Geschäft: Perspektiven der St.Galler Landwirtschaft
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 40.20.02 |
Titel | Perspektiven der St.Galler Landwirtschaft |
Art | KR Bericht |
Thema | Landwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz |
Federführung | Volkswirtschaftsdepartement |
Eröffnung | 23.4.2020 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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13.5.2020 | Bericht | Bericht der Regierung vom 21. April 2020 | |
3.6.2020 | Allgemein | Kommissionsbestellung vom 2. Juni 2020 | |
13.8.2020 | Antrag | Anträge der Regierung vom 11. August 2020 | |
13.7.2020 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 3. Juli 2020 | |
14.9.2020 | Antrag | Antrag GRÜNE-Fraktion zu Ziff. 3 der Aufträge vom 14. September 2020 | |
15.9.2020 | Antrag | Anträge Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil zu Auftrag vom 14. September 2020 | |
15.9.2020 | Antrag | Anträge SP-Fraktion Aufträge vom 14. September 2020 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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2.7.2020 | Gremium | Beteiligung - 40.20.02 voKo Perspektiven St.Galler Landwirtschaft | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
15.9.2020 | Ziff. 4 der Aufträge | 80 | Antrag der vorberatenden Kommission | 29 | Antrag der Regierung | 11 | |
15.9.2020 | Ziff. 3 der Aufträge | 67 | Antrag der vorberatenden Kommission | 42 | Antrag SP-Fraktion bzw. GRÜNE-Fraktion | 11 | |
15.9.2020 | Ziff. 2 der Aufträge | 59 | Antrag der vorberatenden Kommission | 48 | Antrag SP-Fraktion bzw. der Regierung | 13 | |
15.9.2020 | Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil zu Ziff. 1bis | 35 | Zustimmung | 74 | Ablehnung | 11 | |
15.9.2020 | Ziff. 1 der Aufträge | 77 | Antrag der vorberatenden Kommission | 31 | Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil | 12 | |
15.9.2020 | Eintreten | 75 | Zustimmung | 21 | Ablehnung | 24 | |
15.9.2020 | Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil zu Ziff. 5 der Aufträge | 28 | Zustimmung | 80 | Ablehnung | 12 | |
15.9.2020 | Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil zu Ziff. 6 der Aufträge | 33 | Zustimmung | 78 | Ablehnung | 9 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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15.9.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil mit 78:33 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Dürr-Gams, Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat diesen Antrag nicht diskutiert. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Freund-Eichberg (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen. Wie Looser-Nesslau bereits erwähnt hat, der Ziff. 2 haben wir zugestimmt, dort wird das Anliegen der GLP aufgenommen. Noch eine Berichtigung zum Thema Qualität 1 und Qualität 2: Der Anteil der ökologischen Ausgleichsflächen von Tal- und Hügelzonen ist bei rund 12 bis 15 Prozent, nicht wie gemäss GLP bei 10 Prozent. Der Anteil der Flächen mit Qualität 2 ist steigend und wird auch finanziell gefördert. Im Rheintaler Talgebiet bestehen ökologische Ausgleichsflächen von rund 12,5 Prozent, also über zehn Prozent. Wir wollen nicht mehr Flächen für den ökologischen Ausgleich, weil es genügend hat und die Mehrfläche die Biodiversität nicht verbessert. Solange der Kanton und der Bund solch starre Bestimmungen wie Schnittzeitpunkte usw. vorschreibt, wird die Qualität sicher nicht verbessert. Die Bauern werden nicht einbezogen. Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANIF) will keine konstruktive Mitarbeit der Bauern. Weil die Bauern sehr wohl wissen, wann eine Qualität entsteht und wann nicht, soll hier viel mehr Spielraum geschaffen werden. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Looser-Nesslau (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen.
| Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag ist zuzustimmen. Wir unterstützen diesen Antrag, weil er schlicht und einfach notwendig ist. Der Antrag setzt dort an, wo eine Notwendigkeit besteht. Er setzt dort an, wo der Artenschwund am grössten ist und wo die Vernetzung weitgehend fehlt. Wenn man Gebiete hat, die unter Schutz stehen, stellt man seit ein paar Jahren fest, dass da immer mehr fehlt. Sie verarmen und zwar geht das wahnsinnig schnell. Förderflächen hat es tatsächlich auch im Tal, sie weisen aber sehr viele Schwierigkeiten auf, rund 75 Prozent sind von der Ökologie her nicht ausreichend ausgestattet. Die Pflanzen fehlen, man hat die Gebiete einmal unter Schutz gestellt und stellt jetzt fest, dass deren Qualität sehr dürftig ist. Aus diesem Grund setzt der Antrag an der richtigen Stelle an. Es ist eine Nachbesserung, die in diesem Fall wirklich Sinn macht und dem ganzen einen Vorteil bringt. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Gähwiler-Buchs (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag ist zuzustimmen. Im Bericht kommen Biodiversität, Nachhaltigkeit und ökologische Bewirtschaftung unserer Meinung nach zu kurz und aus diesem Grund unterstützt die SP-Fraktion diesen Antrag. Hier würde sich die Möglichkeit bieten, nachzubessern. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Müller-Lichtensteig (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen. Es gilt wie bei Ziff. 5, diese Ergänzung ist nicht notwendig. Wir haben bereits mit Ziff. 2 die Weichen zur Biodiversität gestellt, Qualität vor Quantität. Der Fokus soll auch hier bei diesem Aspekt bleiben. Zudem sind die weiteren Grundlagen in der Biodiversitätsstrategie zu finden und eine weitere Ergänzungen in dieser Botschaft ist nicht notwendig. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Bisig-Rapperswil-Jona: Ziff. 6 (neu). beantragt im Namen von Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil eine neue Ziff. 6 der Aufträge mit folgendem Wortlaut: «aufzuzeigen, wie die Biodiversität insbesondere auf Landwirtschaftsflächen in der Talzone verbessert werden kann. Der Anteil der Biodiversitätsförderflächen der zweiten Qualitätsstufe in der Tal- und Hügelzone von heute 2,8 Prozent soll bis zum Jahr 2030 auf 10 Prozent gesteigert werden. Im Weiteren ist aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen auf allen Biodiversitätsflächen eine ausreichende ökologische Qualität erreicht werden kann.» Um die Biodiversität erhalten zu können, ist die Qualität und Vernetzung von Flächen zentral. Zwar liegt der Anteil der ökologischen Ausgleichsfläche in der Tal- und Hügelzone bei rund 10 Prozent, was gut klingen mag, allerdings beträgt der Anteil der Flächen mit Qualität 2 nur 2,8 Prozent. Die Biodiversitätsförderflächen erfüllen also die Qualitätsanforderungen nicht. Ein Befund, den auch Fürer-Rapperswil-Jona teilt. Um die Biodiversität zu erhalten, brauchen wir auch im Talgebiet eine artenreiche Landwirtschaft. Im Bericht fehlen Massnahmen zur Verbesserung der Situation im Talgebiet. Wir Grünliberalen laden die Regierung folglich ein, dem Kantonsrat darzulegen, wie sie die Qualität von Biodiversitätsförderflächen im Allgemeinen steigern will, und wie sie den Anteil der Biodiversitätsförderflächen der Qualitätsstufe 2 in der Tal- und Hügelzone von heute 2,8 Prozent bis in zehn Jahren auf 10 Prozent steigern will. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil zu Ziff. 5 der Aufträge mit 80:28 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Dürr-Gams, Kommissionspräsidentin: In der vorberatenden Kommission wurde kein Antrag zu diesem Thema gestellt. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Freund-Eichberg (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen. Wir sind gegen eine Ziff. 5, weil die Ziele und Messgrössen fehlen und auch das Monitoring. Ich gehe davon aus, dass das sehr, sehr kleine Themen sind. 5 Mio. Franken ist jetzt auch nicht wahnsinnig viel, denn von Seiten Bund kommen mindestens 200 Mio. Franken. Ich will das nicht herunterspielen, trotzdem haben wir in den ökologischen Leistungsnachweisen sehr wohl sehr viele Kontrollen und Nachprüfungen. Also, ich stelle fest, bei den Direktzahlungen, da prüft der Kanton, ob der Vollzug so stattfindet wie Bundesbern es wünscht. Anschliessend kommt alles nach Bundesbern, dort wird nochmals überprüft, ob der Kanton St.Gallen das auch nach ihrem Sinn gemacht hat. Da bestehen sehr viele Kontrollen. Und auch mit all diesen Kontrollen bestehen Zielvorstellungen, wie eine Kontrolle stattfinden soll. Da haben wir auf Bauern- und Landwirtebene genügend Kontrollen. Wir müssen das für die letzten Jahre koordinieren, denn es kommen neue Kontrollen, z.B. die Gewässerschutzkontrollen usw. dazu. Eine Ziff. 5 brauchen wir hier nicht. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Gähwiler-Buchs (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag ist zuzustimmen. Die Einführung messbarer Ziele ist sinnvoll, ja sogar notwendig, wenn die Wirksamkeit der kantonalen Massnahmen überprüft werden soll. Fehlen solche Ziele, ist ein effizienter und effektiver Mitteleinsatz nicht möglich. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Müller-Lichtensteig (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen. Diese Ergänzung ist nicht notwendig und führt nur zu zusätzlichem Formalismus. Es ist selbstverständlich, dass die Regierung und auch der Rat die Ausgaben regelmässig überprüft, gleiches gilt für Ziele und Absichten. Der wichtigste Weg ist, dass im Rahmen der Botschaft diese fehlerhafte Ausführung erkannt wurde. Ich habe das Vertrauen in den Departementsleiter und in die Verwaltung, dass diese Situation künftig verbessert wird. Die Ziff. 5 ist unnötig. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Bisig-Rapperswil-Jona: Ziff. 5 (neu). beantragt im Namen von Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil eine neue Ziff. 5 der Aufträge mit folgendem Wortlaut: «im Rahmen der Revision des Landwirtschaftsgesetzes (sGS 610.1) die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, sodass kantonale Förderbeiträge an die Landwirtschaft auf Grundlage einer spezifischen, messbaren und terminierten Zielsetzung erfolgen. Die Zielerreichung soll anhand der definierten Messgrössen periodisch überprüft werden.» Der Bericht der Regierung enthält Erstaunliches. Bei den einzelnen Fördermassnahmen fehlen teilweise klare Ziele, Messgrössen sowie ein Monitoring. Ein Umstand, auf den auch Looser-Nesslau in seinem Eintretensvotum hingewiesen hat. Dementsprechend kann die Wirkung der kantonalen Agrarpolitik gar nicht überprüft werden. Der Kanton St.Gallen investiert 5 Mio. Schweizer Franken in Massnahmen zur Absatzförderung, zur Strukturverbesserung oder zur Verbesserung der Landschaftsqualität, ohne zu wissen, ob diese staatlichen Geldern ihre Ziele erreichen. Ein effizienter und effektiver Einsatz von Steuergeldern sollte im Interesse aller sein, insbesondere auch im Interesse der bürgerlichen Parteien. Auch die Bauern selbst haben ein Interesse daran, dass die Fördergelder ihre Ziele erreichen. Dafür müssen aber Ziele und Messgrössen definiert werden. Darum stellen die Grünliberalen den Antrag, in der anstehenden Revision des Landwirtschaftsgesetzes diese Basis für eine Wirkungsanalyse zu schaffen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der Regierung zu Ziff. 4 der Aufträge mit 80:29 Stimmen bei 1 Enthaltung vor. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Dürr-Gams, Kommissionspräsidentin: Die vorberatende Kommission hat dem Antrag zu Ziff. 4 mit 11:4 Stimmen zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Ich glaube, insgesamt besteht auf der Regierungsbank eine hohe Akzeptanz für Ihre soeben geäusserten Anliegen und Aspekte. Ich möchte aber trotzdem das rote Blatt der Regierung ein bisschen näher ausführen. Ich habe versucht, aufzuzeigen, dass die Strategie des LZSGs angepasst wird. Diese Strategie kann sehr wohl die von Ihnen geäusserten Anliegen aufnehmen. Letztlich hat auch der Bund eine Forschungsanstalt, die sich ebenfalls auf den Weg gemacht hat und versucht, im Bereich der Landwirtschaft bzw. der Forschung entsprechende Erkenntnisse aufzunehmen und zu verbreiten. Ich glaube, einen weiteren bedeutenden Einfluss hat auch die Organisation Agridea, die als Kompetenzzentrum für den Wissens- und Erfahrungsaustausch in der Landwirtschaft tätig ist und vor allem Forschung und Praxis vernetzt. Diese Organisation bietet sehr viele Weiterbildungsveranstaltungen im Wissenssystem der Landwirtschaft an, nimmt auch verschiedenste Publikationen vor, hat aber auch entsprechende Software-Angebote für die Landwirtschaft im Angebot. Ich bin überzeugt, dass wir mit den bestehenden Strukturen und den bisherigen und künftigen Leistungsaufträgen diese Anliegen aufnehmen können. Hier möchte ich noch einen Aspekt auftun: Das VD hat mit dem LZSGeinen Leistungsauftrag, der zurzeit ausgelaufen ist, weil man diese Ergebnisse der Diskussion zum Bericht 40.20.02 «Perspektiven der St.Galler Landwirtschaft» abwarten wollte. Bei der Erneuerung werden wir natürlich auch diese Anliegen aufnehmen. Einen zusätzlichen Bericht – ich arbeite gerne, ich unterbreite Ihnen auch gerne Bericht, aber ich gebe zu, ich realisiere auch gerne, als nur Berichte zu schreiben. Ich denke, wir können diese Anliegen tatsächlich in der Überarbeitung der LZSG-Strategie aufnehmen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Wir Grünliberalen unterstützen die Argumentation Steiner-Kaufmann-Gommsiwald. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Steiner-Kaufmann-Gommiswald: legt Ihre Interessen als junge Bäuerin offen. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Der Auftrag zur Ziff. 4 ist dringend gutzuheissen. Wir haben es in den verschiedenen Eintretensvoten gehört, Perspektiven fehlen in diesem Perspektivenbericht. Es geht darum, dass wir noch Visionen nachgehen wollen. Dies soll keine Kritik an den bisherigen Bestrebungen des LZSGs oder des VDs sein. Mir geht es nur nochmals darum, auf einen blinden Fleck aufmerksam zu machen. Der Kanton muss nicht selber Projekte und Innovationen anstossen oder umsetzen. Es geht darum, Innovationen zu fördern, über den Tellerrand hinauszuschauen und auch Trends nachzugehen. Gerade im paralandwirtschaftlichen Bereich, wo z.B. soziale oder pädagogische Angebote in den Betrieben dazu zählen, gäbe es insbesondere für Frauen auf den Betrieben, also für unsere Bäuerinnen, spannende Ansätze und ein grosses Potenzial, das aktuell teils noch ungenutzt ist. Mir ist auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass wird das Verständnis zwischen Stadt und Land nicht vergessen dürfen. Und hier könnte der Ansatz von Urban Farming Spannendes bieten. In einem Innovationsbericht hätte die Regierung so nochmals die Möglichkeit darauf hinzuweisen und zu erklären, mit welchen Förderinstrumenten was möglich ist und vor allem auch, was für kreative Wege sie mit dem landwirtschaftlichen Umfeld gehen möchte. «St.Gallen kann es.» St.Gallen kann mehr als das, was es bereits tut und was im Bericht abgebildet ist. Als junge Bäuerin wünsche mir eine kantonale Landwirtschaftspolitik, die Raum für Innovationen sucht und diese auch aktiv begleitet. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Müller-Lichtensteig (im Namen der CVP-EVP-Fraktion) zu Ziff. 4 der Aufträge: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Der Kanton hat unlängst erkannt, wie wichtig der Bereich Innovation für die Weiterentwicklung und Positionierung des Kantons St.Gallen ist. Innovation ist ganz generell eine der wichtigsten Währungen der Schweiz. Im Oktober unterhalten wir uns deshalb über den Aufbau des Innovationsparks in St.Gallen, ein absolut unterstützungswürdiges Projekt. Nebst diesem grossen Leuchtturmprojekt braucht es weitere Bemühungen in verschiedenen Wirtschaftszweigen und Branchen, um die Innovation zu fördern. Die Landwirtschaft sowie die vor- und nachgelagerten Betriebe haben noch viel mehr Potenzial. Dieses Potenzial muss ausgeschöpft werden und dazu braucht es den Kanton. Es geht dabei insbesondere auch darum, bestehende Institutionen wie die Fachhochschulen, Universitäten, Fachstellen oder Regionalstellen zur Schaffung einer Innovationsplattform zu vernetzen. Mit Ihnen gemeinsam können neue Trends besser genutzt werden. Ebenfalls kann auf das Wissen von bestehenden Institutionen zurückgegriffen werden. So beschäftigt sich z.B. die Fachhochschule St.Gallen (OST) stark mit dem Thema Unternehmertum. Es stellt sich die Frage, wie dieses Wissen noch mehr in die Landwirtschaft einfliessen kann. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der SP-Fraktion bzw. der GRÜNE-Fraktion mit 67:42 Stimmen vor. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Dürr-Gams, Kommissionspräsidentin: Die vorberatende Kommission hat dem Antrag zu Ziff. 3 mit 12:3 Stimmen zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner: Die Regierung hat hier kein rotes Blatt verfasst, weil die Regierung überzeugt ist, dass wir mit den bestehenden Förderinstrumenten sozusagen die Absicht dieser Ziff. 3 sehr wohl umsetzen können. Ich möchte hier noch eine Klärung herbeiführen: Wenn Freund-Eichberg gesagt hat, man müsste dann die Regionen durch den Kanton und die Regierung abholen bzw. einbinden, dann möchte ich darauf hinweisen, dass es weder die Regierung noch die Kantonsverwaltung ist, die diese Projekte anstossen oder begleiten, sondern diese Projekte müssen durch die Betroffenen vor Ort in den Regionen, hier vermutlich im Toggenburg, angestossen werden. Wir unterstützen diese Projekte dann, wenn sie vorliegen, sehr gerne mit den uns bekannten Förderinstrumenten. Ich möchte hier noch einen kleinen Exkurs vornehmen: Dieses Thema hat mich tatsächlich auch im Nachgang zur vorberatenden Kommission beschäftigt und ich konnte letzten Freitag im Toggenburg die Möglichkeit nutzen, auch mit Landwirten zu diskutieren, die solche Alpmilch vor Ort produzieren. Ich habe sie bewusst auf die Verarbeitung zu Alpkäse angesprochen, und hier tut sich natürlich schon ein Problem auf: Diese Milch wird dann zwar im Sommer verkäst und ergibt einen höheren Ertrag. aber was machen Sie mit dieser Milch im Winter? Da können Sie nicht einfach zu einem Milchverarbeiter oder zu einer Milcheinkaufsorganisation gehen und sagen, ich habe noch ein paar 10'000 Liter Milch, die im Winter hergestellt wurden. Da wird dann die Antwort, wie mir die Landwirte bestätigt haben, sein, dass man diese selbst irgendwo verkäsern oder verarbeiten könne. Hier müssen wir uns bewusst sein, hier spielen die Marktkräfte, wie ich das im Eintretensvotum bereits ausgeführt habe. Wie gesagt, ich bin da sehr entspannt. Sie können bei der Ziff. 3 entscheiden, wie Sie möchten. Der Markt wird es regeln, die Förderinstrumente sind vorhanden. Wir bearbeiten entsprechende Gesuche sehr gerne. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Den Anträgen der SP-Fraktion und der GRÜNE-Fraktion ist zuzustimmen. Ich bin erstaunt, vier kantonseigene Biohöfe sollen Kommunismus / Sowjetunion sein und zusätzliche Fördermittel stossen nicht einmal mehr auf Widerspruch bei der FDP, der liberalen Fraktion. Die Grünliberalen teilen zwar die ideelle Stossrichtung dieser Ziffer, natürlich wollen wir die Alp- und Bergbetriebe erhalten. Die Produktion soll weiterhin möglich sein. Wir sind der Meinung, es gibt genügend Instrumente in diesem Bereich und daher sind wir für die Streichung von Ziff. 3. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Freund-Eichberg: (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Die Regierung hat hier kein rotes Blatt geschrieben und unterstützt dieses Anliegen. Mit diesem Auftrag will die vorberatende Kommission die Strukturen in den Berg- und Alpregionen mit ihren neuen Projekten begleiten. Die Strukturen in den Bergregionen sind sehr unterschiedlich. Wir müssen sie nicht vereinheitlichen. Wir wollen die bisherigen Strukturen stärken und daraus neue Formen anschieben. Es sind viele private Initiativen vorhanden, aber die Koordination und Zusammenarbeit mit staatlichen Projekten fehlt meistens – hier muss die Regierung ansetzen. Ein kleiner Diskurs: Mehrere Millionen Kilo Milch werden auf den St.Galler Alpen produziert, insgesamt rund 10'000 Milchkühe verbringen ihren Sommer auf einer Alp. Die Milchproduktion liegt bei schätzungsweise 6 bis 7 Millionen Kilo Milch. Rund 40 Prozent wird zu Alpkäse verarbeitet, der Rest geht an den industriellen Kanal. Der Erlös für diese wertvolle Milch wird gleichgestellt mit den Milcherträgen im Talgebiet und orientiert sich aufgrund der grossen Transportwege am billigsten Preis am Markt. Die Alpmilch ist ein hochwertiges Naturprodukt, mit welchem in den Regionen eine höhere Wertschöpfung erzielt werden könnte. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Milch vor Ort verarbeitet werden kann und die Absatzkanäle im höheren Preissegment geschaffen werden. In vielen Regionen sind keine Produktionsstätten für Alpkäse vorhanden oder allenfalls nur private Kleinkäsereien. Damit die Wertschöpfung mit der Alpmilch gesteigert werden kann, sind Projekte in jenen Regionen anzustossen, welche bis anhin keinen Alpkäse kannten. Neue Produktionsbetriebe haben eine Chance, wenn sie marktgerechter mit einer gewissen Grösse realisiert werden. Zur Realisierung von Projekten könnte die Regierung Strategien entwickeln und die weiteren Akteure einbinden. Nebst dem Bau von Produktionsstätten wäre es wichtig, dass Marken entstehen und geschaffen werden und die Regionen ins Boot geholt werden. Der Auftrag lässt sich sehr gut in den bisherigen Massnahmen, die die Regierung umsetzen will, einbinden. Die grüne Partei meint, dass sich nur die Branche darum kümmern muss. Das ist zwar nicht ganz falsch, aber wenn wir die heutigen Strukturen anschauen, ist es kaum möglich, in absehbarer Zeit Projekte zu realisieren, ohne die Koordination durch eine regionale Entwicklung oder andere Form, damit neue Produkte entstehen, denn es braucht nicht nur eine Branche, es braucht mehrere Branchen bis ein solches Projekt und dessen Wertschöpfung entstehen kann. Gschwend-Altstätten, stellen Sie sich vor, der Rheintaer Ribelmais wäre sang- und klanglos verschwunden. Nur dank der massiven Unterstützung mit Markenaufbau und –koordination, Oppliger-Frümsen kann das bestätigen, können wir jetzt Ribelmaisgerichte und Ribelchips essen und geniessen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Looser-Nesslau (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Es geht insbesondere darum, dass genau diese Perspektiven, die wir vermisst haben, aufgezeigt werden. Alp- und Bergwirtschaft sind sehr speziell und kommen nur in einigen Teilen des Kantons vor. Entsprechend kann dort die Wertschöpfungskette besser aufgezeigt werden. Es lohnt sich durchaus, das Thema der Ursprungsbezeichnung anzuschauen. Es gibt auch beim Kanton jemanden, der dafür sehr prädestiniert ist und unter uns sitzt. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Müller-Lichtensteig (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ich staune über die Neoliberalen Gähwiler-Buchs und Gschwend-Altstätten, die auf den Markt verweisen. Wir bitten Sie trotzdem, die Anträge der vorberatenden Kommission zu unterstützen. Es handelt sich zwar um ein spezifisches Problem, und ich gebe es zu, man kann es dem Bericht entnehmen, vor allem um ein Problem, das im Toggenburg besteht bezüglich der Alp- und Bergbetriebe. Es ist absolut im Interesse des Kantons und vor allem der ländlichen Regionen, dass hier die Wertschöpfung gesteigert werden kann. Denn wenn es sich nicht mehr auszahlt, die Alpen zu bewirtschaften, dann wird es langfristig auch nicht mehr möglich sein, diese Gebiete anständig zu pflegen. Der Kanton soll insbesondere die überbetriebliche Zusammenarbeit fördern, wie dies möglich ist, über verschiedene Förderkanäle und Mittel. Zwar gibt es diese Bemühungen bereits, das gebe ich zu, doch es ist wichtig, diesem Aspekt Nachdruck zu verleihen und das können wir über diesen Antrag. Eine persönliche Bemerkung kann ich mir nicht verkneifen: Gschwend-Altstätten mit seinen GRÜNEN hat sich offensichtlich auf die Fahne geschrieben, die Anträge des ländlichen Raums nicht mehr stark zu vertreten und das macht mich betroffen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Gschwend-Altstätten: Ziff. 3 der Aufträge. beantragt im Namen der GRÜNE-Fraktion, Ziff. 3 der Aufträge zu streichen. Der Auftrag und das Anliegen tönen sehr gut, aber nur auf den ersten Blick. Wie mein Vorredner schon ausgeführt hat, ist diese Förderung möglich und es gibt eine Reihe von guten Beispielen, bei denen das umgesetzt wurde. Ich erinnere noch an etwas anderes: Die Bauern selber sagen immer wieder, dass sie Unternehmer sein möchten. Und genau da muss man nicht eingreifen, weil das bereits funktioniert. Und wenn die Projekte weitergehen sollen, wenn Vermarktungsstrategien aufgebaut werden sollen usw., dann muss die Branche auch selber aktiv werden. Die Beispiele, die wir haben, die bringen das auch zum Ausdruck, es wird zum Teil viel Gutes gemacht, dies auch mit Erfolg. In diesem Sinne ist dieser Auftrag unnötig. Man fordert etwas, das eigentlich bereits funktioniert, das man vielleicht nicht immer nutzt, aber trotzdem existiert. Daher braucht es diesen Auftrag überhaupt nicht. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Gähwiler-Buchs: Ziff. 3 der Aufträge. beantragt im Namen der SP-Fraktion, Ziff. 3 zu streichen. Gemäss diesem Auftrag sollen Projekte gefördert werden, um die Wertschöpfung der Alpwirtschaftsprodukte zu erhöhen. Grundsätzlich ein sehr vertretbares Anliegen. Aber solche Förderung besteht bereits. Zahlreiche erfolgreiche Projekte zeigen, dass die existierenden Subventionen ausreichen – gute Ideen setzen sich im freien Markt auch durch. Unterstützung für solche Massnahmen wie sie im Auftrag Ziff. 3 beantragt werden, können bereits jetzt vom Bund beantragt werden. Bis zu 50 Prozent der Kosten können so zurückerstattet werden, genau für Aufwendungen, die hier angerechnet werden sollen. Wenn weitere Fördermittel gesprochen werden, bringt das wenig. In weitere Fördermittel zu investieren lohnt sich weder für die Produzenten noch für die Konsumenten. Wenn niemand ein Produkt kaufen will, dann hat nicht der Kanton dafür zu sorgen, dass die Kunden sich trotzdem dafür entscheiden. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag der SP-Fraktion bzw. der Regierung mit 59:48 Stimmen bei 1 Enthaltung vor. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Dürr-Gams, Kommissionspräsidentin: Die vorberatende Kommission hat dem Antrag zu Ziff. 2 mit 9:6 Stimmen zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Widmer-Mosnang: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Regierungsrat Tinner hat auf die raumwirksamen Tätigkeiten hingewiesen, davon ist der ökologische Ausgleich ein wichtiger Teil. Er hat auf die Gewässerräume verweisen, auch das ist ein Thema für sich, aber eigentlich sprechen wir hier von 8'000 ha Ausgleichsflächen in den landwirtschaftlichen Nutzflächen, die von unseren Bäuerinnen und Bauern bewirtschaftet werden. 8'000 ha sind sind rund 12 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Hier geht es einfach darum, dass die Qualität auf diesen 8'000 ha zu tief ist. Wir haben es von links nach recht gehört, die Biodiversitätsstrategie ist gescheitert. Es geht hier darum – und da haben wir wirklich das gleiche Anliegen – die Qualität zu verbessern. Dazu brauchen wir aber mehr Handlungsspielraum. Biodiversität kann nicht verordnet werden, Biodiversität kann auch nicht einfach mit Sanktionen und Kontrollen umgesetzt werden, sondern Biodiversität muss in den Köpfen wachsen. All jene Bäuerinnen und Bauern, aber auch Naturschutz- und private Organisationen, die solche Flächen bewirtschaften, müssen mitberücksichtigt und in die Bewirtschaftung miteinbezogen werden. Sie müssen ein Interesse haben, dass die Qualität steigt und das Interesse ist vorhanden, aber wir sind Moment immer noch zu fest an Vorgaben der Landwirtschaftspolitik aus Bundesbern gebunden. Der Kanton hat hier wirklich Spielraum, um mehr zu machen. Ich bitte Sie doch, das auch zu unterscheiden. Zur kritisierten Neophytenstrategie: Es geht nicht darum, die Neophytenstrategie zu überarbeiten, sondern es gilt, sie anzuwenden. Wenn jetzt hier gewisse Leute das Gefühl haben, das spiele keine Rolle, es funktioniere, dann lade ich Sie nächstes Jahr ein, ein Werk am Linthkanal, an dem der Kanton massgebend beteiligt ist, zu besuchen. Neophytenstrategie hin oder her, der Kanton hat zum Teil – ich sage das etwas despektierlich – Monokulturen an Neophyten herangezüchtet. Hier gilt es, zu handeln und dem gutformulierten Antrag der vorberatenden Kommission zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Vor rund drei Jahren hat das Volkswirtschaftsdepartement (VD) diese Vollzugshilfe «Praxistaugliche Regelung des ökologischen Ausgleichs bei raumwirksamen Tätigkeiten» erlassen. Diese Praxishilfe wurde in einem rund vierjährigen Prozess erarbeitet und funktioniert vor allem im Vollzug bei Abbau- und Deponieplanungsprojekten, bei Golfplätzen und bei Infrastrukturbauten gut. Schwierigkeiten gibt es hingegen im Zusammenhang mit Bodenverbesserungsprojekten. Deshalb habe ich vor rund drei, vier Wochen das Amt für Natur, Jagd und Fischerei beauftragt, die Vollzugshilfe anzupassen. Aktuell läuft derzeit ein breit abgestütztes Vernehmlassungsverfahren, wo vor allem auch involvierte Ämter, verschiedene Verbände und Organisationen miteinbezogen werden. Im Zuge der Revision wird auch ein Abgleich mit dem vorliegenden Bericht 40.20.02 «Perspektiven der St.Galler Landwirtschaft» angestrebt. Die Regierung hat denn Revisionsbedarf erkannt und die entsprechenden Massnahmen eingeleitet. Ich denke, aufgrund der Aufnahme dieser Tätigkeit zur Überarbeitung dieser Vollzugshilfe ist im Grundsatz ein zusätzlicher Bericht nicht mehr notwendig. Es ist auch festzustellen, das vor allem auch im Bereich Ausrichtung von landwirtschaftlichen Direktzahlungen im Gewässerraumbereich in der Zwischenzeit ebenfalls im Vollzug durch das Landwirtschaftsamt ein gangbarer Weg erarbeitet werden konnte. Ich bin überzeugt, dass wir mit diesen Massnahmen und Arbeiten den Anliegen der vorberatenden Kommission und zugleich den Sorgen und Nöten der Landwirte entgegengekommen sind. Ich bin gespannt auf eine sehr konstruktive Auseinandersetzung in der Revision dieser Vollzugshilfe. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Fürer-Rapperswil-Jona: Der Antrag der Regierung ist abzulehnen. Vielleicht ist Ihnen nicht bekannt, dass das erste Vernetzungsprojekt im Kanton St.Gallen bereits 18 Jahre alt ist. Wir in Bollingen haben damals dieses Projekt mit 50 Hektaren ins Leben gerufen. Viele Wiesen mit schönen Blumen waren da noch vorhanden. Wenn ich das Ganze jetzt betrachte, ist diese Qualität bei den Wiesen nicht mehr vorhanden. Es gibt nur noch Neophyten und die schönen Blumen und Schmetterlinge sind verschwunden. Es bleibt für mich offen, wer daran Schuld ist – auf alle Fälle nicht die Bauern. Es ist unbedingt nötig, dass dieser Art. 2 bestehen bleibt, denn mit den Neophyten und der Qualität muss von Kantonsseite her etwas gemacht werden. Es nützt nichts, wenn wir Bauern die Flächen ausscheiden, wenn man sie nicht dafür nutzen kann, dass die Blumen und Schmetterlinge bestehen bleiben. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Sennhauser-Wil: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ich spreche über den ersten Abschnitt: «Beim ökologischen Ausgleich geht es jedoch um die Wiedergutmachung von Schäden an der Natur, die durch Bauprojekte entstehen.» Ich denke, da gibt es eine Korrektur zu machen zur Definition des ökologischen Ausgleichs: Es geht beim ökologischen Ausgleich nicht um die Wiedergutmachung von Schäden an der Natur. Beim ökologischen Ausgleich geht es um einen Ausgleich zu intensiven Nutzung. Das Bundesamt für Umwelt geht auf diese häufige Verwechslung im Leitfaden «Umwelt» zur «Wiederherstellung und Ersatz im Natur- und Landschaftsschutz» ein (S. 19/20). Die Begriffe «Wiederherstellung», «Ersatz» und «ökologischer Ausgleich» werden oft uneinheitlich verwendet und geben immer wieder Anlass zu Unklarheiten. Mit der Wiederherstellung temporärer Eingriffe gleicher Art, mit gleicher Funktion und in gleichem Umfang vor Ort werden diese behoben. Mit dem Ersatz werden die Verluste in gleicher Art, mit gleicher Funktion und in gleichem Umfang an einem anderen Ort oder in anderer, angemessener Weise gemacht. Der Ersatz soll die ökologische Gesamtbilanz in einem regionalen Rahmen wiederherstellen. Mit dem ökologischen Ausgleich sollen die Auswirkungen intensiver Nutzung innerhalb und ausserhalb von Siedlungen unabhängig von einem konkreten technischen Vorhaben kompensiert werden. In diesem Sinn kann ich den Streichungsantrag der Regierung nicht nachvollziehen und lehne ihn deshalb ab, da er offensichtlich falsch verstanden wurde. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Haefele-Wittenbach (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Es ist die Meinung der vorberatenden Kommission, dass die Methode Qualität auf die nationalen Biodiversitätsfördermassnahmen der Agrarpolitik abgestimmt wird. Im Bericht 40.20.02 «Perspektiven der St.Galler Landwirtschaft» kritisiert die Regierung, dass der Anteil an Flächen mit hoher ökologischer Qualität im Talgebiet nur 2,8 Prozent beträgt (S. 19). Solche Flächen, in der nationalen Agrarpolitik Q2-Flächen genannt, müssen gefördert werden. Es bringt der Biodiversität viel mehr, wenn die ökologische Qualität der Flächen erhöht wird, als wenn zusätzliche Flächen als Biodiversitätsförderflächen (BFF) ausgeschieden werden. Die Regierung kommt im Bericht 40.20.02 «Perspektiven der St.Galler Landwirtschaft» auf S. 20 auch zu diesem Schluss. Ziel war im Talgebiet 10 Prozent. Dies ist zwar mittlerweile erreicht, die Biodiversitätsförderflächen nehmen laufend zu, deren ökologische Qualität ist vielerorts jedoch noch tief. Daher die Forderung, dass die Methode Qualität mit der Biodiversitätsförderung der nationalen Agrarpolitik abgestimmt werden muss. Dies mit dem Ziel, die ökologische Qualität zu steigern und die vorgegebenen Umweltziele «Landwirtschaft» zu erreichen. Weshalb verhindert die Regierung mit ihrem Streichungsantrag die Förderung der ökologischen Qualität? Da im Bericht bei den aufgeführten Massnahmen die Qualitätsförderung nicht aufgeführt wird, will die vorberatende Kommission mit diesem Auftrag Nägel mit Köpfen machen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Looser-Nesslau (im Namen einer Minderheit der FDP-Fraktion): Auch wir wollen Qualität Nachdruck verleihen, weil die Auswirkungen der Landwirt direkt zu spüren bekommt. Es wurden bereits Ausführungen gemacht. Verschiedene Höhenlagen erfordern auch verschiedene Abhandlungen der einzelnen Themen und die Selbstverantwortung und Zielerreichung sind dazu unseres Erachtens die richtigen Ansätze. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Die Grünliberalen sind ebenfalls für Streichung von Ziff. 2. Für uns zählt Qualität und Quantität, es ist kein entweder oder. Es braucht beides. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Müller-Lichtensteig (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Es geht darum, dem Thema «Flächenqualität vor Flächenquantität» Nachdruck zu verleihen. Es bringt der Natur nicht viel, wenn einfach möglichst viel Flächen ausgeschieden werden, aber dann die Qualität nicht stimmt. Nicht umsonst wird auf Bundesebene über die Schnittzeitpunkte, die auch einen Beitrag zur Biodiversität leisten sollen, gestritten, weil es sich einfach zeigt, dass die Auswirkungen oder die Wirkungen nicht dem entsprechen, was man erhofft. Man muss auf die Qualität setzen. Ebenso bitten wir darum, die Neophytenstrategie zu überarbeiten bzw. hier im Rahmen des Zwischenberichts 2021 aufzuzeigen, wie sich die Situation entwickelt hat und wie man die Strategie eventuell noch anpassen muss. Eine Präzisierung muss man hier zu den invasiven Neophyten anbringen. Es gibt erwünschte und unerwünschte invasive Pflanzen. Da muss man sich ebenfalls Gedanken machen, welche man noch bekämpfen soll und wo man die Sache auch der Natur überlassen kann. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Die Argumentation, wie hier aufgeführt, ist nachvollziehbar und auch genauer als der grösste Teil der Botschaft, den wir miteinander bereits betrachtet haben. Ganz deutlich muss man auch sagen, dass die Neophytenstrategie ein Bestandteil dieses Antrages ist, zeigt, dass das Fuder überladen wurde. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso das eingeschlossen ist und es zeigt vielleicht auch ein bisschen die Einseitigkeit der vorberatenden Kommission, die von den Mitgliedern sehr einseitig besetzt war. Sie scheinen etwas übermütig etwas aufgenommen zu haben, das hier nichts verloren hat. Entscheidend in der Argumentation des roten Blattes ist ein Satz, nämlich dass man den Spielraum zugunsten des ökologischen Ausgleichs ausnutzen muss. Das macht es uns auch sehr leicht, dieses rote Blatt zu unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Gähwiler-Buchs: Ziff. 2 der Aufträge. beantragt im Namen der SP-Fraktion, Ziff. 2 der Aufträge zu streichen. Mit diesem Auftrag verschlimmern Sie die ganze Bilanz dieses Berichts, von dem wir ohnehin schon nicht sehr begeistert sind. In diesem Bericht mangelt es trotz des Titels an Perspektiven, wie die Landwirtschaft für Anforderungen der Zukunft fit gemacht werden könnte und auf das Bedürfnis eines grossen Teils der Konsumenten eingehen soll. Mit solch rückwärtsgewandten Anträgen erreichen Sie das Gegenteil. Auf den ersten Blick scheint der Auftrag richtige und wichtige Punkte anzusprechen. Die Stichworte Biodiversität und Ökologie sind im Trend. Aber im Gegenteil, wir weisen in unserer Begründung zum Streichungsauftrag darauf hin: Dieser Auftrag zielt darauf ab, Biodiversitätsflächen und Flächen des ökologischen Ausgleichs zu reduzieren mit dem Verweis auf die Qualität bestehender Flächen. Dies widerspricht den Anforderungen an solche Ausgleichsflächen und ist ganz und gar nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Damit ich nicht falsch verstanden werde: Die Qualität solcher Flächen ist enorm wichtig, aber die Quantität ist ebenso wichtig. Ohne die nötige Vernetzung dieser ökologisch extrem zentralen Flächen, verlieren diese an Nutzen für Biodiversität. Die Ausführungen der Regierung auf dem roten Blatt zeigen es: Dieser Auftrag an die Regierung ist nicht nötig. Ich gehe davon aus, dass sich die Regierung diesbezüglich ebenfalls noch dazu äussern wird. Und was die Neophytenstrategie in diesem Auftrag verloren hat, bleibt mir ein Rätsel. Natürlich ist die Ausbreitung von unerwünschten invasiven Pflanzen zu verhindern. Darum auch die Bezeichnung «unerwünscht». Aber wieso eine Strategie aus dem Jahr 2018 überarbeitet werden soll, wenn im Jahr 2021 – nach der ersten Etappe – ohnehin eine Zwischenevaluation ansteht? Man wird das Gefühl nicht los, dass hier ein Hintertürchen geöffnet werden soll, um die Neophytenstrategie zu torpedieren und lästige Arbeit loswerden zu können. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat lehnt den Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil zu Ziff. 1bis der Aufträge mit 74:35 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat zieht den Antrag der vorberatenden Kommission dem Antrag Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil zu Ziff. 1 der Aufträge mit 77:31 Stimmen bei 1 Enthaltung vor. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Dürr-Gams, Kommissionspräsidentin: Die vorberatende Kommission hat dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 1 mit 14:0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Der Antrag von Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen. In der vorberatenden Kommission habe ich ausgeführt, dass das Sicherheits- und Justizdepartement (SJD) des Kantons, welches zuständig für den Gutsbetrieb in Saxerriet ist, bereit ist, auch hier Überlegungen anzustellen, diesen bis anhin konventionell geführten Betrieb auf Bio umzustellen. Eigentlich haben Sie hier bereits eine Zusicherung der Regierung, dass hier ein möglicher Umbau stattfinden kann und soll. Entscheidend ist jedoch, dass wird auf dem Gutsbetrieb des LZSG sehr wohl Bio-Bauern, konventionelle Landwirte, aber z.B. auch Rebbauern ausbilden können, nebst allen anderen Kursen, die dort angeboten werden. Somit müssen wir diese Vielfalt auch im LZSG erhalten. Ich habe in der Kommission auch ausgeführt, dass wir derzeit daran sind, auch die künftige Strategie des LZSGs zu überarbeiten und somit natürlich Überlegungen, die sich nun aufgrund der Diskussion hier im Kantonsrat abbilden, in die Strategieüberarbeitung mitnehmen. Natürlich gehört auch in diese Strategieüberarbeitung z.B. die Überlegung mit rein, ob wir inskünftig gewisse Ausbildungsmodule mit Hilfsmitteln, die wir für bestimmte Ausbildungsmodule zur Verfügung stellen müssen, selber anbieten oder ob es ausgelagert wird. Das sind alles Fragen, die im Detail in dieser Strategie abgebildet werden. Wir haben deshalb auch gesagt, dass wir diese Strategie interdepartemental aufgleisen werden. Und wenn diese interdepartemental aufgegleist wird, kann ich Ihnen auch versichern, dass auch die Regierung letztlich den Projektbeschrieb verabschieden wird und auch die Stossrichtung des Projektes massgebend beeinflusst. Ich glaube, die Stossrichtung ist klar, dass auch der Gutsbetrieb Saxerriet inskünftig nach ökologischen Grundsätzen. bewirtschaftet wird, aber diese klare Vorgabe würde auch den Ausbildungszwecken des LZSG entgegenstehen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Müller-Lichtensteig: Der Antrag von Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen. Ich bin überzeugt, dass mit diesem Antrag übers Ziel hinausgeschossen wird. Das Ziel, dass mehr Bio-Bauen ausgebildet werden, das Ziel, dass ökologischer bewirtschaftet wird, das Ziel, dass dieses Thema wirklich vorwärts getrieben wird, das kann ich verstehen. Ich kann auch verstehen, dass die GLP, SP- und GRÜNE-Fraktion solche Anträge unterstützen. Aber hier schiessen Sie übers Ziel hinaus, denn Sie schwächen das LZSG. In Salez werden Bauern möglichst breit ausgebildet, es sollen nicht nur Bio-Bauern ausgebildet werden. Sie schwächen Salez und ich kann Ihnen nur eines empfehlen: Diesen Antrag zurückzuziehen. Es sind hehre Ziele, die Sie damit verfolgen, dass der Kanton als Vorbild vorangeht, aber Sie schwächen einzig Salez und gefährden den Ausbildungsbetrieb. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Sennhauser-Wil: legt seine Interessen offen als Biobauer und Demeter-Bauer sowie Co-Präsident der St.Galler Biobauern offen. Der Antrag von Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen. Ich denke, hier wird zum Teil einiges verwechselt oder man weiss nicht genau, um was es geht. Die Ausbildung und die Betriebe sind zwei Paar Schuh. Der Antrag der GLP schmeichelt uns Bio-Bauern, aber es schiesst über die Realität hinaus. Der Bio-Gedanke muss wachsen und soll nicht aufgezwungen werden. Die Betriebe in Salez werden von guten Betriebsleitern geführt, und wenn man da einfach sagt, sie müssen z.B. im nächsten Jahr umstellen, dann muss dieser selber bereit dafür sein. Wir Bio-Bauern stellen auch aus Überzeugung um. Das sind Menschen, die machen eine gute Arbeit und wenn man diese zwingt, einfach umzustellen, dann ist das keine gute Idee. Zum LZSG haben wir ein sehr gutes Verhältnis und stehen in ständigem Austausch. Ich kann Ihnen versichern, unsere Weiterbildungsstätten fördern schon längst eine ressourcenschonende Wirtschaftsweise. Wir setzen uns als Bio-Organisation für einen Austausch aller Produktionsrichtungen in der Ausbildung ein, denn wenn man sich kennt, dann respektiert man sich. Über 80 Prozent der Lernenden stammen von Nicht-Bio-Betrieben oder lassen sich auf konventionellen Betrieben ausbilden. Mit diesem Antrag wird das LZSG den Lehrauftrag und die von der Berufsbildung geforderte Unterstützung durch den Gutsbetrieb nicht ausreichend erfüllen können. Der Vorschlag der vorberatenden Kommission auf eine ergebnisoffene Vorgehensweise ist der richtige Weg. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Bisig-Rapperswil-Jona zu Widmer-Mosnang: Ich lege meine Interessenbindungen sehr gerne offen: Ich bin Bauernsohn und arbeite bei der Biosuisse in der Geschäftsstelle für biologisch produzierende Bäuerinnen und Bauern – das ist bekannt und daher auch keine Neuigkeit. Zu Ihren Argumenten: Es geht wirklich nicht um die Ausbildung der Landwirte, das wollen wir nicht vorschreiben. Es geht auch nicht auch um den Gesamtmarkt. Diese vier Höfe werden den Markt nicht mit Bioprodukten überschwemmen. Also bleiben wir doch bei der Sache, es geht nur um die Verantwortung des Kantons, seine eigenen Betrieben nachhaltig zu bewirtschaften und um nichts mehr. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Widmer-Mosnang: legt seine Interessen als Geschäftsführer des kantonalen Bauernverbandes offen. Ich bin eigentlich tagtäglich von den Erwartungen sämtlicher Anspruchsgruppen konfrontiert. Ich bin mit Zielkonflikten konfrontiert. Ich spüre tagtäglich Druck von irgendeiner Seite und ich bin mir auch bewusst, und das erleben wir alle, dass wir seit längerer Zeit in der Landwirtschaft lauter Prügelmädchen und -knaben haben. Es ist Trend in der Gesellschaft, dass man im Moment über die Landwirtschaft herzieht. Mit Bezug auf Biodiversität und Artenvielfalt kritisiert man den Pflanzenschutzmitteleinsatz, man kritisiert das Ausbringen von Hofdünger. Der Druck ist massiv. Ich nehme für mich in Anspruch, dass ich die Situation einigermassen kenne. Ich erlaube mir trotzdem einige Dinge zu Ziff. 1 zu sagen. Betreffend der Interessenbindung möchte ich Bisig-Rapperswil-Jona bitten, hier noch anzumerken, was er für eine berufliche Position hat und wo er tätig ist. Das schafft dann relativ rasch auch Klarheit und Verständnis, wieso und in welche Richtung man argumentiert. Der Wunsch oder die Forderung nach mehr Biodiversität und vor allem nach mehr Biobetrieben in unserem Kanton ist berechtigt. Aber bitte, machen wir hier im Kanton keine Planwirtschaft. Wir kennen die Planwirtschaft aus der Sowjetunion, wir hatten auch in der Schweizer Landwirtschaft eine Planwirtschaft bis in Jahr 1990 – das hat nicht funktioniert. Der Markt regelt, wie viele Biobetriebe wir haben sollten und haben dürfen. Wir haben jetzt schon die Situation, dass wir Biobetriebe haben, die Milch, Fleisch und Gemüse, Ackerbauprodukte produzieren und diese nicht absetzen können, weil die Nachfrage fehlt. Diese Produkte, die teuer sind und mit sehr viel Aufwand produziert werden, werden deklassiert. Bitte, lassen wir den Markt spielen. Die Bauern machen schon mit. Und wenn ich jetzt von Gschwend-Altstätten gehört habe, die Landwirtschaft müsse sich bewegen, dann hat er die letzten 40 Jahren geschlafen. Er hat nicht gemerkt, was sich in der Landwirtschaft bewegt hat. Es sind heute nur noch die Hälfte der Betriebe, die Kühe melken. Es gibt eine enorme Veränderung, viele Betriebe mit Kulturpflanzen, Beerenobst usw. Die Bauern diversifizieren sich und sie richten sich dem Markt aus. Ich gehe davon aus, dass alle, die hier Bio und die Biodiversitätsförderung schön reden, auch Bio kaufen – ich glaube das auch, vor allem auf der linken Ratsseite wird dem sicher nachgelebt. Nur so können wir die Produktion beeinflussen. Zur Umstellung der vier Betriebe auf Bio: Das ist eine Forderung, aber seien wir doch ehrlich, wir haben in Salez ein Ausbildungszentrum für die Landwirtschaft. In diesem Zentrum werden die Lehrlinge aus den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, St.Gallen und Lichtenstein in einem Lehrbetriebsverbund zusammengenommen. Wir haben 300 Lehrverhältnisse. Wir müssen diesen Leuten doch eine Ausbildungsstätte bieten, wo sie eine umfassende Ausbildung geniessen können. Wir können doch jetzt nicht einfach eine Bio-Ausbildung vorschlagen für etwas, das 80 Prozent der Bauern noch nicht benötigen. Wir werden in wenigen Jahren 25 bis 30 Prozent Bio-Betriebe haben, davon bin ich überzeugt. Die Landwirte machen mit, aber bitte machen wir hier nicht so spezielle und komische Vorgaben. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Bisig-Rapperswil-Jona: Ich freue mich, dass bei der FPD- und SP-Fraktion bereits ein Umdenken stattgefunden hat und sie uns bereits als Fraktion bezeichnen, das macht doch Hoffnung für die Zukunft. Zu Looser-Nesslau: Es geht nicht darum, alle Landwirte nur noch in Bio auszubilden. Es geht darum, den Standard zu definieren. Heute sind die konventionellen Höfe der Standard und warum? Es gibt keinen Grund, warum der Kanton seine landwirtschaftlichen Betriebe nur konventionell führt. Gerade so gut oder eben besser wäre, er würde sie in Bio führen. Die jungen Landwirte und Landwirtinnen können immer noch auswählen, ob sie ihre Lehre z.B. auf konventionellen Höfen machen wollen, wenn sie das möchten, aber das Landwirtschaftliche Zentrum könnte sich so Kompetenzen im Biolandbau aneignen und diese auch an eine weitere Generation weitergeben, selbst wenn sich diese Landwirte und Landwirtinnen für eine konventionelle Bewirtschaftung entscheiden. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Freund-Eichberg (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Der Antrag von Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen. Wie eingangs erwähnt unterstützen wir alle Ziffern der vorberatenden Kommission vollumfänglich. Der Antrag der GLP wurde natürlich sehr eingeengt. Der Vorschlag der vorberatenden Kommission lässt das Ergebnis offen. Sie lädt die Regierung ein, zu überprüfen oder zu klären, wie es mit den kantonalen Landwirtschaftsbetrieben weitergehen soll. Das heisst, die neue Agrarpolitik sowie die Digitalisierung werden massgebend sein sowie das Klima, Umwelt und ressourcenschonende Lebensmittelproduktion. Darum müssen wir das offen lassen und nicht jetzt schon sagen, wir wollen nur bei diesen Betrieben Bio-Produkte, denn dann engen wir die Regierung wirklich ein und sie hat keine Chance mehr, etwas anderes zu denken. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Dem Antrag von Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelit Häller-Jonschwil ist zuzustimmen. Ich habe den Eindruck, mein Vorredner der FDP-Fraktion hat den Antrag nicht richtig verstanden. Es geht nicht um eine Umstellung sämtlicher Betriebe, sondern es geht um vier Betriebe und nichts mehr. Es geht um vier Betriebe, bei denen wir nicht irgendjemandem etwas vorschreiben, sondern bei denen wir es als Kanton selber in der Hand haben zu machen, was wir wollen. Bei diesem Antrag finde ich es ganz wichtig, dass man an unsere Vorbildfunktion denkt und diese wahrnimmt, und das ist gerade dann sinnvoll, wenn es um Ausbildung geht. Das haben wir an einem dieser vier Standorte ganz ausgeprägt. Ich weiss, dass am Landwirtschaftlichen Zentrum Salez schon einiges unternommen wird. Es gibt Weiterbildungen auch in der Ausbildung selber, aber wenn wir hier einen klaren Schwerpunkt setzen, motiviert das die jungen Landwirte und die angehenden Landwirte, in diese Richtung vermehrten aktiv zu werden. Sie haben dann immer noch selber in der Hand, was sie dann auf ihrem Betrieb machen. Aber eine ökologisch ausgerichtete Landwirtschaft ist letztendlich gerade in der Schweiz ein Ausweg aus der Sackgasse, in der sich die aktuelle Landwirtschaft heute befindet. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Looser-Nesslau (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Der Antrag von Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil ist abzulehnen. Der Antrag der GLP ist aus unserer Sicht abzulehnen. Bio kann nicht staatlich vorgeschrieben werden. Man stelle sich vor, heute ist der Bio-Anteil rund 15 Prozent. Nun soll die Ausbildung aller Landwirte, auch der restlichen 85 Prozent, auf Bio umgestellt werden. Die Folge davon wäre, dass in Salez nur noch eine kleine Anzahl an Bio-Landwirten ausgebildet würde. Heute schon wird der Bio-Lehrgang seit Jahren angeboten und auch genutzt. Der Rest würde seine Ausbildung anderorts machen, das wird wohl nicht das Ziel sein. Ich habe durchwegs Sympathien für Bioprodukte. Schauen Sie in ihren eigenen Kühlschrank, ob wirklich nur Bio drin ist. Der Markt wird und muss dies selber regeln. Nur dem Umstand geschuldet, dass die Landwirte nur noch auf Bio ausgebildet werden, genügt wohl nicht, dass nur noch Bio gegessen wird. Zudem ist der kantonale Betrieb Bitzi in Mosnang bereits ein Bio-Betrieb und funktioniert heute schon einwandfrei. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Gähwiler-Buchs (im Namen der SP-Fraktion): In Ziff. 1 werden wichtige Punkte angesprochen, die für die Zukunft der Landwirtschaft richtungsweisend sein werden. Dem Antrag der GLP wird die SP-Fraktion gerne zustimmen. Damit werden nämlich wichtige Anliegen in diesen Auftrag aufgenommen. Dem Kanton und damit auch den kantonseigenen Betrieben bietet sich eine gute Gelegenheit, sich ergebnisoffen für die nächsten Versuche der Landwirtschaft der Zukunft anzunähern. Gerade die kantonseigenen Betriebe sollten dabei nicht von betriebswirtschaftlichem Druck belastet sein. Hier gilt es, sich den Herausforderungen zu stellen und nicht gewinnorientiert wirtschaften zu müssen. Die betriebswirtschaftliche Gewichtung sollte nicht im Vordergrund stehen. Natürlich ist die biologische Landwirtschaft nicht die Antwort auf alle Fragen nach der Zukunft der Landwirtschaft. Es zeigt sich aber, dass die Konsumenten solche Produkte kaufen, und dass die Biolandwirtschaft nachhaltiger als die konventionelle ist. Die kantonseigenen Betriebe sollten mit gutem Beispiel voran gehen und sich an der Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung orientieren. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Bisig-Rapperswil-Jona: Aufträge Ziff. 1 und Ziff. 1bis (neu). beantragt im Namen von Bisig-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil in Ziff. 1 Abs. 1 der Aufträge den Satzteil «, die betriebswirtschaftlichen Aspekte zu gewichten und die Varianten mit der eigenen Bewirtschaftung nach ökologischem Leistungsnachweis (ÖLN) oder Bio ergebnisoffen anzugehen» zu streichen und eine neue Ziff. 1bis der Aufträge mit folgendem Wortlaut: «die kantonseigenen Landwirtschaftsbetriebe bis zum Jahr 2024 auf die biologische Produktionsform umzustellen.» Im Gegensatz zur vorberatenden Kommission möchten die Grünliberalen die biologische Bewirtschaftung für alle kantonseigenen Höfe festschreiben. Der Kanton St.Gallen hat vier landwirtschaftliche Betriebe. Die zwei Kleineren sind bereits auf Bio umgestellt, die beiden grösseren wirtschaften immer noch konventionell. Die biologische Produktionsform ist nachweislich die Nachhaltigste, da gibt uns sicher auch Bauernpräsident und CVP-Nationalrat Markus Ritter Recht. Der Kanton St.Gallen hat eine Vorbildfunktion und darum sollte auch das Landwirtschaftliche Zentrum Salez (LZSG) sowie die Strafanstalt Saxerriet auf Bio umgestellt werden. Der Vorteil der Umstellung des landwirtschaftlichen Zentrums liegt darin, Kompetenzen im Biolandbau anzueignen und diese der nächsten Generation von Landwirtinnen und Landwirten weiterzugeben und näherzubringen. Bildungs- und Beratungsaufträge des landwirtschaftlichen Zentrums im Zusammenhang mit der konventionellen Bewirtschaftung können immer noch durch Leistungsaufträge mit Drittbetrieben abgedeckt werden. Noch ein Kommentar zur Eintretensdebatte: Es geht uns nicht darum, für alle Betriebe im Kanton St.Gallen Bio vorzuschreiben. Es geht uns wirklich nur um die Kantonseigne, hier haben Staat und Kanton eine Vorbildfunktion. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Müller-Lichtensteig (im Namen der CVP-EVP-Fraktion) zu Ziff. 1: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Vorliegend ist es wichtig, dass sich auch der Kanton als Eigentümer über die künftige Ausrichtung der eigenen Landwirtschaftsbetriebe Gedanken macht, so wie dies jeder und jede Private auch macht. Was ist die Rolle des eigenen Betriebs? Wie kann man die Ziele der kantonalen Landwirtschaftspolitik am besten umsetzen? Welche Akzente werden gesetzt usw.? Dabei ist der Fokus auf die kommenden Herausforderungen notwendig. Es sind dies vor allem die neue Agrarpolitik des Bundes, die Digitalisierung sowie die Themen Klima und Umwelt. Wir erwarten auch hier von der Regierung Mut in der Weiterentwicklung und kein Festhalten am Status Quo. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner: Hier vertritt die Regierung sehr wohl die Meinung, dass Überlegungen, den Bio-Landbau zu verstärken, sehr wohl zu begrüssen sind. Aber wir müssen auch feststellen, der Markt muss diese Produkte auch absorbieren. Wenn wir hier einseitig Fördermassnahmen forcieren würden, könnte es dann allenfalls auch zu negativen Marktentwicklungen kommen. Das heisst aber nicht, dass wir uns gegen diese Entwicklung sträuben, aber schlussendlich können wir als Konsumentinnen und Konsumenten entscheiden, ob wir diese naturnah produzierten Produkte auch kaufen und verzehren. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil: Mein Vorredner hat mir die Frage eigentlich vorweg genommen. Es würde uns schon interessieren, was Regierungsrat Tinner darüber denkt, dass im Bericht, der sich «Perspektiven» nennt, kaum Massnahmen zur Förderung einer umweltgerechten und gesunden Produktion enthalten sind. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Sulzer-Wil zu Abschnitt 5.2.1 Bst. g und Abschnitt 6: Im Juni 2019 hat der Rat das Postulat 43.19.11 «St.Galler Bio-Offensive» verabschiedet. Die Regierung wurde eingeladen unter anderem Erfolgsfaktoren wie Marktpotenziale der Bio-Landwirtschaft aufzuzeigen, allfällige Fördermassnahmen, Gesetzesanpassungen und Budgetpositionen vorzuschlagen. Dieser Auftrag ist unseres Erachtens mit dieser Botschaft klar nicht erfüllt. Es wird aufgezeigt, wie die Entwicklung der Biobetriebe bis ins Jahr 2017 aussieht. In Kapitel 6 wird ausgeführt, dass ab dem Jahr 2022 die Beratungsangebote und das Versuchswesen des Biolandbaus in kleinem Umfang ausgebaut werden sollen. Aber das ist keine Offensive, das ist nicht einmal eine Idee. Wir bedauern sehr, dass anscheinend die Förderung des Bio-Landbaus bei der Regierung kein Thema ist. Wir erachten das 43.19.11 «St.Galler Bio-Offensive» als klar nicht erfüllt. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat: Viele Dank für Ihren Hinweis, Gschwend-Altstätten. Ich glaube, wir nehmen das Anliegen dieser Biodiversitätsüberlegung sehr ernst, auch in allen Querschnittsbereichen. Wir haben im Bericht ausgeführt, dass wir für den Vollzug auch zusätzliches Personal benötigen. Es wird Ihnen dann im Rahmen des AFP auch freigestellt, diese zusätzlichen personellen Ressourcen, allenfalls dann auch unter Berücksichtigung anderer Anliegen des Vollzugs, zu sprechen oder allenfalls darauf zu verzichten. Wir haben im Rahmen der Budgetierung für das folgende Jahr versucht, uns auf das Minimum der Stellenressourcen zu beschränken, auch ganz im Sinne der knappen budgetären Mittel, die uns ab nächstem Jahr zur Verfügung stehen. Ich bin jetzt schon froh, und da mache ich eine Werbebotschaft für die Budgetdebatte 2021, geben Sie uns dann wenigsten die 1,5 Stellen, die wir beantragt haben oder sprechen Sie uns die notwendigen Personalkredite zu. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Gschwend-Altstätten: Mit Verlaub, das ist jetzt wirklich keine angemessene Antwort. Die Frage war deutlich und Sie müssten nur sagen, ob man das im Grundsatz anschaut oder wieso ist man nicht in der Lage, die Grundsätze, die man einmal gesetzt hat, umzusetzen. Will man nicht? Fehlen Ihnen die Leute? Aber dazu sollten Sie doch in der Lage sein, hier in diesem Saal eine vernünftige Antwort zu erteilen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Bisig-Rapperswil-Jona: Im Fazit zu den kantonalen Fördermassnahmen kommt die Regierungs zum Schluss, dass es Probleme gibt im Vollzug von ökologisch ausgerichteten Massnahmen. Mich würde interessieren, warum? Warum kommt es zu diesen Vollzugsproblemen, und wie möchte die Regierung diese Situation verbessern? | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner: Im Bereich der Tiefbauten, das sind Massnahmen, wo nebst dem Ursprungsziel, eine Tiefbaumassnahme zu vollziehen, natürlich im Rahmen der Bewilligungsverfahren auch die ökologischen Aspekte mitspielen, damit es keine negativen Konsequenzen für unsere Umwelt hat – das ist der Grundsatz. Auch hier gilt wie im Hoch- und Tiefbau, diese Massnahmen werden einerseits durch das Meliorationsamt – das ist eine Abteilung des Landwirtschaftsamtes – beurteilt. Sie haben es gehört, wir haben eine Biodiversitätsstrategie, wir haben auch andere Strategien, die derzeit in Erarbeitung sind. Diese können wir aber nur im abstrakten Sinne anwenden. Wir können letztlich im konkreten Fall nicht sagen, dass sie hier vermutlich im Grundsatz gegen eine weitere Strategieverstossen. Letztlich muss auch hier eine Interessenabwägung vorgenommen werden. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil: Eine Anschlussfrage: Im Rahmen der Biodiversitäts-Konvention hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, biodiversitätsschädigende Submissionen bis ins Jahr 2020 abzuschaffen. Wie verhindert der Kanton bei Strukturverbesserungsmassnahmen im Tiefbau einen negativen Einfluss auf die Biodiversität bzw. wie stärkt die Regierung die so genannte ökologische Infrastruktur, die der Bund im Jahr 2012 in der Biodiversitätsstrategie beschlossen hat? | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner: Hier kann ich wiederum denn Schluss zur Antwort auf die Frage von Cavelti Häller-Jonschwil machen. Das ist letztlich eine Strategie, die wir auch im Rahmen der landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaft klären müssen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Bisig-Rapperswil-Jona zu 3.4 «Fazit zu den kantonalen Fördermassnahmen»: Uns würde interessieren, wie kann der Kanton ausschliessen, dass Investitionshilfen im Hochbau kontraproduktive Fehlanreize setzen und damit den erwünschten Strukturwandel erschweren? | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat zu Cavelti Häller-Jonschwil: Ja, es ist eine Feststellung, ich kann diese auch nicht weiter kommentieren, da müssen Sie eigentlich die Landwirtschaft fragen. Ich stelle fest, und deshalb habe ich bewusst in meinen Ausführungen zum Eintreten auch die landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft aufgeführt, und hier stelle ich sehr wohl als Präsident dieser Kreditgenossenschaft fest, dass wir vor allem in den Berggebieten weiterhin sehr viele kleinere Betriebe auch finanzieller Art mit Investitionskrediten unterstützen. Ob das letztlich zu einer eher verhaltenen Strukturanpassung führt, muss ich offenlassen. Wir werden diese Überlegungen im Rahmen einer Strategiediskussion im nächsten Jahr sicher auch im Vorstand der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) führen. Ich glaube, wir haben hier sehr wohl auch Widersprüche. Einerseits wurde der Markt erwähnt, und da müssen Sie zwangsläufig grössere Betriebe haben, auf der anderen Seite gibt es natürlich durchaus ökologische Interessen, die vielleicht dann eher wieder für kleinere Betriebe sprechen. Hier muss man die Balance finden zwischen Ökologie und Wirtschaftlichkeit. Wir haben es gehört, das sind tatsächlich ungleiche Gleichungen, die wird so nicht auflösen können. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Cavelti Häller-Jonschwil zu 2.7 «Stärken und Schwächen»: Auch hier drängt sich uns eine Frage auf: Sie beschreiben sehr schön die Schwächen und beschreiben, dass wir sehr klein strukturierte Betriebe haben, dass wir aber gleichzeitig eine fehlende Bereitschaft zu Kooperationen feststellen. Sie beschreiben mangelndes Unternehmertum und zu einseitige Ausrichtung der Betriebe auf die Produktion. Warum ist der Strukturwandel im Kanton St.Gallen so unterdurchschnittlich? | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner zu Bisig-Rapperswil-Jona: Das hängt natürlich damit zusammen, dass wir im Kanton St.Gallen Anpassungen im Gebäudepark aufgrund geänderter Tierhaltervorschriften vornehmen – das ist eine logische Konsequenz. Zugleich natürlich auch die Lagermöglichkeiten, zum Teil auch Verarbeitungsmöglichkeiten im Bereich der Gemüseproduktion, wo die Verarbeitung immer näher zum Produzenten vorgelagert wird und nicht mehr direkt in den Industrie- oder Verarbeitungsbetrieben vorgenommen wird. Dieser Umstand ist mir sehr wohl bewusst und fällt letztlich auch in die Beurteilung des Amtes für Raumentwicklung. Es ist grundsätzlich eine raumplanerische Frage, die Sie hier stellen, und nicht primär eine landwirtschaftliche. Mir sind diese Erkenntnisse sehr wohl bewusst. Ich kann Ihnen lediglich aufzeigen, woher diese Konsequenzen kommen. Für die Raumplanung ist dann aber das Baudepartement zuständig. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Bisig-Rapperswil-Jona zu 2.1 «Bodennutzung im Kanton St.Gallen»: Um den Auftrag unserer Wählerinnen und Wähler wahrzunehmen, uns für eine fortschrittliche und nachhaltige Landwirtschaft einzusetzen, bleibt uns nichts anderes übrig, als uns hier im Plenum einzubringen. Im Sinne eines effizienten Ratsbetriebs, bedauere ich das. Schade auch, dass Böhi-Wil, der sich gestern so sehr über die Debatte im Ratssaal freute, nicht dabei sein kann, um meinen Ausführungen zu lauschen. Zu meiner Frage an Regierungsrat Tinner: Bei der Boden- / Arealnutzung würde uns interessieren, warum der Landverschleiss des landwirtschaftlichen Gebäudeareals seit dem Jahr 1979 im Kanton St.Gallen überdurchschnittlich gross ist, fast doppelt so gross wie im Schweizer Durchschnitt? | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat tritt mit 75:21 Stimmen auf die Vorlage ein. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Regierungsrat Tinner: Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich bedanke mich im Namen der Regierung recht herzlich für die positiv kritische Würdigung dieses Berichtes. Ich habe sehr wohl auch Ihre Erwartungshaltung an mich als Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes gespürt. Wir müssen uns aber auch vor Augen halten, dass die Landwirtschaft durch viele andere Querschnittsthemen beeinflusst wird. Das haben Sie teilweise sehr gut beschrieben, aber Ihre Voten haben auch gezeigt, dass es ganz unterschiedliche Erwartungshaltungen gibt. Ich möchte ein paar Themenbereiche erwähnen, die die Landwirtschaftspolitik direkt oder indirekt beeinflussen. Derzeit wird eine Strategie für den Klimawandel erarbeitet, die Raumplanung beeinflusst die Landwirtschaft, dann aber auch die von Ihnen genannten ökologischen Anliegen, sei es in der Produktion, sei es auch in der Nutzung des sehr wichtigen und wertvollen Kulturlands, dann aber auch der Einfluss der Marktkräfte. Ich gebe es zu, wenn ich das Volkswirtschaftsdepartement beschreiben oder erklären muss, sage ich immer, dass das Landwirtschaftsamt eigentlich im Grundsatz ein Vollzugsamt sei. Ich gebe es aber zu und möchte es nicht alleine auf den Vollzug reduzieren, natürlich haben wir Gestaltungsspielraum, den ich auch sehr gerne nutzen möchte, ganz im Sinne von Müller-Lichtenstein. Wir müssen uns auch vor Augen führen, der Kanton St.Gallen macht die Landwirtschaftspolitik nicht alleine für sich, sondern er wird hier sehr stark von der Agrarpolitik des Bundes beeinflusst, und diese Agrarpolitik wird alle paar Jahre wiederum angepasst und wirkt sich dann sehr direkt z.B. auch auf die Tierbestände in der Landwirtschaft aus. Wir haben auch noch andere Themen zu berücksichtigen. Ich denke an die beiden Initiativen, Trinkwasser und Reduktion oder gänzliches Verbot von Pestiziden, diese Initiativen werden sich, falls sie angenommen würden oder falls es Gegenvorschläge zur Umsetzung dieser Initiative geben sollte, auch wiederum auf die Landwirtschaftspolitik im Kanton St.Gallen auswirken. Ich glaube, wir haben es während der Corona-Krise festgestellt. Wir waren tatsächlich sehr froh und dankbar, dass die Landwirtschaft während dieser Phase, als die Grenzen geschlossen waren, in der Schweiz die Versorgung sicherstellen konnte. Ich glaube, hier hat sich auch gezeigt, wie die Marktkräfte funktionieren. Während des Lockdowns schnellten die Verkäufe in den Bio-Läden oder in landwirtschaftlichen Verkaufsläden in die Höhe und kaum war die Grenze offen, reduzierten sich natürlich die Käufe wiederum, weil auch die Leute ins benachbarte Ausland zum Einkaufen gehen. In der Diskussion Ihrer von mir geschätzten Voten wurde ein Aspekt meines Erachtens nicht beleuchtet, nämlich die Rolle der landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften oder auch der landwirtschaftlichen Bürgschaftsgenossenschaft. Ich bin sehr gerne bereit, aufgrund der Diskussion und der Beschlüsse, die Sie heute fällen auch Ihre Entscheide in die künftige Strategie der Landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaft und der Landwirtschaftlichen Bürgschaftsgenossenschaft einfliessen zu lassen, damit wir auch hier eine kohärente Landwirtschaftspolitik haben. Nun noch ein ganz kleiner Hinweis, den kann ich vielleicht auch noch in der Spezialdiskussion ausführen. Eine Neophytenstrategie gibt es im Kanton St.Gallen und diese wird auch umgesetzt. Derzeit sind wir daran, diese Neophytenstrategie auch im Bereich der Landwirtschaft zu adaptieren. Ich muss Sie aber enttäuschen, falls Sie dann tatsächlich meinen, eine Neophytenstrategie in der Landwirtschaft würde dazu führen, dass einfach die Beiträge für die Landwirte erhöht würden. Das würde ich nicht unterstützen können, weil ich zutiefst überzeugt bin, dass die Bekämpfung von Neophyten im Bereich der landwirtschaftlichen Kulturflächen Aufgabe der Landwirtschaft ist. Ich danke Ihnen, wenn Sie auf den Bericht eintreten und ich freue mich auf die Spezialdiskussion, wo ich dann sicher zu den einen oder anderen Anträgen noch zusätzliche Hinweise aus dem Blickwinkel der Regierung und des Volkswirtschaftsdepartementes einbringen möchte. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Kuster-Diepoldsau (im Namen der SVP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Bissig-Rapperswil-Jona hat die fehlende Biodiversität angeprangert. Zu Recht würde ich sagen. Aber warum? Kaum ist ein Bauernhof gestorben, wird die selbe Fläche verbaut und die Biodiversität ist verschwunden. Nur den Landwirten die Schuld zu geben, ist ein Leichtes. Aber fragen wir uns, wie der Bevölkerungszuwachs gestoppt werden kann? | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Britschgi-Diepoldsau (im Namen des landwirtschaftlichen Clubs des Kantonsrates): Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Der Perspektivenbericht Landwirtschaft beschreibt die Geschichte der St.Galler Landwirtschaft sehr präzis. Zur Erarbeitung dieses Berichtes kamen die Stimmen des Marktes vermutlich zu kurz. Die Landwirtschaft darf nicht am Markt vorbei produzieren, das wäre auch nicht nachhaltig. Entscheidend für die Landwirtschaft ist, was an den Kassen der verschiedenen Verkaufsstellen über das Band läuft. Die Landwirtschaft wird auch in Zukunft das produzieren, was bei ihr bestellt wird. Da kann auch dieser Bericht nichts daran ändern. Diesem Perspektivenbericht fehlt eine echte und mutige Zukunftsstrategie, an dem sich die Landwirte orientieren können. Es fehlen kernige Aussagen zu Infrastrukturprojekten, die es in Zukunft brauchen wird. Wir sind froh, dass die vorberatende Kommission noch ergänzende Aufträge erteilt hat, um diesem Perspektivenbericht noch einen Hauch von einer Perspektive einzuflössen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNE-Fraktion): Auf den Bericht ist nicht einzutreten. Den Anträgen der Regierung ist zuzustimmen. Ich beginne mit dem Guten: Der vorliegende Bericht liefert eine einigermassen umfassende und sorgfältige Auslegeordnung der aktuellen Situation. Erwartet wurde aber viel mehr als nur ein Aufzählen, was man jetzt macht und ein Umgehen der wirklich wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft. Es wurde erwartet zu sehen, wie sich die Situation mittelfristig entwickeln soll und welche Antworten man hier für die Landwirtschaft hat – Antworten auf drängende Fragen. So wichtig, wie die Landwirtschaft für unser Land ist, so gross sind ihre negativen Umwelteinwirkungen. Egal ob man es wahrhaben will oder nicht, der Landwirtschaftssektor muss sich ändern, so oder so. Die Landwirtschaft selber hat sich 13 Vorgaben auferlegt, wie man in Bezug auf die Umwelt etwas verbessern sollte. Erreicht wurde nicht eine einzige. Wieso nicht? Der Handlungsbedarf ist schon sehr lange bekannt, doch die Mühlen mahlen viel zu langsam, nicht nur in Bern, was wir aktuell gerade erleben, sondern auch hier. Dass hier die Mühlen zu langsam mahlen, zeigt diese Vorlage, die nämlich alles umschifft, was ein bisschen heikel ist und wirklich einen Fortschritt erbringen würde. Wir haben erwartet, dass auf die dringenden Fragen Antworten erfolgen. Diese Fragen wurden von der Vertreterin der SP-Fraktion und meinem Vorredner bereits aufgezählt. Man darf jetzt die Frage stellen, erhalten wir hier eine Antwort? Nein, leider nicht. In diesem Sinne ist der Bericht enttäuschend. Er erinnert mich etwas an das Bild mit den drei Affen, Augen zu, Mund zu, Ohren zu. Das führt uns in dieser wichtigen Frage wirklich nicht weiter. Der Bericht ist in diesem Sinne eine verpasste Chance – das ist sehr schade. Man könnte sich jetzt ärgern und sich fragen, warum ist man nur so weit? Es gibt noch eine Möglichkeit um doch noch etwas weiter zu kommen. Dieser Rat hat am 26. November 2019 eine Vorlage beraten, dass man in der Landwirtschaft die Fragen des Artenschutzes umfassend betrachtet. Dieser Rat hat diese Vorlage mit einer satten Mehrheit mit 71 Ja-Stimmen überwiesen. Es wurde erläutert, dass diese Anliegen, die hier in der aktuellen Vorlage nicht dargestellt werden, später erläutert werden sollen und wir hier Vorschläge erhalten werden. In diesem Sinne bin ich guten Mutes, dass man sich hier unter der neuen Leitung des Volkswirtschaftsdepartementes noch etwas weiter entwickelt. Wie erwähnt, die Fragen rund um die Landwirtschaft, die Verbindung zur Natur und die grundsätzliche Entwicklung sind sehr wichtig. Entsprechend hoch sind unsere Erwartungen. Die GRÜNE-Fraktion ist enttäuscht über den Bericht. Zu den einzelnen Anträgen äussern wir uns später, aber die roten Blätter werden wir unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Bisig-Rapperswil-Jona (im Namen der GLP): Auf den Bericht ist einzutreten. Über Jahrhunderte hinweg hat die Landwirtschaft artenreiche und vielfältige Lebensräume geschaffen. Landwirtschaft und Artenvielfalt waren zwei Seiten der selben Medaille. Ab dem 19. Jahrhundert ging dieser Zusammenhang immer mehr verloren. Flüsse wurden korrigiert, Sümpfe trocken gelegt um Land zu gewinnen. Später, nach dem zweiten Weltkrieg, folgten Pestizide, Kunstdünger und die Massentierhaltung. Die Modernisierung und Intensivierung der Landwirtschaft ermöglichte es, die Nahrungsmittelproduktion auszudehnen und zu verbilligen. Auf der Strecke blieb die Biodiversität. Erst in den 90er-Jahren fanden die Anliegen des Naturschutzes Eingang in die Agrarpolitik. Diese zaghaften Schritte zeigen bis heute keine Wirkung. Die Biodiversitätsschädigung der Landwirtschaft hält bis heute an. Meine Grossmutter hat beim Zuckerrüben ernten noch Rebhühner beobachtet, ihre Enkel und Urenkel haben dieses Glück nicht mehr. Seit dem Jahr 2020 sind Rebhühner in der Schweiz offiziell ausgestorben. Eine kürzlich veröffentlichte Studie des WWF zeigt auf, dass seit 1970 zwei Drittel aller Wirbeltiere auf der Welt ausstarben. Hauptgrund für den Verlust der Artenvielfalt international und national ist die Landwirtschaft. Die Schweiz steht verglichen mit anderen OECD-Ländern besonders schlecht da. Unsere bisherige Biodiversitätspolitik ist gescheitert. Die St.Galler Regierung kommt in ihrem Bericht zum selben Schluss: Sie hält unmissverständlich fest, dass die Biodiversität im Kanton St.Gallen weiterhin sinkt, dass die Qualität von Biodiversitätsförderflächen zu gering ist, dass die Anzahl Tiere in der Tierhaltung zu hoch ist und die Produktionsintensität ebenfalls. Leider fanden diese Erkenntnisse keinen Eingang in den Bericht. Es gibt keine wirkungsvollen Massnahmen um die Biodiversitätskrise in der Landwirtschaft zu stoppen. Wir können aber nicht mehr weitermachen wie bisher. Eine solche Landwirtschaft ist nicht zukunftsfähig, nicht für die Bauernfamilien, nicht für die Natur und nicht für die Gesellschaft. Der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlage liegt in unserem ureigenen Interesse. Wir werden Anträge stellen, um diesen Bericht zu verbessern. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Freund-Eichberg (im Namen der SVP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. legt seine Interessen offen als Landwirt. Unter der Federführung von SVP-, CVP-EVP- und FDP-Fraktion wurde im Jahre 2017 ein Postulat 43.19.11 «Perspektiven der St.Galler Landwirtschaft» eingereicht. Sie wollten wissen, wie die Regierung zur heutigen und zukünftigen Landwirtschaft steht. Die SVP-Fraktion würdigt die umfassende Auslegeordnung und die Analyse der aktuellen Situation der St.Galler Landwirtschaft. Zusätzlich geht der Bericht auf die Motion 42.19.08 «St.Galler Bio-Offensive» und 43.19.16 «Landwirtschaft: Klima- und Artenschutz und umfassend berücksichtigen» ein. Aufgrund dieser Analysen hat sie Massnahmen vorgeschlagen. Der Bericht widerspiegelt die St.Galler Landwirtschaft. Im grossen und ganzen sieht die Regierung die Landwirtschaft von der positiven Seite. Auch die Probleme werden aufgezeigt. Es gibt Massnahmen, die wir begrüssen und es gibt Massnahmen, die wird nicht begrüssen. Die Regierung meint, mit biologischem Landbau an den kantonalen landwirtschaftlichen Betrieben werde den Landwirten Innovation angeboten, mit mehr Biodiversitätsförderflächen werde der Natur geholfen. Sie vergisst, die Hungernöte auf der ganzen Welt, und dass die knappen Ressourcen für Nahrungsmittel in naher Zukunft wichtiger werden. Der Bericht zeigt Perspektiven auf, zeitgleich werden aber auch Gefahren aufgezeigt. Vor allem die pauschalisierende Aussage, dass hohe Produktivität, Intensität und hohe Tierbestände eine hauptsächliche Herausforderung sei. Die saftigen Weiden und Wiesen sind geradezu Highlights für den Tourismus und den Wanderer. Wir begrüssen die altersbedingt sanierungsbedürftigen Meliorationswerke. Die müssen mittel- bis langfristig zu erneuern sein, um das Produktionspotenzial zu stärken. Der Bericht zeigt auch auf, dass die Extensivierung eingetreten ist. Die Landwirtschaft macht bereits sehr viel für die Biodiversität. Fast das Doppelte als gesetzlich vorgeschrieben werden als Bio-Diversitätsförderflächen ausgeschrieben. Der Anstieg der extensiven Wiesen im Jahre 2011 von rund 1'500 Hektaren auf 3'500 Hektaren im Jahre 2018, also in nur sieben Jahren, ist nur dank der massiven Förderung geschehen. Seit dem Jahr 2011 haben wir nun 2'000 Hektaren mehr Blumenwiese. Die Bienenzüchter und Honiglieferanten müssten jetzt frohlocken, aber es gibt nicht mehr Honig. Die Insektenpopulation müsste rasant ansteigen. Aber warum tut sie es nicht? Hier schweigt die Regierung. Die Strukturverbesserungsmassnahmen an noch mehr Biodiversität zu knüpfen, ist unserer Meinung nach am Ziel vorbeigeschossen. Mehr brauchen wir nicht. Mit einer Verbesserung der Qualität sind wir sicher einverstanden. Zur regionalen Förderung: Die Regierung weist im Bericht sehr wohl auf die Bedeutung der regionalen Produkte hin. Regionale Produkte werden viel mehr nachgefragt als Bioprodukte. Warum wollen Sie dann die Bioproduktion fördern, wenn die regionalen Produkte viel mehr nachgefragt werden? Die Betriebe, die den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erfüllen, sind mit 84 Prozent immer noch in der Mehrheit. Es sind aber 16 Prozent Bio-Betriebe. Ein landwirtschaftliches Zentrum und der Betrieb für biologischen Landbau ist ein zentrales Anliegen der Regierung. Was hat sich die Regierung dabei gedacht? Z.B. Gemüsebau im Rheintal – für welchen Konsumenten? Getreidebau in St.Gallen – für welchen Bäcker? Milchwirtschaftsbetriebe – für welchen Käser? Fleischproduktion – für welchen Metzger? Oder vielleicht die Bio-Produktion für das Ausland, damit noch mehr auf Strassen und Schienen herum transportiert wird? Auch auf diese Fragen hat die Regierung wenig Antworten. Aber der biologische Landbau wird im Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) ausreichend erforscht und begleitet. Eine zusätzliche Förderung im LZSG ist nicht nötig, allenfalls können Synergien genutzt werden. Die neue Regionale Landwirtschaftliche Strategie (RLS) vereint die Vernetzungsprojekte mit den Landschaftsqualitätsprojekten und kann längerfristig vereinfacht werden. Hier sind wir der Meinung, dass hier eine gute Vereinfachung von solchen Projekten stattfinden wird, allerdings ist der Weg dann noch sehr kompliziert. Der SVP-Fraktion fehlen jedoch Entwicklungsmöglichkeiten und Massnahmen für die Nutzung vorhandenen Potenzials, deshalb beantragt die vorberatende Kommission dem Kantonsrat, der Regierung weitere Abklärungen in Auftrag zu geben. Mit Unterstützung der Hochschulen sollen Innovationen in der St.Galler Landwirtschaft erfasst werden, alternative und innovative Einkommensmöglichkeiten gefördert werden oder aktuelle Trends wie «Urban Farming» umgesetzt werden können. Auch soll die Zukunft der kantonseigenen Landwirtschaftsbetriebe geklärt werden, damit das LZSG in Salez gestärkt auf die Herausforderungen in der neuen Agrarpolitik, der Digitalisierung des Klimawandels, der Umwelt sowie einer ressourcenschonenden Nahrungsmittelproduktion ausgerichtet werden. Die Kommission wünschte sich ausserdem bei der Beurteilung des ökologischen Ausgleichs und der Entwicklung von Bio-Diversitätsförderflächen eine konsequente Umsetzung des Grundsatzes «Flächenqualität vor Quantität». Ebenso soll die Neophytenstrategie überarbeitet werden, um die Ausbreitung zu verhindern. Für die Alpwirtschaft zeigt der Bericht wenig Perspektiven. Hier muss die Innovation und Förderung der regionalen Entwicklungsmöglichkeiten angesetzt werden. Es sollen Projekte gefördert werden, um die Wertschöpfung auf den Alp- und Bergbetrieben der produzierenden Milch zu erhöhen. Die Aufträge 1 bis 4 der vorberatenden Kommission sind sehr durchdacht. Wir stimmen diesen zu, damit die offenen Fragen aus diesem Bericht beantwortet werden. Die Anträge der Regierung Ziff. 1 und Ziff. 4 zu streichen, können wir nicht nachvollziehen und werden diese ablehnen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Looser-Nesslau (im Namen der FDP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Wie wir sehen können, die Landwirtschaft im Kanton St.Gallen funktioniert sehr gut. Die Situationsanalyse ist sehr umfangreich, basiert aber auf verschiedene Quellenangaben. Die Aussagekraft des Berichts ist teilweise nur bedingt gegeben. Die Wirkungsanalyse der kantonalen Fördermassnahme ist teilweise wenig fundiert. Es werden Annahmen und Mutmassungen getroffen. Es fehlt zudem ein Vergleich mit anderen Kantonen. Viele Seiten Vergangenheitsbewältigung und relativ wenig Innovatives für die Zukunft. Es fehlt die Perspektive, der Bericht wird seinem Titel nicht ganz gerecht. Im Wissen, dass die Agrarpolitik grösstenteils eine vom Bund vorgegebene Vollzugsaufgabe ist, vermissen wir dennoch eine auf die Zukunft ausgerichtete kantonale Strategie. Es macht teils den Anschein, dass anstelle von «Perspektiven der Landwirtschaft» «Perspektiven der Biodiversität» beschrieben wurden. Innovationen oder zukünftige mögliche Strategien werden kaum erwähnt. Auf die anstehenden Veränderungen der beiden Staatsbetriebe Saxerriet und Rheinhof wird wenig eingegangen. Eine verordnete Umstellung auf Bio erachten wir als falschen Ansatz. Der Markt wird und muss das selber regeln. Eine Einflussnahme des Staates ist nicht angebracht. Mit heute rund 15 Prozent ist dies auch noch vernachlässigbar. Anstelle von Bio muss der Ansatz einer ressourcenschonenden Produktion weiterverfolgt werden. Wichtig erscheint uns, dass für die landwirtschaftliche Ausbildung im Rheinhof eine klare Strategie vorhanden ist, die einen eigenen Landwirtschaftsbetrieb beinhaltet. Die Ausbildung der jungen Landwirte in herkömmlicher Landwirtschaft ist ein wichtiger Bestandteil. Entsprechend muss die praktische Anwendung gleichzeitig erfolgen können. Moderne Methoden im Ackerbau, aber auch Milchviehzucht, können und müssen hier weiter erprobt werden. Mit einem innovativen, modernen und vielseitigen Landwirtschaftsbetrieb wird einer zeitgemässen Aus- und Weiterbildung Rechnung getragen. Die Förderung der Strukturentwicklung wird verschiedentlich angesprochen. Über die Umsetzung und Anwendung werden nur wenig Aussagen gemacht. Wir erachten es als Aufgabe der zuständigen Stellen, Strukturen kritisch zu hinterfragen. Dies auch vor dem Hintergrund der finanziellen Tragbarkeit und insbesondere der Perspektiven der involvierten Parteien. Aussagen zum Klimawandel sind nur vage vorhanden. Die Landwirtschaft wird sich dem Klimawandel anpassen müssen, dabei wird die Bewässerung eine zentrale Rolle spielen. Dies gilt für den Ackerbau ebenso wie für die Milch- und Viehwirtschaft. Nebst der Bewässerung werden auch die Wasserversorgungen auf den Alpen ein nicht zu vernachlässigendes Thema für die Zukunft sein. Dazu sind zeitgemässe Erschliessungen eine Grundvoraussetzung, sei es durch Strassen oder Seilbahnen. Es wird ausgeführt, dass die Gesellschaft die Ökologisierung der Landwirtschaft vorantreibt. Als Ursache wird unter anderem eine fehlende Biodiversität aufgeführt. Wir unterstützen Bestrebungen in diesem Bereich. Ein erster und wichtiger Schritt scheint uns die Einführung von flexiblen Schnittzeitpunkten oder auch eine leichte Düngung von extensiven Wiesen. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist angezeigt, dass der Kanton proaktiv nach Lösungen sucht und sich nicht hinter Naturschutzstrategien versteckt. Aus Sicht der FDP-Fraktion muss die Landwirtschaft eine starke Wertschöpfungskette haben, z.B. der Ribelmais. Von der Pflanzung über die Ernte bis zum fertigen Produkt erfolgt die Wertschöpfung in der Region, entstanden aus einem Projekt zur regionalen Entwicklung (PRE-Projekt). Das Projekt zeigt auf, wie die Wertschöpfungsketten gestärkt oder aufgebaut werden können. Hier sehen wir eine mögliche aktive Aufgabe der kantonalen Institutionen und Ämter, solche Projekten zu initiieren und voranzutreiben. PRE-Projekte haben aus unserer Sicht durchwegs eine Zukunft, zumal die Rahmenbedingungen des Bundes geändert haben. Allerdings ist Wille und Offenheit der Behörden gefragt. Wir erachten eine weitere Stärkung der Milchwirtschaft als zielführend, es besteht ein grosses Potenzial an regionaler Wertschöpfung. Zu prüfen sind aus unserer Sicht insbesondere die Schnittstellen zwischen den Amtsstellen Forstamt, Landwirtschaftsamt und Amt für Natur, Jagd und Fischerei. Insbesondere für innovative Projekte sind die Bewilligungsabläufe zu beschleunigen. Mutterkuhbetriebe bringen enorme Probleme im Tourismus mit sich. Die Mutterkuh mit Kalb ist ein Herdetier und der Schutz des Kalbes ein natürlicher Effekt. Wanderwege für Personen, insbesondere mit Hunden, werden sehr gefährlich. Ebenfalls werden Herausforderungen mit den neuen Tierarten wie Wolf, Biber und Luchs nicht oder allenfalls nur am Rande erwähnt. Für die Landwirtschaft sind dies zentrale und existenzielle Fragen. Hierzu fehlen die Perspektiven vollends. Wir vermissen Aussagen und Strategien, wie die Landwirtschaft in diesem Bereich mit dem Tourismus zusammen umgehen soll. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Müller-Lichtensteig (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Wir sind grundsätzlich zufrieden mit dem Bericht. Allerdings vermissen wir das Credo «gestalten statt verwalten». Hier hat die Kommission aber deutlich nachgebessert. Ich bin überzeugt, dass Regierungsrat Tinner dieses Credo in seiner Arbeit auch berücksichtigen und unsere Anträge voller Elan umsetzen wird. Dank des Postulats 43.17.06 «Perspektiven der St.Galler Landwirtschaft» und den Postulaten 43.19.11 «St.Galler Bio-Offensive» und 43.19.16 «Landwirtschaft: Klima- und Artenschutz umfassend berücksichtigen» macht sich der Kanton St.Gallen erstmals seit langem wieder gesamtheitliche Gedanken über die Entwicklung der Landwirtschaft. Endlich, möchte man gar sagen, denn die Landwirtschaft ist in enormem Wandel. Es braucht Diskussionen, Diskurse, eine langfristige Ausrichtung, Strategien und eine klare Fokussierung auf die Stärken der St.Galler Landwirtschaft. Der Bericht gibt einen guten Überblick über die Zahlen, Daten, Stärken und Schwächen der St.Galler Landwirtschaft. Überzeugend ist zusammengefasst die Situationsanalyse. Und die St.Galler Landwirtschaft macht einen guten Job. Dies ist gut sichtbar im Bericht und verdient Anerkennung, auch darum, weil die heutige Situation nicht einfach ist. Die Landwirtschaft befindet sich oft und auffällig in einer Sandwichposition zwischen Markt und Agrarpolitik. Gleichzeitig wachsen die Ansprüche und Erwartungshaltungen von Konsumenten, Umweltverbänden, politischen Exponenten usw. Die Landwirtschaft ist Spielball von vielen Akteuren, gesellschaftlichen Entwicklungen und Trends. Nebst der Sicherstellung der Versorgungssicherheit, der Landschaftspflege und heimischer Produkte steht in der Landwirtschaft der Umgang mit natürlichen Ressourcen vermehrt im Fokus. Gerade der Spannungsbogen zwischen Produktionsintensität und Umgang mit natürlichen Ressourcen betrifft den Kanton St.Gallen stark. In der Kommission wurde diese Thematik besonders ersichtlich. Unsere Haltung ist, dass dem Aspekt Natur, Biodiversität, Ökologie eine wichtige Rolle zukommt. Allerdings muss weiterhin gewährleistet werden, dass die Produktion heimischer Produkte gut möglich ist. Beim Thema Ökologie soll der Aspekt «Qualität vor Quantität» noch mehr zum Tragen kommen. Dies hilft der produzierenden Landwirtschaft und der Natur gleichermassen, also eine klassische Win-Win-Situation. Die vorgeschlagenen Ziele und Handlungsachsen im Bericht bezüglich der kantonalen Landwirtschaftspolitik werden von der CVP-EVP-Delegation mitgetragen, auch wenn gerade in der kommenden schwierigen Zeit die finanziellen Herausforderungen riesig sein werden. Ein Aufschub der Massnahmen würde zu Folgeproblemen führen. Eine Herausforderung ist bei diesen Zielen und Handlungen sicherlich die Koordination mit der neuen Agrarpolitik auf Bundesebene, die sich sehr agil entwickelt und wenig Planungssicherheit gibt. Hier ist eine laufende Koordination nötig und allenfalls auch ein Aufschub der Massnahmen. Nicht, dass für den Papierkorb gearbeitet wird. Gleiches gilt bezüglich Weiterentwicklung der kantonseigenen Landwirtschaftsbetriebe. Es ist notwendig, dass sich der Kanton auch hier Gedanken macht und eine neue Ausrichtung anstrebt. Last but not least dürfen wir die Folgen von Corona nicht unterschätzen. Hier weise ich vor allem auf die finanziellen Folgen hin. Die Mittelknappheit könnte sich auf die vorgelegten Massnahmen auswirken. Es wird die Aufgabe des Kantonsrats sein, hier die richtigen Schwerpunkte zu setzen. Es sind doch wesentliche Mittel, die zusätzlich eingesetzt werden sollen. Nochmals zusammengefasst, unsere Botschaft: Mehr gestalten als verwalten. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Hasler-Balgach (im Namen der SP-Fraktion): Auf den Bericht ist nicht einzutreten. Wir danken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Zusammentragen der Zahlen und Fakten, die breite Berichterstattung über Fördermassnahmen und den Ausblick in die Zukunft. Mit dem Postulat 43.17.06 «Perspektiven der St.Gallen Landwirtschaft» wurde die Regierung beauftragt, eine Situationsanalyse zu erstellen und mögliche Massnahmen zur Weiterentwicklung der St.Galler Landwirtschaft aufzuzeigen. Zudem sollten die Fragen aus den Postulaten 43.19.11 «St.Galler Bio-Offensive» und 43.19.16 «Landwirtschaft, Klima und Artenschutz umfassend berücksichtigen» umfassend berücksichtigt und beantwortet werden. Die Situationsanalyse zeigt Veränderungen auf, die in den letzten Jahren die Landwirtschaft im Kanton St.Gallen geprägt haben. Es zeigt sich, dass sich die landwirtschaftlichen Betriebe in einem äusserst schwierigen Spannungsfeld zu behaupten haben. Allein schon die Ansprüche gemäss Art. 104 der Bundesverfassung (SR 101; abgekürzt BV) zeigen, dass die Landwirtschaft sehr stark gefordert ist mit Landesversorgung und Pflege der Kulturlandschaft. Nur schon diese beiden sehr unterschiedlichen Ansprüche unter einen Hut zu bringen, scheint nahezu unmöglich. Hinzu kommt, dass die Betriebe sich in einer Marktsituation behaupten müssen und so ständig unter Preis- und Produktionsdruck stehen. Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen sich gegenüber der Konkurrenz behaupten, gegenüber Billigimporten aus dem Ausland und gerade in einem Grenzkanton stellt Einkaufstourismus eine grosse Herausforderung dar. Hinzu kommt der Zeitdruck der Grosshändler und Detaillisten. Unter diesen Voraussetzungen einen erfolgreichen Betrieb zu führen, verdient grossen Respekt. Es zeigt sich aber im Bericht der Regierung, dass der Kanton St.Gallen diesbezüglich nicht viel Spielraum hat. Zu Recht ist der Bund in der Agrarpolitik tonangebend. Auch der Bund kann die Situation im nahen Ausland und die weltweite Problematik nur äusserst begrenzt beeinflussen. Die Wurzeln der Herausforderungen, um nicht von Problemen zu sprechen, liegen weniger im Kanton St.Gallen, sondern in der globalen Situation. Konkret gemeint sind damit Freihandelszölle, Preisdruck der Grossverteiler, die Verwendung von Pestiziden sowie Gentechnik und Antibiotika, globale Auswirkungen der Klimakrise, weltweite Ernährungsabhängigkeit sowie Veränderung regionaler und saisonaler Produkte, wachsende Unfruchtbarkeit der Böden durch Übernutzung, Verlust von ursprünglichem Saatgut, Wissen um die Verschmutzung von Trinkwasser. Unter diesen Bedingungen eine profitable aber auch umweltfreundliche Landwirtschaft zu betreiben, ist fast unmöglich. Die SP hat dafür grösstes Verständnis. Unseres Erachtens wird die dringendste Problematik im Bericht der Regierung viel zu wenig konkret thematisiert. Die Anforderungen an eine umweltverträgliche, nachhaltige Landwirtschaft, die Biodiversität und Artenschutz umfassend berücksichtigt. Zusammen mit dem steigenden gesellschaftlichen Bewusstsein für diese Anliegen und gegenwärtigen Trends in der Ernährung schafft es der Bericht nicht darauf zu antworten. In einem Bericht zu den Perspektiven der Landwirtschaft müsste diese Problemstellung viel stärker abgeklärt werden, und vor allem sollten mögliche Massnahmen und Lösungen zu diesem Zeitpunkt konkret aufgezeigt werden. In der Situationsanalyse wird thematisiert, dass bei den Konsumenten vermehrt auch solche Überlegungen beim Kaufentscheid eine immer grössere Rolle spielen. In den ursprünglichen Postulaten 43.19.11 «St.Galler Bio-Offensive» und 43.19.16 «Landwirtschaft: Klima- und Artenschutz umfassend berücksichtigen» wurde eine solche Analyse und dazugehörige Lösungsmöglichkeiten gefordert, im definitiven Wortlaut dann aber stark abgeschwächt. Trotzdem genügend die diesbezüglichen Betrachtungen den Anforderungen nicht. Zwar wird aufgezeigt, dass in diesem Bericht Herausforderungen bestehen, die Ausführungen sind dann aber sehr allgemein gehalten und konkrete Massnahmen sowie klare Vorgehensweisen sucht man nahezu vergebens. Die Landwirtschaft befindet sich in einem schwierigen Umbruch. Die eingangs erwähnten Anforderungen an die Betriebe zeigen nur die berühmte Spitze des Eisbergs. Gerade deshalb braucht es bei einem Blick in die Zukunft der Landwirtschaft im Kanton St.Gallen auch den Einbezug der gestiegenen Ansprüche an Ökologie, Biodiversität und Nachhaltigkeit. Beim Studium der Unterlagen wird man aber das Gefühl nicht los, dass diese Problemstellungen bis zu einem gewissen Grad ignoriert werden und man sich nicht traut, die berechtigten Fragen anzusprechen. Die Politik ist hier gefordert, die Anliegen der Konsumenten zu berücksichtigen und mögliche Lösungen in der zukünftigen Agrarpolitik zu formulieren. Allzu oft wird im Bericht bei dieser Thematik auf die Agrarpolitik 22+ des Bundes verwiesen. Der Kanton hätte jedoch grossen Spielraum – man denke nur an Meliorationsprojekte, den Ausbau der Vernetzung von ökologischen Flächen und verschiedenste Massnahmen zur Förderung der Biodiversität und dem Schutz der natürlichen Ressourcen sowie Boden als auch Landschaft und Gewässer. Gerade bei den Meliorationsprojekten zeigt sich, dass der Kanton es bisher verpasst hat, geeignete Massnahmen zu treffen, um mit einem planerischen Vorgehen einen Flickenteppich von ökologischen Ausgleichsmassnahmen zu verhindern. Hier müsste der Kanton konkrete Vorgaben machen und deren Einhaltung einfordern. Stattdessen soll, wie es im Bericht heisst, die Möglichkeit dieses planerischen Vorgehens aufgezeigt werden. Nicht nur im Zusammenhang mit den Meliorationen, auch andernorts wird im Bericht erwähnt, dass weitere Auflagen und Vorschriften zu prüfen seien. Wir fragen uns, warum konkrete Forderungen und Vorschläge für Massnahmen fehlen, angesichts der Dringlichkeit des Themas? Es scheint, der Kanton gibt sich damit zufrieden, die Landwirtschaft wie bisher weiterlaufen zu lassen. Es besteht dabei aber die Gefahr, dass es bald zu spät sein wird, das diesbezügliche Potenzial zu nutzen und kommende Generationen vor grosse Probleme gestellt werden, denn wir befinden uns nicht mehr in einer Phase des Verhandelns oder Prüfens, sondern in einem Notstand, der unbedingt starke Massnahmen fordert. Umweltfreundliche Landwirtschaft ist unsere Lebensgrundlage und muss mit entsprechender Komplexität und Dringlichkeit behandelt werden. Die neuen Technologien und Innovationen im Bereich der Digitalisierung und beim Smart-Farming müssen in einem Bericht, der sich der Zukunft der Landwirtschaft widmet, viel stärker thematisiert werden. Einiges wird diesbezüglich bereits geleistet. Es zeigt sich, dass das Potenzial gerade für eine ökologische und nachhaltige Bewirtschaftung enorm ist. Der Kanton könnte solche innovativen Projekte vermehrt fördern und über das landwirtschaftliche Zentrum selber tätig werden, gerade im Hinblick auf die hohen Kosten dieser neuen Technologien. Gleiches gilt für die Förderung von biologischer Landwirtschaft und alternativen Formen der Landwirtschaft, wie z.B. Permakultur, die im Bericht kaum oder gar nicht angesprochen werden. Das Potenzial dafür findet kaum Beachtung, weder in der Politik noch in der Landwirtschaft selbst. In den Medien und anderen Kanälen werden jedoch viele Vorzeigeprojekt gezeigt, die beweisen, dass auch andere Formen der Landwirtschaft möglich sind. Auch diese Möglichkeiten sollten z.B. über das landwirtschaftliche Zentrum und andere Gefässe stärken und vor allem mit konkreten Massnahmen und Anreizen gefördert werden. Bei der Diskussion des Berichtes «Perspektiven der Landwirtschaft» mussten wir uns die Frage stellen, ob auf den vorliegenden Bericht aufgrund der erwähnten Mängel und verpassten Chancen überhaupt eingetreten werden soll. Es ist, als gäbe es gemäss diesem Bericht keine Klimakrise, kein Artensterben und keinen Zusammenhang mit der Landwirtschaft. Wir finden deshalb, dass die vom ganzen Kantonsrat gutgeheissenen Postulate 43.19.11 «St.Galler Bio-Offensive» und 43.19.16 «Landwirtschaft: Klima- und Artenschutz umfassend berücksichtigen» umfassend berücksichtigt in den Bericht hätten integriert werden müssen, um ein umfassendes Bild der Landwirtschaft abgeben zu können. Dennoch werden wird kein graues Blatt einreichen, weil in der Kommission klar wurde, dass für diese dringlichen Themen keine offene Haltung existiert. Im Sinne der Dringlichkeit der dargelegten Probleme werden wir auf den Bericht nicht eintreten. Es bleibt damit offen, wie die enorm unter Druck stehende Landwirtschaft im Kanton St.Gallen in eine überlebensfähige Zukunft geführt werden kann, die nicht nur die Wirtschaftlichkeit der aktuellen Betriebe im Blick hat, sondern Landwirtschaft für Mensch und Umwelt aufwertet und nachhaltig in Einklang bringt. Wir erinnern an dieser Stelle an die Tatsache, dass die Landwirtschaft als Lebensgrundlage für die Menschen und zukünftigen Generationen im Kanton betrachtet wird und so die Anforderungen an eine ökologische, nachhaltige und zukunftsweisende Agrarpolitik formuliert werden sollten, so dass die Landwirte mit Zuversicht in ihre Zukunft blicken können, die Unterstützung des Volkes spüren und in einer äusserst anspruchsvollen Marktsituation bestehen können. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
15.9.2020 | Wortmeldung | Dürr-Gams, Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt Eintreten auf die Vorlage. Die vorberatende Kommission hat den Bericht am 3. Juli 2020 anlässlich einer ganztägigen Sitzung in den neuen Räumlichkeiten des Landwirtschaftlichen Zentrums in Salez beraten. Es nahmen teil: Von Seiten des zuständigen Departementes:
Als Antwort auf die umgewandelte Motion 42.19.08 «St.Galler Bio-Offensive» sollen personelle Ressourcen in den Bereichen Bio und ressourcenschonende Landwirtschaft geschaffen werden. Was die kantonalen Landwirtschaftsbetriebe betrifft, sollen diese – inklusive dem Betrieb der Strafanstalt Saxerriet , der dem Sicherheits- und Justizdepartement untersteht – verstärkt auf ressourcenschonende Landwirtschaft ausgerichtet werden. In der allgemeinen Diskussion, die anstelle einer Eintretensdiskussion geführt wurde, sprachen sich sämtliche Delegationen für das Eintreten auf die Vorlage aus. Der Bericht wird als umfassende Auslegeordnung und Analyse der aktuellen Situation der St.Galler Landwirtschaft gewürdigt. Vermisst werden jedoch Entwicklungsmöglichkeiten und Massnahmen für die Nutzung durchaus vorhandener Potentiale. Die massgeblichen gesetzlichen Weichenstellungen in der Landwirtschaftspolitik finden auf Bundesebene statt. Diese machen den Bauern Probleme und verlangen laufend Anpassungen auf den Betrieben. Die gesamten Herausforderungen sind allerdings noch umfassender und teilweise in der globalen Situation begründet. Die Kunst besteht darin, den kantonalen Spielraum optimal auszunutzen. Es wird davor gewarnt, Betriebe per Verordnung auf Bio umzustellen – der Markt solle dies regeln. Anstelle von Bio soll vielmehr der Ansatz einer ressourcenschonenden Produktion verfolgt werden. Dem gegenüber wurde die Landwirtschaft als wichtiger Verursacher aus dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit und der Einhaltung der Klimaziele bezeichnet. Sie müsse einen grossen Beitrag leisten, um diese klar formulierten Vorgaben zu erreichen. In der Spezialdiskussion wurden verschiedene Themen von Biodiversität, über Landschaftsqualitätsprojekte bis zu Umwelt- und Raumentwicklung und Förderung des Biolandbaus teilweise kontrovers diskutiert. In Ergänzung zum Bericht einigte sich eine Mehrheit der vorberatenden Kommission auf vier zusätzliche Anträge, die in Form eines gelben Blattes vorliegen. Die vorberatende Kommission stimmte schliesslich mit 12:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Eintreten auf den Bericht zu. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |