Geschäft: Sozialhilfe während Epidemie-Massnahmen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.20.51
TitelSozialhilfe während Epidemie-Massnahmen
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung4.6.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 1. September 2020
VorstossWortlaut vom 4. Juni 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
4.6.2020Person5.12.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
17.9.2020Wortmeldung

Schulthess-Grabs: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Die schriftliche Antwort der Regierung ging am 1. September 2020 ein. Die Regierung anerkennt die Problematik des Zusammenhangs bestehender Auswirkungen der Pandemie auf die Sozialhilfepraxis. In der Antwort der Regierung wird auf den empfehlenden Charakter der vorliegenden Weisungen und den Ermessensspielraum hingewiesen. Es fehlen konkrete ableitende gesetzliche Regelungen – das ist etwas schade.

Die Art. 62 und 63 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (SR142.20; abgekürzt AIG) regeln den Widerruf von Bewilligungen. Abhängigkeit von Sozialhilfe kann zu Widerruf der Niederlassungsbewilligung oder auch zu einer Rückstufung auf eine Aufenthaltsbewilligung führen. Die Richtlinien der St.Gallischen Konferenz der Sozialhilfe (KOS) regeln, dass den Betroffenen aus der Pandemiesituation keine Nachteile erwachsen sollen. Im Einzelfall wird geprüft, ob die Sozialhilfeschuld infolge der Pandemiesituation entstanden ist oder ob sie selbst verschuldet ist. Ich frage mich an dieser Stelle, was bei den Ämtern als «selbstverschuldet» gilt. Während meiner langjährigen Berufstätigkeit habe ich verschwindend wenig Personen erlebt, bei denen ein Selbstverschulden vermutet wird. Die nötigen Sanktionen bestehen, wenn es so ist. Auch hier gilt der Ermessensspielraum – da erhoffe ich mir, dass dieser möglichst ausgeschöpft und fair betrachtet wird.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020