Geschäft: Beteiligung an den Kosten des Polizeieinsatzes für Veranstalter von nicht bewilligten Demonstrationen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.20.13
TitelBeteiligung an den Kosten des Polizeieinsatzes für Veranstalter von nicht bewilligten Demonstrationen
ArtKR Motion
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung14.9.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 14. September 2020
AntragAntrag der Regierung vom 3. November 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
14.9.2020Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
30.11.2020Eintreten68Zustimmung34Ablehnung18
30.11.2020Gutheissung71Zustimmung35Ablehnung14
Statements
DatumTypWortlautSession
30.11.2020Wortmeldung

Regierungsrat: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion.

Wir haben bereits eine gesetzliche Grundlage, um in krassen Fällen und Polizeikosten abzuwälzen. Bei bewilligten Demonstrationen werden die Kosten des polizeilichen Einsatzes indirekt mindestens teilweise über Gebühren erhoben. Der FC St.Gallen beteiligt sich an den Kosten von Polizeieinsätzen im Zusammenhang mit Spielen in der Arena und zwar zu Recht. Der FC St.Gallen trägt einen rechten Anteil dieser Kosten. Gratis ist nur das, was die Grundversorgung betrifft und alles was darüber hinausgeht ist auch für den FC St.Gallen kostenpflichtigen. Es ist nicht so, dass nie Kosten vorlegt. Das sind natürlich alles bewilligte Veranstaltungen.

Es gibt unbewilligte Demonstrationen, die verlaufen aber regelmässig harmlos und ohne Ausschreitungen. Es ist nicht so, dass jede unbewilligte Demonstration in tumultartigen Ausschreitungen, Plünderungen und Sachbeschädigungen endet und man darum die Kosten des Polizeieinsatzes verlegen muss. Ich bin als Sicherheitsdirektor und politisch Verantwortlichen für die Kantonspolizei wahrscheinlich da nur in zweiter Linie an den Auswirkungen einer allfälligen Überweisung tangiert. In erster Linie wäre das die Stadtpolizei, weil unbewilligte Demonstrationen insbesondere auch in Städten stattfinden. Wenn jetzt eine unbewilligten Demonstration mit 1'000 Personen, wie von Böhi-Wil geschildert, in der Stadt stattfindet und Sie die Verpflichtung der Behörden sehen, dass all diese 1'000 Personen registriert werden müssen, dann schicke ich mindestens 200 Polizisten los, die dann während Stunden zum einen diese Demonstration an einem geeigneten Ort einkesseln müssen und dann mit der Identitätsaufnahme beginnen. Also ein gigantischer Aufwand, der die Kosten immens in die Höhe treibt, nur damit man dann diese Kosten auch auf die Einzelnen verteilen kann. Das ist einfach nicht mehr verhältnismässig, da erwarten Sie von uns Sachen, die einfach keinen vernünftigen Sinn machen. Kommt dazu, wenn Sie eine friedliche Demonstration mit 200 Polizistinnen und Polizisten einkesseln, dann ist die Gefahr, dass das eskaliert, alleine wegen dem Polizeieinsatz, ziemlich erheblich. Ich muss Sie darum bitten, diese gut gemeinte Idee wieder zu verwerfen. Dort wo es wirklich krass ist, kann man schon heute Kosten vorlegen, aber wenn Sie eine verbindliche Verpflichtung machen wollen, das geht nicht. Z.B. in Unterwasser, 25'000 Personen, da müsste ich wahrscheinlich die gesamte Polizeilandwirtschaft der Ostschweiz bis hin nach Bern einberufen, um diese Personen zu registrieren. Die Verhältnismässigkeit sollte in den Überlegungen doch auch noch ihren Platz finden.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Wortmeldung

(im Namen der Grünliberalen): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Das von der SVP-Fraktion ihrer Motion geäusserte Anliegen zur Beteiligung an den Kosten des Polizeieinsatzes für Veranstalter von nicht bewilligten Demonstrationen mag auf den ersten Blick mit dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden übereinstimmen. Denn wer etwas Bewilligungspflichtiges ohne Bewilligung tut, ist damit ja zwangsläufig im Unrecht. In der logischen Konsequenz wäre diese Handlung, insbesondere wenn sie für die öffentliche Hand auch noch Kosten verursacht, zu bestrafen bzw. die Kosten zu verlegen.

Die Antwort der Regierung zeigt, dass eine entsprechende Gesetzesgrundlage zur Verlegung von Kosten an die Verursacher polizeilicher Massnahmen grundsätzlich bereits vorhanden ist. Diese wurde in der Vergangenheit jedoch nie angewendet, insbesondere da einer Anwendung erhebliche rechtliche Hindernissen entgegenstehen. Es wird damit offensichtlich, dass die von der SVP-Fraktion geforderte Grundlage zur künftigen Kostenbeteiligung von Veranstaltern nicht bewilligter Demonstrationen wohl nicht viel mehr als ein Papiertiger wäre, welche bei den sowieso schon sehr seltenen Fällen unbewilligter Demonstrationen kaum je zur Anwendung kommen würde.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion mit der Begründung, bereits heute könne ein Teil der Kosten eines Polizeieinsatz den Veranstaltern in Rechnung gestellt werden. Das ist ja selbstverständlich und darum geht es ja in der Motion nicht, sondern es ist so, dass die Motion sich nicht nicht auf irgendwelchen Veranstaltungen bezieht, sondern ausdrücklich auf unbewilligte Demonstrationen, wie z.B. diejenigen vom 13. Juni in St.Gallen. Über 1'000 Personen nahmen daran Teil, obwohl damals eine Beschränkung auf 300 Personen in Kraft war. Die Innenstadt war praktisch lahmgelegt und die Polizei musste kurzfristig vielen Einsatzkräfte aufbieten auf Kosten der Allgemeinheit.

Dann fand vor zwei Wochen in St.Gallen eine bewilligte Demonstration von Gegner der Coronamassnahmen statt. Gleichzeit formierte sich eine unbewilligte Demonstrationen von Gegnern der Gegner mit dem entsprechenden Aufwand für die Polizei. Im Gegensatz zur Aussage der Regierung in ihrer Antwort auf unsere Motion gibt es auch bei unbewilligten Demonstrationen immer Veranstalter oder Organisatoren. Bekanntlich erfolgt die Mobilisierung von mittels den sozialen Medien, zu welchen die zuständigen Behörden wohl auch Zugang haben, wenn sie das dann wirklich wollen. Bei den unbewilligten Demonstrationen geht es ja oft nicht um eine Manifestation für oder gegen etwas, sondern um eine Zusammenrottung von Randalierern oder Chaoten und in solchen Fällen ist das Strafrecht anwendbar. Aber auch darum geht es in der Motion nicht, sondern um unbewilligten Demonstrationen, die aufgrund des immer notwendigen Einsatzes der Polizei Kosten verursachen. Es gibt keinen sachlichen Grund, eine Demonstration nicht anzumelden, denn die Bewilligungspraxis ist bekanntlich sehr grosszügig. Die Bewilligungspflicht wurde nicht eingeführt, um etwa aus politischen Gründen Demonstrationen zu verbieten, sondern weil Demonstrationen oft Beschränkungen oder Störungen des öffentlichen Raums zur Folge haben, die auch Unbeteiligte betreffen. Deshalb ist es völlig normal von Veranstaltern einer Demonstration zu erwarten, dass sie ihre Veranstaltung anmelden, wenn sie den öffentlichen Raum für ihre Zwecke nutzen wollen. Die Ergänzung des Polizeigesetzes mit einer entsprechenden Bestimmung hätte präventive Wirkung gegen unbewilligte Demonstrationen und schafft einen Anreiz, eine Demonstration anzumelden.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Es gilt das Verursacherprinzip, auch wenn es etwas mühsam sein sollte, den jeweiligen Verursacher zu eruieren. Alles andere würde ja heissen, man nimmt die Aufgabe nicht wahr. Das sind jetzt nun mal Aufgaben an die Behörden, die schlichtweg zu lösen sind. Dafür sind sie eingesetzt, gewählt und auch besoldet.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Beschluss

Der Kantonsrat heisst die Motion mit 71:35 Stimmen gut.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Struktur

Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 68:34 Stimmen auf die Motion ein.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Bereits heute ist im Gesetz geregelt, dass eine Kostenauferlegung sowohl bei bewilligten als auch bei unbewilligten Demonstrationen möglich ist. Dabei sind aber die Verhältnismässigkeit, das Willkürverbot und das Kostendeckungsgebot zu beachten. Eine strafrechtliche Verfolgung der Verursacher von Sach- und Personenschäden ist also bereits heute möglich und wird auch umgesetzt. Selbst die Motionäre attestieren, dass bei den meisten Demonstrationen eine Bewilligung eingeholt wird und diese auch friedlich verlaufen. Ich frage mich da, wird nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen? Die freie Meinungsäusserung ist das höchste Gut der freien Schweiz und gehört auch zu unseren Grundrechten im Kanton St.Gallen. Kundgebungen sind ein wichtiges Element der Meinungsbildung für die breite Bevölkerung. Sach- und Personenbeschädigungen können, werden und sollen geahndet werden, dazu braucht es keine Gesetzesänderung.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Die Begründung der Regierung auf dem roten Blatt mutet reichlich seltsam an. Man hat das Gefühl, nicht legiferieren zu müssen, weil bei unbewilligten Demonstrationen erhebliche tatsächliche und Hindernisse einer Kostenauflagen entgegenstehen. Insbesondere müssten die Verursacher oder der Verursacher die Kosten unzweifelhaft bekannt sein. Dann stehen noch grundrechtseinschränkende Punkte gegen eine Kostenauflage. Wenn Sie so argumentieren, dann müssen Sie in diesem Staat nie mehr ein Unrecht verfolgen. Wir sehen das nicht ein. Jemand der unbewilligt Demonstrationen verursacht, muss identifiziert werden. Das ist eine Aufgabe der Polizei, das muss sie tun, sie muss sich durchsetzen, sie muss die Verursachen einer solchen Demonstration, seien sie von links von rechts oder was es sonst noch gibt, abklären – das ist ihre Aufgabe. Das als Begründung zu nehmen, dass man hier keine Regelung will, noch verbunden mit der Bemerkung, solche Kostenauflagen seien sehr selten, das sind keine Gründe. Wenn man das liest, dann weiss man, dass man der Motion zustimmen soll.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020