Geschäft: Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer43.20.06
TitelVerbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
ArtKR Postulat
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung14.9.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 14. September 2020
AntragAntrag der Regierung vom 20. Oktober 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
14.9.2020Gremium2.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
15.9.2020Dringlicherklärung26Zustimmung88Ablehnung6
30.11.2020Eintreten54Zustimmung51Ablehnung15
30.11.2020Gutheissung55Zustimmung48Ablehnung17
Statements
DatumTypWortlautSession
30.11.2020Wortmeldung

Ratsvizepräsidentin: Eintreten wird bestritten.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf das Postulat ist nicht einzutreten.

Wir bitten Sie auf dieses Postulat nicht einzutreten, selbstverständlich nicht deshalb, weil wir Bürokratie so toll finden. Ich glaube, alle hier im Saal sind sich einig ist, braucht keine übertriebene Bürokratie. Aber wir möchten auch, und gerade in dieser Zeit, in der die Verwaltung besonders gefordert ist, um gerade auch für die Wirtschaft die korrekten und guten Massnahmen zu Erarbeitung zur Bewältigung dieser Krise, dieser Verwaltung nicht nochmals zusätzliche Arbeit aufbrummen in Verfassung eines solchen Berichtes, der – wir können es drehen und wenden wie wir wollen – am Ende doch Gefahr läuft, ein Papiertiger zu werden. Diese Überprüfung, ob es Bürokratie braucht und in welchem Umfang es diese braucht, muss laufend erfolgen. Es muss selbstverständlich auch wenn man zum Ergebnis gelangt, dass man Prozesse einfacher gestalten kann, dem auch nachgelebt werden. Dies ist auch für uns ein Anliegen, wir brauchen dazu aber keinen ausführlichen Bericht, der hier nun gefordert wir. In diesem Sinne bitte ich Sie, hier nicht einzutreten und dem Antrag der Regierung zufolgen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Wortmeldung

(im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf das Postulat ist nicht einzutreten.

Weniger Bürokratie zu fordern ist sympathisch. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessern zu wollen natürlich auch. Das selber aber auch zu leben, ist dann schon bedeutend schwieriger. Es geht nicht nur um die Rahmenbedingungen zwischen der Wirtschaft und dem Staat, sondern auch zwischen den unterschiedlichen Akteuren innerhalb der Wirtschaft, z.B. zwischen Liegenschaftsbesitzern und Geschäftsmietern. Der heute leider nicht anwesende Regierungspräsident Damann lobte die Vermieterschaft vor einigen Wochen für freiwillig getätigte und damit unbürokratische Mieterlasse. Aus Sicht der St.Galler Regierung funktioniert die Partnerschaft zwischen den unterschiedlichen wirtschaftlichen Akteuren in diesem Bereich. Entsprechend hat sich auch die St.Galler Regierung in ihrer Vernehmlassung gegen das Covid-19-Geschäftsmietegesetz ausgesprochen. Das enttäuscht mich nicht nur als Grüner, sondern auch als Geschäftsleiter des Mieterverbandes Ostschweiz.

Regierungsrat Tinner hat im vorherigen Geschäft darauf hingewiesen, dass die Pandemie uns noch viele Arbeitsplätze kosten wird. Die St.Galler Regierung hat es verpasst, einen Beitrag zu leisten, im Rahmen der Vernehmlassung zum Covid-19-Geschäftsmietegesetz hier Gegensteuer zu geben. Das Gesetz hätte einen Mieterlass von 60 Prozent für die betroffenen Betriebe während des Lock-downs gebracht. In meiner Tätigkeit als Geschäftsleiter des Mieterverbands sind mir keine Fälle von freiwilligem Entgegenkommen seitens der Vermieterschaft gegenüber betroffenen Betrieben zu Ohren gekommen. Im Gegenteil, Restaurants und Coiffeur-Betriebe haben erfolglos um Mieterlasse gebeten, häufig haben sie nicht einmal eine Antwort der Vermieterseite erhalten. Das Gleiche gilt auch für den gesunkenen Referenzzinssatz seit März dieses Jahres. Viele Mieter warten noch immer auf die unbürokratische Anpassung und damit Reduzierung ihrer Miete, sowohl Wohnungsmieten wie auch Geschäftsmieten. Statt vom Staat weniger Bürokratie und schnellere Verfahren und juristische und natürliche Personen zu fordern, mögen die betroffenen Kreise mit gutem Beispiel vorangeht, tragen sie zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei, durch Mieterlasse bei vom Lock-down betroffenen KMU, durch schnelle und unbürokratische Weitergabe des gesunkenen Referenzzinssatz für Wohnungs- und Geschäftsmietende. In diesem Sinne: «Mehr liefern statt lafern.»

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Wortmeldung

(im Namen der Grünliberale): Auf das Postulat ist nicht einzutreten.

Die SVP-Fraktion nimmt mit ihrem Postulat ein Kernanliegen der Grünliberalen auf. Auch wir setzen uns für gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen ein. Die Grünliberalen tun dies sogar laufend, unabhängig von Corona oder einer gemäss SVP-Vorhersagen bevorstehenden Wirtschaftskrise, dafür aber unter dem Aspekt ökologischen Nachhaltigkeit von Wirtschaft und Staat.

Die Antwort der Regierung zeigt, dass es sich beim Anliegen des Bürokratieabbaus um ein Dauerthema handelt, dessen Massnahmen jedoch offensichtlich im Kantonsrat dem Rotstift ohne weiteres auch wieder zum Opfer fallen können. Gerade deshalb anerkennen wir die laufenden Anstrengungen der Regierung und Verwaltung zur wirtschaftsfreundlichen Ausgestaltung des Rechts und gehen davon aus, dass diese Bestrebungen auch einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess unterliegen. Weiter erwarten wir, dass mit einer forcierten Digitalisierung und geeigneten E-Government-Lösungen gewisse bürokratische Aufwände reduziert werden können. Zu guter Letzt verweisen auch darauf, dass es ebenso an uns, der Legislativen, liegt, keine unnötige Bürokratie aufzubauen. Die Grünliberale unterstützt den Antrag der Regierung auf Nichteintreten mit den eben gemachten Hinweisen, dass eine fortwährendes Hinterfragen und Verbessern bestehender Prozesse im Sinne der Kundenorientierung unabdingbar ist und bleibt.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf das Postulat ist einzutreten.

Die FDP, als klaren Vertreter der Wirtschaft, verfolgt seit langem das Ziel der stetig wachsenden Bürokratie ein Gegensteuer zu geben.

Der Kanton St.Gallen zählte im Jahr 2018 38'700 KMU. Sie sicherten ein Beschäftigungsvolumen von 237'100 Vollzeitstellen. Für viele KMU ist der wachsende administrative Aufwand zu oft ein unverrechenbarer und zeitlich hoher Aufwand. Deshalb unterstützen wir im Wesentlichen den Vorstoss der SVP. Für uns steht der Ansatz des verlangten Abbaus der Bürokratie jedoch nicht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Vielmehr stellen wir fest, dass bei jungen Menschen im Arbeitsprozess das unternehmerische Denken zunehmend weniger vorhanden ist. Unternehmertum, Eigeninitiative, wirtschaftliche Verantwortung tragen und Erfolg haben sind mit viel Zeit verbunden und konkurrenzieren sich mit Wertvorstellungen im privaten Leben. Das ist sicher keine falsche Entwicklung, aber es ist auch ein Zeichen dafür, das Unternehmertum niederschwelliger sein muss.

Aus der Sicht der FDP-Fraktion braucht es dazu keinen langen Bericht der Regierung sondern eine Umsetzung in unmittelbarem Zeitraum. Die Regierung schreibt in ihrer Antwort, das Staatsverwaltungsgesetz zeigt bei Art. 16 J Regulierungscontrolling Wege für die nötige Handhabung. Die FDP-Fraktion erwartet in diesem Zusammenhang von der Regierung, dass beim nächsten Controlling die Schwerpunkte der Zweckmässigkeit diesbezüglich konkret gelegt werden. Mit einem konkreten Controlling und entsprechendem Handeln erhoffen wir eine schnellere Umsetzung zu besseren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als bei einem Postulat. Somit sehen wir keinen Anlass für einen grossen Bericht.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Beschluss

Der Kantonsrat heisst das Postulat mit 55:48 Stimmen bei 1 Enthaltung gut.





Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 54:51 Stimmen auf das Postulat ein.



Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Wortmeldung

Regierungsrat: Auf das Postulat ist einzutreten.

Ich nehme gerne Bezug auf einzelne Hinweise im Rahmen Ihrer Wortmeldungen. Das Fitnessprogramm oder zumindest, der Versuch die Prozesse den heutigen Gegebenheiten anzupassen, diesem Umstand lebt die Regierung nach. Ich kann Ihnen auch versichern, dass das Volkswirtschaftsdepartement sehr stark versucht ist, Effizienzsteigerungen zu erreichen. Hier hilft uns die Digitalisierung, Mattle-Altstätten hat auf diesen Umstand hingewiesen, so z.B. werden wir versucht sein, die Landwirtschaftsverordnung anzupassen, indem künftig Tierhalterinnen und Tierhalter ihre Gesuche um Tierhalterbeiträge oder um die Meldung ihres Tierbestandes nicht mehr auf einem Papier unterzeichnet einreichen müssen, sondern den gesamten Prozess digital abwickeln können. Wir werden in einem ersten Schritt sicher die Landwirtschaft, etwa 3'500 Betriebe, entlasten können. Ein weiterer Versuch, ab da sind wir noch nicht so weit, sind die übrigen 3'500 Tierhalterinnen und Tierhalter, die Gänse, Hühner und andere Tierarten halten. Hier können wir mit einer bescheidenen Massnahme Effizienzgewinne erreichen. Wir werden auch Effizienzgewinne erreichen, und hier sind wir in einem internen Projekt dabei, auf die Erhebung der Tourismusabgaben insbesondere für Gastwirtschafts- und Beherbergungsabgaben zu verzichten. Für dieses und nächstes Jahr hat die Regierung ja entschieden, aufgrund von Corona auf die Erhebung zu verzichten. Die Erhebung basiert aber auf Tischen, Stühle und Betten. Es ist doch nicht mehr zeitgemäss durch die Gemeinden vor Ort irgendwelche Tische, Stühle und Betten zu zählen und dann aufgrund der ermittelten Werte die Abgabe einzuziehen und an den Kantonen weiterzugeben. Da geht schon sehr viel Arbeit und Zeit verloren, indem wir die Verwaltung beschäftigen. Hier wollen wir entsprechende Massnahmen einleiten. Aber wenn wir das umsetzen wollen, dann bin ich aber auch auf ihre Unterstützung angewiesen, denn es braucht dann eine Anpassung des Tourismusgesetzes.

Ein weiterer Punkt, ich habe es an der letzten Sessionen erwähnt, da wird vermutlich Surber-St.Gallen weniger Freude haben, das ist das Ladenschlussgesetz. Auch hier können wir bestimmt Entlastungen machen, nicht weil ich jetzt behaupten möchte, eine längere Ladenöffnungszeit entlaste die Verwaltung, aber wenn wir das Ladenschlussgesetz anpassen, dann können wir natürlich auch sehr viel Bewilligungsarbeit durch die Gemeinden oder den Kanton abbauen.

Das Regulierungscontrolling wurde auch erwähnt, dazu meine Einschätzung, ich war damals noch nicht Mitglied der Regierung, als dieses Geschäft verabschiedet wurde. Ich fand es auch ein bisschen mager, was da herauskam. Aber ich werde auch inskünftig versucht sein, im Rahmen dieses Regulierungscontrollings auch Überlegungen aus Sicht des Volkswirtschaftsdepartementes wie aber auch aus anderen Departementen einzubringen. Wir werden dann heute sicher auch noch bei einer Interpellationsbeantwortung aufzeigen, wir haben auch versucht, in den Skigebieten Entlastungen administrativer Art zu erreichen, in dem bestimmte Vollzugsausgaben ausgesetzt wurden.

Ich habe noch einen weiteren Vorschlag: Wenn wir wirklich die Strukturverbesserungen im Kantonshaushalt aber auch mit der Aufgabenerfüllung erreichen möchten, dann stimmen Sie morgen Ziff. 12 der Finanzkommission im Rahmen des Budgets 2021 zu. Da werden wir so oder so Aufgaben überprüfen, und dann bin ich dann aber auch gespannt, wenn wir auf Aufgaben verzichten, dann kann das auch dazu führen, dass dann irgendwo weniger Geld fliesst. Dessen müssen wir uns auch bewusst sein, auch das kann eine Konsequenz sein.

Zu Schwager-St.Gallen betreffend der Mieterlasse: Es ist jetzt vielleicht denn Nebenthema, aber ich möchte es zumindest erwähnt haben; der Kanton St.Gallen und auch die Pensionskasse des Kantons, wie mir Regierungsrat Mächler gesagt hat, haben Mieterlasse gewährt. Auch hier wurde wenig bürokratisch entsprechend gehandelt ohne auf die Sessionen der eidgenössischen Räte zu warten.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Regierung zu folgen. Ich kann Ihnen versichern, ich werde bestrebt sein, Hürden abzubauen, Verbesserungen umzusetzen und dabei zähle ich gerne auf Ihre Unterstützung, für die ich mich bedanke.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf das Postulat ist einzutreten.

Die Verbesserung von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen – wer will das nicht? Es gehört zu den Grundsätzen, dass Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für günstige Rahmenbedingungen für die private Wirtschaft sorgen. Das Thema ist aktuell, unabhängig von der Situation rund um die Covid-19. Die Postulanten sprechen von staatlich bedingter Verwaltungsbürokratie. Damit ist der Aufwand gemeint, dem Staat gegenüber seinen administrativen Verpflichtungen nachzukommen. Diese Verpflichtungen haben ihren Ursprung zugegebenermassen auch in Erlassen, welche vom Gesetzgeber erlassen wurden. Der Gesetzgeber ist unser Staat, die Legislativen, das Parlament – das sind wir.

Die Regierung befasste sie schon einmal mit dem Bericht «Belastende Administration für KMU», um Massnahmen für administrative Entlastungen der Unternehmen aufzuzeigen. Dieser Bericht wurde in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell, dem kantonalen Gewerbeverband und der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten erarbeitet. Daraufhin wurden unter anderem das KMU-Forum eingesetzt mit Personen aus Wirtschaftsverbänden, Unternehmen sowie Vertretern der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren und des Staatssekretariats für Wirtschaft. Unter Berücksichtigung des vorstehenden Ausführungen bleibt festzuhalten, dass die Anstrengungen der Regierung durchaus erkennbar sind und die entsprechenden Ausführungen im Antrag auf Nichteintreten eine gewisse Berechtigung haben. Trotzdem beinhaltet das Postulat der SVP-Fraktion eine Forderung, welche angesichts der wirtschaftlich sehr anspruchsvollen Situation für die Zukunft an Bedeutung gewinnt. Der Staat wird in Anbetracht der finanziellen Prognosen und der angespannten Finanzlage jeden Spielraum nutzen müssen, um die Verschuldung zu reduzieren. Um diese Zielsetzung zu erreichen, wird auch eine permanente Auseinandersetzung über die Notwendigkeit von bürokratischen Massnahmen und Vorkehrungen wichtig sein. Das neu geschaffene Instrument des Regulierungscontrolling, wie es die Regierung in ihrem Antrag erwähnt, mag dabei wertvolle Dienste leisten. Die kürzlich stattgefundene Auswahl der Prüffelder hat aber deutlich gezeigt, dass sich die Regierung und die Departemente noch nicht in jeder Beziehung bewusst sind, wie ernst der Auftrag zur Reduktion des bürokratischen Verwaltungsaufwands tatsächlich ist.

In diesem Sinn macht der Postulatsinhalt mit seinen Forderungen durchaus Sinn. Jede Verringerung des Verwaltungsaufwands und jede Reduktion von bürokratischen Hürden steht im Zusammenhang mit einer Zielsetzung, welche wir wohl alle hier im Saal teilen: Die finanziellen Lasten für künftige Generationen so tief und erträglich wie möglich zu halten. Das ist unsere Pflicht und in diesem Sinne unterstützen würden Postulatsinhalt.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Wortmeldung

Auf das Postulat ist einzutreten.

Die vom Bund wie auch vom Kanton St.Gallen veranlassten Hilfsmassnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise verschlingen Milliarden Steuergelder. Auch wenn es sich im Kanton St.Gallen kumuliert nur um Millionen dreht, handelt es sich um einen beträchtlichen finanziellen Hosenlupf. Ob diese teuren staatlichen Interventionen letztlich unter dem Strich eher positive oder negative Prädikate verdienen werden, wird sich zeigen. Jedenfalls müssen die ausgegebenen Hilfsgelder in irgendeiner Form refinanziert werden.

Ein Bonmot aus der Politik lautet stets, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für wen auch immer zu verbessern. Dass solche Äusserungen von nicht wenigen Mitmenschen wie auch von juristischen Personen als blosse Worthülsen verstanden werden, ist leider Tatsache. Denn die von Bund und Kanton getroffenen Hilfsmassnahmen sind zwar schön und gut; aber sind sie auch nachhaltig?

Mit gegenständlichem Vorstoss soll sich dies ändern. Eine Entschlackung der staatlich bedingten Verwaltungsbürokratie erhöht die Effizienz nachhaltig und hat in wirtschaftlicher Hinsicht positive Auswirkungen, sowohl für juristische als auch natürliche Personen; und letztlich auch für den Staat selber. Wenn die Regierung will, kann sie sehr wohl innert kürzester Zeit einen Bericht samt Botschaft und Entwurf präsentieren, wie es z.B. der OLMA-Notkredit und das kurzfristig auf die Beine gestellte Gesetz über die Gewährung von ergänzenden Krediten und Solidarbürgschaften zeigt.

Im Unterschied zur bisher erfolgten Geldvergabe, hat der gegenständliche Vorstoss den Zweck, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, indem die staatlich bedingte Verwaltungsbürokratie für juristische und natürliche Personen verringert wird. In der Privatwirtschaft sind solche Fitnessprogramme weit verbreitet. Wenn die Regierung ein wirkliches Interesse an der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und somit an positiven Entwicklungen der steuerzahlenden juristischen wie auch natürlichen Personen hat, wird sie auch gegenständliches Postulat kurzfristig verarbeiten und sinnvolle Massnahmen beantragen.

Wenn nun die Regierung unter Verweis auf das periodisch dem Kantonsrat vorzulegende Regulierungscontrolling verweist, so ist dies aktuell ein wahres Feigenblatt; ein schöner Papiertiger. Die kürzlich erstmalig behandelte Botschaft bzw. Entwurf der Regierung über das Prüfprogramm 2020 des Regulierungscontrollings (32.20.05) wurde von der Staatswirtschaftlichen Kommission nur um Haaresbreite nicht ins Pfefferland geschickt. Der Befund der Staatswirtschaftlichen Kommission: Die von der Regierung gelieferte Arbeit grenzt an Arbeitsverweigerung. Nicht von ungefähr wurde die Regierung – auf Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission – per überaus klarem Kantonsratsentscheid zur Nachbesserung auf eine Ehrenrunde geschickt.

Auch die von der Regierung erwähnte Strategie «Wirtschaftsstandort 2025» weiss leider nicht zu überzeugen. Darin sind zwar – wie die Regierung festhält – Grundsätze für ein wirtschaftsethisches, lösungsorientiertes und bürgernahes Handeln des Kantons festgehalten. Nur leider hat dieses Papier etwa so viel oder eben wenig Fleisch am Knochen, wie Regen in der Sahara.

Ein paar Floskeln daraus:

«Der Kanton St.Gallen ist ein vielseitiger, dynamischer und wirtschaftsfreundlicher Standort. Er trägt zur Förderung der allgemeinen Wohlfahrt bei. Er zeichnet sich aus durch ein vielfältiges Arbeitsplatzangebot und eine gute Sozialpartnerschaft. Ein innovationsfreundliches Klima und günstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen tragen zu einem gesunden Wirtschaftswachstum bei. Sie stärken den Wirtschaftsstandort in seiner Wettbewerbs- und Veränderungsfähigkeit und stellen seine Funktion als Wissens- und Werkplatz langfristig sicher. Dadurch ist der Kanton St.Gallen für Menschen und Unternehmen sehr attraktiv.»

Immerhin wird man bei den Handlungsfeldern und Massnahmen einen Hauch konkreter. Beispiele daraus:

  • Kanton St.Gallen als Arbeitsstandort aktiv vermarkten;
  • Familienergänzende Kinderbetreuung bedarfsgerecht ausbauen;
  • Unternehmen unterstützen bei der Gewinnung von Fachkräften;
  • Interesse an MINT-Kompetenzen fördern;
  • Zusammenarbeit der Bildungseinrichtungen im Bodenseeraum vertiefen;
  • Gering qualifizierte Stellensuchende und Beschäftigte durch Weiterbildung in ihrer Arbeitsmarktfähigkeit stärken;
  • Beratungs- und Vermittlungsqualität in den RAV weiterentwickeln;
  • Stellensuchende 50+ mit gezielten Weiterbildungs- und Beschäftigungsangeboten in den Arbeitsmarkt zurückführen;
  • Ein Kompetenznetzwerk zur nachhaltigen Senkung der unternehmerischen Kostenstrukturen einrichten;
  • Chancen der digitalen Produktion nutzen;
  • Vernetzung und Kooperation fördern;
  • Fachhochschulen und Universität mit dem ETH-Bereich vernetzen;
  • Innovationssystem mit regionalen Schwerpunkten bilden;
  • Ausgründungen aus Fachhochschulen, Universität und EMPA forcieren;
  • Internationale Partnerschaften aufbauen;
  • Internationales Serviceangebot für Unternehmen aufbauen;
  • Für eine integrale Positionierung der Ostschweiz als Wirtschafts-, Arbeits- und Tourismusstandort einstehen;
  • Umfeld für «International Communities» attraktiv gestalten
und so weiter und so fort. Was auffällt: viel Oberflächliches, nichts Handfestes. Ein zweiter Papiertiger. Keine Rede von konkreten Massnahmen zwecks Verringerung der staatlich bedingten Verwaltungsbürokratie für juristische und natürliche Personen, wie es das Postulat fordert.

Insofern ist das gegenständliche Postulat ein Gebot der Stunde, wie es auch Andreas Widmer namens der CVP/EVP-Fraktion am 15. September 2020 festhielt. Ich zitiere: «Das Anliegen der SVP-Fraktion mit dem Abbau wirtschaftsschädigender Bürokratie können wir voll und ganz unterstützen. Es wäre jedoch falsch, aufgrund allein der Corona-Krise der verschiedenen Massnahmen jetzt einen Schnellschuss zu produzieren. Der Abbau wirtschaftsschädlicher Bürokratie ist ein relativ umfassendes Gebiet; es braucht Zeit, wir müssen der Regierung Zeit geben dies mit einem umfassenden Postulatsbericht aufzuzeigen und die notwendigen Massnahmen auch umzusetzen. Schlussendlich muss es ein Interesse sein, dieses Parlament in dieser Legislatur gerade im Bereich der Bürokratie Zeichen zu setzen.» Die Dringlichkeit wurde zwar abgelehnt, aber das Postulat als solches fand – wie man hörte – klare Unterstützung.

Sowohl die juristischen als auch die natürlichen Personen wurden vor allem dieses Jahr arg gebeutelt. Eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Form einer Verringerung der staatlichen Verwaltungsbürokratie für juristische und natürliche Personen ist ein Gebot der Stunde. Dies soll durch konkrete Massnahmen und nicht nur lobhuldige, oberflächliche Papiertiger-Ankündigungen umgesetzt werden. Vor allem angesichts der schäbigen Leistung beim Regulierungscontrolling und dem mit Floskeln durchtränkten Strategiebericht «Wirtschaftsstandort 2025». Vielleicht wäre auch nur schon ein «runder Tisch» – wie er bereits bei anderer Gelegenheit initiiert wurde – ein grosser Schritt.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
30.11.2020Wortmeldung

Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf das Postulat.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
15.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat erklärt das Postulat mit 88:26 Stimmen nicht dringlich.



Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Regierungsrat Tinner: Der Antrag auf Dringlicherklärung ist abzulehnen.

Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit aus folgenden Gründen: Die Regierung hat sich in den letzten 20 Jahren schon mehrfach im Rahmen von parlamentarischen Vorstössen mit der Frage der administrativen Belastung der KMU in verschiedenen Zusammenhängen befasst. Im Jahr 2006 nahm der Kantonsrat den Bericht 40.05.05 «Belastende Administration für KMU», der Massnahmen zur Entlastung der KMU aufzeigen sollte, zur Kenntnis. In Analogie zum KMU-Forum des Bundes wurde auf Vorschlag der Regierung und der Wirtschaftsverbände auch auf kantonaler Ebene ein solches Forum geschaffen. In diesem Gremium wurden fortan unter anderem die kantonalen Rechtsetzungsvorhaben auf ihre KMU-Verträglichkeit geprüft, aber auch bestehende Erlasse auf Entlastungsmöglichkeiten, z.B. bezüglich der Umnutzung von industriellen und gewerblichen Liegenschaften, angeschaut. Zudem wurden Gespräche mit Behördenvertretern geführt und KMU-freundliche Lösungen im Vollzug erarbeitet.

Im Rahmen der Sparbemühungen hat die Regierung als eine Massnahme vorgeschlagen, das KMU-Forum ab 2014 nicht mehr weiterzuführen. Der entsprechende Sparbeschluss wurde vom Kantonsrat im Jahr 2013 verabschiedet und per 1. Januar 2014 umgesetzt. Die Mitglieder des KMU-Forums bedauerten diesen Entscheid, das Gremium nicht mehr weiterzuführen. Es sei gelungen, einen vertrauensvollen Dialog zwischen KMU und der Verwaltung aufzubauen. Die Bekanntheit und Akzeptanz des Gremiums in der Verwaltung sei gut, oft seien im Dialog mit Chefbeamten pragmatische Ergebnisse erzielt worden. Es wurde jedoch auch eingestanden, dass die wesentlichen administrativen Belastungen für KMU auf Bundesebene entstehen, worauf der Kanton kaum Einfluss nehmen kann. Die Regierung hat die Anliegen der KMU-Verträglichkeit bei ihrer Tätigkeit trotz Wegfalls des KMU-Forums weiterverfolgt und stets beachtet. Sie geht deshalb davon aus, dass die von der SVP-Fraktion postulierte Verwaltungsbürokratie nicht im gewünschten Umfang abgebaut werden kann. Es wäre auch vermessen zu glauben, im Rahmen einer Hauruck-Übung könnten alle Verfahren über Bord geworfen werden, von denen die Postulanten glauben, sie würden die Wirtschaft behindern. Seitens des Volkswirtschaftsdepartementes werden wir im nächsten Jahr gleichwohl verschiedene Gesetzesanpassungen mit dem Ziel prüfen, die administrative Belastung der KMU weiter zu senken, etwa durch eine Reform der Tourismusfinanzierung oder durch eine Liberalisierung des Ladenschlussgesetz.

Den vorliegenden Vorstoss dringlich zu erklären, hilft in der Sache jedoch nicht weiter. Die Regierung ist aber bereit, das Eintreten auf den Vorstoss auf die nächste Sessionen sorgfältig zu prüfen und in diesem Zusammenhang auch Ausführungen zu einer ersten Abschätzung der Möglichkeiten für eine administrative Entlastung der KMU im Rahmen der kantonalen Zuständigkeit zu machen, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, in Kenntnis der Sache zu entscheiden, ob Sie den Vorstoss überweisen wollen oder nicht.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Widmer-Mosnang (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag auf Dringlicherklärung ist abzulehnen.

Das Anliegen der SVP-Fraktion mit der Abbauwirtschaft schädigender Bürokratie können wir jedoch voll und ganz unterstützen. Es wäre jedoch falsch, aufgrund allein der Corona-Krise und der verschiedenen Massnahmen, die da umgesetzt wurden, jetzt einen Schnellschuss zu produzieren. Der Abbau wirtschaftsschädlicher Bürokratie ist ein relativ umfassendes Gebiet. Es braucht Zeit. Wir müssen der Regierung Zeit geben, mit einem umfassenden Postulatsbericht dies aufzuzeigen und die notwendigen Massnahmen auch umzusetzen. Schlussendlich muss es ein Interesse sein, in diesem Parlament in dieser Legislatur gerade im Bereich der Bürokratie Zeichen zu setzen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag auf Dringlicherklärung ist zuzustimmen.

An einer kürzlichen Medienkonferenz sagte der Direktor der Konjunkturforschungsstelle (abgekürzt KOF) der ETH Zürich Jan-Egbert Sturm: Die Corona-Krise sei für die Schweizer Wirtschaft viel schlimmer als die Finanzkrise, der Einbruch sei viel schärfer und die Überwindung brauche viel mehr Zeit. In der Finanzkrise vor einem Jahrzehnt habe das Bruttoinlandprodukt (BIP) nach sieben Quartalen wieder auf dem Stand vor der Krise gelegen. In der jetzigen Pandemie dürfte dagegen das BIP auch Ende nächsten Jahres, d.h. nach acht Quartalen noch nicht das Vorkrisenniveau von 175 Mrd. Franken erreichen. Dieser Stand dürfte erst im Laufe des Jahres 2022 wieder erlangt werden. Bei einer zweiten Infektionswelle dauere es noch länger. Ohnehin sei der Corona-Fall viel tiefer als seinerzeit in der Finanzkrise. Die Pandemie dürfte der Schweizer Wirtschaft im laufenden Jahr einen Verlust von rund 45 Mrd. Franken bescheren und im nächsten Jahr für einen Verlust von 26 Mrd. Franken im Vergleich zu einer Entwicklung ohne Corona sorgen. Bei einer zweiten Welle würde es noch schlimmer, dann dürften die Einbussen gar 53 Mrd. Franken im laufenden Jahr und 43 Mrd. Franken im 2021 betragen, sagte Jan-Egbert Sturm. Angesichts solch düsteren Aussichten ist dringend angebracht, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für juristische wie auch natürliche Personen zu verbessern. Dies soll mit gegenständlichem dringlichen Postulat in die Wege geleitet werden. Dringlich darum, weil der Handlungsbedarf jetzt und nicht irgendwann angebracht ist.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020