Geschäft: Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus für die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.20.10
TitelAbfederung der wirtschaftlichen Folgen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus für die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung
ArtKR Motion
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung2.6.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 2. Juni 2020
AllgemeinRückzug vom 3. Juni 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
2.6.2020Person23.11.2024
2.6.2020Person23.11.2024
2.6.2020Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
3.6.2020Wortmeldung

(im Namen der Motionäre): Die Dringlichkeit wird nicht bestritten. (Formulierung?)

Lüthi-St.Gallen: Ich spreche zur Dringlichkeit der Motion. Bund und Kanton haben festgelegt, dass Kindertagesstätten während der Corona-Krise einen Notbetrieb weiterhin aufrecht erhalten sollen. Den Eltern wurde empfohlen, während des Lockdowns ihre Kinder selber zu betreuen. Dies führte dazu, dass die Kindertagesstätten die Tagesbetreuungsangebote für Schulkinder und die Tagesfamilien während der Zeit des Lockdowns deutlich weniger Kinder zu betreuen hatten. Per 11. Mai 2020 wurde diese Empfehlung aufgehoben und diese Betreuungsangebote konnten unter Einhaltung von Schutzkonzepten wieder zum normalen Betrieb zurückkehren. Ein Teil der Eltern, die den Empfehlungen des Kantons folgten und ihre Kinder daheim betreuten oder andere Betreuungslösungen suchten, forderten zurecht, die Elternbeiträge während dieser Zeit zu stornieren bzw. für die nicht genutzten Plätze keine Beträge bezahlen zu müssen. So fielen in der Zeit vom 16. März 2020 bis 9. Mai 2020 bei den genannten Betreuungsinstitutionen Ausfälle von Elternbeiträgen an.

Die Regierung des Kantons St.Gallen hat am 5. Mai 2020 eine Verordnung über die Finanzierung der kinderergänzenden Kinderbetreuung im Zusammenhang mit dem Coronavirus erlassen. Über diese Verordnung werden private Anbieter familienergänzender Betreuung Ersatzausfälle bei Elternbeiträgen erstattet, welche aufgrund der Coronasituation entstanden sind. Rund zwei Wochen später hat auch der Bundesrat eine entsprechende Verordnung auf Bundesebene erlassen. Beide Verordnungen haben zum Ziel, die wirtschaftlichen Auswirkungen im Bereich der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung abzufedern und damit eine nachhaltige Schädigung der Institutionen zu verhindern. Nun, und dies ist der springende Punkt, unterscheiden bzw. widersprechen sich aber diese Verordnungen teilweise in wesentlichen Punkte:

  • die Dauer der Auswahlentschädigung ist unterschiedlich;
  • es gibt unterschiedliche Wortlaute zum Anteil der Abdeckung;
  • Gesuche müssen laut den Verordnungen an unterschiedlichen Stellen eingereicht werden;
  • entschieden wird von unterschiedlichen Stellen;
  • zur Finanzierung werden unterschiedliche Aussagen gemacht.

Die Institutionen und Gemeinden benötigen möglichst bald Klarheit über das weitere Vorgehen, deshalb ist die Dringlichkeit dieses Vorstosses zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
3.6.2020Wortmeldung

zieht die Motion zurück.

Ich danke der Regierung für das rasche Handeln und die Bekanntgabe der Eckpunkte der neuen Verordnung. Die materielle Änderung, dass neu die Wohnsitzgemeinde die Beiträge schuldet und nicht die Standortgemeinde begrüsse ich sehr. Es kann nicht sein, dass Steuerzahler für die Kinderbetreuung von Eltern aus anderen Gemeinden aufkommen müssen. Zentral ist, dass die Entschädigung der Gemeinden subsidiär zu der Kurzarbeitsentschädigung und jener des Bundes ist. Dies muss bei der Verordnung unbedingt so geregelt werden.

Mit Bedauern nehme ich zur Kenntnis, dass der Kanton nicht bereit ist, seinen finanziellen Anteil zu leisten. Dies wäre auch vom Bund so vorgesehen. Dieser sieht nämlich die Finanzierung durch Bund und Kantone vor und erwähnt die Gemeinden nicht. Der Bundesbeteiligung von 33 Prozent könnte sich der Kanton auch anschliessend und einen weiteren Drittel sprechen.

Ich hoffe sehr, dass der Kanton St.Gallen in Zukunft weiterhin im Bereich der Kindertagesstätten an seinem Engagement und seinem mehrmals bekräftigten Wille, einen Ausbau zu forcieren, festhält und in Zukunft auch demgemäss Regeln oder Gesetze erlässt.

Ich danke der Regierung für die Überarbeitung der Verordnung auch im Namen der Mitmotionäre. Wir ziehen die Motion zurück.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020