Geschäft: Strandweg – Sicherheitsrisiko für Velofahrer
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.20.71 |
Titel | Strandweg – Sicherheitsrisiko für Velofahrer |
Art | KR Interpellation |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 16.9.2020 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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16.9.2020 | Person | Erstunterzeichner/-in - Romer-Jud-Benken | 21.11.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.4.2021 | Wortmeldung | Romer-Jud-Benken ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Es freut mich, dass die Regierung unsere Meinung vertritt und die Kantonsstrasse Nr. 17 zwischen Schmerikon und Rapperswil für den Langsamverkehr als nicht geeignet und nicht zweckmässig beurteilt. Die Regierung anerkennt ebenfalls, dass die Kantonsstrasse mit der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h dem fehlenden Langsamverkehrsangebot und der beengten Verhältnisse für Velofahrende nicht sehr angenehm bzw. sehr gefährlich ist. Hingegen teile ich die Auffassung der Regierung nicht, dass der parallel zur Kantonsstrasse und zur Bahnlinie geführte Strandweg nach Entschärfung von Schwachstellen und getätigten Massnahmen, wie durchgehendem Hartbelag, ergänzender Beleuchtung und punktuellen Verbreiterungen des Strandweges eine attraktive Veloverbindung sein soll. Attraktiv allein ja, das wäre der ausgebaute Strandweg vielleicht, aber mit diesen Massnahmen lauern bereits die nächsten, nicht zu unterschätzenden Konflikte und Herausforderungen unter all den Strandwegbenutzern wie Radfahrern, Bikern, Fussgängern, Schulkindern und elektromotorisierten Strassenwegbenutzern. Eine durchgehende Asphaltierung des Strandwegs erhöht die Geschwindigkeiten von einzelnen Wegbenutzern, wie z.B. Rennvelofahrer und Inlineskater massiv und führt damit zu noch kritischeren Situationen im Begegnungsfall, weitere Verkehrsunfälle wären die Folge. Die Regierung bietet in ihrer Antwort fachliche und finanzielle Hilfe an. Der Ausbau sei aber Sache der betroffenen Gemeinden. Das Strandweg wird ausgebaut und an einigen Stellen verbreitert. Dies entbindet aber die Regierung nicht davon, ihre Kantonsstrassen ebenfalls in ihre Überlegungen einzubeziehen. Auf lange Sicht wird aus dem ausgebauten Strandweg eine Trennung von Fussgängern und Radfahrern unumgänglich werden. Spätestens dann wird erneut über ein Radweg entlang der Kantonsstrasse gesprochen und spätestens dann kann sich der Kanton nicht mehr aus der Pflicht nehmen und den Langsamverkehr einfach auf den Strandweg verweisen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |