Geschäft: Mobilfunk 5G – Auswirkungen des Berichts «Mobilfunk und Strahlung»
Komitee | Kantonsrat |
---|---|
Nummer | 51.20.56 |
Titel | Mobilfunk 5G – Auswirkungen des Berichts «Mobilfunk und Strahlung» |
Art | KR Interpellation |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 14.9.2020 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
---|---|---|---|
14.9.2020 | Person | Erstunterzeichner/-in - Schulthess-Grabs | 21.11.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
---|---|---|---|
20.4.2021 | Wortmeldung | Schulthess-Grabs legt ihre Interessen als Gemeinderätin von Grabs offen und ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Um es vorwegzunehmen, ich bin weder technologiefeindlich noch bin ich gegen nutzbringende technische Errungenschaften im digitalen Zeitalter. Ob wir diese nun lebensnotwendig wirklich brauchen stelle ich klar infrage. Stellen Sie sich vor, ihr Nachbar stellt eine 5G-Antenne im Garten oder auf seinem Grundstück auf und der Besitzer erhält dafür jährlich beachtliche Beträge der Anbieter und Grosskonzerne. Wohnen Sie in unmittelbarer Nähe von rund 1 Kilometer haben Sie Anrecht eine Einsprache einzureichen. Sie können davon ausgehen, dass Ihre Einsprache von den Behörden abgelehnt wird, obwohl Sie genügend begründete Argumente geltend machen können. Wahrscheinlich würden die meisten hier im Saal eine Einsprache erwägen. Wollen wir künftig überall ein schnelles 5G-Netz, müssten künftig auch in Wohnquartieren oder Villenquartieren 5G-Antennen verbaut werden, es sei denn, wir begnügen uns mit 4G. Das aktuelle rechtliche Verfahren sowie die Vorgehensweise werfen Fragen auf. Ich möchte Sie daran erinnern, dass aufgrund der zunehmenden Besorgnis in der Bevölkerung mehrere Gemeinden und Städte sowie Kantone (z.B. Genf, Jura und Waadt) 5G-Moratorium eingereicht haben. Eine Standesinitiative durch den Kanton Jura ist noch hängig. Der Bericht der Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» liegt nun vor. Daraus werden sechs Begleitmassnahmen vorgeschlagen und umgesetzt. Um einige zu nennen: Weiterentwicklung des Monitorings für Strahlenbelastung, eine umweltmedizinische Beratungsstelle, Information der Bevölkerung usw. sollen vertieft und ausgearbeitet werden. Zu erwähnen ist ein noch hängiges Postulat 19.40.43 «Nachhaltiges Mobilfunknetz» von Koller / Häberli. Die daraus erarbeiteten Erkenntnisse und Massnahmen werden dieses Jahr erwartet und umgesetzt. Die Gemeinden werden gemäss Art. 146 des Planungs- und Baugesetz (PBG) verpflichtet, eine Bewilligung zu erteilen. Wenn nicht, drohen hohe Bussen, so der zuständigen Berater eines Advokaturbüros, das im Auftrag von Grosskonzernen Gemeinden «berät». Laut Regierung können Gemeinden zwar ein Baugesuch ablehnen, würden aber vom Kanton überstimmt und müssten sämtliche Kosten bezahlen. Wo bleibt da die Demokratie und die vielbesagte Gemeindeautonomie? Ist es demokratisch wenn uns private Anbietern vorschreiben, wie und wo Baubewilligungen zu erteilen sind und wo nicht? Sollen Baubewilligungen nicht erst dann erteilt werden, wenn sämtliche Fragen und Bedenken der Bevölkerung gründlicher geklärt sind? Ich kann schwer nachvollziehen, dass zum jetzigen Zeitpunkt Baubewilligungen für 5G-Antennen erteilt werden, ohne das Ergebnis zu langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen von 5G abgewartet werden. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021 |