Geschäft: Berichterstattung 2020 der Staatswirtschaftlichen Kommission

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer82.20.03
TitelBerichterstattung 2020 der Staatswirtschaftlichen Kommission
ArtKR Berichterstattung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungKantonsrat
Eröffnung4.5.2020
Abschlusspendent
Letze Änderung9.6.2022
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BerichtBericht vom 3. Mai 2020
AllgemeinBeratungsschema vom 29. Mai 2020
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
7.5.2020Gremium13.3.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
2.6.2020Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann: Die Verminderung, die der Kanton angestrebt hat, von 20 Prozent im Vergleich zu 1990, konnte leider aktuell bis 2020 noch nicht erreicht werden.

Es ist aber zu berücksichtigen, dass die Verminderung um 20 Prozent eben doch um einiges anspruchsvoller ist und war, als wir damals gemeint haben. Erstens stiegen die CO₂-Emissionen noch bis zum Jahr 2020 um mehr als 10 Prozent. Zweitens hat auch die Bevölkerung zwischen 1990 und 2017 um rund 20 Prozent zugenommen und drittens bestehen seitens der Rahmenbedingungen immer noch stark Hemmnisse. Hauptgrund sind hier auch die CO₂-Emissionen aus dem Strassenverkehr und heute ist auch der Dieselverbrauch um einiges, um ein Vielfaches höher, als noch im Jahr 1990. Auch der Erdgasverbrauch stieg im Verlauf von 1990 bis 2017um 90 Prozent an und der Trend hält an. Gegenüber 2010 ist Erdgasverbrauch bis 2017 um 15 Prozent gestiegen. Diese Effekte vermögen auch den seit Jahren zum Glück sinkenden Heizölverbrauch nur sehr knapp zu kompensieren. Der Bericht «Infras», der die Ausführungen zu den so Zielerreichung per 2019 beinhaltet, wird im September dieses Jahres vorliegen. Sie haben nach konkreten zusätzlichen Massnahmen gefragt, da sind wir natürlich dran mit dem Energiekonzept, das aktuell ist. Wichtig auch, vielleicht morgen oder am Donnerstag, der Nachtrag zum Energiegesetz und wie wir wissen, die Massnahmen zum Heizen, die sind ein wichtiger Bestandteil, auch im Energiegesetz. Wir wollen wirklich, dass dieses Energiegesetz auch Fleisch am Knochen hat und ich hoffe, dass die vorberatende Kommission und der Kantonsrat den Ausführungen der Regierung auch folgen werden. Das Pariser Abkommen ist selbstverständlich immer noch relevant und ist Ziel für die Energiepolitik des Kantons St.Gallen bis 2030 bzw. 2050.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann:

Ich kann Ihnen die Kosten liefern. Ich weiss allerdings nicht, ob sie ihn dann halt gefallen werden, aber das ist ein Faktum. Bei den Kosten zum Autobahnanschluss plus das Gesamtprojekt sind es rund 315 Mio. Franken. Diese sind massgeblich durch Bund und Kanton finanziert. Der neue Autobahnanschluss wird ungefähr ein 108 Mio. Franken kosten, die neue Kantonsstrasse zum See rund 166 Mio. Franken, die weiteren zahlreichen Begleitmassnahmen rund 40 Mio. Franken. Sie müssten beachten, dass diese Kosten einer Kostengenauigkeit von rund 20 bis 30 Prozent unterliegen.

Die Kosten zum Zubringer Güterbahnhof, die Gesamtkosten der aktuellen Variante H 1. 1, Stand 2014 und ohne Mehrwertsteuer betragen 807 Mio. Franken, die Ohnehinkosten des Bundes rund 682 Mio. Franken. Der Beitrag der Region beträgt rund 125 Mio. Franken.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage (Bericht der Fachstelle für Datenschutz) ist einzutreten.

Wir bedanken uns für den Bericht der kantonalen Fachstelle und unterstützen Eintreten. Wir danken insbesondere allen drei Mitarbeiterinnen der Fachstelle für ihre Arbeit, die sie im Rahmen von sehr knapp bemessenen personellen Ressourcen geleistet haben damit das Datenschutzgesetz kein toter Buchstabe bleibt. Den Datenschutz sicherzustellen, ist aber in erster Linie Aufgabe der Behörden, also des Kantons und der Gemeinden. Wenn wir nun im Bericht lesen, dass der Fachstellenleiter einer Gemeinde mit um die 10'000 Einwohnerinnen und Einwohnern für dieses Thema gerade mal eine Stunde pro Woche einsetzen kann, dann lässt das aufhorchen. Das sind nach Abzug der Ferien weniger als 50 Stunden pro Jahr und damit 20 Sekunden pro Einwohnerin pro Einwohner.

Das ist tatsächlich zu wenig, wie im Bericht festgehalten wird. Ein Effekt, der noch immer nicht bewältigten Pandemie ist, die enorm beschleunigt die Digitalisierung unserer Gesellschaft. Das Social distancing hat dem Homeoffice und natürlich auch dem Homeschooling auf breiter Front zum Durchbruch verholfen, mit all den damit verbundenen Vor und Nachteilen.

Auch wir Facharbeiterinnen und Facharbeiter der Politik haben im Schnellzugstempo gelernt, wie man Videokonferenzen abhält und trotz der Distanz Besprechungen zu führen und Entscheide zu fällen. Die IT-Branche hat die Gunst der Stunde genutzt und neue Cloudangebote eingeführt., an vorderster Front dabei Microsoft. Auf die Problematik von Cloudlösungen hatte Bericht hingewiesen.

In den Medien war zu lesen, dass Datenschützer in verschiedenen Kantonen besorgt darüber sind, dass die nun notfallmässig eingeführten Cloudlösungen nach der Pandemie nicht einfach in den Normalbetrieb überführt werden. Der nun erfolgte grosse Digitalisierungsschub bedingt für die Zukunft ausreichende personelle Ressourcen, um den Datenschutz zu gewährleisten. 150 Stellenprozente reichen da nicht aus. Entsprechend ist auch das Prüfprogramm der Fachstelle anzupassen. Auch in den Gemeinden sind für den Datenschutz mehr als 20 Sekunden pro Person aufzuwenden, will man das Anliegen glaubwürdig umsetzen. Es ist an uns, es ist an der Politik, der Fachstelle und auch den Gemeinden die entsprechenden Ressourcen einzuräumen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die CVP-EVP-Fraktion verdankt den umfassenden, klaren und fundierten Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission. Sie begrüsst insbesondere die Auswahl der über die vorgeschriebenen Prüfungstätigkeiten hinausgehenden Schwerpunktprüfungen im Immobilienmanagement, im Baubewilligungsverfahren und zur Verfahrenskoordination sowie über die Aufsicht und Abläufe im Bildungsdepartement. Sie stellt sich sowohl hinter die Anträge und Empfehlungen aus der regulären Prüfungstätigkeit wie auch aus dem ausserordentlichen Schwerpunktprüfungen.

Das gilt ausdrücklich für die komplexe Thematik der Baubewilligungsverfahren und der Verfahrenskoordination. wo nach Aussagen des Baudepartementes 90 Prozent aller Gesuche nicht vollständig eingereicht werden. Wir schliessen uns der Erwartung der Staatswirtschaftlichen Kommission an, dass dieser Umstand zu analysieren ist. In diesem Sinne erachten wir es auch als richtig, wenn die Kommission das Thema weiterverfolgen wird. Die CVP-EVP-Fraktion ist für Eintreten auf alle Vorlagen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Freund-Eichberg, Vizekommissionspräsident: 32.20.01, Geschäftsbericht der Regierung über das Jahr 2019. Auf die Vorlage ist einzutreten und dem Bericht Kenntnis zu nehmen.



, ist einzutreten und vom Bericht Kenntnis zu nehmen

Eine weitere Aufgabe der Staatswirtschaftlichen Kommission ist die Prüfung des Ergebnisses des Regierungscontrollings, das Teil des Geschäftsberichts der Regierung ist. Die Kommission ist mit dem Rückblick der Regierung auf das Jahr 2019 zufrieden. Der neuste Geschäftsbericht wird im Vergleich zu den früheren Berichten positiver bewertet. Er ist inhaltlich gehaltvoller und die Schwerpunkte sind nachvollziehbarer. Zudem zeigt sich die Kommission erfreut über die neue Darstellung des Regierungscontrollings. Insbesondere die Begründungen bei Projekten mit zeitlichem Verzug sind aufschlussreich und verständlich.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Im Geschäftsbericht werden auf den Seiten 42/43 drei wichtige Projekte exemplarisch erwähnt. Ein Projekt verbessert die Infrastruktur für Fuss und Velo, nämlich die Fuss- und Velobrücke in Buchs. Das freut mich, denn Fuss- und Veloverkehr hat Zukunft. Zwei Projekte verbessern die Infrastruktur für den MIV, den motorisierten Individualverkehr. Es sind der Autobahnanschluss Witten in Rorschach und dem Zubringer Güterbahnhof bzw. das Gesamtprojekt Engpassbeseitigung. Das freut mich nicht, mehr MIV ist klimafeindlich und nicht wirklich zukunftsfähig. Bei allen drei Projekten steht aber am Schluss, und das ist richtig, dass sie aus Sicht der Regierung Schwerpunktziele für zukunftsfähige Infrastruktur darstellen. Sie sehen das bei allen drei Abschnitten im letzten Satz. Die Kosten für diese drei Projekte werden nur beim Projekt Fuss- und Velobrücke genannt. Es sind Gesamtkosten von 4,6 Mio. Franken, den Kanton St.Gallen betreffend Kosten von 1,14 Mio. Franken.

Bei den zwei Strassenprojekten hingegen fehlen die Zahlen. Sie werden, so schätze ich, wohl 100 bis vielleicht rund 300 mal höher sein, als bei der Velobrücke. Dafür sind sie aus meiner Sicht weniger sinnvoll und auch weniger zukunftsfähig.

Der Regierungsrat ist informiert über meine Frage. Ich hätte gerne zu den zwei MIV-Projekten die Gesamtkosten und die Kosten für unseren Kanton erfahren. Deshalb habe ich danach gefragt und freue mich, dass ich vorgängig Bescheid erhalten habe, dass unsere neue Bauchefin, Regierungsrätin Hartmann, uns zu diesen Kosten einiges sagen kann.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Ich habe eine Frage zu den Aussenbeziehungen, Seite 59, Alpendialog. Mit Freude lese ich, dass der Schutz der alpinen Regionen als eine Aufgabe verstanden wird und dass sich auch der Kanton St.Gallen in dieser Thematik engagiert. Ich habe eine Frage an die Vorsteherin des Baudepartementes. Was genau unternimmt der Kanton St.Gallen für den Klimaschutz im Alpenraum? Das geht aus dem Bericht nicht hervor.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Fraktion der Grünen würdigte und anerkennt die umfassende Tätigkeit der Staatswirtschaftliche und ist für Eintreten auf den vorliegenden Bericht. Ich spreche gleichzeitig im Namen der Sozialdemokratischen Fraktion, dies deshalb, weil wir früher eine Fraktion waren. Das eine Mitglied von uns Dreien sitzt da vorne und ist eingeschränkt und das dritte Mitglied ist nicht mehr in diesem Rat.

Ebenfalls sind wir für Eintreten auf die fünf weiteren Vorlagen. Unsere beiden Fraktionen stehen voll und ganz hinter den im Bericht formulierten Erwartungen und Empfehlungen. Die Empfehlungen beziehen sich heuer in erster Linie auf zwei Departemente, das Bau- und das Bildungsdepartement. Sämtliche Empfehlungen weisen auf Bereiche hin, die, aus welchen Gründen auch immer, nicht optimal laufen. Die Umsetzung der Empfehlungen trägt dazu bei, dass die Arbeit und Auftragserledigung in den Ämtern verbessert werden. Das wiederum nützt uns allen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Ich habe nochmals eine Frage an die Vorsteherin des Baudepartementes und zwar zu Seite 64.

Widerstandsfähigen Ökosysteme sind ja weit oben angesiedelt in der ganzen Vorgehensweise, die schon angezielt worden ist. Mit Anerkennung lesen wir, dass man mit der Erarbeitung einer Strategie zur Anpassung begonnen hat. Das ist sehr wichtig. Weiter heisst es, dass man sich mit dem neuen Energiekonzept vorgenommen hat, bis zu diesem laufenden Jahr. die Emissionen gegenüber 1990 um 20 Prozent senkt. Wir sind jetzt in diesem angezielten Jahr und ich bitte die Vorsteherin des -Baudepartementes uns zu sagen, wo wir hier stehen.

Das Ziel wurde gross formuliert, ist man dort angekommen oder noch weit entfernt? Wenn man allenfalls noch nicht so weit ist, wieso? Und sind zusätzliche Massnahmen vorgesehen, dass man weiterkommt. Wird das Ziel – in den letzten Jahren ist einiges neu formuliert worden, die Vorgaben international, aber auch national sind andere – Ziele allenfalls neu formuliert?

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Ratspräsident: Ich stelle fest, dass der Kantonsrat von folgenden Vorlagen Kenntnis genommen hat:

- Bericht 2020 der Staatswirtschaftlichen Kommission

- Geschäftsbericht der Regierung über das Jahr 2019

- Bericht der kantonalen Fachstelle für Datenschutz über das Jahr 2019

- Bericht Zwischenstaatliche Vereinbarungen

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage (Geschäftsbericht der Regierung) ist einzutreten.

Ich bin nun doch schon etliche Jahre in diesem Rat und habe verschiedene Ausgaben des früheren Amtesberichtes in der neuen aktuellen Form erlebt. Wenn ich nun diesen aktuellen Bericht vor mir habe, dann darf ich mit gutem Recht sagen. dass er sich um Welten verbessert hat.

Die Anregungen, die von der Subkommission der Staatswirtschaftlichen Kommission formuliert wurden, sind alle umgesetzt. Was jetzt vorliegt, ist informativ, gut, sauber dargestellt und auch vom Umfang her genau richtig. Das ist eine grosse Arbeit, die nicht unterschätzt werden soll. Besonders erwähnt werden darf die einheitliche Form der Departemente. Früher war das völlig unterschiedlich und es ist auch sehr wichtig, dass das auch an dieser Stelle betont wird, dass jedes Departement einen Ausblick auf das laufende Jahr macht. Das hatten wir früher nicht und jetzt, wo wir diesen Ausblicke in einer einheitlichen Form haben, ist es vergleichbar. Das heisst in der Folge, man kann effektiv damit etwas anfangen, nicht nur hier in diesem Rat. Die Verwaltung kann etwas damit anfangen, die Öffentlichkeit und die Medien und das ist wirklich im Vergleich zu früher segr viel besser. Ich meine, dass es deswegen angebracht ist, dass der Staatskanzlei an dieser Stelle ein entsprechendes Lob ausgesprochen wird.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Freund-Eichberg, Vizekommissionspräsident: 32.20.04 Zwischenstaatliche Vereinbarungen. Auf die Vorlage ist einzutreten und dem Bericht Kenntnis zu nehmen.

Die Regierung unterbreitet dem Kantonsrat jährlich den Bericht über die geltenden und den Stand der geplanten zwischenstaatlichen Vereinbarungen, die Verfassungs- und Gesetzesrang haben oder im Bereich der zwischenstaatlichen Beziehungen von allgemeinem Interesse sind. Die Kommission dankt für den Bericht, der auf der umfassenden Liste der ehemaligen Kommission für Aussenbeziehungen basiert. Zudem setzt der Bericht die Motion 42.15.04 «Berichterstattung über zwischenstaatliche Vereinbarungen», die in der Junisession 2015 gutgeheissen wurde umsetzt. Die vorliegende Liste gibt Auskunft über das (geplante) Vollzugsdatum und enthält Bemerkungen zu aktuellen bzw. bevorstehenden Änderungen.

Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt fest, dass der Bericht über die Konkordate gut strukturiert und übersichtlich dargestellt ist, jedoch die Flughöhe der einzelnen Departemente unterschiedlich ist und diese Liste bedeutend weniger Vereinbarungen umfasst als diejenige der Kommission für Aussenbeziehungen. Deshalb würde die Kommission einige Ergänzungen begrüssen.

Ein weiteres Geschäft ist 32.20.03, Tätigkeitsbereichsbericht der kantonalen Fachstelle für Datenschutz über das Jahr 2019. Die Staatswirtschaftliche-Kommission hat auch die Aufsicht über die kantonale Fachstelle für Datenschutz. Die Kommission zeigt sich zufrieden mit dem diesjährigen Bericht der Fachstelle. Die Fachstelle leistet im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen gute und solide Arbeit.

Erstmalig war die die Kommission auch im Wahlprozess der Leiterin der Fachstelle für die Amtsdauer 2020/2024 vierundzwanzig beteiligt. Die Kommission unterstützte die Wahl durch die Regierung und die Genehmigung durch das Präsidium des Kantonsrates. Im Jahr 2020 wird die Fachstelle für Datenschutz für den katholischen Konfessionsteil die Aufgabe der Datenschutzfachstelle wahrnehmen. Dafür ist ein Pensum von 10 Stellenprozente vorgesehen, dass der katholische Konfessionsteil vollumfänglich vergütet. Die Modalitäten sind in einer Leistungsvereinbarung geregelt. Auf die Vorlage ist einzutreten und zur Kenntnis zu nehmen. Neu nimmt die Staatswirtschaftliche-Kommission die Oberaufsicht über die nachrichtendienstliche Tätigkeit wahr und prüfte den Bericht der Dienstaufsicht. Dabei hat sie einen guten Eindruck der Arbeit erhalten. Die Kommission würdigt die Fach- und Sachkenntnisse der Befragten positiv und setzt grosses Vertrauen in die zuständigen Mitarbeitenden. Die Staatswirtschaftliche-Kommission beantragt, auf die Vorlage einzutreten und vom Bericht Kenntnis zu nehmen.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Struktur



Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Struktur



Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Struktur

Phase 2.3.3.4 (S. 64)

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Regierungsrätin Hartmann: Die Energieagentur St.Gallen arbeitet in zwei Arbeitsgruppen der AG Alp mit. In einen Bereich geht es vor allem um die Sensibilisierung der KMUs muss in Sachen Energieeffizienz. Dort wurde festgestellt, dass vor allem kleinere und mittlere Unternehmen noch Unterstützung benötigen im Gegensatz zu den grösseren Unternehmen um einiges mehr und aus diesem Grund engagiert sich hier der Kanton St.Gallen mit der Energieagentur in dieser Arbeitsgruppe danke.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Struktur

Phase 2.3.3.3 Aussenbeziehungen

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Struktur

Phase 2.3.3.2: Baudepartement

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Struktur

Phase 2.3.3

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Struktur



Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission gibt einen umfassenden Bericht über die geprüften Bereiche der ständigen und temporären Subkommissionen. Bei der Prüfungsarbeit konzentrierte sich die Staatswirtschaftliche-Kommission auf diverse Bereiche verschiedener Departemente, insbesondere Bau und Bildung. Die Diskussionen wurden als konstruktiv und informativ empfunden. Die Staatswirtschaftliche Kommission gibt verschiedene Empfehlungen, die wir als zielführend erachten. Die FDP teilt insbesondere das Bedauern der Staatswirtschaftlichen Kommission, dass beim Fach «ERG» die fachlich schulische Argumentation kein Gehör gefunden hat. Auffallend ist der leserfreundlich und gut strukturierte Bericht der Regierung, der mit aussagekräftigen und verständlichen Grafiken ergänzt wird.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Freund-Eichberg, Vizekommissionspräsident:

Immobilienmanagement weiter vertiefen

Bei der Prüfung des Immobilienmanagements konzentrierte sich die Staatswirtschaftliche Kommission auf die Erfahrungen mit dem neuen Immobilienmanagement, die einzelnen Prozesse sowie die Organisation, Zuständigkeiten und Kompetenzen im Hochbauamt. Ein weiterer Fokus lag auf dem Prozess bei Nachtragskrediten sowie bei der Instandhaltung und Sanierung. Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt fest, dass das Hochbauamt insgesamt gut aufgestellt ist und die Zuständigkeiten in der Immobilienverordnung klar geregelt sind. Sie erachtet eine Anpassung der Verordnung nicht als angezeigt, allerdings sollen der Austausch und die Kommunikation zwischen den Nutzern und dem Hochbauamt verbessert werden.

Der Kantonsrat nahm das neue Immobilienmanagement in Juni 2014 zur Kenntnis. Seither wurden einige Bauvorhaben erfolgreich damit umgesetzt. Die Staatswirtschaftliche Kommission beurteilt die Einführung des neuen Immobilienmanagements positiv. Es hat sich bewährt und die neuen Abläufe haben sich eingespielt. Lediglich bei den Mitberichtsverfahren und der Projektunterstützung sieht die Kommission noch einen Anpassungsbedarf. Weiter erachtet sie Areal- und Standortstrategien der dezentralen Nutzer, wie Departemente oder Spitäler, als zentrale Voraussetzung für eine faktenbasierte Immobilienstrategie. Sie erwartet von den dezentralen Nutzern, dass die Strategien zeitnah erstellt oder aktualisiert werden.

Bei Nachtragskrediten wird zwischen Kleinvorhaben (Kredite Bauten und Renovation) und Grossvorhaben (Investitionskredite) unterschieden. Die Prozessabläufe und Kompetenzen sind klar und nachvollziehbar festgehalten. Die Kommission begrüsst, dass sich die Finanzkommission regelmässig über Kreditumlagerungen bei Kleinvorhaben informieren lässt. Damit alle nicht priorisierten Vorhaben auf Stufe Projektskizze dem Kantonsrat aufgezeigt werden können, empfiehlt sie der Regierung einen jährlichen Bericht, der eine Übersicht über die Verwendung der Investitionsmittel aller Klein- und Grossvorhaben macht.

Mehrheitlich bewährte Aufsichtsstrukturen im Bildungsdepartement

Bei der Prüfung der Aufsicht im Bildungsdepartement legte die Staatswirtschaftliche Kommission einen Schwerpunkt auf die Abläufe, Rollen, Rechte und Pflichten, Zuständigkeiten, Kompetenzen und Aufgaben im Departement sowie im Erziehungsrat und in den pädagogischen Kommissionen. Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt fest, dass die Rollen, Zuständigkeiten und Kompetenzen im Departement klar hierarchisch festgelegt sind. Sie begrüsst, dass dazu einheitliche Standards definiert wurden. Die dichte Vernetzung und die vielen Schnittstellen erfordern einen intensiven Austausch. Die Kommission erwartet, dass die Kommunikation gegenüber den Anspruchsgruppen zukünftig aktiver und durchlässiger wird. In diesem Zusammenhang wertet sie das Bestreben positiv, ein Kommunikationskonzept auszuarbeiten.

Die Kommission stellt fest, dass im Amt für Mittelschulen und im Amt für Hochschulen die Aufgaben, und Rollen und definiert sind und umgesetzt werden. Die beiden Themenbereiche weisen aber grundlegende Unterschiede auf. Der Mittelschulbereich pflegt flache Hierarchien, der Volksschulbereich ist nicht zuletzt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben stark hierarchisch gegliedert. Da die Leitung des Amtes für Mittelschule per Gesetz die Aufsicht über die Kantonsschulen hat, ist die Kommission der Ansicht, dass diese Verantwortung stärker wahrgenommen werden muss. Im Volksschulbereich wertet die Kommission positiv, dass intensiv darauf geachtet wird, dass bei Neuanstellungen ein Sonderprivatauszug eingeholt wird. Dies ist nach Annahme der Pädophilen-Initiative Pflicht. Darum würde es die Kommission begrüssen, wenn diese Praxis auch auf den Mittelschulbereich ausgedehnt würde. Sie erachtet es darüber hinaus als angezeigt, dass die Regierung die Ausdehnung auf das gesamte Staatspersonal prüft. Mit grösstem Unverständnis nahm die Kommission zur Kenntnis, dass bei der Neueinstellung und Wiederwahl von Rektorinnen und Rektoren keine systematische Prüfung des Berufsausübungsverbots erfolgte.

Das Volksschul- und das Mittelschulgesetz definieren die Aufsichtsbereiche und Kompetenzen des Erziehungsrates. Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt fest, dass der Erziehungsrat selber keiner Aufsicht untersteht, diese ist zukünftig verstärkt wahrzunehmen. Der Erziehungsrat seinerseits beaufsichtigt seine Kommissionen sowie die Mittelschulen und die Volksschulen. Die Staatswirtschaftliche Kommission erachtet es als dringlich, die pädagogischen Kommission verstärkt in die Arbeit des Erziehungsrates miteinzubeziehen und den fachlichen Austausch zu intensivieren. Am Beispiel des Fachs «Ethik, Religionen, Gemeinschaft» (ERG) prüfte die Kommission die Aufsichtsstrukturen. Dabei stellt sie fest, dass die Aufsicht über das Fach «ERG Kirchen» und das Fach «ERG Schule» verschieden geregelt ist. Aufgrund der Kompetenzzuteilung kann das Fach «ERG Kirchen» nicht nach den Vorgaben des Volksschulgesetzes beaufsichtigt und die Schulqualität kann ebenfalls nicht überprüft werden. Hier erwartet die Kommission, dass die unbefriedigenden Aufsichtsstrukturen zwingend anzupassen sind.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung
Freund-Eichberg, Vizepräsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich spreche als Vize-Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission, da der ehemalige Präsident aus dem Rat ausgeschieden ist und der designierte Präsident noch nicht im Amt bestätigt wurde: Auf die Vorlage ist einzutreten und Kenntnis zu nehmen:

Der Staatswirtschaftlichen Kommission des Kantonsrates obliegt die parlamentarische Aufsicht über die Regierung und die Staatsverwaltung, die kantonale Fachstelle für Datenschutz sowie die selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten. In ihrem diesjährigen Bericht hat die Staatswirtschaftliche Kommission unter dem Vorsitz von Kantonsrat Felix Bischofberger, Thal, einen Fokus auf das Baubewilligungsverfahren, die Verfahrenskoordination des Kantons und die Abläufe im Bildungsdepartement gelegt.

Baubewilligungsverfahren optimieren

Bei der Prüfung der Baubewilligungsverfahren wurden die Abläufe und Prozesse, das Aufgabenverständnis der einzelnen Organisationseinheiten und die überdepartementale Zusammenarbeit geprüft. Dazu wurden Personen aus dem Bau-, Volkswirtschafts-, Sicherheits- und Justizdepartement sowie dem Departement des Innern befragt.

Die Zuständigkeiten in Baubewilligungsverfahren und Verfahrenskoordination sind in der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz klar geregelt. Die Kommission stellt fest, dass je nach Fall viele Dienststellen der Verwaltung im Prozess mitwirken. Das führt dazu, dass trotz klarer Aufgabenzuteilung teilweise Entscheide ausbleiben oder sich aufgrund des aufwändigen Klärungsbedarfs verzögern. Die Kommission erwartet, dass vermehrt einvernehmliche Lösungen mit den Gesuchstellern gesucht und insgesamt raschere Entscheide getroffen werden. Zudem stellt sie fest, dass aufgrund der unterschiedlichen Gliederung der Ämter auch unterschiedliche Zusammenarbeitsformen entstanden sind. Die Kommission empfiehlt, im Rahmen der laufenden Projekte sämtliche Prozesse zu überprüfen und dabei auch die externen Anspruchsgruppen miteinzubeziehen. Dessen ungeachtet sind kurzfristige Optimierungen im Baubewilligungsverfahren aufzuzeigen und umzusetzen. Beispielsweise ist in den Entscheiden festzuhalten, wo es sich um eine Empfehlung und wo um eine zwingende rechtliche Vorgabe handelt. Zudem ist die Kontrolle der Baugesuche auf Vollständigkeit durch die federführende Stelle innerhalb einer Woche nach Eingang des Gesuchs durchzuführen.

Erstaunt zeigt sich die Staatswirtschaftliche Kommission über die geringe Zahl von 10 Prozent vollständig und korrekt eingereichten Baugesuchen. Unklar blieb jedoch, was bei den rund 90 Prozent unvollständigen Baugesuchen konkret fehlt. Die Kommission sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Sie erwartet vom Baudepartement deshalb einen Bericht bis in diesem Herbst, der die Baugesuche analysiert und auswertet sowie den möglichen Handlungsbedarf aufzeigt.

Immobilienmanagement weiter vertiefen

Bei der Prüfung des Immobilienmanagements konzentrierte sich die Staatswirtschaftliche Kommission auf die Erfahrungen mit dem neuen Immobilienmanagement, die einzelnen Prozesse sowie die Organisation, Zuständigkeiten und Kompetenzen im Hochbauamt. Ein weiterer Fokus lag auf dem Prozess bei Nachtragskrediten sowie bei der Instandhaltung und Sanierung. Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt fest, dass das Hochbauamt insgesamt gut aufgestellt ist und die Zuständigkeiten in der Immobilienverordnung klar geregelt sind. Sie erachtet eine Anpassung der Verordnung nicht als angezeigt, allerdings sollen der Austausch und die Kommunikation zwischen den Nutzern und dem Hochbauamt verbessert werden.

Der Kantonsrat nahm das neue Immobilienmanagement in Juni 2014 zur Kenntnis. Seither wurden einige Bauvorhaben erfolgreich damit umgesetzt. Die Staatswirtschaftliche Kommission beurteilt die Einführung des neuen Immobilienmanagements positiv. Es hat sich bewährt und die neuen Abläufe haben sich eingespielt. Lediglich bei den Mitberichtsverfahren und der Projektunterstützung sieht die Kommission noch einen Anpassungsbedarf. Weiter erachtet sie Areal- und Standortstrategien der dezentralen Nutzer, wie Departemente oder Spitäler, als zentrale Voraussetzung für eine faktenbasierte Immobilienstrategie. Sie erwartet von den dezentralen Nutzern, dass die Strategien zeitnah erstellt oder aktualisiert werden.

Bei Nachtragskrediten wird zwischen Kleinvorhaben (Kredite Bauten und Renovation) und Grossvorhaben (Investitionskredite) unterschieden. Die Prozessabläufe und Kompetenzen sind klar und nachvollziehbar festgehalten. Die Kommission begrüsst, dass sich die Finanzkommission regelmässig über Kreditumlagerungen bei Kleinvorhaben informieren lässt. Damit alle nicht priorisierten Vorhaben auf Stufe Projektskizze dem Kantonsrat aufgezeigt werden können, empfiehlt sie der Regierung einen jährlichen Bericht, der eine Übersicht über die Verwendung der Investitionsmittel aller Klein- und Grossvorhaben macht.

Mehrheitlich bewährte Aufsichtsstrukturen im Bildungsdepartement

Bei der Prüfung der Aufsicht im Bildungsdepartement legte die Staatswirtschaftliche Kommission einen Schwerpunkt auf die Abläufe, Rollen, Rechte und Pflichten, Zuständigkeiten, Kompetenzen und Aufgaben im Departement sowie im Erziehungsrat und in den pädagogischen Kommissionen. Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt fest, dass die Rollen, Zuständigkeiten und Kompetenzen im Departement klar hierarchisch festgelegt sind. Sie begrüsst, dass dazu einheitliche Standards definiert wurden. Die dichte Vernetzung und die vielen Schnittstellen erfordern einen intensiven Austausch. Die Kommission erwartet, dass die Kommunikation gegenüber den Anspruchsgruppen zukünftig aktiver und durchlässiger wird. In diesem Zusammenhang wertet sie das Bestreben positiv, ein Kommunikationskonzept auszuarbeiten.

Die Kommission stellt fest, dass im Amt für Mittelschulen und im Amt für Hochschulen die Aufgaben, und Rollen und definiert sind und umgesetzt werden. Die beiden Themenbereiche weisen aber grundlegende Unterschiede auf. Der Mittelschulbereich pflegt flache Hierarchien, der Volksschulbereich ist nicht zuletzt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben stark hierarchisch gegliedert. Da die Leitung des Amtes für Mittelschule per Gesetz die Aufsicht über die Kantonsschulen hat, ist die Kommission der Ansicht, dass diese Verantwortung stärker wahrgenommen werden muss. Im Volksschulbereich wertet die Kommission positiv, dass intensiv darauf geachtet wird, dass bei Neuanstellungen ein Sonderprivatauszug eingeholt wird. Dies ist nach Annahme der Pädophilen-Initiative Pflicht. Darum würde es die Kommission begrüssen, wenn diese Praxis auch auf den Mittelschulbereich ausgedehnt würde. Sie erachtet es darüber hinaus als angezeigt, dass die Regierung die Ausdehnung auf das gesamte Staatspersonal prüft. Mit grösstem Unverständnis nahm die Kommission zur Kenntnis, dass bei der Neueinstellung und Wiederwahl von Rektorinnen und Rektoren keine systematische Prüfung des Berufsausübungsverbots erfolgte.

Das Volksschul- und das Mittelschulgesetz definieren die Aufsichtsbereiche und Kompetenzen des Erziehungsrates. Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt fest, dass der Erziehungsrat selber keiner Aufsicht untersteht, diese ist zukünftig verstärkt wahrzunehmen. Der Erziehungsrat seinerseits beaufsichtigt seine Kommissionen sowie die Mittelschulen und die Volksschulen. Die Staatswirtschaftliche Kommission erachtet es als dringlich, die pädagogischen Kommission verstärkt in die Arbeit des Erziehungsrates miteinzubeziehen und den fachlichen Austausch zu intensivieren. Am Beispiel des Fachs «Ethik, Religionen, Gemeinschaft» (ERG) prüfte die Kommission die Aufsichtsstrukturen. Dabei stellt sie fest, dass die Aufsicht über das Fach «ERG Kirchen» und das Fach «ERG Schule» verschieden geregelt ist. Aufgrund der Kompetenzzuteilung kann das Fach «ERG Kirchen» nicht nach den Vorgaben des Volksschulgesetzes beaufsichtigt und die Schulqualität kann ebenfalls nicht überprüft werden. Hier erwartet die Kommission, dass die unbefriedigenden Aufsichtsstrukturen zwingend anzupassen sind.



Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Struktur



Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020
2.6.2020Wortmeldung

Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion zu allen vier Geschäften vor.

Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020