Geschäft: Wird sich das Spitalpersonal gegen COVID-19 impfen lassen?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.20.41
TitelWird sich das Spitalpersonal gegen COVID-19 impfen lassen?
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung3.6.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 3. Juni 2020
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 18. August 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
3.6.2020Person27.6.2024
3.6.2020Person21.11.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
15.9.2020Wortmeldung

Suter-Rapperswil-Jona: Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Die Regierung hat sich über vier Seiten hinweg sichtlich Mühe gegeben, die kontrovers diskutierten Fragen rund um das Impfen sorgfältig und sachlich zu beantworten. Gleichzeitig ist spürbar, dass sich die Regierung schwer damit tut, einerseits die Fakten klar festzuhalten und anderseits den Bedenken, die es mancherorts fern aller Fakten gibt, Rechnung zu tragen.

Die Regierung macht unmissverständlich klar, dass sich Ärzteschaft und Pflegepersonal unbedingt gegen die saisonale Grippe und – wenn es dereinst eine zugelassene Impfung gibt – gegen Covid-19 impfen sollen. Dies um Patientinnen und Patienten sowie Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, die alle stark schutzbedürftig sind, tatsächlich so gut wie möglich zu schützen.

Angesichts der grossen Bedeutung einer ausreichenden Impfrate erstaunt es sehr, dass die Impfrate von den Spitälern und Heimen nicht systematisch erhoben wird. Dies ist umso bedenklicher, als die Regierung davon ausgeht, dass im Kanton St.Gallen die empfohlene Impfrate von 70 Prozent für Personen mit direktem Patientenkontakt bei weitem nicht erreicht wird. Bei der Ärzteschaft sind es immerhin 50 Prozent, beim Pflegepersonal jedoch nicht einmal 20 Prozent – ein dramatisch tiefer Wert. Im schweizweiten Vergleich schneidet die Deutschschweiz zwar insgesamt schlechter ab, doch innerhalb der Deutschschweiz bildet die Ostschweiz sogar das Schlusslicht – das sollte uns zu bedenken geben. Die Regierung ist sich der Problematik durchaus bewusst. Sie versucht, einen Spagat zwischen den persönlichen Freiheiten des Personals und seiner Verantwortung für die schutzbedürftigen Menschen zu machen. Letztlich gelingt der Regierung der Spagat aber nicht besonders gut, denn wie Sie ihr Dilemma lösen will, zeigt sie nicht wirklich auf. So stellt die Regierung zwar fest, dass sie bereits enorm viel unternimmt, um die Impfbereitschaft zu erhöhen. Allerdings sind die Massnahmen bisher allesamt ohne messbare Wirkung geblieben. Trotzdem will die Regierung – wie sie in ihrer Antwort schreibt – keine neuen Wege beschreiten, sondern weiterfahren wie bisher.

Sicher: Ein Impfobligatorium ginge wohl zu weit. Es wäre nicht nur ein schwerwiegender Eingriff in die persönliche Freiheit, sondern auch das Eingeständnis, dass alle milderen Massnahmen versagt haben. Klar ist aber, dass man einen Gang zulegen muss. Nur gutes Zureden und farbige Broschüren reichen ganz offensichtlich nicht. Und dafür ist uns ehrlich gesagt der grosse Aufwand und das viele Geld auch zu schade. Die Kenntlichmachung jener Mitarbeitenden, die geimpft sind, wäre immerhin ein prüfenswerter Zwischenweg.

Unsere Bevölkerung hätte es verdient, dass man Klartext redet und sie mit konkreten Massnahmen schützt, statt mit Rücksicht auf lautstarke Interessengruppen vage zu bleiben und das akute Problem weiterschwelen zu lassen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020