Geschäft: Solidaritätsbeitrag von Kantonsrat und Regierung für Härtefälle der Corona-Krise

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.20.09
TitelSolidaritätsbeitrag von Kantonsrat und Regierung für Härtefälle der Corona-Krise
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung18.5.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 30. Juni 2020
VorstossWortlaut vom 18. Mai 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
18.5.2020Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.5.2020Dringlicherklärung34Zustimmung78Ablehnung8
14.9.2020Eintreten17Zustimmung64Ablehnung39
Statements
DatumTypWortlautSession
19.5.2020Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag auf Dringlicherklärung ist abzulehnen.

Es wird wahrscheinlich eines der letzten Voten als Fraktionschef der FDP sein und deshalb möchte ich mich vor allem auch zur Betroffenheit als Kantonsrat kurz Stellung beziehen. Die Dringlichkeit ist aus Sicht der FDP-Fraktion nicht gegeben.

Wir sind überzeugt, dass auch bei Spenden, bei Beiträgen an Dritte oder an Personen und Institutionen, die jetzt in der Corona-Krise, aber auch in anderen Lebenslagen, sehr stark gefordert sind, können wir durch eigenverantwortliches Handeln, durch eigene Spendenbeiträge Leid lindern und deshalb, und hier unterstütze ich Widmer-Mosnang vollumfänglich, braucht es keine staatlich verordnete Spendenaktion durch den Kantonsrat des Kantons St.Gallen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag auf Dringlicherklärung ist abzulehnen.

Wir konnten diese Motion nicht einlässlich in der Fraktion diskutieren. Dies haben die dringlichen Vorstösse jeweils so an sich. Sie sind durchaus dennoch legitim.

Ich möchte hier, ohne das gross mit der Fraktion abgesprochen zu haben, darum ersuchen, die Dringlichkeit abzulehnen. Ich kann mich da in weiten Teilen meinem Vorredner anschliessen. Ich glaube, wir haben wirklich hier in diesem Rat nicht die Kompetenz über die Löhne der Verwaltungsangestellten, über die Löhne der Magistratspersonen zu entscheiden. Die Frage des Lohnes, die liegt in der Kompetenz der Regierung, ist dort abschliessend geregelt in Verordnung und in dazugehörigen Lohnbändern. Wir können da, so meine ich, nicht eingreifen.

Im Weiteren könnten wir uns selbst verordnen auf unser Taggeld oder einen Teil davon zu verzichten. Da könnte man eine gewisse Dringlichkeit bejahen. Ich meine aber auch, wie Widmer-Mosnang ausgeführt hat, wir können das untereinander in den Fraktionen diskutieren. Wir brauchen dazu keine Motion und keine Verpflichtung durch den Kantonsrat.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag auf Dringlicherklärung ist zuzustimmen.

Die SVP-Fraktion hat die Dringlichkeit gewünscht und wünscht sie immer noch, da es in dieser Session um die ganze Thematik von Corona geht. Diese Motion hat einen direkten Zusammenhang damit. Uns ist bekannt, dass es andere Fraktionen gibt, die bereits so eine Solidarspende auf freiwilliger Basis durchgeführt haben. Das haben wir bei uns nicht diskutiert, wir haben dies aber in der entsprechenden Motion für alle vorgesehen.

Wir erachten es aber als wichtig, dass dieses Geschäft in dieser Session, wo es um Corona geht, diskutiert werden kann. Es gehört in die am Ende dieser Session abgeschlossene Amtsdauer, das nicht nur für uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier, sondern auch für die angesprochenen Magistratspersonen, die ebenfalls in unserem Vorstoss erwähnt sind.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag auf Dringlicherklärung ist abzulehnen.

Die Motionäre haben als Adressaten zwei Gruppierungen einerseits der Regierung und die Magistratspersonen. Die Motionäre verlangen eine staatlich verordnete Lohnkürzung. Wir müssen uns das einmal vor Augen halten und auch fragen, Dringlichkeit hin oder her, ist das arbeitsrechtlich haltbar und ist das überhaupt rechtlich machbar. Der Zusammenhang mit der Arbeitenden, die Kurzarbeit hatten oder in Kauf nehmen mussten, ist etwas weit hergeholt. Ich gehe mal davon aus, dass die Regierung wie gewohnt auch in dieser Zeit mit 200-prozentigem Einsatz gearbeitet hat und auch die Magistratspersonen in der Verwaltung usw. sowie die Richterinnen und Richter ihre Arbeit vollkommen wahrgenommen haben. Und wenn sie weniger gearbeitet haben, dann gehe ich davon aus, dass sie nicht Kurzarbeit eingezogen haben sondern ihre Überzeit abgebaut haben. Dieser Zusammenhang ist nicht gegeben.

Die zweiten Adressaten, das sind wir hier in diesem Rat. Wenn wir der Motion folgen, gibt es ein staatlich verordnetes Spenden. Wir sind dagegen, Solidarität ja aber auch Freiwilligkeit ja..

Wir können ja nicht nur mit einem Taggeld unsere Pflicht erfüllen. Wir haben gestern als Fraktion bereits angekündigt, dass unsere ganze Fraktion selber auf freiwilliger Basis auf das Sitzungsgeld des gestrigen Montags verzichten und diese den Bedürftigen zukommen lassen. Ich kann Ihnen nochmals versichern, auch unsere beiden Regierungsräte und der Staatssekretär, die in der Fraktion sind, haben sich spontan diesem angeschlossen. Also wir sind der Meinung, diese Motion braucht es nicht und noch weniger braucht es die Dringlichkeit.

Spenden mit staatlichen Anordnung nein, spenden als Herzenssache und Zeichen der Solidarität, ja.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Dem Antrag auf Dringlicherklärung ist zuzustimmen.

Ich spreche nicht zum Gegenstand dieser Motion, sondern ich nehme mit einer gewissen Überraschung zur Kenntnis, und ich sage das auch als Jurist, was in den letzten Wochen und Monaten an Notgesetzen beschlossen wurde, selbstverständlich primär mal auf Bundesebene aber auch im Kanton St.Gallen sind Dringlichkeitsbeschlüsse gefallen, da hat kein Mensch danach gefragt, ob es verhältnismässig ist, ob eine gesetzliche Grundlage für diese Beschlüsse besteht, denn das was in der Bundesverfassung und im Epidemiengesetz ist, ist weit weniger als das was beschlossen wurde.

Wenn wir das jetzt nicht wollen, was der Antrag diese Motion ist, dann darf man doch den Mut haben zu sagen, nein wir wollen das nicht oder es soll freiwillig sein. Aber hier die Dringlichkeit zu bestreiten? Wenn Sie jetzt schon überzeugt sind, dass es rechtswidrig ist, dann kann man auch morgen darüber abstimmen. Das Recht ändert morgen und der Junisession 2020 nicht.

Ich erwarte hier eigentlich Ehrlichkeit und kein Verstecken hinter einer sogenannten Rechtswidrigkeit, die in den letzten Wochen massivst angewendet wurde.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Beschluss

[Strukturelement auf 00:21:16 vorverschieben, ab 00:22:11 Geschäft 51.20.27 ]

Der Kantonsrat erklärt die Motion mit 78:34 Stimmen bei 1 Enthaltung nicht dringlich.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag auf Dringlicherklärung ist abzulehnen.

Ich mache einige Ausführungen nur zur Dringlichkeit.

Sie haben in dieser Motion drei Personengruppen angesprochen, es handelt sich um die Mitglieder des Kantonsrates, das Verwaltungskader und die Magistratspersonen. Das sind rechtlich unterschiedliche Sachverhalte. Beim Verwaltungskader gilt das Personalgesetz und bei den Magistratspersonen ist es auch so, dass nach Art. 91 sachgemäss das Personalgesetz gilt. Was bedeutet das? Im Gesetz steht natürlich, dass wir uns, und zwar der Kanton, zur Sozialpartnerschaft bekennen, dass wir Information und Mitwirkung etablieren. Ich kann Ihnen sagen, dass die Regierung bis morgen diese Mitwirkung oder diese Information bzw. Konsultation nicht durchführen kann. Rein aus zeitlichen Gründen ist das nicht möglich und auch nicht adäquat. Und vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, diese Dringlichkeit abzulehnen. Materiell wurde schon einiges gesagt seitens der Fraktionssprecherinnen und -sprecher. Die Regierung sieht das ebenfalls so, dass staatlich verordnete Spenden in sich widersprüchlich sind – Solidarität ist auch eine Sache der Eigenverantwortung.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung bestreitet die Dringlichkeit.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
14.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 64:17 Stimmen bei 2 Enthaltungen nicht auf die Motion ein.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Dürr-Widnau (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Die Motion hat zwei Personenkreise, welche ins Visier genommen werden und wo eine staatliche Bevormundung und Lohnkürzungen vollzogen werden sollen. Einerseits die kantonalen Magistratspersonen und die Verwaltungsangestellten und andererseits die Mitglieder des Kantonsrates. Wir haben bereits in der Diskussion im Mai über die Dringlichkeit und unsere Bedenken über die Rechtsstaatlichkeit dieser Motion geäussert. Diese Bedenken haben sich bestätigt, das kann man auf dem roten Blatt der Regierung nachlesen und auch die Begründung für Nichteintreten ist für uns nachvollziehbar. Schlussendlich geht es um eine staatliche Lohnkürzung und dies ist arbeitsrechtlich nicht opportun. Gartmann-Mels hat gesagt, die Regierung habe ihn falsch verstanden, er hätte ein Zeichen erwartet. Das kann sein, Gartmann-Mels, aber dann ist die Motion der falsche Weg. So geht es natürlich schon nicht, wenn man willkürlich sagt, dass alle müssen, egal, ob sie viel oder weniger Arbeit haben. Das ist ein bisschen schwierig.

Dann zum Kantonsrat: Das ist ein Thema, darüber spreche ich gerne. Und zwar wird verlangt, dass dem Kantonsrat ein Verzicht auf ein Tagesgeld auferlegt werden soll und man kann auch von einer staatlich verordneten Spende sprechen. Da muss ich Ihnen ganz klar sagen, das ist klar abzulehnen, dass man staatlich verordnete Spenden tätigen muss. Auch hier ist es wichtig, dass man Eigenverantwortung übt, auch unsere Fraktion hat das gemacht. Auch für unsere Fraktion ist Solidarität wichtig und das haben wir auch gezeigt, indem wir alle in unserer Fraktion in der Maisession freiwillig auf ein Taggeld verzichtet haben. Wir haben das aus Überzeugung und mit Herz gemacht und den Betrag der Caritas zur Soforthilfe für Armutsbetroffene in unserem Kanton gespendet.

Dafür braucht es keinen staatlichen Zwang, sondern da braucht es einfach Engagement, jemanden der das in die Hand nimmt und dann kann man das machen. Ich möchte die SVP-Fraktion einladen, machen Sie das. Ich habe bis jetzt noch nicht gehört, dass Sie das gemacht haben. Gehen Sie als Vorbild voran, machen Sie es wie wir, auf freiwilliger Basis ohne ein Gesetz. Wenn wir Ihnen helfen können, kommen Sie auf uns zu, wir können Ihnen mitteilen, wie das funktioniert.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Frei-Rorschacherberg (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Die vorliegende dringliche Motion ist eine rein symbolische Geste. Ein Solidaritätsbeitrag sollte aber auf Freiwilligkeit beruhen. Dieser Vorschlag ist Effekthascherei und zeugt von einer gewissen Neidkultur. Die Umsetzung der Motion würde rechtsstaatliche Grundsätze wie das Willkürverbot, das Gleichbehandlungsverbot oder das Verhältnismässigkeitsgebot untergraben. Wir sprechen hier auch von einem rechtsgültigen Arbeitsvertrag – die Verträge zu beschneiden, wäre auch rechts- und treuwidrig. Bereits in der letzten Kantonsratssession wies die FDP-Fraktion darauf hin, dass symbolische Effektpolitik nicht nach unserem Gusto sei, solche Solidaritätsbeiträge sind sehr löblich und sollten auf Freiwilligkeit beruhen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Gartmann-Mels (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Es ist immer einfach, auf andere zu zeigen. Es wurde viel darüber diskutiert, wer Unterstützungsbeiträge erhalten soll und wer nicht unterstützt werden soll. Ich bin erstaunt, wie einzelne Regionalinteressen abgetischt wurden. Ich bin weniger erstaunt, dass die Olma Messen wieder Geld erhalten. Ich staune dann in drei Jahren, wenn die OLMA nicht mehr so viele Besucherinnen und Besucher haben wird, wie prognostiziert. Ich staune aber vor allem, wie sich die Regierung in ihrer Antwort verhalten hat. Ich schätze die Arbeit der Regierung. Es gibt sicher Regierungsräte und auch Angestellte in der Verwaltung, die einen Effort in der Corona-Zeit geleistet haben, vor allem im Lockdown. Es ist aber auch so, dass viele Unternehmen, KMU, die Arbeitsplätze schaffen – das ist immer noch eine Mehrheit – auch Einbussen hatten, um ihre Existenz bangen mussten und wenn nicht der Bund mit einem ganz einfachen Programm, das über die Banken lief, Geld in die Wirtschaft gepumpt hätte, wäre heute eine Konkurswelle da, die es seit dem zweiten Weltkrieg nicht mehr gegeben hat.

Es gibt Unternehmer – ich bin auch ein Unternehmer, obwohl ich sagen muss, dass es meiner Firma gut geht, denn auf dem Bau war immer Arbeit da – vor allem im Gastgewerbe und in der Unterhaltungsbranche und auch im Detailhandel, die wirklich Existenzängste haben. Ich staune dann, wenn man sagt, dass ein Kleinunternehmer mit 3'000 Franken mit einer Sonderlösung über die Kurzarbeit entschädigt werden kann und dass ein Unternehmer, der eine AG hat und jedes Jahr Beiträge einzahlt und gar nichts bekommt, weil er schliesslich als Arbeitgeber viel verdient – das ist die Meinung vieler anderer, dass solche Leute gar nicht unterstützt werden müssen. Was wollte die SVP-Fraktion im Frühling? Vielleicht einfach einmal sagen, wir verzichten auf etwas. Ich glaube, ich wurde falsch verstanden. Ich habe damals schon etwas gesagt, und ein Regierungsrat, der jetzt neu im Regierungsrat ist, hat es mir etwas Übel genommen. Es geht nicht um Persönliches, es geht nicht darum, dass die Kantonsräte etwas zu viel verdienen, auch wenn der Lohn jetzt etwas höher ist. Wir wollten nur eines, damit man vielleicht auf etwas verzichtet, dass die Regierungsräte sagen, vielleicht bezieht man den 13. Monatslohn in diesem Jahr nicht zu Gunsten der Staatskasse. Nur dieses Anliegen wollten wird darlegen und haben erwartet, dass etwas zurückkommt. Wenn ich vorhin gesagt habe, ich sei wohl falsch verstanden worden: Ich kam heute hier herein, sah, dass ich neben Güntzel-St.Gallen sitze und der Tisch um die Hälfte geschrumpft ist, dass alles viel kleiner ist, dass hier für das Mittagessen 20 Franken abgezogen wurde – ich habe gerne Bratwurst, aber das war doch etwas wenig für 20 Franken. Ich glaube, ich wurde falsch verstanden. Ich erwarte, dass die Regierung und wir Kantonsräte vielleicht einfach einmal auf etwas verzichten aufgrund dieser Krise, die uns in zwei Jahren noch einholen wird.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratsvizepräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten auf die Motion.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020