7300.301 (Strassenverkehr / Besoldungen und 7300.431 Strassenverkehr / Gebühren für Amtshandlungen). beantragt im Namen der SVP- und FDP-Fraktion Aufwandkürzung um Fr. 600'000. / Ertragskürzung um Fr. 600'000.-, da vollständig refinanziert.
Eventualantrag für den Fall, dass der Kantonsrat der Kürzung nicht zustimmt: Aufwandkürzung um Fr. 200'000. / Ertragskürzung um Fr. 200'000.-, da vollständig refinanziert.
Wir beantragen Ihnen, dass sämtlichen zusätzlichen Stellen im Bereich der Strassenverkehrskontrollen der Motorfahrzeuge gestrichen wird. Wir sind überzeugt, dass durch eine anstehende Bundesgesetzesrevision der Prüfungszyklus ausgedehnt wird und somit wird sich der Rückstand im Kanton St.Gallen automatisch abbauen.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.
Die Kantonsfinanzen sind noch nicht im Lot. Das budgetierte Defizit beträgt bereinigt rund 76 Mio. Franken. Nur durch die Bezüge aus dem freien und dem besonderen Eigenkapital von total rund 50 Mio. Franken weist das Budget 2015 einen tieferen Aufwandüberschuss von 25 Mio. Franken aus.
Die FDP-Fraktion ist zufrieden, dass die Massnahmen aus dem Sparpaket I, II und dem Entlastungspaket 2013 (EP) ihre Wirkung zeigen. Auch wenn sich Licht am Ende des Tunnels zeigen sollte, mahnen wir zur Vorsicht, vor allem bei neuen Ausgaben und bei der Schaffung neuer Stellen. Wir warnen auch davor, beschlossene Sparpassnahmen rückgängig zu machen. Auf Bundesebene wird die Unternehmenssteuerreform nicht nur diskutiert, sondern ist kurz vor Vernehmlassungsschluss. Diese Reform wird dem Kanton St.Gallen Ausfälle von 150 Mio. Franken bei den Unternehmenssteuern bringen. Soviel wie die Sparpakete, wenn keine Kompensation im nationalen Finanzausgleich erfolgt. Und beim Finanzausgleich auf Bundesebene ist auch ein Streit über die Zahlungen zwischen den Geber- und Nehmerkantonen entbrannt. St.Gallen ist in Nehmerkanton und damit strukturschwach. Ich teile hier die Meinung von Alder-St.Gallen vollkommen: Wir bewegen uns nach wie vor in den hinteren Rängen. Wir sind also gut beraten, uns inskünftig auf weniger Bundesmittel einzustellen und gleichzeitig an der eigenen Wettbewerbsfähigkeit zu arbeiten. Die Wettbewerbsfähigkeit beschränkt sich nicht nur auf Zahlen, sondern erfasst alle Bereiche des Kantons bzw. der Departemente. Indem weitere Stellen geschaffen und die Staatsquote erhöht werden, verbessert sich die Wettbewerbsfähigkeit nicht. Deshalb wird die FDP-Fraktion die Stellenstreichungen bzw. die Reduktion der entsprechenden Kredite gemäss Antrag der Finanzkommission unterstützen. Ebenso werden wir uns dafür einsetzen, dass bei der Motorfahrzeugkontrolle keine weiteren Stellen zum Abbau des Rückstands geschaffen werden.
Die FDP-Fraktion wird sich auch gegen allfällige Anträge stellen, welche die Prämienverbilligung erhöhen möchten oder die Lohnsumme für eine Reallohnerhöhung nach oben anpassen möchten. Hier sei erwähnt, dass es derzeit keinen Grund gibt, die Reallöhne der Mitarbeitenden der Staatsverwaltung bzw. des Kantons St.Gallen nach Oben anzupassen, da wir noch keinen Rückstand auf die Reallohnerhöhungen haben.
Eine Gegenfinanzierung aus einem zu budgetierenden Gewinn von der SNB lehnen wir ebenso ab.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Hartmann-Flawil, man kann schon empört sein, das ist legitim. Ich bin auch empört, aber empört bin ich auf etwas anderes: Entweder bin ich farbenblind, dann weiss ich das erst seit heute, oder die Aussagen von Regierungspräsidentin Hanselmann sind nicht das, was die Regierung der Ansicht ist. Regierungspräsidentin Hanselmann, Sie haben ein rotes Blatt. Sie haben gesagt, man könnte das unterstützen. Das nervt mich, und ich finde das nicht richtig. Sie haben aus dem ein rotes Blatt gemacht, aber das haben wir nicht, deshalb bin ich auch empört, aber aus etwas anderen Gründen.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Regierungsrat: Der Eventualantrag ist abzulehnen. (??)
Ich habe ausgeführt, dass ich bis ins Jahr 2020 brauche, um die bestehenden Bestände abbauen zu können, wenn ich sechs zusätzliche Motorfahrzeugexperten erhalte. Was ich Ihnen heute vorgeschlagen habe, ist bereits ein Kompromissvorschlag. Wir haben Ihnen im Rahmen des Sparpaketes 2015 zusätzliche Motorfahrzeugexperten vorgeschlagen, damals hatten wir die Produktivitätssteigerungen noch nicht eingerechnet. Das hat nun etwas gebracht. Es gelingt mir einfach nicht, mit vier zusätzlichen Stellen diese Rückstände abzuarbeiten. Mit diesen vier zusätzlichen Stellen kann ich ganz minim die Rückstände abbauen, aber wenn Sie wissen, dass wir jedes Jahr etwa 7'000 neue Fahrzeuge erhalten und Sie wissen, dass die Motorfahrzeugexperten eben nicht nur Fahrzeuge prüfen sondern auch Führerprüfungen durchführen, dann können Sie davon ausgehen, dass im Moment im Schnitt ein Motorfahrzeugexperte 2'000 Fahrzeuge prüft, und wenn zusätzliche Stellen hinzukommen, wird sich das etwas verändern. Aber mit diesen zusätzlichen vier Stellen wird es mir einfach nicht gelingen, die Rückstände in einer vernünftigen Zeit abzubauen. Ich werde auch bei vier zusätzlichen Stellen gezwungen sein, dieses freiwillige Angebot, das Angebot freiwilliger Motorfahrzeugprüfungen aufzugeben, zumindest so lange, bis wir wieder einen vernünftigen Stand der Rückstände einhalten können.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Präsident der Finanzkommission: Hier haben wir Überschneidungen und zwar ist es so, dass die Finanzkommission ja eigentlich beschlossen hat diese Stellung zu streichen mit 8:6 Stimmen bei 1 Enthaltung und folge dessen wurde das auch so von der Regierung akzeptiert. Es hat kein rotes Blatt gegeben. Die SP-GRÜ-Fraktion will mit ihrem Blatt zum gleichen Konto ja die Stelle wieder zurückholen ins Budget. Bei der SVP-Fraktion ist die Kontostelle auf dem grauen Blatt noch einmal aufgeführt 6156.301 und auf der Rückseite mit einer falschen Nummer ebenfalls nochmals. Da handelt es sich um die gleiche Stelle. Jetzt wäre es am einfachsten, wenn die Finanzkommission schon die Stelle gekürzt hat und das nicht bekämpft wird, wenn die SVP-Fraktion diese beiden Anträge zurückziehen könnte, wie vorher. Dann müssen wir nur darüber abstimmen, ob wir den Betrag zurückholen wollen, wie die SP-GRÜ-Fraktion es beantragt oder ob es gut ist, wie es die Finanzkommission vorschlägt.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Präsident der Finanzkommission: Es hat hier Diskussionen gegeben. Ich kann es einfach erklären, Sie finden ein rotes Blatt der Regierung zum Konto 6050.301 und auf dem Antrag der SVP-Fraktion finden Sie den gleichen Antrag eigentlich nochmals. Dieser Antrag war nicht nötig, weil Ihnen die Finanzkommission beantragt, diese Stellen auf dem Konto 6050.301 dementsprechend zu streichen.
Die Regierung beantragt Festhalten am Entwurf der Regierung.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Finanzkommission zu folgen und den Antrag der Regierung abzulehnen, dann entfällt die Abstimmung über das graue Blatt.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen.
Die CVP-EVP-Fraktion kann tatsächlich für diesen Antrag durchaus ein gewisses Verständnis aufbringen, aber aus verschiedenen Gründen wird sie den Antrag mehrheitlich ablehnen. Es kann nicht angehen, dass man nachträglich eine Einzelmassnahme aus dem Entlastungspaket 2013 rückgängig macht, weil so ja auch die Ausgewogenheit des gesamten Entlastungspaketes aus dem Gleichgewicht gebracht würde. Für die CVP-EVP-Fraktion ist es wichtig, dass diese Massnahme im Gesamtzusammenhang geprüft und dann allenfalls korrigiert werden kann. Eine umfassende Prüfung wird dann beispielsweise möglich sein im Zusammenhang mit der Behandlung der Prämienverbilligungsinitiative. Es soll also nicht jetzt, im Rahmen des Budgets, quasi hauruck eine Praxisänderung beschlossen werden, sondern diese müsste, wenn schon, umfassend geprüft werden.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen.
Der Antrag auf dem grauen Blatt geht von einer Prämisse aus, die noch gar nicht feststeht, nämlich einer Lockerung der Bundesvorschriften. Fest steht, und Tatsache ist dagegen, dass der Kanton St.Gallen schweizweit an letzter Stelle steht, was die Grösse des Rückstandes der noch nicht geprüften Motorfahrzeuge betrifft. Dies ist letztlich auch eine Frage des Rechtsstaates, der Qualität des Rechtsstaates. Die CVP-EVP-Fraktion steht verlässlich ein, für einen glaubwürdigen Staat und wird deshalb den Antrag auf dem grauen Blatt grossmehrheitlich ablehnen und dem Antrag der Regierung zustimmen. Bei dieser Zustimmung ist für die CVP-EVP-Fraktion entscheidend, dass sowohl Regierung wie auch Amtsleitung ausdrücklich zugesichert haben, den Stellenausbau sukzessive wieder zurückzuführen entsprechend wie der Rückstand abgebaut werden kann. Da in den nächsten Jahren ohnehin Pensionierungen anstehen, kann dies mit natürlichen Abgängen erfolgen.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Wir möchten diese Anträge nicht zurückziehen, da es uns doch eigentlich notwendig erscheint, diesen hier auch im Rat zu besprechen oder vielleicht werden sie nicht besprochen und nur abgelehnt. Wir möchten sie trotzdem gestellt haben. Wir möchten hier den Antrag im Amt für Umwelt und Energie um Erhöhung des Kredites um Fr. 497'000.- stellen zur Schaffung von Stellen Fachspezialisten Industrie und Gewerbe zur Vollzugskontrolle, nun warum? Wir erachten diese Stellen als zwingend notwendig. Der Kanton macht den Unternehmen eben Vorschriften, wenn er Bewilligungen erteilt, Baugesuche behandelt und dann macht er den Industrie- und Gewerbebetrieben Vorschriften über die Umweltschutzbestimmungen bzw. darüber was sie da einzuhalten haben, und in der aktuellen Situation aufgrund einer sehr starken Belastung mit vielen Baugesuchen ist diese Stelle eben nicht in der Lage zu überprüfen ob denn diese Auflagen, die da gemacht werden von den Unternehmen auch tatsächlich eingehalten werden. Das kann doch nicht der Sinn sein. Wir können doch nicht sagen, die Verwaltung macht Auflagen, Bestimmungen und so weiter und können dann gar nicht überprüfen, ob die eingehalten werden. Wenn wir Ja sagen zum Umweltschutz, dann müssen wir auch Ja sagen zu diesen Stellen. Wir können natürlich schon auch sagen; uns ist der Umweltschutz nicht so wichtig, dann bewilligen sie vielleicht dieser Stellen nicht das löst aber das Problem nicht. Der Kanton hat die Pflicht dies zu überprüfen und die Unternehmen brauchen diese Überprüfungen auch, denn wenn es dann irgendwo einen Unfall gibt, dann schreien dann alle danach: Warum wurde das nicht richtig überprüft vom Kanton? Weil die Unternehmen sind diesbezüglich in der Pflicht, würden dann allenfalls auch haftpflichtig. Das kann ja wirklich nicht der Sinn sein. Ich möchte daher sehr dafür plädieren, dass diese Stellen bewilligt werden.
Ich möchte auch noch etwas grundsätzlich zu Günzel-St.Gallen sagen: Sie könnten ja nicht beurteilen, welche Stellen notwendig seien und welche nicht, es gehe um Kredite. Ja gut, aber wenn Sie nicht beurteilen können, welche Stellen notwendig sind und welche nicht, dann frage ich mich, warum Sie einfach sagen können, es braucht diese Stellen alle nicht. Dann müssen Sie auch ein bisschen Vertrauen haben in die Regierung, dass sie eben diese Stellen beantragt, die sie ganz dringend notwendig braucht.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
(im Namen der SVP-Fraktion): legt seine Interessen offen als Mitarbeiter des Strassenverkehrsamtes, aber nicht als Mitarbeiter der betroffenen Abteilung. Der Antrag ist abzulehnen. (??)
Der Kanton St.Gallen ist bei den Fahrzeugprüfungsrückständen leider Spitzenreiter in der Schweiz. Diese zusätzlichen Stellen belasten das Budget nicht. Es müssen nicht zusätzliche Infrastrukturbauten wie Prüfbahnen oder Büroräumlichkeiten gebaut werden und es ist ganz klar refinanziert.
Wichtig ist mir, dass bei diesen zusätzlichen Stellen wir als Kantonsräte jedes Jahr die Möglichkeit haben, auf Grund von effektiven Zahlen die Prüfungsrückstände und somit die Notwendigkeit der Stellen zu überprüfen. Es gibt praktisch keine andere Stellen wo dies mit effektiven Zahlen so klar nachvollzogen werden kann. Wenn die Rückstände der Fahrzeugprüfungen zurück gehen, müssen künftig freiwerdende Stellen nicht mehr besetzen werden.
Insbesondere will ich nicht, dass dem privaten Bürger und dem Garagengewerbe die Möglichkeit genommen wird, damit freiwillige Fahrzeugprüfungen nicht mehr im Kanton St.Gallen durchgeführt werden können. Richtig ist, dass das Strassenverkehrsamt bereits jetzt intensiv mit Privaten und TCS zusammenarbeitet, aber es reicht immer noch nicht, um die Rückstände abzubauen.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
zu Konto 8301 (Individuelle Prämienverbilligung [IPV]). beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion Erhöhung um 9 Mio. Franken.
Wir haben drei Sparpakete hinter uns. In dieser Situation mag es vielleicht etwas vermessen wirken, wenn eine Stelle im Budget um 9 Mio. Franken erhöht werden soll, das ist mir sehr bewusst. Trotzdem ersuche ich Sie, dass diesem Antrag mit einer Weitsicht und Offenheit, wie man es ja auch in den Standpunkten und Unterlagen fast aller Parteien findet, vor allem jener Parteien, die in der Mitte sind. Immer dann sind sie weitsichtig und offen, wenn es um Familien, Eltern und ihren Nachwuchs geht. Wir sind in diesem Saal alle der gleichen Meinung, der Nachwuchs, das ist unsere Entwicklung eigentlich und wir wissen, dass Eltern im Alltag oft vor grossen finanziellen Hindernissen stehen. Wenn wir eine Umfrage machen mit Leuten in diesem Kanton, stellen wir unschwer fest, dass die ständig steigenden Gesundheitsauslagen einen Spitzenplatz einnehmen. In der Tat, in den letzten zehn Jahren sind diese Ausgaben etwas um 60 Prozent gestiegen. Wir wissen auch, dass bei uns Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und insbesondere Familien mit der IPV nur sehr wenig entlastet werden. Wir haben ja bei den Steuern den Abzug Erhöht von Fr. 7'000. auf Fr. 9'000.. Bei der IPV machten wir jetzt genau das Gegenteil, wir gingen von Fr. 9'000. auf Fr. 7'000.. Sie wissen, Familien trifft es bei diesen Auslagen sehr massiv. Wir schaffen hier eine neue Situation, indem wir diesen Abzug wieder hinaufsetzen nämlich von Fr. 7'000. auf Fr. 9'000.. Ich möchte Sie noch auf etwas hinweisen: Das hat zu tun mit einer Entlastungsmassnahme, aber als wir in der Finanzkommission darüber debattierten sowie auch in diesem Rat, wie diese Entlastungsmassnahme bei der IPV verwirklicht werden soll, war wirklich nie ein Wort erwähnt worden, dass genau dieser Abzug heruntergesetzt werden soll. Das ist später gemacht worden und das ist eigentlich ohne das Wissen dieses Rates erfolgt. Wir sind heute in der Lage, dass wir diesen Fehler wieder aufheben, und wir machen das, indem wir diese Stelle um diese 9 Mio. Franken erhöhen. Damit schaffen wir die entscheidende Voraussetzung, dass eben der Abzug wieder auf Fr. 9'000. eingesetzt werden kann.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.
Ich gehe davon aus, dass wir zum grauen Blatt sprechen, denn ich habe hier ein Votum gehört, das tendenziell eher ein Eintretensvotum ist. Ich empfehle meiner Fraktion, das graue Blatt abzulehnen, weil zum jetzigen Zeitpunkt eine generelle Lohnerhöhung aufgrund der angespannten Finanzlage nicht angezeigt. Es ist die gleiche Diskussion wie beim letzten Mal bei den Steuerkommissären, jetzt einfach auf der anderen Seite. Es handelt sich um 11 Mio. Franken Mehrausgaben, die entsprechend den Staatshaushalt belasten. Ebenfalls ist aktuell keine Teuerung vorhanden und da widerspreche ich Hartmann-Flawil, das wurde in der Finanzkommission anders ausgedrückt, die st.gallischen Löhne sind sehr wettbewerbsfähig. Ich bitte das zur Kenntnis zu nehmen. Wir bezahlen den Stufenanstieg sowie die Beförderungsquote. Es ist ja nicht so, dass wir nichts machen.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.
In der Finanzkommission wurde dieser Punkt intensiv diskutiert. Es ist richtig, was Mächler-Zuzwil gesagt hat, die Gewinnausschüttung ist sehr unsicher, das heisst, es kann sich schnell ändern und entsprechend ist es nicht garantiert, dass wir nächstes Jahr eine Ausschüttung erhalten. Wir haben das schon in diesem Jahr erlebt. Es wurde keine Ausschüttung getätigt. Die CVP-EVP-Fraktion hat sich letztes Mal gewehrt, gegen die Streichung der Budgetierung, aber dieser Rat in Mehrheit beschlossen, dass das gemacht wird, und das ist auch zu akzeptieren.
Regierungsrat Gehrer hat den Weg aufgezeigt, dass man in Zukunft allenfalls die Hälfte des Gewinnes budgetiert und wir werden das in der Finanzkommission im AFP 2016-2018 diskutieren. Entsprechend sind wir der Meinung, jetzt in dieser Situation nicht etwas zu sprechen, was wir allenfalls im AFP 2016-2018 tätigen müssen.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag ist zuzustimmen.
Unsere Fraktion unterstützt die Aufstockung des Kredites im Amt für Raumentwicklung gemäss dem Antrag der Regierung auf dem roten Blatt. Der sorgsame und haushälterische Umgang mit dem Boden und unserem Kulturland gewinnt immer stärker an Bedeutung. Es hat sich diesbezüglich ein neues Bewusstsein in der Bevölkerung gebildet und es herrscht besonders in den urbanen Gebieten die Meinung vor, dass Entwicklung durch innere Verdichtung geschehen soll und dass kein weiteres Kulturland mehr eingezont werden soll. Die Gemeinden sind nun besonders gefordert, eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach Innen zu realisieren. Der Kanton überprüft die Überbauungs- und Nutzungspläne auf ihre Recht- und Zweckmässigkeit und begleitet die Gemeinden bei der Umsetzung. Es ist in unseren Augen richtig, wenn die erstinstanzliche städtebauliche Beurteilung von Sondernutzungsplänen neu im Areg geschieht, da das Hochbauamt nicht die richtige Ansprechstelle ist, da es dann zu einer Vorbefassung im Rechtsmittelverfahren kommen könnte. Wir sehen, dass es hier eine Entflechtung braucht.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion:
Konto 6156.301 (Gewässer / Besoldungen). Erhöhung des Kredits gemäss Vorschlag der Regierung um Fr. 118'000. zur Schaffung einer Stelle Fachspezialist Wasserbau (Beschäftigungsgrad 100 Prozent).
Konto 6200.301 (Amt für Umwelt und Energie / Besoldungen). Erhöhung des Kredits um Fr. 497'000. zur Schaffung von Stellen für Fachspezialisten Industrie und Gewerbe zur Vollzugskontrolle (Beschäftigungsgrad 350 Prozent).
Konto 6200.301 (Amt für Umwelt und Energie / Besoldungen). Erhöhung des Kredits um Fr. 71'000. für die Schaffung einer Stelle Fachspezialist Sanierung Wasserkraft und Mikroverunreinigungen zur Umsetzung der Revision Gewässerschutzgesetzgebung (Beschäftigungsgrad 50 Prozent).
Konto 6200.301 (Amt für Umwelt und Energie / Besoldungen). Erhöhung des Kredits um Fr. 85'000. für die Schaffung einer Stelle Fachspezialist Strassenlärm zur fristgerechten Umsetzung der Lärmschutzverordnung.
Nachdem Güntzel-St.Gallen die Gelegenheit wahrgenommen hat, hier einige allgemeine Anmerkungen zu diesen Stellen im Baudepartement zu treffen, möchte auch ich diese Gelegenheit wahrnehmen, dazu einige allgemeine Ausführungen zu machen. Ich bin schon sehr erstaunt über diese Anträge der SVP-Fraktion, hier nun sämtliche neu beantragten Stellen im Baudepartement zu streichen. Es ist doch so, diese Stellen sind ausgewiesen. Es ist so, dass es diese Stellen für die Bewältigung der dem Baudepartement übertragenen Aufgaben für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages braucht. Wir können doch dem Baudepartement nicht die notwendigen Ressourcen verweigern, nur weil wir vielleicht der Meinung sind, dass gewisse gesetzliche Aufträge politisch nicht ganz so gewichtig sind. Güntzel-St.Gallen hat ausgeführt, es sei ja auch möglich, da ein bisschen effizienter zu arbeiten. Ich weiss nicht so genau, ob Güntzel-St.Gallen weiss, wie im Baudepartement gearbeitet wird, aber ich gehe davon aus, dass diese Leute bereits heute sehr viel Arbeit leisten, und dass man nicht einfach noch irgendwo etwas herumschieben kann. Das kann man auch in der Privatwirtschaft nicht. Wenn Sie einen Betrieb führen und Aufgaben erfüllen und Aufträge erledigen müssen, dann brauchen Sie dafür auch das notwendige Personal. Da können Sie auch nicht sagen, arbeiten Sie doch noch ein bisschen mehr, das geht dann schon.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
zu Konto 5509.426 (Verschiedene Aufwendungen und Erträge / Vermögenserträge aus Beteiligungen des Verwaltungsvermögens). beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion Erhöhung um Fr. 40'000.-. (??? 40 Mio. Franken)
Wir stellen den Antrag, dass ertragsseitig aufgrund der aktuellen Entwicklung auch die Ausschüttung der SNB in Höhe von 40 Mio. Franken eingestellt wird. Gemäss dem Bericht über die ersten drei Quartale ist wenn nicht noch etwas Aussergewöhnliches passiert, mit dem höchsten Gewinn aller Zeiten zu rechnen. Der nach drei Quartalen ausgewiesene Gewinn in Höhe von 28,5 Mrd. Franken wurde in der Vergangenheit in einem ganzen Jahr nie erreicht. Es ist damit zu rechnen, dass eine Gewinnausschüttung erfolgen kann. Wir würden diese auf der Basis von 1 Mrd. Franken berechnen und möchten beantragen, für den Kanton 40 Mio. Franken einzustellen. Ich glaube, wir sind mit diesem Antrag nicht übermütig. Regierungsrat Gehrer hat ausgeführt, dass allenfalls sogar mit einer höheren Ausschüttung gerechnet werden kann, sofern dann die Ausschüttungsreserven in einer Höhe von 10 Mrd. Franken vorhanden sind, was im Moment deutlich erreicht wäre, es kann allenfalls sogar mit einem höheren Ausschüttungsgewinn gerechnet werden. Wir würden aber bei dieser 1 Mrd. Franken bleiben und beantragen, diese 40 Mio. Franken nun ins Budget einzustellen.
Regierungsrat Gehrer hat erwähnt, dass man nicht einmal einstellen kann und dann wieder nicht. Wir haben bis anhin diese 40 Mio. Franken jeweils eingestellt. Es war der Kantonsrat, der aufgrund dieser etwas dramatischen Entwicklung im letzten Jahr entschieden hat, dass man sie nicht einstellt. Wenn es so aussieht, als könnte man diese 40 Mio. Franken realisieren, sind wir der Meinung, dass wir sie auch wieder einstellen sollten. Das wäre eigentlich kontinuierlich und nicht schwankend, wenn wir dann im Rahmen des AFP darüber sprechen, ob es eine andere Gewinnausschüttung sein soll oder ob es ein anderer Betrag sein wird, den wir regelmässig einstellen, so können wir dies auch tun.
Wir möchte aber jetzt beantragen, dass wir realistisch budgetieren und diese 40 Mio. Franken einstellen.
Wie bereits gesagt, wir gehen davon aus, dass dies bewusst nicht geschehen soll. Diese 40 Mio. Franken sollen allenfalls realisiert und ins Eigenkapital geleitet werden um dieses aufzubauen und dann wieder Steuersenkungen zu legitimieren. Dazu sind wir einfach nach all diesen Sparrunden, die wir in diesem Rat nun durchgeführt haben, nicht bereit.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Dem Antrag ist zuzustimmen.
Ich habe mich schon mündlich beim Ratspräsidenten entschuldigt, dass ich noch nach der Regierungsrätin rede. Aber ich rede darum. weil ich erstaunt bin, dass niemand sonst redet von den anderen Parteien. Ich stelle fest, es trifft diese Massnahme diese Kürzung der Kinderbeiträge trifft nicht Familien oder Einzelpersonen, die Ergänzungsleistungen beantragt haben, das wird bezahlt. Es trifft nicht Leute, die die Krankenkassenprämien nicht zahlen können, auch das wird übernommen. Es betrifft ausschliesslich diese Kürzungen, die beschlossen wurden, betreffend Familien mit Kindern. In diesem Jahr hatten wir eine vorberatende Kommission, da war die CVP-Fraktion auch dabei. Sie hat gesagt: Wir haben Verständnis, hier braucht es Korrekturen. Es geht nicht an, dass der Kinderabzug bei der IPV unter dem steuerrechtlichen Minimum ist. Was stellen wir jetzt fest: Man akzeptiert, dass für das nächste Jahr wiederum die Familien die Zeche tragen. Sie bezahlen die Entscheide aus den Sparpaketen. Da bitte ich der Nummer eins, für die Familien, nehmen Sie jetzt Stellung und sagen Sie was Sache ist. Wollen Sie die Familien weiterhin so belasten? Akzeptieren Sie diesen Zustand? Stehen Sie dazu und sonst stimmen Sie bitte ja bei unserem Antrag.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.
Was sich überall in diesen Situationen gezeigt hat, das heisst, mehr Steuerkommissäre, die ein bisschen genauer hinschauen und zwar quer durch alle Bereiche, das ergibt Mehreinnahmen. Mehreinnahmen ohne dass man den gesetzlichen Rahmen in irgendeiner Form ritzt, ohne dass man Personen oder Unternehmen plagt, nur in dem man genauer hinschaut. Sie finden das in verschiedenen Kantonen, Sie finden es auch beim Bund. Die konkreten Zahlen für den Kanton St.Gallen wurden der Finanzkommission vorgestellt. Ich weiss das darum, weil wir zu diesem Zeitpunkt mit der Delegation des Landes Baden-Württemberg in der Finanzkommission sassen und dabei die Unterlagen ausgehändigt erhielten. Es sind in diesem Sinne keine Unterlagen der Mitglieder der Finanzkommission, sondern es sind transparente Unterlagen die damals verteilt wurde. Die konkreten Zahlen sprechen für sich und belegen, dass diese Personen ohne irgendwelche zusätzlichen Mittel einen Ertrag erbracht haben. In der bereinigten Fassung sehen Sie, es ist ja kostenneutral. Sie haben 1 Mio. Franken weniger beim Personal sowie bei den Erträgen auch 1 Mio. Franken weniger. Wenn Sie jetzt hingehen und dem Antrag der SVP-Fraktion zustimmen, dann schiessen wir uns ins eigene Bein. Es geht hier darum, dass wir gleich lange Spiesse haben und wir bei allen genau hinschauen dafür sind diese Stellen zu schaffen.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Regierungspräsidentin: Es wurde darauf hingewiesen, dass wir tatsächlich bei der Auszahlung der IPV an einer Grenze wandeln und dem Auftrag Menschen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen tatsächlich nicht mehr so Rechnung tragen können, wie es eigentlich dieses Sozialkorrektiv, das ja wirkt, weil wir noch Kopfprämien erheben, nicht mehr so wirkt, wie es vorgesehen ist. Wenn jetzt aber Gschwend-Altstätten aber darauf hinweist, dass es nicht im Wissen des Rates geschehen ist, dass wir Parameter verändern mussten, dann möchte ich darauf hinweisen, dass es gar nicht anders möglich ist, weil wir ja im Volumen der IPV fixiert sind. Sie kennen alle diese Systematik, und Sie wissen auch, dass wir drei Bereiche über die individuelle Prämienverbilligung auszahlen. Zwei davon die Ersatzleistungen und die Ergänzungsleistungen, die EL-Beziehenden. Diese Beträge sind fix, die kann der Kanton nicht verändern. Ändern kann er nur im Bereich der ordentlich Beziehenden und das ist eben die Krux, dass dann natürlich dieser Teil, dieses Kuchenstück, immer kleiner wird und wir dementsprechend eben schlechter entlasten können. Wir haben drei Parameter, die die Regierung alljährlich setzen kann: das ist der Selbstbehalt, die Referenzprämie und der Kinderabzug. Und bei der Referenzprämie und beim Selbstbehalt sind wir bereits an der Grenze angelangt, dort haben wir keine Möglichkeit mehr zu verändern und deswegen blieb nur noch der Kinderabzug übrig, und den mussten wir dementsprechend, damit wir dieses festgelegte Volumen einhalten, auf Fr. 7'000. heruntersetzen. Es ist jetzt aber dem Parlament unbenommen, Sie haben eine gesetzliche Bandbreite, die Sie ausnützen könne, das System lässt das zu. Es obliegt dem Rat die gesetzliche Bandbreite so zu beanspruchen, dass tatsächlich dieser Kinderabzug von Fr. 7'000. auf Fr. 9'000. erhöht werden könnte. Ob Sie das jetzt in der Budgetdebatte machen wollen, liegt, wie gesagt, in Ihrem Ermessen. Die Regierung hat im Voranschlag 2015 auf eine Erhöhung, wie Sie gesehen haben, des IPV verzichtet, weil sie noch nicht zur Prämienverbilligungsinitiative Stellung genommen hat bzw. eben den Gegenvorschlag noch nicht verabschiedet hat. Dementsprechend hat sie aber dort auch darauf hingewiesen, dass wir im Bereich der Prämienverbilligung Handlungsbedarf als Kanton St.Gallen haben.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.
Betreffen Gewinnausschüttung der SNB kann ich Ihnen sagen, das ist wahrscheinlich derzeit etwas sehr unsicheres. Wenn Sie nur beispielsweise heute das St.Galler Tagblatt auf S. 9 lasen, dann konnten Sie feststellen, dass derzeit eine grosse Wahrscheinlichkeit besteht, dass die SNB die Untergrenze von 1.20 wiederum schützen musste. Grund diese unnötige Goldinitiative, aber dazu sage ich nichts. Surber-St.Gallen, zu meinen, dieser 30. September, der bisherige Drei-Quartals-Abschluss der SNB werde sich so weiterziehen, davon müssen Sie Abstand nehmen. In der Zwischenzeit ist der Schweizer Franken wieder stärker geworden, die Grenze von 1.20 wurde beinahe erreicht, was bedeutet, dass die Euro-Bestände, die leider vorhanden sind, weil man die kaufen muss, um den Franken zu stützen, werden jetzt tiefer sein, als wahrscheinlich noch am 30. September. Somit ist dieser Gewinn wahrscheinlich nicht mehr so hoch. Das Problem in dieser ganzen Thematik SNB ist, dass weil die Bilanz derart aufgeblasen wurde, die Unsicherheit ob es Gewinn gibt oder nicht, sehr unsicher geworden ist. Deshalb haben wir damals bereits im Frühjahr schon gesagt, wir wollen das nicht mehr budgetieren, weil es zu unsicher ist. Sie können heute beinahe eine Münze werfen, ob es noch Gewinn gibt oder nicht.
Ich möchte Sie bitten, diese möglichen 40 Mio. Franken nicht aufzunehmen. Wenn wir sie am Schluss wirklich bekommen, dann ist das auch nicht so schlimm. Dann nehmen wir sie im freien Eigenkapital auf. Sie wissen alle, unser freies Eigenkapital ist in den letzten Jahren massiv geschrumpft. Es wäre ja gut, wenn wir diese 40 Mio. Franken allenfalls ins Eigenkapital aufnehmen. Bitte nehmen Sie diesen Betrag aber jetzt nicht ins Budget auf, denn Sie wissen nicht, was bis zum 31.12. noch alles passieren könnte. Die Illusion, zu meinen es sei ein riesigen Gewinn, der kommen wird, davon würde ich etwas Abstand nehmen.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
spricht zum Eventualantrag: Dem Streichungsantrag ist zuzustimmen. (??)
Mit dem Eventualantrag können wir Ihnen eine Kompromisslösung auf alle vorhergehenden Voten geben. Wenn wir einsehen, dass in diesem Kanton ein Rückstand da ist, der abgebaut werden muss, haben wir mit unserem Antrag, dass wir sagen, wir kürzen um zwei Stellen, das heisst, es dürfen vier neue Verkehrsexperten eingestellt werden, können wir hier eine Trendwende einläuten. Zudem, wie auch von Regierungsrat Fässler angetönt, steht die Möglichkeit im Raum, dass auf Bundesebene die erste Fahrzeugkontrolle auf fünf, allfällig auf sechs Jahre hochgehoben wird. Das würde dann automatisch in der Statistik auch eine tiefere Zahl ergeben. Also, wir haben hier auf alle Fragen ein Kompromiss. Die Regierung steht auch nicht vor der Frage, in vier, fünf Jahren müssen wir Stellen abbauen oder müssen wir diese Stellen nicht mehr besetzen. Es ist auch in dieser Frage ein Kompromiss. Ganz wichtig ist aber, auch die Forderung, wenn Sie diesem Kompromiss zustimmen, dass das Sicherheits- und Justizdepartement und das zusätzliche Amt aber in Zukunft die freiwillige Fahrzeugprüfung nach wie vor aufrecht erhalten muss. In diesem Sinne bitte ich Sie, dem aktuellen Antrag auf Streichung von zwei Stellen, sprich von Fr. 200'000., zuzustimmen.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen.
Es ist bekanntlich nicht das erste Mal, dass wir uns mit diesen Problem hier beschäftigen. Falls sie den Streichungsantrag annehmen, werden wir uns auch in Zukunft immer wieder damit beschäftigen müssen. Wir lösen das Problem so nicht. Fakt ist, der Kanton St. Gallen ist bei der Motorfahrzeugprüfung im Rückstand, 118'000 Fahrzeuge haben den gesetzlich vorgeschriebenen Termin überschritten. Gemäss Auskunft des Strassenverkehrsamtes kann der Rückstand bei der Einstellung von den sechs im Budget aufgeführten Experten bis ins Jahr 2020 aufgeholt werden. Sollte die Frist zur Fahrzeugprüfung von Personenwagen durch Bundesbern wirklich um ein Jahr verlängert werden, so wäre der Rückstand im Jahr 2019 aufgeholt. Dies allerdings nur, wenn der Fahrzeugbestand nicht im gleichen Mass ansteigt wie heute. Lastwagen müssten auch in Zukunft jährlich geprüft werden, sonst können sie im europäischen Raum nicht verkehren. Der Personalbestand der Experten kann danach vor allem mit Pensionierungen wieder heruntergefahren werden. Die Finanzkommission ist eingeladen, dies jährlich zu überprüfen. Die verschieden Fristen für die Fahrzeugprüfungen sind im Strassenverkehrsgesetz aufgeführt. Der Kanton St. Gallen hält diese Fristen seit Jahren nicht ein. Es kann nicht sein, dass wir als Parlamentarier das fördern, dass Gesetze nicht eingehalten werden können. Wie erklären Sie das unseren Bürgerinnen und Bürger auf der Strasse, welche wegen Falschparkierens oder Geschwindigkeitsübertretung gebüsst werden.
Zu den Kosten. Hier wurden im Streichungsantrag anfänglich vergessen, die Einnahmen auch zu erwähnen. Ich stelle nun fest, die Zahlen wurden in der Zwischenzeit korrigiert. Lassen Sie mich aber zusammenfassen: Ein ausgebildeter Fahrzeugexperte kostet dem Kanton pro Jahr Fr. 100'000..
Im Gegenzug generiert er Einnahmen von Fr. 250'000.. Demnach würden die sechs Experten das Budget des Kantons in Zukunft um 6 x Fr. 150'000., also um Fr. 900'000. je Jahr aufbessern. Auch aus diesem Grund kann ich den Streichungsantrag wicht nachvollziehen.
Falls sie dem Streichungsantrag zustimmen, ist das Strassenverkehrsamt wohl dazu gezwungen, die freiwilligen Fahrzeugprüfungen nicht mehr durchzuführen. Ob das von den Garagebetrieben oder von den Kunden, welche bei einem Verkauf oder Kauf Wert darauf legen, dass das Occasionsfahrzeug von der MFK geprüft worden ist, honoriert wird, sei dahingestellt.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Die Vorlage ist abzulehnen.
Ich rede nicht zu den Zahlen, sondern zu einer Gesamtwürdigung des Budgets 2015 vor der Schlussabstimmung. Ich möchte Ihnen die Stellungnahme der SP-GRÜ-Fraktion bekannt geben: Wenn ich bildlich sprechen würde über den Voranschlag 2015 ist es für uns ein «do it your self»-Budget. Die bürgerlichen Parteien haben hier in diesem Saal in das Heimwerkerset gegriffen und haben da am Voranschlag am Budget 2015 herumgewerkelt mit Vorgaben und auch mit den Aufträgen. Ich erinnere Sie, als es darum ging, dass man künstlich absehbare Einnahmen nicht eingestellt hat, damit es nachher eine Verbesserung des Abschlusses gibt der Rechnung 2015, damit das direkt ins Eigenkapital überwiesen werden kann und so eigentlich auch der ganze Budgetvorgang sehr restriktive ausgelegt wird. Wir haben die Streichung der Stellen, und zwar geht es da um die Behinderung der Umsetzung der nationalen Vorgaben in den Gesetzen und da erlaube ich mir eine persönliche Bemerkung, da geht es manchmal auch um ein Departement und die Leute dazu mundtot zu machen ich bedaure dies sehr. Dann geht es auch um das Personal: Wir stellen fest, das Personal hat trotz aller warmen herzlichen Worte und grossem Applaus keine grosse Bedeutung mehr hier in diesem Raum wir bedauern das auch. Es ist dringend Zeit, dass man hier klare Zeichen setzt. Zum Schluss noch die Familien: Wir stellen fest, dass die falschen die Lasten tragen. Darum ist es für uns klar, die SP-GRÜ-Fraktion wird das Budget 2015 ablehnen. Wir haben nichts gegen Heimwerkerinnen und Heimwerker, die zu Hause in ihrem Haus arbeiten, aber wir haben etwas dagegen, wenn das Heimwerkerset hier im Rat benützt wird und nachher ein «do it your self»-Budget zusammengebastelt wird.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
dem Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.
Ich gehe mit Mächler-Zuzwil einig bezüglich der Goldinitiative. Ich glaube auch, Unsinn sollte man nicht unterstützen. Es ist aber richtig, dass man davon ausgehen kann, so hoffe ich, dass diese abgelehnt wird und dann wird sich diese Währungssituation sicher entspannen. Ich möchte Sie daran erinnern, im gut bürgerlichen Kanton Zürich, wo ja Kantonsrat von einer bürgerlichen Mehrheit dominiert wird. Diese Finanzkommission stellt den doppelten Betrag im Budget 2015 ein. Sie haben den Betrag, den sie aus den Gewinnen der SNB erhalten werden, von 58 Mio. Franken auf 116 Mio. Franken erhöht. Dazu gehe ich davon aus, dass es im Gremium der Finanzdirektoren verschiedene Personen hat, unter anderem Regierungsrat Gehrer, die diese Angelegenheit durchaus verstehen. Wenn Sie den Ausführungen von Regierungsrat Gehrer gefolgt sind, dann geht auch dieses Gremium davon aus, dass man mit diesen Gewinnen rechnen kann.
Es gibt gute Gründe, dass hier die Konstanz gewahrt werden kann.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.
Ich möchte Hartmann-Flawil ergänzen: Das ist eine Massnahme aus dem Entlastungspaket 2013. Ich habe es bereits im Eintretensvotum gesagt, für die CVP-EVP-Fraktion ist es wichtig, dass wir die beschlossenen Massnahmen jetzt konsequent umsetzen, um die Haushaltsanierung zu tätigen. Entsprechend bin ich schon erstaunt, dass dieser Antrag kommt und wieder eine Massnahme aus dem Entlastungspaket 2013 herausnehmen will.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
zieht den Antrag der SVP-Fraktion zu Konto 6200.301 zurück.
Um der Sturheit zu widersprechen, wir ziehen den Antrag zurück. Ich werde das dann mit Regierungsrat Haag ausserhalb dieses Raumes besprechen, ob man dann nicht eine Aufgabe erfüllen kann mit bestehenden Leuten und trotzdem eine Rückvergütung bekommt. Wir wollten den Bund selbstverständlich nicht prellen. Wir ziehen zurück, nachdem wir die letzten Abstimmungen knapp verloren haben.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
(im Namen der SVP-Fraktion): Ausfall Audio einschliesslich Votum Ratspräsident - Tonbandaufnahme nicht vorhanden (ba)
Unser Antrag besteht nur aus dem ersten Punkt dieses Antrags, nämlich die Kürzung der Aufwandkürzung und nicht der Ertragskürzung. Wie sie auch immer entscheiden, aber wir sind der Meinung, dass wenn das Baudepartement das AfU diese Aufgabe erfüllt, dass sie auch diese Rückerstattung bekommt. Damit diskutieren Sie oder entscheiden Sie nur über Punkt 1 Aufwandkürzung und nicht Ertragskürzung bzw. ich korrigiere: Diesen Antrag so, weil ich meine, wir hätten diese Ertragskürzung von uns aus, nicht so eingegeben.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
zu Konto 5100.301 (Amtsleitung KSTA / Besoldungen) / 5105.400 (Kantonale Steuern / Einkommens- und Vermögenssteuern). beantragt im Namen der SVP-Fraktion Aufwandkürzung um 1 Mio. Franken für die Anstellung von zusätzlichen sieben Steuerkommissären. (33.13.09 Kantonsratsbeschluss über das Entlastungsprogramm 2013, Massnahme E38) verbunden mit einer Ertragskürzung um 1 Mio. Franken, da die vollständig refinanziert.
Wir wollen, dass eine Effizienzsteigerung innerhalb der Steuerverwaltung mit dem bereits bestehenden Personal zu erfolgen hat durch Prioritätensetzung und internen Reorganisationen. Ausserdem ist für uns nicht nachvollziehbar, dass trotz der Möglichkeit zur elektronischen Einreichung der Steuererklärung für das Steueramt immer mehr Stellen gefordert werden.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
zu Konto 7352.301 (Sicherheits- und Justizdepartement / Besoldungen). beantragt im Namen der SVP-Fraktion Kürzung um Fr. 54'000. für Sachbearbeiter Bussenzentrum als Folge der Anschaffung von semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen.
Leider hat dieser Rat im letzten Entlastungspaket den neuen semistationären Geschwindigkeitsanlagen zugestummen. Die SVP-Fraktion verwies schon damals darauf, dass es bei diesen Anlagen nicht primär um Sicherheit geht, sondern dies eine Schröpfung der Autofahrer ist. Dass die Kassen dank diesen neuen Anlagen noch mehr klingeln, zeigt nicht nur der deutliche Anstieg der Busseneinnahmen im Budget, sondern auch, dass nun 50 Stellenprozente mehr eingesetzt werden sollen für die Bewirtschaftung dieser Geräte. Wir sind der Meinung, dass diese Mehrbelastung mit dem bestehenden Personalbestand bewältigt werden muss. Für das braucht es keinen zusätzlichen Sachbearbeiter, zumal beim Versand von Bussen keine vorgeschriebenen Fristen einzuhalten sind. Es ist doch egal, ob die Busse nach einer oder nach drei Wochen eintrifft. Glauben Sie mir, die Autofahrer, die gebüsst werden, sind sogar froh, wenn die Busse ein wenig später eintrifft. Deshalb besteht kein Handlungsbedarf.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
6050.301 (...). zieht den Antrag der SVP-Fraktion zu 6050.301 zurück.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Regierungsrat: Der Antrag ist abzulehnen.
Als Vorsteher der Sicherheits- und Justizdepartementes gehört es zu meinen Aufgaben, die Rechtsordnung nötigenfalls auch mit Gewalt durchzusetzen. Wer solche Kompetenzen hat, der tut gut daran, auch aus Gründen der eigenen Glaubwürdigkeit, dafür zu sorgen, dass er selber und auch sein Amt die vorhandenen Gesetze einhält. Mit der aktuellen Dotation meiner Motorfahrzeugexperten ist das unmöglich. Die haben im Kanton St.Gallen etwa 386'000 Motorfahrzeuge. Der Bestand dieser Motorfahrzeuge nimmt jedes Jahr um knapp 2 Prozent zu, das sind etwa 7'000 zusätzliche Motorfahrzeuge, die geprüft werden müssen. Wir sind mit mehr als 30 Prozent der Motorfahrzeuge im Verzug. Per Ende September 2014 hatten wir einen Pendenzenstand von 118'000 Fahrzeugen, die hätten geprüft werden müssen, die aber im Moment nicht geprüft werden können. Diese Rückstände sind zum Teil sehr beträchtlich, auch in zeitlicher Hinsicht. Ich habe dieses Geschäft gestern Abend noch mit meiner Frau diskutiert, und sie hat mir dann mitgeteilt, dass sie im letzten Jahr ihr momentan neun jähriges Fahrzeug das erste Mal vorführen musste. Die Prüfung nach Gesetz hätte an sich nach vier Jahren erfolgen müssen, sie erfolgte in der Realität aber erst nach 4 1/4 Jahren (??). Das ist die aktuelle Situation im Kanton St.Gallen. Wir sind schweizweit mit diesen Rückständen am Schwanz. Es gibt keinen anderen Kanton, der mit den Prüfungen derart weit zurückliegt, wie wir. Selbstverständlich haben wir versucht, was jetzt heute immer wieder gefordert wurde, mit Effizienzsteigerungen die Sache zu lösen. Wir haben alle unsere Motorfahrzeugexperten auf den 1. Januar mit Tablets ausgestattet, damit die Erfassung der Prüfergebnisse erleichtert wird, und wir haben gleichzeitig die Prüfzeiten von 25 auf 20 Minuten reduziert bei exakt gleichem Prüfumfang. Wir haben also eine Produktivitätssteigerung auf einen Schlag von 20 Prozent erreichen können. Wir haben weiter jetzt ein Verfahren eingeführt, bei welchem Reparaturen durch die Garagisten bestätigt werden können. Die Leute müssen bei untergeordneten Mängeln das Fahrzeug, das Mängel hatte, nicht noch einmal zeigen, sondern es ist ausreichend, wenn die Garagisten das bestätigen. Aber dennoch haben wir diese massiven Rückstände, wenn wir sechs zusätzliche Motorfahrfahrzeugexperten erhalten. Wir werden diese in die vorhandenen Prüfhallen beschäftigen können. Wir brauchen keine zusätzliche Infrastruktur. So werden wir bis 2020 benötigen um diese Rückstände abbauen zu können. Von Tinner-Wartau habe ich erfahren, dass sich das Problem auflösen wird, wenn die Prüfintervalle verändert werden. Auf Bundesebene laufen tatsächlich die Diskussionen, dass die erste Prüfung nicht nach vier, sondern nach fünf oder sechs Jahren vorgenommen werden muss. Aktuell sieht sieht es so aus, wie wenn das bei fünf Jahren der Fall sein könnte. Nun, wenn Sie Rückstände von vier Jahre haben, nützt eine Veränderung dieser Intervalle nichts. Wir haben Schätzungen angestellt. Wir gehen davon aus, dass wir die Rückstände um etwa 10 Prozent reduzieren können, wenn die Intervalle angepasst werden.Der Rückstand beträgt dann nicht mehr 118'000 Fahrzeuge, sondern er beträgt dann vielleicht noch 100'000 oder 105'000 Fahrzeuge. Die Rückstände bleiben, auch wenn die Intervalle verändert werden. Die FDP-Fraktion geht also von falschen Voraussetzungen aus, wenn sie sagt, das Problem wird sich von selber auflösen. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass der Kantonsrat sagt, wenn eine Stelle einmal geschaffen ist, wird man sie nie mehr wegbringen. Das ist wahrscheinlich häufig schwierig, vom Rat her zu überprüfen, ob es diese Stelle noch braucht oder nicht. Auch für mich ist es nicht einfach zu prüfen, braucht es diese Stelle oder nicht, dies in fast allen Bereichen. Aber hier haben wir klare und durch den Kantonsrat auch kontrollierbare Grössen. Ich habe der Finanzkommission zugesichert, und das werden wir auch machen, dass wir Ihnen jedes Jahr Bericht erstatten, wie hoch die Rückstände noch sind. Wenn Sie dann den Eindruck haben, dass wir selber nicht reagieren, also trotz Abbau der Rückstände keine Entlassungen bzw. keinen Nichtersatz von natürlichen Abgängen vornehmen, dann können Sie immer noch intervenieren. Ich habe überprüfen lassen: Wir werden in den nächsten Jahren beim Strassenverkehrsamt jedes Jahr eine bis zwei Pensionierungen bei den Motorfahrzeugexperten haben. Selbstverständlich werden wir von uns aus reagieren, wenn wir sehen, dass die Rückstände sich wieder eingependelt haben in einem vernünftigen Mass. Es ist auch bereits erwähnt worden, diese Prüfexperten kosten nicht nur, sondern sie bringen auch Einnahmen. Im nächsten Jahr haben wir Einnahmen von Fr. 600'000. budgetiert, also exakt gleich hoch wie die Kosten. Diese Einnahmen sind im nächsten Jahr etwas tiefer oder deutlich tiefer als das was möglich ist, weil diese Motorfahrzeugexperten zunächst noch ausgebildet werden müssen on the job. Das heisst, sie binden andere Kräfte andere Motorfahrzeugexperten, welche eben diese Ausbildung im Betrieb übernehmen, und sie sind nicht von der ersten Stunde an voll funktionsfähig. Wenn ein Motorfahrzeugexperte aber vom Morgen bis zum Abend Mortorfahrzeuge prüft, dann kann er etwa Fr. 250'000.- erwirtschaften er rentiert sich also. Wenn Sie mir diese Stellen nicht geben, dann bin ich gezwungen, eine freiwillige Dienstleistung aufzugeben. Im Moment sind etwa 15 bis 20 Prozent aller Prüfungen, sogenannt freiwillige Prüfungen. Fahrzeuge, vor allem Occasionen, die verkauft werden wollen, sind offensichtlich am Markt beliebter, wenn eine aktuelle Motorfahrzeugprüfung auf dem Fahrzeugausweis steht. Das machen wir freiwillig und macht etwa 15 bis 20 Prozent aller unserer Arbeiten aus. Wenn ich diese Stellen nicht erhalte, bin ich gezwungen, dieses Angebot, das von den Kundinnen und Kunden aber auch von den Garagen sehr geschätzt wird, und das sie weiter haben möchten, aufzugeben, wenn wir diese Stellen nicht erhalten. Ich habe rechnen lassen, was das bedeuten würde: Das würde bedeuten, dass wir bis 2027 die Rückstände abgebaut haben, wenn die Motorfahrzeugzunahme sich gleich entwickelt wie bis jetzt, also etwas mehr als 2 Prozent pro Jahr. Ich brauche diese Stellen dringend, sie sind mehr als finanziert und ich werde diese wieder ersetzen, sobald ich sie nicht mehr benötige. Die Annahmen, die die FDP-Fraktion zur Überzeugung geführt hat, dass sich diese desolate Situation aufgrund einer Gesetzesänderung auflösen wird, trifft nicht zu.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Ledergerber-Kirchberg tritt in den Ausstand in der Rolle als neuer Generalssekretär des Gesundheitsdepartementes.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Regierungsrat: Einmal mehr steht das Baudepartement im Fokus und man spielt ein bisschen mit den Stellen und erwähnt was man anders und besser machen könnte. Und einmal mehr ist vor allem das Amt für Raumentwicklung, das Amt für Umwelt und seit gestern auch der Wasserbau im Fokus. Ich glaube, es ist bis jetzt offenbar nicht gelungen, Ihnen zu erklären, was alles im Baudepartement zusammenfällt und wie die Grössenverhältnisse liegen. Welche Arbeiten und Aufgaben tatsächlich geleistet werden müssen. Ich möchte Ihnen kurz vorstellen und grundsätzliche Überlegungen zur Menge der Geschäfte bekanntgeben: Wer ist das Baudepartement? Wir sind das Kompetenzzentrum zur Erfüllung von Aufgaben im Bauraum-, Umwelt- und Energiebereich. Wir tragen zusammen mit Dritten (Investoren, Gemeinden) zu einer nachhaltigen Entwicklung und starken Stellung des Kantons bei. Das ist unsere Kernaufgabe, die wir wahrnehmen.
Unsere Lösungen stehen im Spannungsfeld Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft und Verkehr. Wir wollen Neues schaffen und unseren Kanton weiter bringen. Wir wollen aber auch Bewährtes bewahren und wir wollen Wertvolles schützen. Das sind Herausforderungen und zum Teil Widersprüche, die situativ beurteilt und entschieden werden müssen. Das ist aufwendig und komplex. Das Baudepartement ist ein ganz typisches Querschnittsdepartement. Ich bitte Sie, den Jahresbericht 2013 zu konsultieren. Dort ist festgehalten, dass 88 departementsübergreifende Projekte im Laufen sind. Davon hat das Baudepartement bei 57 Fällen die Federführung und ist bei 13 weiteren Projekten beteiligt. Es braucht viel mehr Koordinations- und Gesprächsabstimmungsbedarf, die nicht mit E-Mails erledigt werden können, sondern sehr oft Handlungs- und Gesprächsbedarf ergeben. Das Baudepartement insgesamt hat pro Jahr ungefähr 10'000 Bewilligungen, Verfügungen und Entscheide zu fällen. Unsere Hauptkunden sind die politischen Gemeinden. Es gibt kein Territorium des Kantons, ohne auf einem Gemeindegebiet zu sein, aber es gibt von der Gesetzgebung des Bundes und der Kantone sehr viele Aufgaben, für die der Kanton zuständig ist, und wo wir in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden zum Wohle unserer Wirtschaft und unserer Bürgerinnen und Bürger zusammen arbeiten müssen und wollen.
Ich darf hier betonen, dass das Gros der Zusammenarbeit mit den Gemeinden sehr gut, kollegial und effizient ist. Viele Geschäfte sind auch komplexer und aufwendiger geworden. Nur schon deshalb, weil immer mehr Realitäten bzw. Entscheide nicht akzeptieren wollen, wir haben es gestern beim Wasserbau gehört, und letztendlich zusätzliche Verfahren anstrengen, die auch zu Verzögerungen führen. Ich darf Ihnen auch sagen, dass 85 bis 90 Prozent aller Entscheidungen, die zu treffen sind und Bewilligungen bewilligungsfähig gemacht werden von unseren Leuten im Gespräch mit Änderungen. Selbst Änderungen und Vorschläge werden noch bekämpft, aber wir schaffen es, das zu bewilligen. Ich weiss, dass dann die 10 bis 15 Prozent, die wir auf Vorgaben von Bundesrecht ablehnen müssen, keine Freude verursachen. Spannend ist immer öfter, dass dann die ganz klare Mitteilung auch aus diesem Rat an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommt: Wenn das nicht bewilligt wird, dann werden wir ihre Stelle liquidieren.
Ich habe Ihnen auch gesagt, ich muss heute kommen. Wir haben in den letzten fünf Jahren plus/minus einer Stelle immer den genau gleichen Bestand. Ich habe mich mit allen Mitteln gehütet, irgendetwas zu bewegen, nachdem man mir aus dem Blauen heraus in einem Sparpaket einfach 10 bis 15 Stellen streichen wollte, was ich knapp überlebt habe. Ich habe mich nicht mehr gewagt mich zu bewegen, es geht nicht mehr. Die Aufgaben können nicht erfüllt werden. Ich muss Ihnen sagen, dass in diesem Stellenplan die Stellen sehr sorgfältig und detailliert beschrieben habe. Ich habe hier eine Dokumentation gemacht, in der Finanzkommission, alle Fraktionen sind informiert, bei jeder einzelnen Stelle wurde ausgewiesen wieso. Wir haben Ihnen auch eine Liste beigelegt, es sind nicht die Überstunden, es sind die Feriensaldorückstände, das ist im Durchschnitt über eine Woche Ferienrückstände auf den normalen Ferien, das ist der Durchschnitt. Zum Teil wurden sieben bis acht Wochen nicht bezogen, ich muss eingreifen, denn das sind die Kaderleute, und Sie würden es nicht verstehen, wenn ich sage, dass mit diesen in den nächsten fünf bis sechs keine Gespräche möglich sind. Das akzeptieren Sie nicht. Ich habe auch Leute mit gesundheitlichen Ausfällen.
Es geht nicht darum, dass wir nicht optimieren und nicht versuchen, einander auszuhelfen. Aber es sind, das habe ich Ihnen mit der Folie Nr. 4 in Ihren Unterlagen klar dargelegt, dass neue Vollzugsaufgaben des Bundes gekommen sind. Beispielsweise müssen wir neu alle Grundstückteilungen bewilligen bezüglich der Altlasten. Dann gibt es ganze Verordnungen zu der Sanierung von Altlasten. Die VOG-Bilanzverordnung (?? 10:29:24) lenkungsgabe??? auf flüchtigen organischen Verbindungen, die Durchführung von Revitalisierungsprojekten, Stauanlagen, die an die Kantone delegiert werden, die Prüfungen, die gesamten GIS-Aufgaben (??), Recht- und Zweckmässigkeit der Sondernutzungspläne, dazu komme ich beim roten Blatt noch. Es gibt aber auch die Zunahme der bestehenden Aufgaben, die uns zusätzlich belasten. Dann kommen noch neue Aufgaben innerhalb des Kantons dazu: Diese ganze Geodateninfrastruktur ist aufwendig. Das ganze Immobilienmanagement, das wir jetzt aufgebaut haben, dazu haben Sie beschlossen, wie das künftig funktionieren soll um den Unterhalt unserer Liegenschaften besser in den Griff zu bekommen. Bitte verschweigen Sie nicht, dass Aufgaben nach zehn Jahren Unterbruch von den Gemeinden an den Kanton zurückdelegiert worden, ich denke dabei an die ganze Deponieplanung, Altlastensanierung, Kostenverteilungsverfahren, Wasserbaugesetz mit den zusätzlichen kantonalen Gewässerkilometern, da wurde auch die Stelle bewilligt, die wir nie erhalten haben. Diese Aufgaben sind für unsere Wirtschaft dringend. Wir haben die Deponieplätze zu suchen und jetzt ist es beim Kanton und da wehren sich jetzt einzelne Gemeinden und machen Auflagen, um einen Platz zu bewilligen. Das ist ein Aufgabe, die aufwendig ist und verhandelt wird. Ich bitte, auch die laufenden grossen Projekte nicht zu übersehen. Nach intensiver Arbeit sind wir beim Planungs- und Baugesetz jetzt soweit auf Ende Jahr, nach zwei Jahren haben wir alles gründlich bearbeitet, um dann bereit zu sein, wenn das neue Raumplanungsgesetz umgesetzt werden muss. Das Raumplanungsgesetz, bei der Richtplanung, dort wollen Sie jetzt zusätzlich schnell auch noch weitere Aufgaben erfüllt haben. Die ganze Universität, ein riesen Projekt, das wir wieder angestossen haben, ??? plus Spange? 10:31:32, ein riesen Projekt das wieder bearbeitet werden muss. Das geht nicht ohne Personal. Aus diesem Grund haben wir in einer Übersicht selektiv herausgenommen, ich habe gestrichen, kontrolliert, hinterfragt und die 13 nötigsten aufgelisteten Stellen nach so vielen Jahren. Wir müssen einen Schritt tun, wenn Sie unsere Dienstleistung weiter wollen. Für mich speziell ist ganz sicher, dass genau die Kreise und Klientell, die unsere Dienstleistungen am meisten beanspruchen, immer wieder fordern, verlangen, Fragen stellen, Beratungen, Unterstützung und Augenscheine wollen, die Wiedererwägungen machen, dass die eigentlich am meisten skeptisch sind, weil sie vielleicht da und dort einmal ein Nein erhalten haben. Das erstaunt! Hier erwarte ich, dass man auch die Voraussetzungen schafft, so dass wir für Sie diese Dienstleistungen erbringen können.
Ich möchte einige kleine Beispiele konkret erwähnen und bitte Sie, Güntzel-St.Gallen, zu überprüfen, ob das mit etwas Priorisierung und Effizienzsteigerung gemacht werden könnte. Ich nehme den Bereich der Bewilligungen für Industrie und Gewerbe und dazu die Koordination im Baudepartement: Diese Fälle sind 2006 bis 2014 von 600 auf 870 Fälle pro Jahr gestiegen, da spielt viel Koordination. Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, das geht nicht um die Umwelt, hier geht es um Industrie und Gewerbe, um schnelle Bewilligungsverfahren für unsere Wirtschaft. Sie schaffen Arbeitsplätze, sie produzieren und bringen unseren Kanton vorwärts. Vergessen Sie endlich, dass im Amt für Umwelt Frösche gezählt und Gräser gebogen werden. Das ist nicht die Aufgabe, die wir zu erfüllen haben. Hier wurden praktisch 100 Prozent der Bewilligung nicht einfach bewilligungsfähig gemacht und wurden letztendlich auch bewilligt (??). In diesem Bereich der Wirtschaft haben wir sehr viele positive und anerkennende Rückmeldungen, weil wir mit den Betrieben die Lösungen suchen, die sie brauche.
Wenn wir neu, Sie kennen die Situation, einfach 1'500 Fussgängerstreifen überprüfen müssen, dann haben wir zu triagieren, dann haben wir in Projekte einzugleiten (??), wir müssen Diskussionen führen mit Anwohnern, ob wir aufheben, ändern oder bauen, dann werden Bauprojekte eingeleitet. Das können Sie nicht mit ein bisschen Effizienzsteigerung, Güntzel-St.Gallen, das ist eine neue Aufgabe. Wenn aufgrund der neuen Vorschriften, dass wir jetzt auch noch jede Grundstückteilung in den Gemeinden prüfen müssen, dazu haben wir nach der Bekanntgabe 600 Telefonanrufe erhalten. Die erledigt auch nicht der Lehrling vor der Pause. So geht das auch bei uns nicht. Diese etwa 200 Siedlungsabfalldeponien, die brauchen Verhandlungen, dort haben Lösungen zu suchen und auch die Kugelfänge der Schiessanlagen sind zu bereinigen. Ich zitiere vom 14. November die «NZZ», hier steht einmal Mehr, dass der Bund ganz klar reklamiert, dass in den Kantonen die Umweltschutzgesetzgebung nicht vollzogen wird. Wir mache bei allen etwa 10'000 Betrieben keinerlei Kontrollen, ob die angeordneten Massnahmen auch vollzogen werden. Die Firmen sind nicht die Schikane von Kontrollen, die sind dankbar für die Unterstützung. Die wollen für das Image ihrer Firma nicht riskieren, dass wir Vorfälle und letztendlich Havarien haben, die sie negativ in die Schlagzeilen bringen. Diese Aufgabe muss erfüllt werden. Wir sind bei weitem keine Musterknaben als Kanton St.Gallen.
Was mich am meisten beschäftigt rund um die kantonale Richtplanung: Um das Baugesetz gibt es ein Forum, in dem die Gemeindepräsidenten getagt haben. Sie haben aufgrund einer Umfrage zur Kenntnis genommen, dass diese Aufgabe, die vor Ihnen steht, sehr viel verlangt. Dort schreiben die Gemeinden folgende Forderungen: «Der Kanton soll hier für Verdichtung und gute Beispiele werben. Verdichtungen und Siedlungsneuerungen sind als Chancen erkennbar zu machen. Es ist Zeit für eine Debatte. Die Gemeinden müssen in ihrer Informationsarbeit unterstützt werden». Die Forderung nach vermehrter Sensibilisierung heisst für die Forumsteilnehmer, insbesondere darauf aufmerksam machen, dass nicht überall verdichtet werden kann und dass es auch weiterhin Einfamilienhäuser geben wird und Verdichtungen bzw. Erneuerungen situationsbezogen angegangen werden sollen. Der Kanton soll hier unterstützen und den Gemeinden helfen. Das machen wir gerne. Wir sind dabei, in Einzelgesprächen mit den Gemeinden die Situation zu erörtern. Das geht nicht ohne zusätzliche Stellen.
Soweit ein Rundblick über das Baudepartement. Ich kann, wenn die Dienstleistung erfüllt werden muss, so nicht weiterfahren. Wir werden ganz konkret gewisse Aufgaben schlicht nicht erfüllen können. Wir wollen aber gute Qualität, wir wollen die Gemeinden in den vielfältigsten Aufgaben unterstützen. Die Fachkompetenz liegt beim Baudepartement, wir haben Spezialisten, deshalb lassen Sie sie auch arbeiten. So geht es nicht. Ich bitte Sie, uns die Stellen, die wir beantragt haben, jetzt zu bewilligen.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Präsident der Finanzkommission: Dieser Antrag wurde in der Finanzkommission in Aussicht gestellt, aber trotzdem nicht in dieser Form der Finanzkommission gestellt. Deshalb kann ich Ihnen nicht sagen, wie die Finanzkommission entschieden hätte, aber ich kann davon ausgehen, dass die Mehrheit der Finanzkommission diesen Antrag abgelehnt hätte, ich bitte Sie, das ebenfalls zu tun.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.
Als erstes möchte ich auf die mutmassliche Rechnung zu sprechen kommen. Das Ergebnis fällt, ohne Berücksichtigung von Mehraufwendungen, wie der Einführung des neuen Rechnungsmodells HRM2 sowie der Bildung einer Rückstellung für aufgelaufene Ferien- und Überzeitguthaben, mit einem Aufwand von 10,9 Mio. Franken aus. Die Verbesserungen sind auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, z.B. bei Mehrerträgen bei den Steuern, Minderaufwendungen bei den Abgeltungen an Bahn- und Busunternehmen usw. Dem Kanton werden auch Erträge fehlen, wie unter anderem einer Gewinnausschüttung der SNB und zusätzliche Belastungen bei den Passivzinsen, den Abschreibungen, wie auch bei der ausserkantonalen Hospitalisation schlagen negativ zu buche. Mehrheitlich werden die genannten Faktoren auch das Budget 2015 bestimmen. Wobei wir diesmal aber absichtlich auf die Budgetierung der Gewinnausschüttung verzichten. Zudem wird uns ein Mehraufwand bei der innerkantonalen Hospitalisation, bei der individuellen Prämienverbilligung und einer Zunahme beim Personalaufwand erwarten. Wobei beim zuletzt genannten Faktor die Finanzkommission bereits eine Korrektur vorgenommen hat. Die GLP/BDP-Fraktion begrüsst und unterstützt die Streichung einzelner Stellen. Wie schon mehrmals von unserer Seite erwähnt, sind Wünsche vom Notwendigen zu trennen. Der Kanton St.Gallen ist auf dem richten Weg zur Haushaltskonsolidierung. Wir befinden uns aber noch in der Kurve vor der Zielgeraden. Erfreulich die zu erwartenden Steuererträge bei den kantonalen Steuern, die das Ergebnis 2015 sehr positiv beeinflussen werden, zudem wird ein Defizit von 25,4 Mio. erwartet. Das gesamte Eigenkapital sinkt auf einen Stand von 521,1 Mio. Franken. Das freie Eigenkapital wird danach noch einen Bestand von rund 200 Mio. Franken aufweisen. Per Ende 2015 ist mit einer Nettoschuld von knapp 120 Mio. Franken zu rechnen. Künftig werden die Investitionen markant steigen und somit die Nettoverschuldung weiterhin ansteigen. Mit einem Eigenkapital von rund 200 Mio. Franken ist kaum Spielraum offen auf unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren. Hinzu kommt, dass noch nicht alle Massnahmen aus dem Entlassungsprogramm umgesetzt werden konnten und wie es aussieht auch nicht entsprechend umgesetzt werden können. Bundesfinanzausgleich sowie die Unternehmenssteuerreform III können unseren Haushalt noch kräftig aus dem Lot bringen, Umso wichtiger für unsere Fraktion mehr freies Eigenkapital zu generieren, sei dies indem wir künftig daran festhalten die Gewinnausschüttung der SNB nicht zu budgetieren und immer wieder die erbrachten Leistungen auf ihre Notwendigkeit prüfen. «Spare in guten Zeiten, dann hast du in der Not». Betrachten wir das positive Wirtschaftswachstum und die damit verbundenen Mehrerträge bei den Steuern, so befinden wir uns in guten Zeiten, Nutzen wir diese Chance und legen etwas auf die Seite.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
zu Konto 5600.308 (Allgemeiner Personalaufwand / Pauschale Besoldungskorrekturen). beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion Erhöhung um Fr. 11'000'000..
Eine Vorbemerkung: Uns ist bewusst, dass die Verhandlungen des Personals, wie Regierungsrat Gehrer bereits ausgeführt hat, aus den Sparpaketen und dem AFP, der als Grundlage dieser Diskussion diente, vom Personal zähneknirschend akzeptiert wurden und auf eine konkrete Lohnforderung verzichtet hat im Hinblick aber auf 2016, auf dieses Budget, wo es auch ohne Zahlen zu nennen, da seine Forderungen angemeldet hat.
Dessen ungeachtet, die Pflege des Personals ist eine Aufgabe der Geschäftsleitung (Regierungsrat und strategisches Organ, des Kantonsrates). Wir sind letztlich verantwortlich für die Rahmenbedingungen, welche das Personal erhält. Grundsätzlich ist es so, dass ein gutes, motiviertes Personal eines der grössten Grundlagen für den Erfolg eines Unternehmens des Kantons sind. Wenn wir einen grossen Personalwechsel haben, dann haben wir zusätzliche Kosten, einen Wissensverlust und es ist klar, das ist ein eindeutiger Nachteil. Wir stellen fest, dass im Kanton St.Gallen das Personal nicht sehr wertgeschätzt wird. Ausser warmen Worten gab es in den letzten Jahren nicht sehr viel. Sie wissen auch, von warmen Worten des Dankes lebt sich nicht lange. Die Vergleiche mit der Lohnentwicklung der Privatwirtschaft, auch im Hinblick auf das Jahr 2015, macht eines deutlich. Das Staatspersonal hinkt auch im nächsten Jahr deutlich hinterher. Sie können das in den Übersichten nachlesen, die für einzelne Bereiche über Lohnentwicklungen und Lohndiskussionen auch festzustellen sind. Wenn man noch einrechnet, dass in den letzten Jahren, als Folge der Erhöhung der Beiträge der beruflichen Vorsorge und auch der zusätzlichen Lastentragung bei der Sanierung der Pensionskasse zusätzliche Abzüge eingeführt wurden, dann stellt man fest, dass kantonale Personal sieht sich konfrontiert mit einem kontinuierlichen Reallohnverlust. Auch wenn die statistische Teuerung praktisch Null ist, seit längerer Zeit, so ist das die statistische Teuerung. Betrachten Sie aber die gefühlte Teuerung real im Protemonnaie, dann können Sie feststellen, dass insbesondere im Bereich der Krankenkassenprämien hier grössere Belastungen vorhanden sind, die nicht in der Teuerungsberechnung aufgeführt sind. Auch hier drückt die Realität auf die Taschen des Staatspersonals, aber auch der gesamten Bevölkerung. Insgesamt kann man festhalten: Mit den Massnahmen, die wir in diesem Kantonsrat beschlossen haben und mit der Realität, haben die Löhne unserer Angestellten real an Wert verloren. Es braucht jetzt ein Zeichen des strategischen Organs, auch gerade darum, weil die Personalverbände das zähneknirschend akzeptiert haben: Ist der Kantonsrat in der Lage ein Zeichen zu setzen, dass er die Leistungen des Staatspersonales wertschätzt und auch Geld wertschätzt, indem er diese einprozentige Lohnerhöhung auch unterstützt. Wie gesagt, von warmen Worten des Dankes lebt man nicht lange. Setzen Sie jetzt ein Zeichen für das Personale des Staates und auch der angeschlossenen Anstalten.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.
Wir danken der Regierung für die ausführliche und übersichtliche Darlegung der Fakten im Budget 2015.
Wir nehmen erfreulich zu Kenntnis, dass das Defizit der mutmasslichen Rechnung 2014 rund 20 Mio. Franken besser ausfällt als budgetiert und dies trotz ausbleibender Gewinnausschüttung der SNB in der Höhe von 40,5 Mio. Franken. Die Verbesserung ist hauptsächlich auf höhere Erträge aus kantonalen Steuern sowie Minderbelastungen bei diversen Positionen zurückzuführen. Die ist eine positive Basis für das Budget 2015.
Mit dem Budget 2015 zeigt sich die CVP-EVP-Fraktion grundsätzlich einverstanden. Das Budget bestätigt den Trend der Haushaltskonsolidierung und die Vorgaben der Schuldenbremse können eingehalten werden. Bei Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von rund 4,7 Mrd. Franken wird im Budget 2015 mit einem effektiven Defizit von 76 Mio. Franken gerechnet. Dies stellt eine Verbesserung gegenüber dem Aufgaben- und Finanzplan 2015-2017 (AFP) dar, insbesondere unter der Berücksichtigung, dass das Budget keine Gewinnausschüttung der SNB enthält. Tinner-Wartau hat es bereits erwähnt: Die konsequente Umsetzung der Massnahmenpakete, mit einem Mix von Massnahmen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite, beginnen sukzessive zu greifen und die angestrebte Stabilisierung des Haushaltes nimmt weiter Formen an.
Der bereinigte Aufwand wächst gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Prozent. Was als «sportlich» zu beurteilen ist. Das Wachstum des bereinigten Aufwands liegt aber unter dem erwarteten Wirtschaftswachstum. Es liegt damit zum vierten Mal hintereinander unter dem erwarteten Bruttoinlandprodukt (BIP) mit der Auswirkung, dass die Staatsquote wiederum abnehmen wird. Dies ist einerseits positiv zu bewerten, andererseits darf aber nicht ausser Acht gelassen werden, dass die prognostizierten Mehrerträge von einem starken Wachstum der Wirtschaft ausgehen und somit entsprechende Risiken vorhanden sind.
Bei den kantonalen Steuern werden Mehrerträge von 93 Mio. Franken erwarten. Dies erachten wir ebenfalls als eine sehr «sportliche» Budgetierung. Bei einer negativen bzw. stagnierenden Wirtschaftsentwicklung hätte mit Blick auf den erneut steigenden Aufwand und die vorgesehenen Investitionen eine erhebliche Auswirkung auf den finanziellen Handlungsspielraum des Kantons. Beim Bundesfinanzausgleich werden gut 13 Mio. Franken Mehrerträge erwartet. Dieser Umstand ist finanzpolitisch einerseits natürlich positiv aber anderseits zeigt die Erhöhung der Mittel aus dem Bundesfinanzausgleich eine Verschlechterung des Ressourcenpotentials von St.Gallen zu den restlichen Kantonen. Dies ist negativ zu würdigen. Das Budget 2015 dürfte den Kanton diesbezüglich auch nicht weiterbringen.
Kein Verständnis hat die CVP-EVP-Fraktion für verschiedene neue Stellenanschaffungen. Zum Erstaunen der CVP-EVP-Fraktion sind nämlich gegenüber dem AFP 2015 in diesem Bereich namhafte «inflationäre»Tendenzen ersichtlich. Im AFP 2015 waren lediglich 15 neue Vollzeitstellen vorgesehen, jetzt werden rund 47 neue Stellen beantragt. Es entsteht den Eindruck, dass aufgrund der verbesserten Haushaltsituation in den Departementen Begehrlichkeiten auftauchen. Die CVP-EVP-Fraktion wird bei den Stellenanschaffungen bzw. bei deren Budgets die entsprechenden Kürzungen der Finanzkommission unterstützen. Per Ende 2015 wird der Kanton gestützt auf die aktuellen Planwerte eine Nettoverschuldung von knapp 120 Mio. Franken ausweisen. Das ist seit längere Zeit das erste Mal, dass wir eine Nettoverschuldung haben und entsprechend muss auch diesem Bereich die Weiterentwicklung im Auge behalten werden. Es gibt ein Zitat: «Auf Schuldenbergen können Kinder nicht spielen».
Das Budget 2015 ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu Haushaltskonsolidierung. Wir sind grundsätzlich auf Kurs. Gleichwohl bleibt die Finanzlage auch in den kommenden Jahren angespannt. Der verbleibende Bestand an freiem Eigenkapital von gut 200 Mio. Franken per Ende 2015 belässt nur wenige Möglichkeiten, um auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren zu können. Wir teilen die Auffassung der Regierung, dass die finanzpolitische Situation weiterhin angespannt ist. Auf Bundesebene stehen diverse Geschäfte auf der Traktandenliste, welche den kantonalen Haushalt mittelfristig wesentlich belasten könnten. Entsprechend ist es entscheidend, dass die beschlossenen Massnahmen der Haushaltssanierung konsequent umgesetzt werden und jene Fraktionen, welche die Konsolidierung ernst nehmen, sich für die Umsetzung engagieren. Das Ziel, einen ausgeglichenen Staatshaushalt im Jahr 2016 zu erreichen, darf nicht aus den Augen verloren werden. Entsprechend ist Zurückhaltung bei den Ausgaben weiterhin angezeigt und zwischen Wünschbarem und Notwendigem konsequent zu trennen oder wie es Wilhelm Molterer, österreichischer Politiker, einmal zitiert hat: «Das Budget ist kein Bankomat, der im Himmel gefüllt und auf Erden entleert werden kann».
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist ???.
Das zu beratende Budget 2015 ist schuldenbremskonform und müsste wohl deshalb kein Anlass zu grossen Diskussionen geben.
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bremste zwar den Ausgabenüberschuss (sohin das Defizit), sie bringt dieses zusätzliche Defizit allerdings nicht vom Tisch. Einmal mehr bedient man sich der von unseren Vorfahren erwirtschafteten Erbschaft und gleicht das budgetierte Defizit von effektiv 76 Mio. Franken mit Bezügen aus dem freien und dem besonderen Eigenkapital halbwegs aus. Für mich persönlich beläuft sich das budgetierte Defizit auf satte 76 Mio. Franken. Und auf dieser Basis spreche ich keinesfalls von einer Schuldenbremskonformität. Alles andere ist Selbstbetrug Selbstbetrug, wie wenn ich meinen ausschweifenden Lebensstil mit Geldern aus Erbschaften oder mit dem Schlachten des Sparschweins meiner Kinder zu überdecken versuche. Das Problem als solches, mein exzessiver Lebensstil, bleibt bestehen. In der Privatwirtschaft geht das nicht lange gut.
Die Erfahrung zeigt, dass dem Ausgabenwachstum trotz struktureller Defizite wenig Beachtung geschenkt wird. Gelangt man gar in den Genuss von Erbschaften, sitzt der Geldbeutel umso lockerer. Man möchte ja durch spendable Grosszügigkeit einen guten Eindruck hinterlassen und erhofft sich hierdurch die Wiederwahl. Nota bene verteilt man fremdes Geld. Doch wird der Geldgeber tatenlos zusehen, wie seine Gelder über Gebühr beansprucht und verpulvert werden? Der Staat soll bei Schicksalsschlägen, Leiden und Gebrechen stark sein und mit der notwendigen Unterstützungsleistung zur Verfügung stehen, nicht aber Hand bieten für luxuriöse Begehrlichkeiten oder «la dolce far niente» begünstigen. Das heisst, es ist unerlässlich, stets zu unterscheiden zwischen «must have» und «nice to have. Résumé: Ausgewogene, intakte Finanzen bilden die Grundlage einer hohen Lebensqualität und wirtschaftlicher Stabilität. Was für jede Einzelperson und für alle privatrechtlichen Unternehmungen selbstverständlich ist, muss erst recht für den Kanton gelten. Ich bezweifle jedoch, dass sich die Mehrheit des Rates dazu bewegen lässt, sich auf ein wirklich ausgeglichenes Budget 2015 zu einigen; wobei ich unter einem wirklich ausgeglichenen Budget eine schwarze und keine rote Null und somit ohne jegliche Auflösung stiller Reserven verstehe. Umso mehr möchte ich die Regierung dazu ermuntern, für das Jahr 2016 ein Budget auszuarbeiten, welches weder den Bezug von jeglichem Eigenkapital, noch den Miteinbezug ungewisser Einnahmen, noch eine Steuererhöhung vorsieht. Auch wir dürfen den Staat nicht mit der Kreditkarte unserer Kinder finanzieren. Denn nur ein starker, solider Staat bildet die Grundlage für eine gute Entwicklung der Wirtschaft sowie der Lebensumstände eines jeden einzelnen. Denn wer auf Pump lebt, verspielt eine sichere Zukunft auf Kosten unserer Nachkommen. Um bei den Worten von Hartmann-Flawil zu bleiben: «Unsinn soll man nicht unterstützen».
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
6000.301 (Besoldungen). Präsident der Finanzkommission: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.
In der Finanzkommission wurde kein Antrag zur Kürzung gestellt und die Finanzkommission hat diesen Stellen zugestimmt.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Weglassen und in Sprecher umwandeln??
(Unterbrechung durch Ratspräsident: Hinweis, erst später zu den Spezialthemen zu sprechen und jetzt nur vom Allgemeinen)
Gesundheit, Bewegung und Gewässer in Zusammenarbeit mit Kanton, Gemeinden und Städten wird das Partnerschaftsprojekt «Via Gesundheitsförderung Schweiz» umgesetzt. Was hat der Revitalisierungsplan des Kantons und dem Budgetantrag der Stelle «Fachspezialist Wasserbau» zur Umsetzung der Programmvereinbarung mit dem Bund im Bereich Revitalisierung mit dem Thema Gesundheit und Bewegung zu tun? Die Befragten des Projektes «Naherholung» der Forschungsanstalt WSL vom Jahr 2003...
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.
Ich werde jetzt auch zu den übrigen Anträgen versuchen es kurz zu fassen. Wir haben in unserer Fraktion die Stellenbegehren wirklich detailliert diskutiert. Es gibt Fälle, wo man der Stellenerhöhung zustimmen kann, aber wir haben das auch detailliert erläutert. Es gibt aber auch Fälle, wo man wirklich am gelben Blatt festhalten und einen sparsamen Mittelweg gegen kann.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
zieht den Antrag 6156.301 zurück.
Wir machen selbstverständlich was die Finanzkommission empfiehlt, so lange es uns gutgeht. Wir ziehen zurück bei diesem Punkt.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Regierungsrat: Jetzt komme ich dann gar nicht mehr draus. Günzel-St.Gallen, wenn Sie schon alles ablehnen, holen Sie nicht noch Geld vom Bund und glauben, der Bund zahlt für nicht erfüllte Aufgaben das ist ja völlig abstrus. Es gibt keine anderen Leute, die diese Aufgabe machen können. Ich bitte Sie, wenigstens in der Sturheit konsequent zu bleiben und dann Nein zusagen, aber nicht nicht noch Einnahmen generieren zu lassen für Aufgaben, die wir nicht erfüllen können.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Präsident der Finanzkommission: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.
Ein Streichungsantrag wurde der Finanzkommission gestellt aber mit 12:3 Stimmen abgelehnt. Ich bitte Sie deshalb dem Antrag der Finanzkommission zu folgen und das grau Blatt der SVP-Fraktion abzulehnen.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Präsident der Finanzkommission: Der Antrag ?? ist abzulehnen.
Dieser Antrag wurde der Finanzkommission nicht gestellt. Die Finanzkommission hat zugestimmt. Ich bitte Sie deshalb das graue Blatt abzulehnen.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Präsident der Finanzkommission: Dem Antrag ?? ist zuzustimmen.
Die Finanzkommission hat, wie bereist ausgeführt, diese Kürzung diese Kontos beschlossen und zwar mit 8:6 Stimmen bei 1 Enthaltung. Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Finanzkommission auf dem gelben Blatt zu folgen.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
6200.301. Präsident der Finanzkommission: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.
Die Mitglieder der Finanzkommission beantragen mit 12:3 Stimmen die Streichung des Kredits über Fr. 85'000.- Franken für einen Fachspezialisten Strassenlärm und deshalb bitte ich Sie das graue Blatt der SP-GRÜ-Fraktion abzulehnen.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Präsident der Finanzkommission: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.
Diese Stelle wurde mit 12:3 Stimmen die Streichung gutgeheissen. Ich bitte Sie deshalb auch hier der Finanzkommission zu folgen und das graue Blatt der SP-GRÜ-Fraktion abzulehnen.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Präsident der Finanzkommission: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.
Die Finanzkommission hat diese Stelle mit 11:3 Stimmen bei 1 Enthaltung gestrichen. Ich bitte Sie deshalb das graue Blatt der SP-GRÜ-Fraktion nicht zu unterstützen.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Präsident der Finanzkommission: In der Finanzkommission wurde kein Streichungsantrag über diesen Kredit gestellt.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Präsident der Finanzkommission: In der Finanzkommission wurde ein Antrag gestellt. Lediglich vier der beantragten sechs Stellen zu genehmigen. Diesem Antrag wurde mit 8:7 Stimmen nicht Statt gegeben. Eine vollständige Streichung, wie sie heute auf dem grauen Blatt vorliegt wurde in der Finanzkommission nicht beantragt. Ich kann Ihnen deshalb die Meinung der Finanzkommission nicht bekanntgeben.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Der Antrag ist abzulehnen.
Die Notwendigkeit der Stellen ist durch die Prüfrückstände nachvollziehbar. Mit sechs zusätzlichen Stellen wird man fünf Jahre benötigen, um die Prüfrückstände abzubauen. Regierungsrat Fässler bestätigte der vorberatenden Kommission bei einer allfälligen Lockerung der Bundesvorschriften die Dotation neu zu überprüfen sowie die Finanzkommission auch unsere Partei werden dies auf die Pendenzenliste aufnehmen. Die zusätzlichen Stellen sind nicht nur refinanziert, sondern führen zu einer Einnahmeverbesserung. Zudem können mit den freiwilligen Prüfungen den Konsumentinnen und Konsumenten sowie dem Autogewerbe diese Dienstleitung weiterhin angeboten werden. Stimmen Sie diesem Antrag nicht zu.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.
Dieser Stellenausbau hat nur einen indirekten Zusammenhang mit den semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen. Beim Bussenzentrum des kantonalen Untersuchungsamtes sind nämlich ganz einfach die Fallzahlen in den letzten zehn Jahren markant gestiegen. Anfänglich wurden in diesem Bussenzentrum nur die nicht bezahlten Ordnungsbussen, später dann auch die tarifierten Fälle von Radar und Rotlichtbussen und seit 2013 sämtliche Bagatellübertretungen bearbeitet. Diese 50 Prozentstelle wird letztlich einen Bruttoertrag von Bussen von rund Fr. 400'000. erwirtschaften, also so gesehen durchaus rentabel sein, durch die zu bezahlenden Bussen. Nachgewiesen ist auch, dass eine schnelle Bearbeitung der Fälle, hier widerspreche ich Egger-Berneck, wird nämlich die Akzeptanz der Entscheide erhöhen, dies zeigt sich rein statistisch, die Einsprachequote beim Bussenzentrum liegt fast drei mal tiefer als bei den übrigen Fällen.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Regierungsrat:
Die Sicherheit hat in diesem Rat im Moment eine hohe Bedeutung und üblicherweise ist ja auch die SVP-Fraktion der Meinung, dass die Sicherheit gewährleistet werden muss. Das heisst, dass wir unsere bescheidenen Polizeilichen Kräfte am besten dort einsetzen, wo die Bedrohungen am grössten sind. Schwere Delikte müssen wir bekämpfen. Wir hatten glücklicherweise im vorletzten Jahr kein vollendetes Tötungsdelikt im Kanton St.Gallen, im letzten Jahr waren es leider vier, ein Ehepaar in St.Margrethen ist ermordet worden und ein Vater hat in Grabs seine Kinder umgebracht. Beides waren Beziehungsdelikte, die Polizei ist machtlos in solchen Situationen, das kann sie nicht verhindern. Wir hatten im letzten Jahr aber 23 Strassenverkehrstote, 23 Mal sind Leute gestorben mit all dem Leid, dass das für ihre Familien gebracht hat, mit all den immensen Kosten, welche unseren Sozialversicherern daraus entstanden sind. All diese Strassenverkehrstote können wir verhindern, die Polizei kann das verhindern, wenn die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Hauptursache im Kanton St.Gallen bei diesen tödlichen Strassenverkehrsunfällen, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind in diesem Kanton an der Tagesordnung, massive Geschwindigkeitsüberschreitungen, welche verantwortlich sind für diese Strassenverkehrstoten. Es ist meine Aufgabe, diese Zahl von Strassenverkehrstoten zu reduzieren. Wenn gerast wird gibt es nur ein probates Mittel dagegen vorzugehen, Sie müssen vermehrt kontrollieren. Das machen wir mit diesen zusätzlichen semistationären Radaranlagen. Ich bin überzeugt, und es gibt bereits erste Indizien dafür, dass es auch funktionieren kann, dass also das Niveau der Geschwindigkeitsüberschreitungen zurück geht. Es geht mir nicht ums Geld, das kann ich nur noch einmal betonen. Das ist einfach eine Nebenerscheinung, wenn wir messen. Ich will auf den St.Galler Strassen nachhaltig das Tempo reduzieren. Darum haben wir ja jetzt auch begonnen, die Standorte zu publizieren, mindestens die Strassen, wo diese Anlagen stehen, was ebenfalls ein Beitrag zur Verkehrssicherheit ist.
Nun, worum geht es jetzt konkret bei dieser Stelle? Normalerweise werden Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Ordnungsbussen geahndet. Bis 15 km/h innerorts bis 20 km/h ausserorts bis 25 km/h auf Autobahnen, werden Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ordnungsbussensystem geahndet. Diese Ordnungsbussen werden von der Kantonspolizei verschickt. Bei den hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen, also mehr als 15 km/h innerorts, mehr als 20 km/h ausserorts, mehr als 25 km/h auf Autobahnen, erfolgt eine Verzeigung an die Staatsanwaltschaft. Das sind Leute, die sich so Richtung «Raser» bewegen. Ausgerechnet diese Leute will die SVP-Fraktion nun schonen, will dass sich deren Busse verzögert oder diese am liebsten wahrscheinlich gar nicht erhält. Wir gehen davon aus, dass die Staatsanwaltschaft etwa 5'000 zusätzliche Verzeigungen erhält aufgrund dieser zusätzlichen semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen. Diese 5'000 Verzeigungen muss irgendjemand bearbeiten. Der Kanton St.Gallen ist der einzige Kanton, der auch das auf rein elektronischer Basis macht. Bei uns gibt es keine papierenen Dossiers mehr. Das erlaubt es einem Sachbearbeiter etwa 6'000 derartige Verzeigungen pro Jahr zu bearbeiten. In allen anderen Kantonen bearbeitet ein solcher Sachbearbeiter nur 1'000 derartige Verzeigungen. Wir sind also, wenn Sie so wollen, etwa 10 Stellen besser als die umliegenden Kantone. Wenn wir jetzt bei mutmasslich 5'000 zusätzlichen Verzeigungen nur eine halbe Stelle beantragen, so sehen Sie, dass wir auch mit diesem Antrag ausserordentlich massvoll sind, bis jetzt bei 6'000 eine ganze Stelle. Wir gehen davon aus, dass wir 5'000 zusätzliche Verzeigungen haben, und beantragen nur eine halbe zusätzliche Stelle. Wenn unser Strafrecht irgendetwas bewirken soll, dann muss die Sanktion möglichst schnell erfolgen. Wenn ich ein halbes Jahr nachdem ich zu schnell gefahren bin, noch irgendeine Busse erhalte, dann macht das einfach keinen Sinn. Wir wollen unverzüglich reagieren. Um dies sicherzustellen brauchen wir einfach diese zusätzliche halbe Stelle, und dass sich auch diese Stelle rechnet, ist bereits ausgeführt worden.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Maurer-Altstätten und Gschwend-Altstätten treten in den Ausstand.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Präsident der Finanzkommission: Der im Antrag der Regierung der Finanzkommission aufgeführte Betrag von 67,6 Mio. Franken ist nicht korrekt. In der Botschaft Punkt 732 S. 122 ist der Richtige Betrag von 32,4 Mio. Franken aufgeführt. 2015-2020 jährliche 5,4 Mio. Franken. Wir müssen in Folge dessen über eine neue Summe abstimmen, über 32,4 Mio. Franken.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Präsident der Finanzkommission: Der Antrag ist abzulehnen.
In der Finanzkommission wurde ein Antrag gestellt auf Rückkommen der Massnahme E59 aus dem Entlastungspaket 2013 über 6.5 Mio. Franken. Die Finanzkommission war der Meinung: Es kann nicht sein, dass diese Massnahme so kurz schon wieder geändert werden soll und ist deshalb mit 12:3 Stimmen auf diesen Antrag nicht eingetreten. Ich bitte Sie deshalb, dem nicht gestellten Antrag auf dem grauen Blatt über 9 Mio. Franken im Namen der Finanzkommission nicht zuzustimmen.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Sie sehen das Ergebnis auf den Bildschirmen:
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25.11.2014
Wortmeldung
Regierungspräsidentin: Ich kann Ihre Empörung hoffentlich wieder etwas empören. Ich habe ganz klar gesagt, dass die Regierung in der Budgetdebatte darauf verzichtet hat, den Antrag zustellen auf Erhöhung und habe erklärt warum. Was man sich darüber empören kann, weiss ich auch nicht. Sonst bin ich auch empört.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Präsident der Finanzkommission zu Konto 6200.301: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.
Wir sind wirklich etwas durcheinander gekommen. Es handelt sich ja um mehrere Stellen, die da beantragt werden. Einerseits hat die Finanzkommission diese Stellen dementsprechend nicht gutgeheissen, wie sie die SP-GRÜ-Fraktion mit ihrem grünen Blatt wieder zurückholen will. Das ist alles im gleichen Amt für Umwelt und Energie, darum das Durcheinander. Da geht es um die Vollzugskontrolle, Gewässerschutzgesetzgebung und die Umsetzung der Lärmschutzverordnung, das sind diese drei Positionen. Die SVP-Fraktion hat mit ihren beiden Anträgen, die das gleiche Amt betreffen eben zusätzliche Anträge gestellt für die Streichung über die Lenkungsabgabe für den Fachspezialisten Vollzug der flüchtigen organischen Verbindungen. Das haben wir bereits vorher darüber abgestimmt. Das war das Konto 6203.301 mit Fr. 70'000. und mit der Ertragskürzung um ebenfalls Fr. 70'000. vollständig refinanziert die Abstimmung ist erfolgt. Jetzt müssen die anderen Abstimmungen erfolgen über die Kürzung um den Betrag für den Fachspezialisten belastete Standorte und Altlasten über Fr. 140'000. . Diese Abstimmung müssen wir jetzt noch machen, bevor wir dann zu den grauen Blättern der SP-GRÜ-Fraktion kommen. Ich bitte Sie, diese Abstimmung zum Konto 6203.301 über Fr. 140'000. vorzunehmen. Die Finanzkommission hat dieser Stelle mit 12:3 Stimmen entsprochen. Ich bitte Sie ebenfalls den Antrag der SVP-Fraktion abzulehnen.
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25.11.2014
Wortmeldung
Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten. (??)
Wir haben hier bei dieser Stelle ein rotes Blatt verfasst. Ich gehe davon aus, dass hier ein Missverständnis vorliegt. Es geht schon heute darum, dass das Amt für Raumentwicklung Gestaltungs- und Überbauungspläne genehmigen muss. Damit sie das tun kann, sind die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten festzulegen. Selbstverständlich ist es Sache der Gemeinden, diese Projekte, ob es Wettbewerbe oder Aufträge sind, zu begründen wieso und was in einem Gestaltungsplan geregelt werden soll. Aber Tatsache ist, dass das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation nicht über städtebauliche und qualitative Urteile architektonisch urteilen muss, sondern als Voraussetzung, damit die Genehmigung des Planes erfolgt. Hier haben wir bis jetzt so die Praxis, dass man das dem Hochbauamt gegeben hat. Aufgrund der Menge ist das an und für sich schlecht. Es kann nicht sein, dass eine Einzelperson zwischen zwei anderen Geschäften schnell eine Beurteilung macht, eine Lösung oder einen Vorschlag abgibt, der dann, wenn es negativ ist, entsprechende Probleme gibt. Sondern, es ist Fakt, dass wir den Boden besser nutzen müssen, und dass auch im Hinblick auf das neue Planungs- und Raumgesetz immer mehr solche Gesuche kommen. Da geht es darum, dass wir auch von der Kapazität her diese Prüfungen effizient und sachlich korrekt und vor allem schnell beurteilen wollen. Deshalb wollen wir das trennen. Wir machen, dass eine Stelle, die diese Überprüfung im Areg macht und in einfachen Fällen den Überblick rasch durchgeben kann und sonst sich extern allenfalls verstärken kann, um sorgfältige und gründliche Arbeit zu leisten. Wir wollen für die Gemeinden keine Verzögerungen in der Behandlung von Gestaltungs- und Überbauungsplänen das ist das Ziel.
Wenn dann trotzdem wegen schlechter Begründung und Beurteilung die ganze Sache in Rekurs endet, dann haben wir in der heutigen Situation einen Interessenskonflikt, dann ist das Hochbauamt gefasst, dann muss die Rechtsabteilung ein neutrales anderes Gutachten haben. Wir möchten uns viel lieber dann in diesen Einzelfällen auf unser Hochbauamt abstützen mit der Fachkompetenz, allenfalls mit Ergänzung, um auch die Rekurse zügig zu bearbeiten. Wenn wir diese Stelle nicht haben, dann werden wir in ein Problem laufen, das die Gemeinden direkt spüren. Das ist eine der Aufgaben, da gibt es nichts zu priorisieren, die wollen wir im Interesse der Gemeinden wahrnehmen. Sie können auf S. 2 sehen, wie schon heute die Fallzahlen zugenommen haben und nach der Raumplanungsgesetzgebung bzw. dem neuen Baugesetz dürfte es noch eine weitere Zunahme ergeben.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Präsident der Finanzkommission: Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.
Dürr-Widnau hat es bereits erwähnt: In der Finanzkommission wurde dieser Antrag ebenfalls eingehend diskutiert. Die Finanzkommission war der Meinung, dass wir die Spielregeln nicht bereits verändern wollen. Ob wir sie trotzdem ändern wollen, wird sich in der Beratung des AFP's herausstellen, wo die Regierung beantragen wird, 50 Prozent einzustellen. Dann schauen wir, ob wir etwelche Regeln ändern wollen.
Der Antrag wurde in der Finanzkommission mit 12:3 Stimmen abgelehnt.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Könnte man nicht beide grauen Blätter jetzt zurückziehen? Das würde das Verfahren klären. Wir sind da wirklich etwas im Hin und Her.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
6000.301 (Besoldungen). beantragt im Namen der SVP-Fraktion, im Baudepartement folgende sieben Kürzungen:
a) Konto 6200.301 (Amt für Umwelt und Energie / Besoldungen). Kürzung um Fr. 140'000. für den Fachspezialisten belastete Standorte und Altlasten
b) Konto 6200.301 (Amt für Umwelt und Energie / Besoldungen). Aufwandkürzung um Fr. 70'000. / Konto 6200.450: Ertragskürzung um Fr. 70'000., da vollständig refinanziert, um den Betrag für den Fachspezialisten Vollzug Verordnung über Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen VOCV
c) Konto 6050.301 (Amt für Raumentwicklung und Geoinformation / Besoldungen). Kürzung um Fr. 125'000. um den Betrag für den GIS-Spezialisten (Umsetzung Geodateninfrastruktur SG sowie Geoinformationsgesetz)
Konto 6150.438: Ertragskürzung um Fr. 110'000., da vollständig refinanziert, für den Fachspezialisten Langsamverkehr für Umsetzung von Agglomerationsprogrammen und Mobilitätspolitik
e) Konto 6156.301 (Gewässer / Besoldungen).Kürzung um Fr. 120'000. für den Fachspezialisten Naturgefahren zum Vollzug des Stauanlagengesetzes
f) Konto 6056.301 (Gewässer / Besoldungen). Kürzung um Fr. 120'000. für den Fachspezialisten Wasserbau zur Umsetzung der Programmvereinbarung mit dem Bund im Bereich Revitalisierung
g) Konto 6000.301 (Amt für Umwelt und Energie / Besoldungen). Kürzung um Fr. 110'000. für den IT-Projektleiter zur Umsetzung des neugestalteten Immobilienmanagementes des Kantons St.Gallen
Nicht bewilligen neuer Stellen heisst nicht, diese Stellen nicht besetzen bzw. diese Ausgabe nicht erfüllen. Es bedeutet auch nicht, auf die Refinanzierung zu verzichten, wo dies möglich ist. Gerade hier zeigt es sich, ob mit einer Gesamtsicht und unternehmerisch geplant und geführt wird. Es sei daran erinnert, dass der Kantonsrat lange Jahre den Stellenplan beschlossen hat. Es setzte sich dann irgendwann, nach mehreren Anläufen und aus meiner Sicht richtigerweise, die Einsicht durch, dass der Einsatz und die Anzahl der Mitarbeitenden auf Stufe Departement und sogar auf Amtsstufe möglich sein soll, selbstverständlich unter der Verantwortung der Regierung, damit Verschiebungen der Aufgabe, aber auch die Schaffung von Stellen rasch möglich ist. Dieser erfordert, wie einleitend ausgeführt, dass diese Kompetenzdelegation nicht nur verwaltet sondern auch gestaltet wird. Die SVP-Fraktion ist überzeugt, dass dies im Baudepartement gesamthaft, aber auch im AfU im Speziellen, diese Verlagerung bzw. Schaffung möglich ist, ohne dass neue Personen eingestellt werden müssen. Uns geht es darum, dass von dieser Möglichkeit stärker Gebrauch gemacht wird, eben nicht nur, dass der Personalbestand nicht mehr durch das Parlament beschlossen wird, sondern auch, dass von Verschiebungs- und Verlagerungsmöglichkeiten mehr Gebrauch gemacht werden. Dies die generelle Erklärung der SVP-Fraktion zu den sechs Positionen.
Ein Schlusshinweis, ich werde ihn dann nochmals anbringen bei 6150.301 (Amtsleitung TBA / Besoldungen): Wenn jetzt diese Stellen vom Parlament nicht bewilligt werden, es ja Kreditanträge, die wir bewilligen, dann heisst das aus unserer Sicht nicht, dass bei diesen beiden Positionen dann 6150 und 6200 auf die Refinanzierung verzichtet werden muss. Wenn nämlich diese Aufgaben wirklich wahrgenommen werden durch bestehendes Personal im Sinne der Verlagerung oder Effizienzsteigerung, dann werden diese Refinanzierungen genau so an den Kanton fliessen, als wenn neue Personen eingestellt würden. Deshalb beantrage ich Ihnen jetzt konkret, in der Position 6301 die Kürzung um Fr. 110'000.. Ich werde dann bei den andern Konten, die wir auf dem Plan haben grundsätzlich nur noch nochmals zu dieser Refinanzierung sprechen, denn die Begründung ist auch dort die Gleiche. Ich danke Ihnen, wenn Sie dafür schauen, dass der Staat die Aufgaben durch Verlagerung oder Aufgabe nicht mehr notwendiger Aufgaben personalneutral lösen kann. Diese zusätzlichen Finanzen sind aus Sicht der SVP-Fraktion nicht notwendig.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Präsident der Finanzkommission: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.
Die Finanzkommission hat auftragsgemäss die Wirksamkeitsüberprüfung durchgeführt. Sie werden sich erinnern, aus dem Entlastungsprogramm haben wir den Auftrag erhalten und konnten uns vergewissern, dass die Stellen dementsprechend richtig eingesetzt worden sind. Der Antrag, wie er heute vorliegt, wurde in der Finanzkommission nicht gestellt.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.
Bei der Analyse des Budgets 2015 kommt uns ein Zitat von Johann Wolfgang von Goethe in den Sinn: «Wir wollen alle Tage sparen, und brauchen alle Tage mehr.» Ohne Bezug des freien Eigenkapitals in der Höhe von 25,6 Mio. Franken verzeichnen wir wiederum einen Aufwandüberschuss von immer noch 50,4 Mio. Franken. Mit einem weiteren Bezug aus dem freien Eigenkapital von 25 Mio. Franken wird dieses Minus auf die verlangte schwarze Null reduziert, wodurch die Budgetvorgaben des Kantons ebenso wie die Schuldenbremse gemäss Staatsverwaltungsgesetz erfüllt werden. Die Regierung zeigt sich zufrieden und verweist auf die Wirkung des eingeschlagenen Sparkurses. Für die SVP-Fraktion eine trügerische Betrachtungsweise. Für den Budgetprozess werden «nur noch 51 Mio. Franken» aus den beiden Eigenkapitalreserven bezogen. Im Vergleich waren es beim VA 2013 110,6 Mio. Franken und beim VA 2014 immer noch 81,1 Mio. Franken. Der sanfte Silberstreifen, mehr ist es nicht, basiert auf den beiden Sparpaketen und dem Entlastungsprogramm. Die beiden Sparpakete sind zu einem grossen Teil nichts anderes als eine Überwälzung der Aufgaben und der Kosten auf andere. Unter Entlastung verstehen wir u.a. nicht das Schröpfen der Bürgerinnen und Bürger durch zusätzliche Steuerkommissäre oder Investitionen im Strassenverkehr. Wir budgetieren nach wie vor ein Minus, einen Aufwandüberschuss, für das Jahr 2015 in der Höhe von 75,4 Mio., Franken. Kaum ist eine kleine Erholung in Sicht, wird bereits wieder mit der grossen Kelle angerührt. Zahlreiche Kredite für neue Stellen (2015 sind es 47 Stellen) in den verschiedenen Departementen und Ämtern werden an uns herangetragen, die im AFP 2015-2017 in dieser Grössenordnung nicht vorgesehen sind. Bei einem Departement versucht sich der Staat gar als Restaurationsbetrieb mit drei Vollzeitstellen. So haben wir uns dies nicht vorgestellt. Die Denkweise, dass der Staat alles in eigener Regie machen muss, zeugt nicht zwingend von einem durchdachten Konzept. Wir können auf die fachkundige und effiziente Unterstützung von privaten Anbietern zählen, die sicherlich flexibler agieren können und nicht weniger zuverlässig und kompetent sind. Aber allem Anschein nach ist der Leidensdruck noch nicht bei allen gleich angekommen oder bereits nicht mehr vorhanden. Der Steuerhebel wurde betätigt mit dem Fazit, dass der Kanton St.Gallen bei den mittleren Einkommen im Vergleich mit den Nachbarkantonen auf den hintersten Rängen liegt. Auch für Steuerzahler mit hohen Einkommen gilt dasselbe. Und wenn wir bei den Steuerzahlenden mit tieferen Einkommen etwas attraktiver dastehen, dürfte dies nicht über alle Massen gleich interessant sein, weil die Hebelwirkung weitgehend fehlt. Interessant ist, dass die Regierung im Rahmen der Erarbeitung der Steuerstrategie das Ziel gesetzt hat, dass die Steuerbelastung im Kanton St.Gallen bei den natürlichen Personen dem Durchschnitt der Nachbarkantone entsprechen und die Gewinnsteuer der juristischen Personen maximal 10 Prozent betragen soll. Von diesem Ziel ist der Kanton St.Gallen weiter entfernt denn je. Der Kanton hat an Konkurrenzfähigkeit eingebüsst und ist nun mehrheitlich schlechter klassiert als vor der Einführung des Tarifs 2010. Und darauf sollen wir nun stolz sein? Ich denke nicht. Wenn der Bundesrat seine Absichten zum interkantonalen Finanzausgleich durchsetzen kann, dass der Geldsegen weitgehend eingedämmt werden soll, drohen dem Kanton St.Gallen, dem viertgrössten Nehmerkanton notabene, Einnahmenausfälle in zweistelliger Millionenhöhe. Diese Ausfälle dürfen wir auf keinen Fall mit der sich stetig nach oben drehenden Steuerspirale kompensieren. Einmal mehr wird einem bewusst, dass «der Staatshaushalt ein Haushalt ist, in dem alle essen möchten, aber niemand Geschirr spülen will.» (Werner Fink, deutscher Kabarettist und Schriftsteller).
Wir treten auf das Budget 2015 ein und werden in der Spezialdiskussion verschiedene Punkte vertiefter behandeln.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
Präsident der Finanzkommission: Die Finanzkommission hat auftragsgemäss am 5. und 6. November 2014 das Budget 2015 beraten. Auskünfte erteilten sämtliche Mitglieder der Regierung, der Staatssekretär sowie die Präsidentin des Kantonsgerichts und der Präsident des Verwaltungsgerichts. Für die Mehrheit der Finanzkommission fällt das Budget 2015 zwar noch nicht wunschgemäss aus, gegenüber dem Vorjahr sind jedoch Verbesserungen ersichtlich. Dies ist insofern bemerkenswert, dass es trotz Streichung der Schweizer-Nationalbank-Gewinnausschüttung gelungen ist, ein Budget vorzulegen, das neben den Bezügen von 50,6 Mio. Franken aus dem Eigenkapital keine zusätzlichen Bezüge vorsieht. Fakt ist jedoch, dass auch das Budget 2015 nicht ohne Eigenkapitalbezüge auskommt. Die Massnahmen aus dem Entlastungsprogramms 2013 und der vergangenen Sparpakete I und II entfalten ihre Wirkung. Das zeigt sich auch darin, dass in den Subkommissionen und auch in der Gesamtkommission mit Ausnahme der Streichung diverser Stellenbegehren keine Budgetkorrekturen vorgenommen werden mussten oder konnten. Gegenüber dem Vorjahr nimmt der Aufwand im Budget 2015 wieder um rund 57 Mio. Franken oder 1,6 Prozent zu. Der bereinigte Personalaufwand nimmt ohne Korrekturen um 7,8 Mio. Franken oder 1,1 Prozent zu. Das wird hauptsächlich mit Stellenschaffungen begründet. Werden die Eigenkapitalbezüge ausgeklammert, nimmt der Ertrag um rund 147 Mio. Franken zu. Mit den vorgesehenen Eigenkapitalbezügen sinkt der Bestand Ende 2015 auf rund 200 Mio. Franken. Das besondere Eigenkapital wird knapp 320 Mio. Franken ausweisen. Die Nettoschuld steigt per Ende 2015 auf rund 120 Mio. Franken. Die grössten Aufwandsteigerungen gegenüber dem Budget 2014 weisen wie immer die Bereiche öffentlicher Verkehr, ausserkantonale Hospitalisationen sowie Abschreibungen auf. Ertragsseitig sind die Auswirkungen der Steuererhöhungen deutlich spürbar. Daneben werden die Busseneinnahmen sowie die Arbeit der neuen Steuersekretäre zu Mehrerträgen führen.
Die Nettoinvestitionen sinken von 114,9 Mio. Franken im Jahr 2013 und mutmasslichen 435,2 Mio. Franken im Jahr 2014 auf budgetierte 274,9 Mio. Franken im Jahr 2015. Der Grund für den starken Anstieg im Jahr 2014 lag im Wesentlichen im Ausfinanzierungsbeitrag des Kantons an die St.Galler Pensionskasse. Auch wenn mit den Sparmassnahmen und dem Entlastungsprogramm 2013 die Konsolidierung des Kantonshaushaltes in Reichweite rückt, bleibt die Finanzlage auch in den kommenden Jahren angespannt. Der verbleibende Eigenkapitalbestand lässt uns nur wenige Möglichkeiten, um auf unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren. Wegen den hohen Investitionen im Spitalbereich steigen darüber hinaus die künftigen Abschreibungsverpflichtungen. Die daraus resultierende höhere Verschuldung wird in den nächsten Jahren auch zu höheren Zinsaufwendungen führen, was den finanzpolitischen Spielraum ebenfalls einschränken wird. Schliesslich bestehen auch auf der Ertragsseite immer noch wesentliche Unsicherheiten wie z.B. der Bundesfinanzausgleich oder die Unternehmenssteuerreform III. Weitere Belastungen in der Investitionsrechnung sind vier Darlehen. Drei gehen an Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. So werden dem Verein Rhyboot 15,27 Mio. Franken, dem Verein Landscheide 4,48 Mio. Franken und für Darlehen von weniger als 3 Mio. Franken ein Kredit von 4,7 Mio. Franken gewährt. Ebenso wird ein Darlehen über 1,98 Mio. Franken der privaten Sonderschule HPS Trübbach gewährt. Alle vier Darlehen waren in der Finanzkommission unbestritten und erhielten eine ungeteilte Zustimmung. Eine wesentliche Belastung der Erfolgsrechnung ist der vom St.Galler Stimmvolk beschlossenen Sonderkredit Energie 2015 bis 2020. Dafür werden 37,6 Mio. Franken eingesetzt. Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten diesem Sonderkredit mit 15:0 Stimmen zu. Vom besonderen Leistungsauftrag der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen für das Jahr 2015 hat die Finanzkommission Kenntnis genommen. Den Leistungsauftrag für das Zentrum für Labormedizin 2015 genehmigte die Finanzkommission einstimmig.
Da eine gesetzliche Eintretenspflicht besteht, kann ich direkt zu den Anträgen der Finanzkommission überleiten. Ich bitte Sie im Namen der Finanzkommissionsmehrheit, unserem gelben Blatt zu folgen und das rote Blatt der Regierung zum Konto 6050.301 (Amt für Raumentwicklung und Geoinformation / Besoldungen) abzulehnen. Die Begründung erfolgt in der Spezialdiskussion.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist (??).
Ein Blick auf die nun bereits vorliegenden Zahlen zur Rechnung 2014 zeigt, dass diese einmal mehr positiver abschliessen wird, als ursprünglich budgetiert. Es ist offensichtlich, dass im Rahmen der Budgetierung gerne Zurückhaltung geübt wird, um den Druck auf die Ausgaben weiter zu erhöhen. Dies soll nun auch im Rahmen der neuen Budgetierung so geschehen, indem einnahmeseitig bewusst auf das Einstellen einer Gewinnausschüttung der Schweizer Nationalbank-Gelder verzichtet wird, obschon diese mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden könne ich komme darauf noch zu sprechen. Die Haushaltskonsolidierung ist auf gutem Weg und wird von unserer Fraktion wie wohl von allen Fraktionen begrüsst. Jedoch sind wir nach wie vor unzufrieden über den Weg, wie wir aus dem Defizit gefunden haben. Wir sind der Meinung, dass es sich um ein durch Steuergeschenke selbst verursachtes Problem handelt und wir sind der Meinung, dass es hier eine Korrektur gebraucht hätte. Stattdessen haben wir die Aufgaben zusammengestrichen, die wir als Kanton erfüllen wollen dies auch in Teil sehr sensiblen Bereichen, z.B. bei der individuellen Prämienverbilligung für die Krankenkasse. Für das Budget wird mit höheren Steuererträgen gerechnet, was erfreulich ist. Wir sind aber der Meinung, dass ertragsseitig aufgrund der aktuellen Entwicklung auch die Ausschüttung der Schweizerischen SNB in der Höhe von 40 Mio. Franken eingestellt werden sollte. Gemäss dem Bericht über die ersten drei Quartale ist, wenn nicht noch etwas Aussergewöhnliches passiert, mit dem höchsten Gewinn aller Zeiten zu rechnen. Der nach drei Quartalen ausgewiesene Gewinn in Höhe von 28,5 Mrd. Franken wurde in der Vergangenheit in einem ganzen Jahr nie erreicht. Es ist damit zu rechnen, dass für Rückstellungen für Währungsreserven und zur Auffüllung der Ausschüttungsreserven noch etwa 10 Mio. Franken vom Gewinn abgezogen werden müssen. Auch nach Abzug dieser Einlagen ist aber mit einem Gewinn zu rechnen, der es bei Weitem erlaubt, die vertraglich zugesicherte bisherige Ausschüttung an Bund und Kantone in Höhe von 1 Mrd. Franken vorzunehmen. Wir werden deshalb im Sinne einer realistischen Budgetierung beantragen, dass eine Ausschüttung von 40 Mio. Franken wieder budgetiert wird. Es liegt auf der Hand, dass auf das Einstellen dieses Betrages bewusst verzichtet werden soll, um diesen dann bei Realisierung dem Eigenkapital zuweisen zu können, um künftige Steuersenkungen zu begründen. Dazu sind wir nach zahlreichen Sparrunden nicht bereit. Wir sind der Auffassung, dass bei dieser Ausgangslage, in welcher auf der Einnahmeseite mehr zu erwarten ist, als vorliegend budgetiert und auch aus grundsätzlichen Überlegungen heraus, auf der Aufwandseite etwas mehr möglich sein sollte. So ist für uns eine weitere Nullrunde beim Personal nicht haltbar. Dieses hat nicht nur aufgrund der Ausfinanzierung der Versicherungskasse weniger im Portemonnaie. Vielmehr wurde über Jahre hinweg keinerlei Reallohnerhöhung mehr gewährt. Wir argumentieren natürlich aus Sicht des Personals. Ich möchte aber auch noch folgendes zu bedenken geben: Der Wirtschaft geht es gut und der Kanton muss als Arbeitgeber attraktiv bleiben. Sonst wird es immer schwieriger, Fachkräfte zu finden und zu halten. Einen weiteren Antrag werden wir im Bereich der individuellen Prämienverbilligung stellen. In diesem sehr sensiblen Bereich und bei steigenden Krankenkassenprämien möchten wir bereits auf das Jahr 2015 hin handeln und den Kinderabzug erhöhen. Auch hier wird ein Antrag in der Detailberatung eingebracht.
Keinerlei Verständnis haben wir für die durch die Finanzkommission vorgenommenen Streichungen von neu beantragten Stellen im Baudepartement. Wir sind der Meinung, dass es nicht angeht, dass wir als Kantonsrat der Verwaltung die für die Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben und des gesetzlichen Auftrages erforderlichen Stellen nicht gewähren, nur weil der Mehrheit dieses Rates allenfalls dieser gesetzliche Auftrag nicht gefällt. Es ändert sich nämlich dadurch nichts am Auftrag einzige Konsequenz ist, dass die Verwaltung gewaltig unter Druck gerät. Wir werden deshalb in der Detailberatung beantragen, dass sämtliche von der Regierung vorgeschlagenen Stellen bzw. die Kredite für die Schaffung dieser Stellen wieder im Budget aufgenommen werden. Sollten weitere Streichungsanträge hinsichtlich der vorgeschlagenen Stellen eingebracht werden, so werden wir diese bekämpfen.
Ich möchte noch kurz auf die Äusserungen zu den Steuerkommissären meines Vorredners eingehen, er hat gesagt, es gehe doch nicht, dass die Entlastung auf dem Buckel von Dritten passiere und deshalb seien die Stellen dieser Steuerkommissäre oder die Kredite dafür zu streichen. Ich verstehe nicht, was das damit zu tun hat, dass hier etwas mehr Ertrag geschaffen wird auf dem Buckel von Dritten. Diese Leute sind ja steuerpflichtig, es wird ja nur überprüft, ob sie korrekte Angaben gemacht haben was hier dagegen sprechen soll, das verstehe ich wirklich nicht. Wir werden in der Detailberatung darauf noch genauer eingehen müssen.
Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass einnahmeseitig zu viel Zurückhaltung geübt wird und dass dadurch bewusst der Druck auf die Ausgaben erhöht wird. Wir sind nicht bereit, dieses Vorgehen mitzutragen und werden daher in der Detailberatung verschiedene Anträge einbringen und begründen. Wir sind zudem ganz entschieden der Auffassung, dass es die von der Regierung im Baudepartement beantragten Stellend dringend braucht.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.
Ich kann Sie aber schon vertrösten, ich werde nachher zu den sieben Einzelanträgen nicht mehr sprechen und ich erkläre jetzt nochmals, warum wir das gesamthaft beurteilen und warum wir gar nicht in der Lage sind, zu einzelnen Stellen bzw. Kredite .. (???). Die Aufgabe des Kantonsrates ist es, Kredite zu bewilligen im Rahmen der bestehenden Situation. Selbstverständlich ist es von Seiten der Regierung oder der Finanzkommission als zusätzliche Stellen begründet, aber, Surber-St.Gallen, nicht um Sie zu überzeugen, wir streichen keine Stellen, sondern wir sind im Moment nicht bereit, weitere Kredite im Personalbereich des Baudepartementes zu bewilligen. Sie können sagen, dass das Wortklauberei ist, aber das ist die Kompetenzänderung, die dieser Rat vor etlichen Jahren beschlossen hat. Ich habe das im ersten Votum erwähnt. Ich möchte aber nochmals festhalten: Diese Kompetenzänderung hat auch den Vorteil und die Pflicht für die Regierung. Der Vorteil ist, man ist flexibler und kann rascher handeln, aber hat aber auch die Konsequenz, dass man dann im Rahmen des bewilligten Budgets beurteilen muss, wie diese Kredite für das Personal eingesetzt werden. Das kann auch damit zusammenhängen, dass man gewisse bisherige Aufgaben als nicht mehr von hoher Priorität allenfalls aufgibt und in neue Stellen und Aufgaben investiert. Deshalb möchte ich zu Handen des ganzen Rates, aber auch der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sagen, dass wir nicht bestreiten, dass diese neuen Aufgaben erfüllt werden müssen. Wir glauben, dass das Departement und die Regierung sich davon überzeugen liess, dass das notwendig ist. Wir sind aber nach wie vor nicht überzeugt, dass das in einem grossen Departement nicht intern gelöst werden kann. Deshalb ist es mir wichtig, dass zu unterstreichen: Wir bekämpfen nicht die neuen Aufgaben, sondern wir sind nicht bereit, zum jetzigen Zeitpunkt weitere Personalkredite zu gewähren. Ich danke Ihnen, wenn Sie das so zur Kenntnis nehmen. Wie die SVP-Fraktion sagt, für das haben wir die Regierung und die Geschäftsleitung unseres Kantons, die mit den vorhandenen Mitteln entscheiden muss, wo Prioritäten zu setzen sind, wenn nicht alle Wünsche und Begehren erfüllt werden können. Das gilt hier, wie auch in grossen Firmen.Ich möchte nämlich bewusst sagen, ich hatte als junger Jurist gelernt, den Satz: «Das kann es nur in der Verwaltung geben.» zu relativieren. Ich war einige Jahre in einer grossen Firma in Winterthur tätig. Gewisse Dinge kann es nur in grossen Firmen geben, und der Kanton ist eine grosse Unternehmung. Hier ist es wichtig, dass die Verantwortung, die Führung übernommen wird. Ich muss auch nicht mehr über die Verrechnung sprechen, denn wenn die Aufgaben erfüllt werden, dann wir der Bund oder wer auch immer diese Kompensationen zahlt, diese auch bezahlen müssen mit dem bestehenden Personalbestand.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
25.11.2014
Wortmeldung
(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.
Wir haben bereits im Rahmen des Sparpakets zu diesem Antrag gesprochen und Sie gebeten, dieser Aufstockung zuzustimmen. Wie bei Dürr-Widnau, löst das auch bei uns eine gewisse Irritation aus, dass wir jetzt die Anträge jetzt plötzlich wieder auf dem Tisch haben. Die Argumentation ist eine leicht andere, die Begründung und Motivation ist die Gleiche. Es soll einfach so sein, dass der Steuerzahler das zahlen soll, was er deklariert und man nicht unbedingt genauer hinschauen soll. Wir haben das damals dargelegt. Die Dossiers werden komplexer und die Anforderungen werden grösser. Da brauchen wir auch entsprechend auf der anderen Seite die qualifizierten Spezialisten, die diese anspruchsvollen Dossiers auch gut prüfen können, damit alle mehr oder weniger das zahlen, was sie gemäss dem von uns verabschiedeten Steuergesetz zahlen sollen.
Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014