Geschäft: Verbesserung der Transparenz in der Sozialhilfe-Statistik

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.20.61
TitelVerbesserung der Transparenz in der Sozialhilfe-Statistik
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung14.9.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 14. September 2020
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 3. November 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
14.9.2020Gremium2.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.4.2021Wortmeldung

Böhi-Wil (im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Ich habe festgestellt, dass unsere Fragen zum Teil offenbar falsch verstanden wurden. Das hängt damit zusammen, dass bei der Übertragung des Wortlauts unserer Interpellation in das Ratsinformationssystem offenbar ein Satz verloren ging, was ich leider erst bei der Beantwortung der Fragen durch die Regierung entdeckt habe. So lautete bspw. eine der Fragen an die Regierung, ob sie bereit sei, in den Sozialhilfestatistiken eine klare Unterscheidung zwischen den Begriffen Durchschnitt und Median einzuführen? Die Regierung antwortete darauf, indem sie den Unterschied zwischen Durchschnittswert und Medianwert erklärt. Aber darum ging es uns nicht, denn wir kennen den Unterschied. Ich erlaube mir kurz diesen Unterschied zu erklären, denn er hat eine gewisse Bedeutung: Je nachdem, ob man bei einer Zahlenmenge den Durchschnittswert oder den Median, das heisst, den Mittelwert nimmt, präsentieren sich die Zahlen sehr unterschiedlich und damit kann man die Aussagekraft von Statistiken beeinflussen. Gehen die Zahlenmengen zwischen Minimum und Maximum weit auseinander und will man das nicht so aufzeigen, dann wählt man den Mittelwert, wenn die Zahlenmengen wenig Ausreisser haben, dann wählt man eher den Durchschnittswert. Aber meine Absicht ist nicht, Ihnen hier eine Lektion in Statistik zum Besten zu geben. Vielmehr geht es um eine Empfehlung an die Regierung, die Fachstelle für Statistik anzuweisen, in ihren Publikationen entweder den Median oder den Durchschnitt zu verwenden, aber nicht beide. Zudem soll klar kommuniziert werden, welcher der beiden Werte angewendet wird.

Wir wollten ebenfalls wissen, warum in der Sozialhilfestatistik die Angaben zur Nationalität der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger nur summarisch aufgeführt werden. Die Regierung antwortet, von Auswertungen zur Staatsangehörigkeit werde derzeit bewusst abgesehen, da diese keine ursächliche Komponente für den Sozialhilfebezug darstelle. Das mag zwar stimmen, ist aber eine politische Wertung, die in Konflikt steht mit der Anforderung an die Transparenz. Zudem soll sich die Fachstelle für Statistik auf das Sammeln und Aufzeigen der Daten konzentrieren. Es ist nicht ihre Aufgabe, diese Daten zu interpretieren.

Immerhin erklärt die Regierung, sie wolle prüfen, ob die Gemeinden die Angaben zur Nationalität der Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe unter Berücksichtigung des Datenschutzes in Zukunft veröffentlichen dürfen. Gerne erwarten wir eine Rückmeldung seitens des Departementes des Innern nachdem die Prüfung dieser Frage abgeschlossen ist.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021