Geschäft: Kantonsratsbeschluss über das Prüfprogramm 2020 des Regulierungscontrollings
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 32.20.05 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über das Prüfprogramm 2020 des Regulierungscontrollings |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 11.3.2020 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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6.5.2020 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 3. März 2020 | |
6.8.2020 | Allgemein | Kommissionsbestellung vom 2. Juni 2020 | |
20.8.2020 | Antrag | Anträge der Staatswirtschaftlichen Kommission vom 13. August 2020 | |
3.11.2020 | Erlass | Ergebnis der einzigen Lesung des Kantonsrates vom 14. September 2020 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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6.8.2020 | Gremium | Beteiligung - Staatswirtschaftliche Kommission 2020/2024 | 24.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
14.9.2020 | Gesamtabstimmung | 97 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 23 | |
14.9.2020 | Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission zu Auftrag | 102 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 18 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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14.9.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat stimmt dem Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission zum Auftrag mit 102:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
14.9.2020 | Struktur | Spezialdiskussion wird nicht benützt. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
14.9.2020 | Beschluss | Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über das Prüfprogramm 2020 des Regulierungscontrollings mit 97:0 Stimmen bei 1 Enthaltung. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
14.9.2020 | Wortmeldung | Frick-Buchs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Es geht also um eine nachträgliche Evaluation von Erlassen. Der Prüfungsbericht soll wenigstens einmal je Amtsdauer durch die Regierung dem Kantonsrat unterbreitet werden. Es entspricht grundsätzlich der Haltung der FDP-Fraktion, unnötige Gesetze abzuschaffen. Die aktuell vorgeschlagenen Prüfthemen der Regierungen können kaum als wesentliche und dringende Gesetze und Vereinbarungen erachtet werden. Die FDP-Fraktion störte sich an dieser mageren Auswahl und überlegte sich im ersten Schritt eine Zurückweisung. Wir gehen davon aus, dass die Regierung zum Warmlaufen auf dieses Controlling einmal drei einfache und nicht so wesentliche Themen vorgeschlagen hat. Wir setzen uns aus diesem Grund dafür ein, die Prüfzeit relativ eng zu setzen und fordern, in dieser Amtsdauer weitere, gewichtigere Gesetze und Vereinbarungen durch die Regierung prüfen zu lassen. Die FDP-Fraktion legt grossen Wert darauf, dass das Regulierungscontrolling ernstgenommen wird und dazu führt, Gesetze, die ihren Sinn und Zweck nicht erfüllen, wieder zu streichen. Auf dieser Basis sind wir für Eintreten und unterstützen die angedachte Vorgehensweise. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
14.9.2020 | Wortmeldung | Freund-Eichberg (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Gestützt auf die Ergebnisse des Berichtes von Avenir Suisse von 2016 und der Gutheissung der Motion hat die Regierung das Regulierungscontrolling nach Art. 16j des StVG umgesetzt und unterbreitet uns den Kantonsratsbeschluss über das Prüfungsprogramm 2020 des Regulierungscontrollings. Die Umsetzung eines wirksamen, aber im Rahmen der vorhandenen Ressourcen umsetzbaren Regulierungscontrollings unterstützen wir. Die Regierung schlägt vor, das Prüfungsprogramm 2020 in folgenden drei Themen zur Überprüfung des Kantonsrates zu unterbreiten. Die drei Themen wurden durch meine Vorrednern schon besprochen. Die SVP-Fraktion unterstützt das Controlling und das Prüfungsprogramm. Sie sieht sich eher kritisch gegenüber diesen drei Themen, weil es keine Themen sind, die aktuell sind. Dennoch sind wir einverstanden, dass diese drei Themen einer näheren Prüfung zu unterziehen sind. Mit dem Antrag der vorberatenden Kommission, die Wirksamkeit und Effizienz zu optimieren und ein Konzept einschliesslich eines Monitorings zu erarbeiten, das eine systematische Auswahl mit sachlichen Kriterien der zu prüfenden Erlasse ermöglicht, sind wir einverstanden. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
14.9.2020 | Wortmeldung | Gschwend-Altstätten (im Namen der GRÜNEN-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Es wurde bereits erwähnt, das Instrument, das wir jetzt hier haben, ist ein neues Instrument. Es liegt erstmals eine Vorlage vor und man sieht an diese Vorlage, dass man den Umgang erst noch finden muss, weil die drei Themen, die vorgeschlagen werden und überprüft werden sollen sind keine wichtige Themen. Man hat den Eindruck, es sei fast eine Verlegenheitslösung. Man sieht deutlich an dieser Vorlage, dass die Zusammenarbeit bei diesem Anliegen zwischen den Departementen der Staatskanzlei noch Luft nach oben hat. Für die GRÜNE-Fraktion ist es sehr wichtig, dass man sehr sorgfältig mit der Frage umgeht, was schaut man wirklich an? Der Auftrag ist selbstverständlich, denn es geht um die Prüfung in Bezug auf Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Mit dem Letzteren ist in erster Linie die ökologische und soziale Nachhaltigkeit verstanden. Die Auswahlpunkte müssen sehr sauber formuliert und nachvollziehbar sein. Es darf nicht sein, dass dieses neue Instrument missbraucht wird, um etwas Unbequemes zu entsorgen oder um Finanzierungen zur verlagern, z.B. auf eine andere Ebene des Staates. Die GRÜNE-Fraktion ist eindeutig der Meinung, die Arbeit soll jetzt anlaufen. Es ist wichtig, dass man Erfahrungen sammelt. Wir unterstützen die Anträge so, wie sie vorliegen, weisen aber darauf hin, dass September 2021 sehr ehrgeizig ist. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
14.9.2020 | Wortmeldung | Zoller-Quarten (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wer die Botschaft zum Prüfprogramm über das Regulierungscontrolling auf sage und schreibe acht Seiten liest, wähnt sich als St.Gallerin oder St.Galler im gesetzgeberischen Vollzugsparadies. Das haben die Motionäre im Jahr 2016 wohl kaum zu denken gewagt. Sie haben ganz naiv angenommen, dass sich in der stattlichen Zahl von staatlichen Erlassen, der eine oder andere finden lässt, der sich als überflüssig erweist, seine Wirkung verfehlt oder im Vollzug problematisch ist. Dem ist aber nach Einschätzung von Regierung und Verwaltung bei Weitem nicht so. Gerade drei völlig nebensächliche Erlasse haben sich in deren Sicht nicht bewährt. Die CVP-EVP-Fraktion hegt leise Zweifel, ob dieses Ergebnis des Regulierungscontrollings der Realität entspricht. Wir haben die leise Ahnung, dass Regierung und Verwaltung den Auftrag des Kantonsrates nicht ganz verstanden haben, deshalb unterstützen wir ziemlich laut die Anträge der vorberatenden Kommission. Wir gehen fest davon aus, dass im zweiten Anlauf eine echte Auslegeordnung über Schwachstellen in unserer Gesetzgebung gemacht wird und uns konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreitet werden. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
14.9.2020 | Wortmeldung | Maurer-Altstätten (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Botschaft führt in Umsetzung von Art. 16 Bst. j des StVG drei Themen an zur Überprüfung von Erlassen, welche die Regierung uns vorgestellt hat. Wir haben es vom Präsidenten der Staatswirtschaftlichen Kommission gehört, diese drei Themen wurden bereits in der Kommission einigermassen kontrovers beraten. Die SP-Fraktion sieht, ähnlich wie die Beratung in der vorberatenden Kommission gezeigt hat, gewisse Probleme in der Umsetzung des Artikels im Staatsverwaltungsgesetz, der zu dieser Vorlage geführt hat. So führt nämlich diese Umsetzung unserer Meinung nach zu einer gewissen Vermischung der Kompetenzen von Regierung und Parlament. Es scheint im Grundsatz richtig, dass die Regierung eingeladen wird, periodisch zu prüfen, ob sie Gesetze findet, die wegen ihres Alters, wegen der Nichtanwendung oder aus anderen Gründen, wie Sie im Gesetz erwähnt werden, aus der Gesetzessammlung entfernt werden könnten. Ebenso ist es richtig, dass das Parlament dann das letzte Wort haben soll, wenn es darum geht, ein Gesetz effektiv zu beerdigen. Wir sehen aber eine gewisse Gefahr, wenn das Parlament unter dem Gesichtspunkt von Relevanz und strategischer Ausrichtung die Regierung mit diesem Instrument zur steuern versucht. Es ist nämlich Sache der Regierung allein, dem Parlament Gesetzesvorlagen zu unterbreiten. Sie wissen, ich spreche hier aus eigener Erfahrung im Zusammenhang mit dem Öffentlichkeitsgesetz. Zur Gesetzesvorlageunterbreitung gehört selbstverständlich auch, gegebenenfalls vorzuschlagen, ein Gesetz abzuschaffen. Wenn das Parlament von sich aus Gesetze ändern möchte, hat es andere Instrumente, zuvorderst natürlich die Motion. Die SP-Fraktion ist daher der Ansicht, dass der Kantonsrat sich Zurückhaltung aufzuerlegen hat, wenn es darum geht, die Vorschläge der Regierung zum Regulierungscontrolling zu überprüfen bzw. zu genehmigen. Wir begrüssen daher auch den Auftrag der Kommission an die Regierung, die Kriterien für das Regulierungscontrolling aus ihrer Sicht darzulegen. Dabei sollen unserer Ansicht nach auch die Grenzen der parlamentarischen Kontrolle zum Regulierungscontrolling aufgezeigt werden. Es sei hier daran erinnert, dass das Staatsverwaltungsgesetz das Regulierungscontrolling als Aufgabe der Regierung definiert. Bereits die generelle Würdigung der Vorlage in der Kommission hat gezeigt, dass diese neue Aufgabe der Regierung im Nachhinein nicht von allen Parteien als das Gelbe vom Ei empfunden wurde. Als eine der ersten Fragen kam, notabene von ursprünglichen Befürwortern des Regulierungscontrollings, die Frage nach der Sinnhaftigkeit und nach dem Arbeitsaufwand für dieses neue Instrument. In diesem Sinn müsste nach ersten Erfahrungen wohl auch die Bestimmung zum Regulierungscontrolling im Staatsverwaltungsgesetz einer Evaluation unterzogen werden. Für heute ist die SP-Fraktion für Eintreten auf die Vorlage. Sie unterstützt die Anträge der Kommission. Dies mit der Erwartung, dass der erteilte Auftrag Klärung zur Frage der Kompetenzabgrenzung bringen wird. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
14.9.2020 | Wortmeldung | Cozzio-Uzwil, Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |
14.9.2020 | Wortmeldung | Gemperli-Goldach, Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Am 26. April 2016 reichten die SVP- / FDP- / CVP-EVP-Fraktion die Motion 42.16.05 «Einführung eines Regulierungscontrollings» ein. Die Motionärinnen und Motionären verlangten die Einführung eines nachträglichen, im Rahmen der vorhandenen Ressourcen umsetzbaren Regulierungscontrollings. Demnach sollten die Auswirkungen von Erlassen auf Unternehmungen, Gemeinden und Private nach Vollzugsbeginn und gestützt auf ein vom Kantonsrat festgelegtes Prüfungsprogramm periodisch von der Regierung überprüft werden. Die erwähnte Motion wurde in der Junisession 2016 gutgeheissen und die Regierung wurde eingeladen, dem Kantonsrat eine entsprechende Gesetzesvorlage zur Einführung des Regulierungscontrollings zu unterbreiten. Dies erfolgte mit dem XII. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz (22.18.03). Das Regulierungscontrolling ist in Art. 16j Staatsverwaltungsgesetz (sGS 140.1; abgekürzt StVG) geregelt und sieht eine nachträgliche Evaluation von Erlassen gestützt auf ein vom Kantonsrat festgelegtes Prüfprogramm vor. Art. 16j Abs. 2 Bst. a StVG legt fest, dass die Regierung dem Kantonsrat wenigstens einmal je Amtsdauer das Prüfprogramm des Regulierungscontrollings zur Beschlussfassung unterbreitet, d.h., dem Kantonsrat das Prüfprogramm als Erlass im Sinne eines Kantonsratsbeschlusses vorlegt. Als Prüfgegenstände in Frage kommen Gesetze, zwischenstaatliche Vereinbarungen mit Gesetzesrang sowie dazugehörige Verordnungen. Prüfkriterien sind nach Art. 16j Abs. 1 StVG die Notwendigkeit, die verfassungskonforme Umsetzung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden, die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und eben auch Nachhaltigkeit. Im Rahmen der geschilderten Ausgangslage beantragt die Regierung dem Kantonsrat, in Ziff. 1 des Kantonsratsbeschlusses über das Prüfprogramm des Regierungscontrollings entsprechend folgende Themen festzulegen:
In diesem Sinne soll die erste Prüfungsperiode letztlich auch dazu dienen, Erfahrungen zu sammeln. Die Kommission erachtet es als sinnvoll, die Ergebnisse des Prüfberichts zeitnah vorzulegen. Die ausgewählten Themen machen keine lange Bearbeitungsdauer notwendig und es erscheint in diesem Zusammenhang auch zweckmässig, die Prüfergebnis bereits in der Septembersession 2021 vorzulegen und dem Kantonsrat allfällige Anträge zu unterbreiten. Verbunden mit dieser Anpassung der Ziff. 2 des entsprechenden Beschlusses über das Prüfprogramm des Regierungscontrollings bleibt der eingangs erwähnte Auftrag an die Regierung, zusammen mit dieser Berichterstattung und gestützt auf die Erfahrung des Prüfberichts das Regierungscontrolling hinsichtlich der Faktoren Wirksamkeit und Effizienz zu optimieren und auch ein Konzept einschliesslich eines Monitorings zu erarbeiten, welches die Auswahl der Themen nach sachlichen Kriterien ermöglicht. Und schliesslich soll zusammen mit der Berichterstattung im nächsten Jahr ein neues, detailliertes Prüfprogramm für die Periode 2022–2023 vorgelegt werden. Die Kommission beantragt Eintreten auf die Vorlage. Wir möchten an dieser Stelle aber nicht verschweigen, dass auch das Eintreten kontrovers diskutiert wurde. Wir hatten Diskussionen von Eintreten bis Rückweisung, aber letztlich hat sich dann doch die Erkenntnis durchgesetzt, dass man jetzt mit diesen Prüfthemen starten soll und dann aus diesen Erfahrungen letztlich auch ein entsprechendes Fazit treffen soll. Die Anpassung der Ziff. 2 des vorgesehenen Beschlusses und der entsprechende Antrag sollen genau dazu dienen, die Wirksamkeit des Regierungscontrollings zu verbessern, in diesem Sinne Transparenz zu gestalten und ihm letztlich jene Bedeutung zukommen zu lassen, welche die ursprüngliche Absicht der Motion blieb bzw. auch die Absicht des Art. 16j StVG ist. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 17. September 2020 |