Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung aus dem Jahr 2019

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer24.20.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung aus dem Jahr 2019
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung2.7.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassReferendumsvorlage vom 17. Februar 2021
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 30. Juni 2020
AllgemeinKommissionsbestellung vom 14. September 2020
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit der Referendumsvorlage und Festlegung des Vollzugsbeginns vom 27. April 2021
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 5. November 2020
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 9. November 2021
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
17.2.2021Schlussabstimmung108Zustimmung0Ablehnung12
Statements
DatumTypWortlautSession
17.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung aus dem Jahr 2019 mit 108:0 Stimmen in der Schlussabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Beschluss

Der Kantonsrat tritt auf den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung aus dem Jahr 2019 in zweiter Lesung ein.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
15.2.2021Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg, Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 15. bis 17. Februar 2021
1.12.2020Wortmeldung

Steiner-Kaufmann-Gommiswald (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Kanton St.Gallen führt selbst eine Spartenuniversität und profitiert insofern von der IUV, als dass die Studierenden frei zugänglich mich wenig bürokratischem Aufwand an verschiedenen Universitäten der Schweiz studieren können. Die IUV klärt dafür die administrativen Bedingungen, wir haben es gehört, und erklärt auch den Lastenausgleich. Die CVP-EVP-Fraktion beantragt Eintreten auf die Vorlage, welche im Wesentlichen vor allem die Abschaffung des Rabattsystems für Wanderungsverluste und konkrete Tarifveränderungen beinhaltet. Dabei entstehen rund 0,6 Mio. Franken Mehrbelastung für den Kanton. Negativ formuliert kann man sagen, dass eigentlich keine Handlungsfreiheit besteht, weil die Nachteile des Nichtbeitritts erheblich wären. Positiv formuliert sehen wir aber grosse Vorteile darin, der IUV erneut beizutreten. Durch den Erhalt der Freizügigkeit wird es unserem Kanton ermöglicht, an einem breiten Studienangebot teilzunehmen, welches im eigenen Kanton teils fehlt, und letztlich kommt so auch wieder entsprechendes Know-how zurück in den eigenen Kanton. Weiter Weiter sind die Mehrbelastungen, wir haben es gehört, durch die Tarifregelung nachvollziehbar und auch auch erklärbar.

Die CVP-EVP-Fraktion hat sich in der Vergangenheit immer wieder für neue Studiengänge stark gemacht und diese tatkräftig unterstützt. Solche Bestrebungen und ein erneuter Beitritt zur IUV sind für uns wichtig und tragen einen wichtigen Teil zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in bestimmten Branchen bei.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Looser-Nesslau (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Bildung ist ein wichtiges Gut. Der Erfolg unseres heutigen Bildungssystems hat unter anderem auch damit zu tun, dass alle Studierenden aus unserem Land und dem Fürstentum Liechtenstein an jeder Universität in diesen beiden Ländern studieren können. Die vorliegende Vereinbarung zwischen den unterzeichnenden Kantonen sichert den Studierenden einerseits die Freizügigkeit im Zugang zu den Universitäten und andererseits wird der Lastenausgleich zwischen den Kantonen geklärt. Bei der Finanzierung werden die Tarife neu anhand der effektiven Ausbildungskosten ermitteln. Gleichzeitig wird ein allfälliger Wanderungsverlust nicht mehr berücksichtigt. Vom Angebot unserer Universität, der HSG, machen rund 5'500 Studierende gebrauch, davon kommen etwa 15 Prozent aus dem Kanton St.Gallen. Gleichzeitig sind rund 2'500 Studierende aus dem Kanton St.Gallen an einer Universität in einem anderen Kanton immatrikuliert. Unsere Spartenuniversität hat sich in den Bereichen Wirtschaftswissenschaften, Geistes- und Sozialwissenschaften und Recht etabliert. Sind wir zuversichtlich, dass wir in den neuen Bereichen Informatik und Medizin ebenfalls vorne mitschwimmen können. In der aktuellen Situation entstehen voraussichtlich etwas mehr Kosten, was sich mit Joint Medical Master und dem Informatiklehrgang an der Universität St.Gallen wieder ändern kann. Auch wenn allenfalls leichte Mehrkosten resultieren sollten, so sind diese im Verhältnis zum Nutzen aus dieser Vereinbarung vernachlässigbar. Für die FDP-Fraktion ist die Unterzeichnung dieser Vereinbarung so gesehen alternativlos, da sonst gravierende Nachteile für Bevölkerung, Gesellschaft und Wirtschaft des Kantons St.Gallen entstehen würden.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Hasler-Balgach (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wie Gschwend-Altstätten bereits gesagt hat, wurden fast alles schon gesagt. Ich mache es deshalb auch kurz. Zu den Tarifen: Da es sich dabei um eine Modellrechnung handelt, kann es durchaus sein, dass die Kosten gesenkt werden. Regierungsrat Kölliker weist gemäss dem Tarif IUV 19 vom 10. August 2020 darauf hin, dass sich die jährlichen Mehrkosten für den Kanton St.Gallen auf neu 0,6 Mio. Franken belaufen, dies entgegen der Vorgabe in der Botschaft. Die geänderten Modellrechnung und Tarife wurden an der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 5. November 2020 verteilt.

Die Notwendigkeit eines Beitritts zur neuen Vereinbarung ist für uns unbestritten und entspricht unserer Meinung nach den universitären Mobilitätsbedürfnissen der heutigen Gesellschaft und einem gerechten Lastenausgleich.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Böhi-Wil (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die IUV ist Unbestrittenermassen ein wichtiges Instrument für die interkantonale Zusammenarbeit im Universitätsbereich und für die Freizügigkeit der Studierenden. Der gleichberechtigte Zugang zu den Universitäten in der ganzen Schweiz muss sein. Was ebenfalls sein Muss ist, dass die Kantone, die keine eigene Universität haben, an die Universitätskantone Beiträge leisten. Die Revision der Vereinbarung aus dem Jahre 1997 war überfällig, insbesondere betreffend die Neugestaltung der Tarife. Die effektiven Ausbildungskosten sind dafür als Grundlage weit besser geeignet, also mehr oder weniger willkürlich festgesetzte, politische Tarife. Dazu kommt, dass die Abschaffung des Abzuges für Wanderungsverluste notwendig ist, denn es ist nicht vertretbar, dass Kantone, die ihren Studienabgängern nicht genügend qualifizierte Arbeitsplätze zur Verfügung stellen, dafür noch mit einem Rabatt belohnt werden sollen.

Wir stellen fest, dass die neue IUV für den Kanton St.Gallen eine Mehrbelastung gegenüber heute von 0,6 Mio. Franken betragen wird, gemäss einer aktueller Modellrechnungen die in der Botschaft der Regierung jedoch anders dargestellt wurde. Diese Mehrkosten sind die logische Folge der neuen Tarifvereinbarung, denn die Kosten für naturwissenschaftliche Studienplätze sind naturgemäss höher, als jene, die von der HSG angeboten werden.

Noch eine grundsätzliche Bemerkung dazu: In der Botschaft wird dreimal erwähnt, der Beitritt zur IUV 2019 sei alternativlos. Eigentlich gibt es in der Politik immer Alternativen, wenn man den Willen aufbringt, diese zu suchen. Das wäre umso wichtiger, wenn die finanziellen Auswirkungen einer neuen Vereinbarung weniger vorteilhaft sind als die Bisherigen. Das sehen offenbar die Kantone Freiburg, Genf, Neuenburg und Waadt auch so, die laut Botschaft der Regierung die neue IUV ablehnen. Diese Kantone haben also offensichtlich eine Alternative gefunden. Das heisst aber nicht, dass wir nicht für die Genehmigung des Beitritts zur IUV sind, sondern meine Bemerkung war mehr eine allgemeine politische Bemerkungen.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Regierungsrat Kölliker: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich müsste eigentlich kaum noch etwas sagen, weil alle Voten positiv sind, und alles was Sie gesagt haben ist richtig. Ich bin froh, dass wir dieses Geschäft heute hier im Kantonsrat behandeln können, weil es hatte ja einen Vorlauf von vielen Jahren innerhalb des EDK und so einfach wie es jetzt daherkommt, umso schwieriger war dieser Prozess. Es gab verschiedene Kantone, wie Uri, Wallis, Jura, Glarus, Graubünden und Tessin, die waren die Profiteure will, weil ihnen die Wanderungsverluste angerechnet wurden. Dieses System wollte aufgelöst werden, das ist jetzt auch so vorgesehen. Das ist natürlich ein wesentlicher Fortschritt. Das andere, was gesagt wurde: Diese verschiedenen Studiengängen oder diese verschiedenen Kostengruppen wurden früher politisch festgelegt und heute werden sie aufgrund der effektiven Ausbildungskosten festgelegt und werden in Zukunft immer wieder angepasst. Das heisst, es kann auch immer wieder Anpassungen geben bei den Nettokosten für den Kanton St.Gallen. Das ist ein stückweit dynamisch. Es wurde bereits gesagt, vor Jahren waren wir bei der Verhandlung innerhalb der EDK, der Kanton St.Gallen, die grossen Verlierer dieser neuen IUV. Wir hätten 2,7 Mio. Franken mehr bezahlt, und das hat sich jetzt immer mehr zugunsten des Kantons St.Gallen entwickelt. Jetzt sind es noch Mehrkosten von 0,6 Mio. Franken. Deshalb bin ich froh, dass wir dieses Geschäft im Parlament haben, weil hier sehen Sie die Systematik der IUV. Wir haben bei den Fachhochschulen genau das gleiche. Die Ostschweizer Fachhochschule hat das gleiche System. Das heisst, je mehr ausserkantonale Studierende im Kanton St.Gallen studieren, oder je weniger St.Galler in den anderen Kantonen studieren, desto mehr Geld bleibt im Kanton St.Gallen. Es ist ganz wichtig, dass man das weiss, immer auch im Zusammenhang mit neuen Studiengängen, weil dann bleibt das Geld hier oder es kommt sogar aus anderen Kantonen. Beispiele haben Sie erwähnt, Joint Medical Master oder der neue Informatikstudiengang, der ja erst kommt. Weil die Universität St.Gallen in den letzten Jahren immer mehr ausserkantonale Studierende hatte, hat sich das in den letzten zehn Jahren insgesamt aber extrem gut entwickelt. Vor zehn Jahren mussten wir noch 10 Mio. Franken dazu bezahlen und jetzt ist das praktisch ausgeglichen. Diese Finanzmechanismen sind ganz wichtig für den Hochschulbereich. Ich möchte Sie bitten, das zur Kenntnis zu nehmen.

Es ist so, das diese Vereinbarung in Kraft tritt, wenn 18 Kantone zugestimmt haben. Im Moment sind es 15 und es spricht gar nichts dagegen, dass alle weiteren Kantonen wohl beitreten werden. Die Aussage von Kantonsrat Böhi-Wil muss ich korrigieren. Er hat darauf hingewiesen, dass verschiedene Kantone eine Alternative gefunden hätten. Nein, das ist nicht so. Die Kantone, die das abgelehnt haben, so wie es in der Botschaft steht, die haben das innerhalb der EDK abgelehnt, aber die Prozesse in diesen Kantonen sind im Gange oder wurden sogar schon bestritten. Ich gehe davon aus, dass diese Kantone dann ebenfalls zustimmen würden. Somit bleibt es quasi alternativlos. Würden wir hier nicht zustimmen, würden uns Einnahmen von 43,4 Mio. Franken für die Universität St.Gallen im Kanton verloren gehen. 43,4 Mio. Franken, die wir vermutlich irgendwie wieder über Staatsbeiträge finanzieren müssten.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Noger-Engeler-Häggenschwil (im Namen der Grünliberalen): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Relevanz und Bedeutung der IUV für die Studierenden des Kantons St. Gallens sind erwiesen. Die Revidierungsschwerpunkte der IUV sind nachvollziehbar und sinnvoll, auch wenn daraus eine finanzielle Zusatzbelastung des Kantons entsteht – der Nutzen wiegt diese auf. Der Kanton St. Gallen soll als Wohn-, Ausbildungs- und Arbeitskanton attraktiv bleiben.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es ist unbestritten, das System der IUV ist eingespielt und funktioniert sehr gut. Es liegt auf der Hand, dass die Vereinbarungen nach rund 25 Jahren überholt und angepasst werden muss. Es wurde bereits vieles erwähnt, deshalb unser Fazit: Wir danken für diese saubere ausgearbeitete Vorlage und sind für Eintreten und Überweisung.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020
1.12.2020Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg, stellvertretender Kommissionspräsident (in Vertretung des Kommissionspräsidenten Noger-St.Gallen): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Aufgrund des krankheitsbedingten Ausfall des vorgesehenen Kommissionspräsidentenarmut Noger-St.Gallen, durfte ich kurzfristig das Kommissionspräsidium übernehmen. Am Donnerstag 5. November 2020 traf sich die vollständige und neu besetzte vorberatende Kommission des Kantonsrates im Kantonsratssaal zur Behandlung der Botschaft und Entwurf der Regierung vom 30. Juni 2020 bezüglich des Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur interkantonalen Universitätsvereinbarung aus dem Jahr 2019. Es nahmen teil:

Von Seiten des zuständigen Departementes

  • Regierungsrat Stefan Kölliker, Vorsteher Bildungsdepartement;
  • Rolf Bereuter, Leiter Amt für Hochschulen, Bildungsdepartement.

Referentin:

  • Silvia Studinger, Vizedirektorin / Abteilungsleiterin Hochschulen / Leiterin Geschäftsführung der Schweizerischen Hochschulkonferenz, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

Geschäftsführung / Protokoll:

  • Sandra Stefanovic, Geschäftsführerin, Parlamentsdienste;
  • Leandra Cozzio, Stv. Geschäftsführerin, Parlamentsdienste.
Sylvia Staudinger wies in ihren Ausführungen darauf hin, dass gemäss Art. 63a Bundesverfassung Hochschulen, der Bund und die Kantone gemeinsam für die Koordination und Gewährleistung der Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulwesen besorgt sind. Die Plenarversammlung der Schweizerischen Hochschulkonferenz legt die finanziellen Rahmenbedingungen für die gesamtschweizerische hochschulpolitische Koordination von Bund und Kantonen fest. Dazu gehören auch die Referenzkosten und Beitragskategorien. Der Hochschulrat ermittelt den Bedarf an öffentlichen

Finanzmittel für jede Finanzierungsperiode. Er stützt sich gemäss Ausführungen von Silvia Studinger insbesondere auf die

errechneten Referenzkosten und Kostenrechnungen. Die Referenzkosten die durchschnittlich notwendigen Aufwendungen für eine Lehre von hoher Qualität pro Studentin oder Student. Mit diesen Kenntnissen versehen starteten die Mitglieder der vorberatenden Kommission in die Beratung. Die Kommission wurde mit einem Einladungsreferat des Vorstehers des Bildungsdepartementes die Vorlage eingeführt. Kernpunkte der Ausführungen betrafen Folgendes: Für die Regierung ist die Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV) aus dem Jahr 2019 ein wichtiges Instrument der interkantonalen Zusammenarbeit mit dem Ziel, für Studierende die Freizügigkeit und Zugang zu Universitäten in der ganzen Schweiz sicherzustellen sowie den Lastenausgleich zwischen den Kantonen zu regeln. Die erste IUV wurde im Jahr 1979 eingeführt und mehrmals revidiert. Die aktuell geltende IUV stammt aus dem Jahr 1997. Sie war damals politisch hergeleitet und ist reformwürdig? Am 26. Juni 2019 wurde die IUV 2019 durch die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet. Deshalb liegt diese nun unserem Rat vor. Bis zum 30. Oktober 2020 sind inzwischen 15 Kantone beigetreten. Die IUV 2019 wird in Vollzug gesetzt sobald ihr 18 Kantone beigetreten sind. Die Grundfunktion der IUV bleibt ebenso wie das Primat bestehen, dass Herkunftskantone als Zahler und Universitätsträgerkantone als Empfänger gelten. Neu wird Folgendes: Tarife werden aufgrund der effektiven Ausbildungskosten ermittelt und der zahlungspflichtige Kanton wird bei einem Zweitstudium der aktuelle Wohnsitz statt des Herkunftkantons sein. Zudem wird der Abzug für Wanderungsverluste gewisser Kantone aufgehoben, was ein wesentlicher Punkt für die Reform ist. Standortvorteile der Universitätskantone werden zum Teil mitberücksichtigt. Dies hat finanzielle Auswirkungen auf die Tarifberechnung in den drei Kostengruppen:

  • Kostengruppe 1: Geistes- und Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Recht;
  • Kostengruppe 2: exakte Wissenschaften, Naturwissenschaften und technische Wissenschaften, Pharmazie, erstes und zweites Studiumsjahr der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin;
  • Kostengruppe 3: Human-, Zahn- und Veterinärmedizin ab dem dritten Studiums.

Finanziell hat diese Modellrechnung Auswirkungen auf den Kanton St.Gallen. Die IUV 2019 wird in der kantonalen Rechnung zu Mehrbelastung in der Höhe von 0,6 Mio. Franken führen. Zu Beginn des Prozesses wurde von rund 2,7 Mio. Franken ausgegangen. Eine Verminderung gab es wegen des Joint Medical Masters und Master in Computer Science.

In der allgemeinen Diskussion wurde von den Delegationsvertretern konstatiert, dass die Nachteile bei einer Nichtunterzeichnung für Studierende des Kantons St.Gallen zu gross seien oder positiv formuliert, es bestehen grosse Vorteile bei einer Unterzeichnung.

In der Spezialdiskussion wurden folgende Themen intensiv um zum Teil kontrovers besprochen: Die Abschaffung der Wanderungsverluste war ein Hauptpunkt für die EDK für die Revision. Für den Kanton St.Gallen war es keine Option, hier zu profitieren, obwohl wir mit Spartenuniversitäten und Fachhochschulen zu den stark Betroffenen gehören. Die jungen Leute aus dem Kanton St.Gallen, die ausserkantonal studieren, kommen leider oft nicht mehr zurück. Praktisch alle Kantone, mit Ausnahme der ganz grossen Universitätskantone, haben solche Wanderverluste. Die Frage, ob dem Kanton St.Gallen Nachteile entstehen, wenn Studierende einem nicht Vereinbarungskanton studieren würden, dazu kann man sagen, dass die EDK die IUV in Kraft setzt, sobald 18 Kantone beigetreten sind, bis jetzt sind es 15.

Die Erstellung der Tarife der Kostengruppe 1-3 wurde ebenfalls diskutiert. Diese Tarife sind beweglich, deshalb haben sich in der Botschaft aufgeführte Tarife auch bereits wieder verändert bzw. es wurde für den Kanton St.Gallen günstiger als ursprünglich angenommen. Der Hauptgrund für die Netto-Mehrbelastung für den Kanton St.Gallen ist nicht die Verschlechterung des Wanderungssaldos, dieser fällt ja weg, vielmehr ist die Verschlechterung dadurch zu begründen, dass sich die Tarife unterschiedlich zurück entwickelt haben.

Die Kommission begrüsst die Erhaltung der Freizügigkeit von Studienanwärterinnen und -anwärtern innerhalb der Schweiz. Das bisherige System hat sich bewährt und erfährt nun eine wichtige Anpassung. Die IUV 2019 wird in der kantonalen Rechnung zur Mehrbelastung in der Höhe von 0,6 Mio. Franken führen. Doch die Nachteile eines nicht Vereinbarungskantons überwiegen klar, denn die Zulassungsbedingungen für St.Galler Studierende an ausserkantonalen Universitäten und Hochschulen würden erschwert werden. Die Kommission thematisierte auch mögliche Kostenverschiebungen und Zahlungsströme zugunsten der Universität St.Gallen aufgrund des neuen Studienangebots des Joint Medical Master und des Master in Computer Sience.

Die Kommission beantragt dem Kantonsrat einstimmig mit 15:0 Stimmen auf die Vorlage einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020