Geschäft: Corona-Krise: Mietzinserlass für das Gewerbe

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.20.27
TitelCorona-Krise: Mietzinserlass für das Gewerbe
ArtKR Interpellation
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung18.5.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 20. Mai 2020
VorstossWortlaut vom 18. Mai 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
18.5.2020Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.5.2020Dringlicherklärung63Zustimmung48Ablehnung9
Statements
DatumTypWortlautSession
19.5.2020Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion), legt seine Interessen offen als Vertreter der Gastrobranche. Der Antrag auf Dringlicherklärung ist abzulehnen.

Es ist tatsächlich so, dass die Miete nebst den Lohnkosten in vielen Betrieben der zweitgrösste aktuell noch hängende offene Posten ist in der Krise.

Zur Dringlichkeit dieser Motion und zur Sache allgemein: Es kann nicht Aufgabe vom Staat sein, hier eine Vorgabe zu machen. Ich höre aus der Gastrobranche sehr viele positive Beispiele, aber natürlich auch negative Beispiele, die mit den Eigentümern nicht einig werden. Wo höre ich die positiven Beispiele? Das sind von denen Mietern, die rechtzeitig die Miete bezahlt haben, die ein gutes Verhältnis mit dem Eigentümer haben. Da habe ich Beispiele gehört, ein Telefon und die Sache war klar. Da kamen Zugeständnisse bis 90 Prozent Mieterlass. Aber dann höre ich die anderen Beispiele, wo mit dem Corvid-Kredit die hängigen Mieten seit Dezember bezahlt wurden. Mit diesen Mietern, die über Monate im Mietrückstand sind, wo der Eigentümer vielleicht sonst schon Schwierigkeiten hat, will man jetzt staatlich verordnet anweisen, dass eine Mietzinsreduktion fällig wird. Das kann nicht der Weg sein. Hier muss die Privatwirtschaft greifen. Hier muss der Eigentümer mit dem Mieter bzw. Pächter eine entsprechende Lösung suchen. Das kann sein, dass man sagt, okay wir geben dir einen Mietzins als Erlass, auf der anderen Seite fordern wir aber, dass du Ende 2020 oder Ende 2021 immer noch Miter von meiner Liegenschaft. Damit Zeichen setzen, dass es aber auch ernst ist zum Weitermachen.

Aus diesem Grund bin ich gegen die Motion und sowieso gegen die Dringlichkeit von dieser Frage der Mietzinsreduktion.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Die Dringlichkeit wird nicht bestritten.

Ich kann mich Locher-St.Gallen anschliessen. Es werde hier von den Interpellanten Fragen gestellt, die können beantwortet werden und schaffen Klarheit.

Wir stimmen der Dringlichkeit zu und erwarten morgen die entsprechenden Antworten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung

Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Es war ja nicht ganz einfach sich in dieser kurzen Zeit ein Bild zu machen von der Antwort der Regierung. Sie ist zwar seit kurzem aufgeschaltet, aber ich muss eingestehen, dass es mir noch nicht gelungen ist, mir hier ein Bild davon zu machen, wie diese Antwort einzuschätzen ist.

Darum habe ich auch mit dem Drücken gezögert und mir gedacht jemand anders hätte es geschafft und werde vielleicht von der Möglichkeit Gebrauch machen hier zu sprechen.

Was ich aber weiss, und das ist heute morgen geschehen, eine Mitteilung von gestern besagt nämlich, dass in unserem Nachbarkanton, diesmal nicht Glarus sondern in Graubünden, die Bündner Kantonalbank entschieden hat, dass sie bei Geschäften die Miete für zwei Monate erlassen wird. Also das wäre ein gutes Beispiel wie man vorgeht in diesen Zeiten gegenüber Gewerbetreibenden, gegenüber KMU. Jetzt kann ich im Moment aber nicht sagen, ob gleiches bei der St.Galler Kantonalbank auch angedacht ist, aber ich wage jetzt einmal den kühnen Schritt, den Ball an Regierungsrat Benedikt Würth zurückzuspielen. Vielleicht kann er ja dazu doch etwas ausführen, denn es wird einige hier im Rat haben, denen ist es auch nicht gelungen die Antwort jetzt zu lesen.

Eine zweite wichtige Mitteilung ist die, das konnten Sie heute morgen am Radio hören, dass zwischenzeitlich nicht nur die vorberatende Kommission WAK des Nationalrates die Lösung mit 40 Prozent der Miete ist geschuldet und 60 Prozent wird erlassen für die Zeit der Zwangsschliessung. Dieser Lösung hat sich jetzt auch die vorberatende Kommission WAK des Ständerates angeschlossen und von daher kann man davon ausgehen, dass diese Lösung wie sie in der dritten Frage meiner Interpellation geschrieben steht, in Bundesbern wohl gutgeheissen wird und auch in den beiden Räten anfangs Juni eine Mehrheit finden wird.

Also ich hoffe, dass wir da auf einem guten Weg sind und möchte Regierungsrat Benedikt Würth bitten doch noch ein paar Ausführungen zu diesem Thema via Mikrofon an uns alle zu richten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

[Anfang des Votums 4.1 Wortmeldung Ratsvizepräsident mit Stellungnahem der Regierung fehlt]

legt seine Interessen offen als Präsident des Mieterinnen- und Mieterverbandes Ostschweiz. Dem Antrag auf Dringlicherklärung ist zuzustimmen.

Für die meisten Gewerbetreibenden, Fachgeschäfte, Gastrobetriebe, Coiffeursalons usw. ist die Miete ein ganz wesentlicher Ausgabeposten. Für all diese KMU, die von Zwangschliessungen betroffen waren, muss bei den Mieten schnell eine Lösung gefunden werden. Nur so kann eine Konkurs- und Prozesswelle verhindert werden und es entsteht Rechtssicherheit. Leider konnten sich die eidgenössischen Räte auf keine Lösung des Problems der Mieten verständigen. Sie werden das Thema in der Sommersession ab dem 2. Juni 2020 wieder aufnehmen. Am gleichen Tag beginnt auch bei uns die Junisession. Es macht darum Sinn, wenn die Regierung die Fragen der Interpellation jetzt in der laufenden Session beantwortet. Damit kann sie bei den st.gallischen KMU Vertrauen schaffen und auch national ein Zeichen setzen. Mehrere Kantone und Städte, darunter übrigens auch die Stadt St.Gallen oder Rapperswil-Jona, haben bereits Entlastungsmassnahmen, wie Stundung, Teilerlass oder vollständiger Erlass der Miete für die Zeit der Zwangsschliessung beschlossen. Der Kanton hat auch hier eine soziale und wirtschaftliche Mitverantwortung und tut im eigenen Interesse gut daran, den bedrängten Mieterinnen und Mietern entgegen zu kommen und sie von der Mietzinsüberlastung zu befreien. Das sollte aber schnell kommuniziert werden. Der Kanton, die Kantonalbank, die Pensionskasse oder auch die GVA stehen finanziell gut da und können darum jetzt ein Zeichen des Entgegenkommens setzen, und wie gesagt, das so schnell als möglich, und das heisst dringlich in der laufenden Session.

Die Beantwortung der Fragen durch die Regierung bis morgen hilft Klarheit zu schaffen. Das ist für alle Betroffenen von Interesse.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung

Ich danke Regierungsrat Bruno Damann für diese Ausführungen. Wir sind mit der Antwort den Umständen entsprechend zufrieden, wobei ich das nicht abschliessend beurteilen kann, weil wie gesagt, hier im Rat drin wohl im Moment niemand das so genau studieren konnte. Das sind die besonderen Umstände, aber der besonderen Umstände Zoll gebietend zufrieden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
20.5.2020Wortmeldung

Vorsteher Finanzdepartement: Also was Die Kantonalbank macht habe wir in der Interpellation geschrieben und ich muss jetzt auch selber schauen, wo das genau steht. Bei der Frage 1: «Von Seiten der St.Galler Pensionskasse ist bekannt, dass sie an einer fairen sowie partnerschaftlichen Lösung mit ihren Geschäftsmieten sehr interessiert ist. Der weitere Fortbestand des Mietverhältnisses ist ihr dabei ein ganz wesentliches Anliegen. Die St.Galler Pensionskasse will für die gestundeten Mietzinsen und möglichen Liquiditätsengpässen einer wirtschaftliche und sozialverträgliche Lösung Hand bieten. Diese Lösung kann ein Teil- oder Ganzstundung oder ein Teil- oder Ganzerlass für die Dauer des Lock-Downs sein. Das Vorgehen ist festgelegt und beschlossen. Die Umsetzung erfolgt ab Ende Mai 2020 und die St.Galler Kantonalbank hat mehrere Dutzend Geschäftsmieter in den bankeigenen Liegenschaften, davon sind rund zehn Mieter direkt vom Lock-Down betroffen. Diesen Mietern wurde für die Zeit das bundesrätlichen Lock-Down (der Einfachheit halber mit zwei Monaten voranschlagt) ein Mieterlass von 50 Prozent gewährt. Alle Mieter wurden dabei gleich behandelt.»

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

Vorsteher des ??: Der Antrag auf Dringlicherklärung ist abzulehnen.

Warum bestreiten wir das? Wenn wir jetzt morgen eine Antwort geben, wissen wir nicht, was der Bund macht, weil das erst in der Junisession 2020 beschlossen wird. Wir können allenfalls eine Antwort geben, die dann für die Bundeslösung dagegen spricht. Wir sind der Meinung, dass die Klarheit, die jetzt immer wieder erwähnt wurde, nicht grösser sein wird, wenn wir machen die Antwort geben. Sondern, wenn wir morgen eine Antwort geben, dann wird sie sehr oberflächlich sein, weil wir noch sehr viel nicht wissen. Ich kann gewisse Vorredner nur unterstützen, indem sie sagen, es sei eine Sache zwischen Mietern und Vermietern und dort müsse verhandelt werden, es soll nicht vom Staat zu gross eingegriffen werden.

Deshalb bitte ich Sie die Dringlichkeit abzulehnen, damit wir dann in Ruhe und sauber eine Antwort geben können.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Beschluss

[Strukturelement auf 00:32:00 vorverschieben]

Der Kantonstrat erklärt die Interpellation mit 63:48 Stimmen dringlich.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

legt seine Interessen offen als Vertreter einer Organisation, die zahlreiche Vermietungen als Ortsbürgergemeinde für Restaurants zum Gewerbebetreibende macht. Die Dringlichkeit wird nicht bestritten.

Die Vermieter von Geschäftslokalen bedürfen eines konkreten Aufrufs der St.Galler Regierung nicht. Wir sind selbst auf diesem Markt tätig und brauchen keine Handlungsanweisungen in diesem Thema. Hingegen verfolgen wir auch als Vermieter mit grossem Interesse, was in der Debatte auf nationaler Ebene passiert, und dies im Sinne einer Leitschnur. Wir können dann als Vermieter durchaus darüber hinausgehend Entgegenkommen mit unseren Partnern finden.

Aus diesem Grunde bitte ich die Regierung, bei der Beantwortung diese Überlegungen zu berücksichtigen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession
19.5.2020Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion ): DemAntrag auf Dringlicherklärung ist zuzustimmen.

Wir sind der Auffassung, dass es sehr wohl gut ist, wenn sich die Regierung zu dieser Frage rasch äussert. Die Geschichte bewegt die Leute. Ich mache aber auch kein Hehl daraus, dass wir von staatlichen Eingriffen in das Mietvertragsrecht nichts halten, aber wir sind gespannt und hoffen, dass das die Regierung auch so sieht.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Mai 2020, Aufräumsession