Geschäft: Innerkantonale Grundlagen für die Fremdunterbringung Minderjähriger klären

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer43.20.05
TitelInnerkantonale Grundlagen für die Fremdunterbringung Minderjähriger klären
ArtKR Postulat
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung14.9.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 3. November 2020
VorstossWortlaut vom 14. September 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
14.9.2020Person8.10.2024
14.9.2020Person6.8.2024
14.9.2020Person27.6.2024
14.9.2020Person6.8.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.4.2021Gutheissung93Zustimmung0Ablehnung27
Statements
DatumTypWortlautSession
20.4.2021Beschluss

Der Kantonsrat heisst das Postulat mit 93:0 Stimmen gut.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
20.4.2021Struktur

Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
20.4.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratsvizepräsidentin, stellt Eintreten auf das Postulat fest.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
20.4.2021Wortmeldung

Regierungsrätin Bucher: Auf das Postulat ist einzutreten.

Wie Sie sehen, beantragt Ihnen die Regierung Gutheissung dieses Postulates. Es wurde ebenfalls bereits ausgeführt, es gibt diverse Arten von Fremdplatzierungen aus verschiedenen Gründen. Es geht um Kindesschutzmassnahmen, um schulische Massnahmen, um Strafrecht, Asylrecht und auch um medizinisch begründete Platzierungen, von denen Minderjährige betroffen sein können. All diese Fremdplatzierungen gründen auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen. Es sind verschiedene Departemente zuständig und es gibt unterschiedliche Finanzierungsarten. Was nicht sein darf, und das hat Lüthi-St.Gallen absolut korrekt gesagt, dass es wegen diesen unterschiedlichen Finanzierungsarten oder Zuständigkeiten Fehlanreize gibt. Finanzierungsüberlegungen dürfen beim Entscheid über die Art der Platzierung oder die Fremdunterbringung eines Kindes oder eines Jugendlichen keine Rolle spielen. Bei der Frage, ob und wo ein Kind fremdplatziert werden muss, soll immer nur das Kindeswohl im Zentrum stehen.

Die Regierung sieht deshalb auch die Notwendigkeit, eine umfassende Auslegeordnung zu machen, wie die Zuständigkeiten ausgestaltet sind, um möglichen Handlungsbedarf zu erkennen. Erst in einem nachgelagerten Projekt wären dann allfällige gesetzliche Anpassungen anzugehen.

Um noch auf die Frage von Etterlin-Rorschach einzugehen: Ja, die mögliche Beteiligung der Eltern bei der Finanzierung von Fremdplatzierungen taucht hin und wieder auf. Es macht also sicher Sinn, das wir diese Frage bei der Auslegeordnung der verschiedenen Finanzierungen genauer anschauen. Wir nehmen das also gerne auch noch in diesem Postulatsbericht mit auf und in diesem Sinne danke ich Ihnen für die Gutheissung dieses Postulates.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
20.4.2021Wortmeldung

Lüthi-St.Gallen (im Namen der Grünliberalen): Auf das Postulat ist einzutreten.

Bei der Unterbringung von Minderjährigen ist je nach Sachlage ein unterschiedliches Departement zuständig. În der Folge bestehen zur Finanzierung für die Unterbringung verschiedene gesetzliche Grundlagen.

Die Grünliberalen unterstützen das Anliegen der Postulanten, die bereichs- und departementsübergreifenden Regelungen bei Fremdunterbringung darzulegen und allfällig sinnvolle gesetzgeberische Korrekturen aufzuzeigen. Aus unserer Sicht ist klar, und dies wird auch von der Regierung betont, beim Entscheid über die Art der Platzierung dürfen Finanzierungsüberlegungen keine Rolle spielen. Im Zentrum muss das Wohl des Kindes stehen.



Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
20.4.2021Wortmeldung

Etterlin-Rorschach: Ich spreche als Erstunterzeichner dieses Postulates, das wir im September als Folge der parlamentarischen Beratungen über die interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) eingereicht haben.

Sie erinnern sich bestimmt, es ging damals darum, unbefriedigende Zuständigkeitskonflikte zwischen den Kantonen zu bereinigen. Im innerkantonalen Verhältnis stellten wir in der vorberatenden Kommission fest, dass sage und schreibe vier Departemente, nämlich das Bildungsdepartement, das Departement des Innern, das Sicherheits- und Justizdepartement und auch das Gesundheitsdepartement mit Aspekten der Fremdunterbringung Minderjähriger befasst sind und sich dadurch ebenfalls unbefriedigende Zuständigkeitskonflikte innerhalb des Kantons ergeben können.

Wir danken deshalb der Regierung, dass sie Gutheissung zum Postulat beantragt. Gleichzeitig hätte wir auch eine Frage an das federführende Departement des Innern: Wir haben zwischenzeitlich festgestellt, dass es sein könnte, dass diese Thematik nicht nur bei der Fremdfinanzierung betrifft, sondern dass auch die Elternmitfinanzierung ebenso davon betroffen sein könnte. Wir wäre dem Departement dankbar für Ausführungen, ob sie bereit wären, diese Thematik gleich auch noch in das Postulat aufzunehmen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021
20.4.2021Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Gutheissung des Postulats.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2021