Geschäft: Berichterstattung 2020 der Rechtspflegekommission
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 82.20.02 |
Titel | Berichterstattung 2020 der Rechtspflegekommission |
Art | KR Berichterstattung |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 4.5.2020 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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6.5.2020 | Bericht | Bericht vom 28. April 2020 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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7.5.2020 | Gremium | Beteiligung - Rechtspflegekommission 2016/2020 | 24.7.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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2.6.2020 | Wortmeldung | Präsident der Rechtspflegekommission: Die Rechtspflegekommission beantragt Kenntnisnahme von der Petition. Die Verfassung des Kantons St.Gallen gewährleistet nach Massgabe der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft das Petitionsrecht. Art. 33 der Bundesverfassung gibt, jeder Person das Recht, Petitionen an Behörden zu richten. Es dürfen ihr daraus keine Nachteile erwachsen. Zudem verpflichtet es die Behörden von Petitionen Kenntnis zu nehmen. Art. 3 Bestimmung der Kantonsverfassung gewährleistet das Recht auf eine Petition innert angemessener Frist eine Antwort zu erhalten. Am 20. November 2019 ging bei der Staatskanzlei die Petition «Bildungswahl für alle der Sektion St.Gallen» der Elternlobby Schweiz ein. Es wurde um Prüfung des Anliegens um freie Schulwahl und um Einleitung zumindest kleiner Schritte in Richtung einer Liberalisierung des Bildungswesens gebeten. Das Präsidium des Kantonsrats hat die Forderung der Elternlobby, der RPK zur Kenntnis gebracht. Die Regierung hat der Elternlobby Schweiz, Sektion St.Gallen, mit Schreiben vom 10. Februar 2020 auf die Petition eine Antwort gegeben. Die Rechtspflegekommission berät Petitionen nach Art. 14 Abs. 1 Bestimmung b des Geschäftsreglements des Kantonsrats vor. Sie hat die erwähnte Petition aufgrund der Cornavirus bedingten ausserordentlichen Lage im Zirkularverfahren behandelt und hat meinen Vorgänger eingeladen, dem Kantonsrat mündlich Bericht zu erstatten. Diesem Ansinnen bin ich infolge der Amtsübernahme nun hiermit nachgekommen. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
2.6.2020 | Wortmeldung | stellt Eintreten auf die beiden Vorlagen fest. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
2.6.2020 | Wortmeldung | Ratspräsident stellt Kenntnisnahme von der Berichterstattung der Rechtspflegekommission (Petition «Bildungswahl für alle – damit alle Kinder ihr Potential entfalten können») fest. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
2.6.2020 | Struktur | zur Petition «Bildungswahl für alle – damit alle Kinder ihr Potential entfalten können» | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
2.6.2020 | Wortmeldung | Präsident der Rechtspflegekommission: Auf die beiden Geschäfte 82.20.02 und 32.20.02 ist einzutreten. Die Rechtspflegekommission unterbreitet Ihnen heute den Bericht über ihre Tätigkeit im vergangenen Jahr. Wie in der Einleitung zum Bericht erwähnt konnte sich die RPK in einem zunächst ereignisarmen Berichtsjahr konsolidieren und ordentliche Aufgaben erledigen. Dabei hat v.a. die Teilnahme des Generalsekretärs der Konferenz der Gerichte positive Wirkung gezeigt. Die RPK hat in drei Sitzungen die für sie üblichen Geschäften beraten, zu denen etwa die Vorbesprechung von Petitionen oder die Behandlung von Eingaben privater Personen an den Kantonsrat gehören. Sowohl diese Sitzungen wie auch die Visitationen sind ordentlich erfolgt. Die Schwerpunkte der Visitationen gehen aus dem Bericht hervor. Zum Glück konnte somit ein grosser Teil der Tätigkeit über die Bühne gebracht werden, bevor Corona kam. Danach waren Sitzungen verunmöglicht und die Beschlüsse mussten soweit möglich im Zirkularverfahren gefasst werden. Auch der vorliegende Bericht wurde auf dem Zirkulationsweg erledigt. Dies im Sinne eines Überblicks. Ich möchte im Folgenden noch auf einige spezifische Themen eingehen: Die Subkommission Richterwahlen hat relativ ruhiges Jahr verbracht. Konkret waren zwei Ersatzwahlen durchgeführt und entsprechende Anhörungen abgehalten. Namentlich handelte es sich dabei um eine hauptamtliche Richterstelle am Kantonsgericht und einen ärztlichen Fachrichter an der Verwaltungsrekurskommission. Die Subkommission 1 visitierte das Handelsgericht, die Subkommission 2 die Staatanwaltschaft und das Kantonale Untersuchungsamt und die Subkommission 3 das Versicherungsgericht. Die Visitationen haben dabei folgendes zutage gebracht: Das Handelsgericht funktioniert seit mittlerweile 100 Jahren sehr gut und stellt ein St. Gallisches Erfolgsmodell dar. Erörtert wurde mit dem Gerichtspräsidenten, ob die Parteien über die Besonderheiten des Verfahrens an diesem Gericht dass mittels eines Merkblatts bei Verfahrensbeginn informiert werden sollen und Weiterbildungen des Handelsrichtergremiums sinnvoll erscheinen und aktiv gefördert werden sollen. Mit Bezug auf die Leitung der Staatsanwaltschaft konnte festgestellt werden, dass der er Wechsel in der Leitung sehr gut über die Bühne gegangen ist. Zudem informiert sich die Subkommission zu den Schwerpunktthemen Landesverweisung und Sozialversicherungsbetrug. In beiden Bereiche ist die Staatsanwaltschaft resp. das Kantonale Untersuchungsamt gut aufgestellt und sinnvoll organisiert. Mit dem Versicherungsgericht wurde schwerpunktmässig das Thema Meinungsverschiedenheiten mit dem Bundesgericht erörtert. Unter Berücksichtigung der Unantastbarkeit der richterlichen Unabhängigkeit konnte sich die Subkommission davon überzeugen, dass die Haltung des Versicherungsgerichts nachvollziehbar ist und Massnahmen eingeleitet wurden, um das Verhältnis zum Bundesgericht zu deeskalieren. Mit Blick auf den Bereich der Justizverwaltung ist darauf hinzuweisen, dass bei zwei Visitationen die Thematik der Erneuerung des Geschäftsverwaltungssoftware Juris zu Sprache kam. In diesem Zusammenhang erscheint die Ablösung des heutigen, veralteten Systems als vordringlich. Zudem ist die Funktionalität des neuen Systems zu überprüfen und die Anpassungsfähigkeit an die Bedürfnisse der einzelnen Abteilungen resp. Nutzerorganisationen sicherzustellen. In eigener Sache durfte die RPK schliesslich zu Kenntnis nehmen, dass das von ihr initiierte Geschäft betreffend Anpassung des Öffentlichkeitsgesetzes im Berichtsjahr durch den Kantonsrat an die Hand genommen und erledigt wurde. Damit erschöpfen sich meine mündlichen Anmerkungen zum Bericht der Rechtspflegekommission und beantrage Ihnen, auf den Bericht einzutreten. Im Namen der Rechtspflegekommission nehme ich kurz Stellung zum Geschäftsbericht der kantonalen Gerichte. Infolge der Corona-bedingten Einschränkungen hat die RPK auch diesen Bericht auf dem Zirkularweg zuhanden des Rats verabschiedet. Auf eine Besprechung des Berichts mit den Gerichten wurde verzichtet, die RPK Mitglieder hatten jedoch Gelegenheit, Fragen zu stellen und die Gerichte ihrerseits hatten Gelegenheit Bemerkungen anzubringen. Beides wurde nicht benutzt. Inhaltlich beschränke ich mich auf einige Punkte aus dem Geschäftsbericht der kantonalen Gerichte: Die Berichte erfolgen nunmehr zum dritten Mal über alle Gericht hinweg in der etablierten Form. Der Nutzen daraus ist augenscheinlich, die Berichte zeigen sich fokussiert, einheitlich und übersichtlich im Aufbau. In personeller Hinsicht beschäftigte die Gerichte vor allem das neue Richterlohnmodell. Mein Vorgänger hat hierzu veranlasst, dass die RPK über dieses vom Leiter Personalamt, Primus Schlegel, informiert wurde. Darüber hinaus ist beim Kantonsgericht anzumerken, dass das Berichtsjahr zugleich das erste Amtsjahr des neuen Präsidenten, Jörg Diggelmann, darstellt. Die Geschäftslast am Kantonsgericht und an den Kreisgerichten ist nach wie vor hoch. Am Kantonsgericht ist die Geschäftslast leicht gestiegen, liegt aber noch immer im Schnitt der letzten zehn Jahre. An den Kreisgerichten ist sie in etwa gleich geblieben. Die im letzten Berichtsjahr eingeführte Springerorganisation als Effizienzsteigerung wurde mittlerweile umgesetzt und hilft, die Belastungen aufzufangen und unter den Gerichten auszugleichen. Mit Blick auf die Gerichtsverwaltung erachte ich es als erfreulich, dass das Kantonsgericht die begonnene Öffentlichkeitsarbeit als Erfolg verbuchen kann und diese weitergeführt. Schliesslich möchte ich es nicht unterlassen, an die 100 Jahre Feier des Handelsgerichts zu erinnern. Wie bereits erwähnt kann ein sehr erfreuliches Resümee zum Jubiläum gezogen werden. Abschliessend komme ich doch nicht umhin, sie mit einigen Zahlen zu traktieren: Beim Verwaltungsgericht lagen der Falleingang mit 283 neuen Fällen leicht über dem Vorjahr, dennoch konnten die Pendenzen leicht abgebaut werden. Bei der Verwaltungsrekurskommission, hielten sich der Falleingang und der –ausgang mit gut 1‘000 Fällen in etwa die Waage, bei einem ganz leichten bis vernachlässigbaren Pendenzenabbau von drei Fällen. Schliesslich lag beim Versicherungsgericht die Zahl neuer Fälle mit 655 gut 10 Prozent unter dem Vorjahr, wobei der Rückgang v.a. IV-Fälle betrifft. Insgesamt darf festgestellt werden, dass die gegenüber den Gerichten eingeforderten Bemühungen zur Effizienzsteigerung nach wie vor sehr ernst genommen und auch nachgelebt werden. Positiv wirken sich in diesem Zusammenhang natürlich auch die allenfalls leichte Erhöhung oder sogar der Rückgang der Fallzahlen aus. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |
2.6.2020 | Wortmeldung | begrüsst den Präsidenten des Kantonsraterichtes Jürg Diggelmann und die Präsidentin des Versicherungsgerichtes Marie Löhrer. Das Präsidium sieht keine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 2. bis 4. Juni 2020 |