Geschäft: Das Staatspersonal in der Corona-Krise: Sturm und Flaute zur gleichen Zeit
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.20.42 |
Titel | Das Staatspersonal in der Corona-Krise: Sturm und Flaute zur gleichen Zeit |
Art | KR Interpellation |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 3.6.2020 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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3.6.2020 | Person | Erstunterzeichner/-in - Bärlocher-Eggersriet | 23.11.2024 |
3.6.2020 | Person | Erstunterzeichner/-in - Suter-Rapperswil-Jona | 23.11.2024 |
3.6.2020 | Person | Erstunterzeichner/-in - Tschirky-Gaiserwald | 23.11.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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1.12.2020 | Wortmeldung | Suter-Rapperswil-Jona: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Es war uns ein Anliegen, dass streng nach dem Grundsatz: «Wer viel arbeitet, soll dafür entschädigt werden. Wer wenig arbeitet, soll Zeit- und Ferienguthaben abbauen.», gehandelt wird. Dass die Regierung diese Stossrichtung ausdrücklich teilt, freut uns. Dass es Bereiche gibt, in denen die Corona-Krise zu Mehrarbeit führt, leuchtet ein. Auch die Instrumente zur Honorierung der Mehrarbeit – nämlich die Entschädigung von Überzeit und die Ausrichtung von Leistungsprämien – scheinen nachvollziehbar, fair und sachgerecht. Was erstaunt, ist, dass von den Tausenden von Mitarbeitenden des Kantons es offenbar lediglich 40 Mitarbeitende waren, die in relevanter Grössenordnung Überzeit leisteten. Diese doch sehr tiefe Zahl deutet darauf hin, dass die personellen Ressourcen insgesamt gut ausreichen, um auch eine solch epochale Krise zu bewältigen, und dass sich die Mehrbelastung auf wenige Mitarbeitende in ganz spezifischen Bereichen beschränkt. Erstaunlich in diesem Zusammenhang ist, dass es bei lediglich 40 Mitarbeitenden mit Überzeit, über 300 Mitarbeitende sind, denen eine ausserordentliche Leistungsprämie ausbezahlt wurde. Leistung scheint beim Kanton offenbar nur wenig mit Mehrarbeit zu tun zu haben und die Departemente scheinen den zusätzlich gewährten Spielraum bei den Leistungsprämien etwas gar grosszügig ausgeschöpft zu haben. Wie bei der Mehrarbeit scheint uns auch das gewählte Vorgehen zur Bewältigung von Minderarbeit bzw. der Abbau von Überzeit, Gleitzeit und Ferien nachvollziehbar, fair und sachgerecht. Dass es allerdings gemäss Regierung keinerlei Hinweise darauf gibt, dass auch tatsächlich Überzeit, Gleitzeit und Ferien abgebaut wurden, stimmt sehr misstrauisch. Dass das Zeiterfassungssystem eine solche Auswertung nicht zulasse, überzeugt dabei natürlich überhaupt nicht. So wäre es z.B. ein Einfaches, den Ferienbezug in diesem Jahr mit jenem im Vorjahr zu vergleichen. Hier scheint sich die Regierung schlicht um eine Aussage drücken zu wollen. Die Vermutung liegt deshalb nahe, dass der Abbau von Überzeit, Gleitzeit und Ferien schlicht nicht stattgefunden hat. Falls dem so ist, ist dies ein schwerer Vertrauensbruch durch Mitarbeitende des Kantons und ein klares Versagen ihrer Vorgesetzten – dies auf Kosten der Öffentlichkeit und zum Schaden der Reputation des Staatspersonals. | Session des Kantonsrates vom 30. November bis 2. Dezember 2020 |