Geschäft: Beobachterstatus in Kommissionen für Gruppen ab fünf Personen (in Postulat 43.21.03 umgewandelt)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.20.14 |
Titel | Beobachterstatus in Kommissionen für Gruppen ab fünf Personen (in Postulat 43.21.03 umgewandelt) |
Art | KR Motion |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Präsidium des Kantonsrates |
Eröffnung | 14.9.2020 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.6.2022 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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14.9.2020 | Person | Erstunterzeichner/-in - Mattle-Altstätten | 6.12.2024 |
14.9.2020 | Person | Erstunterzeichner/-in - Monstein-St.Gallen | 6.12.2024 |
14.9.2020 | Person | Erstunterzeichner/-in - Cavelti Häller-Jonschwil | 6.12.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
20.4.2021 | Umwandlung in ein Postulat | 71 | Zustimmung | 39 | Ablehnung | 10 | |
20.4.2021 | Wortlaut | 51 | Antrag CVP-EVP-Fraktion | 56 | Antrag des Präsidiums | 13 | |
20.4.2021 | Gutheissung mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag des Präsidiums | 56 | Zustimmung | 54 | Ablehnung | 10 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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15.9.2020 | Wortmeldung | Monstein-St.Gallen: zieht im Namen von Mattle-Altstätten / Monstein-St.Gallen / Cavelti Häller-Jonschwil den Antrag auf Dringlicherklärung zurück. Und täglich grüsst das Murmeltier. Am Tag der Demokratie wollen wir selbstverständlich niemanden überfordern und ziehen in Anbetracht der Argumentation des Präsidiums die Dringlichkeit zurück. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Götte-Tübach, Sprecher des Präsidiums: Der Antrag auf Dringlicherklärung ist abzulehnen. Das Präsidium hat sich nach der Debatte um die Umwandlung von Motion in Postulat für die Fraktionsgrössenverkleinerung gestern Abend auch intensiv mit dieser Thematik des aktuell dringlich gewünschten Vorstosses unterhalten und den Beobachterstatus diskutiert. Der Beobachterstatus hat verschiedene Facetten. Es stellen sich Fragen: Wann, wo und was ist genau die Bedeutung des Beobachterstatus usw. Es ist uns bewusst, es geht heute um die Dringlichkeit. Wir möchten aber diese Auslegeordnung seriös tätigen können. Sollte die Dringlichkeit jetzt erklärt werden, dann müssten wir heute Abend auf die Schnelle einen Vorschlag machen, um Ihnen dann eine Empfehlung für Gutheissung oder nicht zu unterbreiten. Das ist für uns unseriös und deshalb hat sich das Präsidium klar und deutlich dafür ausgesprochen, das Thema seriös anzuschauen, jetzt aber die Dringlichkeit zu bestreiten. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratsvizepräsidentin: Das Präsidium bestreitet die Dringlichkeit. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
20.4.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat heisst das Postulat mit 56:54 Stimmen gut. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag des Präsidiums dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion mit 56:51 Stimmen vor. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Ich teile die Beurteilung von Locher-St.Gallen. Meines Erachtens ist es über den direkten Weg eines Postulates nicht zulässig, aber wenn Sie trotzdem darüber abstimmen lassen, dann beantrage ich, damit es jetzt klar ist, dass man die Formulierung des Postulates separat abstimmt, das heisst mit oder ohne diesen Zusatz, und dann über die Gutheissung des Postulats. Es kann nicht sein, dass jetzt nur über eine Variante abgestimmt wird, sondern der Zusatzes der CVP muss eine Variante sein und die andere, ist die Variante des Präsidiums. Wenn Sie das dann überhaupt zur Abstimmung bringen, dann wäre klar das Obsiegende in der Schlussabstimmung für die Gutheissung. Ich meine auch, dass es über diesen direkten Weg nicht zulässig ist. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen. Wir stimmen dem Antrag zu, wie es rechtlich genau aussieht, dazu habe ich jetzt zwei unterschiedliche Meinungen gehört, Lukas Schmucki versus Locher-St.Gallen, dazu möchte ich mich nicht äussern. Falls es rechtlich möglich ist, wäre es immerhin eine kleine Verbesserung. Auch wenn ich mir das sehr mühsam vorstelle, dass jemand der GLP einen dicken Stapel ein bis zwei Wochen nach der Kommissionssitzung, oft nahe an der Fraktionssitzung, lesen muss. Ich stelle mir das als kleine Zumutung vor. Trotzdem finden wir, dass es wenigstens eine kleine Verbesserung ist, wenn sie zumindest das Protokoll erhalten. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Locher-St.Gallen: Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen. Ich wollte eigentlich nicht sprechen, aber diese Auslegung des Geschäftsreglementes, die hier gemacht wurde, ist meines Erachtens nicht zulässig. Wir diskutieren über ein Postulat, und wenn wir den Art. 67 anders haben wollen, dann müssen wir den Art. 67 ändern. Es geht nicht, dass man einfach sagt, weil das jetzt opportun ist, werden wir das dann so handhaben – das geht gar nicht, dann können wir die Gesetzgebungsarbeit hier vergessen, dann müssen Sie konsequent sein und eine Motion zur Änderung von Art. 67 des Reglementes über das Präsidium einreichen. Auf dem Postulatsweg geht das nicht und per Auslegung auch nicht. Ich mache darauf aufmerksam, dass wir immer wieder die Diskussion über die Vertraulichkeit der Kommissionsprotokolle führen. Das ist etwas Wesentliches und wir haben in diesem Rat auch schon diskutiert, dass man hier manchmal die Vertraulichkeit ritzt. Das ist ein Einfallstor, es ist für mich jetzt eine grundsätzliche Frage, keine Frage, die sich gegen die Thematik der GLP-Beteiligungen stellt, aber so geht das nicht, so können wir in diesem Rat keine Gesetzgebungsarbeit machen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Schmid-Grabs (im Namen der SVP-Fraktion ): Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Lukas Schmucki, Leiter der Parlamentsdienste: Der Kreis der Adressatinnen und Adressaten der Kommissionsprotokolle, Gschwend-Altstätten hat es erwähnt, ist in Art. 67 des Geschäftsreglements des Kantonsrates festgelegt. Der rechtlich einwandfreie und mustergültige Weg wäre es daher, diese Bestimmung im Geschäftsreglement des Kantonsrates zu ergänzen und ausdrücklich auch die Leitung der grünliberalen Ratsmitglieder in den Adressatenkreis aufzunehmen. Falls der Kantonsrat heute in seiner Mehrheit im Sinne einer Übergangsregelung, so ist es beschrieben, den ergänzten Wortlaut des Postulats gemäss dem Antrag CVP-EVP-Fraktion gutheisst, werden wir seitens der Parlamentdienste diesem Auftrag des Kantonsrates nachkommen und auch die Leitung der grünliberalen Ratsmitglieder mit in den Adressatenkreis der Kommissionsprotokolle aufnehmen. Falls Sie das nicht wollen, müssen Sie dem kürzeren Wortlaut des Postulates gemäss dem Antrag des Präsidiums zustimmen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Gschwend-Altstätten: Auf den ersten Blick ist das ein sehr sympathischer Antrag, dies aus dem einfachen Grund, weil er einen Ausweg aus einer unglücklichen Situation öffnet. Man bietet etwas an, nicht viel aber immerhin. Nun stellt sich aber die Frage, ob das überhaupt funktioniert und ob das rechtens ist. Ein Blick auf Art. 97 gem. Votum ls Art. 67 Geschäftsreglement des Kantonsrates sagt eigentlich etwas anderes aus, denn es ist abschliessend aufgeführt, wer diese Unterlagen erhält (Fraktionen, Stimmenzähler usw.), aber es wird in dieser Formulierung keine fraktionslose Gruppe erwähnt. Mir wäre der Antrag eigentlich sympathisch. Ich finde es aber sehr fragwürdig, wenn wird die bestehenden Bestimmungen einfach so über über den Haufen werfen, speziell wenn es eigentlich eindeutig ist. Ich denke, in dieser doch etwas unklaren Situation wäre eine Aussage entweder des Staatssekretärs oder von Lukas Schmucki, als Leiter der Parlamentarischen Dienste, hilfreich. Es macht wenig Sinn, wenn wir über etwas abstimmen, das eine Mehrheit findet, aber gar nicht möglich ist. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Monstein-St.Gallen: Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen. Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion demonstriert doch immerhin guten Willen zu einer Lösungsfindung. Auch wenn die vorhin beschriebenen Probleme und Missstände mit diesem Antrag definitiv nicht behoben werden können und der Aufwand, sämtliche Protokolle zu lesen, für unsere Gruppenchefin oder unseren Gruppenchef natürlich kaum zu stemmen ist, stellt diese neue Situation mit Ihrem Antrag natürlich eine kleine Verbesserung unserer Ausgangslage dar. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratsvizepräsidentin, stellt Eintreten auf das Postulat fest. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Dürr-Widnau beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion Umwandlung in ein Postulat und Gutheissung mit folgender Ergänzung des Wortlauts: «Im Sinn einer Übergangsregelung wird das Präsidium eingeladen zu veranlassen, dass die oder der Vorsitzende der GLP-Gruppe für den Rest der Amtsdauer 2020/2024 mit den Einladungen und Protokollen der ständigen und der vorberatenden Kommissionen bedient werden.» Es ist zwar schon länger her, am 30. November machten wir noch eine Ergänzung zum Wortlaut des Postulates vom Präsidium. Wir habe es in der Diskussion gehört, ein Themenblock ist die Information bzw. Informationsverbesserung. Deshalb schlägt Ihnen die CVP-EVP-Fraktion einen zusätzlichen Satz am Schluss des Wortlautes vor: «Im Sinn einer Übergangsregelung wird das Präsidium eingeladen zu veranlassen, dass die oder der Vorsitzende der GLP-Gruppe für den Rest der Amtsdauer 2020/2024 mit den Einladungen und Protokollen der ständigen und der vorberatenden Kommissionen bedient werden.» Ich denke, das wäre eine Lösung, die könnte man sicherlich umsetzen. Das kann auch das Präsidium entscheiden, diesen Auftrag erteilen wir dem Präsidium. Wir bitten Sie, diesem Vorschlag zu unterstützen. Ich gehe auch davon aus, dass die GLP-Gruppe das auch unterstützen wird. Wenn sie das nicht möchte, dann bitte ich jetzt um ein Votum, dann würden wir diesen Antrag zurückziehen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag des Präsidiums auf Umwandlung mit 71:39 Stimmen bei 1 Enthaltungen zu. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Schwager-St.Gallen: Der Antrag des Präsidium ist abzulehnen. Zu Monstein-St.Gallen: Selbstverständlich, es geht in dieser Diskussion jetzt direkt um die GLP, aber es ist eine grundsätzliche Frage, ob wir mit einer Fraktionsgrösse von sieben zu hoch oder tief liegen. Selbstverständlich habe ich kein Problem mit jedem einzelnen der aktuellen Mitglieder der GLP-Gruppe. Ich habe mein GLP-Trauma längst verarbeitet. Zu Güntzel-St.Gallen: Sie haben recht, es gibt keine wissenschaftlich fixierte Grösse, was die korrekte Zahl ist, damit bin ich völlig einverstanden. Aber mit sieben liegen wir im Schweizer Durchschnitt weit über dem, was normal ist. Im Nationalrat mit 200 Mitgliedern sind es fünf. Im Wiler Stadtparlament mit 40 Mitgliedern sind es drei. Im St.Galler Stadtparlament mit 63 Mitglieder sind es fünf. Es geht darum, dass sich alle Mitglieder im Parlament aktiv einbringen können, wenn es eine gewisse Mindestgrösse übersteigt. Die Mindestgrösse von fünf oder vier auf 200 wäre eine Grösse, die man noch in einer anderen Fraktion auffangen kann, die es noch verträgt und die sich integrieren lässt. Aber eine Gruppe von sechs Personen, ob sie jetzt grün oder liberal sind, in eine grössere Fraktion zu integrieren wie der FDP-Fraktion oder wie bei der GRÜNEN-Fraktion, das ist eine andere Nummer. Wir fünf grünen Nasen waren in der letzten Legislatur in der SP-Fraktion gut aufgehoben. Wir haben diesen Rahmen nicht gesprengt. Dann hat es auch noch persönlich gut funktioniert, was auch wichtig und ein Faktor in der Politik ist. Aber wenn dann andere Sachen reinspielen, wie persönliche Animositäten, ich habe ein paar Beispiele in meinem ersten Votum ausgeführt, dann wird es schwierig, und dann werden sechs Leute einfach im Parlament kalt gestellt – das darf so nicht sein, das ist nicht fair, egal wie die aktuellen Spielregeln lauten. Wenn Spielregeln nicht fair sind, dann muss man sie anpassen. Auch wenn es mir gegen den Strich geht würde ich so votieren, wenn es noch eine Autopartei gäbe. Auch sie hätten Anspruch auf die entsprechende Mitarbeit. Vielleicht haben wir aus meiner Sicht das Pech, wenn es ganz schlecht geht, dass sich hier im Rat in ein paar Jahren noch eine Corona-Partei bilden wird. Das wird dann ganz schwierig, aber diese Leute hätten auch Anspruch auf eine Mitarbeit in den entsprechenden Kommissionen. Ich hoffe nun, wir werden alle sehr schnell geimpft, so dass wir diese Diskussion in drei Jahren nicht führen müssen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Monstein-St.Gallen: Ich möchte gerne kurz auf einige gehörte Voten eingehen. Zu Noger-St.Gallen, den ich als ehemaliger Rektor meiner Kantonsschule natürlich sehr respektiere. Schade, dass Sie aus Ihrer richtigen Argumentation die falschen Schlüsse ziehen. Ich möchte daher für Sie nochmals betonen, der Beobachterstatus wäre eine Zwischenlösung und könnten nach Anpassung der Fraktionsmindestgrösse ersatzlos gestrichen werden – ich sehe das Problem nicht. Zu Dürr-Widnau: Wir brauchen doch keine Antworten in Form eines Berichtes. Wir brauchen eine Lösung für das aktuelle Demokratiedefizit. Was für Auswirkungen Sie beurteilt haben wollen, ist mir schlicht nicht klar. Zu Schwager-St.Gallen: Ob Sie ein Freund der GLP sind, tut glücklicherweise wenig zur Sache. Ich bedaure natürlich, dass Ihr Verhältnis zur GLP durch Altlasten geprägt ist, möchte an dieser Stelle aber in Erinnerung rufen, dass fünf unserer sechs Gruppenmitglieder vor einem Jahr erst in dieses Gremium gewählt wurden. Für mich ist es zudem offensichtlich, dass eine Gruppe mit sechs Personen einfach eine zu starke Gruppe darstellt um als Fraktionspartner dienen zu können. Sie haben sich auch lange über das Thema ausgetan, warum keine Zusammenarbeit mit einer anderen Fraktion zustande gekommen ist. Für mich liegt das Problem also ganz klar in der zu hohen Fraktionsmindestgrösse. Wir sind aber natürlich sehr dankbar, dass Sie die Motion mit unterstützen. Zu Schmid-Grabs: Auf Ihr Votum möchte ich eigentlich gar nicht erst eingehen. Bei allem Respekt, aber wer hier ernsthaft befürchtet, im aktuellen Umgang mit der GLP könnten für uns übermässige Privilegien entstehen, der droht nun definitiv sich in einer Scheinrealität zu bewegen. Zu Güntzel-St.Gallen: Ich möchte Sie gerne kurz darauf aufmerksam machen, dass die GLP einen Wähleranteil von definitiv über 5 Prozent hat. In verschiedenen Voten wurde zudem das Argument der Spielregeln erwähnt. Güntzel-St.Gallen hat sich noch knapp korrigiert und dann doch nur von Regeln gesprochen. Die Metapher steht aber im Raum und ich möchte betonen, dass ich diese als äusserst schlecht empfinde. Ich erachte Politik nicht als Spiel, dafür ist unsere Aufgabe definitiv zu wichtig. Aber um bei Ihrer Metapher zu bleiben, Sie kennen vermutlich alle das Zitat von Sepp Herberger: «Nach dem Spiel ist vor dem Spiel». Bei der Politik verhält es sich doch so, dass es stets, andauernd, während des Spiels ist. Wir sind die Legislative, wir definieren die Spielregeln, wir definieren die Spielregeln für die ganze Gesellschaft. Ich bitte Sie daher, spielen Sie fair und beenden Sie dieses Macht-Powerplay. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Güntzel-St.Gallen: Dem Antrag des Präsidiums ist zuzustimmen. Wieso ist fünf die richtige Grösse, wenn wir verändern, warum nicht drei? Nicht, dass ich diesen Antrag stelle. Wer kann mir erklären, warum sieben falsch ist und fünf richtig? Monstein-St.Gallen hat ein Beispiel gebracht, das ist nicht völlig von der Hand zu weisen, dass im Prinzip nicht ein einzelner der austritt selber überall dabei sein kann. Aber ich habe die Zeit erlebt, als es einen Schweizer Demokraten in diesem Parlament gab. Er wurde nicht ausgegrenzt von den andern, er war der Einzige. Er konnte auch nirgends mitmachen. Sagen Sie mir bitte, welche Grösse die Richtige ist, und das hat mit Erfahrung überhaupt nichts zu tun, sondern mit den erwähnten Spielregeln bzw. Regeln. (so belassen da sich Monstein nachfolgend auf diese Ausdrucksweise bezieht) Unser Fraktionssprecher Schmid-Grabs hat vor ein paar Minuten etwas ganz Interessantes gesagt. Ich meine, wir kennen das in der Schweiz kaum, ich weiss nicht, ob es einzelne Kantone gibt, die einen prozentuale Hürde haben, aber er hat darauf hingewiesen, dass die 7ner-Grösse für die Fraktionsbildung, auch beim verkleinerten Parlament seit dem Jahr 2008, die 5-Prozent-Hürde überschreitet. Es gibt Kantone bzw. Bundesländer in Deutschland, ich glaube sogar auch Bundesgebiete, die die 5-Prozent-Hürde kennen. Das heisst, wenn diese nicht erreicht wird, ist keiner im Parlament und kann überhaupt nicht mitmachen. Sehen Sie doch auch diese Vorteile. Die gerechte Lösung gibt es nicht. Wir haben eine Bestimmung und ich bitte Sie, sich daran zu halten. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Blumer-Gossau: Der Antrag des Präsidiums ist abzulehnen.?? Ja, ich zähle mich zu den erfahrenen Ratsmitgliedern und ich muss Ihnen sagen, Steiner-Kaufmann-Gommiswald hat absolut recht. Nehmen Sie sich das zu Herzen, was sie soeben gesagt hat. Ich will ergänzend dazu noch einmal in Erinnerung rufen, dass der Sprecher der GLP gesagt hat, sie möchten sich konstruktiv und informativ einbringen. Das können sie unter den gegebenen Umständen eben nicht. Die Qualität der Mitarbeit der GLP, aber auch die Qualität des ganzen Rates steigt, wenn wir ihnen jetzt den Beobachterstatus zugestehen. Wir haben die Erfahrung gemacht, es ist ein unbefriedigender Zustand, den wir jetzt haben, und es braucht nicht weitere Jahre, um hier Erfahrungen zu sammeln. Es braucht jetzt einen Entscheid. Da geht es nicht um eine Extrawurst, wie das der Vertreter der SVP-Fraktion gesagt hat, sondern da geht es um sinnvollen Pragmatismus, den man jetzt umsetzen muss. Es geht um Fairness, es geht darum, nicht auszugrenzen. Wenn wir den Beobachterstatus erteilen, bringt das nur Vorteile. Und wenn ich den Sprecher des Präsidiums noch in Erinnerung habe, ganz am Anfang hat er gesagt, es gehe nicht um Machtdemonstration. Wenn ich jetzt nach gewalteter Debatte Bilanz ziehe, bleibt für mich nur die Machtdemonstration, die hier gegen diesen Beobachterstatus sprechen kann – nichts anderes. Seien wir doch fair, stellen wir doch die Qualität in den Vordergrund, die Fairness und warten nicht weitere Jahre zu. Entscheiden wir jetzt für die Motion, damit möglichst schnell der Beobachterstatus an die GLP erteilt werden kann. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Steiner-Kaufmann-Gommiswald: Dem Antrag des Präsidiums ist zuzustimmen.?? In dieser Motion geht es eigentlich gar nicht um die GLP. In unserem Rat sitzt eine vom Volk gewählte Gruppe, die wie wir alle, einen Auftrag hat. Dieser Fokus auf die GLP finde ich nicht ganz richtig. Unser Auftrag heisst Mitwirkung in politischen Prozessen, Gestaltung unserer Gesetzgebung. Das bleibt dieser Gruppe aktuell nicht verwehrt, aber ganz bestimmt erschwert. Jede und jeder einzelne hier hat den selben Auftrag. Die meisten von uns können ihn uneingeschränkt nach den eigenen Möglichkeiten wahrnehmen. Vielleicht sind sie sich zum Teil diesem unglaublichen Privileg auch gar nicht mehr so bewusst. Ich jedenfalls tu mich sehr schwer mit der Vorstellung, wenn ich meinen Auftrag hier nicht richtig ausüben und mich nur eingeschränkt in diesem komplexen Ratsbetrieb einarbeiten könnte. In den vorberatenden Kommission präsent zu sein scheint mir sehr zentral. Da lernt man Regierungsratsmitglieder kennen, man kommt mit Amtsleitenden in Kontakt und man lernt Exponenten der verschiedenen Parteien kennen. All dies erlebe ich als Grundlage für gute politische Lösungen, und an echten Lösungen sollte es uns allen hier doch gelegen sein. Wir verlieren absolut nichts, wenn wir den Beobachterstatus für Gruppen ab fünf Personen gewähren. Im Gegenteil, wir gewinnen weitere Perspektiven, weitere Lösungsvorschläge in den Debatten hinzu und nehmen die Wählerinnen und Wähler dieser sechs Ratsmitglieder ernst und respektieren den Volkswillen. Ich möchte meine Kolleginnen und Kollegen dazu aufrufen, einige von Ihnen auch schon sehr erfahrene Ratsmitglieder, hier doch bitte von ihrer politischen Erfahrung Gebrauch zu machen und hier einen reifen und überlegten Entscheid zu fällen. Ich plädiere insofern für die Unterstützung der Motion. Die Umwandlung bewerte ist als besser als nichts und bin grundsätzlich nicht dagegen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Ammann-Waldkirch (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag des Präsidiums ist zuzustimmen. Wir wollen nicht eine Änderung der Regeln unter der Legislatur. Es gilt die Vor- und Nachteile einer Verkleinerung der Grösse einer Fraktion und auch die Frage eines Beobachterstatus seriös abzuklären und dann dem Kantonsrat zur Entscheidung vorzulegen. Allenfalls sind dann die Regeln für die nächste Legislatur anders oder sie bleiben gleich. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Schmid-Grabs (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag des Präsidiums ist zuzustimmen. Auch der Kantonsrat braucht gewisse Regeln dazu haben wir uns diese auch gesetzt. Als Kantonsrat verkleinert wurde, haben sich unsere Vorgänger und einige Anwesende, die auch heute noch hier sind, im Jahr 2002 Gedanken zu geeigneten Mindestanforderungen an Fraktionen gemacht. Sie sind zum Schluss gekommen, dass bei einer Parlamentsgrösse von 120 Mitgliedern eine Fraktion aus mindestens sieben Personen oder mehr als fünf Prozent des Kantonsrates bestehen soll. Damit gehen dann auch gewisse Rechte und Pflichten einher. Was hat sich seither geändert? Das Parlament besteht immer noch aus 120 Personen, die Fraktionszusammensetzungen sind gekommen und auch wieder verschwunden. Kleingruppierungen und Kleinstgruppierungen gab es gestern und es gibt sie auch heute noch. Die einen arrangieren sich mit Partnern zu einer Fraktion und die anderen nicht, und es soll ihnen auch weiter freigestellt bleiben, ob sie das möchten oder nicht. Noch vor einem Jahr gab es bspw. die SP-GRÜ-Fraktion und heute haben die GRÜNEN alleine und regulär durch Wahlgewinne Fraktionsstärke erreicht. Das ist Demokratie, und das ist Demokratie in einem Rechtsstaat, wo man sich an Regeln hält. Ich arbeite gerne mit der GLP in den Kommissionen zusammen, sollten sie bei den nächsten Wahlen Fraktionsstärke erreichen. Niemand will die GLP ausschliessen, aber der Glaubwürdigkeit unseres Geschäftsreglements und auch dieses Rates zuliebe, dem Fundament unserer Zusammenarbeit in diesem Saal, sollte sich auch niemand zu einer Extrawurst für eine einzige Gruppierung verlocken lassen. Die Ausgangslage hat sich seit der Verkleinerung des Kantonsrates nicht verändert. Wenn die Wahlstrategie der GLP bei der Unterstützung gewisser Kandidaten bei den Regierungswahlen am Ende nicht aufgegangen ist, dann ist es auch nicht die Aufgabe der SVP-Fraktion, diese Manöver zu korrigieren. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Schwager-St.Gallen: Der Antrag des Präsidiums ist abzulehnen. Aufgrund meiner langjährigen Funktion als Parteipräsident der GRÜNEN und auch als wahrscheinlich der beste Kenner der Geschichte der GRÜNEN und der Grünliberalen im Kanton St.Gallen, spreche ich in meinem eigenen Namen. Viele wird es nicht überraschen, ich bin kein wirklicher Freund der Grünliberalen. Das ist jene Partei, über die ich mich am meisten ärgern kann. Mit einer einzigen aber sehr grossen Ausnahme: Sie wissen natürlich, welche andere Partei damit gemeint ist. Dass die Grünliberalen nicht zu meinen bevorzugten politischen Partnern gehören, hat nichts mit den heute amtierenden Mitgliedern der GLP-Gruppe zu tun. Der Grund liegt in der GLP-Gründungsgeschichte. Diese begann nicht etwa im Kanton Zürich, diese begann hier im Kanton St.Gallen, sogar in der Stadt St.Gallen. Die GLP hat sich von den GRÜNEN abgespalten, so wie es die BDP einmal von der SVP getan hat. Im Unterschied aber zur BDP ist die GLP heute noch da. Die GLP hat sich immer um eine klare Abgrenzung gegenüber uns GRÜNEN bemüht. Aus unserer Sicht nahm quasi die GLP das saftigere Grün für sich in Anspruch. Zur Zusammenarbeit zwischen GLP und GRÜNEN kam es in den St.Galler Parlamenten deswegen und auch sonst immer nur dann, wenn für die GLP gar kein anderer Weg mehr zur Verfügung stand. Das war und ist selbstverständlich ihr gutes Rech, heute und auch in Zukunft. Während die GLP uns GRÜNEN das Grün streitig macht, hat die FDP mit der GLP eine liberale Konkurrenz erhalten, wobei natürlich jede hier im Rat vertretene Partei, auch wir GRÜNEN, sich selber auch als liberal einschätzt, aber immer etwas völlig anderes darunter versteht: wirtschaftsliberal, gesellschaftsliberal, sozialliberal, vielleicht auch neoliberal. Hier liegen Welten dazwischen. Im Stadtparlament Wil bilden die FDP und die GLP nun gemeinsam eine liberale FDP-GLP-Fraktion. Es gibt also durchaus auch eine formelle Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Parteien. In der letzten Legislatur dieses Rats spannte die GLP mit der CVP zusammen. Die GLP glaubte dann wahrscheinlich nicht ganz zu Unrecht, mit einer eigenen Kandidatur für den St.Galler Stadtrat der Stimmbevölkerung ein besseres personelles Angebot zu machen. Mit Erfolg, wie wir heute wissen. Der Rest ist Geschichte. Keine hier im Rat vertretene Partei wollte mit der Gruppe von sechs GLP-Mitgliedern des Kantonsrats eine gemeinsame Fraktion bilden: die CVP nicht, wir GRÜNEN nicht, die SP nicht und die FDP auch nicht. Die einzige der heute hier anwesenden Fraktionen, die von der GLP nicht angefragt wurde, war die SVP – ich nehme es zumindest an. In unserem eigenen, leider vom Rat abgelehnten, Vorstoss zur Anpassung der Fraktionsgrösse von heute sieben auf fünf haben wir GRÜNEN klar aufgezeigt, dass ausser dem Stadtkanton Genf kein einziges kantonales Parlament eine Fraktionsgrösse von sieben Ratsmitgliedern kennt. Am Sonntag wurde das Kantonsparlament Neuenburg neu bestellt. Es wählte erstmalig einen verkleinerten Rat von 100 Sitzen. In der letzten Legislatur waren es noch 115. Die Mindestfraktionsgrösse betrug vor wie auch nach der Verkleinerung fünf Sitze. Stichwort Schadenfreude: Auch das muss hier kurz erwähnt sein. Ich stehe dazu, ich bin selbst auch kein Heiliger und ich bin überzeugt, dass hier im Rat ich damit garantiert nicht der einzige bin. Es mag für viele zu den schönsten Gefühlen überhaupt gehören, aber mit der Würde eines Parlaments ist diese Freude nicht zu vereinbaren. Nicht zu vereinbaren mit der Würde des Ratsbetriebs ist auch das Spektakel, dass eine Gruppe von sechs gewählten Parlamentsmitgliedern sich nach den Wahlen aus der Not heraus, fast jeder Fraktion als Partner andienen muss. Das ist unwürdig nicht nur für die Direktbetroffenen, sondern auch unwürdig für jene Fraktionen, die aus den unterschiedlichsten Gründen nein zu eine Fraktionsgemeinschaft sagen. Dazu gehören auch nachvollziehbar politisch-physikalische Gründe. In einer grossen Fraktion lassen sich vier bis fünf Ratsmitglieder noch gut integrieren. Für kleinere Fraktionen wie z.B. uns GRÜNE wäre dies zur Zerreissprobe geworden. Wir mussten darum eine Zusammenarbeit mit der GLP ablehnen und damit eine wesentliche Gruppe von Ratsmitgliedern aus dem Parlamentsbetrieb ausschliessen. Unwürdig auch das Spektakel, dass heute sechs fraktionslose Parlamentsmitglieder während der Ratsdebatte Dinge frage müssen, die während der Kommissionsarbeit unter Umständen lang und breit diskutiert wurden. Das ist nicht nur unwürdig, es kostet den Parlamentsbetrieb Zeit und gelegentlich auch Nerven. Wollen wir wirklich noch fast drei Jahre bei jedem wichtigen Sachgeschäft von unseren GLP-Kolleginnen und Kollegen aus Sicht des Rest des Rates überflüssige und nervige Fragen anhören müssen? Ich lieber nicht. Eine Verkleinerung der Fraktionsgrösse auf fünf Ratsmitglieder ist überfällig. Dass sie nicht längst erfolgt ist, ist und bleibt ein Machtspiel der grossen Fraktionen. Die aktuelle Legislatur muss klar die Letzte in dieser unwürdigen Konstellation sein. Als Übergangslösung bis zur Neubestellung des Rats in drei Jahren muss es möglich sein, Gruppen von fünf Personen einen Beobachterstatus in den Kommissionen einzuräumen. Liebe Grossratsfraktionen, CVP, FDP und SVP: Sie müssen, wie ich ja auch nicht, kein Freund der GLP sein, aber sagen Sie trotzdem ja zur Motion für einen Beobachterstatus. Sie ermöglichen so die Mitarbeit aller Ratsmitglieder und stärken damit letztlich das Parlament gegenüber der Regierung. Ein Argument, das wir gerade auch von Seiten der SVP immer wieder hören. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Dürr-Widnau (im Namen der Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag des Präsidiums ist zuzustimmen. Unsere Fraktion hat sich sehr ausführlich mit dieser Motion und auch mit dem Antrag des Präsidiums auseinandergesetzt. Wir haben grundsätzlich Verständnis für das Anliegen der Motionäre. Über den Weg dorthin gehen bei uns die Meinungen aber auseinander. Der Antrag der Motionäre wie auch der Antrag des Präsidiums haben nachvollziehbare Argumente für den einen oder anderen diesen Antrag zu unterstützen. Entsprechend wird es bei uns in der Fraktion unterschiedliche Haltungen zu dieser Motion geben. Mitglieder von unserer Fraktion werden den Antrag der Motionäre unterstützen und wollen eine Ausnahmeregelung bereits in dieser Legislatur aus Überlegungen, die bereits Monstein-St.Gallen und anderen Votanten in diesem Saal geäussert haben. Einerseits es sei sinnvoll, die Motionäre mehr in den Ratsbetrieb zu integrieren und den Informationsfluss besser zu gewährleisten. So könnten sie, als gewählte Volksvertreter, ihr Mandat besser ausführen und ein weiterhin effizienter Ratsbetrieb wäre sichergestellt. Der Antrag des Präsidiums wird von unseren Mitgliedern aus folgenden Gründen unterstützt: Gull-Flums hat auch schon bereits darauf hingewiesen. Mit der Umwandlung in ein Postulat kann auch die Frage des Beobachterstatus mit anderen Themen, z.B. der Fraktionsgrösse im Bericht «Tätigkeit des Parlamentes 2018–2022» Mitte Amtsdauer beantwortet werden. Mit dieser Haltung ist das Präsidium konsequent und unterstützt die bisherigen Entscheidungen des Kantonsrates. Schlussendlich sollen solche Entscheide gesamtheitlich betrachtet werden, damit die entsprechenden Auswirkungen beurteilt werden können. Der Kantonsrat hat kürzlich das Geschäftsreglement und die Regeln für diese Legislatur verabschiedet und diese Frage beantwortet. Eine Neubeurteilung ist mit dem Bericht «Tätigkeit des Parlaments Mitte Amtsdauer», der ordentliche und richtige Prozess. Eine Änderung der Regeln während des Spiels ist nicht angezeigt. Die CVP-EVP-Fraktion wird mehrheitlich dem Antrag des Präsidiums auf Umwandlung des Postulats folgen und ein Teil unserer Fraktion wird die Motionäre unterstützen. Wir haben auch diskutiert, was es noch für Möglichkeiten gibt, um diesen sogenannten Informationsfluss zu verbessern, Monstein-St.Gallen hat darauf hingewiesen, und da werden wir nachher, wenn die Umwandlung erfolgt, auch einen Antrag zur Ergänzung des Wortlauts des Präsidiums stellen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann (im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag des Präsidiums ist abzulehnen. Ich kann mich in allen Punkten Monstein-St.Gallen und Gschwend-Altstätten sowie dem ersten Teil des Votums von Noger-St.Gallen. Wenn Noger-St.Gallen in seiner Fraktion keinen Blumentopf gewinnen können, dürfen Sie trotzdem für uns stimmen. Bei uns erhalten Sie dafür die Blumen. Warum kein Postulat? Wir haben damals schon die Fraktionsverkleinerung von sieben auf fünf unterstützt. Das hat der Rat abgelehnt, das ist zu akzeptieren. Deshalb jetzt der neue Anlauf der GLP. Der Vorschlag des Präsidiums geht mir oder uns viel zu lange. Wenn wir das in ein Postulat umwandeln würden, dann würde sich das im laufenden Betrieb und vor allem für mühsame Arbeit der GLP im Moment nichts ändern. Es wurde auch schon gesagt, dass die Kommissionsarbeit entscheidend ist, und Sie dürfen da nicht mitarbeiten, deshalb wird ihre politische Einflussnahme, obwohl sie gewählt sind, geschmälert und kleiner. Auch Kleinfraktionen haben Anspruch auf alle relevanten Infos. Das wäre mit dem Protokoll und mit der Einsitznahme ermöglicht. Was uns alle manchmal stört oder die Debatten verlängert ist, und das wurde auch schon erklärt, z.B. beim AFP oder beim Jagdgesetz war es offensichtlich, da kommen laufend Verständnisfragen seitens GLP, was ja klar ist, weil sie diese in der Kommission nicht stellen konnten. Mir persönlich fehlt, ich habe mittlerweile zu sehr vielen Kolleginnen und Kollegen einen guten Kontakt, weil ich die immer wieder in Kommissionen treffe. Von der GLP kenne ich die Hälfte überhaupt noch gar nicht, ausser vielleicht ein Hallo, was sich ebenfalls ändern würde. Was nicht zu unterschätzen ist, das Mithören der Eingangsreferate. Ich schätze in allen Kommissionen jeweils, wenn Fachleute oder Spezialistinnen und Spezialisten ein Thema vorstellen, danach die Sitzung wieder verlassen und wir einen Einblick von aussen erhalten. Auch das wird der GLP verwehrt. Vor was haben wir Angst, wenn jemand von der GLP bei uns im Zimmer sitzt? Sie oder er darf nicht mitstimmen, das ist klar als Beobachter. Sie dürfen Fragen stellen, nicht abstimmen und keine Anträge stellen. Sie erhalten das Protokoll und können sich so viel besser vorbereiten. Was Noger-St.Gallen erwähnt hat, wir kennen die Meinung der GLP schon vorher einigermassen und jetzt erfahren wir sie jeweils im Ratssaal. Ich finde die Angst vor der GLP ist unbegründet. Geben wir ihr einen Sitz als Beobachter im Rat. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Noger-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag des Präsdiums ist zuzustimmen. Fakt ist, die Kantonsrätinnen und Kantonsräte der GLP sind da. Wir können sie nicht mundtot machen, indem wir ihnen gewisse Zugänge zur Informationsverbreitung und zum Informationserhalt vorenthalten. Wenn die Mitglieder der GLP nicht in die Meinungsbildung zumindest als Beobachter involviert sind, dann müssen sie sich erst recht im Plenum des Rats bemerkbar machen. Das ist legitim und wir haben auch gesehen, dass sie das tun. Wir wissen alle, dass die Weichen für Entscheide in der vorberatenden Kommission gestellt werden. Wenn der Rat als Gesamtes einmal einen Entscheid kippt, dann ist das doch eher die Ausnahme als die Regel. Und wenn das der Fall ist, dann waren häufig auch die Ergebnisse der Abstimmung in einer vorberatenden Kommission relativ knapp. Und gerade darum wäre es eigentlich im Sinne eines ökonomischen Ratsbetriebs durchaus wünschbar, wenn man die Position der GLP in diesen Geschäften bereits in der vorberatenden Kommission einigermassen kennen würde. Mich persönlich würde es interessieren, im Vorfeld schon zu wissen, wie diese Gruppe aus unserer Mitte sich entscheiden wird. Wenn wir diese Entscheide kennen, dann können wir auch im Plenum besser Arbeit. Und nochmals, wenn wir sie nicht kennen, wird die GLP diese Meinungen im Rat einfach dann bringen, wenn sie es können, und zwar später. Sie spüren, ich wäre im Sinne einer gewissen Sofortmassnahmen durchaus bereit gewesen, in Richtung Beobachterstatus zu zugehen. Jetzt sieht es aber in der Mehrheit des Rates anders aus und es ist auch nicht definiert als Sofortmassnahme zur Überbrückung, sondern es wäre eigentlich eine dauerhafte Anpassung des Kantonsratsreglements. Es ist mir klar, dass wir das nicht machen würde und nach zweieinhalb Jahren schon wieder ändern. Aus diesem Grund bin ich etwas hin und her gerissen, aber ich weiss, dass ich keinen Blumentopf in meiner Fraktion gewinnen würde, wenn ich da in einer laufenden Legislatur die Spielregeln ändern würde. In diesem Sinne glaube ich, es bleibt uns nur die Lösung der Umwandlung, wie sie von der Regierung vorgeschlagen wurde. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Der Antrag des Präsidiums ist abzulehnen. Sie haben ja im letzten Herbst gesagt, wie es weitergehen soll. Für die Grünliberalen heisst das, dass sie für ihre Situation frühestens in drei Jahren eine Lösung haben – also in weiter Ferne. Um was handelt es sich jetzt eigentlich? Der Vorschlag der Grünliberalen will eine Übergangslösung. In diesem Sinne ist diese Lösung nicht wirklich nachhaltig, wir müssen das später anschauen. Es geht darum, dass man die Fraktionsmindestgrösse auf fünf setzt. Es ist nicht nachhaltig, aber es ist ein Ausweg aus einer Situation, mit der niemand so richtig einverstanden ist und die nicht förderlich ist für das Funktionieren dieses Rates. Sicher, es gibt immer Möglichkeiten, dass man ein Haar in der Suppe sucht. Man könnte z.B. sagen: Ja, wie ist es in den ständigen Kommissionen mit Subkommissionen? Wie sind sie da vertreten? Aber dieses Haar in der Suppe lässt sich entfernen und es lässt sich für alles eine Lösung finden. Es kann nicht angehen, dass man jetzt alle winzigen Sachen ausbreitet, um Gründe zu finden, dass man dieses Geschäft weiterhin verzögert. Es geht viel mehr um ein Ernstnehmen des Willens der Wählerinnen und Wähler, es geht um das Einbeziehen einer Minderheit und es geht letztendlich, und das finde ich sehr wichtig, um das reibungslose Funktionieren in diesem Rat. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Der Antrag des Präsidiums ist abzulehnen. Selbstverständlich bekämpfen wird die Umwandlung, deshalb erlaube ich mir jetzt trotzdem noch diese Wortmeldung. Ich könnte an dieser Stelle nochmals ausführen, dass eine Fraktionsmindestgrösse von fünf Personen in beinahe sämtlichen Kantonen Standard ist und selbst im 200-köpfigen Nationalrat die identische Fraktionsmindestgrösse bis heute nicht zum Kollaps des demokratischen Systems geführt hat. Ich verschone Sie selbstverständlich mit der Wiederholung dieser durchaus berechtigten Argumente und beschränke mich stattdessen auf eine Erklärung der Motion unseres Vorstosses und auch eine Erklärung, weshalb wir uns gegen diese Umwandlung aussprechen. Als gute Demokratinnen und Demokraten, das steht ausser Frage, akzeptieren wir selbstverständlich die Entscheidung dieses Rates in Bezug auf die Fraktionsmindestgrösse und warten gespannt den Postulatsbericht ab. In der Zwischenzeit möchten wir uns aber gerne konstruktiv und informiert in diesem Gremium einbringen. Genau deshalb haben wir mit der vorliegenden Motion den Antrag auf einen Beobachterstatus in den Kommissionen gestellt. Es ist davon auszugehen, und jetzt komme ich zur Umwandlung, dass sich nach den Wahlen im Jahr 2024, die Sitzverhältnisse aber auch die Fraktionszusammensetzungen in unserem St.Galler Kantonsparlament erneut verändern werden. Es steht für uns daher ausser Frage, dass das Präsidium mit seinem Antrag die Lösungsfindung für ein Problem bekämpft, welches sich explizit jetzt und explizit in dieser Legislatur stellt. Es wäre aber eine schweizerische Gepflogenheit, und als ebenfalls gute Demokratinnen und Demokraten ist das auch Ihnen bewusst, dass sämtliche politische Kräfte in den Lösungsfindungsprozess mit einzubeziehen sind. Denn wie Sie alle, haben wir Grünliberalen einen Auftrag unserer Wählerinnen und Wähler und Sie können versichert sein, wir werden diesen Auftrag ausführen. Welche Instrumente uns dafür aber zur Verfügung stehen, das entscheiden schlussendlich Sie. Ich kann Ihnen versichern, es macht mir keinen Spass, unsere Regierung hier im Plenum mit zahlreichen Detailfragen zu konfrontieren. Im Gegenteil, es ist mir, es ist uns äusserst unangenehm. Ein Beobachterstatus stellt natürlich auch nicht unsere präferierte Lösung dar. Es wäre aber die Mindestlösung, um diesen objektiven Informationsfluss zu gewährleisten und uns so eine Mitarbeit in der Vorberatung der Geschäfte zu ermöglichen. Wir setzten die Grösse für den Beobachterstatus dabei bewusst auf Gruppen von fünf Personen, um so unerwünschte Nebenwirkungen bspw. im Falle von Fraktionsaustritten einzelner Personen zu verhindern. Bei einer zukünftigen Herabsetzung, und deshalb auch hier wieder gegen diese Umwandlung, wäre diese Zwischenlösung mittels Beobachterstatus obsolet und könnte ersatzlos gestrichen werden. Ja, diese Einführung eines Beobachterstatus kostet Sie nichts. Er würde kein Stimmrecht in den Kommissionen mit sich bringen. Am Verteilschlüssel der Kommissionen würde sich ebenfalls nichts ändern und die Lösung wäre, anders als beschrieben, einfach umzusetzen, dennoch wäre der Wille der Wählerinnen und Wähler besser berücksichtigt. Eine Win-Win-Situation im klassischen Sinn. Vor allem aber könnten wir uns endlich einem effizienten Ratsbetrieb widmen. Wir könnten diesen sicherstellen und uns so uneingeschränkt der wichtigen Sachpolitik widmen, für die wir hier alle versammelt sind. Ich bitte Sie daher, gewähren Sie uns Einsitz in die Kommission als Beobachter. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Gull-Flums (im Namen des Präsidiums): Dem Antrag des Präsidiums ist zuzustimmen. Die Motion verlangt eine Anpassung des Geschäftsreglements des Kantonsrates, damit auch Gruppen, welche die Fraktionsstärke von sieben Mitgliedern nicht erreichen, angemessen im Parlament einbezogen werden. Insbesondere verlangt sie einen Beobachterstatus in allen Kommissionen ausser der Redaktionskommission. Das Präsidium hat das Anliegen diskutiert und ist zum Schluss gekommen, dass diese Frage nicht getrennt von der Frage der Fraktionsgrösse behandelt werden kann. Diese Frage wurde ja bereits mit dem Postulat 43.20.09 «Alle relevanten Kräfte angemessen berücksichtigen: Änderung des Geschäftsreglements des Kantonsrates (umgewandelte Motion 42.20.07)» gestellt und das Präsidium wurde eingeladen, die vor und Nachteile einer Senkung der Mindestgrösse der Fraktionen im Rahmen seines Berichtes «Tätigkeit des Parlamentes 2018–2022» zu behandeln. Deshalb soll auch diese Motion im Rahmen dieses Berichtes behandelt werden und zwar im Sinne einer Variante. Die Schaffung einer Rechtsgrundlage, damit nicht nur Fraktionen, sondern auch Gruppen ohne Fraktionsstärke ein Mitglied als Beobachterin oder Beobachter in die Kommissionen delegieren kann, macht ja nur Sinn, wenn die Mindestgrösse der Fraktionen nicht ohnehin von sieben auf fünf Mitglieder gesenkt wird. Die Qualität eines Parlamentes wird unter anderem auch durch Kontinuität und Stabilität in den Strukturen und Prozessen des Rates bestimmt. So wie ein Unternehmen Strukturen und Prozesse nicht um Namen, sondern um Funktionen gestalten sollte, soll ein Parlament die Spielregeln ebenfalls nicht aufgrund von Veränderungen im Rat kurzfristig und allenfalls wiederholt anpassen. Es geht hier also absolut nicht und Machtgehabe ich, wie von der GLP in den Medien verkündet wurde. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |
20.4.2021 | Wortmeldung | Martin-Gossau, Ratsvizepräsidentin: Das Präsidium beantragt die Umwandlung in ein Postulat. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |