Geschäft: Alle relevanten Kräfte angemessen berücksichtigen: Änderung des Geschäftsreglements des Kantonsrates (in Postulat 43.20.09 umgewandelt)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.20.07
TitelAlle relevanten Kräfte angemessen berücksichtigen: Änderung des Geschäftsreglements des Kantonsrates (in Postulat 43.20.09 umgewandelt)
ArtKR Motion
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungPräsidium des Kantonsrates
Eröffnung18.5.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.6.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 18. Mai 2020
AntragAntrag des Präsidiums vom 12. August 2020
AntragAntrag GRÜNE-Fraktion vom 14. September 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
18.5.2020Person21.11.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
14.9.2020Gutheissung mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag des Präsidiums57Zustimmung50Ablehnung13
14.9.2020Umwandlung und Wortlaut77Antrag des Präsidiums auf Umwandlung der Motion in ein Postulat mit geändertem Wortlaut32Antrag GRÜNE-Fraktion auf Gutheissung der Motion mit geändertem Wortlaut11
14.9.2020Eintreten56Zustimmung54Ablehnung10
Statements
DatumTypWortlautSession
19.5.2020Wortmeldung

(im Namen des Präsidiums): Der Antrag auf Dringlicherklärung ist abzulehnen.

Das Präsidium hat wie bereits der Vizepräsident zum Ausdruck gebracht hat, die Dringlichkeit bestritten. Dies mit folgender Begründung: Würden wir heute das Geschäft als dringlich erklären, müssten wir bereits morgen über die entsprechende Motion abstimmen. Hierzu haben wir diverse Konflikte von Fristen, die unser Reglement vorsieht, weil es ist angedacht, dass eine allfällige Verkleinerung der Fraktionen bereits auf die Junisession bzw. übernächste Woche in Kraft treten würden.

Wir haben nach langer Diskussion entschieden, dass wir das Thema aufnehmen möchten, aber das mit einer seriösen Vorbereitung im Wissen, dass dieses Geschäft nicht das erste Mal in diesem Rat beraten wird. Wir haben das zum ersten Mal beraten, als der Rat von 180 auf 120 Mitglieder verkleinert wurde, und dann in der Zwischenzeit noch ein weiteres Mal. Aus diesem Grund werden wir auf die Septembersession 2020 eine entsprechende Unterlage präsentieren, möglicherweise mit einem geänderten Wortlaut. Es wird auch in Betracht gezogen, dass wir das Geschäft mit dem Bericht zur Mitte der Amtsdauer 2020/2024 ausführlich mit allen Konsequenzen und Vor- und Nachteilen beraten können und beraten dürfen. Aus diesem Grund beantragt Ihnen das Präsidium auf Dringlichkeit zu verzichten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

zieht den Antrag auf Dringklicherklärung zurück.

Diese Ausführungen, vorgetragen vom Vertreter des Präsidiums, sind überzeugend. Die Dringlichkeit war eigentlich eine Erwartung, dass man diese Geschichte an die Hand nimmt und eine Lösung ausarbeitet.

Die Ausführungen des Vertreters des Präsidiums sind dahingehend überzeugend, dass es sich wirklich lohnt, bei dieser wichtigen Sache uns eine saubere Auslegeordnung vorzulegen und in diesem Sinne verzichte ich als Motionär auf die Dringlichkeit.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Das Präsidium bestreitet die Dringlichkeit der Motion.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
14.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat heisst das Postulat mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag des Präsidiums mit 57:50 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat zieht den Antrag des Präsidiums auf Umwandlung der Motion in ein Postulat mit geändertem Wortlaut dem Antrag der GRÜNE-Fraktion auf Gutheissung der Motion mit geändertem Wortlaut mit 77:32 Stimmen bei 1 Enthaltung vor.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Beschluss

Der Kantonsrat tritt mit 56:54 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Motion ein.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Wick-Wil: Auf die Motion ist einzutreten

Die Fronten sind offensichtlich klar, es ist nicht Beton, es ist auf der einen Seite Eisenbeton.

Zu Locher-St.Gallen: Es geht nicht darum, die Spielregeln zu ändern. Es geht darum, mitzuspielen, und das verweigern Sie dieser Gruppe von sechs Personen. Finden Sie es fair, Leute hier im Saal zu haben und diese nicht mitspielen zu lassen? Surber-St.Gallen hat es auf den Punkt gebracht, die Argumente sind klar, es geht hier um Machtpolitik, um nicht sehr hochwertige Argumente für die Zementierung der Macht.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Blumer-Gossau zu Locher St.Gallen: Sie haben von den Wählern gesprochen. Es gibt auch Wählerinnen in diesem Kanton, die sind in der Mehrheit. Sie haben die Diskussion mitverfolgt, es waren zwei Frauen, die beide zu diesem Geschäft gesprochen haben. Surber-St.Gallen und Lüthi-St.Gallen empfehlen Ihnen beiden, die Motion zu überweisen, die Gschwend-Altstätten vorschlägt. Orientieren Sie sich an der Meinung der Frauen, dann haben wir hier einen Schritt in die richtige Richtung gemacht.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Gschwend-Altstätten zu Locher-St.Gallen: Sie haben offenbar etwas völlig falsch verstanden, und zwar geht es nicht um eine Änderung der Spielregeln während des Spiels bzw. während dieser Amtsdauer, sondern wenn Sie die Anträge sowohl des Präsidiums sowie meinen geänderten Wortlaut richtig gelesen hätten, geht es darum, dass Mitte der Amtsdauer ein Antrag vorgelegt wird, dass das auf den Beginn der nächsten Amtsdauer geändert wird. Das macht sehr wohl Sinn und ich kann Ihnen einfach sagen, wir reden jetzt von einer kleinen Gruppe von sechs Leuten, den Grünliberalen. Wenn man aber die Vergangenheit dieses Rates anschaut, gibt es hier Fraktionen hier, die zählten einmal 91 Mitgliedern, natürlich bei 180 Ratsmitglieder, und es kann sehr wohl sein, dass in ein paar Jahren genau derartige Fraktionen, die jetzt sehr gross sind, vielleicht froh sind, wenn sie mit fünf Mitgliedern eine Fraktion bilden können.

Ich bitte einfach, überlegen Sie sich das auch im Hinblick auf die Entwicklung der nächsten Jahre und unterstützen Sie nochmals meinen geänderten Wortlaut.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Güntzel-St.Gallen: Die Haltung unserer Fraktion hat Böhi-Wil dargelegt, wenn ich aber Surber-St.Gallen zugehört habe, dann ist ein wesentliches Argument, dass die Meinungen und Beschlüsse in der Kommission getroffen werden. Ich hoffe, dass Sie sich daran erinnern, wenn wir am Mittwoch über die Spitäler diskutieren. Da alle Fraktionen in der vorberatenden Kommission vertreten waren, gehe ich davon aus, dass es keine Wortmeldungen gibt und wir dann gleich abstimmen können.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Locher-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Wir bitten darum, die Abstimmung über das Eintreten auch durchzuführen. Wir sehen keine Veranlassung, und das ist auch demokratisch, die geltenden Spielregeln während der laufenden Legislatur zu ändern. Der Wähler hat entschieden, der Wähler hat über Parteigrössen entschieden und das Reglement ist klar. Wie gesagt, keine Veranlassung etwas zu ändern, Eintreten wird bestritten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Widmer-Mosnang (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten. Dem Antrag des Präsidiums ist zuzustimmen.

Mit dem ordentlichen Bericht zur Mitte der Legislatur soll das Präsidium dem Kantonsrat Bericht und Antrag zur Fraktionsgrösse ab 2024 unterbreiten. Wir sind der Meinung, dass es mit einer Verkleinerung der minimalen Fraktionsgrösse nicht nur um eine Zahl von Kantonsräten geht, im Gegenteil, eine Anpassung der minimalen Fraktionsgrösse hat grosse Auswirkungen auf die Abläufe und Prozesse in Kommissionen und Rat. Es hat Auswirkungen auf Schlüssel, auf Proporzanwendungen und auf Wahlen. Diese Änderungen sollen nicht rückwirkend oder während der laufenden Legislatur erfolgen, sondern vorausschauend, ohne Zwänge und mit der notwendigen Gründlichkeit. Das Postulat und der Auftrag an das Präsidium sind auf ein solches Vorgehen abgestimmt und verdienen unsere Unterstützung.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Surber-St.Gallen (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Wir möchten den Antrag der GRÜNE-Fraktion unterstützen, den Gschwend-Altstätten hier modifiziert hat, dass wir dies jetzt hier wirklich als Motion behandeln, darauf eintreten, und dass wir auf Mitte der Amtsdauer dann hier diese Änderung vornehmen können.

Es wurde vorhin ausgeführt, die wesentlichen Diskussionen würden hier im Rat stattfinden, weshalb eigentlich die Kommissionen gar keine so unglaublich wichtige Funktion in diesem Rat hätten. Wenn dies so wäre, dann könnten wir die Kommissionen abschaffen, dann könnten wir sämtliche Entscheide nur noch hier im Rat treffen. Wir würden dann wahrscheinlich sehr lange diskutieren, weil jener und der andere und diese auch noch das Wort ergreifen würden, aber wird kämen irgendwann vielleicht auch zu einem Ergebnis. Der Sinn der Kommissionen ist doch, dass man die Geschäfte vorbereitet. Der Sinn der Kommissionen ist auch, und deshalb haben wir auch ein Kommissionsgeheimnis, dass man dort ein bisschen anders diskutieren kann als teilweise hier in der Öffentlichkeit. Diese Kommissionen behandeln die Geschäfte intensiv vor, dies zumindest wäre mein Verständnis und mein Anspruch, den ich an solche Kommissionen habe. Wir kommen hier aus der Kommission in den Rat mit einem Ergebnis. In aller Regel sollte dieses Ergebnis auch ungefähr die Haltung hier im Rat abbilden. Es kann einmal Abweichungen oder neue Erkenntnisse zwischen Kommissionssitzung und Rat geben, aber in aller Regel wird eine Vorlage in den Kommissionen vorbereitet. Es ist selbstverständlich für jede Gruppe und jede vertretene Partei in diesem Rat unheimlich wesentlich, an diesen Diskussionen teilzunehmen. Sie sind Teil unseres Systems, Teil des Funktionierens dieses Systems.

Wir haben jetzt bereits die Situation, dass wir Anträge aus den Kommissionen haben, und ich habe jetzt auf die Septembersession hin diverse Anträge und Aufträge von Seiten GLP erhalten. Das ist absolut legitim. Sie können sich hier einbringen, Sie haben das gleiche Recht wie wir, aber dass diese Aufträge und Anträge dann nach den Kommissionssitzungen kommen, das verkompliziert für uns die ganze Arbeit. Wäre die GLP bereits an der Kommission mit dabei, könnte sie ihre Vorstellungen und Anträge direkt in der Kommission einbringen – das entspricht unserem System. Wenn jetzt gesagt wird, gut, es ist dann auch nicht gesagt, ob sie auch effektiv einen Kommissionssitz in einer 15er-Kommission haben, dann muss ich sagen, gut, man kann auch den Beobachterstatus einräumen, dann können sie dabei sein, mitdiskutieren, sind zwar nicht stimmberechtigt, können aber allenfalls Anträge stellen. Sie können ihre Vorstellungen und Ideen dann auch in die Kommission einbringen. Ich glaube, das ist wesentlich für das Funktionieren dieses Systems, für das Funktionieren des Rates. Es geht hier nicht darum, wie gross wir sind oder wie klein sie sind. Es geht darum, dass sie eine wesentliche Gruppe in diesem Rat von 5 Prozent sind, und wenn sie sich hier nicht einbringen können, dann werden wir hier dauernd Diskussionen haben. Weil wenn sie sich nicht vorgängig einbringen können, werden wir hier im Rat alles ausdiskutieren müssen und das ist wirklich auch nicht das, was zielführend ist. Deshalb bitte ich Sie, springen Sie hier über Ihren Schatten, sagen Sie jawohl, wir sehen das, das ist eine Gruppe, die hat es verdient, mitzureden, die hat eine Grösse, die das in unserem System erlauben muss, so wie das in fast allen anderen Kantonen auch der Fall ist. Legen Sie hier wirklich ein gewisses Bekenntnis für eine Reduktion der Fraktionsgrösse hin. Was das Finanzielle anbelangt, ist dazu zu sagen, dieser Grundbetrag soll es einer Fraktion ermöglichen zu wirken, sich auszustatten, z.B. ein Sekretariat zu haben und dann kommen noch die Beiträge pro einzelnes Mitglied dazu, wo selbstverständlich dann die SVP-Fraktion deutlich mehr erhält als die kleine GLP.

Ich bitte Sie wirklich, geben Sie sich hier einen Ruck, seien Sie demokratisch, ermöglichen Sie dieser Gruppe auch das Mitwirken in den Kommissionen und erleichtern Sie uns den Betrieb hier im Rat.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Böhi-Wil (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Zum Inhalt der Motion: Die Aussage, für politische Gruppierungen, die keine Fraktion bilden, sei die politische Einbindung nicht gewährleistet, ist nicht korrekt. Auch die Aussage, dies sei weder im Sinn des St.Galler Stimmvolks noch im Sinn eines effizienten und funktionierenden Ratsbetriebs, ist nicht haltbar. Natürlich ist die Kommissionsarbeit wichtig, das ist unbestritten. Entscheidend sind jedoch die Beratungen und Abstimmungen im Kantonsrat, und auch Ratsmitglieder ohne Fraktion sind völlig gleichberechtigt. Es gibt also keinerlei Einschränkungen in der politischen Einbindung.

Was im Sinne des Stimmvolks ist, bestimmt dieses selber, und wenn eine politische Partei nicht genügend Mandate erhält, um eine Fraktion zu bilden, dann liegt das wohl an der Partei selber. Dass man ohne Fraktionszugehörigkeit nicht im Kantonsparlament mitarbeiten könne, so wie das in der Motion erwähnt wird, ist eine seltsame bzw. abwegige Feststellung. Ob der Ratsbetrieb effizient ist oder nicht hängt keinesfalls von der Anzahl Fraktionen ab, zumal wir eine Meinungs- und Redefreiheit haben, die für sämtliche Ratsmitglieder gewährleistet ist. Ob die Debatten länger oder weniger lang dauern, ist dabei völlig irrelevant.

Nun zum Antrag des Präsidiums: Dort heisst es, das Mitwirken im Ratsplenum ohne die vorgängige Kommissionsarbeit sei einem informierten und effizienten Parlamentsbetrieb abträglich. Vielleicht versteht das Präsidium unter einem effizienten Parlamentsbetrieb, dass die Vorlagen der Regierung möglichst rasch behandelt werden. Da sind wir aber völlig anderer Meinung. Die Qualität der Debatten hängt nicht davon ab, wie viele Mitglieder das Wort ergreifen, sondern sie ist abhängig von der Qualität der einzelnen Voten.

Wenn ich nun die Zusammensetzung der GLP-Gruppierung anschauen, dann bin ich überzeugt davon, dass sie auch ohne eigene Fraktion zur Qualität der Debatten beitragen wollen und auch werden. Und wenn die Stimmbevölkerung das auch so sieht, dann wird sie dies bei den nächsten Wahlen honorieren.

Aus all den erwähnten Gründen gibt es aktuell keinerlei Veranlassung, die Mindestgrösse für die Bildung einer Fraktion zu verändern, ebenso wenig einen Beobachterstatus einzuführen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Götte-Tübach, Sprecher des Präsidiums: Auf die Motion ist einzutreten. Dem Antrag des Präsidiums ist zuzustimmen.

Gerne begründe ich in dieser Funktion die Umwandlung der Motion 42.20.07 in ein Postulat und lade Sie ein, dem Antrag des Präsidiums zu folgen.

Das Präsidium erachtet es als angezeigt, nicht jetzt über die Frage der Mindestgrösse der Fraktionen zu entscheiden, sondern den Bericht zur Mitte der Amtsdauer zu nutzen für eine einlässliche Erörterung der Vor- und Nachteile einer Senkung der Mindestgrösse. Der Zeitpunkt in zwei Jahren hat den Vorteil, dass der Kantonsrat sachlich sowie in Unkenntnis der Zusammensetzung des Kantonsrates der nächsten Amtsdauer über die richtige Mindestgrösse der Fraktion diskutieren und entscheiden kann. Denn zum einen gibt es gute Gründe, die Mindestgrösse von Fraktionen nicht so hoch anzusetzen, da die Fraktionen eine wichtige Rolle in der Vorbereitung der Geschäfte, aber auch in den Ratsverhandlungen selbst haben. Es ist grundsätzlich gut, wenn sich möglichst viele Ratsmitglieder einer Fraktion anschliessen und eingebettet in einer Fraktion im Parlamentsbetrieb mitwirken. Auch sollen die Fraktionen nach Möglichkeit eine gemeinsame politische Ausrichtung vertreten, das heisst, reine Zweckgemeinschaft ohne eine gemeinsame politischen Ausrichtung könnte nicht Ziel der Fraktion sein.

Andererseits sprach sich der Kantonsrat bereits mehrfach gegen eine Senkung der Mindestgrösse aus, aus guten Gründen. Fraktionen mit weniger als sieben Mitglieder haben kaum Aussicht auf den Anspruch in einer Kommission, die nicht wenigstens 17 Mitglieder hat. Solche grossen Kommissionen sind aber eine sehr seltene Ausnahme. Ich möchte zurückerinnern, in der letzten Legislatur war dies einmal der Fall und jetzt mit dem laufenden Spitalgeschäft, ansonsten hatten wir nie über 15er-Kommissionen gestellt. Deshalb bleiben Fraktionen mit weniger als sieben Mitgliedern trotz gesenkter Mindestgrösse letztlich von der Kommissionsarbeit ausgeschlossen. Und weil sie von der Kommissionsarbeit ausgeschlossen bleiben, haben sie gegenüber der jetzigen Situation in Bezug auf die Mitwirkung der parlamentarischen Arbeit gar keinen Vorteil. Der einzige Vorteil besteht dann in den jährlichen 30'200 Franken, die dann auch Kleinstfraktionen mit fünf Mitgliedern bekommen würden. Das ist gleichviel wie übrigens meine Fraktion mit aktuell sieben mal mehr Mitgliedern bekommt.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion in ein Postulat umzuwandeln und das Präsidium zu beauftragen, im Rahmen des Berichts zur Mitte der Amtsdauer Bericht zu erstatten über die Vor- und Nachteile einer Senkung der Mindestgrösse. Dem Kantonsrat kann dann gegebenenfalls mit Wirkung auf die nächsten Amtsdauer 2024 bis 2028 eine Änderung des Geschäftsreglements beantragt werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Lüthi-St.Gallen (im Namen der Grünliberalen): Auf die Motion ist einzutreten.

Wir Grünliberalen möchten uns gerne in der neuen Legislatur konstruktiv und informiert einbringen. Hierzu ist es zentral, Einsitz in den Kommissionen zu haben. Wie sich der Kantonsrat organisiert, liegt zu einem grossen Teil in der Zuständigkeit des Rates selbst. Die in der Motion Gschwend-Altstätten vorgeschlagene Reorganisation ist notwendig und sofort in Angriff zu nehmen. Vor einigen Jahren wurde unsere Rat von 180 auf 120 Mitglieder reduziert. Nicht reduziert wurde die Mindestgrösse der Fraktionen. Heutzutage sind in allen Kantonen ausser Genf und St.Gallen Fraktionen ab fünf Mitgliedern Realität und auch im Nationalrat mit 200 Mitgliedern ist die Mindestgrösse einer Fraktion bei fünf Personen angesetzt. Bisherige Bemühungen zur Reduktion der Fraktionsgrösse wurden im Rat jeweils abgelehnt. Sehr enttäuscht sind wir über die Begründung des Präsidiums. So nennt das Präsidium drei Gründe, weshalb man sich bislang gegen eine Senkung der Mindestgrösse ausgesprochen hat. Ich möchte hier ein paar Punkte richtigstellen: Fraktionen mit weniger als sieben Mitgliedern haben kaum Aussicht auf einen mathematischen Sitzanspruch in parlamentarischen Kommissionen, die nicht wenigstens 17 Mitglieder haben. Da solche Kommissionen eher die Ausnahme sind, bleiben die Mitglieder einer kleinen Fraktion, abgesehen vom Beobachterstatus, ausgeschlossen von der Kommissionsarbeit. Dass eine kleine Kommission mit weniger als sieben Mitgliedern keinen mathematischen Anspruch auf 17-er-Kommissionen hat, stimmt, aber die Grösse der Kommissionen ist nicht fix und kann ohne Probleme vom Präsidium verändert werden.

Weil die Mitglieder kleiner Fraktionen ausgeschlossen sind, bleibt ihnen wie auch den fraktionslosen Mitgliedern lediglich das Mitwirken im Ratsplenum, heisst es weiter in der Beantwortung des Präsidiums. Hier möchte ich doch noch erwähnen, dass der Beobachterstatus in ständigen Kommissionen sehr wertvoll für die betroffenen Ratsmitglieder ist. Zudem erhalten alle Fraktionspräsidien die Protokolle der vorberatenden Kommissionen. Auch das wäre ein Mehrwert, weil man gewisse Diskussionen nachlesen kann. Somit gibt es für kleinere Kommissionen definitiv auch einen Mehrwert bezüglich der Information aus den Kommissionen und nicht nur den finanziellen Mehrwert. Immerhin anerkennt das Präsidium, dass ein Mitwirken im Ratsplenum ohne die vorgängige Kommissionsarbeit keinen informierten und effizienten Ratsbetrieb ermöglicht. Aber trotzdem will man so über vier weitere Jahre zusammenarbeiten?

Die Sache ist nicht so kompliziert, wie dies einige behaupten mögen. Die Berechnungen sind längst gemacht. Bezüglich der Kommissionsgrösse und Zusammensetzungen gibt es einiges an Spielraum, den man in dieser Situation nutzen kann, damit keine Fraktion Sitze verliert, die GLP jedoch einen Zusätzlichen erhält. Auch gibt es noch den Beobachterstatus und selbstverständlich könnte man für diese Legislatur eine Übergangslösung definieren. Wo ein Wille ist, ist ein Weg und gerade die aktuelle Corona-Krise zeigt, dass vieles sehr schnell möglich ist. Sie haben es in der Hand. Was in anderen Kantonen und auf nationaler Ebene längst umgesetzt wurde, können auch wir hier umsetzen. Respektieren Sie den Willen der Wählerinnen und Wähler und ermöglichen Sie eine politische Einbindung auch der GLP im Parlament. Erklären Sie die Motion im bisherigen Wortlaut erheblich und beauftragen Sie das Präsidium, bald eine Lösung auszuarbeiten, welche die politische Einbindung aller im Parlament vertretenen politischen Kräfte gewährleistet, dies im Sinne eines effizienten Parlamentsbetriebs.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Gschwend-Altstätten: beantragt, im Namen der GRÜNE-Fraktion, Gutheissung mit folgendem Wortlaut: «Das Präsidium wird eingeladen, im Rahmen seines Berichts ‹Tätigkeit des Parlamentes 2018 bis 2022› einen Entwurf zu unterbreiten, um dem Kantonsrat auf Beginn der Amtsdauer 2020/2021/2024/2028 eine Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung mit der nachfolgenden Änderung von Art. 24 Abs. 1 GeschKR vorzulegen: Als Fraktion gilt eine Gruppe von mindestens fünf Mitgliedern des Kantonsrates.»

Ich habe diesen Vorstoss am 18. Mai 2020 eingegeben, um eine Altlast abzutragen. Eine Altlast im Sinne, damit dieser Rat die Möglichkeit hat, etwas zu erledigen, was man schon früher hätte erledigen müssen, damals, als der Rat um einen Drittel verkleinert wurde. Da macht es nur Sinn, wenn auch die Mindestgrösse der Fraktionen angepasst wird. Alle anderen Räte in der Schweiz mit einer Ausnahme haben eine Mindestgrösse von fünf. Es geht aber noch um viel mehr. Es geht darum, dass man nicht einfach sechs Personen oder 5 Prozent der gewählten Ratsmitglieder von vornherein ausschliesst. Es geht auch um die Effizienz des Ratsbetriebes, denn viele Fragen und Anregungen werden vorher erledigt, und wenn man nicht Einsitz nehmen kann – ohne Fraktion kann man nicht Einsitz nehmen –, kann diese Einbringung nicht erfolgen. Würde die ganze Fragestellerei und das Beantragen von kleinen Veränderungen sowie das Nachfragen hier in diesem Rat erfolgen, dann würden unsere Verhandlungen um ein Vielfaches länger dauern. Es geht auch um das Ernstnehmen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, denn das St.Galler Stimmvolk hat in vier Wahlkreisen klar zum Ausdruck gebracht, dass die Grünliberalen in diesem Sinne in diesem Rat mitarbeiten sollen. Es ist undemokratisch, wenn man ihnen dies verwehrt.

Im vergangenen Mai liess man ausrichten, das Präsidium würde sich eingehend mit dieser Frage auseinandersetzen. Das ist in der Zwischenzeit erfolgt und es liegt ein Vorschlag vor.

Es wurde erkannt, dass man etwas unternehmen muss, aber was macht man wirklich? Diese Frage muss man sich stellen. Mit dem Antrag des Präsidiums auf dem roten Blatt erteilt man einen Auftrag, dass auf Mitte der Amtsdauer eine Auslegeordnung, die schlicht nicht nötig ist, gemacht wird. Die Staatskanzlei hat sich schon mehrmals zu dieser Frage vernehmen lassen. Eine Auslegeordnung liegt eigentlich schon vor. Und wenn Sie dem Antrag des Präsidiums, machen Sie nichts anderes, als dass Sie einen Auftrag erteilen, dass man die Vor- und Nachteile aufführt von einer Mindestgrösse von fünf oder sieben. Das haben wir schon gemacht, die Staatskanzlei hat das erledigt.

Ich wollte ursprünglich, dass dieses Herabsetzen der Mindestgrösse von sieben auf fünf auf den Beginn der neuen Amtsdauer erledigt wird. Das ist nun nicht mehr möglich – logischerweise. Ich liebäugelte danach mit der Herabsetzung von sieben auf fünf auf den Beginn des nächsten Jahres, also auf den 1. Januar 2021 oder allenfalls auf die Mitte der Amtsdauer, das wäre nach wie vor der beste und fairste Weg. Ich musste dann feststellen, dass dies nicht unbedingt eine Mehrheit findet. Ich will auch niemanden überfordern und schlage einen Mittelweg vor zwischen der Änderung per sofort und das Ganze weiterhin auf die lange Bank zu schieben. D.h., so lautet der Antrag, dass man im Rahmen dieser Auslegeordnung zur Mitte der Amtsdauer diesem Rat einen Antrag unterbreitet, nämlich dass Art. 24 Abs. 1 folgendermassen neu formuliert wird: «Als Fraktion gilt eine Gruppe von mindestens fünf Mitgliedern dieses Rates.» Wenn Sie meinem Antrag folgen, sagen Sie Ja, dass man diese Änderung jetzt vorschlägt und wie Sie dann entscheiden, wenn der Antrag wirklich vorliegt, in der Mitte der Amtsdauer, dazu sind Sie immer noch frei. Sie können dann so oder anders entscheiden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020
14.9.2020Wortmeldung

Martin-Gossau, Ratsvizepräsidentin: Das Präsidium beantragt Umwandlung in ein Postulat.



Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020