Geschäft: Berichterstattung 2020 der Staatswirtschaftlichen Kommission (selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer82.20.03
TitelBerichterstattung 2020 der Staatswirtschaftlichen Kommission (selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten)
ArtKR Berichterstattung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungKantonsrat
Eröffnung2.9.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.6.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BeilageGeschäftsbericht über das Jahr 2019 der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
BerichtBericht der Staatswirtschaftlichen Kommission vom 13. August 2020
BeilageGeschäftsbericht über das Jahr 2019 von Gebäudeversicherung und Amt für Feuerschutz des Kantons
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
2.9.2020Gremium24.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
14.9.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme fest von der Berichterstattung 2020 der Staatswirtschaftlichen Kommission (selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten) vom 13. August 2020; dem Geschäftsbericht 2019 der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen, von der Verwaltungskommission am 25. März 2020 genehmigt; dem Geschäftsbericht 2019 der Gebäudeversicherung und des Amtes für Feuerschutz des Kantons St.Gallen, vom Verwaltungsrat am 4. März 2020 genehmigt.



Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Schmid-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Wir sind äusserst positiv gestimmt, dass sich die Staatswirtschaftliche Kommission bei der Empfehlung Nummer 3 die Frauenförderung aufs Tapet geschrieben hat. Es ist ein ganz wichtiges Ziel, dass wir auch Frauen in Gremien haben und möglichst zu 50 Prozent, das wäre eigentlich das Ziel. Mit der jetzigen Ausgangslage, dass man einfach in jedem Gremium mindestens eine Frau haben wird, wird ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gemacht. Wahrscheinlich reicht es aber noch nicht. Es braucht zusätzliche Massnahmen, um wirklich 50 Prozent Frauen in Leitungsgremien zu haben. Nichtsdestotrotz finden wir es wichtig, dass vor allem beim Neueintritt – das ist die Möglichkeit, wo man Frauen anstellen kann – bei gleicher Qualifikation auch Frauen gewählt werden. Es setzt aber natürlich auch voraus, dass freie Stellen ausgeschrieben werden, damit sich Frauen auch bewerben können und nicht einfach interne Personen nachgezogen werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Gemperli-Goldach, Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Die Staatswirtschaftliche Kommission beantragt, auf die Vorlage in einziger Lesung einzutreten.

Im Rahmen der Behördenorganisation und Zuständigkeitsordnung normiert die Kantonsverfassung, dass der Kantonsrat die Regierung und die Staatsverwaltung entsprechend beaufsichtigt. Die Staatswirtschaftliche Kommission ist damit beauftragt, die parlamentarische Oberaufsicht im Bereich der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten umzusetzen. Die Prüfung erfolgt aufgrund von Berichten und durch eigene Kontrollen. Die ordentliche Prüfung der Staatswirtschaftlichen Kommission beschränkte sich auf die folgenden Geschäftsbereiche:

  • den Geschäftsbericht 2019 der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (SVA)
  • den Geschäftsbericht 2019 der Gebäudeversicherungsanstalt (GVA) und des Amtes für Feuerschutz des Kantons St.Gallen
  • zudem prüfte die Staatswirtschaftliche Kommission den Stand der Erfüllung des Auftrages Ziff. 4 aus dem Geschäft 22.14.07 «Public Corporate Governance: Umsetzung». Der Auftrag lautete: «Die Regierung wird eingeladen, bei der Wahl der Mitglieder in oberste Leitungsorgane von Organisationen mit kantonaler Beteiligung sicherzustellen, dass beide Geschlechter vertreten sind.» Im Juni 2020 fanden Gesamterneuerungswahlen verschiedener Gremien und Organisationen für die Amtsdauer 2020 bis 2024 entsprechend statt.

Die Staatswirtschaftliche Kommission beauftragte ihre ständige Subkommission, die Geschäftsberichte der zwei genannten selbstständig öffentlich-rechtlichen Anstalten zuhanden der Kommission zu prüfen und zu berichten, was im Allgemeinen und im Vergleich zu den Geschäftsberichten aus den Vorjahren aufgefallen ist. Die Subkommission erstattete der Staatswirtschaftlichen Kommission im Rahmen einer Sitzung vom 13. August 2020 Bericht über ihre Feststellungen und die Erkenntnisse ihrer Prüfung.

Die Vorberatung der Subkommission selber hat am 5. August 2020 stattgefunden. Die Staatswirtschaftliche Kommission beriet die Feststellungen, machte Ergänzungen und Empfehlungen und verabschiedete letztlich den Bericht, den Sie zur Kenntnisnahme erhalten haben.

Zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen: Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt fest, dass der Geschäftsbericht die wichtigsten Zahlen sowie erläuternden Informationen zu wesentlichen Themen enthält und gut illustriert darstellt. Bei der Beratung nahm die Staatswirtschaftliche Kommission erfreut zur Kenntnis, dass die SVA für den Digital Award nominiert wurde. Mit einer Einführung der elektronischen Anmeldung für Familienzulagen wird die Digitalisierung weiter auf die Kundenbedürfnisse ausgerichtet. Die SVA weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Risiken systematisch überprüft und auch jährlich einer Neubewertung unterzogen werden. Weiter weist die SVA darauf hin, dass die Ziele der Eignerstrategie ausnahmslos erreicht wurden und für die Amtsdauer 2020–2024 keine Anpassungen notwendig bleiben.

Zur Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen: Die Staatswirtschaftliche Kommission stellte fest, dass sich der Geschäftsbericht an den Standard der Geschäftsberichte der kantonalen Gebäudeversicherung anlehnt und die Abschnitte Allgemein, Segmentsberichte, Jahresrechnung und Statistik entsprechend auch umfasst werden. Die Staatswirtschaftliche Kommission würdigt den Geschäftsbericht 2019 der GVA positiv. Bei der Beratung nahm die Staatswirtschaftliche Kommission auch erfreut zur Kenntnis, dass das Geschäftsjahr 2019 in Bezug auf das buchhalterische Ergebnis positiv abschloss. Sie stellt aber letztlich auch fest, dass dieses Ergebnis in erster Linie auf den Rekordgewinn bei den Kapitaleinlagen zurückzuführen blieb, denn das technische Ergebnis selber fällt nach wie vor negativ aus. Weiter weist die Staatswirtschaftliche Kommission darauf hin, dass der Verwaltungsrat einseitig zusammengesetzt ist. Nach Ansicht der Kommission fehlt eine Vertretung mit einem direkten Bezug bspw. eben zur Feuerwehr oder zur Wasserversorgung. Dieser Mangel wurde auch anlässlich der letzten Wahlen nicht behoben. Schliesslich nimmt die Staatswirtschaftliche Kommission zur Kenntnis, dass die Empfehlung, ein umfassendes internes Kontrollsystem (IKS) möglichst rasch einzuführen, per 1. Januar 2020 entsprechend umgesetzt wurde. Ebenso positiv würdigt die Kommission, dass ein Leitfaden für Vorsorge und Schutz im Kanton St.Gallen sowie eine Checkliste für das Bauen in Gebieten mit gravierenden Naturgefahren entsprechend erarbeitet wurde.

Zur Wahl der Mitglieder in oberste Leitungsorgane von Organisationen mit kantonaler Bedeutung: Hierzu führt die Staatswirtschaftliche Kommission aus, dass in diversen Leitungsorganen beide Geschlechter vertreten sind. Es gibt aber immer noch selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalten, deren Leitungsorgane lediglich aus Männern bestehen. Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt fest, dass Frauen in Leitungsgremien nach wie vor untervertreten bleiben. Dies kann letztlich ganz unterschiedliche Gründe haben. Die Staatswirtschaftliche Kommission erwartet indessen, dass bei Ersatzwahlen der Auftrag des Kantonsrates letztlich auch umgesetzt wird und bei gleichwertigen Bewerbungen weibliche Kandidaturen entsprechend vorzuziehen sind.

Zusammenfassend können folgende Empfehlungen der Staatswirtschaftlichen Kommission abgegeben werden:

SVA: Die Staatswirtschaftliche Kommission schliesst die Prüfung ohne Empfehlung und ohne entsprechende Aufträge ab. Der Geschäftsbericht kann in der vorliegenden Form auch empfohlen und weitergeführt werden.

GVA und Amt für Feuerschutz des Kantons St.Gallen: Auch hier schliesst die Staatswirtschaftliche Kommission die Prüfung ohne Empfehlung und Aufträge ab. Der Geschäftsbericht kann in dieser bestehenden Form entsprechend empfohlen und weitergeführt werden.

Wahl der Mitglieder in oberste Leitungsorgane von Organisationen mit kantonaler Beteiligung: Die Staatswirtschaftliche Kommission erwartet, dass bei Wahlen von Mitgliedern in oberste Leitungsorgane von Organisationen mit kantonaler Beteiligung weiterhin sicherzustellen ist, dass beide Geschlechter vertreten sind und bei gleichwertigen Bewerbungen entsprechend auch weibliche Kandidaturen bevorzugt werden.

In diesem Sinne beantragen wir, auf die Berichterstattung 2020 der Staatswirtschaftlichen Kommission, den Geschäftsbericht 2019 der SVA und den Geschäftsbericht der GVA und des Amtes für Feuerschutz 2019 einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Dürr-Gams tritt in den Ausstand.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020