist aber vor allem das Konzert und Theater St.Gallen (KTSG). Suter-Rapperswil-Jona hat es heute Morgen ausgedeutscht, was eigentlich mit diesem Auftrag gemeint wird. Dass nun sofort wieder auf die Kultur gezielt wird, verstehe ich persönlich weniger, aber es überrascht mich nicht. Die ständigen spitzen Bemerkungen gegen Kultur werde ich persönlich nicht allzu sehr vermissen nach Ihrer Nach-Finanzkommissions-Ära. Zur Klärung der Lage: Das KTSG hat tatsächlich in der letzten Rechnungssaison, also vom 1. August bis Ende Juli, einen Gewinn erzielt. Im Lockdown wurde der KTSG die Pflicht zur Schadensminderung aufgelegt. Das ist jedenfalls in Merkblätter des Amtes für Kultur zu lesen, in denen die Bundesgesetzgebung abgebildet ist. Das KTSG suchte Möglichkeiten zu Kürzungen, es vielen auch Ausgaben nicht an, z.B. musste man Kulissen nicht bauen und was weiss ich, wenn eine faktischer Lock-Down da ist und nicht gespielt werden kann. Dann wurde Kurzarbeitsentschädigung beantragt, sie wussten aber lange nicht, ob sie das Geld erhalten. Dann kam die frohe Botschaft, dass sie rund 3,4 Mio. Franken Kurzarbeitsentschädigung erhalten. Und so hat das zu dieser Optimierung gereicht, und das ist jetzt der Finanzkommission anscheinend ein Dorn im Auge. Ich sage, seien wir froh, dass das KTSG einen Gewinn erzielt hat, ansonsten wären ganz schnell Unterstützungsanfragen im Bereich von vor allem Ausfallentschädigungen eingegangen. Die kommen jetzt nicht, weil ein Polster von 3 Mio. Franken besteht, um nach Corona die Schäden zu mindern. Wenn Sie ein normales Rechnungsjahr hätten vom 1. Januar bis 31. Dezember, dann wäre diese Forderung wohl überflüssig geworden, denn im Moment spielt das Theater und dafür danke ich und sage Bravo, aber sie spielen nur für 50 Leute. Man muss sich das vorstellen, da sitzt vielleicht ein 100-köpfiges Orchester oder 20 Schauspieler plus die ganze Technik und das andere Personal und 50 Leute bringen Geld. Dass das täglich zu einem Minus führt liegt wohl auf der Hand. Kurzarbeitsentschädigung fliesst aber momentan nicht, weil der Staat keinen Lock-down ausgesprochen hat, man darf spielen, 50 Leute kommen – schön und gut. Aber jetzt macht das Theater täglich Verluste, und genau dafür hat der Verwaltungsrat des KTSG beschlossen, dass diese 3 Mio. Franken in einen Fonds fliessen, der nur dafür gebraucht werden darf, um jetzt coronabedingte Schäden auszugleichen. Ich bin froh, dass sie damals Gewinn erzielt hat, dann erhalten wir jetzt weniger Gesuche auf Ausfallentschädigung. Die Frage ist, weshalb nun der Kanton genau Gelder streichen will? In der Kultur ist im Moment gar nichts zu verdienen. Es können kaum Ticketeinnahmen erzielt werden, Sponsoringeinnahmen noch weniger und es ist völlig ungewiss, wie es weitergeht. Die Kosten fallen aber trotzdem an. Das heisst, dass die KTSG schreibt jetzt und vermutlich noch über viele Monate Verluste. Dann kommt der Bund ins Spiel, und das ist nun ganz wichtig: Wenn wir dem KTSG die kantonalen Staatsbeiträge streichen bzw. sie müssen uns die 3 Mio. Franken zurückzahlen, dann wird der Bund eingreifen. Der Bund hat im Covid-19-Gesetz explizit festgehalten, er verdoppelt die Corona-Kantonsbeiträge nur, wenn der Kanton keine Einsparungen gegenüber der Rechnung 2019 macht. Der Bund will verhindern, dass die Kantone auf Bundeskosten Kulturgelder einsparen, und das würde der Kanton hier tun. Das KTSG braucht das Geld jetzt. Sie haben riesig viel festangestelltes Personal und vor langer Zeit abgeschlossene Künstlerverträge. Diese Verträge werden nicht einfach hinfällig, wenn man nur von 50 Leuten spielen darf und die Einnahmen sind viel zu tief. Der Fonds ist geäufnet und wird momentan jeden Tag kleiner und kleiner. Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag zu streichen. Die Regierung hätte wieder viel Arbeit, sie müsste nämlich gemäss Aufträgen sämtliche Institutionen überprüfen. Hinter vorgehaltener Hand ist aber auch hier meist nur das KTSG gemeint. Und dann werden wir hoffentlich zum Schluss kommen, falls die Regierung diesen Auftrag annehmen muss und danach sieht das Mehrheitsverhältnis leider aus, wird sie alles prüfen und dann hoffentlich zum Schluss kommen, dass der Gewinn vom Frühjahr jetzt wieder gebraucht wird und wir dank dessen weniger nachschiessen müssen. Alle im Kultursektor wären betroffen, alle Institutionen müssen geprüft werden und das möchten wir nicht. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt Ziff. 12 des KRB mit 84:26 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Die Finanzkommission hat dem Auftrag Ziff. 12 mit 12:3 Stimmen zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Ich knüpfe an das Votum von Suter-Rapperswil-Jona an. In der Tat, die Regierung bekämpft diese Ziff. 12 nicht, denn die Finanzkommission rennt mit dieser Ziff. 12 offene Türen ein. Die Regierung hat sich selbstverständlich auch Gedanken gemacht, wie sieht es nachhaltig mit diesen Defiziten aus. Es macht uns grosse Sorgen feststellen zu müssen, dass die Defizite leider nicht nur im Jahre 2021 gross sein werden, sondern wenn man unsere AFP-Zahlen, die Sie heute noch nicht haben, wovon wir aber in einer ersten Lesung Kenntnis genommen haben, sind diese höher als wir das vor einem Jahr gesehen haben. Sie liegen nicht bei 250 Mio. Franken, das kann ich Ihnen auch sagen, weil in diesem Defizit 2021 hat es konjunkturelle Aspekte enthalten, da sind wir uns wahrscheinlich einig. Die Krux ist aber herauszufinden, was ist jetzt effektiv strukturell, das heisst nachhaltig, ohne Konjunktureinflüsse, und wie viel ist jetzt abhängig von der aktuellen Konjunktur. Es ist gar nicht so einfach, das festzustellen. Wir werden deshalb höchstwahrscheinlich in Szenarien denken müssen mit einem Best-Case-Szenario, mit einem mittleren Szenario und allenfalls mit einem Worst-Case-Szenario. Sie werden das dann im Rahmen des AFP auch sehen, wie wir da vorgehen wollen. Der Regierung ist aber auch klar, wir können strukturelle Defizite nicht länger über Eigenkapitalbezüge stemmen, weil irgendwann ist das Eigenkapital aufgebraucht, da braucht es nicht wahnsinnig viel Weisheit. Zur Diskussion hinsichtlich der Thematik STAF. Hier kam es auch in der Finanzkommission zu gewissen Diskussionen, was hätte man wissen müssen und was hat man hier allenfalls bewusst nicht gesagt. Ich kann es Ihnen darlegen, man hat nichts wissentlich nicht gesagt. Aber, wo ich Ihnen recht geben muss, ist natürlich, dass bei der damaligen Ausarbeitung des STAF es insbesondere für die SP-Fraktion ganz wichtig den Vergleich zwischen den abgelehnten USR3 und der neuen Vorlage STAF zu sehen. Man wollte klar sehen, sind es mehr Ausfälle mit STAF als mit der Unternehmensreform 3 oder nicht. Natürlich, interessiert heute die Unternehmenssteuerreform 3 niemanden mehr, weil es abgelehnt wurde und passé ist. Aber damals war dieser Vergleich insbesondere gerade für Sie interessant zu sehen, ob jetzt noch etwas darauf gelegt wird oder ob das in einem Rahmen ist, wo man damit leben kann. In diesem Steuerkompromiss, an dem ich persönlich nicht anwesend war, wurden, und das ist jetzt eine gewisse Problematik, wurden über effektive Zahlen gesprochen. Bei effektiven Zahlen zu einem Stichtag kann dieser Kompromiss allenfalls noch stimmen. Wenn aber diese Zahlen unterschiedliche Dynamiken haben, wie es hier eingetroffen ist, nämlich dass die Unternehmenssteuern viel deutlicher und stärker zugenommen haben als bei den natürlichen Personen, dann ist es klar, dass man bei einem Stichtag, wenn dieser später ist, diese Differenz nicht mehr gleich ist. Und ob allen bewusst war, dass wir hier von unterschiedlichen Dynamiken sprechen, das entgeht mir. Ich kann das nicht beurteilen, denn ich war damals an dieser doch guten Kompromiss nicht dabei, ich kann es nicht erklären, ob über diese Thematik der unterschiedlichen Dynamiken damals gesprochen wurde. Es wurde damals bei diesem schon fast historischen Mittagessen vielleicht dieser Aspekt zu wenig beleuchtet, ich kann es nicht sagen. Aber es war keine böse Absicht, dass man hier Zahlen unterschlagen hat. Thoma-Andwil hat absolut recht, sind wir doch erfreut, dass in den Unternehmenssteuer eine derart hohe Dynamik. herrschte, die leider heute nicht mehr herrscht. Aber in der guten Konjunktur vor Corona, vor diesem weltwirtschaftlichen Einbruch, hatten wir eine sehr gute Dynamik und das hat dazu geführt, dass die Ergebnisse in den letzten Jahren auch immer deutlich besser abgeschnitten haben als budgetiert. Dafür gab es aber auch Schelte. Ich glaube, wir sind alle erfreut, dass wir damit die Eigenkapitalien aufbauen konnten. Surber-St.Gallen, ich kann Ihnen versprechen, bei der Analyse, ob es strukturelles oder konjunkturelles Defizit ist, werden wir genau hinschauen müssen, wie es mit den Unternehmenssteuern aussieht, weil diese gerade konjunkturell am meisten schwanken. Ich kann Ihnen versichern, dass die Regierung gewillt ist, genau zu prüfen, was bei den Unternehmenssteuern strukturell und was konjunkturell ist. Ich kann Ihnen jetzt schon sagen, wir gehen im AFP davon aus, dass mit den Jahren 2023/2024 die Defizite geringer werden, weil die Unternehmenssteuergewinne wieder zunehmen. Wir haben jetzt für das Budget 2021 minus 15 Prozent prognostiziert. Dieses Defizit wird aber über die Zeit wieder geringer werden. Deshalb wird dieser Kompromiss dann über die Jahre wieder ins bessere Licht gerückt, als er aktuell vielleicht ist – das kann ich Ihnen versichern. Das können wir gut miteinander anschauen, damit Sie auch hier eine gewisse Sicherheit erhalten. Aber ich glaube, es war keine böse Absicht, sondern es waren unterschiedliche Dynamike. Ich glaube, wir sind alle froh, dass diese Unternehmenssteuergewinne so gut in das Budget eingeflossen sind bzw. in die Rechnungen, das gibt uns das Polster. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Auftrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Ich habe im Eintretensvotum erwähnt, dass wir mit einem riesigen Defizit von 250 Mio. Franken konfrontiert sind. Nur ein Teil davon lässt sich mit der Corona-Krise erklären, ein Teil ist strukturell bedingt. Will man eine nachhaltige Finanzpolitik verfolgen, und das ist der CVP-EVP Fraktion sehr wichtig, dann ist es auch wichtig und richtig, dass die Regierung aufzeigt, wie hoch dieses strukturelle Defizit ist und wie Sie gedenkt dieses auch anzugehen. Ich möchte darauf hinweisen, die Regierung selber bekämpft ja den Auftrag nicht. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Auftrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Die FDP-Fraktion findet es sehr wichtig, dass die Regierung das strukturelle Defizit anschaut, analysiert und nach Lösungen sucht. Nur so kommen wir mit unserem Kanton weiter. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Surber-St.Gallen: Wir haben gesagt, dass dieser Steuerkompromiss aus der Balance geraten ist, weil man damals wirklich in absoluten Zahlen gerechnet hat, was geht weg, welche Steuereinnahmen verlieren wir und wie viel Volumen haben die Ausgleichsmassnahmen. Die Ausgleichsmassnahmen haben immer noch das gleiche Volumen, aber die Steuerausfälle wurden deutlich höher. Weil man diese Zahlen absolut verglichen hat, ist der Steuerkompromiss in unseren Augen aus der Balance. Das wollte ich noch einmal präzisieren. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Ziff. 12. Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Der Auftrag nach Ziffer 12 der Finanzkommission ist abzulehnen. Es geht hier darum, wir können ehrlich sein, dass wir auf ein Sparpakete zusteuern. Unsere Fraktion lehnt dieses Ansinnen ab. Wir können nicht bestreiten, dass wir im Budget und auch in einer gewissen Perspektive mit Defiziten zu rechnen haben. Wir wissen hier drinnen aber auch alle ganz genau, Corona ist ein Grund dafür. Ein weiterer ganz massgeblicher Grund dafür ist aber die Umsetzung der STAF-Vorlage. Ich möchte hier noch einmal betonen was auch Regierungsrat Mächler vorhin zu den Steuersenkungen gesagt hat. Wir haben massive Steuersenkungen, die sich nun für die Unternehmen im Jahr 2021 auswirken. Was wir hier feststellen, Etterlin-Rorschach hat es bereits ausgeführt, dass wird gegenüber den Werten, denen wir im Rahmen des Steuerkompromisses, den wir hier drinnen geschmiedet haben, einmal ausgegangen sind, dass wir gegenüber jenen Werten deutlich höhere Ausfälle zu bewältigen haben. Wir wissen, ein Teil dieser höheren Ausfällen ist damit begründet, dass die Steuereinnahmen bzw. die Gewinne der juristischen Personen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen haben, und dass wir quasi auf einer höheren Basis nun diese Steuersenkung machen. Aber das ist nicht der einzige Grund. Ein Grund dafür ist auch, dass uns die Regierung damals alte Zahlen präsentiert hat bzw. die Berechnungen auf der Basis der Jahre 2012, 2013 und 2014 gemacht hat, dies im Jahr 2018, als der Rechnungsabschluss 2017 bereits vorlag. Man hätte also damals selbstverständlich aktuellere Zahlen gehabt, um die Berechnungen zu machen und auch die Steuerausfälle zu prognostizieren. Warum wäre das wesentlich gewesen? Wir haben ja nicht einfach nur die Senkung der Steuerlast bzw. des Steuersatzes für juristische Personen beschlossen, sondern wir haben auch Ausgleichsmassnahmen getroffen und die Ausgleichsmassnahmen haben sich an diesem Betrag orientiert. An diesem Ausfall, den man uns damals prognostiziert hat. In der Vorlage hiess es wirklich, im Jahr 2021 sei mit diesen Steuerausfällen zu rechnen. Die sind nun deutlich höher und für uns befindet sich dieser Steuerkompromiss daher nicht mehr in einer Balance. Wir fühlen uns ganz ehrlich ein wenig über den Tisch gezogen. Aber die Steuersatzsenkung ist beschlossene Sache. Wir haben diese, wir haben die Ausfälle, die kommen nun, diese schlagen deutlich zu Buche. Wenn wir dieser Logik folgen, die uns die Regierung hier vorgezeichnet hat, dass die Ausfälle deshalb höher sind, weil die Gewinne in den vergangenen Jahren zugenommen haben, dann haben auch die Steuereinnahmen der juristischen Personen, das sehen Sie in den jeweiligen Rechnungen, deutlich zugenommen. Dies bedeutet wiederum, dass wir in den vergangenen Jahren wesentliche Steuererträge ins Eigenkapital einstellen konnten. Im Rahmen des Steuerkompromisses haben wir vereinbart, dass wir diesen mit Bezügen aus dem Eigenkapital finanzieren. Dies fordern wir hier nun auch ein, auch wenn die Ausfälle höher sind, so sind diesen auch deutlich höhere Steuereinnahmen vorausgegangen. In diesem Sinne lehnen wir einen Auftrag, der sagt, man dürfe keine Bezüge aus dem Eigenkapital vorsehen, entschieden ab. Er läuft unserer Vereinbarungen im Rahmen des Kompromisses zuwider. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission dem Antrag der Regierung bzw. der SP-Fraktion mit 81:30 Stimmen vor. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Die Finanzkommission stimmte Ziff. 9 auf dem gelben Blatt mit 11:3 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Wir sind für das Personal. Die 0,4 Prozent für die individuelle Lohnerhöhung bestreiten wir ja nicht. Uns ist es wichtig, dass das Personal im Kanton gefördert werden kann. Aber die strukturellen 0,4 Prozent, da sind wir für eine Kürzung. Wir wollen ja, dass der Staat die Aufgaben wahrnimmt, aber nur die Aufgaben, die er auch muss. Deshalb ist es wichtig, dass der Stellenausbau nicht einfach voranschreitet. Wir stehen hinter dem Personal, Nelo ist mit den 0,4 Prozent nicht gefährdet. Das Personal ist uns wichtig. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Die Anträge der SP-Fraktion und der Regierung sind abzulehnen. Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Es wurden schon genügend Argumente vorgebracht. Die FDP-Fraktion ist für eine moderate Steigerung der strukturellen Ausgaben. Die Regierung hat sowieso grosse Aufgaben, die strukturellen Defizite noch aufzuzeigen. Somit machen wir der Regierung einen Gefallen, wenn wir noch nicht auf 0,4 Prozent gehen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Ziff. 9. Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der Regierung bzw. SP-Fraktion ist abzulehnen. Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Der Antrag der Finanzkommission für den AFP ist moderat, erlaubt sehr wohl die Schaffung von neuen Stellen, aber mit dem nötigen Mass. In Anbetracht des prognostizierten Defizits des Kantons und mit Blick auf die wirtschaftlich schwierige Situation ist es wichtig, dass eine Personalpolitik betrieben wird, die nachhaltig finanzierbar ist. Wir sollten die Solidarität der Bevölkerung mit dem Staatspersonal in diesen Zeiten nicht überstrapazieren. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Struktur | Aufträge | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Struktur | Ziff. 3. Ergebnis | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 3 des KRB (Motorfahrzeugsteuerfuss) mit 112:0 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Struktur | Ziff. 2. Motorfahrzeugsteuerfuss | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der Finanzkommission dem Antrag der SVP-Fraktion mit 77:34 Stimmen vor. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Der gleichlautende Antrag wurde ebenfalls in der Finanzkommission gestellt. Er wurde den 115 Prozent gemäss Botschaft gegenübergestellt und es obsiegten die 115 Prozent. Der Antrag auf dem grauen Blatt wurde mit 10:5 Stimmen abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Thoma-Andwil: Ich kann nur staunen, wenn ich Huber-Oberriet, der tatsächlich, ich glaube es nicht, im Namen der FDP-Fraktion spricht. Bei einem Einzelvotum kann es ja einmal passieren, dass man ausrutscht, aber im Namen der FDP die Liberalen? Ich kann nur staunen über Ihre Aussagen als Fraktionssprecher. Es kommt mir eigentlich vor, wie bei einem Adventskalender. Man macht ein Türchen auf und fragt sich, ist man wohl erfreut oder ist man enttäuscht, oder ist man gar irritiert? Ich habe die FDP-Fraktion gehört, das Türchen ist aufgegangen und ich bin irritiert, nicht einmal enttäuscht sondern irritiert. Heute im «Tagblatt» auf der Titelseite: «FDP kämpft in den Städten ums Überleben». Ja Kunststück, kämpfen sie ums Überleben, man weiss ja nicht mehr genau, wo diese Partei steht, man hat keinen Plan. Sie müssen jetzt nicht noch mehr auf die linke Seite kippen, um damit Wähler in den urbanen Gebieten zu erhalten – das funktioniert nämlich nicht. Sie müssen eigentlich zu ihren Werten stehen. Bleiben Sie auf ihrem Weg, den Sie einmal eingeschlagen haben und kippen Sie nicht links und rechts. Ihre Wähler verdienen doch das zu bekommen, was Sie auch erzählen. Es ist bekannt, ich bin eigentlich ein hoffnungsloser Optimist. Irgendwie glaube ich noch ein bisschen an das Liberale, wobei das wahrscheinlich schon langsam in Naivität kippt, was auch meine Kolleginnen und Kollegen bestätigen. Warum habe ich die Hoffnung nicht verloren? Ich bin auf die Homepage der FDP Kanton St.Gallen gegangen. Die haben eine Resolution geschrieben datiert am 25. November 2020, das ist ja noch nicht solange her. Wobei ich sagen muss, zwischen 25. November 2020 und 1. Dezember 2020 sind immerhin sechs Tage vergangen, da ist es schon möglich, dass sich die Meinung der FDP-Fraktion ändern kann. Aber immerhin, in diesem Papier, das etwa eine Woche alt ist, ist eine Resolution der FDP die liberalen St.Gallen, und zwar haben sie eine Resolution ausgearbeitet mit dem Titel: «Liberaler Befreiungsschlag aus der Corona-Krise». Und die Liberalen haben darin nicht etwa wünsche aufgeschrieben, sondern Forderungen der FDP-Fraktion unter dem Titel «Steuern und Abgaben» fordern sie: «Die Vermögenssteuern sowie die Einkommenssteuer natürlicher Personen sind ab dem Jahr 2022 zu senken». Ja gut, jetzt müssen Sie mir mal erzählen, was genau der Unterschied ist zwischen 2021 und 2022. Wird es damit besser? Es ist jetzt der richtige Zeitpunkt die Weichen zu stellen, dass wir gemeinsam, die bürgerlichen Kräfte, hier eine Umkehr im Kanton St.Gallen einleiten. Ja gut, wie gehen wir jetzt weiter? Ich weiss nicht genau wo die FDP-Fraktion steht und ich meinte, es wäre langsam Erklärungsbedarf ihrerseits da, wollen Sie nun Ihre liberalen Grundsätze, die Sie mit diesem Papier grossmütig in Ihre Werbechannels verbreiten und ihre Wähler bewirtschaften. Ich erwarte, dass Sie das jetzt auch umsetzten, hier und heute in dieser Sessionen Ende 2021 zum Wohle ihrer Wählerinnen und Wähler und zum Wohle unseres Kantons St.Gallen. Ich erwarte eigentlich ein geschlossenes kräftiges Ja von der FDP-Fraktion. Ich bin sicher, es gibt auch noch einige vernünftige Mitglieder der CVP-EVP-Fraktion, dort sind auch noch bürgerliche Leute dabei. Es ist nicht mehr soviel, das ist so, aber es gibt noch einige, und darum hoffe ich, dass wir hier eine gesunde Ratsmehrheit für einen gesunden Kanton St.Gallen erhalten. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Sicher, die steuerliche Belastung in unserem Kanton ist gerade für den Mittelstand zu hoch und muss gesenkt werden. Da stimmen wir dem Vorredner Thoma-Andwil zu. Und auch die Regierung hat damals bei der zweimaligen Steuerfusserhöhung eigentlich auch so in Aussicht gestellt, dass mittelfristig wieder eine Steuersenkung vorgesehen wird. Doch mit Blick auf das hohe Defizit und die Unwägbarkeiten der Corona-Krise macht die Forderung nach einer Steuerfusssenkung zum aktuellen Zeitpunkt keinen Sinn, und sie hatte im übrigen wegen der schlechten Finanzperspektive schon im Februar kein Sinn gemacht, als SVP- und FDP-Fraktion die Steuerfusssenkung in Auftrag gaben. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Thoma-Andwil, beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Ziff. 2 Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «Der Staatssteuerfuss wird für das Jahr 2021 auf 110 Prozent festgesetzt.» Mit einer Ratsmehrheit wurde die Regierung unlängst eingeladen, eine Steuerfusssenkung auf 110 Steuerfussprozente im AFP zu prüfen. Die Regierung hat dies nicht als Auftrag aufgefasst, sondern einfach als Einladung welcher man offenbar nicht nachgehen muss – so geht das natürlich nicht. Die Ausreden, die dazu gefunden wurden, sind auch einfach, es ist immer das gleiche: Corona. Aber gut, nehmen wir dieses Argument, gerade in der jetzigen Zeit macht Steuersenkung Sinn. Wir unterstützen aktuell die Unternehmen nach unseren Möglichkeiten mit verschiedensten Massnahmen. Wir müssen zwingend auch die Bürger, die Steuerzahler entlasten, damit mehr im Portemonnaie bleibt und ist, um das Geld auch auszugeben. Die Unternehmen, die Wirtschaft und somit auch die Arbeitsplätze werden nachhaltig gesichert, wenn wieder konsumiert wird. Und konsumiert wird, wenn wieder Optimismus aufkommt und auch Geld vorhanden ist. Die Steuersenkung um rund 65 Mio. Franken, dieses Geld ist nicht verloren, im Gegenteil, dieses Geld ist dort eingesetzt, wo es am meisten Wirkung erzielt, nämlich im Wirtschaftskreislauf, im Konsum und in Aufträgen bei den Unternehmen. Damit die Unternehmen wir investieren und Löhne bezahlen können aus eigener Kraft, ist eine allgemeine Steuersenkung jetzt genau richtig. Es kann doch nicht sein, dass wir in dieser jetzigen Situation die Staatsquote ansteigen lassen und sich der Staat hinter der Mauer und dem Vorwand Corona verbarrikadiert und sichert. Durch die Regierung gibt es keinerlei Ideen oder Vorschläge, sich dem Auftrag des Parlamentes anzunehmen – das ist enttäuschend. Somit ist es klar, dann muss halt dieses Parlament, wir als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, direkt korrigierend und verbessernd eingreifen. Die Mehrausgaben für die Corona-Massnahmen werden mit dem besonderen Eigenkapital finanziert. Das ist Volksvermögen und eigentlich angedacht für Steuersenkungen. Ich frage Sie: wo ist der Beitrag des Kantons? Wo ist der Wille, unserer Regierung hier Hand zu bieten? Die Unternehmen kämpfen um das nackte Überleben und versuchen verzweifelt die Betriebe durch diese Zeit zu retten. Die Regierung machte aber keinerlei Anstalten selbst über die Bücher zu gehen und die Kosten nachhaltig in den Griff zu bekommen, damit die Steuersenkung auch nachhaltig ist. Die Rechnung 2020 wird um 148 Mio. Franken besser abschliessen als erwartet – das ist erfreulich. Dieses Geld sollte eigentlich bei den Bürgerinnen und Bürgern sein und nicht beim Staat in der Staatskasse. Wir können uns also eine Steuersenkung bereits zum jetzigen Zeitpunkt leisten und den Bürgerinnen und Bürgern jetzt einen kleinen Anteil, nämlich nicht einmal die Hälfte von 148 Mio. Franken zurückgeben. Es steht ihnen zu, wir haben nicht mit diesem Geld gerechnet, es sollte zurück in den Wirtschaftskreislauf. Ich persönlich freue mich selbstverständlich auf die Unterstützung der bürgerlichen Parteien, aber ich erwarte auch ganz besonders die Unterstützung der SP-Fraktion, welche hoffentlich nicht nur aus Staatsquotenverteidigungspartei in dieser Halle herumweibelt, sondern auch die normalen Bürgerinnen und Bürger vertritt. Dieser Antrag ist die richtige Antwort auf die aktuelle Situation. Dieser Antrag ist auch wegweisend für die zukünftigen Budgets der Regierung. Unterstützen Sie unseren Antrag zum Wohle des St.Galler Bürger und Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Struktur | Schlussanträge zum Budget 2021; 1. Staatssteuerfuss (mit Rechnungsabschnitt 5105) | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat gewährt den Sonderkredit «Werterhalt Sicherheitsfunknetz POLYCOM» mit 108:1 Stimmen bei 1 Enthaltung. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Struktur | Sonderkredit Werterhaltung Sicherheitsfunknetz POLYCOM | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat gewährt den Sonderkredit «Förderungsprogramm Energie 2021–2025» mit 103:2 Stimmen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Struktur | Sonderkredit «Förderungsprogramm Energie 2021–2025» | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat gewährt den Sonderkredit Ost – Ostschweizer Fachhochschule 2021–2022 mit 108:0 Stimmen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Struktur | Sonderkredit «OST 2021–2022» | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat gewährt die Darlehen an private Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung mit 105:0 Stimmen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Struktur | Darlehen und Sonderkredite; Darlehen an private Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Schwager-St.Gallen (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Diese neue SAK-Eignerstrategie, seit Jahren wurde sie uns in Aussicht stellt, seit Dezember 2019 liegt sie nun vor. Sie ersetzt jene aus dem Jahr 2009. Diese neue Eignerstrategie ist die buchstäbliche Maus, die der Berg bzw. die drei Kantonsregierungen geboren haben. Die Fraktion der Grünen ist entsprechend enttäuscht. Im Rahmen dieser Beratung kann unser Rat nur Kenntnis nehmen von diesem Mäuschen. Könnten wir aber Änderungen vornehmen, würde meine Fraktion einen Rückweisungsantrag stellen und dabei folgende vier Aufträge erteilen:
Ich möchte diese vier Anträge kurz begründen. Antrag 1, allgemeinen Bestimmungen: Die Eigentümerstrategie soll die Energiestrategie des Bundes nicht nur berücksichtigen, sondern diese schlicht und einfach umsetzen. Dies gilt auch für das CO₂-Gesetz, das vom Parlament im September dieses Jahres beschlossen wurde. Die Schweiz muss bis ins Jahr 2050 klimaneutral werden. In der Eignerstrategie findet sich dazu keine Silbe. Hier hätten wir den ersten Antrag gestellt. Antrag 2, Ziele der Kantone: Es ist richtig, dass es nicht Aufgabe der SAK sein kann, Subventionen, Fördermittel oder Vergütungen zu entrichten. Was sie aber sein muss und sein soll: fair. Fair im Umgang mit privaten Betreiber von Fotovoltaikanlagen. Gemäss einem Vergleich des Verbandes unabhängiger Energieerzeuger (VESE), der 30 grössten Energieversorger, fungiert die SAKmit einer Rückvergütung von 6,2 Rappen abgeschlagen auf dem letzten Platz. Dass es auch anders geht, beweisen die St.Galler Stadtwerke, hier werden bei privater Einspeisung von Solarstrom rund 12 Rappen und damit fast das Doppelte gutgeschrieben. Die Energiestrategie 2050 bedeutet Atomstrom durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Einspeisevergütungen sind ein erprobtes und erfolgreiches Fördermodell. Eine Verpflichtung zur angemessenen hohen Ausrichtung der Einspeisevergütung fehlt in den Grundsätzen der Eignerstrategie. Hier hätten wir den zweiten Antrag gestellt. Zum Punkt 5 der Grundsätze: Die SAK und mit ihr die beteiligten Kantone sind wie unter Punkt fünf erwähnt mit 12,5 Prozent an der Axpo Holding beteiligt und damit auch an den Atomkraftwerken Beznau 1, Beznau 2, Gösgen und Leibstadt. Das Eignerkapital der SAK beträgt aufgerundet 700 Mio. Franken. Eine Studie aus dem Jahr 2014 basierend auf Zahlen der eidgenössischen Finanzkontrolle, geht bei den anstehenden Entsorgungs- und Stilllegungskosten von 5 Mrd. Franken aus. Dies dürfte konservativ gerechnet sein. Die wahren Kosten liegen eher zwischen 10 und 20 Mrd. Franken. Nehmen wir aber die konservativ tiefe Zahl von 5 Mrd. Franken, dann haben die SAK und damit die Eigner einen ungedeckten Axpo-Kostenanteil für die Stilllegung der vier AKW's von 630 Mio. Franken zu tragen. Das Eignerkapital wäre damit nahezu aufgebraucht. Vor dem Hintergrund dieser hohen finanziellen Risiken wäre es angezeigt, sich schnellstmöglich von den Axpo-Beteiligung zu lösen. Weil dies nicht so einfach möglich ist, müssten die drei SAK-Kantone bei der Axpo darauf hinwirken, den Ausstieg aus der Atomenergie schnellstmöglich voranzutreiben. Nur so lassen sich noch höhere Kosten vermeiden, denn je länger die weitgehend veralteten Schweizer AKW's in Betrieb bleiben, desto höher werden die Gesamtkosten ausfallen. Der Grundsatz, des schnellstmöglichen Atomausstiegs gehört darum ebenfalls in die SAK-Eignerstrategie. Das wäre unsere dritter Antrag gewesen. Zum Punkt 4, Berichterstattung: Hier fehlen in der Eignerstrategie Aussagen, welche Erwartungen an die Berichterstattung bezüglich quantitativer Klimaziele erwartet werden. Auch die Massnahmen und erreichten Zwischenziele zur Veränderung des Energiemixes weg vom Atomstrom hin zu den erneuerbaren Energiequellen wäre aus unserer Sicht in der Berichterstattung zu dokumentieren. Leider können wir auch diesen vierten Antrag zur Abänderung der Eignerstrategie nicht zur Abstimmung bringen und wir nehmen in diesem Sinne enttäuscht Kenntnisse von der neuen Eignerstrategie. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Struktur | Berichterstattung betreffend Beteiligungs- und Eigentümerstrategie für die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme von der Berichterstattung der Regierung über Gebühren und Abgaben auf ökologischen Investitionen im Gebäudebereich reduzieren fest. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Struktur | Berichterstattung betreffend Gebühren und Abgaben auf ökologischen Investitionen im Gebäudebereich reduzieren | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Struktur | Erfüllung parlamentarischer Aufträge | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Ratspräsident stellt Kenntnisnahme vom Leistungsauftrag und Staatsbeitrag 2021–2022 der OST – Ostschweizer Fachhochschule fest. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat genehmigt den Leistungsauftrag des Zentrums für Labormedizin 2021 mit 90:0 Stimmen. [alle Formulierungen ergänzen mit Ziff. des KRB] | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Struktur | Zentrum für Labormedizin–Leistungsauftrag 2021 | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Struktur | Budget der Investitionsrechnung 2021 | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Struktur | Gesundheitsdepartement anschl leeren Sprecher einfügen! | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Ich lehne den Antrag der CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion ab, wie ich das bereits in der Fraktionssitzung getan habe. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag der CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion mit 54:53 Stimmen bei 5 Enthaltungen und Stichentscheid des Ratspräsidenten ab. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat Fässler: Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen. Wenn ich der Diskussion jetzt so zugehört habe, die nun doch mit einer ausserordentlichen Heftigkeit geführt wurde, könnte man auf die Idee kommen, der garantierte Lohnaufbau bei der Kantonspolizei während der Ausbildungsphase sei eine Erfindung des sozialdemokratischen Departementsvorsteher, die er jetzt natürlich bewahren will. Das ist überhaupt nicht so. Dieser garantierte Lohnaufbau geht zurück auf das Jahr 2005. Damals war meine Vorgängerin und heutige Bundesrätin Vorsteherin des Sicherheits- und Justizdepartementes und damals sah Sie sich mit dem Problem konfrontiert, dass innerhalb der Kantonspolizei für die Besetzung von Kaderstellen, die zunehmend auch anspruchsvoller waren, zu wenig Geld vorhanden war. Der Gang in den Rat und die Erhöhung der Personalkredite wurde nicht als gangbar eingestuft. Man hat daher dieses bis heute bestehende System eingeführt. Man hat bei der Kantonspolizei die Anfangslöhne gesenkt, die Anfangslöhne gesenkt und als teilweise Kompensation diesen garantierten Lohnaufbau eingeführt. Dies nur teilweise, weil ja für die Kaderstellen auch Mittel zur Verfügung gestellt werden mussten. Das war schon damals eine spezielle Lösung, dieser garantierten Lohnaufbau. Das hat es sonst tatsächlich nirgends gegeben, ausser in einer Ausbildungssituation, bei den Assistenzärztinnen und Assistenzärzten. Auch dort gibt es einen auf fünf Jahre beschränkten, garantierten Lohnaufbau während dieser Ausbildungsphase. Und es gibt diesen garantierten Lohnaufbau auch bei unseren Lernenden. Auch dort wird im Lehrvertrag festgehaltene, wer in welchem Lehrjahr was verdient. Es ist also eine spezielle Situation, die auch spezielle Regelungen nötig macht. Das Gleichbehandlungsprinzip besagt, dass Gleiches mit Gleichem und Ungleiches aber eben auch ungleich behandelt werden soll, und das ist die Situation bei der Kantonspolizei. Wir stehen bei der Kantonspolizei im Wettbewerb mit den umliegenden Korps. Wenn Sie die Anfangslöhne der umliegenden Korps anschauen. Im ersten Dienstjahr, Kantonspolizei St.Gallen 65'000 Franken, Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden 71'000 Franken, Stadtpolizei St.Gallen 70'000 Franken, also deutlich höhere Löhne. Wenn Sie dann das zweite Jahr anschauen: Kantonspolizei St.Gallen 72'000 Franken, Appenzell Ausserrhoden 77'000 Franken, Stadtpolizei 73'000 Franken, Thurgau 78'000, Appenzell Innerhoden 82'000 Franken, also 10'000 Franken mehr pro Jahr. Das sind die realen Zahlen und das ist die Realität auf dem Markt. Wir investieren bei der Ausbildung unserer Polizistinnen und Polizisten ziemlich viel Geld. Sie erhalten während dieser Schulzeit an der Polizeischulen auch einen Lohn. Wenn wir diese Mittel einfach dafür investieren, Polizistinnen und Polizisten auszubilden und sie dann abwandern, dann haben wir wahrscheinlich nicht etwas sehr Sinnvolles gemacht. Mit Nelo hat man diesen Automatismus, der auf acht Jahre festgelegt wurde, auf fünf Jahre reduziert, hat ihn auf das System reduziert, dass man auch am Kantonsspital bei den Assistenzärztinnen und Assistenzärzten kennt. Also man hat mit Nelo im Rahmen des Möglichen reagiert, mit Zustimmung des Personalamtes und auch mit Zustimmung der Personalverbände. Appenzell Ausserrhoden hat unverändert zehnjährigen garantierten Lohnaufbau, das ist einfach die Konkurrenzsituation. Und jetzt sagen Sie, das Geld stehe ja zur Verfügung, wir hätten ja 0,4 Prozent individuelle Lohnmassen, finanzieren Sie das doch bitte aus diesen 0,4 Prozent. Mit 0,4 Prozent bei eine Lohnsumme von knapp 90 Mio. Franken ergeben sich 380'000 Franken pro Jahr. Die Kantonspolizei benötigt mittel- und langfristig diese 300'000 pro Jahr um den Lohnaufbau zu finanzieren. Aktuell haben wir aber relativ viele Polizistinnen und Polizisten aufgrund des Korpsausbaus in diesem garantierten Lohnaufbau. Wir benötigen aktuell mehr als 400'000 Franken, um das zu finanzieren. Das wird zurückgehen, wenn der Korpsausbau abgeschlossen ist. Ich benötige also alles was an individuellen Lohnmassnahmen zur Verfügung steht, wenn es nach Ihnen geht, um diesen Lohnausbau zu finanzieren und ich habe dann einfach für die Anderen nichts mehr zur Verfügung. In der Vergangenheit hatten wird die komfortable Situation, dass es der Kantonspolizei nicht gelungen ist, alle neugeschaffenen Stellen tatsächlich mit qualifiziertem Personal zu besetzen. Die Kantonspolizei gibt nicht einfach Geld aus, das vom Rat bewilligt wurde, sondern nur dann, wenn sie eine sinnvolle Verwendung hat, wenn sie also Spezialistinnen und Spezialisten findet, die das Profil einer speziellen Stelle tatsächlich erfüllen. Wir hatten in den vergangenen Jahren immer wieder Überschüsse von 2 Mio. Franken Personalkredite bei der Kantonspolizei, die nicht ausgeschöpft wurden. Das hat dazu geführt, dass Ihr Rat laufend bei den Personalkrediten der Kantonspolizei gekürzt hat. Im Jahr 2018 hat man beschlossen, die neuen Stellen erst ab Mitte Jahr ins Budget aufzunehmen. Das war sogar eine Idee der Regierung, welcher der Rat dann gefolgt ist. Das bedeutet, dass der ursprüngliche Kredit um 800'000 Franken bei der Kantonspolizei reduziert wurde, weil wir damals schon im Korpsaufbau waren, hat und das im nächsten Jahr natürlich eingeholt. Wenn man in einem Jahr nur die Hälfte budgetiert und das dann im nächsten Jahr nicht korrigiert und die Leute über das ganze Jahr auf der Lohnliste stehen, dann fehlen natürlich die entsprechenden Mittel. Damit aber nicht genug, für das Jahr 2019 habe ich Ihnen 1,8 Mio. Franken Mehrkosten beantragt, die detailliert nachgewiesen und auch völlig unbestritten war. Ihr Rat hat dann diese beantragten 1,8 Mio. Franken einfach um 600'000 reduziert auf 1,2 Mio. Franken mit der Begründung, man hätte ja noch Luft, man brauche das Geld ja sowieso nie, also wird man es schon irgendwie schaffen. Das hat einigermassen geklappt, ich habe aber bereits damals darauf hingewiesen, dass uns das irgendwann einholt, und das wird bereits in diesem Jahr der Fall sein. Die Kantonspolizei wird ihren Lohnkredit um rund 1 Mio. Franken überschreiten, weil genau das eingetreten ist, was ich Ihnen in Aussicht gestellt habe , und was damals Kantonsrat Baumann auch ausdrücklich anerkannt hat. Er hat gesagt, man solle etwas mutig zur Sache gehen und wenn wir dann überschiessen, wenn es uns endlich gelinge die nötigen Stellen tatsächlich auch zu besetzen, dann gibt es dann einfach eine Überschreitung des Kredits, und diese Situation haben wir jetzt. Es wird noch eine schwarze Null geben, weil in meinem Departement andere Ämter ihre Kredite nicht voll ausschöpfen werden, aber spätestens im nächsten Jahr wird uns das einholen. Wenn Sie mich fragen, ob es denn keine Alternative gibt. Es gibt eine, die wurde auch schon skizziert. Wir müssten die Anfangslöhne wieder anheben, und dann kann ich problemlos mit ILM und Nelo gleich wie in den andern Ämtern agieren. Das bestehende System wurde im Jahr 2005 eingeführt. Damals wurde wurden die Anfangslöhne gesenkt. Es wurde im Gegenzug zugesichert, dass es einen garantierten Lohnaufbau geben wird, es verstösst gegen Treu und Glauben und jegliches rechtliches Prinzip, wenn man nun die Reduktion aufrechterhält und den Ausbau nicht finanzieren will. Ich bitte Sie, diesen Systemfehler jetzt zu korrigieren. Es besteht überhaupt keine Gefahr, dass das jetzt von anderen Ämtern kopiert wird. Bereits im Jahr 2005 gab es das nur bei der Kantonspolizei und im Kantonsspital und sonst nirgends, und es besteht überhaupt keine Veranlassung, dass man das jetzt unter Nelo verändern möchte. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Dürr-Widnau: Huber-Oberriet hat mich jetzt herausgefordert, wenn er sagt, 300'000 Franken sei nicht, wir sollen nicht so knausrig sein. Hier geht es Grundsatzfragen, die wir hier in diesem Rat klären wollen. Was glauben Sie, wenn Sie anfangen Ausnahmen zu machen, was dann passiert? Da kommen dann die nächsten Departement, das wird passieren. Und um das geht es ja vor allem, dies auch an die Adresse von Etterlin-Rorschach, die anderen Departemente stellen auch neue Leute ein. Wir hatten über gewisse Jahre die strukturellen Lohnmassnahmen 04. Auch diese Leute müssen eine Entwicklung machen und diese Departemente müssen das mit diesen 04 machen. Ein Departement hat laufend Ausnahmen, und da geht es wirklich um die grundsätzliche Diskussion, die wir führen wollen. Und wenn wir die Diskussion um die Personalaufwandsteuerung so nicht führen wollen, dann gehen wir doch wieder zum alten Modell über und sprechen wieder über die einzelnen Stellen – aber das wollen wir nicht. Die Regierung hat es in der Hand zu priorisieren und das entsprechend innerhalb der ganzen Verwaltung zu tätigen. Aber anscheinend möchte sie das nicht und deshalb muss dieser Rat entsprechend korrigierend eingreifen. Ich bitte Sie wirklich, diese Personalaufwandsteuerung beizubehalten und hier keine fortlaufende Abweichung zuzulassen, weil sonst werden Sie sehen, haben wir jedes Jahr solche Anträge und das gilt es zu vermeiden. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Huber-Oberriet: Es ist erstaunlich, wie viel Energie ein Kantonsrat für 300'000 Franken aufwerfen kann, wenn wir von einem Defizit von einer Viertelmilliarde sprechen. Ich glaube, wir sollten endlich abstimmen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag ist zuzustimmen. Wie Vorredner Dürr-Widnau bereits ausgeführt hat, bitten wir Sie im Sinne der Gleichheit und der Systemtreue, diesem Antrag zuzustimmen. Ich verstehe teilweise die Ausführungen von Schöbi-Altstätten, es kann aber nicht sein, dass ein Departement immer einen Sonderzug fahren kann. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen. Es ist schon erstaunlich, die Vorredner haben schon vieles erzählt. Die Polizei wurde durch unseren Kantonsrat hier aufgestockt. Wir haben gewusst, dass das nicht gratis sein kann. Es ist auch erstaunlich, dass Dürr-Widnau, anscheinend mehrere Jahre in der Finanzkommission, nichts gekannt hat von diesen 300'000 Franken. Es ist kein neues Modell, es ist immer wieder im Budget aufgetaucht. Ich möchte es kurz machen: Die Finanzkommission hat keinen Antrag gestellt auf dem gelben Blatt. Die FDP-Fraktion wird grossmehrheitlich dem Antrag der Finanzkommission, also nicht dem grauen Blatt folgen. Es macht keinen Sinn, die gute Polizei mit 300'000 Franken abzustrafen, das kann auch im Budget 2022 korrigiert werden. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Kto. 7250.301 (Kantonspolizei / Besoldungen). Dürr-Widnau, beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion und SVP-Fraktion im Konto 7250.301 eine Kürzung um Fr. 300'000.–. Der Präsident hat vergessen zu erwähnen, dass auch die SVP-Fraktion diesen Antrag mit unterstützt. Seit dem Budget 2018 wird in unserem Kanton die neue Personalaufwandsteuerung getätigt. Ein zentrales Element dieser Personalaufwandsteuerung ist die Steuerung des Wachstums des Sockelpersonalaufwands über eine Pauschale, bei der schlussendlich der Kantonsrat mitentscheiden kann, um wie viel die Lohnmassnahmen gesteigert werden dürfen. Das heisst, wir geben der Regierung eine Vorgabe und sie kann entsprechende Mittel priorisieren und einsetzen. Im Bereich der Polizei hat der Kantonsrat entschieden, die Finanzierung des Korpsausbaus separat zu tätigen, also nicht über den Sockelpersonalaufwand bzw. Sie sehen es auch in der Botschaft, diese 0,25 Prozent bzw. rund 1 Mio. Franken, das separat zu tätigen. Aber der Kantonsrat hat auch klar gesagt, dass zukünftige Lohnmassnahmen das Departement über diesen Sockelpersonalaufwand finanzieren muss bzw. über diese Pauschale. Jetzt beantragt die Regierung mit dem Budget 2021 von dieser Steuerung abzuweichen und den Lohnausbau nach Abschluss der polizeilichen Ausbildung mit zusätzlichen Mitteln ausserhalb der Pauschale zu finanzieren. Ich möchte im Namen der Antragssteller klar festhalten: Der Lohnausbau nach Abschluss der polizeilichen Ausbildung ist bei uns unbestritten. Was wir bestreiten, ist die Finanzierung, welche die Regierung beantragt. Die Akzeptanz der Personalsteuerung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern lebt davon, dass sie transparent ist, alle Departemente gleichbehandelt werden und schlussendlich die Spielregeln ebenfalls eingehalten werden. Mit diesem Antrag der Regierung wird das Gegenteil gemacht. Es wird eine Ungleichbehandlung beantragt. Dies kann nicht mehr verantwortet werden. Es ist jetzt an der Zeit, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den anderen Departementen spüren, dass aus dem Kantonsrat Stimmen laut werden, die dieses Vorgehen nicht mehr tolerieren. Es ist bereits der zweite Fall aus dem Sicherheits- und Justizdepartement, bei dem dies beantragt wird. Seit der Sitzung der Finanzkommission hat erfreulicherweise ein Stimmungsumschwung bei den bürgerlichen Kantonsrätinnen und Kantonsräten stattgefunden. Auch die sind nicht mehr bereit das einfach zu akzeptieren. Regierungsrat Fässler wird uns nachher mitteilen, dass wir diese Polizistinnen und Polizisten ja bestellt haben, und wir müssen aufgrund dieses Effektes schlussendlich diese Zusatzfinanzierung bewilligen, und er könne es nicht bewerkstelligen, die aus der Quote der individuellen Lohnmassnahmen zu finanzieren. Ja, Herr Regierungsrat Fässler, wir haben diese Polizistinnen und Polizisten bestellt, und ja, Sie können nicht allen Mitarbeitenden ihre Wünsche erfüllen. Es muss zwischen dem Machbaren und dem Wünschbaren getrennt werden. Aber das ist etwas, das draussen die Gewerbebetriebe und Unternehmen machen müssen, wenn sie überhaupt im Jahr 2021 Lohnerhöhung bezahlen können. Und die Finanzierung, das muss ich Ihnen als ehemals langjähriges Mitglied der Finanzkommission, um diese 300'000 Franken, ist absolut machbar. Die Besoldungskredite werden in der Regel nicht vollständig ausgeschöpft. Wie Sie sehen in der Begründung auf dem grauen Blatt, gibt es nebst diesen 0,4 Prozent noch andere Effekte, die man nutzen für den Lohnausbau nutzen kann. Das sind die Mutationsgewinne, da spricht man von rund 0,5 Prozent und ausserordentliche Leistungsprämien von 0,2 Prozent, dann sind wir bei 1,1 Prozent, die das Departement zur Verfügung hat. Bei einem Besoldungsbudget, und da erschrak ich, als ich mir die Zahlen angeschaut habe, von über 94 Mio. Franken, dies allein für die Kantonspolizei. Eine Steigerung um 3 Mio. Franken in diesem Budget 2021 gegenüber dem letzten Budget 2020. Ich habe noch die Zahlen aus dem Jahr 2015 angeschaut, Da haben wir noch 83 Mio. ausgegeben. Jetzt sind es 10 Mio. mehr und man will uns hier weismachen, dass diese 300'000 Franken nicht finanziert werden können. Das ist für mich unverständlich. Senden Sie ein klares Signal aus, unterstützen Sie das graue Blatt, weil wir müssen bei der Personalaufwandsteuerung Kante zeigen, konsequent bleiben ansonsten laufen uns die Kosten davon. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Struktur | Sicherheits- und Justizdepartement | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der der Finanzkommission dem Antrag der Regierung bzw. der SP-Fraktion mit 76:33 Stimmen vor. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Die Finanzkommission hiess den Antrag auf Streichung der 0,4 Prozent für den strukturellen Personalbedarf mit 9:5 Stimmern bei 1 Abwesenheit gut. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Die Anträge der Regierung und der SP-Fraktion sind abzulehnen. Aus unserer Sicht hätten die individuelle Lohnmassnahmen von 0,4 Prozent ebenfalls gestrichen werden müssen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Die Anträge der Regierung und der SP-Fraktion sind abzulehnen. Es wurde vorhin von Schöb-Thal erwähnt, wir haben alle dem AFP zugestimmt, das stimmt. Aber wir haben auch eine Steuersenkung beantragt, die von der Regierung auch nicht umgesetzt wurde. Die wirtschaftlichen Voraussetzungen lassen es nicht zu, den Staatsbetrieb noch zu erhöhen und die Stellen auszubauen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Schöb-Thal, beantragt im Namen der SP-Fraktion im Konto 5600.308 (Allgemeiner Personalaufwand / Pauschale Besoldungskorrekturen) festhalten am Entwurf der Regierung. Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen. Ich kann die Argumente von Suter-Rapperswil-Jona durchaus verstehen, berichtet aus ihrem Fokus heraus. Trotzdem möchte ich festhalten und nicht mehr ergänzend zu dem was ich auf dem grauen Blatt geschrieben habe, diese 0,4 Prozent strukturellen Wachstums, das ist ein Minimum, dass die Regierung die dringendsten personellen Bedürfnisse decken kann. Ein Minimum, um die wichtigsten Stellen zu besetzen. Sie haben es vorhin gehört, Regierungsrat Mächler hat eindrücklich geschildert, wie hoch das Begehren war. 4,1 Mio. Franke betrug der Umfang der Stellenbegehren im Kanton. 1,7 Mio. Franken können wir decken, also knapp 40 Prozent. Also ist das mit Nichten ein unaufhaltsamer Stellenausbau. Wir haben festgestellt, dass die 0,8 Prozent, die wir im AFP eingestellt haben, Sie alle hier drin haben dem zugestimmt, mit diesen 0,8 bzw. 0,4 Prozent für den strukturellen Stellenausbau können wir ein Minimum an dringendsten Personalstellen besetzen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Struktur | Finanzdepartement | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat Kölliker: Es ist so, dass dieser Vorstoss, der noch hängig ist, auf die Februarsession 2021 geplant ist. Er wird bald zugeleitet und dann werden wir das an der Februarsession beraten können. Das Ganze im Zusammenhang bleibt was ihre Fragen betrifft relativ klar. Ich wiederhole mich natürlich in diesen Ausführungen, wenn wir das Sonderpädagogikkonzept, das wir aufgesetzt und Sie einstimmig verabschiedet haben, nicht umsetzen, dann müssen wir uns nicht wundern, wenn die Schülerinnen- und Schülerzahlen im Bereich der Sonderpädagogik steigen, steigen und steigen. Das erklärt die höheren Zahlen. Wir werden im Februar oder dann allenfalls später, wenn wir das ganze evaluieren, wir wollen das ja evaluieren, das haben wir geplant, aber das sollte man dann seriös machen, aufzeigen können, was die Effekte sind von dem was wir im Zusammenhang mit Ihrem Vorstoss dann im Februar beraten werden. Aber ich kann nur einmal mehr beliebt machen, dass wir das, was wir ausgearbeitet haben, dieses Sonderpädagogikkonzept, vollziehen, und dann sollten wir den Effekt haben, dass diese Zahlen sich einpendeln und nicht einfach stetig weiter steigen. Mehr kann ich Ihnen im Moment dazu noch nicht sagen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Struktur | Bildungsdepartement | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Dürr-Widnau: Ich danke Regierungsrätin Bucher für die Ausführungen. Ich habe noch eine Zusatzfrage dazu. Einerseits habe ich jetzt gehört, dass Konzert und Theater St.Gallen einen Gewinn schreibt, aber was ich jetzt nicht gehört hat, um welche Beträge es sich handelt. Dazu würde ich gerne wissen um welchen Gewinn und in welcher Grössenordnung sich dieser befindet. Ich glaube, das ist auch wichtig zu wissen für diesen Rat. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Nur selten dürfen wir in dieser Zeit im Saal Besuch begrüssen, heute dürfen wir das. Wir dürfen die Spitzen unserer Gerichte begrüssen: Jürg Diggelmann, Präsident des Kantonsgerichtes; Stefan Zürn, Präsident des Verwaltungsgerichte sowie Marie Löhrer, Präsidentin des Versicherungsgerichtes. Herzlich willkommen bei uns im Saal. Ich erlaube mir in Folge dieser Tatzsache, die kurzen Budgetposten der Gerichte jetzt zu beraten, so dass die Dame und Herren nach wieder frei verfügen können. Ich hoffe, Sie sind einverstanden damit. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Regierungsrätin Bucher: Ich beantworte sehr gerne die Fragen von Suter-Rapperswil-Jona, die Sie mir freundlicherweise auch vorab schon zugestellt haben. Bei dieser Kulturunterstützung, das wurde schon korrekt ausgeführt, war von Beginn weg das Ziel, dass Bund und Kanton die notwendigen Instrumente sehr rasch zur Verfügung stellen können. Dies wurde dann noch umso dringlicher, als der Bund Mitte Oktober die neuen Kulturregelungen gestützt auf das Covid-Gesetz rückwirkend auf Mitte September in Kraft gesetzt hat. Die Instrumente der Ausfallentschädigung und die Beiträge an Transformationsprojekte müssen möglichst rasch zur Anwendung kommen, da war sich die Regierung ganz klar einig, um die weiterhin bestehenden negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie für die Kulturunternehmen abzumildern und Kulturunternehmen auch bei der Anpassung an die veränderten Verhältnisse, die Covid mit sich gebracht hat, zu unterstützen. Viele Kulturunternehmungen, wie Surber-St.Gallen erwähnt hat, haben wenig Vermögen, können nicht lange überleben und die Situation ist wirklich sehr schwierig und sehr ernst. Deshalb hat sich die Regierung entschieden, den Weg dieser dringlichen Verordnung zu wählen. Dieser Weg ist im Recht auch so vorgesehen, und vor allem war dieser Weg möglich, weil wir ja keine neuen Ausgaben beschlossen haben, das hat Suter-Rapperswil-Jona ebenfalls schon korrekt ausgeführt. Es wurden keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt, sondern es wird lediglich die Verwendung der bereits im Frühling gesprochenen Gelder über einen längeren Zeitraum erstreckt. Zudem wurde eine generell abstrakte, materiell gesetzliche Grundlage geschaffen, die für einen breiten Adressatenkreis die Voraussetzungen für gewisse staatliche Unterstützung schafft. Zudem sind die Massnahmen gestützt auf diese Verordnung klar befristet. Mir ist auch zu Ohren gekommen, und ich danke dem Präsidenten der Staatswirtschaftlichen Kommission, dass es dieses Gutachten gibt, und dass offensichtliche das Thema dieses gewählten Wegs der Regierung auch gestern im Präsidium ein Thema war. Die Regierung wird sich mit dieser Frage auf Wunsch des Präsidiums noch einmal befassen und dann darüber entscheiden, wie wir in dieser Frage weitergehen. Zu Konzert und Theater St.Gallen: Es ist richtig, dass Konzert und Theater St.Gallen für die Saison 2019/2020 einen Gewinn erwirtschaftet hat, wie übrigens andere hoch subventioniert Unternehmungen in der Schweiz auch. Gerade letzte Woche hat die «NZZ» berichtet, dass unter anderem auch das Opernhaus Zürich, das Schauspielhaus Zürich und das Theater diese paradoxe Situation haben, dass sie trotz des Lockdowns im Frühling einen Einnahmenüberschuss ausweisen. Wichtig zu sagen ist mir an dieser Stelle, dass Konzert und Theater St.Gallen keine Ausfallsentschädigung erhalten hat und damit keine ausserordentlichen Kantonsbeiträge beansprucht hat. Konzert und Theater St.Gallen hat Kurzarbeit beantragt, dazu waren sie auch verpflichtet, und sie haben diese Kurzarbeitsentschädigung erhalten, was lange Zeit nicht klar war. Der Gewinn ruht im Wesentlichen daher, dass einerseits Einsparungen im Betrieb während des Lockdowns umgesetzt werden konnten, und andererseits aus dieser Auszahlung der Kurzarbeitsentschädigung. Konzert und Theater St.Gallen hat sie richtigerweise dafür entschieden, diesen Gewinn sehr spezifisch für künftige coronabedingte Schäden und Ausfälle zurückzustellen. Es bleibt auch noch zu sagen, dass die Saison von Konzert und Theater St.Gallen jeweils von Herbst bis Sommer läuft. Entsprechend wurde auch die Jahresrechnung 2019/2020, auf die ich mich hier beziehe, kurz nach dem Lockdown abgeschlossen. Es werden aber auch in der aktuellen Saison 2021 zahlreiche coronabedingte Mehrausgaben und natürlich auch Mindereinnahmen anfallen. Würde man die Jahresrechnung per Ende Dezember abschliessen, würde sich ein völlig anderes Bild präsentieren. Zusammenfassend: Die gemachte Rückstellung wurde für coronabedingte Massnahmen gebildet und wird in der laufenden Saison auch dringend benötigt werden. Diese Rückstellungen erlaube es auch, dass Konzert und Theater St.Gallen bis auf Weiteres aus eigener Kraft die mit Covid-19 verbundenen Einbussen wettmachen kann. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Struktur | Departement des Innern | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Ratspräsident, stellt Eintreten auf beide Vorlagen fest. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat Mächler: Auf die Vorlagen ist einzutreten. Mit dem ersten Budget, dass ich Ihnen als Finanzchef vorlegen darf, zeichnet sich gegenüber den Vorjahren eine massgebliche Verschlechterung der finanziellen Grosswetterlage im Haushalt des Kantons St.Gallen ab. Für das Rechnungsjahr 2020 kann zwar noch mit einem sehr positiven Rechnungsergebnis gerechnet werden, das mit rund 150 Mio. Franken deutlich besser abschliesst als mit einem budgetierten Überschuss von rund 26 Mio. Franken. Im Budget 2021 führen jedoch hauptsächlich diverse ertragsseitige, aber auch aufwandseitig Effekte zu einem geplanten Defizit, welches Eigenkapitalbezüge unumgänglich macht. Das Budget 2021 weist bei einem Aufwand von 5,4 Mrd. Franken, einen Ertrag von 5,37 Mrd. Franken und somit einen Aufwandüberschuss von 32 Mio. Franken aus. In diesem Ergebnis enthalten sind Bezüge aus dem besonderen Eigenkapital von rund 40 Mio. Franken, sowie ein Bezug aus dem freien Eigenkapital von 175 Mio. Franken. Unter Berücksichtigung dieser Eigenkapitalbezügen sind die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten. Klammert man die Eigenkapitalbezüge aus, resultiert aber ein erheblicher operativer Aufwandüberschuss von rund 247,7 Mio. Franken. Diesem Ergebnis unterliegt ein unveränderter Steuerfuss von 115 Prozent. Dies entspricht zwar nicht dem Auftrag des Kantonsrates aus der Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplanes 2021–2023 (AFP) vom Februar 2020 den Staatssteuerfuss ab dem Budget 2021 auf 110 Prozent festzusetzen. Aufgrund der nach der Beratung des AFP eingetretenen Corona-Pandemie und der damit vollständig veränderten wirtschaftlichen Situation beantragt die Regierung auf eine Steuerfusssenkung zu verzichten. Dies heisst aber nicht, dass die st.gallischen Steuerzahler nicht in den Genuss und steuerlichen Erleichterungen kommen. Aufgrund der Steuerreform (Staf) und dem st.gallischen Steuerkompromiss kommen sowohl natürliche wie auch juristische Personen zu massgeblichen aber doch auch erheblichen Steuererleichterungen. Es ist auch nicht so, dass die Regierung den Auftrag des Kantonsrates nicht ernstgenommen hat. Aber seien wir doch ehrlich: Die deutlich veränderte wirtschaftliche Ausgangslage seit diesem Februar, die hohen Forderungen an die öffentliche Hand zur Bewältigung der Coronakrise und das operative Defizit von rund 250 Mio. Franken legen ziemlich eindeutig dar, dass eine Steuerfusssenkung von 5 Steuerfussprozenten keine weitsichtige Massnahme für eine nachhaltige Finanzhaushaltspolitik darstellt. Lassen Sie mich auf einige wesentliche Aspekte des Budgets 2021 eingehen: Der bereinigte Aufwand nimmt gegenüber dem Budget 2021 um 83,5 Mio. Franken oder 2,1 Prozent zu. Die Hauptgründe dafür liegen in der Zunahme der Abschreibungen von 46,6 Mio. Franken und im Anstieg der Staatsbeiträge um 37,8 Mio. Franken. Zudem ist auch der Aufwandanstieg beim Personalaufwand von 15,8 Mio. Franken für das bereinigte Aufwandwachstum verantwortlich. Zu beachten ist indessen, dass es sich teilweise um Sonderfaktoren bzw. für den Kantonshaushalt saldoneutrale Effekte handelt. Gemäss der Konjunkturprognosen vom Oktober 2020 geht das SECO im Jahr 2021 von einem Wirtschaftswachstum von 3,8 Prozent aus. Gleichzeitig wird jedoch für das Jahr 2020 ein BIP-Rückgang in derselben Höhe prognostiziert. Betrachtet über beide Jahre muss somit im Budget 2021 von einem Anstieg der Staatsquote ausgegangen werden. Hier muss man sich aber bewusst sein, dass die Prognoseunsicherheit bezüglich Konjunkturverlauf je nach Entwicklung der Corona-Pandemie sowohl für das Jahr 2020 als auch für das Budgetjahr 2021 aussergewöhnlich hoch sind. Zudem gilt es auch zu berücksichtigen, dass in wirtschaftlichen Krisen, wie wir sie heute haben, die öffentliche Hand heute die Aufgabe hat, antizyklisch zu wirken, um die wirtschaftlichen Effekte abzudämpfen. Ich erinnere an die Diskussion heute zu Beginn zur Härtefallregel. Da fordern jetzt alle vom Staat mehr Geld, was bedeutet, dass schlussendlich in unseren Büchern eine Aufwandsteigerung besteht. Deshalb erstaunt es mich manchmal schon, wie hier diskutiert wird, und wenn es dann um die Zahlenwerte geht, will man nicht wahrhaben, dass momentan der Staat mehr ausgibt. Aber zwischen etwas zu fordern und dann die Realität in den Zahlen zu sehen, ist mir bekannt, gibt es anscheinend immer einen Interpretationsspielraum. Verschiedene haben vielleicht auch die Konsequenzen nicht immer im Kopf oder man will die Konsequenz schlichtweg nicht wahrhaben – auch das gibt es. In der Konsequenz haben wir in der Tat ein Anstieg der Staatsquote. Das ist auch ein Resultat von dem, was Sie hier drinnen gefordert und beschlossen haben. Schlussendlich ist ein Budget immer die Konsequenz aus diesen Beschlüssen, aber in Franken und Rappen ausgedrückt und nichts anderes. Die negativen Auswirkungen dieser dynamischen Aufwandentwicklung werden durch wesentliche Abnahmen bei den Erträgen noch verstärkt. Insgesamt resultiert ein Ertragsrückgang von 4,7 Prozent. Der Nettoertrag aus den kantonalen Steuern liegt im Budget 2021 um 175 Mio. Franken oder 9,8 Prozent unter dem Niveau des Budgets 2020 Grund dafür sind die im Jahr 2021 vollständig wirkende Effekte aus der Steuerreform STAF, sowie Mindereinnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Beim Bundesfinanzausgleich nehmen die Netto-Ausgleichszahlung zugunsten des Kantons St.Gallen im Budget 2021 gegenüber dem Vorjahr um rund 54 Mio. Franken oder 12 Prozent ab. Der Personalaufwand nimmt gegenüber dem Vorjahresbudget um 15,8 Mio. Franken oder 2,1 Prozent zu. Im Sockelpersonalaufwand beträgt die Zunahme 6,8 Mio. Franken oder 1,6 Prozent. Diese Zunahme ergibt ist zum einen aus der vom Kantonsrat vorgegebenen Pauschale von 0,8 Prozent für individuelle Lohnmassnahmen und dem strukturellen Personalbedarf, den Mehrkosten für den Korpsausbau der Kantonspolizei im Rahmen des Berichts «Polizeiliche Sicherheit» sowie der Zunahme der drittfinanzierten Stellen um 1,9 Mio. Franken und zum anderen aus verschiedenen Sondereffekten. Unter Berücksichtigung sämtlicher Sondereffekte wird die Vorgabe des Kantonsrates zum Sockelpersonalaufwand eingehalten. Erlauben Sie mir, auf die Aufteilung der Pauschale und die verschiedenen Elemente darin kurz einzugehen: Gemäss Vorgabe des Kantonsrates im AFP 2021–2023 wird das Budget 2021 mit einer Pauschalen von 0,8 Prozent für individuelle Lohnmassnahmen und strukturelle Personalmassnahmen gerechnet. Allgemeine Lohnmassnahmen sind aufgrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation sowie der Teuerungsprognose keine vorgesehen. Unter Berücksichtigung der kantonsrätlichen Vorgabe sieht die Regierung vor, 0,4 Prozent für individuelle Lohnmassnahmen zu verwenden. Damit stehen für die Finanzierung des strukturellen Personalbedarfs ebenfalls 0,4 Prozent bzw. rund 1,7 Mio. Franken zur Verfügung. Durch die Departemente und die Staatskanzlei wurden insgesamt priorisierte Stellenbegehren im Umfang von 4,1 Mio. Franken eingereicht. Mit dem zur Verfügung stehenden Betrag können somit nur rund 40 Prozent der eingereichten Stellenbegehren finanziert werden, was die Zuteilung und Priorisierung entsprechend herausfordernd gestaltete. Die von der Finanzkommission beantragte Streichung des strukturellen Personalaufwandes von 0,4 Prozent erachtet die Regierung als nicht richtig. Dies aus folgenden Gründen:
Der mutmassliche Ertragsüberschuss für das laufende Jahr, der für das Jahr 2021 budgetierte Aufwandüberschuss von 32,1 Mio. Franken sowie der Bezug aus dem freien Eigenkapital von 175 Mio. Franken hat einen direkten Einfluss auf den erwarteten Bestand des freien Eigenkapitals. Dieses nimmt per Ende 2021 voraussichtlich auf rund 840 Mio. Franken ab. Das besondere Eigenkapital, das neue neben der Finanzierung von steuerlichen Entlastungen und der Förderung von Gemeindevereinigung auch für die Finanzierung von Corona-Massnahmen verwendet werden kann, wird Ende 2021 voraussichtlich knapp 287 Mio. Franken betragen. Daraus ergibt sich ein verwendbares Eigenkapital von voraussichtlich 1,1 Mrd. Franken. Der Kantonshaushalt konnte in den vergangenen Jahren konsolidiert und das Eigenkapital zum Glück gestärkt werden. Ende 2020 wird der Kanton St.Gallen daher über einen robusten Eigenkapitalbestand verfügen. Dies ist von grosser Bedeutung, da sich die finanzielle Situation mit im Budget 2021 und im Hinblick auf die kommenden Jahre deutlich verschlechtern wird. Wie eingangs erwähnt, sind insbesondere die schwierig zu beziffernden finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie, die ab 2021 vollständig wirkenden finanziellen Effekte aus der Umsetzung der Steuervorlage STAF, die Mindererträge aus dem Bundesfinanzausgleich und die diversen aufwandseitign Effekte, die Haupttreiber dieser Verschlechterungen. Mit dem Budget 2021 hat die Regierung auf ein sofortiges Massnahmenpaket verzichtet. Dies aufgrund der hohen Unsicherheiten bezüglich der wirtschaftlichen Erholung, der sich laufend verändernden gesundheitspolitischen Einschränkungen und dem Umstand, dass der vorhandene Eigenkapitalbestand einen gewissen finanzpolitischen Handlungsspielraum sicherstellt und die Finanzierung des Defizits im Budget 2021 erlaubt. Im Rahmen der Budgetbereinigung hat die Regierung gleichwohl verschiedene aufwandseitige Entlastungen in der Höhe von über 20 Mio. Franken vorgenommen. Sie unterstreicht damit die Wichtigkeit des haushälterischen Umgangs mit den Mitteln. Auch in der aktuellen Planung für die kommenden Jahre ist von weiteren hohen Defiziten auszugehen. Obwohl sich bei den Steuererträgen aufgrund der aktuell prognostizierten wirtschaftlichen Erholung eine mittelfristige Verbesserung abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist der solide Bestand an verwendbarem Eigenkapital von wesentlicher Bedeutung. Zum einen dient es der Finanzierung von coronabedingten finanziellen Massnahmen aus dem besonderen Eigenkapital, zum anderen können für einige Jahre konjunkturelle Defizite aus dem freien Eigenkapital finanziert werden. Strukturelle Defizite sind mittel- bis langfristig jedoch nicht aus dem Eigenkapital zu finanzieren. Die Regierung wird deshalb mit dem AFP 2020–2024 24 das Vorgehen für die Bewältigung der mittel- und langfristigen finanziellen Herausforderung aufzeigen und allfällige Schritte zur Konsolidierung der Kantonsfinanzen einleiten. Dies mit dem klaren Fokus, ein mögliches strukturelles Defizit zu beseitigen, um ein nachhaltiges Haushaltsgleichgewicht mittelfristig zu erwirken. Die Regierung unterstützt deshalb auch die Ziff. 12 der Finanzkommission. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten. Nach Jahren der Antragsüberschüsse, der Prosperität und der Konsolidierung, steuern wir nicht nur in finanzieller Hinsicht in unsichere Gewässer. Das vorliegende Budget mit ca. einer Viertel Milliarde Franken Defizit ist die Konsequenz aus coronabedingten Steuerrückgängen, den Mindererträgen durch die Unternehmenssteuerreform und durch die reduzierten Beiträge des Bundes aus dem Finanzausgleich. Die Regierung beantrag,t teilweise gestützt durch die Finanzkommission, einen Ausbau der Lohnsumme. Auch wenn ein Teil dieser Summe als Lohnerhöhung einzusetzen ist, erachten wir einen gezielten Ausbau Personal, in Bereichen, wo ein ausgewiesener Vollzugsrückstand zu bemängeln ist, also richtig. Die Kumulation der Negativeffekte führt zu tiefroten Zahlen in einer Zeit, wo wir uns in einer Gesundheitskrise und in einer wirtschaftlich äusserst angespannten Situation befinden. Wir Grünliberalen erachten es deshalb als richtig, dass die Regierung auf die gebildeten Reserven zurückgreift und im Budget 2021 kein Sparpaket vorsieht. Zum Glück hat der Kanton Eigenkapital und auch das besondere Eigenkapital. Man wird wohl nicht darum herumkommen, dieses in den nächsten zwei Jahren anzuzapfen. Aus Sicht der Grünliberalen gilt es aber sicherzustellen, dass man anschliessend wohl nicht 20 Jahre Zeit hat, das Eigenkapital wieder zu äufnen. Die nächste Rezession kommt bestimmt. Niemand weiss, wann und was die Ursachen dieser sein wird. In der Folge wäre es aus unserer Sicht wichtig, dass der Kanton spätestens 2024 wieder eine ausgeglichene Rechnung präsentieren muss und überdies bspw. die Nationalbankgelder zur Schuldentilgung bzw. Äufnung des Eigenkapitals einsetzen muss, damit man in der nächsten Rezession wieder Spielraum hat. In der Folge wird man aber trotzdem nicht darum herumkommen, alle Aufgaben bzw. dessen Umfang genau und detailliert anzuschauen. Besonders begrüsst die GLP den Sonderkredit zur Erstellung von Fotovoltaikanlagen auf kantonalen Hochbauten. Ein solcher Sonderkredit bzw. die Realisierung von Fotovoltaikanlagen ist längst überfällig. Dies nicht nur wegen der kantonalen Vorbildfunktion, sondern auch weil es wirtschaftlich sinnvoll ist, diese Investitionen zu tätigen. Etwas erstaunt sind wir über die Aussage, dass von den ursprünglich 53 Dächern gerade einmal elf weiterverfolgt werden sollen. Im Bericht der Regierung wird dies insbesondere mit einer vertieften Prüfung der Eignungskriterien und der Objektstrategien begründet. Wir wären hier froh und weiterreichende Informationen seitens der Regierung. Der Kredit ist mit Installationskosten von 2000 Franken pro Kilowatt Peak eher grosszügig bemessen. Es wäre deshalb wichtig, wenn mit dem noch verbleibenden Geld noch weitere Anlagen realisiert wird und könnte. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Etterlin-Rorschach (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Das Budget 2021 sieht gesamthaft kumuliert mit den Eigenkapitalbezügen einen Aufwandüberschuss von 250 Mio. Franken vor. Die wesentlichen Ursachen, die zu diesem vermutlich noch nie da gewesenen Defizit geführt haben, sind hausgemacht. Nur ein Drittel dieses Defizits, nämlich 86 Mio. Franken, ist auf damals nicht vorhergesehene Einnahmenausfälle aus der Corona-Krise zurückzuführen. Die restlichen zwei Drittel dieser Viertel Milliarde Franken sind im Wesentlichen auf den Ausfall aus dem Finanzausgleich des Bundes mit rund 53 Mio. Franken zurückzuführen – das war mindestens bekannt – und 115 Mio. Franken aus der Steuervorlage 17. Insgesamt kumulieren diese Einnahmenausfälle auf 272 Mio. Franken. Wenn man das gegenüberstellt, sieht man, dass die Rechnung ohne diese Sonderfaktoren an und für sich im Lot wäre. Politisch brisant ist die Fehleinschätzung der Ausfälle in der damaligen Botschaft zur Steuervorlage 17. Die Ausfälle wurden nämlich damals mit 77 Mio. Franken angegeben und betragen jetzt erstmalig effektiv sage und schreibe 50 Prozent mehr, nämlich 115 Mio. Franken. Es ist aus heutiger Sicht nicht nachvollziehbar, wie die Regierung die Bemessungsjahre 2012, 2013 und 2014 für diese Ausfallberechnungen heranziehen konnte. Es muss zwangsläufig interpretiert werden, dass die Ausfälle bewusst klein gerechnet wurden, um die Vorlage mehrheitsfähig zu machen. Das Argument, man habe stets die Vergleiche zur gescheiterten Unternehmenssteuerreform III (USR III) ziehen wollen, überzeugt wenig. Aus heutiger Sicht hätten in der Botschaft zur Steuervorlage 17 diese Ausfälle korrekterweise mit mindestens 100 Mio. Franken beziffert werden müssen. In den legendären Verhandlungen über die Steuervorlage 17 verhandelten die Parteien und weiteren Beteiligten auf der Basis von prognostizierten Ausfällen von insgesamt 67 Mio. Franken mit einer Gegenleistung der Wirtschaft für die Bevölkerung von 52 Mio. Franken. Es waren damals Kompensationsmassnahmen vorgesehen und auch umgesetzt worden mit den höheren Kinderzulagen, der Kredit über 5 Mio. Franken für die familienergänzende Betreuung und 10 Mio. Franken mehr für die individuelle Prämienverbilligung (IPV). Grundsätzlich bestünde aus diesen Vereinbarungen jetzt ein Anspruch auf zusätzliche Mittel für die Bevölkerung im zweistelligen Millionenbereich. Wir werden dazu in der Spezialdiskussion noch weitere Ausführungen machen. Aufgrund der umfassenden Berichterstattung und zahlreicher geänderter Parameter beantragt die Regierung richtigerweise einen Verzicht auf die Steuerfussreduktion von 5 Prozent. Wir sind der Meinung, es wäre in dieser Situation sogar unverantwortlich. 2021 wird ein sehr anspruchsvolles Ja sein, in vielen Belangen, und wir appellieren an alle Parteien, jetzt mit Besonnenheit finanzpolitische Beschlüsse zu fällen und auf extreme Forderungen zu verzichten. Es ist nicht der geeignete Zeitpunkt, um finanzpolitische Grundsatzdebatte zu führen und Sparpakete zu schnüren. Das kumulierte Eigenkapital des Kantons wird dies verkraften können. Für einen allfälligen Antrag auf Steuersenkung zeigen wir kein Verständnis und werden diesen Antrag ablehnen. Zum Personal: Der Personalaufwand ist vereinbarungsgemäss mit der vorgegebenen minimalen Pauschalen von 0,8 Prozent gerechnet. Insgesamt macht dies 3,5 Mio. Franken aus. Die gesamthaft erhöhte Quote beträgt 2,1 Prozent und ist begründet mit den ausgewiesenen strukturellen Personalbedarfsrechnungen, sowie mit dem Korpsausbau der Kantonspolizei. Nach wie vor stellt die Rekrutierung von geeignetem Fachpersonal in verschiedenen Departementen eine besondere Herausforderung dar. Das wird den Druck auf die Lohnpauschale weiterhin hochhalten und auch beim Spitalpersonal sind wir dezidiert der Meinung, das Applaus für deren Sonderleistungen nicht ausreicht. Insbesondere möchten wir betonen, dass die SP-Fraktion und die Personalverbände auf weitergehende Forderungen verzichten, unter der Voraussetzung, dass die 0,8 Prozent nicht bestritten werden. Nach unserem dafürhalten stellen die eingestellten Mittel das Minimum dar, damit das neue Lohnsystem «NeLo» überhaupt funktionieren kann. Wir erinnern daran, dass mit der Einführung von «NeLo» die unsäglichen parlamentarischen Debatten über einzelne Stellen oder halbe Stellen beendet werden sollten und man wollte, dass die Personalaufwandsteuerung auf eine neue solide Basis gestellt werden. Da seither nahtlos darüber debattiert wird, auf welchem Weg die minimalen Parameter für die Lohn- und Personalentwicklung weiter eingeschränkt werden sollen, das betrübt und stellt «NeLo» grundsätzlich in Frage. Wir werden in der Spezialdiskussion die Kürzung der strukturellen Lohnmassnahmen im Budget 2021 ablehnen, ebenso die Kürzung der Quoten für den strukturellen Personalbedarf um 0,2 Prozent im Aufgaben und Finanzplan. Zur IPV: Seit Jahren drängt die SP-Fraktion darauf, dass Familien und Alleinstehenden mit tiefen bis mittleren Einkommen von der zu hohen Krankenkassenprämienlast entlastet werden. Zentral war dabei die Vereinbarung zwischen den Parteien bei der Steuervorlage 17, dass der Kanton ab 2020 10 Mio. Franken mehr Mittel für die IPV bereitstellt. In der Spezialdiskussion werden wird dazu noch weitere Anliegen formulieren. Zur Covid-19-Pandemie und deren Kosten. Aktuell belaufen sich die kumulierten Ausgaben wegen der Pandemie zu Lasten des besonderen Eigenkapitals auf ca. 88 Mio. Franken. Dazukommen nun noch die vom Finanzdepartement geschätzten Steuerausfälle über 86 Mio. Franken für 2021. In der Spezialdiskussion werden wir unsere Vorstellung für die Finanzierung dieser Ausfälle konkretisieren. Zusammenfassend plädieren wir dafür, das Budget 2021 in der Version der Regierung zu genehmigen. Zum in der Budgetvorlage integrierten Geschäft über den Sonderkredit über Fotovoltaik wird Schmid-St.Gallen das Wort ergreifen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Fäh-Neckertal (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Das Budget 2021 rechnet nach den Korrekturen in der Finanzkommission mit einem operativen Rechnungsergebnis von 242 Mio. Franken minus. Gegenüber dem Budget 2020 ist das eine Verschlechterung von ca. 267 Mio. Franken und gegenüber der mutmasslichen Rechnung 2020 und 452 Mio. Franken. Die Rechnung 2020 wird also wie in den Vorjahren massiv besser ausfallen als budgetiert. Ich gehe davon aus, dass dies auch im nächsten Jahr so sein wird. 2020 können wir mit den prognostizierten Gewinn das Eigenkapital noch einmal erhöhen. Das verwendbare Eigenkapital beträgt per 31.12. mutmasslich. 1,34 Mrd. Franken. In der Vergangenheit wurde immer betont, dass in guten Zeiten für schlechte Zeiten gespart werden muss. Nun haben wir eine dieser schlechten Zeiten. Unserer Meinung nach macht es deshalb wie von der Regierung vorgeschlagenen Sinn, auf das Eigenkapital zurückzugreifen. Ein Sparpaket zulasten der schlechter Gestellten in unserem Kanton und des Personals ist nicht angesagt. Gerade in der jetzigen Zeit wäre das der falsche Weg und würde den Konsum noch mehr dämpfen. Vielmehr sollte der Staat vorgesehene Investitionen vorziehen. Es wäre auch ein schlechtes Zeichen nach den massiven Steuersenkungen für Unternehmen, welche uns gegenüber der mutmasslichen Rechnung 2020 Mindereinnahmen von 115 Mio. Franken bringen. In der Botschaft der Regierung und im AFP war noch von viel geringeren Ausfällen die Rede. Das Volumen der individuellen Prämienverbilligung (IPV) bewegt sich einmal mehr am unteren Rand der Vorgaben. Viele Familien in schwierigen Situation auf zusätzliche Mittel angewiesen. Nicht nur Firmen sind betroffen und diese unterstützen wir, auch die Familien hätten dringend etwas zugute. Diese zusätzlichen Mittel könnten wir ihnen mit höheren IPV-Beiträgen auf einfache Weise zukommen lassen. Richtig ist aber vor allem auch, dass die Eckwerte für den Bezug des IPV so festgelegt werden, was das Budget auch ausgeschöpft wird. Wenn wir die wesentlichen Verschlechterungen gegenüber dem Budget 2020 anschauen fällt auf, dass diese sich fast ausschliesslich auf der Einnahmenseite befinden. 175,7 Mio. Franken weniger Steuereinnahmen, ein wesentlicher Teil davon durch die STAF, wie wir schon vorher gehört haben, aber auch durch eine Entlastung bei der Grundstückgewinnsteuer und ein Teil natürlich auch aufgrund von Corona. Der Personalaufwand steigt gegenüber dem Budget 2020 um 2,1 Prozent bzw. knapp 16 Mio. Franken. Das tönt nach viel. Alleine 9 Mio. Franken betreffen aber das Volkswirtschaftsdepartement und dort vor allem die Arbeitslosenversicherung. Ein grosser Teil dieser Kosten wird vom Bund zurückerstattet. Weitere 4,7 Mio. Franken fallen im Sicherheits- und Justizdepartement an, teilweise begründet durch den Korpsausbau der Polizei, der danach aber abgeschlossen sein wird. Weitere Erhöhungen haben ebenfalls mit der Corona-Krise zu tun, so z. B. beim Gesundheitsdepartement. Alles in allem ist es ein moderater Anstieg, der verkraftbar und auch nötig ist. Wir gehen davon aus, dass die Verwaltung verantwortungsvoll mit den Steuergeldern umgeht und mögliches Sparpotential auch ausnutzt. Wir werden uns gegen den Kürzungsantrag der Finanzkommission beim Personal wehren. Gerade heute haben wir über die Härtefallmassnahmen diskutiert. Da ist ja logisch, dass die Ausgaben steigen werden und wenn nicht jetzt in der Krise ist es ganz klar, dass die Staatsquote steigt. Aber wenn wir um 30 Franken pro EL-Bezüger diskutieren müssen und einen grossen administrativen Aufwand verursachen, wie von Suter-Rapperswil-Jona vorgeschlagen, wird die Verwaltung auch nicht weniger belastet. Ebenfalls Gegenstand dieser Eintretensdiskussion ist der Sonderkredit zur Erstellung und Fotovoltaikanlagen auf kantonalen Hochbauten. Wir nehmen erfreut von diesem Antrag Kenntnis. Da der überwiegende Teil des Stroms gleich selber genutzt werden kann, sparen wir Energiekosten ein, sodass am Ende sogar mehr übrig bleibt, als wir investiert haben. So schlagen wir gleich mehrere Fliegen auf einmal. Der Kanton nimmt seine Vorbildfunktion wahr und investiert in erneuerbare Energie und spart erst noch Geld dabei. Wir freuen uns auf weitere solche Projekte auf Neubauten, im Hochbau, aber auch an Strassen usw. Wir sind für Eintreten auf das Budget, behalten uns aber vor, dieses abzulehnen und uns zu enthalten, falls wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorschlag der Regierung gemacht werden. Zu den einzelnen Anträgen würden wir uns zu gegebener Zeit äussern. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Huber-Oberriet (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Freude herrscht bei uns in der Fraktion, beim mutmasslich sehr guten Abschluss der Rechnung 2020. Diese Freude wird jedoch schnell wieder getrübt und dunkle Wolken ziehen auf, wenn wir das Budget 2021 betrachten. Wir danken der Regierung, dem Finanzdepartement und der gesamten Verwaltung für die sehr umfangreiche Aufarbeitung der Kennzahlen und den dazugehörenden Informationen. Obwohl sich die Regierung bei der Budgetierung an die Vorgaben des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) gehalten hat, gerät unser Finanzhaushalt in eine schwierige, sehr schiefe Lage. Uns allen war bewusst, dass die Steuerreform Auswirkungen zeigen wird, jedoch fallen diese grösser als prognostiziert aus. Nebst den Mindereinnahmen aus dem Bundesfinanzausgleich sowie verschiedenen aufwandseitigen Effekten hat sich der Coronavirus unter uns gesellt und fordert von uns allen sehr viel ab, nicht nur finanziell. Nicht in Vergessenheit geraten darf auch die grosse finanzielle Schieflage unserer Spitallandschaft, welche uns in Zukunft noch besonders fordern wird. Auf ein sofortiges Sparpaket hat die Regierung verzichtet. Nach der aktuellen Finanzplanung wird die jedoch in den kommenden Jahren ebenfalls mit sehr hohen Defiziten gerechnet. Es liegt nun an uns – Kantonsrat, Regierung und Verwaltung – das entfachte Strohfeuer, nicht in einen Flächenbrand ausufern zu lassen, ansonsten wird unser Eigenkapital in Kürze in Rauch aufgehen. Die Folgen daraus wären dann Steuererhöhungen und Sparpakete. Das wollen wir alle nicht. Obwohl die Regierung eingeladen wurde, für das Budget den Steuerfuss von 115 auf 110 Steuerprozent zu senken, ist sie diesem Auftrag nicht gefolgt. Auch die auch die FDP-Fraktion war eine der Parteien, welche diese Forderung an die Regierung stellte. Dieser Auftrag wurde jedoch erteilt, als von der Corona-Krise noch nichts zu spüren war. Mit einer Steuersenkung um 5 Prozent würde es Eigenkapital nochmals und zusätzlich 65 Mio. Franken sinken, was nicht tragbar wäre, bei diesem hohen Defizit. Seitens der FDP-Fraktion wird deshalb der Ungehorsam der Regierung in Bezug auf die Steuersenkung einmalig akzeptiert. Obwohl wir ein gewisses Verständnis gegenüber der Regierung haben, verlangen wir, dass künftig seitens der Regierung dem Kantonsrat ein entsprechender Antrag um eine Nicht-Steuersenkung gestellt wird. Die finanzielle Situation des Kantons wird vor allem geprägt durch die strukturellen und konjunkturellen Defizite, beeinflussen können wir nur das strukturelle. Die Finanzkommission streicht deshalb den strukturellen Personalpersonalbedarf von 0,4 Prozent des Sockelpersonalaufwandes, was von der FDP-Fraktion grossmehrheitlich unterstützt wird. Die Finanzkommission hat die Zeichen der Zeit erkannt und der Regierung verschiedene Aufträge mit finanzpolitischer Weitsicht erteilt, was seitens unserer Fraktion sehr begrüsst wird. Besonders wichtig ist der Auftrag im Hinblick auf den AFP 2020/2024 und das Budget 2022 wo aufgezeigt wird, wie das strukturelle Defizite, das im Kanton sehr hoch ist, zukünftig abgebaut werden kann, ohne Steuerfusserhöhungen und ohne jährliche Bezüge aus dem Eigenkapital. Die FDP-Fraktion folgt den Anträgen der Finanzkommission grossmehrheitlich. Weitere Inputs und Bemerkungen werden in der Spezialdiskussion eingebracht. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Zum vorliegenden Budget 2021, in welchem der bereinigte Aufwand gegenüber dem Vorjahr ein weiteres Mal um 83,5 Mio. Franken zugenommen hat, nehmen wir wie folgt Stellung: Mit Ernüchterung nimmt die SVP vom Budget 2021 des Kantons St.Gallen mit einem operativen Defizit von rund 250 Mio. Franken und Nettoinvestitionen von knapp 290 Mio. Franken Kenntnis. Trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie können wir das uns vorgelegte Budget nicht nachvollziehen. Vor diesem Hintergrund zeigt die SVP Unverständnis über die Zunahme des bereinigten Aufwandes von 2,1 Prozent und die einmal mehr steigende Staatsquote. Dies ist angesichts der aktuellen Abschätzungsentwicklung inakzeptabel. Hier hätten wir ein klares Zeichen der Regierung erwartet, und zwar finanzpolitische Sofortmassnahmen. Die Nichtumsetzung der Steuersenkungen sehen wir als klare Auftragsverweigerung. Die SVP fordert seit Jahren, dass die Ausgaben dringend gesenkt werden müssen, doch das Gegenteil ist geschehen. Es werden immer wieder zusätzliche Ausgaben beschlossen: Theater St.Gallen, Individuelle Prämienverbilligung (IPV), Pensionskasse, Personalkosten usw. Zudem hat die SVP in den letzten Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass sich die Steuererträge, die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank und der Nationale Finanzausgleich nicht mehr in diesem Ausmass erhöhen werden. Die SVP fordert deshalb von der Regierung, dass sie nachhaltige Massnahmen aufzeigt, einbringt und umsetzt, um dem ungebremsten Ausgabenwachstum und der steigenden Staatsquote entgegenzuwirken. Denn so kann ist nicht mehr weitergehen. Die von der Regierung angedeuteten Schritte zur Bewältigung der mittel- und langfristigen finanziellen Herausforderungen und die Massnahmen zur Konsolidierung der Kantonsfinanzen müssen vorgezogen werden. Die SVP ist mit der Regierung einverstanden, dass strukturelle Defizite mittel- und langfristig nicht aus dem Eigenkapital finanzierbar sind. Wir möchten klar festhalten, dass eine Steuererhöhung für uns keine Option darstellt. Auch ein derzeitige, auf den ersten Blick komfortables, Eigenkapital von über 1,3 Mia. Franken darf nicht über die herausfordernde Zukunft hinwegtäuschen. Jetzt ist der Kanton gefordert, weiss ich selbst zu sparen und eine Effizienzsteigerung umzusetzen, also nicht einfach ein Sparpaket auf Kosten anderer. Denn sehen wir, in welcher Situation sich die Spitäler befinden, kann das Eigenkapital schneller weg sein, als gedacht. Die SVP ist der Ansicht, dass es nun an der Zeit ist, aus Solidarität zur Bevölkerung ein Zeichen zu setzen. Im Antrag der Finanzkommission, die strukturellen Lohnmassnahmen zu streichen, sehen wir einen Kompromiss, den wir unterstützen, denn aus unserer Sicht sollte bis auf weiteres ein Verzicht auf jeglichen individuellen und generelle Lohnmasse gesprochen werden. Dies würde auch die Wirtschaft widerspiegeln, denn kaum ein Betrieb, schon gar nicht ein Unternehmen mit hohem Defizit, wird in der heutigen Situation Lohnerhöhungen vornehmen oder ankündigen. Die SVP macht sich weiterhin sehr grosse Sorgen um die finanzielle Situation des Kantons St.Gallen und unterstützt die Anträge der Finanzkommission. Auf weitere Punkte gehen wir in der Detailberatung ein. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Das Budget 2021 ist ein schwieriges. Das Defizit von rund 250 Mio. Franken ist so riesen gross, dass einem fast die Lust vergeht, genauer hinzuschauen. Rasch ist man versucht, die Gründe für das Defizit einfach auf die epochale Corona-Krise zu schieben. Verbunden damit ist das Prinzip Hoffnung, dass das Defizit dann schon wieder verschwindet, wenn die Corona-Krise vorbei ist. Dabei wissen wir alle hier im Saal ganz genau, dass dem nicht so sein wird. Und ebenso rasch ist man versucht, als Mitglied dieses Rates einfach den Kopf in den Sand zu stecken und gar nicht mehr den Anspruch zu haben, das Budget auch im Kleinen zu verbessern. Denn ein Defizit in dieser Grössenordnung bringt man ohnehin nicht weg – jedenfalls nicht in dieser letzten, der parlamentarischen Phase. Seitens der CVP-EVP-Fraktion sind wir bemüht, Beides nicht zu tun. Wir schieben die Verantwortung für das hohe Defizit nicht leichtfertig auf die Corona-Krise, die dann schon irgendwann wieder vorüber geht. Und wir schauen auch dort genau hin, wo wir den Staatshaushalt nicht auf einen Streich ins Lot klopfen können. In dieser Feststellung kommt auch eine leichte bis grössere Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass sich die Regierung nicht etwas mehr Mühe gegeben hat beim Budget. Weder werden Sofortmassnahmen präsentiert, um der argen finanziellen Schieflage zu begegnen, noch wird aufgezeigt, wie die Regierung weiter vorzugehen gedenkt. Beides hätten wir erwartet. Die Regierung aber präsentiert über weite Strecken ein Courant-Normal-Budget und hofft, dass sich die Finanzen dann schon einrenken, bevor unser Eigenkapitel ganz aufgebraucht ist. Hier erwarten wir von der Regierung mehr Führung, mehr zähe Diskussionen und definitiv mehr, als nur den kleinsten Nenner von sieben Departementsvorsteherinnen und Departementsvorstehern. So sind wir denn froh, dass wenigstens die Finanzkommission einigermassen getan hat, was sie noch tun konnte. Sie bremst ein wenig beim unaufhörlichen Stellenwachstum in der Verwaltung, sie bittet die Regierung, befristete Stellen auch wirklich zu befristen, sie möchte wissen, welcher Teil des Defizits strukturell ist und sie möchte bei jenen Institutionen, die Subventionen vom Kanton erhalten, darauf achten, dass sie die Corona-Krise nicht dazu nutzen, um sich zu bereichern. Wenn Sie das hören darf man sich zurecht fragen, warum dies alles nicht schon von der Regierung vorgeschlagen worden ist. Zur Corona-Krise: Die Regierung hat hier vieles richtig gemacht. Sie hat rasch reagiert und dafür auch das Portemonnaie weit geöffnet. Stand heute wurden 80 Mio. Franken gesprochen – seien es Kredite, seien es – und das ist betreffend Fehlanreizen weit problematischer – à-fonds-perdu-Beiträge. Wir haben damit vor allem die Spitäler und die Kultur unterstützt. Aber auch Gastgewerbe, Tourismus- und Hotelbranche, der öV oder die Olma konnten von den finanziellen Massnahmen des Kantons profitieren. Das ist grundsätzlich richtig und wichtig – und es wird noch einiges hinzukommen müssen. Doch seien wir nicht blauäugig. Der staatliche Geldsegen schafft auch Probleme, die uns später einholen werden. Dabei meine ich nicht nur, dass unsere Bevölkerung dereinst einen happigen Scheck zur Deckung der Kosten präsentiert bekommt. Nein, es geht auch darum, dafür zu sorgen, dass nicht einfach Geld verteilt wird, sondern dass das viele Geld auch tatsächlich an den richtigen Ort gelangt. Seien wir deshalb bei aller Dringlichkeit auch vorsichtig. Handeln wir auch in der Krise bedacht, redlich und mit Augenmass. Lassen wir uns nicht durch gut vernetzte Lobbygruppen unter Druck setzen. Es darf nicht sein, dass es einfach darum geht, die Gelegenheit zu ergreifen, um Geld in die eigenen Kanäle zu lenken. In diesem Zusammenhang darf man sich schon auch fragen, ob z.B. die Gelder für die ohnehin schon defizitären Kantinen von Mittelschulen und Berufsfachschulen wirklich etwas mit Corona zu tun haben. Oder ob es sachgerecht ist, den EL-Bezügern, statt Masken gratis abzugeben, Geld zu verteilen in der Hoffnung, dass sie es auch tatsächlich für Masken verwenden. Oder was, wenn sich tatsächlich bestätigen würde, dass es Kulturinstitutionen gibt, die aufgrund der Corona-Massnahmen Gewinne in Millionenhöhe schreiben, während andere Institutionen um ihr wirtschaftliches Überleben kämpfen. Ich bin nicht sicher, ob die Regierung das Parlament und die Bevölkerung noch mit im Boot hat, wenn sie es übertreibt beim Verteilen des Corona-Geldes. Hier werden wohl dereinst unsere Aufsichtskommissionen gefordert sein, ganz genau hinzuschauen. Denn eines ist klar: Wenn die Regierung in all diesen Fragen den Kantonsrat draussen haben will, dann trägt sie auch die volle Verantwortung für ihre Entscheide – auch für ihre Fehlentscheide. Zurück zum Defizit von einer Viertelmilliarde Franken: Das Defizit lässt sich nur zum Teil durch die Corona-Krise erklären. Hinzu kommen die – vom Kantonsrat bewusst in Kauf genommenen – Einnahmenausfälle infolge der STAF-Umsetzung. Und natürlich ist da das Minus beim Bundesfinanzausgleich. Schliesslich aber das Aufwandwachstum: Es ist ungebremst und beträgt auch diesmal wieder mehr als 2 Prozent. Klar, dass damit die Staatsquote einen ordentlichen Sprung machen wird. Klar, dass das nicht nachhaltig finanzierbar ist. Damit sind wir beim strukturellen Defizit, das uns noch viel Kopfzerbrechen bereiten wird. Auch die Staatsbeiträge steigen erneut. Die vom Kantonsrat beschlossene Bremse scheint nicht zu genügen. Beim Personalaufwand will die Regierung die Zeichen der Zeit schlicht nicht sehen. Und dabei spreche ich nicht von Nullrunden, wie sie reihum in anderen Kantonen beschlossen werden. Und zuletzt die Investitionen: Dass unser Kanton Investitionen braucht, ist völlig klar. Doch die aktuelle Abschreibungslast droht uns finanziell schlicht zu überfordern. Schade, dass die Rufe aus Finanzkommission und Kantonsrat nach Priorisierung und Staffelung der Investitionen nicht gehört worden sind. Und kommen Sie mir bitte nicht mit dem Märchen von der «antizyklischen» Ausgabenpolitik. Noch nie hat die antizyklische Ausgabenpolitik funktioniert, und noch nie haben jene, die das fordern, den Tatbeweis erbracht, dass sie in den Boomjahren finanzpolitische Zurückhaltung üben. Jene, die eine antizyklische Ausgabenpolitik fordern, wollen in Wahrheit nichts anderes als einen kontinuierlichen Staatsausbau – von «zyklisch» keine Spur. Die Folge ist, dass die Schuldenbremse mit dem vorliegenden Budget nur dank massiver Bezüge aus dem Eigenkapital eingehalten werden kann. Erstmals seit Jahren beziehen wir Mittel aus dem Eigenkapital: 40 Mio. Franken aus dem besonderen, 175 Mio. Franken aus dem freien Eigenkapital. Das in den letzten Jahren mühsam aufgebaute Finanzpolster des Kantons wird also nun in atemberaubendem Tempo wieder heruntergefahren. Zum Schluss noch dies: Heute spreche ich zum letzten Mal als Mitglied der Finanzkommission zu Ihnen. Nicht alle werden unglücklich darüber sein, ich übrigens auch nicht. Zu gerne hätte ich nach sechs Jahren eine positivere Bilanz gezogen. Doch die Politik ist ja bekanntlich nichts für Schönwetterpiloten. Ich bitte Sie namens der CVP-EVP-Fraktion, den Anträgen und Aufträgen der Finanzkommission sowie den überfraktionellen Anträgen zuzustimmen. Mehr dazu in der Spezialdiskussion. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |
1.12.2020 | Wortmeldung | Hartmann-Walenstadt, Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Finanzkommission hat auftragsgemäss am 11. und 12.November 2020 das Budget 2021 beraten, nachdem in den einzelnen Subkommissionen vertiefte und zum Teil intensive Diskussionen auf Stufe Departement mit den jeweiligen Generalsekretären und weiteren Mitarbeitern aus der Verwaltung stattgefunden hatten. Auskünfte erteilten an diesen beiden Tagen sämtliche Mitglieder der Regierung, der Staatssekretär, sowie der Generalsekretär der kantonalen Gerichte. Das von der Regierung vorgelegte Budget 2021 weist in der Erfolgsrechnung bei einem Aufwand von 5,403 Mrd. Franken und einem Ertrag von 5,371 Mrd. Franken einen Aufwandüberschuss von 32,1 Millionen Franken aus. Klammert man die geplanten Bezüge aus dem besonderen und freien Eigenkapital von insgesamt 215,6 Mio. Franken aus, resultiert ein operatives Ergebnis von minus 247,7 Mio. Franken; also nahezu eine Viertelmilliarde Franken. Erfreulich ist die Tatsache, – und das hat nichts mit dem Budget zu tun – dass die mutmassliche Rechnung 2020 mit einem operativen Plus von 148,2 Mio. Franken anstatt den budgetierten 26 Mio. Franken abschliessen wird. Weniger erfreulich ist jedoch die Tatsache – und ich komme jetzt wieder zum Budget – dass der um Sonderfaktoren bereinigte Aufwand um 83,5 Mio. Franken oder 2,1 Prozent steigt. Dieses Wachstum liegt einmal über dem erwarteten Wirtschaftswachstum und bedeutet, dass die Staatsquote steigt und die Regierung ihr Ziel einer Stabilisierung der Staatsquote nicht erreicht. Ich zitiere aus meiner letztjährigen Berichterstattung zum damaligen Budget 2020: «Ausgabenseitig fallen dynamisch wachsende, teilweise durch Bundesrecht weitgehend vorbestimmte Staatsbeiträge stark ins Gewicht. Solange sich die Steuerkraft relativ konstant entwickelt uns sich auf der Ertragsseite keine wesentlichen Veränderungen ergeben, kann der Haushalt mit einer zurückhaltenden Budgetierung im Gleichgewicht gehalten werden. Der Spielraum des Kantonshaushalts ist sehr klein und dürfte mit den Massnahmen für die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform (STAF) sowie den zu erwartenden Mindereinnahmen aus der Reform des Bundesfinanzausgleichsausgereizt sein.» Tief in die roten Zahlen drücken das Budget 2021 einerseits hohe Mindererträge bei den kantonalen Steuern in Folge der Steuervorlage STAF (115 Mio. Franken gegenüber dem Budget 2020) und tiefere Steuererträge aufgrund der Corona-Pandemie (86 Mio. Franken gegenüber der mutmasslichen Rechnung 2020) sowie andererseits Mindererträge aus dem Nationalen Finanzausgleich (54 Mio. Franken). Nur mit einem Eigenkapitalbezug von 215,6 Mio. Franken können die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten werden. In der Beratung wurden die Effekte der Corona-Pandemie ausführlich behandelt. Ebenso wichtig war der Finanzkommission die Trennung der konjunkturellen Einflüsse vom strukturellen Defizit. Die Entlastung der Unternehmen durch die STAF führt zu nachhaltigen Mindererträgen, welche vor allem aufgrund der gewachsenen Steuerbasis höherausfallen, als ursprünglich erwartet. Auch die weiterhin steigenden Staatsbeiträge und der Anstieg der Staatsquote erhöhen das strukturelle Defizit. Als Konsequenz soll die Regierung eingeladen werden, die Höhe des strukturellen Defizits aufzuzeigen. Zudem soll sie darlegen, wie und in welcher Zeit dieses strukturelle Defizit ohne Steuerfusserhöhungen und ohne jährliche Bezüge aus dem Eigenkapital abgebaut werden kann. Der von der Regierung beantragte höhere Personalaufwand führte zu einer intensiven Diskussion. Insbesondere der Wunsch nach zusätzlichen Stellen, die nichts mit der Bewältigung der Corona-Pandemie zu tun haben, standen in der Kritik. Die Mehrheit der Finanzkommission ist der Meinung, aufgrund der derzeitigen schwierigen Wirtschaftslage und des hohen Defizits im Budget 2021 sollen keine Mittel für zusätzliches Personal gesprochen werden. Auch für den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2022-2024 beantragt ihnen die Finanzkommission die Pauschale für zusätzliche Stellen von 0,4 Prozent auf maximal 0,2 Prozent der massgebenden Lohnsumme zu kürzen. Die Mittel für individuelle Lohnanpassungen von 0,4 Prozent werden hingegen gutgeheissen. Der Kantonsrat hat anlässlich der Februarsession die Regierung eingeladen, im Budget 2021 den Steuerfuss um 5 Prozentpunkte auf 110 Prozent zu senken. Die Regierung hat diesen Auftrag nicht umgesetzt und mit einem unveränderten Steuerfuss budgetiert. Diese Nicht-Berücksichtigung wurde von Teilen der Finanzkommission deutlich kritisiert. Die Finanzkommission anerkennt, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie die Rahmenbedingungen seit dem Beschluss massiv negativ verändert haben. Ich bitte Sie, den Anträgen der Finanzkommission zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |