Geschäft: Geschützte Sanitätsstellen und unterirdische Spitäler: Was tun mit den alten Anlagen?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.20.39
TitelGeschützte Sanitätsstellen und unterirdische Spitäler: Was tun mit den alten Anlagen?
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung2.6.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 2. Juni 2020
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 18. August 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
2.6.2020Gremium2.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
15.9.2020Wortmeldung

Ammann-Waldkirch (im Namen der FDP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Die Einrichtungen der geschützten Spitäler und Sanitätsstellen sind Einrichtungen aus der Zeit des kalten Krieges. Sie sind in einem technisch und baulich schlechten Zustand, mit Bezugsmöglichkeiten erst nach langer Vorbereitungszeit, was in einer Katastrophe wohl zu spät sein dürfte. Auch als Schutz in diesem Fall haben sie also keinen grossen Zweck mehr. Man will sich nun auf wenige Standorte konzentrieren, was sicher sinnvoll ist. Die weitere Notwendigkeit auch der weniger zahlreichen Einrichtungen ist aber weiterhin zu überprüfen, sie stellt sich wohl auch grundsätzlich.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020