Geschäft: Rhesi: Weitere Abklärungen nötig
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.20.35 |
Titel | Rhesi: Weitere Abklärungen nötig |
Art | KR Interpellation |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 2.6.2020 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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15.9.2020 | Person | Erstunterzeichner/-in - Britschgi-Diepoldsau | 27.6.2024 |
15.9.2020 | Person | Erstunterzeichner/-in - Götte-Tübach | 27.6.2024 |
15.9.2020 | Person | Erstunterzeichner/-in - Schöbi-Altstätten | 21.11.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.4.2021 | Wortmeldung | Britschgi-Diepoldsau ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Vielen Dank für den Versuch, die vier Fragen dieser Interpellation zu beantworten. Sie führen in der Antwort aus, dass die Regierung bzw. der Kanton St.Gallen nicht zuständig für das Projekt Rhesi ist. Die Regierung wird jedoch periodisch über den aktuellen Stand informiert. Sie stellen fest, dass das generelle Projekt Rhesi im Jahr 2018 abgeschlossen wurde. Aktuell werde das Genehmigungenprojekt durch die IRR ?? ausgearbeitet. Zur parzellenscharfen Ausscheidung der landwirtschaftlichen Nutzflächen wollen Sie noch keine Angaben machen. Anscheinend ist die Gewässerraumausscheidung, die für ein solches Projekt nötig ist, schwierig oder unangenehm. Sie versuchen der Erhaltung der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzflächen grosses Gewicht beizumessen. Gleichzeitig antworten Sie auf die vierte Frage, dass es Aufgabe des Bewirtschafters sei, sich nach Umbau des Rhesis, um eine Anerkennung aus landwirtschaftlicher Fläche zu bemühen. Auf gut Deutsch gesagt: Es interessiert weder die IRR noch die Regierung was mit diesen Flächen passiert. Engagement und Interesse für ein wichtiges Gut wie landwirtschaftliche Nutzflächen sieht anders aus. Zusammengefasst kann man auch sagen, niemand weiss etwas oder will Stellung beziehen. Vielleicht ist die Wahrheit auch unangenehm. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |