Geschäft: Administrativuntersuchung gegen die Mitglieder der Regierung und den Staatssekretär
Komitee | Kantonsrat |
---|---|
Nummer | 04.14.01 |
Titel | Administrativuntersuchung gegen die Mitglieder der Regierung und den Staatssekretär |
Art | KR Berichterstattung |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 11.9.2014 |
Abschluss | 30.11.2015 |
Letze Änderung | 28.8.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
---|---|---|---|
1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Rechtspflegekommission 2012/2016 | 14.3.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
30.11.2015 | Ziff. 3 des Antrag der Rechtspflegekommission | 93 | Zustimmung | 16 | Ablehung | 11 | |
15.9.2014 | Antrag der Rechtspflegekommission | 91 | Zustimmung | 18 | Ablehnung | 11 | |
15.9.2014 | Eintreten | 89 | Zustimmung | 18 | Ablehnung | 13 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
---|---|---|---|
15.9.2014 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Die SVP-Fraktion hat sich, auf Anfrage hin, bereits medial zu dieser Thematik geäussert. Für uns ist und war es zu jedem Zeitpunkt klar, dass wenn eine Untersuchung gegen Mitarbeitende egal welcher Art, disziplinar-, administrativ- oder strafrechtlich erfolgen soll, dann soll der sich selbst bezeichnete engere Kreis in diesem Geschäft, nämlich die Regierung und der Staatssekretär wenigstens gleich behandelt werden. Da sie sich diesen Auftrag nicht selber geben können sehen wir es darum als unsere Pflicht, dieses bereits von der Regierung angebotene Verfahren zu unterstützen. Damit gilt für alle dasselbe. Die SVP-Fraktion wird diese Untersuchung grossmehrheitlich bzw. einstimmig unterstützen. Wir gehen aber selbstverständlich nicht vom Votum Ritter-Sonderegger-Altstätten aus, dass wir am Schluss mit dem gleichen Kenntnisstand hier sitzen wie heut. Wir haben schon die Hoffnung in unseren Rechtsstaat, dass eine solche Abklärung zu Ende geführt wird. Und zu Ende geführt heisst: Wir haben mögliche Lücken, die in diesem Fall im System vorhanden waren, eruiert. Wir konnten das bereits in einem Verfahren machen, dort gibt es einen Verurteilten. Und jetzt muss die Konsequenz sein, dass man das vollständig klärt. Möglich ist heute Vieles; ich denke da an die ganzen IT-Verlaufsklärungen. Die Frage ist letztlich, wer wie viel abklären möchte. Da sind wir gespannt, wie unser Rechtsstaat funktioniert, und hoffen auf ein klares transparentes Resultat. | Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014 |
15.9.2014 | Wortmeldung | Präsident der Rechtspflegekommission, beantragt im Namen der Rechtspflegekommission Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zum Antrag. Mit einem kurzfristigen Versand Ende letzter Woche haben wir Sie über den Antrag der Rechtspflegekommission orientiert, Ihnen gestützt auf die Bereitschaft der Regierung, selbst Teil der Untersuchung im Zusammenhang mit allfälligen Pflichtverletzungen bei der Weitergabe von amtlichen Informationen über einen möglichen neuen Standort der Kantonsschule Wattwil zu werden, Antrag zu stellen eine Administrativuntersuchung einzuleiten. Diese Untersuchung dient nach dem Willen der Rechtspflegekommission der lückenlosen Aufklärung der Vorfälle vor, während und nach der Landsitzung der Regierung vom 15. April 2014 in Nesslau. Würde der Bereitschaft der Regierung nicht gefolgt, hiesse das, dass die von der Regierung gegen kantonale Mitarbeitende eingeleitete Untersuchung für den zu beurteilenden Gesamtsachverhalt lückenhaft wäre. Denn von Gesetzeswegen kann jene Administrativuntersuchung in ihrer beschränkten sachlichen Zuständigkeit nur Fehlverhalten von der Regierung unterstellten Personen und Hilfspersonen untersuchen, nicht jedoch ein allfälliges Fehlverhalten der Regierung oder des Staatssekretärs selbst. Ein solches ist bis heute natürlich weder offenkundig, noch vermutet. Aber abgeklärt ist es auch nicht und würde es ohne Ergänzung auch nicht werden. Die Rechtspflegekommission will mit ihrem Antrag in allen Bereichen Transparenz schaffen und alle Involvierten oder möglicherweise Involvierten gleichbehandeln. Das ist nur möglich, wenn das Verhalten aller Beteiligten, auch der der Regierung und des Staatssekretärs untersucht wird. Für die Einleitung einer Administrativuntersuchung gegen die Regierung und den Staatssekretär ist der Kantonsrat zuständig. Der entsprechende Antrag der Rechtspflegekommission liegt Ihnen vor. Wir beantragen Ihnen, eine eigenständige Administrativuntersuchung gegen die Mitglieder der Regierung und den Staatssekretär einzuleiten. Mit der Durchführung der Administrativuntersuchung soll eine unabhängige und ausserkantonale Person beauftragt werden, die von der Rechtspflegekommission bestimmt wird. Das Verfahren richtet sich nach den allgemeinen verfassungsmässigen Verfahrensgrundsätzen. Die oder der Beauftragte hat insbesondere das Recht, in die Unterlagen der bereits in der gleichen Sache laufenden und abgeschlossenen Administrativ-, Disziplinar- und Strafverfahren Einsicht zu nehmen sowie alle ihm oder ihr gutscheinenden Massnahmen zur Sachverhaltsaufklärung zu treffen. Die oder der Beauftragte erstattet der Rechtspflegekommission zu Handen des Kantonsrates möglichst bald Bericht und macht Vorschläge zur Erledigung. Soweit die Untersuchung disziplinar- oder strafrechtlich relevante Tatsachen zu Tage fördern sollte, berichtet sie oder er der Rechtspflegekommission umgehend. | Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014 |
15.9.2014 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Ich gebe Ihnen noch das Stimmenverhältnis bekannt: Ich gebe Ihnen noch das Stimmenverhältnis bekannt: Die Rechtspflegekommission hat dem vorliegenden Antrag, der Ihnen vorliegt, mit 10:1 Stimmen bei 4 Abwesenheiten. | Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014 |
15.9.2014 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Die SP-GRÜ-Fraktion ist erstaunt darüber, dass wegen dem Liegenlassen von vertraulichen Dokumenten zusätzlich zur bereits erfolgten Verurteilung eines Gemeindepräsidenten noch eine umfassende Untersuchung eingeleitet wird. Sofern nicht bereits Anhaltspunkte vorliegen, dass diese Indiskretion böswillig erfolgt ist, um jemandem zu schaden, erachtet der Grossteil unserer Fraktion dieses Vorgehen als unverhältnismässig. Zudem löst diese Untersuchung erhebliche Kosten aus. In unserer Fraktion besteht aber auch der Grundkonsens dass es nicht sein kann, dass gegen kantonale Mitarbeitende eine Untersuchung läuft, um allfällige Pflichtverletzungen aus dem Arbeitsverhältnis zu eruieren, sowie eine Disziplinaruntersuchung über die disziplinarische Verantwortlichkeit der Behördenmitglieder, Beamten und öffentlichen Angestellten eröffnet wird, aber auf der anderen Seite das Verhalten von Regierung und Staatssekretär nicht lückenlos aufgeklärt wird. Eine solche Ungleichbehandlung wäre schlicht nicht zu verantworten. Unterschiedlich beurteilt wird in unserer Fraktion das richtige Abstimmungsverhalten. Ein Teil der Fraktion stimmt dem Antrag zu, um zu verhindern, dass eine einseitige Untersuchung erfolgt. Ein Teil der Fraktion ist lehnt den Antrag ab, weil er die ganze Untersuchung beim heutigen Wissensstand als unverhältnismässig betrachtet. Ein Teil enthält sich der Stimme, um damit zum Ausdruck zu bringen, dass weder ein Ja noch ein Nein zum Antrag die richtige Lösung ist. | Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014 |
15.9.2014 | Wortmeldung | Ich kann es kurz machen. Mein Vorredner hat praktisch alles gesagt, was auch mich bewegt. Ich stelle einfach fest: Offenbar ist ein Blatt Papier liegen geblieben. Das Liegenbleiben dieses Blattes Papier hat jetzt unglaubliche Folgen, indem man eine Disziplinaruntersuchung gegen Mitarbeitende des Staates, eine Administrativuntersuchung gegen Mitarbeitende des Staates und jetzt auch noch eine Administrativuntersuchung gegen die Mitglieder der Regierung und den Staatssekretär auslösen will. Ich bin ja auch der Auffassung, dass der Gerechtigkeit Genüge getan werden muss, aber es stellt sich hier wirklich die Frage, ob das noch verhältnismässig ist und ob die Kosten für all diese Untersuchungen und Abklärungen in einem vernünftigen Verhältnis einerseits zu dem was vorgefallen ist und andererseits zum zu erwartenden Ergebnis stehen. Wenn nicht jemand kommt und sagt «mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa», dann wird diese Untersuchung ohne jeden Zweifel ins Leere führen und die Quintessenz wird sein: «Da steh ich nun, ich armer Tor und bin so klug als wie zuvor». Das möchte ich nicht sein, darum werde ich Nein stimmen. | Session des Kantonsrates vom 15. und 16. September 2014 |
30.11.2015 | Wortmeldung | Transparenz tut Not. Transparenz tut gerade in solchen Fällen, wie in diesem, sehr Not. Umso mehr erstaunt es, wie die Rechtspflegekommission mit dem Bericht, den sie für den Kantonsrat einholen musste, umging. Stellen Sie sich das einmal vor: Der Kantonsrat hat die Rechtspflegekommission beauftragt, einen Bericht einzuholen zu Handen des Kantonsrates. Dieser Bericht wurde dann in Auftrag gegeben bei Prof. Dr. Uhlmann und wurde dem Amtsgeheimnis unterstellt und zwar so, dass nicht einmal die gesamte Rechtspflegekommission den Bericht gesehen hat, sondern sozusagen vom hören sagen, über diesen Bericht entscheiden musste. Und dann hat man aufgrund der Informationen vom hören sagen einen eigenen Bericht zu Handen des Kantonsrates verfasst, indem andere Gesichtspunkte, als gemäss der Auftragserteilung durch den Kantonsrat eine Rolle spielten. Ich meine, dass dieses Vorgehen sowohl im Widerspruch zum Auftrag des Kantonsrates steht als auch im Widerspruch zu Art. 60 unserer Kantonsverfassung, welche sich zum Öffentlichkeitsprinzip und nicht zur Geheimniskrämerei bekennt. Ich ersuche daher die Rechtspflegekommission, den Bericht den Kantonsrätinnen und Kantonsräten in voller Länge und in vollem Umfang zuzustellen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
30.11.2015 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Das sogenannte «Kanti-Leak» beschäftigt uns schon derart lange, dass wir alle müde geworden sind bei diesem Thema. Vier Untersuchungen bzw. ein Strafverfahren, zwei Administrativuntersuchungen und eine Disziplinaruntersuchung mussten durchgeführt werden, um Licht ins Dunkel dieser unschönen Sache zu bringen. Das unbefriedigende Resultat all dieser Untersuchungen ist, dass der Sachverhalt noch immer nicht lückenlos geklärt ist. Ich kann verstehen, wenn viele in diesem Rat nun finden, man sollte der lähmend langen Untersuchung nun endlich per Beschluss ein Ende setzen. Doch ich bitte Sie, einen Punkt zu bedenken. Der Kantonsrat hat einen klaren Auftrag formuliert: «Es wird eine Administrativuntersuchung eingeleitet. Mit der Durchführung der Untersuchung wird eine unabhängige Person beauftragt. Der Beauftragte erstattet der Rechtspflegekommission zu Handen des Kantonsrates Bericht.» Prof. Dr. Uhlmann wurde beauftragt, zu Handen des Kantonsrates einen Bericht zu erfassen. Selbstverständlich ist es der Rechtspflegekommission unbenommen, dem Kantonsrat auch noch einen Bericht zuzuleiten, dies hat er auch getan. Doch bestellt hat der Kantonsrat nicht einen Bericht der Rechtspflegekommission, sondern die Administrativuntersuchung durch Prof. Dr. Uhlmann. Eine Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion möchte deshalb, dass die Mitglieder des Kantonsrates den Bericht von Prof. Dr. Uhlmann zugestellt erhalten. Es ist der Kantonsrat als Ganzes, der per Gesetz eine solche Untersuchung führen muss und nicht nur die Rechtspflegekommission bzw., wie wir gehört haben, eine Subkommission der Rechtspflegekommission. Wir wollen nicht bloss die Interpretation des Berichts durch fünf oder sieben Mitglieder irgendeiner Subkommission hören, wir wollen als Mitglied dieses Rates den Bericht Uhlmann selber studieren und uns eine Meinung bilden. Wir verlangen deshalb, dass den Mitgliedern des Kantonsrates der Bericht Uhlmann zugestellt wird bevor die Untersuchung gemäss Antrag eingestellt wird. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
30.11.2015 | Wortmeldung | Ich möchte präzisieren, ich habe keinen Antrag gestellt. Ich war, so glaube ich, klar in meinen Ausführungen und Ritter-Sonderegger-Altstätten hat anschliessend auch nochmal darauf hingewiesen. Der Auftrag des Kantonsrates war klar, wir haben einen Untersuchungsbericht in Auftrag gegeben und verlangt und keinen Bericht der Rechtspflegekommission. Ich glaube, dazu ist keine Abstimmung nötig. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
30.11.2015 | Wortmeldung | zu Hartmann-Flawil: Ich erlaube mir eine persönliche Antwort auf Ihre persönlichen Überlegungen. Mag sein, dass man in der Hitze des Gefechtes oder auch sonst einen Bericht nicht genau liest oder lesen will. Sie haben ja offenbar, wie Sie es jetzt gesagt haben, die erste Variante der Möglichkeit etwas zu lesen zurückgewiesen. Ich bitte Sie, zwei Sachen zu berücksichtigen und das auch an die Adresse unseres Rates: Die Rechtspflegekommission hatte diesen Auftrag nicht gesucht, sondern einen Spezialauftrag von Ihrem/unserem Rat erhalten und damit ging es nicht um ein normales Geschäft, das sowieso der Rechtspflegekommission zugewiesen ist und welches sie vorberaten muss, sondern es geht, und ich darf sagen, ich bin noch ein paar Jahre länger dabei als Hartmann-Flawil, ich habe das auch noch nicht erlebt, um einen sehr speziellen Einzelfall. Bis dahin sind wir uns einig. Aber es geht ja auch nicht darum, dass wir gerügt haben, sondern wenn Sie den Bericht am Schluss aufmerksam gelesen hätten, oder es nochmals machen, die Rechtspflegekommission hat sich erlaubt, einige Empfehlungen abzugeben und hat auch nach längerer Diskussion zuerst in der Subkommission und dann mindestens angetönt auch noch in der Gesamtrechtspflegekommission verzichtet, einen Bericht oder eine Kontrollinformation seitens der Regierung zu verlangen. Bitte dramatisieren Sie jetzt auch diese Empfehlung nicht. Tatsache ist, dass irgendwo ein Leck bestand, sonst hätte ja dieser Bericht nicht dort sein können. Und da wir alle nicht wissen, und auch ich weiss nicht mehr als Mitglied dieser Subkommission, wie es entstanden ist. Es entstand. Es gab einige Empfehlungen an die Regierung und deshalb kann man im Guten, Treuen dieses Geschäft jetzt erledigen, ohne jetzt wieder gegen die Rechtspflegekommission zu dramatisieren, welche einen Spezialauftrag hatte und nicht das normale Geschäft erledigte. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
30.11.2015 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
30.11.2015 | Wortmeldung | Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
30.11.2015 | Wortmeldung | Präsident der Rechtspflegekommission: Der Kantonsrat leitete am 15. September 2014 eine Administrativuntersuchung gegen die Mitglieder der Regierung und den Staatssekretär ein. Knapp 13 Monate später haben wir Ihnen den Bericht über unsere Tätigkeit abgeliefert. Es ist zunächst bedauerlich, dass ein früherer Abschluss nicht möglich war, die Umstände, die in anderen Verfahren liegen, liessen das nicht früher zu. Gegenstand unserer Untersuchung waren einzig aber immerhin mögliche Pflichtverletzungen von Mitgliedern der Regierung und des Staatssekretärs im Zusammenhang mit der Weitergabe von allenfalls dem Amtsgeheimnis unterliegenden Informationen über einen möglichen neuen Standort der Kantonsschule Wattwil vor, während oder nach einer Landsitzung der Regierung. Nachdem die Regierung im Nachgang zur Landsitzung in Nesslau vom 15. April 2014 und monatelang erschienenen Medienberichten am 12. August 2014 der Öffentlichkeit mitgeteilt hatte, dass sie lückenlos aufklären lassen wolle, wie vertrauliche Dokumente über einen möglichen Standort der Kantonsschule Wattwil in falsche Hände geraten konnten und sich gleichzeitig ausdrücklich bereit erklärt hatte, selbst Teil der Untersuchung zu werden, leitete der Kantonsrat eine entsprechende Administrativuntersuchung ein. Unmittelbar anwendbares Verfahrensrecht für die Administrativuntersuchung existiert auf gesetzlicher Stufe nicht. Daher wurden die verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Art. 23 GeschKR und von Art. 12 VRP analog angewendet. Mit der Durchführung der Administrativuntersuchung beauftragte die Rechtspflegekommission Prof. Dr. Felix Uhlmann, Basel. Nach Art. 23 Abs. 1 Bst. a GeschKR nimmt die Kommission durch eine Abordnung Einblick in Akten, die unter das Amtsgeheimnis fallen. Der Rechtspflegekommission legte für Administrativuntersuchung als Abordnung ihre Subkommission Richterwahlen (im Folgenden: Abordnung) fest. Diese setzt sich aus je einem Mitglied der Fraktionen des Kantonsrates zusammen; den Vorsitz hatte der Sprechende als Kommissionspräsident. Die Abordnung verfügte mit Ausnahme der Aufzeichnungen des Dienstes für Informatikplanung über die gleichen Unterlagen wie der Beauftragte. Sie traf sich zu insgesamt fünf Sitzungen; an einem weiteren Termin nahmen ihre Mitglieder Einsicht in Verfahrensakten. Gestützt auf diese Unterlagen bzw. Abklärungen verfasste der Beauftragte seinen Bericht, den er der mit Schreiben vom 13. August 2015 dem Kommissionspräsidenten zustellte. Der Bericht selbst wurde wiederum von der Subkommission Richterwahlen gründlich gesichtet und der Gesamt-Kommission in seinen Schlussfolgerungen zur Kenntnis gebracht. Die Gesamt-Kommission hatte keine Einsicht in den Bericht. Das Vorgehen wurde im Hinblick auf die zu wahrende Vertraulichkeit von der Gesamtkommission so genehmigt. Der vorliegende Bericht der Rechtspflegekommission stützt sich auf diesen Bericht des Beauftragten. Die Subkommission Richterwahlen stellte den Ende Oktober 2014 befragten Personen den Bericht des Beauftragten zur Wahrung des rechtlichen Gehörs bezüglich Inhalt zu. Die entsprechenden Stellungnahmen wurden wiederum der Gesamtkommission zur Kenntnis gebracht und in Bericht an den Kantonsrat ebenfalls berücksichtigt. Gestützt auf seine eigenen Abklärungen und die Einsicht in die Akten des Strafverfahrens sowie der Administrativuntersuchung und der Disziplinaruntersuchung der Regierung ergeben sich aus der Administrativuntersuchung des Kantonsrates keine Hinweise auf Pflichtverletzungen von Mitgliedern der Regierung und des Staatssekretärs. Die Untersuchung förderte auch keine disziplinar- oder strafrechtlich relevanten Tatsachen zu Tage. Unbefriedigend ist jedoch, dass nicht der ganze Sachverhalt restlos geklärt werden konnte und voraussichtlich auch nie restlos geklärt werden kann. Insbesondere liessen sich die Herkunft und der Weg der beiden Dokumente, aus denen Informationen über den Gemeindepräsidenten von Nesslau und die Journalistin der Zeitung «Tagblatt» an die Öffentlichkeit gelangt waren, nicht vollständig nachvollziehen. in Anbetracht der kleinen Zahl und der Stellung der direkt involvierten Personen ist es sehr bedenklich, dass nicht der ganze Sachverhalt restlos geklärt werden konnte und voraussichtlich auch nie restlos geklärt werden kann. Die Gesamtkosten der Untersuchung des Kantonsrates (Beauftragter, RPK-Sitzungsgelder usw.) beliefen sich auf rund 25000 Franken. Mit Blick auf die erheblichen Unsicherheiten im Sachverhalt erachten sowohl der Beauftragte als auch die Rechtspflegekommission konkrete Empfehlungen zur Vermeidung künftiger ähnlicher Vorfälle als schwierig. Sie sind sich bewusst, dass es keine absolute Sicherheit gibt, selbst in modernen EDV-Anwendungen nicht, noch weniger an der Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine bzw. Papier und Elektronik und schon gar nicht im persönlichen Umgang mit Beratungsunterlagen. Die Rechtspflegekommission empfiehlt der Regierung, ihre Praxis des Austausches elektronischer und gedruckter Informationen zu Geschäften der Regierungssitzung kritisch zu hinterfragen, um ähnliche Fälle in Zukunft zu vermeiden. Die Rechtspflegekommission erachtet es als ständige Aufgabe der Mitglieder der Regierung und des Staatssekretärs sowie ihrer Stabsmitarbeitenden, dafür besorgt zu sein, dass das Kollegialprinzip und die Vertraulichkeit bei der Beratung sowie der Vor- und Nachbereitung von Regierungsgeschäften gewährleistet bleiben. Ich beantrage Ihnen namens der Rechtspflegekommission auf den Bericht einzutreten, den Bericht zu Kenntnis zu nehmen und die Administrativuntersuchung gegen Mitglieder der Regierung und den Staatssekretär einzustellen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
30.11.2015 | Wortmeldung | Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
30.11.2015 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Ich erlaube mir zwei, drei Bemerkungen zu den gemachten Ausführungen. Zunächst zu den Bemerkungen des SP-GRÜ-Sprechers. Die Rechtspflegekommission ist gemäss den reglementarischen Bestimmungen dieses Rates für die Einhaltung des Rechtes zuständig. Sie erfüllt diese Aufgaben durch die Überwachung der rechtsprechenden Behörden, aber auch bei Einzelaufträgen in den Gesetz und Reglementen vorgesehenen Verfahren. Einen solchen Einzelauftrag haben Sie im konkreten Fall erteilt. Aufgabe der Rechtspflegekommission war und ist es ausschliesslich gewesen, die Einhaltung des Rechts zu prüfen, allfällige Pflichtverletzungen festzustellen, und allenfalls Bemerkungen zu machen über das Vorgefundene. Es war nicht unsere Aufgabe, politische Wertungen vorzunehmen, weder in die eine noch in die andere Richtung. Feststellungen, die wir gemacht haben, dienten einzig dem Zweck, den ordnungsgemässen Gang der Verfahren und der Abläufe zu überprüfen und dazu gehört auch, auch wenn es die Regierung nicht so gerne gehört hat, dass es für uns nicht nachvollziehbar war, dass in einem Disziplinarverfahren durch Fristversäumnisse einzelne Tatbestände verwirkt waren. Wenn die Rechtspflegekommission ihre Abklärungen durchführt und die Verfahrensregeln festlegt, dann tut sie das auf der Basis des Rechts nach bestem Wissen und Gewissen. Man kann über einzelne Verfahrensschritte immer diskutieren, wir haben das nach bestem Wissen und Gewissen getan und würden es wieder gleich machen. Kritik an der Arbeit der Rechtspflegekommission soweit sie das gewählte Verfahren oder die gewählten Abläufe betrifft, nehmen wir zur Kenntnis. Es ist schlussendlich Ihre Aufgabe, die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Wichtig ist, bestellt werden können keine Resultate, nur sorgfältige Abklärungen. Wir meinen, dass wir diese gemacht haben. Eine zweite Bemerkung betrifft die Ausführungen von Suter-Rapperswil-Jona. Der Auftrag im Beschluss Ziff. 5 lautete wie folgt: «Die oder der Beauftragte erstattet der Rechtspflegekommission zu Handen des Kantonsrates möglichst bald Bericht und macht Vorschläge zur Erledigung.» Wir haben diesen Vorschlag in bewährter und langjähriger Praxis der Kommissionen so verstanden, dass dieser Bericht zu Handen der Rechtspflegekommission erfolgt und die Rechtspflegekommission dann dem Rat Bericht erstattet. Das ist nichts Unübliches, wir haben hier einen durchaus üblichen Weg gewählt. Der Bericht selbst ist nur der Subkommission Richterwahlen zur Kenntnis gebracht worden. Das hat nichts mit Geheimniskrämerei zu tun, aber sehr wohl mit der Einhaltung von Verfahrensvorschriften, die auch zu beachten sind. Ich möchte hier Art. 23 des GeschKR nochmals vorlesen: «Die Kommission kann im Rahmen ihres Auftrages lit. a die das Geschäft betreffend den Akten einsehen. In Akten, die unter das Amtsgeheimnis fallen, nimmt die Kommission durch eine Abordnung Einblick. Nichts anderes haben wir gemacht.» Dem Amtsgeheimnis unterliegen die Strafverfahrensakten, die in diesem Fall produziert wurden sowie die Disziplinarakten. Das war der Grund, wieso wir mit einer Subkommission gearbeitet haben und dann der Rechtspflegekommission Bericht erstattet haben. Die Rechtspflegekommission selbst hat dieses Vorgehen gebilligt und hat darauf vertraut, dass die Subkommission, die, wie ich gesagt habe, aus Vertretern aller Parteien besetzt ist, das korrekt und sorgfältig so erledigt hat. Wenn Sie dem Antrag auf Aushändigung des Berichtes, wie in Suter-Rapperswil-Jona gestellt hat, zustimmen würden und ihn gutheissen würden, wir sind der Meinung man sollte ihn ablehnen, aber wenn Sie diesen Antrag gutheissen, dann würde ich das Geschäft zurücknehmen in die Rechtspflegekommission. Dann müsste den betroffenen Personen nochmals das rechtliche Gehör gewährt werden, auch in Bezug auf die Öffentlichkeit des ganzen Verfahrens. Das heisst dann, dass die Angelegenheit in diesem Falle und unsere Anträge insbesondere zur Einstellung des Verfahrens nicht im Rahmen dieser Session behandelt werden könnten. Eine Anwendbarkeit des Informationsgesetzes liegt nicht vor. Es handelt sich hier um vertrauliche Abklärungen einer Kommission. Aber wie gesagt, wir würden das dann im Schosse der Rechtspflegekommission diskutieren. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
30.11.2015 | Wortmeldung | Regierungspräsident: Da die Mitglieder der Regierung und der Staatssekretär selbst Gegenstand der heute verhandelten Administrativuntersuchung bilden, wird sich die Regierung nicht materiell zu den Ergebnissen äussern. Sie dankt der Rechtspflegekommission und der für die Untersuchung beauftragten Fachperson Prof. Dr. Uhlmann für die geleistete Arbeit. Selbstverständlich ist es auch für die Regierung unbefriedigend, dass der ganze Sachverhalt nicht restlos aufgeklärt werden konnte. Die Beurteilung des Verfahrens durch die Rechtspflegekommission gibt jedoch Anlass zu einigen ergänzenden Bemerkungen. Die Rechtspflegekommission macht in ihrem Bericht verschiedene Ausführungen zum Kollegialprinzip und zur Vertraulichkeit, namentlich im letzten Absatz von Abschnitt 4. Sie greift dies auch in der Medienmitteilung vom 13. November 2015 auf. Damit insinuiert die Rechtspflegekommission, dass es in Punkto Kollegialität und Vertraulichkeit ein Problem in der Regierung gab. Das ist für die Regierung aufgrund der Untersuchungsergebnisse nicht nachvollziehbar und unverständlich. Ich kann Ihnen namens der Regierung klar versichern, das Vertrauen zwischen den einzelnen Mitgliedern der Regierung und die Zusammenarbeit innerhalb der Regierung wurden durch die Ereignisse rund um die Landsitzung vom April 2014 in keiner Art und Weise beeinträchtigt. Das Vertrauen der Mitglieder der Regierung untereinander wurde zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt. Die durchgeführten Untersuchungen haben denn auch keinerlei Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen von Mitgliedern der Regierung und des Staatssekretärs ergeben. Vor diesem Hintergrund gibt es schlicht keinen logischen Zusammenhang zwischen den effektiven Untersuchungsergebnissen und den Ausführungen der Rechtspflegekommission zu den Themen Kollegialprinzip und Vertraulichkeit. Die Rechtspflegekommission bezeichnet es zudem als nicht nachvollziehbar, weshalb die Regierung erst Ende August 2014 die Disziplinaruntersuchung gegen den Gemeindepräsidenten von Nesslau eröffnet hat. Wir möchten daran erinnern, dass die Regierung am gleichen Tag des Bekanntwerdens der Weitergabe von Informationen einen Antrag auf Strafuntersuchung gestellt hat. Aus Sicht der Regierung war es zu diesem Zeitpunkt nicht angezeigt, parallel zur Strafuntersuchung eigene Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen auszulösen. Das Strafverfahren wurde Ende Juni 2014 abgeschlossen. Das Ergebnis der Strafuntersuchung liess dann aber entscheidende Fragen offen. Die Regierung beschloss daher am 12. August 2014, dass der Sachverhalt weiter abzuklären ist. Gestützt auf diesen Grundsatzbeschluss wurde der Entscheid zur Eröffnung des Strafverfahrens erarbeitet und von der Regierung Ende August 2014 verabschiedet. Diese Disziplinaruntersuchung fokussierte sich auf Sachverhaltselemente, die sich erst aus der Strafuntersuchung ergeben haben. Aus Sicht der Regierung war dieses schrittweise Vorgehen vor allem auch mit Blick auf die Kosten und den Aufwand von Untersuchungsverfahren angezeigt und sachgerecht. Lassen Sie mich auch noch kurz zur Verfahrensdauer Stellung nehmen namens der Regierung: Es ist zu beachten, dass im August 2014 neben dem Disziplinarverfahren gegen den Gemeindepräsidenten von Nesslau, auch eine Administrativuntersuchung gegen die Mitarbeitenden der Staatsverwaltung ausgelöst wurde. Wiederum zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten wurde das Disziplinarverfahren sistiert, bis die Administrativuntersuchung am 21. Januar 2015 abgeschlossen wurde. Die Regierung ordnete Anfang Februar 2015 umgehend die Aufnahme der Disziplinaruntersuchung an. Die Disziplinarkommission schloss Mitte August das Verfahren ab und stellte der Regierung Antrag. Am 20. August 2015 gab die Regierung dem Betroffenen Gelegenheit zu diesem Antrag Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme ging am 19. Oktober 2015 bei der Regierung ein. Anfang November 2015 verfügte die Regierung innert zehn Tagen die Disziplinarmassnahme. Bereits diese Übersicht über den Verfahrensverlauf zeigt, dass die Regierung, die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung vollumfänglich ausgenutzt hat. Die Dauer der zwei zusammenhängenden und aufwendigen Verfahren erscheint zudem auch im Vergleich mit gerichtlichen Verfahren nicht als übermässig lang. Abschliessend möchte ich namens der Regierung die Empfehlung der Rechtspflegekommission aufgreifen, wonach die Regierung künftig bei vertraulichen Geschäften auf den elektronischen Informationsaustausch verzichten sollte. Bereits heute werden vertrauliche Regierungsgeschäfte, nicht nur Personalgeschäfte, in einem persönlich, vertraulichen Couvert verteilt. Nicht jedes politisch heikle Geschäft kann jedoch als vertrauliches Geschäft qualifiziert werden. Das wäre kaum praktikabel und auch nicht zweckmässig. In jeder Regierungssitzung werden verschiedene politisch heikle Themen behandelt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die in die Bearbeitung der Regierungsgeschäfte involvierten Stellen sich ihrer Verantwortung bewusst sind und diese auch wahrnehmen. Ich bitte Sie, von den Ausführungen der Regierung Kenntnis zu nehmen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |
30.11.2015 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Vorfall ist bekannt. Ein Dokument, das später veröffentlicht wird, wurde der Presse zugespielt. Dazu eine interne Mail von Regierungspräsident Würth, dessen Meinung bezüglich einer Kantonsschule im Linthgebiet sowieso schon klar war. Das ist der Ursprung dieser vielfältigen Untersuchungen, u.a. diese Administrativuntersuchung durch die Rechtspflegekommission bzw. durch eine externe Person, Prof. Dr. Uhlmann. Damals, als man darüber beschloss, dass man diese Administrativuntersuchung einleiten soll, hatte sich die SP-GRÜ-Fraktion grossmehrheitlich gegen eine dieser Administrativuntersuchung gestellt. Die Begründung war: Es ist unverhältnismässig, Dokumente, die kurze Zeit später an die Öffentlichkeit kommen und Meinungen, deren Inhalt sowieso klar sind, die sind nicht in diesem Sinne schutzbedürftig. Dazu die Kosten, die auf uns zukommen sowie die absehbare Antwort dieser Untersuchungen, dass es kein Ergebnis gibt. Der einzige Grund für einzelne Mitglieder der Fraktion dieser Administrativuntersuchung zuzustimmen war, die Gleichbehandlung der Regierung, wie mit dem Personal, gegen die ja bekanntlich auch eine Administrativuntersuchung gelaufen ist. Unterdessen haben wir den Bericht. Es ist ein langfädiger Bericht über all die drei Untersuchungen, die gar nicht Thema des Auftrags der Rechtspflegekommission waren und der Hauptsatz, der wird durch verschiedene andere Sachen verdeckt. Der Hauptsatz ist nämlich: «Es ergeben sich keine Hinweise auf Pflichtverletzungen von Mitgliedern der Regierung und des Staatssekretärs vor während und nach der Landsitzung der Regierung vom 15. April 2014.» Sie können dies im Bericht nachlesen. Man kann also sagen, ein Jahr und zwei Monate später können wir feststellen, der Berg hat nicht einmal eine Maus geboren. Es liegt überhaupt nichts vor, sec und eindeutig mit diesem Satz belegt, den die Rechtspflegekommission in ihrem langfädigen Bericht geschrieben hat. Die Kosten dieser Aktion, die können Sie auch nachlesen. Es sind etwa 15000 Franken für den externen Experten und dazu die Sitzungen der Rechtspflegekommission. Das Sahnehäubchen kommt jetzt aber zum Schluss: Da es anscheinend dieses Ergebnis nicht geben durfte, musste noch etwas dazu kommen. Und dieses Sahnehäubchen ist jetzt: Fragen des Umgangs mit Dokumenten, wie die Regierung damit umgehen soll, oder Fragen der Kollegialität, des Nachlebens, des Kollegialitätsprinzips. Ich bitte Sie, ich bin bald 16 Jahr in diesem Rat, in diesen Jahren hat es keinen einzigen Vorfall gegeben. Wenn jetzt die Rechtspflegekommission kommt und hier Massnahmen einfordert oder kritisiert, dann bin ich doch im falschen Film? Sie sollen dann kommen, wenn tatsächlich etwas vorliegt, aber nicht irgendetwas dazu dichten, was irgendwann, allenfalls einmal eintreffen könnte in einer anderen Exekutivbehörde. Ich bitte Sie, bleiben Sie bei Ihrem Auftrag. Es ist absolut inakzeptabel, dass man in diesem Bericht nachher solche Sachen schreibt. Das grösster daran ist, dass nachher das in den Zeitungen steht. Wenn Sie die Berichterstattung gelesen haben, war das der Hauptpunkt der Berichterstattung zum Bericht und nicht das Ergebnis, dass keine Belege vorliegen oder irgendwelche Pflichtverletzungen der Regierung oder des Staatssekretärs. Dieser Vorgehensweise, die untergräbt die Autorität der Regierung und nicht irgendwelche Dokumente, die da an die Öffentlichkeit gelangen, von denen es sowieso klar ist, dass sie früher oder später auch an der Öffentlichkeit sind, weil sie von Amtes wegen mitgegeben werden. In diesem Sinne erlaube ich mir noch eine persönliche Bemerkung nach dieser Stellungnahme der SP-GRÜ-Fraktion: Ich bin Mitglied des Präsidiums, und stellen Sie sich vor, am 5. November 2015 haben wir den Bericht vorher erhalten. Es war ein nummeriertes Exemplar, obwohl klar war, dass acht Tage später das entweder via Medienkonferenz, so war die Vorstellung, oder Medienmitteilung an die Öffentlichkeit gelangt. Nummeriert, damit ja keine Amtsgeheimnisverletzung des Präsidiums erfolgen darf. Ich habe den Bericht zurückgegeben und habe gesagt: Danke, ich warte jetzt noch acht Tage und dann kann ich es selber nachlesen. Aber das rührt ein Problem der Rechtspflegekommission und ich sage dies hier extra und ganz offen so aus meiner Sicht: Wir haben hier ein Problem der Rechtspflegekommission, die Vorgaben macht, die eigentlich gegen das Öffentlichkeitsprinzip sind und auch wider besseres Wissen und wider die politische Vernunft sind. Ich bitte Sie, dass die Rechtspflegekommission das intern auch diskutiert. Das ist kein Weg, sie hat kein Eigenleben, sie ist keine eigene oder separate Institution in diesem Kanton St.Gallen. Zum Bericht habe ich die Meinung der SP-GRÜ-Fraktion geäussert, die Anmerkungen waren meine persönlichen Meinungen. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2015 |