Geschäft: Diskriminierungsfreier Bewerbungsprozess in der kantonalen Verwaltung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.20.74
TitelDiskriminierungsfreier Bewerbungsprozess in der kantonalen Verwaltung
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung16.9.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 16. September 2020
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 3. November 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
16.9.2020Person9.12.2024
16.9.2020Person9.12.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
1.12.2020Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Vielfalt ist, wenn man zur Party eingeladen wird, Inklusion ist, wenn man zum Tanzen aufgefordert wird und Zugehörigkeit ist, wenn man tanzt, als ob niemand zuschauen würde. Es ist gut zu lesen, dass sich der Kanton St. Gallen in seiner Rolle als Arbeitgeber der Verantwortung bewusst ist und sich für Chancengleichheit, Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung einsetzt. Was wir brauchen ist eine Kultur der Zugehörigkeit. Alle Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung sollen sich zugehörig fühlen können. Um eine solche Kultur zu etablieren, braucht es einen langen Atem.

Der aktuelle Bericht des Diversity Benchmarking zeige dem Kanton wichtige Handlungsempfehlungen auf. Wir setzen darauf, dass zumindest einige davon der Umsetzbarkeitsprüfung standhalten und in Angriff genommen werden. Angesichts der vielen Bewerbungen, welche jährlich beim Kanton eingehen, können wir nachvollziehen, dass eine Teil-Anonymisierung mit Aufwand verbunden wäre. Wir nehmen zur Kenntnis, dass zur Sensibilisierung im Bewerbungsprozess involvierte Workshops stattfanden und möchten anregen, diese wiederholt durchzuführen.

Einerseits zeigen die vielen Bewerbungen, dass immer wieder neue Angestellte diesbezüglich informiert werden müssen und andererseits gerät gerade das Thema Diskriminierung für jene, welche selbst nicht diskriminiert werden, schnell in Vergessenheit. Die Sensibilisierung auf Diskriminierung im Bewerbungsprozess oder am Arbeitsplatz ist mit einem Workshop noch nicht erledigt. Wir werden die Weiterentwicklung in diesem Bereich interessiert verfolgen und uns gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt über den Stand informieren.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020