Geschäft: Massnahmen im Bereich Grossveranstaltungen (Titel der Botschaft: Situation von Grossveranstaltungen im Kanton St.Gallen in Folge des Coronavirus)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.20.04
TitelMassnahmen im Bereich Grossveranstaltungen (Titel der Botschaft: Situation von Grossveranstaltungen im Kanton St.Gallen in Folge des Coronavirus)
ArtKR Bericht
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung11.8.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinKommissionsbestellung des Präsidiums vom 2. Juni 2020
AntragAntrag CVP-EVP-Fraktion vom 14. September 2020
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 11. August 2020
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
14.9.2020Antrag CVP-EVP-Fraktion zu Auftrag40Zustimmung67Ablehnung13
Statements
DatumTypWortlautSession
14.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat lehnt den Antrag der CVP-EVP-Fraktion zum Auftrag mit 67:40 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Kommissionspräsident: Ich beurteile nicht eine Schärfe oder eine Unschärfe eines Auftrages. Ich stelle aber fest, dass ein ähnlicher Auftrag in der Kommission gestellt wurde. Dort waren die 40'000 Besucher oder das subsidiäre Handeln des Kantons St.Gallen nicht dabei. Dieser Auftrag wurde in der Kommission mit 9:5 Stimmen bei einer Abwesenheit abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Dürr-Widnau: Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich erlaube mir als Mitglied der vorberatenden Kommission zwei, drei Sachen dazu zu sagen: Der Antrag wurde bewusst geschärft, Broger-Altstätten hat es gesagt, aufgrund der Voten in der vorberatenden Kommission.

Wenn man jetzt sagt, er sei nicht mehr geschärft oder immer noch sehr offen formuliert, dann muss ich dem vehement widersprechen, Götte-Tübach. Wir haben das bewusst gemacht, damit uns nicht vorgeworfen werden kann, man könne alles beantragen. Ich bitte Sie, das hat Regierungsrat Mächler nicht gesagt, aber im Nationalrat wurde kürzlich vor etwa fünf Tagen entschieden, Hilfsmassnahmen zugunsten von Schausteller, Reisebüros, Touristiker und der Eventbranche zu leisten.

Wenn ich Frei-Rorschacherberg zugehört habe, sind alle, die diesem Antrag zustimmen, Neosozialisten. Ich bitte Ihn wirklich, einmal bei seinen Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat der FDP nachzufragen, wie sie abgestimmt haben und ihnen zu sagen, sie seien Neosozialisten. So geht es natürlich nicht – ich bitte Sie, bei Ihrem Vokabular ein bisschen Zurückhaltung zu üben.

Hier geht es darum, was für ein Signal wir gegenüber Bern aussenden. Es wurde gesagt, der Kanton sei nicht zuständig, sondern die Standortgemeinden und –regionen. Gleichzeitig gibt der Bund Hilfsmassnahmen frei, um allenfalls solche Messen zu unterstützen und der Kantonsrat lehnt ab. Ich bin gespannt, wie dieses Signal in Bern ankommt, wenn da Massnahmen entschieden werden und wir nicht bereit sind, etwas in die eigenen überregionalen Messen zu investieren. Worum geht es hier? Diese überregionalen Messen fallen zwischen Stühle und Bänke – sie haben keinen Topf, aus dem geschöpft werden könnte. Wir haben Kultur, Sport und den Lotteriefonds, aber für diese Messen haben wir nichts und das ist das grosse Problem und das stört mich persönlich.

Wir führten diese Diskussion bereits einmal bei den Pfadiheimen in diesem Rat, die fielen auch zwischen Stühle und Bänke. Ich glaube, man darf die Wertschöpfung dieser Messen nicht unterschätzen. Sie haben bewiesen, dass sie dieses Jahr mit Eigenverantwortung und Eigeninitiative keine Gelder vom Staat möchten. Aber Götte-Tübach sagt, sie müssen jetzt nochmals viel tun, damit diese in den Jahren 2021/2022 überleben. Aber irgendwann geht es nicht mehr, irgendwann sind die Reserven aufgebraucht. Und das Szenario, dass im Frühjahr Messen stattfinden, steht auf sehr wackligen Beinen, auch für die OLMA, für die wir heute einen Kredit sprechen. Wir sprechen einen Kredit für das Szenario 2 nicht für Szenario 3. Da werden dann nochmals Millionen durch die Regierung beantragt und dann bin ich gespannt, ob wir dann nochmals einen Kredit brauchen und die überregionalen Messen werden dann nicht mehr bestehen, weil sie keine Unterstützung von uns haben. Wenn Sie den Antrag genau lesen, ist der viel schärfer formuliert als die Bedingung bei der OLMA. Hier schreiben wir bewusst subsidiär – der Kanton, die Standortgemeinde und die Standortregion sind in der Pflicht. Bei der OLMA ist z.B. die Standortregion nicht dabei. Götte-Tübach hat ein Angebot gemacht, aber man hätte dieses Angebot vielleicht schon früher einbringen können.

Darum bitte ich Sie, sich das wirklich gut zu überlegen. Das ist ein politischer Entscheid den wir fällen, ob wir diese überregionalen Messen wirklich unterstützen wollen. Wir haben eigentlich nicht vorgehabt, diesen Antrag zu stellen, aber die Regierung hat leider in der Botschaft 40.20.04 auf S. 7 explizit ausgeschlossen, dass diese Messen unterstützt werden. Das ist schlussendlich der Fehler, dass man die Türe verschlossen hat. Es handelt sich um einen Prüfungsauftrag. Die Regierung kann sagen, das geht nicht, dann nehmen wir das zur Kenntnis. Aber nichts zu machen kann in dieser Situation keine Option sein. Deshalb bitte ich Sie nochmals zu überlegen, ob Sie diesen Prüfungsantrag unterstützen können, ansonsten schauen wir dann im Frühling, wenn die Messen wieder starten, wie es dann läuft. Aber ich denke, es ist auch wichtig als Signal gegenüber Bern, dass wir für unsere überregionalen Messen nicht gar nichts tun, sondern subsidiär zum Bund allenfalls unterstützen könnten. Das wäre jetzt nicht der Fall und deshalb wäre das sehr schade.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Götte-Tübach (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

Anscheinend hat vorhin etwas nicht funktioniert, deshalb erlaube ich mir jetzt nach der Regierung zu sprechen. Der Antrag wurde nicht in dieser Form aber sinngemäss in der vorberatenden Kommission diskutiert, das wird der Präsident noch ausführen. Ich spreche hier auch als Regionsgemeinde. Es ist klar, dass wir hier nicht ja sagen können. Die kleineren und regionalen Messen sollen von den Regionen und der Standortgemeinde gestützt werden und wir sonnen uns hier in der Agglomeration St.Gallen, darum bin ich überzeugt, dass die OLMA, ich hoffe zeitnah, damit wir das auch im Budget berücksichtigen können, mit Anträgen und Wünschen an die Region kommen wird. Ich werde das sicherlich wohlwollend in der eigenen Gemeinde wie auch in der Region unterstützen.

Regierungsrat Fässler hat bereits ausgeführt, wo hört das auf? Jetzt haben wir die Grenze von 40'000 und ich bin ein grosser Fan und Sympathisant von all diesen Messen und ich habe jede dieser Messen, die hier in Frage kommen zur Unterstützung, auch bereits persönlich besucht und Feste gefeiert und mit allem, was dazu gehört, dort erlebt. Der entscheidende Punkt ist, wenn wir einleitend in der heutigen Botschaft von überregionaler, ostschweizer und nationaler Bedeutung gesprochen haben, dann haben wir schlicht und einfach nur die OLMA. Es gibt Umfragen, welches sind die bedeutenden Leuchttürme der Ostschweiz und da kommt nebst HSG und Stiftsbibliothek ziemlich schnell die OLMA. Es gibt sogar Umfragen, bei denen die OLMA als erstes erwähnt wird, einschliesslich ihrer Wirtschaftsrelevanz. Einen wesentlichen Unterschied dürfen wir auch nicht vergessen – die OLMA ist nicht einfach eine Messe, die zehn Tage dauert, die Olma Messen ist das ganze Jahr hier mit 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das ist aus meiner Sicht der grosse und wesentliche Unterschied zu all den sehr geschätzten Regionalmessen, die es hoffentlich auch nach Corona wieder gibt und hoffentlich mit der Unterstützung der Standortgemeinde und der Regionen, und dann können wir hoffentlich ab den Jahren 2021/2022 diese Anlässe wieder gemeinsam geniessen. Aber jetzt denke ich, müssen wir auch etwas die Finanzen im Auge behalten und den Worten von Regierungsrat Mächler folgen und diesen Antrag ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

Erlauben Sie mir ganz kurz auch noch aus Sicht der Regierung unsere Haltung darzulegen: Selbstverständlich sind überregionale Messen auch von grosser gesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Bedeutung, das ist keine Frage. Auch die Regierung ist der Ansicht, dass es positiv ist, dass es diese Regionalmessen gibt – sei es die RHEMA, WIGA, SIGA oder die TOM –, die sind wichtig. Die Frage ist aber hier, wer bei einer Notwendigkeit auf Grund jetzt von Covid-19 helfen soll. Soll es der Bund sein, soll es der Kanton sein, soll es die Region oder die Standortgemeinde sein? Die Regierung hat hier mit diesem Bericht eine klare Haltung aufgezeigt. Wir fühlen uns verantwortlich für die national sehr bedeutenden Institutionen, die Sie im Bericht finden.

Bei diesen überregionalen Messen sind wir aber der Ansicht, dass auch die Regionen und insbesondere auch die Standortgemeinden in die Pflicht genommen werden sollen. Ich war auch in Diskussionen involviert und weiss bei der einen Institution auch, um welche Beträge es sich handelt – es sind nicht Millionen. Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Regionen das stemmen könnten. Auch die Standortgemeinden könnten hier helfen. Deshalb sind wir seitens der Regierung nicht der Ansicht, dass hier nun überall der Kanton einspringen muss. Bitte interpretieren Sie es nicht so, dass wir diese Messen nicht wichtig finden, sie sind wichtig, aber die Frage ist, wer hier Unterstützung bieten muss. Wir sind der Ansicht, es können auch einmal die Städte und Regionen sein.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Broger-Altstätten: beantragt, im Namen der CVP-EVP-Fraktion, die Regierung einzuladen, zusammen mit den Verantwortlichen von überregionalen Messen mit mehr als 40'000 Besucherinnen und Besuchern, den entsprechenden Standortgemeinden und -regionen nach Vorlage der relevanten Unterlagen die subsidiäre finanzielle Unterstützung mit adäquaten Rahmenbedinqunqen bei coronabedingtem Ausfall dieser Messen im Jahr 2021 zu prüfen. Legt seine Interessen offen als Mitglied im Stadtrat Altstätten und Delegierter im Messebeirat der RHEMA.

Wir haben nun den Bericht 40.20.04 «Massnahmen im Bereich Grossveranstaltungen» durchberaten und dem Bericht zugestimmt – dies ist richtig und auch sehr wichtig. Es ist für uns unbestritten, dass die OLMA, der FC St. Gallen, die Rapperswil-Jona Lakers oder das Open Air St.Gallen beim Kanton eine finanzielle Unterstützung beantragen können. Dies sind doch alles national bekannte Werbeträger für unseren Kanton. In der nachher behandelten Botschaft 38.20.01 «Kantonsratsbeschluss über die Unterstützung der Genossenschaft Olma Messen St.Gallen in Folge des Coronavirus» ist es für uns auch unbestritten, dass wir der OLMA Genossenschaft ein Darlehen über 8,4 Mio. Franken und eine Erhöhung vom Genossenschaftskapital zusprechen. Auch dies ist wichtig und richtig.

Wir sind jedoch der Meinung, dass neben der OLMA oder weiterer nationaler «Werbeträger» auch für überregionale Messen mit mehr als 40'000 Besuchern die Möglichkeit der Prüfung einer finanziellen Unterstützung bestehen muss. Diese überregionalen Messen haben aktuell – ausser allenfalls die Kurzarbeitsentschädigung – keine Möglichkeiten auf finanzielle Unterstützung aus «Corona Hilfsmassnahmen», weder aus dem Topf Kultur, Sport, noch aus dem Lotteriefonds. Es ist aus unserer Sicht unbedingt notwendig, dass wir die Türe für solche überregionalen Messen – welche in der Dachbotschaft 40.20.04 unter Kapitel 2.3.2 «Materielle Kriterien geschlossen wurde – wieder öffnen. Einen kleinen Wink an die FDP-Fraktion: Feste kann man auch in den Regionen feiern, bei den teilweise neuen Neosozialisten.

Der Kommissionspräsident wird später sicher ausführen, dass ein solcher Antrag auch in der voKo gestellt wurde und unterlag. Wir möchten hier aber klar erwähnen, dass wir den Antrag zu Gunsten des Kantons geschärft und die Anliegen der voKo berücksichtigt haben – dies vor allem hinsichtlich der subsidiären Leistung des Kantons und der Besucherzahlen ab 40’000.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Regierungsrat Mächler zu Thalmann-Kirchberg: Lassen Sie mich dazu etwas sagen, das mit diesem Geschäft nichts zu tun hat, ich gebe hierzu aber gerne Auskunft. Wie Thalmann-Kirchberg beschrieben hat, ist es in der Tat so, dass seit August auf der kantonalen Homepage des Steueramtes ein Hinweis gemacht wird, dass hier eine Erlassmöglichkeit besteht. Das war übrigens auch der Wunsch dieses Rates, das haben wir selbstverständlich gemacht. Es gibt ein entsprechendes Formular, das man herunter laden kann. Wenn ich Thalmann-Kirchberg richtig interpretiere, dann erachtet er jetzt diese Erfordernisse als etwas sehr bürokratisch und umfangreich. Es wird sich jetzt zeigen müssen, ob das wirklich so ist. Ich bitte Sie einfach, wenn Sie davon betroffen sind und das Gefühl haben, Sie können wirklich einen Erlass erwirken, dann reichen Sie das Formular ein. Wir werden dann prüfen, ob alles ausgefüllt werden muss. Wenn Sie glaubhaft machen können, Ihren Ausfall hätten Sie im Juli oder August gehabt, dann ist es logisch, dass der Quartalabschluss des zweiten Quartals gar nicht relevant ist. Deshalb müssten Sie das glaubhaft machen, dass kann man auch mit einem entsprechenden Mail oder Brief machen. Wir werden das sicherlich anschauen. Ich nehme den politischen Auftrag, den Sie gemacht haben, nämlich, dass man das relativ kulante machen soll und nicht mit zu grossen Formalien, mit. Ich werde es sicherlich auch nochmals anschauen, aber man muss es schon darlegen können. Ich glaube, das war auch der Konsens. Jeder kann jetzt nicht aufstrecken und sagen, ich mache einen Steuererlass glaubhaft, sondern das muss irgendwo dokumentiert sein, dass das auch gegeben ist. Sie können sicherlich auch davon ausgehen, dass wir diesbezüglich ein Monitoring machen werden. Wir werden Ihnen zu gegebener Zeit auch darlegen, wie viele Unternehmen davon Gebrauch gemacht haben. Aber eines ist aus meiner Sicht auch klar, wenn Sie das Beispiel bringen: Ein Unternehmen ist jetzt schon massiv überschuldet, dann nützt dieser Steuererlass gar nichts. Dann wird dieses Unternehmen wahrscheinlich Konkurs gehen, ausser es findet jemanden, der Geld hinein schiesst, das kann es auch ab und zu geben. Aber da ist ein Steuererlass sicherlich nicht das richtige Mittel und kommt wahrscheinlich auch nicht zum richtigen Zeitpunkt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Zu Abschnitt 1 (Ausgangslage). Thalmann-Kirchberg: Ich erlaube mir, unter Ausgangslage zu einem verwandten Geschäft eine Frage an die Regierung zu stellen. Mit verwandtem Geschäft meine ich zur ersten Botschaft, die wir in diesem Rat in der Aufräumsessionen besprochen haben, wo es das erste Mal um das Coronavirus ging. Damals war das Gesetz über die Gewährung von ergänzenden Krediten und Solidarbürgschaften in Folgen des Coronavirus (sGS 571.1) in diesem Rat ein Thema.

Die vorberatende Kommission und anschliessend dieser Rat haben mit grosser Mehrheit den Auftrag mit folgendem Text überwiesen: «Die Regierung wird eingeladen, im Rahmen des geltenden Gesetzesrechtes ein vereinfachtes Verfahren für den Steueranlass zugunsten von Unternehmen, juristischen Personen und selbstständig Erwerbenden vorzusehen, die in Folge der Corona-Pandemie in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht und deren Arbeitsplätze gefährdet sind. Das vereinfachte Verfahren ist wie folgt auszugestalten...», und dann unter Punkt 4: «Die Notlage ist lediglich glaubhaft zu machen.» Nun, in der Zwischenzeit hat die Regierung oder das entsprechende Departement das Gesuchformular entworfen und dieses veröffentlicht. Wenn ich dieses Gesuchformular anschaue, frage ich mich, ob der politische Wille von «Die Notlage ist lediglich glaubhaft zu machen» wirklich vollzogen ist. Es stehen da Fragen drin wie: «Ist das Unternehmen aktuell in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht? Wenn ja, zeigen Sie Ihre Notlage auf und belegen Sie diese mit vorhandenen Unterlagen, das kann sein mittels Buchhaltungszahlen, Aufzeigen eines Kapitalverlustes oder einer Überschuldung, Rangrücktrittserklärung von Darlehen gewährter Gesellschafter» oder die Frage 3 – was hat es für einen Einfluss, ob die Firma den Covid-Überbrückungskredit bezogen hat? Da frage ich mich, ist da der politische Willen dieses Steuererlasses durch diesen Rat wirklich gegeben? Wenn eine Firma z.B. schon überschuldet ist, dann bringt es doch gar nichts mehr, wenn wir einen Steuererlass gewähren.

Da wäre ich froh, wenn die Regierung hierzu eine Aussage machen könnte, ob sie den politischen Willen dieses Rates wirklich umsetzt oder wie diese Fragestellung in diesem Gesuchformular zu werten ist. Heisst das, wenn ich bei den verschiedenen Fragen ein Nein habe, dass ich dann keinen Anspruch auf diesen Steuererlass habe? Im konkreten Beispiel betrifft es eine Firma, die in der Eventbranche tätig ist. Da ist es doch ganz einfach – wenn man in diesem Jahr eine Grossveranstaltung geplant hatte und diese nicht durchgeführt werden konnte, konnte auch kein Umsatz generiert werden, also ist doch die Notlage dargelegt. Für was braucht es dann noch Buchhaltungsabschlüsse? Was sind dazu die Ideen der Regierung? Ich danke, wenn Sie mir hier eine Antwort geben könnten, auch wenn es sich um ein fremdes Geschäft handelt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Struktur

40.20.04 Bericht über Massnahmen im Bereich Grossveranstaltungen



Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlagen fest.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Regierungsrat Mächler: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich danke Ihnen für die gute Aufnahme der Botschaft, zumindest entnehme ich all Ihren Sprechern, dass Sie bereit sind, auf diese Vorlage einzutreten und das ist sicherlich aus Sicht der Regierung, aber ich glaube auch aus Sicht der Olma Messen, sehr zu unterstützen. Selbstverständlich ist das kein erfreuliches Geschäft und ich kann Ihnen sagen, ich hätte mir als Finanzchef gerne als erstes Geschäft etwas anderes ausgesucht. Aber ich glaube, wir dürfen jetzt nicht nur hinschauen und lamentieren, sondern wir müssen handeln. Und ja, die Olma Messe ist aktuell ein Sanierungsfall. Sie hat aufgrund von Covid-19 ein echtes, grosses Liquiditätsproblem und da müssen wir handeln. Die Regierung hat dieses Problem schon relativ früh erkannt. Wir sind früh in Diskussion miteinander gekommen, auch mit der Stadt, und haben nach Lösungen gerungen. Diese Lösung haben wir Ihnen so präsentiert. Verschiedene Elemente kann man auch kritisieren und Sie kritisch anschauen, das ist Ihre Aufgabe und da müssen Sie auch machen. Auch wir haben kritisch hingeschaut und ich war über einige Sachen auch nicht nur erfreut. Aber es ist jetzt Zeit zu handeln. Was wir gemacht haben, ist ein Sanierungskonzept, das wir Ihnen präsentieren. Dieses Konzept beinhaltet zum einen, dass die Unternehmung, also die Olma Messen, selber einen Beitrag zur Gesundung leisten muss. Wir sprechen hier von einem Sanierungsbeitrag von 2 Mio. Franken. Für uns war auch klar, dass die Unternehmung selber, in diesem Fall die Genossenschafter, ebenfalls einen Beitrag leisten müssen und deshalb wird es eine Kapitalerhöhung im Umfang von rund 5 Mio. Franken geben. An alle, die jetzt der OLMA Unterstützung geben wollen: Machen Sie das, partizipieren Sie an dieser noch aufzugleisenden Kapitalerhöhung, das wird im Jahre 2021 erfolgen. Ich habe der Olma Messe den Auftrag gegeben, nicht nur bei den bestehenden Genossenschaftern nach Geld zu fragen, sondern auch bei neuen. Wenn es uns gelingt, mehr als 5 Mio. Franken zu suchen und zu erhalten, dann ist das eine Stärkung für diese Institution und das wäre mehr als erfreulich. Deshalb partizipieren Sie, wenn Sie können, das wäre schön. Und dann ist auch klar, kommt der Staat zum Tragen. Man kann sich schon die Frage stellen, warum müssen wir das? Warum muss der Kanton, warum muss die Stadt? Zum einen, weil wir bereits heute Anteile an dieser Unternehmung haben und weil wir überzeugt sind, dass diese Unternehmung auch in Zukunft einen hohen Wert haben wird. Deshalb haben wir uns auch in der Vergangenheit jeweils engagiert. Wir sind aber auch überzeugt, dass die OLMA auch in Zukunft eine Bedeutung haben wird. Deshalb haben wir alle auch diese Neubauhalle mit dem Deckel genehmigt, auch hier hat der Kanton mitgeholfen. Was wir aber wollen, ist, dass wir lediglich ein rückzahlbares Darlehen geben und damit der Unternehmung diese Liquidität ermöglichen. Diese Darlehen sind als Höchstbeträge ausformuliert in ihren jeweiligen Beschlüssen. Wenn jetzt in der Tat vom Bund allenfalls noch Hilfe kommt, wie es Monstein-St.Gallen angesprochen hat, dann reduziert sich unser Darlehensbetrag. Oder sollte sich sogar zeigen, dass ein Versicherungsbeitrag kommt – momentan steht das zur Diskussion –, dann ist das auch positiv und reduziert wieder unseren Betrag. Zusammen mit der Stadt sind wir dann solidarisch unterwegs, also hälftig. Es wäre sicherlich positiv, wenn hier noch andere Mittel zugunsten der OLMA kommen würden.

Es wurde jetzt einige Male gesagt, die OLMA habe eine Bedeutung. Ich glaube, die OLMA hat in der Tat eine sehr hohe Bedeutung, und sie hat eine gesamtschweizerische Bedeutung. Das ist auch der Grund, weshalb der Kanton mitmacht. Dank dem, dass die Kantone an die OLMA kommen, ist die OLMA sogar in der Romandie bekannt. Vielleicht nicht bei jeder Frau und jedem Mann, aber sie hat einen Bekanntheitsgrad. Sie werden immer wieder, wenn Sie durch die Schweiz fahren, auf die OLMA angesprochen. Das heisst, neben der volkswirtschaftlichen Bedeutung, die die OLMA hat und für verschiedene Unternehmungen sogar ganz wichtig ist, hat sie auch gesellschaftliche Bedeutung. Ich glaube auch, die OLMA ist für uns emotional von grosser Bedeutung und deshalb sind wir gewillt, hier in die Zukunft zu investieren bzw. dieser Unternehmung auch die entsprechenden notwendigen Kredite zu geben.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Jans-St.Gallen: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Vor einem Jahr hätte niemand daran gedacht, dass die Olma Messen bei Stadt und Kanton anklopfen müssen und um finanzielle Hilfe nachfragen. Die OLMA sind grundsätzlich ein gesundes Unternehmen, das es verstanden hat, die eigene Zukunft zu planen und sich mit den selbst erarbeiteten Mitteln grundsätzlich weiterzuentwickeln – auf das Neuland komme ich noch kurz. Die Olma Messen haben ein funktionierendes Konzept und das in einem sich in den letzten Jahren wandelnden Messemarkt. Sie haben es entgegen dem Trend geschafft, bei vielen anderen Messen sich zu behaupten und weiterhin die beliebte Publikumsmesse der Schweiz zu sein. Das ist meines Erachtens darauf zurückzuführen, dass die OLMA breit verankert ist, nicht nur in der Politik, sondern auch in der Wirtschaft und in der Gesellschaft. Die Verankerung zeigt sich auch in der Breite der Trägerschaft. Dann kam überraschend und plötzlich Corona und das hat es nun nötig gemacht, ein Rettungspaket zu schnüren. Ich glaube, dass die Menschen, die vielen Hunderttausende, die alljährlich die OLMA besuchen, das wollen, dass wir der OLMA ermöglichen, weiter in die Zukunft zu gehen und diese Krise zu überstehen. Diese Krise, welche die OLMA nicht in der Lage ist, selbst zu meistern.

Das Stadtparlament hat, es wurde schon erwähnt, auch einen massgeblichen Beitrag gesprochen – die Darlehen in der gleichen Höhe und die Eigenkapitalaufstockung sogar in einem grösseren Betrag. Das Stadtparlament hat seinerzeit auch einen sehr grossen Betrag von 18 Mio. Franken an den Neulanddeckel gesprochen. Das zeigt, dass die OLMA auch in der Stadt verankert ist. Aber die OLMA ist nicht eine städtische Angelegenheit, sie ist eine regionale, überregionale und sogar eine nationale Angelegenheit. Die OLMA ist ein Aushängeschild für die ganze Ostschweiz und strahlt in die ganze Schweiz hinaus. Die OLMA ist ein Ort der Begegnung, wo man sich trifft, alte Bekannte alljährlich wieder zusammenfinden und das dürfen und wollen wir nicht preisgeben.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Sarbach-Wil (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der Regierung ist zuzustimmen.

Zu Frei-Rorschacherberg: Was ist eine Staatsaufgabe? Diese Frage können wir sehr gerne mal bei einem gemütlichen Bier diskutieren, aber ich denke, jetzt ist der komplett falsche Moment, denn die aktuelle Schieflage in der Veranstaltungsbranche hat nichts mit einer fehlenden Nachfrage oder schlechtem Wirtschaften zu tun, sondern es hat genau einen Grund, nämlich ein staatlich verordnetes Geschäftstätigkeitsverbot und hier sehe ich den Staat in der Pflicht.

Die GRÜNE-Fraktion begrüsst das vorliegende OLMA-Rettungspaket im Grundsatz. Die OLMA ist ein Ostschweizer Markenzeichen mit nationaler Ausstrahlung und trägt nicht zuletzt einen wichtigen Teil zur regionalen Wertschöpfung bei. Dass die finanziellen Probleme der OLMA-Messen nicht selbst verschuldet sind, sondern auf die behördlich verordneten Einschränkungen im Rahmen der Corona Pandemie zurückzuführen sind, ist offensichtlich. Etliche Veranstaltungen müssen abgesagt werden und auch verschiedene Versuche, wie z.B. Events mit bekannten Namen der Schweizer Comedy- und Musikbranche durchzuführen, sind leider gescheitert. Zum vorgeschlagenen Vorgehen der Regierung gibt es im Moment zumindest keine Alternative. Die Zeit drängt und wir sehen den Kanton St.Gallen als Genossenschafter in der Pflicht, in adäquater Form Hilfestellung zu leisten.

Die GRÜNE-Fraktion begrüsst den vorgeschlagenen Weg mit der Gewährung eines Darlehens, der Erhöhung des Genossenschaftskapitals und dem Teil der Eigenleistung durch die Olma selbst. Erfreut nehmen wir zur Kenntnis, dass sich auch die Stadt St.Gallen massgeblich an den Unterstützungsmassnahmen beteiligt.

Trotzdem können wir uns einige kritische Bemerkungen nicht verkneifen. Viele kleinere Veranstaltungen oder Veranstalter zusammen sind auch wertvoll. Für unsere Fraktion fehlt eine Gesamtschau über die Situation von kleineren Institutionen, Veranstaltern und Messen mit regionaler und vor allem überregionaler Ausstrahlung. Auch diese sollten bei Bedarf die Möglichkeit haben, von Hilfestellung durch den Kanton Gebrauch zu machen. Die vorliegende Vorlage ist letztlich nichts anderes als eine Vorzugsbehandlung der Olma.

Zu beachten gilt es auch, dass neben der Stadt St.Gallen diverse weitere Gemeinden direkt und indirekt von der OLMA profitieren. Wir fänden es angebracht, wenn diese ebenfalls einen angemessenen Beitrag leisten würden, so wie es bereits signalisiert wurde.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Monstein-St.Gallen (im Namen der GLP): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir Grünliberalen sehen die Notwendigkeit staatlicher Unterstützung im Bereich der Grossveranstaltungen. Insbesondere sind wir uns der Dringlichkeit für die Unterstützung der Genossenschaft Olma Messen bewusst. Die finanzielle Hilfe durch Kanton und Stadt macht aus unserer Einschätzung Sinn, da die Olma Messen vor Corona wirtschaftlich bestens aufgestellt waren. Die Strategie basierend auf Messen mit Eventcharakter hat sich in einem ausgesprochen schweren Marktumfeld als bemerkenswertes Erfolgsrezept erwiesen. Wir Grünliberalen anerkennen, dass die Olma Messen keine Bilanzprobleme aufweisen, sondern lediglich einen unverschuldeten Liquiditätsengpass überbrücken müssen. Wir anerkennen weiter den direkten und indirekten volkswirtschaftlichen Nutzen der Messen, der unabhängig von der Berechnungsmethode weit über die Stadt St.Gallen hinausreicht. Auch die Bedeutung der Infrastruktur für den Standort St.Gallen muss an dieser Stelle zwingend berücksichtigt werden. Mit dem Projekt «Olma Neuland» werden zudem weitere Nutzungspotenziale erschlossen und die Zukunftsfähigkeit des Geländes sichergestellt. Eine Baubrache an dieser Lage wäre nach unserer Ansicht hingegen nicht zu verantworten.

Dennoch bleiben für uns einzelne Punkte ungeklärt. Ich hoffe, die wurden bereits in der vorberatenden Kommission besprochen. Gemäss den Rahmenbedingungen der Unterstützung müssen die Programme der Liquiditätshilfen des Bundes (Gefäss 1 und 2) vollumfänglich ausgeschöpft werden. Nun zeichnet sich jedoch eine Härtefallunterstützung des Bundes ab, die insbesondere Veranstaltungsfirmen zugute kommen soll und möglicherweise auch A-fonds-perdu-Beiträge beinhaltet. Wir fragen uns daher, ob die Unterstützung für die Olma Messen in jedem Fall subsidiär bleibt, wie zusätzliche Unterstützungsmittel, z.B. auch im Fall von Versicherungsgutschriften aus der vorhandenen Epidemieversicherung, verbucht würden und ob als Folge solcher Zahlungen lediglich die Auszahlung weiterer Kreditkosten ausbleiben würde.

Hinsichtlich einer von Szenario 2 negativ abweichenden Entwicklung des Geschäftsumfeldes – Corona wird uns voraussichtlich noch lange beschäftigen – behalten wir uns jedoch vor, unsere zukünftige Unterstützung an zusätzliche Kriterien zu knüpfen. Die Rahmenbedingungen der Unterstützung enthalten aktuell beinahe ausschliesslich finanzielle Kriterien. Massnahmen zur Verbesserung der ökologischen oder sozialen Auswirkungen der Produkte fehlen hingegen gänzlich.

Wie eingangs ausgeführt, sind wir Grünliberalen uns der Dringlichkeit dieses Geschäftes bewusst, sprechen uns daher für Eintreten aus und werden der Regierung folgen. Es gilt jedoch kein Fass ohne Boden zu füllen. Die nationale Bedeutung und den entsprechenden Public Value sehen wir aktuell für die im Bericht erwähnten Veranstalter gegeben. Anträgen zur Unterstützung weiterer Anlässe und Organisationen stehen wir hingegen kritisch gegenüber.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Willi-Altstätten (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. legt seine Interessen offen als Verwaltungsrat und Aktionär der Rheintal Messen und Event AG (abgekürzt RHEMA) offen.

Da sich die RHEMA in der genau gleichen Situation befindet wie die OLMA kann ich die Situation, in der sich die Genossenschaft derzeit befindet, sehr gut nachvollziehen. Die ganze Messe- und Eventbranche war die erste, die von den Corona-Massnahmen betroffen war und wird vermutlich die letzte sein, die nicht mehr davon betroffen sein wird. Die OLMA ist, wie bereits erwähnt, eine Messe mit nationaler Ausstrahlung und deswegen für den Kanton und die Stadt St.Gallen ein wichtiges Markenzeichen sowie ein Treffpunkt von Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. Auch wir sehen ein rückzahlbares Darlehen als der richtige Weg, um die Liquidität und die Zukunft der Genossenschaft sicherstellen zu können. Dieses Darlehen muss aber zwingend zurückbezahlt werden. Ein A-fonds-perdu-Beitrag kommt für uns nicht in Frage.

Abschliessend können wir sagen, dass wir von der SVP-Fraktion sehen, in welcher Lage sich die OLMA-Genossenschaft derzeit befindet und deswegen die Anträge der Regierung befürworten und für Eintreten auf die Vorlage sind.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Gerne nehme ich im Namen der CVP-EVP-Fraktion Stellung zum Bericht der Regierung und zum beantragten Beitrag an die Olma Messen St.Gallen beziehungsweise – um Klartext zu reden – zur Rettung des leider arg in Schieflage geratenen Unternehmens. Klar ist, dass die Corona-Krise die Event-Branche und die Veranstalter von Messen und Grossveranstaltungen ganz besonders hart getroffen hat. Ihnen wurde mit dem Lockdown sprichwörtlich der Stecker gezogen, und die Erholung wird voraussichtlich noch lange auf sich warten lassen.

Niemand bestreitet, dass diese fundamentale Krise ohne jede Vorankündigung eintraf. Der Branche und auch den Olma Messen St.Gallen ist überhaupt kein Vorwurf zu machen, zumal das Unternehmen gut geführt und finanziell gesund war, als es in den Lockdown gezwungen wurde. Dies sind für meine Fraktion wichtige Voraussetzungen, um überhaupt nur über eine staatliche Stützung des Unternehmens nachzudenken. Denn eigentlich sind einzelbetriebliche Förderungen durch die öffentliche Hand systemwidrig und grundsätzlich abzulehnen.

Die Olma Messen St.Gallen sind grundsätzlich nicht anders oder schlimmer von der Krise betroffen als die restliche Eventbranche oder auch als andere Branchen, wie z.B. die Reisebranche. Für sie gibt es keine direkten Zuschüsse, um die Durststrecke zu überstehen. Viele Betriebe werden an ihre Grenzen kommen oder darüber hinaus, ohne dass ihnen der Staat das Überleben sichert. Denn weder die Eventbranche noch die Reisebranche werden als systemrelevant erachtet – etwas, das die Olma Messen St.Gallen natürlich auch nicht sind. Ist es also nur die emotionale Bindung zur OLMA, die uns hier eine Ausnahme machen lässt? Oder die starke Verankerung der Olma Messen in der St.Galler Politik? Oder gar – wie es da und dort heisst – das gut geölte freisinnige Netzwerk, bestehend aus der Olma-Direktorin, dem Verwaltungsratspräsidenten, der gleichzeitig Stadtpräsident ist, und dem kantonalen Finanzdirektor?

Nein, es sind drei Gründe, welche die CVP-EVP-Fraktion dazu bewegen, den Massnahmen zugunsten der Olma Messen zuzustimmen:

  1. Die Olma Messen zusammen mit der Universität und dem Stiftsbezirk tragen den Namen der Gallusstadt in die ganze Schweiz hinaus. Einem solch vorzüglichen Imageträger und einer solch starken Marke wie der Olma Schaden zuzufügen, wäre grobfahrlässig.
  2. Das Geschäftsmodell der Olma Messen ist – im Gegensatz zu anderen Messen – langfristig überlebensfähig. Hinzu kommt das grosse Erweiterungsprojekt, das wir gemeinsam stemmen wollen. Beides – Geschäftsmodell und Erweiterungsprojekt – lässt sich nicht einfach reaktivieren, wenn wir das Unternehmen grounden lassen. Wir investieren hier also in die Zukunft unseres Kantons.
  3. Wir können uns den Beitrag leisten – auch wenn es weh tut. Die finanziellen Reserven erlauben es uns zum Glück, ordnungspolitisch nicht ganz die reine Lehre zu pflegen und den einen oder anderen Schwerpunkt abseits der absolut zwingenden Staatsaufgaben zu setzen.

Die CVP-EVP-Fraktion erachtet die beantragten Beiträge allerdings als sehr hoch. Natürlich ist anzuerkennen, dass das Darlehen als Obergrenze ausgestaltet ist, und vielleicht braucht es tatsächlich nicht den vollen Betrag. Doch mit der Absicherung des Darlehens sind wir nicht zufrieden. Wir kommen in der Spezialdiskussion darauf zurück. Überdies hätten wir uns einen grösseren Sparbeitrag seitens des Unternehmens erhofft. Mit 2 Mio. Franken innerhalb von sechs Jahren ist man sicher nicht an die Schmerzgrenze gegangen. Anderseits ist auch uns klar, dass wir kein Interesse daran haben, den Olma Messen jegliche Perspektiven zu nehmen. Schliesslich hätten wir es begrüsst, wenn die Stadt St.Gallen als Standortgemeinde und Hauptprofiteurin der Messen und Veranstaltungen mehr beiträgt als der Kanton. Wenigstens gibt es umliegende Gemeinden, die Unterstützung signalisiert haben – dies freut uns. Das ist richtig und wichtig in dieser Situation. In der vorberatenden Kommission wurde uns zugesichert, dass der Kanton später nicht mit weiteren Beiträgen rechnen müsse. Ob das dem jetzigen Beitrag zugrunde liegende Szenario, also die sukzessive Rückkehr zum Normalbetrieb im nächsten Jahr, realistisch ist, ist mehr als fraglich. Zuletzt noch ein Hinweis darauf, dass es offene Fragen in Bezug auf die Corporate Governance gibt. Hier meinen wir nicht einmal in erster Linie die Doppelrolle des Stadtpräsidenten, die bekanntlich schon zu gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt hat. Wir müssen uns vielmehr ganz grundsätzlich fragen, was es heisst, dass es Unternehmen gibt, die sich frei im Markt bewegen, faktisch aber über eine Staatsgarantie verfügen. Braucht der Kanton auch hier eine Art Eignerstrategie? Muss er mehr Einfluss auf die unternehmerischen Entscheide nehmen? Oder soll vielmehr auf eine saubere Entflechtung hingearbeitet werden? Hier braucht es unseres Erachtens eine Klärung. Sie sehen, der Beitrag an die Olma Messen St.Gallen musste in der CVP-EVP-Fraktion einige Hürden nehmen, damit wir Ja sagen können. Umso überzeugter tun wir es jetzt. Ich bitte Sie namens der Fraktion, dem beantragten Beitrag an die Olma Messen St.Gallen zuzustimmen. Auch einer Diskussion über Beiträge an den FC St.Gallen und die Rapperswil-Jona Lakers verschliessen wir uns nicht, wenn der Bund nicht nachbessert.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Regierung beabsichtigt, den Olma Messen St.Gallen mit einem Darlehen finanziell unter die Arme zu greifen und Liquiditätsengpässe infolge der Covid-19-Pandemie abzufedern. Die FDP-Fraktion begrüsst diesen Schritt grundsätzlich, ist aber auch sehr kritisch. Die OLMA ist eine sehr wichtige Institution von nationaler Ausstrahlung und hohem emotionalen Wert für den Kanton und die Stadt St.Gallen. Gleichzeitig steht die FDP-Fraktion selbstredend wie angedeutet solch massiven Staatseingriffen kritisch gegenüber. Für die FDP-Fraktion ist klar, jeder Steuerfranken muss zurück bezahlt werden können – A-fonds-perdu-Beiträge sind ausgeschlossen.

Die zu behandelnde Vorlage ist zweigeteilt: Es geht um eine allgemeine Botschaft, wohl auch mit einem bereits anklingenden Blick auf eventuelle Folgevorlagen, und um den Olma-Beschluss. Lassen Sie mich deshalb auch meine jetzige Ausführung zweiteilig machen: In der Botschaft wird der Kulturbereich angesprochen. Die FDP-Fraktion nimmt zur Kenntnis, dass Kulturschaffende plötzlich Staatsangestellte geworden sind. Es ist löblich, dass man nicht eine ganze Industrie im Regen stehen lässt. Dennoch kann man feststellen, dass die Kulturschaffenden momentan durch Finanzen des Bundes gespiesen werden – 280 Mio. Franken –, während auch die Subventionen in diesem Bereich weiterlaufen. Es drängt sich deshalb eine Frage auf: Was ist denn eine Staatsaufgabe?

Die Unterstützung des Bundes gilt auch für Grossveranstaltungen wie das Openair. Deshalb muss der Kanton hier auch nicht Kredite für dieses sprechen und das ist gut so. Wir dürfen nicht mit der grossen Geldausgabekelle anrühren. Es stellt sich aber die Frage, was mit dem Openair 2021 passiert, wenn der Bund nicht mehr bezahlt oder viel wichtiger, was heisst das für unseren Kanton St.Gallen? Welches Risiko trägt dieser Kanton?

Auch bei der Unterstützung von Sportclubs muss man die bereits aufgeworfene Frage im Zentrum halten. Was ist eine Staatsaufgabe? Die Volkswirtschaft des Kantons St.Gallen existiert auch weiter, weil wir nicht für alles und jeden Bank spielen und noch schlimmer, alle und jeden finanziell unterstützen. Für die FDP-Fraktion kann eine Unterstützung nur geprüft werden, wenn:

  1. eine Eigeninitiative der betroffenen Trägerschaft erkennbar ist;
  2. der Verein oder Anlass von nationaler Bedeutung ist;
  3. eine echte wirtschaftliche Wertschöpfung für den ganzen Kanton erkennbar ist.

Auch wenn die FDP-Fraktion die Gemeinnützigkeit der Vereinsarbeit sehr schätzt, so muss man erkennen, dass der Erfolg auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung fusst. Das macht das Vereinswesen in der Schweiz im Allgemeinen aus. Da darf und soll der Staat nicht eingreifen. Kurz gesagt: Privat vor Staat.

Kommen wir zur zweiten Thematik, dem OLMA-Kredit: Gemeinsam mit den weiteren Publikums- und Fachmessen der OLMA-Genossenschaft stellt die OLMA einen bedeutenden Standortfaktor dar und hat einen grossen volkswirtschaftlichen Nutzen für den Kanton sowie die ganze Ostschweiz. Zu guter Letzt hat die OLMA auch einen überaus starken emotionalen Wert für viele Menschen und Unternehmen. Sie hat eine wichtige, verbindende Funktion. Auch einen Mehrwert im politischen Austausch der ganzen Ostschweiz einschliesslich anderen Kantonen ist gegeben. Gerade im Hinblick auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie brauchen die Menschen auch in Zukunft einen Ort für Begegnungen und Feste. Für die FDP-Fraktion ist klar: Wir brauchen die OLMA. Die FDP-Fraktion sieht die vorgesehene Unterstützung aber auch wie angedeutet sehr kritisch und möchte darauf hinweisen, dass grosse Vorsicht geboten ist. Der Staat darf nicht allen Wünschen nachgeben. Ich ermahne hier insbesondere die anderen bürgerlichen Parteien, nicht Neosozialisten oder Sozialisten und Etatisten zu werden, das grosse Ganze aus den Augen zu verlieren und mit der Geldausgabekelle anzurühren. Hier müssen wir als Kantonalpolitiker und nicht als Regionalfürsten agieren. Es ist keine Staatsaufgabe, alle Veranstaltungen zu retten. Grundsätzlich sind für die FDP-Fraktion aus liberaler Sicht nämlich derart weitreichende Eingriffe des Staates mit Subventionierung privatrechtlicher Organisationen äusserst problematisch. Die FDP-Fraktion erwartet, dass Darlehen nur gewährt werden, wenn diese auch tatsächlich zurückbezahlt werden können. Die FDP-Fraktion spricht sich für eine Liquiditätsspritze aus, stellt sich aber gegen A-fonds-perdu-Beiträge oder eine prozentual höhere Beteiligung des Kantons.

Die FDP-Fraktion sieht auch kritisch und ist erstaunt darüber, dass nur wenige Szenarien wirklich geprüft wurden. Welche weitgehenden finanziellen Massnahmen sind z.B. bei Szenario 3 zu erwarten? Warum lesen wir nirgends von einem Worst-Case-Szenario? Gab es keine Investorenlösungen? Ja, die FDP-Fraktion hat Fragen und ist kritisch. So einfach sprechen wir nicht Millionen für eine allenfalls «Nicht-Staatsaufgabe». Der Satz in der Botschaft: «Es ist derzeit noch offen, ob und allenfalls wann die Regierung dem Kantonsrat neben der Vorlage zur Unterstützung der Genossenschaft Olma Messen St.Gallen weitere Massnahmen im Bereich von Grossveranstaltungen mit nationaler Ausstrahlung unterbreitet.», ist alarmierend. Die FDP-Fraktion ist nicht einfach so dafür bereit. Lassen Sie uns bitte auch in den allfälligen kommenden Vorlagen mit politischer Vernunft, Weitsicht und liberalen Gedanken agieren. So sind z.B. für regionale Messen, welche durchaus wertvoll sind für die entsprechende Region, die Gemeinden und Regionen im Lead. Der Kanton bzw. der Staat soll nicht überall mitwirken. Die Leitfrage, ob das wirklich eine Staatsaufgabe ist, wird unser Handeln leiten. Lassen Sie uns keine Neosozialisten bzw. Sozialisten oder Etatisten sein und alles durch den Staat bezahlen, denn die dicke Rechnung folgt garantiert hinterher.

Die FDP-Fraktion will eine freiheitliche und fortschrittliche Gesellschafts-, Wirtschafts- und Staatsordnung und dazu gehören möglichst wenige Eingriffe durch den Staat. Ich erwähne die wichtigste Botschaft gerne noch ein letztes Mal: Die Kernfrage muss sein: Ist das Vorliegende eine Staatsaufgabe? Die FDP-Fraktion unterstützt die Anliegen der vorberatenden Kommission, ist für Eintreten auf die Vorlage und unterstützt das Darlehen für die OLMA aufgrund ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Simmler-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

Als Politikerinnen und Politiker haben wir selten gerne, wenn wir keine Wahl und keine echte Entscheidungsfreiheit haben. Bei diesem Geschäft ist aus meiner Sicht aber genau dies der Fall. Wenn wir ehrlich sind, haben wir keine Wahl, ausser dieser Vorlage zuzustimmen. Man kann über die Olma Messen denken, was man will. Als linke Stadt St.Gallerin habe ich zu ihr wie wahrscheinlich einige hier ein etwas ambivalentes Verhältnis. Nichtsdestotrotz ist nicht zu leugnen, dass die Bedeutung der OLMA für diesen Kanton und für die Ostschweiz überhaupt eine essenzielle ist.

Die OLMA generiert eine relevante volkswirtschaftliche Wertschöpfung. Sie ist für viele Gewerbetreibende aber auch für den Tourismus in der Region wichtig und identitätsstiftend. Stimmen wir dieser Vorlage nicht zu, geht die OLMA mit hoher Wahrscheinlichkeit Konkurs. Eine Ostschweiz ohne OLMA wäre eine schwierige Vorstellung. Vor allem ist die wirtschaftliche Tragweite eines solchen Wegfalls kaum abzuschätzen. Einen solchen Konkurs zuzulassen, wäre deshalb auch schwer verständlich, weil sich die OLMA vor der Corona-Krise in einem soliden finanziellen Zustand befand. Sie hat gut gewirtschaftet, weshalb sie grosse Investitionen in ihre Infrastruktur aufgleisen konnte – sie hat in ihre Zukunft investiert. Durch das unerwartete Ereignis der Pandemie ist sie jetzt in Schieflage geraten. Einen Vorwurf kann man dafür niemandem machen. Als Kanton sind wir Eigner und haben gegenüber der Institution OLMA eine Verantwortung, die wir mit dieser Vorlage wahrnehmen. Wir leisten einen Beitrag in überschaubaren Umfang. Die 430'000 Franken Beitrag zur Erhöhung des Genossenschaftskapitals sind ohne weiteres tragbar. Das Darlehen müssen wir als Investition in die Zukunft der OLMA erachten, welches diese, wenn es die wirtschaftliche Situation zulässt und die Messen wieder Fahrt aufnehmen, zurückzahlen wird. Die 8,4 Mio. Franken werden dabei als Tranchen ausgezahlt und sind ein Maximalbetrag. Sollten sich die Finanzen früher als erwartet erholen, sind allenfalls nicht allen Tranchen notwendig oder dann nicht, wenn der Bund noch Beiträge spricht, wie sich aktuell abzuzeichnen scheint – darauf ist hinzuarbeiten.

Was die Höhe des Darlehens anbelangt, ist es richtig, dass der Kanton den gleichen Beitrag wie die Stadt zur Verfügung stellt. Die OLMA-Hallen stehen zwar auf städtischem Boden, die OLMA ist aber keine städtische Institution. Sie hat überregionale Bedeutung und deshalb sind wir in der Pflicht. Die SP-Fraktion wird diese Vorlage deshalb gutheissen. Ebenso begrüssen wir die von der Regierung im Bericht festgehaltenen Eckpfeiler für allfällige weitere Unterstützungen von Grossveranstaltungen mit grosser überregionaler Strahlkraft. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Instrument nicht mehr zum Einsatz kommen wird. Sollten aber entsprechende Anträge eingehen, ist es wichtig, ein einheitliches Grundgerüst für deren Beurteilung zu haben. Dazu gehört auch festzuhalten, dass der Kanton nur für Unternehmen und Vereine zuständig ist, deren Bedeutung eine gewisse Schwelle übersteigt. Natürlich ist es schwierig, diese Schwelle im Detail festzulegen. Klar ist jedoch, dass wir nicht alle Veranstaltungen vorbehaltlos aus Sicht des Kantons unterstützten können, die in den Regionen stattfinden. Wir alle wollen, dass diese Institutionen erhalten bleiben, aber hier sind einerseits die regionalen Akteure und Gemeinden in der Pflicht und andererseits müssten diese Fragen wenn, dann umfassend und nicht nur – wie uns im vorliegenden Auftrag der CVP-EVP-Fraktion vorgeschlagen – in Bezug auf einzelne Veranstaltungen diskutiert werden. Es bräuchte diesfalls eine neue Vorlage nicht nur für Grossveranstaltungen, sondern für Veranstaltungen im Allgemeinen, welche einheitliche und objektiv nachvollziehbare Kriterien für eine Unterstützung definieren würde. Mit Erteilung dieses Auftrags würden wir aber, wie dies bereits zeigt, eine Türe aufmachen, die wir fast nicht mehr schliessen können. In diesem Sinne ist der Vorschlag der CVP-EVP-Fraktion abzuweisen, in der Hoffnung, dass sich für diese regionalen Messen Lösungen in den Regionen finden lassen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: begrüsst eine Delegation der Olma Messen St.Gallen unter der Leitung von Direktorin Christine Bolt.

Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion zu beiden Geschäften vor.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Hartmann-Walenstadt, Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat am 4. September 2020 den Bericht über Massnahmen im Bereich von Grossveranstaltungen sowie den Kantonsratsbeschluss über die Unterstützung der Genossenschaft Olma Messen St.Gallen in Folge des Coronavirus beraten. Für den Kantonsratsbeschluss standen Christine Bolt, Direktorin der Olma Messen sowie Adi Stuben, Vizedirektor und Finanzchef der Olma Messen, zur Verfügung.

Zum Bericht über Massnahmen im Bereich Grossveranstaltungen: In ihrem Bericht 40.20.04 vom 11. August 2020 definiert die Regierung, was sie unter Unternehmung mit Grossveranstaltungen versteht. Die Genossenschaft Olma Messen und das Openair St.Gallen, sind abgedeckt durch die Covid-Finanzierung von Bund und Kanton. Für den FC St.Gallen und den Schlittschuhclub Rapperswil-Jona Lakers kommt eventuell eine separate Vorlage dazu. Volumen und Zeitpunkt ist derzeit noch offen.

Ebenfalls werden im Bericht die materiellen Kriterien, also die Rahmenbedingungen der Unterstützung definiert:

  • Durchführung von Grossveranstaltungen mit nationaler Ausstrahlung. Regionale und überregionale Veranstaltungen sind explizit nicht Zielgruppe dieser Unterstützung;
  • massive wirtschaftliche Betroffenheit durch Corona-Einschränkungen;
  • hohe gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Wertschöpfung der Grossveranstaltungen;
  • zukunftsfähiges Geschäftsmodell und zeitgemässe Corporate Governance;
  • vollständige Transparenz der finanziellen Verhältnisse und Lohntransparenz;
  • Bundesprogramm zur Liquiditätshilfe durch die Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen
  • Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor (SR 442.15; Covid-Verordnung Kultur) und kantonales Programm sind ausgeschöpft
  • Möglichkeiten der Kurzarbeitsentschädigung ebenfalls ausgeschöpft;
  • die Unternehmen sind keine öffentlich-rechtlichen Unternehmen, das heisst, die Subventionen betragen weniger als 33 Prozent der Erträge.

Mögliche Formen der staatlichen Unterstützung:

  • angemessene Eigenleistung der Unternehmung;
  • angemessene Leistungen der Eigentümerschaft, bzw. Erhöhung Genossenschafts- oder Aktienkapital;
  • Sicherstellung der Liquidität durch Darlehen der öffentlichen Hand.

Zum Kantonsratsbeschluss über die Unterstützung der Genossenschaft Olma Messen St.Gallen: Die Olma Messen St.Gallen waren bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie ein erfolgreiches Unternehmen mit gesunder Bilanz und Ertragslage, mit grosser Wertschöpfung und volkswirtschaftlicher Bedeutung. Die finanzielle Situation der Genossenschaft Olma Messen St.Gallen hat sich in diesem Jahr dramatisch verschlechtert. Im Jahr 2020 finden keine oder fast keine Messen und Veranstaltungen statt. Der voraussichtliche Jahresverlust 2020 beläuft sich auf rund 13,3 Mio. Franken. Die Verschuldungskapazität des Unternehmens ist ausgeschöpft und das Fremdkapital für die Halle 1 kann selbstverständlich nicht für die ordentliche Geschäftstätigkeit verwendet werden. Der Kapitalbedarf für die Sicherstellung der Liquidität der Genossenschaft Olma Messen St.Gallen für die Jahre 2020 bis 2026 beträgt 23,8 Mio. Franken und soll wie folgt beschafft werden:

  • 16,8 Mio. Franken Darlehen der öffentlichen Hand, der Kantonsanteil beträgt höchstens 8,4 Mio. Franken;
  • 5 Mio. Franken durch Erhöhung des Genossenschaftskapital, der Kantonsanteil beträgt 0,4 Mio. Franken;
  • 2 Mio. Franken Sparanteil der Genossenschaft Olma Messen St.Gallen.

Beim Darlehen des Kantons St.Gallen von höchstens 80,4 Mio. Franken handelt es sich um ein rückzahlbares Darlehen. Da das Darlehen aus heutiger Sicht nach kaufmännischen Grundsätzen nicht gesichert ist, handelt es sich um eine Ausgabe, die in den Zuständigkeitsbereich des Kantonsrates fällt und um eine referendumspflichtige Ausgabe. Diese Ausgabe untersteht dem fakultativen Referendum. Die Prüfung der Werthaltigkeit des Darlehens wird im Rahmen des Jahresabschlusses des Kantons St.Gallen geprüft und allfällige Ausfälle würden aus dem besonderen Eigenkapital finanziert. Gleiches gilt für die Erhöhung des Genossenschaftskapitals in Höhe von 0,4 Mio. Franken.

Zur Information: Das Stadtparlament St.Gallen hat an der Sitzung vom 25. August 2020 der Gewährung eines Darlehens von 8,4 Mio. Franken sowie der Erhöhung des Genossenschaftskapitals um 1,3 Mio. Franken zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Scheitlin-St.Gallen tritt zu beiden Geschäften in den Ausstand.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020