Geschäft: Entwicklung der Einwanderung und Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.20.36
TitelEntwicklung der Einwanderung und Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
ArtKR Interpellation
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung2.6.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 2. Juni 2020
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 11. August 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
2.6.2020Gremium2.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
15.9.2020Wortmeldung

Dudli-Oberbüren (im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Ob der Antwort reibt man sich zuweilen die Augen. Demnach sollen rund zwei Drittel der zugewanderten Personen Fachkräfte sein – zu schön, um wahr zu sein. Es stellt sich die Frage, warum denn diese angeblich mehrheitlich hochqualifizierten gesuchten Zuwanderer überdurchschnittlich arbeitslos sind. Man erinnert sich an die Worte von Winston Churchill: «Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast.» Gemäss Staatssekretariat für Migration (SEM) stammen allein schon rund 40 Prozent der EU-Zuwanderer aus den Bereichen Familiennachzug, nicht bestimmbare Berufe sowie ohne Erwerbstätigkeit, wogegen gemäss SEM hochqualifizierte Fachkräfte nur rund 20 Prozent der EU-Zuwanderer ausmachen. Die verhältnismässig wenigen Zuwanderer aus Drittstaaten erhöhen denn gesamthaften Fachkräfteanteil aller ausländischen Arbeitnehmer wohl unmöglich von 20 auf 67 Prozent.

Die St.Galler Regierung und das SEM definieren den Begriff «Fachkraft» offensichtlich völlig diametral, anders sind die markant unterschiedlichen Aussagen nicht zu erklären. Es zeigt sich auch, dass die Stellenmeldepflicht nicht einer verfassungskonformen Umsetzung der von Volk und Ständen beschlossenen Steuerung der Zuwanderung gemäss Art. 121a Bundesfassung (SR 101; abgekürzt BV) entspricht. Es ist himmeltraurig, dass der Souverän mit der effektiven Nichtumsetzung dieses Bundesverfassungsartikels dermassen hintergangen wurde – hoffentlich wird der Souverän kein zweites Mal veräppelt. Die Anzahl arbeitsloser Ausländer ist 2,3 Mal so hoch wie jener der Schweizer, wohlverstanden bei einem Bevölkerungsanteil von rund 25 Prozent. Daraus ergibt sich, dass Ausländer im Durchschnitt fast sieben Mal mehr arbeitslos sind als Schweizer. Bei den Sozialhilfeempfängern ist es zwar noch nicht ganz so schlimm, aber ein Faktor von 2,8 ist doch markant.

Mit den relativ mager detaillierten Aussagen der Regierung ist die Interpellantin halbwegs zufrieden. Die Thematik als solches ist besorgniserregend.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020