Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Unterstützung der Genossenschaft Olma Messen St.Gallen in Folge des Coronavirus (Titel der Botschaft: Situation von Grossveranstaltungen im Kanton St.Gallen in Folge des Coronavirus)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer38.20.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Unterstützung der Genossenschaft Olma Messen St.Gallen in Folge des Coronavirus (Titel der Botschaft: Situation von Grossveranstaltungen im Kanton St.Gallen in Folge des Coronavirus)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung12.8.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 11. August 2020
AntragAntrag CVP-EVP-Fraktion zu Ziff. 3 vom 14. September 2020
ErlassReferendumsvorlage vom 17. September 2020
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 4. September 2020
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 24. November 2020
AntragAntrag der Redaktionskommission vom 14. September 2020
AllgemeinKommissionsbestellung des Praesidiums vom 2. Juni 2020
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 4. Dezember 2020
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
14.9.2020Antrag CVP-EVP-Fraktion zu Ziff. 3bis109Zustimmung0Ablehnung11
17.9.2020Schlussabstimmung116Zustimmung0Ablehnung4
Statements
DatumTypWortlautSession
17.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über die Unterstützung der Genossenschaft Olma Messen St.Gallen in Folge des Coronavirus mit 116:0 Stimmen in der Schlussabstimmung.



Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den Kantonsratsbeschluss über die Unterstützung der Genossenschaft Olma Messen St.Gallen in Folge des Coronavirus in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
15.9.2020Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission. Das Präsidium beantragt, die zweite Lesung morgen Dienstag durchzuführen. Der Antrag wird nicht bestritten. Der Kantonsrat berät die Vorlage morgen Dienstag in zweiter Lesung.



Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Diese Fragen müssen die Olma Messen für sich selber und später auch der Öffentlichkeit beantworten. Das ist nicht Sache des Kantonsrates.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Zu Abschnitt 3.6 (Neubauvorhaben). Thalmann-Kirchberg: Die Messelandschaft war schon vor Corona grossen Veränderungen unterworfen. Jetzt mit der ganzen Corona-Situation wird die ganze Messelandschaft und auch die Kongresslandschaft in der Schweiz nochmals massiv durchgerüttelt. Ich persönlich bin erstaunt, dass die OLMA-Messen mit all ihren Eignern und offenbar gemäss Botschaft mit deren Einverständnis am Neubauvorhaben in diesem Umfang festhält.

Gehen wir davon aus, es wäre eine mögliche Ausgangslage, dass die Olma Messen 2021 keine OFFA und keine OLMA hat. Dann wird die Messelandschaft nochmals durchgeschüttelt. Der Messebesucher hat sich nach zwei Jahren daran gewöhnt, dass er ohne OLMA leben kann. Die Firmen haben hoffentlich gute Umsätze erzielt, ohne an Messen präsent zu sein. Dann habe ich grosse Befürchtungen, dass es in Zukunft noch einen entsprechenden Markt für Messen geben wird. Aus diesem Grund habe ich grosse Bedenken, dass die Olma Messen an dieser neuen Halle mit einer Verschuldung von über 110 Mio. Franken festhält. Wäre es nicht angebracht, zum jetzigen Zeitpunkt den Autobahndeckel fertig zu machen, dann einen Stopp einzulegen und diese Situation in zwei, drei Jahren neu zu beurteilen, ob der Bedarf nach solchen Messen noch da ist und ob der Bedarf nach einer solchen grossen Halle noch vorhanden ist? Wenn gewiss ist, welche Messen im Jahr 2019 nicht mehr stattfanden, welche Messehallen frei werden, wird ein grosser Konkurrenzkampf bei den Fachmessen und Kongressen ausbrechen. Ich bin der Meinung, es wäre besser, die Olma Messen hätten einen Stopp eingelegt und würden zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob das Konzept mit dieser grossen Halle noch richtig ist. Wenn ich persönlich als Unternehmer jetzt in einem Neubau wäre und vielleicht beim Kellergeschoss noch einen Baustopp einlegen könnte um zu entscheiden, was ich auf diesen Keller bauen will, würde ich das tun. Über 110 Mio. Franken verzinsen und in den nächsten Jahren abzuzahlen wird die Olma Messen stark belasten – das ist meine persönliche Bemerkung. Den Kredit braucht es jetzt, aber das Ganze läuft etwas nach dem Prinzip der Hoffnung, dass es in Zukunft wirklich wieder so kommen wird, wie es war. Ich hoffe es auch, aber die Realität könnte anders sein. Wenn, dann hätte man auch in zwei, drei Jahren noch die Möglichkeit, den Neubau fertigzustellen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion zu Ziff. 3bis mit 109:0 Stimmen zu.



Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Regierungspräsident Mächler: Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Diese Thematik einer nachrangigen Sicherstellung dieser gewährten Darlehen wurde auch in der vorberatenden Kommission diskutiert. Nach zwischenzeitlicher Prüfung ist festzuhalten, dass es möglich ist und ich bin auch der Meinung, dass Sie dieser Ziff. 3bis zustimmen sollten. Es gibt uns im Konkursfall eine gewisse Besserstellung, das ist sicherlich nicht schlecht. Aber eines muss ich Ihnen klarmachen: Auch mit dieser nachrangigen Sicherstellung des Grundpfandrechtes handelt es sich grundsätzlich um einen Blanko-Kredit. Wir stellen uns etwas besser im Falle eines Konkursfalles, deshalb sollten Sie dem zustimmen. Aber wir dürfen uns nicht vormachen, es sei alles damit gesichert, weil die Sicherung des Konsortialkredites von 114 Mio. Franken haben die Gebäude für ihren Kredit gesichert.

Es gibt eine gewisse Besserstellung in einer gewissen Konstellation, nämlich im Falle eines Konkurses. Aber wir wollen den Konkurs vermeiden, das muss das Ziel sein.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Dürr-Widnau: beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion, eine neue Ziff. 3bis mit folgendem Wortlaut: «Die Höhe des Darlehens wird mittels Grundpfandrecht (Register-Schuldbrief) im Nachgang zu den Grundpfandrechten des Bankenkonsortiums eingetragen».

Bereits in der vorberatenden Kommission wurde darüber diskutiert, ob wir analog zum Bankenkonsortium einen Registerschuldbrief eintragen sollen im Nachgang zu den Banken. Es gibt das Projekt Olma Neuland, das insgesamt Projektkosten von 164 Mio. Franken enthält und das Bankenkonsortium hat einem Kreditbetrag von 114 Mio. Franken zugesagt. Entsprechend mussten Sie auch einen Registerschuldbrief in dieser Höhe eintragen lassen. Es stellte sich die Frage in der Kommission, ob das im Nachgang zum Bankenkonsortium gewährte Darlehen als Registerschuldbrief einzutragen ist.

Für die CVP-EVP-Fraktion ist das klar der richtige Weg. Es ist uns auch klar, dass natürlich diese Darlehen formell trotzdem ein Blankokredit sind. Es könnte im Konkursfall so sein, dass die Liegenschaften veräussert werden und es gäbe mehr als die 140 Mio. Franken bzw. die offene Bankschuld. Es wäre natürlich vom Kantonsrat auch gegenüber dem Steuerzahler fahrlässig, wenn wir nicht zumindest das Darlehen im Nachgang abgesichert hätten und allenfalls, wenn es einen höheren Erlös gäbe, das Darlehen auch schadlos gehalten werden kann.

Ich empfehle Ihnen das wirklich zu machen. Ich komme aus dieser Branche. Damit sichern wir uns ab und müssen uns keine Vorwürfe machen, wenn etwas passieren würde, dass wir das nicht gemacht hätten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020